EE.]
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Standpunkt spottet jeder menschlichen Beschreibung, er zeigt das höchst⸗ denkbare Maß von Unfehlbarkeitsdünkel. Ich bin überzeugt, die
Augen der Welt blicken jetzt an mir vorbei und sind auf den Abg.
Arendt gerichtet. Selten habe ich eine Rede gehört, die so wirres Zeug von allen möglichen Beweismitteln enthält. Die Frage ist keine internationale, sondern eine wirthschaftlich nationale. Durch Einführung der Doppelwährung würden wir unser Geldwesen in Verwirrun bringen. Die Franzosen werden natürlich froh sein, wenn wir dur eine schlechte Währung ihnen ihr vieles Silber zu theueren Preisen abnehmen. Balfour vertritt einen Wahlkreis, in dem die Baum⸗ wollenindustrie herrscht, und daher rührt sein Doppelwährungs⸗ standpvunkt. Der Goldwährung verdanken wir unsere feste Stellung in der Welt und die Ausbreitung unseres Wohlstandes. Bleiben wir bei ihr! 1 1““ 1 Abg. von Mendel⸗Steinfels (kons.): Wir können die Doppelwährung einführen, ohne unser Münzwesen zu erschüttern. Große Autoritäten auf dem Gebiet der Währungsfrage, englische und deutsche, haben anerkannt, daß die Goldwährung die Preise drücke und die wirth⸗ schaftlichen Verhältnisse erschüttere. Darunter aber leiden gerade die produzierenden Stände. Die Goldwährung ist ja vortheilhaft für die⸗ jenigen Industrien, die ihre Rohprodukte in Silberländern kaufen, aber sie gereicht zum größten Schaden denjenigen Produzenten, die mit den Produzenten der Silberländer konkurrieren müssen, vor allem also der
Landwirthschaft. Dadurch wird aber auch gleichzeitig die Industrie
geschädigt, und ihre Vertreter scheinen das nach und nach einzusehen. Die Goldwährung liegt im Interesse des Großkapitals und nicht der produzierenden Stände. Schließlich aber wird auch das Großkapital
nicht existieren können, wenn der Mittelstand zu Grunde geht. Darum
—
sind ja auch viele frühere Anhänger der Goldwährung Anhänger der Doppelwährung geworden. Die Tausende von Arbeitern des Mans⸗ felder Bergbaus werden ruiniert werden, wenn die Sache so fortgeht. Bei den Kandelsverträgen hat man von der Landwirthschaft Opfer sefordert im Interesse der Industrie — hier sollte doch die Industrie elbst eintreten für einen ihrer Zweige, der mit Gefahr bedroht ist. Kein Zeitpunkt ist geeigneter für die internationale Doppelwährung als gerade der heutige. Einer wirthschaftlichen Verbindung von ganz Europa, die so wünschenswerth ist, muß die internationale Regelung der Währung vorangehen. Deutschland hat hier die schöne Aufgabe, die Initiative zu ergreifen.
Abg. Brömel (fr. Vg.): Das Auftreten des Abg. Arendt, wie er sich als Währungs⸗Napoleon gerierte, ist Sache des Geschmacks. Wie troff seine Rede von Ehrlichkeit und Redlichkeit, daß man ver⸗ sucht sein konnte, auf ihn den Lessing'schen Satz anzuwenden: Man spricht am meisten von den Tugenden, die man am wenigsten hat. Die Verdächtigung, daß derjenige, der die Goldwährung vertheidige, unehrlich handele, richtete sich namentlich gegen Dr. Koch. Der Reichs⸗ bank⸗Präsident sowie andere Autoritäten, wie Prof. Lexis stehen an Ehrlich⸗ keit kein Tüpfelchen hinter dem Abg. Arendt zurück. Der Antrag soll eins der großen Mittel sein, um der Noth der Landwirthschaft abzuhelfen, und aus diesem Gesichtspunkte darf er heute betrachtet werden. Diejenigen auch produzierenden Stände, welche sich für die Goldwährung aussprechen, haben doch auch ein Recht, gehört zu werden. Die gewerbthätige Be⸗ völkerung aber steht zu ihrem größten Theile auf dem Boden der Gold⸗ währung, von deren Beseitigung sie eine Schädigung ihrer Erwerbs⸗ weige fürchtet. Die Bimetallisten nehmen die Autorität der Pro⸗
ssoren in Anspruch, aber den Aufruf zur Gründung einer Gold⸗ währungspartei haben auch Männer der Wissenschaft unterschrieben. Mit der Behauptung, die produzierenden Stände und die Wissenschaft ständen auf seiten der Doppelwährung, ist es also nichts. Der Mans⸗ felder Bergbau kann für die Entscheidung der Frage allein nicht maß⸗ gebend sein. Die Doppelwährung soll die Preise heben. Aber der reiserhöhung für landwirthschaftliche Produkte steht doch auch die reiserhöhung für gewerbliche Erzeugnisse gegenüber, deren die Landwirthschaft bedarf. Es ist also sehr zweifelhaft, ob diese Wirkung des Bimetallismus der Landwirthschaft selbst zum Vortheil gereicht. Der Rückgang des Zinsfußes, der doch der Land⸗ wirthschaft in so hohem Maße zu gute kommt, hat sich gerade unter der Goldwährung vollzogen: die Doppelwährung würde wieder eine Steigerung des zur Folge haben. Die Landwirthschaft würde sich bei Einführung der Doppelwährung zur Abtragung ihrer Schulden das Geld erst verschaffen müssen ebenso gut wie jetzt, und diese Beschaffung würde ihr sehr schwer fallen. Auf Argentinien würde die Doppelwährung keinen Einfluß haben, es behielte immer seine unterwerthige Valuta, sodaß wir ihm gegenüber in keine ünstigere Position kämen. Im schlimmsten Fall zahlt eben Argentinien eine Finsen für seine Anleihen. Wir haben unter der alten wie unter der neuen Währung gute und schlechte Zeiten gehabt. Aus dem Rückgang der gewerblichen Thätigkeit während einiger Jahre kann man doch nicht den Schluß ziehen, der Monometallismus sei daran schuld. Die Getreidepreise brauchen doch nicht immer niedrig zu sein, sie haben sich ja schon jetzt um 30 bis 40 ℳ gehoben, und auch für den Herbst sind die Terminpreise viel höher, sodaß die Landwirthe ihre Ernte schon jetzt zu diesem Preise verkaufen können. Auch in der
Industrie macht sich ein Aufschwung bemerkbar. Die wirthschaftlichen Verhältnisse werden von mächtigeren Faktoren getragen. Das Heil aller Produktion, der landwirthschaftlichen wie der gewerblichen, der roßen wie der kleinen, hängt davon ab, daß jeder Produzent zunächst für sich selbst sorgt. Die ehrliche Arbeit muß wieder zu ihrem Rechte elangen, und die Gesetzgebung darf trügerischen und unerfüllbaren ünschen nicht nachgeben, wenn sie nicht die allerwichtigsten Interessen unseres Vaterlandes preisgeben will. Lehnen Sie den An⸗ trag Arendt ab, und wenn Sie das nicht thun wollen, so nehmen Sie wenigstens die beiden Amendierungsanträge an.
Abg. Freiherr von Zedlitz⸗Neukirch or kons.): Ohne Eng⸗ land kann auch nicht der Versuch zur Durchführung der Doppel⸗ währung gemacht werden; der Gedanke, es ohne England zu thun, ist eine Chimäre. Die deutschen Bimetallisten haben das auch anerkannt. Aus diesem Grunde habe ich meinen Antrag gestellt, dessen Annahme
Nauch wohl die Goldwährungsmänner in ihren Bedenken beruhigen wird.
Sehr unsicher in der Begriffsbestimmung des Bimetallismus ist die Werthrelation zwischen Gold und Silber. Es wird natürlich nicht möglich sein, auf das alte Relationsverhältniß von 1: 15 ½ zurückzukehren. Denn eine wirthschaftliche Entwickelung von 25 Jahren kann man nicht einfach ignorieren. Allerdings ist die Hauptursache für das Fallen des Silbers seine Demonetisierung gewesen, aber die höhere Produktion hat doch dazu auch beigetragen. Allgemein wird die Goldwährung überhaupt nicht durchgeführt werden können, und infolge dessen entsteht der Nachtheil, daß unsere Ausfuhr nach den Silberländern erschwert wird. Den Papierländern wird es leichter werden, zur Baarzahlung überzugehen, wenn wir zwei Münzmetalle haben, was für uns vortheilhaft sein wird. Die Hebung der Preise für landwirthschaftliche Erzeugnisse ist das einzige Mittel, um die schwere Krisis der Landwirthschaft zu überwinden. Aus diesem Grunde ist es eine nationale Aufgabe, das Mittel, das eine sachgemäße Regelung der Währungsfrage bietet, zu ergreifen. Allerdings würde der Bimetallismus allein unsere mißlichen Verhältnisse nicht günstiger gestalten; der kleinen Mittel werden wir gleichzeitig nicht entbehren können, und zwar um destoweniger, als das Ziel des internationalen Bimetallismus nicht so rasch wird erreicht werden können. Der Antrag Rintelen darf nicht angenommen werden, denn er würde eine Fälschung der Meinung dieses Hauses und des Reichstagsbeschlusses sein. 8
Um 4 ½ Uhr vertagte das Haus die weitere Berathung auf Dienstag 11 Uhr (außerdem kleinere Vorlagen).
Handel und Gewerbe.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 18. Mai 1895. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 4904 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg) I. Qualität 112 — 116 ℳ, II. Qualität 98 — 108 ℳ, III. Qualität 86 — 94 ℳ, IV. Qualität 74 — 82 ℳ — Schweine. Auftrieb 9151 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 76 — 78 ℳ, Landschweine: a. gute 72 — 74 ℳ, b. geringere 64 — 70 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— ℳ bei 20 % Tara, Bakonyver — ℳ% bei — kg Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 1312 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Kg.) I. Qualität 1,12 — 1,16 ℳ, II. Qualität 0,94 — 1,10 ℳ, III. Qualität 0,76 — 0,92 ℳ — Schafe. Auftrieb 16 594 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,88 — 1,00 ℳ, II. Qualität 0,80 — 0,84 ℳ, III. Qualität —,— ℳ
Magdeburg, 20. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 11,20 — 11,45. Kornzucker exkl. 88 % Rende⸗ ment 10,60 — 10,75, neue 10 70 — 10,85, Nachprodukte exkl., 75 % Rende⸗ ment 7,55 — 8,25. Ruhig stetig. Brotraffinade I 23,00, Brotraffinade II 22,75. Gem. Raffinade mit Faß 22,87 ½ — 23,25. Gem. Melis 1 mit Faß 22,50. Stetig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Mai 10,42 ½ Gd., 10,47 ½ Br., pr. Juni 10,55 bez., 10,57 ½ Br., pr. Juli 10,67 ½ bez., 10,70 Br., pr. August 10,77 ½ Gd., 10,80 Br. Stetig.
Leipzig, 20. Mai. (W. T. B.) tzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 2,87 ½ ℳ, pr. Juni 2,87 ½ ℳ, pr. Juli 2,90 ℳ, pr. August 2,90 ℳ, pr. September 2,92 ½ ℳ, pr. Oktober 2,95 ℳ, pr. November 2,97 ½ ℳ, pr. Dezember 2,97 ⅞ ℳ, pr. Januar 2,97 ½⸗ℳ, pr. Februar 3,00 ℳ, pr. März 3,00 ℳ, pr. April 3,02 ½ ℳ Umsatz: 35 000 kg.
Bremen, 20. Mai. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremen Petroleum⸗Börse.) Stetig. Loko 7,50 Br. — Baumwolle. Fest. Upland middl. loko 35 ¼ ₰4. — Schmalz. Besser.
ilcor 36 ½ ₰, Armour shield 35 ¼ ₰, Cudahy 36 ¾ ₰, Fairbanks 30 ₰. — Wolle. Umsatz 92 Ballen. — Speck. Fest. Short clear middling loko 31. — Taback. Umsatz 101 Faß Kentucky, 37 Faß Scrubs.
Wien, 20. Maij. (W. T. B.) Der Verwaltungsbericht der Staatsbahnen für 1894 weist einen Zuwachs der Transportein⸗ nahmen gegen das Vorjahr um 7 Millionen Gulden nach und ab. züglich der Einnahmen der mit dem 1. Januar 1894 vom Staat er. worbenen Linien 5 243 000 Fl. 8
Budapest, 20. Mai. (W. T. B.) Eine von dem Regierungsblatt „Nemzet“ veröffentlichte Mittheilung tritt auf das entschiedenste den Ge⸗ rüchten entgegen, daß Ungarn eine große Anleihe aufzunehmen beabsichtige. Aus den letzten Aeußerungen des Finanz⸗Ministers gehe klar hervor, daß die ungarischen Finanzen sich noch immer in der seit sechs Jahren gewohnten erfreulichen Richtung bewegten. Der Finanz⸗ Minister habe erklärt, daß außer der auf Grund gesetzlicher Be⸗ stimmungen nothwendig zu emittierenden Eisernen Thor⸗Anleihe Ungarn weit entfernt sei, zu eigenen Zwecken eine Anleihe aufzu⸗ nehmen, da es noch an Ueberschüssen 147 599 182 Gulden zur Ver⸗ fügung habe.
London, 20. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. Preise un⸗ verändert. Lebhafte Betheiligung.
An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.
96 % Javazucker loko 12 ⅛ fest, Rüben⸗Rohzucker loko 10 ⅜ stetig. — Chile⸗Kupfer 435⁄16, pr. 3 Monat 43 ¼.
Glasgow, 20. Mai. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 8677 Tons gegen 5309 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Bradford, 20. Mai. (W. T. B.) Wolle ruhig, stetig, Garnspinner beschäftigt, Mohairgarne begehrt, in Stoffen gutes Geschäft.
St. Petersburg, 20. Mai. (W. T. B.) Rußlands Ge⸗ treide⸗Export. In der Woche vom 12. Mai bis 18. Mai d. J. sind über die Haupt⸗Zollämter 21 808 000 Pud Getreide ausgeführt worden. Davon entfielen auf Weizen 11 757 000 Pud (gegen 6 930 000 Pud in der Vorwoche), Roggen 5 460 000 Pud (gegen 2 848 000 Pud in der Vorwoche), Gerste 2 640 000 Pud (gegen 2 776 000 Pud in der Vorwoche), Hafer 1 466 000 Pud (gegen 1 506 000 Pud in der Vor⸗ woche), Mais 485 000 Pud (gegen 433 000 Pud in der Vorwoche).
Produktenmarkt. Weizen loko 8,75. Roggen loko 6,00. Hafer loko 3,50. Leinsact loko 11,60. Hanf loko 44,00. Talg loko 50,00, pr. August —.
Zürich, 20. Mai. (W. T. B.) Die Betriebs⸗Einnahmen der Schweizerischen Nordostbahn betrugen im Avpril 1895 für den Personenverkehr 744 000 (im April 1894 720 974) Fr., für den Güterverkehr 1 050 000 (1894 991 844) Fr., verschiedene Einnahmen im April 1895 88 662 (1894 88 864) Fr. Gesammt⸗ einnahme im April 1895 1 882 662 (1894 1 801 682) Fr. Die Be⸗ triebs⸗Ausgaben betrugen im April 1895 961 115 (1894 888 627) Fr. Demnach Ueberschuß im April 1895 921 547 (1894 913 055) Fr.
Luzern, 20. Mai. (W. T. B.) Die Dividende der Gott⸗ hardbahn wurde für 1894 auf 72 ⁄6 % festgesetzt.
Amsterdam, 20. Mai. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 53. — Bancazinn 40 .
New⸗York, 20. Mai. (W. T. B.) Die Börse eröffnete fest, später wurde die Haltung unregelmäßig. Der Schluß war im allgemeinen schwach. Der Umsatz der Aktien betrug 340 000 Stück.
Weizen eröffnete sehr fest und stieg während des ganzen Börsen⸗ verlaufs auf große Käufe und Kaufordres der Outsiders, Abnahme der Visible Supply, kaltes Wetter im Westen und im Einklang mit Europa. Ausgedehnte Realisierungen riefen wenige Reaktionen hervor. Schluß unbestimmt. — Mais steigend während des ganzen Börsen⸗ verlaufs mit wenigen Reaktionen auf Berichte von Ernteschäden. Schluß unbestimmt.
Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 7 ½, do. in New⸗Orleans 6 ⁄16. Petroleum Stand. white in New⸗York 8,50, do. in Philadelphia 8,45, do. rohes nom., do. Pipe line cert. p. Juni 179 nom., Schmalz West. steam 7,05, do. Rohe & Brothers 7,37 ½. Mais pr. Mai 58, do. pr. Juli 58 ⅛, do. pr. September 59 . Rother Winterweizen 76 ⅛, Weizen pr. Mai 74 ⅞, do. pr. Juli 76, do. pr. September 76 ¼, do. pr. Dezember 78 ½. Getreidefracht nach Liverpool nom. Kaffee fair Ric Nr. 7 15 ¾, do. Rio Nr. 7 pr. Mai 14,20, do. do. pr. August 14,80. Mehl, Spring Wheat clears 2,95. Zucker 3. Kupfer 10,50.
Visible Supply an Weizen 56 484 000 Bushels, do. an Mais 7 566 000 Bushels.
Chicago, 20. Mai. (W. T. B.) Weizen eröffnete stramm, dann steigend auf festere ausländische Märkte, Berichte von Ernte⸗ schäden durch Frost und Käufe für Rechnung des Inlands, später Reaktion auf Realisierungen und reichliche Verkäufe, schließlich wieder steigend auf Abnahme der sichtbaren Vorräthe. Der Schluß war fest. — Mais sehr fest und einige Zeit steigend nach Eröffnung auf Be⸗ richte von Ernteschäden durch Frost, dann lebhafte Reaktion, worauf Erholung folgte. Schluß fest.
Weizen pr. Mai 72 ½, pr. Juli 73 8½. Mais pr. Mai 53, Speck short clear nomin. Pork pr. Mai 12,72 ½.
1.2 Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Deffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellf 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise. 8 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[12546] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Bierbrauer Hein⸗ rich Keßler aus Erfurt, geboren daselbst am 11. Fe⸗ bruar 1866, evangelisch, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg vom 30. März 1895 wegen Land⸗ streichens erkannte Haftstrafe von zwei Wochen voll⸗ streckt werden, auch ist er nach verbüßter Strafe der Landespolizeibehörde überwiesen. Es wird ersucht, denselben zu verhaften, ihn an das nächste Amtsgericht abzuliefern und sofortige Nachricht zu den hiesigen Akten E. 39/95 zu geben. 8
Staßfurt, den 11. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. Beschreibung: Größe 1,71 m, Statur untersetzt, aare blond, Stirn frei, Bart: blonder Schnurr⸗ art mit Fliege, Augenbrauen blond, Augen blau,
Zähne defekt, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung: grauer Jaquet⸗Anzug, Schnürschuhe, schwarze Mütze, Gummikragen mit Shlips. Besondere Kennzeichen: auf der linken Hand
ein Anker, auf der Brust ein Stern tätowiert.
[12547] Steckbrief.
Gegen den Kuhmelker Christian Baumann, zu⸗ letzt in Ostrau bei Dürrenberg, angeblich in der Schweiz gebürtig, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Körperverletzung bei vorhandenem Fluchtverdacht verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern, und uns zu den Akten D. 174/94 Nach⸗ icht zu geben.
Merseburg, den 15. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II
Der gegen die Fiere. esser Fischer, Ps 8
Steinmetz aus A its unterm 28
zember 1890 erlassene Steckbrief wird hiermit er⸗ neuert. Goslar, den 13. Mai 1895. Koöhnigliches Amtsgericht. II. Niemann.
[12194]
Der hinter dem Tischlergesellen Carl Robert Otto Seewald unter dem 27. September 1894 erlassene Steckbrief ist erledigt.
Priebus, den 14. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht.
[12549] Strafvollstreckungsersuchen.
Der Knecht August Timm, am 7. April 1877 in Gerzlow geboren, zuletzt in Halensee wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Schöffengerichts hierselbst vom 14. Februar 1895 wegen Uebertretung des § 370 6 Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von fünf Mark, im Unvermögensfalle zu einem Tage Haft verurtheilt. Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten E. 97. 94 ersucht
Berlinchen, den 18. Mai 1895. —
Königliches Amtsgericht.
8—
[12191] Bekanntmachung.
Durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken vom 11. Mai 1895 ist das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der nachbenannten Personen:
1) Mathias Sesterheim, geboren am 29. Juli 1872 in Lebach, Kreis Saarlouis, Bergmann, ka⸗ tholisch,
2) Nicolaus Treib, geboren am 13. April 1873 in Limbach, Kreis Saarlouis, katholisch, ohne Ver⸗ mögen,
3) Peter Hauser, en am 18. Juli 1873 in Differten, Kreis Saarlouis, Bergmann, katholisch,
4) Johann Drockle, geboren am 16. November 1873 in Ensdorf, Kreis Saarlouis, katholisch,
5) Jacob Geßner, geboren am 23. Februar 1873
Reisweiler, Bergmann, katholisch,
6) Jacob Schor, geboren am 3. April 1873 in St. Barbara, Kreis Saarlouis, Metzger, katholisch,
7) Carl Ernst Dath, geboren am 4. August 1874 in Saarlouis,
8) Johann Bach, Tagelöhner, geboren am 24. Ja⸗ nuar 1874 in Saarwellingen, Kreis Saarlouis, katholisch,
9) Johann Lutz, Knecht, geboren am 6. Mai 1874 in Saarwellingen, Kreis Saarlouis, katholisch,
auf Grund der §§ 480, 326 der Strafprozeß⸗ Ordnung beschlagnahmt.
Saarbrücken, den 17. Mai 1895.
Königliche Staatsanwaltschaft.
[12192] Beschluß.
Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwalt⸗ schaft vom 17. April 1895 wird die über das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Refraktärs Johann Eberhard Lofi, geboren am 11. Juli 1868 zu Gutenthal, durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 4. September 1890 angeordnete Beschlagnahme aufgehoben, da laut Bescheinigung der Königlichen Gerichtskasse zu Trier vom 9. April 1895 Gelbstrafe und Kosten be⸗ zahlt sind.
Trier, den 23. April 1895.
Königliches Landgericht. Strafkammer. Müller. Schönbrod. Herzig.
Für gleichlautende Abschrift:
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: (L. S.) (gez.) Semmelroth. Beglaubigt: Eblawski, Assistent.
[12193] Beschluß.
Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwalt⸗ schaft vom 4. Mai 1895 wird die über das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Refraktärs Josef Weiß, geboren am 2. August 1867 zu Zurlauben, jetzt Maler in Luxemburg, durch Be⸗ schluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 23. Dezember 1893 angeordnete Be⸗ schlagnahme aufgehoben, nachdem die durch Urtheil hiesiger Stelle vom 5. April 1894 erkannte Strafe
nebst Kosten durch Allerhöchsten Erlaß vom 10. April 1895 in Gnaden erlassen worden sind. Trier, den 9. Mai 1895. Königliches Landgericht. Strafkammer. Müller. Schönbrod. Herzig. Für gleichlautende Abschrift: “ Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: (L. S.) (gez.) Semmelroth. Beglaubigt: Eblawski, Assistent. v11A44“*“
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[12320] Zwangsversteigerung.
Im Wege der B soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 42 Nr. 2088 auf den Namen des Schuhmachermeisters Paul Donat hier einge⸗ tragene, hierselbst in der Wilhelmshavenerstraße Nr. 14 belegene Grundstück am 6. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40. . steigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 8 a 89 qm und ist mit 14 310 ℳ Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstüc betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kau bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden auf⸗ gefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tri b Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ge am 6. Juli 1895, Mittags 12 Uhr, Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 15. Mai 1895. G;es
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
3 Zweite Beilage schen Reichs⸗Anze
iger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 21. Mai b
1895
1. Untersuchungs⸗Sachen. 2 Aufgeboke, Zustellungen u. dergl.
3. Ünfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien
6. schaften auf Artien v. 1 Oeffentlicher Anzeiger. s
„Gesellsc.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[12319] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 176 Nr. 7500 auf den Namen des Malermeisters Georg Momat zu Berlin eingetragene, an der Straße 87 Abth. XI, jetzt Lortzingstraße, belegene Grundstück am 10. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., varterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist mit 2,10 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 3 a 12 qm zur Grundsteuer, zur Gebäude⸗ steuer aber noch nicht veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden auf⸗ gefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Finstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ jalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird m 10. Juli 1895, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 15. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
[12674] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder⸗ barnimschen Kreise Band 35 Blatt Nr. 1788 auf den Namen des pensionierten Schutzmanns Hermann Wiesner hier eingetragene, in der Liebenwalder⸗ Straße Nr. 28, nach dem Kataster Nr. 48 belegene Grundstück am 10. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Ferichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., varterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 4750 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. Juli 1895, Mittags 12 ½¼ Uhr, an Ge⸗ richtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 16. Mai 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
8
[12673] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Tempelhof Band 19 Nr. 851 auf den Namen der Ehefrau des Versicherungs⸗Inspektors Arras, Olga, geborenen Beulke, hier eingetragene, in der Möckernstraße Nr. 86 und Ecke Yorkstraße Nr. 66 belegene Grundstück am 13. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden.
Grundstück hat eine Fläche von 4 a 88 qm und ist mit 13 290 ℳ Nutzungswerth zur Ge⸗ bäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Aöschatungen und andere das Grund⸗ stůck betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungs⸗ termins die Einstellung des Berfahreas erbeizu⸗ führen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Er⸗ tbeilung des Zuschlags wird am 13. Inli 1895, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 18. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86
112972] Zwangsversteigerung. 6 im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Riederbarnim Band 2 Nr. 111 auf den Namen der 8. rau Juwelier Brockmann, Pauline, geborenen Kemkau, hier eingetragene, in der Pankstraße 9 24a. belegene Grundstück am 13. Juli 1895, ormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten benihr. Nan Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, „Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert 5eden. Das Grundstück hat eine Fläche von * 70 qm und ist mit 6870 ℳ Nutzungs⸗ 8 h zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus bachö steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ das latts, etwaige Abschätzungen und andere be Gruͤndstück betreffende Nachweisungen, sowie Ader Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ Die erei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. dearfnigen, welche das Eigenthum des Grundstücks spruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des
Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 13. Juli 1895, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 18. Mai 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung
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[12461]
“ Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach
durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachten Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Schlosser Friedrich Eckhardt zu Güstrow gehörigen, allhier an der Plauerstraße sub B. IV Nr. 15 G. des Katasters belegenen Wohnhauses mit Zubehör Termine:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re⸗ gulierung der Verkaufs⸗Bedingungen am Mittwoch, den 24. Juli 1895, Vor⸗
mittags 11 ¾ Uhr,
2) zum Ueberbot am Freitag, den 16. August 1895, Vormittags 11 ¼ Uhr,
“ Nr. 15 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes att.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 8. Juli 1895 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Referendar Waldow hier⸗ selbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger An⸗ meldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zu⸗ behör gestatten wird.
Güstrow, den 10. Mai 1895.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches
Amtsgericht. 8
[62923] Aufgebot.
Auf den Antrag folgender Personen: der Wittwe Wilhelmine Gawlick, geb. Berlin, in Teistimmen, der unverehelichten Florentine Gawlick in Berlin, des Fischereipächters Albert Gawlick in Gr.⸗Stürlack, der Lehrerfrau Emilie Gerigk, geb. Gawlick, in Teistimmen im Beistande ihres Ehemannes Franz Gerigk, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Kautionsempfangsscheins der Königlichen Regierungshauptkasse zu Königsberg vom 27. Sep⸗ tember 1886 über 1500 ℳ 3 ½ % Ostpreußischer Pfandbriefe, ausgefertigt für den Grundbesitzer Gott⸗ lieb Gawlick in Rastenburg, aufgefordert, seine Rechte auf diesen Kautionsempfangsschein spätestens im Aufgebotstermin den 21. September 1895, Vorm. 11 ¼ Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 36, anzumelden und den Kautions⸗ empfangsschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Königsberg, den 12. Januar 1895.
Koöhnigliches Amtsgericht. IX.
[12342] Aufgebot.
Der Kaufmann Felir Rosenthal zu Berlin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Neumann, ebenda, hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Depositalscheins der Reichsbank Nr. 14 665 über eine verschlossene Kiste mit der Aufschrift Felix Rosen⸗ thal beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Berlin, den 15. Mai 1895.
Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[4917] Aufgebot.
Auf Antrag des Arbeiters Heinrich Thielecke sen. in Rieseberg, welcher den Verlust des über 458 ℳ lautenden Sparkassenbuchs des hiesigen Spar⸗ und Vorschußvereins, E. G. m. b. H., Nr. 2651 glaub⸗ haft gemacht hat, werden die unbekannten Inhaber dieser Urkunde aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Oktober d. Is., Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und das fragl. Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt werden wird.
Königslutter, den 9. April 1895.
Herzogliches Amtsgericht. TWq
[9077 Ausfertigung. Alufgebot.
Das Sparkassebuch der Distriktssparkasse Tirschen⸗ reuth Nr. 5342 über eine Einlage von 1000 ℳ, lautend auf den Müller Paul Fleischmann von Wendermühle, ist zu Verlust gegangen.
Paul Fleischmann ist gestorben, und ergeht nun auf Antrag der Erben desselben an den derzeitigen Inhaber genannten Sparkassebuches die Aufforderung, seine Rechte hierauf spätestens an dem auf Diens⸗ tag, den 4. Februar 1896, 3 Uhr Nach⸗ mittags, vor dem unterfertigten Amtsgerichte an⸗ stehenden Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraft⸗ los erklärt wird.
Tirschenreuth, gen 4. ken 1800
Königliches Amtsgericht. (L. S.) Klein.
Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Originale bestätigt
Tirschenreuth, den 4. Mai 1895. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(L. S.) Breitschaft, Königl. Sekretär.
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[10452] Aufgebot.
Auf Antrag des Kaufmanns Otto Reinke in Lang⸗ fuhr sollen vierzehn Wechsel d. d. Neumünsterberg, den 1. Dezember 1892 über je 1000 ℳ, ausgestellt vom Antragsteller an eigene Ordre, acceptiert von Fr. Kabrowski in Neumünsterberg, fällig am 4. Juni 1893, bezw. 4. Juli 1893, bezw. 4. August 1893, bezw. 4. September 1893, bezw. 4. Oktober 1893, bezw. 4. November 1893, bezw. 4. Dezember 1893, bezw. 4. Januar 1894, bezw. 4. Februar 1894, bezw. 4. März 1894, bezw. 4. April 1894, bezw. 4. Mai 1894, bezw. 4. Juni 1894, bezw. 4. Juli 1894, und ein Wechsel d. d. Neumünsterberg, den 1. Dezember 1892 über 1530 ℳ, ausgestellt vom Antragsteller an eigene Ordre, acceptiert von Fr. Kabrowski und fällig am 4. August 1894, aufgeboten werden.
Die unbekannten Inhaber dieser Wechsel werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem vom unterzeichneten Gerichte festgesetzten Aufgebotstermine am 30. November 1895, um 11 Uhr Vor⸗ mittags, anzumelden und die Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er⸗ folgen wird. 8
Tiegenhof, den 8. März 1895.
““ Königliches Amtsgericht.
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[12327] Aufgebot. 3
Der Schlachtermeister Wilhelm Brandt hierselbst hat das Aufgebotsverfahren beantragt wegen: 1) der Obligationen vom 2. Dezember 1811 und 2) vom 1. September 1798 bezw. des Zessionsdokuments vom 9. Juni 1803, laut welcher Urkunden bei dem ihm gehörigen Wohnhause No. ass. 26 hierselbst nebst Zubehör
zu 1) 70 Thlr. = 210 ℳ nebst 5 % Zinsen zu Gunsten der minderjährigen Kinder weil. Schuh⸗ machermeisters Johann Georg Mackensen hierselbst,
zu 2) 100 Thlr. = 300 ℳ nebst 5 % Zinsen für den Gastwirth Johann Habenicht zu Gandersheim
eingetragen stehen.
Die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Ur⸗ kunden und alle diejenigen, welche auf die betreffenden Hypotheken Anspruch machen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 13. Februar 1896, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls die fraglichen Hypothek⸗ urkunden dem Eigenthümer der verpfändeten Grund⸗ stücke gegenüber für kraftlos erklärt, die betreffenden Hypotheken auch auf Antrag gelöscht werden sollen.
Gandersheim, den 16. Mai 1895.
KHKerzogliches Amtsgericht.
Seebaß.
[12343] Ausfertigung. 1 Aufgebot.
Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen In⸗ habern folgender Hypothekforderungen, nämlich:
a. 2000 Gulden Kapital der Amtmannsgattin Sophie Margarethe Löhe, geborene Feldkirchner, in Fürth und 200 Gulden rückständige Zinsen, einge⸗ tragen am 7. Mai 1827 auf der Grundbesitzung des Gutsbesitzers Johann Wolfgang Röbel von Gebers⸗ dorf, Pl.⸗Nr. 592 a., 592 b. und 592 ½ der Steuer⸗ gemeinde Großreuth bei Schweinau, Hyp.⸗Buch Bd. III, S. 187 ff.,
b. 200 Gulden zu 4 % verzinsliches Darlehen der Goldarbeiterswittwe Margaretha Rückert in Fürth, eingetragen am 12. September 1826 auf der Grund⸗ besitzung der Oekonomeneheleute Johann Jakob und Eva Marie Zwingel von Kleinreuth bei Schweinau, Pl.⸗Nr. 372, 371‧, 397 a., b., c., 398 a., b., 402, 403, 411, 415, 451, 467, 470, 474, 475, 503, 526 der Steuergemeinde Großreuth bei Schweinau, Hyp.⸗ Buch Bd. III, S. 94 ff.,
fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Forderungen bezüglichen Handlungen an ge⸗ rechnet 30 Jahre verstrichen sind, werden auf Antrag der betreffenden Pfandobjektsbesitzer alle Diejenigen, welche auf diese Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb 6 Monaten, spätestens aber in dem auf Mittwoch, 8. Januar 1896, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 15 des Justizgebäudes, anberaumten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldungen die Forderungen für erloschen erklärt und im werden.
Nürnberg, den 14. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. (L. S.) Hartmann.
Für den Gleichlaut der Ausfertigung mi Urschrift.
Nürnberg, den 17. Mai 1895.
Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts: (L. S.) Hacker, K. Ober⸗Sekretär.
[77093] Aufgebot.
Auf dem Großkothhofe No. ass. 36 zu Klein⸗ Rhüden finden sich im Grundbuch genannter Ort⸗ schaft Band I Fol. 102 folgende Forderungen ein⸗ getragen:
1) eine Hypothekforderung der Friedrich Sonne⸗ mann'schen Vormundschaft zu Klein⸗Rhüden in Höhe von 200 Thlr. Konventionsmünze aus der Obliga⸗ tion vom 15. April 1836,
2) Abfindungen für die sechs halbbürtigen Ge⸗ schwister des früheren Eigenthümers Großköthers Heinrich Appuhn aus dem Kontrakte vom 23. Ja⸗ nuar 1858 in Höhe von je 250 Thlr. 1
Auf den Antrag der Eigenthümer, welche die längst erfolgte Tilgung der Forderungen ad 1 und 2 vorstehend ve. vee haben, werden alle die⸗
nigen, w vähnten Forderunge
2
Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefor⸗ dert, solche Ansprüche spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 2. Oktober 1895, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht anberaumten Termin anzumelden bez. die Schuldurkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Hypothek und die Abfindungs⸗ forderungen gelöscht, die Hypothekenurkunde auch den Eigenthümern gegenüber für kraftlos erklärt wer⸗ den soll. Seesen, 15. März 1895. Herzogliches Amtsgericht.
W. Haars.
[12339] Aufgebot.
Nachdem der Schlachter Heinrich Lindenzweig, eingetragener Eigenthümer des Brinksitzerwesens No. ass. 17 zu Köchingen, glaubhaft gemacht hat, daß die laut des Verlaßkontraktes vom 11./12. No⸗ vember 1842 auf dem genannten Brinksitzerwesen für die beiden Brüder Johann Conrad und Hennig Christian Christoph Schridde und für die beiden Geschwister Anna Dorothee und Friederike Bratherig eingetragenen Abfindungen in Höhe von je 70, bezw. je 25 Thalern, über welche Hypothekenbriefe nicht ausgestellt, und hinsichtlich deren die Berechtigten unbekannt sind, getilgt worden sind, werden auf An⸗ trag Alle, ⸗ auf die eingetragenen Kapitale Anspruch machen, in Gemäßheit der §§ 825 flgd. und § 7 Nr. 7a. des Gesetzes Nr. 12 vom 1. April 1879 zu dem von dem unterzeichneten Amtsgericht auf den
2. Juli cr., Morgens 10 Uhr, anberaumten Termine unter dem Rechtsnachtheile geladen, daß für den Fall, daß Ansprüche und Rechte an den Ab⸗ findungen nicht spätestens im Aufgebotstermine geltend gemacht werden, die Löschung der Ein⸗ tragungen erfolgen soll.
Vechelde, den 16. Mai 1895.
Herzogliches Amtsgericht. 3 Holland. 8
[12330] Aufgebot.
Auf Antrag der Wittwe Marie Schulz, geborene Laskowski aus Frödenau, werden der bis 1880 zu Frödenau wohnhafte, seitdem verschollene Schuh⸗ macher Friedrich Schulz, sowie dessen etwa zurück⸗ gelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtsgerichte auf den 21. März 1896, Vormittags 10 Uhr — Zimmer Nr. 9 — anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Schuhmacher Friedrich Schulz für todt ; werden wird.
ylau, den 14. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. I.
[12323 Aufgebot.
Auf Antrag des Kurators des verschollenen See⸗ mannes Jacob Wüpper, nämlich des hiesigen Rechts⸗ anwalts Dris. jur. Max Schramm, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
I. Es wird der am 22. Juli 1834 zu Finkenwerder geborene Jacob Wüpper, welcher im Jahre 1857 als Vollmatrose mit einem Segelschiffe von Hamburg nach Port⸗Adelaide (Australien) gefahren ist, dort vom Schiff desertierte, während der dann folgenden 3 Jahre, also etwa bis 1860, aus Port⸗Adelaide geschrieben hat, seitdem jedoch verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ gerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 21. Februar 1896, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er werde für todt erklärt werden.
.Es werden alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei der vorbezeichneten Gerichts⸗ schreiberei, spätestens aber in dem vorbezeichneten Aufgebotstermin anzumelden — und zwar Aus⸗ wärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — be⸗ Strafe Ausschlusses und ewigen Stillschweigens.
Hamburg, den 15. Mai 1895.
“ Das Amtsgericht Hamburg.
Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[12341] Aufgebot.
Auf Antrag:
1) des Andreas Euler zu Lauterbach für sich und als Bevollmächtigter des Johannes Weißbeck zu Darmstadt und des Konrad Weißbeck zu Schweinfurt,
2) der Wilhelm Sandmann’'s Wittwe, Juliane, geb. Euler, zu Lauterbach,
3) der Johannes Bellinger's Wittwe, Margaretha, geb. Euler, daselbst und
4) des Konrad Euler von Rainrod, werden der am 29. Dezember 1804 zu Lauterbach ge⸗ borene, seit langen Jahren mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesende Adam Euler, Sohn des Lauterbach verstorbenen Johann Heinrich Euler und dessen leichfalls verstorbenen Ehefrau Elisabetha, geb.
Liegerber⸗ und im Falle seines Ablebens dessen nach dem Gesetz gerufene Erben aufgefordert, Ansprüche an das für Ersteren bei hiesigem Amtsgericht seither kuratorisch verwaltete Vermögen spätestens im Auf⸗ gebotstermin Freitag, den 12. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, dahier anzumelden, ansonst Adam Euler für todt erklärt bezw. dessen nach dem Gesetz zur Erbschaft gerufene Erben, abgesehen von den Antragstellern, als auf die Erbschaft verzichtend
angesehen und das gedachte Vermögen trag⸗