1895 / 145 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 116, Becher vom 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz

Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Goder vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, Voelkel vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, Holz⸗ kamm vom Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, v. Wenckstern vom Inf. Regt. von Alvensleben (6. Branden⸗ burg.) Nr. 52, Frhr. v. Schlotheim vom 1. Brandenb.” brag. Regt. Nr. 2, v. Knobelsdorff⸗Brenkenhoff, Graf v. Schmettow vom Ulan. Regt. Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburg) Nr. 3, Vogel vom Thüring. Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, v. Salisch vom Gren. Regt. König ilhelm I. (2. Westpreuß) Nr. 7, v. Wiese u. Kaiserswaldau vom Inf. Regt. von Courbiére (2. Posen.) Nr. 19, v. Unruh vom Inf. Regt. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, Kramme vom 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, v. Prittwitz u. Gaffron vom Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11, Settemaier, Kuhn vom Inf. Regt. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Fischer vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, Lindwurm vom Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Behm vom Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regt. Nr. 90, Thomsen vom Inf. Regt. zog Ferdinand von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, Frhr. v. Böselager⸗Eggermühlen vom 2. Hannov. Feld⸗Art. Regt. Nr. 26, Schülke vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, Greve vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, Kretsch⸗ mar vom Inf. Regt. Kaiser Wilhelm 12. Großherzogl. Hess.)

Carl) Nr. 118, Dahlke, Schätzle vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, Sichting vom Inf. Regt. Nr. 137, Perkuhn, Brandt vom 3. Schles. Drag. Regt. Nr. 15, Essich vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, Täschner vom Train⸗Bat. Nr. 15, Partikel vom Inf. Regt. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, Borkeloh vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 36, v. Prittwitz u. Gaffron, Oberjäger vom Jäger⸗Bat. von Neumann (1. Schles.) Nr. 5, die Unteroffiziere: Meisner vom Schleswig⸗Holstein. Pion. Bat. Nr. 9, Louis vom Bad. Pion. Bat. Nr. 14, Langenst raß vom Pion. Bat. Nr. 17. raf Henckel v. Donnersmarck, Sec. Lt. vom Garde⸗Kür. Regt., à la suite des Regts. gestellt. Levin, Hauptm. z. D. und Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk Wehlau, der Charakter als Major verliehen. Boecking, Pr. Lt. vom Drag. Regt. von Wedel (Pomm.) Nr. 11, à la suite des Regts. gestellt. v. Tschudi, Major z. D. und Dritter Stabsoffizier bei dem Kommando des Landw. Bezirks III Berlin, der Charakter als Oberst⸗Lt., v. Ditfurth, Oberst⸗Lieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehr⸗Bezirks Bitterfeld, der Charakter als Oberst, v. Hobe, Major z. D. und Kommandeur des Landwehr⸗ Bezirks Liegnitz, v. Siegroth, Major 3 D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Brieg, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. Frhr. v. Richthofen, Sec. Lt. vom Leib⸗Kür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, à la suite des Regts. gestellt. Weyer, Oberst⸗Lt. z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Hagen, der Charakter als Oberst, Gollinger, Hauptm. z. D. und Bezirks⸗ Offizier bei dem Landw. Bezirk Hagen, der Charakter als Major, v. Windisch, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Geldern, der Charakter als Oberst⸗Lt., verliehen. v. Ising, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. West⸗ fälisches) Nr. 55, v. Ascheberg, Sec. Lt. vom Westfäl. Jäger⸗ Bat. Nr. 7, à la suite der betreffenden Truppentheile gestellt. Graf v. Magnis, Sec. Lt. vom Hus. Regt. König Wilhelm I. 1. Rhein.) Nr. 7, à la suite des Regts. gestellt. v. Heister, Seec. t. à la suite des Oldenburg. Drag. Regts. Nr. 19, in das Regt. wiedereinrangiert. Lehmann, Major z. D., zuletzt Hauptm. und Komp. Chef im 2. Hannov. Inf. Regt. Nr. 77, zum Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk Hannover ernannt. Frhr. v. Verschuer I., Pr. Lt. vom Füs. Regt. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, Niemann, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, à la suite der betr. Regtr. gestellt. v. Sack, Major z. D., zuletzt Bats. Kommandeur im Füs. Regt. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Weimar ernannt. Grambsch, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Donaueschingen, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. v. Heyden, Pr. Lt. vom 1. Bad. Leib⸗Drag. Regt. Nr. 20, à la suite des Regts. gestellt. Geßner, Sec. Lt. à la suite des 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, mit dem 1. Juli d. J. in das Regt. wieder⸗ nrangiert. Müller, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Schlawe, der Charakter als Oberst.Lt. verliehen. Gercke, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, à la suite des Regts. gestellt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 18. Juni. Schenk, Gen. Major und Kommandeur der 35. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension nd dem Charakter als Gen. Lt., v. Wurmb, Gen. Major und Kommandant von Koblenz und Ehrenbreitstein, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchees, mit Pension und dem Charakter als Gen. Lt., ichart v. Sichartshoff, Gen. Major und Kommandant von Mainz, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension, Rau, Gen. Major und Kommandant von Neubreisach, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension, zur Disposition ge⸗ Graf v. Platen⸗Hallermund, Second⸗Lieutenant von Reserve des Regiments der Gardes du Korps, von dem Kommando zur Dienstleistung bei diesem Regt. entbunden. v. Faren⸗ heid⸗Bevnuhnen, Sec. Lt. à la suite des Kür. Regts. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, v. Hippel, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, Augustin, Sec. Lt. vom Ostpreuß. Train⸗Bat. Nr. 1, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren der betreff. Truppentheile übergetreten. Teschner, Oberst⸗Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Komman⸗ deur des Landw. Bezirks Tilsit, mit seiner Pension und der Uniform des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Jäger, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Graf zu Dohna (Ostpreuß.) Nr. 8, der Abschied bewilligt. v. Nathusius, Sec. Lt. vom Kür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Petermann, Major und Bats. Kommandeur vom olbergschen Gren. Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Regts. ÜUniform, Kühnemann, Sec. Lt. von demselben Regt., Eberhard, Hauptm. und Komp. Chef vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, mit ension, v. der Osten, Pr. Lt. à la suite des Drag. Regts. Frei⸗ herr von Derfflinger (Neumärk.) Nr. 3, mit Pension und der Armee⸗ Uniform, v. Thümen, Sec. Lt. von demselben Regt., mit Pension, v. Lucke, Rittm. und Eskadr. Chef vom Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, mit Pension und der Regts. Uniform, Graf Finck v. Finckenstein, Sec. Lt. von demselben Regt., der Abschied bewilligt. Wundsch, Major und Bats. ommandeur vom Inf. Regt. Nr. 140, in Genehmigung seines Ab⸗ schiedsgesuches, mit Pension und der Uniform des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45, zur Disp. gestellt. v. Sydow, Hauptm. und Komp. Chef vom Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Büttner, Port. Fähnr. von demselben Regt., zur Res. entlassen. Wehmeyer, Oberst⸗Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th., mit seiner ension und der Uniform des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Schirmer II., Sec. Lt. vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, Kienitz, Major und etatsmäßiger Stabsoffizier des Ulanen⸗ Regts. von Katzler (Schles.) Nr. 2, mit Pension, dem Charakter als Oberst⸗Lt. und der Regts. Uniform,. der Abschied bewilligt. Herrlich, Oberst z. D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, von der Stellung als Vorstand des Bekleidungsamts des VII. Armee⸗ Korps, Koester v. Koesterritz, Major z. D., von der Stellung als Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk Geldern, entbunden. Boettcher, Oberst und Kommandeur des 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Lent, Port. Fähnr. vom 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, zur Res. entlassen.

General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schlesisches) Nr. 38, von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Aurich entbunden. v. Gsidziewski, Major z. D., unter Entbindung von der Stellung als Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk Hannover, anit seiner Pension und der Uniform des Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93, der Abschied bewilligt. v. Heimendahl, Sec. Lt. vom Hess. Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Vogt, Port. Fähnr. vom 2. Thüring. Inf. Regt. Nr. 32, zur Res. entlassen. Müller, Pr. Lt. vom Nassau. Feld⸗Art. Regt. Nr. 27, mit Pension, v. Diederichs, Major z. D., zuletzt Bats. Kommandeur im 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, mit seiner Pension und der Uniform des genannten Regts., v. Schön⸗ feldt, Oberst z. D., unter Entbindung von der Stellung als Kom⸗ mandeur des Landw. Bezirks Weimar, mit seiner Pension und der Uniform des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), v. Wedelstaedt, Oberst⸗Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Offenburg und unter Verleihung des Charakters als Oberst, mit seiner Pension und der Uniform des Gren. Regts. König Wil⸗ helm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7, Stehberger, Major z. D., zuletzt Kommandeur des Brandenburg. Train⸗Bats. Nr. 3, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Drag. Regts. von Wedel (Pomm.) Nr. 11, mit seiner Pension, Busse, Oberst⸗ Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur des Landwehr⸗Bezirks Straßburg und unter Verleihung des Charakters als Oberst, mit seiner Pension und der Uniform des Infanterie⸗Regiments von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, Hollmig, Major und Bats. Kommandeur vom Inf. Regt. Nr. 137, mit Pension und der Uniform des 4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72, v. Borcke, Major und etatsmäß. Stabsoffizier des Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, mit Pension, dem Charakter als Oberst⸗Lt. und der Uniform des 1. Leib⸗Hus. Regts. Nr. 1, Strehz, Major und Abtheil. Kommandeur vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 31, mit Pension, dem Charakter als Oberst⸗Lt. und der Reats. Uniform, Ueber⸗ horst, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 144, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zwildienst und der Regts. ÜUniform, Mertens, Oberst.Lt. und Abtheil. Kommandeur vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 34, mit Pension und der Uniform des Feld⸗Art. Regts. von Podbielski (Niederschles.) Nr. 5, der Abschied bewilligt. Jordan, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, als halbinvalide mit Pension und der Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie ausgeschieden und unter Verleihung des Charakters als Hauptm. zu den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots über⸗ getreten. Arendt, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, zur Reserve entlassen. Graf v. Sparr, Second⸗Lieutenant vom Großherzoglich Mecklenburgischen Jäger⸗Bat. Nr. 14, Schirrmeister, Hauptmann und Komp. Chef vom Garde⸗ Fuß⸗Art. Regt., mit Pension, Philler, Sec. Lt. à la suite des Westfäl. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 7, Großer, Major und Bats. Kom⸗ mandeur vom Bad. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 14, diesem mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Orlowski, Major à la suite der Fuß⸗ Art. Schießschule, kommandiert zur Dienstleistung beim Großen Generalstab, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Loeffler, Port. Fähnr. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11, Gadow, Port. Fähnr. vom Eisenbahn⸗Regt. Nr. 3, zur Res. entlassen. 1“

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegu

In Hamburg traten, wie das „Echo“ berichtet, am 18. d. M. 250 Taxameterkutscher wegen Lohnstreitigkeiten in einen Aus⸗ stand, der jedoch in seinem größeren Umfange nur von kurzer Dauer war, weil von den 24 Fuhrwerksbesitzern, die 3 bis 10 Kutscher be⸗ schäftigen, zwanzig die Hauptforderungen der Kutscher bewilligten. Von den aueständigen Kutschern feiern deshalb gegenwärtig nur noch zwölf. ö 8 3 1

Wie die „Leipz. Ztg.“ meldet, beschlossen vorgestern die Zim⸗ merergehilfen in Leipzig in einer von 300 Personen besuchten Versammlung, mit der Forderung erhöhten Lohnes an ihre Arbeit⸗ geber heranzutreten. Sie wählten eine Kommission, die bei den dem Bauarbeitgeberbunde angehörigen Zimmermeistern anfragen soll, ob der Spruch des Einigungsamts (vergl. Nr. 142 d. Bl.) auch für die Zimmerer Geltung habe. Ueber weitere Schritte soll berathen werden, nachdem die Antwort der Meister eingegangen ist Die Ver⸗ sammlung schien zunächst für die gütliche Erledigung des Streitpunkts zu sein, denn der Antrag, die Sperre über diejenigen Meister zu ver⸗ hängen, die weniger als 38 zahlten, wurde abgelehnt. Ebenso beriethen die Maler⸗ und Lackierergehilfen in Leipzig die Aufbesserung ihrer Löhne. Im Jahre 1889 war den Arbeitgebern von den Gehilfen die Forderung der neunstündigen Arbeitszeit und eines Stundenlohns von 50 gestellt, aber abgelehnt worden. Diese Forderung soll jetzt wiederholt werden. Gegenwärtig soll die Arbeitszeit durchschnittlich 9 Stunden, der Stundenlohn 40 be⸗ tragen. Eine Kommission wird mit der Innung verhandeln.

Hier in Berlin und Umgegend ist der „Nat.⸗Ztg.“ zufolge der wegen Lohnherabsetzung angedrohte Ausstand der Töpfergesellen (vergl. Nr. 140 d. Bl.) auf etwa sechzig Bauten zum Ausbruch ge⸗ kommen. Nur dreißig Meister sollen sich bereit erklärt haben, den alten Tarif zu bewilligen und die zehnstündige Arbeitszeit nicht zu überschreiten. 1

In Brünn haben nach einer Meldung des „Vorwärts“ d Weber und Weberinnen der Jutewaaren⸗Fabrik von P wegen Lohnstreitigkeiten die Arbeit niedergelegt.

Aus Basel wird der „Köln. Ztg.“ unter dem 18. d. M. ge⸗ meldet, daß die Posamenter der Firma Linder den Ausstand er⸗ klärt und das Geschäft verlassen haben. Am Abend desselben Tages haben mehrere Versammlungen stattgefunden, in denen nach dem Be⸗ richt der „Frkft. Ztg.“ der Generalstrike beschlossen wurde. Auch die Zweigfabriken in Grenzach, Lörrach und St. Ludwig sind vom Strike betroffen. In Basel sind 700, mit der Umgebung 1500 Posamenter im Ausstand. Die Hilfsarbeiter sind vom Strike ausgeschlossen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Cholera. B 1

Arabien. In Mekka sind vom 23. bis 30. Mai Todesfälle nicht angezeigt worden; indeß wurden am 31. Mai 4 Neuerkrankungen emeldet. B Ostindien. Kalkutta. Vom 5. bis 11. Mai starben 47 Per⸗

sonen an Cholera. 8 Pest.

China. Vom 4. bis 5. Mai kamen in Swataun 10 Neu⸗ erkrankungen und 8 Todesfälle zur Kenntniß der europäischen Aerzte daselbst.

Verschiedene Erkrankungen.

Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starben in der Woche vom 2. bis 8. Juni an Masern (Durchschnitt aller deutschen Be⸗ richtsorte 1881/90: 1,30 %) in Straßburg Erkrankungen wurden aus Berlin 61, Breslau 135, aus den Regierungsbezirken Arnsberg 217, Düsseldorf 147, Hannover 108, Posen 155, aus Budapest 46, Edin⸗ burg 30, Kopenhagen 37, St. Petersburg 56, Wien 376 Er⸗ krankungen an Scharlach aus Berlin 85, aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf 134, aus Hamburg und Edinburg je 35, Kopenhagen 44, London 179 (Krankenhäuser), Paris 95, St. Petersburg 68, Wien 104, an Diphtherie und Croup aus Berlin 110, Kopen⸗ hagen 29, Paris 74, St. Petersburg 33, Wien 69 an Unter⸗ leibstyphus aus Kopenhagen 54, Paris 52, St. Petersburg 49.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks G b6 der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 19. d. M. gestellt 11 356, nicht rechtzeitig estellt keine Wagen. 8 9 In Oberschlesien sind am 18. d. M. gestellt 4026, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Schl. Ztg.“: Im oberschlesischen Kohlengeschäft war in den letzten Wochen wiederum ein Rückgang zu verzeichnen. Der Absatz für Stückkohlen beschränkt sich größtentheils nur noch auf den Bedarf der Eisenbahnverwaltungen, und zwar nur bei denjenigen Gruben, welche Eisenbahn⸗Regieckohlen lieferr. Für Würfel mangelt es sämmtlichen Gruben an Absatz, man sieht solche daher in großen Mengen in den Beständen lagern. ür Nuß⸗ und Gasstückkohlen ist die Nachfrage jetzt ebenfalls sehr beschränkt, und auch für Erbskohlen findet sich kein der Förderung entsprechender Absatz. Gries⸗ und Staubkohlen sind am gefragtesten, sodaß den Ansprüchen hier nicht prompt genügt werden kann. Des niedrigen Wasserstandes wegen geben die Kahnverladungen nur schwach vor sich, was seitens der oberschlesischen Kohlenindustrie sehr beklagt werden muß, da mangels ausreichenden Absatzes in der nächsten Zeit die Finlegung von noch mehr Feierschichten nicht zu umgehen sein wird. Auch nach dem Auslande gehen die Verladungen verhältnißmäßig recht schwach vor sich. Kokskohlen finden noch die meiste Nachfrage, obwohl sich auch hier in der letzten Zeit der Absatz vermindert hat. Im Kokesgeschäft ist der Abgang der Produktion in der letzten Zeit nicht mehr so schlank gewesen, wie dies bis Mitte Mai d. J. der Fall war. Es hängt dies theilweise auch damit zusammen, daß der Versuch gemacht wird, österreichische Kokes namentlich bei den polnischen Hochofenwerken in größeren Mengen als bisher unterzubringen. In Theer und Theerprodukten entspricht der Absatz nicht der Pro⸗ duktion, besonders ist eine Ueberproduktion in Schwefel⸗Ammoniak wahrzunehmen. In den Preisen sowohl für Kohlen wie für Koks hat sich in den letzten Wochen nichts geändert. 1 Magdeburg, 19. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker erkl., von 92 % —, neue 10,55 10,65. Kornzucker exkI. 88 % Rendement —,—, neue 10,05 10,20, Nachprodukte erkl, 75 % Rendement 6,80 7,65. Ruhig. Brotraffmade I —,—, Brot⸗ raffnade II —,—. Gem. Raffinade mit Faß 22,50 23. Gem. Melis Imit Faß —,—. Ruhig, wenig Geschäft. Robzucker I. Produkt Transite f. a. B. Hamburg pr. Jun 9,70 Gd., 9,72 ½ Br., pr. Juli 9,77 ½ bez., 9,80 Br., pr. August 9,90 bez., 9,92 ½ Br., pr. September 10,00 bez. u. Br. Matt. b . Frankfurt a. M., 19. Juni. (W. T. B.) Die „Banque ottomane“ wird, wie die „Frankfurter Zeitung“ aus Paris ver⸗ nimmt, im Ganzen eine Dividende von 20 Fr. vertheilen epen 17 ½ Fr. im Vorjahre; 600 000 Fr. wird die Bank in Reserve stellen. Leipzig, 19. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La UIe Grundmuster B. pr. Juni 2,95 ℳ, pr. Juli 2,97 ½ ℳ, pr. August 2,97 ½ ℳ, pr. September 3,00 ℳ, pr. Ok⸗ tober 3,00 ℳ, pr. November 3,02 ½ ℳ, pr. Deiember 3,02 ½ ℳ, pr. Januar 3,05 ℳ, pr. Februar 3,07 ½ ℳ, pr. März 3,10 ℳ, pr. April 3,10 ℳ, pr. Mai 3,10 Umsatz: 30 000 kg. Mannheim, 19. Juni. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. Juli 15,45, pr. November 15,65. Roggen pr. Juli 13,20, pr. November 13,70. Hafer pr. Juli 13,00, pr. No⸗ vember 13,00. Mais pr. Juli 12,00, pr. November 11,70. Bremen, 19. Juni. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Höher. Loko 7,20 Br. Baumwolle. Willig. Upland middl. loko 35 ½ 4. Schmalz. Ruhig. Wilcoz 35 ₰, Armour sbield 34 ½ ₰, Cudahy 35 ¼ ₰, Fatrbanks 30 ₰. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 31. Taback. Umsatz 2209 Packen Brasil, 16 Seronen Carmen. 38 Hamburg, 19. Juni. (W. T. B.) Die Börse bleibt heute Nachmittag geschlossen. Pest, 19. Juni. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Mai⸗Juni 7,13 Gd., 7,15 Br., pr. Herbst 7,11 Gd. 7,12 Br. Roggen pr. Herbst 5,97 Gd., 5,99 Br. Hafer pr. Herbst 5,88 Gd., 5,90 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,42 Gd., 6,44 Br., pr. Juli⸗August 6,44 Gd., 6,46 Br. Kohlraps pr. August⸗September 10,50 Gd., 10,60 Br. . London, 19. Juni. (W. T. B.) An der Küste 19 Weizen⸗ ladungen angeboten. 1 96 % Javazucker loko 11 ruhig. Rüben⸗Rohzucker loko 9 ⅛⅜ matt. Chile⸗Kupfer 42 ⅞, pr. 3 Monat 4213/⁄1. ürich, 19. Juni. (W. T. B.) Die Betriebs⸗Einnahmen der Schweizerischen Nordostbahn betrugen im Mai 1895 für den sonenverkehr 791 000 (im Mai 1894 819 143) Fr., für den ũ r 1 115 000 (1894 1 042 976) Fr., verschiedene Einnahmen im Mai 1895 94 097 (1894 91 719) Fr. Gesammt⸗ einnahme im Mai 1895 2 000 097 (1894 1 953 838) Fr. Die Be⸗ triebs⸗Ausgaben betrug en im Mai 1895 1 016 544 (1894 929 718) Fr. Demnach Ueberschuß im Mai 1895 983 533 (1894 1 024 120) Fr. Amsterdam, 19. Juni. (W. T. B.) Jaba⸗Kaffee good ordinary 54. Bankazinn 37¾. 20. Juni. (W. T. B.) Die Gesammteinnahmen der Niederländisch⸗Südafrikanischen Fisenbebssesnee an Frachten, Zöllen und Steinkohlen betrugen im Mai 1895 pro⸗ visorisch 1 470 000 Fl., gegen Mai 1894 provisorisch 888 684 Fl., 1895 mehr 581 316 Fl., und vom 1. Januar bis 31. Mai 1895 5 785 200 Fl., gegen den gleichen Zeitraum 1894 3 724 788 Fl., 1895 mehr 2 060 412 Fl. 8 New⸗York, 19. Juni. (W. T. B.) Die Börse eröffnete ruhig. Im weiteren Verlauf wurde das chäft träge. Der Schluß war lustlos, aber Kurse fest. Der Umsatz der Aktien betrug 237 000 Stück. .“ Weizen eröffnete ruhig, nahm aber bald infolge großer Käufe für Rechnung des Auslands und ungünstiger Ernteberichte eine steigende Tendenz an. Als aber Meldungen über Realisierungen eintrafen und über Verkäufe des Westens berichtet wurde, auch günstige Ernteergeb⸗ nisse in Frühjahrsweizen verlautbarten, schwand die anfängliche Besserung und der Schluß war schwach. Mais stieg infolge großer Käufe und geringer Ankünfte gleich nach Eröffnung. Die Mattigkeit in den Weizenmärkten führte jedoch eine Abschwächung herbei und bewirkte einen schwachen Schluß. Nachbörse. Weizen ꝛ¾ c. niedriger. 38 Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗Yort 7 ⁄16, do. in New⸗Orleans 613/18. Petroleum Stand. white in New⸗York 7,90, do. in Pbiladelphia 7,85, do. rohes (in Cases) —, do. Pipe line cext. p. 172 nom., Schmalz West. steam 6,65, do. Rohe & Brothers 6,95. Mais Tendenz: willig, pr. Juni —, do. pr. 54, do. pr. September 55 ¼. Weizen Tendenz: flau, Rother Winterweizen 76 ¼, Weizen pr. Juni 75 ½, do. pr. Juli 75 , do. pr. September 76 ¼, do. pr. Dezember 78 ¾. Getreidefracht nach Liverpool 1. affee fair Rio Nr. 7 15 ¼, do. Rio Nr. 7 pr. Jult 14,40, do. do. pr. September 14,45. Mehl, Sbring 1 clears 3,05. Zucker 2 ⅞. Kupfer 10,65. I116“ Chicago, 19. Juni. (W. T. B.) Weizen ging infolge günstiger Ernten und niedrigerer Kabelmeldungen im Preise zurück. Durch unbedeutende Realisierungen und lebhafte Verkäufe wurde der Rückgang noch weiter unterstützt und konnte auch durch Deckungen der Baissiers, die vorübergehend eine Aufbesserung hervorriefen, nie aufgehalten werden. Mais steigend nach Eröffnung infolge großer Käufe, hierauf Abschwächung und fallend. Der Markt wurde du die Fluktnationen in Weizen beherrscht. 1 t 71⁄ Weizen. Tendas flau, vr. Juni 71 ⅞, pr. Juli 71 ½. Mais. Tendenz: willig, pr. Juni 48 ¾. Speck sbort clear nomin. Pork pr. Juni 12,20. 8

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v. Karlinski gen. v. Carlowitz, Oberst⸗Lt. z. D., unter Er⸗ theilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Füs. Regts.

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angemeldet.

veutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staat

Berlin, Donnerstag, den 20. Juni

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Entscheidungen des Reichsgerichts.

bedürftigen, verheiratheten Sohnes erstreckt sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 31. Januar 1895, im Gebiete des Preußischen Allgemeinen Landrechts nur auf diesen, nicht aber auf dessen Ehefrau und auch nicht ohne weiteres auf seine Kinder. Diese (die Kinder) haben, falls sie eben⸗ falls hilfsbedürftig sind, ein selbständiges Recht auf Unterstützung egen die Großeltern, welches eventuell der Vater als Vertreter der⸗ selben geltend machen kann. „Die für das Verhältniß der Parteien, als Mutter und Sohn, in Betracht kommenden §§ 251 bis 254 des Allgemeinen Landrechts Theil II Tit. 2 begründen nur eine durch die Bedürfnisse der alimentationsberechtigten Person selbst begrenzte Verpflichtung zur Gewährung des Unterhalts, der⸗ gestalt, daß dabei die dem zu Unterhaltenden obliegende Pflicht, seiner⸗ eits andere Personen zu alimentieren, nicht zu berücksichtigen ist. Allerdings wird durch § 14 des Allg. L.⸗R. I1 3 auch eine Verpflich⸗ tung der Beklagten, ihren Enkeln, den Kindern des Klägers, den Unterhalt nach Maßgabe der §§ 251 bis 254 II 2 Allg. L⸗R. zu ge⸗ währen, begründet. Der hieraus etwa herzuleitende Anspruch dieser Kinder ist aber ein diesen selbst, nicht ein dem Kläger, als Ernährer seiner Kinder, zustehendes und einen Maßstab für seinen persönlichen Anspruch bildendes Recht. Als Vertreter seiner Kinder, dergestalt, daß diese mit als Prozeßpartei anzusehen wären, ist aber der Kläger in dem gegenwärtigen Rechtsstreit nicht aufgetreten. Ueberdies würde aber auch die eigene Bedürftigkeit des Klägers nicht ausreichen, um den Anspruch der Kinder auf Gewährung des Unter⸗ halts zu begründen, da dieser dadurch bedingt erscheint, daß die Kinder hilfsbedürftig sind. Ueber die Vermögensverhältnisse der Kinder, die nicht ohne weiteres denen des Klägers zu entsprechen brauchen, sowie über das Maß der Unterstützungsbedürftigkeit der Kinder und deren Veranlassung ist aber garnichts vorgebracht. Ein selbständiger Anspruch der Ehefrau des Klägers gegen die Beklagte, als ihre Schwiegermutter, besteht überhaupt nicht. Der Kläger hätte daher, auch wenn er als Vertreter seiner Ehefrau aufgetreten wäre, güeng zlchen Anspruch mit Erfolg nicht geltend machen können.“

Für den Einspruch eines auf Grund des Bau⸗Unfall⸗ versicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 zur Entrichtung von rämien Inanspruchgenommenen, daß er zur Entrichtung von Prämien überhaupt nicht verpflichtet sei, ist, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, VI. Zivilsenats, vom 25. Februar 1895, der ordentliche Re tsweg nicht zulässig, vielmehr kann der Inanspruchgenom⸗ mene eine Entscheidung hierüber nur auf dem im § 26 des Bau⸗ b“ bezeichneten Wege durch Beschwerde an die untere Verwaltungsbehörde und Rekurs an das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt herbeiführen. Für die Annahme, daß das Bau⸗Unfall⸗ versicherungsgesetz die Frage nach der Versicherungspflicht in Abweichung von dem Grundsatz der sonstigen Unfallversicherungsgesetze der Entscheidung durch die ordentlichen Gerichte habe überweisen wollen, läßt sich ein Anhalt weder aus den Motiven zum Gesetzentwurf noch aus den sonstigen Materialien entnehmen, obgleich es dech nahe gelegen hätte, solche Abweichung, falls sie beabsichtigt gewesen wäre, irgendwie zu be⸗ gründen. Demgemäß sind die ordentlichen Gerichte zur Ent⸗ scheidung der Frage, ob die der Klägerin in der Heberolle auferlegten zu löschen sind, ob die Beklagte die bereits eingezogenen Beiträge zurückzuzahlen hat und ob die Klägerin zur Entrichtung von Prämien für den fraglichen Bau verpflichtet ist, nicht berufen, viel⸗ mehr konnte die Klägerin eine Entscheidung hierüber nur auf dem im § 26 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes arissse Wege herbei⸗ führen.“ (356/94.)

Die Pflicht der Eltern zur Unterstützung des hilfs⸗

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Hinsichtlich der Staats⸗ und Kommunal⸗Einkommen⸗ besteuerung sind, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 5. Februar 1895, von dem Einkommen aus Bergbau und sonstigen Unternehmungen, bei welchen die Substanz durch die Ausbeute vermindert wird, die der Verringerung der Sabstanz entsprechenden Abschreibungen selbst dann abzugsfähig, wenn das Anlagekapital bereits durch die Gewinne früherer Jahre wieder erstattet ist; ferner sind regelmäßig neben den jährlichen Ab⸗ setzungen für Abnutzung von Gebäuden, Maschinen, Betriebs⸗ geräthen ꝛc. die Unterhaltungskosten dieser Anlagen (Kosten für Repabatuten ꝛc.) als Ausgaben vom Einkommen in Abzug zu bringen. „Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Ab⸗ schreibung, welche darauf beruht, daß die Substanz der aus⸗ jubeutenden Thon⸗ und Sandlager durch die Ausbeute ver⸗ mindert wird und deshalb eine der Ausgabe gleichstehende Vermögens⸗ verminderung eintritt. Eine derartige Abschreibung war freilich dem älteren Steuerrechte fremd, sie war vielmehr durch die Bestimmung der Instruktion vom 3. Januar 1877, daß Kapitalverluste, auch wenn sie aus dem Gewerbebetriebe entstehen, nicht zu berücksichtigen sind, ausgeschlossen. In das kommunale Steuerrecht ist sie zuerst durch die freilich nur den Bergbau betreffende Spezialbestimmung in § 3 Abs. 2 des Ges. v. 27. Juli 1885 eingeführt worden. In das Einkommensteuergesetz v. 24. Juni 1891 ist zwar diese Bestimmung nicht übernommen, wohl aber hat bei der Berathung des Gesetzes Ein⸗ verständniß darüber obgewalten, daß die der Verringerung der Substanz entsprechenden Abschreibungen auch bei der Veranlagung der Staats⸗ einkommensteuer als abzugsfähig angesehen werden sollen und unter die nach § 91 Nr. 5 des Gesetzes erwähnten regelmäßigen jährlichen

bsetzungen zu zählen sind. Bei der allgemeinen Fassung der an⸗ gezogenen Bestimmung ist es aber nicht wohl möglich, die Abschreibung für inderung der Substanz als eine lediglich dem Bergbau eigen⸗ thümliche Einrichtung zu behandeln, sie muß vielmehr, wenn sie beim Bergbau zugelassen wird, auch bei anderen Betrieben zugelassen werden, welche in der Ausbeutung einer dem Boden entnommenen Sub⸗ stanz bestehen. Diese Konsequenz hat denn auch der V. Senat gezogen und in dem Urtheil vom 28. März 1894 bei dem Einkommen aus Ge⸗ winnung von Torf die Abschreibung für Minderung der Substanz srundsäßlich zugelassen. Aus dem gleichen Grunde wird auch in vor⸗ egendem Falle ein Abzug für Minderung der Substanz zuzulassen sein, da nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Juli 1885 die bei Veranlagung der Staatseinkommensteuer geltenden Grundsätze auch für die Ermittelung des gemeindesteuerpflichtigen Einkommens maßgebend sind, also die Spezialvorschrift in Abs. 2 des angeführten aragraphen eine Erweiterung erfahren hat. Die Zulässigkeit der Abschreibung für Abnutzung der Gebäude, Maschinen und Betriebs⸗ eräthschaften, zu denen auch das rollende Material zu rechnen ist, hat 91 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 freilich an die oraussetzung geknüpft, daß sie nicht bereits unter den Betriebs⸗ ausgaben verrechnet ist. Daraus ist aber keineswegs zu folgern, daß die Kosten für Unterhaltung der Anlage mics neben den Ab⸗ schreibungen als Ausgabe angeseßt werden dürfen. Das Gegentheil geiebt sich vielmehr aus Art. 18 der Ausführungsanweisung vom ba August 1891; denn hier sind die Kosten der Unterhaltung der Ge⸗ vene und baulichen Anlagen sowie zur Erhaltung des lebenden und odten Betriebsinventars zu den Betriebskosten gerechnet, neben denen

aber nicht die regelmäßige Abnutzung aufhalten. Daß aber Kosten für Ergänzung und Erneuerung der AnlDas unter den Revparaturkosten verrechnet seien, hat Beklagter nicht be⸗ hauptet. Noch weniger können die Abschreibungen um deswillen für unzulässig erklärt werden, weil durch die in früheren Jahren er⸗ folgten Abschreibungen bereits die Höhe des Anlagekapitals erreicht ist, mit anderen Worten also deshalb, weil das Anlagekapital bereits durch die Gewinne früherer Jahre wiedererstattet ist. Die Steuerveranlagung hat es überhaupt nur mit der während der kritischen Periode eintretenden Vermögensvermehrung zu thun, nicht aber mit den Vorjahren; für sie ist es also gleichgültig, welche Er⸗ e in den Vorjahren erzielt und wie diese verwendet sind.“ 1 01.

Literatur.

Riechts⸗ und Staatswissenschaft.

Ein Reichsgesetzbuch über das Privatrecht. In sieben Büchern entworfen von *“*. Carl Heymann's Verlag in Berlin. Heft 1, 2. Der ungenannte Verfasser ist sich seines Wag⸗ nisses voll bewußt und spricht dies in der Einleitung auch aus. Be⸗ sonderer Nachdruck ist darauf gelegt, daß der Entwurf eines sog. all⸗

emeinen Theils im Anschluß an die E. unterlassen ei. Ob dies in Praxis wie Theorie Beifall finden wird, darf be⸗ zweifelt werden. Wo aber die Literatur über die Entwürfe eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich gesammelt wird, darf auch die vorliegende opferwillige Arbeit nicht fehlen.

Das Brasilianische Fallimentsdekret vom 24. Oktober 1890, in das Deutsche übertragen sowie mit Einleitung und An⸗ merkungen versehen von Dr. Oskar Borchardt. R. von Decker's Verlag in Berlin. Das Brasilianische Handelsgesetzbuch findet sich in dem großen Borchardt'schen Werk „Die Handelsgesetze des Erdballs“, Bd. L. zweite ees S. 333 ff. Daselbst handelt Theil III von den „Fallimenten“. ieses Konkursrecht hat eine vollständige Um⸗ arbeitung erfahren und wird in zuverlässiger Uebersetzung in vor⸗ liegendem Werk veröffentlicht. Erfreulich ist es, daß der Herausgeber aus seinem die verschiedenen Rechte beherrschenden umfangreichen Wissen jetzt auch erläuternde Anmerkungen beigefügt hat. Der vergleichenden Rechtswissenschaft ist durch diese Veröffentlichung wiederum ein großer Dienst geleistet.

Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, in besonderer Beziehung auf das preußische Recht, mit Einschluß des Handels⸗ und Wechselrechts (Gruchot), herausgegeben von Rassow, Dr. Küntzel, Dr. Eccius. Verlag von Franz Vahlen in Berlin. Bd. XXXIX, Heft 2, 3, enthält folgende Abhandlungen: Zur Kodifikation des internationalen Privatrechts. Die internationale Konferenz für internationales Privatrecht. Dr. H. Neumann, Berlin, Rechtsanwalt beim Kammergericht. Jus offerendi und Korreal⸗ hypothek. Amtsrichter Kößler, Ohlau. Streitfragen aus der öffentlich⸗rechtlichen Versicherung. Einfluß des Beschäftigungsortes und des Lohnverhältnisses auf die krankenkaßliche Zugehörigkeit, sowie Zuständigkeitsgrenze zur Entscheidung einschlagender Streitfragen. Kreisgerichts⸗Rath a. D. Dr. Benno Hilse, Berlin. Technik und Oekonomie der Grundbuchführung. Amts⸗ gerichts⸗Rath Neumann, Glogau. Kostenerstattungsanspruch des für die arme Partei bestellten Rechtsanwalts und Gerichtsvoöllziehers (Z.⸗P.⸗O. § 115). Landgerichts⸗Rath Raddatz, Gnesen. Die Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung von Noth⸗ fristen. Ober⸗Landesgerichts⸗Rath a. D. Hergenhahn in Eisenach 7†. Zur Auslegung der §§ 688 und 689 der Z.⸗P.⸗O. Amtsgerichts⸗

buchs für das Deutsche Reich in zweiter Lesung. (Fortsetzung.) Regierungs⸗Rath von Jecklin, Berlin. Dann folgen 17 anderweitig nicht veröffentlichte Entscheidungen des Reichsgerichts und eine Anzahl eingehender Besprechungen rechtswissenschaftlicher Werke.

Der Gerichtssaal. Zeitschrift für Strafrecht, Straf⸗ prozeß, gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und die gesammte Strafrechtsliteratur. Herausgegeben von Dr. M. Stenglein, Reichsgerichts⸗Rath zu Leipzigz. (Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart.) Band LI enthält in den Heften 2 und 3 folgende Ab⸗ handlungen: Zur Reform der Strafprozeßordnung und der Gerichts⸗ verfassung. Von Landgerichts⸗Rath W. Kulemann⸗Braunschweig. Die Bedeutung des Willens für die Strafrechtsthesrie. Die Un⸗ erheblichkeit des liberum arbitrium indifferentiae für die Begrün⸗ dung einer absoluten Strafrechtstheorie. Von Dr. jur. A. Horn⸗ Freiburg i. Breisgau. Zur Lehre vom Glücksspiel. Von Amts⸗ richter Eugen Schiffer⸗Zabrze. Uebersicht der strafrechtlichen Lite⸗ ratur Ungarns in den letzten zehn Jahren. Von Dr. Ludwig Gruber, Königlichem Staatsanwalts⸗Substitut, Budapest. Den Abschluß machen literarische Anzeigen.

Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, herausgegeben von Dr. Franz Bernhöft⸗Rostock, Dr. Georg Cohn⸗Zürich und Dr. J. Kohler⸗Berlin. Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart. Bd. XI, Heft III, bringt folgende Abhandlungen: Ehe⸗ und Erbrecht der griechischen Heroenzeit. Ein Beitrag zu der Vorgeschichte des europäischen Familienrechts. Von Franz Bernhöft. Die neueren Checkgesetzgebungen und Checkgesetzentwürfe. Von Georg Cohn. Ueber das Negerrecht, namentlich in Kamerun. Von J. Kohler. Es folgen literarische Anzeigen.

Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterschutzgesezgebung in Rußland. Von Dr. G. J. Rosenberg. Leipzig, Duncker u. Humblot. Die Schrift ist dem weiland Kaiserlich russischen Finanz⸗Minister S. J. von Witte gewidmet. In der Einleitung ist die Aufgabe der Arbeiter⸗ schutzgesetzgebung dahin festgestellt: den Arbeiter zu schützen gegen übermäßig lange Arbeitszeit, gesundheitswidrige und lebensgefährliche Beschäftigung, gegen Gefahren des Betriebs, gegen Schaben der Erwerbsthätigkeit in Bezug auf die Moral und das Familien⸗ leben im weiteren Sinne und gegen Benachtheiligung und Ausbeutung seitens des Arbeitgebers durch Lohnregelung und Lohnzahlung. Die Arbeiterversicherung soll den Ar⸗ beiter gegen wirthschaftliche Nachtheile, die durch Krankheit, Betriebsunfälle, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Tod hervorgerufen werden, schützen. Es heißt dann weiter in der Einleitung: „Während die meisten europäischen Staaten auf eine jahrzehntelange Praxis in der Arbeiterschutzgesetzgebung und Deutschland und Oester⸗ reich auf eine praktisch machcesührte staatliche Arbeiterversicherung blicken können, steht ö— diesen Aufgaben noch fremd gegenüber. Auch Rußland hat die Nothwendigkeit der und staatlichen Arbeiterversicherung eingesehen, und seine Bestrebungen gehen den westeuropäischen auf diesem Gebiete parallel, vielleicht nur verschieden hinsichtlich der zu wählenden Mittel und Wege, welche bedingt werden durch die eigenartigen Bedürfnisse und Interessen des russischen Reichs“ Als Zweck der Schrift wird bezeichnet, nicht nur die jetzt zu Recht bestehende diesbezügliche Gesetzgebung mit ihren Vorzügen und Mängeln darzulegen, sondern auch die Geschichte ihrer Enfse ung, die in Aussicht gestellten und wünschenswerthen Reformen zu beleuchten. Dieser Aufgabe wird die Schrift in folgender An⸗ ordnung gerecht: Abschn. 1. Geschichtliche Entwickelung der Pro⸗ duktion in Rußland, insbesondere des Handwerks und der Industrie. 2. Lage der russischen Arbeiterwelt vor und nach Aufhebung

5 Abschreibung für Abnutzung statthaft ist. Abgesehen davon kommt in Be acht, daß Reparaturen wohl den vorzeitigen Verfall,

der Leibeigenschaft. 3. Geschichtliche Entwickelung der Arbeiter⸗

Rath Mugdan, Berlin. Der Entwurf eines Bürgerlichen Gesetz⸗

schutzgesetzgebung in Rußland. 4. Gegenwärtiger Zustand der Arbeiter⸗ schutzgesetzgebung in Rußland. 5. Gesetzgebung über Arbeitsvertrag und Arbeitslohn. In dem Schlußabschnitt „Vorschläge für die Zu⸗ kunft“ wird eine Neukodifikation der zerstreuten Bestimmungen als erforderlich bezeichnet, namentlich aber wird die Nothwendigkeit her⸗ vorgehoben, für die arbeitende Frau wirksamen und ausgedehnten

Schutz zu erlangen. Der zuverlässige Einblick, den die Schrift in die

Verhältnisse des russischen Reichs gewährt, ist dazu angethan, viele Vor⸗ urtheile zu erledigen. Ist der Schaden erst erkannt und kann demselben

durch die Gese gebung, wenn auch nicht ganz und sofort abgeholfen, so doch

entgegengewirkt werden, so darf man mit voller Zuversicht der

Besserung entgegensehen. In dieser Beziehung ist die Gesetzgebung

des einen Landes von internationaler Bedeutung. Wenn auf

hier in Frage stehenden Gebiet die deutsche Gesetzgebung bahnbrechend

gewesen ist, so ist es erfreulich, die Fortentwickelung in anderen Staaten

zu beobachten. Landwirthschaft.

Die Hefte I und II des Journals für „Landwirthschaft“, redigiert von Professor Dr. G. Liebscher, Direktor des landwirth⸗ schaftlichen Instituts der Universität Göttingen (Verlag von Paul Parey⸗Berlin) haben folgenden Inhalt: ittheilungen aus der landwirthschaftlicheu Versuchsstation in Bonn. Bakteriologisch⸗ chemische Forschungen über die Ursachen der Stickstoff⸗Verluste in faulenden organischen Stoffen, insbesondere im Stallmist und in der Jauche, von R. Burri, E. Herfeldt und A. Stutzer. Zur Tiefkultur mit Untergrundsdüngung von Dr. Walter von Funke. Mittheilungen aus dem landwirthschaftlichen Institut der Universität Göttingen: VIII. Untersuchungen über die Bestimmungen des Düngerbedürfnisses der Ackerböden und Kulturpflanzen von Professor Dr. Liebscher.

Verschiedenes.

Der XVII. Jahrgang 1894 des Werks „Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte“, herausgegeben von der Direktion der Seewarte in Hamburg (gedruckt bei Hammerich und Lesser in Altona) hat folgenden Inhalt: Die Methoden der Chronometer⸗ Kontrole an Bord zum Zwecke der Längenbestimmung, nebst Tafeln zur Erleichterung der Reduktion von Dr. Fr. Bolte, Lehrer an er Navigationsschule in Hamburg; Breitenbestimmungen zur See von Dr. L. Ambronn, Observator der Sternwarte in Göttingen; Die Praxis der Sumner'schen Stand⸗ linien an Bord von Dr. Fr. Bolte; Das Marine⸗Chronometer und seine Verwendung in der nautischen Praxis von Dr. C. Stechert, Assistent der IV. Abtheilung der Seewarte; Ueber die Anwendung der Bessel'schen Formel in der Meteorologie, insbesondere die Berech⸗ nung der Koeffizienten in den Hauptfällen der meteorologischen Praxis von Dr. L. Großmann, Assistent bei der Seewarte; Graphische Tafeln für meteorologische und physikalische Zwecke, Theorie und An⸗ wendungen von Dr. Hans Maurer, stellvertretender Hilfsarbeiter des Direktors.

Zeitschriften

Im Junihest der „Deutschen Rundschau“ theilt der frühere Kriegs⸗Minister, General von Verdy du Vernois die ersten Abschnitte seiner persönlichen Erinnerungen an den Krieg von 1870/71 mit. An der Hand seiner Tagebücher und Briefe führt der Verfasser den Leser mitten hinein in die große Zeit der deutschen Siege und giebt aus dem reichen Schatz seiner Erlebnisse und Beobachtungen eine Fülle interessanter Einzelheiten über das Leben im Hauptquartier und zugleich eine Reihe von Porträts der hervorragendsten Führer des deutschen Heeres im letzten großen Kriege. Frich Schmidt zeichnet das Bild des heimgegangenen Gustav Freytag; seine, in einer Gedenkfeier des Vereins Berliner Presse“ gehaltene, dem Andenken Gustav Freytag's gewidmete Rede liegt im Wort⸗ laut vor. Einen werthvollen Beitrag zur Beurtheilung von Marine⸗ fragen giebt Vize⸗Admiral Batsch in einem Aufsatz „Staatskunst und Seegeltung“; der Idee einer ununterbrochenen „Entwicklung der Geistesgeschichte“ leiht Prof. Ludwig Stein fesselnden Ausdruck. In anziehendster Form behandelt August Weismann⸗Freiburg die Frage „Wie sehen die Insekten?“ Ein kleinerer Aufsatz Ludwig Fried länder's über die Thätigkeit dreier ostpreußischen Lehrer sowie eine politische Rundschau, literarische Notizen und eine Bibliographie bilden den weiteren Inhalt dieses Rundschauhefts, das an seiner Spitze die erste Hälfte einer Novelle: „Die gute Lorelei“ von Adolf Wil⸗ brandt bringt.

Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Ver⸗ waltung und Statistik, herausgegeben von Dr. Georg Hirth und Dr. Max von Seydel. V von G. Hirth in München und Leipzig. Aus den vorliegenden en 3, 4 und 5 des 28. Jahrgangs ist besonders ein Aufsatz hervorzuheben, betitelt: „Die geschichtliche Entwicklung des Kommunalabgabenwesens in Preußen und die wichtigsten prinzipiellen Bestimmungen des neuen Kommunalabgabengesetzes“, von Dr. Schön. Der Verfasser entrollt darin zunächst ein Bild der älteren Kommunalsteuerverhältnisse, giebt dann einen kurzen Abriß der Ent⸗ wicklung des Abgabenwesens in Städten und Landgemeinden der alten und neuen Provinzen des preußischen Staats bis zur Gegenwart und legt zum Schluß die leitenden Ideen der neuen Gesetzgebung dar. An einer solchen Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Kom⸗ munalabgabenwesens in beercher fehlte es bisher gänzlich; denn die Motive zum Kommunalabgabengesetz gehen zwar bis auf die Städte⸗ ordnung von 1808 zurück, beschränken sich jedoch auf die Anführung einzelner gesetzlicher Bestimmungen, ohne den den betreffenden Gesetzen zu Grunde liegenden Tendenzen nachzugehen. Weiter sind darin an größeren Artikeln noch enthalten: Die geschichtliche Entwicklung des Eisenbahn⸗Transportrechts in Preußen, mit besonderer Berücksichtigung des Eisenbahn⸗Tarifrechts, von Regierungs⸗Rath Dr. G. Eger. Die Auslieferungsverträge des Reichs, von Dr. Reitz. Ein⸗, Durch⸗ und Ausfuhrverbote und deren rechtliche Natur, von Dr. Ad. Arndt. Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend Erweiterung der Unfallversicherung. Die Taback⸗ besteuerung in Deutschland, Bericht des Ober⸗Zollinspektors Franz Graf in Passau über die Berathungen der Enquéte⸗Kommission.

„Die Aula“ nennt sich eine neue, im Verlage von R. W. Vobach zu München erscheinende Zeitschrift, welche „die Angehörigen aller Wissensgebiete in derselben Weise, wie die Aula der Universität die Hörer aller Fakultäten, vereinigen, ein die Natur⸗ und Geistes⸗ wissenschaften gleichzeitig umfassendes Organ sein will, das über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung und über die Strömungen im Kunstleben durch geeignete Abhandlungen orientiert“. Das erste Heft bringt folgende Aufsätze: Die Einheit des Geistes, von Moritz Carriere. Buddhismus und Christenthum, worin sie sich gleichen und unterscheiden, von Professor Dr. E. Hardy. Das römische und das deutsche Recht, von Professor Dr. J. Kohler. Ckämische Betrachtungen, von Professor Dr. W. Ostwald. Das Wesen der Seele, von Prof. Dr. J. Rehmke. Die Bedeutung der Tanz⸗ stücke für die Entstehung der Sonatenform, von Dr. Hugo Riemann. Die Tragweite der Hellentheorie von Prof. Dr. O. Hertwig. Warum ist eine Reform unseres Erbrechts nothwendig? von Prof. Dr. F. Bernhöft. Ueber die besondere Stellung der Astronomie in der gesammten Kulturarbeit, von Prof. Dr. W. Förster. Die Mathematik der alten Egypter, von Prof. Dr. L. Gegenbauer. Die gegenwärtigen Aufgaben der Aesthetik, von Prof. Dr. Konrad Lange. Die historische Entstehung der mechanischen Welt⸗ anschauung, von Prof. Dr. H. Siebeck. Inwieweit ist die Literatur

unseres Jahrhunderts für wissenschaftliche Betrachtung reif? von Dr. E. Wolff. Moderne Literatur, von demselben.