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Anamour bis Alexandrette erst nach stattgehabter ärztlicher Visite ohne Desinfektion] und nachdem fünf volle Tage seit Verlassen des langshafens verflossen sind, zum Verkehr in Egypten zuzulassen.
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Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks b . eKesr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 11. d. M. gestellt 11 117, nicht recht⸗ zeitig gestellt 15 Wagen. 3 82n Oberschlesien sind am 10. d. M. gestellt 4131, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
— Die Einnahmen der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn betrugen m Monat Mai 1895 provisorisch 453 830 ℳ gegen 462 640 ℳ im Monat Mai 1894, mithin weniger 8810 ℳ Die Gesammtein⸗ nahmen vom 1. Januar bis ultimo Mai 1895 betrugen provisorisch 814 357 ℳ gegen 1 873 283 ℳ im gleichen Zeitraum des Vorjahres, mithin weniger 58 916 ℳ . Königsberg, 11. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen weichend. Roggen weichend, do. pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 27. Gerste ruhig. Hafer behauptet, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 118. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Sollgewicht 109,00. Spiritus pr. 100 Liter 100 % loko 39, pr. Frühjahr 38 ¾ 8 Danzig, 11. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko flau, Umsatz 250 t, do. inländ. hochbunt u. weiß 154 — 157, o/. inländ. hellbunt 152, do. Transit hochbunt und weiß 123.00, o/. hellbunt 118,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Sept.⸗Okt. 56,00, do. Transit pr. Sept.⸗Okt. 120,50, Regulierungspreis u freiem Verkehr 156. 5 loko unverändert, do. inländischer 27 — 129, do. russischer und polnischer zum Transit 92 — 93, do. Termin r. Sept.⸗Okt. 134,00, do. Termin Transit pr. Sept.⸗Okt. 99, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 128. Gerste, große (660 — 700 Graemm 112. Gerste, kleine (625 — 660 Gramm) 95. fer, inländischer 114 — 116. Erbsen, inländische 114. Spiritus loko ontingentiert 58,00, nicht kontingentiert 38,00. 1 Posen, 11. Juni. (W. T. B.) Wollmarkts⸗Vor⸗ ericht. Zu dem morgen beginnenden Wollmarkt betrugen die Zu⸗ uhren bis heute früh 2055 Ztr. und werden jetzt schon 5000 Ztr. berschritten haben. Der Verlauf des Breslauer Marktes wirkte günstig; es wird manches schon gehandelt. Bekannte feine Stämme nd um 8 ℳ, gute Schmutzwollen 2 bis 3 ℳ gegen das vorige bezahlt. Die Wäschen sind gut, auch das Schurgewicht sein; es sind viele Käufer am Platz und die Nachfrage
1
t rege. 2 12. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Der heutige Markt ffnete in reger Haltung, Käufer griffen lebhaft ein. Da die Wäschen gut sind, wurden für hochfeine Wollen 5 bis 15 ℳ über orjährige Preise gezahlt. Die guten Sachen sind vergriffen und fast reiviertel des Bestands ist schon geräumt. Das bis gestern Abend ugeführte Quantum betrug 5740 Ztr. gegen 6675 Ztr. im Vorjahre. — 12. Juni, Mittags. (W. T. B.) Wollmarkt. Der Markt leibt sehr fest und räumt sich schnell. Gut behandelte Wolle, die elbst bis 20 ℳ über vorjährige Preise bezahlt wurde, blieb gesucht. iele Käufer verlassen den Platz, ohne ihren Bedarf gedeckt zu haben. agegen blieb ungewaschene Wolle vernachlässigt. Halle a. S., 11. Juni. (W. T. B.). In der heute unter orsitz des Bank⸗Direktors Dr. Riesser im Geschäftshause der Riebeck'schen Montanwerke Aktiengesellschaft abgehaltenen 2. ordentlichen Generalversammlung waren 9 Aktionäre mit 423 Stimmen vertreten. Die vorgelegte Bilanz sowie die Gewinn⸗ nd Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr nebst Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrathes wurden genehmigt und nach dem Antrage der Verwaltungsorgane die Vertheilung einer sofort ahlbaren Dividende von 10 % beschlossen. Dem Vorstande und dem ufsichtsrath wurde Entlastung ertheilt und der als Aufsichtsraths⸗ Mitglied turnusmäßig ausgeschieden⸗ Justiz⸗Rath Winterfeld ein⸗ immig wiedergewählt. Nach den Mittheilungen des Vorstandes sind ie Aussichten für das laufende Jahr nicht ungünstiger, als für das bgelaufene zu beurtheilen, wenn auch einzelne Produkte der Theer⸗ aufarbeitung die seit Jahren rückläufige Bewegung fortsetzen. 8 Leipzig, 11. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni 2,95 ℳ, pr. Juli 2,97 ½ ℳ, pr. August 2,97 ½ ℳ, pr. September 3,00 ℳ, pr. Ok⸗ ober 3,00 ℳ, pr. November 3,00 ℳ, pr. Dezember 3,02 ½ ℳ, pr. anuar 3,02 ½ ℳ, pr. Februar 3,05 ℳ, pr. März 3,07 ½ ℳ, pr. April 07 ½ ℳ, pr. Mai 3,07 ½ ℳ Umsatz: 10 000 kg. Bremen, 11. Juni. (W. T. B.) (Börsen⸗KSchlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Fester. Loko 6,90 Br. — Baumwolle. Stetig. Upland middl. loko 36 † ₰. — Schmalz. een Wilcox 35 ½ ₰, Armour shield 35 ₰, Cudahy 35 ½ ₰, Fairbanks 30 ₰. — Wolle. Unsatz 59 Ballen. — Speck. Ruhig. Short tear middling loko 31 ½. — Taback. Umsatz: 128 Faß Kentuckpv. „Hamburg, 11. Juni. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. Juni 76, pr. September 5 ½, 5 Dezember 73 ½, pr. März 72 ½. Kaum behauptet. — Zucker⸗ arkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Juni 9,85, pr. ugust 10,07, pr. Oktober 10,30, pr. Dezember 10,47 ½. Behauptet. London, 11. Juni. (W. T. B.) An der Küste 7 Weizen⸗ adungen angeboten. 896 % Javazucker loko 12 ruhig. Rüben⸗Rohzucker loko 9 ruhig. — Chile⸗Kupfer 42 ⁄6, pr. 3 Monat 42 8⅝. 3 Manchester, 11. Juni. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5, 30rr Water Taylor 6 ½, 20r Water Leigh 5 ¾, 30r Water Clayton 6 ⅛½, 2r Mock Brooke 6 ⅜, 40r Mavoll 6 ¾, 40r Medio Wilkinson 7 ½, 2r Warpceops Lees 6 ½⅛, 36r Warpcops Rowland 6 ½, 361 Warpcops Wellington 7 ⅜, 40r Double Weston 8, 60r Double courante Qua⸗ ität 10 ¼, 32 * 116 vards 16) 16 grey Printers aus 32 1/461 150. Fest. St. Petersburg, 11. Juni. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loko 9,00. Roggen loko 6,00. Hafer loko 3,60. Secet loko 12,00. Hanf loko 44,00. Talg loko 50,00, pr. ugust —. Amsterdam, 11. Juni. (W. T. B.) Java⸗Kaffee ordinary 53. — Bankazinn 37. in
Verkehrs⸗Anstalten.
2—₰ Bremen, 12. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Braunschweig“ ist am 9. Juni 4 Uhr Mor⸗ ens in New⸗York angekommen. Der Postdampfer „Mark“, nach dem La Plata bestimmt, ist am 9. Juni 6 Uhr Morgens in Vigo angekommen. Der eesen „Kronprinz Friedrich Wil⸗ helm“ 6. am 8. Juni 1 Uhr Nachmittags von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der Reichs⸗Postdampfer „Prinz Heinrich', nach Ost⸗Asien bestimmt, ist am 10. Juni Vormittags in Shanghai angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Preußen“, von Ost⸗Asien kommend, ist am 10. Juni 11 ½ Vormittags auf der Weser ange⸗ ommen. Der Postdampfer „Pfalz“, vom La Plata kommend, ist am 10. Juni 8 Uhr Morgens in Antwerpen angekommen. Der Postdampfer „Dresden“ ist am 6. Juni von Bahia via Lissabon und Antwerpen nach der Weser abgegangen. Der Postdampfer „Krefeld', nach Brasilien bestimmt, ist am 9. Juni in Bahia an⸗ gekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Bavern“, nach Ost⸗Asien be⸗ stimmt, ist am 10. Juni Vormittags in Suez angekommen. Königsberg i. Pr., 11. Juni. (W. T. B.) Die Stadt⸗ verordneten⸗Versammlung nahm mit großer Mazorität den Antrag des Magistrats an, den Vertrag mit der Poftbehörde über die Durchlegung des Kabels durch den Pregel zu genehmigen. Dadurch ist der Telephonanschluß an das Telephonnetz Berlin⸗ Memel gesichert. London, 11. Juni. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Athenian“ ist auf der Heimreise heute in Plymouth angekommen. Der Union⸗Dampfer „Guelph“ ist auf der Ausreise Sonntag in Kapstadt angekommen.
Theater und Musik.
— Kponzerte. 1 Das gestrige Fest⸗Konzert zum Besten der Kaiser Friedrich⸗Gedächtniß⸗Kirche im Landes⸗Ausstellungs⸗ park nahm bei schönem Wetter einen vodeehehgener Verlauf. Sechs Männergesangvereine: die Berliner Liedertafel, der Erk'’ sche Männergesangverein, die Berliner Sängerschaft, die Cäcilia⸗ Melodia, die Charlottenburger Quartett⸗Vereinigung und der Pots⸗ damer Männergesangverein, im Ganzen ca. 500 Sänger, hatten sich zu der Ausführung des Programms verbunden, welches außer Chorliedern mit und ohne Begleitung auch eine Anzahl älterer und neuerer Militärmärsche aufwies. Die letzteren wurden von den Kapellen des 4. Garde⸗Regiments z. F., des Kadettenkorps und des Königin Augusta Garde⸗Grenadier⸗Regiments gespielt. Die Chöre und die Musikkapellen hatten auf der in eine Tribüne aus⸗ ebauten Freitreppe des Tempels Aufstellung genommen, vor deren itte sich das reich dekorierte Kaiserzelt erhob. Um 6 Uhr ver⸗ kündeten die Klänge der Nationalhymne den Eintritt Ihrer Kaiser⸗ lichen und Königlichen Majestäten, welche mit dem erlauchten Gaste, Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Erzherzog Franz Salvator, Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich Leopold sowie einem zahlreichen Gefolge erschienen und in dem Zelt Platz nahmen. Dann begann das Konzert mit der Kaisergruß⸗Fanfare von Kosleck, in welcher die freudig schmetternden, langen mittelalterlichen Trompeten mit den feierlichen ernsten Tönen der Kesselpauken zu einer festlichen Gesammtwirkung zusammenklangen. Unter den hierauf folgenden Chorgesängen waren außer dem Beethoven'schen Hymnus „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre“, dem „Lied der Deutschen in Lyon“ von Mendelssohn, dem „Schwert⸗ lied“ und „Lützow's wilder Jagd“ von Weber von besonders ein⸗ dringlicher Wirkung der von Seiner Majestät dem Kaiser ge⸗ dichtete und komponierte „Sang an Aegir“ und die bekannten, von Kremser bearbeiteten fünf „altniederländischen Volkslieder“. Auch die „Wacht am Rhein“ und das in Oesterreich sehr beliebte „Deutsche Lied“ von Kalliwoda wurden, wie die vorerwähnten Chöre schwungvoll und rhythmisch präzis vorgetragen; in den Silcher'schen Volksliedern „Zu Straßburg auf der Schanz’ und „Der Soldat“ aber bewährten die Vereine in feiner dynamischer Schattierung und gemüthvoller Verinnerlichung alle die Vorzüge, die man unseren deutschen Männergesangvereinen stets unumwunden zuerkannt hat. In die Leitung der Chöre theilten sich die Herren Chormeister A. Zander und Th. Hauptstein sowie die Musikdirektoren E. Schultz und M. Gebhardt; ihnen gebührt auch zu gleichen Theilen das Verdienst um das Gelingen der Aufführung. Die Militär⸗Musikkapellen brachten in die Reihe der Chorgesänge durch eine Anzahl inter⸗ essanter alter historischer Märsche und Fanfaren (aus den Zeiten der Kreuzzüge, des Kampfs der Brandenburger gegen die Quitzow'’s und der Schlacht bei Fehrbellin) willkommene Abwechselung. Die diskrete Begleitung, welche ihrerseits den Chören zu theil wurde, sei noch besonders lobend erwähnt. Die Kaiserlichen Magjestäten wohnten dem Festkonzert bis zum Schluß bei und verließen erst gegen 8 Uhr unter dreimaligem Hurrah der Sänger und Musiker den Park. Für den Kaiser Friedrich⸗Kirchen⸗Baufonds dürfte der außer⸗ ordentlich zahlreiche Besuch des Konzerts hoffentlich einen namhaften Beitrag ergeben haben.
Aus Braunschweig, vom heutigen Tage, wird telegraphisch berichtet: Zu der hier stattfindenden 31. Versammlung der Deutschen Tonkünstler sind bereits zahlreiche Koryphäen der Musik aus ganz Deutschland hier eingetroffen. Gestern Abend fand zu Ehren der Gäste eine Festvorstellung im Hof⸗Theater statt, bei welcher die „Loreley“, Musik von Hans Sommer, in Scene ging. Die großen musikalischen Veranstaltungen werden heute Abend mit einer Aufführung von Berlioz' „Requiem“ beginnen; zu derselben wird auch Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, nebst Gemahlin, aus Blankenburg hier eintreffen. 8 b ““
Mannigfaltiges.
Der „Berliner Verein für häusliche Gesundheits⸗ pflege“, dessen diesjährige Hauptversammlung am Sonntag, den 30. Juni, Mittags 11 ⅞ Uhr, im Abgeordnetenhause stattfinden wird, hat soeben seinen 16. Jahresbericht veröffentlicht. Danach umfaßt der Verein mit seinen 10 Bezirkscomités z. 8. 266 Stadtbezirke, sodaß von den 326 Bezirken der Stadt Berlin nur noch 60 einer Versorgung, wie sie sich der Verein zur Aufgabe gestellt hat, entbehren. Seinen Zweck: „Förderung der Gesundheitspflege in der Familie durch Verbreitung richtiger Kenntnisse und praktis Veranstaltungen namentlich in den ärmeren Kreisen der Bevölkerung“ hat der Verein auch im verflossenen Jahre durch Gewährung von guter Milch, von Nahrungs⸗ und Stärkungsmitteln, durch die Unter⸗ baltung von Polikliniken und leihweise Darreichung von Geräth⸗ schaften zur Krankenpflege, besonders aber durch den persön⸗ lichen Verkehr seiner Comité⸗Mitglieder mit den nothleiden⸗ den Familien zu erreichen gesucht. Von den neun älteren Bezirkscomitées wurden im Jahre 1894 im Ganzen 106 942 1 ute Milch theils unentgeltlich, theils für die Hälfte des Preises an rauen und Kinder abgegeben. Die Poliklinik des Bezirkscomités der Rosenthaler Vorstadt (Weinbergsweg 7) gewährte 8500 Personen in 40 600 Konsultationen Rath und Hilfe, die des Bezirkscomités Steinmetzstraße (Steinmetzstraße 11) verzeichnete 14 707, die des Moabiter Bezirkscomités (Paulstraße 35) 3211 Konsultationen. Wo es noth that, ist den bedürftigen Kranken namentlich in den Wintermonaten auch Heizungsmaterial beschafft und je nach dem persönlich gewonnenen Einblick der Damen des Vereins durch Gewährung von Fleisch, Brot, Kakao, durch Verabreichung von Volksküchen⸗ und Bademarken in entsprechender Weise Hilfe geleistet worden. Im Jahre 1894 konnte der Verein ferner 3076 armen Kindern die Wohlthat einer mehr⸗ wöchigen Erholung in den Ferienkolonien gewähren und mehr als 100 000 ℳ dafür anwenden.
Breslau, 11. Juni. ute früh 9 Uhr 25 Minuten wurden in Oberlangenbielau, Langersdorf, Raudnitz,
Schön⸗ heide und Protzau schwache Erdstöße verspürt. Um 9 Uhr 15 Minuten fand in Münsterberg ein schwaches Erdbeben mit unter⸗ irdischem Donnerrollen statt, sodaß die Bilder an den Wänden schwankten und im Seminar der Kronleuchter in Bewegung gerieth. Unglücksfälle haben sich nicht ereignet. In Strehlen wurde um 9 ½ Uhr früh ein starker Erdstoß beobachtet. In vielen Häusern fielen Vasen und Bilder herab. Das Erdbeben dauerte 3 Se⸗ kunden. In der hiesigen Sternwarte ist an dem Erdbebenmesser und den Barometern die Erschütterung nicht bemerkt worden; es handelt sich anscheinend nur um eine engbegrenzte Erschütterung, die auf eine lokale Verschiebung zurückzuführen ist. — Bei dem Brande in der „Gottessegengrube“ zu Antonienhütte (vergl. Nr. 137 d. Bl.) erlitten noch 30 Bergleute mehr oder minder schwere Ver⸗ letzungen. Nach amtlicher ellung beträgt die Zahl der Todten 9; werden 11 Mann, die jedenfalls ums Leben gekommen sind.
Stuttgart, 11. Juni. In Ebingen bei Balingen brach infolge eines Blitzschlags ein großer Brand aus. Zu gleicher Zeit trat abermals Hochwasser ein.
Meuselwitz (Sachsen⸗Altenburg), 11, Juni. Am 8. d. M. wurde die hier veranstaltete Ausstellung für Landwirthschaft und Gewerbe durch den Staats Mimister von Helldorff eröffnet, nachdem die Gäste durch den Bürgermeister Küstner begrüßt worden waren. Gestern besuchte Seine Hoheit der Prinz Moritz von Sachsen⸗ Altenburg die Ausstellung.
Budapest, 11. Juni. In Ballas Gyarmat wurde heute Vormittag 10 ½ Uhr ein einige Sekunden andauerndes Erdbeben verspürt, durch welches indessen kein Schaden angerichtet wurde.
breites Gebiet niedrigen
9* 18.
Nach Schluß der R edaktion eingegangene Depeschen.
Bludapest, 12. Juni. (W. T. B.) Die hiesigen Blätter widmen der gestrigen Antrittsrede des Ministers des Aus⸗ wärtigen Grafen Goluchowski sympathische Besprechungen; insbesondere findet die zum Schluß von dem Redner ge⸗ gebene Versicherung, baß er auch die Interessen Ungarns im Herzen trage, wärmste Anerkennung. „Nemzet“ hebht hervor, der Minister habe sehr wohl gethan, auf die be⸗ währte Nützlichkeit des Dreibundes hinzuweisen und hieraus den Schluß auf die Richtigkeit der bisherigen Politik zu iehen; er könne hierbei im vollsten Maße auf die Fffentlice Meinung Ungarns zählen, da diese Politik des Dreibundes den Gesinnungen und Gefühlen der ungarischen Nation entspreche; der Minister brauche in dieser Richtung nichts Anderes zu thun, als auf der gegebenen Grundlage weiter zu verharren. 8
(Fortzetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
2
Wetterbericht vom 12. Juni, 8 Uhr Morgens.
Wind. Wetter.
NNW A balb bed. NW 4 halb bed. NW 3 bedeckt. WSW L wolkenlos WSW b5bedeckt S 1wolkig
1 1 wolkenlos
Bar. auf 0 Gr.
9 in 0 Celsius
u. d. Meeressp. Temperatur 50C. = 40°R. .
5m9 02 0⸗ 5 — 8 * — be 2 red. in Millim.
—
Aberdeen Kopenhagen Stockholm. Haparanda. St. Petersburg Cork, Queenstown Cherbourg Helder ZEv Hamburg Swinemünde Neufahrwasser. Memel
—x— DUS 00 ddo
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SAꝙ̊AIIASSUAᷣSRAAœÆARAFSSS
2200 O0. —
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NNW 3 woltig WNW 3 wolkenlos NW 5 wolkig SSW l bedeckt SSW. 2 bedeckt WSW 2 balb bed. WNW 2 wolkig SSW I bedeckt — W 2 woltig Münster.. WSW I balb bed. 1111““ SW 4 wolkig v““ 750 NW 1 wolkig IVSöö 759 SW “ 759 11n“¹“ 11nön“*“”]; 11111“ EZö“ 11““ 8 Uebersicht der Witterung. Deceer Luftdruck ist 9 c über West⸗Europa und Ostrußland; ein arometerstandes mit mehreren wenig tiefen Minima erstreckt sich von Skandinavien und der Nordsee bis zum Adriatischen Meere und der Balkanhalbinsel. In Deutschland ist die Luftbewegung anhaltend schwach und von verschiedener Richtung, das Wetter meist veränderlich, in Süddeutschland und an der Nordseeküste stellenweise regnerisch; die Morgentemperatur liegt vielfach etwas unter der normalen. In Süd⸗ und Ostdeutschland fanden Gewitter
und Regen statt. 88 Deutsche Seewarte.
—22öö=—2=2ö=2ͤ=
22ö2-=2 SS8S ₰½ 00 ⸗
Theater⸗Anzeigen. Berliner Theater. Donnerstag: Madame Sans⸗Genc.
Anfang 7 ½ Uhr. 1 8
Freitag (39. Abonnements⸗Vorstellung): Der Herr Seunator. Sonnabend: Der Geizige. — Der ungläubige Thomas.
8
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a. /5. Donnerstag:
Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze⸗Theaters (Ham⸗
burg) unter Leitung des Direktors José Ferenczy. Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barré von Victor Léon
und F. Zell. Musik von Antoine Banss. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Tata⸗Toto.
Theater Unter den Linden. Bebrenstr. 55/57. Dietian: Julius Fritzsche. Donnerstag: Miß Helyett. Vaudeville⸗Operette in 3 Maxime Boucheron. Deutsch von Richard Genée. Musik von E. Audran. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 ½ Uhr. 8 e 8 “ 8
Freitag: Miß Helhett. .“
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Edda von Werner mit Hrn. Accessisten Karl Haake (Koblenz — Oldenburg i. G.). 3 1
Verehelicht: Hr. Hauptmann Hans von Wick mit Frl. Anna von Schwarzkopf (Charlottenburg). — Hr. Prem.⸗Lieut. Edmund Kretschmer mit Frl. Mila Wachtel (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Georg von Loeper (Jauschwitz). — Hrn. Landrath Hermann von Kruse (Adenau). — Hrn. General⸗ Direktor, Bergrath Sanner [Kattowitz O.⸗S.). — Eine Tochter: Hrn. Arndt von Oertzen (Briggow). — Her. Dr. phil. 2 Putensen (Hannover). — Hrn. General⸗Direktor, Bergrath Sanner (Kattowitz 3* . 88
Gestorben: Hr. Ernst Graf von Nayhauß⸗Cormons (Scloß Nieder⸗ Baumgarten b. “ — Hr. Wasserbau⸗Inspektor Julius Ricke (Breslau). — 8 eisphysikus Dr. med. Franz Pietsch (Berlin). — Verw. Fr. Geheime Rechnungs⸗Rath Agnes Mevyer, geb. Hartmann (Berlin).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
8
Frnghe und Karlsruhe, Neumann, Blenkle,
Deutschen
Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Mittwoch, den 12. Juni
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepée⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 10. Juni. Franz Salvator Erzherzog von Oesterreich Kaiserliche und Königliche Hobeit, à la suite des Hus. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 16 gestellt. “
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Allerhöchste Patente. 25. Mai. Stegmüller, Lehmann, Atzert, Kahl, Schmedding, Garn. Bauinspektoren zu Danzig bezw. Liegnitz, Mülhausen i. E., Straßburg i. E. und Münster, Grell, Koch, Kahrstedt, Hartung, Bode, Garn. Bauinspektoren zu Magdeburg bezw. Braunschweig, Neisse, Freiburg i. B. und Posen, Allihn, Schmid, Böhmer, Andersen, Jannasch, Garn. Bauinspektoren zu Potsdam bezw. Köln, Berlin, Wellmann,
oebel, Zeidler, Garn. Bauinspektoren zu Kolberg bezw. SPelst Stettin, Altona und Berlin, — der Charakter als Baurath,
eydel, Rechnungs⸗Rath, Geheimer expedierender Sekretär im Kriegs⸗Ministerium, der Charakter als Geheimer Rechnungs⸗ Rath, Bremer, Siebach, Kanzlei⸗Räthe, Geheime Registratoren im Kriegs⸗Ministerium, der Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath, Neugebauer, Kretzschmar, Kroll, Schultze, Hintze, Flügge, Geheime expedierende Sekretäre und Kalkulatoren im Kriegs⸗Ministerium, Albrecht, Zuhtz, Buchhalter der General⸗ Militärkasse, Streich, Wiester, Werner, Intend. Sekretäre von der Intend. des X. bezw. IV. und XI. Armee⸗Korps, Hafer⸗ malz, Kirchner, Festungs⸗Ober⸗Bauwarte zu Burg Hohenzollern bezw. Metz, Seidel, Riehle, Schreck, Topographen bei der Landesaufnahme, Wagenitz, Kindler, Garn. Verwalt. Direk⸗ toren zu Mörchingen bezw. Thorn, Blumberger, Hupperz, Lazareth⸗Ober⸗Inspektoren zu Stettin bezw. Thorn, — der Charakter als Rechnungs⸗Rath, Springer, Habel, Fleischer, Braeder, Meßbauer, Schulz, Zielke, Zitelmann, Müller, Ge⸗ heime Registratoren im Kriegs⸗Ministerium, Jüttner, Geheimer Kanzlei⸗Direktor im Kriegs⸗Ministerium, Gutzmann, Intend. Re⸗ gistrator von der Intend. XIV. Armee⸗Korps, Kletke, Registrator beim Großen Generalstabe, — der Charakter als Kanzlei⸗Rath verliehen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 16. April. n 188q Militär⸗Anwärter, als Kasernen⸗Insp. in Glogau an⸗ gestellt. 1
17. April. Schmidt, Kasernen⸗Insp. in Koblenz, nach Flens⸗ burg versetzt. 1
1. Mai. Semerau, Proviantamts⸗Kontroleur in Hannover,
unter Ernennung zum Proviantamts⸗Rendanten, nach Bischweiler,
Braun, Proviantamts⸗Assist. in Breslau, als Proviantamts⸗Kon⸗ troleur auf Probe, nach Hannover, Kerwel, Proviantamts⸗Assist. in Spandau, nach Breslau, Kosse, Proviantamts⸗Assist. in Cassel, als Proviantamts⸗Kontroleur nach Spandau, Spindler, Kasernen⸗ Inspektor in Metz, nach Mülhausen i. E., Seust, Kasernen⸗Insp. in Tilsit, nach Einbeck, Matzukath, Kasernen⸗Insp. in Berlin, nach Tilsit, — versetzt. 8
9. Mai. Zeitz, Proviantamts⸗Kontroleur auf Probe in Brom⸗ berg. zum Proviantamts⸗Kontroleur mit einem ienstalter vom 9. Januar 1894 ernannt. Wollenberg, Garn. Verw. Ober Insp. in Allenstein, nach Oldenburg, Hunsel, Garn. Verwalt. Ober⸗Insp. in Diedenhofen, nach Allenstein, Keuche, Garn. Verwalt. Insp. in St. Avold, nach Diedenhofen, Diez, Garn. Verwalt. Insp. in Saargemünd, nach St. Avold, Stahn, Garn. Verwalt. Insp. in Beuthen O.⸗S., nach Saargemünd, Dittebrand, Kasernen⸗Insp. in Gleiwitz, nach Beuthen O.⸗S., Gnilka, Kasernen⸗Insp. in Grau⸗ denz, nach Gleiwitz, — versetzt. “
10. Mai. Zikoff, Garn. Verwalt. Ober⸗Insp. in Torgau, auf seinen Antrag zum 1. Juli 1895 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
. Mai. Streubel, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 10. Div., zur Korps⸗Intend. XVII. Armee⸗Korps, Rachner, Intend. Rath von der Korps⸗Intend. XIV. Armee⸗Korps, als Vor⸗ stand der Intend. der 10. Div. zum V. Armee⸗Korps, — versetzt.
16. Mai. Drenkmann, Garn. Verwalt. Insp. in Neumünster, nach Bruchsal, Schröder, Kasernen⸗Insp. in Altona, nach Neu⸗ münster, Knoll, Kasernen⸗Insp. in Hannover, nach Altona, — versetzt.
r. Mai. Rottsahl, Ackermann, Seidel, Wille, Krause, Intend. Sekretariats⸗Assistenten von der Intend. des XIV. bezw. IX., III., III. und VII. Armee⸗Korps, zu Intend. Sekretären er⸗ nannt.
18. Mai. Pölzing, Kasernen⸗Insp. in Dieuze, nach Torgau, Habermann, Kasernen⸗Insp. in Darmstadt, nach Dieuze, Balser, Kasernen⸗Insp. in Metz, nach Darmstadt, — versetzt.
21. Mai. Miethner, Garn. Verwalt. Insp. in Paderborn, nach Torgau, Flitner, Kasernen⸗Insp. in Schwerin, nach Paderborn, Wold, Kasernen⸗Insp. in Wesel, nach Schwerin, Berger, Kasernen⸗ Insp. in Frankfurt a. M., nach Coburg, — versett.
22. Mai. Viehweger, Ober⸗Roßarzt vom 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, v. Müller, Ober⸗Roßarzt vom Kür. Regt. von Dricsen (Westfäl.) Nr. 4, — letzterer zum 1. Juni d. J., auf ihren Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. Frohne, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim XI. Armee,Korps ernannt.
24. Mai. Saar, Kasernen⸗Insp. in Mülhausen i. E., nach Rastatt, Kürschgen, Kasernen⸗Insp. in Rastatt, nach Mülhausen i. E., — versetzt. 8— 1
25. Mai. Cords, Müller, Proviantamts⸗Assistenten in Cassel bezw. Spandau (Armee⸗Konservenfabrik) nach Spandau (Armee⸗ Konservenfabrik) bezw. Cassel versetzt. .
29. Mai. Scholtz, Intend. Registratur⸗Assist. von der Intend. des I. Armee⸗Korps, zum Intend. Registrator ernannt. v“
Königlich Bayerische Armee.
Offizitere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere.
Juni. v. Euler⸗Chelpin, Gen. Major und Kommandant der 1 Festung Ingolstadt, zum Präsidenten des General⸗Auditoriats, Leeb, Oberst und Kommandeur des 9. Inf. Regts. Wrede, unter Beförde⸗
ung zum Gen. Major, zum Kommandanten der Festung Ingolstadt, — ernannt. rhr. v. Stengel, Oberst und Sektions⸗Chef bei der
Insp. der Ftn⸗ bisher à la suite des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn, zum Gen. Major befördert. . Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 4. Juni. Graf v. Seyßel d'Aix, Sec. Lt. des Inf. Leib⸗Regts., zu den Res. Offizieren dieses Regts. versetzt.
5. Juni. Graf v. Thürheim, Gen. Lt. und Präsident des General-Auditoriats, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, unter 1 Daaleibung. des Prädikats Excellenz, mit der gesetzlichen Pension zur
sisp. gestellt. 8
8 Im Sanitäts⸗Korps. 4. Juni. Dr. Ritter v. Lotzbeck, Gen. Stabsarzt der Armee (mit dem Range als Gen. Lt.) und Chef des Sanitäts⸗Korps und der Medizinal⸗Abtheil. im Kriegs⸗ Ministerium, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches und unter
NVerrsetzung in das Verhältniß à la suite des Sanitäts⸗Korps, mit
der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt. Dr. Vogl, Gen. Arzt Kl. und Vorstand des Operationskurses für Militärärzte, zum Gen. Stabsarzt der Armee, Chef des Sanitäts⸗Korps und der Medi⸗
zinal Abtheil. im Kriegs⸗Ministerium ernannt. Dr. Schönborn, Gen.
Arzt 1. Kl. und à la suite des Sanitäts⸗Korps, Dr. Port, Gen.
Arzt 1. Kl. und Korpsarzt II. Armee⸗Korps, — der Rang als Gen. Major verliehen. “ Beamte der Militär⸗Verwaltung. “
4. Juni. Fraaz, Kanzlei⸗Rath und Registrator bei der Intend.
I. Armee⸗Korps, v. Wissel, Pr. Lt. a. D. und Kasernen⸗Insp. bei
der Garn. Verwalt. Landshut, — mit Pension in den erbetenen
Ruhestand getreten. Eben, Kasernen⸗Insp. der Garn. Verwalt. München, zum Garn. Verwalt. Insp. befördert. v1“
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 72. Sitzung vom Dienstag, 11. Juni.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden.
Auf der Tagesordnung stand zunächst die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen in dem Gebiet der vormals freien Stadt Frankfurt sowie den vormals Großherzoglich hessischen und Landgräflich hessischen Gebietstheilen der Provinz Hessen⸗Nassau.
Den § 5 Abs. 2, welcher festsezg daß ein Vertrag, durch den ein dingliches Recht an einem Grundstück bestellt werden soll, der schriftlichen Form bedarf, wollte ein Antrag der Abgg. Spahn und Stephan⸗Beuthen (Zentr.) dahin ein⸗ schränken, daß von dem Erforderniß der schriftlichen Form ab⸗ gesehen werden soll, wenn die zur Ausübung des dinglichen
echts erforderliche Anlage mit Einwilligung des Eigenthümers des Grundstücks auf diesem hergestellt wird.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Der Antrag, der mir erst in diesem Augenblick vorgelegt ist, scheint mir zu dem § 5 eigentlich nicht zu passen. Der § 5 beschäftigt sich mit der Form der Verträge, durch welche sich jemand verpflichtet, dingliche Rechte zu bestellen, während der jetzt vorgelegte Antrag den Fall im Auge hat, wo thatsächlich ein ding⸗ liches Recht bereits bestellt wird. Die Bestellung eines dinglichen Rechts in der hier vorausgesetzten Form, nämlich dadurch, daß thatsächlich mit Zustimmung des Eigenthümers des dienenden Grundstücks eine Anlage geschaffen wird und besteht, wird durch diesen Paragraphen garnicht betroffen. Daß eine derartige Anlage rechts⸗ gültig und rechtsverbindlich bleibt, ist nach meiner Auffassung durchaus selbstverständlich. Ich bin deshalb der Ansicht, daß es eines solchen Zusatzantrags, der ohnehin hier nicht an der richtigen Stelle sein würde, nicht bedürfen wird.
Der Antrag der Abgg. Spahn und Stephan wurde hierauf abgelehnt und der Paragraph unverändert ange⸗ nommen.
Zu § 10. Abs. 2, welcher anordnet, daß der Anspruch auf Rückstände von Zinsen in vier Jahren verjähre, lag ein fernerer Antrag der Abgg. Spahn (Zentr.) und Stephan⸗ Beuthen vor, nach welchem diese Verjährungsfrist auch auf Rückstände von anderen in regelmäßigen Fristen wieder⸗ kehrenden Leistungen, sowie auf die als Zuschlag zu den Zinsen zu entrichtenden Tilgungsraten auszudehnen sei.
Von denselben Abgeordneten war auch der Antrag gestellt, als Anfangspunkt der Verjährungsfrist für den Fall einer Fristbewilligung den 31. Dezember desjenigen Jahres festzu⸗ seben, in welchem die Frist abgelaufen ist. .8— — Justiz⸗ Minister Schönstedts 2 —
Meine Herren! Es ist ja eigentlich nicht angenehm, im letzten Augenblick bei der dritten Lesung eines Gesetzes noch mit solchen An⸗ trägen, wie sie heute gestellt werden (sehr richtig!), befaßt zu werden, auf die man absolut nicht vorbereitet ist und nicht sein kann. Ich kann nur das Eine bemerken: Der § 10 in der Fassung des Entwurfs stimmt wörtlich überein mit den entsprechenden in allen übrigen Ein⸗ führungsgesetzen. Daß diese Vorschriften nicht genügt hätten, davon ist mir bisher nichts bekannt geworden. Ich glaube, es wird daher auch in Zukunft mit der Fassung des Paragraphen gehen. Wenn trotz alledem angenommen werden möchte, daß die Fassung des Antrags eine Verbesserung darstelle, dann würde es nach meiner Meinung unter allen Umständen nothwendig sein, in den ersten Satz vor dem Wort „Leistungen“ das Wort „eingetragene“ einzuschieben. — Um die Verjährung des dinglichen Rechts handelt es sich hier offenbar nur, und es sollen nicht die Verjährungsfristen für persönliche Forde⸗ rungen in diesem Gesetz geändert werden.
Ich halte aber, wie gesagt, nach den vorliegenden Erfahrungen eine Fassungsänderung überhaupt nicht für erforderlich.
Was den noch beantragten Satz b des Antrags betrifft, so ist nach meiner Meinung auch für eine derartige Bestimmung ein Be⸗ dürfniß nicht vorhanden. Was der Herr Abgeordnete hier zur Be⸗ gründung angeführt hat, trifft meines Erachtens nicht den Fall. Wenn eine Zinsenforderung im Dezember fällig wird, und in der Obligation bestimmt ist, daß die bei verzögerter Zinszahlung etwa zulässige Kündigung erst dann soll eintreten dürfen, wenn nicht inner⸗ halb einer Frist von 4 Wochen, also im Laufe des nächst⸗ folgenden Januar, die Zahlung geleistet wird, so wird dadurch der Zeitpunkt der Fälligkeit der Zinsen an und für sich nicht berührt, sondern eine solche Bestimmung hat nur für die Künd⸗ barkeit des Kapitals Bedeutung. Aus diesem Grunde die Verjährungs⸗ frist für die in Wirklichkeit schon bei Beginn der Frist fällig ge⸗ wordenen Zinsen zu verlängern, dazu ist meiner Meinung nach ein Bedürfniß nicht gegeben; ich kann deshalb nur anheimstellen, den Antrag abzulehnen.
Abg. Stephan⸗Beuthen (Zentr.) modifizierte den Antrag in diesem Sinne, doch wurde dieser abgelehnt.
Zu dem § 31, betreffend die Anlegung der neuen Grund⸗ bücher, hatte der Abg. von Tepper⸗Laski (freikons.) den Antrag gestellt, folgenden Abs. 2 hinzuzufügen: 8 8
„In denjenigen vormals Großherzoglich hessischen Gemeinden, welche ein auf legalisierter Parzellenvermessung beruhendes Grund- buch und dazu gehörige Grundbuchskarten bereits besitzen, bleiben die Angaben der letzteren über die Lage, Größe und Begrenzung der einzelnen Grundstücke auch für die vgeng des neuen Grund⸗ buchs solange maßgebend und beweiskräftig, als dieselben nicht im Wege der gerichtli Klage erfolgreich angefochten worden sind.“
Abg. von Tepper⸗Laski begründete diesen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß die alten Grundbuchskarten der fraglichen Ge⸗ biete meistens besser und zuverlässiger seien als die neueren Kataster⸗ aufnahmen. Wenn dieselben jetzt vollständig bei Seite geschoben würden, würde eine endlose Reihe von Rechtsstreitigkeiken entstehen. 8
Justiz⸗Minister Schönstedt: 1
Meine Herren! Der Antrag des Herrn Abg. von Tepper⸗Laski ist offenbar veranlaßt durch die Ihnen vorliegende Petition von einige fünfzig Bürgermeistern des Kreises Biedenkopf; er deckt sich aber nicht mit dem Schlußantrag dieser Petition. Während die Gemeinden das Verlangen stellen, daß die Bedeutung der alten Grundbuchkarten im vollen Umfange erhalten werde, daß insbesondere auch nach Einrich⸗ tung des Grundbuchs diese Karten einen unwiderleglichen Beweis für die Grundstücksgrenzen bilden sollen, verlangt nach seinem Wortlaut der Antrag des Herrn Abg. von Tepper⸗Laski nur, daß bei Anlegung des neuen Grundbuchs, also bei dem Regulierungsverfahren, diese Karten ihre bisherige Bedeutung behalten sollen. 8
Nun ist nach meiner Auffassung der Sache der Antrag durch un begründete Befürchtungen veranlaßt worden. Mit diesen Karten, de sogenannten legalisierten Grundbuchkarten, hat es eine doppelte Be⸗ wandtniß. Es ist in dem von Herrn von Tepper⸗Laski bereits er⸗ wähnten hessischen Gesetze von 1852 zunächst gesagt, daß diese Karten, nachdem sie öffentlich ausgelegt sind, zunächst die Ver⸗ muthung der Richtigkeit für sich haben sollen, bis zum Beweise des Gegentheils; es ist dann ferner gesagt, daß, wenn nach Ablauf der Auslegungsfrist zehn Jahre vergangen seien, dann diese Karten den unwiderleglichen Beweis erbringen sollen für die Richtigkeit der daraus hervorgehenden Angaben über Lage, Größe und Begrenzung der einzelnen Grundstücke, eine praesumptio iuris et de iure.
Nun ist mir nicht genau bekannt, bis zu welcher Zeit die Par⸗ zellarvermessungen für die einzelnen Gemeinden vorgenommen und zum Abschluß gebracht worden sind; vielleicht wird Herr von Tepper⸗ Laski darüber nähere Auskunft geben können. Soweit mir die Ver⸗ hältnisse bekannt sind, ist die letzte dieser Parzellarvermessungen zum Abschluß gelangt vor Einverleibung der hessischen Landes⸗ theile in Preußen, also vor dem Jahre 1867. Wann das Auslegungsverfahren für die einzelnen Karten stattgefunden hat, dar⸗ über fehlen mir die aktenmäßigen Unterlagen; ich weiß nur, daß in den meisten Theilen des Großberzoglich hessischen Gebiets, insbesondere in denjenigen, die jetzt zum Amtsgericht Frankfurt gehören, in Rödel⸗ heim und den früher Großherzoglich hessischen Theilen von Nieder⸗ Ursel, die zehnjährige Frist längst abgelaufen ist. Ich weiß auch mit Bestimmtheit, daß für einen großen Theil des hessischen Hinterlandes die Frist abgelaufen ist. Für diese Gebiete tritt eine Rechtsänderung durch das neue Gesetz absolut nicht ein, denn durch den Ablauf der Frist sind wohlerworbene Rechte geschaffen, an denen das neue Gesetz nicht rütteln will und nicht rütteln kann. Für diese Theile bilden also die sogenannten Grundbuchkarten die unumstößliche Grundlage auch für die Grundbuchanlegung; wo sie etwa von den Katasterkarten abweichen möchten, wird ihnen der Vorzug vor den letzteren zu geben sein.
Anders verhält es sich mit denjenigen Gemeinden und Bezirken, in denen die zehnjährige Frist bis zur Anlegung des Grundbuchs noch nicht abgelaufen sein möchte. Da liegt die Sache nach dem hessischen Gesetze so, daß diese Karten nur eine der Widerlegung zugängliche Vermuthung für ihre Richtigkeit begründen. Auch daran wird nicht gerüttelt werden; und, meine Herren, that⸗ sächlich liegt die Sache so, daß die Katasterkarten, welche die formelle Unterlage für die Anlegung des Grundbuches bilden, im wesentlichen
nichts weiter sind als eine Kopie der hessischen Grundbuchakten. Es
geht das hervor aus einem bei unsern Akten befindlichen Schreiben des Finanz⸗Ministers aus einem der letzten Jahre.
Deshalb ist nach meiner Meinung irgend ein Bedürfniß für eine Bestimmung, wie sie hier gegeben werden soll, überhaupt nicht vorhanden. Ich halte sie aber insoweit für nicht ganz unbedenklich, als daraus möglicherweise Folgerungen gezogen werden könnten, deren Tragweite sich nicht übersehen läßt. In dieser Beziehung muß ich an den schon von dem Herrn von Tepper⸗Laski erwähnten Präzedenz⸗ fall erinnern: bei Einführung des Grundbuchgesetzes in das Gebiet des früheren Kurfürstenthums Hessen ist eine ähnliche Bestim⸗ mung in das Einführungsgesez vom Jahre 1873 auf⸗ genommen, und zwar zu Gunsten derjenigen Karten, die her⸗ gestellt worden waren auf Grund der Vermessungen aus Anlaß eines Ministerial⸗Ausschreibens von 1833. Es heißt in dem § 36 des Einführungsgesetzes:
„Die in dem Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen auf Grund des Ausschreibens des Finanz⸗Ministeriums vom 12. April 1833, sowie der späteren Anweisungen über die Vermessungen bis zum 1. Juli 1874 festgestellten Flur⸗ karten begründen die Vermuthung, daß die darin verzeichneten Grenzen dem wirklichen Eigenthumsbestand der Grundstücke ent⸗ sprechen.
Bis zum 1. Januar 1877 bleibt den Betheiligten vorbehalten, einen anderweitigen Eigenthumsbestand nachzuweisen und Be⸗ richtigung der Kartengrenzen im Wege der Klage gegen den nach der Karte berechtigten Eigenthümer zu erwirken. Nach Ablauf dieser Frist bestimmen sich die Grenzen der Grundstücke lediglich nach der Flurkarte und der ihr zu Grunde liegenden Vermessung“.
Meine Herren, diese Bestimmung beruhte darauf, daß man in Hessen eine besonders hohe Meinung von der Zuverlässigkeit dieser Karten hatte. Sie hat sich in Kraft befunden etwa zwölf Jahre lang bis zu dem Ergänzungsgesetz bezüglich des hessischen Grundbuch⸗