1895 / 139 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

worfenen Grundstücke durchschnittlich in 24 Jahren stattfindet. Dann würde die Rechnung auch nicht stimmen. Also ich glaube, an und für sich kann man nicht sagen, daß, wenn der Staat genehmigt, daß ein Grundstück dem freien Verkehr völlig entzogen werde, er dann gegenüber einem Stempel von 1 % bei Veräußerungen im freien Ver⸗ kehr, in diesem Falle 3 % nimmt, zu viel gefordert ist. Eine große Reformpolitik können wir bei Gelegenheit des Stempelsteuergesetzes nicht treiben der Stempel von 3 % ist an und für sich nicht un⸗

begründet.

Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.): Gestern wurde uns von jener Seite (gach 8 vorgeworfen, daß wir eine Interessenwirthschaft unterstützen, daß wir eine Bresche in dieses Ilc legen wollen. Heute thun Sie selbst das mit dem Antrag des Grafen Limburg⸗Stirum. Der arme Mann muß sofort Sie, meine Herren, wollen eine Stundung von 24 Jahren. Vergessen Sie nicht des Grundsatzes: noblesse oblige! Wer in der Lage ist, Fideikommisse zu errichten, wozu ja keine Nothwendigkeit vorliegt, ist auch in der Lage, die Steuer zu bezahlen. Legen Sie keine Bresche in das Gesetz, bleiben Sie bei dem Kompromiß! 11 1

8 Fer won Lieres und Wilkau (b. 2 Die Bedeutung des Fideikommisses wird von vielen Herren falsch aufgefaßt. Es giebt nicht nur große, reiche Fideikommißstiftungen, sondern auch eine große Anzahl von Fideikommissen bäuerlichen Charakters. Ich halte die Bildung von kleinen Fideikommissen, im Hinblick, auf die der Land⸗ wirthschaft drohenden Gefahren, trotz mancher Schattenseiten, für noth⸗ wendig. Selbst wenn jemand den Traditionen im Staatsleben keine Bedeutung beilegt, wenn er nicht erkennt, daß der Besitz eines Stückes Heimatherde ein lebendiger Quell für das Heimaths⸗ gefühl ist, so wird er do zugeben müssen, daß der jetzt drohende fortwährende Besitzwechsel in volkswirthschaft⸗ licher Beziebung sehr schädlich ist. Aber abgesehen davon, wenn das Stempelsteuergesetz vielfache Aenderungen einführt, warum sollen wir nicht auch für das wichtige Institut der Fideikommisse wünschenswerthe Aenderungen erstreben? Ich behalte mir vor, einen Antrag auf Einfuhreng. von abgestuften Stempelsteuern für Fidei⸗ kommißerrichtungen einzubringen. 1

Abg. Krause⸗Königsberg (nl.): Der Begriff des Fidei⸗ kommisses ist ein juridisch feststehender und er bedarf einer Definition in diesem Gesetze nicht erst. Hier ist weder Ort noch Zeit, über die Zweckmäßigkeit der Fideikommisse zu verhandeln. Wir müssen hier mit den gegebenen Thatsachen rechnen; ob ein besonderes Fideikommiß⸗ gfsets no⸗ hwendig ist, mag dahingestellt bleiben. Wir werden gegen die Anträge stimmen. 8 Abg. Der verstorbene Abg. Windthorst hat bezüglich der Fideikommisse nicht so gedacht wie der Abg. Schmidt. In der Sitzung vom 21. Februar 1891 hat er die Bildung von Fideikommissen für wünschenswerth erklärt und vor einem übermäßigen Stempel ge⸗ warnt. Was meinen Antrag betrifft, so wäre er überflüssig, wenn in der Vorlage keine Definition des Begriffes zugefügt wäre, die mit dem allgemeinen Gesetz nicht in Einklang steht. Nach den allgemeinen Be⸗ stimmungen müssen außer den Begünstigten mindestens noch zwei Substitute bestellt, d. h. der Besitz auf drei Generationen festgelegt werden; die Vorlage aber spricht nur von zwei Generationen. Ich glaube, daß diese Fassung nur einem redaktionellen Versehen zuzu⸗ schreiben ist. .

Finanz⸗Minister Dr. Migquel:

Trotz der scharfsinnigen Ausführungen des Herrn Vorredners bin ich doch der Meinung, daß es besser wäre, den Antrag abzulehnen. Die Frage, um die es sich handelt und die der Antragsteller im Auge hat, ist nicht so zweifelbaft, und es sind auch schon solche Vorgänge in der preußischen Gesetzgebung vorhanden, daß wir die größte Unklarheit in die Sache bringen würden, wenn wir sie jetzt nach dem Antrag Dr. Klasing formulieren würden. Nebenbei will ich einschalten, daß auch der Herr Abg. Dr. Krause sich irrt, wenn er sagt, es wäre klüger ge⸗ wesen, eine Definition des Fideikommisses nicht in das Gesetz auf⸗ zunehmen. Das Landrecht gilt aber unglücklicherweise nicht in der ganzen Monarchie, und es war daher absolut nothwendig, eine Definition zu geben. 8

Aber, noch mehr: die Definition ist schon früher gegeben! Genau wörtlich, wie sie hier im Stempelgesetz steht, steht sie im Erbschafts⸗ steuergesetz, und in welches Verhältniß kommen Sie mit Ihrem An⸗ trag zum Erbschaftssteuergesetz? Da beißt es mit dürren Worten:

Als Fideikommißstiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind alle von Todeswegen oder unter Lebenden getroffenen Anordnungen an⸗ zusehen, kraft deren gewisse Vermögensgegenstände der Familie für immer oder für mehr als 2 Generationen erhalten bleiben sollen.

(Hört! hört! links.)

Aber, meine Herren, weiter! Interpretieren Sie einmal diese Worte genau, so ist die Interpretation auch im Sinne des Herrn Dr. Klasing ganz korrekt; denn es heißt hier nicht: welche für zwei oder mehrere Generationen bestimmt sind sondern: in dem Besitz von zwei oder mehreren Generationen oder für immer erhalten werden sollen. Da ist es ganz natürlich, daß der erste Inhaber nicht mit⸗ gezählt wird, und darum handelt es sich im vorliegenden Fall.

Ich glaube also, wir thun wirklich gut, in diesem Stempelgesetz rechtliche Fragen dieser Art nicht neu zu definieren und gar zu ändern, sondern nur nach Maßgabe der bereits vorhandenen Rechtsverhältnisse einen Stempel vorzuschlagen. Ich möchte daher bitten, den Antrag nicht anzunehmen. .

Der Herr Abg. Dr. Klasing hat ja durchaus Recht, wenn er sagt: Erklärungen vom Ministertisch bedeuten nicht viel. Aber hier liegt die Sache doch anders; denn erstens haben wir das Erbschaftssteuergesett, und zweitens haben wir eine konstante Praxis seit dem Jahre 1822, und drittens haben wir alle Rechtslehrer für uns und die größten Autoritäten. Es heißt z. B. bei Forster:

Wer mehr als zwei Nacherben ernennen will, kann dies nur unter den Formen und Bedingungen eines Fideikommisses.

Also wenn wir die Praxis und die wissenschaftliche Interpretation uns vergegenwärtigen, so glaube ich nicht, daß hier eine neue Deklaration nothwendig ist, und ich meine, es wäre richtig, wenn Herr Abg. Dr. Klasing von seinem Antrag, nachdem ja materiell keine Meinungsverschiedenheit sich herausgestellt hat, absehen wollte.

Abg. Rickert (fr. Vgg.): Die Annahme des Antrags Klasing könnte nur zu Verwirrungen führen. Herrn von Kröcher bin ich dankbar für die Offenheit, mit der er erklärte, er würde gern weiter⸗

ehen, möglichst den Stempel für Fideikommisse aufhehen. Es war Rede ein deutlicher Wink für das Herrenhaus; wir werden ab⸗ warten müssen, ob er verstanden wird. Ich glaube, wir haben viel zu viel Fideikommisse. Noch nicht drei Prozent derselben haben unter 200 ha. Für Bauern paßt die Einrichtung auch nicht, der Bauer hat einen Abscheu davor. Es ist eine große soziale Aufgabe auf agrarischem Gebiet, in Zukunft die Fideikommisse einzuschränken. Nie ist die Interessenvertretung so zu Tage getreten wie heute, wo man die Stempel für die Aermeren zu erhöhen, für die Reichen zu er⸗ niedrigen versucht. 18 Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): Ich bemerke dem⸗ egenüber, daß ich eine Herabsetzung der Steuer nicht verlange; es oll durch die Stundung dem Steuerpflichtigen nur erleichtert werden, seine Pflicht zu erfü=llen.

ve.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Es ist davon gesprochen worden, die Fideikommisse müßten zu Gunsten der Familien geschützt werden; die nachgeborenen Kinder werden aber durch sie direkt geschädigt. Zu⸗ letzt wird das Unterbringen der Nachgeborenen als Offiziere, in Hof⸗ stellen, in adeligen Stiften eine Grenze finden, wir werden ein noch zahlreicheres adeliges Proletariat bekommen, als es jetzt schon besteht. Die Erfahrung zeigt auch, daß der, der von Jugend auf zu kämpfen hat, mehr erreicht als der, dessen Existenz sofort gesichert ist. Bei den Majoratsherren bestehen im Ganzen mehr unberechtigte Prätensionen als wirkliche Verdienste. Der Fideikommiß⸗ besitzer ist gebunden, das schädigt ihn in dem Betriebe seiner Land⸗ wirthschaft wie andere. Wie würde man urtheilen, wenn ein Fabrik⸗ besitzer seine Nachkommen verpflichten würde, den Gewerbebetrieb in einem bestimmten Umfange aufrecht zu erhalten? Man würde sagen: Das geht nicht, die gewerblichen Verhältnisse sind veränderlich. Dasselbe ist bei der Landwirthschaft der Fall. Heute handelt es sich um einen Vorstoß, die weiteren Akte kommen im Herren⸗ hause. Da fürchte ich, das Gesetz wird nicht so rasch erledigt werden können, wie der Herr Finanz⸗Minister hofft. Die geringe Ausbreitung des Anerbenrechts zeigt, daß die Bauern solche Zwangsanordnungen nicht lieben. Beim Rentengutsgesetz sagt man, der Großgrundbesitz müsse verringert werden; jetzt will man ihn wieder vermehren. Die wirthschaftlichen Verhältnisse auf dem Lande sind im Westen besser als im Osten, weil dort die Verhältnisse nicht so gebunden sind. In

annover sind 2 % des Grundbesitzes Fideikommisse, in Schlesien 12 %. Wir werden einen Antrag im Reichstag stellen, die Fideikommisse aufzuheben.

Der Antrag des Abg. Klasing wurde gegen die

Stimmen der eFcelihen und einiger Zentrumsmitglieder,

der Antrag des Grafen zu Limburg⸗Stirum gegen die

Stimmen der Konservativen abgelehnt und die Nr. 24 des Ser der Fassung der Vorlage genehmigt. .25 des Tarifs, betreffend die Stempelsteuer für Fischereikarten, wurde nach dem Antrage der Kommission ohne Debatte gestrichen. Die weitere Berathung des Gesetzentwurfs vertagte das Haus um 4 Uhr auf Freitag 11 Uhr.

Häandel und Gewerbe.

Die am 11. d. M. abgehaltene 24. ordentliche General⸗ versammlung der Bazar⸗ kriengesellschaft war von 11 Aktionären mit 156 Stimmen besucht. Gemäß Punkt 1 der Tagesordnung wurde Bericht über das verflossene Geschäftsjahr vom 1. April 1894 bis ebendahin 1895 erstattet und Bilanz sowie Gewinn⸗ und Verlustrechnung vorgelegt. Die Aktionäre ertheilten dem Auf⸗ sichtsrath und Vorstand einstimmig Decharge und genehmigten die vorgeschlagene Gewinnvertheilung. Nach derselben entfallen für jede Aktie (Dividendenschein Nr. 24) 10 % = 60 ℳ, für jeden Genuß⸗ schein (Super⸗Dividenden⸗Kupon Nr. 23) 5 % = 30 werden 226 200 zur Amortisation von 377 Aktien der Gesellschaft verwendet. Die Verloosung dieser Aktien findet am 15. Juni. Abends 6 Uhr, statt. Die Auszahlung der Dividende und Superdividende erfolgt sofort. Als zweiter Gegenstand der Tagesordnung stand die Wahl eines Aufsichtsrathsmitgliedes an. Der ausscheidende Herr Rechtsanwalt Dr. Adolf Halle in Berlin wurde wiedergewählt.

Die Erträge der Hochseefischerei in der Ostsee während der lesten Monate sind, wie aus Danzig berichtet wird, als mittlere zu bezeichnen. Wenn dieselben auch bedeutend besser als im vorigen Jahre waren, so reichen sie doch an die vor zwei Jahren erzielten nicht heran. Einzelne Fischer haben außerordentlich gute Fänge gemacht; so fing ein Fischer aus Hela in der Nacht vom 10. zum 11. April 23 Lachse zu 347 Pfund mit 283 Erlös, andere ebendaselbst fingen 24 bezw. 25 und wieder ein anderer an drei Tagen hintereinander 9, 12 und 13 Lachse. In der Zeit vom 19. März bis 27. April sind etwa 1200 Ztr. Lachs sefangen worden. Der Herings⸗ und Breitlingsfang ist reichlich ausgefallen. Im Aufsichtsbezirk Hela wurden im Februar 12 960 Schock Heringe im Werthe von 7476 gefangen. An diesem Fange waren außer den Helenser Fischern 29 Hochsee⸗ und 35 offene Boote be⸗ theiligt. Im Aufsichtsbezirk Plehnendorf wurden im Februar von den Hochseebooten 20 000 Schock Heringe gefangen. Im Ganzen sind an den vorgedachten Fangergebnissen zeitweise 260 Hochseekutter be⸗ theiligt gewesen, davon bis zu 55 aus Schweden, 5. aus Dänemark, 40 aus Pommern, die übrigen aus den Fischerortschaften der Danziger Bucht und ein vorwiegender Theil aus Hela. Die seitens der Fischer von den Händlern erzielten Preise bewegten sich zwischen 70 bis 1 und darüber für 1 Pfund Lachs, überstiegen somit die im per⸗ angenen Jahre gezahlten Preise. Das Aalstechen im Putziger Wiek Fachee im Februar etwa 11 000 ℳ, im März nur circa 1500 ein.

Aus Oppeln wird berichtet: In Gleiwitz ist kürzlich die neue Wasserleitungsanlage vollendet worden. Durch dieselbe wird aus den fiskalischen Quellen bei Zawada der Stadt Gleiwitz das benöthigte Trink⸗ und Wirthschaftswasser zugeführt und damit einem Rothstand Abhilfe geschaffen, der sich in der rasch emporstrebenden Stadt von Jahr zu Jahr mehr fühlbar machte. Von noch größerer Bedeutung aber ist die Anlage einer zentralen Wasserleitung für den Kreis Kattowitz, welche in der letzten Zeit in Angriff genommen wurde. Diese bezweckt, den gesammten Kreis Kattowitz, der infolge des Bergbaues ebenfalls unter großem Wassermangel leidet, mit ausreichendem Trink⸗ und Wirthschaftswasser zu versorgen. Der Kreis hat zu diesem Zweck die Rosaliengrube, eine Erzgrube, welche wegen zu starker Wasserzuflüsse nicht weiter betrieben werden konnte, mit den darauf befindlichen Maschinen angekauft und ist im Begriff, von derselben aus nach allen Ortschaften des Kreises Leitungen anzulegen. Nach Vollendung dieser großen Anlage, deren Förderung mit besonderer Umsicht und Energie betrieben worden ist, wird der gesammte In⸗ dustriebezirk im Besitz guten Trinkwassers sein, da inzwischen auch die neue fiskalische Trinkwasseranlage aus dem bereits erwähnten Zawadaer Brunnen —, die eine Ergänzung der älteren Leitung dom Adolfschacht über Beuthen nach Königshütte darstellt, vollendet ist. Damit ist in erfreulichster Weise dafür gesorgt, daß dem In⸗ dustriebezirk eine der wichtigsten Vorbedingungen seiner weiteren gedeihlichen Entwicklung gewährleistet wird.

Naumburger Braunkohlen⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Bericht über das Geschäftsjahr 1894/95 verzeichnet einen gleich⸗ mäßigen und fast völlig ununterbrochenen Betrieb. Die anhaltend feuchte Witterung im Sommer schränkte allerdings zeitweise die Anfertigung von Naßpreßsteinen ein, weil die über 20 000 qm Fläche umfassenden Trockenschuppen nicht ausreichten, und der Mangel an trockener Waare verhinderte im Herbst, den gestellten Anforderungen völlig zu ent⸗ sprechen. Außerdem verursachten starke Schneefälle im Winter wiederholt Hemmungen bei der Beladung und beim Rangieren der Wagen. Dem zeitweise eintretenden Wagenmangel wurde stets rasch durch Nachgestellung abgeholfen. Der Grubenbetrieb erlitt keine Störungen. Wenn auch der Versand von Rohkohlen in der ersten Jahreshälfte etwas gegen das Vorjahr zurück⸗ blieb, so hat dafür der Bedarf der Zuckerfabrilen, welche bis in den Februar hinein ansehnliche Mengen bezogen haben, eine stärkere Förderung und einen größeren Versand ermöglicht, als in den früheren Jahren erreicht worden ist. Ein Zukauf von Kohlen war dank der getroffenen Einrichtungen nicht erforderlich. Diese Absatzverhältnisse haben eine Mehrung des Gewinns auch bei den bisherigen unverändert erhaltenen Preisen herbeigeführt; aber trotzdem würde das Ergebniß dieses Jahres bei weitem nicht so günstig aus⸗ gefallen sein, wenn nicht gleichzeitig erhebliche Betriebsersparnisse er⸗ zielt worden wären. Von besonderem Vortheil erwies sich eine Ver⸗ besserung des Trockenverfahrens bei der Briquetfabrikation, durch welches die Bildung von Kohlenstaub fast gänzlich und die Uebertrock⸗ nung von Kohlentheilen völlig vermieden wird. Die Ergebnisse würden noch günstiger gewesen sein, wenn das neue Verfahren nicht erst im

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Laufe des Betriebsjahres hätte eingerichtet werden konnen. Der Mehr⸗

versand im Berichtsjahr betrug gegen das Vorjahr: bei Rohkohlen 91 5 hl, bei Briaueis 83 260 Ztr., bei Naßpreßsteinen 781 970 Stück. Der erzielte Mehrgewinn war: bei Rohkohlen 17 790,78 ℳ, bei Briquets 19 271,11 ℳ, bei Naßpreßsteinen 7902,15 Nach Abzug der Verwaltungskosten, Zinsen und der Ausgaben für Erneuerung und Unterhaltung verbleibt ein Mehrgewinn von 47 173,74 gegen den vorjährigen Gesammtgewinn.

Magdeburg, 12. Juni. (W. T. B.) Zuckerberich:. Kornzucker exkl., von 92 % 1gs neue 10,40 10,90. Kornzucker exkl. 88 % Rendement —,—, neue 10,20 10,35, Nachprodukte exkl, 75 % Rendement 7,00 7,65. Schwach. Brotraffimade —.—, Brot⸗ raffinade II1. —,—. Gem. Raffinade mit saß —,—. Grm. Melis I mit Faß Geschäftslos. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 9,72 ¼ bez., 9,75 Br., pr. Juli 9,85 bez., 9,87 ½ Br., pr. August 9,97 ½ bez., 10,00 Br., pr. September 10,10 bez., 10,12 ½ Br. Fünn. b

Frankfurt a. M., 12. Juni. (W. T. B.) Die „Frankfurter Zeitung“ meldet aus Mailand: Die heutige Generalversammlung der Mittelmeerbahn genehmigte einstimmig den Vorschlag des Ver⸗ waltungsraths, die Steuererhöhung der Obligationen für immer auf Rechnung der Gesellschaft zu nehmen. .

Leipzig, 12. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni 2,95 ℳ, pr. Juli 2,97 ½ ℳ, pr. August 2,97 ½ ℳ, pr. September 3,00 ℳ, pr. Ok⸗ tober 3,00 ℳ, pr. November 3,00 ℳ, pr. Dezember 3,02 ½ ℳ, pr. Januar 3,02 ½ pr. Februar 3,05 ℳ, pr. März 3,07 ½ ℳ, pr. April 3,07 ½ ℳ, pr. Mai 3,07 ½ Umsatz: 25 000 kg.

Mannheim, 12. Juni. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. Juli 15,95, pr. November 16,20. Roggen pr. Juli 13,70, pr. November 14,10. Hafer pr. Juli 13,00, pr. No⸗ vember 13,00. Mais pr. Juli 12,00, pr. November 11,75.

Bremen, 12. Juni. (W. T. B.) (Börsen⸗ Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Fester. Loko 6,90 Br. Baumwolle. Fest, jetzt ruhiger. Upland middl. loko 36 ½ 4. Schmalz. Ruhig. Wilcor 35 ½ ₰, Armour shield 35 ₰, Cudahy 35 ½ ₰, Fairb 30 S. Wolle. Umsatz 115 Ballen. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 31 ¼. Taback. Umsatz: 121 Faß Kentucky, 10 Faß Virginy, 46 Faß Stengel, 478 Packen Sumatra.

Hamburg, 12. Juni. (W. T. B.) Kaffee. Seee bericht.) Good average Santos pr. Juni 75 ½, pr. September 75 ¼, pr. Dezember 73 ½, pr. März 72 ½. Behauptet. Zucker⸗ marki. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue ÜUsance, frei an Bord Hamburg, pr. Juni 9,70, pr. August 9,92 ½, pr. Oktober 10,17 ½, pr. Dezember 10,35. Ruhig.

Pest, 12. Juni. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Mai⸗Juni 7,33 Gd., 7,35 Br., pr. Herbst 7,36 Gd., 6,30 Br. Roggen pr. Herbst 6,29 Gd., 6,30 Br. Hafer pr. Herbst 5,96 Gd., 5,98 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,41 Gd., 6,43 Br., pr. Juli⸗August 6,45 Gd., 6,47 Br. Kohlraps pr. August⸗September

10,90 Gd., 10,95 Br. 8 G (W. T. B.) An der Küste 9 Weizen⸗

London, 12. Juni. ladungen angeboten. 1 8

96 % Javazucker loko 12 ruhig. Rüben⸗Rohzucker loko 9 matt. Weitere Meldung 9 fester. Chile⸗Kupfer 42 ⁄18, pr. 3 Monat 43. b

St. Petersburg, 12. Juni. Die fünsprozentige Renten⸗ steuer ist auf die Depots in Bankkomtoren und Wechslerbuden er⸗ streckt worden.

Der Haupt⸗Maß⸗ und Gewichtskammer wurde gestattet, die ihr nöthigen Instrumente zollfrei aus dem Ausland zu beziehen.

Die am 30. Mai/11. Juni bestätigten Statuten der „Russi⸗ schen Rückversicherungs⸗Gesellschaft“ umfassen folgende Hauptpunkte: Die Gesellschaft übernimmt von russischen und aus⸗ kändischen Versicherungsgesellschaften aller Art Rückversicherungen von Feuer⸗, Lebens⸗, Transport⸗, Hagel⸗ und anderen Ver⸗ sicherungen. Das Grundkapital beträgt 6 000 000 Rubel und ist in 12 000 namentliche Aktien zum Nominalpreise von 500 Rubel zerlegt. Die Aktien werden zum Preise von 600 Rubel emittiert, wobei die aufgeschlagenen 100 Rubel dem Reserpefonds überwiesen werden. Die n. der Aktien wird an neun als Gründer betheiligte russische Versicherungsgesellschaften ihrem Antheil gemäß vertheilt. Die genannten Gesellschaften haben versuchsweise vereinbart, auf ein Jahr ins Ausland zur nicht mehr als 45 %6 von der Versicherungssumme zu übergeben, welches sie auf eigenem Risiko belassen. Die von russischen Gesellschaften bei der neu⸗ gegründeten Gesellschaft rückzuversichernde Prämiensumme wird auf 4 000 000 Rbl. berechnet. Am 15./27. Mai wurde die Steuer auf die Feuerversicherung von Mobilien und Immobilien bei russischen und ausländischen in Rußland zugelassenen Gesellschaften auf 0,50 Rbl. pro 1000 Rbl. der Versicherungssumme ermäßigt. 8

Zürich, 12. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Verwaltungsraths der Schweizerischen Nordostbahn⸗Besell⸗ schaft wurde der Bericht der Direktion genehmigt und beantragt, der am 29. d. M. hier stattfindenden Generalversammlung der Aktionäre die Vertheilung einer Dividende von 6 % vorzu⸗ schlagen. Der Verwaltungsrath setzte Nachmittags in mehrstündiger Verhandlung weitere Anträge für die Generalversammlung fest; dies elben betreffen die Ausgabe weiterer Obligationen im Betrage von insgesammt 10 512 500 Fr., die freiwillige Konversion der Prioritätsaktien bis zum 31. Oktober mit entsprechendem Aufgeld und die Betheiligung an der neuen Bahnunternehmung Nirikon—Hinweil —- Bauma mit 1 Million Francs in Obligationen und 200 000 Fr. in Aktien. Der Verwaltungsrath bewilligte ferner 50 000 Fr. zum Zweck von Vor⸗ studien für die Engadinbahn und für ostschweizerische Nebenbahnen.

Amsterdam, 8. Juni. . T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 53. Bankazinn 2 .

New⸗York, 12. Juni. (W. T. B.) Die Börse eröffnete mit höheren Kursen, im späteren Verlaufe wurde die Haltung un⸗ regelmäßig. Schluß vorherrschend träge. Der Umsatz der Aktien betrug 354 000 Stück.

Weizen anfangs schwach und im Preise nachgebend während des ganzen Boörsenverlaufs mit wenigen Reaktionen infolge günstigerer Ernteberichte, lebhafter Verkäufe für lokale und auswärtige Rechnung und weil der sehr nothwendige Regen im Westen jetzt eingetreten ist. Schluß schwach. Mais ging infolge besserer Ernteschätzungen einige Zeit nach Eröffnung im Preise zurück. Berichte von Ernte⸗ schäden durch Insekten und Abnahme der Eingänge verursachten leb⸗ hafte Reaktion und eine Aufwärtsbewegung der Preise, welche jedoch durch die Mattigkeit der Weizenmärkte wieder verloren ging.

Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗Yort 7 ¼, do. in New⸗Orleans 615/⁄6. Petroleum Stand. white in New⸗Pork 7,65, do. in Pbiladelphia 7,60, do. rohes (in Cases) 8,00, do. Pipe line cert. p. Juli 153 nom., Schmalz West. steam 6,75, do. Rohe & Brothers 7,00 Mais Tendenz: kaum behauptet, pr. Juni —, do. pr. Juli 55 ¼, do. pr. September 56 ⅞. Weizen Tendenz: flau. Rother Winter⸗ weizen 81 ⅛, Weizen pr. Juni 81, do. pr. Juli 81 ⅛, do. pr. Sep⸗ tember 82 ½, do. pr. Dezember 83 ⅛. Getreidefracht nach Liverpool 1 . Kaffee fair Rio Nr. 7 16, do. Rio Nr. 7 pr. Juli 14,50, do. do. Pr. September 14,65. Mehl, Spring Wheat clears 3,05. Zucker 2 ½. kupfer 10,70. 2 6 eee ge 12. Juni. (W. T. B.) Weizen fallend während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen auf niedrigere Kabelmeldungen, günstigeres Wetter, bessere Ernteaussichten und auf Zwangsliquidationen. Mais fallend nach Eröffnung infolge günstiger Wetterberichte, venß ePeie Reaktion, schließlich wieder fallend auf noch günstigere Ernteberichte.

K Fetbm. Tendenz: flau, pr. Juni 77 ¼, pr. Juli 78 ½. Mais.

Tendenz: kaum behauptet, pr. Juni 50, Speck short clear nomin. Pork pr. Juni 12,30.

b .% 1 39.

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ersucht, denselben Gerichtsgefängniß abzuliefern und zu den Akten %. Sppecht II d. M. 70/93 hierher Nachricht zu geben.

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L75777]

kpontrahierten hypothekarischen Anleihe ausgegebenen ee.knmntibaen über je 1000.—.

Rammler, hier,

zum Deuls

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en.

Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Donnerstag, den 13. Juni

Zweite Beilage schen Staats⸗Anzeiger.

8 8

1ö1“

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

——

Oeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u . Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Aktien⸗Gesellsch.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Portier und Reisenden Friedrich Wil⸗

helm Otto Specht, geboren am 24. Augusft 1855

u Sonnenburg, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Betruges verhängt. Es wird u verhaften und in das nächste

Berlin, den 28. Mai 1895. Königliche Staatsanwaltschaft II.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im

8

Grundbuche von Berlins Umgebungen im Kreise Niiederbarnim Band 100 Nr. 3970 auf den Namen des Zimmermeisters August Müller

eingetragene,

hier, Waldenserstraße 18/19, belegene Grundstück am

23. August 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C., Saal 40, versteigert

werden. Das Grundstück ist bei von 0,13,07 ha mit 16 840 werth zur Gebäudesteuer veranlagt. der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗

einer Fläche Nutzungs⸗ Auszug aus

buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie

sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Eingang D., Zimmer 17, ein⸗ gesehen werden. Das Uctheil über die Ertheilung

des Zuschlags wird am 27. August 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, im vorangegebenen Saal 40

verkündet werden. Berlin, den 31. Mai 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

In Sachen der Wittwe des Kothsassen David

1 Giffhorn, Auguste, geb. Renstieg, in Ahlum, Gläu⸗ bigerin, wider den Schneider Fritz Meyer in Wen⸗

dessen, Schuldner, wegen Zinsen ꝛc. wird, nachdem

Hhauf Antrag der Gläubigerin die Beschlagnahme des dem Schuldner gehörigen, sub Wendessen belegenen Anbauerwesens sammt zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch

No. ass. 58 zu ubehör, eschluß vom 11. Mai 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 11. Mai 1895

erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den

25. September cr., Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Wolfenbüttel, in der Gast⸗

wirthschaft Zzur Fischerbrücke“ zu Wendessen ange⸗ setzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ thekenbriefe zu überreichen haben. 8

Wolfenbüttel, den 22. Mai 180. Herzogliches Amtsgericht (Unterschrift.)

““ Aufgebot. Die Aktiengesellschaft „Wilhelmsburger Chemische

Fabrik Hamburg“, vertreten durch ihren Vorstand,

dieser vertreten durch die hiesigen Rechtsanwalte

John Alexander und Dr. jur. A. L. Wex, hat das

Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung der Nres.

195, 192, 243, 104 und 215 mit Talon und Kupons vom Jahre 1887 bis 1902, der Nres. 100, 1, 190, 212, 106 und 246 mit Talon und Kupons vom Jahre 1888 bis 1902, der Nres. 170, 62, 111, 173, 189 und 68 mit Talon und Kupons vom 1889 bis 1902, der Nres. 239, 229, 187, 176, 147 und 133 mit Talon und Kupons vom Jahre 1890 bis 4902, der Nres. 134, 209, 205, 88, 50, 155 und 15 mit Talon und Kupons vom Jahre 1891 bis

Jahre

1902, der zu der abseiten der Antragstellerin im 1886 mit der Vereinsbank in Hamburg

Der In⸗ aber der Urkunden wird aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ erichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, pätestens aber in dem auf Freitag, den 24. Sep⸗ ember 1897, Nachmittags 1 Uhr, anbe⸗

raumten Aufgebotstermine, im Justizgebäude, Damm⸗ thorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzu⸗

melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls

die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Hamburg, den 4. März 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für ufgedotzsachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

I17381] Aufg

ebot. Die nachstehend aufgeführten Personen haben be⸗

antragt, folgende abhanden gekommene bezw. ver⸗ nichtete Urkunden im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos zu erklären:

1) Wilhelmine Christiane, verw. Bauer, geb.

a. den Talon zur Stamm⸗Aktie der Pfortener

Actienbrauerei zu Pforten bei Gera Nr. 911, Litt B., über 300 ℳ,

den Talon zur Stamm⸗Aktie der Pfortener

Actienbrauerei zu Pforten bei Gera Nr. 74

über 300 ℳ, und den dazu gehörigen Divi⸗

dendenbogen mit den Dividende scheinen

Nr. 1— 20, 2) die ledige Fabrikarbeiterin Ida Plöthner hier, Namen lautende Schuldbuch der

das buj ihren Fürftli den Sparkasse hier Nr. 98 209 über 45

2

spätestens in dem auf Sonnabend, den 21. De⸗ zember 1895, Vormittags 10 Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte, Landhaus, 2 Treppen, Zim⸗ mer Nr. 3, anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraffloserklärung erfolgen wird. Gera, am 18. Mai 1895.

1“ Fürsüice wmtegericht 1

1“ heilung für Zivilprozeßsachen. EEePPE.

EIeI a vbobct. 8 Der Maurermeister Jakob Sailer in Schussenried hat das Aufgebot des über eine ihm gegen den Bonifaz Schneider, damals Taglöhner in Lufthütte, Gde. Schussenried, jetzt Heizer in Friedrichshafen, zustehende Forderung von 300 ausgestellten Pfand⸗ buchsauszugs „Eintrag über eine partielle Unter⸗ pfanesbestellung im Unterpfandbuch der Gemeinde Otterswang Thl. V Bl. 281 beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 4. Januar 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Waldsee, den 7. Juni 1895. Königliches Amtsgericht. (Ogez.) Schmid, F. Veröffentlicht durch: Gerichtsschreiber Seybold.

[17137] Aufgebot.

Der Magistrat zu Diepholz hat das Aufgebot des abhanden gekommenen, auf den Namen der Armen⸗ kasse Diepholz ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 808 der hiesigen Kreis⸗Sparkasse beantragt, ausweislich dessen die Armenkasse am 26. Januar 1877 ein Restguthaben hatte von 2 44 und am 15. Oktober 1877 weiter belegte 253 ℳ, auf welche Beträge die Zinsen nicht abgehoben sind. Der Inhaber dieses Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 14. Januar 1896, Morgens 11 Uhr, hier anberaumten Termine sein Recht anzumelden und das Buch vorzu⸗ vhen. widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgt.

Diepholz, den 6. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. I.

[17379] Aufgebot.

Der Ewerführertagelöhner Johannes Heinrich Schmidt, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwalte Dres. jur. Antoine⸗Feill und Dr. jur. Hübener, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des ihm gehörigen, von seiner Ehefrau verlorenen, mit Distrikt I Nr. 85 548 und den Buchstaben J. H. S. bezeichneten Sparkassenbuches der Hamburger Spar⸗ kasse von 1827 über 2467,99.

Der Inhaber der Urkunde wird daher auf⸗ gefordert, seine Rechte bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Gerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 28. Febrnar 1896, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 6. Juni 1895.

DOas Amtsgericht Hamburg. 8 Abtheilung für Aufgebotssachen.

(gez.) Tesdorpf Dr.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[11018] Aufgebot.

Das Quittungsbuch der Kreissparkasse zu Neu⸗ markt Nr. 23 043 über 985,71 ℳ, ausgefertigt für Pauline Rother in Groß⸗Läswitz, ist angeblich ver⸗ loren gegangen und soll auf Antrag des letzten In⸗ habers, Stellenbesitzers August Braun zu Groß⸗ Läswitz und der Eigenthümerin verehelichten Pauline Müller, geborenen Rother, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes Franz Müller zu Berlin, Boeckhstraße Nr. 31, Hof, 1 Treppe, zwecks Kraftloserklärung aufgeboten werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 31. Januar 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. II, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigen⸗ falls das letztere für kraftlos erklärt werden wird.

Neumarkt, den 11. Mai 1895.

Kön’gliches Amtsgericht.

[7287] Aufgebot.

Auf Antrag des Rektors a. D. Ludwig Kieserling zu Soest und des Pfarrers Heinrich Kieserling zu Poserna wird das angeblich verloren gegangene Spar⸗ kassenbuch der städtischen Sparkasse zu Soest Nr. 22 567, auf den Namen der Sophia Kieserling in Soest lautend, dessen Betrag sich am 1. Januar 1895 mit Zinsen auf 836,57 belief, aufgeboten. Es wird daher der Inhaber des Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 21. November 1895, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte an⸗ umelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Soest, den 20. April 1105. Königliches Amtsgericht.

17374 Aufgebot.

2 Kaufvertragsdepsikat vom 1./8. Oktober 1888 nebst Zession vom 29. April 1890, nach welchem auf dem dem Handelsmann Wilhelm Klitsch und dessen Ehefrau Friederike, geb. Kreaülin. hierselbst gehörigen, Grundbuch Zerbst B. Blatt 10 ein⸗

mann Pfannenberg hier 2100 c. a. hypo⸗

und hat der letztere die Einleitung des Aufgebots⸗ verfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung dieser Urkunde beantragt.

II. In gerichtlicher Verwahrung befindet sich Bl. 2650 Nr. 1429 des Hauptbuchs für Hinter⸗ legungswerthe das Zerbster Sparkassenbuch Nr. 2411 über 15,37 ℳ, bhinterlegt für Minna Friedrich in Zerbst, dessen Eigenthümer nicht hat ermittelt werden können.

III. Ferner ist das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung des in unbekannter Abwesenheit lebenden Zigarrenfabrikanten Karl Kopf von hier sowie das Aufgebot seiner etwaigen unbekannten Erben und Vermächtnißnehmer durch seinen Kurator, Kaufmann Friedrich Gündel hier, beantragt.

Da den gestellten Anträgen zu fügen, und Auf⸗ gebotstermin auf Montag, den 23. Dezember 1895, früh 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Fenee Nr. 5, anzuberaumen beschlossen ist, so ergeht

iu I an die Inhaber dieser Urkunde,

zu II an den Eigenthümer oder sonstigen Be⸗ rechtigten,

die Aufforderung, spätestens in diesem Termine

zu I ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und die betreffende Urkunde vorzulegen,

zu II ihre Ansprüche geltend zu machen.

Gleichzeitig werden der oben aufgeführte Zigarren⸗ fabrikant Karl Kopf von hier und seine etwaigen unbekannten Erben und Vermächtnißnehmer geladen, spätestens in dem anberaumten Termine zu See und ihre Rechte wahrzunehmen.

Für den Fall, daß die Betheiligten der vorstehenden Aufforderung und Ladung keine Folge geben, haben sie zu gewärtigen, daß durch das zu erlassende Ausschlußurtheil auf Kraftloserklärung der betreffenden Urkunde, auf Ausschließung mit ihren Ansprüchen und Todeserklärung des ꝛc. Kopf erkannt werden, daß auch die Nachlaßregulierung und die Ausantwortung der Erbschaft bezw. des Vermächtnisses, sowie die Ertbeilung eines Erbberechtigungsscheins an die be⸗ kannte legitimierte Erbin bezw. Vermächtnißnehmerin des ꝛc. Kopf ohne Rücksicht auf diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben, erfolgen wird.

Zerbst, den 31. Mai 1895.

Herzoglich Anhalt. Amtsgericht. dger) EEeTT “I““ Ausgefertigt:

Zerbst, den 10. Juni 1895.

(L. S.) Heinicke, Sekretär, Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts.

[173753 Anfgebot.

Der Tischlermeister Otto Seeger zu Berlin, Stettinerstraße 54, vertreten durch den Rechtsanwalt Busse zu Berlin, Leipzigerstraße 47, hat das Auf⸗ gebot des Hypothekenbriefs vom 18. Februar 1895 über die für den Schuhmachermeister Eduard Dietzel zu Landsberg auf dem im Grundbuche des König⸗ lichen Amtsgerichts II zu Berlin von Tegel Band 9 Blatt Nr. 268 verzeichneten Grundstücke in Abthei⸗ lung III unter Nr. 14 aus der Urkunde vom 12. Februar 1894 eingetragene, zu fünf Prozent ver⸗ zinsliche Darlehnsforderung von 20 000 zwanzig⸗ tausend Mark zwecks Löschung der Post beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 7. Oktober 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Hallesches Ufer 29 31, Zimmer 68, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkärung der Urkunde erfolgen wird.

Berlin, den 6. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 17.

[17380] Aufgebot. Es haben beantragt:

1) der Landwirth Paul Rückert in Neuses b. Cbg. das Aufgebot der Hypothekenurkunde des HeMoglichen Amtsgerichts I zu Coburg vom 26. Juni 1883 über 6000 mit 4 % verzinslich, vgee im Grund⸗ buch von Neuses b. Cbg., Haupt⸗Nr. 5 Bd. I. Bl. 14 Abth. III Nr. 19/XII, auf Frau Dr. Elisa⸗ beth Seeburg, geb. Salomon, in Leipzig als Gläubigerin und auf Alma Rückert, geb. Froriep, und deren 5 Kinder in Neuses b. Cbg., als Schuldner lautend, 8 2) Frau Rosine Krauß, geb. Hauck, in Großwalbur, das Aufgebot der Hypothekenurkunde des vormaligen Justizamts II zu Coburg vom 28. Mai 1866 über ursprünglich 1500 Fl., jetzt noch 600 Fl. = 1028 57 ₰, mit 4 ½ % verzinslich, eingetragen im Grund⸗ buch von Stöppach, Bd. I Bl. 87, Haupt⸗Nr. 27. Abth. III Nr. 1/I1, auf Antragstellerin als Gläu⸗ bigerin und Wittwe Dorothea Zapf, geb. Blümlein, und deren 3 Kinder in Stöppach, als Schuldner lautend. Die Inhaber dieser Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 20. März 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die esee. briefe vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Coburg, den 22. Mai 1895.

HSHerzoglich S. Amtsgericht. V.

Schiegnitz.

[17372] Aufgebot.

Der Eigenthümer Carl Friedrich Schlottag zu Rexin, vertreten durch den Rechtsanwalt Nemitz hier, hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Hypothekendokuments über die auf seinem Grund⸗ tücke Rexin Bl. Nr. 4 Abth. III Nr. 1 für die Geschwister Caroline, Friedrich Gustav und August Ludwig Seülattas haftenden 150 Thlr., welches ge⸗ bildet ist aus Ausfertigung des Erbrezesses vom 13. April 1837, Hypothekenschein und Eintragungs⸗

haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. November 1895, Vormit⸗ tags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Lauenburg i. P., den 24. Mai 1895. Königliches Amtsgericht.

KIes fIKSAFrrMe. 2 [173761 Aufgebot eines Verschollenen.

Der am 15. Mai 1825 zu Braunschweig geborene Heinrich August Gottlieb Kruse, ein Söhn der weiland Eheleute Zitronenhändlers Carl Friedrich Kruse und Johanne Dorothee Wilhelmine, geb. Passier, ist vor etwa 40 Jahren nach Holland aus⸗ gewandert und seitdem verschollen.

Auf den Antrag seines Abwesenheitskurators, Lehrers Christian Baumgarten hieselbst, wird der genannte Gottlieb Kruse aufgefordert, in dem auf den 20. Dezember 1895, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Auguststraße 6,

immer Nr. 27, anberaumten Termine zu erscheinen, oder sonst Kunde von seinem Leben zu geben, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen und sein Vermögen als Erbschaft behandelt werden wird. Zugleich werden alle diejenigen, welche Nachrichten über den Vermißten zu geben vermögen, hierdurch aufgefordert, solche baldigst hierher mitzutheilen.

Braunschweig, den 1. Juni 1895.

11““ Herzogliches Amtsgericht. XI. R. Engelbrecht.

[17378] Aufgebot.

Auf Antrag des Kurators des verschollenen August Hermann Cordts, nämlich des Kaufmanns Amandus⸗ Bernhard Nicolaus Bryde, hier, Küterwall 21, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

I. Es wird der am 14. April 1845 hierselbst ge⸗ borene Gärtner August Hermann Cordts, welcher seit dem 26. Januar 1879, an welchem Tage er aus Redwood⸗City, San Mateo County, im N. A. U. St. California, schrieb, verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 28. Februar 1896, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er werde für todt erklärt werden.

.Es werden alle unbekannten Erben und Glau⸗ biger des genannten Verschollenen hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei der vorbezeich⸗ neten Gerichtsschreiberei, spätestens aber in dem vorbezeichneten Aufgebotstermin anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses und 1 schweigens. 98

Hamburg, den 6. Juni 1895. 1

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 87 (gez.) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[17373] Bekanntmachung. Auf den Antrag des Rektors Karl Krüger in⸗ Berlin und des Eisenbahn⸗Sekretärs Hermann Krüger in Steglitz wird deren Bruder, der am 14. März 1850 in Jüterbog geborene Schlosser Friedrich August Krüger, der seinen letzten be⸗ kannten Wohnsitz im Jahre 1873 in Kottbus gehabt hat, seitdem aber verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 14. April 1896, um 12 Uhr Mittags, im Zimmer Nr. 18 unseres Geschäftshauses zu melden, widrigen⸗ falls er für todt erklärt werden wird. Kottbus, den 7. Juni 1895. Königliches Amtsgericht.

b Aufgebot.

Auf Antrag 8 8

1) der Wittwe des verstorbenen Schuhmachermeisters Johann Friedrich (Friederich) Volmer, nämlich der Frau Mathilde Francisca (Franzisca) Rosamunde, geb. Meyer, früher verwittweten

„) e nnn es Testamentsvollstreckers des verstorbenen Schuhmachermeisters Johann Friedrich (Friede⸗ rich) Volmer und seiner überlebenden Ehefrau⸗ Mathilde Francisca (Franzisca) Rosamunde geb. Meyer, früher verwittweten Bruns, nãmlich des Ersten Buchhalters des Erbschaftsamts

Johann Martin Hermann Löffler,

beide Antragsteller vertreten durch den hiesigen Rechts⸗

anwalt Dr. jur. Hartmann, wird ein Aufgebot dahin⸗ erlassen:

y 8 n 9 alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 23. November 1890 verstorbenen Schuhmacher⸗ meisters Johann Friedrich (Friederich) Volmer Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten ve in Gemeinschaft mit seiner überlebenden Ehefrau, der unter 1 Hesenten Antragstellerin, am 14. März 1877 ierselbst errichteten, mit Nachtrag vom 23. Fe⸗ bruar 1886 versehenen, am 4. v 1890 hierselbst publizierten Testaments, insbesondere der Ernennung des unter 2 genannten Antrag⸗ stellers zum Testamentsvollstrecker und den dem⸗ elben ertheilten Befugnissen, namentlich der efugniß, alle auf Namen der Testatoren oder deren Testaments Namen stehendes Grundeigen⸗

1.

[17377]

vcs Inhaber der Urkunden werden aufgefordert,

etragenen Hausgrundstück für den Brauereibesitzer Femnehe eingetragen stehen, ist abhanden gekommen

vermerk vom 14. April 1837, beantragt. Der In⸗

thum, Hypotheken, Staatspapiere, Aktien, Obli⸗