es Sir W.
die Regierung zu ersuchen, Gesetze vorzulegen über Heran⸗ 2 der Erwerbsgesellschaften und lurfstischen rsonen zur Staatssteuer, Einführung einer Vermögenssteuer nach preußischem Muster und Aufhebung der Grundsteuer.
Oesterreich⸗Ungarn.
1 m 15. d. M. wird, wie „W. T. B.“ berichtet, im Auf⸗ trage Seiner Majestät des Deutschen Kaisers unter Ftrung Seiner Königlichen oheit des Prinzen Albrecht von Preußen eine ilitär⸗Deputation in Wien eintreffen, die aus dem Chef des General⸗ stabs Grafen von Schlieffen, den Flugel⸗Adjutanten Oberst von Deines und Oberst Freiherr von Schele, sowie dem Oberst⸗Lieutenant Freiherrn von Buddenbrock⸗
ettersdorf, Kommandeur des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗ “ Nr. 2, und dem Oberst⸗Lieutenant von Schmeling, Kommandeur des Husaren⸗Regiments Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig⸗Hol dein ches) Nr. 16, besteht. Zu Ehren der Gäste findet eine Wiederholung der diesjährigen Frühjahrsparade statt. 1
8 Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗Coburg ist gestern Nachmittag in Wien Im Budgetausschuß des österreichischen Ab⸗
geordnetenhauses erklärte gestern der Finanz⸗Minister Dr.
von Plener, das Finanz⸗Ministerium befasse sich gegenwärtig mit mehreren Reformarbeiten auf dem Gebiet des Ge⸗ bührenwesens, unter anderem auch mit einer Reform der Effektenumsatzsteuer, deren Steuersätze erhöht werden sollten. Gleichzeitig solle auch das Gesetz vom Jahre 1892 einer materiellen Revision unterzogen werden. — Im Wahl⸗ reformausschuß erwiderte der Abg. Graf Hohenwart auf eine Anfrage des Abg. Dr. Brzoräd: das Subcomité sei mit seinen Arbeiten noch nicht fertig, dieselben seien aber soweit vorgeschritten, daß er die begründete Hoffnung aus⸗ sprechen könne, das Subcomité werde in kürzester Zeit mit
Vorschlägen an den Ausschuß herantreten.
Im ungarischen Unterhause richtete gestern der Abg. Helfi (äußerste Linke) eine Interpellation an die Regierung, ob die Reklamation bezüglich des Auftretens des Nuntius Agliardi bereits nach Rom abgegangen sei, und ferner, ob es der Minister⸗Präsident nach dem Allerhöchsten Hand⸗ schreiben für mit der Würde des ungarischen Kabinets und der staatsrechtlichen Stellung Ungarns vereinbar halte, noch länger im Amte zu verbleiben. Der Minister⸗Präsident Baron Banffy erklärte, er könne jetzt nicht in dieser Angelegenheit antworten. Die Regierung halte endessen ihren Standpunkt aufrecht und werde nicht dulden, daß die Würde und die Stellung des Minister⸗Präsidenten eine Be⸗ einträchtigung erführen; übrigens werde er die Interpellation demnächst beantworten. Das Haus nahm sodann den Gesetz⸗ entwurf über die Kassenbestände und über die aus denselben zu deckenden Investitionen unverändert an. Im Laufe der Debatte erklärte der Finanz⸗Minister Lukacs, die Bilanz und die Kassengebahrung im ersten Quartal beeinträchtigten durchaus nicht das Ergebniß des Jahres. Das Resultat sei durchaus nicht auf die wirthschaftliche Depression, sondern auf
reignisse zurückzuführen. 8
Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Schatzkanzler Sir W. Harcourt, er sei nicht im stande, einen Tag für die Fortsetzung der Debatte über den Antrag, betreffend die Ernennung einer Kommission für die schottischen Gesetzesvorlagen, festzusetzen. Sir D. Macfarlane fragte, ob arcourt bekannt sei, daß die schottischen Unterhaus⸗ mitglieder stark erwögen, ob sie nicht bei weiterem Verzug be⸗ süglich der Ernennung der Kommission sich die Unterstützung er Regierung ihrerseits noch einmal überlegen müßten. Sir W. Harcourt erwiderte erregt, dies stehe den Abgeordneten vollkommen frei. Im weiteren Verlauf der Sitzung beantragte Sir W. Harcourt die Weitererhebung der Extrasteuer von einem halben Schilling auf Bier. Quilter beantragte ein Amendement, wonach die Extrasteuer nur auf solches Bier gelegt werden solle, das aus Surrogaten für Malz, Gerste oder ö gebraut sei. Sir W. Harcourt bekämpfte den An⸗ trag und führte aus, da vier Fünftel alles konsumierten Bieres aus Malz und Hopfen gebraut seien, würde bei Annahme des Anmendements von dem auf 800 000 Pfd. Sterl. veranschlagten Ertrag der Extrasteuer auf Bier kaum etwas übrig bleiben. Quilter zog hierauf sein Amendement zurück, und der Antrag des Schatzkanzlers wurde mit 230 gegen 206 Stimmen an⸗
8
In dem gestern abgehaltenen Ministerrath unterzeichnete der Präsident Faure ein Dekret, durch welches der Eingangs⸗ zoll auf ausländische Melasse, die auf der Insel öe eingeführt wird, auf 10 Centimes festgesetzt wird.
11.““
Rußland.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus St. Peters⸗ burg ist der bisherige russische Gesandte in Mexiko Baron von Rosen zum Gesandten in Belgrad ernannt worden.
Heute ist das Gesetz promulgiert worden, wonach die Erwerbung des Eigenthumsrechts auf Immobilien außerhalb der Städte des Wolhynischen Gouvernements sowie des Besitz⸗ und Genußrechts auf solche Im⸗ mobilien, soweit dies aus Mieths⸗ oder Pachtverträͤgen resultiert, den im russischen Unterthansverbande stehenden ausländischen Ansiedlern und Einwanderern aus den Weichsel⸗ gouvernements hinfort untersagt wird. Die Bestimmungen des Gesetzes erstrecken sich nicht auf diejenigen der erwähnten Per⸗ sonen, welche vor Erlaß des Gesetzes sich außerhalb der Städte nüedergecassen haben, ebenso auch nicht auf die gesetz⸗ lichen Erbfolger dieser Personen. Wird die Vollziehung eines Akts, wodurch die obigen Bestimmungen verletzt oder um⸗ gangen worden sind, bekannt, so veranlaßt der Gouverneur die E““ des Akts. Dem Gouverneur wird erner anheimgestellt, russische Unterthanen, wie auch Ausländer, welche die in Rede stehenden Bestimmungen resp. das speziell die Ausländer betreffende Gesetz vom 14. März 1887 verletzen, auf administrativem Wege auszuweisen und zwar als faktische Besitzer außerstädtischer Immobilien nach mündlicher Ueber⸗ einkunft, überhaupt unter nicht formellen Bedin ungen oder nach gerichtlicher Annullierung der betreffenden BcFittetel.
2
gegen die vorgestrige Rede des preußischen Ministers des Innern von
I“
Spanien. .
Die Deputirtenkammer nahm gestern sämmtliche Budgets an und überwies sie darauf wieder an den Senat. Der Finanz⸗Minister hat, um die Einfuhr von ge⸗ schmuggeltem Getreide in die spanischen Häfen zu bekämpfen, die Konsuln in Marseille, Odessa und Malta beauftragt, Untersuchungen anzustellen, um Abfahrt⸗ und Ankunftszeit der Schiffe zu kontrolieren.
Niederlande. Die Königin und die Königin⸗Regentin trafen nhes Vormittag 9 ½ Uhr an Bord der ö— Yacht „Valk“ in Vlissingen ein und reisten um 10 Uhr nach dem
Haag weiter, woselbst die Ankunft um 12 Uhr 42 Minuten Nachmittags erfolgte. Am Bahnhof fand Empfang durch die Miniser des Innern und des Aeußern, sowie durch die Spitzen
Militärbehörden statt.
Der Senat genehmigte gestern den von der Kammer bewilligten Kredit von drei Millionen Lei für die Armierung der Festungswerke und den Gesetzentwurf, betreffend die Organisation des Großen Generalstabs. 8
Die Königin Natalie ist gestern in Belgrad ein⸗ getroffen. Zum Empfang waren, wie „W. T. B.“ meldet, neben dem König Alexander die Minister, die Staats⸗ räthe, die Generalität sowie die früheren radikalen Minister und Staatsräthe mit Pasic auf dem Bahnhof anwesend. Der Minister⸗Präsident Christic hielt namens der Regierung eine Ansprache und der Präsident der Skupschtina verlas eine Adresse. Die Königin reichte dem Minister⸗Präsidenten die Hand, welche dieser ehrfurchtsvoll küßte. Die Königin Natalie und der König Alexander begaben sich dann unter leb⸗ dee Ovationen der Menge und der Spalier bildenden
ereine, Korporationen und ⸗ end nach dem Konak. Dort staute sich die Volksmasse so, 98 die Hofwagen kaum vorwärts kommen konnten. Der König und die Königin mußten sich wiederholt auf dem Balkon zeigen und wurden stets mit enthusiastischen Zurufen begrüßt. Am Nachmittag empfing die Königin eine Deputation der Skupschtina, die von deren Präsidenten geführt wurde. Abends war die Stadt glänzend erleuchtet. Die Bürgerschaft hatte einen Fackelzug nach dem Königlichen Palast ver⸗ anstaltet. Eine große Menschenmenge bereitete der Königin Natalie, die sich wiederholt auf dem Balkone zeigte, stürmische Ovationen. — Die amtliche „Scpeske novine“ feiert die Ankunft der Königin u. a. mit der Erklärung, der Kdnig habe sowohl als Sohn wie auch als König gehandelt, indem er für immer die Schranken beseitigt habe, die niemals zu Recht bestanden hätten, noch als zu Recht bestehend anerkannt worden seien. 8 J“
Bulgarien. Der Minister⸗Präsident Stoilow ist nach Sofia zurück⸗ gekehrt und von der Bevölkerung enthusiastisch begrüßt worden.
Dänemark.
Der König wird, wie „W. T. B.“ meldet, am Abend des 15. Mai über Lübeck nach Wiesbaden abreisen.
Amerika. 16
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington ist in dem Befinden des Staatssekretärs Gresham eine Verschlimmerung eingetreten; es haben sich Symptome von Malaria gezeigt; die Kräfte haben bedeutend nachgelassen.
In Madrid “ amtliche Nachrichten aus Cuba bestätigen die Niederlage mehrerer Abtheilungen der Auf⸗ ständischen. Asien.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Nokohama von heute, daß der Admiral Kaboyama zum Höchstkomman⸗ dierenden von Formosa ernannt worden sei. “
—
Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten be⸗ finden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (90.) Sitzung des Reichstags, welcher der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, der Staats⸗ sekretär Nieberding, die Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff, von Köller und Schönstedt beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetz⸗ buchs, des hesttsr Strafgesesuge und des Ge⸗ setzes über die Pr esse, abermals fortgesetzt.
Zur Verhandlung gelangte § 112 des Strafgesetzbuchs, dessen Strafbestimmung durch die Vorlage au denjenigen, welcher einen Angehörigen des Landsturms auffordert oder anreizt, der Einberufung zum Dienst nicht Folge zu leisten, ausgedehnt, und durch die folgenden Vorschriften er⸗ weitert werden soll:
„Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren trifft den⸗ jenigen, der es unternimmt, einen Angehörigen des aktiven Heeres oder der aktiven Marine zur Betheiligung an Bestrebungen zu ver⸗ leiten, welche auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staats⸗ ordnung gerichtet sind.
Hat der Thäter in der Absicht gehandelt, ein bestimmtes, auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung gerichtetes Verbrechen zu fördern, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren ein; auch kann auf Ferefsigreit von Polizeiaufsicht erkannt werden.
Statt dieser beiden Absätze hat die Kommission die
folgende Bestimmung vorgeschlagen:
Wer in der Absicht, die militärische Zucht und Ordnung zu untergraben, durch Wort, Schrift, Druck oder Bild gegenüber einem Angehörigen des aktiven Feens oder der aktiven Marine das Heer oder die Marine oder Einrichtungen derselben verächtlich
macht oder zur Verletzung der auf die Verwendung der bewaffneten
Macht im Frieden oder Krieg sich beziehenden militärischen Dienst⸗
pflichten auffordert oder anreizt, wird mit Gefängniß bis zu drei
Jahren bestraft. 3
Die Abgg. Haußmann (südd. Volksp.), Lenzmann
F. Volksp.) und Genossen beantragten, hierin die Worte „das eeer oder die Marine oder Einrichtungen derselben verächtlich macht oder“ zu streichen.
In der Diskussion erhielt zunächst das Wort der
Abg. Haußmann (südd. Volksp.): Derselbe wandte sich
1 Köller.
1844 bis 1894
im Ganzen nur 22 mündliche und schriftliche
Aeußerungen beigebracht worden, welche als Beleg für die 8 8
wendigkeit des erweiterten Paragraphen gelten sollten. Material sei 1 aus Volksversammlungen, theils
Wirthshausgesprächen, aus Zeitschriften und Flugblättern zusammen⸗ uptstück sei ein im Jahre 1844 oder 1845 ent⸗
grfugt Das
andenes Gedicht von Ferd. Freiligrath, demselben Dichter, der die
besten Gedichte zu 1870 in den deutsch⸗französischen Krieg geschickt habe. Fafsung, welche § 112 durch die Kommission abe, sei eine Verschlimmerung der Regierungsvorlage.
emacht und seinen Sohn freiwillig erhalten Die
Gefahr dieser Fassung liege darin, daß ein ganz neues Delikt auf die Begriffe „Einrichtung“ und „Verächtlichmachung“ aufgebaut werde.
Jede gerechte und 8 Kritik werde unter den Begriff der V ächtlichmachung fallen. Na
Manteuffel sei zu hoffen, daß die konservative Partei mit derjenigen des Redners vereint den § 112, der noch schlimmer sei als der § 111,
ablehnen werde.
(Schluß des Blattes.) *
— In der heutigen (65.) Sitzung des Hauses der
Abgeordneten, in welcher der Finanz⸗Minister Dr. und der Minister für Landwirthschaft
r. Miquel ꝛc. Freiherr von
* mmerstein⸗Loxten zugegen waren, wurde zunächst der
esetzentwurf, benehn die Fischerei der Ufereigen⸗ thümer in den
in dritter Berathung ohne Debatte angenommen: ebenso — gleichfalls in dritter Berathung — das Gesetz, betreffkendd die Abänderung von des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Zivilprozeß⸗
rivatflüssen der Rheinprovinz,
ordnung und des Gesetzes, betreffend die Ausstellung⸗
gerichtlicher Erbbescheinigungen. Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Jagd⸗ scheingesetzes. 1 „Abg. Im Walle (Zentr.) beantragte unter Hinweis auf einige ihm entstandene Bedenken, welche eine eingehende Prüfung des Ent⸗ wurfs sehr wünschenswerth erscheinen ließen, Ueberweisung des Ent⸗ wurfs an die durch siebe Mit glieder verstärkte Agrarkommission, als das kompetenteste Forum.
(Schluß des Blattes.)
— Die XX. Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Antrags der Feee; Letocha und Genossen, wegen Ermäßigung der Eisenbahnfrachtsätze für Montan⸗ und landwirthschaftliche Produkte aus Schlesien, hat sich konstituiert und den Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa zum Vorsitzenden, den Abg. Herold zum Stellvertreter des Bersthenden und die Abgg. von der Groeben und Gothein zu Schriftführern gewählt.
Nr. 19 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, vom 8. Mai, hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Sterbe⸗ fälle im März. — Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. — Sanitätswesen in Oesterreich, 1891. — Cholera in Frank⸗ reich, 1892. — Gesetzgebung u. s. w. (Preußen. Regierungs⸗ bezirk Schleswig.) Fleischaufblasen. — (Mecklenburg⸗Schwerin.)
rüfungskommission für Nahrungsmittel⸗Chemiker. — (Belgien.) Entschädigung für Verluste durch Milzbrand. — Gang der Thier⸗ seuchen im Deutschen Reich, April. — Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preußischer Regierungsbezirk Oppeln, Frankreich, Belgien.) — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen u. s. w. (Sachsen.) Beschlüsse des Landeskulturraths, 1894. — (Schweiz.) Nahrungs⸗ und Genußmittel ꝛc. — Vermischtes. (Deutsches “ Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes 1893. — Geschenkliste. — Monatstabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, März. — Desgl. in größeren Orten des Auslandes. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Beilage: Gerichtliche Entscheidungen zum Nahrungs⸗ mittelgesetz. (Kranke Thiere: Tuberkulose, Rothlauf.)
Nr. 19 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ LEI“ im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 11. Mai hat folgenden Inhalt: Der Zustand der antiken Athenischen Bauwerke. — Landhaus in Groß⸗Lichterfelde. — Die elektrische Untergrundbahn in Budapest. — Vermischtes: Preis⸗ ausschreiben für die Bebauung der Straßenzüge am Wasserthurm in Mannheim. — Wettbewerb um ein Ankündigungsblatt der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung 1896. — Wettbewerb um das Gill⸗Denkmal am Müggelsee. — Preisausschreiben um Entwürfe für ein Fachwerkhaus. — Preisausschreiben um ein Geschäftshaus des Vereins deutscher Ingenieure. — Wettbewerb um ein Rathhaus in Stuttgart. — Ausgrabungen am Trajanswall in der Dobrudscha. — Neues Lehrer⸗ Seminar in Ratzeburg. — Die Eisenbahnen der Erde.
Das April⸗Heft des „Zentralblatts für die gesammte
Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen“, herausgegeben in den
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen-
heiten, hat folgenden Inhalt: A. Ausgaben auf Grund des Kranken⸗ verfi emas geses Erlaß vom 11. März d. J. — B. Maßgebende Grundsätze für die Annahme von Assistenten bei den Universitäts⸗ Instituten. Erlaß vom 26. Februar d. J. — Prüfungsstation für Bau⸗ materialien zu Charlottenburg. Bekanntmachung. — C. Förderung frei⸗ williger Spielstunden an den böberen Lehranstalten. Erlaß vom 1. März d. J. — Anderweite Ordnung der Vertheilung der festen Zulagen von 900 ℳ auf die Oberlehrer der staatlichen höheren Unterrichtsanstalten. Erlaß vom 14. März d. J. — Ausschreiben für das Wettrudern der Schüler höherer Lehranstalten Berlins im Jahre 18955. Erlaß vom 21. März d. J. — D. Militärdienstzeit der Volksschullehrer und Kan⸗ didaten des Volksschulamts. Allerhöchster Erlaß vom 27. Januar d. J. — Ordnun amägge Ertheilung bezw. Vertretung des Unter⸗ richts in den rexvnischen ächern — Turnen und Musik — an den Schullehrer⸗ und Lehrerinnen⸗Seminaren. Erlaß vom 22. Februar d. J. — Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern im Jahre 1895. Erlaß vom 1. März d. J. — Uebereinkommen mit dem Senat der freien und Hansestadt Lübeck über die Anerkennung der dort ausgestellten E zeugnisse für Lehrerinnen und Schulvorsteherinnen für das Königreich Preußen. Erlaß vom 30. März d. J. —. Bücherbestellungen der Seminar⸗Zöglinge. Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗ kollegiums zu Magdeburg vom 15. Februar d. J. — HeFäsct: von der Frequenz der staatlichen Schullehrer⸗ und Lehrerinnen⸗Seminare der Monarchie im Wintersemester 1894/95. — Uebersicht von der -88. der staatlichen Präparandenanstalten der Monarchie im Wintersemester 1894/95. — Kurse zur Ausbildung von Lehrern und Lehrerinnen in den Jugend⸗ und Volksspielen far das Jahr 1895. Verfügung der . Regierung zu Breslau vom 27. Februar d. J. — Bezeichnung der höheren Mädchenschule zu Tilsit. — Einrichtung der höheren Mädchenschulen. Erlaß vom 7. März d. J. — Ver⸗ zeichniß der öffentlichen höheren Mädchenschulen in — Ver⸗ ordnung, betreffend den Anschluß der Stolberg'schen Graf⸗ schaften an die Ruhegehaltskassen für die Lehrer
Lehrerinnen an den öffentlichen bezirke Magdeburg und Merseburg. Nochmalige Prüfung des Bedürfnisses
Volksschulen der Regierungek-⸗ Fele⸗ vom 4. März d. J — ehufs Neuvertheilung des unter Kap. 121 Tit. 34 des Staatshaushalts⸗Etats zu Beihilfen un
8qG ch der Erklärung des Abg. Freiberrn von
.
wermögende Schulverbände a: gesetten Fonds. Erlaß vom 15. Fe⸗
86c des G.⸗V.⸗G. kann kein Zweifel obwalten, daß der einzige legale
hruar d. J. — Anordnung der Vertretung erkrankter und beurlaubter Lehrer durch die Schulaufsichtsbehörden. Erlaß vom 8. März d. J. — Leitung von Privatschulen, welche über das Ziel der öffentlichen ecsschulen hinausgehen. Erlaß vom 15. März d. J. — Befugniß der Regierungen zur Bestellung eines Vertreters für den Schulvor⸗ stand zum ck der von dem letzteren verweigerten Entgegennahme einer Auflassung. Beschluß des Königlichen Kammergerichts vom 19. November 1894. — Die Anordnung der Schulaufsichtsbehörden über Bewilligung von. Staatsbeihilfen an unvermögende Schul⸗ verbände gehört dem öffentlichen Recht an. Die Zahlung solcher Beihilfen kann auf privatrechtlichem Wege nicht erzwungen werden. Erkenntnih des Königlichen Gerichtshofs zur Entschei⸗ dung der Kompetenzkonflikte vom 16. Februar d. J. — Regelung der Lehrerbesoldungen nach einer beweglichen Gehaltskala. Festsetzung einer derartigen Skala von Aufsichtswegen und Zulässigkeit der zwangsweisen Einstellung der zu ihrer Durchführung erforderlichen Beträge in den Schul⸗Etat. Erkenntniß des I. Senats des König⸗ lichen Ober⸗Verwaltungsgerichts vom 4. Januar d. IsS. — Rechts⸗ grundsätze des Königlichen Ober⸗Verwaltungsgerichts. Erkenntniß des J. Senats des Königlichen Ober⸗Verwaltungsgerichts vom 18. und 22. Januar d. J. — Nichtamtliches. Stand der; nventarisation der geschichtlichen Denkmäler. — Personalien.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der § 168 Abs. 1 des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes: „Die Sicherheitsbeamten eines Bundesstaats sind ermächtigt, die Verfolgung eines Flüchtigen auf das Gebiet eines anderen Bundesstaats fortzusetzen und den Flüchtigen daselbst zu ergreifen.“ gestattet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 19. November 1894, nur die Verfolgung eines Flüchtigen, um ihn zu ergreifen, und die Ergreifung, nicht aber die Verfolgung eines Flüchtigen und die SerCnchag, desselben nach einzuziehenden Gegenständen, ohne ihn selbst ergreifem zu wollen. Der Widerstand gegen die Durch⸗ suchung und Beschlagnahme ist demnach in dem beschriebenen Fall nicht strafbar. — Zwei Personen wurden anf vreset em Gebiet beim Holzdiebstahl von einem preußischen Forstschutzbeamten betroffen. Die beiden Diebe, welche dem Beamten wohlbekannt waren, flohen auf anhaltisches Gebiet, und der Beamte verfolgte sie, nicht um sie zu ergrei fen und festzunehmen, sondern sie nur nach Diebstahlsgeräth körperlich zu durchsuchen. Als er die Diebe erreichte, versuchte er einen als Werkzeug des Holzdiebstahls benutzten Haken ihnen abzupfänden, aber jene setzten ihm dabei Widerstand entgegen und sie wurden demzufolge aus §§ 117, 119 Str.⸗G.⸗B. wegen gemein⸗ schaftlichen Widerstandes geßen den Forstbeamten angeklagt. Die Strafkammer sprach die Angeklagten frei, und die Revision des Staats⸗ anwalts wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es begründend aus⸗ führte: Nach Wortlaut wie Sinn der beiden Absätze des
weck, welcher den Sicherheitsbeamten eines Bundesstaats die Er⸗ mächtigung ertheilt, über die Grenzen des eigenen Staats hinaus auf dem Gebiet des benachbarten Staats Amtshandlungen auszuüben, die „Ergreifung“ eines flüchtigen, von ihnen in ununterbrochener Kontinuität über die Landesgrenze hinaus verfolgten wirklichen oder vermeintlichen Delinquenten ist. Für diese in einem Akt sich vollziehende Verfolgung und Ergreifung soll die geographische Landesgrenze kein Hemmniß abgeben. „Der Ergriffene“, gebietet peremtorisch Abs. 2 des § 168 G.⸗V.⸗G., „ist unverzüglich an das nächste Gericht oder die nächste Polizeibehörde des Bundesstaats, in welchem er ergriffen wurde, abzufuͤhren.. Im übrigen mag es un⸗ wesentlich sein, ob der verfolgende Beamte den Flüchtigen ergreifen will, um ihn in Straf⸗ oder Untersuchungshaft dauernd dingfest zu machen, oder aber, um ihn einstweilen zur Feststellung seiner Persönlich⸗ keit in Gewahrsam zu nehmen. Immer bildet das flagrante Be⸗ dürfniß, sich der Person des Flüchtigen unverzüglich zu versichern, den einzigen Rechtstitel der im § 168 G.⸗V.⸗G. vorgesehenen Nach⸗ theile.“ (3416/94.) 1 Gö
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die dem gewerblichen Zweck eines Wasserwerks dienenden räumlich zusammenhängenden und durch die — wenn auch unter⸗ irdischen — Röhrenleitungen körperlich unter einander verbundenen, sich über mehrere “ erstreckenden Anlagen, mögen sie zur Beschaffung, Aesbewap anne und zum Verkaufe des Wassers oder, wie Rohrleitung und Zapfstellen, zur Weiterschaffung, Zuleitung und Uebergabe desselben an die Konsumenten dienen, können, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 1. Dezember 1894, als eine einheitliche Betriebsstätte, im Sinne des § 7 b Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes be⸗ trachtet werden, und demgemäß ist das der Einkommen⸗ besteierung unterliegende Einkommen aus dem Betrieb auf die betreffenden Gemeinden zu vertheilen. — Die Stadt⸗ emeinde M. a. d. R. betreibt als gewerbliches Unternehmen ein Wasserwerk mit den Hauptbetriebsanlagen in M., einem Hochreservoir in H. und einer sich über mehrere andere Gemeinden, darunter D., erstreckenden Rohrleitung nebst zugehörigen Zapfstellen. In der Ge⸗ meinde D. wurde die Stadtgemeinde M. für das Jahr 1889/90 von einem zu 3000 ℳ angenommenen Einkommen zur Gemeinde⸗Ein⸗ kommensteuer herangezogen. Auf die Klage der Stadtgemeinde M. gegen den Vorstand der Gemeinde D., in welcher prinzipaliter Frei⸗ stellung von der Steuer beantragt wurde, legte der Kreisausschuß der Besteuerung nur ein Einkommen von 504 ℳ zu Grunde. Dieses Urtheil wurde auf die Berufung der Klägerin vom Bezirks⸗ ausschuß bestätigt und auf die Revision der Klägerin be⸗ stätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Entscheidung des Be⸗ ütsausschusses, indem es begründend ausführte: „In dem Urtheil des . eeltnnsecerdcht vom 28. Januar 1891 ist zunächst aus⸗ geführt: wenn der Vorderrichter nicht etwa den Satz ausgesprochen, jedes Wasserwerk — etwa auch ein solches, bei dem Pump⸗ station, Wasserreservoir und Abgabestellen dur Ielan. Rohr⸗ leitungen verbunden sind — eine einheitliche Betriebsstätte bilde, sich vielmehr auf die Feststellung beschränkt habe, es müsse das hier in Frage stehende Werk zufolge der maßgebenden fedecsen Verhältnisse als eine einzige Betriebsstätte erachtet werden, so sei der Revisions⸗ richter an diese thatsächliche, weder auf einer Gesetzesverletzung noch auf einem wesentlichen Mangel des Verfahrens beruhende Fest⸗ stelung mit Rücksicht auf die Eigenart des Rechtsmittels der Revision gebunden. Es ist dort weiter an der Hand des Endurtheils vom 30. März 1889 dargethan, daß die von der Klägerin vertretene Auffassung, es müsse, wenn der vom Vorderrichter konstruierte That⸗ estand gegeben sein solle, auch in dem einzelnen Theil der Gesammt⸗ betriebsstätte eine menschliche Thätigkeit sich vollziehen, im Gesetz keinen Anhalt finde. Es ist dort endlich mit genügender Deutlichkeint gezeigt, wie sehr es in Fällen der vorliegenden Art für die Beurtheilung bveg auf den besonderen Thatbestand des einzelnen Falls an komme. das Gesetz hat den Begriff der Betriebsstätte nicht näher umgrenzt. die Frage, ob die Merkmale einer solchen im einzelnen Fall gegeben seien, ist daher vorwiegend Thatfrage.“ (II. 1657.)
Kunst und Wissenschaft.
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In dem Wettbewerb um ein Denkmal für Henry Gill 8 dem Wasserwerk Müggelsee, welches unter 8- Mihlledern g Berliner Architektenvereins ausgeschrieben war, wurde dem „Centr.⸗
„ꝛd. Bauv.“ zufolge der Preis von 250 ℳ dem Regierungs⸗Bau⸗ meister Karl Wllde 5 Berlin zuerkannt. 1u“
Land⸗ und Foestwirthschaft. . Saatenstand in Ungarn. 5 Aus Budapest wird der „Wiener Ztg.“ telegraphisch gemeldet: Nach den im ungarischen Ackerbau⸗Ministerium eingelaufenen Berichten war der Saatenstand am 1. d. M. folgender: Die noch in den letzten Nächten herrschende Kühle sowie häufige Sturmwinde verursachten bedeutenden Schaden; die letzteren trockneten nicht nur den Humus aus und machten ihn steinhart, sondern verursachten auch Verwüstungen in den Saaten. Bedeutende Verluste erlitten die Saaten in den siebenbürgischen Komitaten am rechten und linken Ufer der Theiß, ferner auch in mehrexen Orten am rechten und am linken Ufer der Donau. Nur im Gebiet zwischen der Donau und der Theiß sowie im Theiß⸗Maros⸗ Winkel steht der Herbstanbau zufriedenstellend, an einigen Orten sogar sehr schön; darunter steht der Weizen hervorragend, während der Roggen nur zum theil mittel, die Gerste gut mittel und Raps mittel steht. Einen großen Verlust erleiden die Landwirthe durch das Ausfaulen des Roggens; ein großer Theil desselben ist außerdem schütter geworden und hat sich nur dort, wo Regenwetter herrschte, soweit gestärkt, daß er als mittel bezeichnet werden kann. Der Winterweizen steht unzweifelhaft am schönsten am rechten Ufer der Donau und am schwächsten in den Siebenbürger Komitaten, wo theils im Laufe des Winters, theils infolge der starken trockenen und kalt Winde des Frühjahres 15 bis 20 % ver⸗ loren gingen. Der Roggen hat überall im Laufe des Winters starke Einbuße erlitten, und es kann annähernd konstatiert werden, daß derselbe in den Komitaten Hont, Preßburg, Baränya, Raab. Komorn, Wieselburg, Stuhlweißenburg, Somogy, Oedenburg und Tolnau am besten steht, d. h. mittel und nur bie und da gut mittel, während er in anderen Komitaten schlecht mit mittel ab⸗ wechfelt. Die Wintergerste ist zum großen Theil mittel, stellen⸗ weise gut. Raps steht größtentheils derzeit in Blüthe, ist aber stellenweise schon abgeblüht; derselbe wurde auch diesmal von Insekten angegriffen, trotzdem steht er in einem großen Theile des Landes derzeit noch günstig, obwohl er auch im Laufe des Winters theil⸗ weise ausgefault oder ausgefroren ist.
Saatenstand in Ru land.
Ueber den Stand der Saaten in Rußland zu Ende v. M. gehen uns aus einzelnen Gouvernements folgende Nachrichten zu:
In Kur⸗ und Livland scheinen die Wintersaaten meist gut über⸗ wintert zu haben, ebenso wie in Polen, wo die seit Mitte April herrschende warme Witterung die gegen andere Jahre ver⸗ spätete Vegetation kräftig gefördert hat. Die Winter⸗ saaten haben im allgemeinen ein gutes Aussehen, während die Frühjahrsbestellung schon in vielen Gegenden beendet sein soll. Wenn auch der schneereiche Winter dem Erdboden reichliche Feuchtig⸗ keit zugeführt hat, ist doch nach der andauernden Trockenheit der letzten Wochen, insbesondere in höher gelegenen Orten, Regen sehr erwünscht. Auch in den Gouvernements Wilna und Kowno ist man mit dem Stand der Wintersaaten im allgemeinen zu⸗ frieden, dagegen werden aus dem Gouvernement Grodno Klagen über mangelhafte Entwicklung der Saaten laut. Die Anbau⸗ fläche für Wintergetreide ist in den beiden erstgenannten Gouverne⸗ ments in diesem Jahre bedeutend zurückgegangen, ebenso im Gouver⸗ nement Grodno für Winterweizen, während der Anbau von Winter⸗ rogge zugenommen hat. Die Bestellung der Sommersaaten ist in diesen drei Gouvernements bei anhaltend schönem Wetter in der günstigsten Weise vor sich gegangen.
In den südwestlichen und kleinrussischen Gouvernements haben die Wintersaaten unter den ungünstigen Witterungsverhältnissen der drei letzten Monate stark gelitten. Abgesehen davon, daß infolge der in letzter Zeit herrschenden niedrigen Temperatur, infolge der häufigen Nachtfröste und des Mangels an warmem Regen die Vegetation sehr zurückgeblieben ist, sind wenigstens 30 % der Saaten durch Nässe in den Niederungen, durch Frost auf den höher gelegenen, von Schnee entblößt gewesenen Feldern zu Grunde gegangen und werden durch Sommersaat ersetzt werden müssen. Mit der Sommerbestellung der ist man noch sehr im Rückstande. Im Gegensatz hierzu scheint in dem Rayon, welcher den Odessaer Markt mit Getreide versieht, der Stand im allgemeinen be⸗ friedigend zu sein, doch ist auch dort Regen erwünscht. 1“
Aus dem Terek⸗ und Kubangebiet lauten die Nachrichten günstig, insbesondere haben sich die Saaten in den dortigen durch Wurmfraß heimgesuchten Distrikten wider Erwarten erholt. In einzelnen Gebieten des Stawropolschen Gouvernements wird jedoch über Schaden durch Wurmfraß geklagt. Das Sommerkorn ist dort unter günstigen Witterungsverhältnissen bestellt worden. In den Gouvernements Tiflis, Elisabethpol und Eriwan, sowie in dem Gebiet von Kars ist die Vegetation gegen die Vorjahre um etwa 3 Wochen zurück. Die Witterung, welche bisher rauh und kalt war, hat sich in letzter Zeit günstiger gestaltet und bereits wohl⸗ thuenden Einfluß auf die Saaten, besonders in den Gegenden von Tiflis und Elisabethpol, ausgeübt. Hier ist denn auch die Be⸗ stellung der Sommersaaten bereits beendigt, während in den höher gelegenen Orten die Frühjahrsaussaat noch im Rückstande ist. 8
Saatenstand in Nord⸗Amerika.
Nach dem monatlichen Bericht des Ackerbau⸗Departements der Vereinigten Staaten betrug, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, am 1. Mai das mit Baumwolle bepflanzte Areal 78 ½ % gegenüber 81 ½ % im Vorjahre. Die Verzögerung in der Bepflanzung rührt her von dem kalten Frühjahr und dem trockenen Wetter. — Der Stand des Winterweizens am 1. Mai wird mit 82 7⁄10, des Winterroggens mit 887⁄10 und der Wintergerste mit 94 %
Verdingungen im Auslande.
I Zentralverwaltung des Kriegs⸗Ministeriums, Bukarest:
5. Juni. Betten.
Lieferung von 200 eisernen 39 Dänemark.
2. Mai, 12 Uhr. Staatsbahnverwaltung (Maskinafdelingens skabskontor) in Aarhus. Lieferung von: 1 112 500 Pfund Stangeneisen, fund Winkeleisen, fund halbrundem Eisen fund Leisteneisen, L“ tück Eisenplatten, 8 nd Stangeneisen für Kesselstützbolzen fund schwedischem Stangeneisen, 29 Pfund Phafgsofesgvtan 575 Pfun eidungsplatten. Bedingungen und Angebotsformulare erhältlich an Ort und Stelle.
Verkehrs⸗Anstalten. 1 8
Das im Ministerium der öffentlichen Arbeiten herausgegebene „Archiv für Eisenbahnwesen“ (Verlag von Julius Springer in Berlin) hat im 3 (Mai und Juni) des Jahrgangs 1895 n enden Inhalt: Die Eisenbahnen der Erde. — Die ersten Eisen⸗ en von Berlin nach dem Westen der Monarchie. Von Fleck. — Süd⸗Amerika und seine Eisenbahnen. Von Kemmann. — Deutsch⸗ lands Getreideernte in 1893 und die Eisenbahnen. Von Thamer. — Erweiterung und Vervollständigung des preußischen Staatseisenbahn⸗ netzes im Jahre 1895. — Die Königlich preußischen Staatseisenbahnen im Jahre 1893/94. — Die russischen Eisenbahnen im Jahre 1892. — Die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika in den Jahren 1891/92 und 1892/93. — Die Ermittlung der Leistungen der Personen⸗, Gepäck⸗ und Postwagen. Von Sellin. — Kleinere Mit⸗ theilungen. — Rechtsprechung und Gesetzgebung. — Bücherschau. —
Die i. Eisenbahn⸗Direktion zu 8 macht bekannt, daß die auf der Strecke Hamburg — Cuxhaven vom 1. Juni d. J. ab verkehrenden Schnellzüge Nr. 284 und 291 nicht den durch den Sommer⸗Fahrplan vom 1. d. M. veröffentlichten
ahrplan erhalten, sondern wie folgt befördert werden: Zug 284
mburg H. ab 9,45 Vorm. (statt 8,50) und Cuxhaven Hafen an 12,04 Nachm. (statt 11,10); Zug 291 Eerdaben Hafen ab 5,35 (statt 7,21) Nachm., Hamburg an 8,12 Nachm. statt 10,22). Infolgedessen verkehren auch die Personenzüge
r. 282 und 283 vom 1. Juni d. J. an durchweg 5 Minuten später. 2* 282 Hamburg H. ab 7,30 (statt 7,25) Vorm., Cuxhaven Stadt⸗
vnhof an 10,29 (statt 10,24); Zug 283 Cuxhaven Stadtbahnhof ab 9,15 (statt 9,10), Hamburg H. an 12,30 (statt 12,25) Nachm. Ferner fährt Zug 231: Neugraben ab 7,12 statt 7,12 und Harburg U. E. an 7,²2⁷ statt 7,2³ Nachm. Die Dampfschiffsanschlüsse nach und von Hüeh. bleiben, wie im Sommer⸗Fahrplan angegeben ist. — Deck⸗ lätter zum Aushang und Taschen⸗Fahrpläne werden vom Tage des Inkrafttretens der Aenderung ab von den Verkaufsstellen auf Wunsch unentgeltlich abgegeben.
Bremen, 11. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Llopd. Der Festbarspher „München“ ist am 9. Mai Mittags in New⸗ York angekommen. Der Postdampfer „Oldenburg“ ist am 10. Mai Morgens auf der Weser angekommen. Der Postdampfer &. H. Meier“ hat am 9. Mai Nachmittags die Reise von
outhampton nach Corunna fortgesetzt. “
London, 10. Mai. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Garth Castle“ ist heute auf der Ausreise von London, der Union⸗Dampfer „Spartan“ von den Canarischen Inseln abgegangen.
1.“ 8 1“
Theater und Mufik
Konzerte.
Der Sängerbund des Berliner Lehrervereins, welcher egen 200 Mitglieder zählt, gab gestern unter Leitung des Professors Feit Schmidt zum Besten der Lehrer⸗Wittwen und ⸗Waisen ein onzert in der Philharmonie und rechtfertigte auch an diesem Abend durch seine künstlerischen Leistungen den stets bewährten ehrenvollen Ruf. Der schöne kraftvolle Stimmenklang, die Sicherheit in den schwierigsten Einsätzen, die Präzision in der Ausführung aller Stufengrade der Schattierungen, die Deutlichkeit der Aussprache und vor allem die ausdrucksvolle, tief ein⸗ gehende Vortragsweise traten in älteren Gesängen von J. Eccard (1553) und L. Liebe (1757), wie in neueren von E. E. Taubert, Hering. Kjerulf, dessen „Brautfahrt in Hardanger“ auf Wunsch wieder⸗ olt wurde, und in Chorliedern von G. Weber, Mendelssohn, Kremser und Kalliwoda aufs wirksamste hervor. Unterstützt wurde der Chor durch Vorträge der Pianistin Fräulein Heineberg, die nur in der Liszt'schen Rhbapsodie Nr. 12 die Tempi zu sehr verschleppte, und des ausgezeichneten Violinisten Herrn Professors Halir, der durch eine Romanze von Joachim und durch Paganini's „Moto perpetuo“ erfreute. Ein selten gehörtes Rondo von Schubert, op. 70, für Klavier und Violine fand gleichfalls günstige Aufnahme. Das Publikum, war sehr zahlreich erschienen, sodaß ein erfreulicher Ertrag für den milden Zweck mit
Sicherheit zu erwarten ist.
m Königlichen Opernhause wird morten Humperdinck's Märchenspiel „Hänsel und Gretel“ (Fräulein Rothauser, Fräulein Dietrich) unter Kapellmeister Weingartner's Leitung gegeben. Hier⸗ auf folgt das Ballet „Die Puppenfee“ (Damen: dell Era, Urbanska). Am Montag gelangt Richard Wagner’'s „Lohen⸗ grin“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung zur Aufführung. (Lohengrin: Herr Gudehus, Elsa: Frau Pierson, Telramund: Herr Bulß, Ortrud: Frau Goetze, König: Herr Stammer, Heerrufer: Herr Fränkel.) 1
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Nicolay Gogol's Lustspiel „Der Revisor“ (Herren Vollmer, Klein) in Scene. Am Montag findet eine Aufführung von Karl Niemann's Luftspiel „Wie die Alten sungen“ (Frau Schramm) statt. 1r
Im Deutschen Theater geht morgen Abend, am Dienstag und Sonnabend die Tragikomödie „Das Lumpengesindel“ in Scene; morgen Mittags 12 Uhr findet eine Matinse der „Freien Bühne“ statt, in welcher das Drama „Die Mütter“ von Georg Hirschfeld zur Aufführung kommt. Am Montag wird „Prinz Friedrich von Homburg“, am Mittwoch „Weh dem, der lügt!“ mit Agnes Sorma und Josef Kainz gegeben. „Die Weber“ sind für Donnerstag angesetzt. Am Freitag (34. Abonnements⸗Vorstellung) gelangt neu einstudiert „Die bezähmte Widerspenstige“ von Shakespeare mit Agnes Sorma in der Titelrolle zur Aufführung. 1u“
Das Berliner Theater kündigt für morgen Nachmittag und Donnerstag „Madame Sans⸗Gone“, für morgen Abend und Dienstag Wiederholungen von Hermann Sudermann's Schauspiel „Die Ehre⸗ an. Für Montag und Freitag (35. Abonnements⸗Vorstellung) ist Moser's Lustspiel „Der Lebemann“ angesetzt. Am Mittwoch geht „Die Lästerschule“ in Scene. Am Sonnabend wird „Heimath“ mit Butze als Magda wiederholt. “
m Lessing⸗Theater wird der Schwank „Madame Bonivard“ morgen, am Dienstag, Mittwoch und Sonnabend gegeben. Am Montag und etn wird Moser's Lustspiel „Der Hypochonder“ wiederholt, während am Donnerstag „Der Herr Senator“ zur Auf⸗ führung gelangt.
8 Mannigfaltiges. 8
In Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers und Königs erfolgte gestern Nachmittag die feierliche Beisetzung des General⸗Obersten der Infanterie von Pape, à la suite des 2. Garde⸗ Regiments z. F., mit den einem EE“ zukommenden militärischen Ehrenbezeugungen auf dem Invaliden⸗Kirchhof in der Scharnhorststraße. ie Leiche des Heimgegangenen war in der Uniform des 2. Garde⸗Regiments z. F. in einem schwarzpolierten Sarge im Trauerhause zu Moabit aufgebahrt. Auf dem Sarge lagen die Insignien der hohen militärischen Würde des General⸗Obersten, darüber hingebreitet ein prächtiger Palmwedel des 2. Garde⸗Regiments z. F., unter dem Zweig ein leiner umflorter Lorbeerkranz, mit den Farben dieses Regiments. Zu Füßen des Sarges standen drei Tabourets mit den Orden des Ver⸗ ewigten. Eine Fülle der schönsten Kränze war auf und um den Sarg gebreitet. Am Fußende des Sarges war der Kranz Seiner Majestät des Kaisers und Königs angebracht: aus frischem Lorbeer, Maiglöckchen und Malmaison⸗Rosen gewunden, geschmückt mit Palmwedeln und weißseidener Schleife, die in Golddruck das „W“ unter der Krone
igte. Hier lagen auch der Kranz Seiner Majestät des Königs von üritemberg und der Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen, ferner die Kränze: Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Großherzogin von Baden, des Landgrafen Alexis von E des Erbprinzen Bernhard von chsen⸗Meiningen, des Fürsten von Hohenzollern. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ließ durch den Ober⸗Hof⸗ meister Freiherrn von Mirbach vor Beginn der Trauerfeier einen Kranz niederlegen. Auch Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich übersandte einen Kranz. Seine Königliche Kesa. der Prinz Friedrich Leopold legte persönlich einen Kranz am Sarge nieder. Alle militärischen Be⸗ hörden sowie die Offizierkorps sämmtlicher Garde⸗Regimenter und aller der Truppentheile, denen der Entschlafene dereinst nahe gestanden, hatten Kränze und Palmenspenden, mit den Farben der Regimenter eschmückt, durch Deputationen überbracht Hunderte von Beileids⸗ bele rammen waren eingegangen: von den Mitgliedern des Königlichen ürsten von Bismarck.
Hauses, von den Bundesfürsten, auch vom — Sick,
ie Trauerparade kommandierte der General⸗Major von Kommandeur der 1. v en Dieselbe be⸗ 85 aus: 3 Bataillonen des 2. Garde⸗Regiments z. F. unter efehl des Regiments⸗Kommandeurs, Obersten von Hartmann, 4 Eskadrons des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments unter Be⸗