1895 / 119 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

im Gemenge liegt. Auf dem Bahnkörper ruht aus polizeilichen Rücksichten die Jagd; die Jagd ruht aber nicht auf den anderen Grundstücken; das sind die fast überall zur Durchführung gekommenen sehr erheblichen Schutzstreifen zu beiden Seiten des Bahnkörpers, namentlich überall da, wo der Bahnkörper Forsten durchschneidet, dann die ebenfalls nicht unerheblichen sogenannten Dispositions⸗ und Dienstländereien, die sehr häufig garnicht einmal im Anschluß an den Bahnkörper, sondern in der Flur zerstreut liegen. Bisher ist der Eisenbahnfiskus an den Aufkommen der Jagdgelder in allen Provinzen betheiligt gewesen, auch in der Provinz Ost⸗ und Westpreußen, und namentlich in den westlichen Provinzen ist diese Betheiligung eine nicht ganz unbe⸗ deutende gewesen. Es handelt sich im Großen und Ganzen nach den letzten Zusammenstellungen, die gemacht worden sind, und die ungefähr zwei Jahre zurückliegen, um eine Summe von 9 10 000 jährlich (Heiterkeit) das ist nicht sehr viel; für den ganzen Direk⸗ tionsbezirk Bromberg, dessen Verhältnisse ja zunächst den Anlaß zu dem Antrage gegeben haben, handelt es sich aber nur um 66 ℳ, die bisher jährlich gezahlt sind (Heiterkeit), während beispielsweise im ehemaligen Direktionsbezirk Köln (rechtsrheinisch) der Antheil des Eisenbahnfiskus an den Jagdpachtgeldern 2800 ℳ, Köln (links⸗ rheinisch) 1733 ℳ, Erfurt 1200 u. s. w. betragen hat. Nun ist nach verschiedenen Richtungen hin bereits im Verwaltungswege den⸗ jenigen Wünschen Rechnung getragen, die in der Begründung des Gesetz⸗ entwurfs angeführt worden sind. Es ist bereits unter dem 6. Mai d. J. von mir an die Eisenbahn⸗Direktion Königsberg Verfügung ergangen, daß es durchaus nicht meiner Absicht entspräche, wenn die Eisenbahn⸗ Verwaltungsbehörden rückwärts die Gelder einfordern, also bis zum Abschluß der dreißigjährigen Verjährung. Dieser Punkt ist also weg⸗ gefallen. Dann ist zweitens durch Erlaß vom 3. Dezember 1887 bereits bestimmt worden, daß das Fallwild den angrenzenden Jagd⸗ pächtern abgeliefert werden soll. Diese Bestimmung ist dann wieder⸗ holentlich in Erinnerung gebracht. Endlich hat der Fiskus dann keine Pachtgelder beansprucht, wenn dieselben nicht an die einzelnen Grundstücksbesitzer baar ausgezahlt, sondern sofort für kommunale Zwecke verwendet werden; dieser Fall tritt häufig ein, daß nicht vertheilt wird, sondern für irgend welche Zwecke das Geld gleich zur Verwendung gelangt.

Was nun die Gegenleistungen betrifft, so ist das ja von vorn⸗ herein natürlich zuzugeben, daß bezüglich des Bahnkörpers, der ausge⸗ dehnten Anlagen der Bahnhöfe u. s. w. von einer Gegenleistung des Eisenbahnfiskus in Bezug auf die Jagd nicht die Rede sein kann. Dagegen möchte ich doch in Erinnerung bringen, daß die Eisenbahn der Jagd, oder vielmehr dem Einkommen derselben insofern förderlich ist, als da, wo die meisten Eisenbahnen sind, die Jagdpachten am höchsten stehen und auch die Verwerthung des Wildes am höchsten ist. (Heiterkeit und Widerspruch.) Meine Herren, in der Rhein⸗ provinz ist die Pacht von einer Mark pro Morgen jetzt so ziemlich da zur Regel geworden, wo die Jagden in unmittelbarer Nähe der Eifenbahnen liegen. (Widerspruch.)

Wie gesagt, die Frage ist durchaus nicht von finanzieller Be⸗ deutung, und die Staatsregierung wird gewiß die Erwägungsgründe, die für den Antrag vorgebracht sind, sowohl in der Begründung als in den Ausführungen des Herrn Antragstellers reiflich prüfen. (Bravo!)

Nachdem Herr von Bemberg⸗Flamersheim sich für Annahme des Gesetzes ausgesprochen und Ober⸗Bürgermeister Struckmann gebeten hatte, für den Fall der Annahme dieses Gesetzes ähnliche Gesetze auch für die nicht unter das Jagdpolizeigesetz von 1850 fallenden Gebietstheile der Monarchie zu erlassen, wurde der Gesetz⸗ entwurf mit der von Herrn von Alvensleben beantragten Abänderung in erster Lesung und auf Antrag des Grafen von Schlieben sofort auch in zweiter Lesung an genommen.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung von Stolgebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Auf⸗ zebote im Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden, vurde angenommen.

Es folgte die Berathung der Denkschrift über die Aus⸗ ührung des Gesetzes vom 26. April 1886, betreffend die Be⸗ förderung deutscher Ansiedelungen in den Pro⸗ oinzen Westpreußen und Posen im Jahre 1894.

Berichterstatter Herr von Graß gab an der Hand der Denk⸗ schrift eine Uebersicht über die Thätigkeit der Ansiedelungskommission und bat, die Denkschrift durch Kenntnißnahme für erledigt zu erklären.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Freiherr von Rheinbaben ging auf Einzelheiten in der Verwendung des 100 Millionenfonds ein und hob namentlich hervor, daß die Aufwendungen für Drainage einen günstigen Erfolg gehabt hätten.

Ober⸗Bürgermeister Baumbach bat, daß der Fonds mehr zum Bau von ländlichen Schulen in Anspruch genommen werde. Der Kulturzustand der ländlichen Bevölkerung in Westpreußen und Posen sei ein recht bescheidener. Hier müsse man die Hebel zur Germanisierung ansetzen.

Die Denkschrift wurde darauf durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

Hiermit war die Tagesordnung erledigt.

Schluß nach 4 Uhr.

Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr. (Antrag des Herrn

von Bethmann⸗Hollweg wegen Aufhebung der Bestimmungen, betr. Rückzahlungen der Grundsteuer⸗Entschädigungen, kleinere Vorlagen, Petitionen.)

Literatur.

. Gesetze, Verordnungen c. 8 Reichs⸗Gewerbeordnung nebst Ausführungsbestim⸗ mungen. Textauegabe mit Anmerkungen und Sachregister von T. Ph. Berger, Regierungs⸗Rath, fortgeführt von Dr. jur. L. Wilhelmi, Gebeimem Regierungs⸗Rath und vortragendem Rath im Reichsamt des Innern. 13. vermehrte Auflage. (Preis 2 ℳ) Die im Verlage von J. Guttentag in Berlin SW. erschienene Ausgabe der Berger'schen Gewerbeordnung legt schon durch die Zahl der Auflagen Zeugniß dafür ab, daß sich auch dieser Band der E“ deutscher Reichsgesetze bei den Behörden und dem Publikum eingebürgert hat und durch seine zahlreichen, kurzen Anmerkungen zu einem werthvollen Hilfsmittel ge⸗ worden ist. Einen besonderen Werth hat die vorliegende Aus⸗ 7 dadurch erhalten, daß neben der Rechtsprechung der böchsten erichtshöfe die Ausführungsvorschriften über die mit dem 1. April d. J. für den gesammten Gewerbebetrieb in Kraft getretene Sonn⸗ tagsruhe eine besondere Berücksichtigung erfahren haben, und daß außerdem die sonstigen Ausführungsbestimmungen zur Gewerbe⸗ ordnung bei den wichtigsten Vorschriften des Gesetzes nicht nur für Preußen, sondern auch für andere Bundesstaaten angezogen werden

Das Erscheinen der neuen Ausgabe wird also namentlich da will⸗ kommen sein, wo man das Bedürfniß fühlt, sich sobald wie möglich mit den Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe näher bekannt zu machen. 8

In der Taschengesetzsammlung von Carl Heymann's Verlag hierselbst erschien als Nr. 20 „Die preußische Gesetzgebung über die Vermögensverwaltung in den katholischen 1r.Ien. und Diözesen“ von Dr. A. Förster, Ge⸗ heimem Ober⸗Regierungs⸗Rath und vottragendem Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts. und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Es sind in diesem Bändchen folgende Gesetze und Verordnungen zusammengestellt: über die Vermögensverwal⸗ tung in den katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 1875; be⸗ treffend die Rechte der altkatholischen Kirchengemeinschaften an dem kirchlichen Vermögen vom 4. Juli 1875; Verordnung über die Auf⸗ sichtsrechte des Staats bei der Vermögensverwaltung u. s. w. vom 30. Januar 1893; Geschäftsanweisung für die katholischen Kirchen⸗ vorstände und Gemeindevertretungen vom 8. September 1889; Gesetz über die Aufsichtsrechte des Staats bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen vom 7. Juni 1876; Verordnung über die Aus⸗ übung des Aufsichtsrechts u. s. w. vom 30. Januar 1893. In einer An⸗ lage sind die Gesetze vom 23. Februar 1870, 14. August 1876 und die Verordnung vom 24. Dezember 1816 und 3. Juli 1843 beigegeben. Es sei hervorgehoben, daß der Verfasser die Akten des Ministeriums zu benutzen in der Lage war und daß ein anderer Kommentar dieser Gesetze nicht vorhanden ist. 1

n der obengedachten Sammlung liegen ferner vor: Nr. 20, Gesetz vom 11. Mai 1842 über Zulässigkeit des Rechtswegs in Beziehung auf vpolizeiliche Verfügungen, erläutert von M. Koehne, Bürgermeister; Nr. 21, Verfassungsurkunde des Deutschen Reichs, erläutert von Dr. Philipp Zorn, Geheimem Justiz⸗Rath und ordentlichem Professor der Rechte an der Universität Königsberg i. Pr.

Der Ergänzungsband 1894 derRechtsgrundsätze des Königlich preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts“, heraus⸗ gegeben von K. Parey, Königlichem Verwaltungsgerichts⸗Direktor a. D. (J. J. Heine's Verlag in Berlin), erschien in zweiter Auflage (Preis 3,50 ℳ). Das Interesse für den Inhalt, namentlich was die Steuer⸗ sachen anlangt, hat den raschen Verkauf der ersten Auflage veranlaßt.

Handbuch der Kassenverwaltung und Kosten⸗ erhebung bei den preußischen Justizbehörden, auf Grund der Kasseninstruktion vom 15. Juli 1893 bearbeitet von Ed. Schulz. (Carl Heymann's Verlag in Berlin.) Von diesem Werk. welches in 7 Lieferungen zu 1 ℳ%ℳ 50 zum Abschluß kommen soll, sind zwei Hefte erschienen. Der Verfasser will nicht nur zusammenstellen und umfangreiches Material gut geordnet zum Abdruck bringen, son⸗ dern auf Grund desselben erläutern und damit ein Handbuch schaffen, wie es anderweit noch nicht vorhanden ist. Die allaemeinen Ver⸗ fügungen vom 11. und 16. März d. J. (J.⸗M.⸗Bl. S. 82 ff.), be⸗ treffend die Gerichtskasse Berlin und die Einführung eines verein⸗ fachten Kosteneinziehungsverfahrens in großen Städten, werden ge⸗ bührende Beachtung finden.

Kunst.

Sandro Botticelli von Hermann Ulmann. München, Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft, vormals Friedrich Bruck⸗ mann. (Preis 16 ℳ) Einer der interessantesten Vertreter der Flerentiner Maler des Quattrocento ist Sandro Boctticelli (1446—1510). Er war ein phantastischer Kopf, bald träumerisch, bald leidenschaftlich bewegt, in dem sich die verschiedensten Richtungen kreuzten. Mit seinem Lehrer Fra Filippo wetteiferte er als anmuth⸗ voller Madonnenmaler, als Illustrator Dante's drang er tief ein in die gebeimnißvolle Dichtung des großen Florentiners. Durch die Be⸗ ziehungen zum Mediceerhause wurde er mächtig in die Renaissance⸗ bewegung hineingeführt und den alternden Künstler nahmen der Buß⸗ geist und die weltfeindliche Richtung Savonarola's gefangen. Die Ulmann’'sche Monographie ist ein schätzbarer Beitrag für die künstlerische Beurtheilung dieses eigenartigen Meisters. Bei dem Mangel eigen⸗ händiger Bezeichnungen auf den Gemälden Botticelli's und der Dürftigkeit urkundlicher Beläge über deren Entstehungszeit mußte es sich bei dieser Arbeit vor allem um die kritische Sichtung und Datierung der zahlreichen unter dem Namen des Künstlers gehen⸗ den Werke, sowie um die Darlegung seines künstlerischen Entwickelungs⸗ ganges handeln. Dem Verfasser stand hierbei eine auf wiederholten Studienreisen gewonnene gründliche Kenntniß des einschlägigen Mate⸗ rials zu Gebote. Dem Ergebniß seiner Forschungen wird man durch⸗ gehends gern zustimmen können. Ulmann behandelt zunächst eingebend das von Vasari überlieferte Schülerverhältniß Botticelli's zu Fra Filippo, wobei sich auch für die Würdigung des Fra Diamante neue festere Anhaltspunkte ergaben. Eine unmittelbare Betheiligung Bot⸗ ticelli's an den Freskomalereien seines Lehrers zu Prato und Spoleto ist nicht nachzuweisen. Dagegen führt Ulmann näber aus, wie in dem

durch Fra Filippo in seinen Madonnenbildern in der Pittigalerie und in den Uffizten geschaffenen häuslichen Andachtsbilde der rein menschlichen Darstellung von Mutterglück und Kinderleben auch die Madonnen⸗ bilder Botticelli's wurzeln und der Künstler in seinen Madonnen⸗ bildern zunächst vollständig in den Fußstapfen seines Lehrers wandelt. Auch der Einfluß, den Verrocchio in der Frühzeit Botticelli's auf diesen ausübte, ist von Ulmann zutreffend gekennzeichnet. Unter den Arbeiten der siebziger Jahre, die Ulmann in einem besonderen Abschnitt behandelt, sind hervorzuheben die Allegorie der Tapferkeit aus dem Sitzungssaal der Mercatanzia zu Florenz, die Geschichte der Juditb, der erste Versuch Botticelli's auf dem Gebiete der Historienmalerei, und der h. Sebastian im Berliner Museum. In diese Jahre fallen auch die leider nicht erhaltenen Bildnisse der Theilnehmer an der Pazziverschwörung an den Wänden des Bargello, sowie die Bildnisse des Giuliano Medici, des Opfers dieser Verschwörung. In dem Streit über die Echtheit des Berliner oder des Morelli'schen Porträts des Giuliano vertritt Ulmann eine wohl zutreffende Mittelmeinung. Bei Besprechung der Botticelli zugeschriebenen weiblichen Bildnisse weist Ulmann mit Recht die überlieferte Ansicht zurück, welche in mehreren dieser Bild⸗ nisse die von Poliziano gepriesene Freundin Giuliano's, die schöne Simonetta Vespucci, erkennen wollte. Den Höhepunkt der Leistungen Botticelli's im Porträtfach bildet die für S. Maria Novella gemalte Anbetung der h. drei Könige, jetzt in den Uffizien, über welche schon Vasari so begeistert berichtet hat. Das Familienbild der Mediceer ist unserer Meinung nach wohl das vollendetste aller Tafelgemälde des Künstlers, woran wir trotz der Vorliebe Ulmann’'s für die nachher zu besprechende sog. Allegorie des Frühlings festhalten müssen. Der gelungene zentrale Aufbau der Komposition, die scharfe Modellierung der zahlreichen Porträtköpfe, die vollendete Behandlung des Zeitkostüms und der Landschaft sind gleichmäßig be⸗ wundernswerth. Es liegt ein historischer Zug von Vornehmheit in diesem Repräsentationsbild, das ein Muster für die späteren Künstler⸗ generationen geworden ist. Ulmann hat mit Geschick mehrere der bis⸗ ber I1 bekannten Porträtfiguren des Bildes zu deuten ver⸗ sucht. Auch die ersten Beispiele der Botticelli eigenthümlichen Art der Madonnendatstellung, der sogenannten Tondi (Rundbilder) fallen in die siebziger Jahre. Botticelli übertrug diese bis dahin besonders von Luca della Robbia in der Plastik verwendete Form in die Malerei und schuf ihr hier Bürgerrecht. Im Jahre 1480 malte Botticelli in der Kirche Ognissanti zu Florenz als Gegenstück zum heiligen Hiero⸗ nymus Ghirlandajo's den heiligen Augustin. Dies Werk verräth 81b den früheren Arbeiten des Künstlers eine haͤrtere Mo⸗ dellierung des Kopfes, schärferes Hervortreten des Knochengerüstes, größere Sorgfalt in der Detailausführung. Dieselben stilistischen Merkmale saiges auch die Krönung Mariä in der Akademie zu Florenz mit den köstlichen Gruppen der schwebend⸗tanzenden Engel und die thronende Madonna mit dem Kinde zwischen Johannes dem Täufer und dem Evangelisten in der Berliner Galerie. Die Reihe der Bilder, für welche Botticelli aus der Antike seine Motive entnahm, eröffnet die sog. Allegorie des Frühlings in der Akademie zu dveemne zas Die An⸗ regung zu diesem Bilde hat Botticelli aus Angelo Poliziano's Giostra, einem Festgedicht auf ein von Giuliano Medici in Florenz

2

veranstaltetes Turnier, entnommen. Im Anschluß an die Würd dieses Bildes legt Ulmann das Verhältniß Botticelli's zur ntif. näher dar. In den Jahren 1481 bis 1483 ist Botticelli im Auftro⸗ des Papstes Sixtus IV. im Verein mit anderen Künstlern aus Florenz und Umbrien mit der Ausschmückung *b Sixtus erbauten Kapelle im vatikanischen Palast beschäftigt ohne jedoch auf die Ausgestaltung des ganzen künstlerischen Unternehmens bestimmend einzuwirken. Neben einer kritischen Be⸗ sprechung der Gemälde Botticelli's an den Langwänden der Kapel⸗ (Jugendgeschichte des Moses, Untergang der Rotte Korah, Versuchung Cbristi) wird auch der Antbeil des Künstlers an den Papstfiguren der Kapelle näher festgestellt. In die nachrömische Periode Botticellisz fallen vor allem die Zeichnungen zu Dante's Göttlicher Komödie, di, Botticelli für den einer Seitenlinie des mediceischen Hauses angis hörenden Lorenzo di Pierfrancesco Medici ausführte. lmann be⸗ zeichnet diese Zeichnungen mit Recht als ein in der Kunstgeschichte einzig dastehendes Werk. Von hervorragenden Gemälden Botticellit aus dieser Zeit sind zu erwähnen: Die Geburt- der Venus in den Uffizien, zu dem wiederum Polizian's Giostra die Anregung gab, die Wiederholung der Venus des Florentiner Bildes in der Galerie ze Berlin, Mars und Venus in der Nationalgalerie zu London, die von Dr. Lemmi 1873 in seiner Villa zwischen Florenz und Fiesole auf⸗ gedeckten, jetzt im Louvre befindlichen Wandgemälde (Giovanna Tornabuon als Herrin des Hauses, von Venus und den Grazien begrüßt und beschenkt und die Einführung des Lorenzo Tornabuoni in das Reich der freien Künste), endlich die Allegorie der Verleumdung des Avppelles (nach der bekannten Erzählung Lucian’'s) in den Uffizien. Das letztgedachte Bild mit seinen hastig bewegten Figuren, den stark bewogten Gewändern ist für das phantastisch leidenschaftliche Element in Botticelli beson ders charakteristisch. Unter den zahlreichen Madonnenbildem dieser Periode sowie der letzten Lebensjahre des Künstlers, die Ulmann hier zusammenhängend bespricht, ist die das Magnifica schreibende Madonna in den Uffizien neben der Anbetung der hei⸗ ligen drei Könige und der Allegorie des Frühlings das bekannteste und mit Recht gepriesenste Werk Botticelli's. In den Beginn des letzten Jahrzehnts, wohl in das Jahr 1490, ist zu setzen die Verkün⸗ digung in den Uffizien, ein Werk von tiefer Empfindung, aber kolo⸗ ristisch venig erfreulich. Mehr und mehr macht sich in den Arbeiten Botticelli's aus den neunziger Jahren eine tiefgehende nervöse Errea⸗ barkeit bemerkbar, die Ulmann mit Recht auf den Einflu⸗ zurückführt, den Savonarola's schwärmerische Ideen über die Reform der Kunst auf den alternden Künstler ausübten. Unter dem gewal⸗ tigen Einfluß einer Charfreitagspredigt des Dominikaners entstand das Bild Botticelli's: Die Grablegung Christi, in der Pinakothek zu München. Dies Werk ist in der Größe der Erfindung und der dramatischen Wucht der Handlung einzig unter den Arbeiten Botticelli's. Eine zweite Darstellung dieses Gegenstands befindet sich im Museum Poldi⸗Pezzoli zu Mailand. In dem uns bekannten letzten Bilde Botticelli's aus dem Jahre 1500, der Geburt Christi in der Nationalgalerie zu London, hat er in den im Vordergrunde des Bildes von Engeln lebhaft begrüßten drei Pilgern die drei Märtyrer des Dominikanerordens: Savonarola, Domenico Buonvicini di Pescia und Sylvestre Maruffi verherrlicht. Spätere Bilder des Künstlers sind nicht nachweisbar. Am 17. Mai 1510 verstakd Botticelli und fand in der Kirche Ognissanti zu Florenz seine letzte Ruhestätte. Wir müssen es uns versagen, weitere Details aus der verdienstvollen Schrift Ulmann's hier wiederzugeben. Hoffentlich beschenkt der Verfasser die Kunstforschung bald wieder mit einer gleich tüchtigen Arbeit. Die rührige Verlagsanstalt für Kunst und Wißssen⸗ schaft hat sich eine angemessene Ausstattung der Monographie ange⸗ legen sein lassen. Die Publikation zieren zahlreiche wohlgelungene Vollbilder und Bilder im Text.

Elektrotechnik.

Nikola Tesla's Untersuchungen über Mehrphasen⸗ ströme und über Wechselströme höherer Spannung und Frequenz, mit besonderer Berücksichtigung seiner Arbeiten auf den Ge⸗ bieten der Mehrphasenstrommotoren und der Hochspannungsbeleuchtung zusammengestellt von Th. C. Martin, ubersetzt von H. Maser. Mit 313 Abbildungen. Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a. S. In neuester Zeit ist durch wissenschaftliche Vorträge vor gelehrten Körperschaften namentlich auch in Berlin die Aufmerksamkeit der Elektrotechniker, Physiker und Aerzte auf die seltsamen Resultate von Untersuchungen, welche der ungarische Ingenieur Nikola Tesla in New⸗York über die Mehrphasenströme und die Hochspannungs⸗ beleuchtung angestellt hat, hingelenkt und durch populäre Vorführungen das Interesse größerer Kreise für das sogenannte Tesla'sche „Licht der Zukunft“ wachgerufen worden. Eine authentische Darlegung der tech⸗ nischen Erfindungen und wissenschaftlichen Untersuchungen Tesla's, die für die Wissenschaft und möglicherweise auch für die zukünftige Ge⸗ staltung der Beleuchtungstechnik einen wesentlichen Fortschritt bedeuten, enthält das soeben in deutscher Uebersetzung erschienene, eingangs er⸗ wähnte Werk von Th. C. Martin. Die Versuche Tesla's, wie sie in dem vorliegenden Buche beschrieben werden, sind zwar nicht durchweg prinzipiell neu, aber doch anregend und von hoher Bedeutung für die Erkenntniß des Wesens der Elektrizität. Die gewohnten Vsorstellungen von den elektrischen Erscheinungen erfahren eine gründliche Er⸗ schütterung, wenn man hört, daß bei den Wechselströmen hober Frequenz und hoher Spannung Gase zu guten Elektrizitätsleitern Metalle dagegen zu Isolatoren werden, daß Lumpen und Motoren mit nur einem einzigen Stromzuleitungsdraht vom Generator, ja selbst ohn einen solchen betrieben und Glühlampen ohne eine andere elektrisch⸗ Verbindung mit der Stromquelle als durch den menschlichen Körper hindurch zum Leuchten gebracht werden können, daß der menschliche Körper Spannungen von einigen Hunderttausend Volt auszuhalten vermag, während Ströme niedriger Frequenz schon bei einigen Hundert Volt Spannung für die Gesundheit und das Leben gefährlich werden. Die genaue Beschreibung der Herstellung der zu den Versuchen benutzten Apparate und Hilfsmittel, die fast in allen Fällen erst er⸗ funden werden mußten, die zahlreichen Winke bezüglich der zum Ge⸗ lingen der Versuche anzuwendenden Vorsichtsmaßregeln, die ein, gebende Erörterung der Ergebnisse jedes einzelnen Versuchs machen das Buch insbesondere auch für alle diejenigen zu einem willkommenen Rathgeber, die selbst in gleicher Richtung

experimentieren wollen. Außer den Arbeiten Tesla's auf den aus⸗

„.e. er. Gebieten der Mehrphasenströme und der Hochspannungs⸗,

eleuchtung enthält dieses Werk aber noch zahlreiche andere Erfn. dungen über Bogenlichtbeleuchtung, Transformatoren, pyromagneti ;3 Generatoren, thermomagnetische Motoren, Verbesserungen an Dynamo⸗ maschinen, neue Formen von Glühlampen, Elektrizitätszähler, Kon⸗ densatoren, Unipolarmaschinen, die Umwandlung von Wechselftrömer in Gleichströme u. s. w. So wird die vorliegende deutsche Ausgabe des Martin’'schen Buchs gewiß von Vielen freudig begrüßt werden.

Zeitschriften. 2 1

Die „‚Zeitschrift für gewerblichen Rechtsschuß Archiv für Erfindungsrecht, für Marken⸗, Muster⸗ und Firmenschas Organ des Deutschen Vereins für den Schutz des gewerblichen Eigen thums (Herausgeber: Paul Schmid, Rechtsanwalt in Berlin R4 Verlag: R. Oldenbourg in München und Leipzig), hat in der ne⸗, liegenden Nr. 13 des IV. Jahrgangs folgenden Inhalt: Origme⸗ Artikel. Der zweite Klaggrund zur Nichtigkeit eines Patents. Bes⸗ Theodor Stort. Das Projekt einer neuen russische Recht⸗ verordnung. Von E. von Haken. Fesehge denag. . sprechung. Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutz⸗Behörden. Deut land. Rinrhellungen der Anmeldestelle für Gebrauchsmufter.

5

8 8 1“

Rüben⸗Verarbeitung sowie Einfuhr und Ausfuhr von

Dritte Beilage

2n Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Sonnabend, den 18. Mai

Deutsches Reich.

im Monat April 1895.

ucker im deutschen Zollgebiet

8

Roheisen

ArxhxAnaxvesa

Einfuhr von ausländischem Zucker in den freien

Verkehr.

Verarbeitete

Rüben⸗

Ausfuhr eisen statt. von inländischem Zucker

der Klasse:

nierter Rohzucker. Zucker.

mengen. verarbeitet haben.

a V b V c des Gesetzes vom 31. Mai 1891.

Ostpreußen. Westpreußen Brandenburg ommern

osen . Schlesien 11111““ Schleswig⸗Holstein Hannover 8 Westfalen.. Hessen⸗Nassau Rheinland

Summe Preußen

Bay Sachsen.. e“* Baden und Elsaß⸗Lothringen. 11ö161“ Mecklenburg Thüringen. Oldenburg. Braunschweig. 1“X“ Lübeck. Bremen. Hamburg Luxemburg 1“ 1 Hierzu in den Monaten August 1894 bis März eee August 1894 bis April 1895.

In demselben Zeitraum des Vorjahres

Berlin, im Mai 1895.

1. Untersuchungs⸗Sachen. G 2. Aufgebote, ustellunzen u.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

100 kg

netto.

5 331 nahmen

193

.“ b L“““

8 321 4 836

318 994 95 770 369 gerufen wurde.

173 nom.,

(tlears 2,85.

363 5 091 . 14 442 150 286 425 15 308

16 068 78 886

827 351

3 850 131

Kaiserliches Statistisches Amt. von Scheel.

Oeffentlicher Anzeiger.

94 954 49 598

u“ Schluß träge.

Glasgow, in den Stores 313 087 t im vorigen Jahre. lichen Hochöfen beträgt 77 gegen 73 im vorigen Jahre. Es fanden weitere starke Realisierungen, namentlich in schottischem Roh⸗ Umsatz 40 bis 50 000 t. 8 St. Petersburg, 17. Mai. Ind.⸗Ztg.“ zufolge nahm die bei dem Handels⸗Dep getretene Konferenz zur Regulierung des inneren Handels mit Produkten der Viehzucht und zur Entwicklung des Exports eine Entschließung an, nach welcher es für nothwendig erachtet wird, zur Organisation eines regelrechten Exports eine besondere Transport⸗ Gesellschaft zu gründen, welche von der Regierung materiell werden werden soll. Konstantinopel, 17. Mai.

Serbischen Tabackre 1895 3 074 377 der Serbischen Salzregie betrugen vom 1. Januar 1 bis 30. April 1895 698 260 Fr. (mithin in 1895 weniger 85 665 Fr.). New⸗York, 17. Mai. unregelmäßig, wurde lebhaft und im allgemeinen fest und schleß recht Der Umsatz der Aktien betrug 436 000 Stück. Weizen durchweg fest, stieg während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen infolge von Käufen für Rechnung des In⸗ 98 lands und infolge von Ernteschäden. Mais zog anfangs etwas an, später trat jedoch Reaktion ein, die durch große Ankünfte hervor⸗

Waarenbericht. New⸗Orleans 67⁄16. Petroleum Stand. white in New⸗York 5,50, in Philadelphia 8,45, do. Schmalz West. steam 6,90, do. Rohe & Brothers Mais pr. Mai 55 ⅛, do. pr. Juli 57 ¼, do. pr. September Rother Winterweizen 74 ½, Weizen pr. Mai 73, do. pr. September 74 ¼, nach Liverpool 1 ⅞. pr. Mai 14,20, do. do. pr. August 14,70. Zucker 3. Kupfer 10,50.

6 Baumwollen⸗Wo häfen 32 000 Ballen, Aus Ausfuhr nach dem Kontinent 30 000 Ballen. Vorrath 485

Chicago, 17. Mai. stramm. Durch Berichte über Ernteschäden und auf bessere Kabel⸗ meldungen machte sich eine weitere Preisaufbesserung geltend. hierauf vorgenommenen ausgedehnten Realisierungen beeinträchtigten vorübergehend eine weitere Steigerung, jedoch war der Schluß infolge geringer Ankünfte sehr fest. Werth, verlor aber die Besserung infolge

—Weizen pr. Mai 69 ¼, pr. Juli 70 ½. Speck short clear nomin.

Handel und Gewerbe.

17. Mai. (W. T. B.) Die Vorräthe von belaufen sich auf 282 548 t gegen Die Zahl der im Betrieb befind⸗

(W. T. B.) Der „Hand.⸗ u.

artement zusammen⸗

unterstützt

(W. T. B.) Die Einnahmen

der Türkischen Tabackregie⸗Gesellschaft betrugen im Monat April 1895 18 500 000 Piaster gegen 18 600 000 2

gleichen Periode des Vorjahres.

1586 . Belgrad,

iaster in der 17. Mai. (W. T. B.) Die Einnahmen der

vom 1. Januar bis 30. April Fr. (mithin in 1895 weniger 408 526Fr.); die Ein⸗

(W. T. B.) Die Börse eröffnete

Baumwolle⸗Preis in New⸗York 6 ½,

rohes nom., do. Pipe line cert. p.

do. pr. Juli 73 ¾, 76 ½. Getreidefracht 15 ¾, do. Rio Nr. 7 Mehl, Spring Wheat

enbericht. Zufuhren in allen Unions⸗ hr nach Großbritannien 44 000 Ballen, 000 Ballen. Weizen war bei Eröffnung

do. pr. Dezember Kaffee fair Rio Nr. 7

(W. T. B.) Die Mais gewann anfangs etwas im

Heutender Ankünfte wieder.

Mais pr. Mai 51 ½, Pork pr. Mai 12,02

90229

Kommandit⸗Gesells

Erwerbs⸗ und

Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. . Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

en auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. irthschafts⸗Genossenschaften. b

* ee

1) Untersuchungs⸗Sachen. [11919)

K. Staatsanwaltschaft Heilbronn.

In der Strafsache gegen Johann Christian Lowa von Lauffen a. N. wegen Verletzung der Wehrpflicht ist durch Beschluß der Strafkammer hier vom 13. Mai 1895 die am 14. Juli 1876 an⸗ geordnete Vermögensbeschlagnahme aufgehoben worden.

Den 16. Mai 1895.

Staatsanwalt (Unterschri

[11653] 8 .“ K. Staatsanwaltschaft Tübingen. Die wegen Verletzung der Wehrpflicht seinerzeit verfügten Vermö ba g, Swne, ae gegen:

1) Metzger, Cöristian Ernst, Kaufmann, geb. am 14. März 1862 zu Nürtingen, Fasz. 9/139,

2) Entreß, Otto, geb. am 27. April 1866 zu Rottenburg, Fasz. 9/193,

3) Dengler, Christian, geb. am 13. Dezember 1867 zu Ebhausen, O.⸗A. Nagold, Fasz. 9/193,

4) Waldraff, Hermann Jonathan, geb. am 1. August 1851 zu rS,w-gr e-e Fasz. 9/79,

sind wieder aufgehoben worden.

Den 14. Mai 1895.

Hilfs⸗Staatsanwalt Mayr.

2) Aufgebote, Zustellungen 1 und dergl.

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machten Proklam finden zur Zwangsversteigerung es zur Konkursmasse des Schuhmachers Carl

ommerenk zu Schwerin gehörigen Wohngrundstücks

r. 1447 an der Wittenburgerstraße hiefelbst mit ubehör Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Mitt⸗ woch, den 3. Juli 1895, Vormittags

10 ½ Uhr,

2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 24. Juli 5. 1895, Vormittags 10 ½⅞ Uhr, im Zimmer Nr. 7 ( I11“ des hiesigen bmtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufs⸗ Mingungen vom 17. Juni 1895 an auf der Gerichts⸗ chreiberei und bei dem Konkursverwalter Rechts⸗ Fwalt Kolbow zu Schwerin i. M., welcher zufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Be⸗ schtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. chwerin i. M., den 15. Mai 185. Großherzogliches Amtsgericht.

8

[11982]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem üllermeister Hans Stein gehörigen Grundstücks „Henningsmühle Nr. 691 zu Laage“ mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Freitag, den 26. Juli 1895, Vormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am Freitag, den 23. August 1895, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände am Freitag, den 26. Juli 1895, Vormittags 10 ¾ Uhr, im hiesigen Amts⸗ gerichtsgebäude statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 12. Juli 1895 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Mehlhändler Heinrich Lewe zu Laage. 8

Laage, den 7. Mai 1895.

Großherzogliches Amtsgericht.

[11881] 1

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Goldarbeiters Emil Haeseler hieselbst ist auf An⸗ trag des Konkursverwalters, Kaufmanns F. Sallen⸗ tien hier, Termin zur Zwangsversteigerung des auf der Höhe No. ass. 2792 in Braunschwei belegenen

auses und Hofes sammt dem Neupetritgorfelbmark

latt II Nr. 59 im Eichthale belegenen Abfindungs⸗ plane zu 15 a 4 am, sowie die von dem hinter dem Nr. 1348 an der Stecherstraße belegenen Hause befindlichen Garten abgetrennte, auf dem Si⸗ tuationsplane mit d., I., i., k. bezeichnete 60 qm haltende Parzelle mit der im Grundbuche eingetragenen Beschränkung auf den 27. August 1895, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 41, anberaumt. Die hypothekarischen Gläubiger haben die Hypothekenbriefe im Termine zu überreichen.

Sühie ve den 11. Mai 1895.

Herzog Sn eüens VIII

[117821

In der Zwangsvollstreckungssache der ledigen Martha Minte zu Braunschweig, Klägerin, wider den Hotelbesitzer Otto Wendt zu Schöningen, Be⸗ klagten, wegen vpothekkapitalforderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter An⸗ abe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Heee,. binnen zwei Wochen bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Er⸗

klärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Ver⸗ theilung der Kaufgelder wird Termin auf den 1. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor⸗ geladen werden. Schöningen, den 13. Mai 1895. Herzogliches Amtsgericht.

[4666] Aufgebot. Die Aktienbrauerei Steinhof zu Burgdorf in der Schweiz hat das Aufgebot des nachbezeichneten Checks: Nr. 156 567 Mark 3174,96. Die deutsche Effekten⸗ und Wechselbank in Frank⸗ furt am Main beliebe gegen diesen Check aus

meinem 3 ““ vnsemn Guthaben an die Aktienbrauerei Steinhof

unserm oder Ueberbringer Mark 3174,96 in Worten: Dreitausend einhundert vier und siebenzig Mark 96 Pf. zu zahlen. Burgdorf, den 28. Juli 1894. Spar und Creditkasse Burgdorf. gez. D. B. Kielinger beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 13. November 1895, Vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 29, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 8. April 1895. Der Gerichtsschreiber . des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung IV. Ausfertigung.

[11754] 8 Aufgebot.

Nachstehenden Personen sind nachstehende Depositen⸗ scheine zu Verlust gegangen: 1 1) dem Gymnasial⸗Professor Hans Kern in Nürn⸗ erg,

dem Pfarrer Ferdinand Kern in Gunzenhausen,

dem Pfarrer August Kern in Oberhöchstadt,

dem Pfarrer Rudolf Kern in Neudorf,

der Pfarrersgattin Marie Sperl in Schopfloch,

der Pfarrerstochter Anna Kern in Erlangen,

der Pfarrerstochter Lina Lösch in Nürnberg,

dem Studienlehrer Karl Kern in Nördlingen,

dem Pfarrer Gotthold Lösch in Göttingen, 8

dem Regierungs⸗Forst⸗Assessor Ferdinand Lösch in Speyer, 4 beie Forstamts⸗Assessor Eduard Lösch in Oster⸗ ofen,

der Dekanstochter Christine Lösch in Speyer,

dem Notariats⸗Konzipienten Friedrich Lösch in Passau,

der Pfarrersgattin Lina Schmidt in Weißenburg 4“ 8 ;

dem Amtsrichter Friedrich Beck in Münchberg,

dem Pfarrer Ernst Beck in Fürth,

der Pfarrersgattin Maria Stock in Thuisbrunn,

der ledigen großjährigen Elise

Lösch,

der -vös großjährigen Marie

ösch,

der ledigen großjährigen Anna

Lösch,

dem Bankkommis Karl Lösch in Nürnberg,

dem Oberförster Eugen Lösch in Amorbach,

dem Pfarrverweser Julius Burger in Trottingen,

der ledigen großjährigen Gutsbesitzerstochter Ida Burger in South⸗Bend, Nord⸗Amerika,

Erben des in Nürnberg verstorbenen Pfarrers A. C. C. Lösch,

ein Depositenschein Nr. 7185 der Vereinsbank Nürnberg über 108 ℳ, ausgestellt auf den Namen des Pfarrers A. Lösch am 23. September 1892.

2) der Spezereihändlerin Anna Michel in Nürn⸗ berg ein Depositenschein des Bankhauses Anton Kohn in Nürnberg über einen am 27. Februar 1893 depo⸗ nierten 3 % bayer. Pfandbrief zu 1000 L. 161 491 mit Kupons per 1. Juli 1893,

3) der Bierbrauerswittwe Mathilde Auernheimer in Weißenburg a. S. ein auf den Namen Karl Anernheimer lautender Depositenschein der K. Hauptbank Nürnberg über zwei am 4. Oktober 1887 deponierte Aktien der bayer. Hypothek⸗ und Wechsel⸗ bank à 500 Fl. Nr. 23 527 und 23 528 mit fort⸗ laufenden Dividendenkupons.

Auf Antrag dieser Personen werden die Inhaber der bezeichneten Urkunden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Samstag, den 28. De⸗ zember 1895, Vormittags 10 Uhr, im T.hengslaer II, Zimmer 15, hiermit anberaumten Aufgebotstermin bei dem, unterfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls dieselben für kraftlos erklärt werden.

Nürnberg, 10. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. (L. S.) Dr. Martin. 8

Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift.

Nürnberg, 14. Mai 1895.

Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber d K. Amtsgerichts: 1

(L. S.) Hacker, Kgl. Ober⸗Sekretär.

[75993]

88 Aufgebot. 8

Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Anger⸗ burg Nr. 209 über 56 11 ₰, ausgefertigt für die Schule zu Pietzarken, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Schulvorstandes von Pietzarken zum Zwecke der neuen Ausfertigung amor⸗ tisiert werden.

Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermin, den 30. No⸗

Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Raths⸗ töchter in in Bamberg,