1) an Georg Adolf Johann Schütt, sich spätestens in dem hiermit auf Sonnabend, den 1. Fe⸗ bruar 1896, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den infolge seines Todes dazu Berechtigten verabfolgt werden wird; an alle, welche von dem Leben oder Tode des Verschollenen Nachrichten besitzen, dieselben dem
Gerichte mitzutheilen, an alle, welche außer der genannten Halb⸗ schwester Erbansprüche an den Nachlaß des Ab⸗ wesenden zu haben vermeinen, solche Ansprüche unter Angabe des Grundes und Umfanges und unter Beifügung der Beweisurkunden spätestens in dem Aufgebotstermine bei diesem Gerichte anzumelden, widrigenfalls die nicht geltend ge⸗ machten Ansprüche bei der Regelung des Nach⸗ lasses nicht berücksichtigt werden.
Lübeck, den 17. Mai 1895.
Das Amtsgericht. Abth. IV.
[13249] Aufgebot.
Der frühere Hofbesitzer Wilhelm Metzener zu Dänischburg ist seit dem Jahre 1883 verschollen. Derselbe hatte im September des genannten Jahres eine Erholungsreise nach Dänemark und Schweden angetreten und unter dem 20. September aus Kopen⸗ hagen geschrieben, er werde seinem Leben ein Ende machen. Am 25. September traf noch eine von seiner Hand adressierte Postsendung aus Amsterdam bei seiner Familie ein. Seitdem fehlt es an Nach⸗ richten über ihn.
Der Verschollene war am 11. November 1824 als ehelicher Sohn des Erb⸗ und Gerichtsherrn auf Niendorf a. d. Stecknitz und Bliestorf, Wilhelm Metzener und dessen Ehefrau Johanna Henriette, geb. Anderson, zu Hamburg geboren. Sein Ver⸗ moögen beläuft sich auf etwa 13 000 ℳ Außer seiner Ehefrau Dorothea Sophia Elise, geb. Hoffmann, zu Lübeck, und seinem Sohne Oskar Wilhelm Hans, stud. jur. in Freiburg i. Br, sind gesetzliche Erben des Verschollenen nicht bekannt.
Auf Antrag seines Absenzkurators, des Rechts⸗ anwalts Dr. Carl Friedrich Lindenberg in Lübeck, ergeht hierdurch die Aufforderung:
1) an den genannten Wilhelm Metzener, sich pätestens in dem hiermit auf Sonnabend, den 1. Februar 1896, Vormittags 11 Uhr, an⸗ eraumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erkkärt und sein Vermögen den infolge seines Todes dazu Berechtigten verabfolgt werden wird;
2) an alle, welche von dem Leben oder Tode des
Verschollenen Nachrichten besitzen, dieselben dem
Gerichte mitzutheilen;
3) an alle, welche außer den beiden oben genannten
Erben Erbansprüche an den Nachlaß des Abwesenden zu haben vermeinen, solche Ansprüche unter Angabe des Grundes und Umfanges und unter Beifügung der Beweisurkunden spätestens in dem Aufgebots⸗
ermine bei diesem Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls die nicht geltend gemachten Ansprüche bei der
Regelung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.
Lübeck, den 17. Mai 1895.
DOas Ametsgericht. Abth. IV.
113272] Aufgebot. Auf den Antrag des Abwesenheitsvormundes, des Besitzers und Schuhmachers Michael Gietz in Zlotterie wird der am 3. Oktober 1808 zu Rogowo geborene Schiffsgehilfe Jacob Dahmer, Sohn der Schmied Michael und Anna, geb. Paschkin, Dahmer⸗ chen Eheleute, welcher bis vor etwa 40 Jahren in Zlotterie gewohnt und seitdem verschollen sein soll, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 3. Mai 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem nterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Thorn, den 11. Mai 1895. Königliches Amtsgericht.
[12405] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers Franz Bernert zu Sonnenberg werden die Erben des am 9. April 1893 zu Sonnenberg verstorbenen Müllermeisters Gottfried Müller aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermin am 13. März1896, Vormittags 11 Uhr, sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden ur’ legitimierenden Erben, in Ermangelung dessen abee dem Fiskus verabfolgt werden wird. Der später sich legitimierende Erbe ist schuldig, alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen und darf weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern.
Falkenberg O.⸗S., den 15. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht.
[13267] Aufgebot. “ 8
Als einzige Erbin des am 2. Dezember 1894 zu Rastow verstorbenen Häuslers und Holzvogtes Johann Friedrich Christoph Kluth zu Rastow hat sich auf Grund eines von demselben am 20. November 1878 vor 7 errichteten Privattestamentes die Ehe⸗ frau des Verstorbenen, Sophie, geb. Martens, z. Zt. in Neu⸗Zachun, gemeldet.
Auf Antrag derselben werden alle diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 13. Juli 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen⸗ falls die Ertrahentin oder der sich Meldende und Legitimierende für den rechten Erben angenommen, ihm als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, ferner die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen desjenigen, welcher in die Erbschaft getreten, anzuer⸗ kennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.
Hagenow, den 21. Mai 1895. 8
Großherzogliches Amtsgericht.
[13303] Aufgebot. Auf Antrag der Intestaterben des verstorbenen Kaufmannes August Wilhelm Schrader, nämlich: 1) der Wittwe desselben, Friederike Karoline Agnes Eilisabeth, geb. Scheidt, und 1 2) des minderjährigen Sohnes desselben, Georg Friedrich Wilhelm August Schrader, vertreten durch seine unter 1 genannte mütterliche Vor⸗ münderin und die Vormundschafts⸗Assistenten
Wilhelm Jacob all und Carl Gustav⸗ Friedrich Wilh. Rertche Scheidt,
sämmtlich vertreten die hiesigen Rechtsanwalte
Dres. jur. Scharlach, Westphal, Poelchau, Lutteroth,
wird ein Aufgebot dahin erlassen:
Es werden 1) alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 15. April 1895 verstorbenen Kaufmannes August Wilhelm Schrader, sei es mit Bezug auf dessen Eigenschaft als Inhaber der hiesigen Firma W. Schrader oder sei es aus irgend welchen sonstigen Rechtsgründen, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche dem alleinigen Erb⸗ rechte der Antragsteller widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche bei der Gerichtsschreiberei des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 12. Juli 1895, Nach⸗ mittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. 1 G Hamburg, den 20. Mai 1895. 1 Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen.
“ (gez.) Tesdorpf Dr.
Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[13304] ebot.
Aufgebot. 1 Auf Antrag der Testamentsvollstrecker der ver⸗ storbenen Eheleute, Rentner — früher Theater⸗ Direktor — Carl Johann Benjamin Wagner und Antoinette Marie (Maria) Catharine (Catharina) (auch Marie Antoinette Catharine), geb. Fahtmann, nämlich des Johannes Adolph Menck und des Kauf⸗ mannes Johann Carl Wagner, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwalte Dres. jur. Nolte und Schroeder, Dr. jur. Schön, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Es werden 1) alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 5. Juli 1884, bezw. 23. April 1895 verstorbenen Eheleute, Rentner — früher Theater⸗Direktor — Carl Johann Benjamin Wagner und Antoinette Marie (Maria) Catharine (Catharina) (auch Marie Antoinette Catharine), geb. Fahtmann, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; 2) alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von den genannten Erblassern am 11. März 1884 hierselbst errichteten, mit drei, resp. am 19. August 1884, 15./16. Dezember 1884 und 7. Januar 1890 von der genannten Erblasserin Bierselbst allein errichteten, am 9. Mai 1895 ezw. 2. Mai 1895 hierselbst publizierten Nach⸗ rägen versehenen, am 17. Juli 1884 hierselbst ublizierten Testaments, insbesondere der Er⸗ ennung der Antragsteller zu Testamentsvoll⸗ treckern und den denselben ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß, Grundeigenthum, Hypo⸗ thekpöste oder auf Namen lautende Werthpapiere ittels ihres alleinigen, wenngleich gemeinsamen Konsenses, unter einfacher Produzierung des estaments zu veräußern, umschreiben, ein⸗ schreiben und tilgen zu können, Klauseln anzu⸗ egen und zu tilgen, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ erichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 12. Juli 1895, Nachmittags 1 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermin im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 20. Mai 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe
Auf den Antrag der minorennen Emma Burkandt in Tilsit, vertreten durch ihren Vormund, den Schlossermeister Carl Ziepert daselbst, werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer der am 17. März 1895 zu Tilsit verstorbenen Nagelschmiede⸗ meisterwittwe Justine Burkandt pr. v. Gräwert, geb. Gräf, aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine, den 18. September 1895, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß derselben bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 16, anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Rechte nur in so weit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An⸗ sprüche nicht erschöpft wird.
Tilsit, den 15. Mai 1899.
Königliches Amtsgericht.
[13274 Aufgebot. In der Hirsch Köhler'schen Stiftungssache soll auf den Antrag des Pflegers der Stiftung, Rechtsanwalts Wolff in Lissa, ein Familienschluß folgendes Inhalts errichtet werden. 38
In Ergänzung des § 11 des Heinrich (Hirsch)
8 15. ber 1867 Köhler'schen Testaments vom ö
4. Mai 1870
wird hiermit Folgendes bestimmt:
1) Für den Fall, daß mehr als Einer der Kuratoren mit Tode abgehen sollte, ohne daß eine Zuwahl zum Zwecke der Vervollständigung der Zahl der Kuratoren stattgefunden hat, für den Fall also, daß nur Einer der Kuratoren oder Keiner übrig geblieben ist, ergänzt das Königliche Amts⸗ gericht zu Lissa die Zahl der Kuratoren bis auf zwei. Diese haben einen dritten Kurator zuzuwählen.
2) Diese Bestimmung greift auch dann Platz, wenn Einer der Kuratoren oder mehrere derselben das Amt niederlegen oder zur Ausübung des Amtes unfähig werden sollten und hierdurch die Zahl der Kuratoren auf weniger als zwei heruntergehen sollte.
3) Für den Fall, daß Einer der Kuratoren oder mehrere derselben den N des Amtes nicht genügen sollten, kann auf Antrag der anderen Kura⸗ toren die Entfernung desselben vom Amte, ent⸗ sprechend den Bestimmungen des § 63 der Vormund⸗ schaftsordnung seitens des Königlichen Amtsgerichts zu Lissa erfolgen.
Für den Fall, daß hierdurch die Zahl der Kuratoren 2. weniger als zwei heruntergehen sollte, greift die Bestimmung zu 1 dieses Familienschlusses
Platz.
ar. unbekannten sowie folgende bekannten, aber ihrem Leben und Aufenthaltsorte nach unbekannten Familienmitglieder, nämlich
1) Selma Köhler, verehelichte Henschel
2) Berthold Kohler .
3) Joseph b
4) Hugo *
5) Gustav eascer.
6) Benno . werden aufgefordert, ihre Erklärung über den zu er⸗ richtenden Familienschluß spätestens im Aufgebots⸗ termine am 13. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 25, abzugeben, widrigenfalls sie mit ihrem Widerspruchsrechte werden ausgeschlossen werden. “
Lissa, den 13. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht.
[13270]21 Aufgebot.
Zu Erben des am 1. Dezember 1884 zu Allerts⸗ hofen ledig verstorbenen Peter Wolf von da sind seine Geschwister berufen, von welchen Peter Wolf von Allertshofen mit unbekanntem Aufenthaltsort in Amerika abwesend ist. Auf Antrag der Miterbin Elisabetha Würthele, geb. Wolf, zu Nieder⸗Kains⸗ bach, werden der zuletzt genannte Peter Wolf von Allertshofen und seine Leibes⸗Erben aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin: Freitag, den 4. Oktober I. Is., Vormittags 11 ½ Uhr, bei hiesigem Gericht in Selbstperson oder durch einen gehörig legitimierten Bevollmächtigten Erklärung über Antretung oder Ausschlagung der Erbschaft ab⸗ zugeben, widrigenfalls ihr Verzicht auf ihr ungefähr 200 ℳ betragendes Erbantheil unterstellt wird.
Reinheim, den 18. Mai 1895.
Großherzoglich Hessisches Amtsgericht. —. v. Grolman. “
[12971] Im Namen des Königs! Auf Antrag des Kolon Johann Carl Heinrich Upmeyer zu Uffeln, Kspls. Ibbenbüren, hat das Königliche Amtsgericht zu Ibbenbüren in seiner Sitzung vom 10. Mai 1895 für Recht erkannt: er am 26. März 1810 zu Uffeln, Gemeinde Ibbenbüren, geborene Johann Gerhard Jofef Vis⸗ lage, Sohn der Eheleute Kolon Johann Gerhard Vislage gnt. Tegelmann und Maria Anna, geb. Landwers, daselbst wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
[12974] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 9. d. M. ist das Sparkassenbuch Nr. 265 679 der städtischen Sparkasse zu Berlin, ausgestellt für den Schuhmacher Julius Krahl, Parochialstraße 52, lautend über 1070 ℳ 20 ₰, für kraftlos erklärt.
Berlin, den 16. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 81.
[12927]
Das Sparkassenbuch Nr. 19 322 der Sparkasse des Kreises Saarbrücken, ausgestellt am 22. November 1890 auf den Namen des Knechtes Jakob Schmidt zu St. Johann über 342,90 ℳ, wird für kraftlos erklärt. “
Saarbrücken, den 15. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. I Glahn, Gerichts⸗Assessor ——— 5
Im Namen des Königs!
Verkündet am 17. Mai 1895. Krietemeyer, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Färbers Georg Vogeler zu Lübbecke erkennt das Königliche Amtsgericht zu dübhece durch den Amtsrichter von Kleinsorgen für Recht:
Das Sparkassenbuch Nr. 16 165 der Kreisspar⸗ kasse zu Lübbecke, ausgefertigt für den Färber G. Vogeler zu Lübbecke und lautend über 150 ℳ Einlage vom 28. August 1889, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
[12969]
Eö
[12929]
Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Mai 1895.
ildebrand, Gerichtsschreiber.
In der Möser⸗Catholy'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Storkow durch den Amtsrichter Dr. Dobberstein für Recht:
Das Hypothekendokument über die auf dem Grundstück Spreenhagen Band I Blatt Nr. 32 Ab⸗ theilung III Nr. 2 für Friedrich Wilhelm August Schulze eingetragenen 25 Thaler und das Hypotheben⸗ dokument über die auf dem Grundstücke Spreenhagen Band II Blatt Nr. 90 Abtheilung III Nr. 1 für Friedrich Wilhelm und Christian Friedrich, Ge⸗ schwister Drömer, eingetragenen 50 Thaler werden für kraftlos erklärt.
Storkow, den 15. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht.
[12970] 8 Das Königliche Amtsgericht zu Kappeln hat dur Urtheil vom 16. Mai 1895 die Hypothekenurkunde des Asmus Marxen in Rabenkirchen vom 1. Fe⸗ bruar 1856 über 3600 ℳ — Dreitausend sechshundert Mark — eingetragen im Grundbuch von Arnis Band I1 Blatt 6 Abtheilung III Nr. 1, für kraft⸗ los erklärt. 8
Kappeln, den 16. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[12972] Bekanntmachung.
Die Hypothekenurkunde über ℳ Darlehn, welche für den Erbscholtiseibesitzer Wilhelm Lichey zu Säbischdorf in Abtheilung III sub Nr. 5 des dem Tischlermeister Richard Strauß gehörigen Grundstücks Bl. Nr. 617 Stadt Schweidnitz einge⸗ tragen sind, ist durch Ausschlußurtheil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.
Schweidnitz, den 13. Mai 1895. —
Königliches Amtsgericht.
[12973] Das Königliche Amtsgericht zu Wetzlar hat in seiner Sitzung vom 17. Mai 1895 für Recht erkannt: Die beiden Hypothekenurkunden über die im Grundbuche von Wetzlar Band XV Blatt 3 in Abtheilung III eingetragenen Posten von a. 330 Thlr., b. 600 Thlr. zu Gunsten der Kreissparkasse zu
Kons. vom 14. und 29. Oktober 1869 kraftlos etklärt.
Unna Band 9 Blatt 171 bezw. Band 8
Wetzlar aus der Obligation der Eheleute Arnold Bimmermann u. Kons. vom 20. Februar und 4. März 1865 bezw. des Bäckers Jakob Münch u
werden für Königliches Amtsgericht
[12931] Die Urkunde über folgende im Grundbuche von Blatt 250
Vierundvierzig Mark 50 Pfg. nebst 6 % Zinsen von 42,80 ℳ seit dem 27. März 1878, 70 Pfennig Kosten und die der Eintragung mit 1,60 ℳ aus dem Mandate vom 22. November 1876, dem Gesuche vom 8. Februar 1879 und der Requisition vom 26. Februar für die Handlung Saalfeld & Cie. zu Nordhausen, eingetragen am 27. März 1879, wird für kraftlos erklärt.
Unna, den 23. April 1895.
Königliches Amtsgericht
Abthl. III Nr. 18 bezw. Abthl. III
[getragene Post:
Z 8
Durch Ausschlußurtheile vom 10. Dezember 1894 resp. 21. Januar 1895 sind:
A. die eingetragenen Eigenthümer und deren etwaige Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen an folgende Hypothekenposten ausgeschlossen:
1) Die im Grundbuch von Boke Band II Blatt 15 (Eigenthümer Heinrich Rötzmeier in Holsen) Abth. III Nr. 4 a.: „20 Thlr. Kindestheil nebst ein Beschluß für Angela Gertrud Goestken zu Verne, laut Urkunde vom 24. April 1838 eingetragen ex decreto vom 1. Mai 1840.“
2) Der im Grundbuch von Boke Band II Blatt 48 (Eigenthümer Ackerwirth Josef Horst zu Heitwinkel) Abth. III Nr. 11 und von dort zu Band 8 Blatt 28 (Eigenthümer Wilhelm Falkenrich zu Boke Abth. III Nr. 7 und zu Band 2 Blatt 28 (Eigenthümer Johann Bernhard Brockmeier in Boke) Abth. III Nr. 9 übertragen: „60 Thlr. Abfindung für den Friedrich Horst nebst verschiedenen Naturalien im Falle der Verheirathung aus dem Ueberlassungsver⸗ trage vom 13. Oktober 1865 eingetragen zufolge Verfügung vom 16. Oktober 1866.“
3) Die im Grundbuch von Boke Band 28 Seite 232 (Eigenthümer die Eheleute Ackerwirth Franz Knies und Anna, geb. Pinkmeier, zu Untereichen Abth. III Nr. 3: „Für die Anna Angela Pinkmeier als Braut⸗ schatz 20 Thlr. und eine Kuh, zufolge Schichtungs⸗ urkunde vom 1. August 1840 eingetragen am 13. Ja⸗ nuar 1841.“ 3
B. folgende Hypothekenurkunden für erklärt:
1) Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buch von Tudorf Band I Blatt 151 (Eigenthümer Johann Wiechers zu Niederntudorf) Abth. III Nr. 1 bezw. 6 eingetragenen und von dort mit einzelnen der verhafteten Parzellen zu Band 135 Blatt 264 (Eigenthümer Eheleute Gastwirth Bernhard Schmidt zu Niederntudorf) und Band 23 Blatt 170 (Eigen⸗ thumer Tagelöhner Anton Wippermann zu Niedern⸗ tudorf) und zu Band 12 Blatt 48 des Grundbuchs von Salzkotten (Eigenthümer Reichsgraf Friedrich von Westphalen zu Kulm) übertragenen Posten, nämlich: 8 1
Abth. III Nr. 1: 100 Thlr. Konventions⸗ münze Darlehn nebst 5 % Zinsen und Kosten für den Bürgermeister Heinrich Hesse zu Paderborn laut Urkunde vom 13. September 1789.“
Abth. II1 Nr. 6: 145 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. Darlehn und rückständige Zinsforderung Konventionsmünze laut Urkunde vom 8. Juni 1822. Diese Forderungen nebst sämmtlichen Rechten sind dem Kaufmann Heinrich Moorß zu Paderborn am 22. April 1849 zediert. Eingetragen vermöge Ver⸗ fügung vom 7. Mai 1849.“
2) Die Hypothekenurkunde über die ursprünglich im Grundbnch von Salzkotten Band III Blatt 53 (Eigenthümer Johann Heller in Upsprunge) Ab⸗ theilung III Nr. 3 eingetragen gewesene und von dort mit einzelnen der verhafteten Parzellen zu Band I Blatt 19 des Grundbuchs von Upsprunge (Eigenthümer die minderjährigen Geschwister Anton und Johann Heller zu Upsprunge) Abth. III Nr. 3 und zu Band III Blatt 49 desselben Grundbuchs (Eigenthümer der Schlosser Johann Helle in Upsprunge), endlich zu Band 13 Blatt 46 des Grundbuchs von Salzkotten (Eigenthümer Wagner Friedrich Gülle in Upsprunge) Abth. III Nr. 2 übertragene Post: „7 Thaler Waarenschuld nebst 5 % Zinsen und Kosten für den Kaufmann Moses Simon Spiegelberg zu Salzkotten laut Ur⸗ kunde vom 18. März 1834 eingetragen ex decreto vom 14. Februar 1844.“
3) Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Verne Band 43 S. 175 (Eigenthümer Martin Santüns in Enkhausen) Abth. III Nr. 10 eingetra⸗ gene Post: „22 Thlr. 9 Sgr. 5 Pf. Judikat und Kosten nebst ferneren Zinsen von 20 Thlrn. seit dem 31. Januar 1858 und ferneren Kosten für den Kauf⸗ mann Levi Blumenkohl zu Salzkotten aus dem Mandate vom 16. September 1857 gemäß Requi⸗ sition des Prozeßrichters vom 10. Februar 1858 ein⸗ süaen zufolge Verfügung vom 22. September
5 2„
kraftlos
4) Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Tudorf Band 23 S. 224 (Eigenthümer der Invalide Meinolf Lingemann zu Niederntudorf) Abth. III Nr. 7 eingetragene Post: „Für den Han⸗ delsmann Salomon Levi Bock zu Niederntudorf 100 Thaler Darlehn und Waarenforderung nebst 5 % Zinsen aus der Urkunde vom 23. Mai 1850 eingetragen zufolge Verfügung vom 15. Juli 1850.
5) Die am 17. August 1882 neu gebildete Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuche von Thüle Band 4 Blatt 9 (Eigenthümer Hermann Christoph
Koch, früher zu Scharmede, jetzt in Saaren bei
Mülheim) Abtheilung III Nr. 12 eingetragene und von dort auch zu Band 5 Blatt 80 (Eigenthümer Lehrer Heinrich Pfannkuch in Scharmede) Abth. III Nr. 4 übertragene Post: „Für die Elisabeth Koch den freien Ein⸗ und Ausgang im elterlichen Hause und freien Unterhalt und sonstige Rechte, sowie eine Baarabfindung von 300 Thlr. nebst Aussteuer nach den Bestimmungen der Urkunde vom 26. Juni 1
eingetragen ex decreto vom 14. Oktober 1858.
6) Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buch von Tudorf Band 135 S. 75 (Eigenthümer Maurer Heinrich Stücker in Niederntudorf) Abth. III Nr. 3 eingetragene Post: „300 Thlr. rückständiges Kaufgeld nebst 5 % riser und Kosten für den Handelsmann Levi Bock in Niederntudorf aus
Kaufvertrage vom 11. Februar 1870 eingetragen ex jecreto vom 20. — 1870.“
7) Die Hypothekenurkunden über folgende im Grundbuche von Hörste Band I Blatt 28 (Eigen⸗ thümer Kolon Josef Westermeier in Garfeln) Ab⸗ theilung III Nr. 1 und 3 eingetragenen und von dort zu Band III Bl. 8 (Eigenthümer Martin Corsmeier in Garfeln) Abth. III Nr. 3 a. und 3 b. und zu Band 37 Blatt 1 (Eigenthümerin die Wittwe Josef Kellner in Garfeln) Abth. III Nr. 11 a. und I1c. übertragene Posten:
a. 25 Thlr. Kurant Kindestheil für Johann Franz Wester 1— “ aus der Urkunde vom 7. De⸗ mber 1 —
b. 1300 Thlr. Kur. rückständige gutsherrliche Ge⸗ fälle nebst 4 % Zinsen für den Freiherrn von Fürstenberg zu Winkhausen aus der Obligation vom J. Februar 1824 mit dem Bemerken, daß die Post zu 1 durch Konsolidation berichtigt und die Post zu 2 bis auf 200 Thlr. abgetragen sein soll, eingetragen zufolge “ vom 6. Juli 1844. 1b
8) Die Hypothekenurkunde über die ursprünglich im Grundbuch von Tudorf Band 26 Blatt 58 (Eigenthümer Johann Kaup vulgo Puneke zu Oberntudorf) Abth. III Nr. 1 eingetragen gewesene und mit den 1“ zu Band 26 Seite 150 (Eigenthümer Maurer Heinrich Ahlers in Niederntudorf) Abtheilung III Nr. 5 und zu Band 4 Bl. 35 (Eigenthümer der minderjährige Fritz Ahle zu Oberntudorf) Abth. III Nr. 1 und zu Band 27 Blatt 56 (Eigenthümer Ackerwirth
ze
Moritz Nolte in Oberntudorf) übertragene Post:
,60 Thlr. Preuß. Kurant nebst 5 % Zinsen und Kosten gegen halbjährige Kündigung, zufolge notarieller Schuldverschreibung vom 31. Januar 1834 für den Fonds der Kirche zu Wewelsburg, eingetragen ex decreto vom 19. März 1834.“
9) Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Boke Band 28 S. 232 (Eigenthümer Eheleute Ackerwirth Franz Knies und Anna, geborene Pink⸗ meier, zu Untereichen) Abth. III Nr. 3 eingetragene Post: „Für ein jedes der fünf minorennen Kinder erster Ehe des Besitzers: 3
a. Heinrich Georg
b. Gertrud Elisabeth
c. Theresia
d. Angela Maria
e. Anna Angela 8 als Brautschatz 20 Thlr. und eine Kuh zufolge Schichtungsurkunde vom 1. August 1840, eingetragen
Pinkmeier,
am 13. Januar 1841“, soweit die Urkunde die Ab⸗
ndungen der Geschwister zu a. b. c. und e. betrifft.
10) Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buche von Verne Band 43 S. 129 (Eigenthümer Kaufmann Meier Hecht in Salzkotten) Abtheilung III Nr. 1 eingetragene Post: „10 Thlr. Konventions⸗ münze Darlehn für die Kaplanei in Urkunde vom 15. Januar 1799.
Eingetragen nebst Zinsen ex decreto de 30. De⸗ zember 1816.“
11) Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buch von Salzkotten Band I Blatt 48 (Eigenthümer
Schneider Heinrich Voß und Handelsmann Johann Lukei, beide zu Salzkotten) Abtheilung III Nr. 8 eingetragene Post: „328 Thlr. 2 Sgr. Kurant Dar⸗ lehn nebst 5 % Zinsen und Kosten für den Acker⸗ bürger Heinrich Schroeder an der Chaussee bei Salz⸗ kotten aus der Urkunde vom 9. Juli 1855, einge⸗ tragen zufolge Verfügung vom 26. Juli 1855.“ 11a) Die für die beiden Gläubiger gebildeten Hyrvothekenurkunden über die im Grundbuch
Wensel in Salzkotten) eingetragene Post: „120 Thlr. Kaution für den Faßbinder Karl Meier und die Wittwe Ludwig Schnelle zu Salzkotten auf Grund der Urkunde vom 23. Februar 1853, eingetragen am 4. März 1853.“
12) Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buch von Boke Band 44 S. 138 (Eigenthümer
Ackerer Martin Kößmeier in Heitwinkel) Abth. III Nr. 3 eingetragene und von dort zu Band 9 Blatt 13
(Eigenthümerin die Wittwe Bernard Bolte in Boke) Abth. III Nr. 2 übertragene Post: „5 Thlr. und eine Kuh Brautschatz für einen Jeden, nämlich für die Maria Theresia Kößmeier und für den Franz errmann Kößmeier und für den Josef Kößmeier, aut Urkunde vom 3. Februar resp. 17. April 1829 eingetragen zufolge Verfügung vom 24. Mai 1829.“
13) Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗
buch von Salzkotten und zwar ursprünglich Band II Blatt 31 (Eigenthümer Johann Agethen) Abth. III Nr. 6 eingetragen gewesene und mit der verhafteten Parzelle zu Band XI Blatt 42 1 Konrad Löer zu Salzkotten) Abth. III r. 3 übertragene Post: „fünfundsechzig Thaler Kurant Darlehn und Waarenschuld nebst 5 % insen und Kosten für die Wittwe David Bendirx Blumenkohl zu Salzkotten aus der Obligation vom 10. Dezember 1844.“
14) Die im Grundbuch von Boke Blatt 24 (Eigenthümer Amtsbote Bernhard Kalle in Boke) Abth. III Nr. 1 und 2 eingetragenen
Posten, nämlich: 1 a. Abth. III Nr. 1: 220 Thlr. 14 Sgr. 7 Pf.
Waarenforderung nebst 5 % Zinsen und Kosten für;
den Kaufmann Andreas Ferrari zu Paderborn laut Urkunde vom 16. April 1832.
Eingetragen vermöge Verfügung vom 26. Sep⸗
tember 1845 mit dem Bemerken, daß nach Behaup⸗ tung des Besitzers die Forderung bis auf 125 Thlr. getilgt ist.“
b. Abtheilung III Nr. 2: laut Erkenntniß vom 30. Oktober 1833 infolge Requisition des Prozeßrichters vom 19. Juni 1834 für den Kolon Mertens in Hövelhof.
Eingetragen vermöge Verfügung vom 26. Sep⸗ tember 1845 mit dem Bemerken, daß Zahlung be⸗ hauptet ist.“
Salzkotten, den 14. Mai 18905. 81
Königliches Amtsgericht. 8 Begl.: (Unterschrift.)
Durch Ausschlußurtheil vom 13. Mai 1895 sind Me unbekannten Rechtsnachfolger des verstorbenen
stiz⸗Raths Koch und seiner verstorbenen Tochter
arie Koch in Minden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Vol. XII Fol. 871 des Grundbuchs von Minden in Rubr. III unter Nr. 1, 2 und 3 eingetragenen Hypothekenposten:
1) 200 Thlr., welche der frühere Besitzer Lorenz Krause zufolge Kaufkontrakts vom 27. Mai 1829 dem ꝛc. Koch an Kaufgeldern sub reservato dominio schuldig geblieben ist, mit 5 % zu verzinsen und nach halbjähriger Kündigung abzutragen ver⸗
Verne laut
von; Salzkotten Band 42 Blatt 210 (Eigenthümer Franz Abtheilung III Nr. 7
(Eigenthümer
Band 3
„92 Louisd'or Judikat
V
sprochen hat sub hyp. des Hauses Nr. 47 auf An⸗
trag des Gläubigers de praes. vom 5. April 1830,
2) 40 Thlr. Kurant Darlehn ex oblig. de 19. Oktober 1833 gegen 5 % Zinsen und halbjährige Loose unter Verpfändung des Hauses Nr. 47 in Minden mit Zubehör, auch für Zinsen und Kosten, für den Kaufmann Johann Arnold Reuter in Minden ex decr. vom 13. Dezember 1833, ein⸗ getragen laut Zession vom 28. September 1846, dem ꝛc. Koch abgetreten, eingetragen ex decr. vom 14. November 1846,
3) 25 Thlr. Kurant Darlehn ex oblig. vom 25. November 1830 gegen 5 % Zinsen und halb⸗ jährige Kündigung unter Verpfändung des Hauses Nr. 47 in Minden mit Zubehör, auch wegen Zinsen
und Kosten für den ꝛc. Koch eingetragen ex decr.
vom 23. Dezember 1833, ausgeschlossen buche gelöscht. Minden, den 16. Mai 1895. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 17. Mai 1895. Krietemeyer, Gerichtsschreiber. Auf Antrag 8
I. des Kolon Hermann Heinrich Schnelle Nr. 13 zu Harlinghausen, vertreten durch Rechtsanwalt Bahre zu Lübbecke
II. des Kolon Hermann Heinrich Krämer, genannt
leine⸗Stolte, Nr. 37 zu Eininghausen, vertreten durch Rechtsanwalt Bahre zu Lübbecke,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbecke durch den Amtsrichter von Kleinsorgen für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger und deren unbekannte Rechtsnachfolger folgender im Grundbuch eingetragener Hypothekenposten:
I. Im Grundbuch von Harlinghausen Band II Seite 37 Abtheilung III Nr. 24: „Für Ernst Heinrich Friedrich Schnelle auf Nr. 13 Harling⸗ hausen eine Abfindung von 170 ℳ 50 ₰ nebst dem Anspruche auf Unterhalt auf Grund des
[12928]
Schichtvertrages vom 23. März 1882 eingetragen
am 1. Juni 1882“.
II. Im Grundbuch von Eininghausen Band I Blatt 32
a. Abtheilung III Nr. 2: „Da Besitzer die ge⸗ schehene Berichtigung der Kaufgelder aus der gericht⸗ lichen Adjudicatoria de 6. November 1822 nicht nachgewiesen, so sind dieselben hier mit zweihundert Thaler in Golde ex officio intabuliert. Eingetragen ex decr. de 6. Februar 1824“,
b. Abtheilung III Nr. 3: „118 Thlr. 19 Sgr. 4 ½ Pf. Abdikatgelder, welche Besitzer laut Schichtungs⸗ verhandlung vom 15. Februar 1827 seinem Vorkinde erster Ehe Anne Marie Ilsabein verschuldet und wofür derselbe Hypothek bestellt hat, eingetragen ex decreto dc 6. Juli 1831“,
werden mit ihren Ansprüchen auf die aufgebotenen Posten ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens fallen den Antragstellern zur Last.
[13308] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Tagelöhners Nicolaus Moser, Elisabeth, geb. Steinbach, aus Trubenhausen, jetzt zu Ermschwerd bei Witzenhausen, vertreten durch den Justiz⸗Rath Müller in Witzenhausen, klagt gegen ihren Ehemann, den Tagelöhner Nicolaus Moser aus Trubenhausen bei Witzenhausen, jetzt unbekannt wo abwesend, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: die zwischen dem Tagelöhner Nicolaus Moser und dessen Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Steinbach, aus Trubenhausen am 5. Februar 1876 vor dem Standesamte zu Laudenbach geschlossene Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten als den allein schuldigen Theil in die Kosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cassel auf den 19. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1
Cassel, am 18. Mai 1895. . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[13310] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 5393. Der Handlungsreisende Emil Heiland zu Freiburg, vertreten durch Rechtsanwalt Göring, klagt gegen seine Ehefrau Josefine, geb. Kern, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, aus L.⸗R. S. 214 wegen Verlassens der ehegemeinschaftlichen Wohnung mit
dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Fortsetzung des ehelichen Lebens, und ladet die Be⸗
klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Großherzoglichen Land⸗ gerichts zu Freiburg auf Dienstag, den 8. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiburg, 21. Mai 1895.
1 Fischer, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[13314] Oeffentliche Zustellung.
Die verehel. Maurer Hense, Hermine, geb. Schützen⸗ dübel, zu Ermsleben, vertreten durch den Rechtsanwalt Riemer zu Halle a. S., klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer August Hense, früher in Ermsleben, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 17. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte
zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der
öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Halle a. S., den 20. Mai 1895. Kersten, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Landgericht Hamburg.
[13315] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Johanna Sophia Dorothea Brauns, geb. Reiners, zu Braubauerschaft, vertreten durch Rechtsanwalte Dr. G. Hertz, Dr. Zacharias und Dr. R. Hertz in Hamburg, welche gegen ihren Ehe⸗
mann Eduard Friedrich Jacob Heinrich Brauns, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung auf Trennung der Ehe vom Bande klagt, ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Erste Zivilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 13. Juli 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 22. Mai 1895.
„ Wi. Claus,
Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[13316] Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Amalie Packheiser, geborene Monien, zu Gr. Hollstein, vertreten durch den Justiz⸗ rath Dr. Meitzen hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Heinrich Packheiser, unbekannten Auf⸗ enthalts wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe mit dem Beklagten zu trennen und den Be⸗ klagten für den alleinschuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Fbith. des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr. Theaterplatz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf den
8
18. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. öffentlichen Zustellung wird dieser bekannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den 17. Mai 1895.
“ ruschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Landzerichts.
Zum Zwecke der Auszug der Klage
8
[13324] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der verehelichten Steinmetz Nels, Elise, geb. Könning, zu Karwe, vertreten durch den Rechtsanwalt Sintenis zu Neu⸗Ruppin, gegen ihren Ehemann, den Steinmetz Hermann Nels aus Neu⸗ Ruppin, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung, ladet die Klägerin den Beklagten zu dem zur Eidesleistung und Läuterung des Urtheils vom 24. Januar 1895 vor der Zweiten Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin auf den 11. Juli 1895, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumten Termin mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Grzeskowiak als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[13320] Bekanntmachung.
Der frühere Silberschlägereibesitzer Valentin Schönberger, zuletzt in Schwabach, wird auf An⸗ trag seiner Ehefrau Margareta Schönberger, zur Zeit in Muggenhof bei Nürnberg, Haus Nr. 32, bei Unbekanntheit seines jetzigen Aufenthaltsortes hierdurch aufgefordert, binnen 2 Monaten zu seiner Ehe⸗ frau bei Meidung der Ehescheidungsklage wegen bös⸗ licher Verlassung zurückzukehren.
Schwabach, 20. Mai 1895.
Der K. Amtsrichter. (gez.) Steinlein.
Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des K. Bayer. Amtsgerichts Schwabach.
(L. S.) Goller, Sekr.
[12915]
Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Els. vom 1. Februar 1895 wurde die Ehescheidung zwischen den Eheleuten Anton Keller, früher Zuckerwaaren⸗ händler in Gebweiler, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Franziska Forster aus Geb⸗ weiler ausgesprochen. b Der Landgerichts⸗Sekretär: Weidig.
[13309] Bekanntmachung.
In Sachen der Bahnarbeitersehefrau Marie Frei⸗ berger in München, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sepp hier, Klagetheil, gegen den Bahnarbeiter Lorenz Freiberger, zuletzt in München wohnhaft, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ali⸗ mentation, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der IV. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts München I vom Donners⸗ tag, den 28. November 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu Beklagter mit der Auf⸗ forderung geladen wird, rechtzeitig einen bei dies⸗ seitigem Königlichen Landgericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen:
1) der Beklagte ist schuldig, an Klägerin ab 1. Januar 1895 einen in monatlichen Raten von 40 ℳ vorauszahlbaren jährlichen Unterhaltsbeitrag von 480 Mark zu bezahlen;
2) derselbe hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen bezw. zu erstatten; 1
3) das Urtheil ist vorläufig vollstreckbar.
München, am 24. Mai 1895. ““ Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München I.
Rid, Kgl. Ober⸗Sekretär.
[13321] Oeffentliche Zustellung. Kgl. Amtsgericht Nördlingen.
In Sachen der Kuratel über Marianna Julianna Mair, illeg. Kind der nunmehrigen Schneidersehe⸗ frau Maria Ziegler, geb. Mair, in Harburg, Klage⸗ theil, gesetzlich vertreten durch den Vormund Simon Mair, Taglöhner in Harburg, und dieser wiederum Me die Kindsmutter Maria Ziegler, gegen den Gerbergesellen Heinrich Strässer, zuletzt in Nörd⸗ lingen wohnhaft, nun unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, wegen Vaterschaft und Alimentation, wird der letztere nach erfolgter Bewilligung der öffent⸗ lichen Zustellung zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung des vor⸗ bezeichneten Prozeßgerichtes vom Freitag, den 12. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, geladen. Der Klagetheil wird beantragen:
K. Amtsgericht wolle erkennen, I. der Beklagte sei schuldig: 1) die Vaterschaft zu dem von der Kindsmutter am
16. Februar 1895 außerehelich geborenen Kinde, Namens Marianna Julianna, anzuerkennen,
2) an die Kuratel für die Zeit von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebens⸗ jahre einen jährlichen, in vierteljährigen Raten heaaans Unterhaltsbeitrag von 80 ℳ zu be⸗ zahlen,
8
b
1
3) die Hälfte der Kleidungskosten, des seinerzeitigen Schulgeldes und der allenfallsigen Kur⸗ und Leichen⸗ kosten zu entrichten,
4) die sämmtlichen Streitskosten zu tragen bezw. dem Klagetheil zu erstatten.
„II. Dieses Urtheil werde für vorläufig voll⸗ streckbar erklärt.
Nördlingen, 22. Mai 1895.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Nördlingen. Forster, K. Sekr.
[13312] K. Amtsgericht Reutlingen.
1 Oeffentliche Zustellung. Die Dorothea Maier, geschiedene Katz, von Herrenberg, und deren Vater, Jakob Maier, Bauer daselbst, als Pfleger des unehelichen Kindes der ersteren, Theodor Friedrich Maier, geb. den 15. März 1891, klagen gegen den mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Bauern Martin Kern, Martins Sohn von Betzingen, wegen Ansprüchen aus unehelicher Schwängerung, mit dem Antrage durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zu erkennen, daß der Beklagte kostenfällig schuldig sei:
I. der Mitklägerin Dorothea Maier
a. an Tauf⸗ und Kindbettkosten 30 ℳ,
b. als Ersatz für die Alimentation des Theodor Friedrich Maier auf die Zeit vom 15. März 1891 bis 18. Mai 1895 500 ℳ,
II. der Pflegschaft des Theodor Friedrich Maier an Alimenten vom 18. Mai 1895 an so lange bis sich derselbe selbst ernähren kann, jedenfalls bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahr, jährlich 120 ℳ, vorauszahlbar in halbjährlichen Raten von je 60 ℳ je am 1. Januar und 1. Juli, zu bezahlen und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreitis vor das K. Amts⸗ gericht zu Reutlingen auf Freitag, den 12. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klageauszug be⸗ kannt gemacht.
Den 20. Mai 1895.
Amtsgerichtsschreiber Scholderer.
11““
[12348] Oeffentliche Zustellung.
Der Agent Karl Louis Drechsel in Gornsdorf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gaitzsch in Chem⸗ nitz, klagt gegen den früheren Gutsbesitzer, jetzigen Privatmann Ernst Lehmann, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Theil⸗ forderung von 300 ℳ — ₰ s. Ank⸗ aus einem am 30. Mai 1894 erhaltenen Auftrage mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 300 ℳ — ₰ nebst 5 % Zinsen davon seit dem 14. Juli 1894 zu bezahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, auch das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Chemnitz auf den 12. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Akt. Ring'l,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[13319] Oeffentliche Zustellung.
Der Dr. med. Kugler zu Schneidemühle bei Kraffohlsdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Battré in Elbing, klagt gegen die Erben des Land⸗ wirths Adolf Kehlmann, nämlich:
1) den Müller Anton Kehlmann zu Duisburg
ꝛc. 9 4) den Zimmergesellen August Böhnke, unbekannten
Aufenthalts, wegen 1770 ℳ rückständigen Pachtzinses für das Jahr 1893 und 1894 mit dem Antrage, die Be⸗ klagten kostenlästig zu verurtheilen, an Kläger 1770 ℳ nebst 5 % Verzugszinsen seit dem 1. Januar 1895 nach Kräften des Nachlasses des Landwirths Adolf
Kehlmann zu zahlen und das Urtheil gegen Sicher⸗
heitsleistung für vollstreckbar zu erklären, und ladet den seinem Aufenthalte 809 unbekannten Beklagten, Zimmergesellen August Böhnke, zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elbing auf den 13. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 88 Elbing, den 10. Mai 1895. v. Tempski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[13318] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Müller⸗Dany zu Oberlahnstein a. Rh., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schnitzler zu Krefeld, klagt gegen den Agenten Julius Runte, früher zu Krefeld, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung aus einem Ver⸗ trage, mit dem Antrage auf Zahlung von 250,35 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. August 1894, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Krefeld auf den 3. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, Saal III. Zum Zwecke der öffentlichen 8b wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Gerichtsschreiberei Königlichen Amtsgerichts.
[13317] Oeffentliche Zustellung.
Die Emilie, geb. Kunze, Wittwe des verstorb Gr. Kreisraths Carl von Grolmann, in Darm⸗ stadt wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Görz in Mainz, klagt gegen die Erben von Mathias Hartmann I., bei Lebzeiten Fuhrmann und Sandgräber in Westhofen, und dessen gleichfalls ver⸗ storbenen Ehefrau Christina, geb. Müller, nämlich:
1) Andreas Hartmann, unbekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsorts, und Genossen, Beklagte,
wegen Theilung, mit dem Antrage: es gefalle dem Gerichte, die Theilung: 1) des Nachlasses von Mathias Hartmann I., 2) des zwischen Mathias Hartmann dem ersten und seiner Ehefrau Christina, geb. Müller, bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft, 3) folgendes, auf den Namen von Mathias Hart⸗ mann I., Paul Hartmann und Heinrich Berwig II. stehenden Grundstücke der Gemarkung Westhofen, nämlich a. Sektion A. Nr. 12 und 13, Flur 1 Nr. 329; 14 Klafter, Klasse 19, Reinertrag 6 fl, Hofraite in der Stadt, b. Sektion A. Nr. 12 und 13, Flur I Nr. 329; 14 Klafter, Klasse z21, Reinertrag 1 fl., Hofraite in der Stadt,
anzuordnen, einen Notar mit der Vornahme dieser Theilung zu beauftragen, der Klägerin ihren An⸗