ober 8 nur aus gouvernementaler Rechthaberei oder Besserwissenwollen hätten wir die dargestreckte Hand zurückgewiesen. Meine Herren, das muß ich als entschieden unrichtig konstatieren. Man hat den Antrag auf Erhöhung des Schutzzolls gestellt. Das war allerdings unan⸗ nehmbar, denn die Erhöhung des Schutzzolls ohne Fabrikatsteuer hätte nur die Folge gehabt, daß erheblich mehr inländischer Taback verbraucht würde, daß aber in gleichem Verhältniß ein Ausfall an den bisherigen Einnahmen bei dem Tabackzoll eingetreten wäre. Meine Herren, es handelt sich doch um ein Finanzgesetz und nicht darum, nur eine einzelne Interessentengruppe in Vortheil zu bringen. Aber auch gegen den Gedanken des Werthzolls haben wir sofort in der Kommission Bedenken allerschwerster Natur geltend gemacht. Ge⸗ statten Sie mir, darauf hinzuweisen, daß wir beispielsweise eine Art Werthzoll bei dem Kleiezoll haben. Mehl ist zollpflichtig, Kleie zollfrei. Ich kann den Herren versichern, daß selbst bei einem schein⸗ bar so einfachen Importartikel, bei welchem man annehmen sollte, daß die Unterscheidung doch eine so klare und leichte wäre, die allergrößten Zweifel fortgesetzt entstehen; und daß wir wahr⸗ scheinlich in der Zwangslage sein werden, das bisherige System zu ändern. Nun stellen Sie sich vor, einen Werthzoll auf einen Artikel einzuführen, wo 100 Kilo Sumatrataback das eine Mal 3000, und das andere Mal 300 ℳ kosten! Welche Entscheidung über ein so großes Vermögensobjekt wird da in die Hände eines ein⸗ zelnen Sachverständigen gegeben! In jedem Zivilprozeß hat man zwei oder drei Instanzen, und hier soll ein einziger Sachverständiger eventuell über ein so bedeutendes Vermögensobjekt gegenüber einem Privatmann entscheiden. Das ist schon ein sehr wichtiges Be⸗ denken gegen den Werthzoll überhaupt. Wir haben uns aber keines⸗ wegs vollkommen a limine abweisend erklärt. Wir haben nur ge⸗ sagt, die Einführung des Gedankens des Werthzollsystems in dies Fabrikatsteuersystem ist ein vollkommen neuer Gesetzesvorschlag, und um einem solchen Vorschlag eine mögliche Form zu geben, ist zunächst eine möglichst eingehende Prüfung seitens Sachverständiger nothwendig. Es müßte zur Verwirklichung des Werthzollsystems erst ein neues Gesetz mit den verbündeten Regierungen vereinbart werden, und es ist ganz unmöglich, noch im Laufe dieser Session ein solches Gesetz vorzulegen. Ich berufe mich bezüglich dieser Stellung der Regierung auf den Inhalt des Ihnen gedruckt vorliegenden Betichts, der in deutlichen Worten erklärt: „Wünschten die Antragsteller jenes System verwirklicht, so würden sie auch die Verpflichtung haben, in Form eines durchgearbeiteten Gesetzentwurfks den Nachweis zu führen, daß jene von der Reichsregierung bisher gehegten Be⸗ denken thatsächlich unbegründet und durch praktische Ausführungs⸗ maßregeln beseitigt werden könnten. An entsprechenden Be⸗ rathungen würde die Reichsregierung sich gern durch Kom⸗ missarien betheiligen. Meine Herren, es ist hier der urkundliche Beweis geführt, daß wir diesen Gedanken nicht a limine ab⸗ gewiesen haben, daß wir unsere Pflicht erfüllt haben, indem wir auf die steuer⸗ und zolltechnischen Bedenken hinwiesen, daß wir uns aber auch bereit erklärt haben, um die Wahrheit zu finden, uns an etwaigen Verhandlungen in der Kommission zu betheiligen.
Das Fazit in der ganzen Sache ist doch das: es sind uns keinerlei neue Mittel bewilligt, es ist uns bisher kein gangbarer Weg gezeigt worden, neue Mittel zu erlangen, und ganz abgesehen von der Tabacksteuer, liegt fernerhin die Gefahr vor, daß wir in absehbarer Zeit zu einer Finanzreform nicht kommen; ich glaube, alle, die es mit dem Reiche gut meinen, und alle, die, entsprechend den Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Bachem, die ich in dieser Richtung voll⸗ kommen unterschreibe, auf eine sparsame Wirthschaft im Reich hin⸗ wirken wollen, sollten die verbündeten Regierungen darin unterstützen, daß sie sich eine finanzielle Konstitution geben können, und daß eine Finanzreform im Sinne des Ihnen vorliegenden Ent⸗ wurfs ohne Verzug durchgeführt wird. (Bravo! rechts.)
Abg. Richter (fr. Volksp.): Wäre die Militärvorlage nicht bewilligt worden, so wären wir in keine Steuernöthe hineingekommen. Der Abg. von Kardorff spricht von der Unfähigkeit des Reichstags, neue Ge. e zu machen. So lange die Regierung die gegenwärtige ist, bin ich der Meinung, daß es schon ein Vortheil ist, wenn nicht noch mehr Gesetze verschlechtert werden. Ich bin mit dem negativen Resultat der Verhandlungen völlig zufrieden, und ich hoffe, es werden noch mehr Gesetzentmwürfe der Umsturz⸗ voelage folgen. Es ist keine esther sciee die Einnahmen um 10 Millionen Mark zu vermehren. 6 Millionen Mark betrug das Defizit. Inzwischen ist die Zolltarif⸗Novelle angenommen, das ver⸗ gangene Jahr hat 11 Millionen an Zöllen mehr gebracht, als für das neue im Etat angesetzt sind. Es ist also zu erwarten, daß über⸗ haupt kein Defizit eintreten wird. Nach Bewilligung der Finanz⸗ reform würde man auch zu einer noch höheren Belastung des Tabacks schreiten. Wenn andere Kulturstaaten den Taback höher belasten, so zeigt das nur, daß sie in noch drückenderen Finanznöthben sind als wir. Weshalb sollen wir die Reichs⸗ und Staatskassen für agrarische Interessen in Anspruch nehmen, wie der Abg. von Kardorff will, in einem Augen⸗ blick, wo man die Zucker⸗, die Branntweinsteuer ändern will, wo man in Peeen neue Liebesgaben für die Agrarier bewilligen will in Form von Millionen⸗Krediten für verschuldete Großgrundbesitzer, wie für landwirthschaftliche Genoffenschaften? Ich habe daß man diese Liebesgaben zurückgewiesen hätte. Uuch ohne jedes neue Finanzgesetz können wir bei richtiger Sparsamkeit ein Gleichgewicht zwischen Ueberweisungen und Matrikular⸗ beiträgen herstellen. Der preußische Minister des Innern von Köller meint, die Ansicht des Reichstags sei gleichgültig. Um so mehr muß der Reichstag von den ihm zustehenden Rechten Gebrauch machen. Ich hoffe, bei Fortsetzung unserer jetzigen Steuer⸗ und Wirthschaftspolitik wird sich gegen dieselbe ein ebensolcher Unwille zusammenballen, wie dies schon beim Umsturzgesetz geschehen ist.
Abg. Molkenbuhr (Soz.): Gerade weil wir den Zustand in anderen Staaten kennen, sind wir gegen jede Erhöhung der Taback⸗ steuer, insbesondere gegen die Staßtelsteuer, die die Arbeiter am härtesten treffen würde.
Abg. von Kardorff (Rp.): Der Taback wird in anderen Kulturstaaten zu höherer Steuer herangezogen, weil er ein Luxus⸗ artikel ist. Das weibliche Geschlecht, die Kinder, die Hälfte der Männer brauchen keinen Taback. Der geringere Theil der Bevölkerung will nur den Vorzug haben, einen billigen Luxusartikel zu haben. Der Abg. Richter hat gemeint, wir wären in keine gekommen, wenn wir nicht die Millitärvorlage ewilligt hätten. Dagegen muß ich Einspruch erheben, daß durch solche Aeußerungen die öffentliche Meinung irre ge⸗ leitet wird. Erinnert sich der Abg. Richter nicht, daß die große Mehrheit seiner Partei die Vorlage im wesentlichen benagen wollte, daß die zweijährige Dienstzeit eine langjährige Forderung seiner Partei war? Der Abg. Richter mag sich, wenn er üͤber Finanznöthe spricht, an seine eigene Brust fassen, an die Handelsverträge denken. Dadurch sind uns 45 Millionen Einnahmen entgangen, so sind wir in die Finanznoth gekommen. Der Abg. Richter spricht von neuen Liebesgaben. Es handelt sich da um die kleinen Mittel zur Linderung der Noth der Landwirthschaft. Ich bin für die kleinen Mittel eingetreten, (weil es sich um den Schutz der
nicht gehört,
produzierenden Klassen handelt, die vom Kapitalismus infolge der Goldwährung ausgeplündert werden. Wir werden dieser Aus⸗ plünderung, wie ich hoffe, ein Ende machen. Wenn wir dieses große Mittel anwenden, dann ist nicht mehr zu fürchten, daß es irgend welcher seelischer Mittel zur Hebung der Landwirthschaft bedarf. Wie die Dinge heute liegen, müssen die Staatsmänner der Landwirthschaft zu Hilfe kommen, wenn - ihre Pflicht thun. 8
Abg. Richter sfr. olksp.): Ich meine, die Tabacksteuer würde vorwiegend die Landleute, besonders die kleinen belasten. Der Theil unserer Partei, g die Militäworlage bewilligen wollte, reichte zur Bildung einer Mehrheit nicht aus, sonst wäre der Reichstag nicht aufgelöst worden. Der Ausfall an Zöllen betrug 20 — 30 Millionen und wird sich immer mehr abschwächen.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky:
Meine Herren! Ich möchte nur auf zwei Bemerkungen des Herrn Abg. Richter eingehen. Dieser erklärte, bis zum Jahre 1893 habe in Deutschland niemand nach einer Finanzreform verlangt. Ja, das ist doch sehr klar, weil bis 1893 eben die Ueberweisungen größer waren als die Matrikularbeiträge. (Hört! hört!) Die Frage ist erst akut geworden von dem Augenblick an, wo die Matrikular⸗ beiträge die Ueberweisungen überstiegen haben. (Zuruf.) Die Militär⸗ vorlage ist eben Gesetz. — Und wenn der Herr Abg. Richter sagt, man könne ja hier im Wege der Beschlußfassung des Bundes⸗ raths oder des Plenums dieses Hauses dasselbe Ziel erreichen, Matrikularbeiträge und Ueberweisungen zu balancieren, — ja, wenn das möglich wäre, niemand würde selbstverständlich froher darüber sein als die Reichs⸗Finanzverwaltung. Erstens ist mir aber zweifel⸗ haft, ob das ohne neue Mittel möglich sein wird; zweitens ist es ein ganz verschiedenes staatsrechtliches und finanzpolitisches Verhältniß, ob die Bundesstaaten nur darauf hoffen können, daß es vielleicht ge⸗ lingen wird, im Bundesrath oder Reichstag Matrikularbeiträge und Ueberweisungen zu balancieren, oder ob sie ein verbrieftes gesetz⸗ liches Recht haben, daß unter keinen Umständen die Matrikular⸗ beiträge größer sein dürfen als die Ueberweisungen. Erst wenn sie dieses verfassungsmäßige Recht unter den Füßen haben, können die Finanz⸗Minister der Einzelstaaten überhaupt eine klare, geordnete Finanzwirthschaft führen.
Abg. Graefe (d. Refp.): Wir lehnen die Tabacksteuer ab. Sie steht im grundsätzlichen Widerspruch zu der Erklärung des früheren üreexene ters, daß die schwächeren Schultern nicht belastet werden sollen.
Abg. von Kardorff (Rp.): Die Tabacksteuer belastet die Städte viel mehr als das flache Land, da in ihnen der Konsum ein acht bis neun Mal größerer ist. Vielfach raucht der Landarbeiter überhaupt garnicht. Außerdem wird die Tabacksteuer fördernd auf den inländischen Tabackbau wirken. Dem Abg. Richter bringe ich in Erinnerung, daß er 39 Millionen für die Militärvorlage bewilligen wollte. 8
Abg. Richter (fr. Volksp.): Ich wollte nur die Kosten für die zweijährige Dienstzeit bewilligen.
Der § 4 wird abgelehnt, eben graphen und die ganze Vorlage.
Schluß der Sitzung 3 ½ Uhr.
übrigen Para⸗
Literatur.
Geschichte.
Die badischen Truppen und ihre Antheilnahme am Einigungskriege, dargestellt von A. Guntermann. Frei⸗ burg in Baden, Verlag von Lorenz und Waetzel. — In diesem Werk, das in acht bis zehn Heften zu je 25 ₰ herausgegeben und noch in diesem Frühjahr fertiggestellt werden soll, wird zum ersten Mal die Schilderung der Kriegsthaten der badischen Truppen im letzten Feld⸗ zuge unternommen. Soweit es sich nach der ersten uns vorliegenden Lieferung beurtheilen läßt, behandelt der Verfasser den an sich inter⸗ essanten Gegenstand in unterhaltender und belehrender Form. Er giebt in diesem Heft kurze Mittheilungen über die Ursachen des Krieges und die Mobilmachung und gelangt in seinem Bericht über die Kriegserlebnisse der badischen Division bis zur Einschließung von Straßburg. gut ausgestatteten Werk soll am Schluß eine Porträtstafel beigegeben werden.
— Chronik des großen Krieges von 1870,71. Verlag von Paul Steffenhagen in Merseburg a. S. Zweite Auflage. Preis einzeln 25 ₰4, 100 Exemplare 20 ℳ, 1000 Exemplare 150 ℳ — Die anspruchslos geschriebene tageweise Chronik des deutsch⸗fran⸗ zösischen Krieges fand beim Erscheinen der ersten Auflage im Jahre 1890 wegen der fesselnden allgemeinverständlichen Darstellung eine sehr beifällige Aufnahme, die sich jetzt bei Herausgabe der zweiten Auflage zur 25. Wiederkehr der ruhmvollen Siegestage noch dadurch erheblich steigern dürfte, daß der Verkaufspreis für das Buch um die Hälfte herabgesetzt worden ist. Besonders wird sich das kleine Werk empfehlen zum Vertheilen in Schulen, in patriotischen Vereinen, im Heere und in Arbeiterkreisen.
Rechts⸗ und Staatswissenschaft.
Handbuch der internationalen Nachlaßbehandlung mit besonderer Rücksicht auf das Deutsche Reich und die einzelnen Bunde sstaaten einschließlich Elsaß⸗Lothringen. Von Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗ Rath Ferdinand Böhm in Nürnberg. 2. Aufl. (Preis 9 ℳ), Verlag von Gebrüder Reichel in Augsburg. — Die Arbeit, der sich der Verfasser durch die systematische Zusammenstellung der in den verschiedenen Staaten des Deutschen Reichs und des Auslandes in Geltung befindlichen gesetzlichen Bestimmungen über das Verlassen⸗ schaftswesen, die Vormundschaft und das Notariat unterzogen hat, ist eine außerordentlich umfängliche und mühsame gewesen. Freilich war sie infolge des Umstandes, daß in letzter Zeit in der Gesetzgebung und auf dem Gebiet der internationalen Verträge namhafte Veränderungen und Neuerungen eingetreten sind, durchaus geboten. Das Werk zerfällt in einen allgemeinen“ und einen „besonderen“ Theil, von denen der erste die Begriffe „Staatsangehörigkeit“, „Wohnsitz“, „Aufenthalt“, die juristische Natur, siaatsrechtliche Gültigkeit und Wirksamkeit der Staatsverträge, die allgemeinen Grundsätze über die internationale Behandlung der Verlassenschaften und Vormundschaften, die Sicherung des Nachlasses, Erstattung von Kur⸗ und Beerdigungskosten und sonstige mit der Nachlaßbehandlung im Zufammenhang stehende Fragen erörtert, während der zweite Theil der systematischen Darstellung der Nachlaß⸗ behandlung in und ge den einzelnen Staaten des Deutschen Reichs und des Auslandes gewidmet ist. Berücsichtigt sind sämmt⸗ liche europäischen Staaten, ferner die Nordamerikanische Union, Mexiko, Salvador, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Haiti, San Domingo, Argentinien, Chile, Peru, Bolivia, Brasilien, Uruguay, Paraguay, Ecuador, Venezuela, Columbien; Persien, Japan, China, Korea, Siam; Egypten, Tunis, Marokko, Congostaat, Südafrikanische Republik, Madagaskar, Sansibar; Hawaii und Samoa. Ein „Anhang“ endlich handelt von den Rechtsverhältniffen in den deutschen Schutz⸗ gebieten, von der Exterritorialität der diplomatischen Personen und den Zustellungen im Auslande. Dem Zweck des in erster Linie für den praktischen Gebrauch bestimmten es entsprechend, hat der Fe sase⸗ durchweg von tiefgehenden theoretischen Untersuchungen abgesehen, dagegen das geltende Recht auf Grundlage der einschlägigen Gesetze, internationalen Verträge u. s. w. unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden Judikatur genau erörtert und eingehend genug dargestellt. Es ist auf diese Weise ein Leh brauchbares Buch ent⸗ standen, das über alle Einzelfragen der behandelten Gebiete rasch und zuverlässi Aufschluß giebt und auch neben den im Gebrauch befind⸗ lichen Lehr. und Handböchern des Privatrechts sich Geltung ver⸗ schaffen wird. 8 1A“
— Die Stellung des modernen Staats zur Religion und Kirche. Von Professor Dr. Karl Rieker in Leipzig. Weink von von Zahn und Jaensch in Dresden, 1895. — Der Verfasser wer sicher in erster Linie berufen, über die Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche das Wort zu nehmen; ist er doch selbst von Tbheologie zur Staatswissenschaft übergegangen. Er beleuchtet die Frage in großen, klaren Zügen mit Ruhe und Unbefangenheit, indem er zuvörderst die deutschen Verhältnisse im Auge hat, gelegentlich auch die anderer Länder zur Vergleichung beizieht. Aus der geschicht⸗ lichen Entwickelung ergiebt sich für den Verfasser, daß die Trennung von Staat und Kirche nirgends durchgeführt ist. Infolgedessen ist ihm der religionslose Staat eine Utopie, ein Ding der Unmöglichkeit. „Der Staat“ schreibt er, „kann nicht in Bezug auf Kirche und Religion zum völligen Nihilisten werden: er würde damit sein eigenez Fundament untergraben.“ — Es dürfte jedem, der sich für diese wichtige Frage des Staats⸗ und Volkslebens interessiert, von Werth sein, aus der gehaltreichen Schrift zu ersehen, wie der Verfasser dies näher ausführt, mit Thatsachen der geschichtlichen Entwickelung be⸗ gründet und Trost und Mahnung für die Kämpfe der Gegenwart daraus herleitet.
Statistik.
Statistik des hamburgischen Staats, bearbeitet und herausgegeben von dem Statistischen Bureau der Steuer⸗ Deputation zu Hamburg. Heft XVI. (1894.) Verlag von Otto Meißner in Hamburg. — In diesem Bande gelangen die Er⸗ gebnisse der h 1 vom 1. Dezember 1890 zur Veroöffent⸗ lichung und zwar in vier Theilen, von denen der erste die Ausführung der Zählung behandelt, der zweite die Zählung der Personen umfaßt, der dritte die der Gelasse nach ihrer Benutzung und Lage, nach Größe und Bewohnerzahl, nach der Höhe des Miethzinses und der Dauer ihrer Benutzung bezw. des Leerstehens und der vierte die Zählung der Haushaltungen enthält. Der Hauptwerth dieser Bearbeitung liegt darin, daß sie die in den Uebersichten mitgetheilten ziffermäßigen Ergebnisse mit denen früherer Zählungen vergleicht und die Ursachen der zeitlichen Ver⸗ änderungen darzulegen versucht. Die kurze Spanne von fünf Jahren, die zwischen den letzten beiden Volkszählungen lag, hat für Hamburg so gewaltige Verschiebungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung infolge des außerordentlich starken Zuzugs und so einschneidende Aenderungen in den Wohnverhältnissen — veranlaßt durch die mit dem Zollanschluß nöthig gewordene Niederlegung eines ganzen Stadttheils — gebracht, daß ein Vergleich der Ergebnisse der letzten Volkszählung mit denen vom Jahre 1885 zum richtigen Verständniß der ersteren allerdings geboten war. — Hamburg zeigte, wie diese Statistik erkennen läßt, unter den deutschen Bundesstaaten die relativ stärkste Zunahme der Bevölkerung: von 518 600 Seelen am 1. Dezember 1885 auf 622 530 am 1. Dezember 1890, mithin um 20,07 %. Von der neunten Stelle, die Hamburg seiner Einwohnerzahl nach bei Errichtung des Deutschen Reichs unter den 26 Bundesstaaten (wenn man Elsaß⸗Lothringen zu diesen zählt) einnahm, ist es jetst. auf die achte gestiegen, indem es bei der letzten Volkszählung Mecklenburg⸗Schwerin überflügelt hat. Im städtischen Gebiete Hamburgs, wo die prozentuale Zunahme der Bevölkerung stets viel größer war als im Landgebiete, stieg der Ueber⸗ schuß der Lebendgeborenen über die Gestorbenen von 2599 im Jahre 1886 auf 7846 Personen im Jahre 1891; der Ueberschuß der Zu zogenen über die Weggezogenen hat dagegen nur bis zum Jahre ües⸗ zugenommen, betrug aber in diesem Jahre das 2 ½ fache von dem des Jahres 1886. Dieses starke Anwachsen des Zuzugs war eine Folge des Zollanschlusses von Hamburg und des allgemeinen wirthschaftlichen Aufschwungs, der mit diesem Anschluß zusammenfiel. In dem Jahr⸗ fünft 1885 bis 1890 entfielen überhaupt von dem gesammten Be⸗ völkerungszuwachs ein Viertel auf den Ueberschuß der Lebendgeborenen über die Gestorbenen und drei Viertel auf den Ueberschuß der Zuge⸗ zogenen über die Weggezogenen. Letzterer besteht zu 75 % aus männlichen 2 dagegen wiegen bei dem Ueberschuß der Lebend⸗ geborenen über die Gestorbenen, obgleich mehr Knaben als Mädchen geboren werden, doch wegen der größeren Sterblichkeit des männlichen Geschlechts die Personen weiblichen Geschlechts vor. Da dieser Ueber⸗ schuß aber numerisch bedeutend kleiner ist als der erstgenannte, so ergiebt sich für die gesammte Bevölkerungszunahme ein Ueberwiegen des männlichen Geschlechts, indem auf dieses 53,6 % von der Zunahme kamen. Hieraus erklärt es sich, daß das vordem nicht unbeträchtliche Vorherrschen des weiblichen Geschlechts seit 1885 bedeutend abge⸗ nommen hat; unter je 10 000 Bewohnern des Staatsgebiets befanden sich 1885 5125 weibliche, im Jahre 1890 dagegen nur noch 504, unter der gesammten am 1. Dezember 1890 gezählten Bevölkerung 308535 oder 49,56 % männliche und 313 995 oder 50,44 % weibliche Bewohner Das numerische Verhältniß zwischen den beiden Geschlechtern ist abe in den einzelnen Altersklassen recht verschieden. In den ersten vier Altersjahren überwiegt das männliche Geschlecht, da mehr Knaben als Mädchen geboren werden; infolge der größeren Sterblichkeit der ersteren ist jedoch für das 5. bis 23. Altersjahr das weibliche Ge⸗ schlecht stärker vertreten, vom 24. Altersjahre an herrscht wieder das männliche Geschlecht vor und zwar absolut am höchsten im 28. Alters⸗ jahre, relativ am meisten aber im 30., in welchem auf 1000 männ⸗ liche Personen nur 881 weibliche kommen. Dieses durch den starken Zuzug von Personen im produktiven Alter veranlaßte Ueberwiegen hält bis zum 42. Altersjahre an, dann tritt für die folgenden Jahre ein Schwan⸗ ken ein, bis vom 51. Altersjahre ab das weibliche Geschlecht dauernd und infolge seiner geringeren Sterblichkeit in stetig wachsendem Grade vorherrscht, sodaß ungefähr vom 80. Altersjahre ab doppelt so viel weibliche wie männliche Personen vorhanden sind. Entsprechend den Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung haben sich auch die Familienstandsverhältnisse derselben verschoben. Der Antheil der ledigen Bewohner, wenigstens der männlichen, an der Beyvölkerungs⸗ zahl ist gewachsen, und derjenige der Verheiratheten hat in den Jahre 1885 — 1890 bei den männlichen ’n beträchtlich abgenommen bei den weiblichen dagegen etwas zugen en; das erstere ist ein Folge des starken Zuzugs von unverheiratheten Personen, das letztere ist ver⸗ anlaßt durch die gesteigerte Heirathshäufigkeit; denn es kamen in den Jahren 1886 bis 1890 auf 1000 Bewohner 9,45 Eheschließungen, in der Jahren 1881 bis 1885 dagegen nur 8,73. Die beiden jüngsten Ebe⸗ männer standen im 19. Lebensjahre, der älteste Mann befand sich unter den Ledigen und hatte am 1. Dezember 1890 ein Alter do 95 Jahren 11 Monaten und 16 Tagen. Der jüngste Wittwer stand im 20. Lebensjahre; vom 56. Altersjahre ab gab es bereits mekr verwittwete als ledige Männer und vom 82. Jahre ab bestand die Mehrzahl der Männer aus Wittwern. Die jüngste Ehefrau stan⸗ im 16. Lebensjahre, die jüngste Wittwe im 17., die n älteste im 19. Lebensjahre. Die Zahl der Wittwen war feaft fünfmal so groß wie die der Wittwer. Unter 8 befand sich auch die älteste weibliche Person, welche ein Alter vor 100 Jahren 5 Monaten und 20 Tagen hatte; die beiden nächstälteste weiblichen Personen (gleichfalls Wittwen) waren fast 96 bezw. etwa über 95 Jahre alt. Die Anzahl der geschiedenen Frauen, von denes die jüngste im 23. Lebensjahre stand, betrug mehr als das Andertbalt⸗ fache der geschiedenen Männer. Größer als die Zahl der Geschiedene ist bei beiden Geschlechtern die der getrennt Lebenden; beide Bezeich⸗ nungen befinden sich viel häufiger bei weiblichen als bei mäns⸗
lichen Personen. Illustrierte Werke.
Die von der Deutschen Verlags⸗Anstalt in Stuttgart besorgt⸗ neue illustrierte Lieferungsausgabe der Werke Goethess ist bis zmn 30. Lieferung vorgeschritten. Die letzten zehn Hefte enthalten ze Dramen „Egmont“, „Iphigenie auf Tauris“, „Torquato Tasso“, Die natürliche Tochter“ vollständig und ein Stück vom ersten Tbeil dg „Faust“. Die gediegene bildliche Ausstattung ist aus den Auflagen wohlbekannt; die neue vierte Auflage hat noch eine weiten illustrative Bereicherung durch Lichtdruckbilder erfahren. In Anbetract dieses reichen Bilderschmucks ist der Preis von 50 ₰ für die Lieferune als ein äußerst wohlfeiler zu bezeichnen. Der Subskribent erwirtt . 8 Werke unseres großen Dichters in einem schönen künstlerisch⸗
ande.
Zweite Be⸗
ilage
zeiger und Königlich Preußischen Staats
Berlin, Dienstag, den 14. Mai
1“
1. uchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellunzen u. dergl. 86 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
5. Verloosung ꝛc. von Werihpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ enschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen. [10579] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Friedrich Borowsky aus Altstadt, Kreis Osterode, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, welcher flüchtig ist und sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Be⸗ drohung mit der Begehung eines Verbrechens
— der Brandstiftung — verhängt. Es wird ersucht, nächste Gerichts⸗
denselben zu verhaften und in das gefängniß abzuliefern.
Gilgenburg, den 8. Mai 1895.
3 Königliches Amtsgericht.
Beschreibung: Alter 36 Jahre, geb. 28. März 1859, Größe 5 Fuß 4 Zoll, Statur mittel. Haare braun, Stirn frei, Bart Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen blaugrau, Nase gewöhnlich, Mund ge⸗ wöhnlich, Zähne vollzählig, Kinn spitz, Gesicht oval. Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch und polnisch, Kleidung: helle Sommermütze, die Bekleidung war sehr defekt und kann nicht näher angegeben werden. Besondere Kennzeichen: Muttermal auf der einen Nasenseite.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[10744] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ barnim, Band 93 Nr. 3779, auf die Namen des Tischlermeisters Friedrich August Fabert und des Schlossermeisters Gustav Peters, beide zu Charlotten⸗ burg, zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, Wittstockerstraße 5 belegene Grundstück in einem neuen Termine, am 20. Juni 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 6 a 48 qm und ist mit 8280 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Juni 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben an⸗ gegeben, verkündet werden.
Berlin, den 7. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[10743] Ladung.
In Sachen der städtischen-Sparkasse zu Worms, vertreten durch Rechtsanwalt Klein in Worms, Gläubigerin, gegen die Erben des in Worms wohn⸗ haft gewesenen und daselbst verlebten Gärtners Adam Jantzer als:
1) den Lorentz Jantzer,
2) den Johann Jantzer, Metzger, beide unbekannt wo abwesend. Schuldner, wegen Im⸗ mobiliarzwangsvollstreckung, hat das Gr. Amtsgericht Worms lt. Beschluß vom 9. Mai 1895 die Zwangsvoll⸗ streckung in die zum Nachlaß des Adam Jantzer ge⸗ hörende, in der Stadt Worms gelegene Liegenschaft Flur I Nr. 1297; 72/10 Klafter, Hofraithe, Juden⸗ gasse angeordnet und Termin zur Verhandlung ge⸗ mäß Art. 115 des Hess. Ausf.⸗Gesetzes zur Z.⸗P.⸗O. vom 4. Juni 1879 bestimmt auf Donnerstag, den 27. Juni 1895, Nachmittags 3 Uhr, im kleinen Saal des Gr. Amtsgerichts und werden hierzu die obengenannten abwesenden Lorentz Jantzer und Johann Jantzer als Erben des Adam Jantzer geladen.
Worms, 9. Mai 1895.
Gr. Amtsgerichtsschreibe (L. S.) Elz. 8
[10075)
Zur Zwangsversteigerung des dem Schuhmacher Johann Joachim Friedrich Ludwig Holtz zu Rostock sebörigen, allhier am Amberge sub Nr. 1000 be⸗ egenen Hausgrundstücks wird hierdurch vor dem unterzeichneten Amtsgerichte ein erster Verkaufstermin auf Montag, den 8. Juli 1895, Vormittags 11 ½ Uhr, sowie ein Ueberbotstermin auf Dienstag, den 20. August 1895, Vormittags 11 ½ Uhr, durch das egenwärtige Proklam anberaumt und dabei zugleigh allen bei der Zwangsversteigerung im gesetzlichen Sinne betheiligten Personen freigelassen, in dem ersten Termine zu dem Zwecke einer end⸗ lichen Regulierung der Verkaufsbedingungen, deren
ntwurf zu ihrer Einsicht zwei Wochen lang vor demselben auf hiesiger Gerichtsschreiberei niedergelegt ein wird, zu erscheinen, sowie auch binnen 3 Tagen mehdemselben anderweitige Vorschläge dazu einzu⸗
n. Rostock, den 27. April 1895. 1 Großherzogliches Amtsgericht. Piper. 8 3
[10077 8
8
8 In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dm Rentier Ernst Wilhelm Triebsees zu Rostock bioher gehörigen, allhier am Schwibbogen sub Nr. 815 Gegenen usgrundstücks, hat der Käufer desselben, erbermeister Martin Reincke zu Rostock, durch
Urkunde den Nachweis geliefert, daß er die nach dem Ergebniß der Versteigerung zur Hebung kommender Gläubiger befriedigt hat, resp. von denselben als alleiniger Schuldner übernommen ist.
Es sind nun die betreffenden Beweisurkunden nebst der Erklärung des Käufers, sowie ferner auch die Rechnung des Sequesters auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der bei der Zwangsversteigerung Be⸗ theiligten niedergelegt, und werden diese letzteren hiervon in Kenntniß gesetzt und aufgefordert, binnen zwei Wochen etwaige Erinnerungen geltend zu machen.
Rostock, den 1. Mai 1895.
Großherzogliches Amtsgericht.
[1074521 8b In Sachen, betreffend die Beschlagnahme des Schultz'schen Lehnsgehöfts Nr. 22 zu Wendisch Priborn, wird das Zwangsvollstreckungsverfahren ein⸗ gestellt. Die angesetzten Termine finden nicht statt. Plau i. M., den 10. Mai 1895.
Großherzogliches Amtsgericht. h.
* [10076] 88 8 In dem Verfahren, betreffend die Zwangsver⸗ steigerung des dem Schlachtermeister Christian Hauck zu Neubukow früher gehörigen, allhier an der Otto⸗ straße sub Nr. 1971 h. belegenen Hauses und Gartens Nr. 1141 VIII, ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Sonnabend, den 18. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 1, hierselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangs⸗ versteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist. Rostock, den 3. Mai 1895. Großherzogliches Amtsgericht Piper.
[60402] 8 Aufgebot. 8 “
Es ist das Aufgebot folgender, angeblich abhanden gekommener Preußischer Staatsschuldverschreibungen beantragt worden:
1) der konsolidierten 4 %igen Staatsanleihe:
a. von 1882 Litt. F. Nr. 212 685 über 200 ℳ,
b. von 1884 Litt. D. Nr. 638 373 über 500 ℳ und Litt. E. Nr. 799 426 über 300 ℳ, von dem Kaufmann Paul Rochwitz hier,
2) der konsolidierten 40 %i gen Staatsanleihe von 1884 Litt., E. Nr. 876 422 über 300 ℳ, von Frau Johanna Reichenbach zu Oederan i. S., vertreten durch den Rechtsanwalt Reichenbach hier,
3) der konsolidierten 40 /%igen Staatsanleihe von 1885 Litt. E. Nr. 1 102 910 über 300 ℳ, von dem Geheimen Justiz⸗Rath Stämmler zu Friedenau. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.
Berlin, den 3. Januar 1895.
Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 82.
“
[10757]
In Sachen den Antrag des H. Bürger in Breslau auf Aufgebot des Pfandbriefes der deutschen Grund⸗ creditbank zu Gotha Abth. V Lit. A. Serie 375 Nr. 7500 über 300 ℳ, verzinslich zu 3 ½ %, betr., ist der auf den 15. Juli d. J. bestimmter Termin aufgehoben und anderweiter Aufgebotstermin auf den 19. Februar 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem Herzogl. Amtsgericht I hier bestimmt worden.
Der k.erahe dieser Urkunde wird aufgefordert, in diesem Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird.
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nicht statt.
Gotha, den 4. Mai 1895.
KKerrzogl. S. Amtsgericht I. Oschmann. 8
[75021]
Das K. Amtsgericht München I., Abth. A. f. Z.⸗S., hat unterm 9. ds. Mts. folgendes Aufgebot erlassen: 1
Es sind zu Verlust gegangen die Depositenscheine der Bayer. Vereinsbank dahier, und zwar:
1) der vom 15. Oktober 1885 Nr. 2267, dessen unterzeichnende Direktoren nicht namhaft gemacht werden können, wonach Herr Franz Himbsel dahier bei genannter Bank Werthpapiere als offenes Depot im Nominalwerth von 10 000 Fl. ö. W. hinter⸗ liegen hat, während noch weitere auf dem Depo⸗ sitenschein verzeichnete außerdem hinterlegte Werth⸗ papiere dem Depot wieder entnommen werden sind,
2) der vom 23. Juni 1891 Nr. 7317, gezeichnet von Beschoren und Lang, wonach der Oekonomie⸗ Verwalter Georg Wagner in Gessenberg Pfand⸗ briefe im Nennwerth von 2000 ℳ als offenes Depot bei genannter Bank hinterlegt hat, wozu noch weitere solche im Nennwerth von 5500 ℳ gekommen sind, 5. Lba noch hinterliegende Depositum 7500 ℳ eträgt.
Auf Antrag des K. Advokaten, Rechtsanwalts Justiz⸗Raths Dürr, namens des Rentiers Himbsel und des Rechtsanwalts Dr. Gemeinhardt namens des Georg Wagner, nun Dampfziegelei⸗ besitzers in Winkels, werden nun die allenfallsigen
Inhaber der bezeichneten Scheine aufgefordert, ihre Rechte hierauf bis längstens im Ausgebotstermine
am Montag, den 7. Oktober I. J., Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtl. Geschäftszimmer Nr. 40/II, Augustinerstock, anzumelden und die Depositenscheine vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
München, 11. März 1895.
Der K. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein.
[7512621 UAnufgebot.
Der Schulvorstand zu Fredelsloh bat das Auf⸗ gebot des für die Schul⸗Vakanz⸗Kasse in Fredels⸗ loh ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 12 139 der Spar⸗ kasse der Stadt Einbeck, auf welchem 369 ℳ 93 ₰ belegt sind, beantragt. Der Inhaber des fraglichen Spar⸗ kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 8. Oktober 1895, Vor⸗ eees 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Einbeck, den 7. März 1895. 8
Königliches Amtsgericht.
[10205]1 Aufgebot.
Das Quittungsbuch Nr. 101 der hiesigen städtischen Sparkasse, ausgefertigt für Emilia Clementine Marie Spornberger in Storchnest, lautend über 13 ℳ 43 ₰, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der ꝛc. Spornberger zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Der Inhaber jenes Quittungsbuches wird daher auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 26. November 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 25, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos wird erklärt werden.
Lissa, den 3. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. [75131] Aufgebot.
Der Vormund der geisteskranken Julianna mann, zur Zeit in Owinsk, Gerichtsvollzieher Wegner zu Mogilno hat zugleich als Pfleger des unbekannt abwesenden Ehemanns der Julianna Hege⸗ mann, des Müllers Ludwig Hegemann das Aufgebot des für Frau Julianna Hegemann, geb. Schoen, in Gembitz ausgefertigten Sparkassenbuchs der Kreis⸗ sparkasse zu Mogilno Nr. 4313, lautend über noch 494,36 ℳ nebst Zinsen, beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird auf den 5. November 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird.
Mogilno, den 9. März 1895.
königliches Amtsgericht. [10759] Aufgebot. 1
Die verehelichte Auszügler Rackwitz, Dorothee, geb. Schröter, zu Wiedemar hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der städtischen Sparkasse zu Schkeuditz Nr. 9161 über 1323,26 ℳ, ausgestellt für Rackwitz, Frau Dorothee, in Nockwitz, beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. No⸗ vember 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buches erfolgen wird.
Schkeuditz, den 26. April 1895. 8
Königliches Amtsgericht
[9077] Ausfertigung. Aufgebot.
Das Sparkassebuch der Distriktssparkasse Tirschen⸗ reuth Nr. 5342 über eine Einlage von 1000 ℳ, lautend auf den Müller Paul Fleischmann von Wendermühle, ist zu Verlust gegangen.
Paul Fleischmann ist gestorben, und ergeht nun auf Antrag der Erben desselben an den derzeitigen Inhaber genannten Sparkassebuches die Aufforderung, seine Rechte hierauf spätestens an dem auf Diens⸗ tag, den 4. Februar 1896, 3 Uhr Nach⸗ mittags, vor dem unterfertigten Amtsgerichte an⸗ stehenden Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraft⸗ los erklärt wird. ö
Tirschenreuth, den 4. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. (L. S.) Klein.
Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Originale bestätigt
Tirschenreuth, den 4. Mai 1895. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(L. S.) Breitschaft, Königl. Sekretär.
[107600 Aufgebot. v “ Die Magdeburger Privatbank, Aktiengesellschaft zu Magdeburg hat das Aufgebot des am 11. April 1894 von A. . Lomp. in Paris auf Her⸗ mann Schmidt in Wolmirstedt gezogenen und bei Wilh. Schmidt jun. in Magdeburg⸗Neustadt am 15. Juli 1894 zahlbar gewesenen sechselaccepts über 1626 ℳ, welches durch Giro auf die Antrag⸗ stellerin gediehen und bei derselben verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 10. Dezember 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Domplatz 9 Zimmer 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen wird.
Königli Amtsgericht, Abtheilung 8
[75123] EAufgebot. 1) Der Halbbauer Johann Gottlieb Schlief, aus Seeren, die Wittwe Ackerbürger Hanne. Louise Haacke, geb. Giese, aus Königswalde, der Arbeiter Wilhelm Fritsche, aus. Zielenzig, der Ackerbürger Carl Schulze, aus Sternberg, die verwittwete Töpfermeister Wilhelmine Haegel, geb. Lipke, aus Zielenzig, vertreten durch Rechtsanwalt Hentschel, in Zielenzig, haben das Aufgebot:
zu 1) des Hypothekendokuments, bestehend aus dem Erbrezeß vom 17./21. Juni 1872 und dem Hypotheken⸗ auszuge vom 13. Juli 1872, betreffend die im Grund⸗ buche von Seeren Bd. I Nr. 29 in Abth. III unter Nr. 4ü4 für den Antragsteller und seine 4 Ge⸗ schwister, nämlich:
. die verehelichte Büdner Straß, Auguste, geb. Schlief, zu Selchow, . den Dienstknecht Carl Wilhelm Constantin Schlief zu Seerena .us gq8⅔½8———Ʒ .die verehelichte Bauer Ulbrich, Hermine Ida Amalie, geb. Schlief, zu Grunow, . die unverehelichte Schneiderin Emma Emilie Schlief zu Liebuch, eingetragenen 1300 (Eintausend drei hundert) Thaler nebst 5 % Zinsen Vatererbe;
zu 2) des Hypothekendokuments, betreffend die im Grundbuch von Königswalde Bd. II Nr. 66 in Abth. III Nr. 4 für die Antragstellerin eingetragenen 50 (fünfzig) Thaler,
zu 3) a. des Hypothekendokuments, betreffend die im Grundbuch von Zielenzig Bd. 13 Nr. 478 in Abth. III Nr. 5 für den Antragsteller eingetragenen 500 (fünfhundert) Mark nebst 4 % Zinsen, Darlehn,
b. des dem Antragsteller angeblich bei dem am 27. Januar 1894 stattgehabten Brande der Brauerei von Hoenicke in Zielenzig verbrannten, zur Zeit der Verlustanzeige mit einem Bestande von 1087 ℳ 75 ₰ auf seinen Namen ausgestellten Sparkassen⸗ buchs Nr. 7951 der städtischen Sparkasse zu Zielenzig,
zu 5) folgender 3 Hypothekendokumente, betreffend die im Grundbuch von Zielenzig, Bd. III Nr. 303 und zwar in Abth. III:
a. unter Nr. 4 für die Anna Maria Roth ein⸗ getragenen 12 (zwölf) Thaler 5 Groschen 11 ½ Pf. Vatererbe, aus dem Rezeß vom 28. April 1785,
b. unter Nr. 8 für Eva Rosine Mittelstaedt, geb. Wothe, eingetragenen 100 (Einhundert) Thaler rück⸗ ständiges Kaufgeld,
c. unter Nr. 9 für den Schuhmachermeister Johann Gottlob Mittelstädt eingetragenen 25 (fünf und zwanzig) Thaler rückständiges Kaufgeld nebst 5 % Zinsen
und gleichzeitig der obigen unter a. bis c. ange⸗ gebenen Hypothekenforderungen, zwecks Löschung,
zu 4) das Aufgebot des im Grundbuch von Stern⸗ berg, Band 6 Nr. 252 in Abth. III Nr. 1 auf Grund des Erbvergleichs vom 9. Mai 1812, für die 3 Zipter'schen Minorennen:
Pauline
a. Maria Elisabeth,
b. Maria Louise,
c. Gottfried eingetragenen Vatererbes von je 4 (vier) Thaler 16 Slbgr. 11 Pf. zwecks Löschung bezw. der darübe gebildeten Hypothekendokumente
beantragt.
Die Inhaber der angegebenen Urkunden und die zu 4 und 5 angegebenen Gläubiger bezw. deren un⸗ bekannte Rechtsnachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. September 1895, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, anberaumten Ausgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der angegebenen Urkunden erfolgen wird und die Gläubiger zu 4 und 5 bezw. die Rechtsnachfolger derselben mit ihren Ansprüchen auf dieselben werden ausgeschlossen werden. —
Zielenzig, den 24. Februar 1895. 3
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[10751] Alrufgebot.
Die Zivilgemeinden Bodenheim, Köngernhei
a. Selz, Lörzweiler und Mommenheim, vertreten durch
ihre Bürgermeister Schöller, Held, Allendorf und
Schneider, haben den Erlaß des Aufgebots beantragt
und zwar:
1) die Zivilgemeinde Bodenheim bezüglich der
Parzellen:
Flur XVI, Nr. 214 — 15 120 m
qEIII
8 XX, „ 280 — 12 572 „ Wege, Bä
5 XXI, „ 202 — 11 609 „
EIe10 378.
in der Gemarkung Bodenheim gelegen 5
2) die Zivilgemeinde Köngernheim a. Selz, bezüglich
ErNenellen Flur I, Nr. 298 — 10 106 m Wege,
Bäche ꝛc., in der Gemarkung Köngernheim a. Selz
gelegen;
3) die Zivilgemeinde Lörzweiler, bezüglich der
Parzelle Flur I, Nr. 462 — 6500 m Wege, Bäche ꝛc
in der Gemarkung Lörzweiler gelegen;
4) die Zivilgemeinde Mommenheim be⸗
Harzellen: 8
lur I, Nr. 308 — 5 460 m.
VIII, „ 672 — 30 863 „ 1“
IX, „ 471 — 7120 „ Wege, Bäche ꝛc. 310 — 7 501 „
3 I. . 469 — 9409
. II. „ in der Gemarkung Mommenheim gelegen, indem di obengenannten Gemeinden auf Grund der Ersitzung das Eigenthum des obigen Geländes in Anspruch nehmen, welches bis jetzt nur in den Parzellenkarten
verzeichnet ist. Es werden enes alle diejenigen welche Ansprüche auf das obige Gelände erheben zu können