berg.) beauftagt. v. Voigt, Königl. preuß. Oberst, bisher Oberst⸗Lt., von der Stellung als etatsmäß. Stabsoffizier des Inf. Regts. Alt⸗ Württemberg Nr. 121 behufs Verwendung als Kommandeur des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51 enthoben. Epplen, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäß. Stabsoffizier des 2. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, mit der Führung dieses Regts., unter Stellung à la suite desselben, be⸗ auftragt. v. Enkevort, Königlich preuß. Oberst⸗Lt. und Kom⸗ mandeur des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, in gleicher Eigen⸗ schaft zum Drag. Regt. König Nr. 26 versetzt. Münzenmaier, Oberst. Lt. und Abtheil. Kommandeur im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum etatsmäß. Stabsoffizierernannt. Schempp, Major und Bats. Kommandeur im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, unter Beförderung zum Oberst⸗Lt., als etatsmäßiger Stabsoffizier in das Inf. Regt. Alt⸗ Württemberg Nr. 121 versetzt. v. Werder, Königlich preuß. Major, bisher etatsmäß. Stabsoffizier des Drag. Regts. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, kommandiert nach Württemberg, mit der Führung des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Henning auf Schönhoff, Königl. preuß. Major, bisher aggreg. dem Füs. Regt. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, kommandiert nach Württemberg, zum Bats. Kommandeur im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden ernannt. v. Donop, Königl. preuß. Major, bisher aggreg. dem Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, kommandiert nach Württemberg, dem Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Seible, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, unter Beförderung zum überzähl. Major, dem Regt., Winghofer, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, unter Beförderung zum überzähl. Major, dem Regt. aggregiert. Roos, Hauptm. à la suite des 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bavern und Mitglied der Art. Prüfungskommission, zum überzähl. Major befördert. Fritsch, Hauptm. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, unter Beförderung zum Major, vorläufig ohne Patent, als Abtheil. Kommandeur in das 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern versetzt. Stimmel, Hauptm. und Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, von der Stellung als Battr. Chef enthoben. Dorrer, Hauptmann im Großen Generalstabe, unter Ent⸗ hebung von dem Kommando nach Preußen, als Battr. Chef in das 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern bersetzt. inzelbach, Hauptm. und Battr. Chef im 2. Feld⸗Art. Regt. tr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, unter Versetzung in en Generalstab, nach Preußen behufs Verwendung beim Großen Generalstab, Frhr. von Mittnacht, Hauptm. und Battr. Chef in demselben Regt., nach Preußen behufs Verwendung als Battr. Chef im 2. Rhein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 23, — kommandiert. Bern⸗ hard, Hauptm. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, zum Battr. Chef., Teichmann, Hauptm. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Lenz, Hauptm. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, zu Komp. Chefs, Schmidt, Hauptm. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum Battr. Chef, — ernannt. Die Pr. Lts.: Triebig im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Weiß, Marx im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, Konig von Preußen Nr. 125, Reichold im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, — zu überzähl. Hauptleuten; die Sec. Lts.: Wiest im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, unter Versetzung in das 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Graf v. Degenfeld⸗Schonburg im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, unter Versetzung in das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Groß⸗ herzog Friedrich von Baden, v. Zeppelin im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, unter Versetzung in das Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Schöntag im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, — zu Pr. Lts., Haldenwang, Sec. Lt. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum Pr. Lt., vorläusig ohne Patent; die Port. Fähnrs.: Wolf im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Erlenmeyer im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Fischer im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, Seiffert im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großberzog Friedrich von Baden, Holland im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, — zu Sec. Lts.; die Unteroffiziere: Jobst, Frbhr. Capler v. Oedheim gen. Bautz im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 120, Christ im Pion. Bat. Nr. 13, Adä im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bavern, Hornung im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, — zu ort. Fähnrs., — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 13. Mai. v. Flaiz, Oberst und Kommandeur des 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Baypern, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuchs, unter Verleihung des Charakters als Gen. Major, mit Pension zur Disp. gestellt. Krafft, Pr. Lt. im Inf. Regt. König Wilbelm I. Nr. 124, mit Pension, der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform und unter Verleihung des Charakters als Hauptm., Heese, Pr. Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, mit Pension, der Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform und unter Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Zioildienst, Schröder, Pr. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, mit Pension, — der Abschied bewilligt. Bosch, Sec. Lt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, unter Uebertritt zu den Res. Offizieren des Regts., die Entlassung aus dem aktiven Dienst gewährt. Moritz, Port. Fähnr. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, zur Res. entlassen.
Im Beurlaubtenstande. 13. Mai. Glück, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ellwangen, Keßler, Deffner, Pr. Lts. von der Kav. 2. Aufgebots, Schickhardt, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots, Kienlin, Sec. Lt. vom Train 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks Eßlingen, — der Ab⸗ schied bewilligt.
2.
9
Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen. Neues Palais, 13. Mai. Frhr. v. d. Goltz, Admiral in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs von der Stellung als kom⸗ mandierender Admiral entbunden und mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt; derselbe ist ferner à la suite des See⸗Offizierkorps in den Listen der Marine zu führen. Knorr, Admiral, kommandiert zur Vertretung des kommandierenden Admirals, unter Entbindung von der Stellung als Chef der Marinestation der Ostsee, zum kom⸗ mandierenden Admiral ernannt. v. Reiche, Kontre⸗Admiral, unter Beförderung zum Vize⸗Admiral und unter Belassung in seiner Stellung als Direktor des Bildungswesens der Marine, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs der Marinestation der Ostsee beauftragt. Plüddemann, Kapitän zur See, unter Be⸗ lassung in seiner Stellung als Präses der Schiffs⸗Prüfungskommission, zum Kontre⸗Admiral, Tirpitz, Kapitän zur See Und Chef des Stabes des Ober⸗Kommandos der Marine, zum überzähl. Kontre⸗Admiral Flichtenhöfer, Korv. Kapitän, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Kommandeurs der I1. Werft⸗Div., unter Ernennung zum Kommandeur der II. Werft⸗Div., zum Kapitän zur See, Gilde⸗ meister, Kapitän⸗Lt., zum Korv. Kapitän, Funke, Lt. zur See, zum Kapitän⸗Lt., unter Vorbehalt der Patentierung, Paschen, Unter⸗Lieutenant zur See, zum Lieutenant zur See, — be⸗ fördert. v. Diederichs, Kontre⸗Admiral und Inspekteur der 1. Marine⸗Inspektion, für die Zeit der Eröffnungsfeierlich⸗ keiten des Nord⸗Ostsee⸗Kanals zum Div. Chef für S. M. Schulschiffe „Stosch“, „Stein“, „Moltke“ und „Gneisenau“, Oldekop, Kontre⸗ Admiral und Inspekteur der 2. Marine⸗Insp., für die Zeit der Er⸗ öffnungsfeierlichkeiten des Nord⸗Ostsee⸗Kanals zum Div. Chef für S. M. Panzerschiffe 4. Klasse von den Res. Divisionen der Ostsee und Nordsee, — ernannt. Graf v. Bernstorff, Kapitän⸗Lt., von dem Kommando S. M. Transportschiffes „Pelikan“ entbunden. Wall⸗ mann, Korv. Kapitän, unter Belassung in seiner Stellung als Mit⸗
glied der Schiffs⸗Prüfungskommission, zum Kommandanten S. M. Transportschiffes „Pelikan“ ernannt. Dähnhardt, Kapitän⸗St., nach Rückkehr S. M. Kreuzers 3. Klasse „Alexandrine“ zur Dienstleistung beim Reichs⸗Marineamt kommandiert. Schulz, Maschinen⸗Unter⸗Ingenieur, zum Maschinen⸗Ingen. befördert. Stehr, Klug, Prenzloff, Maschinen⸗Ingen., unter Feststellung ihrer Anciennetät in vorstehender Reihenfolge, Patente ihrer Charge vom 8. April 1895 erhalten. Klimpt, Nasser, Rogge, Boeseke, Schützler, Hessemer, Osterwald, überaafig⸗ Maschinen⸗Unter⸗Ingen., Patente ihrer Charge erhalten. Raeder, v. Koch, Wegener, Schnabel, Fischer, Schwengers, Huning, Müller v. Berneck, Ritter v. Waechter, Poch⸗ hammer, Schultz (Max), Freiherr von Gagern, Strasser, Freiherr von Kottwitz, Hinckeldeyn, Robertson, ee. Westerkamp, Metzing, Müller⸗Palm, Weimann⸗Bischoff, Berendes, Bodecker, Elert, Kahle, von Stosch, Kohl, Freiherr von Hammerstein, v. d. Knesebeck, Jacobs, Richter, Wehmeyer, Schulz (Edmund) Wosidlo, Götting, Mönch, v. Wolf, Kaul⸗ ausen, Lüring, Groschuff, Schütte, Blankenheim, Erler, Sachße, Hoffmann (Ernst), Kloppenbach, Knapp⸗ stein, Braunschweig, Hilmers, v. Tilly, Kirschner, Livonius, Kalb, Volkmar, Bartels, Thiem, Schmidt (Walter), Weber, Barth (Ludwig), Graf v. Bylandt, Kadetten, das Zeugniß der Reife zum Seekadetten ertheilt und gleichzeitig zu Seekadetten, unter Feststellung ihrer Anciennetät nach vorstehender Reihenfolge, Jansen, Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Hamburg, Mittmann, Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots im Landw. Bezirk II Bremen, — zu Kapitän⸗Lts. der Seewehr 1. Aufgebots des See⸗Offizierkorps, Behrens, Vize⸗ Steuermann der Res. im Landw. Bezirk Lübeck, zum Unter⸗Lt. zur See der Res. des See⸗Offizierkorps, v. Sobbe, Baumeister, v. Haas, Kadetten der Res., zu Seekadetten der Res., — befördert. Abschiedsbewilligungen. Neues Palais, 13. Mai. Junge, Kapitän zur See a. D. zu Kreuznach, Maschke, Kapitän zur See a. D. zu Essen, — beide zuletzt von der Marinestation der Ostsee, mit ihrer Pension zur Disp gestellt. Broeker, Korv. Kapitän, unter Verleihung des Charakters als Kapitän zur See, mit der gesetzlichen Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform der Ab⸗ schied bewilligt. Kaiserliche Schuztruppe für Deutsch⸗Südwest⸗Afrika. Strehlen, 23. April. Müller, Major, bisher aggreg. dem Inf. Regt. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, mit dem 20. April 1895 der Schutztruppe für Deutsch⸗Südwest⸗Afrika zugetheilt und mit der Stellvertretung des Majors Leutwein in der Wahr⸗ nehmung der Funktionen des Kommandeurs der Schutztruppe be⸗ auftragt.
Kaiserliche Schutztruppe für De Strehlen, 23. April. Stadlbaur, vom Königl. Bayer. 14. Inf. Regt. Herzog Ka „mit dem 1. Mai 1895 der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika zugetheilt. Schlitz, 30. April. Merker, Sec. Lt. a. D., bisher vom üs. Regt. Königin (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 86, Albinus, Sec. Lt. .D., bisher vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, Dr. Eggel, ssist. Arzt 2. Kl., bisher vom Großherzogl. Mecklenburg. Jäger⸗ Bat. Nr. 14, Dr. Drewes, Assist. Arzt 2. Kl.., bisher vom Ulan. Regt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, — sämmtlich mit dem 1. Mai 1895 der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika zugetheilt.
ut S
Deutscher Reichstag. Sitzung vom Freitag, 17. Mai. Beginn der Sitzung ist gestern berichtet
95.
Ueber den worden.
Zur ersten Berathung steht der Gesetzentwurf wegen Abänderung des Zuckersteuergesetzes. Die Vorlage will vorbehaltlich einer definitiven Revision des Zuckersteuer⸗ gesetzes einstweilen eine Abänderung dahin herbeiführen, daß die Ausfuhrzuschüsse, welche gegenwärtig in Klasse a. 1,25 ℳ, in Klasse b. 2 ℳ, in Klasse c. 1,65 betragen und sich vom 1. August 1895 ad auf bezw. 1, 1,75 und 1,40 ℳ ermäßigen, über diesen Termin hinaus in bisheriger Höhe bestehen bleiben.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky:
Meine Herren! Den Zweck des Ihnen vorliegenden Nothgesetz⸗ entwurfs kann man kurz bezeichnen mit dem Grundsatz: ne reformatio in pejus. Wir wollten mit Rücksicht auf die ungünstige Lage, in der die Zuckerindustrie und mit ihr gemeinschaftlich die Rüben bauenden Landwirthe infolge des großen Preisfalls des Zuckers gerathen sind, die Betheiligten jetzt nicht noch dadurch verschlechtern, daß wir entsprechend den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes die bisherigen Ausfuhrzuschüsse weiter abbröckeln lassen. Ich glaube es später noch nachweisen zu können, daß es sich bei dieser Zuckersteuer⸗ frage viel weniger um das Interesse der Industrie wie um das der Rüben bauenden Landwirthschaft handelt. (Sehr wahr! rechts.) Gerade bei dem Rübenbau sind die kleinen Landwirthe in großer Zahl betheiligt, und ich möchte die Herren von links bitten, die uns gestern das Schauspiel der Auszählung bereiteten (Zuruf links), um zum Schluß der Verhandlungen beizutragen, diesen Gesichtspunkt doch zu erwägen. Insbesondere die Herren von der sozialdemokratischen Partei haben, wenigstens in ihrem Programm, das Ziel, allen Schwachen zu helfen. Bei der Unterstützung der Zuckerindustrie handelt es sich aber um zahlreiche kleine ländliche Besitzer. (Sehr richtig! rechts. — Heiterkeit links.) Die verbündeten Regierungen haben Ihnen in dieser Session zwei Gesetze vorgelegt: die Branntweinsteuer⸗Novelle und das Zuckersteuer⸗Nothgesetz. Meine Herren, ich könnte mir eigentlich im Interesse der agrarischen Bewegung für deren Führer nichts Gün⸗ stigeres denken, als daß diese beiden Gesetze jetzt im hohen Hause nicht zur Verabschiedung gelangten (hört! hört! rechts), denn dann würde die agrarische Bewegung ganz sicher noch an Tiefe und Kraft gewinnen. (Sehr wahr! und Bravol rechts.) Man würde im Lande das Gefühl haben, daß dieser Reichstag zwar unter Umständen platonische Wünsche für die Landwirthschaft hat; wenn es sich aber darum handelt, etwas Positives zu leisten, nicht zu haben ist. (Sehr richtig! rechts.) Ich möchte deshalb die Herren von der Linken dringend bitten, uns das grausame Schauspiel von gestern im Interesse der Sache nicht zu wiederholen und ordnunge mäßig diese Gesetze, mögen sie nun genehmigt oder abgelehnt werden, zu verab⸗ schieden. (Bravo! rechts.)
Meine Herren, als die Zuckersteuernovelle vom Jahre 1891 erging, war die augenblickliche Voraussetzung der verbündeten Regierungen, daß andere Staaten den gleichen Weg gehen würden. Im Mai 1891/92 war durchschnittlich der Preis des Zuckers frei an Bord Hamburg 26 ℳ 37 ₰; am 2. Mai 1895 betrug der Preis 18 ℳ 90 ₰, mithin weniger pro 100 Kilo 7 ℳ 47 ₰. Wenn man damals schon bei wesentlich höheren Preisen es für nothwendig hielt, die Reserve zu erklären: man würde auf die Erhöhung der Zuckerprämien wieder zurückkommen, falls die Voraussetzungen, die an
ihre Ermäßigung geknüpft waren, sich nicht erfüllten, so trifft heute derselbe Grund in verstärktem Maße zu; wir müssen deshalb vegt zu dem damaligen Status quo zurückkehren. Wir sind mit Beispiel vorangegangen, haben die Prämien ermäßigt und sogar deren volle Abschaffung in Aussicht genommen; wir haben leider mit diesem guten Beispiel keine Schule gemacht. Im Gegentheil, andere Staaten haben seitdem im Interesse ihrer Zucker⸗ und Rübenbau⸗Industrie ihre Steuergesetzgebung noch wesentlich ausgebaut. Es ist den Herren, namentlich von der Linken, nie recht, wenn man auf das Ver⸗ hältniß anderer Staaten exemplifiziert. Trotzdem sind wir durch die gesammte weltwirthschaftliche Entwicklung dazu gezwungen. So lange unsere Verkehrsbeziehungen zu den anderen Staaten noch minimale waren, erschien es möglich, daß jeder Staat seine wirth⸗ schaftliche Steuergesetzgebung aufbaute lediglich nach den wirthschaft lichen Verhältnissen des eigenen Landes. Bei den jetzigen Verkehrs⸗ entwicklungen ist das aber nicht mehr möglich; wir werden gezwungen, uns in fortgesetzter Fühlung zu erhalten mit der wirthschaftlichen Ent⸗ wicklung unserer Konkurrenzländer und darnach auch unsere eigene wirthschaftliche Gesetzgebung einzurichten. (Sehr richtig! rechts. Wir sind kein „isolierter Staat“ mehr; wenn wir diesen Weg nicht gingen, würden wir in der That in die Lage des Dichters kommen, der zwar freundlich eingeladen wird, im Himmel Platz zu nehmen, für den aber die Welt bereits ausgetheilt ist, der auf dieser Erde nichts mehr zu erwarten hat. Unsere erwerbenden Kreise wollen aber auch einen Theil an dieser Welt haben, sie wollen an unserem Welthandel ebenfalls betheiligt sein — das liegt auch in unserem nationalen Interesse — und deshalb müssen wir auch eine so wichtige Industrie, wie die Zucker⸗ industrie, lebensfähig erhalten. Ich komme nun auf die speziellen Verhältnisse anderer Länder zurück. Die französische Prämie betrug 1893/94 5,85 ℳ etwa pro 100 kg, die österreichische Prämie 1,92 ℳ, der deutsche Ausfuhrschutz dagegen nur 1,25 ℳ Hierzu kommt, daß der Preis des französischen Zuckers noch immer etwa 1 bis 1,30 ℳ per 100 kg höher steht, als der Preis des deutschen Zuckers und daß der Prämienunterschied zwischen Raffinade und Roh⸗ zucker bei uns in Deutschland nur 75 ₰ beträgt, in Oesterreich⸗ Ungarn aber, was verhältnißmäßig mehr Raffinade exportiert, 1,15 ℳ Daß bieser wesentliche Prämienunterschied auf unseren Exvport und damit auf den Zuckerpreis, und durch den Zuckerpreis wieder auf den Preis der Rüben zurückwirken muß zu Gunsten der Länder, die sehr erhebliche Ausfuhrzuschüsse genießen — ich glaube, das bedarf keines näheren Beweises. Man wird ohne weiteres zugestehen können, daß die Prämien, rein sachlich betrachtet, etwas volkswirthschaftlich Verkehrtes sind. Die mitteleuropäische Landwirthschaft leidet in ihrer Getreideproduktion und in ihren Getreidepreisen durch die Ueberproduktion in den überseeischen Ländern. Trotzdem bemüht sich Mitteleuropa unter großen, eigenen finanziellen Opfern, den fremden Konsumenten als tertius gaudens billigeren Zucker zu liefern, wie ihn die eigenen Staatsangehörigen genießen. Daß das etwas sachlich Verkehrtes ist, bedarf keines näheren Beweises, aber, meine Herren, Prämien sind eben Kampfmittel, und wenn wir, ob⸗ gleich andere Staaten so erhebliche direkte oder indirekte Prämien zahlen, unsererseits auf Prämien verzichten wollten, so werden wir ganz einfach vom Weltmarkt fortgedrängt. (Sehr richtig! rechts.) Es ist nun vielfach bestritten worden, daß die Industrie auch bei den gegenwärtigen Preisen mit Schaden arbeitet, und die Zahlen, die dafür wiederholt in den Fachzeitschriften gegeben worden sind, werden vielfach bestritten. Meine Herren, daß die Industrie mit Schaden arbeitet, das ist allerdings nur ein vorübergehender Zu⸗ stand, so lange sie Rüben verarbeitet, die sie zu den alten hohen Preisen gekauft hat, und in Zukunft das Rendement der Rüben, den Zucker, zu wesentlich niedrigeren Preisen wie bisher verkaufen muß. Die eigentlich Leidtragende bei den niederen Preisen des Zuckers ist und bleibt aber die Landwirthschaft. (Sehr wahr! rechts.) Wenn die Herren einmal einen Blick thun wollten in die Reichs⸗ statistik vom Jahre 1893/94, so werden Sie finden, daß von den ge⸗ sammten in Deutschland bearbeiteten Rüben etwas über 12 % von den Fabriken selbst gewonnen sind, 33 ½ waren von den Aktionären kontraktlich gelieferte Rüben, und 54 ½ % waren lediglich Kaufrüben. Was folgt aus diesen Zahlen? Diejenigen Rüben⸗ bauer, die die Kaufrüben geliefert haben, auf die wird unter allen Umständen der Verlust der niedrigeren Zuckerpreise glatt abgewälzt. Jede Fabrik macht sich einfach ihre Kalkulation, sie muß einen ge⸗ wissen Geschäftsgewinn machen und bezahlt diese Rüben, also 54 % der gesammten Rübenproduktion, wesentlich niedriger wie bisher. Die⸗ jenigen Rübenbauer dagegen, die Aktionäre von Zuckerfabriken sind, und diejenigen, die selbst Fabriken besitzen, haben natürlich die gleichen Verluste. Sie haben nur die Wahl, ob sie den Verlust auf ihr landwirthschaftliches Konto, oder auf ihr Fabrikkonto schreiben wollen; das ist dann lediglich Geschmacksache. Die Industrie wird sich salvieren, leider ist hier allein die Produktion die Leidtragende. Wie steht es mit der Bildung des Rübenpreises bei den jetzigen Preisverhältnissen? Frei an Bord Hamburg kostete am 2. Mai 1895 der Doppel⸗Zentner Zucker 18,90 ℳ pro 100 kg; nimmt man an, daß zur Produktion des Doppel⸗Zentners Zucker etwa 16 Zentner Rüben gehören, und setzt man den Preis der Rüben pro Zentner auf 0,70 ℳ an — ein Preis, von dem mir alle Sachver⸗ ständigen zugeben werden, daß er für einen Theil der deutschen Rübenproduktion ruinös ist — so werden allein bei einem so niedrigen Rübenpreise schon 11,20 ℳ Abgabe abgehen von dem Zuckerpreis, und es würde nur ein Betrag von 7,70 ℳ für die gesammte Ver⸗ arbeitung und für den Transport nach Hamburg bleiben. Ich glaube, meine Herren, daß bei diesem Differenzbetrag zwar noch große Fabriken einigen Geschäftsgewinn haben mögen, daß ein großer Theil der mittleren und kleineren Fabriken aber dabei gar kein Rendement mehr hat. Es ist demgemäß auch im Jahre 1893/94 in Deutschland durchschnittlich für den Zentner Rüben 1,06 ℳ gezahlt worden, ich glaube, daß das für ganz Deutschland der Durchschnittssatz ist, den die Landwirthschaft haben muß, um noch mit Gewinn Rüben bauen zu können; daß ein Rübenbau mit Gewinn unter 0,70 ℳ für den Zentner nicht möglich ist, glaube ich, werden alle Sachverständigen zugeben.
enzelnen
1“
nzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Sonnabend, den 18. Mai
1895.
Ich habe in Zeitungen die Nachricht gefunden: Mit der guckerindustrie ist es gar nicht so schlecht; im Reichs⸗Schatzamt hätte nan eine Statistik aufgestellt, die man sich weislich gehütet hätte, rauszugeben, und nach dieser Statistik hätten noch im letzten Jahre die Fabriken durchschnittlich eine Dividende von 10 ½ % gehabt. — zch wäre sehr gespannt zu wissen, wer der indiskrete Rechenkünstler 5 der diese Rechnung angestellt und herausgegeben hat. (Sehr gut!! nchts.) Zunächst bemerke ich, daß im letzten Jahre 77 Aktien⸗Zucker⸗ abriken überhaupt keine Dividende gegeben haben (Hört! hört! rechts), und dann ist eine solche Durchschnittsrechnung nichts wie eine Spielerei mit Zahlen. Es ist richtig, daß große Fabriken, die einerseits be⸗ onders günstig polarisierte Rüben gehabt haben, und andererseits nter besonders glücklichen Konjunkturen noch ihren Zucker verschlossee haben, auch dieses Jahr noch einen Gewinn haben; der einen Durchschnittssatz für den Gewinn sämmtlicher Fabriken
ziehen, ist vollkommen müßig; denn die Lage jeder Fabrik ist anders, und auch die Sätze der bekannt gegebenen Dividenden geben kein vollkommenes Bild, wenn man nicht auf
Finanzierung jeder einzelnen Fabrik genau eingeht. (Sehr richtig! nchts.) Man kann nun fragen, warum haben wir Ihnen nur ein
Wenn sich die
othgesetz vorgelegt und kein definitives Gesetz?
herren der Bewegung erinnern werden, die bei dem starken Fall der Zuckerpreise begann, so wird Ihnen auch gegenwärtig sein, welche verschiedenen Vorschläge zur Sanierung der Zuckerindustrie in Fach⸗
urden. Man war sich darüber klar, daß, wollte man die Zucker⸗ ndustrie sanieren, man einen sehr tiefen wirthschaftlichen Eingriff in die Freiheit der Bewegung der Industrie machen müsse. Man war sich aber iber die Wege zu diesem Ziel vollkommen unklar, und es tauchten täglich ꝛue, manchmal recht abenteuerliche Vorschläge auf. Ich glaube, die Interessenten selbst sind erst durch die monatelangen Berathungen iber die Frage darüber klar geworden, welche Wege ungefähr mit Efolg zu gehen sind. Hätte man vor einem halben Jahre ein Zucker⸗ steergesetz vorgelegt, so, möchte ich glauben, wäre das ein großer rirhschaftlicher Fehler gewesen. Erst in allerneuester Zeit, kann sh sagen, hat man sich mit der Industrie über die Grundzüge geeinigt, zuf denen eventuell eine Reform der Zuckersteuer aufzubauen wäre, ind ich kann sagen, diese Grundzüge decken sich im allgemeinen mit den Vorschlägen, die seiner Zeit von dem Herrn Abg. Dr. Paasche gemacht worden sind. Will man bessere Preise für den Zucker erlangen⸗ so ist es unbedingt nothwendig, die Produktion zu beschränken, mit inderen Worten die Zuckerproduktion zu kontingentieren. Es kommt zabei in Frage: wie kontingentiert man? Kontingentiert man in der Weise, daß man das Gesammtkontingent aus der Summe der einzelnen Kontingente bildet, und daß man die Fabriken kontingentiert entweder nach ihrer Leistungs⸗ fihigkeit oder nach ihrer Produktion in den letzten Jahren; dder geht man den umgekehrten Weg, daß man ein Gesammtkontingent umnimmt, etwa nach dem mittleren Stand der Produktion bezüglich des inneren Konsums und der Ausfuhr in den letzten Jahren, und dies Gesammtkontingent auf die einzelnen Fabriken vertheilt? Zur Fit ist die Industrie der Ansicht, daß der letztere Weg zu wählen sä. Besonders schwierig bleibt aber dabei die Erledigung der Frage, wie sind eventuell die neuen Fabriken zu behandeln? aß eine Beschränkung des Baues neuer Fabriken stattfinden muß, st unzweifelhaft; denn sonst würden alle Kontingentierungsvor⸗ kiften hinfällig sein. Andererseits aber hängt mit der Entwickelung s Rübenbaues zum theil doch der landwirthschaftliche Fortschritt mmentlich im Osten, zusammen. Man kann sagen, im Osten steht linter jeder Kleinbahn eine Zuckerfabrik, und man konnte in den Vorschriften dieser Kontingentierung nicht so weit gehen, daß man den Bau neuer Fabriken vollkommen beschränkte.
Ein fernerer Vorschlag, den die Industrie zwar acceptiert, der nicht willig, ist die Einführung einer Betriebssteuer als Staffel⸗ steuer. Die Einrichtung einer solchen Staffelsteuer wird zwar nicht ine derartige sein dürfen, daß die Entwicklung der großen Fabriken vollkommen lahm gelegt wird; denn die großen Fabriken sind vor⸗ ingsweise in den Provinzen entstanden, wo die Zuckerindustrie noch iine verhältnißmäßig junge Industrie ist, während die kleineren Fabriken in den alten Zuckerländern sich befinden, wo die Zuckerindustrie sch mehr aus den gutswirthschaftlichen Verbältnissen entwickelt hat. Beispielsweise entfällt in der Provinz Posen auf eine Fabrik eine derstellung von Rohzucker von etwa 7 ¼ Millionen, in Pommern, in Westpreußen etwa von 4 ½ Millionen; in Sachsen dagegen entfällt zuf eine Fabrik bei 131 Fabriken nur eine Produktion an Rohzucker von 2 ¼¾ Millionen.
Meine Herren, ich glaube, es folgt aus diesen Zahlen, daß, wenn nan die Staffelsteuer zu scharf gestaltete, man gerade den östlichen, doch immerhin weniger leistungsfähigen Landestheilen in ihrer Zucker⸗ industrie einen schweren Schaden zufügen würde (Sehr richtig! ncchts), andererseits aber deutet die Entwicklung der Fabrikations⸗ verhältnisse darauf hin, daß man die mittleren und kleineren Fabriken ahalten und soweit wenigstens unterstützen muß, daß sie in ihren hroduktionskosten durch die Staffelsteuer einigermaßen auf ein
eau mit den großen Fabriken gestellt werden.
Der Rückgang der kleinen Fabriken ist in letzterer Zeit doch 8 sehr erheblicher. Beispielsweise waren im Jahre 1880/81 noch *¹ Zabriken, die zwischen 40⸗ und 80 000 Dovppelzentner Rüben marbeiteten, vorhanden, im Jahre 1894/95 aber nur noch 4 Fa⸗ briten; die zwischen 80⸗ und 120 000 Doppelzentner verarbeiteten, ass im Jahre 1880/81 noch 45 vorhanden und im Jahre 1894/95 uur noch 14, und Fabriken, die zwischen 120⸗ und 160 000 Doppel⸗ sntner verarbeiten, waren im Jahre 1880/81 noch 64 vorhanden und 9 Jahre 1894/95 nur noch 14.
Auf der anderen Seite zeigt sich eine stete Zunahme der umfang⸗ — Die größte vorhandene Fabrik hatte 1880/81 eine
rarbeitung von 560 000 bis 600 000 Doppelzentner und
im Jahre 1894/95 eine solche von 1 480 000 bis 1 520 000 Dovppel⸗ zentner. Ueber eine Materialverwendung von 440 000 Doppelzentner gingen 1880/81 und 1881/82 nur je 3, 1894/95 aber nicht weniger als 103 Fabriken hinaus. Ich glaube, es liegt im dringenden Interesse der Rübenindustrie, namentlich von Mittel⸗Deutschland, durch eine vor⸗ sichtige Staffelsteuer auch diesen mittleren und kleineren Fabriken die Fortexistenz zu ermöglichen.
Meine Herren, nach diesen Gesichtspunkten etwa ist von mir ein
Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes ausgearbeitet worden, welcher sich gegenwärtig im preußischen Staats⸗Ministerium zur Be⸗ rathung befindet. Ich glaube aber, ein solches Gesetz, welches in dieser Weise eine bisher vollkommen freie Industrie in hohem Maße, wenn auch in ihrem eigenen Interesse reglementiert, geht durch recht viele Filter durch, ehe es an Sie gelangt, und vielleicht auch durch Filter, die so fein sind, daß sie die ganze Gesetzesmasse nicht wieder herausgeben. Ich kann mich deshalb der Hoffnung nicht hingeben, daß vor dem Zusammentritt des nächsten Reichstags ein derartiges definitives Reformgesetz Hause vorgelegt werden wird. Ich kann aber noch hinzufügen, d es doch auch Interessenten der Zuckerindustrie giebt, die nschen, daß vorläufig nur dieses Nothgesetz ergehen möchte richtig! rechts), und daß man die weitere Entwickelung der Zuckerindustrie mit ruhiger Vorsicht abwarte, ehe man ihr eine vollkommen neue steuerliche Grundlage gäbe. (Sehr richtig! links.) Ich glaube aber, die definitive Sanierung der Industrie und des Rübenbaues überhaupt liegt auf internationalem Gebiet. (Sehr richtig! rechts.) Ich glaube, die Herren werden aus den Zeitungen bereits ersehen haben, daß der österreichische Minister von Plener im Budgetausschuß die Erklärung abgegeben hat, Deutschland und Oesterreich wären beide geneigt, wiederum die Frage der Abschaffung der Zuckerprämien in sehr ernstliche Erwägung zu nehmen. Wenn im Jahre 1888 die Zuckerkonferenz einen Erfolg nicht hatte und unser gutes Beispiel leider keine Nachahmung gefun⸗ den hat, so ließ sich damals allenfalls dafür ein Grund finden. Der Grund lag vielleicht darin, daß einzelne Länder sowohl im Zuckerrübenbau wie in der Zuckerindustrie technisch noch nicht so weit fortgeschritten waren, daß sie sich gegenüber Deutschland und Oester⸗ reich⸗Ungarn konkurrenzfähig fühlten. Ich glaube, der Mangel dieser Konkurrenzfähigkeit ist seitdem beseitigt. Die Konkurrenzländer haben gelernt, ebenfalls stark polarisierende Rüben zu kultivieren, und den höchstmöglichen Prozentsatz aus der Rübe herauszu⸗ arbeiten. Jetzt, wo die konkurrierenden Länder landwirthschaftlich und technisch ziemlich parallel stehen, sollte ich meinen, wäre es möglich, den vernünftigen Gedanken einer gemeinschaftlichen Abschaffung der Zuckerprämien praktisch zu verwirklichen. Ist dieses Ziel erreicht, dann wird die mitteleuropäische Zuckerindustrie nicht mehr gezwungen sein, den Exportzucker billiger zu verkaufen wie den heimischen Kon⸗ sumzucker; dann werden die Zuckerpreise allmählich wieder steigen und mit dem Steigen der Zuckerpreise wird auch der Rübenbau wieder lohnend werden. Meine Herren, ferner kommt dazu, daß der Präsident der Ameri⸗ kanischen Republik seiner Ueberzeugung Ausdruck gegeben hat, daß wir in Deutschland das Recht haben, bezüglich unserer Zuckereinfuhr nach Amerika nicht differenziell behandelt zu werden gegenüber anderen Ländern, und ich sollte meinen, daß gegenüber dieser Auffassung des Staatsoberhaupts der Amerikanischen Republik wohl auch der Kongreß sich zu derselben Ansicht schließlich bekennen wird. Wenigstens scheint die Hoffnung darauf bis jetzt noch nicht ausgeschlossen. Der Schwer⸗ punkt aber liegt, wie gesagt, darin, daß die internationalen Ver⸗ handlungen auf Abschaffung der Zuckerprämien einen positiven Er⸗ folg haben. Sollte aber diese Hoffnung sich nicht erfüllen, dann werden wir allerdings gemeinschaftlich berathen müssen, auf welche andere steuerliche Grundlage die Zuckerindustrie zu stellen ist. Denn das ist unmöglich, daß wir die Zuckerindustrie als Exportindustrie zu Grunde gehen lassen, daß wir uns vom Weltmarkte verdrängen lassen und damit indirekt der Landwirthschaft wieder dauernd einen schweren neuen Schaden zufügen. (Lebhafter Beifall rechts.)
Abg. Dr. Meyer (fr. Vgg.): Die Begründung der Vorlage er⸗ füllt mich mit großer Genugthuung. Ich babe im Jahre 1888 ganz genau vorausgesagt, daß das so kommen werde, daß wir bei dieser Gesetzgebung nur aus der Hand in den Mund arbeiten, weil es an prinzipiellen Gesichtspunkten vollkommen fehlt. Wir haben einen mehr als dreißigjährigen Kampf geführt für die Abschaffung der Material⸗ steuer, und jedesmal wurde uns deswegen vorgeworfen, das sei unser Haß gegen die Landwirthschaft. 1888 hat man uns Recht ge⸗ geben, und wir führen jetzt den Kampf gegen die Prämien mit derselben Energie und demselben Erfolg wie früher gegen die Materialsteuer. Es giebt heute schon unter den Zuckerfabrikanten eine erhebliche Minderheit, die der Ansicht ist, daß die Prämien ein Unglück für die Zuckerindustrie sind, weil sie eine Ausdehnung der Zucker⸗ produktion zur Folge haben, und diese ist die eigentliche Ursache der gegenwärtigen Kalamität, die ich im übrigen nicht bestreite. Nur durch eine naturgemäße, vernünftige Steuergesetzgebung können wir die Zuckerindustrie normal gestalten. Die Prämien sollen nach dem Staatssekretär ein Kampfmittel sein; auf diesem Wege können wir ihm aber nicht folgen, noch weniger aber auf dem Wege, die Steuer abzustufen nach der Größe der Betriebe. Unter einer naturgemäßen Gesetzgebung entwickelt sich auch die Größe der Betriebe naturgemäß, eines künstlichen Eingriffs der Gesetzgebung bedarf es da nicht. Wir stehen der Zuckerindustrie keineswegs gleich⸗ gültig gegenüber. Aber unsere Ueberzeugung geht dahin, daß die Zuckerindustrie gehoben werden kann auf dem Wege der gesteigerten Konsumtion, und dafür ist noch ein weites Feld. Wie läßt sich für die Ernährung des Soldaten noch der Zucker verwenden! In Deutschland spart die Hausfrau noch besonders gern an Zucker. Im Interesse der Gesundheit sollte man die Zuckersteuer ermäßigen, ihre Abschaffung verlange ich ja auch nicht. Aus dem durch Exportprämien bonifizierten Zucker werden in England Kon⸗ fitüren hergestellt, die in großer Menge zu uns eingeführt werden. Die Einfuhr dieser Waaren sollte man erleichtern. Der Zucker ist als Viehfutter auch viel mehr als jetzt verwendbar. Was nun das vorliegende Gesetz anlangt, so scheint es mir unerheblich, ob es an⸗
enommen wird oder nicht. Ich kann nicht einsehen, wie eine Pifferens von 0,25 ℳ für den Rübenbau von großer Bedeutung sein kann. Weshalb wir das Gesetz ablehnen, ist, weil es ein weiterer Schritt auf einer falschen Bahn sein wird, die wir früher einmal
betreten haben und auf die wir dann immer weiter berabgleiten würden.
Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußischer Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein⸗Loxten:
Ich will an die letzte Bemerkung des Herrn Grafen von Posadowsky anknüpfen. Er wies darauf hin, daß augenblicklich Verhandlungen eingeleitet seien zwischen Oesterreich, Deutschland und Frankreich, Wum das Ziel, welches die Reichsregierung schon immer verfolgt hat, zu erreichen, nämlich, daß die Exportprämien nicht allein, wie das im Gesetz von 1891 in Aussicht genommen war, in Deutschland auf⸗ gehoben würden, sondern daß sie von den drei vornehmlich im Kon⸗ kurrenzkampf stehenden Staaten gemeinsam entweder auf eine gleiche Höhe erhoben oder womöglich ganz beseitigt würden. Nun, glaube ich, ist es zweifellos, daß in diesem Streben die Reichsregierung in voller Uebereinstimmung mit der rechten Seite des Reichstags „ mit
Mittelparteien und mit der linken Seite des Hauses sich
indet. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, nun mache ich aber darauf aufmerksam: wollen wir in diesen Verhandlungen eine Stellung einnehmen, welche Aus⸗ sicht auf Erfolg bietet, so ist es nothwendig, daß der Reichstag mit der Reichsregierung sich darüber schlüssig ist und das zum Ausdruck bringt, daß, wenn das Ziel nicht erreicht wird, er bereit ist, den Konkurrenzkampf durch Erhöhung auch seiner Ausfuhrprämien auf⸗ zunehmen. Also, meine Herren, wollen Sie die Reichsregierung in diesem Ziel unterstützen, so müssen Sie nicht einfach eine Vorlage der Staatsregierung, die darauf hinzielt, nach außen hin erkennen zu geben, daß wir bereit sind, den Konkurrenzkampf aufzunehmen, ab⸗ lehnen, sondern die Reichsregierung in dieser Beziehung kräftigen und unterstützen, und das thun Sie nur, wenn Sie in Aussicht stellen, das zu gewähren, was zur Durchführung des Kampfes noth⸗ wendig ist.
Nun, meine Herren, habe ich schon, als ich die Ehre hatte, zum ersten Male als preußischer Landwirthschafts⸗Minister zu der ganzen agrarischen Lage mich zu äußern, darauf hingewiesen, daß wir an einer schweren Krisis leiden, und zwar, daß die Krisis sich in eine akute und in eine mehr oder weniger latente theile, und in der akuten Krisis, meine Herren, befindet sich die dem Zuckerrübenbau zugewandte Landwirthschaft. Meine Herren, wenn Sie nicht Vorsorge treffen, daß in dem Konkurrenzkampf, in dem sich unsere Industrie und unser Rübenbau auf dem Weltmarkt befinden, lebensfähig bleibt, so führen Sie herbei, daß eine ganz schwerwiegende akute Krisis über die Zuckerindustrie und den Rübenbau in Deutschland hereinbricht, die die allergrößte Schädigung herbeiführt.
Ich will zur Begründung dieser Behauptung Folgendes anführen. In allerneuester Zeit hat sich in der Prsvinz Hannover Folgendes vollzogen: Vor etwa 4 Jahren wurde von Rübeninteressenten eine Zuckerrübenfabrik begründet, die 1 ½ Millionen — ich nenne runde Zahlen — gekostet hat, die gegründet wurde in einer Zeit, wo die kritischen Verhältnisse schon eintraten, und sie hat die Krisis nicht zu überstehen vermocht. Während der Bau der Fabrik 1,5 Millionen gekostet hat, ist sie zur Subhastation gekommen und schließlich von einzelnen Rübeninteressenten zum Preise — sage — von 100 000 ℳ erworben worden. (Hört! hört! rechts.)
Meine Herren, ein solches Beispiel giebt doch großer Theil der deutschen Landwirthschaft hat sich mit außer⸗ ordentlich großem Kapital in dieser Industrie festgelegt. Geht nun diese landwirthschaftliche Industrie, was — Gott sei Dank! — hoffentlich nicht eintritt, zu Grunde, so werden die Kapitalien, welche die Landwirthschaft in diese Industrie hineingelegt hat, verloren gehen in dem Verhältniß von 1,5 Millionen zu 100 000 ℳ, wie ich oben ausgeführt habe (hört, hört! rechts); daß in den kritischen Zeiten, wie wir sie jetzt erleben, die Land⸗ wirthschaft, namentlich die besonders intensiv betriebene Landwirth⸗ schaft, einen solchen Schlag nicht zu ertragen vermag, daß dann die Krisis eine außerordentlich schwerwiegende werden wird, die auch sehr bedenkliche soziale Folgen nach sich ziehen würde, darüber kann man nicht zweifeln.
Ich will aber auch noch andere Beispiele anführen, aus denen man sich klar machen kann, wohin es führen würde, wenn man im Konkurrenzkampf die deutsche Rübenindustrie, den deutschen Rübenbau im Stich läßt, ihn nicht schützt. Ich habe seiner Zeit die Zahlen, welche ich hier nicht genau angeben kann, schon im preußischen Ab geordnetenhause mitgetheilt.
In den westlichen Provinzen hat die preußische Staatsverwaltun rund 210 große Domänen, die auf Rübenbau basiert sind. Dies Domänen bewirthschaften rund etwa 15 000 ha, die in einem Turnu von drei bis vier Jahren zum Rübenbau bearbeitet werden. Der Pachtpreis für diese Domänen steht auf rund 81 ℳ pro Hektar. Di gesammten Domänen in diesem Bezirk geben einen durchschnittlichen Pachtpreis von 41 ℳ, in dem also auch der hohe Durchschnittsertrag der Rübendomänen mit eingerechnet ist. Zweifellos ist es, daß, wenn der Rübenbau für diese Domänen nicht mehr lohnend bleibt, die⸗ selben dann noch niedriger neu verpachtet werden, als zum gegen⸗ wärtigen Durchschnittsertrage der gesammten Domänen des bez Bezirks. Denn jetzt schon, während der Agrarkrisis, sind bei der Verpachtung in der ganzen Monarchie die Domänenpachtpreise um 10 bis 20 % zurückgegangen. (Hört! hört! rechts.)
Diese rübenbautreibenden Domänen in den westlichen Landes⸗ theilen — die östlichen habe ich nicht mitgerechnet — bringen praeter propter der preußischen Domanialverwaltung einen Pacht⸗ ertrag von 8 Millionen. Es wird zweifellos, wenn die Rüben⸗ industrie zurückgeht, eintreten, daß die Pächter den hohen Pachtzins nicht aufrecht erhalten können, ja, daß diese doch zweifellos hervor⸗ ragend tüchtigen Landwirthe ihr eingebrachtes Vermögen verlieren; daß dann zu einer Neuverpachtung geschritten werden muß, und daß alsdann die preußische Domanialverwaltung einen Einnahme⸗ ausfall von etwa 4 Millionen haben würde. Nun, das wird der preußische Staat zu tragen in der Lage sein;
zu denken! Ein