Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 69. Sitzung vom Dienstag, 21. Mai.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet
worden. In der weiteren Verhandlung über den Antrag der Abgg.
Dr. Arendt und Genossen, die Währungsfrage betreffend, nahm das Wort der
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Ich bin von verschiedenen Seiten privatim gefragt worden, warum die Staatsregierung über die vorliegenden Anträge sich nicht äußere. Ich habe es nicht für nothwendig gehalten, hier nochmals
denjenigen Standpunkt zu betonen, den der Herr Reichskanzler im Reichstag und den der Herr Minister⸗Präsident im Herrenhaus ein⸗ genommen hat, weil ich erwarten konnte, daß den verehrten Herren diese Erklärungen sämmtlich bekannt sind. Meine Herren, ich darf daran erinnern, wenn dem einen oder dem andern der Gang in der Sache nicht gegenwärtig sein sollte, daß der Herr Reichskanzler im Reichstag erklärt hat, es seien die nachtheiligen Wirkungen des tiefen Standes des Silberpreises in Beziehung auf den Verkehr mit den Silberländern, in Beziehung auf unsere eigenen inneren Währungs⸗ verhältnisse, auch in Beziehung auf die Produktion des Silbers in Deutschland in vollem Maße anzuerkennen, und es sei sehr wünschenswerth, wenn es gelingen würde, den Silberpreis zu heben; da das einseitig von Deutschland nicht ausgehen könne, werde er ohne Präjudiz für unsere bestehende Währung bereits mit den verbündeten Regierungen sich ins Benehmen setzen, um demnächst einen Meinungs⸗ austausch mit den in Frage kommenden Mächten über Maßregeln zur Hebung des Silberpreises eintreten zu lassen.
Der Antrag, den der Herr Graf Mirbach im Herrenhause stellte, hatte nichts weiter im Auge nach seiner Wortfassung, als die Reichs⸗ regierung bezw. die preußische Regierung aufzufordern, diesen Er⸗ klärungen entsprechend mit Energie vorzugehen und alsbald eine solche europäische Konferenz zu berufen. Der Antrag wurde im Herrenhause selbst verändert durch die Hinzufügung der Worte „zum Zweck der Einführung des linternationalen Bimetallismus“. Der Herr Reichs⸗ kanzler hat im Herrenhause seine bestimmte Absicht der Erklärung im Reichstag gemäß, diese Verhandlungen, wie er sie bezeichnet hatte, ohne Verzug einzuleiten, ausgesprochen, und hat nur darauf hingewiesen, daß es durchaus nicht rathsam sei, mit einem so prägnanten Programm die Einleitung zu diesen Verhandlungen zu treffen, und, meine Herren, wenn Sie heute ausdrücklich sich sämmtlich einverstanden erklärt haben mit dem Antrage des Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz, so wird diese Erwägung aus der gesammten diplomatischen Lage, die den
Herrn Reichskanzler dazu führte, die Streichung der fraglichen, im Herrenhause hinzugefügten Worte zu fordern, auch nach meiner Auf⸗ fassung nur verstärkt. Es ist mir sehr fraglich, ob auch diejenigen, welche der Meinung sind, daß schließlich aus einer solchen Konferenz zur Hebung des Silberpreises sich ergeben werde, daß die Einführung des Bimetallismus allein geeignet sei, dies Ziel zu erreichen, wohl daran thun, jetzt in dieser Lage diese Frage in den Vordergrund zu stellen. Ich kann daher nach der Stellung, die die Reichsregierung und der preußische Herr Minister⸗Präsident eingenommen haben, dem Hause nur rathen, dem entsprechend zu entscheiden.
Abg. Im Walle (Zentr.) erklärte im Auftrage des Abg. Rintelen, daß dieser seinen Antrag dahin erweitere, daß auch die Worte einschließlich Englands“ gestrichen werden sollen.
Die Debatte wurde darauf geschlossen.
Nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen zwischen dem bg. Arendt einerseits, der erklärte, daß er mit dem Vor⸗ urfe der unehrlichen Kampfesweise nicht den Reichsbank⸗
Präsidenten Koch gemeint habe, und den Abgg. von Eynern nd Broemel andererseits erhielt das Schlußwort
Abg. von Kardorff, welcher beklagte, daß das deutsche üblikum noch immer seine Belehrung in Währungsfragen aus den
Broschüren Bamberger's schöpfe und sich um Carey, Cernuschi, Lavelege u. s. w. u. s. w. garnicht kümmere. (Ruf: Ausländer!) Ja, sollen wir die großen Wahrheiten, die die Ausländer entdecken, nicht nehmen, weil sie von Ausländern entdeckt wurden? Haben wir nicht auch Newton's Gravitationslehre angenommen? Gerade diese Aus⸗ länder haben die Währungswissenschaft begründet. Professor Lexis ist alles Andere eher als ein absoluter Freund der Gold⸗ währung; er hat das Beste für die Doppelwährung geschrieben, was existiert. Er hat allerdings seine Meinung einigermaßen ge⸗ wechselt. Unter den Gegnern des internationalen Bimetallismus be⸗ findet sich ein sehr gemischtes Publikum. Daß ein Indigo impor⸗ tierender Kaufmann auf dem Rupienstandpunkte steht, wird Herr von Eynern sehr natürlich finden; neben diesem Theil des Handelsstandes haben wir auf der Gegenseite die Millionäre sowie einen Theil der Industrie. Aber nur einen Theil, denn die nach Silberländern exportierende Industrie weiß sehr gut, welche Ursachen ihre jetzige Misoͤre hat. Man wirft uns Egoismus vor, spricht von Interessenkämpfen. Bis zu einem gewissen Grade mit Recht, denn das Reichswahlrecht hat alle Parteien verführt, sich an die schlechten Leidenschaften der Masse zu wenden; aber das wird fort⸗ fallen, wenn Sie der Landwirthschaft geben, was ihr gebührt; eher nicht, jedenfalls so lange nicht, als Sie die Landwirthschaft weiter dem Verderben preisgeben wollen. Ich bitte das Haus, den Antrag mit möglichst großer Mehrheit anzunehmen, und die Regierung, die Konferenz nicht in dem Sinne zu beschicken wie die bisherigen; will sie die Konferenz nicht mit gutem Willen beschicken, so beschicke sie sie lieber garnicht!
In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Rintelen: die Worte „mit dem Endziel eines internationalen Bimetallismus einschließlich Englands“ in dem Antrag Arendt se streichen, mit 187 Stimmen gegen 92 Stimmen abge⸗
ehnt. den Antrag stimmten die Freisinnigen, die Mehr⸗ heit der Nationalliberalen und der kleinere Theil des Zentrums, von den Freikonservativen die Abgg. von Bülow⸗Wandsbet und Lucius.
Der Antrag des Abg. Dr. Arendt wurde mit großer Majorität angenommen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Vertretung des Ge⸗ sammt⸗Synodalverb andes und der Diözesen⸗Synodal⸗ verhände des Konsistorialbezirks Cassel in vermögens⸗ rechtlichen Angelegenheiten, wurde in erster und zweiter Berathung ohne jede Debatte angenommen.
Es folgte die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ergänzung der §§ 4 und 11 des Jagdpolizei⸗ gesetzes vom 7. März 1850.
Nach dem Gesetzentwurf, der als Initiativantrag im Fereeen⸗ eingebracht und angenommen worden ist, soll der
isenbahnfiskus keinen Anspruch auf Jagdpachtgelder und Einnahmen sowie auf Fallwild haben.
Abg. Winckler (kons.) erklärte namens seiner politischen Freunde, sie ständen dem Gesetzentwurf sympathisch gegenüber. Sie hätten
jedoch Bedenken gegen einzelne Bestimmungen desselben, weshalb sie Ueberweisung an eine Kommission beantragten. 1X“X“
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: 8
Bezüglich des Inhalts des vorliegenden Initiativantrags bin ich nicht in der Lage, namens der Staatsregierung eine Erklärung abgeben zu können. Dagegen möchte es wohl zweckmäßig sein, zur Aufklärung der Sache an die Begründung des Antrags und die Aus⸗ führungen des Herrn Vorredners einige thatsächliche Bemerkungen zu knüpfen.
Nach der Begründung und auch nach den Ausführungen des Herrn Vorredners könnte es scheinen, als wenn der Anspruch des Eisenbahnfiskus, als Grundbesitzer an den aufkommenden Jagdpacht⸗ geldern sich zu betheiligen, eine neue Erfindung wäre, gegründet auf ein Erkenntniß des Ober⸗Verwaltungsgerichts von 1890. Diese Auffassung wäre jedoch irrig. Seit lLanger Zeit und, wenn ich nicht irre, sogar seit dem Erscheinen des Jagdpolizeigesetzes sind in allen Provinzen Jagdpachtgelder an den Eisenbahnfiskus vertheilt worden, allerdings in sehr verschiedenartiger Weise und Höhe. Nach einer Nachweisung, die etwa vor zwei Jahren angefertigt worden ist, beträgt das Gesammteinkommen des Eisenbahnfiskus aus den Jagdpachtgeldern etwa 9⸗ bis 10 000 ℳ, also jedenfalls keine Summe, die für den Fiskus von erheblicher Bedeutung ist. Aber auch für die Gemeinde sind die Beträge meist verschwindend gering, sodaß meines Erachtens man wohl zu dem Zweifel berechtigt ist, ob es eines Gesetzes bedarf, um die hier und da hervor⸗ getretenen Unebenheiten zu beseitigen; beispielsweise in dem ganzen Direktionsbezirk Bromberg, innerhalb dessen das Vorgehen von zwei Betriebsämtern die unmittelbare Veranlassung gewesen ist zur Ein⸗ bringung des Antrags, diesem ganzen ehemaligen Eisenbahn⸗ Direktionsbezirk Bromberg, der jetzt in die Direktionsbezirke Bromberg, Königsberg, Danzig und zum theil Posen zer⸗ theilt ist, sind im Ganzen 66 ℳ Jagdpachtgelder an den Fiskus gezahlt worden. (Hört! hört ) Meine Herren, ich kann kaum annehmen, daß daraus eine Mißstimmung unter der Landbevölkerung entstanden sein soll. Im ganzen Direktions⸗ bezirk Erfurt sind aufgekommen nach dieser Nachweisung 1200 ℳ; auch hier kann ich nicht annehmen, daß in den Gemeinden Miß⸗ stimmung entstanden ist, es ist mir auch über eine solche bisher von den mir untergeordneten Organen nichts berichtet worden.
Der Herr Vorredner hat schon darauf hingewiesen, daß zwei Punkte, die wesentlich mit zur Begründung beigetragen haben, von mir im Verwaltungswege beseitigt worden sind. Der erste Punkt, und der wird wohl die Mißstimmung hervorgerufen haben, und das würde ich verstehen können, war der, daß in zwei Betriebsämtern etwas zu fiskalisch vorgegangen ist und nicht nur das Jagdpachtgeld vom laufenden Jahre, sondern rückwärts bis zum Schluß der Ver⸗ jährungsfrist beansprucht wurde. Dagegen haben sich die Gemeinden mit Recht gesträubt. Das gab verhältnißmäßig hohe Ziffern und hätte die Gemeinden in mancherlei Ungelegenheiten gebracht. Sowie mir davon Mittheilung gemacht wurde, habe ich den beiden Betriebs⸗ ämtern mittheilen lassen, daß es nicht in meiner Absicht läge, rück⸗ wärts zu greifen. Das ist also im Verwaltungswege beseitigt. Der zweite Punkt ist ebenfalls im Verwaltungswege beseitigt, nämlich der, daß das Fallwild vom Eisenbahnsiskus be⸗ ansprucht wird. Auch diesen Anspruch halte ich für unzweckmäßig. Natürlich sind es verhältnißmäßig seltene Fälle, daß sich mal ein kranker Hase auf das Eisenbahnterrain verliert und dort von dem Bahnwärter occupiert wird und das Flugwild an den Telegraphendrähten sich den Kopf einstößt. (Zuruf: Rothwild!) — Sehr selten, daß mal ein Hirsch angekränkelt auf dem Bahndamm angetroffen wird; aber darüber bin ich mit den Herren vollständig einig, daß es durchaus nicht zweckmäßig ist, dem Bahnwärter zu ge⸗ statten, das Fallwild für sich zu behalten. Es ist ihm also auf⸗ gegeben worden, das Fallwild an den angrenzenden Jagdpächter abzu⸗ liefern und zwar an den Pächter der Jagd, die dem Fundort des Fallwildes am nächsten liegt. Daß trotzdem noch hier und da einmal ein Huhn sich in den Topf des Bahnwärters oder Streckenarbeiters verliert, halte ich allerdings nicht für gänzlich ausgeschlossen. Von Verwaltungswegen ist in dieser Beziehung indessen Fürsorge getroffen worden.
Ich möchte nun auch glauben, wenn das hohe Haus der Meinung ist, daß hier Mißstände vorliegen, die im Wege der Gesetz⸗ gebung beseitigt werden müssen, es sich dann wohl empfehlen möchte, die Vorlage einer Kommission zu überweisen; denn ich kann auch meinerseits nicht leugnen, daß in der jetzigen Fassung noch immer Zweifel bestehen bleiben können, und auch ich würde die Kommission, die für das Jagdscheingesetz niedergesetzt ist, für die geeignete Stelle halten.
Abg. Conrad⸗Graudenz (fr. kons.): Als die Grundbesitzer das zu Eisenbahnbauten erforderliche Terrain dem Eisenbahnsiskus über⸗ ließen, waren sie jedenfalls nicht der Ansicht, daß ihnen in diesem ein Konkurrent in Bezug auf die Jagdberechtigung entstehen würde. Der Gesetzentwurf hat demnach seine Berechtigung. Mit einer Ueber⸗ weisung an eine Kommission sind wir einverstanden und beantrage ich die Ueberweisung an die zur Berathung des Jagdscheingesetzes ein⸗ gesetzte Kommission.
Abz. Kirsch (Zentr.) erklärte, man könne sich im allgemeinen wohl mit den entgegenkommenden Erklärungen des Ministers begnügen, doch werde seine Fraktion auch einer Kommissionsberathung zustimmen.
Abg. von Tiedemann⸗Bomst (fr. kons.): Finanziell hat die Panse Sache allerdings keine große Bedeutung, wohl aber prinzipiell.
ie jetzige Praxis hat die Wirkung, daß die Jagdreviere durch die Eisenbahnen zerschnitten werden. Eine gesetzliche Regelung thut hier noth. Das Fallwild kommt auch in etwas mehr in Betracht, als im allgemeinen geglaubt wird. In meiner Nachbarschaft hat ein Zug sechs Hirsche überfahren. Wenn nun das Gesetz überhaupt geändert wird, so könnte auch die Frage mit erörtertzawerden, wie sich die Ver⸗ pachtungen der Gemeindejagden gestalten. Jetzt ist der Ortsvorsteher direkt souverän, Beschwerden an den Kreis⸗ oder Bezirksausschuß haben keinen Erfolg. Ich kenne nach dieser Richtung Fälle, die dringend der Remedur bedürfen, und möchte die Bitte an die Kom⸗ mission richten, sich auch mit dieser Frage zu beschäftigen. Ich glaube, sie ist noch dringender als die vorliegende Frage und könnte vielleicht
zugleich erledigt werden. 1
Abg. Winckler (kons.): Dem Herrn Minister bin ich für seine wohlwollenden Erklärungen dankbar. Ich gebe auch zu, daß finanziell die Sache keine Bedeutung hat. Es können aber infolge der jetzt Feseenehes Praxis namentlich in Prozeßfällen zahlreiche lichkeiten eintreten. Herr von Tiedemann wünschte noch andere Ab⸗ änderungen des Jagdpolizeigesetzes. Kein Gesetz hat so viel Schwierig⸗ keiten wie gerade dieses. Ich habe das Beden een, daß die Kommission, wenn sie sich nicht beschränkt, überhaupt zu keiner Einigung kommen wird.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: 8
Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorrednerz ver. anlassen mich zu einigen kurzen Bemerkungen. Ich bin, wie schon bemerkt, heute nicht in der Lage, namens der Staatsregierung erklären zu können, daß der Eisenbahnfiskus durch den Erlaß einer Verwal⸗ tungsmaßregel auf die Jagdpachtgelder verzichte. Ich bin indeß meinerseits sehr gern bereit, baldmöglichst eine Entscheidung der Staatsregierung über diese Frage herbeizuführen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber noch darauf aufmerksam machen, daß der Eisenbahnfiskus auch bisher nur da Jagdpachtgelder beansprucht hat, wo die Gemeinden an die einzelnen Grundbesitzer der Gemeinde Jagdpachtgelder vertheilt haben, daß aber in allen den⸗ jenigen Fällen die Eisenbahnverwaltung auf die Jagdpachtgelder ver⸗ zichtet hat, wo die Gemeinden die Jagdpachtgelder direkt zu kommu⸗ nalen Zwecken verwendeten. Sie hat es also in der Hand, die Sache zu ordnen.
Was dann das Schreibwerk anbetrifft, so erlaube ich mir die Bemer⸗ kung, daß die Gemeindevorstände in der Beziehung mannigfach un⸗ geschickt sind. Es bedarf gar keines Schreibwerks. In den westlichen Provinzen, wo die Sache sich, wie gesagt, seit Jahrzehnten eingelebt hat, wird einfach von der den Gemeinden seitens der Eisenbahn zu entrichtenden Steuer die Jagdpacht abgezogen.
Ferner möchte ich darauf aufmerksam machen, daß das Schreib⸗ werk wahrscheinlich in Zukunft, wenn die Vorlage zum Gesetz erhoben wird, in höherem Maße stattfindet. Es ist ja immer nur von dem Bahnkörper der Eisenbahn die Rede. Die Eisenbahn besitzt aber neben dem Bahnkörper ganz ausgedehnte Ländereien, die der Jagd faktisch unterliegen. Das sind die sogenannten Schutzstreifen, die sehr erheblich sind, die ja, wie die Herren wissen werden, selbst auf den Nebenbahnen fast überall durchgeführt sind, wo Brandschaden zu befürchten ist, und zweitens, die im Gemenge mit den übrigen Grundstücken der Feldflur liegenden sogenannten Dispositionsländereien. Auf diesen Ländereien soll nun in Zukunft die Jagd ruhen. Es macht das nothwendig, daß dem Jagdpächter das auch zum Bewußtsein gebracht wird, denn sonst be⸗ geht er eine Jagdkontravention. Ich möchte den Jagdpächter sehen, der in einer sehr parzellierten Gemeinde, wie wir sie im Westen und in Sachsen haben, wo die Eisenbahnverwaltung Hunderte von Grund⸗ stücken im Gemenge besitzt, sich daran erinnert: dies Grund⸗ stück ist Grundstück der Eisenbahnverwaltung, das du nicht betreten darfst, auf dem du das geschossene Huhn nicht wegnehmen darfst. Daraus entstehen meines Erachtens viel mehr Schreibereien, als aus der Handhabung der bisherigen Vorschriften.
Ich kann nur schließen damit, daß meinestheils auf diese geringen Intraden nicht ein solcher Werth gelegt wird, daß ich dem Wunsch, der mir aus diesem hohen Hause entgegengebracht wurde, mich aus finanziellen Gründen entgegenstellen sollte. Ich bin, wie gesagt, sehr gern bereit, die Frage in der Königlichen Staatsregierung demnächst zur Entscheidung zu bringen.
Abg. von Tiedemann⸗Bomst (frkons.)J Das Staats⸗ Ministerium kann wohl über die vom Herrn Minister angeregten Punkte entscheiden; darüber aber, ob ein Jagdrevier durch die Eisen⸗ bahn in zwei Theile zerlegt wird, muß gesetzlich entschieden werden. Wenn aber überhaupt an eine Aenderung des Jagdpolizeigesetzes ge⸗ gangen wird, so kann auch der andere von mir erwähnte Punkt mit geregelt werden. Ich habe dabei lediglich die Interessen der kleinen Besitzer im Auge, nicht die der Jagdliebhaber, die eine billige Jagd haben wollen.
Der Gesetzentwurf wurde der Jagdscheingesetz⸗Kom⸗ mission überwiesen.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend das Grundbuchwesen und die wangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen in dem Gebiet der vormals freien Stadt Frankfurt, sowie den vormals Großherzoglich hessischen und Landgräflich hessischen Gebietstheilen der Pro⸗
vinz Hessen⸗Nassau.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Vor Beginn der sachlichen Diskussion will ich mir einige Bemerkungen gestatten, die vielleicht für die geschäftliche Behandlung dieser Vorlage von Bedeutung sein werden. Wie Sie wissen, ist der Gesetzentwurf in der Gestalt, wie er aus dem Herren⸗ hause an Sie gelangt ist, gegenüber dem ursprünglichen Regierungs⸗ entwurf einigermaßen verstümmelt — allerdings nicht in der Form, aber in seinem weesentlichen Inhalt, insoweit als das Herrenhaus die Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau aus dem künftigen Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschieden hat. Ich kann nicht umhin, nach meiner besten Ueberzeugung diese Aus⸗ scheidung im Interesse der Bewohner des Herzogthums Nassau lebhaft zu bedauern. Das Staats⸗Ministerium ist noch nicht in der Lage gewesen, zu der veränderten Sachlage Stellung zu nehmen; ich glaube jedoch annehmen zu können, daß gegenüber der Stimmung, die im Herren⸗ hause zum Ausdruck gekommen ist und gegenüber demjenigen, was mir über die Stimmung in diesem Hause bekannt geworden ist, die König⸗ liche Staatsregierung davon abstehen wird, ihrerseits einen Versuch zu machen, daß etwa hier Nassau wieder in den Bereich des Gesetzes hineingezogen wird. Infolgedessen wird sich voraussichtlich die geschäft⸗ liche Behandlung der Vorlage wesentlich vereinfachen lassen.
Abg. Lotichius (nl.): Das Herrenhaus hat nach sehr reiflicher Be⸗ rathung den Entwurf in der gegenwärtigen Fassung angenommen. In Nassau besteht seit langem das Feldgericht, das vor⸗ zunehmen hat. Es ist infolge dieser Einrichtung das Kreditwesen in diesem Gebiet außerordentlich gut geregelt, da die Feldgerichte in eder Ortschaft bestehen und jedes einzelne Besitzthum genau kennen. Nun will die Regierungsvorlage freilich die Feldgerichte bestehen lassen, nach Einführung des Grundbuchs aber würden sie in ihrer Bedeutun abnehmen. Deshalb können wir dem Herrenhause nur danken, dcs es das Gebiet des vormaligen Herzogthums Nassau aus dem Geltungs⸗ bereiche des Gesetzes ausgenommen bat. Ich glaube sogar, daß die Einrichtung auch nach Erlaß des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird weite fortbestehen können.
Abg. Hofmann (nl.) erklärte im Namen seiner politische Freunde eine Kommissionsberatbung für überflüssig und bat, dem Ge setzentwurf in der Fassung des Herrenhauses zuzustimmen. 8 — Abg. Bode (kons.) gab die gleiche Erklärung im Namen seiner Fraktion ab.
Abg. vom Rath (nl.) bedauerte, daß das Gebiet des bvor maligen Herzogthums Nassau nicht in das Gesetz einbezogen und die Angelegenheit nicht einheitlich geregelt sei.
Abg. Spahn (Ztr.): Auch ich hätte das Gebiet des vormaligen Herzogthums Nacsau gern einbezogen gesehen. Eine Kommissions⸗ berathung will ich nicht beantragen, wohl aber darum bitten, daß die zweite Berathung erst nach Pfingsten angesetzt wird. Haltbar ist jetzt dort an Stelle des Grundbuchs bestehende Stockbuch nicht
Aenderungen in dem Gesetzentwurf werden jedenfalls noch vorgenommen werden müssen.
Abg. Zimmermann (fr. kons.): Ich will keine Betrachtungen darüber anstellen, welche Art des Grundbuchs den Vorzug verdient. Namens meiner politischen Freunde erkläre ich, daß wir uns den Be⸗ schlüssen des Herrenhauses nicht widersetzen, wenn man auch zweifel⸗ haft sein kann, ob damit den Nassauern ein Gefallen geschieht. Wir sind der Ansicht, wir können dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmen, und da keine besonderen Wünsche aus dem Hause laut geworden sind, können wir auch von einer Kommissions⸗ berathung absehen und bald in die zweite Berathung ein⸗ treten. Es handelt sich um ein Uebergangsgesetz; die zweite Be⸗ rathung bis nach Pflingsten auszusetzen, erscheint mir nicht nöthig. Ich hätte den Wunsch, daß erwogen würde, ob die Bestimmung des Gesetzes, wonach eine Beglaubigung der Unterschrift von Anträgen, Urkunden und Vollmachten von den Gemeindebehörden stattfinden kann, nicht auch in den anderen Provinzen eingeführt werden könnte.
Abg. Kirssch (Ztr.) bat, die zweite Lesung bis nach Pflingsten aufzuschieben. Eine en bloc-Annahme des Gesetzes sei nicht möglich, einzelne Aenderungen würden erfolgen müssen.
Ein Antrag auf Ueberweisung des Gesetzentwurfs an eine Kommission wurde nicht gestellt, die zweite Lesung findet also im Plenum statt. ,
Damit war gegen 3 ½2 Uhr die Tagesordnung erledigt.
Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen.)
Handel und Gewerbe.
Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗west⸗ fälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Die Besserung der Nach⸗ frage, die auf dem rheinisch⸗westfälischen Eisenmarkt für einige Geschäfts⸗ zweige eingetreten war, dauert fort. Noch stärker als in der Vorwoche scheint der Frühjahrsbedarf nunmehr an den Markt zu treten, und die Haltung der Preise war durchgehends eine festere. Eine Aufbesserung wird freilich erst dann zu erwarten sein, wenn die jetzige stärkere Nachfrage einigermaßen anhält. Die Läger sind in den meisten Geschäftszweigen, trotzdem im letzten Vierteljahr die Ausfuhr nicht unbefriedigend war, noch ziemlich bedeutend. — Ueber Eisenerze läßt sich wenig Neues sagen. Siegerländer Erze haben spärlichen Absat. Minette geht, wenn auch nicht in bedeutenden Posten, so doch ziemlich regelmäßig. Ausländische Erze sind unverändert. — Auf dem Roheisenmar kt hat sich im Verlauf der letzten Woche die Marktlage entschieden fester gestaltet. Die Preise behaupten sich ohne Unterschied, und es ist nicht unmöglich, daß demnächst geringe Erhöhungen durchgesetzt werden. — Auf dem Fertigeisen⸗ markt hat stellenweise die Beschäftigung sichtlich zugenommen; nur
die Preise entsprechen immer noch nicht den Gestehungs⸗ kosten. Die Nachfrage für Stabeisen war ziemlich gut, wenigstens konnten einige Werke der Vorwoche gegenüber einige Besserung verspüren. Die Preise sind deshalb fest, 8 jedoch eine Tendenz zum Steigen erkennen zu lassen. Die Auslandnachfrage hat sich ebenfalls etwas gebessert. Träger finden bei der stetig zunehmenden Verwendung von Eisen beim Bauen flotten Absatz, ohne daß die Preise sich besserr. Im Bandeisengeschäft ist keine wesentliche Aenderung zu verzeichnen. Grobbleche sind in letzter Zeit besser gefragt, doch sind die Preise, wenn auch fester, noch auf ihrem alten niedrigen Niveau. Für Feinbleche bat die Beschäftigung ganz bedeutend zugenommen; die Notierungen sind e meistenteils noch recht niedrig; man begegnet jedoch bei einigen sehr flott arbeitenden Werken kleinen Preisaufschlägen. In Walzdraht, gezogenem Drabt und Drahtstiften ist eine Aenderung nicht eingetreten; die Preise sind unlohnend. Nieten leiden ebenfalls augenblicklich stark unter der Ungunst der Verhältnisse. In den Konstruktions⸗ werkstätten ist vereinzelt etwas mehr Beschäftigung; im Ganzen läßt jedoch die Lage dieser Anstalten sowie der Maschinenfabriken und Eisengießereien sehr zu wünschen übrig. Für Gußwaaren sind Aufträge in etwas größerer Zahl eingegangen. Die im vorigen Monate begonnene lebhaftere Nachfrage nach gußeisernen Röhren ist anhaltend gewesen, und es konnten viele Aufträge gebucht werden. Der Ver⸗ sand hat wesentlich zugenommen; insbesondere sind starke Versendungen nach dem Aüslande bewirkt worden. Infolgedessen haben die Vorräthe auf fast allen Werken abgenommen. In den kommenden Monaten wird das in wesentlich stärkerem Maße der Fall sein. Die Preise sind fest und werden voraussichtlich bald steigen. Der Grundpreis ist 105 ℳ per Tonne frei Waggon der rheinisch⸗ westfälischen Röhrenwerke. In der Beschäftigung der Bahn⸗ wagenbauanstalten ist eine Aenderung nicht eingetreten.
— Aus Paris meldet die „Frkf. Ztg.“: Die Dividende der Suezkanal⸗Gesellschaft wurde von der Verwaltung folgender⸗ maßen festgesetzt: 96,65 Fr. für die Aktien, 71,65 Fr. für die Genuß⸗ aktien, 40,36 Fr. für die Gründerantheile; alles brutto.
Altenburg, 21. Mai. (W. T. B.) Die außerordentlichen Generalversammlungen der Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn haben das Verstaatlichungsangebot der sächsischen Staatsregierung ein⸗ stimmig angenommen.
Wien, 21. Mai. (W. T. B.) Der Rechnungsabschluß der Oesterreichisch⸗Ungarischen Staatseisenbahn⸗Gesell⸗ schaft für das Jahr 1894 weist einen Reingewinn von 9 803 347 Fl. auf. Nach Abzug der am 1. Januar d. J. geleisteten Abschlags⸗ zablung von 12 ½ Fr. per Aktie im Betrage von 3 245 962 Fl, und planmäßiger Amortisation von Aktien im Betrage von 199 393 Fl. verbleibt ein Ueberschuß von 6 357 991 Fl.
Die Brutto⸗Einnahmen der O rienthahnen betrugen in der 18. Woche (vom 30. April bis 6. Mai 1895) 275 386 Fr., Zu⸗
nahme gegen das Vorjahr 49 042 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 6. Mai 1895) betru die Brutto⸗Einnahmen 3 263 184 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 333 342 Fr.
Paris, 21. Mai. (W. T. B.) Das Zuchtpolizeigericht ver⸗ urtheilte den Präsidenten der falliten Nizzaer Packetboot⸗Ge⸗ sellschaft, Thépenet, wegen Vertrauensbruchs zu zwei Jahren Gefängniß, acht Mitglieder des Verwaltungsraths und Agenten der I zu Gefängnißstrafen von drei Jahren bis herab zu zwei
onaten. 8
New⸗York, 21. Mai. (W. T. B.) Die Börse eröffnete etwas niedriger. Im weiteren Verlauf war das Geschäft unregel⸗ mäßig, der Schluß lebhaft und im allgemeinen fest. Der Umsatz der Aktien betrug 289 000 Stück. —
Weizen anfangs unbestimmt, wurde im weiteren Verlauf sehr fest und stieg infolge umfangreicher Käufe für Rechnung der Outsiders. Hierauf folgende Realisierungen gaben Veranlassung zu lebhafter Reaktiün, der jedoch auf Grund ungünstiger Ernteberichte Erholung folgte. Schluß fest. — Mais bei Eröffnung entsprechend der Festig⸗ keit des Weizens sehr fest, ging auf Abnahme der Eingänge noch höher, fiel sodann infolge ausgedehnter Realisierungen und gewann wieder durch Vorhersagungen von Frost. Schluß fest.—
Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 7 ½, do. in Rew.Orleans 6 ⁄⁄6. Petroleum Stand. white in New⸗York 8,50, do. in Philadelphia 8,45, do. rohes nom., do. Pipe line cert. p. Juni 169 nom. Schmalz West. steam 6,90, do. Rohe & Brothers 7,25. Mais pr. Mai 58ꝛ ⁸, do. pr. Juli 58 ½ do. pr. September 59 ½1. Rother Winterweizen 76 ½, Weizen pr. Mai 75 ⅜, do. pr. Juli 76 ⅜, do. pr. September 76 ⅜, do. pr. Dezember 78 ½. Getreidefracht nach Liverpool 1 v⅛. Kaffee fair Rio Nr. 7 16 ¼, do. Rio Nr. 7 pr. Mai 14 40, do. do. pr. August 14,90. Mehl, Syring Whea clears 2 95. Zucker 3. Kupfer 10,50.
Weizen⸗Verschiffungen der letzten Woche von atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten britannien 67 000, do. nach Frankreich — 8o Häfen des Kontinents 58 000, do. von Kalifornien und 47 000, do. nach anderen Häfen des
Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 7 525 584 Dollars.
Chicago, 21. Mai. (W. T. B.) Weizen zog nach Eröffnun infolge von Berichten über Ernteschäden im Preise an, die seitens de Haussiers vorgenommenen Gewinnrealisierungen und Verkäufe führter lebhafte Reaktion herbei, die aber wieder schwand, als Haussiers sowi Baissiers zu Käufen schritten und Berichte über Ernteschäden ein liefen. Schluß erregt. — Mais steigend infolge von Ernteschäden
durch Frost. 8 “ 72 ⅝, pr. Juli. 73 &. Mais. Tendenz fest,
pr. Mai 53 ½, Speck short clear nomin. Pork pr. Mai 12,55.
[11652]
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
1 Oeffentlicher Anzeiger.
1 41
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesell „Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. .Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Bank 1 .Verschiedene Bekanntmachungen
Ausweise.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs. Erneuerung. Der gegen den Schlächtergesellen Hermann Heinrich Berghaus, am 15. Dezember 1864 zu Berlin geboren, zur Verbüßung einer sechsmonatlichen Gefängniß⸗ strafe unter dem 31. März 1883 in den Akten J. IB. 916. 81. erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. 8 Berlin, den 14. Mai 1895. ““ Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
12705
8 hinter den Steinschläger Rudolf Johann Greinke, geboren am 18. März 1873 in Barkow, Kreis Köslin, unterm 28. Mai 1894 in Nr. 135 des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers pro 1894 erlassene Steckbrief wird erneuert.
Massow, den 15. Mai 1895. Königliches Amtsgericht.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[12675]
In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse Braun⸗
schweig, Implorantin, wider den Klempnermeister Hermann Cissée hieselbst, Imploraten, wegen rück⸗ ständiger Gerichtskosten, wird, nachdem auf Antrag der Implorantin die Beschlagnahme der dem Im⸗ ploraten gehörigen ideellen Hälfte des Nr. 2393 im Rosenhagen zu Braunschweig belegenen Hauses sammt dem 4. Antheile an 2 qm des früheren Okergraben⸗ terrains und übrigem Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 26. April 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 29. Axril 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 12. Sep⸗ tember 1895, Morgens 10 Uhr, vor Herzog⸗ lichem Amtsgerichte Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 39, angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Brannschweig, den 3. Mai 1895.
erzogliches Amtsgericht. IX.
8 Heinemann.
[12656] Aufgebot. .“ Auf Antrag des Pensionärs Otto Roß zu Brieskow bei Finkenheerd wird der Inhaber des an⸗ geblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs der hie⸗ sigen städtischen Sparkasse Nr. 70 724 über 217,78 ℳ, ausgestellt für die Krankenwärter Otto Roß schen heleute, und auf Antrag des Brauereibesitzers Gustav Dalichow zu Frankfurt a. O. werden die Inhaber der angeblich abhanden gekommenen Spar⸗ tassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 40 843 über 19,25 ℳ, Nr. 43 458 über 3,84 ℳ und Nr. 39 621 über 4,68 ℳ, die beiden ersteren ausgestellt für den Antragsteller und das letztere für den minderjährigen Richard Eduard Franz Reichert, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am 6. Januar 1896, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Oderstraße 53/54, Zimmer 11, ihre Rechte anzumel⸗ den und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigen⸗
alls dieselben für kraftlos erklärt werden.
ankfurt a. O., den 7. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. IV.
[5537] 8
„Auf Antrag des Schachtmeisters Oswald Reich, früher zu Petersdorf, jetzt zu Bublitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Lustig zu Gleiwitz, wird der In⸗ 8 er des angeblich verloren gegangenen Sparkassen⸗ duches Nr. 3460 der Kreissparkasse des Kreises Tost⸗ Gleiwitz über 600 ℳ, ausgestellt für den Antrag⸗
11749]
steller, aufgefordert, seine Ansprüche spätestens in dem am 12. November 1895, Vormittags 11 Uhr, in Zimmer 19 des unterzeichneten Gerichtes anstehenden Aufgebotstermine anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. II F. 10./95. Gleiwitz, den 9. April 1895. Königliches Amtsgericht.
[12664] Aufgebot.
Die Ebeleute Brennereibesitzer Franz Beckmann und Therese, geb. Langenohl, zu Böckum haben das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Spar⸗ kassenbuchs Nr. 22 480/7761 der städtischen Spar⸗ kasse zu Lippstadt über 854 ℳ 34 ₰, aus gestellt auf den Namen Therese Frische in Merklinaghausen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 28. Inni 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Lippstadt, den 16. November 1894.
Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Nr. 5429. Dominik Thoma, Landwirth in Alten⸗ schwand, hat als Vormund des entmündigten Johann Matt von Glashütten das Aufgebot des auf den Namen des genannten Mündels ausgestellten Spar⸗ kassenbuchs der städtischen Sparkasse zu Säckingen Nr. 6945 mit einer Einlage von 2380 ℳ 5 ₰, dessen Verlust glaubhaft gemacht ist, beantragt.
Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens bis zum Aufgebotstermine am Mittwoch, den 18. Dezember d. Is., Vorm. 10 Uhr, seine Rechte bei dem diesseitigen Gerichte anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er⸗ folgen würde. 1
Säckingen, den 7. Mai 1895.
Großh. Amtsgericht. (gez.) Scherer. Dies veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber Hehn. —-—
[126632 Aufgebot.
Der Erbpächter Fritz Koß in Göhlen hat das Aufgebot des Sparbuchs Nr. 21 472, welches am 20. September 1890 von der Mecklenburgischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in Schwerin i. M.
gestellt, dessen Einlage — am 31. Dezember 1894 auf 1413,45 ℳ (Ein Taufend Vier Hundert Drei⸗ zehn Mark 45 Pf.) berechnet — zum 24. Juni 1895 gekündigt ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Februar 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 7, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Schwerin (Mecklenb.), den 18. Mai 1895. Großherzogliches Amtsgericht.
[7287] v 8
Auf Antrag des Rektors a. D. Ludwig Kieserling zu Soest und des Pfarrers Heinrich Kieserling zu Poserna wird das angeblich verloren gegangene Spar⸗ kassenbuch der städtischen Sparkasse zu Soest Nr. 22 567, auf den Namen der Sophia Kieserling in Soest lautend, dessen Betrag sich am 1. Januar 1895 mit Zinsen auf 836,57 ℳ belief, aufgeboten. Es wird daher der Inhaber des Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 21. November 1895, Vormittags 11 Uhr,
bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte an⸗
auf den Namen des Fritz Koß jun. in Göhlen aus⸗
zumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Soest, den 20. April 1895. Königliches Amtsgericht. 9Hoä Aufgebot. ö Der Auktionskommissar Franz Schlichting zu Werl, als Testamentsvollstrecker des Pfarrers Mönnig zu Westönnen, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs
Nr. 13 798 der Sparkasse der Stadt Werl über
6571 ℳ 93 ₰ Einlagen für den Pfarrfonds zu Westönnen beantragt. Der Inhaber des Spar kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem au den 22. November 1895, Vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos erklärung desselben erfolgen wird. Werl, den 30. April 1895. Königliches Amtsgericht.
[12662]
objekte das Aufgebot beantragt. R.⸗Z.⸗P.⸗O. und Konkurs⸗Ordnung, daher diejenigen, welche auf diese 8
Aufgebot. . 1 Bezüglich der nachstehend aufgeführten Hypothekforderungen, bei welchen die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten beziehenden Handlung an gerechnet dreißig Jahre verstrichen sind, Im Hinblick auf Art. 123 Ziff. 3 des b Aus ührungs⸗Gesetzes zur ferner § 82 des Hyp.⸗Ges. orderungen ein Recht zu haben
auf diese Forderungen sich ist von den Besitzern der Hypotheken⸗
und §§ 823 ff. der R.⸗Z.⸗P.⸗O. werden glauben, zur Anmeldung innerhalb
6 Monaten und spätestens in dem am Mittwoch, den 18. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr,
Me⸗
im hiesigen Sitzungssaal stattfindenden Aufgebotstermine öffentlich aufgefordert unter dem Rechtsnachtheile, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuch
gelöscht würden.
Hpypotheken⸗
buch
Bezeichnung der Forderung und des Gläubigers.
Zeit des
Eintrags
rialwaarenhändler und⸗
Bäcker in Blankenstein
Marlesreuth I Borger, Karl, und Anna
und V Margaretha, geb. 1
Selbitz Schrepfer, Webersehe⸗ leute in Garles,
Eichenstein 1 8 Geißer, Friedrich, Mate⸗
1““ IV 392 Thüroff, Gustav, Oeko⸗ nom in Culmitz, 1 173 Geißer, Johann, u Auguste, geb. Hörl, Weberseheleute von Marlesreuth, 138 Wirth, Johann Konrad, V Oekonom von Thron,
11““ 11““
Culmitz
Marlesreuth
Döbra
Singer, Johann bastian, Oekonom von Lippertsgrün, 8 Narr, Johann, Tischler von Marxgrün,
Lippertsgrün
Marxgrün
Baderschneider, kel, Weber von Lippertsgrün,
102 Spörl, Johann Adam, Holzhauer von Gerlas.
Lippertsgrün 75
Marxgrün
8
und E
Se⸗ 27
Nikel,
i 70 Fl. mit 4 % verzinslicher Kaufschillings⸗ rest für die Schmiedseheleute Johann u. Elisabetba Völkel von Blankenberg. Je 13 Fl. 20 Kr. väterlicher Erbtheil für die zweitehelichen Kinder des Taglöhners Johann Frank von Garles: a. Anna Margaretha, b. Margaretha Johanne Henriette und c. Margaretha Katharina Frank
und 29 Fl. 45 Kr. Voraus für die unter c. genannte Margaretha Katharina Frank.
300 Fl. mit 5 % verzinsliches Kapital für den Handelsmann Georg Adam Spörl
vpon Schwarzenbach a. W.
55 Fl. mit 5 % verzinsliches Kapital für
den Fabrikanten Heinrich Schmidt von
Gefäll.
.51 Fl. 30 Kr. mit 4 % verzinslicher Kauf⸗ schillingsrest für den Adam Johann Schneider von Thron.
. 475⁄1 Fl. Erbtheilsforderung der nach
Amerika ausgewanderten Anna Marga⸗
retha Jahn von Lippertsgrün.
. 75 Fl. mit 20 Fl. Kaution zu 5 % ver⸗ zinsliches Kapital für die Kuratelmasse des Johann Schmidt von Regnitzlosau vorgemerkt und
300 Fl. mit 40 Fl. Kaution zu 4 ½ % verzinsliches Kapital für den Bäcker⸗ meister Johann Friedrich Langheinrich von Hof.
80 Fl. mit 5 % verzinsliche Baumwollen⸗ waarenforderung für den Fabrikanten Johannes Spindler von Lippertsgrün.
49 Ffl. 52 ⅛6 Kr. mit 5 % verzinsliches Muttergut und “
16 Fl. 37 ½ Kr. schwesterlicher Erbtheil für den Taglöhnerssohn Jshann Philipp Spörl jun. von Gerlas.
1827
Amtsgericht. 8 (gez.) Weidner. Zur Beglaubigung:
Naila, 14. Mai 1895.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
Tröger, K. Sekretär.