1895 / 116 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Art. 75 Abth. III Nr. 3 zu Gunsten seiner ver⸗ storbenen Ehefrau Henriette geb. Bosse eingetragenen Hypothek von 945

c. der ꝛc. Schumann und der ꝛc. Bornemann: der über die im Grundbuch von Ilfeld Fl. Bd. V. Art. 206 Abth. III Nr. 1 zu Gunsten des Eduard und der Minna Schumann Angetmn. Herpacben 85 8 8 5. November 8 3600 gebildeten Urkunde vom H. Januar 1879 werden die etwaigen Inhaber der vorgenannten Urkunden aufgefordert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 10. Juli 1895, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung er⸗ folgen soll.

Ilfeld, den 25. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

[55752] H 1

Der Büdner Johann Engel zu Neukloster hat das Aufgebot des Hypothekenscheins d. d. Warin, den 5. Mai 1873, über zweihundert Thaler, eingetragen Fol. 1 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs der Büdnerei Nr. 79 zu Neukloster zu vier Prozent Zinsen für die minorenne Wilhelmine Engel in Züsow, unter Vormundschaft des Erbpächters Heinrich Engel in Tollow, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 2. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Warin, den 17. Dezember 1894.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches

8 Amtsgericht.

Auf Grund § 58 Absatz 2 des preußischen Gesetzes vom 12. April 1888 wird behufs Feststellung der Eigenthumsverhältnisse hinsichtlich der in den Grund⸗ steuermutterrollen Artikel 56 von Kirsbach Nisius Jakob zu Quiddelbach und Artikel 40 von Nitz Klein Michel Erben zu Nitz katastrierten Grund⸗ stücke die Katharina Klein, Tochter des 9. Dezember 1819 zu Boos verstorbenen Johann Peter Klein und Schwester des 1842 oder 1844 verlebten Müllers Michael Klein zu Nitz auf Boosermühle, unbekannten Aufenthaltsorts, beziehungsweise deren unbekannte Erben vor die unterzeichneten Abthei⸗ lungen des Amtsgerichts zum Termine vom 28. Juni 1895, Vormittags 10 Uhr, behufs Geltend⸗ machung ihrer Anspruche vorgeladen.

Die Klein soll in drei Ehen gestanden haben und

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auf unzweifelhafte Weise schriftlich sich zu melden, um über sein Vermögen selbst zu verfügen, widrigen⸗ falls er auf Antrag der Erbberechtigten durch Aus⸗ schlußurtheil für todt erklärt werden und nach ein⸗ etretener Rechtskraft des Ausschlußurtheils die usantwortung seines Nachlasses an die Erbberech⸗ tigten oder die sonst dazu befugten Personen erfolgen wird. Die Erben des ꝛc. Freygang aber werden ge⸗ laden, spätestens im obigen Aufgebotstermine sich gehörig zu legitimieren und ihre Erbansprüche auf den Nachlaß des Verschollenen anzugeben, widrigen⸗ falls sie zu gewärtigen haben, daß ohne Rücksicht auf die Entbliebenen der Nachlaß in Gemäßheit des zu erlassenden Ausschlußurtheils denen, welche ein Erb⸗ recht oder sonst einen rechtlich begründeten Anspruch angemeldet und bescheinigt haben, ausgeantwortet werden wird. Das Ausschlußurtheil wird auf An⸗ trag in demselben Termin verkündet werden. Eisenach, am 26. März 1895. 8 Großherzoglich S. Amtsgericht. I.

Piltz.

1““ [10950)⁄ „Alufgebot.

Die Minderjährigen, a. Friedrich Carl, b. Maria Wilhelmine, c. Johann Friedrich, d. Rudolf Wilhelm Flammer, vertreten durch den Vormund Wirth

arl Pauly zu Rüttenscheid, haben als Erben ihres Vaters des am 7. November 1894 gestorbenen Schuh⸗ machers Friedrich Flammer zu Rüttenscheid das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer beantragt. Die Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer werden daher aufgefordert, ihre An⸗ sprüche und Rechte an den Nachlaß des gedachten Friedrich Flammer spätestens in dem auf den 12. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. 43 anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie ihre Ansprüche nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Essen, den 6. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht.

““

[1097121 Aufgebot.

Das hiesige Erbschaftsamt in Verwaltung der Verlassenschaft des verstorbenen unter Kura gewesenen früheren Schuhmachermeisters Johann Heinrich Götze, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwalte Dres. jur. Scharlach, Westphal, Poelchau, Lutteroth, hat unter der nachstehenden Begründung den Erlaß eines Aufgebots beantragt:

Am 28. Februar 1895 sei hierselbst der unter

Kura gewesene frühere Schuhmachermeister

zuletzt nach Ahrweiler verzogen sein.

Johann Heinrich Götze ohne Hinterlassung einer

2) der bedersicecgen Kinder desselben, a. Henriette Levy, b. Max Jacob Semmy Levy und c. Curt Semmy Levy, vertreten durch ihre unter 1 genannte mütterliche Vormünderin und die Vormundschafts⸗Assistenten General⸗Konsul Elias Jacob Levy (genannt Eduard Jacob Levy) und Kaufmann Julius „Lachmann, sämmtlich vertreten durch die hiesigen Rechtsanwalte Dres. jur. Schmeisser, Levy und Sudeck, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Es werden alle, welche an den Nachlaß des hier⸗ selbst am 30. Oktober 1892 verstorbenen Kauf⸗ manns Semmy (auch Semmy Jacob) Levy, sei es mit Bezug auf dessen Eigenschaft als Inhaber der hiesigen Firma Semmy Levy oder sei es aus irgend welchen sonstigen Rechtsgründen, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefor⸗ dert, solche Ansprüche bei der Gerichts⸗ schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 5. Juli 1895, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 8. Mai 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[10973] Oeffentliches Aufgebot.

In der Faßbender'schen Erbbescheinigungssache haben sich als gesetzliche Erben der am 5. Februar 1825 zu Köln geborenen und am 21. Januar 1893 daselbst verstorbenen unverehelichten Stickerin Gertrud Faßbender gemeldet:

1) von der väterlichen Seite Johann Faßbender, ohne Geschäft zu Weßling, Sohn des Peter Faß⸗ bender, eines Vetters der Erblasserin;

2) von der mütterlichen Seite vier Vettern be⸗ ziehungsweise Basen der Erblasserin, nämlich:

Johann, Christine, Katharina und Helene Moll.

Alle diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche an den Nachlaß der Gertrud Faß⸗ bender zu haben vermeinen, werden hiermit auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bis zum 20. September 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls die Erbbescheinigung auf die vorbezeichneten Erben aus⸗ gestellt werden wird.

[10982] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 10. d. Mts. eblich abhanden gekommene Depotschein der Reichs ank Nr. 407 100 vom 15. April 1887 über 12000 3 ½ % Schwedische Staatsanleihe von 1886 mit Zins⸗ scheinen per 1. Juni 1887 ff. und Anweisungen für kraftlos erklärt.

Berlin, den 10. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[10989] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 4. Mai 1895 ist das Sparkassen⸗ buch Nr. 13 994 der städtischen Sparkasse zu ℳ, asgefertigt für Marie

rnestine Hoffmann in Metschlau, für f erklärt worden. füͤr kaftian

Sprottau, den 4. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht.

[10796] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom heutigen Tage ist der von der Firma Ferd. v. d. Brelie zu Emden acceptierte, von der Firma J. P. Lange Söhne in Altona am 17. Mai 1894 ausgestellte, am 17. Juli 1894 fällige Wechsel über 837 50 für kraftlos erklärt worden.

Emden, den 7. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. II.

[10832]. Beschluß.

Das in der Zelazna'schen Aufgebotssache unterm 11. März 1895 ergangene, im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger sub Nr. 76 577 publizierte Ausschlußurtheil wird dahin deklariert:

daß es statt von Dt. Brzezie Blatt 31 Ab⸗

theilung III Nr. 22“

heißen muß: von Dlt. Brzezie Blatt 31 Abtheilung III Nr. 2. F. 15/90. 8

Neumark W. Pr., den 9. Mai 1895.

Koönigliches Amtsgericht. 8 Grüber. 8

[10961] Oeffentliche Zustellung.

treten durch den Rechtsanwalt H. Wurm deaselbst, klagt gegen seine Ehefrau Emma Springborn, geb Nicolai, früher zu Berlin, jetzt in Amerika, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und wegen Ehebruchs bezw. verdächtigen Umgangs, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Che⸗

No 116.

2. Aufgebote,

8 5. Verloo

2 Aufgebote, Zustellunge

[109631

Der Gastwirth Oskar Springborn zu Berlin, ver⸗

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1. Untersuchungs⸗Sachen.

E u.

Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

4. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Eung ꝛc. von Werthpapieren.

Dritte Beilage 8

Berlin, Mittwoch, den 15. Mai

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesells 7. Erwerbs⸗ und 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene

schen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1895.

ften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. irt s fts⸗ enossenschaften. 1686““ echtsanwälten.

ekanntmachungen.

und derll.

Oeffentliche Zustellung. 8

Die verehelichte Schmidt, Emma, geb. Müller, zu Halle a. S., vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Kuznitzky, klagt gegen ihren Ehemann, den Bürstenmacher Otto Schmidt, früher zu Halle a. S., jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Mißhandlung und unüberwindlicher Abneigung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Halle a. S., Poststraße 20, Zimmer 62, auf den 4. Oktober 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 9. Mai 1895.

Fröblich, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10952] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Frau Friederike Kirchheimer, geborene Würz⸗ burger, zu Fücng vertreten durch Rechtsanwalt B. Mankiewich hier, klagt gegen ihren früheren Ehe⸗ mann, den Kaufmann Gustav Kirchheimer, zuletzt hier, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Herausgabe ihres Einbringens, Zusprechung des aus⸗ schließlichen Erziehungsrechts ihres Kindes und wegen Alimentation desselben, mit dem Antrage, Königliches Landgericht wolle: . 81 1) den Beklagten verurtheilen, an Klägerin 24 000 nebst 6 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen, 1 2) der Klägerin das ausschließliche Erziehungsrecht

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[11020] Oeffentliche Zustellung.

Rüdesheim, klagt gegen den Gemeinderechner Jacob Beisgen, früher zu Oestrich, jetzt in Amerika mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend: Aus ver⸗ schiedenen Darlehen und Zinsen bis zum 22. Februar 1881 verschuldeten die Eheleute Peter Neunzerling von Oestrich dem C. J. Steinheimer daselbst 702,81 Die Eheleute Neunzerling ließen im Jahr 1880 ihre Immobilien versteigern und be⸗ stellten den Beklagten zum Steiggelderheber mit der Weisung, ihre Gläubiger, insbesondere auch den C. J. Steinheimer, aus den Steiggeldern zu be⸗ friedigen, indem zugleich demselben das Steiggeld in öhe seiner Forderung zediert wurde. Der Beklagte at das Mandat angenommen und die Steiggelder, welche zur Befriedigung der Gläubiger hinreichten, erhoben, auch die Forderung des C J. Steinheimer bis auf 180,42 bezahlt und die Zinsen bis zum 22. November 1887 berichtigt. C. J. Steinheimer ist verstorben und von seinem einzigen Sohn C. J. B. Steinheimer beerbt worden. C. J. B. Steinheimer ist ebenfalls verstorben und beleib⸗ züchtigt dessen Wittwe, die Klägerin, seinen Nachlaß. Die Klägerin beantragt, den Beklagten kostenfällig zu verurtheilen, an Klägerin 180,42 nebst 5 % Zinsen seit 22. November 1887 zu zahlen, sowie das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Rüdesheim auf den 13. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. ie öffentliche Zustellung ist durch Beschluß des Feertor Amtsgerichts vom 9. Mai 1895 ange⸗ ordnet. 1 Rüdesheim, den 9. Mai 1895. Butgereit,

gard a. P. Die Wittwe des C. J. B. Steinheimer zu Oestrich, V Vormittags 9 Uhr. vertreten durch Rechtsanwalt van der Heyde zu Zeeftenung wird dieser gemacht.

[10978]

11 Rechtsanwalt Marcuse in Staß⸗ urt, Ebert, früher zu Staßfurt, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des vollstreckbaren Urtheils

Dr. Dietz hier, klagt gegen die Privatiere H. Levine,

den 24. September 1895, Fenn Zwecke der öffentlichen uszug der Klage bekannt

auf

Belgard a. P., den 11. Mai 1895. „Blandow, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Der Gastwirth Fr. Lingener zu Dessau, Prozeß⸗

klagt gegen den Handschuhmacher Robert

resp. Kostenfestsetzungsbeschlusses des hiesigen Amts⸗ gerichts vom 2. Mai 1894 resp. 26. Mai 1894 unter der Behauptung, daß er den Auktionserlös der auf Grund dieser Schuldtitel gepfändeten Fentiermaschine mit 211,40 habe wieder heraus⸗ zahlen müssen, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 211,40 nebst 5 % Zinsen feit dem Tage der Klagezustellung zu verurtheilen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Staßfurt auf den 5. Juli 1895, Vormittags 9 ¼ Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Staßfurt, den 9. Mai 1895. 1— b

Paschen, v Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[10977] Oeffentliche Zustellung. 1. Die Firma R. Kaufmann, Modewaarengeschäft, Goetheplatz Nr. 6 hier, vertreten durch Rechtsanwalt

zuletzt hier, Englischer Hof, jett mit unbekanntem Aufenthalt, wegen am 20. und 26. März 1895 käuf⸗ lich gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf kosten⸗

kammer, zu See vom den Eheleuten d 8 Bertha, geb. Gerlach, zu Düsseldorf die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung vom 6. Februar 1895 an ausgesprochen worden.

[10809]

mit rechtlicher Wirkung vom 1. Februar 1895] man ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 9. Mai 1895 Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen andgerichts.

[10812]

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil⸗ 2. April 1895 ist zwischen arl Dürholt, ohne Geschäft, und

Düuffeldorf, den 9. Mai 1895. Bartsch, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10811]

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil⸗

kammer, zu Düsseldorf vom 9. April 1895 ist zwischen den Eheleuten Wilhelm Fausten, ohne Geschäft, und Elisabeth, geb. Grünewald, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 13. Fe⸗ bruar 1895 an ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 9. Mai 1895.

Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts,

1. Zivilkammer, zu Düsseldorf vom 9. April 1895 ist zwischen

den Eheleuten Kunstgärtner Johann

Oesters und Katharina, geb. Cadenbach, zu Düssel⸗

dorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung

15. Februar 1895 an ausgesprochen worden.

Düffeldorf, den 9. Mai 1895. 8 Bartsch,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Gerichtsschreiber des Königlichen An

10807]

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, Zivil⸗

kammer 1, zu Düsseldorf vom 2. April 1895 ist

zwischen den Eheleuten Brauer setar⸗ ü

des Kindes der Parteien: Max Kirchheimer, geboren am 12. April 1883, zusprechen, ““

3) den Beklagten verurtheilen, der Klägerin, bis das Kind selbstständig geworden, einen monatlichen Beitrag von 60 pränumerando, beginnend mit dem 1. Mai 1895, zu zahlen, 8

4) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar erklären, G“

und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 27. September 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 13. Mai 1895. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10953]

der Parteien zu trennen, die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihr die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstraße 59 8g Zimmer 119, auf den 17. Oktober 1895, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 9. Mai 1895. Schmidt, als Gerichtsschreiber .

des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22. [10964 SOeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kaufmanns Ernst Carl Friedrich Wilhelm Reupke, Emma Minna Johanna, geb. Schulze, verwittwete Treffehn, zu Gröningen, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Frorath zu Halber⸗ stadt, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Gröningen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe mit Schuld auf seiten des Beklagten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halberstadt auf den 19. November 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

fällige und vollstreckbare Verurtheilung zur Zahlung von 89 60 nebst 6 % Zinsen seit 26. März 1895, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht 1 2 zu Frankfurt a. M. auf Mittwoch, den 10. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 131. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Adenau, den 10. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III u. IV.

[10975] Bekanntmachung.

Auf Antrag des Landwirths Otto Foerster zu Groß⸗Werther wird dessen Vater, der am 4. August 1832 geborene Fleischermeister Gottlob August Foerster, zuletzt in Groß⸗Werther, welcher seit länger als 10 Jahren verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 20. Fe⸗ bruar 1896, Vormittags 10 Uhr, zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Nordhausen, den 22. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

Köln, den 9. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 10.

etztwilligen Verfügung verstorben.

Der Nachlaß werde von dem hiesigen Erb⸗ chaftsamte verwaltet.

Erben seien bis jetzt nicht bekannt geworden.

Zu bemerken sei, daß in den 60er Jahren ein Vetter oder Neffe des Verstorbenen, Namens Carl Nagel aus Waldenburg in Sachsen, bei emselben als Schubmaeher e ell in Arbeit ge⸗ tanden haben solle.

Es wird das beantragte Aufgebot nunmehr dahin erlassen: Regenb

„Es werden alle, welche an den nS des L. 8.) Sgedeerg hierselbst am 28. Februar 1895 verstorbenen b W“ unter Kura gewesenen früheren Schuhmacher⸗ [10986] Bekanntmachung.

eisters Johann Heinrich Götze Erb⸗ oder Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneteu Ge⸗ sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, hier⸗ richts ist der am 20. März 1831 zu Quedlinburg mit aufgefordert, solche Ansprüche bei der geborene Gustav Rudolph Eduard Kobolt (auch Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ Kobold oder Koboldt) für todt erklärt. gerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Halberstadt, den 2. Mai 1895. Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, Koöhnigliches Amtsgericht. Abtheilung IV. 5. Ieh ee,d, n ha tet 1 anberaumten Aufgebotstermin, im IJustiz⸗ gebäude, Dammthorstraße 10, Parterre lints, 8 Aasschl harsbent ach ng. Urrtl 1895 ist Zimmer Nr. 7e anzumelden und zwar Aus⸗ der am 15. Mai 1863 geborene Landwirth Anton wärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Tokarski aus Fol Ür todt erkla Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des S. aus Fo 885 ür todt erklärt. Ausschlusses. Kulmsee, den 18. April 1895. 3

[10436] Oeffentliche Zustellung. 3 Der Schneidermeister Fr. Hebenstreit zu Reesen, vertreten durch den Rechtsanwalt Buhtz zu Burg, klagt gegen den Tischlermeister Wilhelm Haufe, früher zu Burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Rückzahlung eines am 1. August 1894 ge⸗ gebenen und vor länger als einem halben Jahre Frankfurt a. M., den 10. Mai 1895. 1 gekündigten Darlehns zum Betrage von 300 mit Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 12. dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur 8 Zahlung von 300 nebst 4 % Zinsen seit dem [1095502 1. August 1894. Der Kläger ladet den Beklagten Die Ehefrau des Bäckers Ludwig Petry, Wil⸗ zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das helmine, geb. Andrée, in Oberkassel, vertreten durch Königliche Amtsgericht zu Burg auf den 5. Juli Rechtsanwalt Levi in Bonn, klagt gegen ihren 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der Ehemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Zivil⸗ bekannt gemacht. kammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Küster, Assistent, Termin auf den 1. Juli 1895, Vormittags

ichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 9 Uhr, bestimmt. . Ffrsch (L. S.) Taentzscher, Landgerichts⸗Sekretär.

[10956] Die Ehefrau des August Schmidt, Catharina, geb. Hundenborn, zu Dattenfeld, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schafgans in Bonn, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist

Christine, geb. Meurers, zu Düsseldorf die ter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung seit dem 8. Februar 1895 ausgesprochen. b Düsseldorf, den 3. Mai 1895. Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht

[10944] Bekanntmachung. Die Einleitung der Vormundschaft über den für einen Verschwender erklärten Grafen Bolko von Goetzen aus Berlin wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Berlin, den 11. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht I. Aöth ilung 101.

[10810] 8 Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 9. April 1895 ist zwischen den Eheleuten Zigarrenhändler Martin Schmitz und Anna, geb. Pfeiffer, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 4. März 1895 an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 9. Mai 1895.

Bartsch, 2 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[10958] 8 Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, Zivil⸗ kammer 2, zu Düsseldorf vom 17. April 1895 ist zwischen den Eheleuten Johann Gerhard Strucken und Katharina, geb. Remes, beide zu Viersen, die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung seit dem 27. Februar 1895 ausgesprochen. 8

IV.

[10972) Das Königliche Amtsgericht hierselbst hat am heutigen Tage folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag 1) der Auguste Ernestine, verw. Tischler Noack, geb. Humann, in Löbtau, 2) der Ida Hulda, verehel. Mehnert, geb. Klingen⸗ berger, in Zävertitz, 3) des Tischlermeisters Gustav Adolf Leibscher in Mügeln und Genossen, werden zu 1) der am 22. Juni 1821 zu Lauter geborene, uletzt in Strocken wohnhaft gewesene, im Jahre 856 spurlos verschwundene Handelsmann Gotthold

Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Wittwe Franziska Peltz, geborenen Banspach, zu Nieder⸗Schönhausen, vertreten durch die Rechtsanwalte Viebig und Rieck zu Berlin, Pots⸗ damerstraße 96, gegen den Kaufmann Wilhelm Peplow zu St. Petersburg, Administration der Deutschen St. Petersburger Zeitung und Genossen wegen 11 500 II. O. 572, 94 ladet die die Klägerin den Mitbeklagten, und zwar den Emil Peplow, zuletzt zu Berlin, Prinzenstraße 97 III bei

[9892] Oeffentliche Zustellung.

Der Besitzer Jons Loops aus Rupkalwen, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Michalowsky in Hevdekrug, klagt gegen den früheren Besitzer David Sacknus in Jodischken, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschungsbewilligung mit dem Antrage auf An⸗ erkennung, daß die im Grundbuche des Grundstücks

Friedrich Humann, zu 2) der im Jahre 1829 in Krellenhain geborene, m Jahre 1856 als Kanonier der 3. Fuß⸗Batterie es Artillerie⸗Korps in Dresden der Desertion be⸗ chuldigte und seitdem spurlos verschwundene Hand⸗ rbeiter Friedrich August Klingenberger, zu 3) der am 29. September 1837 in Hof bei Stauchitz geborene, zuletzt in Eisenach aufhältlich ge⸗ wesene und von da 1866 angeblich zur See ge⸗ angene Friedrich Eduard Leibscher hiermit aufgetordert, sich spätestens in dem hier⸗ mit auf den 19. Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine vor dem interzeichneten Amtsgericht persönlich oder durch en gehörig legitimierten Vertreter als noch lebend u melden, widrigenfalls sie auf weiteren Antra todt erklärt und ihre Vermögen an ihre sich egitimierenden Erben ausgehändigt werden werden. Mügeln, den 10. Mai 1895. Berichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts Mügeln. Bock, Sekr.

10968] Auf den Antrag des Abwesenheitsvormundes, Stellenbesitzers Franz Witzke aus Polnisch⸗Tschammen⸗ orf werden die verschollenen Geschwister Josef, ranz und Robert Koppe aus Polnisch⸗Tschammen⸗ f, welche im Jahre 1865 mit ihrem Vater, dem Schmiedemeister August Koppe ausgewandert sind, ufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 3. April 1896, Vormittags 9 Uhr, bei dem nterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls ihre odeserklärung erfolgen wird. 8 Strehlen, den 4. Mai 1895. . 1 Königliches Amtsgericht.

1587] Arlufgebvot. Vor dem unterzeichneten Amtsgericht ist das Auf⸗ ebotsverfahren behufs Todeserklärung des abwesenden Wilhelm Robert Freygang, geboren am 26. Januar 1840 zu Eisenach, welcher seit länger als 10 Jahren von seinem Leben oder Aufenthalt keine Nachricht egeben hat, von seiner Stiefschwester Frau Louise ahr, geb. Schmidt, hier beantragt worden. Nach⸗ dem nunmehr Aufgebotstermin auf Donnerstag, den 30. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden ist, wird der obengenannte Ab⸗ wesende hierdurch aufgefordert, zu diesem Termin vor dem unterzeichneten Amtsgericht persönlich oder durch gehörig legitimierten Bevollmächtigten oder 6

Kaufmanns Magnus Georg Friedrich Ingwersen,

dahin erlassen:

Hamburg, den 6. Mai 1895.

1“ Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (ges) Tesdorpf Dr.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[10970] Aufgebot. Auf Antrag der Intestaterben des verstorbenen

nämlich der Geschwister desselben:

a. des Friseurs Julius Heinrich Eggert Ing⸗ wersen in Lingby bei Kopenhagen,

b. der Frau Friederike, geb. Ingwersen, des Vermessungsrevisors Hermann Mencke Ehe⸗ frau in Berlin, und

c. der Frau Marie, geb. Ingwersen, des Kauf⸗

„manns August Dahme CEhefrau in Itzehoe,

sämmtlich vertreten durch den Kaufmann Albert

Schmalz, Tegethoffstraße 2, hier, wird ein Aufgebot

Es werden

1) alle, welche an den Nachlaß des am 15. Februar 1895 zu Görbersdorf (Schlesien) verstorbenen, hierselbst wohnhaft gewesenen Kaufmanns Magnus Georg Friedrich Ingwersen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche dem alleinigen Erbrechte der Antragsteller widersprechen wollen, hier⸗ mit aufgefordert, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche bei der Gerichtsschreiberei des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 5. Juli 1895, Nach⸗ mittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung

1

eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 7. Mai 1895. 8 Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 1 168 Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[10969] Aufgebot. „Auf Antrag der Intestaterben des verstorbenen Kaufmanns Semmy (auch Semmy Jacob) Levy, nämlich:

desselben, geb. Lach⸗

1) der Wittwe Johanna,

[10799) Im Namen des Königs!

Verkündet am 19. April 1895.. Engelhardt, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Vormundes des verschollenen Seemanns Johann Christian Carl Mattbhiessen aus Schleswig, Kaufmann Peter Lill daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht II zu Schleswig durch den Amtsrichter Meyer für Recht: Der seit langen Jahren verschollene Seemann Johann Christian Carl Matthiessen, geboren am 4. Juli 1822 in Schleswig, Sohn des Bedienten Hans Matthiessen und Ehefrau Charlotte Marie Christine, geb. Reinke, daselbst, wird für todt erklärt. Sein Vermögen wird seinen sich legitimierenden Erben ausgeliefert werden. 8

Meyer.

Im Namen des Königs Verkündet am 30. April 1895. Lange, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Schuhmachermeisters Josef Stiller zu Habelschwerdt erkennt das Königliche Amtsgericht zu Habelschwerdt durch den Amts⸗ richter Kügler für Recht: Die unbekannten Erben der aim 2. Februar 1894 zu Habelschwerdt verstorbenen Hedwig Zeisberg werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf deren Nachlaß ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens sind aus dem Nachlaß zu entnehmen.

[10992) Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Dr. Bieck zu Erfurt als gerichtlich bestellten Pflegers für den Nachlaß des am 26. Mai 1894 zu Erfurt verstor⸗ benen Malermeisters Friedrich Hertel aus Erfurt erkennt das Königliche Amtsgericht zu Erfurt, Ab⸗ theilung 8, für Recht.

Diejenigen Nachlaßgläubiger an dem Nachlaß des am 26. Mai 1894 zu Erfurt verstorbenen Maler⸗ meisters Friedrich Hertel aus Erfurt, welche ihre Rechte und Ansprüche nicht angemeldet haben, werden mit ihren Rechten an die Nachlaßmasse soweit die⸗ selbe mit Ausschluß der seit dem 26. Mai 1894 auf⸗ gekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Ansprüche in Anspruch genommen wird, ausgeschlossen. Den angemeldeten Gläubigern bleiben ihre Rechte vorbehalten. 8

[10984]

1“

mann, und

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Halberstadt, den 9. Mai 1895.

Reichel, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[109652 SOeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Caroline Jacobsohn, geborene Ribitzki, zu Kolonie Brinsk, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Warda in Thorn, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Wilhelm Jacob⸗ sohn, früher in Gelsenkirchen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böslicher Verlassung, auf Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf den 10. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der⸗ 88 bekannt gemacht. II R. 12/95. Thorn, den 7. Mai 1895.

Meller, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10962] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Rößler, Selma, geb. Effenberg, zu Halle a. S., vertreten durch den Rechtsanwalt Plaettig, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Kanzlei⸗Vorsteher Gottfried Emil Rösßzler, zuletzt in Halle a. S., jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe, zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S., Poststraße 20, Zimmer 62, auf den 4. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verkündet am 30. April 189

Wolf wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, von Neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts II zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, 1 Treppe, Zimmer 33 auf den 25. Juni 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Ladung wird dieser Auszug der E gemacht. 8 Berlin, den 11. Mai 18905. Peschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. Zivi II. 8 11101998 2 Kgl. Amtsgericht München I Abth. Zivilsachen!

In Sachen der offenen Handelsgesellschaft Otten⸗ heimer Söhne in Ludwigsburg, gesetzlich vertreten durch die Theilhaber Emil und Josef Ottenheimer daselbst, Klägerin, vertreten durch die Rechtsanwalte Feust und Leo Oppenheimer hier, gegen die Auskoch⸗ geschäftsinhabers⸗Eheleute Johann und Katharina Stegmüller, früher hier, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagte, wegen Forderung und Abgabe einer Willenserklärung, werden die letzteren nach er⸗ folgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites in die öffentliche Sitzung des vorbezeichneten Prozeßgerichts vom Dienstag, den 2. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer 27/1 (Augustinerstock) ge⸗ laden. Der Klagetheil wird beantragen zu urtheilen:

I. Der verklagte Theil ist sammtverbindlich schuldig, an den Klagetheil 81 40 nebst 6 % Zinsen vom 13. September 1894 ab zu bezahlen.

II. Der verklagte Theil ist schuldig, einzuwilligen, daß die am 7. Mai 1894 vom Klagetheil bei der Kgl. Filialbank München hinterlegte Sicherheit zu 100 sammt Depositalzinsen an den Kla etheil hinausgegeben werde, ebenso der hinterlegte, bei der Vollstre ung des Arrestbeschlusses vom 5. Mai 1894 gepfändete Baarbetrag zu 12 ℳ,

III. Der verklagte Theil hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen bezw. zu erstatten einschließlich der⸗ senigen des Arrestverfahrens. erklärt.

München, am 11. Mai 1895.

A. für

Das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar

Rupkalwen Nr. 47, Abtheilung III Nr. 4 eingetragene Judikatforderung von 33 Thaler 10 Sgr. nebst 5 % Zinsen seit dem 20. April 1852, sowie 2 Thaler 26 Sgr. und 28 Sgr. Kosten bezahlt sind und im Grundbuche gelöscht werden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Heydekrug auf den 11. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dangschat, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

10976] Oeffentliche Zustellung. 1 l1gses Eigenthümer Heinrich Neitzel zu Boissin, den Rechtsanwalt Bartsch zu Bel⸗ ard a. P., klagt gegen ü8 . 1 1) die verwittwete Bauerhofsbesitzer Daniel Friedrich Bunde, Christine, geborene Haeger, früher zu Boissin, jetzt in Amerika, unbekannten Aufenthalts,

2) den Bauersohn Daniel Bunde aus Boissin, jetzt in Amerika, unbekannten Aufenthalts, 3) die verehelichte Eigenthümer Ferdinand Pretzel, Karoline, geb. Bunde, qus Boissin, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, 4) den Eigenthümer Ferdinand Pretzel in Amerika, unbekannten Aufenthalts, 5) die verehelichte Eigenthümer -; Friederike, eborene Bunde, aus Boissin, jetzt in Amerika, un⸗ bekannten Aufenthalts, 116u“ 6) den Eigenthümer Nemitz aus Boissin, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, 3 7) die verehelichte Eigenthümer Goetzke, Ma⸗ thilde, geborene Bunde, aus Darkow, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, 8) den Eigenthümer Goetzke aus Darkow, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, 9) den Eigenthümersohn Karl Friedrich August Bunde aus Boissin, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, 1t 1 unter der Behauptung, daß die auf dem Grund⸗ stück Boissin Nr. 139 in Abtheilung III Nr. eins des Grundbuchs für die Bauer Daniel Friedrich und Christine, geborene Haeger, Bunde'schen Eheleute zu Boissin eingetragenen 50 Thaler oder 150 bereits vor Jahren abgezahlt sei, auf Bewilligung der Löschung dieser Post im Grundbuche. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des

Der Kgl. Gerichtsschreiber: Weber.

11u1“]

Termin auf den 1. Juli 1895, Vormittags

9 Uhr, bestimmt. b (L. S.) Taentzscher, Landgerichts⸗Sekretär.

[10954] Die Ehefrau des Christian Simon, Auguste, geb. Massenbach, zu Thierseifen bei Waldbröl, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Heidland in Bonn, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 1. Juli 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt. . 8 (L. S.) Taentzscher, Landgerichts⸗Sekretär. [108191 Oeffentliche Bekanntmachung. 1 Durch rechtskräftiges Urtheil vom 4. April 1895 der II. Zivilkammer des hiesigen Landgerichts ist die zwischen den Eheleuten Leonard Schaps, Jagd⸗ hüter, und Hubertine, geb. Sträter, ohne Gewerbe, beide zu Waldenrath, Kreis Heinsberg, wohnend, bestehende gesetzliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und vollständige Gütertrennung angeordnet. Die Parteien sind zur Auseinandersetzung ihrer Ver⸗ mögensverhältnisse vor Notar Frenken zu Heinsberg vernecgen, den 8. Mai 186. achen, den 8. Mai 1805.. Cliever, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(10818]⁄ Oeffentliche Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil vom 18. April 1895 der II. Zivilkammer des hiesigen Lerdgericts ist die zwischen den Eheleuten Josef Graff, früher Bäcker, jetzt ohne Gewerbe, und Maria, geb. Wolf, beide zu Schleiden (Eifel) wohnend, bestehende gesetzliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und voll⸗ ständige Gütertrennung angeordnet. Parteien sind zur Auseinandersetzung vor den Notar Tils zu Schleiden verwiesen.

Aachen, den 10. Mai 1895.

Cliever, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

10813. 8 Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 2. April 1895 ist zwischen den Eheleuten agenbauer Max Fink und Jo⸗

[10814]

Düsseldorf, den 10, Mai 1890. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte.

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu

Düsseldorf, 1. Zivilkammer, vom 2. April 1895 ist

zwischen den Eheleuten Anstreicher Hermann Klapdor und Josephine, geb. Geck, zu Düsseldors, die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 4. Februar 1895 an cu e ebghe worden. G Tüfseidorf, den 9. Mai 1ne

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10815] Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, Zivil⸗ kammer 1, zu Düsseldorf vom 2. April 1895 ist zwischen den Eheleuten Maurermeister Anton Jansen und Maria, geb. Kuhlmann, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung seit bruar 1895 ausgesprochen. 1 Düsseldorf, den 9. Mai 1895. 8 Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10816] 1 1 Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivilkammen, zu Düsseldorf vom 2. April 1895, ist zwischen den Eheleuten Hermann Martin, Schmied und Händler, und Franziska, geborene Abendroth, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit Wirkung vom 18. Februar 1895 an aus⸗ gesprochen worden.

Düsseldorf, den 9. Mai 1895.

Bartsch,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10817]

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil-⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 2. April 1895 ist zwischen den Eheleuten Schuhmacher Paul Wihl und Auguste Mina, geb. Handen, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 11. Februar 1895 an ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 9. Mai 1895.

Bartsch,

Rechtsstreits vor das Königliche

mtsgericht zu Bel⸗

hanna, geb. Röder, zu Düsseldorf die Gütertrennung 8 1A1X1XAXAX“

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.