1895 / 140 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen für Süßdwest⸗Afrika und für Kamerun. 6 Vom 9. Juni 1895.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. erordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

es Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 18 Zur Aufrechterhaltung öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Deutsch⸗Südwest⸗Afrika und in Kamerun wird je eine Schutztruppe verwendet, deren oberster Kriegsherr der

Kaiser ist.

Auf die im § 1 bezeichneten Schutztruppen finden die estimmungen des Gesetzes, betreffend die Kaiserliche Schutz⸗ truppe für Deutsch⸗Ostafrika, vom 22. März 1891 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 53) mit den in den folgenden Paragraphen be⸗ stimmten Abweichungen entsprechende Anwendung. § 3.

Die Kaiserliche Schutztruppe für Südwest⸗Afrika besteht auch aus Gemeinen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine. Als pensionsfähiges Diensteinkommen im Sinne des § 7 des Gesetzes, betreffend die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, gilt:

für Gemeine, welche einschließlich der im Heere oder in der Marine abgeleisteten Dienstzeit länger als drei Jahre gedient haben, der Betrag von 1400 ℳ, für die übrigen Gemeinen der Betrag von 1200 § 4.

An die Stelle der §§ 18, 19 und 20 des in den vor⸗ stehenden Paragraphen erwähnten Gesetzes treten folgende Uebergangsbestimmungen: t

Für diejenigen Militärpersonen, welche aus den bei der Landeshauptmannschaft für Südwest⸗Afrika oder dem Gouver⸗ nement von Kamerun auf Grund von Dienstverträgen ge⸗ bildeten Truppen in die betreffenden Kaiserlichen Schutztruppen übernommen werden, ist der in den ersteren bereits abgeleistete Dienst im Sinne dieses Gesetzes demjenigen in der Schutztruppe gleich zu achten.

Denjenigen Militärpersonen, welche aus den vorbezeich⸗ neten Truppen der Landeshauptmannschaft für Südwest⸗ Afrika oder des Gouvernements von Kamerun bereits aus⸗ geschieden sind oder in die Kaiserliche Schutztruppe nicht übernommen werden, und ihren Hinterbliebenen können Ver⸗ sorgungsansprüche nach Maßgabe der bisherigen Bestimmungen über die Versorgung der Militärpersonen des Heeres und der Kaiserlichen Marine und ihrer Hinterbliebenen vom Reichs⸗ kanzler zugestanden werden. .“

Urkugolich unter Unserer LE1“ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“ Kiel, den

9. Juni 1895. Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht fürdie Schweine seuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 12. Juni 1895.

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 (Reichs⸗Gesetzbl. von 1894 S. 409) be⸗ stimme ich:

ür das Großherzogthum Baden wird bis auf weiteres für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Roth⸗ auf der Schweine die Anzeigepflicht im Sinne des § 9 des erwähnten Gesetzes eingeführt. Diese Bestimmung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 12. Juni 1895. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung es Königlich württembergischen Ministeriums des Innern,

betreffend die Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich⸗Ungarn.

Nachdem unter den Schweinebeständen der Kontumaz⸗

und Mastanstalt Steinbruch bei Pest die Schweineseuche

ausgebrochen ist, wird hiermit die Einfuhr von Schweinen aus

dieser Anstalt nach Württemberg bis auf weiteres verboten. Stuttgart, den 11. Juni 1895. Pischek.

Die Nummer 20 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2237 das Gesetz, betreffend die Ausführung des mit Oesterreich⸗Ungarn abgeschlossenen Zollkartells. Vom 9. Juni 1895; unter

tr. 2238 das Gesetz, betreffend Abänderung des Zucker⸗ steuergesetzes. Vom 9. Juni 1895; unter

Nr. 2239 das Gesetz über den Beistand bei Einziehung von Abgaben und Vollstreckung von Vermögensstrafen. Vom

9. Juni 1895; unter

Nr. 2240 das Gesetz, betreffend die Kaiserlichen Schutz⸗ Vom 9. Juni

truppen für Südwest⸗Afrika und für Kamerun. 1895; und unter

Nr. 2241 die Bekanntmachung, betreffend die vazeggepflich othlau

für die Schweineseuche, die Schweinepest und den 9 der Schweine. Vom 12. Juni 1895. Berlin W., den 14. Juni 1895. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Schmitz in Duisburg zum

Landrichter in Duisburg,

den Gerichts⸗Assessor Dr. Eigel in Köln⸗Deutz zum Landrichter in Elberfeld,

den Gerichts⸗Assessor Wenzig hierselbst zum Amtsrichter in Königs⸗Wusterhausen,

den Gerichts⸗Assessor Geißler in Kottbus zum Amts⸗ richter in Zossen,

den Gerichts⸗Assessor Birkenfeld hierselbst zum Amts⸗ richter in Kottbus,

den Gerichts⸗Assessor Schramke in Guben zum Amts⸗ richter in Spremberg, G 1

den Gerichts⸗Assessor Dr. Arthur Engel hierselbst zum Amtsrichter in Driesen,

den Gerichts⸗Assessor Ascher in Müncheberg zum Amts⸗ richter in Pritzwalk,

den Gerichts⸗Assessor Lehmann in Prenzlau zum Amts⸗ richter in Belzig,

den Gerichts⸗Assessor Schultz in Bentschen zum Amts⸗ richter in Wongrowitz,

den Gerichts⸗Assessor Dr. Schellhas in Berlin zum Amtsrichter in Steinau a. O.,

den Gerichts⸗Assessor Flohr in Hilders zum Amtsrichter in Kirchhain,

den Gerichts⸗Assessor Külpmann in Prüm zum Amts⸗ richter in Aachen,

den Gerichts⸗Assessor Lenzberg Amtsrichter daselbst,

den Gerichts⸗Assessor Hugo Schmitz Amtsrichter in M.⸗Gladbach,

den Gerichts⸗Assessor Buchwald in Malmedy zum Amts⸗ richter in Barmen,

den Gerichts⸗Assessor Kuhl in Koblenz zum Amtsrichter in Simmern, und

den Gerichts⸗Assessor Brogsitter in Ahrweiler zum Amtsrichter in Neunkirchen zu ernennen, sowie

den Staatsanwalten Wette in Aachen, Zaeschmar in Naumburg a. S., Schloesser in Düsseldorf, Günther in Fül⸗ a. S., von FJaraczewski, Friedrich Wilhelm

wald Schmidt, Traugott Friedrich Karl Schultze

und Hermann Friedrich Stachow in Berlin, dem Ersten Amtsanwalt, Staatsanwalt in Berlin, den Staats⸗ anwalten Dr. jur. Meese in Koblenz, Buchholtz in Thorn, Heß in Marienwerder und Dr. jur. Pfeiffer in Brauns⸗ berg den Rang der Räthe vierter Klasse zu verleihen.

Seine Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Direktor Otto Junghann zu Berlin den Charakter als Bergrath zu verleihen.

in Düsseldorf zum

in Trier zum

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Konsistorial⸗Assessor Hildebrandt in Münster zum Konsistorial⸗Rath zu ernennen. 8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei der Geologischen Landesanstalt und Berg⸗Akademie zu Berlin ist der bisherige Hilfs⸗Geologe Dr. Louis Beus⸗ hausen zum Bezirks⸗Geologen und

der Landmesser und Kulturtechniker Dr. Theodor Wölfer zum etatsmäßigen Verwaltungsbeamten ernannt

worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der bisherige Kreis⸗Wundarzt des Kreises Flatow Dr. Rogowski in Krojanke ist zum Kreisphysikus des Kreises Koschmin ernannt worden. 8

Angekommen: 8

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein, aus der Rheinprovinz. 1

Abgereist:

der Ministerial⸗ und Ober⸗Baudirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Schroeder, nach der Rheinprovinz.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute früh vom Neuen Palais nach dem Bornstedter Felde, um daselbst das Regiment der Gardes du Corps und das Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiment zu besichtigen. In der Be⸗ gleitung Seiner Majestät befand sich Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Franz Salvator von Oester⸗ reich. An die Besichtigung schloß sich eine Uebung der Garde⸗ Kavallerie⸗Division, zu welcher auch die in Berlin garniso⸗ nierenden Garde⸗Kavallerie⸗Regimenter kommandiert waren.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin begaben Sich heute Morgen nach Berlin und wohnten von 8 ¾ Uhr ab der Jahresversammlung der „Frauenhilfe“ in der Phil⸗ harmonie bei. Darauf besichtigten Ihre Majestät auf dem Bauplatz der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtnißkirche die Kirchen⸗ glocken und besuchten sodann noch die Kaiserin Augusta⸗ Stiftung in Charlottenburg. Mit dem fahrplanmäßigen Zuge 12 Uhr 25 Minuten Mittags fuhren Ihre Majestät nach Wildpark bezw. dem Neuen Palals zurück.

Nichtamtliches.

In der Ansprache, die Fürst von Bismarck in Fried⸗ richsruh am 9. d. M. an den Zentralausschuß des Bundes der Landwirthe gehalten hat, war unter anderem von Ministern die Rede, die am Amte „klebten“ und sich von der Ministerwohnung nicht trennen könnten.

nahme ist, von Boetticher . jähriger Thätigkeit an der Spitze des Reichsamts des Innern

dem Fürsten von Bismarck den Wunsch ausgesprochen hat, aus seinen Aemtern entlassen zu werden, und daß Fürst von Bismarck selber ihn damals im Dienste derce hat. Auch später hat Herr von Boetticher wiederholt

lassung erbeten, welche ihm jedoch nicht gewährt worden ist, wie unter anderem aus nachfolgendem Allerhöchsten Hand⸗ schreiben hervorgeht:

8 Dieser Passus ist mehrfach in der Presse auf den Staats⸗Minister von

ergiebt sich aus der Thatsache, daß Herr bereits im Februar 1890 nach zehn⸗

seine Ent⸗

„Mein lieber Staats⸗Minister von Boetticher! Schon mündlich

habe Ich Ihnen zu erkennen gegeben, daß Ich Mich außer Stande sehe, Ihrem Gesuch um Entlassung aus Ihren gegenwärtigen Aemtern zu entsprechen. welche Sie Sich in einer längeren Reihe von Jahren um das Reich wie um Preußen erworben haben, unter den gegenwärtigen Verhältnissen,

so bewährten Kraft, wie Ich sie in Ihnen besitze, verzichten. Ich halte Mich auch versichert, daß Ich nicht vergeblich Ihren Patriotismus anrufe, wenn Ich an Sie die Aufforderung richte, auch fernerhin Ihre Dienste in Ihrer jetzigen Stellung Mir und dem weiteren wie dem engeren Vaterlande zu widmen. wohlgeneigter

Sie wissen, wie hoch Ich Ihre Verdienste schätze,

und Ich kann, zumal nicht auf die Hilfe einer

Ich verbleibe Ihr

Wilhelm R.

Berlin im Schloß, den 29. März 1892. An den Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats- sekretär des Innern Dr. von Boetticher.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für das Seewesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen,

und für Handel und Verkehr.

1u“

Der General der Infanterie Golz, Chef des Ingenieur⸗ und Pionier⸗Korps und General⸗Inspekteur der Festungen, ist hierher zurückgekehrt.

Der Regierungs⸗Assessor von Wurmb aus Bromberg

8

dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine wird S. M. S. „Möwe“, stellvertretender Kom⸗ mandant Kapitän⸗Lieutenant Grapow, am 15. Juni von Sydney nach den Fidji⸗Inseln in See gehen. 8

Kiel, 13. Juni. Das Programm für die Festlich⸗ keiten zur Eröffnung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals lautet nach der „Kiel. Ztg.“ wie folgt: Mittwoch, den 19. Juni, 6 ½ Uhr Nachmittags: Festmahl der Freien und Hansestadt ö 8 Uhr Abends: venetianische Nacht auf dem Alster⸗

assin, zwischen 10 und 11 Uhr Abends: Abfahrt sämmt⸗ licher an der Fahrt durch den Nord⸗Ostsee⸗Kanal theilnehmenden Gäste. Donnerstag, den 20. Juni, 4 Uhr Morgens: Beginn der Fahrt durch den Kanal, Nachmittags gegen 3 Uhr: An⸗ kunft S. M. Nacht „Hohenzollern“ in der Kieler Föhrde, 4 ½ Uhr: Defiliercour vor Seiner Majestät dem Kaiser und König auf S. M. Yacht „Febemoneene⸗ 7 ½ Uhr: Tafel bei Seiner Majestät dem Kaiser für die Fürstlichkeiten, 8 Uhr Abends: Ball in der Marine⸗Akademie, Vereinigung der nicht am Ball theilnehmenden Gäste im Hotel Bellevue. Freitag, den 21. Juni, 11 Uhr Vormittags: Festakt und Schlußstein legung auf dem Festplatz an der Kanalmündung, Nachmittag 3 Uhr: Flottenparade, Fahrt S. M. Yacht „Hohenzollern“ durch die Flotten, 8 Uhr Abends: Festmahl in der Festhall am Kieler Ufer des Kanals. Sonnabend, den 22. Juni Vormittags 7 Uhr: Flottenmanöver, Nachmittags von 4 Uhr

ab: Abreise der Gäste.

passierenden Schiffe ist die folgende: 1) S. M. Yacht „Hohenzollern“, an Bord: Ihre Majestäten der sMNaaaiser und die Kaiserin,

deutsche .

Aviso „Kaiseradler“ beutsche Fürsten eutsche Fürsten,

„Kaiser Wilhelm II. „Lensahn“ I 3 „Savoia“ 1 8 „Trabantt Erzherzog Stephan, „Augusta Victoria“ Mitglieder des diplomatischen Korps, „Trave“ Abpbgoeordnete, „Rugiaa 8

„Columbia“

„Grille“

„Enchantreß

„Aretusa“

„Surcouf

„Marques de la Ensenada“ „Viking“ „Marblehead“ Kirkland, „Mircea“ Ursanu,

-Hce. “““ 8-. Zad, „Alkmaar“ von Waning.

22 An Bord S. M. YNacht „Hohenzollern“ werden sich außer Ihren Majestäten und dem efolge einschiffen: der Kron⸗ prinz, Prinz Eitel⸗Friedrich, Prinz Adalbert und . August Wilhelm. Auf dem „Kaiseradler“ wohnen der Prinz⸗ Regent von Bayern, der König von Sachsen, der König vo Württemberg, der Großherzog von Baden und der Großfür

Alexis von Rußland.

S 92 von Genua,

Vize⸗Admiral Lord Kerr, Accini, Menard, Skrydloff, de Espinosa, Klintberg,

Kontre⸗Admiral

Rumäniens, S 1 Marine⸗Attachés der englischen, türkischen, französischen, ameri kanischen und russischen Botschaft und der portugiesischen Ge

Boetticher bezogen worden.

Wie irrthümlich diese Bezug⸗

österreichisch⸗ungarischen Botschaft.

beschloß die Zweite Kammer: statt

sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen

ist dem Königlichen Polizei⸗Präsidium zu Berlin zur weiteren

Die Liste und Reihenfolge der den Kanal am 20. Juni

rinz

An der Feier werden sich vom diplomatischen Korps in Berlin betheiligen: sämmtliche Botschafter, die Gesandten der Schweiz, Dänemarks, Schwedens und Norwegens, Belgiens, Portugals, der Niederlande und Serbiens, die

sandtschaft sowie die Militär⸗Attachés der italienischen und

ECronberg, 13. Juni. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Bobei trafen heute Mittag hier ein und wurden von Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich am Bahnhof empfangen. Um 4 U

45 Minuten reisten Höchstdieselben nach Karlsruhe zurück.

b Hessen. 8 In einer vorgestern abgehaltenen Sitzung 8 es in der Ersten Kammer angenommenen Zusatzes des Fürsten Isenburg zu der Vorlage über die Verstaatlichung der Ludwigsbahn (siehe die gestrige Nummer d. Bl.) zu sagen: „Gegen Angebot derjenigen Summe, welche Großherzogliche Regierung als den Loncefftonabenin⸗ guͤngen entsprechend ansieht“. Nach Erledigung einer Reihe Vorlagen vertagte sich die Kammer sodann bis zum Herbst. Schwarzburg⸗Rudolstadt.

Seine Durchlaucht der Fürst hat sich gestern 1 stadt zur Kur nach Kissingen begeben. sich gestern von Rudol

8 Hamburg.

Von den fremden Fahrzeugen, die zur Eröffnung des Nord⸗ Ostsee⸗Kanals in Hamburg angemeldet wurden, sind der amerika⸗ nische Aviso „Marblehead“, der spanische Aviso „Marques de Ensenada“, der österreichische Torpedojäger „Trabant g die italienischen Avisos „Aretusa“ und „Savoia“ und der englische Missionskutter „Albert“ auf der Elbe eingetroffen. Der Dampfer „Tantallon Castle“, an dessen Bord sich Gladstone hefindet, ist gestern auf der Elbe bei Bruns⸗ hausen eingetroffen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Die Frohnleichnams⸗Prozession fand gestern in Wien in herkömmlicher Weise statt. Der Kaiser und die Erzherzoge

wohnten dem Hochamt im Stephansdom bei und nahmen sodann, von den Ordensrittern, dem Hofstaat und den Leib⸗ garden gefolgt, an dem feierlichen Umgang theil. Schließlich

die Truppen auf dem inneren Burgplatz vor dem aiser.

Die vereinigte deutsche Linke veröffentlicht folgendes Communiqué: Die vereinigte deutsche Linke hielt eine zahlreich besuchte Versammlung ab. Unter allgemeiner Zustim⸗ mung aller anwesenden Parteimitglieder sprach sich die Partei dahin aus, daß das Festhalten der anderen koalierten Parteien an ihrem Standpunkt, betreffend das slovenische Gymnasium in Cilli, es der vereinigten deutschen Linken zur Unmöglichkeit machen müsse, der Koalition weiter anzugehören. In besonders sebhafter Weise wurden die feindseligen Ausführungen einzelner Mitglieder der Koalitionsparteien aufgenommen. Die vereinigte deutsche Linke betont die scharf ablehnende Haltung, die der Unterrichts⸗Minister in der Ci ier⸗Frage der vereinigten deutschen Linken gegenüber in der letzten Sitzung des Budget⸗ ausschusses eingenommen hat. Der Vorstand wurde beauftragt, ohne Verzug eine Klubversammlung einzuberufen, in welcher, im Sinne der Klubstatuten, die Mitglieder einen verpflichten⸗ den politischen Beschluß über die Cillier Frage zu fassen be⸗ rechtigt sein würden.

Wie „W. T. B.“ aus Prag meldet, hat daselbst eine Versammlung der Vertreter von 37 israelitischen Kultus⸗ gemeinden Böhmens die Gründung eines Bundes der sraelitischen Gemeinden mit dem Sitze in Prag beschlossen. Bei vollkommener Gleichbe rechtigung der beiden Landessprachen bezweckt der Bund die Förderung der Verwaltungs⸗, Bildungs⸗ und Wohlthätigkeits⸗ angelegenheiten der israelitischen Kultusgemeinden. Als Mittel zur Erreichung dieses soll unter anderem ein wirksamer Rechtsschutz gegen gesetzwidrige Angriffe auf Juden und das Judenthum dienen. Religiöse, politische und nationale Fragen bleiben von der Bundesthätigkeit ausgeschlossen. Der Vorsitzende schloß die Versammlung mit einem begeistert auf⸗ genommenen dreifachen Hoch auf den Kaiser, der alle seine Unterthanen mit gleicher Liebe umfasse und unter dessen süstigac Schutz die Juden der Zukunft getrost entgegensehen önnten.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses führte bei der Debatte über die Bewilligung von 8000 Pfund Sterling für Britisch⸗Ostafrika der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Amts Sir E. Grey dem „W. T. B.“ zufolge aus: Sollte die Britisch⸗Ostafrikanische Gesellschaft das Land im Stich lassen, so würde es nothwendig sein, daß Englands Kontrole und Einfluß über dieses Land aufrecht erhalten bleibe, vornehmlich aus dem Gesichtspunkte der Verbindung zwischen Uganda und dem Meere. Der Bau der Eisenbahn werde ohne jeden un⸗ nöthigen Aufschub begonnen werden, sobald die nothwendigen Vorbereitungen getroffen seien. Die Einsetzung einer Schutzherrschaft über das Land zwischen Uganda und dem Meere würde in keiner Weise die Verpflichtungen Englands bezüglich Uganda's ausdehnen; diese Schutzherrschaft würde nicht derjenigen über Uganda beigefügt werden, sie würde vielmehr für sich allein bestehen und, da sie die Verpflichtungen der englischen Regierung nicht aus⸗ dehne, die Verwaltung des Landes erleichtern, indem sie England die Gerichtsbarkeit über jeden Fremden geben würde, der das Land betrete. Das Land würde nach denselben L13 wie Uganda verwaltet werden und zwar durch Beamte, welche dem Konsul in Sansibar unterstünden, ohne jedoch in Verbindung mit der Regierung in Sansibar zu stehen, söweit der Landstreifen in der Ausdehnung von 10 Meilen angs der Küste dabei in Betracht komme. Die englische Regierung werde in Zukunft dem Sultan von Sansibar eine jährliche Revenue von 11 000 Pfd. Sterl. ahlen, und dieser Streifen Landes würde zusammen mit dem interland verwaltet werden. Der Schatzkanzler Sir W. Harcourt erklärte, er halte noch seine früheren Einwände gegen 8 Besetzung von Uganda und den Bahnbau aufrecht, doch 1n ein Rückzug aus Uganda unmöglich sei, seien die gegen⸗ b rtigen Vorschläge die unvermeidliche Folge der Be⸗ 5 Ugandas. Immerhin sei es nicht in der Politik ge egierung gelegen, Unyoro zu besetzen oder das Fornpationsgebiek auf das Nilthal auszudehnen. Die 8 ui erung wurde schließlich mit 249 gegen 51 Stimmen be⸗ 8 igt. Der Par aments⸗Sekretär der Admiralität Kay⸗ Fhutleworth erklärte, es sei ein Kriegsschiff nach Mada⸗ sch ar beordert worden, um die britischen Unterthanen zu

ben und Vorkehrungen für deren Wegführung zu treffen,

1¹“

wenn die Nothwendigkeit dazu eintreten sollte. Der Parlaments⸗ Sekretär des Auswärtigen Amts Sir E. Grey be⸗ merkte ferner, eine Abtheilung nicht bevollmächtigter Beamten unter Führung der Lieutenants Slather und Smith sei nach Sansibar abgegangen. Sie solle beauftragt werden, die Ver⸗ kehrsstraßen zwischen Kikugn und dem Nyanza⸗See zu ver⸗ bessern, nicht aber an dem Eisenbahnbau theilnehmen. Weiter erklärte Sir E. Grey: Die britische Regierung sei der Ansicht, daß die Verpflichtung Rußlands, sich koreanisches Gebiet nicht anzueignen, noch bestehe; diese Verpflichtung Rußlands beziehe sich aber nur auf koreanisches Gebiet. Das Haus nahm sodann einen Antrag des Schatzkanzlers Sir W. Harcourt an, wonach das Haus die ganze noch übrige Zeit der Sitzungsperiode auf die Erledigung der Regierungsgeschäfte verwenden solle. Im Verlauf der Debatte erklärte Sir W. Harcourt, es 5 die Absicht der Regierung, die hauptsächlichen Gesetzentwürfe o vorwärts zu bringen, daß sie noch in dieser Sitzungsperiode zu Gesetzen erhoben werden könnten.

Dem Parlament ist ein Ausweis über die Zahl der Wahlberechtigten in jedem Wahlkreis des vereinigten Königreichs vorgelegt worden. In England und Wales giebt 88 4 5 FIS in ö“ 636 097 und in Irland

9552. Die Gesammtzahl beträgt demnach 6 332 454 6 268 791 im Jahre 1899. 3 8

Frankreich. 1 Die französische B hat, wie „W. T. B.“ meldet, beschlossen, die vier Kolonien am Senegal, im Sudan, in an der unter den 1b eines ⸗Gouverneurs zu stellen, welcher seinen5 si am Senegal haben soll. 1“

Rußland.

In der Audienz, welche der Patriarch von Armenien vorgestern bei dem Kaiser und der Kaiserin hatte, brachte er, dem „W. T. B.“ zufolge, die Gefühle der Ergebenheit und 1““ sber Ausdruck. Der Kaiser äußerte seine Genugthuung, den Patriarchen bei si 8 und dankte ihm far seinen Bcuch 5 .u“ 1

Italien.

Unter stürmischem Beifall genehmigte die Deputirten⸗ kammer gestern nahezu einstimmig nur etwa 20 Depu⸗ tirte der äußersten Linken und der Sozialisten stimmten da⸗ gegen einen Antrag, durch welchen dem General Baratieri und seinen Truppen Anerkennung ausgesprochen wird. Die Deputirten Imbriani (namens der äußersten Linken) und Costa (namens der Sozialisten) gaben die Er⸗ klärung ab, daß sie die von der Regierung geführte Kolonial⸗ politik nicht billigten. Der Schatz⸗Minister Sonnino brachte darauf das Budget ein und gab ein Bild der von der Regie⸗ rung vorgelegten finanziellen Maßnahmen.

Der Minister erklärte, daß die Ergebnisse des Verwaltungs⸗ jahres 1894/95 dieselben geblieben seien, die er in seinem Finanz⸗ Füeüc vom 10. Dezember 1894 angekündigt habe. Die Erhöhung der innahmen sei durch die Maßnahmen sicher gestellt, die infolge des Königlichen Dekrets bereits zur Anwendung gelangt seien; durch das erhöhte Erträgniß einiger Steuern und durch Verminderung der Agio⸗Ausgaben werde man die infolge des afrikanischen Feldzugs und der Erdbeben⸗Schäden entstandene Erhöhung der Ausgaben sowie die Verminderung der Erträgnisse anderer Steuern vollständig kompensieren können. Der Minister entwarf ein ausführliches Bild über den Voranschlag von 1895/96. Er wies darauf hin, daß er in seinem Exposé vom Jahre 1894 erklärt habe, daß zur Herstellung des finanziellen 20 Millionen Ersparnisse und 27 Millionen neue Steuern nothwendig seien. Von letzteren seien 18 Millionen auf Grund der sogenannten Catenaccio⸗Dekrete erhoben worden. Betreffs der übrigen 9 Millionen schlug der Minister einige kleine Modifikationen an den von ihm verlangten Steuern vor, so das Pulver⸗Monopol und andere. Die Gesammtsumme der von ihm am 10. Dezember 1894 vorgeschlagenen Steuern werde nicht um einen Centesimo erhöht. Auß diese Weise erscheine das Gleichgewicht der effektiven Einnahmen und Ausgaben ohne Emission von Titres irgend einer Art erreicht. Es verbleibe sogar noch ein effektiver Ueberschuß von 6791 Lire. Was die beantragten Posten für die Wohlthätigkeitsanstalt in Rom, für Arbeitsunfähige und für ver⸗ schiedene Eisenbahnkassen betreffe, so werde für diese Posten durch be⸗ sondere Gesetze Fürsorge getroffen werden, welche der Mi⸗ nister des Innern und der öffentlichen Arbeiten ohne Be⸗ lastung des Budgets zur Vorlage bringen werde. Was den Schatz anbetreffe, so habe die Gebahrungsperiode 1893/94 mit einem Abgang von 69 Millionen geschlossen, der schwer auf dem Schatz gelastet habe. Das gegenwärtige Finanzjahr werde keinerlei neue Belastung bringen und ebenso die folgenden, wenn die Voranschläge angenommen würden. Was die Staats⸗ schulden anbelange, so unterbreitete der Minister neue Maß⸗ nahmen, die sich in Folgendem zusammenfassen lassen. Zunächst müsse man trachten, die zahlreichen Titres zu unifizieren, wodurch die Um⸗ wandlung aller rückzahlbaren Schulden in eine 4 9 prozentige innere Schuld erleichtert werde. Ferner sei die weitere Erhöhung der Staatsschulden durch Emission alter oder neuer Titres zu vermeiden und nicht allein das Hauptbuch der öffentlichen Schuld zu schließen, sondern auch das sogenannte kleine Buch der in den letzten fünfzehn Jahren zum unermeßlichen Nachtheile des Staats und der Gläubiger geschaffenen Schuld. Infolge günstiger Verhältnisse des Papiergeld⸗ umlaufs und der metallischen Bedeckung sei es an der Zeit, an die progressive Einschränkung des Umlaufs der Staatsnoten zu gehen, die nicht durch eine entsprechende Metallreserve gedeckt seien. Der Minister stellte eine Reihe von Maßnahmen zu diesem Zweck in Aussicht, wodurch der gesammte Staatsnotenumlauf um 110 Millionen beschränkt und dem Geldumlauf überhaupt eine feste Grundlage ge⸗ geben werden solle. Durch diese Maßnahmen werde der Kredit des Staats gestärkt und der Tag näher gerückt werden, an welchem die Baarzahlung wieder werde aufgenommen werden können. Bezüglich der Emissions⸗Institute legte der Minister die bekannte Kooperation mit der Bank von Italien sowie die gleichfalls bekannten Maßregeln zur Erleichterung der Liquidation des Immobilienbesitzes von drei Instituten sowie der schließlichen Reform der Statuten von zwei süditalienischen Banken dar und schloß mit einem lebhaften Appell an seine politischen Freunde, durch Annahme der Finanzmaßnahmen der Regierung rasch die erste Periode der Wiederaufrichtung der Finanzen zu beenden: jene Periode, wo alle Bemühungen auf Herstellung des Gleichgewichts im Budget abzielten, welches in der Folge energisch aufrecht erhalten und gesichert werden müsse. 8

Auf Grund der Geschäftsordnung ernannte der Präsident der Kammer Villa die 20 Mitglieder der Wahl⸗ prüfungskommission. Er berief in dieselbe zwölf Ministerielle und acht Mitglieder der Opposition; unter den letzteren befinden sich di Rudini, Brin, Zanar⸗ delli und Cavallotti. Einige Blätter heben hervor, daß diesen die Führer der Ministeriellen nicht das Gegengewicht halten könnten besonders be⸗ kämpfen sie die Ernennung Cavallotti's wegen seiner scharfen Stellungnahme gegen Crispi —, auch habe das Ver⸗ fahren Villa’'s der Majorität sehr mißfallen. Heute soll sich die Wahlprüfungskommission konstituieren und den Präsidenten, Vize⸗Präsidenten sowie die Sekretäre ernennen. Einige Blätter

meinen jedoch, daß die zwölf ministeriellen Kommissions⸗ mitglieder der Versammlung nicht beiwohnen würden. In parlamentarischen Kreisen nahm man gestern Abend an, daß die Stellung Villa's unhaltbar sei. 8

Spanien. 8 Riuiz Zorilla, der Führer der spanischen Republikaner, ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ in Burgos gestorben.

Schweiz.

Der Nationalrath begann gestern die Berathung der Lssenn Artikel der Vorlage über das Stimmrecht der Eisenbahn⸗Aktionäre. Dem Antrag der Kommission gegenüber, welcher das Gesetz nur auf Bahnen von über hundert Kilometer Länge angewendet wissen will, wurde der Antrag Speiser⸗Basel angenommen, wonach das Gesetz auf alle Linien Anwendung finden solle; ebenso wurde ein Amendement Hammer angenommen, welches den Vertretern des Staats in den Ver⸗ waltungsräthen das Recht zubilligt, jederzeit in das Aktien⸗ buch der Gesellschaft Einsicht nehmen zu dürfen. Der Antrag Marti zu Artikel VI der Vorlage, der Verwaltungsrath dürfe nur aus Bürgern der Schweiz bestehen, wurde mit 43 gegen 41 Stimmen abgelehnt; die Kommission hatte beantragt, daß der Verwaltungsrath zu aus Schweizer Staatsangehörigen bestehen solle. Das Verbot sowohl des entgeltlichen als auch des unentgeltlichen Leihens von Aktien behufs Aus⸗ übung des Stimmrechts wurde angenommen und nach längerer Diskussion der Art. VII, welcher die Zahl der staatlichen Ver⸗ treter in den Verwaltungen festsetzt, an die Kommission zurück⸗ verwiesen. Heute wird die Berathung fortgesetzt werden.

Belgien. Die Repräsentantenkammer hat gestern mit 77 gegen 67 Stimmen, bei 4 Stimmenthaltungen, die von der Re⸗ gierung vorgeschlagenen Zölle von 2 Fr. auf Mehl und von 4 Fr. auf Hafermehl angenommen. 88

Griechenland.

Der Minister⸗Präsident Delyannis wird der Kammer heute das Budget vorlegen. Eine Wählergruppe in Patras hat Trikupis die Kan⸗ didatur für einen durch Ungültigkeitserklärung freigewordenen Sitz angeboten.

Schweden und Norwegen.

Der schwedische Minister⸗Präsident Boström, der Minister des Aeußern Graf Douglas und die Staatsräthe Oester⸗ gren und Freiherr Rappe sind von Stockholm nach Christiania abgereist. Während der Abwesenheit des Königs von Stock⸗ holm führt eine provisorische Regierung die Staatsgeschäfte; der Carl ist zum Vorsitzenden und die Staatsräthe

roll, Wikblad und Christerson zu Mitgliedern derselben ernannt worden.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Christiania hat der König den Fuͤhrer der Moderaten Sverdrup mit der Bildung eines neuen norwegischen Kabinets beauftragt. Sver⸗ drup erbat sich Bedenkzeit. Wie verlautet, habe der Fuͤhrer der Linken Engelhart gestern in einer Konferenz dem König die Bildung eines reinen Ministeriums der Linken empfohlen. Der König habe erwidert, die Situation gebe der Linken hierauf keinerlei Anspruch.

Amerika.

Der Kongreß der Silberanhänger hat, wie aus Memphis (Tenn.) gemeldet wird, einstimmig eine Reihe von Resolutionen angenommen, die sich gegen die ausschließliche Goldwährung richten und die Gleichstellung des Silbers mit dem Golde als Münzmetall sowie die freie unbeschränkte Silberausprägung nach dem Verhältniß von 16:1 verlangen. Eine der Resolutionen spricht aus, daß die Vereinigten Staaten zu diesem Vorgehen nicht ein internationales Uebereinkommen abwarten sollten. v“

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Aus Yokohama meldet das „Reuter'sche Bureau“: nach amtlichen dort eingetroffenen Depeschen herrsche in Taipehfu und Tamsui auf Formosa Ruhe. Die Ordnung werde von den japanischen Behörden aufrechterhalten; die japanische Ver⸗ waltung sei offiziell in Kraft getreten.

8 Afrika.

Nach einer Depesche des Generals Duchéèsne aus Ma⸗ junga ist Mevatanana am 9. d. M. durch die französischen Truppen genommen worden. Das Feuer zweier Gebirgs⸗ batterien hatte genügend Erfolg, um die Hovas zur Flucht zu veranlassen. Zwei französische Schützen wurden leicht ver⸗ wundet. Die Kanonenboote fahren ohne Schwierigkeiten den Fluß hinauf.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (74.) Sitzung des Hauses der A

E welcher der Finanz⸗Minister Dr. Miquel eiwohnte, nahm die zweite Berathung des Stempelsteuer⸗ gesetzes bei der Tarifposition 26 (Gesellschaftsverträge) ihren Fortgang.

„Die Litt. a dieser normiert die Stempelsteuer für Errichtung von Aktiengesellschaften oder Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien, sowie für die Erhöhung des Aktien⸗ oder Grundkapitals auf ) v. H. des Aktien⸗ oder Grundkapitals oder der Erhöhung desselben; für die Errichtung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung bei einem Stammkapital bis zu 100 000 auf 1659 v. H., bis zu 300 000 auf ½10 v. H., bis zu 500 000 auf ½ v. H., darüber auf 1 v. H.; für Erhöhung des Stammkapitals solcher Gesellschaften bis zum Gesammtbetrage von 300 000 auf ¼10) Proz. der Erhöhung, u. s. w. die⸗ selben Prozentsätze, wie oben.

Ein Antrag der Abgg. Haacke und Noelle (nl.) ging dahin, für Gesellschaften mit beschränkter Haftung eine fünfte Staffel mit 1 Million zu bilden und die dteaes steuer nach ⅛9, 1⁄½256, ¼% ½¼ und 1 Proz. abzustufen.

Abg. Richter (fr. Volksp.) beantragte, den Stempel Aktiengesellschaften auf 1,50 und für Gesel schaften mit beschränkter Haftpflicht bezw. nach de einzelnen Stufen auf 1 ½, 10,50 und 100 zu fixieren.

Abg. Schenck (fr. Volksp.) beantragte, die Gesellschaft Fefeug be egee e⸗ mit ¼⁄0 Proz. und, sofern d Gesellschaften nicht auf Gewinn berechnet sind, mit einem Fixstempel von 1,50 zu belegen. bab