1895 / 127 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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und Ehmer ebendaselbst, dem kirchlichen

lichte Zolltarif wird in nachstehender Weise abgeän

er Re

8

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

Insertionspre

für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

füͤr Berlin außer den Post-Anstalten anch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. S

Berlin, Mittwoch, den 29. Mai, Abends.

Seehhee.

1895.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Obersten a. D. von Briesen zu Kaltwasser im Kreise Lüben, bisher Kommandeur des Posenschen Feld⸗ Artillerie⸗Regiments Nr. 20, und dem Rittergutsbesitzer, Kammerherrn von Prittwitz und Gaffron auf Pflaumen⸗ dorf im Kreise Trebnitz den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Major a. D. von Arnim zu Neu⸗Brandenburg, bisher von der Landgendarmerie und Adjutant des Chefs der⸗ selben, dem Pfarrer Braune zu Exin im Kreise Schubin und dem Wasser⸗Bauinspektor Georg Hensch zu Berlin⸗ Charlottenburg, früher zu Frankfurt a. M., den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Gustav Mueller zu Kosten, bisher Kommandeur des Landwehrbezirks daselbst, und dem Baurath Werner zu Naumburg a. S. den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse,

dem Kirchenältesten, Gutsbesitzer von der Lühe zu Helm⸗ storf im Kreise Schubin und dem Kreis⸗Ober⸗Wegemeister Karl Gieseking zu Lahde im Kreise Minden den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem Vollziehungsbeamten a. D. Weddrien zu Luhdorf im Kreise Winsen a. d. Luhe, früher zu Hankensbüttel im Kreise Isenhagen, und dem Kreisboten a. D. Heinrich 111“*“ zu Lüneburg das Allgemeine Ehrenzeichen in

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dem Gemeinde⸗Vorsteher Heinrich Apel zu Bodenrode im Kreise Worbis, dem Eisenbahn⸗Weichensteller a. D. Wey⸗ mann zu Hoch⸗Elten im Kreise Rees, den Vollziehungs⸗ beamten a. D. Greve zu Meschede und Hake zu Wittingen im Kreise Isenhagen, fruͤher zu Siegen, dem Schutzmann a. D.

Grunwald zu Berlin, den Schutzmännern Sarbok und

Tiegs zu Berlin, den Polizei⸗Wachtmeistern Schumann Gemeindevertreter, Stellmachermeister August Höoffmann zu Exin im Kreise Schubin und dem Maurerpolier Hermann Seidel zu Naumburg a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Serganten Bernhard Viebcke von der Unter⸗ offizierschule in Biebrich die Rettungs⸗Medaill verleihen. 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Rentmeistern Löhrlein zu Bischofsheim a. Rhön in Bayern, früher zu Rufach im Kreise Gebweiler, und Schmitt zu Wendelsheim (Rheinhessen), früher zu Drusenheim im Kreise Hagenau, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Domänen⸗Inspektor Vincenzo Pisani zu Perugia den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem vortragenden Rath im Reichs⸗Eisenbahnamt, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Streckert den Charakter als Wirk⸗ licher Geheimer Ober⸗Baurath mit dem Range eines Raths erster Klasse zu verleihen. b

GCWsen, betreffend die Aenderung des 8 des Zolltarifs.

Vom 18. Mai 1895. 8

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8 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, 1u] König von Preußen eꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

I. An die Stelle des ersten und zweiten Absatzes des §6 des durch die Bekanntmachung vom 24. Mai 1885 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 111) veröffentlichten Zolltarifgesetzes treten folgende Veülenmungen: 8

1

Zollpflichtige Waaren, welche aus Staaten herstammen, welche deutsche Schiffe oder deutsche Waaren ungünstiger be⸗ handeln als diejenigen anderer Staaten, können, oweit nicht Vertragsbestimmungen .. mit einem Zu⸗ schlage bis zu 100 Proz. des Betrags der tarifmäßigen Eingangsabgabe belegt werden. 81 zollfreie Waaren können unter der gleichen Voraussetzung der Ent⸗ richtung eines Zolls in Höhe bis zu 20 Proz. des Werths -. lchen Zuschl b Zoll

ie Erhebung eines solchen Zuschlags bezw. Zolls wird nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths durch Kaiserliche Verordnung angeordnet. II. Der durch die bezeichnete e veröffent⸗ ert:

8

olltarifgesetzes und

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8

1) In Nr. 5 erhält die Position a folgende Fassung: 1) Aether aller Art, mit Ausnahme des Schwefel⸗

äthers: a. in Fässern. . 100 kg 125 ℳ, 180

5. in Flaschen, Krügen oder anderen Umschließungen Schwefeläther, Chloroform, Collodium; ätherische Oele mit Ausnahme der nachstehend unter c und m. begriffenen; Essenzen, Extrakte, Tinkturen und Wässer, alkohol⸗ oder ätherhaltige, zum Gewerbe⸗ und Medizinalgebrauche; Firnisse aller Art mit Aus⸗ nahme von Oelfirniß; Maler⸗, Wasch⸗ und Pastell⸗ farben; Tusche; Farben⸗ und Tuschkasten; Blei⸗, Roth⸗ und Farbenstifte; Zeichenkreide 100 kg 20 2) An Stelle der Anmerkungen a und b zu Nr. 131

tritt folgende Anmerkung:

Anmerkung zu cIl:

Vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich an⸗

zuordnenden Aufhebung oder Beschränkung,

a. Nutzholz für Industrien des Grenzbezirks, mir Zug⸗ thieren gefahren, sofern es direkt aus dem Walde kommt und nicht auf einen Verschiffungsplatz oder Bahnhof gefahren wird, jedoch mit Beschränkung auf die bereits am 1. Juli 1885 im Grenzbezirk vor⸗ handenen Industrien und auf deren durchschnittlichen Holzbezug aus dem Auslande in den letzten drei Jahren vor dem 1. Oktober 1885, bis zum 66..

Bau⸗ und Nutzholz für den häuslichen oder hand⸗ werksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenz⸗ bezirks, sofern es in Traglasten eingeht oder mit Zugthieren gefahren wird, nach näherer Bestimmung

vlb61616163

3) In Nr. 20 erhalten die Positionen b 1 und 2 folgende

Fassung:

b. 1) Waaren ganz oder theilweise aus Bernstein, Celluloid, Elfenbein, Gagat, Jet, Lava, Meerschaum, Perlmutter oder Schildpatt; Zähne in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen von Platin oder anderen edlen Metallen 100 200 .

2) Waaren aus unedlen Metallen, mehr oder weniger vergoldet oder versilbert oder mit Gold oder Silber belegt; feine Galanterie⸗ und Quincailleriewaaren (Herren⸗ und Frauenschmuck, Toilette⸗ und sogenannte Miyppestischsachen u. s. w.) ganz oder theilweise aus Aluminium, dergleichen Waaren aus anderen un⸗ edlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und entweder mehr oder weniger vernickelt oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Halbedelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen, Alabaster, Email, oder auch mit Schnitz⸗ arbeiten, Pasten, Kameen, Ornamenten in Metallguß und dergleichen 8 . 100 kg 175

4) Zu Nr. 25:

Die Position erhält folgende Fassung:

Honig, auch künstlicher 1760 8

5) Zu Nr. 25 m:

Hinter der Position 25 m 4 wird folgende Bestimmung

aufgenommen:

5) Kakaoöl in flüssiger oder konsistenter Form (Kakao⸗

butter) ö1bge b

6) Zu Nr. 26: der Position 26 b

a. An die Stelle tritt folgende Bestimmung:

Speiseöle, als: Oliven⸗, Mohn⸗, Sesam⸗, Erdnuß⸗, Bucheckern⸗, Sonnenblumen⸗, Baumwollensamenöl in VL““ . 100 kg 10 Anmerkung zu b:

Baumwollensamenöl in Fässern, amtlich denaturiert, 100 kg 4 In der Position 26 c ist das Komma hinter „Leinöl“ und das Wort „Baumwollensamenöl“ zu streichen. Zu Nr. 31: Die Position 31 e erhält folgende Fassung: 1) flüssige alkohol⸗ oder ätherhaltige Parfümerien, ein⸗ schließlich der alkohol⸗ oder ätherhaltigen Kopf⸗, Mund⸗ und Zahnwässer . . . . ..100 kg 300 ℳ,

2) anderweitnicht genannte Parfümerien 100 100

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1895 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen

nsiegel.

Mai 1895. Wilhelm.

Fürst zu Hohenlohe.

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Gegeben Prökelwitz, den 18.

Bei der Reichsbank sind ernannt worden: der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Essen,

bisherige Bank⸗Rendant Brandau zum Bank⸗Assessor;

der bisherige Bank⸗Vorstand Loebnitz in Mülhausen i. E. um Bank⸗Rendanten und Zweiten Vorstandsbeamten der eichsbankstelle daselbst;

der bisherige Bank⸗Buchhalter Speyer in Minden zum Bank⸗Kassierer und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbank⸗ stelle daselbst;

der bisher mit der Verwaltung der Reichsbank⸗Nebenstelle in Hanau beauftragte Bank⸗Buchhalter Traeger zum Bank⸗ Vorstand daselbst.

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Der Marine⸗Intendantur-⸗Registrator Schmüser ist zum Geheimen Registrator in der Kaiserlichen Marine ernannt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: deen Kreis⸗Schulinspektoren Dr. Ruland zu Krefeld und Kreutz zu Düsseldorf den Charakter als Schulrath mit dem Range der Räthe vierter Klasse zu verleihen, sowie

der Wahl des Oberlehrers an der zweiten Realschule zu Berlin, Professors Dr. Emil Hausknecht zum Direktor der zwölften Realschule zu Berlin die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Auf Ihren Bericht vom 10. Mai d. J. will Ich dem Kreise Waldenburg, Regierungsbezirks Breslau, welcher eine Chaussee von Station 5,6 der Waldenburg⸗Striegau⸗ Maltscher Provinzial⸗Chaussee über Seitendorf bis zur Grenze des Kreises Schweidnitz bei Seifersdorf zum Anschluß an die in diesem Kreise von der Kreisgrenze über Seifersdorf, Bögendorf nach Schweidnitz zu erbauende Chaussee erbaut hat, gegen Uebernahme der nieeageg chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (Gesetz⸗Samml. S. 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Auch sollen die dem aussee⸗ geldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei

zurück. gh Neues Palais, den 13. Mai 1895.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 29. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Neuen Palais heute früh von 6 Uhr ab den Vortrag des Chefs des Zivil⸗Kabinets, begaben Si um 7 Uhr nach Berlin und hielten auf dem Tempelhofer Felde ein Exerzieren nebst Gefechtsübung der zweiten Garde⸗Infanterie⸗Brigade gegen markierten Feind ab, und zwar aus Anlaß des Jahrestages der vor sieben Jahren im Charlottenburger Schloßpark vor dem Hochseligen Kaiser Friedrich abgehaltenen Heerschau. Nach Beendigung der Uebung begaben Sich Seine Majestät nach dem Riesigen Königlichen Schlosse, nahmen daselbst die Meldung des kom⸗ mandierenden Admirals a. D. Freiherrn von der Goltz ent⸗ gegen und empfingen den Staatssekretär des Innern, Staats⸗ Minister Dr. von Boetticher und den Kriegs⸗Minister, General der Infanterie Bronsart von zum Vortrage. Nachmittags um 4 Uhr gedachten Seine Majestät in der Jungfernhaide einem Schießen der Offiziere des Garde⸗ Füsilier⸗Regiments beizuwohnen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin begaben Sich heute Vormittag um 11 Uhr 53 Minuten von der Wild⸗ parkstation nach Berlin und vom Potsdamer Bahnhofe nach dem hiesigen Schlosse, wo gegen 1 ½ Uhr Frühstückstafel Ihrer Majestäten stattfand. Im Laufe des Nachmittags statteten Ihre Majestät den Pflegestationen des Evangelisch⸗ Kirchlichen Hilfsvereins in der Georgenkirchstraße und de Wilhelmstraße Besuche ab.

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Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.