1895 / 126 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

hierdurch aufgeboten.

vertreten durch den Justizrath Meinhardt in Gnesen Es werden die ihrem Aufent⸗

b halte bezw. ihrer Person nach unbekannten Be⸗

rechtigten hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche spätestens im Aufgebotstermine am 1. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr, im

Zimmer Nr. 7 anzumelden, widrigenfalls dieselben

mit ihten Ansprüchen auf die fragliche Post werden ausgeschlossen und diese im Grundbuche wird gelöscht

werden.

Gnesen, den 16. Mai 1895. 8 Königliches Amtsgericht.

[787961 E Der Kurator des nach Amerika ausgewanderten

und verschollenen Kohlenhändlers Heinrich Müller aus Wolfshagen hat glaubhaft gemacht, daß die Obligation

vom 4. Juli 1870 nebst Protokollarverhandlung vom

7. Juli 1876 und die Obligation vom 15. Oktober

Aufgebotsverfahren beantragt.

8

meldung innerhalb 6 Monaten aufgefordert, mit dem meldung die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuch gelöscht würde. findet Samstag, den 25. April 1896, Vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaal des Kgl.

113796] Urkunden, bezw. erloschenen Hypothekenpo

buch von Seehausen Band 6 Blatt 445 Fhtheilunf III

1877, laut welchen der Häusling Karl Beies zu

hausen dem Kuranden zwei Hypothekdarlehne von 50 beziehungsweise 225 nebst 4 % Zinsen und Kosten unter Verpfändung des auf Hahäuser Feldmark belegenen Planes Nr. 55 im Radebruche verschuldet, ö gekommen sind, und hat das Demgemäß werden die unbekannten Inhaber dieser Obligationen auf⸗ gefordert, solche spätestens in dem auf den 15. Oktober cr., Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termine vorzulegen oder etwaige

Rechte an denselben anzumelden, widrigenfalls die fraglichen Obligationen den Rechtsnachfolgern des ꝛc. Beies gegenüber für kraftlos erklärt werden. Lutter a. Bbg., den 23. März 1895. SFSKeerzogliches Amtsgericht (Umterschrift)

[13830] Aufgebot.

Auf Antrag der Ehefrau des Gastwirths Friedrich Ziehe, Anna, geb. Becker, zu Gr. Dahlum, welche glaubhaft gemacht hat, daß diejenigen 80 Thaler Gold = 264 ℳ, welche zufolge Schuldurkunde vom 10. Januar 1809 für den Kothsassen Lindhauer zu Kl. Winnigstedt auf dem ihr gehörigen, sub No. ass. 22 zu Gr. Dahlum belegenen Kleinkoth⸗ hofe als 5 %ige Darlehnshypothek unterm 11. De⸗ zember 1809 eingetragen, vor dem 1. Oktober 1878 getilgt sind, der Inhaber der Schuldurkunde aber unbekannt ist, werden die unbekannten Inhaber und alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, damit aufgefordert, spätestens in dem auf Donners⸗ tag, den 6. Februar 1896, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Hypothekurkunde der Antragstellerin gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werden soll.

Schöppenstedt, den 21. Mai 185.

Herzogliches Amtsgericht.

Glindemann.

13282] Die nachstehend bezeichneten Anwe Hypothekansprüche gestellt:

Aufgebotsverfahren. 1 1 sensbesiter haben den Antrag auf Amortisation folgender

Sartor, Creszenz, Söldners⸗ Wittwe in Zirgesheim H. 44 ½.

Hörmann, Xaver und Walburga, Söldners⸗Eheleute in Buch⸗ dorf H. 67.

Boeck, Michael und Walburga, Söldners⸗Eheleute in Obern⸗ dorf H. 79.

Steib, Mathias und Marianna, Söldners⸗Eheleute in Obern⸗ dorf H. 80.

Templer, Isidor und Gertraud, Söldners⸗Eheleute in Buch⸗ dorf H. 123 ½.

Hurle, Wendelin und Josefa, Söldners⸗Eheleute in Asbach

H. 37. V

dorf.

Am 27. Februar 1828. 68 Fl. für den in Rußland vermißten Söldnerssohn Johann Sartor in

100 Fl. 5 % Kapital für l. Schuldbrf. vom 9. Juli 1819.

Am 26. März 1859. Wohnungsrecht für den Söldnerssohn Josef in Oberndorf im jährlichen Anschlage

zu 8 Fl. Am 28. April 1824. 45 Fl. väterliches

Magdalena und Anastasia Keller in Oberndorf.

Am 17. Oktober 1827. Kapital für den in Rußland ver⸗ mißten Georg Wiedemann in Buch⸗

Am 11. Mai 1825. Kapital für den in Rußland ver⸗ mißten Paver Kratzer von Asbach.

1 Da vom Tage der letzten auf diese Einträge sich beziehenden Hypothekhandlung mehr als

Zirgesheim II 1695.

aspar Fischer Buchdorf IV 56.

Oberndorf III S. 234. erner

Oberndorf III 330.

für die öldnerskinder

100 Fl. 4 % Buchdorf III S. 1750.

100 Fl. 4 % Asbach III S. 326.

30 Jahre verstrichen und die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Hypotheken fruchtlos geblieben find, werden alle diejenigen, welche auf obige Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur An⸗

dahier statt. 1 Donauwörth, den 21. Mai 1895.

Beifügen, daß im Falle der Unterlassung der An⸗ Der Aufgebotstermin mtsgerichts

8 Königliches Amtsgericht. Beck

Donaunwörth, den 21. Mai 1895.

Zur Beglaubigung:

Der Königliche Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Schuff, Königlicher Sekretär. G

Auf g Auf Antrag des Königlich preußischen Staa

ebot. tes, Forstverwaltung, vertreten durch den Königlichen

Oberförster Zurhausen in Eiterhagen, die in dem Gutsbezirk Oberförsterei Melsungen belegenen Grundstücke:

A. aus der Gemarkung Körle: 1) M 1 do. 4) M 4 B. aus der Gemarkung Wollrod do.

arkung Empfershausen:

17)

do. auf den Namen des preußischen Staates, Forstverwaltung,

5) Ktbl. . großer Vockenberg

15— 1 kleiner öIA“ 15 3 8

7 7/2 großer

7 6/2 10—18 Steinmahl 10 19 8

10 20 8 7 10 21 Geldkaute 1 11 11 auf der Hühneburg, Wiese, 11 12 2 94 39

der Badenstein, Wurzel, b Diebgraben, Buchholz,

Holzung, 38 ha 69 a 57 qm, 70 20 07 16 06 24 54 A1 30 59 21 97 29 54 01

. 50 95

18 1 2

61 97

1 4 115

89 30 41 70 83 97 69 05 99 13 38 08 25 00

wvbv 0o11““ vuaaaunanena2 .„„e“

im Grundbuch Gutsbezirk Oberförsterei Mel⸗

sungen einzutragen, werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenen Grundstücken zu haben ver⸗

meinen, aufgefordert, dieselben spätestens im Aufgebotstermin den 16. September 1895, Mittags

12 Uhr, anzumelden, widrigenfalls nach Erlaß des Ausschlußurtheils der Königlich preußische Staat,

als Eigenthümer im Grundbuch eingetragen und diejenigen, welche die ihnen obliegende

nmeldung unterlassen, ihre Rechte gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit

des Grundbuchs die obigen Stücke erworben hat, nicht mehr geltend machen können, auch 8. orah act d

gegenüber denjenigen, deren Rechte bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils

eingetragen sind, verlieren. Melsungen,

8 Dr.

gemeldet t auch

näch

Köhler.

1 Aufgebot.

Das Aufgebot nachstehender verloren gegangener 1 ist von

folgenden beantragt worden:

1) des Hypothekendokuments über die im Grund⸗ buch von Seehausen Band 4 Blatt 553 Abtheilung III Nr. 7 für die Wittwe Wichmann, Marie Dorothee, geb⸗Albrecht, zu Seehausen eingetragenen zwölf Thaler rückständiges Kaufgeld nebst 4 % Zinsen, zahlbar am 8. Januar 1859 mit Hypothekenbuchsauszug von dem Maurer Karl Geiersbach und Ehefrau Auguste, geb. Wichmann, zu Seehausen,

2) des Hypothekendokuments über die im Grund⸗

Nr. 1 eingetragenen 55 Thaler 12 Silbergroschen 10 Pfennig Vater⸗ und Muttergut des Tischlergesellen Heinrich Christian Gotthelf Trumpf, welche von diesem an Salomon Dornblatt, von letzterem an den Gerichtsboten Isendahl abgetreten sind, bestehend

aus der gerichtlichen Ze hen vom 20. März 1820,

verbunden mit Hypothekenschein von dem Weber Friedrich Wilhelm August Hintze in Seehausen,

3) der Hypothekendokumente über die im Grund⸗ buch von Höwisch Band 45 Blatt 1 Abtheilung III eingetragenen Hypotheken, nämlich

zu O.: 150 Thaler Darlehn nebst 4 % Zinsen für den Ackermann Johann Friedrich Lüdecke zu Linden⸗ berg, abgetreten nebst den Zinsen seit 19. Dezember

1877 an den Grundsitzer Christian Heinrich Ernst Ludwig Schrader zu Leppin, bestehend aus der notariellen Schuld⸗ und Hypothekenverschreibung vom 6. März 1858 mit Hypothekenbuchsauszug,

zu Q.: 100 Thaler Darlehn nebst 5 % Hinsen seit 23. Dezember 1861 für den Rentier Karl Fromm⸗ hagen zu Arendsee, abgetreten nebst den Zinsen seit 19. Dezember 1877 an den Grundsitzer Christian Heinrich Ernst Ludwig Schrader in Leppin, bestehend aus der Obligation vom 23. Dezember 1861 und Hypothekenbuchsauszug,

zu R.: 100 Thaler Darlehn nebst 4 % Zinsen seit 27. April 1867 aus der Obligation von demselben Tage für den Arbeitsmann Johann Christian Rambow in Höwisch, abgetreten nebst den Zinsen seit 19. De⸗ zember 1877 an den Grundsitzer Christian Heinrich Ernst Ludwig Schrader, bestehend aus der Obligation vom 27. April 1867 und Ausfertigung der Verhand⸗ lung vom 19. Dezember 1877, von dem Landwirth Friedrich Wilhelm Lüdecke in Höwisch,

4) des Hypothekendokuments über die im Grund⸗ buch von Groß⸗Garz Band 11 Blatt 153 Ab⸗ theilung III eingetragenen Hypotheken, nämlich:

zu B. 1: 258 Thlr. 10 Sgr. nebst 4 % Zinsen für Christian Pevpestorf zu Groß⸗Garz, ver⸗ erbt an die vier Geschwister a. Marie Dorothea Elisabeth, b. Johann Friedrich Wilhelm, c. Christian

Heinrich Karl, d. August Friedrich Wilhelm Pevestorf

zu Groß⸗Garz, bestehend aus der dritten Ausfertigung des Vertrags vom 2. November 1849, dem Hypo⸗ thekenschein vom 31. Dezember 1849 und einem Auszuge aus dem Hypotekenbuche vom 21. Sep⸗ tember 1858,

zu C.: 321 Thlr. 2 Sgr. 6 Vatererbe der vor⸗ stehend genannten Geschwister Pevestorf nebst 4 % Zinsen, bestehend aus Ausfertigung des Rezesses vom 27. März 1858 und Auszug aus dem Hypotheken⸗ buch von Groß⸗Garz vom 9. September 1858 von dem Landwirth Wilhelm Pevestorf in Groß⸗Garz,

5) der im Grundbuch von Wahrenberg Band 14 Blatt 233 Abtheilung III zu A. eingetragenen Hypothekenpost: 279 Thlr. 1 Sgr. 1 ½ an den minorennen Ernst Löther zu b“ Kompetenz vom Hofe zu 4 % Zinsen aus dem Erbtheilungs⸗ rezesse vom 20. Juni 1817 von dem Oekonomen Joachim Minte und Ehefrau Marie, geb. Löther, zu Wahrenberg.

Die Inhaber der Urkunden und der zu 5 genannten Gläubiger bezw. Dessen Rechtsnachfolger werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf 3. September 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte auf die Urkunden bezw. Hypothekenpost anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden bezw. die Ausschließung des zu 5 genannten Gläubigers und seiner Rechtsnachfolger auf die Hypothekenpost, sowie die Löschung der Post im Grundbuch erfolgen wird.

KHG (Altm.), 15. Mai 1895.

Koönigliches Amtsgericht.

[13825] 8 Aufgebot. 8

Der Stadtmagistrat hieselbst hat für die Stadt⸗ gemeinde im Wege der Zwangsenteignung zwei Theilflächen von 9,5 qm bezw. 9 qm Flächengröße von dem Areale des am Bohlwege sub nris. ass. 2074/75 belegenen, dem Schirmfabrikanten Otto Seger hieselbst gehörigen Hauses, zum Zwecke der Regulierung des Bohlweges erworben, welche auf dem überreichten Lageplane mit den Buchstaben a., b., c., d., a. bezw. c., d., e., f., c. umschrieben sind. Auf Antrag desselben ist Termin zur Anmeldung von Eigenthums⸗ und sonstigen Realrechten an die vor⸗ erwähnten Theilflächen bezw. das für dieselben zu zahlende Entschädigungsgeld nebst Zinsen, sowie zur Auszahlung desselben auf den 12. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer 39, anberaumt, und werden dazu alle diejenigen, welchen Eigenthums⸗ oder sonstige Real⸗ rechte an dem vorerwähnten Grundstücke zustehen, zur Anmeldung ihrer Rechte bezw. Empfangnahme der zu zahlenden Gelder bei Vermeidung des Rechts⸗ nachtheils, daß die Nichterschienenen mit ihren An⸗ sprüchen dem Stadtmagistrate hieselbst gegenüber ausgeschlossen werden, damit öffentlich vorgeladen.

Braunschweig, den 20. Mai 1895.

Herzogliches Amtsgericht. IX. b Heinemann.

[13824] Aufgebot. 8

Auf den Antrag des Stadtmagistrats hieselbst ist Termin zur Auszahlung der Entschädigungsgelder für zwei von dem Grundstücke No. ass. 2748 an der Ecke der Straßen Meinhardshof und hintern Brüdern hieselbst an die hiesige Stadtgemeinde im Wege der Zwangsenteignung abzutretende Flächen (a, b, c, d, e, a und g, h, i, g des Lageplanes) auf den 10. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Zimmer Nr. 42, angesetzt, zu welchem die Realberechtigten unter dem Rechtsnach⸗ theile damit geladen werden, daß sie im Falle ihres Nichterscheinens mit ihren Ansprüchen an die Entschädigungskapitale ausgeschlossen werden

den 21. Mai 1895.

Herzogliches Amtsgericht. VII. Haars.

[138188 Oeffentliche Ladung. „Der Eigenthümer der unter Artikel 519 des Ge⸗ meindebezirks Lindlar auf den Namen Rudolf Burgmer, Ackerer zu Frielinghausen, eingetragenen Holzungsparzelle Flur 1 Nr. 306, Klefbusch, groß 17 a 59 qm, hat nicht ermitrelt werden können. Gemãß 58 des Gesetzes vom 12. April 1888 werden alle diejenigen Personen, welche an diesem Grundstücke Eigenthumsrechte zu haben vermeinen, hierdurch zu dem auf Donnerstag, den 27. Juni 1895, Vorm. 10 Uhr, anberaumten, in den Diensträumen des unterzeichneten Amtsgerichts zu Lindlar stattfindenden Termine geladen, mit der Auf⸗ forderung, spätestens in diesem Termine ihre An⸗ sprüche geltend zu machen. Lindlar, den 17. Mai 1895. 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung für Grundbuchsachen.

[13819] Oeffentliche Ladung. 8 Die Wittwe Schreiners 888 omberg, Louise, geborene Börsch, und deren Kinder Johann und ier Homberg zu Lindlar nehmen für sich das lleineigenthum an der unter Artikel Nr. 417 der Katastergemeinde Lindlar auf Siebel, August, Bäcker, und Wigger, Johann, zu Lindlar eingetragenen Holzungsparzelle Flur 7 Nr. 235 „In der Wüstenei“, Po 18 a 3 qm, in Anspruch. Gemäß § 58 des esetzes vom 12. April 1888 werden alle diejenigen Personen, welche an diesem Grundstück Eigenthums⸗ rechte zu haben vermeinen, hierdurch zu dem auf Donnerstag, den 27. Juni 1895, Vorm. 10 Uhr, anberaumten, in den Diensträumen des unterzeichneten Amtsgerichts zu Lindlar stattfindenden Termine geladen mit der Verwarnung, daß, falls sie nicht spätestens in diesem Termine ihre Ansprüche geltend machen, die vorgenannte Wittwe und Kinder Homberg als Alleineigenthümer im Grundbuche werden eingetragen werden. Lindlar, den 18. Mai 1895. 9 Königliches Amtsgericht. * Abtheilung für Grundbuchsachen.

[13800] Aufgebot. ““

Auf Antrag der Stadt Hallenberg werden die nachstehend genannten, sämmtlich in Katastralgemeinde Hallenberg belegenen Grundstücke zwecks Besitztitel⸗ berichtigung im Grundbuche aufgeboten: 8

a. Flur I Nr. 1147/98 °0 Hallenberg Hof⸗ raum 1,79 ar,

b. Flur I Nr. 1148/98 Stadt Haus, Hof⸗ raum nebst Haus 79 qlum,

c. Flur I Nr. 525 in der Insel Garten

““

e. Flur 12 Nr. 168 i Ptar 16 N. f den Stöck

f. Flur 1 r. 268 auf den Stöcken 8 land Finhn 29. Achs

g. Flur 18 Nr. 306/1 vor der Uhrbach Wiese 32,27 ar, 1 hrbach

h. Flur 18 Nr. 319 vor der Uhrbach Ackerland 20,67 ar, 8

ad a. bis mit h. eingetragen Bd. 32 Bl. 45 für Maurer Franz Alberti zu Hallen⸗

erg,

i. Flur I Nr. 569 in der Insel Hausgarten 43 qm, eingetr. Bd. 8 Bl. 31 Hallenberg für Hirt Daniel Müller zu Hallenberg,

k. Flur I Nr. 571 in der Insel Haus⸗ arten 25 qm, eingetr. Bd. 8 Bl. 22 Hallen⸗ erg für Peter Jakob Senger zu Hallenberg,

1. Flur I Nr. 578 in der Insel Feshegerten 50 qgm, eingetr. Bd. 4 Bl. 47 Hallenberg für Ehefrau Martin Jungmann Agatha geb. Senge, zu Hallenberg,

m. Flur I Nr. 534 in der Insel Garten 48 am, eingetr. Bd. 13 Bl. 31 Hallenberg für Ehefrau Heinrich Schönfeld Sibilla, geb. Jungmann, zu Hallenberg,

n. Flur 14 Nr. 98 unterste Steinbach Weide 23,69 ar, eingetr. Bd. 23 Bl. 39 Hallen⸗ berg für Jakob Gamm zu Hallenberg,

0. Flur 18 Nr. 479/316 vor der Uhrbach Acker 8,89 ar, eingetr. Bd. 15 Bl. 20 Hallen⸗ berg für Franz Daniel Wahle zu Hallenberg,

p. Flur 19 Nr. 752/383 im Tempel Acker 11,76 ar,

q. Flur 19 Nr. 753/383 im Tempel Acker 17,10 ar, ad p. und q. eingetr. Bd. 17 Bl. 44 Hallenberg für Maurer Franz Alberti zu Hallenberg und Anton Alberty daselbst.

Alle diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an die genannten Grundstücke erheben wollen, werden aufgefordert, solche spätestens im Aufgebotstermine, den 8. November 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, auf dem Gerichtstage zu Hallenberg geltend zu machen, widrigenfalls sie mit diesen ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen und die Grundstücke für An⸗ tragstellerin im Grundbuche werden berichtigt werden.

Medebach, den 17. Mai 1895.

8 Königliches Amtsgericht.

8189,9” Bekanntmachung. er Göra, vertreten durch Rechtsanwalt Radziszewski zu Schildberg, hat das Aufgebot des Grundstücks Drei⸗ stein Nr. 35, Häuslerstelle in Größe von 1 ha 51 a 40 gm mit 1,78 Thaler Reinertrag, behufs seiner Eintragung als Eigenthümer beantragt. Alle be⸗ kannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten, insbesondere der Knecht Johann Andreas Tomezak, zuletzt in Süßwinkel und der Knecht August Tomezak, zuletzt in Gutwohne bei Oels wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 24. September 1895, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück anzumelden, mit der Verwarnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmeldung und e des ver⸗ meinklichen Widerspruchsrechts der Ausschluß aller bekannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten, wie die Eintragung steller erfolgen wird. Schildberg, den 19. Mai 1895. Königliches Amtsgericht.

[13822] Aufgebot. 8 1) Schotte, geb. Trennepohl, zu ünde, 2) die Alma Sielermann, vertreten durch ihren Vater Heinrich Sielermann zu Olpe, 5 die Anna Trennepohl in Tecklenburg, 4) der Friedrich Wilhelm Trennepohl, vertreten durch seinen Vormund Wilhelm Trennepohl in Tecklenburg, b haben das Aufgebot des in der Stadt Tecklenburg gelegenen, Band 2 Blatt 448 Tecklenburg für den Schuhmacher Joh. Friedrich Bossemeyer eingetragenen Grundstücks: Flur 3 Nr. 171 in Tecklenburg nebst Haus Nr. 105, Haus und Hof 1 a 22 qm, 24 N. W., beantragt. Alle Eigenthumsberechtigten werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte in dem vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, auf den 17. September 1895, Vorm. 12 Uhr, anberaumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, anderenfalls der Ausschluß aller unbekannten Eigen⸗ thumsberechtigten erfolgen und die Eintragung für

die oben genannten vier Antragsteller erfolgen wird.

Tecklenburg, den 17. Mai 1805. Königliches Amtsgericht.

[13833] Aufgebot.

Auf Antrag des Eisenbahnschaffners August Her⸗ mann Baumgart in Görlitz, der henee . Marie Auguste Richter, geb. Metzger, in Lockwitz, der Straßenarbeitersehefrau Christiane Amalie Lohse, geb. Berndt, in Hermsdorf bei Frauenstein, und der Schuhmachersehefrau Ernestine Pauline Ehrig, verw. gew. Börner, geb. Franke, in Marienberg, wird zum Zwecke der Todeserklärung ihres am 6. März 1823 in Kleinschirma geborenen, vor mehr als zwanzig Jahren nach Amerika ausgewanderten und seitdem verschollenen Onkels Karl Ehregott Wilhelm Franke, und zur Ermittelung etwaiger unbekannter Erben desselben das Aufgebot erlassen und der 11. De⸗ zember 1895, Vormittags 10 Uhr, als Auf⸗ gebotstermin bestimmt. Es werden daher der ge⸗ nannte Verschollene unter der Verwarnung der Todes⸗ erklärung und dessen Erben bei Verlust ihrer An⸗ sprüche auf den Nachlaß des Verschollenen geladen, in dem Aufgebotstermine zu erscheinen und ihre An⸗ sprüche geltend zu machen.

Frauenstein, 7. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. Colditz. 8

[13794] Bekanntmachung.

Auf Antrag des Auszüglers Anton Kamola zu Siedlikow, vertreten durch den Rechtsanwalt Radziszewski zu Schildberg, wird dessen Sohn, der am 31. Juli 1856 zu Siedlikow geborene Lorenz Kamola, welcher länger als fünfzehn Jahre ver⸗ schollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin am 30. April 1896, Vormittags 11 Uhr, zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Schildberg, den 17. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht.

an der Haardt Acker

Briefträger und Wirth Johann Hazubski zu

des Besitztitels für den Antrag⸗

Berlin, Dienstag, den 28. Mai

1. Untersuchungs⸗Sachen.

g2 nrfacbobe⸗ ustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc.

4. Verkäufe, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

ersicherung.

Oeffentlicher Anzeiger.

sten auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

Kommandit⸗Gesells Erwerbs⸗ und .Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

sanwälten.

irt see herdgeften. .“

2) Aufgebote, Zustellungen b und derl.

[13831] Aufgebot. Niachdem der Antrag gestellt worden ist, den gegen 1880 nach Nord⸗Amerika ausgewanderten Metzger Louis Levistein aus Geisa, geboren am 30. März 1864, angeblich im Juni 1885 bei New⸗York er⸗ trunken, für todt zu erklären, wird der genannte

ac. Levistein aufgefordert, persönlich oder durch einen gerichtlich oder notariell bevollmächtigten Vertreter in dem auf Montag, den 14. Oktober 1895, Vpormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Amts⸗ Ffeicht anberaumten Aufgebotstermine, zu dem er

iermit geladen wird, oder auf unzweifelhafte Weise

sschriftlich sich zu melden, um über sein Vermögen selbst verfügen zu können, widrigenfalls er in diesem Termine Vormittags 9 Uhr für todt erklärt werden unnd sein Nachlaß nach Rechtskraft des ergehenden

Urtheils ohne Kaution an seine Erben oder die sonst dazu befugten Personen ausgeantwortet werden wird. Die Erbberechtigten werden zu obigem Termine 8 geladen, um ihre Erbansprüche auf den Nachlaß des Verschollenen geltend zu machen, widrigenfalls ohne Rücksicht auf die Entbliebenen der Nachlaß gemäß des ergehenden Urtheils denen, die ein Erbrecht oder sonst einen begründeten Anspruch angemeldet und bescheinigt haben, ausgeantwortet werden wird. Geisa, den 25. Mai 1895.

3 Großherzoglich Sächs. Amtsgericht.

[13798. Aufgebot.

Aluf Antrag des Kurators des verschollenen früheren Eisenbahnschaffners Friedrich Heinrich Theodor Müller (auch Fritz Müller), nämlich des hiesigen

Assessors Dris. jur. Friedrich Adolph. Hansen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

.Es wird der am 19. Februar 1845 zu Radschütz geborene Friedrich Heinrich Theodor Müller (auch Fritz Müller), welcher bei der hiesigen Polizeibehörde vom 17. Februar 1880 9. Juni 1880 als Fischergehilfe Friedrich Müller in Finkenwerder gemeldet war, am letzgenannten Tage nach Amerika abgemeldet und seitdem verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ gerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 21. Februar 1896, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, G daß er werde für todt erklärt werden. II. Es werden alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei der vorbezeichneten Gerichts⸗ schreiberei, spätestens aber in dem vorbezeichneten Aufgebotstermin anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige thunlichst unter deenne eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens. Hamburg, den 18. Mai 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe. Oeffentliche Bekanntmachung.

s13795] Aufgebot. Johann Höfler, geboren am 30. Dezember 1842,

8

von Königshofen, ist über 10 Jahre abwesend und seit dieser Zeit keine Nachricht über dessen Leben vor⸗

handen. Auf Antrag der einzigen noch lebenden Anverwandten wird der ö“ aufgefordert, pätestens bis zum 16. März 1896, früh 10 Uhr, sich persönlich oder schriftlich bei unter⸗ ertigtem K. Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt, und sein ihm aus der Verlassen⸗ schaft seiner in Hanau verlebten Schwester Anna Maria Höfler zugefallener Erbtheil an seine legiti⸗ mierte nächste Anverwandte ausgehändigt werden würde. Erbbetheiligte haben ihre Ansprüche an das kuratelamtlich vom K. Amtgerichte Hanau verwaltete Vermögen bis zu oder an obigem Termine bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses dahier anzumelden. An alle diejenigen, welche über das Leben des Joh. Höfler Kunde geben können, ergeht die Aufforderung, bis zum bezeichneten Termine Mittheilung hierüber an⸗ er zu machen. Schöllkrippen, den 22. Mai 1895. Königliches Amtsgericht.

7 (I. S.) (gez.) Bauerschubert K. Ober⸗Amtsrichter.

Vorstehendes Aufgebot wird hiermit gemäß Art. 111. des Ausf.⸗Gesetzes zur R. Z. P. O. öffentlich bekannt gemacht.

Schöllkrippen, den 22. Mai 1895.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

(L. S.) Schneider, K. Sekr.

113823] Aufgebot. Auf Antrag der verehelichten Pauline Fagien, geb. Hagenau, zu Hohenkirch, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes Alfred Fagien daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Trommer in Strasburg, wird deren Vater, der am 1. März 1846 zu Bukowitz geborene Besitzer Andreas Hagenau, welcher seit Oktober 1879 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 15. Mai 1896, Vor⸗ mittags 11 Uhr, zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird. (III. F. 9/95.) Strasburg, den 20. Mai 1895. . Königliches Amtsgericht. [13820] Oeffentliche Ladung. Allle, welchen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 15. Mai 1895 zu Frankfurt am Main verstorbenen Wittwers, Privatiers

1880 bis

[13835]

Adam

Magnus Günther zustehen, haben solche vor dem 15. Juni 1895 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die theilweise im Auslande wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verab⸗ folgt werde. Frankfurt a. M., den 20. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II 1.

[70736] Aufgebot.

Am 23. November 1893 ist zu Kobelnica, Ritter⸗ gut, Kreis Strelno, unverheirathet und ohne Hinter⸗ leslung einer letztwilligen Verfügung der Ritterguts⸗ besitzer Hieronymus Kautz, geboren dort am 2. Ja⸗ nuar 1831, getauft dort am 4. Januar 1831 unter dem Namen Hieronymus Switalski nach der Ein⸗ tragung in das Taufregister der Parochie Chelmce, ehelicher Sohn des Stellmachers Johann Switalski und seiner Ehefrau Constantia Lewendowska und danach durch den gerichtlichen Adoptionsvertrag vom 12. Februar 1852 von dem Rittergutsbesitzer Johann Gottlieb Kautz zu Kobelnica, Rittergut, adoptiert, histere Erben sind hinter dem Hieronymus Kautz isher nicht ermittelt worden. Dem Nachlaß ist der Justiz⸗Rath Kleine als Pfleger bestellt worden, welcher am 26. Januar 1895 das Aufgebot der un⸗ bekannten Erben beantragt hat. Demgemäß werden die unbekannten Erben des ꝛc. Hieronymus Kautz aufgefordert, spätestens in dem auf den Dienstag, den 4. Februar 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 14, an⸗ beraumten Termine sich zu melden und ihre An⸗ sprüche zu begründen. Die sich nicht meldenden Erben haben zu gewärtigen, daß der Nachlaß dem sich melden⸗ den und sich legitimierenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden; der etwa später sich meldende Erbe ü” schuldig, alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen, darf weder Rechnungslegung noch Ersatz, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern. Inowrazlaw, den 19. Februar 1895.

8 Königliches Amtsgericht.

[13851] Aufgebot.

Am 23. März 1891 ist der Kaufmann Johann Joachim Schütt und am 9. Februar 1895 seine Wittwe Dorothea Johanna Caroline, geb. Schwenn, verstorben, und zwar beide ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Ihr Nachlaß beziffert sich auf 18 20 000 Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Fehling hie⸗ selbst, als Nachlaßkurators der Erblasser, ergeht hierdurch an alle diejenigen, welche außer den drei ehelichen Kindern der Erblasser, Friedrich Gustav Christian Julius Schütt in Buenos Aires, Calle Piedad Nr. 531, Dorothea Marie Bertha, geb. Schütt, verehelichte Krause, in Peotone, Will County, Illinois, und Charles Gustaf Schütt in Ratalhulen, Guatemala, Zentral⸗Amerika, Erbansprüche an den Nachlaß der Eheleute Schütt zu haben vermeinen, insbesondere auch an die eheliche Tochter der Erb⸗ lasser Dorothea Charlotte Auguste Lucie Schütt, unbekannten Aufenthalts, die Aufforderung, solche Ansprüche unter Angabe des Grundes und Umfanges und unter Beifügung der Beweisurkunden spätestens in dem hiemit auf den 4. Dezember 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht angemeldeten Ansprüche bei der Regelung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.

Die vorgenannten drei Erben bekannten Aufent⸗ halts sind von der Anmeldungspflicht frei.

Lübeck, den 22. Mai 1895. b

Das Amtsgericht. Abtheilung IV.

[13829] I. Bekanntmachung. Proklam.

Am 4. November 1893 ist zu Wandsbek die Ehe⸗ frau Caroline Adelheid Schroeder, geb. Hackemesser, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung ver⸗ storben. Wer, abgesehen von dem Ehemann der Verstorbenen und den bislang ermittelten Erbberech⸗ tigten, Erbansprüche an den Nachlaß der genannten Verstorbenen zu erheben hat, wird aufgefordert, seine Ansprüche zur Meidung des Ausschlusses derselben, binnen 12 Wochen vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots an ge⸗ rechnet, unter gehöriger urkundlicher Nachweisung seines Verwandtschaftsgrades in der Gerichts⸗ schreiberei hierselbst anzumelden. Zugleich werden alle diejenigen, welche noch sonstige Ansprüche an die genannte Ehefrau Schroeder oder deren Nachlaß zu erheben haben, aufgefordert, ihre Ansprüche binnen der oben festgesetzten Frist beim unterzeichneten Ge⸗ richt anzumelden, gleichfalls zur Vermeidung des Ausschlusses derselben.

Wandsbek, den 20. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. I. Abtheik

[13849] 8

Durch Urtheil vom 9. Mai 1895 sind die einge⸗ tragenen Gläubiger beziehungsweise deren Rechts⸗ 85188. mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die auf Blatt 61 Fürstlich⸗Langenau in Abthei⸗ lung III Nr. 4 und 5 eingetragenen Posten von 16 Thlrn. und beziehungsweise 89 Thlrn. 10 Silber⸗ groschen ausgeschlossen.

Katscher, den 18. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht.

Oeffentliche Zustellung. Die Frau Laura Zawalski, geb. Waldeck, hier,

vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eisenmann

hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter,

[13879]

früheren Omnibuskondukteur Oscar Zawalski, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstr. 59 II., Zimmer 119, auf den 17. Ok⸗ tober 1895, Mittags 12 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 11“

Berlin, den 17. Mai 1895. 1

Funke, Gerichtsschreiber 1 des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22.

[13802] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Malers Gustav Hagemann, Bertha, geb. Nürnberg, zu Wolfenbüttel, vertreten durch den Rechtsanwalt Huch daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Burgdorf bei Osterlinde, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen schwerer Bedrohung, gröblicher Mißhandlung und böswilligen Verlassens, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 27. Sep⸗ tember 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Braunschweig, den 16. Mai 1895.

H. Rühland,

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Der Tagelöhner Johann Georg Ruppel hier, Alter Markt 17 III, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Blau hier, klagt gegen dessen Ehefrau Frida Margaretha Ruppel, geschiedene Klau, geborene Frank, früher hier, jetzt mit unbekanntem Aufenthalte abwesend, wegen 1) Ehebruchs, 2) durch fortgesetzten sitten⸗ und regel⸗ losen Lebenswandel herbeigeführten Ruins des Familienlebens, 3) unversöhnlichen Hasses, 4) bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Streittheilen bestehenden Ehe unter Erklärung der Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet die Beklagte zur Verhandlung des Rechtsstreits vor die VI. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 14. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 21. Mai 1895.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[13880] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Anna Maria Bley, geb. Pfeiffer, zu Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Martin Mayer daselbst, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Jacob Heinrich Bley, Künstler, früher Schrift⸗ setzer, ehemals zu Frankfurt a. M. wohnhaft, jet unbekannt wo abwesend, wegen Ehebruchs und bös⸗ licher Versgftaeg mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen und den Be⸗ klagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Sechste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 30. September 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, den in dem Urtheil vom 21. Dezember 1894 normierten Eid zu schwören. Zum Zwecke der öffentlichen Sh e wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 21. Mai 1895.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [13881] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Barbiers Paul Lehmann, Karoline, geb. Ackermann, zu Grimmen, vertreten durch den Justiz⸗Rath Kirchhoff zu Greifswald, klagt gegen ihren Ehemann, den Barbier Paul Lehmann, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifs⸗ wald auf den 31. Oktober 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Greifswald, den 21. Mai 1895.

Schlieper, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[13801] Oeffentliche Feereeah⸗

Nr. 6575. Die Ehefrau des Modellschreiners Chr. Lenzinger, Katharina, geb. Itte, zu Durlach, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Max Oppenheimer, klagt gegen ihren Ehemann, z. Z. an unbekannten Orten abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe aus Verschulden des Beklagten wegen grober Verunglimpfung und harter Miß⸗ handlung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karls⸗ ruhe auf Samstag, den 21. September 1895,

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen

bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 22. Mai 1895. 8 (L. S.) Buzengeiger, 85 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[13882] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacher Wolfien. Minna, geb. Willmer zu Groß⸗Salze, vertreten durch den Rechtsanwalt Lichenheim zu Magdeburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Adolf Wolfien, früher zu Groß⸗Salze, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg, Domplatz Nr. 6, auf den 25. September 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 22. Mai 1895.

Pachaly, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts [13804]

In Sachen der verehelichten Auguste Thiele, geb. Fischer, zu Nordhausen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kossinna daselbst, Klägerin, gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schuhmachermeister Wilhelm Thiele aus Nordhausen, zur Zeit in unbekannter Abwesen⸗ heit, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist zur Fort⸗ setzung der Beweisaufnahme und zur mündlichen Verhandlung Termin auf den 7. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, vor der Ersten Zivilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst bestimmt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Nordhausen, den 21. Mai 1895.

Haase, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts [13803] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Auguste Haase, geborene Purath, in Podanin, vertreten durch den Rechtsanwalt Koepp in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ludwig Haase, früber zu Podanin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivil kammer des Königlichen Landgerichts zu Schneidemühl auf den 16. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den 21. Mai 1895.

1 Dziegiecki, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[13834 SDeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Carl Heinrich Steller, Anna Marie Dorothee, geb. Bade, zu Falkenberg, vertreten durch Rechtsanwalt Staude in Stendal, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Falkenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlefsung mit dem Antrage, die Ehe der Darteien zu trennen, den Beklagten für den allein chuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal auf den 15. Oktober 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wiemann, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[13813] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Die ledige großjährige Oekonomiepächterstochter Maria Wirl von Hohenhardt, zur Zeit in Zitzlerhäusl, und der Vormund über deren uneheliches am 31. Oktober 1894 geborene Kind Namens „Johann Baptist“, beide vertreten durch den Vormund, Oekonomiepächter Johann Wirl von Hohenhardt, zur Zeit in Zitzlerhäusl, haben unterm 22. Mai 1895 den ledigen großjährigen Schlossergehilfen Paul Wolf von Dresden, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, auf Anerkennung der Vaterschaft und Zahlung von Alimenten Klage beim Königlichen Amtsgericht Kemnath erhoben und den Beklagten Paul Wolf zum Verhandlungs⸗Termine geladen. Das Prozeß⸗ gericht hat 1n . durch Beschluß vom 24. Mai 1895 die Klagspartei zum Genusse des Armenrechtes zugelassen, die öffentliche Zustellung der Klage an den Beklagten bewilligt und zur Verhand⸗ lung des Rechtsstreites Termin, in welchem beantragt wird, Urtheil dahin zu erlassen:

1) Beklagter sei schuldig:

a. die Vaterschaft zu obigem Kinde anzuerkennen,

b. einen jährlichen Alimentenbeitrag von 96 ℳ, die Hälfte der Kleidungskosten und des dereinstigen Schulgeldes von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, vorauszahlbar in he8t. Fristen, dann die Hälfte der Kur⸗ und Leichenkosten, falls das Kind innerhalb der Alimentenperiode erkranken oder sterben sollte, endlich eine Tauf⸗ und Kindbettkostenentschädigung von 20 zu bezahlen,

2) der Beklagte habe alle Kosten des Streites zu tragen,