Aichtamtliches.
8 1X“ Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 19. Juni.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Abend 8 Uhr 25 Minuten auf der Station Neubabels⸗ berg Seine Kaiserliche Hoheit den Großfürsten Alexis von Rußland und begaben Sich mit dem Großfürsten sodann zu Wagen nach der Pilla Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Alexander, wo das Diner eingenommen wurde. Um 10 Uhr 36 Minuten fuhr der Großfürst mit dem Schnellzuge nach Berlin. b
Heute Vormittag 11 ¼ Uhr haben Seine Majestät der Kaiser und König mit dem Gefolge von der Wildparkstation mittels Sonderzuges die Reise nach Hamburg angetreten. Die Ankunft Seiner Rajestät in Hamburg erfolgt um 4 ¼ Uhr Nachmittags.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben zu Allerhöchstihrem tiefsten Bedauern wegen heftiger neuralgi⸗ scher Schmerzen die Reise nach Hamburg aufgeben müssen und sind heute Nachmittag 2 Uhr mittels Sonderzuges von der Wildparkstation direkt nach Kiel gereist, wo Ihre Majestät zu⸗ nächst im Königlichen Schlosse Wohnung nehmen. Im Gefolge Ihrer Majestät befinden sich die Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von Brockdorff, die Hofdame Fräulein von Gersdorff, der Ober⸗ Hofmeister Freiherr von Mirbach und der Kammerherr von dem Knesebeck. 1
Zu den heute in Hamburg beginnenden Feierlichkeiten zur Eröffnung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals wird von dort berichtet: Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin und der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Strelitz sind gestern Nachmittag um 5 Uhr 5 Minuten in Hamburg eingetroffen. Mit dem gleichen Zug trafen ein: Ihre Durchlauchten der Erbprinz Reuß jüngerer Linie und der Prinz Ernst von Sachsen⸗Altenburg. Ihnen folgten Ihre Durchlauchten der Fürst von Waldeck und Pyrmont und der Prinz Adolf zu Schaum⸗ burg⸗Lippe, Regent des Fürstenthums Lippe. Um 6 Uhr 40 Minuten erfolgte die Ankunft Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen. Höchstderselbe wurde von dem Kommandanten von Altona, General⸗Lieutenant Freiherrn von ö“ Vor dem Bahnhof hatte eine Ehren⸗Kompagnie Aufstellung genommen. Nachdem der Großherzog die Front abgeschritten hatte, fuhr Höchstderselbe in Begleitung des General⸗Lieutenants von Schleinitz in einer Senatsequipage nach seiner Wohnung. Um 91 ½ Uhr Abends trafen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz⸗ egent und der Prinz Ludwig von Bayern in Begleitung der Minister Freiherren von Crailsheim, Dr. von Riedel und von Feilitzsch ein. Höchstdieselben wurden von dem Bürger⸗ meister Lehmann und dem Senator Möring empfangen. Der Prinz⸗Regent nahm die Parade über die am Bahnhof auf⸗ gestellte Ehrenkompagnie ab. Dann bestiegen die Herrschaften die Wagen und fuhren unter den Hurrahrufen des Publikums nach ihren Quartieren. Um 10 ½ Uhr kamen Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Heinrich und Joachim Albrecht von Preußen an, denen um 11 Uhr Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen und Seine Hoheit der Herzog Ernst Günther zu Schleswig⸗Holstein folgten. Heute Vormittag kurz nach 7 Uhr traf Seine Majestät der König von Sachsen auf dem Dammthor⸗Bahnhof ein. Nach der Be⸗ grüßung durch ein Mitglied des Senats und verschiedene Offiziere schritt der König die Front der Ehren⸗Kompagnie ab und begab sich dann in seine Wohnung. Kurz darauf traf auch Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden ein, welcher mit denselben Ehrenbezeugungen empfangen wurde. Ein weiterer Zug brachte Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog von Hessen und den Herzog von Sachsen⸗ Coburg und Gotha, welche gleichfalls von Senatsmitglie⸗ dern empfangen und nach ihren Wohnungen geleitet wurden. Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe kam um 6 Uhr auf dem Dammthorbahnhof an, von wo derselbe nach kurzer Begrüßung durch den preußischen Gesandten von Kiderlen⸗ Wächter und ein Senatsmitglied, von letzterem begleitet, sich nach der für ihn reservierten Wohnung begab. Abends nahm der Reichskanzler das Diner bei dem preußischen Gesandten ein.
Aus Kiel meldet „W. T. B.“: Die Stadt prangt bereits
heute in festlichem Gewande, doch wird noch an vielen Stellen an der Ausschmückung der Häuser durch Guirlanden, Flaggen, Embleme und Blumen emsig gearbeitet. Auf den Plätzen, ins⸗ besondere vor dem Bahnhof, sind zahlreiche, mit Laubgewinden geschmückte Masten aufgerichtet. Am Bahnhof ist eine besondere Vorhalle zur Aufnahme der von allen Richtungen fortwährend eintreffenden, nach Tausenden zählenden Fremden erbaut. Unter der Bevölkerung sowie unter den Fremden herrscht eine gehobene Feststimmung. Dem Hafen geben die Bar⸗ kassen der Kriegsschiffe aller Nationen und die zahlreichen Vergnügungsdampfer ein ungemein belebtes Aussehen. Ueberall liegen Kriegsschiffe, zunächst im Handelshafen die deutschen Schiffe „Heimdal“, „Hagen“, „Frithiof“, „Hildebrandt“, „Gefion“ und „Kaiserin Augusta“; weiter hinein nach dem Kriegshafen ankern deutsche und ausländische Kriegsschiffe freundschaftlich vereint. Einen gewaltigen Eindruck machen besonders die Schiffe Englands, Italiens, Oesterreichs und Amerikas. Das Wetter war heute Morgen regnerisch, doch brach später die Sonne durch. Die Kanalmündung bei Holtenau ist prächtig geschmückt; ringsum sind Tribünen errichtet, welche mit Flaggen in allen Farben, Kränzen, Inschriften, Emblemen, bunten Tüchern und Teppichen verziert sind. Der Gesammteindruck ist ein in jeder Beziehung großartiger. Heute früh trafen die Kapellen des Ersten Garde⸗Regiments zu Fuß und der Matrosen⸗Division ein, um die Aufstellung für morgen zu proben. Um 8 Uhr früh wurden auf allen Schiffen der hier vertretenen vierzehn Nationen unter den Klängen ihrer Nationalhymnen die Flaggen gehißt.
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗ Minister Freiherr Marschall von Bieberstein hat Berlin verlassen, um an den Feierlichkeiten der Eröffnung des Nord⸗ Ostsee⸗Kanals theilzunehmen. Mit seiner Vertretung während
Der kommandierende General des Garde⸗Korps, General der Infanterie von Winterfeld, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, ist zu den Kanaleröffnungs⸗ Feierlichkeiten nach Kiel abgereist und tritt demnächst einen mehrwöchigen Urlaub an.
Der General⸗Lieutenant Ising, Kommandant des Zeug⸗ hauses, hat sich mit Urlaub nach Dresden und dem Harz be⸗ geben.
Der Kaiserliche Gesandte im Haag, Geheime Legations⸗ Rath Graf zu Rantzau ist von dem ihm Allerhöchst be⸗ willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime Rath von Eisendecher, und der Fr Gesandte in Weimar, Geheime Legations⸗Rath Raschdau haben einen
ihnen Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.
Nach telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Kaiser“, Kommandant Kapitän zur See Jaeschke, am 18. Juni in Singapore eingetroffen und setzt heute die Reise fort; S. M. S. „Loreley“, Kom⸗ mandant Kapitän⸗Lieutenant Gühler, ist am 17. Juni in Galatz angekommen und wird heute diesen Ort wieder verlassen.
Seine Königliche Hoheit der Prinz
„ 19. Juni. Ur französischen
Heinrich empfing gestern Nachmittag den Admiral Ménard sowie dessen Stab. Sämmtliche Geschwader⸗Chefs undzahlreiche Offiziere aller Nationen haben sich heute unter Führung des kom⸗ mandierenden Admirals Knorr mittels Sonderzuges nach Hamburg begeben. Mecklenburg⸗Schwerin.
Ihre Kaiserliche Hoheit die Großherzogin hat sich gestern von Schwerin zum Sommeraufenthalt nach Gelbensande begeben. — Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Marie und Ihre Hoheit die Herzogin Elisabeth sowie Ihre Durchlauchten die Prinzessin Adolf von Schwarzburg⸗Rudolstadt und die Prinzessin Thekla, Höchstwelche zur Zeit am Hofe zu Rabensteinfeld weilen, werden sich morgen nach Kiel zu den Kanal⸗Eröffnungsfeierlichkeiten begeben.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Der Landtag des Herzogthums Coburg ist auf den 24. d. M. nach Coburg einberufen worden behufs Ge⸗ nehmigung des zwischen dem Coburger Staats⸗Ministerium und dem preußischen Ministerium abgeschlossenen Staats⸗ vertrags über den Verkauf der Werrabahn an Preußen.
1“ Schwarzburg⸗Rndolstadt. Sdeine Durchlaucht der Fürst ist, da Höchstderselbe wegen eines seit längerer Zeit bestehenden Augenleidens zum Kur⸗ gebrauch im Bade Kissingen weilt, an den Feierlichkeiten zur Eröffnung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals theilzunehmen verhindert. “ Elsaß⸗Lothringen.
Der Kaiserliche Statthalter Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg hat sich gestern zur Feier der Eröffnung des
2
Nord⸗Ostsee⸗Kanals nach Kiel begeben. 8 8
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser empfing gestern außer dem Minister⸗ Präsidenten Fürsten Windischgrätz noch den Finanz⸗Minister Dr. von Plener in Audienz.
In der gestern Abend abgehaltenen Sitzung des Budget⸗ ausschusses des österreichischen Abgeordneten⸗ hauses, welcher der Unterrichts⸗Minister von Madeyski beiwohnte, wurde nach längerer Debatte der Antrag des Berichterstatters auf Streichung der Budgetposition „Cilli“ mit 19 gegen 15 Stimmen abgelehnt, womit diese Position als angenommen erscheint. Namens der Minorität meldete der Abgeordnete Haase ein Minoritätsvotum an.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ wird der Minister⸗ Präsident Fürst Windischgrätz heute das formelle De⸗ missionsgesuch des Kabinets uͤberreichen. Das Kabinet soll nach den neuesten Dispositionen durch ein Uebergangs⸗ Ministerium abgelöst werden, das aus Beamten bestehen soll, die zu Leitern der einzelnen Ressorts ernannt werden. Diesem Uebergangs⸗Ministerium wird die Durchführung des Budgets obliegen, auf dessen Zustandekommen die Krone den höchsten Werth legt. Die Jungczechen haben sich in den Verhandlungen, die gestern mit ihnen seitens des Polen⸗ und des Hohen⸗ wartklubs geführt wurden, bereit erklärt, der Budgetberathung keine Hindernisse in den Weg zu legen, falls die Steuerreform zurückgestellt und ihnen die Redefreiheit nicht eingeschränkt werde. Auch wurde ihnen zugesichert, daß sie während der Budgetdebatte einem farblosen Ministerium gegenüberstehen würden. Aehnliche Verhandlungen sollen auch mit den Deutsch⸗ nationalen und den Antisemiten angeknüpft sein. Als Minister⸗ Präsident des Uebergangskabinets wird in erster Linie der Minister des Innern Marquis Bacquehem genannt.
Das „Fremdenblatt“, die „Presse“, das „Neue Wiener Tagblatt“ und das „Wiener Extrablatt“ von heute widmen der Eröffnung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals äußerst sympathische, die Bedeutung des neuen Verkehrsweges würdigende Artikel, in denen übereinstimmend die Kieler Er⸗ öffnungsfeier als ein Friedensfest ersten Ranges bezeichnet wird.
Die Feier in Kiel findet auch in den Budapester Blättern lebhaften Widerhall. Der „Pester Lloyd“ schreibt: „Der Nord⸗Ostsee⸗Kanal rückt die Bürger Deutschlands einander näher:; er ist ein Stück innerer Einigung und damit auch ein Stückinnerer Friedensarbeit; denn der Friede ruht am sorgsamsten gewahrt in dem starken Arm einer umsichtigen Macht. Wer aber sein eigenes Haus mit Pallisaden umgiebt, thut das nicht zu dem Zweck, in des Nachbarn Haus einzufallen. Insofern Deutschland auf seine territoriale Sicherheit bedacht ist, bedroht es gewiß nicht die Sicherheit anderer Staaten; insofern es aber seine wirth⸗ schaftlichen Kräfte zu fördern trachtet, heimsen auch die andern Staaten aus dieser Förderung üppige Kräfte ein.“ — Der „Pesti Naplo“ sagt: „Der demonstrative Einklang der europäischen Mächte ist ein erfreuliches Zeichen. Ganz Europa honoriert
beilegen möchte. Dies ist in das europaische Gemeinbewußtsein übergegangen, und darum wirkt die Kieler Feier beschwichtigend auf alle nationalen und politischen Gegensätze.“ 18
Großbritannien und Irland.
Gestern, am Jahrestage der Schlacht bei Waterloo, fand, wie „W. T. B.“ berichtet, eine Parade der 1. Royal Dragoons in voller Stärke im Phönix⸗Park zu Dublin statt. Der deutsche Botschafter Graf Hatzfeldt überreichte dabei dem Regiment einen von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser gespendeten Kranz, der aus goldenen Lorber⸗Blättern, Blüthen und Früchten ge⸗ wunden und mit einer langen, Paße anzten Schleife in scharlachrother Farbe versehen ist. uf dem einen Ende der Schleife befindet sich das W mit der Kaiserkrone darüber in Gold, auf der anderen liest man: „Waterloo, June 18. 1815.“
Der Panzer⸗Kreuzer „Endymion“, welcher mit den übrigen, zur Theilnahme an der Kieler Feier bestimmten eng⸗ lischen Schiffen nach Kiel in See gegangen war, mußte wegen eines Falles von Masern an Bord wieder umkehren. Nach⸗ dem der Kranke in Sheerneß gelandet war, ist das Schiff jedoch gestern wieder nach Kiel in See gegangen. Die aus⸗ wärts verbreitete Meldung von einem e des Schiffes im Belt ist somit unbegründet.
Frankreich.
Der Präsident Faure hat, dem „W. T. B.“ zufolge, nachstehendes Telegramm an den Kaiser von Rußland esandt:
88 Der Botschafter Baron Mohrenheim hat mir soeben die In⸗
signien zum Andreas⸗Orden übermittelt, welche Eure Majestät die
Güte gehabt haben, mir zu verleihen. Tief gerührt durch das neue
Pfand der Freundschaft, welches Eure Majestät Ee in
meiner Person gegeben haben, drängt es mich, Eurer Majestät ohne
Verzug dafür meine aufrichtige Dankbarkeit auszusprechen. Rußland.
In einer Besprechung der Kieler Festlichkeiten hebt das „Journal de St. Pétersbourg“ den Umstand hervor, daß sich an denselben nicht allein die deutschen Souveräne und Behörden, sondern auch die Repräsentanten aller europäischen Mächte und der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika betheiligen, und sagt: „Es handelt sich dabei um ein epochemachendes Ereigniß nicht allein für Deutschland, sondern auch — vom ö. Standpunkt
für alle Staaten, welche am eltverkehr theil haben.“ Die „Nowosti“ bemerken, die Annahme der Einladung zu der Kieler Feier durch alle Mächte bezeuge die Hochachtung derselben für das Deutsche Reich und seinen ersten Monarchen. — Die „Nowoje Wremja“* hebt hervor, daß der Nord⸗Ostsee⸗Kanal, abgesehen von seinen militärischen Zwecken, auch eine friedliche weltökonomische Bedeutung habe. Die „Birshewyja Wiedomosti“ machen gegen die Verdächtigung Front, daß der Nord⸗Ostsee⸗ Kanal zu aggressiven Zwecken erbaut worden sei.
Italien.
Der Minister⸗Präsident Crispi, welcher von einem Unwohlsein, das ihn vorgestern befiel, wieder vollständig her⸗ gestellt ist, wohnte gestern der ganzen Kammersitzung bei, die ohne jeden Zwischenfall verlief.
Spanien.
Der Senat stimmte gestern dem von der Deputirten⸗ kammer bereits angenommenen Gesetzentwurf über die Schatz⸗ Obligationen zu.
Die nächste Truppensendung nach Cuba wird sechs Schwadronen Kavallerie, zwei Batterien und 25 Bataillone zu je 1000 Mann umfassen. Diese Bataillone sollen aus den ersten Bataillonen der einzelnen Regimenter gebildet werden. .“
Schweiz.
Wie die „Frankfurter Zeitung“ aus Bern meldet, be⸗ schloß der Nationalrath die Errichtung einer Staats⸗ bank mit dem Sitz in Bern unter besonderer Verwaltung, die ausschließlich das Recht zur Banknotenausgabe besitzen soll. Es fand eine längere Debatte statt, ob das Privatkapital sich an dem Gründungskapital betheiligen dürfe. 8
Belgien. 8
Die Repräsentantenkammer nahm gestern einen Zoll von 5 Fr. per 100 kg auf Baumwollfäden an, welche mindestens zu 20 Proz. mit Wolle vermengt sind, ferner einen solchen von 30 Fr. per 100 kg für Früchte, welche nicht speziell in dem Tarif aufgeführt sind, von 10 Fr. für getrocknete Früchte, von 10 Fr. für Kragen und Manschetten in Leinen, von 15 Fr. für Frauen⸗ kleider, von 10 Fr. für Männerkleider, 15 Fr. für Strumpfwaaren, 10 Fr. für Musikinstrumente, 15 Fr.
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für Safianwaaren und 15 Fr. für Parfümerien. Türkei. 1. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Cetinje ist der Kommandant des III. türkischen Armee⸗Korps in Adrianopel Abdullah Pascha zum Gouverneur von Skutari in Albanien ernannt worden. 1“ Dänemark. “ Der König, die Königin, der Kronprinz, die Kron⸗ rinzessin, die Prinzessin Louise, der Prinz und die Prinse in Waldemar trafen, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Mittag an Bord des in Kopenhagen vor Anker liegenden Dampfers „Tantallon Castle“ ein, woselbst ein déjeuner dinatoire stattfand. Der König führte die Gemahlin Gladstone's zu Tisch, Gladstone die Königin. Außerdem nahmen an der Tafel theil: der Minister⸗Präsident Reetz⸗Thott und der britische Gesandte Scott. Gegen Schluß der Tafel brachte der König einen Toast auf die Königin Victoria aus. Gladstone dankte mit einem Trinkspruch auf die dänische Königsfamilie. Auch die Königin gab in einer Ansprache der Freude Ausdruck, daß sie Gladstone wiedergesehen habe. Den letzten Toast sprach Gladstone auf die Zukunft Dänemarks. Nach der Tafel begab sich die Königliche Fa⸗ milie auf Deck, wo schottische Nationaltänze getanzt wurden. Gegen 3 ½ Uhr verließ die Königliche Familie den Dampfer, der heute nach Kiel abgeht. Amerika. “ 1 Dem Madrider „Imparcial“ wird aus Havana gemeldet, die Autonomisten und mehrere Führer aus dem früheren Kriege seien in Puerto Principe zusammengekommen, um die Lage auf Cuba zu prüfen. Sie hätten erkannt, daß es
damit die Friedenspolitik des Dreibundes. Es giebt keinen
der Abwesenheit ist der Unter⸗Staatssekretär, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Rotenhan betrau.
Staat mehr, der diesem Bündniß einen offensiven Charakter
den Separatisten an Mitteln fehle, um den Kampf fort⸗
aufzugeben.
zusetzen, und würden eine Abordnung nach Santiago senden, um Gomez zu rathen, den für das Land unnützen Kampf
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— Der Kommerzien⸗Rath Linke, Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den 7. Liegnitzer Wahlbezirk (Hirsch⸗ berg⸗Schönau), ist gestern Abend plötzlich gestorben.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Ist einem Geschäftsvermittler von seinem Auftraggeber eine Propision für den Fall zugesichert worden, daß das Gescheft durch die Vermittlung des Ersteren innerhalb einer bestimmten Frist zu stande komme, so hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 7. Januar 1895, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts der Vermittler keinen Anspruch auf Provision, wenn das Geschäft ohne Verschulden des Auftraggebers mit dem vom Vermittler zugewiesenen Reflektanten innerhalb der Frist nicht zu stande gekommen ist, später aber, ohne weitere Vermittlungs⸗ thätigkeit jenes Vermittlers, abgeschlossen wird. — Der Rittergutsbesitzer von F. hatte in einem Scheine vom 26. Juli 1890 sich zur Zahlung einer Provision an G. verpflichtet, falls er das Rittergut N. durch die Vermittlung des G. vom 256. Juli 1890 ab in 6 Wochen verkaufe. G. wies dem von F. die A.’sche Domänen⸗ verwaltung als Käuferin zu, mit welcher aber innerhalb der sechs⸗ wöchigen Frist der Kauf nicht zum Abschluß gelangte. Erst einige Monate später verkaufte von F. sein Gut an die ihm ursprünglich von G. bezeichnete Käuferin ohne weitere Vermittlungsthätigkeit des G. Dieser zedierte seinen angeblichen Provisionsanspruch an Z., welcher gegen von F. auf Zahlung klagte. Das Berufungsgericht er⸗ kannte auf Abweisung der Klage, und die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Das Berufungsgericht stellt in unanfechtbarer Weise fest, daß G. außer der innerhalb der sechswöchigen Frist erfolgten, nach Inhalt des ersten Maklervertrags ohne Entgelt bleibenden Zuweisung der A.'schen Domänenverwaltung als Käuferin eine weitere mit dem Abschluß des Vertrags in ursächlichem Zusammenhang stehende Thätigkeit nicht geleistet hat. War die in dem Scheine vom 26. Juli 1890 gestellte Bedingung ohne ein Verschulden des Beklagten nicht eingetreten, so verlor damit das bedingte Provisionsversprechen seine Bedeutung. Der Umstand, daß einige Monate später der Beklagte sein Gut an die ihm ursprünglich von G. bezeichnete Käuferin ohne weitere Vermittlungsthätigkeit des G. verkaust hat, ist nicht geeignet, für diesen einen Provisionsanspruch zu begründen. Von einem Dolus des Beklagten kann hierbei nach den Feststellungen der Vorinstanz keine Rede sein.“ (275/94.)
— Die Bestimmung des § 10 der Zivilprozeßordnung:
„Das Urtheil eines Landgerichts kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, weil die Luständigkeit des Amtsgerichts be⸗ gründet gewesen sei“
findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 1. Dezember 1894, auch auf den Fall Anwendung, wenn nicht das Landgericht selbst, sondern die höhere Instanz die Zuständigkeit des ersteren ausgesprochen hat. — Die Handlung N. u. Co. zu St. hatte wegen einer Forderung von 280 ℳ nebst Zinsen und Kosten an V. in der Wohnung der Ehefrau des V. eine Lebensversicherungspolice über 3600 ℳ abpfänden und wegnehmen lassen. Frau V. erhob Klage beim Landgericht gegen die Handlung N. u. Co. auf Herausgabe der Police an sie. Die Beklagte erhob den Ein⸗ wand der Unzuständigkeit des Landgerichts, weil der Streitwerth weniger als 300 ℳ betrage. Das Landgericht sprach durch Urtheil seine Unzuständigkeit aus, der zweite Richter hob jedoch dieses Urtheil auf und verwies die Sache zur weiteren Verhandlung und Entschei⸗ dung an das Landgericht zurück. Die gegen dieses Urtheil von der Beklagten eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht als unzulässig verworfen, indem es begründend ausführte: „Das Reichsgericht hat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß der Wortlaut des § 10 ungenau ist, und daß die Vorschrift desselben ihrem Sinne und der Absicht des Gesetzgebers gemäß auch den Fall umfaßt, daß nicht das Landgericht selbst, sondern die höhere Instanz die Zuständig⸗ keit des ersteren ausgesprochen hat. Für diese Entscheidung ist namentlich auf die Motive des Gesetzes verwiesen, welche als den Grund der Bestimmung des § 10 angeben, daß es bei der präsumtiv besseren Rechtsprechung der Kollegialgerichte an einem sachlichen Grund fehle, dem Beklagten ein Rechtsmittel zu gewähren, wenn das Landgericht seine Zuständigkeit angenommen haben sollte, obwohl gesetzlich das Amtsgericht für die Sache zuständig sei. Dieser Grund treffe auch dann zu, wenn zwar das Landgericht sich für unzuständig erklärt, das Ober⸗Landesgericht dagegen die Zuständigkeit des Landgerichts erkannt bat. fehle an jedem Anhalt dafür, daß der Gesetzgeber beide Fälle verschieden habe behandeln wollen. Von dieser Ansicht abzu⸗ gehen, liegt kein Anlaß vor.“ (222/94.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die auf Grund des § 15 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 von den Adjazenten geforderten ortsstatutarischen Beiträge zu der Straßenherstellung gehören, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, II. Senats, vom 17. November 1894, zu den Gemeinde⸗ lasten, welche von dem säumigen Beitragspflichtigen im Ver⸗ waltungszwangsverfahren eingetrieben werden können, auch wenn das Recht hierzu im Ortsstatut nicht ausdrücklich bestimmt ist. . ..Es steht fest, daß die auf Grund des Fluchtlinien esetzes vom 2. Juli 1875 geforderten Beiträge zu den Gemeindelasten gehören. Auch hat die Stadt C. dadurch, daß sie in dem Vertrage sich von dem Ankäuser M. die Entrichtung von bestimmten Beiträgen zu den Kosten der An⸗ legung von Straßen — ohne Rücksicht auf eine etwaige Errichtung von Gebäuden — hat versprechen lassen, nicht darauf verzichtet, die ihr auf Grund des genannten Gesetzes und eines erlassenen Ortsstatuts zufolge der Aufführung von Gebäuden erwachsenden Ansprüche öffent⸗ lich⸗re tlicher Natur gegen die gesetzlich Verpflichteten zu verfolgen. Das erwaltungszwangsverfahren dürfte hier nach § 62 der Städte⸗ ordnung vom 15. Mai 1856 eingeschlagen werden. Nicht erforderlich ist, daß die Gemeinde in dem Statut das Recht, von jener Befugniß Gebrauch zu machen, sich ausdrücklich vorbehalte ...“ (II. 1561.)
— Hat jemand in mehreren Kreisen Wohnsitz, so gilt er nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 20. März 1895, in demjenigen von diesen Kreisen, wo er — gleichviel aus welchem Grunde — nicht zu den persönlichen Staats⸗ teuern veranlagt ist, als Forense; er ist daselbst vom Ein⸗ kommen aus Kapitalvermögen zu den Kreisabgaben nicht kranzuziehen. — Der Rittergutsbesitzer von X. besaß im Jahre 1893 finen doppelten Wohnsitz: den einen in Berlin, den anderen auf Vnem im Kreise N. belegenen Rittergut F. (Regierungsbezirk Dreslau). Zur Staatssteuer war er für das Etatsjahr 1893/94 in Berlin nach dem aus der Deklaration sich ergebenden Gesammt⸗ mkommen veranlagt. Zu den Kreisabgaben des Kreises N. pro 8 93/94 wurde er als Kreisangehöriger mit seinem Einkommen so⸗ ohl aus Grundbesitz im Kreise N. als auch aus Kapitalvermögen Fangezogen. Herr von X. erhob dagegen Einspruch, indem er
1t herangezogen werden 4 sondern in Berlin zu den persön⸗ lichen Staatssteuern veranlagt wäre. Da der Einspruch erfolglos blieb, so erhob Herr von k. Klage gegen den Kreisausschuß des Kreises N. und er erstritt beim Bezirksausschuß ein obsiegliches Ur⸗ theil. Die Entscheidung des Bezirksausschusses beruht auf der Er⸗ wägung, daß der Kläger nach § 14 der Kreisordnung vom 14. Dezember 1872 nur als Forense herangezogen werden könne. Auf die vom Beklagten eingelegte Revision bestätigte das Ober⸗Verwaltun sgericht die Vor⸗ entscheidung, indem es begründend ausführte: 822 in dem End⸗ urtheil des O.⸗V.⸗G. vom 9. Mai 1876 ist aus der Entstehungs⸗ geschichte des § 14 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 nach⸗ gewiesen, daß der Gesetzgeber — allerdings abweichend von dem ge⸗ wöhnlichen Sprachgebrauch — auch diejenigen physischen Personen als hat bezeichnen bezw. diesen hat gleichstellen wollen, welche, ohne im Kreise zu den persönlichen Staatssteuern veranlagt zu sein, in demselben einen Wohnsitz haben und zugleich Grundeigenthum be⸗ sitzen oder ein stehendes Gewerbe oder außerhalb einer werkschaft Bergbau betreiben. In dem Endurtheil vom 4. April 1881 sodann ist nochmals gezeigt, daß die Worte:
„ohne.. in demselben zu den persönlichen Staatssteuern 8 veranlagt zu sein“
ch auf den Fall beziehen, wo jemand in mehreren Kreisen Wohnsitz hat und dann in demjenigen Kreise, wo er nicht zu den Staatssteuern veranlagt ist, als Forense gelten soll. Es entspricht daher dem be⸗ stehenden Recht, wenn der Vorderrichter von den physischen Personen, die im Kreise Grundeigenthum besitzen oder ein stehendes Gewerbe oder außerhalb einer Gewerkschaft Bergbau betreiben, nicht nur die⸗ jenigen, die dort keinen Wohnsitz haben, sondern auch diejenigen, die daselbst zwar einen solchen haben, aber nicht zu den persönlichen Staatssteuern veranlaßt sind, zu den Forensen im Sinne des § 14 der Kreisordnung rechnet, demgemäß auch den Kläger, der, ohne im Kreise N. zu den persönlichen Staatssteuern ver⸗ anlagt zu sein, in ihm einen Wohnsitz hat und zugleich Grundeigenthum besitzt, als Forensen ansieht und danach den Beklagten nicht für berechtigt erachtet, ihn vom Einkommen aus Kapitalvermögen zu den Kreisabgaben heranzuziehen. Auch der dem Kreise vermöge Wohnsitzes angehörende Grundbesitzer ist, wenn es für ihn — gleichviel, aus welchem Grunde — an einer dortigen Veranlagung zu den persönlichen Staatssteuern fehlt, im kreis⸗ steuerlichen Sinne Forense und nur Forense. Mochte auch der Kläger am 1. Oktober 1893 immerhin sein Domizil in Berlin aufgegeben haben (wie dies in der Revisionsschrift des Beklagten hervorgehoben wird), so war doch damit der für seine Besteuerung als Kreisangehöriger erforderliche Thatbestand, daß er zu den per⸗ Lönlichen Staatssteuern im Kreise veranlagt war, offen⸗ sichtlich immer noch nicht gegeben.“ (II. 433.)
— Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Juli 1885 erfolgt die Vertheilung des der Einkommenbesteuerung nach § 1 unter⸗ liegenden Einkommens aus Versicherungs⸗, Bank⸗ und Kreditgeschäften in der Weise, daß derjenigen Gemeinde, in welcher die Leitung des Gesammtbetriebes stattfindet, der zehnte Theil jen es Einkommens vorab überwiesen, dagegen der Ueberrest nach Verhältniß der in den einzelnen Gemeinden erzielten Brutto⸗ einnahme vertheilt wird. Dieses der Sitzgemeinde zustehende Prä⸗ zipuum von 10 % ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ geeichts, II. Senats, vom 17. November 1894, von dem Gesammt⸗ Einkommen des zu besteuernden Geschäfts nicht nur dann zu be⸗ rechnen, wenn das ganze Einkommen in Preußen oder in Preußen und im außerdeutschen Ausland, sondern auch, wenn es in Preußen, sowie in anderen deutschen Bundesstaaten und im außerdeutschen Aus land erzielt wird. — Eine Versicherungs⸗ gesellschaft zu M. in Preußen, deren Unternehmen sich über mehrere preußische und außerpreußische — darunter auch nicht zum Deutschen Reich gehörende — Gemeinden erstreckt, ist für das Steuerjahr 1893/94 von der Stadtgemeinde M. in der Weise herangezogen worden, daß das Präzipuum von 10 % von dem gesammten gewerb⸗ lichen Einkommen der Gesellschaft einschließlich des außer⸗ preußischen deutschen berechnet wurde, und daß die nach diesem Einkommen nach Abzug des Präzipuums restierenden 90 % nach Verhältniß der gesammten Brutto⸗Einnahme, einschließ⸗ lich der außerpreußischen deutschen, zum M.'schen Brutto⸗ ertrage vertheilt wurden. Die Versicherungsgesellschaft erhob dagegen erfolglos Einspruch und sodann Klage gegen die Stadtgemeinde, indem sie beanspruchte, daß bei Berechnung des Präzipuums (10 %) das Einkommen in den außerpreußischen deutschen Gemeinden außer Betracht bleiben müßte, da dieses Einkommen nicht zur preußischen Staats⸗Einkommensteuer herangezogen werden darf und nach § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 der Kommunalsteuer das für die Staatssteuer ermittelte Einkommen zu Grunde zu legen ist. Die Klage wurde abgewiesen, und auf die Revision der Klägerin wurde die Vorentscheidung vom Ober⸗Verwal⸗ tungsgericht bestätigt, indem es begründend ausführte: „. Wie in der diesseitigen Entscheidung vom 20. Oktober 1893 des Näheren ausgeführt ist, hat der § 7 a des Kommunalabgaben⸗ gesetzs vom 27. Juli 1885 auch dem § 16 des Gesetzes vom 24. Juni 1891 gegenüber seine Bedeutung wenigstens theilweise be⸗ halten. Allerdings ward hier vorgeschrieben, daß dasjenige Ergebniß, zu welchem die staatlichen Einschätzungsbehörden auf Grund der Abs. 1 und 2 in § 16 a. a. O. gelangen, unter Hinzurechnung der 3 ½ % des Aktienkapitals der Kommunalbesteuerung zu Grunde zu legen ist. Allein es ist in jener Entscheidung vom 20. Oktober 1893 andererseits auch klargelegt worden, daß die Vorschrift in § 16 Abs. 3 a. a. O. nur unter der Voraussetzung Anwendung finden kann, wenn das der Staatseinkommensteuer unterliegende Gesammt⸗ einkommen mit dem kommunalsteuerpflichtigen Ein⸗ kommen identisch ist. Eine solche Kongruenz ist aber nicht vor⸗ handen, wenn der Betrieb einer Aktiengesellschaft sich, wie im vor⸗ liegenden Fall, auch über außerdeutsches Ausland erstreckt. Denn das hier erzielte Einkommen unterliegt zwar in Preußen der Staats⸗Einkommensteuer, nicht aber auch der Gemeindesteuer, da ö die Gemeinden nur das in ihnen eingehende Einkommen heranziehen dürfen. Aus diesen Sätzen ergiebt sich zugleich, daß, in⸗ soweit ein Fall der Kongruenz vorliegt, mit welchem der Inhalt des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Juli 1885 nicht vereinbar ist, dieses letztere allerdings als durch § 16 Abs. 3 des Gesetzes vom 24. Juni 1891 modifiziert anzusehen ist, während es in den Fällen, wo der § 16 a. a. O. nicht entscheidet, bei § 7a des Kommunal⸗ abgabengesetzes bewendet. Wie bisher die Sitzgemeinde nach richtiger Auslegung befugt war, bei Berechnung des Präzipuums auch das in deutschen Bundesstaaten und das im außerdeutschen Auslande erzielte Einkommen in Betracht zu ziehen, ist sie es auch heute noch, sofern eben der § 16 des Gesetzes vom 24. Juni 1891 keine Anwendung findet. . . . (II 1564.)
seinem Grundbes it 2 den Kreisabgaben durfte, da er nicht im ise N., s
Kunst und Wissenschaft.
Zu der Mittheilung in Nr. 142 d. Bl. über das Urtheil des Preisgerichts für das Bismarck⸗Denkmal ist nachträglich noch als Mitarbeiter der Bildhauer Ludwig und Emil Cauer der Architekt Grenander zu nennen.
— Der Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft vorm. Fütesric Bruckmann in München ist seitens des Königlich ayerischen Ministeriums des Innern, für Kirchen⸗ und Schulangelegen⸗ heiten die Genehmigung ertheilt worden, die Gemälde der König⸗ lichen älteren Pinakothek daselbst neu zu photographieren. Dieser Entschluß des bayerischen Ministeriums ist dankbar zu begrüßen, da die letzten “ der Gemälde der alten Pinakothek vor etwa 20 Jahren stattfanden, als man von der jetzt erreichten richtigen Farbenübersetzung durch die Photographie noch wenig wußte. Beson⸗
geltend machte, daß er nur als Forense mit seinem Einkommen aus
ders wichtig erscheint aber, daß eine billige Ausgabe dieser Aufnahmen ““ “ 1“ “ “
V werden soll (die Folio⸗Kopie zu 1 ℳ), wodurch die Ver⸗
ung guter Reproduktionen in weiteren Kreisen ermöglicht und der kunstbildende Zweck einer solchen Sammlung wesentlich gefördert wird.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Gesundheitsstand in Berlin war auch in der Woche vom 2. bis 8. Juni ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 17,0). — Unter den Todesursachen traten infolg⸗ der anhaltend wärmeren Temperatur der Luft akute Darmkrankheiten in gesteigerter Zahl zu Tage und endeten auch in ansehnlich vermehrter Zahl (in 85 Fällen) tödtlich, doch betrafen dieselben fast nur Kinder im Alter unter 2 Jahren⸗ Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblich⸗ keit war nur gesteigert, von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 60 Säuglinge. — Dagegen haben akute Entzündungen der Athmungsorgane abgensmmen und seltener zum Tode geführt. Auch Erkrankungen an Grippe sind nur wenig zur Beobachtung gekommen, doch kam noch ein Todes⸗ fall infolge von Grippe zur Mittheilung. — Von den Infektions⸗ krankheiten kamen Erkrankungen an Masern seltener, an Unterleibs⸗ typhus, Scharlach und Diphtherie häufiger als in der Vorwoche zur zeund zwar kamen Erkrankungen an Unterleibstyphus au
dem we klichen Theil von Moabit, an Masern aus dem S Viertel, an Scharlach aus der Schöneberger Vorstadt, an Diphtheri
aus der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel, dem Königs
viertel und der Rosenthaler Vorstadt am häufigsten zur Anzeige
Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 5 bekannt; weitere Erkran
kungen an Pocken und an Genickstarre sind nicht gemeldet worden
Etwas häufiger kamen rosenartige b des Zellgewebes der Haut zur ärztlichen Behandlung. Erkrankungen an Keuchhusten wurden seltener und nahmen überwiegend einen milden Verlauf
Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten im Vergleich zur Vor
woche keine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen.
Handel und Gewerbe. 8 8
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien. 1
An der Ruhr sind am 18. d. M. gestellt 11 472, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. ür nicht recht
In Oberschlesien sind am 17. d. M. gestellt 4127, zeitig gestellt keine Wagen.
— Berliner Wollmarkt, 18. Juni, Abends. Die in den letzten auswärtigen Märkten unverkauft gebliebenen Posten sind viel fach nach hier geschafft worden, ebenso wird wohl der größte Thei derjenigen Partien, die bei der heutigen ersten Versteigerung deutscher Rückenwäschen wegen zu hohen Limits nicht genommen werden, zu⸗ geführt werden. — Eingegangen sind bis jetzt noch auf dem Wollmarkt pr. Ostbahn 5422 kg, pr. Stettiner Bahn 6779 kg, zusammen 12 201 kg. Weitere neuere Eingänge sind nicht zu verzeichnen ewesen.
— 19. Juni, Mittags. Nachdem heute noch dem S Markt per Ostbahn 10 292 kg, von den Stadtlagern 75 312 kg zugeführt waren, befanden sich bei Beginn des Markts 7500 Ztr. eingelagert, das Geschäft entwickelte sich erst ruhig, wurde dann schleppender und zeigte sich schließlich flotter mit einem Preis⸗ aufschlag von 6—10 ℳ gegen das Vorjahr für bessere Quali⸗ täten, in einzelnen Fällen etwas darüber, wenn es sich um feine Wollen handelte. Verkauft wurde bis jetzt reichlich “ Anbetracht der gestern abgehaltenen Versteigerung deutscher Rücken⸗ wäschen, die befriedigenden Verlauf zeigte, ein immerhin gutes Resultat. Bevorzugt waren feine Tuch⸗ und bessere Stoffwollen, vernachlässigt Kammwollen.
Königsberg, 18. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen weichend. Roggen weichend, do. pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 122. Gerste träge. Hafer matt, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 118, Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 110,00. Spiritus pr. 100 Liter 100 % loko 38 ½, pr. Frühjahr 38 ¼. Danzig, 18. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. loko flau, Umsatz 250 t, do. inländ. hochbunt u. weiß 150,00, do. inländ. hellbunt 147, do. Transit hochbunt und weiß 116,00, do. hellbunt 112 — 113, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Sept.⸗Okt. 149,00, do. Transit pr. Sept.⸗Okt. 114,50, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 148. Roggen loko niedriger, do. inkändischer 122,00, do. russischer und polnischer zum Transit 87,00, do. Termin pr. Sept.⸗Okt. 127,00, do. Termin Transit pr. Sept.⸗Okt. 92, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 122. Gerste, große (660 — 700 Gramm) 110. Gerste, kleine (625 — 660 Gramm) 95. Hafer, inländischer 113 — 115. Erbsen, inländische 115. Spiritus loko ontingentiert 58,00, nicht kontingentiert 38,00. Magdeburg, 18. Juni. (W. T. B.) Zuckerberich!. Kornzucker
von 92 % —, neue 10,55 — 10,65. Kornzucker exkl., 88 % Rendement —,—, neue 10,05 — 10,20, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 7,00 — 7,65. Ruhig. Brotraffinade I —.—, Brot⸗ raffinade II —,—. — Gem. Raffinade mit Faß 22,50 — 23. Gem. Melis Imit Faß —,—. Ruhig, wenig Geschäft. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 9,77 ½ Gd., 9,82 ½ Br., pr. Juli 9,87 ½ Gd., 9,90 Br., pr. August 10,00 Gd., 10,02 ½ Br., pr. September 10,12 ½ Gd., 10,17 ½ Br. Still.
Leipzig, 18. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni 2,95 ℳ, pr. Jult 2,97 ½ ℳ, pr. August 2,97 ½ ℳ, pr. September 3,00 ℳ, pr. Ok⸗ tober 3,00 ℳ, pr. November 3,02 ½ ℳ, pr. Dezember 3,02 ½ ℳ, pr. Januar 3,05 ℳ, pr. Februar 3,07 ½ ℳ, pr. März 3,10 ℳ, pr. April 3,10 ℳ, pr. Mai 3,10 ℳ 65 000 kg.
Bremen, 18. Juni. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Steigend. Loko 7,15 Br. — Baumwolle. Stetig. Upland middl, loko 35 ¾ ₰4. — Schmalz. Fester. Wilcor 35 ₰, Armour shield 34 ½ ₰, Cudahy 35 ½ ₰, Fairbanks 30 ₰. — Speck. Fester. Short clear middling loko 31. — Wolle. 19 % 242 Ballen. — Taback. Umsatz 284 Seronen Carmen,
Weizen
exkl.,
170 Packen Paraguay, 114 Faß Kentucky. remen, 19. Juni. (W. T. B.) Der Konsul Hermann Segnitz, Mitglied der Handelskammer, ist heute gestorben. Hamburg, 18. Juni. (W. T. B.) Kaffee. bericht.) Good average Santos pr. Juni 74 ¼, pr. September 74 ¾, pr. Dezember 73, pr. März 72. Schleppend. — Zucker⸗ markt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue ÜUsance, frei an Bord Hamburg, pr. Juni 9,75, pr. August 9,97 ½, pr. Oktober 10,25, pr. Dezember 10,40. Matt. Wien, 18. Juni. (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 22. Woche (vom 28. Mai bis 3. Juni 1895) 299 097 Fr. Zunahme gegen das Vorjahr 64 361 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 4. Juni 1895) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 3 230 226 Fr., Abnahme gegen das
Vorjahr 182 252 Fr. (W. T. B.) An der Küste 19 Weizen⸗
London, 18. Juni. ladungen angeboten.
96 % Javazucker loko 11 ⅞ ruhig. Rüben⸗Rohzucker loko 9- ruhig. — Chile⸗Kupfer 42 ⁄16, pr. 3 Monat 4211⁄16.
Manchester, 18. Juni. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5, 30r Water Taylor 6 ½, 20r Water Leigh 5 ¾, 30r Water Clayton 6 ⅛, 32r Mock Brooke 6 ¼, 40r Mayoll 6 ¾, 40r Medio Wilkinson 7 ½, 32r Warpcops Lees 6, 36r Warpcops Rowland 6 ½, 36r War ops Wellington 7 ¼, 40r Double Weston 7 ⅞, 60r Double courante Qua⸗ lität 10 ¼, 32“ 116 vards 16)16 grey Printers aus 321/46 1 150. Ruhig. St. Petersburg, 18. Juni. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loko 8,75. Roggen loko 5,90. Hafer loko 3,60.
August
Leinsaat loko 12,00. Hanf loko 44,00. Talg loko 50,00, l pr.
161“
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