wesens vom Jahre 1885. Inzwischen hatte sich herausgestellt, daß die hohe Meinung von der Zuverlässigkeit dieser Karten doch keineswegs so unbedingt zutreffend war, daß auch diese, wie man meinte, mit allen möglichen Kautelen der Richtigkeit hergestellten Karten an einer Reihe von Fehlern, theilweise recht groben Fehlern litten. Die General⸗Kommission hat z. B. bezüglich einer Gemeinde erklärt, daß diese Karten sich als absolut ungeeignet gezeigt haben, um als Grund⸗ lage des Verfahrens zu dienen. Meine Herren, ich möchte nicht dafür einstehen, daß die hier in Frage stehenden hessischen Karten wesentlich zuverlässiger und besser wären. Auf Grund der vorliegenden Erfah⸗ rungen hat man bei Erlaß des hessischen Grundbuchgesetzes von 1885 den vorerwähnten § 36 aufgehoben. Es liegen in den Akten Mittheilungen vor aus dem Finanz⸗Ministerium, in denen gesagt wird, daß die vorhandenen Katasterkarten überall sich als Kopien der Grundbuchkarten darstellen, soweit sich nicht bei den Vermessungen ergeben habe, daß die letzteren Unrichtigkeiten enthalten. Daraus entnehme ich, daß solche Unrichtigkeiten festgestellt sind. Ja, ich glaube, sagen zu können, es giebt überhaupt keine Karte, die un⸗ bedingt richtig ist. Jede kleinste Verschiebung einer Linie, jede Ungenauig⸗ keit bei den Aufnahmen im Felde führt mit Nothwendigkeit zu einer Un⸗ richtigkeit der Karte. Trotzdem aber und ungeachtet dieser nirgendwo in Abrede zu stellenden Möglichkeit einer Ungenauigkeit der Karte eine Fiktion aufstellen zu wollen, daß die kartenmäßige Grenze die absolut richtige sei, das führt unter Umständen zu ganz erheblichen Unzuträglichkeiten und Verletzungen des materiellen Rechts. Eine unrichtige Karte kann eigentlich doch niemals die thatsächlich gegebenen Eigenthumsverhältnisse aufheben, ohne daß dadurch für den, der darunter leidet, die Empfindung entsteht und mit Recht entsteht, daß ihm ein Unrecht geschehen sei.
Ich meine, daß sich bei den vorerwähnten kurhessischen Karten sogar ergeben hat, daß eine Grenze mitten durch ein Haus hindurch ging, woraus die Folgerung sich ergab, daß ein Theil des Hauses dem Nachbarn gehörte, der niemals darauf hatte Anspruch machen koͤnnen und wollen. — Die Vermessungen, die hier in Rede stehen, sollen nun allerdings mit einer besonderen Sorgfalt geschehen sein. Es sind auch Bestimmungen getroffen, die den Betheiligten es ermöglichen, jede Unrichtigkeit zu rügen und eine Aenderung bezw. Berichtigung herbeizuführen. Die Karten haben ausgelegen, und wenn ich nicht irre, war Anweisung gegeben, daß die Gemeindevorstände die einzelnen Betheiligten veranlassen sollten, sich die Karten anzusehen und auf Fehler derselben hinzuweisen. Das alles begründet aber für mich keineswegs die Gewißheit, daß die Karten absolut richtig seien. Wenn auch der Landbewohner auf das Bürgermeisteramt geht und sich solche Karten ansieht, so wird er doch nur ausnahmsweise im stande sein, schon mit Rücksicht auf den kleinen Maßstab, in dem die Karten angelegt sind, die feste Ueberzeugung zu
gewinnen, daß ihm nicht irgendwo in seine Rechte eingegriffen worden sei und daß die Karten mit den thatsächlichen Grenzen der Grund⸗ stücke in absoluter Uebereinstimmung sich befinden. Also auch das Schweigen des Betreffenden macht diese Karten meines Erachtens nicht zuverlässiger, als sie an sich sind. Im übrigen glaube ich darauf hinweisen zu sollen, daß das Vermessungswesen seit der Zeit, da diese Karten angelegt sind, in technischer Beziehung erhebliche Fortschritte gemacht hat, daß nicht bloß mit besseren Instrumenten gearbeitet wird, son⸗ dern daß auch die Methoden, nach denen gearbeitet wird, zuverlässiger geworden sind, als man sie damals kannte. Deshalb glaube ich sagen zu können, daß neue Karten, wo sie bezüglich der Grundstücks⸗ grenzen von den alten abweichen möchten, nicht minder die Ver⸗ muthung der Richtigkeit für sich haben werden als die alten Karten. Ich kann deshalb nur bitten, meine Herren, auch in dieser Beziehung es bei dem Entwurf zu belassen, der nach meiner Ueberzeugung eine materielle Schädigung der Bewohner des hessischen Hinterlandes nicht zur Folge haben wird.
Im weiteren Verlauf der Debatte nahm der Justiz⸗ Minister Schönstedt zu demselben Gegenstande noch einmal das Wort:
Ich glaube, die Annahme des vorliegenden Antrags würde für diejenigen Gemeinden, für welche die zehnjährige Anfechtungsfrist ab⸗ gelaufen ist, das Gegentheil von dem herbeiführen, was Herr Abg. von Tepper⸗Laski beabsichtigt. Denn nach dem Schlußsatz sollen die Grundbuchkarten nur so lange maßgebend und beweiskräftig sein, als sie nicht im Wege der gerichtlichen Klage erfolgreich angefochten worden sind. Es würde daher für diese Gemeinden eine Anfechtung im Wege der Klage zugelassen, die nach dem bestehenden Recht vollständig ausgeschlossen ist, wenigstens nicht mit irgend welcher Aussicht auf Erfolg angestellt werden kann. In Wirklichkeit kommen nur diejenigen Gemeinden in Frage, für welche die zehnjährige Frist noch läuft. Da kann ich nur wiederholen, was ich schon vorher gesagt habe, daß ich es nicht für wünschenswerth halte, hier zum Ausdruck zu bringen, daß für solche Gemeinden die Grundbuchkarten den unbedingten Vorzug ver⸗ dienen gegenüber den Katasterkarten.
Ich darf unter Bezugnahme auf das, was ich vorher gesagt habe, aus einem Schreiben des Herrn Finanz⸗Ministers vom 13. Mai 1885 — so lange schweben nämlich die Vorbereitungsarbeiten für dieses Gesetz — einen Satz verlesen. Es wird in dem Schreiben gesagt, daß zwischen den hessischen Grundbuchkarten und den Katasterkarten, welche im allgemeinen nur Kopien der ersteren seien, doch auch Abweichungen bestehen. Unter diesen werden hervor⸗ gehoben:
„Wenn Parzellengrenzen abweichend von der Darstellung in den hessischen Karten örtlich vorgefunden und in ihrer thatsächlich be⸗ stehenden Lage in die Gemarkungskarten übertragen worden sind“, sowie „wenn wegen offenbarer Fehlerhaftigkeit die Berichtigung
der Grundbuchkarten nothwendig war.“ — Also offenbare Fehlerhaftigkeit solcher Karten ist durch die preußischen Vermessungsarbeiten festgestellt worden. Das müßte meines Erachtens genügen, um den Standpunkt zu verlassen, daß diese Grundbuchkarten maßgebend sein müßten für die Zukunft, soweit nicht auf Grund derselben bereits wohlerworbene Rechte ent⸗ standen sind.
Abg. von Tepper⸗Laski erklärte sich auf eine Anregung des Abg. Niesch damit einverstanden, daß die letzten Worte des Antrags hinter „beweiskräftig“ fortfallen.
Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.) war der Ansicht, daß dadurch der Antrag noch bedenklicher werde; denn auf diese Weise werde für alle Fälle die Gültigkeit und Beweiskräftigkeit der alten Grundbuch⸗ karten statuiert.
Abg. Im Walle (Zentr.) beantragte: mit Rücksicht auf den Antrag des Abg. von Tepper⸗Laski, den § 31 und den Rest des Gesetz⸗ “ an die Justizkommission zurückzuverweisen
1
Ich kann dem Herrn Abg. Schmidt darin beistimmen, daß, wenn der Antrag des Herrn Abg. von Tepper⸗Laski in seiner ursprünglichen Fassung für die Gemeinden, für welche die zehnjährige Anfechtungsfrift abgelaufen war, zu wenig bot, er in seiner jetzigen Fassung zu viel bringt für diejenigen Gemeinden, für welche die Frist läuft, indem er über den Inhalt des hessischen Gesetzes hinaus auch hier den Beweis der Unrichtigkeit der Grundbuchkarten ausschließen würde. Ich trete des⸗ halb dem Abg. Schmidt darin bei, daß auch in der veränderten Fassung der Antrag unannehmbar Vt.
Was den Antrag des Herrn Abg. Im Walle betrifft: es möge der Paragraph zunächst an die Justizkommission verwiesen werden, so ist das eine Geschäftsordnunssfrage, in die ich mich eigentlich nicht einzumischen habe; ich würde aber trotz alledem bitten, mir dazu einige Bemerkungen zu gestatten. Ich halte es mit Rücksicht auf die Lage der Geschäfte und den ziemlich nahe bevor⸗ stehenden Schluß der Session für unerwünscht, daß irgend eine Ver⸗ zögerung in der Verabschiedung des Gesetzes eintrete. Materiell kann ich mir zudem davon keine Vorstellung machen, nach welcher Richtung hin in der Kommission eine größere Klar⸗ heit erzielt werden könne darüber, ob die Grundbuchkarten un⸗ bedingt zuverlässig und richtig sind, oder ob die von unseren Vermessungsbehörden dagegen erhobenen Bedenken zutreffend sind. Darüber läßt sich in der Kommission absolut irgend eine Ueber⸗ zeugung nicht gewinnen; es stehen da Behauptungen einander gegen⸗ über, deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit ohne die Vornahme neuer Vermessungen, wozu doch wohl irgend eine Absicht nicht besteht, nicht dargethan werden kann.
Das Haus beschloß gleichwohl, den § 31 und den Rest des Gesetzentwurfs nebst allen dazu vorliegenden Anträgen an die Justizkommission zurückzuverweisen.
Die nunmehr folgende zweite Berathung des Stempelsteuergesetzes begann beim Stempeltarif und zwar bei dessen Ziff. 2. — 6“ SHierin wird nach dem Kommissionsbeschluß für Beur⸗ kundungen über die Abtretung von Rechten an Andere, sowie fuͤr Indossamente im Allgemeinen ein Steuersatz von ¼1 0 Proz. des Werths, mindestens aber von 1 ℳ festgestellt.
Abg. Dasbach (Ztr.) beantragte, den Mindestsatz auf — ½ ℳ zu ermäßigen. 8 ö“
Indossamente über Konnossemente der Seeschiffer, Lade⸗ scheine der Frachtführer und Auslieferungsscheine (Lager⸗ scheine, warrants) sollen mit 1,50 ℳ besteuert werden.
Ein Antrag der Abgg. Haacke u. Gen. (nl.) wollte sie von der Steuer frei lassen. ““
Im dritten Absatz wird bestimmt, daß schriftliche Be⸗ nachrichtigungen an den Verpflichteten über die Abtretung, sofern damit die förmliche Urkunde ersetzt werden soll, wie Be⸗ urkundungen zu versteuern sind. Desgleichen schriftliche An⸗ träge auf Umschreibung von Namenaktien im Aktienbuch.
Abg. Dasbach beantragte, hinzuzufügen: „Falls das Statut die Nothwendigkeit der Genehmigung der Anträge vor⸗ sieht, tritt die Stempelpflichtigkeit erst mit Genehmigung des Antrags ein.“ 8. 8
Abs. 7 (Anrechnung des Stempels für den eec antrag auf den Stempel für die Urkunde) beantragte Abg. Jansen wie folgt zu fassen: Wird nach Entrichtung der Abgabe die Urkunde über das der Eintragung zu Grunde liegende Geschäft „errichtet“ u. s. w., statt: „gerichtlich oder notariell aufgenommen oder der Steuerstelle binnen 2 Wochen nach Errichtung der Urkunde vorgelegt“. 1
Im fünften Absatz beantragte derselbe Abgeordnete, für vehehte Abschrift“ zu setzen „amtlich beglaubigte Ab⸗
ift.
86 db Möller (nl.): Ich habe mich darüber gewundert, daß aus den deutschen Hafenstädten nicht ein Schrei der Entrüstung erschallte, als die Bestimmung der Kommission bekannt wurde, daß für jedes Indossament eine Gebühr von 1,50 ℳ erhoben werden soll. Es wäre das gleichbedeutend mit der Vernichtung jedes Speditionsgeschäfts in den preußischen Hafenplätzen. Nach der Regierungsvorlage, nach der 120 des Werths der Gegenleistung an Gebühren erhoben werden sollte, wären die kleineren Schiffe wenigstens abgabenfrei geblieben. Wenn es sich nur um größere Seeschiffe handelte, so wäre für diese die Besteuerung nach der Kommissionsvorlage besser als nach der Regierungsvorlage. Für die in Betracht kommenden kleineren Schiffe aber wäre die Ge⸗ ührenerhebung nach den Bestimmungen der Kommissionsbeschlüsse vernichtend. Ich würde daher dem Antrage Haacke zustimmen, der⸗ artige Indossamente freizulassen. 8
Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Rathjen: Nach einer Reichs⸗ gerichtsentscheidung sind auch jetzt schon alle Zessionen mit 1,50 ℳ stempelpflichtig, daher auch alle Indossamente. Beträge unter 150 ℳ sind und bleiben auch in Zukunft frei . Abg. Jansen (Zentr.): Ich bin der Ansicht, daß nicht alle einzelnen kaufmännischen Manipulationen zur Steuer herangezogen werden dürfen, schon aus dem Grunde, weil der Kaufmann Gewerbe⸗ steuer zu bezahlen hat. Ich werde daher dem Antrag Haacke zu⸗ stimmen. 8
Abg. Broemel (fr. Vg.): Es liegen eine Reihe von Petitionen der Kaufmannschaften aus verschiedenen Handelsstädten vor, wie Stettin, Köln, Magdeburg, Berlin. Die Kaufmannschaften aller dieser Handelsstädte stimmen darin überein, daß bei den Indossa⸗ menten von der Erhebung jedes Stempels abgesehen werden müsse. Auch die von dem Herrn Regierungs⸗Kommissar angeregte Frage, ob nicht jetzt schon eine Stempelpflicht für Indossamente bestehe, ist in einer Petition, und zwar derjenigen der Kaufmannschaft von Stettin, erwähnt worden; diese weist aber auch auf die große Benachtheiligung aller kaufmännischen Kreise durch einen derartigen Stempel hin. Ich bitte Sie, dem Antrage des Abg. Haacke zuzustimmen.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Im allgemeinen glaubt die Staatsregierung die Ergebnisse der gründlichen und ausführlichen Berathungen in 21 Sitzungen der Kommission als eine Art Kompromiß zwischen der Kommission und der Staatsregierung auffassen zu können. Wenn Sie die vielen Positionen, welche die Kommission theils gestrichen, theils wesentlich ermäßigt hat, sich ansehen; wenn Sie sich ver⸗ gegenwärtigen von vornherein die Stellung der Steaats⸗ regierung, die dies Gesetz namentlich als eine für die Handhabung nothwendige Klarstellung und Kodifikation eines jetzt ganz verworrenen Rechts auf dem Gebiete des Stempelwesens auffaßt, wenn Sie erwägen, daß ich von vornherein erklärt habe, das Gesetz habe nicht wesentlich den Zweck, Mehreinnahmen zu erzielen, sondern eben den vorbezeichneten Zweck einer Klarstellung und Sicherstellung in der Handhabung eines wichtigen Theils unseres Finanz⸗ rechts: so werden Sie verstehen, daß nach diesem Ergebniß der Kommission, wo mehrere Millionen gestrichen worden, und die Ermäßigungen, die die Staatsregierung von vornherein geboten, gern angenommen worden, aber nur mit großem Widerstreben noth⸗ wendige Kompensationen bewilligt worden sind, im allgemeinen die
bei einer 1,00 ℳ bezahlt statt 0,50 ℳ, von großer Bedeutung wäre; aber in
Staatsregierung an dem Standpunkte festhalten muß: das Ergebniß muß nach seiner finanziellen Seite im wesentlichen erhalten bleiben; sonst kann das Gesetz von der Staatsregierung bei der gegenwärtigen Finanzlage zu ihrem Bedauern nicht angenommen werden. (Sehr richtig! rechts.)
Wenn ich nun im allgemeinen auf diesem Standpunkt stehe, so will ich mich doch im vorliegenden Fall in der Hoffnung, die freilich allerdings noch nicht auf Felsen begründet ist (Heiterkeit), daß auf anderen Gebieten mir auch Gegenliebe erwiesen wird, nicht sehr entschieden gegen den Antrag des Herrn Abg. Möller erklären. Ich muß an⸗ erkennen, daß für mich die Lage der Dinge eine andere geworden ist, nachdem ich in der Zwischenzeit klargestellt habe, daß in den Hanse⸗ städten — die allerdings in vieler Beziehung direkt mit unserer Schiff⸗ fahrt in den preußischen Häfen konkurrieren — derartige Stempel nicht zur Erhebung gelangen. Das ist bisher freilich auch schon der Fall ge⸗ wesen, und bisher sind Beschwerden über diesen Stempel eigentlich bei uns nicht eingegangen — ich vermuthe, weil man eben diesen Stempel nicht kassiert hat. (Zuruf! — Glocke des Präsidenten.) Unter — diesen Umständen ist aber die Frage jedenfalls keine große Finanzfrage, denn an diesem Zustande würde sich wahrscheinlich auch in Zukunft nichts ändern. Unter diesen Umständen ist aber die Frage wahrscheinlich auch keine Frage der Konkurrenzfähigkeit unserer Häfen gegen die Hansestädte; denn es wird wahrscheinlich nach diesem Gesetz die Praxis genau dieselbe bleiben, wie sie vorher war. (Heiterkeit.)
Nichtsdestoweniger stelle ich über diesen Antrag die Entscheidung dem hohen Hause anheim. 1 1
Abg. Mohr (nl.) sprach sich im Interesse der preußischen Hafen⸗ städte für den Antrag des Abg. Haacke aus.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Auf die Frage der Konnossemente gehe ich nicht weiter ein, weil ich persönlich der Meinung bin, daß man über eine jede Position doch nur kurz reden darf, wenn das Gesetz überhaupt zu stande kommen soll. (Sehr richtig! rechts.)
Aber was den Antrag des Herrn Abg. Dasbach anbetrifft, — der steht ja wohl auch schon zur Diskussion, Herr Präsident? — so möchte ich dringend bitten, denselben abzulehnen. Meine Herren, wenn der Fixstempel, der in Preußen galt seit dem Jahre 1822, 1,50 ℳ betrug, so wird man zugeben müssen, daß an und für sich schon dieser Fixstempel heute mit 1,50 ℳ viel geringer ist als zu der Zeit, wo er 1822 eingeführt wurde. Wenn wir hier nun einen Minimalsatz von 1 ℳ nehmen statt von 1,50 ℳ, so sollte man nicht noch weiter gehen und diesen Minimalsatz auf 0,50 ℳ herunter drücken. So liegen die ganzen wirthschaftlichen und Vermögens⸗ verhältnisse heute gar nicht, daß die Thatsache, daß jemand Urkunde ein⸗ oder einigemal in seinem Leben
der Masse kann das allerdings erheblich finanziell zu Buche schlagen und ist durchaus nicht gering zu schätzen. Wir haben angenommen, daß der bisherige Stempel für Abtretungen von 1,50 ℳ nahezu eine Million brachte. Nun ist zwar an Stelle des Fixstempels ein Werth⸗ stempel mit 1⁄½580 % getreten und wird etwas mehr bringen als der allgemeine Fixstempel von 1,50 ℳ; aber die große Masse der Stempel wird doch unter den Satz von 1,00 ℳ fallen, und es ist schon in der Herabsetzung des Fixstempels von 1,50 ℳ auf 1 ℳ ein erheblicher finanzieller Verlust zu erblicken. Ich bitte daher, diesen Antrag abzulehnen.
Was die Anträge des Herren Abg. Jansen betrifft, so glaube
ich nicht, daß sie von irgend einer juristischen Importanz sind; ich halte sie aber auch nicht für gerade nachtheilig, sie sind aber auch nach meiner Meinung nicht nothwendig; — die Formulierung der Kommission halte ich nach diesen Richtungen hin doch für durchaus genügend.
Abg. Klasing (kons.): Wir werden gegen den Antrag des Abg. Dasbach stimmen aus den Gründen, die der Herr Finanz⸗Minister angegeben hat. Auch dem Antrage des Abg. Haacke werden wir nicht zustimmen; denn die Resultate der Kommissionsverhandlungen müssen als stillschweigend geschlossenes Kompromiß aufgefaßt werden. Auf diesem Standpunkt steht auch der Herr Finanz⸗ Minister; ich wundere mich daher über seine Schlußworte. Wir haben wesentliche und an sich berechtigte Wünsche zurückgestellt in der Erwartung, daß das auch von anderer Seite geschehen werde. Dieser Stempel ist gerade auf die Initiative des Herrn von Eynern zurückzuführen, der doch gewiß genau über die Verhältnisse informiert war. Er hat gute Gründe dafür beigebracht, und seine politischen Freunde sind ihm gefolgt. vree können die Gründe des Abg. Möller nicht ins Gewicht fallen. Der Stempel hat schon vorher
bestanden, trotzdem ist der Handel nicht vernichtet worden. Wir
müssen die Schwäche des Widerstandes von seiten der Staatsregie⸗ rung bei dem ersten⸗ Versuch, Bresche in die Beschlüsse der Kommission zu legen, bedauern. Die Folge wird sein, daß nun auch andere Interessentenkreise ihre Wünsche geltend machen werden. “ Abg. Rickert (fr. Vg.): er Abg. Klasing hat sich mit sich
selbst in Widerspruch gesetzt, da er ja selbst einen Antrag zum SS2
Das hat er wohl vergessen. Freilich ist es ja schon lange her, denn der Antrag datiert vom 8. Juni. Ob nun der Herr Minister durch die Rede des Abg. Klasing in seinem Widerstande gestärkt sein wird, das werden wir ja wohl sehen. Es ist ein seltsames Schauspiel, daß trotz der eingebenden Prüfung der Vorlage in der Kommission in einundzwanzig Sitzungen ein so wichtiger Punkt wie der, daß das Recht der Stempe⸗ lung nicht ausgeübt würde, übersehen werden konnte. Der Herr Finanz⸗Minister hat sich ausdrücklich mit dem Antrag einverstanden erklärt. Das ist ein Beweis, daß die Regierung sich durch unsere sachlichen Gründe hat belehren lassen. Die Rechte dagegen beharrt auf ihrem „Kompromiß“. Wir haben keineswegs den Wunsch, die Berathung in die Länge zu ziehen, wir wollen im Gegentheil schnell vorwärts kommen. Es ist eine unerhörte Zumuthung, daß man uns hier bis in den Juli hinein festhält, obgleich das Gesetz gar nicht so eilig ist und eine Vertagung bis zum Oktober sehr wohl zulässig wäre. Der Herr Finanz⸗Minister hat selbst zugegeben, daß sich mit dem neuen Gesetz ein paar Milliönchen herausreißen lassen. 8 Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Wenn der Herr Abg. Rickert jetzt schon mit den Worten, es wäre eine unerhörte Zumuthung seitens der Staatsregierung, die Landesvertretung so lange festzuhalten, glaubt, es werde die Regierung sich wohl noch entschließen, den Landtag bis zum Oktober zu vertagen, so kann ich ihm diese Hoffnung mit der größten Bestimmtheit benehmen. Davon ist gar nicht die Rede (sehr gut! rechts); und ich brauche die Gründe, die dafür vorliegen, nicht auseinanderzusetzen. Wenn diejenigen, die dieses Gesetz zu stande bringen wollen, wirklich das Mittel wählen wollten, zu diesem Behufe den Landtag zu vertagen, so kann ich Ihnen versichern: das wäre das beste Mittel, dieses Gesetz überhaupt nicht zu stande kommen zu lassen. Fängt man einmal an, nachdem man 21 Kommissionssitzungen
entwurf gestellt hat.
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in der
gehabt hat, in der zweiten Lesung alle Positionen so gründlich zu behandeln bei einem Gesetz mit so viel einzelnen Positionen, wo man zu jeder einzelnen Position reden, jede Position angreifen und vertheidigen kann, so ist ein solches Gesetz nicht zu machen. Ich habe schon am Eingang gesagt: ich habe mich schwer entschlossen, diese außerordentlich schwierige und wichtige Materie in Angriff zu nehmen. Ich habe das nur gethan im Vertrauen darauf', daß die große Mehrheit des Hauses, die die großen direkten Steuern und das Kommunalsteuerwesen reformiert hat, gezeigt hat, daß sie über Kleinigkeiten hinwegsieht und nur die großen Dinge ins Auge faßt, die bewiesen hat, daß sie sich versteht zu einer kompakten Majorität zusammenzuschließen, auch fähig sei, ein solches Gesetz zu verabschieden; und ich habe dieses Vertrauen auch noch heute, und ich glaube, für eine solche Frage wird die große Mehrheit des Hauses den Herrn Abg. Rickert nicht als Führer wählen. (Zu⸗ stimmung rechts.) Ich stehe grundsätzlich durchaus auf dem Standpunkt des Herrn Abg. Klasing, daß im großen Ganzen dieses Werk der Kommission, wenn es überhaupt zu einem gesetzgeberischen Erfolg diesmal kommen soll, als ein Kompromiß an⸗ gesehen werden muß. Das ist ja klar, daß bei so verschiedenartigen Positionen, die soviel Interessen berühren, große und kleine, man sich da nicht auf ein großes Ganzes resignieren, man Einzelheiten auch in den Kauf nehmen muß, die einem nicht gefallen; denn sonst ist ein solches Gesetz nicht möglich, und müssen wir in den preußischen Rechtsverwirrungen eben stecken bleiben. Also im Großen und Ganzen stehe ich ganz auf dem Boden, den der Herr Abg. Klasing entwickelt hat, und ich habe deswegen auch das Staats⸗ Ministerium gebeten, auch seinerseits im allgemeinen das Kompromiß nicht mehr anzufechten. Die Staatsregierung hat, wenn Sie Kommissionsberichte gelesen haben, ganz außerordentlich viel aufgegeben, weit mehr als hier noch jetzt in Frage steht. Das müßte doch auch vom Hause berücksichtigt werden, immer vorausgesetzt, daß das Haus das Gesetz machen will.
Nun sagt der Herr Abg. Rickert: man rechnet hier nur ein Mehr von 500 000 ℳ heraus. Meine Herren, ich habe diese ganze Rechnung immer als eine höchst zweifelhafte bezeichnet; ich kann heute noch nicht mit Sicherheit sagen, ob auch nur die bisherige Einnahme wieder ein⸗ kommt — mit Sicherheit nicht; persönlich glaube ich, daß wir einige 100 000 ℳ mehr erreichen werden; das wird aber auch alles sein. Wenn ich an die Geschichte von der ersten Schätzung denke, wo sie von 3 auf 5, auf 10 Millionen ging, schließlich waren es 24 Millionen — genau so wie bei den Steifleinenen in Shakespeare's Heinrich IV. —, so sind doch diese Stimmen jetzt verstummt; solche Behauptungen kann niemand mehr aufstellen.
Nun glaube ich nicht, daß die Mehrheit des Hauses bei der zegenwärtigen Finanzlage eine so große Angst davor hat, daß bei dieser Gelegenheit einige Hunderttausend mehr in die Staatskasse kommen. Meine Herren, wenn wir bedenken, wie viel nothwendige und nützliche Verwendungen aus der Staatskasse wir unterlassen müssen — eine Hauptfolge der Finanzpolitik der Herren da drüben (links) — so werden wir doch hier uns, glaube ich, in diesem Hause nicht dahin leiten lassen, diese selbe Politik nun hier im kleinen zu befolgen. Ich glaube nicht, daß die Mehrheit des Hauses diesen Weg betreten würde.
Wenn ich, was diese spezielle Position betrifft, eine Ausnahme nehr oder weniger gemacht habe von der Gesammtstellung, die die Staatsregierung einnimmt, so ist das deswegen geschehen, weil ich nich persönlich in der Kommission über die thatsächlichen Verhält⸗ nisse geirrt habe. (Zuruf links.) — Nun, was soll die Unterbrechung!
. Unters Sachen.
.Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Warum soll ich das nicht anerkennen, daß ich mich thatsächlich dar⸗ über geirrt habe, ob dieser Stempel in gleicher Höhe auch in den Hansastädten erhoben wird! (Beifall rechts.) Ich habe damals gesagt: ich nehme an, daß in den Hansastädten ein mindestens so hoher Stempel erhoben wird, weil im allgemeinen die Stempel in den Hansastädten höher sind als in Preußen. Ich habe aber Bericht eingezogen von den betreffenden Städten, von Lübeck, Hamburg, Bremen, und habe nun erfahren, daß bisher derartige Stempel in diesen Städten gar nicht zur Erhebung gekommen sind⸗ und das hat mich allerdings bewogen, obwohl ich der Frage aus den früher angeführten Gründen das Gewicht, was drüben (links) auf die Sache gelegt wird, gar nicht beilege, dem Hause die Entscheidung in dieser Sache anheimzugeben. Ich glaube kaum, daß sich in dieser Beziehung ähnliche Fälle in Zukunft wiederholen werden; denn ich wüßte nicht, daß ich in anderen Fragen dieser Art thatsächlich geirrt hätte. (Bravo! rechts.) 1
Abg. Dasbach (Zentr.): Für mich ist es sehr zweifelhaft, ob die Erträge des Gesetzes so gering sein werden, wie sie der Herr Finanz⸗Minister darstellt. Ich glaube, daß die höheren Schätzungen richtig sein werden. 18
Abg. Krause (nl.): Das Bestreben, das Gesetz zu stande zu bringen, kann uns nicht der Verpflichtung entheben, jede Position des Entwurfs genau und gewissenhaft zu prüfen. Die Art und Weise, wie der Abg. Klasing geglaubt hat, auf einen wirklichen oder ver⸗ meintlichen Gegner einhauen zu müssen, kann dem Zustandekommen des Gesetzes gewiß nicht dienlich sein. Von einem in der Kommission
einzelnen Positionen die Ansichten einander genähert wurden. Was Herr Klasing Schwäche beim Minister nennt, nennen wir sachliche Behandlung.
Abg. Reichardt (nl.): Bei der veränderten Sachlage halten
wir uns für durchaus berechtigt, für den Antrag Haacke zu stimmen.
Abg. Klasing: Der Abg. Rickert befindet sich im Irrthum, wenn er einen Antrag, betreffend den Fideikommißstempel, zur Ver⸗ gleichung heranzieht. Er hat nur eine redaktionelle, keine finanzielle Bedeutung.
Abg. Schmidt⸗Warburg (Ztr.) wollte den ersten Satz im Abs. 3, betreffend Stempelpfl chtigkeit der schriftlichen Benach⸗ richtigungen über Zessionen, gestrichen haben, da als Bedingung dieser Stempelpflichtigkeit die Verkehrssitte angeführt sei. Das sei doch ein zu unzuverlässiger und unklarer Grund für den Aufbau einer gesetz⸗ lichen Bestimmung. Redner beantragt, über die entsprechende Be⸗ stimmung besonders abzustimmen.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag Haacke zu Abs. 2 angenommen, desgleichen der Antrag Janssen zu Abs. 7. Der Antrag Janssen zu Abs. 5 wurde abgelehnt.
Die Abstimmung über den Antrag Dasbach zu Abs. 3 blieb zweifelhaft; es mußte daher zur Abstimmung durch Zählen geschritten werden. Fuüͤr den Antrag Dasbach stimmten 84, gegen denselben 111 Abgeordnete, im Ganzen waren demnach 195 Abgeordnete anwesend. Das Haus war also nicht beschlußfähig. 8
Um 3 ⁴ Uhr wurden deshalb die Verhandlungen ab⸗ gebrochen und auf Mittwoch 11 Uhr vertagt.
Handel und Gewerbe. “
Magdeburg. 11. Juni. (W. T. B.) Zuckerberich:. Kornzucker erkl., von 92 % —,—, neue Kornzucker exkl. 88 % Rende⸗ ment —,—, neue 10,30 — 10,40, Nachprodukte erkl, 75 % Rendement 7,10 — 7,80. Ruhig. Brotraffinade I —.—, Brot⸗ raffinade II Gem. Raffinade mit Faß —,—. em. Melis I mit 6 —,—. Geschäftslos. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. Hamburg pr. Juni 9,87 ½ bez., 9,90 Br., pr.
Juli 9,97 ½ Gd., 10,02 ½ Br., pr. August 10,12 ½ bez., 10,15 Br., pr. September 10,17 ½ Gd., 10,25 Br. Behauptet.
geschlossenen Kompromiß kann nur insofern die Rede sein, als bei den
Essen a. d. Ruhr, 11. Juni. (W. T. B.) Der „Rheinisch⸗ Westfälischen Zeitung“ zufolge hat der Beirath des Kohlensyndikats die Umlage für das 3. Quartal auf 5 %, wie bisher, festgesetzt. Es wurde mitgetheilt, daß für das 4. Quartal eine gleiche Umlage wahr⸗ scheinlich sei. — Auf die Tagesordnung der Versammlung der Zechenbesitzer am 26. d. M. wurde die dritte Lesung des neuen Syndikatsvertrages gesetzt, weil einige Mitglieder Bedenken gegen die vorhergesehene mögliche Auflösung nach 5 Jahren hatten. Damit ist der Termin für den Abschluß des Vertrages, welcher für die zweite Hälfte des Juli in Aussicht genommen war, wohl aufzuschieben.
Wien, 11. Juni. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Böhmischen Westbahn nahm Kenntniß von dem Bericht, be⸗ treffend die Uebergabe der Linien der Gesellschaft an- die Generaldirektion der Staatsbahnen, und nahm den Antrag auf Liquidation an. —
Brüssel, 11. Juni. (W. T. B.) Bei der heutigen Kohlen⸗ submission in Lüttich wurden alle zur Submission gelangten Partien an Kohlengruben in Lüttich und Umgebung übertragen. Die Preise bewegen sich für Schmiedekohle zwischen 10,50 Fr. bis 10,90 Fr., für halbfette Kohlen Type 4 8,30 Fr. bis 9-Fr., für Glühkohle 6,25 Fr., für halbfette Kohlen Type 3 7,50 Fr., für Heiz⸗ kohle 11.90 Fr. bis 12,50 Fr.
In Charleroi fanden die Zuschläge zu den gleichen Preisen wie bei der letzten Submission statt. Der Preis für halbfette Kohlen Type 2 stellte sich auf 6,25 Fr., für Type 3 auf 7,50 Fr., für Type 4 auf 8,20 Fr. bis 8,50 Fr. und für Heizkohlen auf 10,45 Fr. bis 11,20 Fr.
New⸗ York, 12. Juni. (W. T. B.) Die Börse eröffnete fest und lebhaft und schloß nach allgemeiner Steigerung günstig. Der Umsatz der Aktien betrug 300 000 Stück.
„Die für Weizen anfänglich schwache Stimmung gewann nach Eröffnung infolge Regierungsberichts weitere Ausdehnung. Die Reaktion, welche sich nach und nach auf große Kaufordres und Bradstreetsberichte Bahn brach, war nur von kurzer Dauer, da sie sich gegenüber der Ausnutzung durch Realisationen nicht widerstandsfähig genug erwies. Schluß stetig. — Mais eröffnete matt und zu niedrigerem Preis in⸗ folge günstiger Ernteberichte. Die sich nach Eröffnung entwickelnde Reaktion trat nur vorübergehend in die Erscheinung, da der Ursache ihrer Entstehung nicht eine solche Bedeutung beigemessen wurde, als daß sie die ohnehin herrschende Neigung zur Abwärtsbewegung, die durch die träge Platznachfrage im Westen erneute Nahrung fand, hätten hintanhalten können. Schluß matt.
Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 7 ¼, do. in Nem⸗Orleans 7. Petroleum Stand. white in New⸗York 7,55, do. in Philadelphia 7,60, do. rohes (in Cases) 8,00, do. Pipe line cert. p. Juli 150 nom. Schmalz West. steam 6,75, do. Rohe & Brothers 7,05. Mai⸗ Tendenz: willig, pr. Juni —, do. pr. Juli 56 ½, do. pr. September 57 ¼. Weizen Tendenz: willig. Rother Winter⸗ weizen 83 ⅞, Weizen pr. Juni 83, do. pr. Juli 83 ½, do. pr. Sep⸗ tember 84 ½¼, do. pr. Dezember 86. Getreidefracht nach Liverpool 1 ¼. Kaffee fair Rio Nr. 7 16, do Rio Nr. 7 pr. Jult 14,55, do. do. pr. September 14,65. Mehl, Spring Wheat clears 3,05. Zucker 218 16. Kupfer 188
Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 7788 182 Doll.
Weizen; Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen „Häfen der Vereinigten Staaten nach Groß⸗ britannien 63 000, do. nach Frankreich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 42 000, do. von Kalifornien und Oregon EE1 44 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents — ZWMll8.
Chicago, 11. Juni. (W. T. B.) Weizen anfangs fallend gab im weiteren Verlaufe noch mehr nach infolge von Realisierungen. Einlaufende stramme Kabelberichte, sowie Käufe der Baissiers führten eine starke Reaktion herbei, die jedoch, trotzdem sie durch ungünstige Ernteberichte unterstützt wurde, die schließliche Verflauung des Marktes, infolge von erheblichen Realisationen, nicht hindern konnte. — Mais ging infolge großer Verkäufe und Verkaufsordres sewie infolge günstigen Wetters durchweg im Preise zurück.
Weizen. Tendenz: willig, pr. Juni 79 ¾, pr. Juli 80 v⅛. Mais. Tendenz; willig, pr. Juni 50 ¾¼, Sveck short clear nomin. Pork pr. Juni 12,45.
Oeffentlicher Anzeiger.
Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschafteen. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Bank⸗Ausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen.
— SSgUNS
) Untersuchungs⸗Sachen.
[17098] Im Namen des Königs!
In der Strafsache gegen den Redakteur Joseph Dierl zu Berlin, geboren am 11. Dezember 1829 zu München, katholisch, wegen öffentlicher Belei⸗ digung mittels der Presse hat die zweite Straf⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin in der Sitzung vom 9. Februar 1895, an welcher theil⸗ der genommen haben:
1) Brausewetter, Landgerichts⸗Direktor,
2) Grandke,
2 Dr. von Kirchbach, Stubenrauch, 5) Hartog,
wird auf den 9 Uhr, vor die
Landgerichts⸗Räthe,
als Richter, Dietz, Staatsanwalt, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Dr. Hahn, Referendar,
8 als Gerichtsschreiber,
für Recht erkannt, 88 daß der Angeklagte der Beleidigung durch die Presse schuldig und deshalb mit einer Geldstrafe von drei⸗ hundert Mark, der im Unvermögensfalle für je jehn Mark ein Tag Gefängniß zu substituieren, zu bestrafen, dem Königlichen Polizei⸗Präsidenten zu Berlin die Befugniß zuzusprechen, den verfügenden Theil des Urtheils binnen vier Wochen nach Zustellung des Urtheilstenors einmal durch die Zeitung „Vorwärts Berliner Volksblatt“ und zwar an der Spitze des Hauptblattes und einmal durch den „Deutschen eichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen, 1873 nalle Exemplare der Beilage zum „Vorwärts Verliner Volksblatt“ Nr. 265 vom 13. November 1894 11. Jahrgang, sowie die zu ihrer Herstellung estimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen, dem Angeklagten auch die Kosten des Ver⸗ fahrens aufzuerlegen. 8 8
Von Rechts
[16863]
Friedeberg
ebendaselbst,
letzter
Wegen. 8
Oeffentliche Ladung.
Gustav Ferdinand Albert Schreiber, am 28. Ja⸗
nuar 1872 in Waitze, Kreis Schwerin a. W., ge⸗
Loren, letzter Aufenthaltsort im Deutschen Reiche
r W., wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des
stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten. Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Nr. 1 22. en 1895, Vormittags 1 Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Landsberg a. W., Richtstraße Nr. 72/73, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 Strafprozeßordnung Vorsitzenden der Kreis⸗Ersatzkommission zu Schwerin a. W. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Landsberg a. W., den 20. April 1895 Königliche Staatsanwaltschaft.
Oeffentliche Ladung.
Die nachbenannten Personen:
1) Julius Hermann Reinhold Germann, geboren am 11. August 1871 zu Brenkenhofswalde, Kreis R.n.
Kreis Friedeberg N.⸗M.,
2) Friedrich Robert Wolfkamp, 10. November 1871 zu Friedeberg N.⸗M., Aufenthaltsort ebendaselbst,
3) Ernst Ludwig Kluckow, geboren am 27. Juli 1872 zu Friedeberg N.⸗M., letzter Aufenthaltsort
4) Franz August Theodor Rambaum, geboren am 4. März 1872 zu Altenfließ, Kreis Friedeberg N.⸗M., zufenthaltsort ebendaselbst,
5) Emil Gustav Weiland, geboren am 6. Februar zu Schönrade, Kreis Friedeberg N.⸗M., letzter Aufenthaltsort ebendaselbst,
6) Isidor Michaelis, geboren am 12. Mai 1872 zu Driesen, Kreis Friedeberg N.⸗M., letzter Aufent⸗ haltsort ebendaselbst,
7) Franz Otto Hämmerling, geboren am 6. No⸗ vember 1871 zu Driesen, Kreis Friedeberg N.⸗M., letzter Aufenthaltsort ebendaselbst,
8) Hermann Robert Emil Kelm, 30. Juni 1871 zu Driesen, Kreis Friedeberg N.⸗M., letzter Aufenthaltsort ebendaselbst,
9) Johann Friedrich Carl Gäde, geboren am 18. Februar 1872 zu Marienthal, Kreis Friedeberg N.⸗M., letzter Aufenthaltsort ebendaselbst,
10) Otto Emil Franz Hora, geboren am 17. August 1872 zu Driesen, Kreis Friedeberg N.⸗M., letzter Aufenthaltsort unbekannt,
zu haben,
Str.⸗G.⸗B. Derselbe
oder der Flotte zu entziehen, ohne
gebietes aufzuhalten — 9
Herrn Zivil⸗
von dem
berg a. W. zur
8 8 Hauptverhandlung unentschuldigtem
urtheilt werden.
letzter Aufenthaltsort
Pehlitz,
geboren am letzter
[15853] 2 In der Strafsache gegen
Johann Ludwig Muhs, evangelisch,
Ludwig Dörbrand, evangelisch,
gewesen, evangelisch, seboren am
aufhaltsam gewesen, evangelisch,
9) den am 4. April 1871 zu
11) Carl Wilhelm Franz, geboren am 4. Januar 1872 zu Lauchstädt, Kreis Friedeberg N.⸗M., letzter und Aufenthaltsort Regenthin, Kreis Arnswalde, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres
Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ ho Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 19. August 1895, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lands⸗
usbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Herrn Zivilvorsitzenden der Kreis⸗Ersatzkommission zu Friedeberg N.⸗M. über die der Anklage zu Grunde 8 liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver⸗
Landsberg a. W., den 25. Mai 1895. Königliche Staatsanwaltschaft
1) den am 25. November 1871 zu Buchholz ge⸗ borenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen
2) den am 12. Februar 1871 zu Gerdshagen ge⸗ borenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Johann Friedrich Wilhelm Winter, evangelisch,
3) den am 14. September 1871 zu Gumtow ge⸗ borenen und zuletzt zu Bärensprung aufhaltsam ge⸗ wesenen Otto Johann Christian Benn, evangelisch,
4) den am 17. April 1871 zu Halenbeck geborenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen
5) den am 3. Mai 1871 zu Jännersdorf geborenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Johann Friedrich Wilhelm Oldenburg, evangelisch,
6) den am 14. März 1871 zu Laaske geborenen Adolf August Lange, zuletzt daselbst aufhaltsam
7) den am 16. Februar 1871 zu Rapshagen ge⸗ borenen Otto Heinrich Wilhelm Pfeil, zuletzt daselbft
8) den am 24. Oktober 1871 zu Wernikow ge⸗ borenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Ernst August Ludwig Stark, evangelisch,
4. April aatzke geborenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Albert Wilhelm August Kamps, evangelisch,
10) den am 28. März 1872 zu Breddin geborenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Karl Friedrich Wilhelm Jahnke, evangelisch,
11) den am 27. Dezember 1872 zu Breddin ge⸗ borenen und zuletzt zu Kötzlin aufhaltsam gewesenen Wilhelm August Peters, evangelisch,
12) den am 26. April 1872 zu Bullendorf ge⸗ borenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Friedrich Ludwig Joachim Geuenzv, evangelisch,
13) den am 5. April 1872 zu Dannenwalde ge⸗ borenen und zuletzt zu Pritzwalk aufhaltsam gewesenen Karl Friedrich Ludwig Kramer, ös.
14) den am 8. März 1872 zu Ellershagen ge⸗ borenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Rudolf Friedrich Gustav Deutschmann, evangelisch,
15) den am 27. März 1872 zu Frehne geborenen und zuletzt zu Ellershagen aufhaltsam gewesenen Wilhelm Karl Friedrich Schumacher, evangelisch,
16) den am 15. Februar 1872 zu Frehne geborenen und daselbst zuletzt aufhaltsam gewesenen Wilhelm Christian Wichlow, evangelisch,
17) den am 25. August 1872 zu Halenbeck ge⸗ borenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Otto Friedrich Ludwig Eßmann, evangelisch,
18) den am 20. Dezember 1872 zu Helenenhof, Gutsbezirk Lohm II, geborenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Wilhelm August Friedrich Calbow, evangelisch, 8
19) den am 5. Februar 1872 zu Mertensdorf ge⸗ borenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Otto Wilhelm Schulz, evangelisch,
20) den am 30. März 1872 zu Groß Pankow ge⸗ borenen und zuletzt in Wittenberge aufhaltsam ge⸗ wesenen Hermann Friedrich Joachim Lemm,
21) den am 27. Februar 1872 zu Penzlin ge⸗ borenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Karl Ludwig Paul Mörer, evangelisch,
22) den am 28. März 1872 zu Preddöhl geborenen und zuletzt zu Halenbeck aufhaltsam gewesenen Gustav Karl Amandus Schüler, evangelisch,
23) den am 25. August 1872 zu Sadenbeck ge⸗ borenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Gustav Emil Karnatz, evangelisch,
24) den am 16. Mai 1872 zu Schmolde geborenen und zuletzt zu Ellershagen aufhaltsam gewesenen Karl Ernst August Arndt, evangelisch,
25) den am 12. Oktober 1872 zu Schmolde ge⸗ borenen und zuletzt daselbst aufhaltsam gewesenen Karl Friedrich Johann Baumann, evangelisch,
26) den am 10. November 1872 zu Neu⸗Schrepkow eborenen und zuletzt zu Kletzke aufhaltsam gewesenen
ilhelm Friedrich August Nilson, evange isch,
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