1895 / 114 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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dem platten Lande und in den Städten sich stellen wird, daß man da überhaupt noch nicht von einem Erlaß sprechen kann, daß die Frage jedenfalls noch nicht reif ist. Die Kommission im Herrenhause hat sich, glaube ich sagen zu können, von dieser Meinung durchdringen lassen, nachdem ihr dieselben Mittheilungen über die gegenwärte Lage der Sache gemacht worden sind, und es war wohl in der Kommission die allgemeine Meinung, daß der Antrag von Bethmann⸗Hollweg zur Zeit jedenfalls verfrüht sei, weil man das Gesammtergebniß überhaupt noch nicht übersehen kann. Man könnte ja wohl dazu kommen und die Deduktionen des Herrn von Kröcher könnten dahin führen —, da wo nun unerwarteter Weise durch die Rückforderung der Entschädigung die Existenz eines kleineren Besitzes gefährdet wird, Maßregeln in dieser Be⸗ ziehung zu treffen, ähnlich, wie man es bei den Städten gethan hat, um Billigkeit walten zu lassen. Das kann man aber erst dann übersehen inwieweit dafür ein Bedürfniß vorliegt und auf welche Fälle es etwa Anwendung finden könnte —, wenn man die Feststellung vollständig vor sich hat, und wenn die Momente klar⸗ liegen, die ich vorhin bezeichnet habe.

Meine Herren, die Herren aus Schleswig⸗Holstein haben bei der Berathung des Gesetzes selbst alle die Gründe, die heute vorgedracht sind, schon damals vorgebracht. Wenn sie sagen: bei uns liegt die Sache anders, denn wir haben die Deichlast für die Grundsteuerfreiheit übernommen, jetzt sollen wir die Deichlasten behalten und die Entschädigung zahlen so ist das keine Eigenthümlichkeit von Schleswig⸗Holstein, weder für die Großgrundbesitzer noch für die Kleinbesitzer in den östlichen Pro⸗ vinzen. Ich habe eine Menge ven⸗ Eingaben von Gemeinden be⸗ kommen, zum theil aus Schlesien, zum theil aus dem Oderbruch, wo die Petenten sich darauf stützen, daß sie die Grundsteuerfreiheit von Friedrich dem Großen erhalten hätten wegen der Uebernahme ganz außerordent⸗ licher Kriegsleistungen. Das liegt ganz genau so wie in Schleswig⸗ Holstein, in dieser Beziehung unterscheiden sich die Fälle nicht. Aber auch selbst bei Großgrundbesitzern kann vielfach nachgewiesen werden, daß die Grundsteuerfreiheit eingeführt wurde wegen Uebernahme besonderer Staatsleistungen oder wegen Verzichts auf anderweitige Vorrechte.

Also ich glaube nicht, daß dieser Gesichtspunkt für die ganze Frage besonders in Betracht kommt. Das ist richtig, daß in Holstein die Entschädigung später gegeben ist, daß also der Empfang dieser Entschädigung noch näher liegt. Aber ich weiß doch nicht, ob es härter ist, eine Summe wieder herauszugeben, die man erst vor einigen Jahren empfangen hat, oder eine Summe, die schon halb vergessen ist, die man schon 30 Jahre im Besitz hat. Auch dieser Gesichtspunkt spricht gerade für die For⸗ derung aus der Provinz Schleswig⸗Holstein nicht. Richtig

ist ja, meine Herren, daß Erbfälle in Schleswig⸗Holstein noch nicht so viel vorgekommen sind als in den alten Provinzen, aber das kann doch auch kein Grund sein; denn wo keine Erbfälle vorgekommen sind, wo der ursprünglich Entschädigte das Gut noch besitzt, da hat er auch noch die Entschädigung, ist also in der Lage, den vollen Betrag zu restituieren.

Wir können in der Kommission mehr darüber sprechen; zur Zeit möchte ich da doch rathen, diese Sache wenigstens gegenwärtig nicht weiter zu behandeln. Sie können die Gesammtlage noch garnicht übersehen, und wenn überhaupt gesetzliche Aenderungen in Frage kommen könnten, was ich zur Zeit nicht für ein Bedürfniß halte, so kann das erst dann erwogen werden, wenn die ganzen Verhältnisse dem hohen Hause klar vorgelegt werden können. .

Abg. Hansen (fr. kons.): Die Sache ist für Schleswig⸗Holstein von hoher Bedeutung, und Schleswig⸗Holstein ist ein sehr wichtiges Glied unseres Staats, denn wäre Schleswig⸗Holstein nicht, so hätten wir keinen Krieg gehabt und keine Kaiserkrone. Die Rückzahlungs⸗

flicht ist 1893 nicht durch ein Kompromiß, von dem ich nichts weiß, ee nur mit sehr zweifelhafter Mehrheit durch Probe und Gegen⸗ probe beschlossen worden. Ich bestreite dem Abg. Sattler, daß der Antrag eine grundlose Bereicherung auf Kosten der Staatskasse bezweckt. Ich beantrage die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

„Abg. Ale (Ztr.) erklärte sich gegen den Antrag, den er nicht für vereinbar halte mit einer gewissen politischen Ehrenhaftigkeit. (Unruhe.) Einer Kommissionsberathung stimme er zu in der Hoff⸗ nung, daß sie zu einer Verwerfung des Antrags kommen werde. bg. von Lieres und Wilkau (b. k. F.) wies darauf hin,

daß an Stelle der anf ehobenen Grundsteuer die Ergänzungssteuer getreten sei. Auch zwischen der Aufhebung der Grundsteuer und der Kommunalsteuer bestehe ein innerer Zusammenhang, da man die Grundsteuer eben aufgehoben habe, um den Kommunen die Erhebung von Realsteuern zu erleichtern. Zumeist würden von der Rückzahlung die Städte und der kleinere Grundbesitz getroffen. Wolle man diese nur deshalb zur Rückzahlung zwingen, weil auch einige Großgrund⸗ besitzer Vortheil von der Aufhebung dieser Bestimmungen haben würden? Er könne sich nur für den Antrag entscheiden.

18 von Eynern (nl.) erklärte, er könne sich den Ausführungen seines Fraktionsgenossen Sattler nicht unbedingt anschließen. Vom fiskalischen Standpunkte verstehe er den Wunsch des Finanz⸗Ministers, mit Aenderungen des Gesetzes noch zu warten; denn in zwei, drei Jahren seien die Rückzahlungen eben bereits erfolgt. Die Aeußerung des Abg. Pleß, es nee, e2. die Anhänger des Antrags der politischen Ehrenhaftigkeit, müsse er zurückweisen. (Zu⸗ stimmung.) Gelder zurückzuzahlen, die im Jahre 1861 ein⸗ genommen worden seien, sei 5 der verwickelten Verhältnisse wegen, die in vielen Fällen beständen, sehr mißlich. Wenn der Herr Finanz⸗ Minister keine Erklärung im Namen des Staats⸗Ministeriums ab⸗ schen wolle, so scheine es doch so, als ob im Staats⸗Ministerium ver⸗ chiedene Strömungen vorhanden seien. Ebenso wie die Regierung eine Aenderung im Kommunalsteuergesetz selbst beantragt habe, könne auch diese Aenderung schon jetzt vorgenommen werden.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Abg. von Eynern sagte, wir brauchten garnicht so große Bedenken dagegen zu haben, in ein noch nicht aus⸗ geführtes Gesetz wieder einzugreifen, denn wir hätten das beim Kommunalabgabengesetz auch gethan. Für die Staats⸗ regierung liegt die Sache aber ganz anders. Die Korrektur des Kommunalsteuergesetzes hat die Staatsregierung für nöthig gehalten, weil sie selbst schon bei der Beschlußfassung die fragliche Bestimmung für eine verkehrte hielt. Sie beruhte nicht auf einem Vorschlag der Staatsregierung, sondern auf einem Vor⸗ schlag des Hauses. Daß da die Staatsregierung sich leicht entschließen konnte, wenn die Abgeordneten hier aus diesem Hause und gerade von den Freunden des Herrn von Eynern zu uns kamen und sagten: wir haben doch damals etwas Verkehrtes beschlossen; das Haus ist gewiß bereit, diesen Paragraphen wieder herauszu⸗ bringen, machen Sie uns doch eine Vorlage daß wir da

den geänderten Anschauungen des Hauses entgegenkamen, das ist eine

Liebenswürdigkeit, wie Herr Abg. von Eynern sagt. Hier liegt die

Weihleverzurichter der Röckel'schen Handschuhfabrik vor

An der

Sache aber ganz anders; denn ich habe gesagt: das Haus kann die Wirkung der gesetzlichen Bestimmung, wonach die Grundsteuer⸗ entschädigungen zurückgezahlt werden müssen, heute noch garnicht über⸗ sehen. Wir wissen noch nicht, um welche Summen es sich handelt, wie die Summen sich vertheilen, welche Klassen dabei hauptsächlich herangezogen werden, wie das Verhältniß zwischen Großgrundbesitz und Kleinbesitz ist; ob dadurch überhaupt Härten hervortreten von irgend einer Importanz, das alles wissen wir nicht. Sind denn hier solche einzelnen Härten angeführt worden? Nein! auch in den Petitionen nicht! (Zurufe.) Gewiß, meine Herren, wenn von jemandem der Staat irgend etwas fordert, daß er dann petitioniert, man möge es ihm erlassen, das ist nichts Besonderes und beweist nicht eine besondere Härte. Wenn ich aber dargethan habe, daß, wenn jemand bisher 1 Grundsteuer zahlte, er in Zukunft nach Aufhebung der Grundsteuer 30 60 Jahre lang zu zahlen hat, so kann doch darin, wie ich wiederhole, keine bes ondere Härte liegen. Es kann ja sein, daß sich später noch einzelne besondere Härten herausstellen, das will ich garnicht bestreiten, und deshalb kann man demnächst erwägen, ob man dem Minister eine Ermächtigung giebt in Fällen, wo besondere Härten vorliegen, ähnlich wie bei den Städten. Mir wäre diese Ermächtigung sehr unangenehm, denn ich sehe jetzt schon, welche Schwierigkeiten es hat bei den Städten, solche nach dem bloßen Ermessen eintretenden Erlasse richtig zu normieren; aber das ist eine Frage, worüber man sprechen kann. In vielen Fällen, wo es sich um kleine Bauern handelt, handelt es sich um die jährliche Zurückzahlung von Pfennigen. (Widerspruch.) Es kommen vielleicht einzelne größere Fälle vor; aber der Durchschnitt bei den kleinen Bauern ist ganz unbedeutend.

Der Herr Abg. von Eynern meint, es müßten doch im Staats⸗ Ministerium bedeutende Freunde des Antrags sein. Ja, heute weiß ja jede Zeitung, was im Staats⸗Ministerium verhandelt wird! Die unsinnigsten Behauptungen sind oft genug in den Zeitungen zu lesen; aber ich glaube doch nicht, daß der Herr Abg. von Eynern über die Stimmung meiner Kollegen unterrichtet ist und besser unterrichtet sein könnte als ich. Ich kann ihm sagen, daß im Staats⸗Ministerium die ganze Sache überhaupt noch garnicht berathen ist, besprochen ist, daß noch gar kein Meinungsaustausch darüber stattgefunden hat; und das ist doch auch ganz natürlich: da es sich hier um einen Initiativantrag des Hauses handelt, hat die Staatsregierung keine Veranlassung, eher dazu Stellung zu nehmen, als bis der Antrag überhaupt abgelehnt worden ist (Große Heiterkeit) angenommen ist! Denn über abgelehnte Anträge verhandelt eben das Staats⸗Ministerium nicht. Also, dieser etwas kühnen Behauptung möchte ich entschieden Wider⸗ spruch entgegenstellen.

Daß Sie die Sache in der Kommission berathen, dagegen können wir ja nichts haben; aber ich hoffe, daß die Herren, welche die Sache in der Kommission wesentlich vertreten und hier von der großen Un⸗ gerechtigkeit der Bestimmung reden, Material dafür bringen, daß hier ein harter Druck der Bevölkerung vorliegt.

Abg. von Bockelberg (kons.): Der 5 Finanz⸗Minister hat selbst darauf hingewiesen, daß es sich vielfach um kleine Posten han⸗ delt. Diese müßten doch wenigstens niedergeschlagen werden, wenn nicht der Antrag selbst angenommen wird, was ich für richtiger halten würde. Im ganzen Lande würde man es als eine Wohlthat em⸗ pfinden, wenn die Angelegenheit in dieser Weise aus der Welt ge⸗ schafft würde.

Abg. Sattler (nl.) warnte davor, an dem großen Werk der Steuerreform zu rütteln.

Abg. Freiherr von Dobeneck (kons.) wies auf einen Artikel in der „Freisinnigen Zeitung“ hin: „Die bettelnden Junker“, der die Einbringung des Antrags im Herrenhause als unerhörte Hreiftegtet und Begehrlichkeit bezeichne. (Pfui⸗Rufe.) Unter der Rückzahlung haben vor allem die kleinen Grundbesitzer zu leiden. Von diesen seien auch die Petitionen um Aufhebung dieser Bestimmung ausgegangen, kein einziger Großgrundbesitzer habe sich daran betheiligt. 1

Der Antrag wurde einer besonderen Kommission

von 14 Mitgliedern überwiesen.

Hiermit war die Tagesordnung erschöpft. Schluß 4 ¼ Uhr. 1“ Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. (Berichte über Mandatserledigungen; Interpellation des Abg. Ring wegen Einschleppung der Klauenseuche; Petitionen.)

Sttatistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In München hatten, wie der „Vorwärts“ berichtet, die

einigen Tagen wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt. Der Aus⸗ stand wurde inzwischen im Sinne der Arbeiter beendet.

Aus Mailand wird der „Voss. Ztg.“ telegraphiert: In Faradadda bei Bergamo, wo Anfang der vorigen Woche sämmtliche 1600 Arbeiter der dortigen großen Wollspinnerei die Arbeit niedergelegt haben, kam es am Freitag zu ernsten Ausschreitungen, indem ein Theil der Ausständigen das Direktorialgebäude mit einem Steinhagel überschüttete. Erfs ein aus Bergamo eingetroffenes Militäraufgebot war im stande, die Ruhe wieder herzustellen.

Aus Ecaussines wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Der zwischen den Arbeitern und den Steinbru bele. getroffene Ausgleich (vgl. Nr. 111 d. Bl.) ist nur ein vorläufiger Waffen⸗ stillstand. Die Arbeiter haben sich damit einverstanden erklärt, ihre v“ dem Gewerbe⸗ und Arbeitsrath von Soignies zu unter⸗

reiten, von dessen der Friede abhängen wird. Im Falle der Abweisung ihrer erhöhten Lohnforderungen wird der Ausstand von neuem beginnen.

Aus Chicago meldet „W. T. B.“: Der Ausstand der Arbeiter der Illinois⸗Stahlwerke wird als beendet angesehen;

viele Arbeiter haben die Arbeit wieder aufgenommen.

8 1““ Handel und Gewerbe.

Täglliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. 1 Ruhr sind am 11. d. M. gestellt 10 945, nicht recht⸗ zeitig gestellt 29 Wagen.

In Oberschlesien sind am 10. d. M. gestellt 3744, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 11. Mai. Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Saberskv. Ia. Kartoffelmehl 17 ½ 17 ¼ ℳ, Ia. Kartoffelstärke 17 ½ 17 ¾ ℳ, IIa. Kartoffelmehl 14 16 ½ ℳ, feuchte Kartoffelstärke Fracht⸗ 2. Berlin 9,40 ℳ, Frünfferte Syrup⸗Fabriken zahlen nach

eerkmeister's Bericht fr. Fabrik 9,00 ℳ, gelber Syrup 20 20 ½ ℳ, Kap.⸗Syrup 21 ½ 22 ℳ, Kap.⸗Export 22 22 ½ ℳ, Kartoffelzucker Filber 20 20 ½ ℳ, do. Kap. 22 22 ½ ℳ, Rum⸗Kuleur 33 34 ℳ,

ier⸗Kuleur 32 34 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 23 24 ℳ, do. sekunda 21 22 ℳ. Wezenstärke (kleinst.) 25 26 ℳ, Weizenstärke (großst.) 35 36 ℳ, Hallesche und Schle⸗

1“

s Reisstärke (Strahlen) 49 ℳ, do. (Stücken Te. ℳ, Maisstärke 33 34 ℳ, Labceürt⸗ 34 35 * Viktoria⸗Erbsen 15 19 ℳ, Kocherbsen 14 19 ℳ, Erbsen 14-19. ℳ, Futtererbsen 12 ½ 13 ½ ℳ, inländische weiß Bohnen 22 24 ℳ, weiße Flachbohnen 23 25 ℳ, ungaris Bohnen 19 21 ℳ, galizische und russische Bohnen 17 19 ℳ, oße Linsen 30 40 ℳ, mittel Linsen 18 30 ℳ, kleine Linsen as ℳ, Mohn, blauer nom. 28 40 ℳ, do. weißer nom. 44 60 ℳ, irse, weiße 18 20 ℳ, gelber Senf 16 24 ℳ, Hanfkörner 22 bis 323 ℳ, Buchweizen 15 15 ½ ℳ, Wicken 12 13 ℳ, Pferdebohnen 12 12 ½ ℳ, Leinsaat 22 22 ½ ℳ, Mais loko 13 ½ 14 ½ ℳ, Kümmel 54 60 ℳ, Leinkuchen 14 16 ℳ, Rapskuchen 11 ½¼ 12 ½ ℳ, pa. marseill. Erdnußkuchen 12 ½ 14 ½ ℳ, pa. doppelt gesiebtes Baum⸗ wollensamenmehl 58 % 12 ½ 13 ½ ℳ, pa. helle getr. Biertreber 28 bis 30 % 9 ¾ 10 ¾ ℳ, pa. getr. Getreideschlempe 31 34 % 11 ½ 12 ½ ℳ, pe getr. Mais⸗Weizenschlempe 35 40 % 12 13 ℳ, pa. getr. aisschlempe 40 42 % 12 12 ¼ ℳ, Malzkeime 7 ¼ 9 ℳ, Roggen⸗ kleie 9 ½ ℳ, Weizenkleie 9 9 ½ (alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg).

Dem Aufsichtsrath der A. Riebeck'schen Montanwerke legte der Vorstand, wie „W. T. B.“ aus Halle a. S. meldet, am Sonnabend die Bilanz sswie die Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das, Jahr 1894/95 vor. Der Bruttogewinn beträgt nach Abzug der Geschäftskosten 1 816 980 gegen 1 815 383 im Vorjahre. Für Abschreibungen sollen 656 794 verwendet werden gegen 648 776 im Vorjahre. Es wurde beschlossen, der Generalversammlung die Festsetzung einer Dividende von 10 %, wie im Vorjahre, vorzuschlagen und den von früher übernommenen Gewinnvortrag von 187 971 ungeschmälert auf neue Rechnung vorzutragen. Die Generalversamm⸗ lung soll am 11. Juni d. J. in Halle stattfinden.

Ueber die Reorganisation der Northern Pacific⸗Eisen⸗ bahn wird dem „W. T. B.“ mitgetheilt: Die in London geführten Verhandlungen haben zu einer vorläufigen Verständigung mit der Great Northern⸗Bahn geführt, wonach diese der Northern Pacific ein bestimmtes Reinerträgniß garantiert, welches zwar die

egenwärtigen Einnahmen übersteigt, immerhin aber den

Bondholders sehr erhebliche Opfer auferlegen wird. Die Ein⸗ führung der anerkannt musterhaften Verwaltung der Great Northern bei der Northern Pacific und die dadurch zu er⸗ zielende Vermehrung der Betriebsüberschüsse soll den Bondholders eine Entschädigung für den Verzicht auf einen Theil ihrer festen Ein⸗ nahmen gewähren. Herr Edward D. Adams wird in Gemeinschaft mit den Vertretern der Deutschen Bank in der zweiten Hälfte der nächsten Woche hier eintreffen, um mit den einzelnen Comités über die von ihnen bei der Reorganisation zu beansvruchenden Minimal⸗ bedingungen zu berathen und sich mit Vollmacht über die weiteren Verhandlungen versehen zu lassen.

Magdeburg, 11. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 10,80 11,00. Kornzucker exkl. 88 % Rende⸗ ment 10,20 10,40, neue 10,30 10,50, Nachprodukte exkl. 75 % Rende⸗ ment 7,30 8,00. Besser. Brotraffinade I1 22,75. Brotraffinade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,50 23,00. Gem. Melis I mit 8 22,25. Fest. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B.

mburg pr. Mai 10,30 Gd., 10,40 Br., pr. Juni 10,45 bez. und Br., pr. Juli 10,52 ½ bez., 10,55 Br., pr. August 10,52 ½ bez, 10,55 Br. Steigend. 8

Essen a. d. Ruhr, 13. Mai. (W. T. B.) Wie die „Rhein.⸗ Westf. Ztg.“ meldet, verlängerte das Westfälische Kokssyndikat den Vertrag mit dem belgischen Syndikat, dem Eschweiler Bergwerks⸗ verein und dem Wurmrevier bis zum 31. Dezember 1897. 1

Leipzig, 11. Mai. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 2,90 ℳ, pr. Juni 2,92 ½ ℳ, pr. Juli 2,92 ½ ℳ, pr. August 2,95 ℳ, pr. Sevptember 2,97 ½˖ ℳ, pr. Oktober 2,97 ½ ℳ, pr. November 2,97 ½ ℳ, pr. Dezember 3,00 ℳ, pr. Januar 3,02 ½ ℳ, pr. Februar 3,05 ℳ, pr. März 3,05 ℳ, pr. 2 3,05 Umsatz: 35 000 kg.

Mannheim, 11. Mai. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. Mai 15,10, pr. Juli 15,05, pr. November 15,30. Roggen pr. Mai 13,40, pr. Juli 13,40, pr. November 13,70. Hafer pr. Mai 12,60, pr. Juli 12,95, pr. November 13,00. Mais pr. Mai 12,05, pr. Juli 11,75, pr. November 11,50. 1 1 .

Bremen, 11. Mai. (W. T., B.) (Börsen⸗ Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Breme EE1“] Ruhiger. Loko 7,30 Br. Baumwolle.

uhiger. Upland middl. loko 34 ½ 4. Schmalz. Ruhiger. Wilcox 36 ¼ ₰, Armour shield 35 ½ ₰, Cudahy 36 ½ IS 30 ₰. Speck. Ruhig. Short clear middling 31 ¼. 8 8 Umsatz: 24 Faß Kentucky, 84 Faß Stengel, 1535 Packen rasil. .

Hamburg, 11. Mai. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. Mai 77 ¼, pr. September 76, pr. Dezember 73 ¾¼, pr. März 72 ½. Matt. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendememt neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Mai 10,37 ½, pr. Juni 10 47¼, pr. August 10,65, pr. Oktober 10,72 ⅛. Stetig. 1

Pest, 11. Mai. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weier behauptet, pr. Mai⸗Juni 7,48 Gd., 7,55 Br., pr. Herbst 7,45 &. 7,47 Br. Roggen 6,66 Gd., 6,68 Br. Hafer pr. Hatst 6,23 Gd., 6,25 Br. ais pr. Mai⸗Juni 6,77 Gd., 6,78 Br, Juli⸗August 6,88 Gd., 6,90 Br. Kohlraps pr. August⸗Septender 11,55 Gd., 11,60 Br.

b London, 11. Mai. (W. T. B.) Wolle fest bei guter Kon⸗ urrenz. 1 1 82 % Javazucker loko 11 fest, Rüben⸗Rohzucker lelo

est. 1

13. Mai. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren be⸗ trugen in der Woche vom 4. Mai bis 10. Mai: Engl. Weizen 2602, fremder 53 817, engl. Gerste 1473, fremde 19 017, engl. Malzgerst⸗ 18 352, fremde 75, engl. Hafer 559, fremder 64 362 Orts., engl. ehl

19 515, fremdes 40 532 Sack. 1 1 (W. T. B.) Java⸗Kaffee good

Amsterdam, 11. Mai. ordinary 52 ⁄¼. Bancazinn 40 ¼. 6 8 New⸗York, 11. Mai. (W. T. 892 Die Börse eröffnete mit nachgebenden Kursen; im weiteren Verlauf trat ünstigere Stim⸗ mung ein. Der Schluß war recht fest zu den höchsten Tageskursen. Der Umsatz der Aktien betrug 317 000 Stück. . Uöts Weizen eröffnete schwach infolge des Regierungsberich - schwächte sich nach Eröffnung auf schwächere Kabelberichte noch etwa ab; später trat jedoch auf Deckungskäufe und Vorhersa ungen von en Erbolung ein. Schluß fest. Mais schwächte sich nas röffnung, entsprechend der Mattigkeit des Weizens etwas ab, steigerte sich jedoch später infolge Deckungskäufe. Schluß stetig⸗ in Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 6 ¾, do. n New⸗Orleans 6 ¼. Petroleum Stand. white in New⸗York 8,50, b. in Philadelphia 8,45, do. rohes nom., do. pipe line cert. p. Ja 180 nom. Schmalz West. steam 6,90, do. Rohe & Brothers „12, Mais pr. Mai 54 ¼, do. pr. Juli 55 do. pr. September b Rother Winterweizen 68 ¼, Weizen pr. Mai 67, do. pr. Juli⸗ 9 do. pr. September 68 ⅞, do. pr. Dezember 70 . reidefra nach Liverpool 1 ¾. Kaffee fair Rio Nr. 7 16, do. Rio pr. Mai 14,30, do. do. pr. August 14,65. Mehl, Spring? clears 2,65. Zucker 2 ⅞. Kupfer 10,45. 8 führten Der Werth der in der vergangenen Woche eingefü⸗ - Waäaren betrug 9 056 168 Doll. gegen 9 212 248 Doll. In dell. Vorwoche, davon für Stoffe 2 130 983 Doll. gegen 2 224 18 in der Vorwoche. Fcbte sich Chicago, 11. Mai. (W. T. B.) Weizen schwäͤchten ee nach Eröffnung etwas ab infolge des Regierungsberichts und schw ben; Kabelberichtt sowie auf Verringerung der Hausse⸗Engagenflust später trat auf Wetterprognose über Frostwetter und rege nn Erholung ein. Schluß Fefl Mais allgemein fest währen ganzen Börsenverlaufs. Mai 49 ½, Weizen pr. Mai 63 ⅜, pr. Juli 64 ½. Mais pr. Speck short clear nomin. Pork pr. Mai 11,92 ½.

zum Deutschen Reichs⸗A

Berlin, Montag, den 13. Mai

Zweite SBeilage nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

1. Untersuchungs⸗Sachen. 1

2. Aufgebote, Zustellungen u. derl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

——

6. eere -e z 7. Erwerbs⸗ und Wirths 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

en auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. chafts⸗Genossenschaften.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[10322] Steckbrief.

Gegen den Barbiergehilfen Otto Reinhard Schaü. geboren am 19. Januar 1867 zu Plauen, evangelisch, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern und sodann zu den Akten 137 D. 71. 94 Mittheilung zu machen.

Berlin, den 4. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 137.

[ĩ10323] „Steckbrief.

Gegen den Bäckergesellen Fritz Heinrich früher in Staßfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, geboren am 7. März 1873 zu Krakau, ledig, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls nach Eröffnung des Hauptverfahrens verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an das nächste Amtsgericht abzuliefern, auch sofortige Nachricht zu den hiesigen Akten D. 89/95

den 3. Mai 1895. 8 8 Königliches Amtsgericht

[10326] Fahndung.

Der wegen Verschwendung unter Vormundschaft gestellte 37 J. alte Metzger und Hausknecht Christian Dietz von Obermühle ist unter Mitnahme von 2000 flüchtig geworden. Die Polizeibehörden werden ersucht, dessen Aufenthalt anher mittheilen zu wollen.

Signalement: 1,66 groß, untersetzt, rother Schnurrbart, weißgelbl. Kopfhaare, aufgedunsenes Gesicht, schwarzkarrierter Anzug.

Waldenburg, Wttbg., 5. Mai 1895.

Stadtschulth. Amt Siller.

) Aufgebote, Zustellungen

8

und dergl. [10482]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachten finden zur Zwangsversteigerung des zur

onkursmasse des Maschinenbauers August Strack zu Röbel gehörigen Wohnhauses Nr. 8 in der Hohenthorschen Vorstadt zu Röbel und des Gartens Nr. 359 daselbst, mit Zubehör Termine:

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re⸗ gulierung der Verkaufs⸗Bedingungen am Sonnabend, den 7. September 1895,

1 Vormittags 11 ½ Uhr,

2) zum Ueberbot am Montag, den 30. Sep⸗ satt tember 1895, Vormittags 11 ½ Uhr, att.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 23. August 1895 an auf der Gerichtsschreiberei. Röbel, den 7. Mai 1895. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

88

110075)

Zur Zwangsversteigerung des dem Schuhmacher Johann Joachim Friedrich Ludwig Holtz zu Rostock gehörigen, allhier am Amberge sub Nr. 1000 be⸗ legenen Hausgrundstücks wird hierdurch vor dem unterzeichneten Amtsgerichte ein erster Verkaufstermin auf Montag, den 8. Juli 1895, Vormittags 11 ½ Uhr, sowie ein Ueberbotstermin auf Dienstag, den 20. August 1895, Vormittags 11 ¼ Uhr, durch das gegenwärtige Proklam anberaumt und dabei zugleich allen bei der Zwangsversteigerung im gesetzlichen Sinne betheiligten Personen freigelassen, in dem ersten Termine zu dem Zwecke einer end⸗ lichen Regulierung der Verkaufsbedingungen, deren Entwurf zu ihrer Einsicht zwei Wochen lang vor demselben auf hiesiger Gerichtsschreiberei niedergelegt sein wird, zu erscheinen, sowie auch binnen 3 Tagen E anderweitige Vorschläge dazu einzu⸗ reichen.

Rostock, den 27. April 1895. 8 Großherzogliches Amtsgerich

iper.

[10077]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des

dem Rentier Ernst Wilhelm Triebsees zu Rostock bisher gehörigen, allhier am Schwibbogen sub Nr. 815 belegenen ““ hat der Käufer desselben, bermeister Martin Reincke zu Rostock, durch Urkunde den Nachweis geliefert, daß er die nach dem Ergebniß der Versteigerung zur Hebung kommenden Gläubiger befriedigt hat, resp. von denselben als al higer Schuldner übernommen ist. Es sind nun die betreffenden Beweisurkunden nebst der Erklärung des Käufers, sowie ferner auch die echnung des Sequesters auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der bei der Zwangsversteigerung Be⸗ theiligten niedergelegt, und werden diese letzteren jervon in Kenntniß gesetzt und aufgefordert, binnen zue. Wochen etwaige Erinnerungen geltend zu Rostock, den 1. Mai 1895. 8 8 Großherzogliches Amtsgericht. Piper. 8

[10076]

f In dem Verfahren, betreffend die eigerung des dem Schlachtermeister Christian Hauck

8

iu Neubukow früher gehörigen, allhier an der Otto⸗

ße sub Nr. 1971 h. belegenen Hauses und Gartens

Nr. 1141 VIII, ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Sonnabend, den 18. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 1, hierselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangs⸗ versteigerung Betbeiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist.

Rostock, den 3. Mai 1895. 1

Großherzogliches Amtsgericht.

Piper. 1

[10449] Aufgebot.

Der Präsident des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Hamm hat das Aufgebot der Amtskaution des seit dem 1. März 1894 in den Ruhestand getretenen Gerichtsvollziehers Matz zu Schwerte, bestehend aus

1) dem 3 ½ igen Staatsschuldschein vom Jahre 1842 Litt. F. Nr. 70540 über 300 nebst Talon,

2) der Schuldverschreibung der Preußischen Kon⸗ solidierten 3 ½ %igen Staatsanleihe Litt. E. Nr. 630324 über 300 nebst Talon und Zinsscheinen für die Zeit vom 1. Oktober 1898 bis 1. April 1900

behufs deren Rückgabe beantragt. Es werden daher alle diejenigen, welche Ansprüche auf die ge⸗ dachte Kaution haben, hierdurch aufgefordert, die⸗ selben spätestens im Aufgebotstermine den 2. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Kaution werden ausgeschlossen und letztere wird zurückgegeben werden.

Schwerte, den 7. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht.

[10450]

Das von dem Rohproduktenhändler Herrn Johann Schwerin Römer in Limbach hier anhängig gemachte Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung des K. S. 3 ½ %, vormals 4 %, Staatsschuldenkassenscheins vom Jahre 1869 Litt. B. Nr. 26 757 über 100 Thaler ist eingestellt worden.

Dresden, am 8. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ie Heßler.

[10205) Alufgebot.

Das Quittungsbuch Nr. 101 der hiesigen städtischen Sparkasse, ausgefertigt für Emilia Clementine Marie Spornberger in Storchnest, lautend über 13 43 ₰, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der ꝛc. Spornberger zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Der Inhaber jenes Quittungsbuches wird daher auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 26. November 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Fmfter 25, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos wird erklärt werden.

Lissa, den 3. Mai 1895.

Koönigliches Amtsgericht.

[10452] Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns Otto Reinke in Lang⸗ fuhr sollen vierzehn Wechsel d. d. Neumünsterberg, den 1. Dezember 1892 über je 1000 ℳ, ausgestellt vom Antragsteller an eigene Ordre, acceptiert von Fr. Kabrowski in Neumünsterberg, fallih am 4. Juni 1893, bezw. 4. Juli 1893, bezw. 4. August 1893, bezw. 4. September 1893, bezw. 4. Oktober 1893, bezw. 4. November 1893, bezw. 4. Dezember 1893, bezw. 4. Januar 1894, bezw. 4. Februar 1894, bezw. 4. März 1894, bezw. 4. April 1894, bezw. 4. Mai 1894, bezw. 4. Juni 1894, bezw. 4. Juli 1894, und ein Wechsel d. d. Neumünsterberg, den 1. Dezember 1892 über 1530 ℳ, ausgestellt vom Antragsteller an eigene Ordre, acceptiert von Fr. Kabrowski und fällig am 4. August 1894, aufgeboten werden.

Die unbekannten Inhaber dieser Wechsel werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem vom unterzeichneten Gerichte festgesetzten Aufgebotstermine am 30. November 1895, um 11 Uhr Vor⸗ mittags, anzumelden und die Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er⸗ folgen wird. 8

Kiegenhof, den 8. März 1895.

Königliches Amtsgericht. [10451] Aufgebot.

Der Erbpächter Nr. 1 Joachim Höppner aus Brunshaupten, als Gläubiger, hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Hypothekenscheins ad Fol. 10 über 1000 ℳ, eingetragen unterm 22. August 1884 in die Büdnerei Nr. 1 zu Brunshaupten für den Mühlenpächter Otto Franke zu Güstrow, jetzt zu Schönberg, unter Glaubhaftmachung des Ver⸗ lustes des Hypothekenscheins und bei Nachweis, daß die Forderung auf ihn, den Antragsteller, übergegangen sei, cfr. § 20 Nr. 2 der Domanialhypotheken⸗ ordnung vom 2. Januar 1854 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dieustag, den 26. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Kröpelin, den 9. Mai⸗ 1895. b

Großherzogliches Amtsgericht. 10444] Aufgebot. Die verehelichte Häusler Josefa Tluczikont in

Her. Penn⸗ und deren minderjährige Geschwister heodor und Theophil Gabor haben das Aufgebot

eines im Gemeindebezirk Lenschütz belegenen, in den!

Steuerbüchern mit Artikel 134 Kartenblatt 7 Nr. 31. des Gemeindebezirks Lenschütz bezeichneten, in das Grundbuch noch nicht übernommenen Ackerstückes von 1 ha 53 a 20 qm beantragt. Alle Personen, welche das Eigenthum dieses Grundstückes be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche spätestens in dem auf den 9. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf das Grundstück werden ausgeschlossen werden. Kosel, den 3. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[10442] Oeffentliche Ladung. 8* Die nach Namen und Aufenthalt unbekann Erben des Jobann Rodenbüsch von Manderscheid sowie alle die Personen, welche Ansprüche auf das im Flurbuch der Gemeinde Manderscheid für Art. 238: „Rodenbüsch Johann und Konsorten zu Manderscheid; eingetragene Grundstück Flur 3 Nr. 135, Peterskämmerchen, Wiese 3 a 99 qm er⸗ heben, werden auf den 6. Juli 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht, Zimmer Nr. 2, öffentlich geladen. Wenn vor oder in dem Termin kein Anspruch auf das Grundstück angemeldet wird, soll bei Anlegung des Grundbuchs die Gemeinde Manderscheid ohne Einwilligung der Geladenen als dessen Eigenthümerin eingetragen

werden.

Wittlich, den 7. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. III

1Igs282

Durch Beschluß des K. Landgerichts Landau i. d. Pfalz vom 26. April 1895 wurden Franz Karl Vogel, Bader, in Leimersheim wohnhaft, und Kons., welche bei diesem Gericht gegen Franz Philipp Vogel, geb. 1825, Bader, früher in Siebeldingen wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika abwesend, das Abwesen⸗ heitsversahren betreiben, zu dem kontradiktarisch mit der K. Staatsanwaltschaft zu führenden Zeugen⸗ beweise darüber zugelassen:

„daß Philipp Vogel, Sohn der zu Siebeldingen wohnhaft gewesenen Eheleute Jakob Vogel, Bader, und Barbara Süß von Siebeldingen, schon im Jahre 1847 seinen Wohnort verlassen hat und daß seit seinem Weggehen keine Nachricht über seine Person und seinen Aufenthalt in seine Heimath gelangt ist.“ Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt, auf Samstag, den 25. Mai 1895, Nachmittags 3 ½ Uhr, im Kommissionszimmer des K. Landgerichts dahier.

Landau i. d. Pfalz, den 9. Mai 1895.

Der K. I. Staatsanwalt, Reither.

[10448] Aunfgebot.

Der hiesige Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier in

Vollmacht:

1) des Bevollmächtigten des Johann Georg Wilde als Intestaterben seines verstorbenen Sohnes, Kommis Johann Friedrich Wilhelm Wilde, nämlich des Hermann Pfennig;

2) des Testamentsvollstreckers der unverehelicht ver⸗ storbenen Rentnerin Friederike (Friederica) Henriette Krabbe, nämlich des hiesigen Rechts⸗ anwalts Dris. jur. Carl Martin Strauch;

3) des Bevollmächtigten der Eheleute Johann Hinrich Weselo und Hermine, geb. Brauer, nämlich des hiesigen Rechtsanwalts Dris jur. Carl Martin Strauch;

4) a. des Testamentsvollstreckers der verstorbenen Frau Anna Margaretha Catharina, geb. Buschsenja (richtiger Buschsenje) des ver⸗ storbenen Maurermeisters Johann Heinrich (Hinrich) Ferdinand Reinhardt Wittwe, näm⸗ lich des Johann Theodor Kielmann, und

b. des Miterben der vorgenannten Testatrix, nämlich des Sohnes derselden, Ferdinand Nicolaus Louis Reinbardt,

hat unter der nachstehenden Begründung den Erlaß eines Kollektiv⸗Aufgebots beantragt:

I. Am 2. März 1895 sei hierselbst der Kommis Johann Friedrich Wilhelm Wilde verstorben. Sein zu Schnellewalde (Schlesien) wohnhafter Vater Johann Georg Wilde komme als alleiniger gesetzlicher Erbe in Betracht.

.Am 5. März 1895 sei hierselbst die Rentnerin

Friederike (Friederica) Henriette Krabbe mit

Hinterlassung eines am 2. März 1888 hierselbst

errichteten, am 28. März 1895 hierselbst publizierten Testaments unverehelicht verstorben.

In diesem Testament sei der unter 2 genannte

Antragsteller unter Ertheilung der Vertretungs⸗

befugniß zum Testamentsvollstrecker ernannt. Am 7. Juni 1883 sei hierselbst Johann Franz

Friedrich Reyer verstorben. Derselbe habe.

bei Lebzeiten seiner Nichte, der unter 3 ge⸗ nannten antragstellenden Ehefrau, eine auf

Namen des minderjährigen Johann Franz

Friedrich Reyer, defuncti Wilhelm Nicolaus

Reyer Sohn, geschrieben stehende Obligation der

Hamburgischen Staats⸗Anleihe von 1865, Nr. 25,

Fol. 1981, über 500 Mark Banco, geschenkt.

Die unter 3 genannten antragstellenden Ehe⸗

leute beabsichtigen, diese Obligation auf Namen des antragstellenden Ehemannes umzuschreiben. Der auf Namen Johann Heinrich Ferdinand

Reinhardt Wittwe, geb. Buschsentje, im

Eigenthums⸗ und Hypothekenbuch der Dorf⸗

schaften Barmbeck und Eilbeck, Pag. 4465, ge⸗

schrieben stehende Hypothekposten über 2000,—

sei bei der im Jahre 1886 erfolgten Theilung des Nachlasses der am 26. Februar 1886 hier⸗ selbst verstorbenen †. Anna Margaretha

Catharina, geb. e enja krichtiger Busch

senje),]

des verstorbenen Maurermeisters Johann Heinrich (Hinrich) Ferdinand Reinhardt Wittwe, ihrem Sohne, nämlich dem unter 4 b. genannten Antragsteller, zugefallen. Derselbe beabsichtige, diesen Posten auf seinen alleinigen Konsens um zuschreiben.

Es wird das beantragte Aufgebot nunmehr dahin

erlassen: Es werden:

1) alle, welche an die unter I und II genannten Verlassenschaften, sowie an die unter III be⸗ zeichnete Obligation Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des unter II bezeichneten Testaments, insbesondere der Ernennung des im Rubrum unter 2 ge⸗ nannten Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben ertheilten Befugnissen, wider⸗ sprechen wollen; . alle diejenigen, welche der Befugniß des im Rubrum unter 4 b. genannten Antragstellers den unter IV. bezeichneten Hypothekpost auf seinen alleinigen Konsens umzuschreiben widersprechen wollen, hiermit aufgefordert solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichts schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts Poststraße 19, 2. Stock. Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 5. Juli 1895 Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebo termin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 8. Mai 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 6ee“ Bercöffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[10446038 Aufgebot. Auf Antrag des Intestaterben der verstorbenen Frau Wilhelmine Maria (richtiger Marie), geb Sievert, des verstorbenen Aktuars Henrich (richtige Heinrich Wilhelm) Breiner Wittwe, nämlich de Kaufmannes Eduard Adolph Mählmann, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwalte Dres. jur. Embder und Schröder, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Es werden 1) alle, welche an den Nachlaß der hierselbst an 22. Februar 1895 verstorbenen Frau Wilhelmine Maria (richtiger Marie), geb. Sievert, des ver⸗ storbenen Aktuars (richtiger Heinrich Wilhelm) Breiner Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche dem alleinigen Erbrecht⸗ des Antragstellers widersprechen wollen, hier mit aufgefordert, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche bei der Gerichtsschreiberei des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Sto Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 5. Juli 1895, Nach⸗ mittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebo termin im Justizgebäude, Dammthorstraße 10 Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten be Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 6. Mai 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 1 (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreiber

[10447] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver

storbenen Eheleute, Gastwirth Johann Joachim

Heinrich Tege und Sophia Catharina Louise (auch

Sophie Louise Catharina), geb. Meyer, nämlich

des Kaufmannes Christian Nicolaus Meyer, vertreter

durch die hiesigen Rechtsanwalte Dres. jur. Hein

und Lehmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

Es werden

1) alle, welche an den Nachlaß der hierselbst vper storbenen Eheleute, Gastwirth Johann Joachim Heinrich Tege und Sophia Catharina Louise (auch Sophie Louise Catharina), geb. Meyer Erb⸗ oder fonstige Ansprüche zu ver meinen; 1 alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von den genannten Erblassern am 5. Dezember 1863 hierselbst gemeinschaftlich errichteten, am 15. November 1877 hierselbst publizierten Testaments, sowie den Bestimmungen des von der enannten Erblasserin am 24. November 1882 zierselbst allein errichteten, am 28. März 18385 hierselbst publizierten Testaments, insbesondere der durch Beschluß der hiesigen Vormundschafts⸗ behörde vom 25. Oktober 1882 erfolgten Er⸗ nennung des Antragstellers zum Testamentsvoll⸗ strecker des gemeinschaftlichen Testaments der Erblasser und den demselben ertheilten Befug⸗ nissen, namentlich der Befugniß, Grundstücke, Mobilien, belegte Kapitalien und Staatspapi zu verkaufen oder sonst zu realisieren; die erste nöthigenfalls zu prosequieren, in ihre Um⸗ und Zuschreibung, beziehentlich Tilgung zu kons tieren, Klauseln anzulegen und angelegte Klauseln zu tilgen, widersprechen wollen, hiermit auf gefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei de Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Am gerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer kr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 5. Juli 1895, Nachmittags 1 Uhr anberaumten Aufgebotstermin, im Just ebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, immer Nr. 7, anzumelden und wwar Aus⸗