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E1141“
82
Inningen,
hausen,
feldbruck, früher Gastwirths in Entraching,
Mäünchen, Dachauerstraße, Sulzberg,
11) des Schmiedmeisters Carl Schmidt in
12) des Benedikt Bader, Taglöhner in Weilheim, als Erbe des Taglöhners Thomas Bader von dort, 13) des Söldners Georg Gerrer von Ascholds⸗
14) des Söldners Beno Dreher von Denklingen, 15) des Privatiers Josef Lautenbacher in Fürsten⸗
16) des Oekonomen Josef Stoßberger in Berghof, Gemeinde Indelsdorf, früher von Iffeldorf,
17) des Oekonomen Xaver Hauber von Simmer⸗ b
er ½) des Strohhuthändlers Josef Seeleger von 19) der Oekonomenswittwe Josefa Eberhard von
20) der Oekonomen Theodor, Josef und Thomas Waibel, als Erben des verstorbenen Thomas Waibel in Gunzesried, 1
21) des Gütlers Leonhard Baldhammer in Lands⸗ ham, Post Feldkirchen, der stlass hefran Maria Schneiderbaur in Irsching, Post Vohburg, 23) des Braugehilfen Ludwig Mayr, früher Gast⸗ wirth in Hasmoning,
beschließt das Kgl. Amtsgericht Augsburg in Anwendung des Art. 69 b. Ausf.⸗Ges. zur R.⸗Z.⸗P.⸗O. und K.⸗O. und der Verordnung vom 10. Oktober 1810, § 823 fg. R.⸗Z.⸗P.⸗O., nachdem den Erforder⸗ nissen in § 840 R.⸗Z.⸗P.⸗O. genügt ist, bei gegebener Zuständigkeit
I. Es sei das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung der Geschäftsantheilscheine und Quittungsbücher des landwirthschaftlichen Kredit⸗ vereines Augsburg, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, einzuleiten, und zwar
ad Ziff. 1 des Antheilscheines vom 30. Juli 1891 Nr. 46 036 mit Dividenkupons vom 31. März 1892 bis dahin 1903, verloren durch Brand seit dem 14. Oktober 1892, über 100 ℳ,
ad Ziff. 2 des Quittungsbuches Nr. 26 085 vom 1 1889 über 96 ℳ, verloren seit 4. Oktober
7
ad Ziff. 3 des Quittungsbuches vom 19. Juli 1892 über 67 ℳ Nr. 29 702, verloren durch Brand im Jahre 1894,
ad Ziff. 4 des Antheilscheines vom 1. Juni 1891 Nr. 45 723 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. März 1892 bis dahin 1903, verloren seit 15. Juni 1892,
ad Ziff. 5 des Antheilscheines vom 23. April 1889 Nr. 41 384 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. März 1891 bis 31. März 1903, verloren seit 16. November 1893,
ad Ziff. 6 des Antheilscheines vom 6. September 1892 Nr. 48 201 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. März 1893 bis dahin 1903, verloren durch Brand am 17. September 1893,
ad Ziff. 7 desgleichen vom 20. Februar 1881. Nr. 25 784 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. März 1893 bis 31. März 1912, verloren seit 25. April 1892,
ad Ziff. 8 desgleichen vom 5. November 1881 Nr. 27 855 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. März 1885 bis 31. März 1892, verloren durch Brand im Juli 1894, .“
ad Ziff. 9 desgleichen vom 26. April 1892 Nr. 47 400 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. März 1895 bis 1903, verloren seit 15. Mai 1893,
ad Ziff. 10 desgleichen vom 22. Februar 1881 Nr. 25 841 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. März 1884 bis dahin 1892, verloren seit 1891,
iff. 11 desgleichen vom 31. Mai 1878 mit Dividendenkupons vom 31. März 2, verloren seit 1884, eichen vom 10. Mai 1876 und Nr. 17 960 und 24 610 über je 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. März 1882 bis dahin 1892, bezw. ohne solchen, verloren seit 11. August 1894,
ad Ziff. 13 desgleichen vom 7. März 1887 Nr. 36 390 über 100 ℳ ohne Kupons, verloren durch Brand seit 1888,
ad Ziff. 14 desgleichen vom 29. Dezember 1883 Nr. 31 349 über 100 ℳ ohne Kupons, verloren seit 3. Juli 1894,
ad Ziff. 15 desgleichen vom 20. Mai 1877 Nr. 20 272 über 100 ℳ mit Kupons vom 31. März 1879 bis 1892, verloren seit 20. Mai 1879,
ad Ziff. 16 desgleichen vom 12. März 1880 Nr. 24 144 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. März 1883 bis dahin 1892, verloren durch
Brand seit 1884,
ad Ziff. 17 desgleichen vom 22. Januar 1878
Nr. 21 016 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. März 1893 bis dahin 1912, verloren seit 13. November 1894,
ad Ziff. 18 desgleichen vom 15. Juli 1875 Nr. 15 014 über 100 ℳ ohne Kupons, verloren seit 1894,
ad Ziff. 19 desgleichen vom 30. März 1881 Nr. 26. 097 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 3. 1. März 1882 bis dahin 1892,
22d Ziff. 20 desgleichen vom 20. Dezember 1881 Nr. 28 087 über 100 ℳ mit Dividendenkupons vom 31. M. urz 1883 bis 31. März 1892,
ad Z. ff. 21 desgleichen vom 25. Juni 1881 Nr. 26 94 4, ohne Kupons über 100 ℳ verloren “ 2.0 „Quittungsbuch vom 17. November 1886 Nr. 22 07. 3 über 94 ℳ verloren seit 1890,
ad Ziff. 23 Amtheilsschein vom 6. März 1878 Nr. 21 119 über 1 20 ℳ mit Kupons vom 31. März 1880 bis dahin 10 92, verloren durch Brand seit 8 Aufgebotstermin wird bestimmt auf Mitt⸗ woch, den 15. Apr. 1 1896, Vormittags 8 ½ Uhr, Sitzungssaal Nr. J, parterre links.
III. An die Inhaber der sub I bezeichneten Ur⸗ kunden ergeht die Aufforderung⸗ spätestens im Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte bei Gericht anzumelden und die ÜUrkunden vorzulegen, andernfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Angsburg, den 1. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht. (L. S.) Fischer.
“
(7677] Aufgebot. 8
Die Lehrerin Auguste Thumann und deren
Schwester Anna Thumann, beide zu Burxtehude, habem das Aufgebot des auf den Namen der weil.
10) des Oekonomen Josef Schneider in Ingolstadt,! Flarinde Thumanp lautenden Sparkassenbuches der Sehültedafse 169,
Spar⸗ und Leihkasse Altenlandes in Jork Nr. 4792 über 349 ℳ 32 ₰ beantragt. Die Lehrerin Auguste Thumann allein hat ferner um Erlaß des Aufgebots des auf ihren Namen lautenden Sparkassen ouches Nr. 493 derselben Sparkasse über 1071 ℳ 22 ₰ ersucht. Der Inhaber der Sparkassenbücher wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 6. November 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, an Gerichtsstelle, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Sparkassenbücher er⸗ folgen wird. — ork, den 20. April 1895. 8 önigliches Amtsgericht. II.
4
[21652] Ankagehobsazas Die Abrechnungsbücher der Sparkasse des Kreises Oschersleben zu Oschersleben a. Nr. 11 729 1 über 400 ℳ, ausgefertigt für den Dienstknecht Friedrich Bierwisch zu Pabstorf, b. Nr. 61421 über 107,02 ℳ, ausgefertigt für die Wittwe Caroline Floreck zu Eggenstedt, c. Nr. 8018 über 22,05 ℳ, ausgefertigt für Hein⸗ rich Gröbler zu Hordorf, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Eigenthümer, nämlich: zu a. des Dienstknechts Friedrich Bierwisch zu Pabstorf, . zu b. der Wittwe Caroline Pauline Floreck, geb. Katschmareck, zu Eggenstedt, 6 — c. des Arbeiters Heinrich Gröbler zu Oschers⸗ leben, amortisiert werden. Es werden daher die Inhaber der Bücher aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin den 29. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widri⸗ genfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Oschersleben, den 27. Funi 1895. Königliches Amtsgericht. Die dem Aufenthalt nach unbekannten Personen: 1) Wittwe Wilhelm Boeving, Katharina, geb. Bruder, 2) Katharina — genannt Kätchen — Bruder, 3) Elise Bruder — Name des Ehemanns un⸗ bekannt, werden zur Wahrung ihrer Rechte an dem unter Artikel 1073 der Gemeinde Hastenrath eingetragenen Grundstück auf Mittwoch, den 18. September 1895, Vorm. 10 Uhr, in das hiesige Gerichts⸗ gebäude, Zimmer 20, geladen. Düren, den 1. Juli 1895. Kbönigliches Amtsgericht. Veo
[21647] Aufgebot.
Die Wittwe Magdalene Schrader, geb. Koch, zu Göddeckenrode hat den Antrag gestellt, zum Zweck der Besitztitelberichtigung das im Grundbuch von Hornburg Flur Band XIV Blatt 277 auf den Namen des verstorbenen Einwohners Heinrich Moll zu Göddeckenrode eingetragene Ackerstück von einem Morgen, auf der Bettsbühre neben Timpe gelegen, welches sie seit dem Jahre 1868 wentbündia besitzt, aufzubieten. Für das bezeichnete Grundstück und eine Wiese in den Lehdewiesen ist bei der Separation der Ackerplan überm Apellenwege im Keunenkampe Nr. 1760 Kartbl. 5 Parz. 62 Hornburger Flur von 28 a 60 qm ausgewiesen. Alle bekannten und un⸗ bekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amts⸗ gericht, Zimmer Nr. 9, am 5. Februar 1896, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufzebotstermin anzumelden und ihr vermeintliches Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Eintragung des Besitz⸗ titels für die Antragstellerin erfolgen wird.
Osterwieck, den 25. Juni 1895.
Ksöhnigliches Amtsgericht. [21642] Aufgebot.
Mittels Rezesses Nr. 22 904 vom 11./24. Mai d. J., bestätigt am 31. Mai d. J., ist zwischen der Herzoglichen Kammer, Direktion der Forsten, zu Braunschweig und der Wittwe des Brinksitzers Friedrich Heine, Friederike, geb. Bauerochse, sowie deren Söhnen Ferdinand, Heinrich, Wilhelm, Friedrich und August Heine, sämmtlich zu Wolfs⸗
agen, die Ablösung der dem Gehöfte No. ass. 95 zu Wolfshagen zustehenden Berechtigung zum Bezuge forstzinsfreien Bauholzes aus den Herzoglichen Forsten gegen eine Kapitalentschädigung von 358 ℳ nebst Zinsen zu vier Prozent p. a., vom 1. Januar 1895 an gerechnet, vereinbart worden. Auf Antrag der genannten Behörde werden alle diejenigen, welche
nsprüche an die abgelöste Berechtigung bezw. das Ablösungskapital zu haben vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, solche Rechte spätestens in dem zur Aus⸗ zahlung des vorgedachten Entschädigungskapitals auf den 13. August 1895, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen 22 Antragstellerin gegenüber ausgeschlossen sein sollen. 8
Lutter a. Bbg., den 25. Juni 1895.
Herzogliches Amtsgericht. H. Huch.
[21641] Aufgebot. 23. April
Mittels Rezesses Nr. 22903 vom 3. Mal d. Irs.,
3 bestätigt am 24. Mai d. Irs., ist zwischen Herzog⸗ licher Kammer, Direktion der Forsten, in Braun⸗ schweig und dem Brinksitzer Andreas Schlüter unter Zustimmung seiner Ehefrau, Sophie, geb. Hamann, zu Nauen die Ablösung der dem Gehöft No. ass. 15 zu Nauen zustehenden Berechtigung zum Bezuge einer Brennholz⸗Naturalrente aus den Herzoglichen Forsten gegen eine Kapital⸗Entschädigung von 1000 ℳ nebst Zinsen zu 4 % p. a., vom 2. Januar d. Irs. an gerechnet, vereinbart worden. Auf Antrag Herzog⸗ licher Kammer, Direktion der Forsten, in Braun⸗ schweig werden alle diejenigen, welche Ansprüche an die abgelöste Berechtigung bezw. das Ablösungs⸗ Kapital zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Rechte spaͤtestens in dem zur Auszahlung des vorgedachten Ablösungs⸗Kapitals auf den 13. August cr., Morgens 10 Uhr, vor unter⸗ zeichnetem Gericht angesetzten Termin anzumelden,
8 8
wivrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen der Antrag⸗ scellerin gegenüber ausgeschlossen werden sollen. Lutter a. Bbg., den 25. Juni 1895. Herrzogliches Amtsgericht. H. Huch. 3
[21650] Aufgebot.
Der am 22. Mai 1810 zu Kaarssen geborene Schiffer Johann Heinrich Fabel, Sohn des Haus⸗ wirths Heinrich Diedrich Fabel und dessen Ehefrau Margarethe Dorothee, geb. Hose, daselbst, ist seit dem 19. November 1865 verschollen. Er soll an diesem Tage auf der Schiffahrt zwischen Hamburg und Bergedorf in der Elbe ertrunken sein. Sicherer Nachweis hierüber, wie irgendwelche Nachricht über sein Fortleben ist seitdem nicht eingetroffen. Auf den begründeten Antrag der Tochter desselben, der Wittwe des Arbeiters Heinrich Ohlhoeft, Marie, geb. Fabel, aus Kaarssen wird der Vorbezeichnete aufgefordert, sich bis zum 10. Juli 1896, Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll. Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung und für den Fall demnächstiger Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.
Neuhaus a. E., den 11. Juni 1805h.
Königliches Amtsgericht.
[21646]
Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Ackermanns Wilhelm Fritze in Poppau, werden die unbe⸗ kannten Erben des am 19. November 1894 zu Salzwedel verstorbenen Dienstknechts Wilhelm August Schmidt von Poppau aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 20. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen und Rechten auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem si meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung desselben dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu verlangen berechtigt ist, sich vielmehr 85 der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß.
Beetzendorf, den 27. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht.
[21649] Aufgebot. 1
Auf Antrag der Frau Catharine (Catharina) Friederike Adelheid, geb. Rüthling (Büthling), des verstorbenen Gastwirths Christoph Friedrich Wilhelm Geveke Wittwe, vertreten durch die hiesigen Rechts⸗ anwalte Dres. jur. Behn, Kaemmerer und Niemeyer, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
Es werden
1) alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 22. April 1895 verstorbenen Gastwirths Christoph “ Wilhelm Geveke Erb⸗ oder sonstige
Ansprüche zu haben vermeinen;
2) alle diejenigen, welche den am 9. Mai 1895 hierselbst publizierten Bestimmungen der §§ 1 bis 5 des von dem genannten ECrblasser in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau, der Antrag⸗ stellerin, am 20. März 1895 hierselbst s teten Testaments widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ erichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spatestens aber in dem auf Freitag, den 25. Oktober 1895, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin im Juftizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ ““ — bei Strafe des Ausschlusses. 8 8
Hamburg, den 26. Juni 1895. 8
Das Amtsgericht Hamburg.
Abtheilung für “ —
5 (gez.) Tes dorpf Dr. 8 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[21645] Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Bäckermeisters Friedrich Fischer zu Gunsleben, werden die unbe⸗ kannten Erben des am 14. Dezember 1892 zu Gunsleben verstorbenen Knaben Gustav Heinrich Mosel ebendaher, geboren am 31. Januar 1879, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 2. Mai 1896, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, vbee dieselben mit ihren Ansprüchen auf den achlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem si meldenden und legitimierenden Erben, in Ermange⸗ lung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden und der sich später meldende Erbe alle Ver⸗ fügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß. .
Oschersleben, den 27. Juni 18905.
Königliches Amtsgericht
[21129] Oeffentliche Bekanntmachung.
Die am 20. Januar 1895 verstorbene Frau Musik⸗ lehrer Stock, geb. Wilker, hat in dem mit ihrem Ehemanne errichteten am 18. Juni 1895 publizierten Testamente vom 20. Oktober 1888 ihre Verwandten sowie die ihres Ehemannes bedacht. 6“
Berlin, den 25. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
[21155]/ Verschollenheitserklärung.
Nr. 9784. Das Großherzogliche Amtsgericht Frei⸗ burg hat unterm Heutigen verfügt: Nachdem auf diesseitige Aufforderung vom 23. Mai 1894 Nr. 7166 Leben oder Tod des Hermann Gärtner, geboren den 15. Mai 1828, nicht festgestellt werden konnte, wird derselbe für verschollen erklärt.
Freiburg, den 21. Juni 1895.
Der Gerichtsschreiber des Gr. Am
(L. S.) Schenk
21655] 8 Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts oom 22. Juni 1895 ist der am 18. September 1825 zu Kannawurf geborene Leine⸗ b Carl Eduard Sennewald für todt erklärt. “ Heldrungen, den 22. Juni 1895. Königliches Amtsgericht. [21465] Bekanntmachung. b Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 27. Juni 1895 ist der am 16. März 1839 in Kulm geborene Arbeiter Wilhelm Ludwig Adrian für todt erklärt worden. F. 13/95⁶. Kulm, den 28. Juni 1895. Königliches Amtsgericht.
[21450] Im Namen des Königd,
In Sachen betreffend die Todeserklärung des Häuslers Carl Rittau, zuletzt in Stein wohnhaft, hat das Königliche Amtsgericht zu Rybnik auf die mündliche Verhandlung vom 19. Juni 1895 durch den Amtsrichter Riedel für Recht erkannt:
I. Der Häusler Carl Rittau, zuletzt in Stein wohnhaft, wird für todt erklärt.
II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus seinem Nachlaß zu entnehmen.
Verkündet am 19. Juni 1895. Scheffler, Aktuar, als Gerichtsschreiber.
[21159] Bekanntmachung.
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 4. September 1894 hierselbst verstorbenen Haus⸗ eigenthümers und Restaurateurs Heinrich Ernst Neumann, ist durch Ausschlußurtheil vom 7. Juni 1895 beendet. 1
Berlin, den 24. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[21442] Bekanntmachung. Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 14. No⸗ vember 1894 (Maklers) Karl Gustav Boer ist beendet. Berlin, den 25. Juni 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 81.
—
[21443] Aufgebot.
Nr. 31 847. Durch Urtheil Gr. Amtsgerichts, III, hier vom 21. Juni wurde in dem auf Antrag der Frau Hofrath Mayer Wwe. in Cannstadt ein⸗
eleiteten Aufgebotsverfahren der Pfandbrief der
hein. Hypothekenbank Mannheim Serie 56 Litt. A. Nr. 1475 über 2000 ℳ für kraftlos erklärt.
Mannheim, den 26. Juni 1895. 8
Z1 Amtsgerichts. alf.
[21653] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutkgen Tage ist nachfolgende Urkunde für kraftlos erklärt worden: Das Rechnungsbuch der Anhalt ⸗Dessauischen Landesbank Nr. 2327 über 1638 ℳ auf den Namen der Carkd Giebeler'’schen Erben in Cöthen lautend. Dessau, den 21. Juni 1895. Kerzoglich e Amtsgericht. . ast.
[216400 Im Namen des Königs! Verkündet am 28. Juni 1895. J. A.: Grotjahn, als Gerichtsschreiber. Auf Antrag der Eheleute Brennereibesitzer Franz Beckmann und Therese, geb. Langenohl, zu Böckum, vertreten durch Rechtsanwalt Dunker zu Lippstadt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lippstadt durch den Gerichts⸗Assessor Kersting für Recht: Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu
Lippstadt Nr. 28880, lautend über 854,34 ℳ und
ausgestellt auf den Namen Therese Frische in Merklinghausen, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last. V. R. P1E169
[21659] In Sachen kassenbuches
betreffend das Aufgebot des Spar⸗ r. 7315 der hiesigen Sparkasse hat
das Königliche Amtsgericht zu Marsberg unterm
26. Juni 1895 für Recht erkannt:
Das Sparkassenbuch Nr. 7315 der Sparkasse zu Marsberg über 360 ℳ, ausgefertigt für die Wittwe Maurer Franz Runte gen. Kuns zu Obermarsberg, wird für kraftlos erklärt, die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt.
Marsberg, den 26. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht.
[21173] -IF Auf den Antrag der Handlung Leo Paleari & Cie.
zu Alkmaar in Holland, vertreten durch Rechtsanwalt
Dr. Holdheim in Frankfurt a. M., erkennt das Koniclige Amtsgericht, Abth. IV, zu Frankfurt a. M. für Recht:
Die nachfolgend bezeichneten Urkunden:
1) ein von der Antragstellerin am 23. Mai 1894 über 128 ℳ 65 ₰ ausgestellter, am 15. August 1894 an die Ordre der Antragstellerin zahlbarer, auf Julius Wiesbader zu Frankfurt a. M. gezogener und von diesem acceptierter Wechsel,
2) ein von Julius Wiesbader zu Frankfurt a. M. am 25. Mai 1894 über 125 ℳ ausgestellter, am 18. August an die Ordre des Ausstellers zahlbarer,
auf G. Sendelbach in Frankfurt a. M. gezogener 1
und von diesem acceptierter Wechsel, auf der ück⸗ seite durch Indossament auf die Antragstellerin und von dieser auf W. Schimmelpfeng übertragen,
3) ein von Julius Wiesbader am 22. Mai 1894 über 223 ℳ 25 ₰ ausgestellter, am 5. Oktober 1894 an die Ordre der Antragstellerin zahlbarer, auf L. Wagner in Frankfurt a. M. gezogener und von diesem acceptierter Wechsel, auf der Rückseite durch Indossament auf die Antragstellerin und von dieser auf W. Schimmelpfeng übertragen,
werden Für kraftlos erklärt.
Frankfurt a. M., den 21. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht. IV.
121456]
zu Berlin verstorbenen Banquiers
12. Jun
Bekarmtmachung. 8 Durch Urtel vom heutigen Tage ist der vom rganisten Anton Wyreébek in Wongrowitz an die rdre des Handelsmanns Adolf Mendel in Czarnikau n Höhe von 110 Thalern ausgestellte, nach Sicht ahlbare Wechsel d. d. Czarnikau, den 30. September 869, welcher durch Blanko⸗Giro auf Franz Kujawski eediehen und demnächst an Mendel zurückindossiert orden ist, für kraftlos erklärt worden. Czarnikan, den 27. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht.
Die zu den Akten, betreffend die Beschlagnahme nd Zwangsversteigerung des Rittergutes Brütz, . p. Neu⸗Brütz, R.⸗A. Goldberg, bisher dem Carl uyken gehörig, nicht eingereichten Hypothekenscheine ber die zu dem Hypothekenbuche eingetragenen For⸗
erungen: groß 1166 Thaler 32 Schillinge
Fol. 6, Kurant,
Fol. 20, groß 3000 ℳ,
Fol 39, groß 3500 ℳ, 8 ol. 101, groß 10 000 ℳ, werden hierdurch für ungültig erklärt.
Goldberg i. M., den 27. Juni 1895.
Grohßherzoglich Meckl.⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[21460] Ausschlußurtheil. 8 Dokument über 55 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. auf Friedeberg Vorstadt Bl. 29 Abth. III Nr. 1 für J. Fr. Meyer, zediert an die Kirchenkasse hier, wird für kraftlos erklärt. Friedeberg N.⸗M., den 27. Juni 1895. Königliches Amtsgericht.
[21459]
Auf den des Arbeitsmanns Jesper Sörensen Bork in Hadersleben erkennt das Königliche Amts⸗ gericht, I, zu Hadersleben durch den Amtsgerichts⸗ Rath Rissom für Recht:
Die Obligation vom 31. Mai 1860 über früher 50 Rbthlr. dän. Reichsmünze, jetzt 112,50 ℳ, nebst 4 % jährlicher Zinsen, eingetragen im Grundbuche von Fas eleben Band XII Blatt 43 Abth. III Nr. 3 für das Versorgungsinstitut in Hadersleben, wird für kraftlos erklärt.
Hadersleben, den 15. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[21637] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 27. Juni 1895 ist die aus dem Hypothekenbriefe vom 9. Januar 1879 der Schuld⸗ urkunde von demselben Tage bestehende “ urkunde über die auf den Grundstücken Gr. Laszewo Bl. 26 und 85 in Abthl. III Nr. 2 und bezw. 1 eingetragen gewesene und nach Zuschreibung dieser Grundstücke zu dem Grundstück Gr. Laszewo Bl. 74 auf letzterem Grundstück in Abthl. III Nr. 2 haftende, zur Zeit noch in Höhe von 900 ℳ nebst
Zinsen validierende Darlehnsforderung für kraftlos
erklärt. (III. F. 4/95.) Strasburg, den 27. Juni 1895. 8 Königliches Amtsgericht.
[21638] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königl. Amtsgerichts zu Bismark vom 28. Juni 1895 ist das Hypotheken⸗ instrument vom 18. Mai 1817 über das im Grund⸗ buche von Grünenwulsch Band I Blatt Nr. 3 Abth. III Nr. 1 a. und b. für Dorothee Elisabeth und Jvachim Friedrich Reitzenstein zu Grünenwulsch eingetragene Muttergut von je 85 Thlr. = 255 ℳ und das Hepotbekenkistrumen vom 15. August 1817 über die ebenda sub Nr. 2 für die Braut des Kossathen Johann Christian Reitzenstein, Ilse Sophie Lühe zu Grünenwulsch, eingetragene Illaten⸗ forderung von 120 Thlr. = 360 ℳ nebst Aussteuer für kraftlos erklärt worden.
Bismark, den 28. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht.
[21445] Bekanntmachung. vXM“ Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 22. Juni cr. ist der Zweighypo⸗ thekenbrief über die auf Janowko Blatt 13 und 51 in Abth. III Nr. 5 und bezw. 3 für die Königliche Gerichtskasse Strasburg eingetragen gewesene, in der Subhastation des Grundstücks Janowko Bl. 13 durch Zahlung zur Hebung gekommene und als David⸗Lewicki'sche Streitmasse bei der Königlichen 111““ zu Marienwerder hinterlegte Post von 49 ℳ 75 ₰ Kosten für kraftlos erklärt. Strasburg, den 24. Juni 1895. Königliches Amtsgericht. [21458] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 25. Juni 1895 ist das nachstehend bezeichnete Hypothekendokument die Ausfertigung des Hypo⸗ thekenbriefes vom 18. Oktober 1878 verbunden mit der Ausfertigung der notariellen Verhandlung vom 14. Oktober 1878 als Urkunde über die im Grund⸗ buche von Bnin Blatt Nr. 103 in Abtheilung III Nr. 9 für die Wittwe Ernestine Luschus in Zerkow eingetragene Darlehnsforderung von 3000 Zinsen für kraftlos erklärt. 8 Schrimm, den 26. Juni 1895. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Mai 1895
König, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Generalaufgebot von Hypothekenbriefen pro Januar 1895 — VII. Gen. A. 109 — hat das Königliche Amtsgericht X in Danzig auf die mündliche Verhandlung vom 27. Mai 1895 durch den Gerichts⸗Assessor Pretzell für Recht erkannt:
Folgende Hypothekenurkunden:
1) die Hypothekenurkunde über 2500 Thaler, auf dem dem Hofbesitzer ee Wilhelm Müller in Käsemark gehörigen Grundstück Käsemark Blatt 28 in Abtheilung III unter Nr. 4 für die verwittwete Frau Susanna Maria Eggert, geb. v. Zglinicka, als Fzüfgem, auf Grund der Verhandlung vom und 15. Juli 1830 eingetragen,
2) die Hypothekenurkunde über 225 Thaler, auf dem dem Hofbesitzer Friedrich Wilhelm Müller in Käsemark gehörigen Grundstück Käsemark Blatt 28 in Abtheilung III unter Nr. 5 für die minorennen Geschwister:
[21452]
88
1) Augusta Conkordia Renate Emilie Wessel,
2) Johann Wilhelm Ehregott Wessel,
3) Carl Ludwig Wessel,] 8 aus dem Vergleich vom 12. Wen 1828 auf Grund der Verhandlungen vom 26. August 1829 und vom 12. Juni und 15. Juli 1830 eingetragen,
3) die Hypothekenurkunde über 375 Thaler, auf dem dem Töpfermeister Maximilian Wohlgemuth in Danzig gehörigen Grundstück Danzig, Tischlergasse Blatt 9 in Abtheilung III unter Nr. 1, ursprüngli für die Jungfrau Gebetha Lucina Thomsener als Restkaufgeld auf Grund des Vertrages vom 12. Fe⸗ bruar 1800 eingetragen und dann für den Geh. Kriegsrath Joachim Wilhelm v. Weikhmann auf Grund der Zession vom 29. März 1805 umgeschrieben,
4) die Hypothekenurkunde über 400 Thaler nebst 5 %, Zinsen auf dem der Frau Anna Hasse, geb. Podjaske, verwittwet gew. Reschke, in Jetau gehörige Grundstück Jetau Blatt 2 B. in Abtheilung III unter Nr. 3 von den ursprünglich für den Krug⸗ besitzer Peter Gottfried Schwartz als Darlehn auf Grund der Schuldurkunde vom 9. Februar 1849 ein⸗ etragenen 600 Thalern schließlich für die Wittwe
lorentine Neumann, geb. Mierau, in Langenau auf Grund des Erbrezesses vom 8. Oktober 1853 umge⸗ schrieben,
5) der Hypothekenbrief über 3463,39 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen auf dem dem Stellmacher Johann Ustarbowski und seiner Ehefrau Auguste, geb. Fischer, in Schellingsfelde gehörigen Grundstück Schellings⸗ felde Blatt 25 in Abtheilung III unter Nr. 4 für die Wittwe Wilhelmine Möbert, geb. Wahlstab, und den Fleischergesellen Richard Arthur Wannebeck in Danzig als Gütergemeinschafts⸗ und Erbantheil auf Grund des Rezesses vom 8. Dezember 1887 ein⸗ getragen,
6) die Hypothekenurkunde über 1500 Thaler nebst 5 % Zinsen auf dem dem Tischlermeister Edmund Neudeck gehörigen Grundstück Danzig, Baumgartsche⸗ Gasse, Blatt 49 in Abtheilung III unter Nr. 7 von den ursprünglich für den Maurer Böcker und dessen Ehefrau als Kaufgeld auf Grund des Vertrages vom 20. Juli 1864 eingetragenen 2000 ℳ, schließlich für den Rentier Johann Gotthilf Eckhoff in Lang⸗ fuhr auf Grund der Verhandlung vom 16. Oktober 1867 umgeschrieben,
7) Der Hypothekenbrief über 1500 ℳ nebst 5 % Zinsen auf dem der Frau Johanna Grünenberg, geb. Popp, gehörigen Grundstück Heubude Blatt 177 in Abtheilung III unter Nr. 1, ursprünglich für den Hofbesitzer Gottfried Hellwig als Darlehn auf Grund der Schuldurkunde vom 4. Februar 1893 eingetragen und dann für den Besitzer August Hannmann in Gr. Walddorf auf Grund der Zession vom 27. Ok⸗ tober 1894 umgeschrieben,
werden für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen den betr. Antragstellern zur Last. [21454] Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Juni 1895. Krietemeyer, Gerichtsschreiber 18
Auf Antrag, des Komponisten Carl Ludwig Wilhelm Hermann André zu Offenbach am Main, 2) des Kaufmanns Ferdinand Eduard Anton André daselbst, 3) der Marie Louise Helene Pauline André zu Minden, sämmtlich in dem Verfahren vertreten durch den Rechtsanwalt Filbry zu Lübbecke, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbecke für Recht:
Die über die Post Nr. 5 Abtheilung III Band 5 Blatt 95 des Grundbuchs von Isenstedt:
„83 Thaler 25 Sgr. 4 Pf. nebst 5 % Zinsen seit 1. Januar 1866 Judikat, 6 Thaler 9 Sgr. Kosten nebst den Kosten der Eintragung ad 1 Thaler 18 Sgr. aus dem ö1 Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Lübbecke vom 18. Sep⸗ tember 1866 und der Requisition des Prozeßrichters vom 17. März 1867 für den Kaufmann Chr. Meyer zu Hille eingetragen auf Nr. 1 und 2 des Titelblatts zufolge Verfügung vom 21. März 1867“ gebildete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt. 1.. des Aufgebots fallen den Antragstellern zur Last.
[21657]
Die über die auf dem Bürgerwesen Rösehof Nr. 27 in Hannover für die unverehelichte Marie Brunotte in Hannover in das General⸗Hypothekenbuch der Gartengemeinde Tom. VII Fol. 2464 und das Hypothekenbuch der Osterstraße sub Nr. 49 einge⸗ tragene und später in das Grundbuch von Hannover⸗ Altstadt Band X Blatt Nr. 933 Abth. III Nr. 2 übertragene Hypothek von 650 Thlr. Kour., welche später durch Erbgang auf:
a. die Ehefrau des Zahlmeisters a. D. Wilhelm Plümer, Dorothee Magdalene, geb. Brunotte, gen. Gabriel,
b. Karl Heinrich Brunotte, gen. Gabriel, daselbst, jetzt unbekannten Aufenthalts, übergegangen ist,
ausgestellte Hypothekenurkunde vom 8. Januar 1864 nebst “ vom 8. und 15. Ja⸗ nuar 1864, ist durch Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Hannover, den 20. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht. V.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 5. Juni 1805.. (gez.) Seroka, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Eigenthümer der betreffenden Grundstücke erkennt das Königliche Amtsgericht zu Johannisburg durch den Amtsrichter von Fumetti für Recht:
Folgende im Grundbuch eingetragene Posten werden für löschungsfähig ertlärt und deren Gläubiger mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, soweit ihnen ihre Ansprüche nicht vorbehalten sind. 8
Nr. 1. Turoscheln Nr. 7, dem Wirth Jacob Kalenka in Turoscheln gehörig, und Turoscheln Nr. 22, dem Kaufmann We b gehörig, eingetragen
zu Nr. 7 Abtheilung III Nr. 27 a, zu Nr. 22 Abtheilung III Nr. 12 (Erbtheilsforderung nebst 5 % Zinsen des Ludwig Dudda im Betrage von 120 ℳ) 1 Grund des Erbrezesses vom 21. Oktober 1863 und 25. März 1865 eingetragen.
Nr. 2. M. Pogobien Nr. 2, dem Grundbesitzer Wilhelm Nitschmann in M. Pogobien gehörig, Ab⸗ theilung III Nr. 5 Restkaufgeld von 210 ℳ fäͤr die Wittwe Anorthe Danielzick auf Grund des Vertrages vom 11. Juli 1861 eingetragen, vorbehaltlich der Rechte:
1) des Altsitzers Gottlieb Hellmanzik aus M. Pogobien, 2) der Wittwe Regine
[21447]
Jeromin, geborene Hell⸗ manzik, aus Locha in Rußland
8 8
3) des Losmanns Johann Ostrowski aus Bogu⸗
millen
3) Faulbruch Nr. 1, dem Rittergutsbesitzer Moritz Hasenwinkel in Faulbruch gehörig,
a. S” III Nr. 12 a 26 Thaler 7 Sgr. väterliches Erbtheil des Martin Sobolewski auf Grund des Erbtheilungsvergleichs vom 10. Juni 1816 eingetragen; auch wird das über die Post ge⸗ bildete Dokument, bestehend aus Ausfertigung des Erbtheilungsvergleichs vom 10. Juni 1816 nebst annektiertem Hypothekenschein für kraftlos erklärt: *
b. Abtheilung III Nr. 12 b. 38 Thaler Kollmische 85 der Wittwe Louise Czudnochowski, geb.
egodtka, und je 5 Thlr. 12 Sgr. 10 7⁄ Pf. väter⸗ liches Erbtheil der Geschwister Louise und Wilhelm Czudnochowski nebst 5 % Zinsen, auf Grund des Erbrezesses vom 1. Februar 1854 und der Nachtrags⸗ verhandlung vom 12. Mai 1854 eingetragen,
4) Alt Uszanny Nr. 41 und Alt Uszanny Nr. 17, eingetragen auf Alt Uszanny Nr. 41 Abtheilung III Nr. 3, S auf Alt Uszanny Nr. 17 Abthei⸗ lung III Nr. 6 290 ℳ Kaufgelderrückstand fir die Samuel und Charlotte, geb. Czarnietzki, Tessarrek⸗ schen Ehelente, eingetragen auf Grund des notariellen Vertrages vom 4. Mai 1864.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt. “
von Fumetti.
[21449] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerschts vom 22. Juni 1895 sind alle Eigen⸗ thumsprätendenten mit ihren Ansprüchen auf das Grundstück Koschmin Nr. 449 ausgeschlossen worden. Koschmin, den 22. Juni 1895. “ Keoönigliches Amtsgericht.
8
[21658]
Die Urkunde vom 1./4. Mai 1866 über die im Grundbuche von Fürstenau Band IV Blatt 141 Abtheilung III Nr. 5 zu Lasten der Wittwe Gast⸗ wirth Adolf Hankers, geborene Ahaus, hierselbst, für den Gerichtsvogt J. F. Montag in Hildesheim eingetragene Hypothek von noch 90 ℳ ist durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 11. Juni d. J. für kraftlos und alle Rechte des unbekannten Inhabers dieser Urkunde für erloschen erklärt.
Fürstenau, den 25. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht.
[21660] Im Namen des Königs!
Verkündet am 26. Juni 1895. Referendar Ascher, als Gerichtsschreiber. „Auf den Antrag der Besitzer Franz und Johann Piotrowski in Lobdowo, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Ruhnau aus Briesen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Briesen durch den Gerichts⸗Assessor
Pochhammer für Recht: 8
Der Hypothekengläubiger Otto Alexander Kielich oder Kühlich bezw. seine Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die aufgebotene Post Lobdowo Blatt 66 Abtheilung III Nr. 1 a. aus⸗ geschlossen, und die Post wird im Grundbuche ge⸗ löscht werden.
[21656] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Holzhändlers Hermann Scho zu Ochtrup, vertreten durch den Justiz⸗Rath Dupré zu Burgsteinfurt, ist am 21. Juni 1895 nachstehen⸗ des Ausschlußurtheil erlassen:
Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Wettringen Band 9 Blatt 13 zum Vortheil der 4 Geschwister Knöpper, Maria Anna, Johann Bernard, Bernard Hermann, Bernard Hein⸗ rich, zu Wettringen, eingetragene Abfindung von zusammen 235 Thalern aus dem Theilungsrezesse vom 15. März 1820 ausgeschlossen. “
Burgsteinfurt, den 22. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[21639
In Sachen, betreffend das Aufgebot der nach⸗ bezeichneten, Band 26 Blatt 16 des Grundbuchs von Epe, woselbst der Ackersmann Gerhard Hermann Rensing im Kirchspiel Epe als Eigenthümer ein⸗ getragen ist, und Band 20 Blatt 46 des Grundbuchs von Epe, woselbst der Kaufmann Johann Arentzen in Gronau als Eigenthümer eingetragen ist, ein⸗ getragenen Posten, nämlich:
a. einer Post von dreihundert und fünfzig Gulden holländisch Darlehn mit drei Prozent Zinsen und Kosten laut Obligation vom 2. Dezember 1802 für die Wittwe Johann Wilderink in Gronau, ein⸗ getragen auf Instanz des G. H. Wilderink daselbst,
b. einer Post von hundert Thaler Markgeld mit drei Thaler fünf und zwanzig Stüber jährlicher Zinsen und Kosten laut Obligation vom 29. Sep⸗ tember 1763 für das Kloster Glane, eingetragen auf Instanz des Dirk Bremmers daselbst,
c. einer Post von dreihundert und fünfzig Gulden Darlehn mit vier Prozent Zinsen und Kosten laut Obligation vom 30. Mai 1763 für Adelheid Ter⸗ meulen, Wittwe Johann Bremmers, eingetragen auf Instanz des Heinrich Wilderink in Gronau,
d. einer Post von fünf und achtzig Thaler Abdikat laut Urkunde vom 14. November 1817 resp. 11. Ok⸗ tober 1820 für den Joh. Heinrich Buß,
e. einer Post von drei und siebenzig Thaler Ab⸗ dikat laut Urkunde vom 22. April 1826 für Johann Gerhard Heinrich und Johann Gerhard Buß und das Aufgebot des Hypotheken⸗Instruments, welches über die auf den vorbezeichneten Grundbuchblättern eingetragene Post von achtzehle Thalern Spezies Darlehn mit fünf und vierzig Stüber jährlicher Zinsen und Kosten laut Schuldscheins vom 24. Juni 1677 für die Armen zu Gronau gebildet ist, und das Aufgebot der Band 26 Blatt 16 des Grund⸗ buchs von Epe in der zweiten Abtheilung unter Nr. 2 eingetragenen Post von zwei und dreißig Thalern als Rest eines Ablösekapitals für einen ex decreto vom 28. Dezember 1816 eingetragenen Brockzehnten von einem Scheffel Roggen, zwei Scheffel Buchweizen und alle drei Jahre fünfzehn Stüber Weinkauf und der auf demselben Grund⸗ buchblatte in der dritten Abtheilung unter Nr. 2 eingetragenen Post von zweihundert Thaler Kon⸗ ventions⸗Münze Darlehn mit vier Prozent Zinsen und Kosten laut Obligation vom 28. Februar 1811 für die Brüder Bernard und Lambert Wilderinck in Gronau, eingetragen auf Instanz des G. H. Wil⸗ derink daselbst, hat das Königliche Amtsgericht zu
Ahaus am 29. Mai 1895 für Recht erkannt, daß betreffs der vorstehenden unter; 8, d. und
aufgeführten und der beiden zuletzt gedachten Posten von zwei und dreißig Thalern und zweihundert Thalern Konventions⸗Münze nebst'Zinsen und Kosten die eingetragenen Gläubiger resp. deren Rechtsnach⸗ folger mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ zuschließen seien und daß das Hypotheken⸗Instrument über die vorgedachte Post von achtzehn Thalern Spezies mit fünf und vierzig Stübern jährlicher Zinsen und Kosten für kraftlos zu erklären sei und daß die Kosten den vorgedachten Personen Rensing und Arntzen zur Last zu legen seien. Ahaus, den 5. Juni 1895. Königliches Amtsgericht.
[211499) Im Namen des Königs! Verkündet am 28. Juni 1895. Nordt, Aktuar, als Gerichtsschreiber. „Auf den Antrag des Oekonomen August Hermann Börsch in Gernstedt erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Naumburg a. Saale durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Kaßner für Recht:
A. die Hypothekendokumente:
I. über 2000 Thaler Darlehen, eingetragen im Grundbuche von Gernstedt Bd. I Blatt 24 in Ab⸗ theilung III Nr. 5 für den verstorbenen Gold⸗ schmiedemeister Wilhelm Ferdinand Otto, früher zu Naumburg a. Saale, bestehend aus:
a. der Ausfertigung der notariellen Schuldver⸗ schreibung vom 28. Oktober 1851,
b. dem Hypothekenschein vom 10. Novemberz1851,
II. über 1500 Thaler Darlehen, eingetragen im Grundbuche von Gernstedt Band I Blatt 16 Ab⸗ theilung III Nr. 4 für den oben bezeichnetenGold⸗ schmiedemeister Otto, bestehend aus:
a. der Ausfertigung der notariellen Schuld⸗ und Hypothekenverschreibung vom 28. Oktober 1851,
b. dem Hypothekenscheine vom 10. November 1851,
werden für kraftlos erklärt.
B. Die Kosten des Verfahrens hat der Antrag⸗ steller zu tragen. 8 [21156] Bekanntmachung.
Die Hypothekenurkunde über ursprünglich 4500 ℳ, jetzt noch gültig in Höhe von 3600 ℳ Kaufgelder⸗ L. eingetragen aus dem Vertrage vom 4. Dezember 1883 für den früheren Schiffer Mathias Buchloh von hier Band X Bl. 97 Abtheilung III Nr. 5 des Grundbuchs von Mülheim wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.
Mülheim a. d. Ruhr, 24. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht.
[21150] Bekanntmachung. 8 Auf Antrag des Schneiders Gregor Figurski in Besnitza ist durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage das Dokument über die Hypothek von 91 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf., ein auf Ruda Blatt 100 Abth. III. Nr. 7 für Mathias Figurski eingetragenes und dem Gregor Figurski abgetretenes Muttererbe, für kraftlos erklärt worden. 8 8
Lautenburg, den 21. Juni 1895. Königliches Amtsgericht.
[21162] Bekanntmachung. .“ Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts II zu Berlin Abtheilung 16 vom 12. Juni 1895 ist das Hypothekendokument vom 8. April 1873 über die auf dem Grundstücke Nr. 476 Alt⸗Schöne⸗ berg Abtheilung III Nr. 2 für den Rentier, früheren Oekonomen Rudolf Theodor Willmann zu Alt⸗ Schöneberg eingetragene Forderung rückständiger Kaufgelder im Betrage von dreitausend Thalern für kraftlos erklärt worden. 8
Berlin, den 15. Juni 1895. Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 16.
[211577 Im Namen des Königs! Verkündet am 24. Juni 1895. Referendar Heiliger, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Rentiers J. G. Emmermann in Celle — vertreten durch den Rechtsanwalt Kirch⸗ hoff zu Celle — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Celle, Abth. III, durch den Amtsgerichts⸗Rath Swart für Recht:
Die Hypothekenurkunde, welche über die im Grund⸗ buche von Celle Stadt Band XVI Artikel 873 Abth. III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 250 Thlr. Gold und 300 Thaler Kurant zu Gunsten des Gold⸗ arbeiters F. W. von Bestenbostel gebildet ist, wird für kraftlos erklärt mit dem Vorbehalt, daß die Rechte der Wittwe Gudehus dadurch nicht berührt werden. — 8 tragsteller zur Last.
[21152] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 22. Juni 1895 ist die aus dem Hypothekenbrief vom 8. Mai 1880 und der Schuld⸗ urkunde vom 3. Dezember 1870, obervormundschaft⸗ lich bestätigt am 21. Januar 1871, bestehende Hppo⸗ thekenurkunde über die für den Käthner Ernst Pehlke in Cielenta auf dem Grundstück Cielenta Blatt 14 in Abtheilung III Nr. 2 eingetragene Kaufgelder⸗ forderung von 900 ℳ sowie die aus einem Deckbett und 3 Kopfkissen bestehende Ausstattung, für kraftlos erklärt. (1II. F. 1/95.)
Strasburg, den 23. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht.
8
[21153]2 Bekanntmachung. . Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 22. Juni 1895 sind nachstehende Urkunden: 1) der Grundschuldbrief über 8500 ℳ Grund⸗- schuld, verzinslich mit 5 % vom D. Oktober 1890 ab, zahlbar in Monatsraten von je 500 ℳ, de⸗ ginnend am 20. Januar 1891, endigend spätestens am 20. Juni 1892, eingetragen für den Kaufmannd Rudolf Ehrlich in Berlin C., Alexranderplatz, am 10. Dezember 1890 auf dem Grundstück Oder Peilau Oberhof Nr. 5 in Abth. III unter Nr. §. 2) das Hypothekeninstrument üder die auf dem Grundstück Güttmannsdorf 56 Adtb. III unter Nr. 7 für die 5 Geschwister Kuhnert. Namens Resine Karoline, Ernestine Louise, Auguste Pauline, Jodaun Ebrenfried und Bertse Anna aus der gericSttichen 5. Jult b 1 Urhunde vom 31 Nagaft 1871 eisgetragene Gsdedect von 854 Thlr. 18 Sgr. für krastlos erklärt. die Indader uundededender Hyvpothekenposten; 1) Antheil des Gottlied Beriande Pätzeld am
den zehn Thalern. Entgelt sür Reders ⁸ K vb N
Die Kosten des Verfahrens fallen dem An-: