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85 1
1“ 1“ 60, 61. “ bei der Ertheilung von Rath 88 soweit iön nicht besondere Die ungen, die zur Durchführung dieser Bestimmungen Thatbestand begrenzt, schließt die Besorgniß, daß der reelle Ge⸗] des Stückeverzeichnisses ausseten, wenn er dem Kommittente
Die Vorstufe und Voraussetzung des Börsenterminhandels in einer Der Entwurf unterscheidet Löschungen auf Antrag (§ 60) und von Weisungen binden, bei dem Abschluß und der Abwickerung der Geschäfte iimm Verkehrsinteresse erforderlich erscheinen, sind an den einzelnen schäftsverkehr gefährdet werden könnte, aus. Geschäfte, die aus Beifügung einer Rechnung über den ihm noch zu zahlenden Betrag Waare oder einem Werthpapier 98 regelmäßig die, daß sich an der Amtswegen (§ 61). Die Behandlung der Löschungsankräge entspricht das Inzeresse des Auft raggebers 8 pflichtmäßigem Ermessen * Blörsen zu treffen; es wird dabei zu erwägen sein, ob die Notierungen bestimmten wirthschaftlichen Gründen, z. B. zum Zweck der Kapitals⸗ innerhalb der im § 3 bezeichneten Frist schriftlich erklärt, daß er das Bbörse ein umfangreiches Zeitgeschäft in der Waare oder dem Papier den Bestimmungen über die Anträge auf Eintragung. 8 5 in bestimmten Zeitabschnitten zu bewirken sind und ob für anlage, der Deckung, der Versicherung, abgeschlossen werden, Verzeichniß erst nach der Zahlung dieses Betrages überfenden werde.
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1 b b n - äͤge Joch ist mit zunehmen. Dieser Vorrheil geht den Kunden der Börsenhändler der Prft Zeitabschn. n d ob f anl Deckung, 1 erung, b ickelt hat und daß zur Vereinfachung dieses Verkehrs ein typischer Rücksicht auf die Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit den Vor⸗ verloren, wenn der Geschaktsverkehr hc lediglich in den Formen des die Feststellung, wann eine Ausführungsanzeige abgesandt ist, eine bleiben von der Vorschrift unberührt. Aber auch dann, wenn jemand b § 5. tragsinhalt hinsichtlich bestimmter Lieferungsfristen, fester Mengen⸗ schriften der §§ 62, 64 Absatz 2 bestimmt, daß die Löschung erst am Eigenbandels vollzieht. Es kann daher nur in Frage kommen, 1 scheß⸗ Grundlage, etwa in Gestalt von Abstempelungsstellen, zu zu einem Börsenspekulationsgeschäfte bestimmt worden ist, soll die Ist der Kommissionär mit Erfüllung der ihm nach den Bestim⸗ inheiten, gemeinsamer Bestimmungen über Qualität ꝛc. allgemein Schlusse des Kalenderjahres zu bewirken ist. Die Löschungen von] inwieweit die Einzelheiten des Rechtsverhältnisses eine neue Negelung chaffen ist. Vorschrift keine Anwendung finden, sofern das Geschäft zu seinem mungen der §§ 3 und 4 obliegenden Verpflichtungen im Verzuge und ebräuchlich geworden ist. Erst wenn ein derartiger Terminhandel Amtswegen sichern die Durchführung der Bestimmungen des § 55 rathsam machen. Zu § 69 Gewerbebetriebe gehört. Denn diejenigen, deren Gewerbe den Ab⸗ holt er auch das Versäumte auf eine danach an ihn ergangene Auf⸗ ich ausgebildet hat, kann bei der Börsenbehörde der Antrag über die Erfordernisse der Eintragung und des § 54 über die Er⸗ Von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über das Kom⸗ Daß der Kommittent Anspruch auf Berechnung des vortheilhaf⸗ schluß von Börsenspekulationsgeschäften mit sich bringt, sind eines forderung des Kommittenten nicht binnen drei Tagen nach, so ist der estellt werden, denfelben offiziell zuzulassen und durch Regelung haltungsgebühr. missionsgeschäft hat hauptsächlich die Zulassung des Selbsteintritts testen Preises hat, den der Kommissionär bei Beobachtung der besonderen strafrechtlichen Schutzes gegen Verleitung nicht bedürftig. Kommittent berechtigt, das Geschäft als nicht für seine Rechnung ab: in Sinne des § 45 als Börsenterminhandel zu organisieren. Zu § 62 8 2* 8 Anfechtung erfahren. Wenn Art. 376 des Handelsgesetzbuchs dem Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte erzielen können, ergiebt Was die Straffolgen betrifft, so entspricht es der Natur des geschlossen zurückzuweifen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu Wird die Zulassung verweigert, weil der Börsenterminhandel in dem Mit den Bedürfnissen des Verkehrs wär 1 cht 8 Kommissionär, in Ermangelung anderer Bestimmung des Kommittenten ch 2 allgemeinen Grundsätzen (vergl. Artikel 361 des Vergehens, die Bestrafung des gewerbsmäßigen Wuchers (§ 302 d beanspruchen. 1b etreffenden Gegenstande ücbesaen Jelese e⸗ 8 1- en. ve wenn bei Abschluß 89 Termingeschäften bn; durch Einsicht det die Befugniß einräumt, Waaren, Wechsel oder Werthpapiere, welche . EI Um irrigen Fol Shsn niais den Natur des Selbst⸗ E“ . Vorbilde 1 nehmen 1 88 ift 1 Die Aufforderung des Kommittenten verliert ihre Wirkung, wenn E Werterbenrse ee 5 ndi. ürseg. Börsenregisters oder Vorlegung von Auszügen aus demselben Sicher⸗ felsn Ssgrr nge 8 52 bei der Ernkaufskommiffühn bmaintrittsrechts und aus den ejonberen Vorschriften des § 68 vor. Fälle dem richterlichen Ermessen ein freierer Spielraum gewährt. er dem Kommissionär nicht binnen drei Tagen nach dem Ablaufe der Nothwendigkeit liegt vor, wenn bei einer schäblichen Entwickelung heit über eine erfolgte Eintragung gewonnen werden könnte. Aus Käufer für Pünser nn. iefern à ei der Verkaufskommission alo zubeugen, stellt der erste Absatz des § 69 klar, daß jene Verpflichtung Zu § 74. b Nachholungsfrist erklärt, daß er von dem im Absatz 1 bezeichneten fetbee Zel eschaäfte die Zula sung aus Besorgniß vor der Ver⸗ diesem Grunde soll ein Verzeichniß aller in den sämmtlichen Börsen⸗ daß gewis 5 . ehalten, so wird nicht in Abrede zu stellen sein, auch im Falle des Selbsteintritts keine Aenderung erleidet. Wäre es Den Beschwerden über den Mißbrauch, welchen gewissenlose Rechte Gebrauch machen wolle. ee g -ane 1. Untersagung nicht nachgesucht wird 8 eingetragenen Personen alljährlich durch den Reichs⸗Anzeiger 28 tbenr ngenth 8 Fnmiefiopäm hierin eine Handhabe zur Ueber⸗ für den Kommittenten vortheilhafter gewesen, wenn für den Selbst. Kommissionäre mit ihrer Vertrauensste ung treiben, kann, wie in der § 6. 8 diesen Erwägungen giebt § 48 der Börsenaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden. Die Aufstellung und Veröffentlichung dieser eüenritt 78 d bars v eber finden können. Durch den Selbst⸗ eintritt ein anderer Zeitpunkt ausgewählt oder wenn statt dieser Art allgemeinen Begründung zum Abschnitt v bemerkt ist, auf dem Ge⸗ Der Kommissionär, welcher einen Auftrag zum Umtausch von die Befugniß, den Terminhandel bereits in seiner Entwickelung zu Gesammtliste wird am zweckmäßigsten dem Gericht für die Stadt eine Stellun die ZEEe des Kommittenten, der Ausführung mit einem Dritten abgeschlossen worden wäre, so muß biete des Zivilrechts nur in einzelnen Punkten Rechnung getragen Werthpapieren der im §. bezeichneten Art oder zur Geltendmn e vnterbe chn. Berlin zu übertragen sein, da bei diesem voraussichtlich weitaus mehr Wsderstret eräth. Die Aussghnschaf als Vertrauensperson leicht der Kommissionär den günstigeren Preis in Rechnung stellen, sofern werden. Umsomehr wird auf den strafrechtlichen Schutz der Kom⸗ eines Bezugsrechts auf jolche Werthpapiere ausführt, hat binnen zwet Auch für die Durchführung der vorstehenden Vorschriften gilt das Eintragungen als bei einem anderen Gerichte stattfinden werden und lieferm ober Eeereen 8, 85 denß Gut ir Rechnung er es an der pflichtmäßigen orgfalt hat fehlen lassen. 8 mittenten Gewicht gelegt werden müssen. Daß in dieser Hinsicht das Wochen nach dem Empfange der neuen Stücke den Kommittenten in der Begründung zu § 47 Gesagte. 1 Betheiligung einer anderen Behörde unnütze Weiterungen und meeh werben Ratbschläne nt eh eilen 72* CE 88 Durch den soeben erörterten Grundsatz v bestehende Recht einer Ergänzung ist bei den Erhebungen der ein Verzeichniß der Stücke mit den im § ₰ Absatz 1 vorgeschriebenen 8 r “ 4 7, 28 2 . i ölli 1 8 Selb n . örsen⸗ 6 1 1 9 f 6 8 io Sfi⸗ 8 2 8 Zu § 49. Er cgerungen venersochrn würde⸗ . Kommittenten Interesse berücksichtigen. Der Selbsteintritt in ein . gicht vällg E“ obwont brtan ezi den 1111“ TT Angaben zu übersenden, soweit er ihm die Stücke nicht innerhalb . Die Gründe für die Sonderbestimmung des § 49 sind hereits t 2 8Ieu“] Spekulationsgeschäft kann zu einem Spekulieren des Kommissionärs des Auftrags ein Geschäft mit einem Dritten zu einem günstigeren Für einen ungetreuen Kommissionär bieten sich mannigfache Möglichkeiten, dieser Frist aushändigt. zrörtert worden. Die Kontrole über die Handhabung der Vorschrift Zur Wirksamkeit eines Börsentermingeschäfts soll erforderlich sein, auf Kosten des uftraggebers Anlaß geben. Auch der Verdunkelung Preise⸗ bo sol ssen hatte. Diese Frage wird im zweiten Absatz des den Kommittenten zu schädigen. In Betracht kommt z. B. die arglistige 7. ist dem Reichskanzler zugewiesen, weil so am sachgemäßesten die daß beide Theile im Börsenregister eingetragen sind, und zwar muß des Abrechnungsverhältnisses und dem chneiden am Kurse wird durch 8 1“ gef Bestimmun Srichtet sich unmittelbar gegen den Ertheilung unricht ger Rathschlä e, sei es was die Ein sei es was Der Kommissionär, welcher den im § 6 ihm auferlegten Pflichten Beschlußfassung des Bundezraths gemäß § 46 herbeigeführt werden sich die Eintragung auf denjenigen Geschäftszweig erstrecken, auf das Recht des Selbsteintritts Vorschub geleistet. 1 ißb enenasgn Kurschnittes Dabei wird angenommen die Abwickelung eines Geschäfts betrifft, die wissentliche nicht genügt, verliert das Recht, für die Ausfübrung des Auftrages kann, sofern aus dem Gutachten oder den im Anschluß daran von dem welchen sich der Abschluß bezieht. Trifft diese Voraussetzung au Diesen Mängeln stehen indessen wesentliche Vorzüge gegenüber. 2 fes 9 jAbschluüsfe welche der Kommissionär gemacht hat unrichtiger Kurse, das absichtliche Auswählen eines ungünstigen Zeit⸗ Provision zu fordern (Art. 371 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs). Reichskanzler veranlaßten weiteren Erhebungen Bedenken gegen den nur bei einer Partei nicht zu, so ist das Rechtsgeschäft für beide Der Selbsteintritt erleichtert beim Zusammentreffen gleichartiger Auf⸗ 1 sführung erhaltener Aufträge in den Stand zu fetzen, punktes für den Abschluß des Abwickelungsgeschäfts, die nachtheilige beabsichtigten Börsenterminhandel sich ergeben. Theile unverbindlich; denn es würde der Sicherheit des Verkehrz und träge die Rechnungslegung; er ermöglicht es, Aufträge, die sich gegen⸗ 1.“ Uihlsgrd. 1 r Auftr e erfolgt sind; natürlich folgt daraus nicht, Beeinflussung des Kurses, die Ankündigung nicht vorhandener Waare e 1 b Zu § 50. BE“ wenn in —S 85 8 vecene shnbe satien zur zu bringen. Wenn daß 5 8 Ausführung mehrerer gleichartiger Aufträge Geschäft⸗ Wird auch .. manchen derartigen Fällen 5 Thatbestand des Betrugs, an ei .ee; -Ee Der Entwurf geht hier einen Schritt weiter als die Enquste⸗ 8 zunsten des Kichteingetragenen ein Anfechtungsrecht gewähr er Kommissionär selbst einen entsprechenden Bestand von Waaren u verschiedenen Kursen eingegangen werden mußten, jedem Auftrag⸗ des Art. 249 d Ziffer 2 des Handelsgesetzbuchs oder des § 72 dieses an den darimn verzeichneten Wert vig Nes ve. Kommission (S. 125 ff. des Berichts). Mit Recht hebt letztere die würde. Nach der Bestimmung im erstreckt sich das Er, oder Effekten hat, wäre die Ausführung durch Rechtsgeschäft mit 8 der günstigste dieser Kurse zu berechnen wäre. G Entwurfs vorliegen, so treffen die Voraussetzungen hierfür doch keines⸗ ves “ E“ Seekie heeke—he se⸗ ve egn .
Unzuträglichkeiten hervor, welche durch die Benutzung unkontraktlicher forderniß der Eintragung auch auf das 2 ftragsverhältniß und auf einem Dritten eine zeitraubende und mit Mehrkosten verbundene Be⸗ Die Schranken, die hiernach für die Preisberechnung gezogen sind, wegs immer zu, und der egen Untreue gerichtete § 266 Ziffer 2 des . 38 F. E1““ 2 Waare zu Kündigungen nicht nur für das einzelne Geschäft er 8 g der Uebergang des Eigenthums schon in einem früheren Zeitpunkte
die Vereinigung zum Abschlusse von Börsentermingeschäften. Ob eine lästigung. Den Kommittenten kommt es regelmäßig nur darauf an 3 ssionsaeschäf ines Ve . äst erfü über ei sti b⸗ z7. 1 — Ha 5. 2 3 . ängen mit der Natur des Kommissionsgeschäfts als eines Vertrauens⸗ Strafgesetzbuchs läßt sich nur auf Verfügungen über einzelne bestimmte ed. 5 für die gesammte Preisbildung erwachsen. Auch die in der Enquöte Lc Vereinigung in der Betheiligung an dem Handelsgewerbe eines daß sie den Kommissionär in Anspruch nehmen können; mit der Be⸗ SeWtehi so wesentlich zusammen, daß es gegen Treu und Glauben Verm 'gensstücke des Artnus sah ee Es muß deshalb ein auf dn, bezüglich der in seinem Gewahrsam b beigebrachten statistischen Daten beweisen, daß das Verhältniß der zur Anderen gefunden werden kann, hängt von der Beschaffenheit des nennung eines Dritten, als des ihnen haftenden Kontrahenten, ist rstoßen würde, wollte sich der Kommissionär durch Vertragsabrede absichtliche Benachtheiligung des Anderen erichtetes Verhalten des ge ie Komꝛ sionär h züg de einem Gewahrsam be B, der z zel Ils ab . verstoß ' - bsichtlich Heiligung des 9 ndlichen, in das Eigenthum des Kommittenten übergega Werth⸗ angebotenen zu den von den Sachverständigen als lieferbar einzelnen Falls ab. 8 ihnen nicht gedient. Vor allem ist es ihnen von Wichtigkeit, mög⸗ im voraus davon befreien lassen. Der Entwurf schließt deshalb hier Kommissionärs allgemein mit Strafe bedroht werden. Selbstverständ- ndt EE1““ 1— 1 gegangenen; 88S erklärten Getreidemengen ein ungesundes ist. Zur Beseitigung dieser Wie aus den Vorschriften im ersten und dritten Absatz erhellt, lichst schnell die Sicherheit zu haben, daß und zu welchem Preise das die Vertragsfreiheit aus. lich bleibt es dem Kommissionär unbenommen, für Rechnung eines papiere die im § 1 bezeichneten Pflichten eines Verwahrezt. Unzuträglichkeiten giebt es zwei Wege; man kann entweder für jeden soll irgend ein rechtlicher Zwang zur Erfüllung der von der Un⸗ Geschäft zum Abschluß gelangt ist; „an der Börse wird aber die so⸗ Der § 70 wiederholt lediglich eine im Artikel 376 d anderen Auftraggebers oder auch als Eigenhändler die durch den 9. einzelnen Fall die Feststellung der Lieferungsfähigkeit vor der An⸗] Aültigkeit betroffenen Rechtsgeschäfte nicht ausgeübt werden können.] fortige Ausführung des Auftrags nicht immer möglich sein oder den gesetzbuchs enthaltene Bestimmunkg. 1““ soordnungsgemäßen Gewerbetrieb veranlaßten Handlungen vorzunehmen Ein Kaufmann, welcher im Betriebe seines Handelsgewerbes kündigung verlangen, oder einen Erfüllungsverzug des Verkäufers schon Soweit dagegen das Geschäft bei oder nach seiner Abwicklung 8 nach der für den Kommittenten ungünstigen Ri “ wenn dieselben auch mittelbar, z. B. durch Steigern oder Drücken des fremde Werthpapiere der im § 1 bezeichneten Art einem Dritten zum dann statuieren, wenn er vor Ablauf der Leferungsfrist eine aus freien Stucken erfüllt worden ist, muß es dabei sein Bewenden beeinflussen. “ AX“ Kurses, dem Kommittenten Nachtheil bringen können. Zwecke der Aufbewahrung, des Umtausches oder des Bezuges von unkontraktliche Waare ankündigt und liefert. Da die zur Ausführung haben. „Der Selbsteintritt dient also nicht nur dem Interesse des Kom Vielfach wird bei den Anzeigen, welche über die Ausführung Die sich hiernach ergebende Strafbestimmung läßt sich nicht auf anderen Werthpapieren, Zins⸗ oder Gewinnantheilscheinen ausant⸗ einer Vorschrift der erstgedachten Art erforderlichen Einrichtungen an . Zu § 64. 8 missionärs, sondern auch demjenigen des Kommittenten. Die Ein der Aufträge erstattet werden, eine Ausdrucksweise gebraucht, die es den Verkehr in Börsenwerthen beschränken, vielmehr treffen die für wortet, hat hierbei dem Dritten mitzutheilen, daß die Papiere fremde manchen Börsenplätzen noch fehlen, sich für manche Waaren auch Soll der Grundsatz des § 63 nicht zu ungerechtfertigten Härten richtung hat sich infolge der Verbindung von Kommissions⸗ und im Unklaren läßt, ob Selbsteintritt sder Abschluß mit einem die Strafbarkeit sprechenden Gründe bei allen Personen zu, die als seien. Der Dritte, welcher eine solche Mittheilung empfangen hat, schwer herstellen lassen, so entscheidet sich der Entwurf für den zweiten führen, so muß der gute sowie der böse Glaube bezüglich der That⸗ Eigenhandel in Deutschland seit langer Zeit eingelebt und war schon Dritten erfolgt ist. Nach der Rechtsprechung ist es in solchen Kommissionäre im Sinne des Handelsgesetzbuchs (Art. 360, 378) kann an den übergebenen oder an den neu beschafften Papieren ein Weg, dessen Beschreitung im Interesse namentlich der Landwirthschaft sache der Eintragung gebührende Berücksichtigung finden. Eine dem zu der Zeit, als das deutsche Handelsge etzbuch in Kraft trat, als Fällen dem Kommissionär gestattet, sich nachträglich, vielleicht Handelsgeschäfte für Rechnung eines Auftraggebers abschließen. Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen solcher Forde⸗ liegt und rechtlich um so unbedenklicher erscheint, als es in Frage ge⸗ 55 zuwider erfolgte Eintragung soll deshalb die Fähigkeit zu allgemein gebräuchlich anerkannt. Eine Beseitigung der betreffenden erst im Prozesse, auf die eine oder die andere Art der Ausführung zu 1 1u“ 88 rungen an seinen Auftraggeber geltend machen, welche mit Bezug auf zogen werden kann, ob nicht schon nach gegenwärtig geltenden Rechts⸗ HöJe znider rfalgt nicht zur Folge haben, wenn der andere Theil Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs würde den bestehenden Ver⸗ berufen. Durch eine derartige Hinausschiebung der Erklärung wird 1I1“ 11“ 8 die Papiere entstanden sind. normen die bestimmte Ankündigung des Verkäufers, seinen Verpflich⸗ von dem zur Zeit des Geschäftsabschlusses fortbestehenden Mangel hältnissen auch des soliden Handels nicht entsprechen; sie hätte aber ein Zustand der Ungewißheit geschaffen, der auf Seiten des Kom⸗ Ob diejenigen auf Werthpapiere bezüglichen Bestimmungen des § 10 tungen durch Lieferung einer zum Zweck der Uebergabe vorgewiesenen Kenntniß hatte. Auf der anderen Seite führt der Zweck der nach auch voraussichtlich nur die Wirkung, daß die Befugniß zum Selbst⸗ mittenten Mißverständnisse und irrige Erwartungen hervorrufen kann. vorliegenden Gesetes, welche ihrem sachlichen Iöö“ Wenn ein K über Werthpapiere der i 1 bezeichnet und bereitstehenden Waare nachkommen zu wollen, auch vor Ablauf 62 aufzustellenden Gesammtliste dahin daß die darin aufgeführt eintritt durch Vereinbarung im Einzelfalle oder mittels all⸗ Für die weiteren Entschließungen des Auftraggebers würde es unter Wechsel treffen müssen, ohne ausdrückliche Bestimmung auf die enn ein Kaufmann über erthpapiere er im § ezeichneten der Lieferungsfrist cine Wirksamkeit in Bezug auf die Voraussetzungen Hersna im allgemeinen, ohne Rücksicht darauf, ob ihre Aarnahme Ffiebener 85 ch6h 8 vü besenen 11“ G2. Amständen von emtscheidender Hedeutung gewesen sein, wenn 5. “ 8 1s nncg fsnen nbücger g eanres eisegft ersche nen. nit S ases fthat sr en velhenfe Pae des Erfüllungsverzugs äußert. Wird aber, wie durch den Entwurf in die Liste wegen rAcsagf. b L . 1 iebe nur die öglichkeit, durch Verbot einer solchen Verein⸗ Zeiten erfahren hätte, daß er in dem Anderen nicht mehr einen bloßen denn au as Handelsgesetzbuch (Art. 37 4½ Bedürfn g 8 “ IW141“ 8 397. n geschieht, 89 gesetzliche Regel nacenc 8 zu 1 1a. ist “ “ barung das Selbsteintrittsrecht überhaupt auszuschließen. Aber Beauftragten, sondern 28 Selbstkontrahenten, vielleicht mit ent⸗ hat, die Wechsel neben den Werthpapieren besonders namhaft zu 8e. “ 8,9 des 1 öö be Kraft aufgestellt, daß entgegenstehenden Vereinbarungen die Rechts⸗ denn, daß der innere Grund dieser im Entwurf getroffenen Regelu auch ein derartiger Eingriff in die bestehenden Verhältnisse würde gegengesetztem Interesse, zu erblicken habe. Es empfiehlt sich deshalbp, machen. 1 ““ eigenen Nutzen oder zum Nutzen eines Dritten rechtswidrig verfügt, wirkung abgeht, so hen⸗ es nunmehr im Interesse des Verkäufers, in versagt, weil der andere Theil von der im Börsentegister 2.Jee seinen Zweck verfehlen. Denn die Uebelstände im Kommissionshandel — beim Mangel einer ausdrücklichen Mittheilung, das Rechtsverhältnis Ausländische Geldsorten würden nach allgemeinen Rechtsbegriffen G1“ 8. eiem . e7- Geldstrafe bis in thunlichst weitem Umfange die Möglichkeit zu erhalten, die Lieferungs⸗ Löschung der Eintragung seines Gegenkontrahenten Kenntniß hatte. sind, wenngleich sie bisher hauptsächlich beim Selbsteintritt in die gesetzlich so zu regeln, wie wenn eine bestimmte — und unwider⸗ in vielen Fällen zu den Waaren zu rechnen sein; ihre Bedeutung Dreitausend Mark öder mit einer dieser Strafen . 8 fähigkeit der Waare vor Ankündigung durch Sachverständige feststellen Ebenso führt die der Gesammtliste 5 ulegende ausschlaggebende Be⸗ Erscheinung getreten sein mögen, doch keineswegs an diese Form rufliche — Erklärung über die Art der Ausführung abgegeben wäre. im Börsenverkehr aber erfordert es, sie in Betreff der Preisfest⸗ Der gleichen Strafe unterliegt, wer der Vorschrift des § 9 zuleg schlagg gebunden. Vielmehr kann der Kommissionär die gleichen Ziele im AöAbbweichend von dem Vorschlage der Börsen⸗Enquste⸗Kommission, soll— stellung, des Terminhandels und des vI“ den⸗ zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen eines Dritten vorsätzlich zu⸗
zu lassen. Mittelbar kommt also auch der im Entwurf gewählte We deutung zu der Bestimmung, daß die infolge geschehener Löschun ; 2 5 — 8 5 2 schrif ; de fü e api * der von der Enquste⸗Kommission empfohlenen Richtung entgegen, in der neuen Liste nicht vumg. daß ve infols nccgschh zum — wesentlichen auch auf dem Wege des Geschäftsabschlusses mit Dritten nach dem Entwurf in Ermangelung Erklärung an⸗ selben “ zu unterstellen, welche für Werthpapiere maß⸗ C“ ein Angehöriger (8 52 Abs. 2 des Strafgeseß⸗
es wird Sache der Ausführungsbestimmungen sein, dahin zu wirken, eines Monats seit Veröffentlichung der Liste als eingetragen gelten erreichen, zumal, wenn S8 vorgeschobene Personen sind oder anderweit genommen werden, daß der Auftrag durch Abschluß mit einem Dritten gebend sindd. 8 Si 8 en, so tritt die Verfol f 2 1 im Einverständniß mit ihm handeln. A anderen Seite ständ sgefü ist. Ei ift, die i ifelfälle Selbst⸗ Im übrigen ist der Ausdruck Werthpapiere im weiteren Sinne buchs) des Verletzten, so tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein. s ß h uf der anderen Seite stände ausgeführt ist. Eine Vorschrift, die in Zweifelfällen den Selbst zu verstehen, sodaß beispielsweise auch Zinsscheine und Banknoten Die Zurücknahme des Antrages ist zulässig. Der § 247 Absatz 2
daß thunlichst bald überall die Einrichtungen geschaffen werden, damit zur Vermeidung von Unsicherheit im Handelsverkehr ein ge⸗ 8 ’.
n. 8 95 8 1 . 8 2 8 F8 bei Wegfall des t intri d ürde dies der ¹ 8 Auftragsverhältnisses 1 Str. ee 8 s
mittelst deren eine rechtzeitige Prüfung jeder zu lief nden Menge er⸗ nügender Spielraum für das Bekanntwerden der Löschungen ver⸗ egf es Rechts zum Selbsteintritt zu besorgen, daß gerade eintritt annähme, würde diesen, der Natur des Auftragsverhältnisses Freer ber Begri en und 3 des Strafgesetzbuchs findet entsprechende Anwendung. § 11.
folgen kann (vergl. die Begründung zu § 46). bleibt. jes ge die zuverlässigen Firmen vielfach das Kommissionsgeschäft aufgeben zuwider, begünstigen und einen gesetzesunkundigen Kommittenten nicht “ (verg 8 8 F 1 ) Peresasbasehtes de cah. de ... ihre Kraft, wenn dem und ihren Kunden nur noch als Eigenhändler “ würden. dagegen sichern, daß er von der Eigenschaft des Kommissionärs als Die Einricht nedeg 8§ 88 82 54. 8 8 Aus diesen Gründen hält der Entwurf, im Anschluß an die Selbstkontrahenten erst verspätet Kenntniß erlangt. Aber auch im Ein Kaufmann, welcher seine Zahlungen eingestellt hat oder über ie Einrichtung der Börsenregister bedarf, da sie nach § 63 die 1 6 Zu § 65. 1“ Stellungnahme der Börsen⸗Enquste⸗Kommission, an dem Bestehenden Interesse des Kommissionärs wird es nicht selten liegen, daß ihm, ““ dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, wird mit “ 1 die privatrechtliche Wirksamkeit der Börsentermin⸗ Für den Geschäftsverkehr mit dem Auslande muß mit Rücksicht fest und sucht nur durch Ausbau und Klarstellung der gesetzlichen wenn er sich über die Art der Ausführung des Auftrags nicht geäußert 1u“ Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft, wenn er den Vorschriften des Feecgit esweastaftzenn el Helsferchaheheßpendig, daß,ut de Braenig de esnchec hefeedeh degeneeeaeen Senemnengh ere bezorebesce ügerhecen aunücse ne⸗ bet. die Möglichkeit gewahet bleitt. statt der unter Ümftänden 8,1 Zifter 1, cber 2 vorsäßlich zupidergehandelt, hatz, und de⸗ sie den Gerichten zugewiesen wird. Im allgemeinen haben hierbet melden 8 7ge. 18 EEE Anaeslonn e zubeugen. Es soll zu diesem Behufe, wie der 8 schesergen Krgechueisung, den,d 78” durch der Berechtigte bezüglich des Anspruchs auf Aussonderung , 8 aftli eerechtigte von der un⸗ andererseits aber au e 8 9 3 u. 29 Sol fs, dem Zust 5 si it ei 8 8 Sr⸗ Nea . 88 ätzli dergeban 9 berechtigten Spekulation zu sondern, nach Möglichkeit zu genügen, ist Eintragung dem eutschen Börsaeverkeht 8 — 8 Verdene an e. “ die lch den nͤs L bis 8. “ 1““ 1“ “ Eö“ 8 betreffend die Pflichten der Kaufleute bei densde Bedertts b.aerg, Heen ge es Masseress die Scheidung des Börsenregisters in ein Waaren⸗ und ein Effekten⸗ darf deshalb zwar die Unwirksamkeit des geschästs nicht davon ab⸗ Vorz 111A““ § 71 geschieht, eine Vertragsabrede für unwirksam erklärt werden, die Aufbewahrung fremder Werthpapiere. der von jenem eingekauften, eingetauschten oder bezogenen Werthpapiere
. 2 8 882 . U 68. eili vird. 8 mann für seinen Geschäftsbetrieb des Terminhandels sowohl in zu erfüllen ist. Vielmehr muß in der Regel ohne Rücksicht darauf, Das Handelsgesetzbuch 88 das Recht zum Selsteintritt nur Ausführung über den Tag der Anzeige hinaus aufzuschieben. Dagegen 8 benachtheiligt wird 8 8 Waaren als auch in Effekten bedarf, werden die selteneren sein. welchem örtlichen Recht ein Börsentermingeschäft unterworfen ist, von der Voraussetzung abhängig, daß die betreffenden Waaren oder ist es nicht ausgeschlossen, daß der Kommissionär, sei es bei dem “ § 1 1 182 “ 3
8 Da es niemandem verwehrt sein soll, die Fähigkeit zur Eingehung das Erforderniß der Eintragung in der Person jedes Vertrag. Werthpapiere einen Börsen⸗ oder Marktpreis haben; da egen wird einzelnen Geschäfte, sei es ein für allemal, mit dem Kommittenten Ein Kaufmann, welchem im Betriebe seines Handelsgewerbes Ein Kaufmann, welcher seine Zahlungen eingestellt hat oder über von Börsentermingeschäften zu erlangen, so kann eine jede physische schließenden erfüllt sein, der im Deutschen Reich einen Wohnsitz oder nicht verlangt, daß eine Feststellung des Preises unter Mtwirkung — vereinbart, er werde, sofern er nicht das Gegentheil erkläre, als Aktien, Kure Interimsscheine, Erneuerungsscheine (Talons), auf den dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, wird mit oder juristische Person, sofern sie eine gewerbliche Niederlassung oder eine “ hat; nur für die im Ausland angesessenen Personen amtlsicher Organe stattgefunden habe. Vom Standpunkte des Selbstkontrahent ausführen. Ieccbe 1 Schuld- Zuchthaus bestraft, wenn er im Bewußtsein seiner Zahlungsunfähig⸗
Finen Wohnsiz im Deutschen Reich hat (vergl. § 52 Abs. 2, § 65 ist von jener Beschränkung abzusehen. Allein von dieser Regel macht Entwurfs, der die amtliche Feststellung der Preise als wünschenswerth V Auch nach dem Entwurf bleibt es dem Kommissionär überlassen, vderschreibungen, oder vertreibare andere Werthpapiere mit Ausnahme keit oder Hüene fremde Werthpapiere, welche er im Betriebe
. 2), in das Register eingetragen werden. Nach § 52 Abs. 1 der dritte Absatz des § 65 eine Ausnahme, insofern zu einem Geschäfte, ansieht, und sie im zweiten Abschnitt, soweit engengi einheitlich ob er in einer Ausführungsanzeige, nach deren Inhalt er nicht als von Banknoten unverschlossen zur Verwahrung oder als Pfand über⸗ seines — . als Verwahrer, oder Kom⸗
erfolgt die Eintragung physischer Personen unter ihrem persönlichen das jemend in seinem Gewerbebetriebe mit einer nur im Ausland regelt, liegt es nahe, nach dem Je. der Börsen⸗Enquste. Selbstkontrahent zu betrachten ist, den dritten Kontrahenten namhaft geben sind, ist verpflichtet: öB Hlberda ig Chhe. ee.es rechtswidrig zugeeignet hat.
Namen; bei Einzelkaufleuten erstrecken sich daher, auch wenn neben angesessenen Partei abschließt, auch eine Eintragung des inländischen Kommission den Selbsteintritt nur für den Fall der amtlichen Notierung machen will. Ist es unterblieben, so soll sich der Kommittent an 1) diese Werthpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung-g.Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe
dem Namen die etwa davon abweichende Firma vermerkt wird, die Kontrahenten nicht erforderlich sein soll. Es erscheint namentlich im des Preises zuzulassen. Für eine solche Beschränkung spricht, daß die den Kommissionär selhst halten können. Der Absatz, der diesen jedes Hinterlegers oder Verpfänders gesondert von seinen eigenen Be⸗] nicht unter drei Monaten ein. der Eintragung nur auf den in das Register eingetragenen Interesse des Ein⸗ und Ausfuhrhandels “ daß die inländischen künstliche Beeinflussung der Preise zum Nachtheile der Kommittenten 5 Grundsatz ausspricht, steht sachlich mit dem geltenden Rechte im Ein⸗ ständen und von denen Dritter aufzubewahren, § 13.
nhaber der Firma. Bei Personenvereinigungen, die wie die offene Betheiligten bei Ausübung ihres Gewerbebetriebs nicht im Ausland durch die amtliche Feststellung erschwert, sowie, daß die Prüfung des klang. Hie Fassung der betreffenden Bestimmung des Handelsgesetz⸗ 8 2) ein Handelsbuch zu führen, in welches die Werthpapiere jedes Die Strafvorschrift des § 10 findet gegen die Mitglieder des Handelsgesellschaft unter ihrer Firma Rechte erwerben können, ist auf Schwierigkeiten stoßen, wie dies der Fall sein würde, wenn ihre vom Kommissionär berechneten Preises dadurch erleichtert wird. Es buchs (Art. 376 Absatz 3) hat indeß zu Zweifeln Anlaß gegeben. Hinterlegers oder Verpfänders nach Gattung, Nennwerth, Nummern Vorstandes einer Aktiengesellschaft oder eingetragenen Genossenschaft, 1 die i der Firma und nicht die der einzelnen 5 zum Abschlusse von Termingeschästen von den ausländischen muß indessen anerkannt werden, daß gewichtige Interessen, insbesondere Der Entwurf bringt schärfer zum Ausdruck, daß es sich in dem frag⸗ oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen der Stücke einzutragen sind; die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie 85 8 ““ iümen, mnit welchen 88 3 Eöö treten, besonders ge⸗ 988 Ein⸗ 1 dusfngrhandans der lascehnung des S ve Falle v “ “ 22 FeeT sen.r 8s der Eintragung steht die Bezugnahme auf Sbe gleich, welche gegen die e. einer Heedesce fchscaft oder eingetragenen
3 b. V1 t agetre 8 roliert werden müßte. auf den Waarenverkehr widerstreiten, weil eine amtliche Notierung Sinne des § 68, sondern nur um die Haftung desselben für die ben dem H lsbu fü werden. ie Eintragung kann unter⸗ enossens Anwendung, wenn sie in Ansehung von Werthpapieren,
Bezirk der Eintragungsstelle verzieht, verliert die Eüherehung nicht Zu § 66 von Preisen bei allen für das Kommissionsgeschäft wesentlichen Existenz und Erfüllung des als eoe chloses dcgesenes Geschäfts bleiben Cn Handela5 I find, üer die Ein⸗ g flh schastzangn der Gesalsmast oder Genossenschaft Felabeh oder bhrs Rechtswirkamkeit: auch darf sie aus diesem Grunde, solange die Die gegenwärtige Rechtsprechung bezüglich des auf den Ausschl Waarengattungen nicht durchzuführen sein würde. Der Entwurf beläßt handelt. Stellt sich heraus, daß der Kommissionär ein Geschäft mit tragung bei ordnungsmäßigem Geschäftsgange erfolgen konnte. von dieser einem Dritten ausgeantwortet sind, die mit Strafe be⸗ “ 8 dem Gerichte des bisherigen Bezirks fortgezahlt effektiver Lieferung he a d.g eeg he ehe ln emegcd⸗ es daher, was Waaren betrifft, bei dem bestehenden Rechte, wobei einem Dritten überhaupt nicht geschlossen hat, so kann hier der Das Recht und die Pflicht des Verwahrers oder Pfandgläubigers, drohte Handlung begangen haben. eh. bder Uebersichtlichtent dee ch Mbecen ist chtinr 815 über Ansprüchen aus Termingeschäften führt, wie bereits in der all. edoch zu berücksichtigen ist, daß der Bundesrath nach § 33 Nr. 2 in Kommittent nach seiner Wahl den Auftrag als nicht ausgeführt be⸗ im Interesse des Hinterlegers oder Verpfänders Verfügungen oder Die vorbezeichneten Personen werden, wenn die Gesellschaft oder pon der Verlegung der Niederlafung, oder des ohusiber Kae 0. simetnennsfaesenndun, n, deen bschce darelct if. um emer des Mafsg ur gölcht 1 weacßen Be hermneven dea süehene,. Te 1ö] vezm Fter deren langen, das Erforderliche zu veranlassen, um auch ohne Antrag des chwer empfundenen Unsicherheit. Vom Stadtpunkte des Entwurfs, würde sich ein solches Eingreifen des Bundesraths nach der Natur der 6 8 unter Züffer 1 ni I 8 E“ äß § 11 sie de V schrift 2* d18e Ziffer 1 Eingetragenen die Uebertragung in das Register des neuen Bezirks der einem unwirthschaftlichen Terminhandel durch die Vorschriften Verhältnisse nicht in ausreichendem Maße ermöglichen lassen; auch VI. Straf⸗ und Schlußbestimmungen. 2 8 1 gemeh Voerschenn, 88 eee 5 be b1“
berbeizuführen. über das Börsenregister entgegenzuwirken sucht, ist es angängig, den waltet hier kein sachliches Hinderniß —½ den Selbsteinürllt an die 72 Eine Erklärung des Hinterlegers oder Verpfänders, durch welche oder 2 oder bües Vorschriften er 88 3 oder 6 vorsätzlich zuwider⸗
1 5 3 Se inw jeni - 8 8 u § 72. 8 1 34¼ 1 wen andelt haben und dadurch der Berechtigte bezüglich des Anspru
— ei Bemessung der Gebühr auf 150 ℳ für die erste Eintragung senmand “ Fersen vüesen Vor⸗ Voraussetzung zu knüpfen, daß der Preis amtlich festgestellt ist. Es entspricht dem “ Interesse der Börse und der Verwahrer oder Pfandgläubiger ermächtigt wird, an Stelle hinter⸗ 5 Aussonderung der Sssche Gesellscheft verüalich des Aäfsge .
und anf 25 ℳ für jedes folgende Kalenderjahr ist erheblich unter die dies bei den Betheiligten, welche enis s. 88 Vo sch ift 808 81 9 Schärfer als es im Artikel 376 des Handelsgesetzbuchs geschehen, bringt des allgemeinen Verkehrs, datz die Kurse, gleichviel, ob sie legter oder verpfändeter Werthpapiere der im § 1 bezeichneten Art verwahrenden oder von ihr eingekauften, eingetauschten oder bezogenen
der Enguste⸗Kommission herabgegangen worden, um jede (in Verbindung mit § 64) eingetra 12. daraus de she scch fü den die Fassung des ersten Absatzes des § 68 zum Ausdruck, daß der unter Mitwirkung amtlicher Organe festgestellt werden oder süecharth⸗ Werthpapiere zurückzugewähren oder über die Papiere zu Werthpapiere benachtheiligt wird,
8 örung des legitimen Handels zu vermeiden. Daraus, daß das Abschluß von Börsentermin efchäf ege, K. fen bek ] 8— 98 Selbsteintritt, sowie die Lieferung oder Uebernahme des Kommissions⸗ nicht, die wahre Lage des Marktes zum Ausdrucke bringen. Die ge⸗ seinem Nutzen zu verfügen, ist nur gültig, soweit sie für das einzelne 2) gemäß § 12, wenn sie im Bewußtsein der Zahlungsunfähigkeit
Register für Waaren und für Werthpapiere getrennt geführt wird, moschluß. 2 mingeschäften als berufen bekannt haben, so gutes durch den Kommissionär als Ausführung des Auftrags gelten, einschädlichen Folgen, die eine betrügerische Beeinflussung der Kurse Geschäft ausdrücklich und schriftlich abgegeben ist. In diesem Falle der Ueberschuldung der Gesellschaft oder Genossenschaft fremde
ergiebt sich, daß die Gebühr von denjenigen in beiden Registern erscheint in den Fällen, in denen die Eintragung nach § 65 Absatz 2 ift bi seiner Abwick d bsã meinschädli gen, rvug 22 lusfung v finden die Bestimmungen des § 1 keine Anwendung. “ 2 g Be ofsenschaft f
eingetragen sein wollen, für jedes besonderg erlegt werden mus. und 3 zur Wirksamkeit des Geschäfts nicht erforderlich gewesen ist, daß also das Geschäft bis zu seiner Abwickelung von den Grundsätzen nach sich ziehen kann, machen eine besondere Strafvorschrift erforderlich, finden 1t 8 Werthpapiere, welche von dieser als Verwahrer, Pfandgläubiger oder
1 1 8 ers erlegt werden muß. der Ausschluß des Einwands schaf⸗ deshalb wünschenswerth, weil des Auftragsverhältnisses, insbesondere der Verpflichtung zur Treue da der Thatbestand des vollendeten oder versuchten Betrugs hierbei § 3. 8 Kommissionär in Ge am genommen sind, sich rechtswidrig zu §§ 55 bis 59 sddieser sonst unter Umständen der einen Partei gestattet und der beherrscht wird. Der weitere Inhalt des § 68 soll außer Zweifel nicht immer festzustellen sein wird. Nachdem hinsichtlich der be⸗ Der Kommissionär (Art. 360, 378 des Handelsgesetzbuchs), welcher geeignet haben. regeln die Eintragung und deren Veröffentlichung. Inwieweit für anderen verwehrt sein wüͤrde. hllex, welch 1 rais, m Felff des Selegeinteitte, ze berechn g 8 Stac, ef 8r 88 fbest . bböb v Sz; ven e. veen 55 Unr rn bezeich⸗ v1A14464“ ; . 9 Ei Spi it er ni iali 8 4 1 esetz vom . Juli eine rafbestimmung a Art. . e 2 sfü 0 enten binnen drei Tagen ein 8 S 1, Sr. i Fro, 4. . Henen 1 ’ 3 je Besti Im 6 b G 3 ielfach gerügten Kur i ieten. eem Sinne der beste 8 iegende Entwurf die geeignete Gelegenheit, die durch die Natur der N. sonsti scheidungsmerkmale zu übersenden. Uase 2 ve. 1 8 “ “ 888 onch bie, e velnigang, zas Feee. hs “ S 3 Pofscheift tmach melcher der mprris “ den — 8* . 1 Eenae besraene Areheae auf fenscae Sn 8s auf ie Kamemen ader ülle ner Unterscheidung bei der neg. slen die chriften über die Handelsbücher keine Geltung haben. vfle sc.t 76 8 86 uftrags einzuhalten ist, entspricht es, daß der Kommissionär ver⸗ . reffen. enn enü ei der Börsen⸗Enquste Ausfü des Auf f f 8 Verkäufer namh . üs 12 oder Pflegschaft (Kuratel) stehenden Person zur Stellung des V. Kommissionsgeschäft. pflichtet ist, dem Kommittenten keinen Preis zu berechnen, der für 2. Ss e S E11“1“ Vesctzanna zu⸗ nness an EE“ Fiet 1e 9 vamhaft ge⸗ 8 Begründung. 1 ö“ 8 intragung des Pflegebefohlenen in ein Börsenregister 1 85 1 diesen ungünstiger ist, als der bei Absendung der Ausführungsanzeige weilen Ankäufe an der Börse lediglich zu dem Zweck vornehmen des Zeitraums, innerhalb dessen der Kommissionär nach der Erstattung u“ ePlo⸗ She ber. 1“ di r Die Betheiligung des nicht zu dem engeren Kreise der Börsen⸗ als bestehend notierte. Diese Anforderung bringt der zweite Absatz müßten, den Kurs eines Werthpapiers zu halten oder auch zu steigern, der usführungsanzeige die Stücke bei ordnungsmäßigem Geschäfts⸗ — Umfangreiche Depot⸗Unterschlagungen, 8.v—⸗ ** Nr. st 1 1u“ § 56 re elt, die formellen Erfordernisse der abzugebenden Er⸗ besucher gehörigen Publikums am Börsenhandel wird größtentheils auch für den Fall zum Ausdruck, daß der notierte Preis innerhalb der⸗ so bedarf es kaum Ker Bemerkung, daß in einer solchen Maßregel an hne schuldhafte Verzögerung beziehen konnte. Jahres 1891 bei Gelegenheit des in rascher Aufeinanderfolge sich voll⸗
1 b “ Anweisung 9 Behaeh des Antrags. durch das Kommissionsgeschäft vermittelt. Eine Mgesunde Ausdehnung selben Börsen⸗ oder Marktzeit geschwankt hat. Es darf dem Kom⸗ sich die erforderlichen Merkmale der betrügerischen Absicht gn eines ggehe Verzicht des eeee auf die Uebersendung des Stücke⸗ vemhe üeeen 1“ e nur Finsichtlich der für sie in Betracht komanenden eschen eeneenn 11““ Beefe gennurf vufch, die de rscriften scer de mühtenärd nicht, afstittet, sein, Bntef den versc ““ ant ehe Mäctels, nicht m finien sind, di, Be, verreichniffes is Ns venn ecach Renn isr betbülich des emmelnen dir erbälttggse der Vanten dlenkt und rcehende Geyrieaenen abe⸗ die Eintragung zu erlangen, ermöglicht § 58 eine entsprechende Be⸗-] Kommittenten erforderlich ist, sowie durch die Strafbesti berechtigt t iner Seite werden durch die Vo schriften I“ Aande chlicht auch im Strafrahmen die Be. Auftrags ausdrücklich und schriftlich erklärt isst. das Depotgeschäft in der Tagespresse wie in der Fachliteratur ver⸗ schränkung des Antrags; für die Ausdehnung ei in⸗ itsmäßi Faas⸗ estimmung gegen berechtigte Interessen auf seiner Seite werden durch die Vors . stimmung sich dem Art. 249 4 Ziffer 2 des Handelsgesetzbuchs an. Soweit die Auslieferung der eingekauften Stücke an den Kom, anlaßt. Auch im Reichstag isl die Angelegenheit durch einen übrigens tragung auf weitere oder fhr alle Gescntane eftee he rerägeg ghh. Aänenteziss, Bertetting zie Srfehsaettnsg sa en. hns an dü a. ZZ““ .een er füee⸗ en eeee. Fa b hat mittenten erfolgt oder ein Auftrag des Wieder. nüitmr Vetzadiäna velege Initisatibantrag worden im nicht erhoben werden. 5 Vorsicht eingreifen dürfen, da zuweit 388 Maßnahmen nur die mitgenges alsbald Nachricht geben kann. Hierbei ist die Möglichkeit sePfevergth seich de es Eewaale des letzeres et srchehen. veräußerung ausgeführt ist, kann die Uebersendung des Stückeverzeich⸗ we chem gesetzliche Maßregeln zu größerer Sicherung des Publikums Die Vorschrift über die Veröffentlichung der Eintragungen (§ 59) Wersicht haben würden, das Kommissionsgeschäft zu Gunsten des zu berücksichtigen, daß der Kommissionär die Anzeige erst nach Schluß Zu § 73. nisses unterbleiben. egen die Veruntreuung anvertrauter Inhaberpapiere begehrt und schließt sich den für das Handelsregister geltenden Bestimmungen BEigenhandels zurückzudrängen. Wenn in manchen Geschäftszwei b zu einer Zeit absendet, in der ein gegenwärtiger Preis 8 in der allgemeinen Begründun Wum Abschnitt IV sind § 4. insbesondere folgende Forderungen gestellt werden: 1 (Art. 13, 14 des Handelsgesetzd zudrängen. chen Geschäftszweigen der Börse, also zu Zeit absendet, geg P 1 g g g 3 “ 3 b “ 8 ndelsgesetzbuchs) an. Daß die erwachsenden eine derartige Entwickelung im Flusse ist, so liegt doch deren Be⸗] nicht mehr besteht. Gegen die Gefahr, daß hierbei zum Nachtheile. die Gesichtspunkte dargelegt, welche zur Aufstellung einer Straf⸗ Soweit der Kommissionär im Falle des § 3 wegen der ihm aus „Derjenige, welchem in seinem Geschäftsbetrieb Inhaber⸗ baaren Auslagen dem Einzutragenden zur Last fallen, ergiebt sich aus schleunigung und Ausbreitung jedenfalls nicht im all emeine 3 auf den Schlußkurs Hrbie wird, soll durch die ift gegen gewohnheitsmäßige Verleitung zu Börsenspekulations⸗ der Ausführung des Auftrags zustehenden Forderungen nicht befriedigt papiere anvertraut sind, darf sie nur dann veräußern, wenn all d itung meinen Interesse. des Auftraggebers auf ch spe ch vorschrift geg ß g z 6 1 1 allgemeinen Grundsätzen. Im Unterschiede vom Eigenhändler ist der Kommifsionär verpflichtet, Vorschriften des dritten Absatzes Vorsorge getroffen werden. 88 geschäͤften gefübrt haben. ie Art, wie der 73 den ist und auch nicht Stundung gewährt hat, kann er die Uebersendung der Deponent ihm die Veräußerung speziell und ausdrücklich
register nothwendig. Denn die Fälle, in denen derselbe Geschäfts⸗ hängig gemacht werden, daß dasselbe im Inland abgeschlossen oder es dem Kommissionär gestattet, die Erklärung hinsichtlich der Art der 8