Hofraths Dr. von Lehner in Stuttgart zugegangen sei. Er widmete dem Verstorbenen, der sich durch seine rege Theilnahme an den Arbeiten des Verwaltungsausschusses in hervorragender Weise um das Germanische Museum verdient gemacht hat, einen kurzen Nachruf, und die Anwesenden ehrten sein Andenken durch Erheben von den Sitzen. Aus den Berichten der Kommissionen ergab sich, daß die Verwaltung des Museums in dem gleichen Sinn wie früher weiter geführt werde, daß das Finanz⸗ und⸗ Kassawesen in bester Ordnung und die freiwilligen Beiträge in steter Zunahme seien. Auch die Neuerwerbungen für die verschiedenen Sammlungen fanden die Anerkennung der Kommissionen. Die Dienst⸗ und Geschäftsordnungen wurden in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen, und bezüglich der Ab⸗ grenzung des Wirkungskreises der beiden Direktoren beschlossen, daß dem Ersten Direktor die Verwaltung des Museums, die Leitung und Ergänzung der Sammlungen mit Ausnahme des Kupfer⸗ stichkabinets und der Bauten, sowie das Personalwesen, dem Zweiten die Leitung des Finanzwesens und des Kupferstichkabinets obliegen soll. Die Etats wurden nach den Aufstellungen des Direktoriums ge⸗ nehmigt. Am Schluß der Versammlung überreichte Geheimer Rath von Hegel Herrn Justiz⸗Rath Freiherrn von Kreß namens des Ver⸗ waltungsausschusses eine vom Professor Wanderer künstlerisch aus⸗ gestattete Adresse als Zeichen der dankbaren Anerkennung der Ver⸗ dienste, welche sich Freiherr von Kreß als stellvertretender Zweiter Vorsitzender des Verwaltungsausschusses in der Zeit seit dem Rücktritt des Geheimen Raths von Essenwein bis zum Amtsantritt des Direktors von Bezold um das Museum erworben hat.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Saatenstand in den Niederlanden.
Der Stand der Wintersaaten wird im allgemeinen als günstig bezeichnet, besonders gut steht die Gerste. Weniger befriedigend sind die Aussichten für die Sommersaaten, insbesondere läßt der Stand des Hafers zu wünschen übrig.
Saatenstand in Rumänien. — 5
Die Witterung war im Mai vorwiegend kühl und trocken, sodaß
die Entwicklung der Saaten während des “ Monats nur geringe Fortschritte gemacht hat. Die Frühjäährssaaten sollen sogar theilweise viel zu wünschen übrig lassen. † Da es in letzter Zeit aus⸗ giebig geregnet hat, so hofft man, daß einige warme Tage enügen werden, um den Feldern ein besseres Aussehen zu geben. In der oberen Moldau und in der Walachei haben Hagelschläge Schaden verursacht; von anderer Seite kommen Klagen über In⸗ sektenfraß.
Die Rapsernte hält man größtentheils für gesichert. Da sich der Rapsanbau auf große Flächen erstreckt hat, so dürfte die jetzt be⸗ ginnende reichliche Ernte der Landwirthschaft sehr zu statten kommen.
Saatenstand in Bulgarien.
Infolge rechtzeitig eingetretenen reichlichen Regens ist der Stand
der Winter⸗ und Sommersaaten zur Zeit recht günstig.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Portugal.
Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern sind der Hafen von Konstantinopel und sämmtliche Häfen des Marmara⸗Meeres für rein von der Cholera erklärt worden. (Vergl. R.⸗Anz.“ Nr. 41 vom 15. Februar d. J.) 1X1X“
Verkehrs⸗Anstalten.
Am 30. Juni 1895 expediert das Syndikat für südwest⸗ afrikanische Siedelung (im Auftrage der Deutschen Kolonial⸗ gesellschaft) wiederum einen deutschen Dampfer in ziemlich direkter Fahrt von Hamburg nach Deutsch⸗Südwest⸗Afrika (Swakopmund und ev. Walfischbai). Die Fahrtdauer wird wie gewöhnlich gegen 30 Tage betragen. Es ist dies der vierte der im Jahre 1895 durch die Deutsche Kolonialgesellschaft nach dem südwestafrikanischen Schutz⸗ gebiete zu expedierenden Dampfer. Im Laufe des Jahres werden, wie im Jahre 1894, dann noch zwei weitere Dampferexpeditionen erfolgen. Die nächstfolgende ist für Ende September in Aussicht genommen. Alles Nähere über Fahrpreise und Frachtberechnung, Empfangnahme, Spe⸗ dition und Verladung der Güter theilen auf dahin gehende Anfrage das Syndikat für südwestafrikanische Siedelung, Berlin SW., König⸗ grätzerstraße 49, und die Firma L. F. Mathies u. Co., Hamburg, Grimm 27, mit.
Bremen, 15. Juni. ( Der Schnelldampfer „Kaise il .“ von New⸗YPork kommend, hat am 13. Juni 4 nittags Hurst Castle passiert. Der Schnelldampfer „Lahn 3. Juni 11 Uhr Vormittags in New⸗York angekommen. 8 Hamburg, 14. Juni. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Aktiengesellschaft. Der Schnelldampfer „Columbia“ ist, von New⸗York kommend, heute Abend 6 Uhr in Cuxhaven eingetroffen. Der Schnelldampfer „Normannia“ ist, von Hamburg kommend, heute Morgen 3 Uhr in New⸗Pork eingetroffen. London, 14. Juni. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Pretoria“ ist gestern auf der Heimreise von Lissabon abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Dunottar Castle“ ist am Mittwoch auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Arundel Castle“ hat gestern auf der Ausreise die Canarischen Inseln passiert. Der Castle⸗Dampfer „Pembroke Castle“ ist heute auf der Heimreise in Mauritius angekommen. Der Castle⸗ Dampfer „Norham Castle“ ist heute auf der Ausreise von London abgegangen. .
3 Theater und Musik.
Das Berliner Theater bringt am nächsten Sonnabend eine Neueinstudierung von Anzengruber's „Kreuzelschreiber“. Der Wochen⸗ spielplan lautet im übrigen, wie folgt: Morgen Nachmittag: „Der I von Kirchfeld“, Abends: „Der Geizige“, „Der ungläubige Thomas“. Montag: „Madame Sans⸗Géne“. Dienstag: „Der
serr Senator“. Mittwoch: „Der Geizige“, „Der ungläubige Thomas“. Donnerstag: „Madame Sans⸗Göne“. Freitag als letzte Abonnements⸗Vorstellung: „Der Geizige“, „Der ungläubige Thomas“.
Das Theater Unter den Linden beschließt am 30. d. M. ie diesjährige Spielzeit; bis dahin bleibt die Vaudeville⸗Operette „Miß Helpett“ auf dem Spielplan. Am 1. August findet die Wiedereröffnung statt. 8
Mannigfaltiges.
Der „Verein der Berliner Volksküchen von 1886“ liefert seit Jahren an verschiedene Behörden, Institute, Vereine, Kinderhorte, Fabriken und Werkstätten Mittags in größeren und kleineren Quantitäten Speisen, welche meistens aus den Küchen abgeholt werden. Von den Abnehmern wurde vielfach der Wunsch geäußert, man möchte das Essen Mittags ihnen zuschicken, was jedoch bisher abgelehnt werden mußte, weil Einrichtungen zum Transport nicht vorhanden waren; somit konnte sich die Abholung der Speisen immer nur auf solche Arbeitsstätten ꝛc. beschränken, die in der Nähe einer Volksküche lagen. Nunmehr ist der Verein zu dem Entschluß FHekommen. vom Oktober ab versuchsweise die Speisen aus seinen 14 Volksküchen nach Fabriken, Werkstätten und anderen beliebigen Stellen in der ganzen Stadt im warmen Zustande Mittags zu liefern. Im Zentralbureau des Vereins, Gertraudtenstraße 24 1, werden die äheren Bedingungen mitgetheilt.
Die Löschung des im Victoria⸗Speicher, Köpnickerstraße 24 a, zusgebrochenen Brandes, über den wir bereits gestern berichtet haben, war erst um Mitternacht s beendet, daß ein Theil der
äußerst erschöpften Mannschaften in ihre Quartiere zurückkehren konnte.
Der Speicher ist vollständig ausgebrannt und bietet ein Bild großer Verwüstung. Ueber die Entstehungsursache hat sich nichts feststellen lassen. Wie schon erwähnt, haben bei dem Brande sechs Feuerwehr⸗ leute durch Einsturz eines Mauerwerks Verletzungen erlitten, und zwar der Feuermann Plötz (Quetschung über dem rechten Auge mit Bluterguß), Feuermann Pylka (starke Kontusion des Kopfes und Wunden am Hinterkopf, außerdem unerhebliche Quetschung des Rückens und der rechten großen Zehe), Oberfeuermann Rosenow (Kontusion des Rückens und der linken Hüfte), Feuermann Franz (Kon⸗ tusionen am Kopf und beiden Beinen), Feuermann Wiesenthal (Kon⸗ tusionen an Stirn und Nase), Feuermann⸗Anwärter Meinhardt (Ab⸗ schürfungen am Kopf und leichte Kontusionen am linken Fuß). Die beiden ersteren wurden nach dem Krankenhause Bethanien geschafft, die übrigen konnten sich nach ihren Wohnungen begeben. Der durch den Brand verursachte Schaden wird auf etwa 1 409 000 ℳ geschätzt und ist durch Versicherung gedeckt.
Die Witterung des Monats Mai gestaltete sich nach den Beobachtungen des Königlichen meteorologischen Instituts folgender⸗ maßen: In noch höherem Maße als der Avril zeichnete sich der Mai durch warmes heiteres Wetter und gleichzeitig durch Reichthum an Gewittern aus. Mit alleini er Ausnahme der Schneekoppe war es in ganz Norddeutschland zu warm, namentlich im Nordosten, wo der Wärmeüberschuß bis zu 4 ½ betrug. Nach einer kurzen kühleren Periode in den ersten Tagen stieg die Temperatur bis zum 5. sehr rasch und von da ab bis zur Monatsmitte langsamer, aber stetig an; sie lag nun um 50 und mehr über dem Normalwerth. Der Wum die Mitte des Monats häufig eintretende Kälterückfall machte sich auch in diesem Jahre, abgeseben vom Nordosten, sehr bemerk⸗ bar; denn um den 15. nahm die Wärme so stark ab, daß sie bis zu 6o hinter dem Durchschnittswerth zurückblieb. Das Thermometer sank in dieser Zeit im Gebirge und vereinzelt auch im Flachlande is unter den Gefrierpunkt hinab. Dann aber stieg die Temperatur wieder und erreichte überall, mit Ausnahme der östlichsten Gebiete, ihr Maximum am Monatsschluß. Die Niederschläge, die vielfach im Anschluß an zahlreiche Gewitter fielen, überschritten westlich der Elbe und an der pommerschen Küste die normale Menge. Im ganzen übrigen ostelbischen Gebiet dagegen ist zu wenig gemessen worden, vor allem in Ostpreußen, wo auch die Zahl der Gewittertage unter der normalen blieb. Schneefall trat allein auf den Gebirgen ein, doch hielt sich die Schneedecke auch dort meist nur kurze Zeit. Die Be⸗ wölkung war ziemlich gering, und namentlich die erste Hälfte und der Ausgang des Monats wiesen viele heitere Tage auf. Dem entsprechend erreichte auch die Sonnenscheindauer einen ziemlich hohen Betrag. Zu Beginn des Monats herrschte hoher Luftdruck über Deutschland; doch brachten schon in der ersten Pentade flache, aus Nordwest heran⸗ ziehende Depressionen vorübergehende Abkühlung und Regenfälle. In der zweiten Pentade wanderte das Maximum nach Skandinavien, während ein Minimum über dem Mittelländischen Meere lagerte, sodaß bei Winden aus vorwiegend östlicher Richtung heiteres, warmes Wetter eintrat, das auch noch, als das Hochdruckgebiet sich nach Osten ver⸗ schob, in der folgenden Pentade andauerte. Am 15. verursachte eine von Skandinavien kommende tiefe Depression bei lebhaften nordwest⸗ lichen Winden einen starken Temperatursturz, sowie Trübung und Niederschläge; nur allmählich besserte es sich im Laufe der fünften Pentade, als ein von Westen heranrückendes Hochdruckgebiet die De⸗ pression nach dem Innern Rußlands verdrängte. Am Ende des Monats befand sich der höchste Luftdruck über Ungarn, während über den britischen Inseln ein neues Minimum erschien, sodaß bei östlichen und südlichen Winden überall wolkenloses Wetter eintrat und infolge⸗ dessen die Temperatur schnell zu ihrem höchsten Betrage anstieg.
Breslau, 14. Juni. Am gestrigen Nachmittag um 6 Uhr fand das Massenbegräbniß der Opfer der Antonienhütter Grubenkatastrophe statt. Siebzehn uniformierte Belegschaften waren aus ganz Oberschlesien mit sechzehn Fahnen zu der Be⸗ stattungsfeier erschienen, an welcher Gesang⸗, Krieger⸗ und Turn⸗ vereine sich betheiligten; insgesammt nahmen weit über tausend Personen theil. Der Ober⸗Präsident Fürst Hatzfeldt ließ, wie „W. T. B.“ meldet, durch den Landrath von der Goltz einen pracht⸗ vollen Kranz niederlegen. Das Begräbniß erfolgte auf Kosten des Grubenbesitzers Grafen Henckel von Donnersmarck. Es wird mit Aufbietung aller Kräfte gearbeitet, um die noch vermißten elf Berg⸗ leute zu Tage zu fördern.
Westerland auf Sylt, 12. Juni. Durch die Verbindung der hiesigen Seebäder mit dem Gebrauch des vor einigen Jahren entdeckten kohlensäurehaltigen Stahlbrunnens hat sich die An⸗ ziehungskraft unseres Seebadeorts noch gesteigert. Für die Mit⸗ glieder Erholung suchender Familien wird auf diese Weise die dem individuellen Zustande zuträgliche Auswahl unter den beiden Heil⸗ mitteln oder der gleichzeitige Gebrauch von Stahlbrunnen und Seebad ermöglicht. Aerztlicherseits ist überdies konstatiert, daß besonders für nervenschwache Personen der Gebrauch von Stahlbädern infolge der dadurch erzielten Kräftigung der Hautnerven die beste Vor⸗ bereitung für den folgenden Gebrauch der Seebäder darbietet. Als ärztlicher Leiter des Stahlbrunnens und Stahlbades fungiert der praktische Arzt und Badearzt Dr. Quitzow, Westerland.
Nürnberg, 13. Juni. Der Katalog für die II. Bayerische Landes⸗Ausstellung in Nürnberg 1896 wird s. Zt. im Ver⸗ lage der Königlichen Hofbuchhandlung C. Schrag hierselbst, Verlags⸗ anstalt des Bayerischen Gewerbe⸗Museums, erscheinen. Die Besorgung des Annoncentheils ist der Annoncen⸗Expedition Rudolf Mosse hier⸗ selbst übertragen worden.
Hamburg, 14. Juni. An dem Diner, welches heute zu Ehren Gladstone’'s und des bekannten Schiffsrceders Sir Donald Currie im Zoologischen Garten hierselbst gegeben wurde, konnte, wie „W. T. B.“ meldet, Gladstone wegen eines leichten Unwohlseins nicht persönlich theilnehmen. Bürgermeister Dr. Mönckeberg toastete auf Seine Majestät den Kaiser Wilhelm und Ihre Majestät die Königin von England, Präsident Sieveking auf die Stammverwandtschaft der Deutschen und Engländer. Der Präsident der Handelskammer Laeisz äußerte sich über die freundschaftlichen Beziehungen der deutschen und englischen Rhederei und brachte einen Trinkspruch auf Sir Donald Currie aus. Dieser erwiderte in längerer Rede, verlas dabei eine Entschuldigung Glad⸗ stone’s und sprach von den gemeinsamen Interessen des englischen und des deutschen Handels. Woermann toastete schließlich auf die Damen. Das Diner nahm den herzlichsten und angeregtesten Verlauf.
London, 15. Juni. Gestern Nachmittag brach laut Meldung des „W. T. B.“ in Mar Lodge, dem Schloß des Herzogs von Fife, ein Feuer aus, welches dasselbe vollständig zerstörte.
San Francisco, 14. Juni. in Privatbrief eines Matrosen von dem amerikanischen Kreuzer „Charleston“ theilt mit, daß am 12. Mai das japanische Torpedoboot Nr. 16 bei den Fischer⸗ Inseln gescheitert sei; von der aus vierzehn Mann bestehenden Be⸗ satzung sei nur ein Mann gerettet.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
London, 15. Juni. Nach einer Meldung des „Reuter⸗ schen Bureaus“ aus Hongkong sind dort wiederum be⸗ unruhigende Nachrichten aus Formosa eingetroffen. Als das japanische Geschwader eine Nüeen scierunge agel an den südlichen Küsten vornahm, feuerten die Forts von Anpeng auf einen Kreuzer, ohne Schaden anzurichten. Die Schwarz⸗
flaggen nehmen drohende Haltung an, die Lage der
Fremden ist kritisch. Der Kommandeur der Flotte in Hong⸗ kong wurde um Hilfe angegangen, eine Verstärkung von See⸗ soldaten von dem Kriegsschiff „Spartan“ wurde gelandet. Der Kreuzer „Rainbow“ ist nach Formosa abgegangen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Wetterbericht vom 15. Juni, 8 Uhr Morgens.
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Temperatur in 0 Celsius
50C. = 40R.
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Wetter.
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Stationen.
Bar. au u. d. Meeres
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Belmullet Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. 1 Regen Stockholm.. still wostenlos ss“ St. Petersburg . . Regen Frebee“ 1 wolkenlos Cork, Queenstownm . . 1 SO 3 wolktig 1164“*“ —. 768 ONO I wolkig 114“ ö““ —“— 1 wolkig “ I11n“ 3 bedeckt Swinemünde 3 761 S 3 halb bed. Neufahrwasser
1 wolkenlos 3 wolkig 3 Regen
O 1 764 SSO 2 wolkenlos ee“ 765 1 heiter Fers 65 “ 767 still bedeckt Münster .. 1 v113 1 heiter Karlsruhe Wö .1763 NW 5 bedeckt 4 bedeckt München. 1“ . 763 SSW 3 bedeckt Chemnitz 1“ C 1 Regen E II1““ 1 8 761 SW
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2 wolkenlos 13 . . .. .1“*% Nizza.. 1 761 O
1 1 wolkenlos 17 Uebersicht der Witterung.
Mit Ausnahme Süd⸗Rußlands und Lapplands ist der Luftdruck über ganz Europa hoch, das Maximum beträgt über England etwa 769 mm. Indessen erstreckt sich eine Furche relativ niedrigen Luft⸗ drucks von Nord⸗Skandinavien bis nach Italien. Innerhalb der⸗ selben, besonders auch über dem mittleren Deutschland, herrscht trübes, regnerisches Wetter, dessen Ausbreitung nach Ost⸗Dentschland, wo der Himmel am Morgen noch heiter ist, zu erwarten ist. Das Wetter ist in Deutschland ungewöhnlich kühl, mit mäßigen nordwest⸗ lichen Winden im Westen, schwachen südöstlichen im Osten, im west⸗ lichen und mittleren Deutschland gingen vielfach ergiebigere Regenfälle nieder. Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen.
Nachmittags 2 ½ Uhr: Der Der Geizige.
Berliner Theater. Sonntag, Pfarrer von Kirchfeld. — Abends 7 ½ Uhr: Der ungläubige Thomas.
Montag: Madame Sans⸗Géne.
Dienstag: Der Herr Senator.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a. /5. Sonntag: Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze⸗Theaters (Ham⸗ burg) unter Leitung des Direktors José Ferenczy. Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barré von Victor Léon und F. Zell. Musik von Antoine Banés. Anfang 7 ½ Uhr.
Montag: Tata⸗Toto.
Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Fritzsche. Sonntag: Miß Helyett. Vaudeville⸗Operette in 3 Akten von Maxime Boucheron. Deutsch von Richard Gense. Musik von E. Audran. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfana 7 ¼ Uhr.
Montag: Miß Helyett.
Familien⸗Nachrichten. Eekaschste ʒReMsRsUxmakax.NMs BexpacsenaasasksaeNäatexaakes S h,
Durch den am 7. Juni 1895 erfolgten Tod des Herrn 8 Kaufmann Adolf Salomon
hat unsere Gesellschaft einen schmerzlichen Verlust erlit Seit dem 31. März 1882 Mitglied des Aufsichtsraths, hat er der Bank stets ein lebhaftes Interesse gewidmet und sich dadurch ein bleibendes Andenken bei uns gesichert.
Berlin, den 14. Juni 1895.
Der Aufsichtsrath und die Direktion
der Deutschen Hypothekenbank
(Actien⸗Gesellschaft). [17925]
Verlobt: Frl. Elisabeth Schubert mit Hrn. Oberlehrer Ernst Jenssen (Jauer). — Frl. Harriet Steinmann mit Hrn. Dr. sc. nat. Albert Remy (Oberlahnstein). — Frl. Masdalene von Brosy⸗ Steinberg mit Hrn. Sec.⸗Lieut. Oscar von Bentivegni (Berlin).
Verehelicht: Hr. Hauptmann Adolph von Arenstorff mit Anna Freiin v. d. Bussche⸗Ippenburg, gen. von Kessell (Ippenburg).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Conrad von Scheele (Berlin). Hrn. Rittmeister a. D. von Sydow (Langheinersdorf). — Eine Tochter: Hrn. Regierungs⸗Assessor von Duelong (Berlin). — Hrn. von Alten (Tietzow). — Hrn. Domänenpächter Schmidtke (Domäne Taplaken).
Gestorben: Freifrau Clara von Rheinbaben, geb. von Gerlach (Seitendorf). — Hr. Prem.⸗Lieut. Curt von Einsiedel a. d. H. Gnandstein (Wiesbaden). — Verw. Fr. Rittergutsbesitzer Helene Langer, geb. Freiin von Richthofen (Bad Jastrzemb). — Pr. Hauptm. a. D. Alfred Scherbening (Deutsch⸗Lissaa).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 8 74. Sitzung vom Freitag, 14. Juni. leber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden. Die Berathung des Entwurfs eines Stempelsteuer⸗ gesetzes wurde bei der Tarifposition 26 (Gesellschafts⸗ verträge) fortgesetzt.
Abg. Gothein (fr. Vg.) mißbilligte die starke Belastung der Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht, deren Bildung man nicht erschweren dürfe. Wenn eine Aktiengesellschaft mit 20 Millionen Kapital sich in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht ver⸗ wandeln wolle, weil sie diese Form für zweckmäßiger halte, müsse sie nach den Kommissionsvorschlägen einen Stempel von 200 000 ℳ zahlen, obwohl die Mitglieder dieselben bleiben. Das sei ungerecht⸗
fertigt.
b Hibg. von Dallwitz kkons.) rechtfertigte demgegenüber die Kom⸗ missionsbeschlüsse. Die Umwandlung von Gesellschaften in andere Formen sei häufig nichts weiter als ein verschleiertes Kaufgeschäft. Der Antrag des Abg. Richter widerspreche dem Prinzip, daß der Stempel der Leistungsfähigkeit des Zahlenden angemessen sein müsse.
Abg. Richter: Ich verstehe nicht, wie für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung derartige Stempelsätze fest⸗ gestellt werden konnten. Jetzt erst ist man im Begriff, von dem Gesetze über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Gebrauch zu machen, und schon legt der Fiskus seine Hand darauf. Vielleicht hängt die Höhe des Stempels für Gesellschaften mit beschränkter Haftung damit zusammen, daß diese nicht dieselbe Steuer bezahlen wie die Aktien⸗ gesellschaften. Jedenfalls ist das aber kein Grund, die Errichtung solcher Gesellschaften zu belasten. Für Aktiengesellschaften mag ein Firstempel von 1,50 ℳ angebracht sein; nachdem aber das Reich die Steuer für Aktiengesellschaften erst auf das Doppelte erhöht hat, schickt es sich nicht für den Einzelstaat, nunmehr noch eine besondere prozentuale Steuer bei Gründung dieser Gesellschaften zu erheben.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Ich bitte das hohe Haus, alle Anträge mit Ausnahme dessen des Herrn Abg. Kirsch abzulehnen. Was den letzteren betrifft, so ist schon mit Recht ausgeführt, daß er eine Lücke ausfüllt, und zwar im Sinne der Anschauungen der Kommission selbst; er ist gewissermaßen eine bessere Redaktion desjenigen, was nach meiner Auffassung die Kom⸗ mission auch ihrerseits wollte.
Meine Herren, ich knüpfe an die Bemerkungen des Herrn Abg. Richter an. Er sagte: die Besteuerung der Aktiengesellschaften mit 50 % statt mit einem Fixstempel von 1,50 ℳ schickt sich gewissermaßen für die Einzelstaaten nicht, da das Reich die Aktiengesellschaften seinerseits besteuert hat. Aber das Reich besteuert bloß dasjenige Recht der Aktiengesellschaften, welches in der Emanierung von papiers au porteur besteht, durch den Aktien⸗ stempel; aber die großen Vortheile, die bei der Kapitalassoziation die An⸗ erkennung des Rechts der Bildung einer neuen selbständigen Korpo⸗ ration darstellt, die in jedem Vertrag wegen Errichtung einer neuen Gesellschaft liegt, bleibt im Reich völlig unberührt.
Nun will ja der Herr Abg. Richter selbst den Fixstempel von 1,50 ℳ garnicht berühren; den erkennt er an. Das würde sich dann ebenso wenig schicken dem Reich gegenüber, — noch weniger; denn nirgendwo kann der Firstempel ungerechter sein als im vorliegenden Falle. Der Herr Abg. Richter führte selbst aus, daß der Aktien⸗ gesellschaften sehr viele seien, die nur ein ganz geringes Kapital haben; daß aber andererseits Aktiengesellschaften, die 70 und 80 Millionen besitzen, vielfach vorhanden sind und neu errichtet werden, das wird er mir gewiß nicht bestreiten. In beiden Fällen den gleichen Stempel zu nehmen, ist jedenfalls das Allerungerechteste, was man thun kann. Man kann hier gewiß sagen: Aktiengesellschaft ist nicht Aktiengesellschaft, das eine ist ein ganz anderes Ding als das andere und wir werden sehr viele Fälle in Zukunft haben, wo der Stempel von 1,50 nicht herauskommt bei ⁰560 9%. Ich glaube also, alle Versuche, hier einen Figx⸗ stempel einzuführen bei diesen Gesellschaften, die ihrem Um⸗ fange, ihrer Bedeutung, ihrer Kapitalskraft nach so sehr verschieden sind, würde eine sehr mechanische Art, die Stempelgesetzgebung zu be⸗ handeln, sein, —; wir wollen ja gerade in diesem Gesetz nach der Richtung hin mehr Gerechtigkeit üben, als das Stempelgesetz von 1822 sie geübt hat.
Meine Herren, nun haben verschiedene der Herren gesprochen über die Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht. Sie haben die Sache so dargestellt, als wenn es die heimliche Absicht des Finanz⸗Ministers gewesen wäre, die Bildung und Ent⸗ wickelung dieser Gesellschaften zu verhindern oder zu erschweren. Das liegt hier durchaus nicht vor. Ich theile mit allen Rednern die Meinung, daß für viele wirthschaftliche Zwecke, aber nicht für alle, diese Form der Gesellschaft sich vortrefflich eignet, und ich halte es für eine große Wohlthat, daß diese neue Gesellschaftsform eingeführt und für solche Zwecke ermöglicht werde, für welche sie angebrachter ist wie die Aktiengesellschaft; darum handelt es sich aber im vor⸗ liegenden Falle nicht.
Ich habe schon — und ich bleibe bei dieser Ansicht stehen —, auch heute schon, bedauert, daß die Gesellschaften mit beschränkter Haftbarkeit vollständig von der Einkommensteuer und folgeweise von der Gemeindesteuer freigeblieben sind; denn gerade diese ungerechte Privilegierung dieser einen Gesellschaftsform — ich erinnere nur an die Genossenschaften, die in den meisten Fällen mehr einen gemein⸗ nützigen Charakter haben, — hat sie über Gebühr begünstigt.
Der Herr Abg. Noelle meint, wenn sich eine größere Anzahl — und in steigendem Maße kann ich hinzufügen — von Aktiengesell⸗ schaften in diese Form verwandelt, fo beweise das eben, wie heilsam diese Form sei für solche Zwecke. Nein, meine Herren, das mag in manchen Fällen richtig sein; wir können aber sehr wohl nach⸗ weisen, sogar durch offene Erklärungen der Betheiligten, daß sehr viele Aktiengesellschaften, sogar sehr große, sich in diese Form verwandelt haben, um der Einkommensteuer und daneben der Ge⸗ meindesteuer zu entgehen. (Sehr richtig! rechts.) Wenn eine Gesell⸗ schaft mit mehreren Millionen Kapital die größten Betriebe in einer ““ hat, und sie verwandelt sich in diese Form, so wird sie
euerfrei
nd kann auch nicht genügend zu den übrigen Formen
der Besteuerung herangezogen werden. Ich glaube daher, daß gar kein Grund vorliegt, diese Gesellschaften noch weiter zu begünstigen gegen⸗ über den Aktiengesellschaften; ich bin überzeugt: sind die Vortheile dieser Gesellschaftsform, die jedoch auch Korporationsrechte enthält, so bedeutend, wie die Herren annehmen, dann wird dieser mäßige Stempel da wenigstens kein Hinderniß sein, wo diese Gesellschafts⸗ form eigentlich hingehört.
Meine Herren, das Wesentliche der neuen Gesellschaftsform ist die Vereinigung von Arbeit und Kapital. Wenn Sie aber Gesellschaften dieser Art mit Kapitalien von mehreren Millionen haben, dann tritt diese Natur dieser Gesellschaft durchaus zurück, dann tritt der reine kapitalistische Charakter dieser Gesellschaft in den Vordergrund und dann ist gegenüber den Privilegien, die sie schon in der preußischen Steuergesetzgebung hat, erst recht kein Grund, sie noch weiter zu be⸗ günstigen.
Meine Herren, wenn hier bis 100 000 ℳ 1⁄⅛560 % und bis zu 300 000 ℳ 1¹⁄10 % erhoben wird, so werden gerade die kleineren Gesell⸗ schaften, wo Kapital und Arbeit sich vereinigen, in so geringem Maße getroffen, daß eine Verhinderung zur Bildung dieser Gesellschaften nicht eintreten wird.
Wenn der Herr Abg. Gothein von einer Familie gesprochen hat, die es für zweckmäßig gehalten hat, ihre 20 Millionen⸗Erbschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftbarkeit zu verwandeln, so habe ich, wenn sie wirklich 1 % zahlen müßte, doch kein großes Mitleid mit ihr; ich glaube, eine solche Familie ist auch wohl in der Lage, einen angemessenen einmaligen Stempel bei Errichtung einer solchen Gesellschaft zu zahlen. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, bei den Aktiengesellschaften ist das ja auch nicht anders. Wir haben damals bei Verhandlung der Frage der Doppel⸗ besteuerung der Aktiengesellschaften ja sehr viel von Familienaktien⸗ gesellschaften gehört; die müssen ja auch ebenso zahlen wie diejenigen dritten Personen, die zu einer Familie nicht gehören. Ich glaube daher, dieses Beispiel wird das hohe Haus wenig ren können.
Der Antrag des Herrn Abg. Noelle will ja einigermaßen den Kommissionsbeschluß beibehalten; ich halte aber auch diesen Antrag nicht für angebracht. Der Abg. Noelle hat selbst gesagt: über Zahlen kann man streiten. Man kann ja an dem Tarif etwas mehr oder weniger ändern; wenn man aber eine Kommission eingesetzt hat, die diese Sache in ausführlichster Weise behandelt, nach langen Erwägungen zu einem bestimmten Resultat gekommen ist — und ich meine, die Herren von der nationalliberalen Partei haben in der Kommission selbst für diese Kommissionsanträge gestimmt —, so ist es nicht richtig, im Plenum an einem solchen Tarif wesentlich zu ändern, und ich glaube auch, man könnte — ich will darauf nicht weiter eingehen — sehr wohl nachweisen, daß die Art und Weise der Tarifierung in dem Antrage Noelle und Gen. in mancher Beziehung weniger berechtigt ist als die in den Kommissionsbeschlüssen.
Ich kann dem Hause nur rathen, gerade in diesem Fall bei den Kommissionsbeschlüssen zu beharren; eine wesentliche Erschwerung der Gesellschaftsbildung liegt in dieser Art von Stempel nach meiner Meinung in keiner Weise, und ich bitte, alle Anträge abzulehnen, wie gesagt, mit Ausnahme des Antrags des Herrn Abg. Kirsch.
Abg. Möller (nl.): Ich stehe im wesentlichen auf dem Stand⸗ punkte des Herrn Richter, die Belastung für alle Gesellschaften mög⸗ lichst zu verringern. Herr Richter hat schon hervorgehoben, welche Vortheile in der Form der Gesellschaften mit beschränkter Haftung liegen. Bei ihnen wird das Kapital zwar assoziiert, aber nicht mobi⸗ lisiert, wie bei den Aktiengesellschaften. eshalb sind sie auch von der Einkommensteuer freigelassen worden. Bei einer Kapitalvereini⸗ gung von 300 000 ℳ treten kapitalistische Interessen noch nicht hervor; in der Jetztzeit ist auch ein Kapital von einer Million Mark für einen Gewerbebetrieb noch kein besonders hohes zu nennen.
Abg. Parisius (fr. Volksp.) trat den Ausführungen des Abg. Richter bei.
Abg. Schenk (fr. Volksp.) begründete seinen gestern mitgetheilten Antrag mit einem Hinweis auf die volkswirthschaftliche Bedeutung der genossenschaftlichen Assoziation.
Unter Ablehnung sämmtlicher Abänderungs⸗ anträge wurde Position 26a in einer vom Abg. Kirsch be⸗ antragten veränderten Fassung angenommen.
Litt. c der Nr. 26 bestimmt für das Einbringen von nicht in Geld bestehendem Vermögen in eine Aktien⸗ gesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei Errichtung derselben oder in eine bereits bestehende Gesellschaft, insoweit zu dem ein⸗ gebrachten Vermögen unbewegliche, im Inland belegene Sachen oder diesen gleichgeachtete Rechte gehören, einen Stempel von 1 Proz. des Entgelts oder, wenn das Entgelt aus dem Vertrage nicht hervorgeht, des Werths des ein⸗ gebrachten Vermögens. Insoweit zu dem eingebrachten Ver⸗ mögen unbewegliche, außerhalb des Landes belegene Sachen gehören, soll ein Stempel von 1,50 ℳ erhoben werden.
Abg. Richter (fr. Volksp.) beantragte, die Gesell⸗ schaften mit beschränkter Haftung von diesen Bestim⸗ mungen aus zunehmen.
Abg. Richter: Nach Annahme der Litt. a in der Fassung der Kommission würde die Aufrechterhaltung der Litt. c in der gegen⸗ wärtigen Fassung besonders bedenklich sein. Wenn dann z. B. Erben eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichten wollen, in welche sie Immobilien mitbringen, müssen sie den enorm hohen Stempel von 1 % zahlen, obwohl doch nur eine Aenderung der Rechtsform und kein Kaufgeschäft vorliegt. Eine Aktiengesellschaft mit einem Grund⸗ kapital von 300 000 ℳ zahlt nur 1/10 % für den Stempel, während eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in welche Immobilien im Werthe von 100 000 ℳ eingebracht werden, 1000 ℳ an Stempelsteuer zu zahlen hätte.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Abg. Richter hat vielleicht Recht, daß das Einbringen einer Gesellschaft nicht den Charakter eines Kaufs habe; aber er übersieht dabei, daß wir hier bei dem Uebertragungsstempel eine andere Definition in diesen Entwurf aufgenommen haben wie früher. Wir sprechen in diesem Entwurf von Veräußerungen, d. h. von dem Uebergang des Eigenthums von einer Person auf die andere. Welchen juristischen Charakter dieser Uebergang auch
soll in allen Fällen u den allgemeinen Ver⸗
äußerungsstempel fallen. Und das ist doch auch
ganz gerecht; denn der Grund der Besteuerung liegt ja gerade in dem Wechsel des Eigenthums durch Uebergang von einer Person auf die andere. Ob das nun gerade in der Form des Titels „Kauf“ oder eines anderen Titels geschieht, das soll in Zukunft keine Bedeutung mehr haben. Nun trifft aber hier diese allgemeine Definition in vollem Maße zu. Denn es geht hier das Eigenthum an dem eingebrachten Grundstück von dem individuellen Eigen⸗ thum einer bestimmten Person in ein Gesellschaftseigenthum über. Es ist also nur die Konsequenz der allgemeinen Grundsätze dieses Gesetzes, daß auch in diesem Falle der volle Stempel erhoben wird. Einen Unterschied hier zu machen zwischen Aktiengesellschaften, bei welchen der Abg. Richter selbst diese Bestim⸗ mung bestehen lassen will, und dieser Gesellschaft, dafür finde ich gar keinen genügenden Grund. Das Wesen der Sache ist dasselbe. In vielen Fällen wird der Aktionär selbst das Einbringen in die Aktien⸗ gesellschaft vornehmen, ebenso wie hier ein zukünftiger Genosse seinen Antheil hergiebt durch Hingabe von Eigenthum in die neue Gesell⸗ schaft mit besonderer juristischer Persönlichkeit.
Ich glaube also nicht, daß hier eine besondere Härte besteht, ich glaube somit auch nicht, daß ein besonderer Grund vorliegt, hier irgend eine Ausnahme zu machen.
Abg. Kirsch (Zentr.): Ich halte die Sache doch nicht für so unbedenklich, wie es der Herr Finanz⸗Minister zu thun scheint. Die Anwendung der Bestimmung kann zu großen Härten führen. Wir werden trotzdem in dieser Lesung gegen den Antrag Richter stimmen, weil wir uns sagen, daß die Gesellschafter im allgemeinen eher eine stärkere finanzielle Belastung tragen können als der einzelne, und wir beim Mieth⸗ und Pachtvertragstempel eine Erleichterung wünschen. Die Ausfälle, welche dort entstehen, sollen durch die Mehreinnahmen von den Gesellschaften gedeckt werden. 1
Abg. Krause (nl.) stimmte prinzipiell dem Finanz⸗Minister bei, hielt es aber für angemessen, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung besonders zu berücksichtigen, weil gerade ihnen der kapita⸗ listische Charakter fehle, welcher den Aktiengesellschaften und Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien anhafte. Redner ersuchte sodann um Auskunft darüber, ob die offenen Handelsgesellschaften und Kom⸗ manditgesellschaften, welche in Litt, c nicht aufgeführt seien, von dem dort festgesetzten Stempel befreit seien. 8
Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Rathjen bestätigte dies dahin, daß für den Fall, daß der für die Bildung solcher Gesellschaften festgesette Stempel gezahlt sei, ein weiterer Stempel für die Ein⸗ bringung von Immobilien nur dann erhoben werde, wenn es sich um einen thatsächlichen Kaufvertrag handele. 1 1 1
Abg. Oswalt (nl.): Hier wird eigentlich nicht entschieden, wie es mit der Besteuerung der Gesellschaften mit beschränkter Haftung gehalten werden soll. Wird Litt. c in der gegenwärtigen Fassung aufrecht erhalten, so haben die nach den Kommissionsanträgen in Litt. a gewährten Erleichterungen nur noch eine sehr geringe Be⸗ deutung; denn bei den meisten Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt es sich um die Umwandlung schon bestehender Etablissements, also um die Einbringung von Immobilien.
Abg. Richter: Der Abg. Kirsch übersieht, daß in dieser Steuer eine Begünstigung des Großkapitals liegt. Während sonst nur die großen Gesellschaften mit über 500 000 ℳ Stammkapital 1 % zahlen müssen, müssen bei dem Einbringen von Immobilien auch die kleinen Gesellschaften diesen Prozentsatz zahlen. Die Heranziehung des Mieths⸗ stempels, dessen Ausfall gedeckt werden soll, ist nicht am Platz. Denn dort handelt es sich um 800 000 ℳ mehr oder weniger, während hier nur die Summe von 30⸗ bis 40 000 ℳ in Betracht kommt.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Wenn das richtig ist, was der Herr Abg. Richter eben sagte, daß es sich hier um eine Quisquilie handelte, so kann diese Quis⸗ quilie doch auch nicht von allzu großer Bedeutung sein für denjenigen, der das Grundstück einbringt.
Meine Herren, der Herr Abg. Richter hat an der Schätzung Anstoß genommen. Wer kann die zukünftige Entwicklung dieser von den Herren so hoch angesehenen Gesellschaften mit beschränkter Haftbarkeit vorhersehen? Wer soll beurtheilen, um welche Beträge bei der Weiterentwickelung und Weiterverbreitung — an die die Herren ja zweifellos alle glauben — dieser Gesellschafts⸗ formen, um welche Beträge es sich da in Zukunft handelt? Jedenfalls ist richtig, daß, wenn es sich um irgendwelche bedeutende Kapitalbeträge handelt, die hier zusammentreten zu einer neuen Gesellschaftsform, sie besser diesen nur mäßigen Stempel vertragen können als eine einzelne Person. Insofern hat der Herr Abg. Richter vollständig Recht.
Meine Herren, ein Abgeordneter — ich glaube, es war der Herr Abg. Dr. Krause — sagte: dieses hohe Haus hat in der Ein⸗ kommensteuer und in der Kommunalsteuer diese Gesellschaften freigelassen, um sie zu fördern oder zu begünstigen, und daraus konkludiert er, daß man weiter fortfahren muß, diese Gesellschaften zu begünstigen und geradezu zu privilegieren vor anderen Gesellschaftsformen. Ich glaube, umgekehrt. Der Herr Abg. Krause sagt, nun wäre es des grausamen Spiels genug; man solle nun endlich mal aufhören, hier noch eine weitere Besteuerung ein⸗ treten zu lassen. Ich sage auch, des grausamen Spiels bezüglich dieser Gesellschaften ist es genug, und wenn man die un⸗ geheuren Vortheile, die die volle Freilassung von der staat⸗ lichen Einkommensteuer und von der Kommunalsteuer, die häufig 300 % Zuschläge zur Einkommensteuer beträgt, für diese Gesellschaften mit sich bringt, in Betracht zieht, dann kann man allerdings sagen: diese Stempelfrage ist Quisquilie.
Abg. Klasing (kons.) konstatierte, daß der Antrag des Abg. Richter sich mit dem geltenden Rechte nicht decke, wonach das Ein⸗ bringen in eine Gesellschaft jeder Art nur dann vom Kaufstempel entlastet sei, wenn es kein integrierender Bestandtheil des Gesell⸗ schaftsvertrages sei. “ 1
Abg. Richter erwiderte, daß sein Antrag nichts Anderes wolle, als für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung dasselbe zu erreichen, was die Kommission den offenen Handelsgesellschaften gewährt habe. Der Vorredner müßte dann auch die Kommissionsfassung bemängeln.
Darauf wurde der Antrag des Abg. Richter mit knapper Mehrheit abgelehnt. Die Position 26 gelangte zur Annahme.
Die Position 26d der Regierungsvorlage betrifft die Besteuerung der Ueberlassung von Rechten am Gesell⸗ schaftsvermögen an andere und der Abfindung eines Gesell⸗ schafters bei Auflösung der Gesellschaft. Der Stempel ist be⸗