Regt. Kronprinz, im 1 Major und Bataillons⸗Kommandeur vom 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, — beide, unter Beförderung zu Oberst⸗Lieutenants, zu etatsmäßigen Stabsoffizieren; die Haupt⸗ leute und Komp. Chefs: Frhr. v. Schacky auf Schönfeld im 1. Inf. Regt. König, Fischer vom 1. Jäger⸗Bat., im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Schenk vom 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, — diese, unter Beförde⸗ rung zu Majors, zu Bats. Kommandeuren, Stefenelli v. Prenter⸗ hof u. Hohenmaur, Hauptm. vom 2. Inf. Regt. Kronprinz, im 1. Inf. Regt. König, Hurt, Hauptm., bisher à la suite des 1. Jäger⸗Bats. und Arückant bei der 3. Inf. Brig., im genannten Bat., Hetzel, Pr. Lt. des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, unter Enthebung vom Kommando zum Generalstabe, in diesem Regt., unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, — zu Komp. Chefs, Slevogt, Pr. Lt. des 18. Infanterie⸗Regiments Prinz Ludwig Ferdinand, unter Stellung à la suite dieses Regiments, Adjutanten bei der 3. Infanterie⸗Brigade, — ernannt. b Oberst-Lts. und etatsmäß. Stabsoffiziere: Dippert im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Hauer im 16. Inf. Regt. Großherzog
erdinand von Toskana, Bürklein im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn,
rhr. v. Leoprechting, Oberst⸗Lt. à la suite des 3. Inf. Regts.
rinz Karl von Bayern und Direktor der Kriegsschule, — zu Obersten, Frhr. v. Würzburg, Rittm. im Verhältniß à la suite der
rmee, Wirthmann, Hauptm. à la suite des 1. Fuß⸗Art. Regts. vakant Bothmer und Direktor der Geschützgießerei und Ge⸗ schoßfabrik, — zu Majors; die Hauptleute und Komp. Chefs: Widemann im 1. Inf. Regt. König, Schieder im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Gürleth im 4. JInf. Regt. König Wilhelm von Württem⸗ berg, Weyse im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Krieg im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Schwaabe im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, rhard, Berthold im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Hummel im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Desch, Rittm. und Eskadr. Chef im 2. Chev. Regt. Taxis, Müller, Hauptm. à la suite des Ingen. Korps und Lehrer an der Kriegsschule, — zu überzähl. Majors; die Pr. Lts.: Graf v. Spreti im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Tretscher m 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Marc, Adjutant beim Bezirks⸗ Kommando Würzburg, im 9. Inf. Regt. Wrede, v. Heydenaber, à la suite des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig und Adjutant bei der 9. Inf. Brig., Riederer, à la suite des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich und Vorstand der Arbeiter⸗Abtheil., Micha⸗ helles im 14. Inf. Regt. Herzog Karl Theodor, Küffner im 2. Jäger⸗Bat., Walther von Walderstötten, à la suite des 1. Schweren Reiter⸗Regts. Prinz Karl von Bavern und Adjutant bei der 1. Kav. Brig., Frhr. v. Schacky auf Schönfeld im 2. Schweren Reiter⸗Regt. vakant Kronprinz Erzherzog Rudolph von Oesterreich, Frhr. von Wolfskeel im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, Konitzky, Schnitzlein im 2. Ulan. Regt. König, v. Huber⸗Liebenau im 1. Chev. Regt., Kaiser Nikolaus von Rußland, Föll im 5. Chev. egiment Erzherzog Albrecht von Oesterreich, Kolb, à la suite des 6. Chev. Regts. vakant Großfürst Konstantin Nikolajewitsch und Adjutant bei der Insp. der Kav., Paul, Schneider im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, von Kloeber im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin Mutter, Dannhorn, Bechtold im 1. Pion.⸗Bat., Hurst, Hilfsoffizier bei der Gend. Komp. von Unterfranken und Aschaffenburg, — sämmtlich zu überzähl. Hauptleuten (Rittmeistern), Gräf, Feuerwerks⸗Pr. Lt., kommandiert zum Filial⸗Art. Depot Neu⸗Ulm, zum überzähl. Feuerwerks⸗Hauptm. beim Art. Depot Ingolstadt; die Sec. Lts.: Staubwasser I., kommandiert zur Kriegs⸗Akademie, im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Merck im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, von Hellingrath, Hilfsoffizier bei der Gend. Komp. von Oberbayern, — zu Pr. Lts., Graf Fugger v. Glött im Inf. Leib⸗Regt., v. Schintling, à la suite des Inf. Leib⸗Regts. und Erzieher am Kadetten⸗Korps, Zenns im 1. Inf. Regt. König, Baur im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Ableitner, Helmes, Platz, Schuster, kommandiert z. Eisenb.⸗Bat., im 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, Krueger, kommand. z. Unteroff. Schule, à la suite des 4. Inf. Regts. König Wilhelm von Würtemberg, Frhr. v. Schellerer im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von
Hessen, Zirngibl, Popp im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König
von Prenten. Wilcke, Prenner, Brunner, kommandiert zum Topographischen Bureau des Generalstabs, im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Friedmann, kommandiert zur Unteroff. Schule, à la suite des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, Murmann, Dörr im 8. Infanterie⸗Regiment vakant Pranckh, Ritter Mertz v. Quirnheim im 9. Inf. Regt. Wrede, Carl, Küster, Hof⸗ mann im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Muxel, Hatzler, Aschenauer im 11. Inf. Regt. von der Tann, Eberhard⸗ Löhlein, kommandiert zum Topographischen Bureau des Generalstabs, Harrach im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Bäuerlein, Paulus, letzterer Adjutant beim Bezirks⸗Kommando Gunzenhausen, Latter⸗ mann im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Raab I., Passavant, Krackhardt, Schmitt, Geigel, Lampel im 14. Inf. Regt. Herzog Karl Theodor, Stoll, Hörnis, beide kommandiert zum Topographischen Bureau des Generalstabs, im 15. Infanterie⸗Regiment König Albert von Sachsen, Edler v. Krempelhuber auf Emingen, Erzieher am Kadetten⸗ Korps, Weingärtner, kommandiert zur Unteroff. Schule, — beide à la suite des 15. Inf. Regts. König Albert von Sachsen, Bedall im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, Hudler im 2. Jäger⸗Bat., Brennfleck im 2. Schweren Reiter⸗ Regt. vakant Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich, Frhr. Haller v. Hallerstein, Frhr. v. Schrottenberg, beide kom⸗ mandiert zur Equitationsanstalt, im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Ritter Edler v. Schultes, Negrioli im 2. Chev. Regt. Taxis, Rächl, Rupprecht, beide kommandiert zur Equitationsanstalt, im 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian, Oskar v. Froelich, Eduard v. Froelich im 4. Chev. Regt. König, Merz im 6. Chev. Regt. vakant Großfürst Konstantin Nikola⸗ jewitsch, Schneider im 5. Feld⸗Art. Regt., Reitmeyer bei der Fortifikation Ingolstadt, Leybold, Mainz im 1. Train⸗ Bat., May im 2. Train⸗Bat., — zu überzähl. Pr. Lts, — befördert. v. Cramon, Oberst⸗Lt. und Exempt der Leibgarde der Hartschiere, als Oberst, Mack, Hauptm. z. D. und Bezirks⸗Offizier beim Bezirks⸗Kommando I München, als Major, — charakterisiert. Thäter, Oberst⸗Lt. und Abtheil. Chef im Kriegs⸗Ministerium; den Hauptleuten und Komp. (Battr.) Chefs: Kreitmair im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Duprée im 8. Inf. Regt. vakant Pranckh, Putz im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Schmidt im 19. Inf. Regt., Frhr. v. Stein, Degmair im 4. Feld⸗Art. Regt. König; den Pr. Lts.: Pfeiffer, Adjutant beim ezirks⸗Kommando Bamberg, Düring, — beide im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hesen. v. Haasy, Schießl im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz
oseph von Oesterreich, Hierthes, Weiß, beide kommandiert zur Kriegs⸗Akademie, im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Schwarzmann, Haas im 17. Inf. Regt. Orff, v. Wenz zu Niederlahnstein, kommandiert zur Kriegs⸗Akademie, Guth⸗ mann, — beide im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Mohr, Frhr. v. Feilitzsch, dieser kommandiert zur Equitations⸗ anstalt, — beide im 4. Feld⸗Art. Regt. König, — Patente ihrer Charge verliehen.
In der Gendarmerie. 11. Juni. Pracher, Major und Chef der Gend. Komp. von der Oberpfalz und von Regensburg, als Oberst⸗Lt. charakterisiert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 7. Juni.
v. Oelhafen, Hauptm. à la suite des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn und Unter⸗Direktor der Art. Werkstätten, unter Charakteris als Major und unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der igen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab⸗
. Regt. Prinz Leopold, Pfeffer,
rhr. v. Lerchen
zeichen der Abschied bewilligt. Frbh önig, zu den Re
89 Sec. Lt. à la suite des 2. Ulan. Regts. .Offizieren des genannten Regts. versetzt. 1
8. Juni. Stepf, Oberst⸗Lt. a. D., die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 14. Inf. Regts. Herzog Karl Theodor, Kery, Major a. D., die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 3. Feld⸗ Art. Regts. Königin⸗Mutter — mit den für Verabschiedete vorge⸗ schriebenen Abzei ertheilt. 1
11. Juni. Schreyer, Oberst und Kommandeur des 4. Inf. Regts. König Wilhelm von Württemberg, Martin, Major und Bats. Kommandeur vom 1. Inf. Regt. König unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., — mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, — der Abschied bewilligt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
15. Juni. Schweitzer, charakteris. Proviantmeister, zum
“ Hahn, Proviantamts⸗Aspir., zum Proviantamts⸗ ssistenten, — ernannt. Rieger, Proviantamts⸗Kontroleur, der Charakter als Proviantmeister verliehen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 15. Juni. Schweitzer, Proviantmeister, von Ludwigsburg nach Stuttgart, Hahn, Proviantamts⸗Assist., von Weingarten nach Ludwigsburg, — zum 1. Juli d. J., Reik, Proviantamts⸗Kontroleur, von Stuttgart nach Ludwigsburg, Schmidt, charakteris. Proviantamts⸗Kontroleur, von Ludwigsburg nach Stuttgart, — zum 1. Oktober d. J. — versetzt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 77. Sitzung vom Dienstag, 18. Juni Auf der Tagesordnung stand zunächst die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung einer Zentral⸗ anstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits. Es nahm dazu das Wort der
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Gestatten Sie mir, die Vorlage mit einigen erläuternden Worten einzuführen und bei Ihnen zu begleiten.
Die Vorlage will eine Zentral⸗Genossenschaftskasse zur Förderung des Genossenschaftswesens im Lande einrichten, welche nur im be⸗ schränkten Maße als eine eigentliche Staatsanstalt anzusehen ist. Für die Geschäfte dieser Zentral⸗Genossenschaftsbank soll der Staat mit seinem ganzen Gesammtvermögen nicht haften. Andererseits aber muß der Staat auf die Leitung und Geschäftsführung dieser Bank vorerst wenigstens einen entscheidenden Einfluß üben, weil das ganze Grundkapital dieser Bank zur Zeit von dem Staat hergegeben wird.
Diese Bank soll das Genossenschaftswesen in seiner bisherigen Entwicklung fördern; sie hat durchaus nicht den Zweck, die außer⸗ ordentlich segensreiche freie Entwicklung des Genossenschaftswesens zu hemmen oder zu stören; sie will das Prinzip der Selbstverantwortlichkeit und der Selbstverwaltung, das Prinzip der nachbarlichen Kontrole der Genossen aufrecht erhalten und weiter entwickeln. Auch die Staatsregierung betrachtet die bisherige Ent⸗ wicklung, welche sich an die Thätigkeit der hochverdienten Männer Schulze⸗Delitzsch und Raiffeisen anknüpft, als eine im höchsten Grade heilsame; und es liegt ihr völlig fern, einen andern Weg als den bis⸗ herigen der genossenschaftlichen Entwicklung gewissermaßen von Staats⸗ wegen aufzuzwingen. Der Hauptzweck dieser Bank soll sein, eine zentrale Ausgleichung der Bedürfnisse an flüssigen Mitteln und der Verwendbarmachung überflüssiger Mittel herzustellen. Hieran hat es bisher mehr oder weniger in großem Umfange den Genossenschaften gefehlt. Die Bank soll durch die Stellungnahme des Staates zu dem Genossenschaftswesen, auch moralisch die Entwickelung desselben stärken und fördern. Wenn daher die Befürchtung laut geworden ist, daß die Einmischung des Staates in diese freie, bisher ja sehr segensreich wirkende Entwicklung schaden, sogar das Prinzip der eigenen Thätigkeit und der Selbsthilfe gefährden könnte, so wird die Erfahrung zeigen, daß dies weder in der Absicht der Staatsregierung liegt, noch die Folge dieser Einrichtung sein wird. Meine Herren, man hätte sich ja sehr wohl denken können, daß eine solche Zentralstelle, von der ich spreche, aus der freien Thätig⸗ keit der Genossenschaften selbst hervorgegangen wäre; und ich für meine Person würde, wenn dies möglich gewesen wäre, dies sogar mit Freuden begrüßt haben. Wir haben uns aber doch überzeugen müssen, daß wenigstens gegenwärtig, — und mit der Weiterentwicklung des Genossenschaftswesens haben wir in der heutigen Zeit Eile — die gegenwärtigen genossenschaftlichen Verbände dazu die Mittel nicht besitzen. Vorsorglich haben wir Berathungen gepflogen mit den Männern, die in der Leitung des Gernoseenschaftswesens hervorragen, mit den sachkundigsten Personen, und alllsseitig, mit geringen Ausnahmen, ist das Bedürfniß einer solchen Nachhilfe des Staats von diesen Männern anerkannt worden. Meine Herren, die jetzigen Genossenschafts⸗Verbände haben keine eigenen Mittel, die ihnen zur freien Disposition stehen, um eine solche große Zentralkasse zu bilden. Sie haben daher das Bedürfniß der Mitwirkung des Staates auf diesem Gebiete anerkannt. Sie haben großen Theils es mit wahrer Freude begrüßt, daß die Staats⸗ regierung die Absicht hat, in dieser Richtung vorzugehen; und wir können doch keine besseren Zeugen für das Bedürfniß einer solchen An⸗ stalt anrufen als diejenigen Männer, die mitten in der Genossenschafts⸗ bewegung stehen und die Verhältnisse auf das genaueste kennen.
Es läßt sich nicht leugnen, daß Deutschland vor allen Ländern in der Entwicklung des Genossenschaftswesens voransteht. Dennoch aber, wenn Sie erwägen, daß die reine Privatthätigkeit seit 50 Jahren auf diesem Gebiete wirkt und nun die Gesammtheit der Erfolge ansehen, so werden Sie mir zugeben müssen, daß gegenüber dem Bedürfniß diese Erfolge immer noch längst nicht ausreichend sind. Namentlich in den östlichen Provinzen fehlt es in dieser Beziehung noch an dem Allerbesten. Zu⸗ zugeben ist ja, daß auch in den östlichen Provinzen neuerdings das Genossenschaftswesen anfängt sich weiter zu verbreiten und einen größeren Aufschwung zu nehmen; aber das Haupthinderniß, welches namentlich in den kapitalärmeren Ländern dieser Entwicklung ent⸗ gegentritt, ist immer die Frage: wir können das Geld nicht selbst zusammenbringen, wo bekommen wir die Mittel her? Wenn nun eine solche Zentralanstalt hier hilft, wenn das Vertrauen wächst auf Grund der Mitwirkung der Zentralanstalt, welche die überschüssigen Gelder übernimmt und da, wo Bedarf ist, unter den näher zu entwickelnden Voraussetzungen die erforderlichen Mittel aufbringt, dann wird in ganz anderer Weise das Genossenschaftswesen durchgeführt und ein⸗ geführt werden als es bisher der Fall war. 8
Meine Herren, es handelt sich hier um die Förderung des Personal⸗ kredits und zwar wesentlich für die Mittelklassen in Stadt und Land. Ich verstehe unter Mittelklassen diejenigen Klassen, welche auf eigenes Risiko mit mäßigem Kapital und eigener Arbeit thätig sind; und diese Klassen zu stützen, zu erhalten, zu kräftigen, hält die Staats⸗ regierung für eine hochwichtige soziale Aufgabe und ich bin sicher, daß sie in dieser Beziehung auf die Zustimmung des gesammten Hauses rechnen darf. (Bravo!)
Meine Herren, es soll der Personalkredit, namentlich der ländliche Personalkredit, weiter als bisher gefördert und entwickelt werden. Ich glaube, wir sind alle darin einig, daß die wachsende Verschuldung des Grundbesitzes selbst zu einem Theil und zu einem wesentlichen Theil ihre Ursache in der bisherigen mangelhaften Organisation des Personal⸗ kredits hat. In großem Umfang sind Kreditbedürfnisse, welche natur⸗ gemäß dem Personalkreditwesen anheimfallen, durch Verschuldung des Grundbesitzes selbst gedeckt worden, und welche Gefahr darin liegt, den Grundbesitz einmal zu verschulden, welche Energie dazu gehört, solche Realschulden wieder abzutragen, wo kein äußerer Zwang be⸗ steht, keine Frist drängt, wie so Schuld auf Schuld sich häuft, für Bedürfnisse, die dauernder Natur gar nicht sein sollen, — das brauche ich den Kennern dieser Verhältnisse gar nicht weiter zu entwickeln.
Der Personalkredit, wenn ich den etwas harten Ausdruck ge⸗ brauchen darf, ist regelmäßig der Kredit der ordentlichen Leute, wo der Mensch, die Person das Vertrauen verdient durch seine Solidität, durch seinen Fleiß, durch seine Sparsamkeit, durch sein verständiges Arbeiten, während nur zu häufig der Realkredit der derjenigen ist, die diese Eigenschaften nicht besitzen, die unbeküämmert um das Wohl und Wehe der Familie und ihrer Nachkommen den Grund und Boden selbst verschulden, was jeder, auch der lüderlichste Wirth kann, wenn er noch nicht überschuldet ist. Wenn wir auf eine anderweite Organisation des Realkredits kommen wollen, wenn wir vielleicht auf eine Verschuldungsgrenze des Grund und Bodens kommen wollen, dann ist unerläßliche Voraussetzung eine durchgreifende und allgemeine Organisation des Personalkredits.
Wenn Sie nun die Zahlen, welche die allerdings noch höchst mangelhafte Statistik giebt — und gerade diese neue Organisation wird uns zu einer guten Statistik auch verhelfen —, der bisherigen Entwicklung vergleichen mit dem wirklichen Bedürfniß, so werden Sie finden, daß noch ein unendlich weites Gebiet übrig geblieben ist, wo die Lücke einer mangelhaften Organisation des Personalkredits aus⸗ zufüllen bleibt.
Meine Herren, wir haben ja, wenn Sie sich die Entwicklung an⸗ sehen, in der letzten Zeit eine Art Uinschwung. Während bisher die Zentralorganisation fast allein bestand, welche sich an die segensreiche
Thätigkeit von Schulze⸗Delitzsch anschließt und an die nicht minder
heilsame Thätigkeit, die unter dem Namen der Raifefeisen’schen Genossenschaften geleistet wird, so waren das Zentralinstitute, die beide bestimmt waren, ohne Rücksicht auf die provinziellen Ver⸗ hältnisse, wie sie doch in unserem Lande thatsächlich bestehen, von einer Zentralstelle aus das ganze genossenschaftliche Wesen in der Monarchie zu entwickeln und zu leiten. Ich will diese Entwicklung durchaus nicht tadeln und nicht mißgünstig kritisieren, aber die Thatsache ist richtig, daß neuerdings mehr und mehr der Wunsch und das Bedürfniß hervorgetreten ist, provinzielle Institute, provinzielle Zentralstellen herzustellen, und in manchen Beziehungen mag diese unserem ganzen deutschen und preußischen Wesen natur⸗ gemäße Entwicklung auch vor dieser zentralen Entwicklung, die sich um die Grenzen der Provinzen nicht kümmert, sondern die ganze Monarchie umfassen will, manche Vorzüge haben; jedenfalls müssen wir mit der bezeichneten Thatsache rechnen.
Nun will ich zugeben, daß diese großen Zentralinstitute die neue staatliche Bank vielleicht in dem Maße nicht brauchen wie die pro⸗ vinziellen Verbände. Das ist möglich; aber wenn sie die Anstalten nicht nöthig haben, so sind sie ja nicht verbunden, auf die Anstalt zu rekurrieren. Diese großen Zentralanstalten laufen meist in eine ge⸗ nossenschaftliche Bank aus, sowohl die Organisation, die sich an Schulze⸗Delitzsch anschließt als die Raiffeisen'sche, während unser Ideal das wäre, wenn die kleineren Genossenschaften, Darlehenskassen und Produktivgenossenschaften sich ihrerseits zu Verbänden vereinigten, welche nicht bloß Revisionsverbände sind, sondern die das Kredit⸗ fundament, welches die einzelnen Lokalkassen dieser Art geben, durch die Solidarhaft auch ihrerseits verwenden können, um nun als Ver⸗ band selbst bei der staatlichen Zentralbank größeren Kredit sich zu ver⸗ schaffen. Ich glaube, wenn diese ganze Einrichtung. die allerdings nur ein Versuch ist, wo man ihre Gesammtentwicklung noch nicht übersehen kann, wirklich durchschlägt, so werden die einzelnen Verbände sich so organisieren, daß sie zur Deckung des Kredits, welchen sie zeit⸗ weilig beanspruchen müssen, bei dieser staatlichen Zentralanstalt ihrer⸗ seits den Rückhalt finden an lokalen Kassen, die den Gesammtverband herstellen.
Meine Herren, ich glaube, Sie werden es billigen, daß die Vor⸗ lage von vornherein nicht eine, ich möchte sagen, vom grünen Tisch geleitete Institution vorsieht, sondern bemüht ist, mitten im vollen Leben stehend in Kontakt mit den Genossenschaften zu bleiben und daher von vornherein ihrer Verwaltung als wichtiges Glied einen beiräthlichen Ausschuß hinzuzufügen, der in den wichtigsten Fragen gehört werden soll, seine Meinung aussprechen, seine Wünsche äußern und hoffentlich demnächst auch materiell die einzelnen Verbände und ihre Anstalten betheiligen soll, sodaß von der Befürchtung einer bureaukratischen staatlichen Behandlung dieser ganzen neuen Ein⸗ richtung wohl nicht die Rede sein kann. Sollten die Einzelnen oder die Verbände in Zukunft geneigt und bereit sein, auch ihrerseits Einlagen, die der Staat jetzt zuerst allein giebt, in diese Anstalt zu bringen, so wird das nur mit Freuden begrüßt werden können; das Interesse der Gesammtheit und der genossenschaftlichen Verbände und das Gedeihen der Anstalt wird dadurch nur wachsen.
Meine Herren, ich habe hier und da Preßstimmen gelesen, die das Bedürfniß dieser ganzen Einrichtung bestreiten. Aber nun, glaube ich, ist das Bedürfniß an Kredit, an flüfsigen Mitteln doch gerade bei den landwirthschaftlichen Instituten derart, daß monatelang im Jahr lange Kredite erforder⸗ lich sind, und daß in anderen Monaten erheblicher Ueberschuß vorhanden ist. Das ist die Erfahrung, die in allen derartigen Ver⸗ bänden gemacht ist. Ist Bedarf vorhanden, so muß bisber die Genossenschaft sich an Privatbanquiers wenden oder auch an die See⸗ handlung oder an die Reichsbank oder an Privatpersonen. Eine Sicherheit, zu angemessenen Zinsen in solchen Zeiten den erforderlichen Kredit zu bekommen, ist nicht gegeben. In den Monaten aber nach
der Ernte namentlich, wenn Ueberschuß vorhanden ist, wenn die empfangenen Darlehen von den Genossen zurückgezahlt werden, dann finden die Genossenschaften häufig Schwierigkeiten, eine mäßige Rente für diese Mittel zu bekommen. Eine solche Zentralanstalt soll eben dies Verhältniß ausgleichen, sie soll dann, wenn ihr Geld zufließt, es wenigstens zu mäßigen Zinsen rentbar machen. Die Genossenschaften werden ein Institut haben, welches ihnen diese Möglichkeit sichert und überhaupt eine absolute Sicherheit für die Hingabe dieser über⸗ schüssigen Mittel bietet.
Meine Herren, wie hat sich bisher das Bedürfniß befriedigt? Sie sehen ja, daß namentlich bei den neugegründeten Genossenschaften in provinziellen Verbänden häufig nöthig gewesen ist, auf die Provinzialverwaltungen zu rekurrieren, von denen Bürgschaften zu er⸗ langen oder die Hergabe von Kapitalien, wie es in der Provinz Hannover z. B. der Fall gewesen ist, zu möglichst billigen Zinsen, und selbst die großen Institute, selbst die Raiffeisen'schen, haben auf die Reichsbank rekurrieren müssen. Dringende Anträge sind vielfach an die Seehandlung gekommen; und doch, meine Herren, wenn man ge⸗ recht sein will, kann die vorliegende Aufgabe weder die Reichsbank noch die Seehandlung erfüllen. Die Natur des landwirthschaftlichen Betriebes stellt in dieser Beziehung solche Aufgaben, auf welche die Organisation beider Institute gar nicht eingerichtet ist. Die Reichs⸗ bank, deren Hauptaufgabe ja in der richtigen Führung der Diskont⸗ politik und der Währungsfrage liegt, ist naturgemäß nach ihrer ganzen Organisation auf Kredit in kaufmännischem Sinne angewiesen; sie muß ihre Mittel flüssig halten, muß solche Unterlagen haben, die, wenn die Rückzahlungsfristen nicht eingehalten werden, jederzeit es ihr ermöglichen, diese Mittel leicht flüssig zu machen; sie kann auch natur⸗ gemäß nur kürzere Kredite geben, sie wird auf ein halbes Jahr, auf länger sich schwerlich verpflichten können, weil sie gar nicht übersehen kann, wie die gesammte Wirthschaft sich nach einer so langen Zeit gestalten wird. Die Vorwürfe, die man wohl bisher der Reichsbank in dieser Richtung gemacht hat, sind nach meiner Meinung unbegründet. Dieses Institut steht mit den Aufgaben der Reichsbank nicht im Widerspruch, sondern umge⸗ kehrt, es entlastet die Reichsbank von einer Aufgabe, die sie nicht wohl erfüllen kann, wo aber doch das bisherige Bedürfniß immer dahin gedrängt hat, daß sie sie erfüllen sollte.
Ganz ähnlich liegt die Sache bei der Seehandlung. Wir haben ja mannigfach nolens volens, um ein dringendes Bedürfniß zu er⸗ füllen, doch auf längere Zeit Darlehben gegeben.
Aber immer hat die Verwaltung der Seehandlung dargelegt, daß sie ihrer ganzen Organisation nach gar nicht in der Lage ist, hier irgend etwas Erhebliches zu leisten. Meine Herren, so viel ist gewiß richtig, daß, selbst wenn die Wirksamkeit dieser neubegründeten Anstalt eine sehr bedeutende wird, wenn dadurch das Genossenschaftswesen sich weiter und weiter — ich möchte sagen von Dorf zu Dorf — ent⸗ wickelt in der ganzen Monarchie, damit die Aufgabe namentlich für die Landwirthschaft zu einer zweckmäßigen und ihren Verhältnissen entsprechenden Organisation ihrer Kreditbedürfnisse überhaupt noch keineswegs erfüllt ist. Denn wenn es gewiß nicht wünschenswerth ist, Realkreditorganisationen zum Zweck einer weiteren Verschuldung zu machen, so ist es auf der anderen Seite ein dringendes Be⸗ dürfniß, solche Organisationen, wenn sie nicht bestehen, auch auf dem Gebiete des Realkredits herzustellen, welche der Land⸗ wirthschaft zeitig, leicht und ohne Schwierigkeiten die Vortheile des Heruntergehens des Instituts zu gute kommen lassen werden. Es ist nach dieser Richtung hin keineswegs allein die Aufgabe, für neue hypothekarische Darlehen bessere Institute her⸗ zustellen; sondern die große Aufgabe wird sein, ich möchte sagen — ich glaube, daß der Ausdruck schon einmal gebraucht ist, ich weiß keinen besseren — eine Konvertierung der hohen Verzinsung, die noch heute vorhanden ist, auf dem Lande in den mäßigen Zinsfuß, der der gegenwärtigen Wirthschaft entspricht, durchzuführen.
Meine Herren, wenn wir uns einmal um die Frage im einzelnen bekümmern, so finden wir auch in den westlichen Landestheilen, nicht bloß im Osten, obwohl die Realkreditorganisationen in Hannover und Nassau viel besser und weiter entwickelt sind als im Osten — finden wir aber selbst im Westen noch, daß wir auch dort die Erfahrung machen, daß sich diese hochverzinsliche Schuld aus Mangel an An⸗ regung und Initiative, aus Mangel an Verständniß der einzelnen bäuerlichen Besitzer, wie ewige Krankheiten, fortpflanzt. Da nun solche Organisationen zu schaffen, die diesem entgegentreten, da die Konvertierung herzustellen, das wird eine andere Aufgabe sein, bei welcher hoffentlich die Landschaften, die ja so große Erfahrungen auf diesem Gebiet haben, in einer sehr entscheidenden Weise einwirken werden, die aber unter allen Umständen gelöst werden muß. Wenn Sie sich die Sache, um die es sich hier handelt, vergegenwärtigen, wenn Sie sich klar⸗ machen, daß die Landwirthschaft nach mäßigen Schätzungen eine Schuldenlast von 14 Milliarden zu tragen hat, wenn Sie den Durch⸗ schnittszinsfuß, der heute noch gezahlt wird, namentlich da, wo die betreffenden Güter nicht zu den Landschaften gehören, sich vergegen⸗ wärtigen, so werden Sie finden, daß in dieser Frage eine ganz außer⸗ ordentliche Entlastung der Landwirthschaft begraben liegt, und daß, wenn man einmal gute Organisationen hat, in Zukunft der etwa rückwärts nach unten gehende Zinsfuß sofort durch diese zweckmäßigen Einrichtungen auch der Landwirthschaft zu gute kommen wird.
Meine Herren, ich habe bisher wesentlich über die Landwirthschaft gesprochen. Aber dieses Institut soll keineswegs allein für die Land⸗ wirthschaft bestimmt sein; es soll in gleicher Weise segensreich wirken für den gewerblichen Mittelstand. Leider hatte bisher gerade in dem gewerblichen Mittelstand das Genossenschaftswesen noch eine fast schwächere Entwicklung als in der Landwirthschaft; es hat das sehr viele Gründe, auf die ich nicht näher eingehen will. Aber das Bedürfniß für den Handwerker ist in dieser Beziehung, wie ich glaube — ich kann mich da auf die Motive beziehen —, nicht minder dringend wie für den Bauer, und auch nach dieser Richtung wird das Institut seinen Nutzen und seinen Segen entfalten. Wir wollen auch hoffen, daß die Ein⸗ richtung dieser Zentralkasse namentlich den korporativen Organisationen des Handwerks Veranlassung giebt, dieser Frage der Vereinigung kleiner Kräfte, um den Kredit, den der Einzelne nicht hat, durch das Medium der Gesammtheit dieser Kräfte dem Handwerk zuzuführen, sich vielleicht mit etwas mehr Energie, mehr Eifer und Thätigkeit anzunehmen, als das bisher aus den verschiedensten Gründen möglich war.
Meine Herren, man hat ja auch in anderen Ländern versucht,
derartige Zentralkassen ins Leben zu führen; aber dies ist gescheitert, abgesehen von politischen Nebenrücksichten, an der Thatsache, daß man durch diese Zentralkassen erst das Genossenschaftswesen herstellen wollte, was beispielsweise in Frankreich fast noch fast völlig fehlt. Wir knüpfen schon an eine große Entwicklung an; wir wollen der⸗ selben gewissermaßen nur den nothwendigen Abschluß geben. Wir haben doch schon ein sehr verbreitetes, thatsächlich bestehendes Genossen⸗ schaftswesen; aber wir haben mehr: wir haben die Einsicht in der gesammten Bevölkerung, welchen Nutzen die Vereinigung kleiner Kräfte zu einem größeren Verband darbietet. Diese Einsicht wächst und dringt schließlich in die Hütte des kleinsten Mannes. So weit sind wir Gott sei Dank! durch die Privatthätigkeit verdienstvoller Männer gekommen!
Also das Scheitern solcher Versuche in anderen Ländern kann uns in keiner Weise irre machen.
Meine Herren, wenn aber dieses, doch jedenfalls nütz⸗ liche und gut gemeinte Unternehmen des Staats die großen erhofften Erfolge nicht hätte, so frage ich: was ist dann verloren? Fünf Millionen Kapital genügen nach der Meinung der Kenner des Genossenschaftswesens vorläufig. Würde es nicht gelingen, aus diesem kleinen Anfange eine große Sache zu machen, dann würden die fünf Millionen auch weiter genügen. Um⸗ gekehrt: erhält dies Institut eine große Wirkung, eine große Ent⸗ faltung, nun, meine Herren, wenn ich dann wieder an das Haus gehen sollte — ich werde das freilich wohl kaum noch erleben —, dann, bin ich überzeugt, wird das Haus erst recht geneigt sein, dieses dann be⸗ währte Institut weiter zu unterstützen.
Ich möchte noch mehr sagen! Vorläufig ist dieses Institut ein⸗ gerichtet für genossenschaftliche Verbände. Von vielen Seiten sind aus den Kreisen der Sparkassenmänner an mich schon jetzt Stimmen gekommen, die gesagt haben: für die Weiterentwicklung des Sparkassenwesens ist ein gleiches Institut erforderlich. Ich weise das gar nicht zurück; aber ich glaube: es ist besser, mit Kleinem an⸗ zufangen und nicht zuerst gleich einen zu großen Sprung zu machen. Würden wir später sehen, daß da keine Bedenken mehr vorliegen, so werden wir später erwägen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags, für das Sparkassenwesen dieses Institut nutzbar zu machen.
Meine Herren, die Befugnisse, welche sich in § 2 der Vorlage befinden, scheinen ziemlich weit aussehend zu sein, und es ist daran die Befürchtung geknüpft, als wenn wir gewissermaßen das Bankwesen verstaatlichen und dem bestehenden, zum großen Theil ja durchaus soliden und gut fundierten Privatbankwesen in irgend einer Weise Abbruch thun wollten. Davon ist garnicht die Rede. Um jedes solches Be⸗ denken auszuschließen, finden Sie, daß die Befugnisse, welche der Bank in dem § 2 unter 3, 4, 5, 6, 7 und 8 eingeräumt werden sollen, ausdrücklich bezeichnet sind als solche Geschäftszweige, von denen sie nur Gebrauch machen soll zur Erfüllung ihrer Hauptaufgaben; z. B. die Annahme von Spargeldern und Depositen. Das soll nicht eine eigene selbständige große Depositenbank werden, obwohl eine solche Einrichtung an sich nach meiner Meinung höchst nützlich ist, und ich würde es gern sehen, wenn unser Bankwesen diese Entwickelung der Trennung des Depositenwesens von den eigentlichen Emissionsbanken aus freier Initiative vornähme. Wir wollen diese Depositen nur an⸗ nehmen, um einen Saldo flüssigen Geldes zu haben, welches auch mehr zu leisten vermag im Falle des Bedarfs als die 5 Millionen, die wir von vornherein als Einlaze bekommen. Ebenso wird es ja natürlich garnicht zu umgehen sein, schon zur Rentbarmachung der überflüssigen Bestände, die im Besitz der Bank zeitweilig sein werden, Wechsel zu verkaufen und Darlehne aufzunehmen und selbst für fremde Rechnung Effekten zu kaufen. Wenn das Depositenwesen sich erheblich entwickelt, wenn wir beispielsweise erhebliche Depositen von Sparkassen bekämen, von Versicherungsanstalten u. s. w., so wird es garnicht zu vermeiden sein, daß, wenn die Deponenten nun einen Theil ihrer Gelder durch Ankauf von Effekten besser rentbar machen wollen, daß wir das für unsere Kunden selbst besorgen und nicht genöthigt sind, sie an andere In⸗ stitute zu verweisen, mit welchen sie garnicht in Geschäftsverkehr stehen. Ich will nochmals betonen, daß diese Befugnisse nur das Mittel für den Hauptzweck der Anstalt sein sollen, nur soweit von ihnen Gebrauch gemacht werden soll, als sie sich unmittelbar an die Erfüllung der Hauptaufgaben anschließen. Eine bestimmte Grenze kann man da nicht ziehen; das muß man einer verständigen Ver⸗ waltung überlassen, und, meine Herren, ob das Ganze gelingt, was wir hier vorhaben, hängt ja schließlich nicht von den Paragraphen der Vorlage allein ab, sondern vor allem von einer zweckmäßigen und kundigen Verwaltung. (Sehr richtig! rechts.) Die Personenfrage wird sehr stark in den Vordergrund treten; darüber kann gar kein Zweifel sein.
Was die konstitutionelle Seite der Anstalt betrifft, so haben wir uns hier angeschlossen an das Vorbild der konstitutionellen und etats⸗ mäßigen Behandlung der Seehandlung, und ich hoffe, in dieser Be⸗ ziehung auf Bedenken nicht zu stoßen, weil sich diese erstgenannte bis⸗ herige Einrichtung bewährt und im Hause auch niemals wesentliche Bedenken gefunden hat.
Meine Herren, da ich selbst wünsche, bei der schwierigen Lage, in der sich das hohe Haus befindet vor Schluß seiner Session, und bei den erheblichen Aufgaben, die diesem hohen Hause trotz der Kürze der Zeit leider nicht haben erspart werden können, die Diskussion nicht zu weit auszudehnen, zumal ich auch glaube, daß es nicht nothwendig sein wird, noch weiteres zur Motivierung dieser Sache zu sagen gegenüber der Ge⸗ sammtstimmung in diesem hohen Hause: so will ich hiermit schließen. Meine Herren, wenn das hohe Haus diese Vorlage noch zu einem gedeihlichen Abschluß bringt, dann werden die Mitglieder des hohen Hauses sich sagen können, daß sie für unsere Mittelklasse nicht nur schöne wohlwollende Worte gehabt, sondern zur Erhaltung, Stärkung und Befestigung unserer Mittelklasse eine heilsame That mit nach Hause nehmen. (Bravo! rechts.)
Abg. Pleß (Zentr.): Ich stehe der Vorlage keineswegs grund⸗ sätzlich ablehnend gegenüber. Ich kann aber der Regierung den Vor⸗ wurf nicht ersparen, daß sie nicht schon früher den vorhandenen Bedürfnissen Rechnung getragen hat. Meine Gegnerschaft gegen das Gesetz beschränkt sich auf die Einwendung, daß dasselbe für das Hand⸗ werk nicht genug thut. Gerade die kleinen und kleinsten Kreise im Handwerk bedürfen der Unterstützung, und wenn die Vorlage hier nützen soll, so muß zunächst die korporative Organisation des Hand⸗ werks gefördert werden; denn der Grundsatz der Vorlage geht be⸗ kanntlich dahin, daß die Zentralkasse immer mit Genossenschaften in Verbindung treten soll. Ich heiße die Vorlage als den Anfang der Erkenntniß, daß es nöthig ist, auch das Handwerk werkthätig zu y“ “
Abg. Knebel (nl.): Für mich bedeutet die Vorlage den Ab schluß der genossenschaftlichen Organisation. Aus der Erfahrun welche wir im Rheinland mit den zum landwirthschaftlichen Verein Rbeinpreußen zusammengeschlossenen landwirthschaftlichen Genossen schaften gemacht haben, weiß ich die Schwierigkeiten zu würdigen welche die Beschaffung von Geld und die Nutzbarmachung des eingelegten Geldes den einzelnen Genossenschaften oftmals bereitet. Wir im Rheinland baben eine Abhilfe dadurch ge⸗ troffen, daß wir mit der Rheinischen Landesbank in Ver⸗ bindung traten. Die Resultate sind sehr günstig gewesen. Trotzdem bezeichne ich die Schaffung einer Zentral⸗Genossenschaftskasse nicht als überflüssig. Denn es handelt sich darum, die Genossenschaften unab⸗ hängig zu stellen. Einen großen Werth lege ich auf die ausgleichende Thätigkeit des geplanten Instituts. Im Osten wird der Bedarf an Geld zweifellos größer sein als im Westen, wo häufig über schüssiges Kapital vorhanden ist. Hier wird sich die Zentral⸗ Genossenschaftskasse als ein glücklicher Griff herausstellen. Der Handwerkerstand ist in der Bildung von Genossen⸗ schaften allerdings vollständig zurückgeblieben. Wären die Innungen nicht hindernd eingetreten, so stände es besser um die Genossenschaften in Handwerkerkreisen. Da der Staat das Kapital, das er in die Bantk einlegt, sich verzinsen läßt, meine ich, wäre es berechtigt, die Ueberschüsse der Bank nicht an den Staat abzuführen, sondern zur Verbilligung des Zinsfußes zu perwenden. Daß die öffentlichen Sparkassen ganz ausgeschlossen sein sollen, halte ich nicht für zweckmäßig. Durch Betheiligung der Sparkassen würden der Zentralanstalt mehr Mittel zugeführt werden, und so würde auf die solideste Weise ein Ausgleich hervorgerufen und der Betriebsfonds erhöht. Es ist bezweifelt worden, ob 5 Mil⸗ lionen ausreichen werden. Ich glaube, daß dies der Fall sein wird, da es sich doch nur um das erstmalige Kapital zur Einrichtung der Organisation handelt. Ist dieselbe erst durchgeführt, so werden die Einzahlungen und der Bedarf sich annähernd ausgleichen. Ich glaube, durch die geplante Einrichtung wird in das Genossenschaftswesen, namentlich der östlichen Provinzen, erst das erforderliche Leben kommen. Ich schlage vor, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen, und hoffe auf einstimmige Annahme derselben.
Abg. Gamp (fr. kons.): Seit Jahren haben wir um die An⸗ erkennung des Grundsatzes gekämpft, daß die Reichsbank für den ländlichen und gewerblichen Kredit nicht ausreicht. Es freut mich, daß die Regierung jetzt auch dieser Meinung ist. Große wirthschaft⸗ liche Vortheile wird man sich von der Vorlage nicht versprechen können, aber politisch ist sie von Bedeutung, in so fern als der Staat die Verpflichtung zur Hebung des ländlichen Personalkredits anerkennt. Die Schulze⸗Delitzsch'schen Genossenschaften reichen für die Befriedigung des Kreditbedürfnisses der Handwerker nicht aus: namentlich nehmen sie einen viel zu hohen Zinsfuß. Auch für den landwirthschaftlichen Personal⸗ kredit bestehen viel zu hohe Zinsen. Allerdings habe ich erhebliche
weifel, ob die gegenwärtigen Vereinigungen als eine zweckmäßige Grundlage anzusehen sind. Der große Mangel der Vorlage besteht darin, daß sie Staatsmittel verwenden will, um einem nur geringen Theile der Landwirthschaft zu helfen. Das neue Institut wird mit Nothwendigkeit zu der Pflege des Personalkredits durch Wechsel⸗ und Lombardverkehr gelangen müssen, aber immer nur in so fern, als sich dies mit den anzustrebenden Zielen vereinbart. Man sollte die Befugnisse des Instituts auch genauer abgrenzen. Durch die Betheiligung der Genossenschaften werden die Kreise, denen man zunächst helfen will, auch materiell herangezogen, man tritt in innigeren Verkehr mit ihnen; aber andererseits schadet dies in so fern, als das Institut der gesammten Landwirthschaft, nicht aber bloß dem in Genossenschaften organisierten Theile derselben zu gute kommen soll. Im allgemeinen stehe ich der Vorlage trotz der Bedenken, die ich gegen einzelne Punkte habe, sympathisch gegenüber.
Abg. von Woyna ffr. kons.): Wir begrüßen das organisierende Moment der Vorlage. Sie ist ein I“ um auch die Sparkassen zu zentralisieren. Auf keinem Gebiet besteht ein größeres Bedürfniß nach Zentralisierung als hier. Wir werden daher in der zweiten Lesung einen Antrag stellen, daß die Zentralkasse auch befugt sein soll, zinsbare Darlehen an die Sparkassen der landwirthschaftlichen Vereine zu gewähren. Die Aufsicht des Finanz⸗Ministers darf nur so weit h. als es für eine reelle Geschäftsführung nöthig ist; jedes klein⸗ iche Eingreifen in die Verwaltung muß vermieden werden.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Gestatten Sie mir noch zwei Worte über die Ausführungen des Herrn Vorredners. Er und anscheinend seine Freunde wünschen gleich von vornherein, dies Institut auch zu einer Zentralkasse für die Sparkassen zu machen. Ich möchte dringend davor warnen. Die Institute entwickeln sich in der Regel am besten, die klein anfangen, ein wirkliches Bedürfniß befriedigen, und sich mit dem sich erweiternden Bedürfniß auch ihrerseits erweitern.
Der Herr Vorredner weist auf die verdienstvolle Thätigkeit der Sparkassen in Bezug auf die Förderung des Personalkredits hin. Ich bedauere, obwohl ich selbst mehrere kommunale Sparkassen verwaltet habe, dies Lob der Sparkassen in keiner Weise in vollem Maße unter⸗ schreiben zu können. (Sehr richtig!) Unsere Sparkassen haben im Großen und Ganzen sich wesentlich auf den Realkredit geworfen, und erst neuerdings haben sie begonnen, auch in einer umfangreicheren Weise mit Personalkredit sich zu beschäftigen. Jedenfalls ist das Ver⸗ fahren bei den Sparkassen noch ein so verschiedenartiges, daß, wenn die Anstalt in diesem Augenblick als Zentralstelle dienen sollte für die gesammten Sparkassen, wir dabei ebensogut eine Zentralstelle für den Realkredit, als für den Personalkredit schüfen. Ich hoffe, es wird gelingen, bald eine Vorlage wegen der Reorgani⸗ sation des Sparkassenwesens vorzulegen, die ich für ein sehr dringendes Bedürfniß halte. Dann wird man ja viel genauer die ganze Stellung der Sparkassen übersehen können. Ich würde es meinerseits mit der größten Freude begrüßen, wenn die Sparkassen die von dem Herrn Vorredner angedeutete Richtung, auch für den Personalkredit in höherem Maße als bisher wirksam zu sein, annehmen. Einmal ist die ganze Organisation der Sparkassen, wie ich das schon mehrfach ausgesprochen habe, so buntscheckig und so ver⸗ schiedenartig, so wenig dirigiert nach bestimmten Richtungen, so sehr abhängig von den Tendenzen und Neigungen der jeweiligen Ver⸗ waltung, oft so sehr wesentlich verwaltet im Interesse der Kommunen, aber nicht im Interesse sozialer Aufgaben, daß ich sehr wohl Bedenken tragen würde, schon jetzt diesen Schritt zu thun. Aber ich schließe für die Zukunft, wie ich schon betont habe, diese Entwicklung in keiner Weise aus. Ich glaube und hoffe, daß das Institut, wenn es sich erst mal im Sattel festgesetzt, wenn die Verwaltung Erfahrungen gesammelt hat, wenn man das ganze Gebiet mehr übersehen kann, wie es heute der Fall jst, auch sich der von dem Herrn Vorredner gewünschten Aufgabe unterziehen wird.
Meine Herren, im übrigen möchte ich rathen, daß die Diskussion sich hier nicht so sehr verliert in Einzelheiten der Organisation. In der Generaldiskussion ist es doch richtig, die großen Gesichtspunkte im Augezu behalten. (Sehrrichtig!) In der Kommission können wir uns ja miteinander unterhalten. Sie werden mich da durchaus nicht eigensinnig finden. Wenn Sie mir im einzelnen bessere Vorschläge machen, so werde ich sie gern acceptieren.
Meine Herren, der Herr Abg. Gamp hat aus einer Bestimmung der Vorlage hergeleitet, als wenn doch die Gefahr bestehen könnte, daß man die Sache nachher zu sehr nach der fiskalischen Seite ver⸗
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