8
△
Fortifikations⸗Aufseher zu Arnhem (Bovenbeekstraat 31) portofrei ein⸗ zusenden. Oeffnung der Schreiben erfolgt 25. Mai 11 Uhr im Hötel Sluis, onde Stationstraat in Arnhem, woselbst auch vom 16. d. M.
ab das gedruckte Bedingungsheft einzusehen ist. L2
teres, sowie Ein⸗
schreibeformulare bei dem Fortifikations⸗Aufseher erhältlich.
27. Mai, 10 ½ Uhr.
Industrie in den Räumen der Provinzialverwaltung in
inisterium für Wasserbau, 5 und
astricht:
Arbeiten an der Maasregulierung in den Gemeinden Bergen und
Merto (Provinz Limburg). Voranschlag 19 500 Fl. den Gebr. van Cleef, Buchhändler im Haag, Spui 28. Mai. Gesellschaft für den Betrieb der
Bedingungen bei 28 a. 3 Staatsbahnen im
Zentral⸗Bureau Moreelse Laan in Utrecht: Unter⸗ und Oberbau
eines hydraulischen Krahns mit Wasserzuleitung Amsterdam W. P. Voranschlag 2170 Fl. Belgien.
29. Mai, 12 Uhr, Börse in Brüssel: Li schiedenem Material in Eisen, Gußeisen u. s. w. f bedarf in vier Abtheilungen. Typus VI.)
für die Station
85
eferung von ver⸗
ür den Eisenbahn⸗
(Spezialbeft Nr. 118, Lastenheft
29. Mai, 12 Uhr, ebenda: Lieferung von gefärbten Gläsern
12 88
von verschiedener Form und Ausdehnung für Semaphorsignale in
einer Abtheilung. 0,50 Fr
Kaution 400 Fr. Preis des Planes Nr. 1088:
29. Mai, 12 Uhr, ebenda: Lieferung eines zylindrischen Röhren⸗
kessels für den Dampfer „Epervier“ der Zollverwaltung in Antwerpen.
Sicherheitsleistung: 1100 Fr.
Schätzungswerth: 11 586,25 Fr.
Speziallastenheft Nr. 3. Preis des Planes: 2,20 Fr. Lastenhefte und Pläne für vorstehende Verdingungen sind im Zentral⸗Auskunfts⸗
bureau (Musée commercial) in Brüssel erhältlich. Rumänien.
28. Juni. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest: Lieferung von
10 000 vollständigen Infanterie⸗Tornistern, 10 000
Säbelkoppeln mit
Bajonetthalter: Stahlagraffen mit eisernen Schnallen und Haken
für Infanterie.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 21. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd.
Der Schnelldampfer „Ems“ hat am 19. Mai
Nachmittags die
Reise von Southampton nach New⸗Pork fortgesetzt. Der Schnell⸗ dampfer „Werra“ ist am 18. Mai Mittags von New⸗York nach
Genua abgegangen. Der Postdampfer „Crefeld“
hat am 18. Mai
Abends die Reise von Corunna nach Oporto fortgesetzt. Der Post⸗
dampfer „Wittekind“ ist am 19. Mai Abends in gekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Habsburg“ ist
Baltimore an⸗ am 18. Mai Nach⸗
mittags von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der Reichs⸗ Postdampfer „Preußen“ ist am 18. Mai Nachmittags in Aden
angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Hohen 19. Mai Vormittags in Genua angekommen. De
staufen“⸗ ist am r Schnelldampfer
Kaiser Wilhelm II.“ ist am 20. Mai Vormittags von Genua
—₰
nach New⸗York abgegangen. Der Postdampfer „Endeavour“ ist
am 20. Mai Nachmittags auf der Weser angekommen.
Der Post⸗
dampfer „Graf Bismarck“ ist am 19. Mai Abends in Ant⸗
werpen angekommen. 1“ 1 Hamburg, 20. Mai. (W. T. B.) § ische Packetfahrt⸗Aktiengesellschaft.
Hamburg⸗Ameri⸗
Der Postdampfe
avonla“ ist gestern in St. Thomas eingetroffen.
London, 20. Mai. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Trojan“ ist am Montag auf der Heimreise in Southampton an⸗ gekommen. Der Union⸗Dampfer „Guelph“ ist am Sonnabend auf
der Ausreise von Southampton abgegangen. Dampfer „Norham Castle“ ist heute auf London ist am Sönnabend auf gangen. Der Castle⸗Dampfer „Pembroke Castl der Ausreise in Kapstadt angekommen. 8
Theater und Mufik.
Im Königlichen Opernhause gelangt
Wagner'’s „Walküre“ („Der Ring des Nibelungen“, erster Abend) unter Kapellmeister Weingartner’s Leitung und mit folgender Besetzung Siegmund: Herr Gudehus, Sieglinde: Frau Pierson, Wotan: Herr Stammer, Fricka: Frau Goetze, Hunging: Herr Mödlinger, Walküren: die Damen
Pohl, Lammert, Kopka und
Brunhilde: Frau Sucher,
zur Aufführung:
Hiedler, itz, Krainz, Rothauser,
Varena.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Grill⸗ parzer’s Trauerspiel „König Ottokar's Glück und Ende“ mit Herrn
Matkowsky in der Titelrolle in Scene.
Der Castle⸗ der Heimreise in
gekommen. Der Castle⸗Dampfer „Hawarden Castle“ der Ausreise von Southampton abge⸗
8 gestern auf
morgen Richard
Jenny Groß spielt morgen im Lessing⸗Theater die „Niobe“
und beendet dann am Donnerstag und Sonnabend im Berliner Theater in der Titelrolle von „Madame Sans⸗Gsne’“ ihre schau⸗ spielerische Thätigkeit für die laufende Spielzeit. 8 Siegfried Ochs ist von seiner Reise zurückgekehrt und übernimmt von dieser Woche an wieder die Leitung des Philhar⸗ monischen Chors. Zunächst wird eine Reihe kleiner Chorwerke von Schumann, Berger u. s. w. vorbereitet.
Der Erk'sche Männergesangverein hierselbst rüstet sich zur Feier seines 50 jährigen Bestehens. Der Festausschuß hat einen Aufruf an alle deutschen Männergesangvereine erlassen. Die Hauptfeier soll am 5. Juni in der Philharmonie stattfinden und zwar durch ein Festkonzert, eine Festaufführung und darauf folgendes Festmahl nebst Ball. Für den folgenden Tag ist ein großer Kommers der hiesigen größeren Gesangvereine sowie des Lehrervereins in Aus⸗ sicht genommen. Soweit der Platz reicht, kann am ersten Festtage das Publikum betheiligen. Karten sind bei Bote und Bock “ 8
Mannigfaltiges.
Nach den Beobachtungen des Königlichen meteorologischen Instituts gestaltete sich die Witterung im Monat April d. J. folgender⸗ maßen: Der verflossene April war der erste Monat in diesem Jahre, dessen Temperatur, hauptsächlich zufolge der Wärme in der dritten Dekade, sich über das vieljährige Mittel erhob. Nachdem anfangs noch mehrfach Fröste aufgetreten waren, ward gegen den Schluß der ersten Dekade ein schneller Anstieg der Temperatur beobachtet, dem jedoch- ein empfindlicher Kälterückfall auf dem Fuße folgte. Um die Mitte des Monats aber wurde es wieder wärmer, und während der ganzen letzten Dekade hielt sich die Temperatur nun weit über der nor⸗ malen. Die Niederschläge blieben meistens unter der normalen Menge; in Schlesien und Masuren herrschte sogar große Trockenheit. Dagegen ist es in einigen Gegenden Ostpreußens, Hannovers, Westfalens und Rhein⸗ lands etwas zu feucht gewesen. In der ersten Monatshälfte traten noch Schneefälle auf; demgemäß hatte sich am Schlusse der ersten Dekade an vielen Stellen eine dünne Schneedecke gebildet, die jedoch. bald verschwand. Zu Beginn des Monats war Norddeutschland von einer über Süd⸗Eurepa liegenden flachen Depression beeinflußst; doch schon am 3. wurde eine andere im Norden erschienene Depression von Belang, die auf ihrer Rückseite lebhafte nordwestliche Luftströmung und unter Schnee⸗ und Graupelfällen Abkühlung bis unter den Ge⸗ frierpunkt im Gefolge hatte. Am 6. veranlaßte ein neues, von Schottland nach Osten ziehendes Luftdruckminimum eine Drehung der Winde nach Südwest und damit Erwärmung und Regenfälle. Nachdem noch ähnlich verlaufende Depressionen eine weitere Zu⸗ nahme der Temperatur verursacht hatten, begann am 11. ein Maxi⸗ mum sich über die britischen Inseln auszubreiten, sodaß in Wechselwirkung mit dem niedrigen Luftdruck in Rußland wieder nord⸗ westliche Winde einsetzten, welche — von Regen⸗ und Schneefällen begleitet — die Temperatur noch einmal unter den Gefrierpunkt herabdrückten. Am 14. begann das Maximalgebiet sich auch über Deutschland auszubreiten, sodaß überall heiteres Wetter eintrat und unter dem Einfluß der ungehinderten Sonnenstrahlung die Temperatur wieder zunahm. Vom 18. bis zum Monatsschluß war das Maximum im Innern Rußlands verlagert, und da gleichzeitig im Westen ein umfangreiches Depressionsgebiet sich einstellte, so herrschten schließlich Winde südlicher Herkunft vor, die warmes, vielfach trübes Wetter mit häufigen, aber meist nicht sehr ergiebigen Niederschlägen mitbrachten.
Marbach, 17. Mai. Gestern Abend traf aus dem Kabinet des Königs die hocherfreuliche Nachricht ein, daß Seiner Majestät von einer schwäbischen Dame eine große und bedeutende Schiller⸗ bibliothek (die frühere Cohn’'sche Schillerbibliothek) zur Verfügung gestellt worden sei, und daß der König die hochherzige Stiftung dem Schwäbischen Schillerverein für das in Marbach zu errichtende Schillermuseum überweisen wolle.
Kösen. Am 1. Juni d. J. findet auf der Rudelsburg die Grundsteinlegung zu dem Bismarck⸗Denkmal der deutschen Korpsstudenten statt.
London, 20. Mai. Die Untersuchung des Hande
in der Angelegenheit des Zusammenstoßes der den⸗ leevns und „Elbe“ wurde heute im Westminster⸗Stadthause unter dem Vorsitz des Richters Marsham von Woolwich und dreier nautis Beisitzer eröffnet. Der Anwalt des Handelsamts Robson stellte fest, daß zwei wichtige ragen beantwortet müßten, nämlich ob der Ausguck auf der „ECrathie“ zu⸗ reichend war und ob die Signale der „Elbe“ nach dem Zusammen. stoß den Kapitän der „Crathie⸗ zu dem Schluß berechtigten, daß die „Elbe“ sich in keiner gefährlichen Lage befand. Der Kapitän der „Crathie“. Gordon, erklärte, er wäre nach dem Zusammenstoß auf die „Elbe“ zugedampft. Da deren Lichter späterhin nach und nach verschwanden, habe er geglaubt, die „Elbe“ setze ihre Reise fort. Er habe kein Geschrei nach dem Zusammen⸗ stoß gehört, habe mit seinem Schiff angehalten und sei bis Tagesanbruch an der Unglücksstelle liegen geblieben. Craig, der Erste Offizier, und White, der Mann auf dem Ausguck, 28 an, sie wären zur Zeit des Zusammenstoßes auf ibren Posten gewesen, und sagten üͤbereinstimmend aus, die „Elbe“ hätte ihren Kurs gerade vor dem Zusammenstoß geändert. Die Lichter der „Crathie“ hä ten zu der Zeit gebrannt. Die Verhandlung wurde auf morgen vertagt.
Lowestoft, 20. Mai. Die deutsche Bark „Joachim Christian“ aus Rostock ist, wie „W. T. B.“ meldet, in der Nordsee mit der ganzen Besatzung verloren gegangen; drei Leichen wurden bisher aufgefunden.
St. Petersburg, 21. Mai. In Brest⸗Litowski vergl. die Nrn. 119 u. 120 d. Bl.) ist die Lage der Abgebrannten fortgesetzt eine schwere, obgleich die Militärverwaltung Brot liefert und vier Speise⸗ hallen in Thätigkeit getreten sind. Ferner ist ein Hilfscomité zu⸗ sammengetreten, dem der Kreis⸗Adelsmarschall, das Stadthaupt, ein orthodoxer und ein katholischer Geistlicher sowie der Rabbiner ange⸗ hören. — Bei dem Brand in Kobrin (Gouvernement Grodno) sind drei Straßen mit 200 Häusern niedergebrannt und drei Menschen ums Leben gekommen. Auch in dem Flecken Ruschany (Gouverne⸗ ment Grodne) herrschte eine Feuersbrunst, welche 250 Gebäude darunter die Amtsgebäude, zerstörte. In dem Flecken Mokrchany (Gouvernement Pensa) wurden 90 Häuser gleichfalls durch einen Brand vernichtet.
Florenz, 20. Mai. Nach einem weiteren Bericht des „W. T. B.“ über das jüngste Erdbeben (vergl. Nr. 120 d. Bl.) ist die Be⸗ völkerung jetzt beruhigt und in ihre Wohnungen zurückgekehrt. Die angestellte Untersuchung ergab, daß durch das Erdbeben das National⸗ museum, die Karthause, die Galerie der Uffizien und mehrere historische Villen in der Umgebung beschädigt sind. Nach Berichten aus der
Umgegend sind dort die entstandenen Schäden bei weitem größer, alzs
bisher angenommen wurde.
Brügge, 20. Mai. Heute erfolgte der Entscheid des hiesigen Zivilgerichtshofes in dem Rechtsstreit des Deutschen Reichs gegen den Ostender Rheder Hamman wegen der zurückbehaltenen
Briefsäcke aus dem verunglückten Dampfer „Elbe“.. Der
Beschluß lautet folgendermaßen: Nach Anhörung des Staats⸗ anwaltsvertreters Smeesters schließt sich das Gericht dessen Gutachten an und erklärt sich zuständig, um über den Ausspruch auf Gültigkeit der Beschlagnahme zu erkennen, aber für unzuständig in der Hauptsache. Der Gerichtshof erklärt die Klage für zulässig und spricht aus, die Verhandlung sei zu ver⸗ tagen bis zur Entscheidung des in der Hauptklagesache zuständigen Richters, welche auf die Rückerstattung der fraglichen Schriftstücke an den Kläger abziele. Der Kläger sei aufzufordern, seine Ansprüche binnen 14 Tagen zu beweisen, widrigenfalls in Form Rechtens erkannt werde. Der Kostenvorschuß werde zurückbebehalten.
Stockholm, 20. Mai. Die Handelsflotte der schwedischen Provinz Norrland wird, laut Meldung des „W. T. B.“, bei den Feierlichkeiten in Kiel durch den Dampfer „Nordsteuer⸗ mann“ vertreten werden, welcher am 16. Juni von Stockholm nach
Schaden angerichtet
wodurch ein sich auf mehr
gerege ete
Steinamanger, 20. Mai. sind die Raab und einige kleinere Flüsse aus ihren Ufern getreten, hunderttausend Gulden belaufender Hidweg wurde die Brücke fort⸗
wurde. Bei
gerissen und die Verbindung unterbrochen.
Agram, 20. Mai. In der Nacht vom 17. zum 18. d. M. durchbrach die Sawe einen Damm bei Velesevec, südöstlich von Agram. 50 000 Joch Saaten sind vernichtet; das Elend ist groß.
1 Kiel abgeht. Infolge andauernden Regens
New⸗York, 20. Mai. Durch eine ausgedehnte Feuers⸗ brunst in Saint⸗Albans im Staat Vermont wurden 500 Per⸗ sonen obdachlos.
Der Schaden wird auf 750 000 Dollars geschätzt. v
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Bar. auf 0 Gr. in 0 Celsius 50 C. = 40 R.
u. d. Meeressp. red. in Millim
Belmullet.. Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm . Haparanda. St Petersbg. Moskau. Cork, Queens⸗ 2LAee“ Cherbourg
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Seri ““ Künster .. 1 wolkenlos Karlsruhe .. J 3 bedeckt 1 Wiesbaden. I1 wolkig München . 5 3 wolkig Chemnitz .. 7. 1heiter Berlin.. 2 heiter 182 Wen.. b 2 wolkenlos 12 Breslau .. 1 Dunst 10 Ile d'Aix. 4 bedeckt 14 E ... still wolkig 14 Triest... still bedeckt 17
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¹) Nachts Regen. ²) Gestern und Nachts Regen. Uebersicht der Witterung.
Der Luftdruck ist andauernd gleichmäßig vertheilt und daher die Luftbewegung überall schwach; am höchsten, über 765 mm, ist der Luftdruck über Nord⸗ Skandinavien, am niedrigsten, unter 755 mm, über Frankreich. In Deutschland ist das Wetter bei eichten Winden aus variabler Richtung vorwiegend rübe und kühl; nur im äußersten Nordosten dauert ie warme Witterung noch fort; vielfach ist Regen
efallen, insbesondere im xteaern t ireütiie
8
zu erwarten sein.
gestern Nachmittag Gewitter. Die Depression über Frankreich scheint sich ostwärts auszubreiten, und daher dürfte für das nördliche Deutschland trübe Witterung mit nordöstlichen Winden und Erwärmung
Deutsche Seewarte.
lungen. Bühnenfestspiel von Rich Erster Abend: Die Kapellmeister Weingartner. Anfang 7
von H. S. von Mosenthal, nach
Kammersängerin, als Gast.) Anfang höhte Preise.
Schauspielhaus. 137. Vorstellung. Vaterländisches Schauspiel in 5
Widerspeunstigen Zähmung. Berliner Theater.
Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag, 2 ½ Uhr: Freitag: Der Herr Senator. Lessing⸗Theater. Mittwoch:
Vorher: Unter vier Augen. Anfan
Freitag: Der Herr Seuator.
Walküre in 3 Akt.
Theater⸗Anzeigen.
Küönigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 130. Vorstellung. Der Ring des Nibe⸗ Wagner. Dirigent:
ard en.
Uhr.
Schauspielhaus. 136. Vorstellung. König Ottokars Glück und Ende. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Franz Grillparzer. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 131. Vorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch⸗phan⸗
tastische Oper in 3 Akten von O. Nicolai. Text
Shakespeare’s
7 ½ Uhr.
gleichnamigem Lustspiele. Tanz von Emil Graeb. (Frau Fluth: Frau Marcella Sembrich, Königliche
Er⸗
Alt⸗Berlin.
Aufzügen
Wilhelm Wendlandt. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Der Wider⸗ spenstigen Zähmung. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Weh dem, der lügt!
Freitag (35. Abonnements⸗Vorstellung):
— 7 ½ Uhr: Madame Saus⸗Géeéne.
Niobe.
g 7 ¼ Uhr. Donnerstag: Der Herr Senator.
von
Mittwoch: Heimath.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. b Chausseestraße 25/26.
Mittwoch: Der Obersteiger. Operette in 3 Akten von L. Held und M. West. Musik von Carl Zeller. Regie: Herr Fredy. Dirigent: Herr Kapellmeister Dahms. Ermäßigte Preise der Plätze. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Der Obersteiger.
Schluß der Saison am 31. Mai.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Mittwoch: Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze⸗Theaters (Hamburg) unter Leitung des Direktors José Ferenczu. Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barré von Victor Léon und F. Zell. Musik von Antoine Banés. In Scene gesetzt von José Ferenczy. Dirigent: Kurt Goldmann. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag und folgende Tage Tata⸗Toto.
Residenz⸗Theater. Blumenstraße Nr. Direktion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Fer⸗ nand’s Ehekontrakt. (Fil à la patte.) Schwank in 3 Akten von Georges Fepdeau, in deutscher Be⸗ arbeitung von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag und folgende Tage: Fernaud’s
Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57.
Direktion: Julius Fritzsche. — Mittwoch: Neu
Der Zigeunerbaron. Operette in
nach einer Erzählung M. Jokai's von
T. Schnitzer. Musik von Jobann Strauß. In
Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: He
Kapellmeister Ferron. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Der Zigennerbaron.
Zentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Mittwoch: Zum 18. Male: Unter artistischer Leitung des Herrn Adolf Brakl vom Königl. Gärtner⸗ platz⸗Theater in München: Figaro bei Hof. (Rococo.) Operette in 3 Akten (nach Beaumarchais⸗
Memoiren) von Bohrmann⸗Riegen. Musik von Alfred Müller⸗Norden. Anfang 7 ½ Uuhr.
Donnerstag: Figaro bei Hof.
. 8 — 8
Faäamilien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Emma Gries⸗Danican mit Hrn. Buchhändler Dr. phil. Adolf Goldbeck⸗Loewe (Kiel). — Frl. Friede Hansen mit Hrn. Re⸗ gierungs⸗Rath Carl Höchstädt (Danzig). — Frl. Christiane Heidenhain mit Hrn. Stadtsyndikus Eberhard Wolff (Stettin). — Frl. Rosa Hart⸗ mann mit Hrn. Lieutenant Ulrich Frhrn. Grote (Antwerpen). — Freiin Lisbeth von der Goltz mit Hrn. Frhrn. Fritz von der Goltz⸗Tengen (Mertensdorf).
Verehelicht: Hr. Amtsrichter Hermann von Dassel mit Frl. Asta von Kleist (Drenow). — Hr. Hauptmann Max Schultz mit Frl. Caroline Mellenthin (Berlin). — Hr. Kapitän⸗Lieutenant Hugo von Cotzhausen mit Elsa Freiin Banér (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Stabsarzt Dr.
Salzwedel (Berlin). — Hrn. Prem.⸗Lieutenant
Hans Frhrn. von Houwald (Höxrter). — Hrn. Grafen A. Einsiedel⸗Milkel (Lippitsch)h. — Eine Tochter: Hrn. Landesrath Skoniecki (Merse⸗ burg). — Hrn. Major Adolf Baron Digeon von Monteton (Dieuze). — Hrn. Pfarrer Blazejewski (Borken, Ostpr.)
Gestorben: Verw. Fr. Geheimrath Ehrenberg, geb. Friccius (Berlin). — Hr. Geheimer Sanitäts⸗ Rath Dr. Georg Ottomar Reich (Berlin). — Hr. Dr. phil. Wilhelm Richter (Lindow, Mark). — Hr. Oberst⸗Lieutenant a. D. Carl von Grol⸗ man (Gosda). — Hr. Rittergutsbesitzer und Ge⸗ heimer Oekonomie⸗Rath Richard von Oehlschlägel 1“
———
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scheo 1z) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilageh),), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗ lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften an Aktien und Akti⸗ ellschaften) für die Woche
1“
zum
Berlin, Dienstag, den 21. Mai
Deutscher Reichstag. 96. Sitzung vom Montag, 20. Mai.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden. In der ersten v. des .enmwerse. betreffend die Bestrafung des Sklavenraubs und Sklaven⸗ handels, nimmt nach dem Abg. Grafen von Bernstorff⸗ Lauenburg das Wort der
Bevollmächtigte zum Bundesrath, Direktor der Kolonial⸗ Abtheilung im Auswärtigen Amt, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath Dr. Kayser: Im Anschluß an eine vom Reichstag im Jahre 1891 gefaßte Resolution haben die verbündeten Regierungen eine Enquste über die Haussklaverei sowohl an der Ostküste, wie an der Westküste Afrikas angestellt und über die Frage, ob es möglich sei, einen Termin betreffs Aufhörens dieser Haussklaverei festzusetzen. Alle Sach⸗ erständigen, welche gehört wurden und, zwar nicht bloß die Beamten, sondern auch die Missionare, waren übereinstimmend der Meinung, daß es nicht möglich sei, diese Frage in einigen Jahren zu lösen, und daß es nothwendig sei, zunächst weitere Erfahrungen zu sammeln. Bemerken will ich übrigens, daß schon nach den bestehenden Gesetzen es für einen deutschen Unterthan unmöglich ist, einen Sklaven zu kaufen. Es kann sich nur noch darum handeln, dies auch den Ein⸗ geborenen unmöglich zu machen.
Abg. Dr. v. Buchka (dkons.) begrüßt die Vorlage als einen erheblichen Schritt auf dem Wege der Bekämpfung der Sklaverei.
Abg. Molkenbuhr (Soz.): Die Vorlage wird in dem be⸗ stehenden Sklavenhandel nichts ändern; sie wird nicht einmal die Firma Wölber und Brohm hindern, ihre unsauberen Geschäfte fort⸗ zusetzen. Ich bedauere, daß die Vorlage der Sklaverei nicht energischer zu Leibe geht. Es wäre das um so nothwendiger, als auch die frei⸗ gekauften Sklaven ohne allen Schutz sind. Bervollmächtigter zum Bundesrath, Direktor der Kolonial⸗Abthei⸗ lung im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Legations⸗Rath Dr. Kayser: Die letzte Behauptung des Vorredners ist absolut grundlos; die freigekauften Arbeiter, welche in den Dienst eines deutschen Unternehmers treten, genießen den ausreichendsten Schutz. Was den Fall Wölber und Brohm betrifft, so wäre derselbe zweifel⸗ les verfolgt, wenn die Möglichkeit vorgelegen hätte, die Sache an den Strafrichter zu bringen. b
Ein Antrag des Abg. Molkenbuhr, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen, wird abgelehnt.
Das Haus tritt sofort in die zweite Berathung des
Gesetzentwurfs ein.
§ 1 des Gesetzentwurfs bestimmt:
Die Theilnahme an einem auf Sklavenraub gerichteten Unter⸗ nehmen wird mit Zuchthaus bestraft. Die Veranstalter und An⸗ führer des Unternehmens trifft Zuchthaus nicht unter drei Jahren.
Ist durch einen zum Zweck des Sklavenraubs unternommenen Streifzug der Tod einer der Personen, gegen welche der Streifzug gerichtet war, verursacht worden, so ist gegen die Veranstalter und Anführer auf Todesstrafe, gegen die übrigen Theilnehmer auf Zucht⸗ haus nicht unter drei Jahren zu erkennen.
Abg. Gröber (Zentr.) beantragt, den Ausdruck „Theil⸗ nahme“ zu ersetzen durch die Worte „vorsätzliche Mitwirkung“.
Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, die Bestimmung betr. die Todesstrafe aus dem Paragraphen zu streichen.
Abg. Stadthagen begründet seinen Antrag mit einem Hin⸗
weis darauf, daß er die Todesstrafe an und für sich für unsittlich halte. Im übrigen sei es schon nach den geltenden Strafgesetzen möglich, gegen die Verbrecher, die das Gesetz treffen wolle, wegen vollendeten Mordes vorzugeben. G
Bevollmächtigter zum Bundesrath, Direktor der Kolonial⸗ Abtheilung im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Legations⸗ Rath Dr. Kayser: Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Der Regierungsvorschlag gründet sich auf eine besondere Enquste, die in⸗ folge einer Anregung von beachtenswerther Seite in der Kommission des Jahres 1891 veranlaßt wurde. Wir haben damals die Kommissions⸗ beschlüsse dem Landeshauptmann zur Aeußerung übersandt; ferner ist die Frage im Kolonialrath eingehend berathen worden, auch wurden bewährte Kenner der Verhältnisse befragt. Alle waren einstimmig der Meinung, daß für das schwerste Verbrechen auf diesem Gebiete, das schwerer ist als irgend ein anderes, die Todesstrafe durchaus an⸗ gezeigt ist. . 8 8 8
Abg. Gröber (Zentr.) bemerkt, daß er durch seinen Antrag d Tragweite des Gesetzes ausdehnen wolle.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding:
Meine Herren! Ich möchte gegenüber den Ausführungen Herrn Abg. Gröber nur ausdrücklich konstatieren, daß wir, was Tragweite der Vorlage bezüglich des § 1 betrifft, in einer Meinungs⸗ verschiedenheit uns nicht befinden. Wenn der Herr Abgeordnete, um diese Tragweite noch klarer hervortreten zu lassen, den Vorschlag macht, an Stelle des Wortes „Theilnahme“ zu sagen „vorsätzliche Mit⸗ wirkung“, und dies damit begründet, daß im § 2 für den gleichen Begriff diese Worte „vorsätzliche Mitwirkung“ gebraucht seien, so möchte ich auf der anderen Seite, um doch auch das gute Recht der Vorlage zu vertreten, darauf hinzuweisen mir gestatten, daß in dem Abs. 2 des § 1 gleichfalls das Wort „Theilnehmer“ sich befindet und gleichfalls in dem allgemeinen, nicht technischen Sinne, den die Vor⸗ lage auch im Abs. 1 im Auge hat. Nun könnte, wenn in dem Abs. 1 das Wort „Theilnahme“ gestrichen und dafür „vorsätzliche Mitwirkung“ gesagt wird, sich die Gefahr ergeben, daß dann das Wort „Theil⸗ nehmer“ in dem zweiten Absatz im Gegensatz dazu anders und enger aufgefaßt werden würde. Ich glaube indessen, es wird genügen, hier im Hause zu konstatieren, daß eine solche Auffassung bei dem Antrag nicht obgewaltet hat und auch im Hause und bei den ver⸗ bündeten Regierungen nicht besteht. Unter dieser Voraussetzung wird, wie ich glaube, auf seiten der verbündeten Regierungen gegen diese beränderte Fassung, die den Sinn nicht ändern soll, ein Einspruch nicht erhoben werden.
Der Antrag Stadthagen wird abgelehnt; der Antrag Gröber und der nach demselben umgestaltete § 1 des Gesetz⸗ entwurfs wir;d angenommen.
§ 2 lautet:
Wer Sklavenhandel betreibt oder bei der diesem Handel dienen⸗ den Beförderung von Sklaven vorsätzlich mitwirkt, wird mit Zucht⸗ haus bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Ge⸗ fängnißstrafe nicht unter drei Monaten ein.
Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, das Sklaven⸗ Halten, ⸗Erwerben und Veräußern mit der in dem § 2 vor⸗ gesehenen Strafe zu belegen.
Abg. Stadthagen (Soz.) begründet seinen Antrag mit dem
darauf, daß jede Sklaverei ein eeasg. die Menschen⸗ ei, und daß, wenn man dem Sklavenhandel und Sklavenraub
zu Leibe gehen wolle, der einfachste Weg dazu ein striktes Verbot des Sklavenhaltens sei. Wenn die verbündeten Regierungen das nicht wollten, so könne man behauvpten, die gegenwärtige Vorlage diene
Präsident Freiherr von Buol ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung. 8 1 1
Abg. Dr. von Buchka (dkons.): Es ist nicht möglich, tabula rasa zu machen, ohne gerade denen, denen man nützen will, den Sklaven, zu schaden. Man kann hier nur schrittweise vorgehen, und man dient der Sache nicht, wenn man Dinge in das Gesetz hinein⸗ zubringen sucht, welche noch nicht spruchreif sind. Im übrigen bahnt die vom Abg. Gröber beantragte Resolution bereits dem Gedanken einer endgültigen Aufhebung aller Sklaverei in unseren Schutzgebieten den Weg.
Abg. Gröber (Zentr.): Man darf nicht vergessen, daß es sich bei der Haussklaverei um Verhältnisse handelt, deren augenblickliche Beseitigung garnicht in unserer Macht steht. Die von mir vor⸗ geschlagene Resolution verfolgt den Zweck, die verbündeten Regierungen von neuem daran zu erinnern, daß sie das letzte Ziel: die vollständige Beseitigung aller Sklaverei, nicht aus den Augen verlieren dürfen. Ich erkenne gern an, daß die Regierung schon jetzt dadurch, daß sie den Sklavenkauf nicht als ein Rechtsgeschäft behandelte, die Erreichung dieses Ziels vorbereitete. 88
Abg. Stadthagen (Soz.) weist darauf hin, daß im Jahre 1891 bereits die Vorlegung eines Gesetzentwurfs, welcher die Haus⸗ sklaverei beseitigen solle, bis spätestens Ende 1895 verlangt worden sei. Wenn jetzt nicht ein kräftiger Druck auf die Regierung ausgeübt werde, so werde dieselbe noch lange nicht an die Vorlegung eines ent⸗ sprechenden Gesetzes denken. Wenn man den Sklavenhandel verbiete und das Sklavenhalten erlaube, so sei das Vorgehen gegen die Sklaverei nur Schein.
Der Antrag Stadthagen wird abgelehnt und der
2 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
Der § 3 des Gesetzentwurfs bestimmt:
— In den Fällen der §§ 1 und 2 dieses Gesetzes kann neben der
Freiheitsstrafe auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.
uch kann auf die Einziehung aller zur Begehung des Verbrechens
gebrauchten oder bestimmten Gegenstände erkannt werden, ohne
Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht. Ist die
Verfolgung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf
die Einziehung selbständig erkannt werden. 8
Abg. Gröber (Zentr.) beantragt, den ersten Satz durch folgende Bestimmungen zu ersetzen: 4 1
„In den Fällen der §§ 1 und 2 dieses Gesetzes ist neben der eiheitsstrafe auf eine Geldstrafe, gegen Veranstalter und Führer eines auf Sklavenraub oder Sklavenbeförderung gerichteten Unter⸗
nehmens, sowie gegen Sklavenhändler auf Geldstrafe von 10 000 ℳ
bis 100 000 ℳ zu erkennen. Neben der Freiheitsstrafe kann in
diesen Fällen zugleich auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.“ Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, das Wort „kann“ in dem Paragraphen an allen Stellen durch das Wort „ist“ zu ersetzen. 1
Abg. Stadthagen begründet seinen Antrag mit der Bemerkung, der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung treffe nicht jene Schiffs⸗ besitzer, welche, wie Herr Woermann, ihre Schiffe zum Sklaven⸗ transvort hergeben. Der Gesetzentwurf scheine mit Rücksicht auf die Privatinteressen des Herrn Woermann abgefaßt zu sein.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding:
Meine Herren! Ich werde auf die letzten Ausführungen des Herrn Verredners nicht eingehen. Ich glaube, ich thue besser, ich überlasse die Widerlegung dem mit den Verhältnissen vertrauten Herrn Vertreter der Kolonialverwaltung. Was dagegen die juristischen Anträge anbetrifft, von denen der eine von dem Herrn Abg. Stadthagen und der andere von dem Herrn Abg. Gröber gestellt ist, so habe ich dazu Folgendes zu bemerken.
Der Herr Abg. Stadthagen wünscht ausdrücklich die Möglichkeit zu schaffen, daß in den hier in Frage stehenden Fällen auch auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden könne. Ich habe darauf zu erwidern, daß eine solche Bestimmung unnöthig ist (sehr richtig! rechts), weil bereits das Strafgesetzbuch in § 32 für alle die Fälle, die auch der Herr Abg. Stadthagen im Auge hat, dem Richter die Befugniß giebt, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu er⸗ kennen. (Sehr richtig!) Da nach dieser Richtung hin bereits durch das Strafgesetzbuch Vorsorge getroffen ist, so wird es unnöthig, in diesem Gesetz nochmals dahin Vorsorge zu treffen. Ich kann also nur bitten, diesen Antrag abzulehnen.
Was den Antrag des Herrn Abg. Gröber anbetrifft, so soll durch ihn die Möglichkeit geschaffen werden, nebensächlich auf Geldstrafen zu erkennen. Meine Herren, ich will gegen den Gedanken, die Geld⸗ strafe an dieser Stelle in das Gesetz einzuführen, nicht polemisieren. Ich glaube nicht, daß grundsätzliche Bedenken gegen eine solche Er⸗ gänzung der Vorlage zu erheben sein würden; ich muß aber doch ernste Bedenken geltend machen gegen die Art und Weise, wie der Herr Abg. Gröber seinem Gedanken hier hat Ausdruck geben wollen, und zwar Bedenken nach zwei Richtungen hin. Zunächst soll nach dem Vorschlage des Herrn Abgeordneten das Erkennen auf Geldstrafe obligatorisch sein, der Richter muß auf Geldstrafe erkennen. Nun will ich von den grundsätzlichen Erwägungen absehen, die es nicht wünschenswerth erscheinen lassen, den Richter in solcher Weise zu binden, in einer Weise, die uns auf einen Standpunkt zurückführt, den im übrigen die Gesetzgebung einzunehmen nicht mehr gesonnen ist, indem sie, soweit es irgend geht, dem richterlichen Ermessen freie Hand läßt, ob in einem gegebenen Falle eine solche nebensächliche Geldstrafe eintreten soll oder nicht.
Was ich gegen den Antrag in seiner obligatorischen Form zu monieren habe, ist, daß er im einzelnen Falle außerordentlich hart und ungerecht wirken kann und gerade gegen diejenigen, die am ehesten eine Rücksicht in Anspruch nehmen dürfen, nämlich gegen die, die nicht im Besitz eines Vermögens sind, aus dem die hohe Geldstrafe be⸗ stritten werden kann. Der Antrag verpflichtet den Richter, auch gegen solche Delinquenten, welche kein Geld besitzen, auf Geldstrafe zu er⸗ kennen, und zwar ist das Minimum der Geldstrafe nach dem Antrage 10 000 ℳ Was ist die Folge? Die Geldstrafe muß umgewandelt werden in Freiheitsstrafe und zwar, da es sich hier um Fälle der Zuchthausstrafe handelt, in Zuchthausstrafe. Nehmen wir nun auch den günstigsten Maßstab, den das Gesetz für die Umwandlung der Geld⸗ strafe in Freiheitsstrafe zuläßt, dann wird in den Fällen, in denen das Minimum der Geldstrafe von 10 000 ℳ erkannt worden ist, den
„Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 1895.
vermögenslosen Delinquenten eine Zusatz⸗Zuchthausstrafe von etwa ¾¼ Jahr treffen. Das können Sie unmöglich wollen, und deshalb müssen Sie an die Stelle der obligatorischen die fakultative Festsetzung der Strafe setzen. Zweitens will der Antrag das Minimum der Geld⸗ strafe auf 10 000 ℳ bestimmen. Hier tritt nun nach der anderen Richtung hin wiederum eine ungerechte Folge ein. Vergegenwärtigen Sie sich den Fall, daß es sich um einen Delinquenten handelt, der zwar nicht vermögenslos ist, der aber, ich sage einmal, ein Vermögen von 5000 ℳ besitzt. Für diesen doch nicht begükerten Mann bedeutet die Strafe, die der Richter gezwungen ist, zu verhängen, die Kon⸗ fiskation seiner ganzen Habe, während sie für einen andern, der ein erhebliches Vermögen besitzt, nur einen nicht beträchtlichen Prozentsatz seines Vermögens darstellt. Das ist wiederum eine Ungerechtigkeit, die Sie unmöglich zulassen können. Und deshalb muß ich, wollen Sie dem Gedanken der zusätzlichen Geldstrafe an dieser Stelle Aus⸗ druck geben, dringend befürworten, das in einer Weise zu thun, welche den Richter nicht zwingt, die Geldstrafe zu verhängen, sondern die Verhängung in das richterliche Ermessen stellt. Wenn Sie außer⸗ dem das Minimum der Strafe weglassen und nur das Maximum be⸗ stimmen, wenn Sie auch nach dieser Richtung den Bedenken, die ich die Ehre hatte, Ihnen zu entwickeln, Rechnung tragen, dann, glaube ich, werden die verbündeten Regierungen gegen einen entsprechenden Beschluß keine Bedenken ihrerseits geltend machen.
Bevollmächtigter zum Bundesrath, Direktor der Kolonial⸗ Abtheilung im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Legations⸗Rath Dr. Kayser: Der Abg. Stadthagen hat geglaubt, der Regierung den Vorwurf machen zu sollen, daß der § 3 des Entwurfs so wie ge⸗ schehen formuliert ist, um die Interessen des Herrn Woermann zu schützen; er hat damit H Woermann der Theilnahme an den be⸗ kannten Vorgängen in Dahomey beschuldigt. Ich muß im Interesse der Gerechtigkeit und Wahrheit diese Beschuldigungen gegen Herrn Woermann mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Im vergangenen Jahre haben über die Vorkommnisse, die sich vor 3 Jahren zugetragen haben, eingehende Verhandlungen in der Kommission und im Plenum des hohen Hauses stattgefunden; die einzelnen Fakta sind genau geprüft worden, seitens der sozialdemokratischen Partei ist noch eine besondere Untersuchung veranstaltet worden, und das Ergebniß war, daß auf Herrn Woermann auch nicht der leiseste Schatten irgend eines Verdachts gefallen ist, daß er irgendwie bei den unlauteren Vorfällen betheiligt gewesen ist. Ja, zum Ueberfluß ist sogar gegen eine Hamburger Zeitung, welche das Gegentheil von Herrn Woermann behauptet hatte, ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden, und auch dort ist festgestellt worden, daß gegen ihn nicht der leiseste Verdacht erhoben werden konnte. Ich habe das hier angeführt, damit sowohl das hohe Haus als alle diejenigen, welche von den Aeußerungen des Abg. Stadthagen Kenntniß erhalten haben, wissen, was sie von der Wahrheit derselben zu halten haben. Ferner habe ich darauf hinzu⸗ weisen, daß die Rbederei unmöglich verantwortlich gemacht werden kann für alle Handlungen ihrer Schiffer. An der westafrikanischen Küste muß der Schiffer ganz allein auf seine eigene Verantwortlichkeit hin Verträge schließen, von denen der Rheder nichts weiß. Gerade an der westafrikanischen Küste hat die Rhederei mit einer so schweren ausländischen Konkurrenz zu kämpfen, daß es nicht die Aufgabe der Regierung und des Reichstags sein kann, diese schwierige Lage noch durch Bestimmungen zu erschweren, welche weder praktisch noch ge⸗ recht sind.
Abg. Dr. Meyer (fr. Vg.) tritt für den Antrag Gröber ein. Die Strafe für die Verbrechen, welche der Gesetzentwurf ins Auge fasse, könne garnicht hoch genug sein.
Abg. Gröber (Zentr.) erklärt sich bereit, die Bestimmung, betr. das Minimum der Geldstrafe, in seinem Antrage fallen zu lassen. Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding:
Meine Herren! Wenn Sie dem Entwurf nicht sehr ernste Be⸗ denken und Schwierigkeiten bereiten wollen, dann muß ich Sie aller⸗ dings dringend bitten, zum wenigsten den Eventualantrag anzunehmen, den der Herr Abg. Gröber soeben die Güte hatte, Ihnen vorzulesen, wonach also das Minimum der Strafe aus dem Paragraphen aus⸗ scheiden würde.
Der Herr Abg. Dr. Meyer hat vorher als Motiv für die Noth⸗ wendigkeit, hier das Ermessen des Richters mehr einzuschränken, den Umstand angeführt, daß immer häufiger die Urtheile der Gerichte einer mißliebigen Kritik unterworfen würden. Meine Herren, diese Thatsache allein kann doch, glaube ich, keinen Grund abgeben, in diesem Falle von dem allgemeinen Prinzip unserer Strafgesetzgebung, wonach dem Ermessen des Richters in der Würdigung der Strafbarkeit und des Strafmaßes möglichst freier Spielraum gelassen wird, abzuweichen. Ich kann aber auch nicht zugeben, daß die richterlichen Urtheile in der That neuerdings mit mehr Grund als früher einer ungünstigen Kritik unterzogen würden. In der Presse ist die Kritik freilich lebhafter ge⸗ worden. Im allgemeinen aber sind, glaube ich, die Urtheile unserer Gerichte besser geworden, als sie früher waren. Es hat nur die leidige Gewohnheit mehr und mehr platzgegriffen in der Presse, die gerichtlichen Urtheile zum Gegenstande einer Kritik zu machen, die häufig aus Mangel an Sachkenntniß nicht einmal zutreffend ist.
Wenn der Herr Abg. Dr. Meyer sagt: es sei doch wirklich nicht zu hart, daß man unter Umständen einen bei so verwerflichen Hand⸗ lungen betheiligten Uebelthäter mit einer Zusatzzuchthausstrafe von ¾ Jahren belegt, so habe ich das auch nicht in dieser Allgemeinheit behauptet, ich habe aber hervorgehoben, daß es ein dem Rechts⸗ bewußtsein nicht begreifliches Unrecht wäre, wenn in einem gegebenen Fall der reiche Mann mit einer Geldstrafe von 10 000 ℳ abkommt und der arme Mann mit ¾ Jahren Zuchthaus statt dessen belegt wird. Das wird die öffentliche Meinung nicht als gerecht empfinden, und deshalb möchte ich dieser Möglichkeit vorgebeugt sehen.
Wenn dann der Herr Abg. Gröber meint, die von mir geltend gemachten Bedenken richteten sich in Wahrheit gegen die Anwendung von Geldstrafen überhaupt, so scheint mir das doch nicht zutreffend zu sein. Meine Bedenken richteten sich dagegen, daß der Richter gebunden sein soll, unter allen Umständen auf hohe Geldstrafen zu erkennen, auch in solchen Fällen, in denen es ungerecht wirken muß, indem die Bestrafung entweder zu unverhältnißmäßig hoher Zuchthausstrafe oder zu einer thatsächlichen Vermögenskonfiskation führen würde; diese Eventualitäten müssen Sie unbedingt vermeiden, wenn Sie nicht Prozessen entgegensehen wollen, wo der Richterspruch dem öffentlichen Gewissen gleichsam in das Gesicht schlägt. Nun aber