1895 / 157 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf;

2) amtliche Feugnisse über den Besuch der Königlichen akademischen EEE für die bildenden Künste oder der akademischen Meister⸗Ateliers und über Führung, Fleiß und Befähigung des Bewerbers; 8

3) Studien⸗Arbeiten und besonders Kompositionen, welche über die Befähigung des Bewerbers Aufschluß geben 6

Die Stipendiaten sind verpflichtet, im Falle sie das Stipendium nicht für ihr Studium auf der akademischen Hoch⸗ schule für die bildenden Künste zu Berlin oder in den Meister⸗ Ateliers S über ihren Aufenthalt und ihre Thätig⸗ keit dem Direktor der akademischen Hochschule für die bildenden Künste quartaliter Bericht zu erstatten. Mit Ablauf des zweiten Quartals haben die Stipendiaten eine Studien⸗Arbeit oder eine Kopie nach einem hervorragenden Werke der älteren Kunst oder eine Komposition, über deren Würdigkeit der Vorsitzende des Kuratoriums entscheidet, an die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste als deren Eigenthum einzuliefern 9 des Statuts).

Bei mangelhaftem Fleiß oder schlechter Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das Kuratorium entzogen werden 10 des Statuts).

Das Stipendium beträgt circa 800 Die Verleihung desselben geschieht am 8. Dezember; die Ratenzahlungen er⸗ folgen jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Ok⸗ tober gegen Quittungen, welche vorher dem Unterzeichneten zur Bescheinigung vorzulegen sind. 1 b

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in vor⸗ stehendem geforderten Attesten und Arbeiten bis zum 15. Ok⸗ tober d. J. an den unterzeichneten Vorsitzenden des Kura⸗ toriums einzureichen. 3 8

Berlin, den 1. Jul 1893535.

Der Vorsitzende des Kuratoriums der Dr. Adolf Menzel⸗Stiftung A. von Werner, Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.

1““

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Der bisherige Landmesser Thomas zu Eitorf und die bisherigen Landmesser, Vermessungs⸗Revisoren André zu Düren und Schmidt zu Neuwied sind zu Königlichen Ober⸗ Landmessern ernannt worden.

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Dienstag, den Schluß 14 Tage

Agrar⸗ und Forstpolitik, Forst⸗ erwaltung, Ablösung der Grundgerechtigkeiten, forstliche Exkursionen. Forstmeister Michaelis: Forstgeschichte, Repetitor., forstliche Exkursionen. 8 1 Forstmeister Sellheim: Forstbenutzung, Revpetitor., forstliche Erkursionen. Forst⸗Assessor Dr. Uebungen. b Professor Dr. Müller: Uebungen und Revpetitor. bb .“ Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Metzger: Zooloaie, zoologisches Repetitor. Forst⸗Assessor Dr. Milani: Zoologisches Repetitor. Professor Dr. Councler: Anorganische Chemie, Repetitor. Professor Dr. Hornberger:; Meteorologie. 1 Profesior Dr. Baule: Mechanik, geodätische Aufgaben, mathe⸗ matische Begründung der Waldwerthberechnung, Holzmeßkunde und des Wegebaues. 8 Geheimer Justiz⸗Rath, Professor Dr. Ziebarth: Zivilrecht II.

Kreisphysikus Dr. Schulte: Erste Hilfe bei Unglücksfällen.

Dr. Edler: Landwirthschaft für Forstleute.

Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten, und zwar unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstliche Vor⸗ bereitung, Führung, sowie eines Nachweises über die erforderlichen Mittel und unter Angabe des Militärverhältnisses.

8. 88 Der Direktor der Forst⸗Akademie. Weise.

Metzger: Forstliche Repetitorien und

Allgemeine Botanik, mikroskopische

Spezielle

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inbaber lautender Anleihescheine der Stadt Charlottenburg im Betrage von 11 000 000 veröffentlicht.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats⸗ und Justiz⸗ Schönstedt, mit Urlaub nach der Insel Rügen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Peusren. Berlin, 4 Inli]ä. 8 Seine Majestät der Kaiser und König verließen, wie „W. T. B.“ aus Kiel meldet, gestern Nachmittag gegen Uhr an Bord der Segelyacht „Meteor“ den Kieler 15 und passierten auf der Fahrt nach Eckernförde um 6 Uhr 35 Minuten Laboe. Dem „Meteor“ folgte ein Torpedoboot. Am Abend kehrten Seine Majestät an Bord der NPacht „Hohenzollern“ zurück.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für das Seewesen und für Justizwesen, sowie die vereinigten Aus⸗ schüsse für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post

und Telegraphen.

Boetticher zu einer Sitzung zusammen.

dänische Gesandte von Wind hat Berlin mit Urlaub ver⸗

Das Staats⸗Ministerium trat heute Vormittag 10 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten, Staats⸗Ministers Dr. von

Der General⸗Lieutenant von Brauchitsch, Direktor der Kriegs⸗Akademie, und der General⸗Lieutenant Ober⸗Quartiermeister und Chef der Landesaufnahme, haben Berlin verlassen.

Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Königlich

lassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗ Sekretär von Grevenkop⸗Castenskjold als interimistischer Geschäftsträger.

Württemberg. 1

Die Kammer der Abgeordneten erledigte in ihrer vorgestrigen Sitzung den gesammten Nachtrags⸗Etat sowie das Finanzgesetz. Danach beziffert sich der Staatsbedarf für 1895/9 auf 71 573 684 74 J, für 1896,/97 auf 71 744 325 36 J, zusammen für 1895,97 auf 143 318 010 10 J. Zur Deckung sind bestimmt: 1) der Rein⸗ ertrag des Kammerguts, der nach dem Voranschlag für die Finanzperiode 1895/97 angenommen ist zu 49 831 240 84 ₰, 2) die im Etat namentlich bezeichneten Steuern, die sich fuür dieselbe Zeit, mit Einrechnung der Zuschläge, an direkten Abgaben auf 31 689 580 ℳ, an indirekten Abgaben auf 60 001 520 ℳ, zusammen 91 691 100 ℳ, berechnen, 3) ein Zuschuß aus der Restverwaltung im Betrag von 748 796 54 ₰, 4) ein Zuschuß aus dem Betriebs⸗ und Vorrathskapital der Staats⸗Hauptkasse im Betrag von 1 046 872 72 ₰.

Sachsen⸗Altenburg.

Der Landtag hat gestern dem Staatsvertrage zwischen Preußen und Sachsen⸗Altenburg betreffs Uebergangs der Gera⸗ Weimar⸗ und der Saal⸗Eisenbahn an den preußischen Staat seine Zustimmung ertheilt.

8

Großbritannien und Irland.

Lord Salisbury hielt gestern Nachmittag den ersten amtlichen Empfang des diplomatischen Korps ab. Am Abend war bei Lady Salisbury Empfang, zu welchem viele po⸗ litische und diplomatische Persönlichkeiten erschienen. Vor dem Empfang fand ein Diner statt, zu welchem der deutsche Bot⸗ schafter Graf Hatzfeldt und hervorragende Mitglieder der englischen Gesellschaft Einladungen erhalten hatten.

Das Unterhaus nahm gestern die dritte Lesung der Fabriken⸗ und Werkstättenbill an. Rußland.

Dem „Grashdanin“ zufolge soll, nachdem der russische Gesandte in Athen Onu in St. Petersburg eingetroffen ist, die Lösung der Frage des Abschlusses des russisch⸗griechischen Handelsvertrages beschleunigt werden. 1 1 Heute Vormittag ist die abessynische Gesandtschaft in St. Petersburg eingetroffen. 8

Eine Deputation des Kurländischen Adels ist in St. Petersburg angekommen, um eine Adresse anläßlich des hundertjährigen Jubiläums der Vereinigung Kur⸗ lands mit Rußland zu überreichen.

Die bulgarische Deputation mit dem Metropoliten Clement an der Spitze, welche einen Kranz auf das Grab des Kaisers Alexander III. niederlegen soll, ist gestern in St. Petersburg eingetroffen. Der Metropolit wurde auf dem Bahnhof von Mitgliedern der bulgarischen Kolonie empfangen und erhielt in seinem Absteige⸗ quartier den Besuch des Vize⸗Präsidenten des St. Peters⸗ burger slavischen Wohlthätigkeitsvereins Sabler, der zugleich Gehilfe des Ober⸗Prokurators des Synods ist, sowie anderer Mitglieder dieses Vereins. v“

Italien. 8—

In der Deputirtenkammer erklärte gestern der Minister⸗Präsident Crispi bei Gelegenheit eines Antrags des Deputirten Carmine auf Abänderung des Wahlgesetzes, daß er selbst ein neues Wahlgesetz zur Einführung des Listen⸗ scrutiniums und von Diäten für die Abgeoroneten einbringen werde. Die Kammer erledigte sodann das Budget des Justiz⸗ Ministeriums. Der Bericht über die finanziellen Maßnahmen gelangte gestern zur Vertheilung, die Diskussion darüber wird am Freitag beginnen.

Spanien.

Nachdem die Prinzessin von Asturien wieder voll⸗ ständig hergestellt ist, wird die Königliche Familie am 12. d. M. von Madrid nach San Sebastian übersiedeln.

Niederlande.

Die Königin und die Königin⸗Regentin sind am

29. v. M. von ihrem Aufenthalt in Tirol wieder in Loo ein⸗ getroffen. Am 6. d. M. wird die Königin⸗Regentin, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, auf dem Malieveld im Haag die für den Feldzug in Lombok verliehenen Auszeichnungen selbst vertheilen. Türkei.

Der Präfekt von Pera Blaque Bey ist, wie „W. T. B.“

erichtet, gestern gestorben.

Serbien.

Infolge aufgetauchter Schwierigkeiten hat, wie „W. T. B.“ aus Belgrad berichtet, das Ministerium Christic dem König seine Demission angeboten. Der König, welcher die Entscheidung für heute in Aussicht stellte, berief gestern Abend verschiedene politische Persönlichkeiten in das Palais zur Be⸗ rathung über die Lage. Man vermuthet, daß eventuell der serbische Gesandte am Wiener Hofe Simic werde berufen werden, um unter Mitwirkung der gemäßigten Radikalen ein Koalitionskabinet zu bilden.

Das heute erschienene Amtsblatt enthält weder eine Ent⸗ scheidung über die Demission des Kabinets noch die Liste des neuen Kahinets. Der Minister⸗Präsident Christic hat allen Landesbehörden die Demission notifiziert. .

In Belgrad sind revolutionäre Proklamationen in bulgarischer Sprache, welche nach Macedonien bestimmt

Bulgar ien.

Auf Grund authentischer Informationen versichert die „Agence Balcanique“, daß die bulgarische Regierung ihre Reklamation bei der Pforte, betreffs einer Ent⸗ schädigung für die durch Einbruch einer türkischen Bande ver⸗ wundeten bulgarischen Grenzbewohner, nicht erneuert habe.

Schweden und Norwegen.

Die Stockholmer Zeitung „Aftonbladet“ meldet aus Christiania: in der Partei der Linken sei kein Einvernehmen hinsichtlich der Abstimmung über das Budget der Konsulate und des Aeußern erzielt worden; vier Mitglieder hätten er⸗ klärt, mit der Rechten und den Moderaten stimmen

wodurch diese die Mehrheit erhalten würden.

Amerika. 8—

Ueber den heutigen Stand der Kriegsflotte der

Vereinizten Staaten wird dem „Mil.⸗Wochenbl.“ Folgendes berichtet: Von den Schiffen, die im Bürgerkriege benutzt wurden und noch diensttauglich oder doch werth sind, repariert zu werden, existieren nur noch die Thurmmonitoren, sowie „Hartford“, „Lancaster“ und „Richmond“. Die dreizehn alten Monitoren sind zum Kampf auf offener See nicht zu gebrauchen, würden aber, mit modernen Ge⸗ schützen ausgerüstet, im Fall eines Krieges noch zur Hafenvertheidigung verwendbar sein. Die anderen drei Schiffe sind hölzerne Dampf⸗ schaluppen, die sich höchstens noch zu Schulschiffen eignen. Von den seit Beendigung des Krieges, aber vor Einführung der Stahlschiffe, gebauten Fahrzeugen sind nur noch „Alert“ und „Ranger“, kleine eiserne Kreuzer von 1020 t Deplacement, und „Essex“, eine hölzerne Korvette, die als Schießübungsschiff verwendet wird, diensttauglich. Auf dem Flottenregister stehen außerdem noch etwa 30 alte Dampfer, ein Dutzend Segelfregatten und Korvetten und 11 Bugsierboote sowie die Namen von 46 modernen Schiffen oder Torpedobooten, die entweder schon fertig oder noch im Bau begriffen sind. Den ersten Rang unter den neueren Schiffen nehmen die vier Schlachtschiffe ein, von denen drei, „Indiana“, „Massachusetts“ und „Oregon“, nahezu vollendet sind. Dieselben besitzen mächtige Batterien, starke Panzer und hin⸗ reichende Fahrgeschwindigkeit. „Jowa“, das ungefähr zum dritten Theile fertig ist, hat in vieler Hinsicht große Aehnlichkeit mit „Indiana“, besitzt aber 12zͤöllige Geschütze, anstatt 13zölliger, wie „Indiana“. „Maine“ und „Texas. Zwei Schlachtschiffe zweiten Ranges sind nahezu vollendet. Sie haben je 6000 t Deplacement und sind nach englischen Mustern ge⸗ baut. Nach den Schlachtschiffen kommen die gepanzerten Kreuzer New⸗York“ und „Brooklyn“ (letzterer ist etwa zur Hälfte fertig). Ihre Panzergürtel und Thürme maͤchen sie zu nahezu ebenso gefähr⸗ lichen Gegnern, wie die Schlachtschiffe, und ihre bedeutende Fahr⸗ geschwindigkeit giebt ihnen einen Vortheil über die letzteren. Außer⸗ dem sind an gepanzerten Schiffen nur noch die Küsten⸗Vertheidigungs⸗ monitoren vorhanden, darunter der größte, „Puritan“, mit 6600 t und vier nach dem Muster der „Miantonomah“, mit 3990 t De⸗ placement. Dieselben sind bis auf „Miantonomah“ und „Monterey“ noch nicht vollendet. Unter den ge chützten Kreuzern befinden sich „Columbia“ und „Minneapolis“, wahrscheinlich zur Zeit die schnellst⸗ fahrenden Schiffe der Erde. Es sind Stahlschiffe mit gewölbtem Stahldeck und Schutzschilden an den Geschützen. Diesen Drillings⸗ Schraubenkreuzern zunächst an Schnelligkeit und Größe kommen „Olympia“, „Chicago“, „Baltimore“, „Philadelphia“, „Newark“ und „San Francisco“. Diese Kreuzer haben etwa 4000 t Deplacement und eine Fahrgeschwindigkeit von 19 Knoten. Sie gehören zu den besten und wirksamsten Schiffen der Flotte. Dann kommen „Charle⸗ ston“, „Raleigh“, „Cincinnati“, „Aklanta“ und „Boston“ mit einem Deplacement von 3000 bis 3730 t. Auch sie haben alle eine Fahr⸗ geschwindigkeit von 19 Knoten, bis auf die beiden ältesten, „Atlanta“ und „Boston“, die nur 16 Knoten erreichen. Daran reihen sich Marblehead“, „Detroit“ und „Montgomery“, die nach demselben Muster gebaut sind und etwa 2000 t Deplacement haben. Dann folgen „VYorktown“, „Concord“ und „Bennington“, ebenfalls Schwester⸗ schiffe, mit je 1200, und „Machias“ und „Castine“, Zwilinge mit je 1200 t Deplacement. Drei Schwester⸗Kanonenboote mit ungefähr 1400 t werden gegenwärtig in Newport News, Virginia, gebaut. Die Kanonenboote „Petrel“ und „Bancroft“, mit je 900 t, das mit einem pneumatischen. Dynamitgeschütz ausgerüstete Schiff und die drei Torpedoboote „Cushing“, „FEricsson“ und Stiletto“ vollenden die Reihe der modernen Schiffe der Bundesflotte, zu der sonst nur noch das Widderschiff „Kathadin“ gehört das 2155 t Deplacement besitzt. Demnach besteht die Flotte jetzt aus drei Schlachtschiffen 1. Klasse und zwei 2. Klasse, sechs schwer gepanzerten Küstenvertheidigern, einem gepanzerten Kreuzer, drei Kreuzern 1. Klasse, zehn 2. Klasse und sechs 3. Klasse, fünf Kanonenbooten, drei Torpedsbooten und einem Widderschiff. Im Bau begriffen sind ein Schlachtschiff 1. Klasse, ein gepanzerter Kreuzer und drei Kanonenboote. Außerdem sind die Angebote für die Lieferung von weiteren drei Torpedobooten eingelaufen. Der Kongreß hat in seiner jüngsten Session den Bau von zwei Schlachtschiffen 1. Klasse, sechs Kanonenbooten und drei Torpedobooten bewilligt.

Der Kampf im Staate Rio Grande do Sul ist nach einer Meldung aus Rio de Janeiro durch den Abschluß eines bis zum 9. d. M. dauernden Waffenstillst ands, welcher den Beginn der endgültigen Friedensverhandlungen einleitet, vorläufig beendet worden.

Afrika. Der General Duchésne berichtet aus Majunga, mehrere tausend Hovas hätten am 29. v. M. Vormittags Tsarasoatra angegriffen, das von einer Abtheilung Kavallerie und Artillerie besetzt gewesen sei. Der Angriff sei zurückgeschlagen worden, sodann habe ein Detachement der eingetroffenen Verstärkungen die Hovasmehrere Kilometer weit verfolgt. Der General Metzinger sei in Tsarasoatra eingetroffen und habe am 30 v. M. die Hovas angegriffen, welche sich am verschanzt hätten; die Hovas hätten ernste Verluste erlitten. Die französischen Truppen hätten 470 Zelte, ein Geschütz und sämmtliche Munitionsvorräthe erbeutet; ihr Verlust habe 2 Todte und 15 Verwundete betragen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (86.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz⸗Minister Dr. Miquel und der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein beiwohnten, theilte vor Eintritt in die Tages⸗ ordnung Präsident von Köller dem Hause mit, daß der Abg. Burghardt⸗Lauban (nl.) gestorben ist. Die Mitglieder des Hauses ehrten das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen.

Zur Verhandlung gelangte in dritter Berathung der Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der §§ 18 bis 27 des Gesetzes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern vom

waren, polizeilich beschlagnahmt worden.

14. Juli 1893 (Rückzahlung der Grundsteuerentschä⸗ digung).

pflichtig und fähig sind⸗

Abg. Richter (fr. Volksp.): Die Zahlen des Herrn Finanz⸗ Ministers haben ein überraschendes Ergebniß gezeigt. Bisher hatte man angenommen, daß es sich um ein Geschenk von 10 Millionen handele; jetzt sieht man, daß das Geschenk sich auf 16 Millionen be⸗ läuft. Die zurückzuzahlenden Beträge machen etwas über 43 % derjenigen Kapitalien aus, die ursprünglich gezahlt worden sind. Diese Kapitalien belaufen sich für das platte Land auf 29 Millionen. 43 % davon ergeben eine Summe von 12 560 000 Für die Städte kommen 6 Millionen in Betracht, über die keine Statistik mitgetheilt worden ist. Wenn ich annehme, daß die Städte von diesen sechs Millionen insgesammt nur zwei Drittel zahlen, so würde das vier Millionen ausmachen. Staat soll also auf 16 Millionen verzichten. Das giebt i einer Verzinsung zu 4 % eine Jahresrente von 660 000 ℳ%ℳ Auf die Gutsbezirke der ost⸗ elbischen Provinzen entfallen 77 %. Mit anderen Worten: diejenigen, welche mehr als 100 zurückzuzahlen haben, sind mit mehr als 77 % (der Herr Finanz⸗Minister gab 75 % an) an dem Erlaß jener Summe betheiligt. Die reichen Marschbauern, von denen die ganze Agitation ausgegangen ist, werden die auf sie entfallende Rente von 10 für den Staat wohl aufbringen können, um so mehr, als sie durch die Steuerreform mehr als diese Summen erspart haben. Es war beabsichtigt, einen Antrag einzubringen, wonach Beträge unter 100 von der Rückzahlung be⸗ freit sein sollten. Der Antrag ist zu meiner Frende nicht eingebracht worden; er würde die jetzt ganz klare Sachlage nur verdunkeln. Wir wollen an dem alten, b

—₰έ½ Der 8

. bei der Steuerreformgesetzgebung gefaßten Be⸗ schluß in allen Stücken festhalten.

(Schluß des Blattes.)

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Strafbestimmung des Art. 9 § 5 des preußischen Ein⸗

führungsgefetzes zum Allg. Handelsgesetzbuch vom 24. Juni 1861: „Handelsmäkler, welche eine der nach dem Art. 69 des Handelsgesetzbuchs ihnen obliegenden Pflichten verletzen, werden mit Geldbuße von 25 bis 500 Thalern bestraft; im Rückfall kann außerdem auch auf Entsetzung erkannt werden⸗ ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 22. Januar 1895, noch in Kraft. Die Bestimmung des zitierten Art. 9 § 5 ist bei der Einführung des Allgemeinen Deutschen Handels⸗ gesetzbuchs als Bundesgesetzes nach § 2 des Gesetzes vom 5. Juni 1868 in Geltung geblieben. Das Reichs⸗Strafgesetzbuch, welches nur in § 266 Nr. 3 der Mäkler erwähnt und ihre Untreue mit Strafe bedroht, hat die Pflichtverletzung amtlich bestellter Vermittler für

Handelsgeschäfte (Mäkler, Sensale) nicht zum Gegenstand strafrecht⸗ licher Regelung gemacht, und infolge dessen ist die Vorschrift des Landes⸗ strafrechts gemäß § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetz⸗ buch vom 31. Mai 1870 in Kraft geblieben.“ (3505/94.) In dem zu Grunde liegenden Fall handelte es sich um eine Verletzung der nach Art. 69 Nr. 6 H.⸗G⸗B. den Handelsmäklern obliegenden Pflicht, zu keinem Geschäft die Einwilligung der Parteien oder deren Bevollmächtigten anders anzunehmen, als durch ausdrückliche und persönliche Erklärung, und des dort ausgesprochenen Verbots, von Ab⸗ wesenden Aufträge zu übernehmen oder sich zur Vermittlung eines Unterhändlers zu bedienen.

Zu den Prozeßkosten, welche eine Partei nach dem ihr gegenüber ergangenen Urtheil zu tragen hat und durch Kostenfest⸗ stellungs⸗Beschluß vollst eckbar werden, gehört, nach einem Beschluß des Reichsgerichts, II. Zivilsenats, vom 22. März 1895, stets die Prozeßgebühr, welche die Gegenpartei zur Wahrnehmung ihrer Rechte an ihren Anwalt zu zahlen hat. Die in Frage stehenden Kosten (welche der Beklagte an seinen Anwalt zu zahlen hatte) sind dem Beklagten, der ein Recht darauf hatte, seine Widerklage vorzubereiten, dadurch erwachsen, daß der Kläger die spaͤter von ihm zurückgenommene Klage erhoben hat., Sie müssen ihm deshalb ebenso erstattet werden, wie andere Kosten, die eine Partei zur Wahrung ihrer Rechte, z. B. durch eine Streitverkündung oder durch Vorbereitung einer Anschließung an die Berufung des Gegners im Laufe des Rechtsstreits aufgewendet hat. Auch braucht er wegen diefer Erstattung nicht eine besondere Klage zu erheben, sondern kann seinen Anspruch gemäß § 98 der Zivilprozeß⸗ ordnung in der Weise geltend machen, daß er deren Festsetzung auf Grund 2s Urtheils beantragt, durch das dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind.“ (50/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Unter einer Gefahr im Sinne des § 10 II 17 des Preußischen Allg. Landrechts („Die nöthigen Anstalten .. zur Abwendung der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Ge⸗ fahr zu treffen, ist das Amt der Polizei“) ist nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 10. Dezember 1894, ein solcher Zustand der Dinge zu verstehen, welcher die Besorgniß be⸗ gründet, daß ein schädigendes Ereigniß eintreten werde. Handelt es sich um eine durch ein Bauwerk drohende Ge⸗ fahr, so ist diese nicht erst dann als vorhanden anzu⸗ nehmen, wenn sich an der äußeren Erscheinung des Mauerwerks oder sonstwie bemerklich gemacht hat, daß der Eintritt des schädigenden Ereignisses, welches besorgt wird, näher gerückt ist oder unmittelbar bevorsteht; viel⸗ mehr genügt hierfür die Feststellung von Sachverständigen, daß der Eintritt des schädigenden Ereignisses (Zusammensturz ꝛc.) zu be⸗ sorgen sei, wenn auch nicht erkennbar sei, wann das schädigende Ereigniß eintreten werde. „Der Kläger verwechselt hier den Eintritt des befürchteten schädigenden Ereignisses oder wenigstens das An⸗ zeichen eines nahe bevorstehenden Eintritts dieses Ereignisses mit dem gefahrdrohenden Zustande selbst. Es handelt sich hier um einen Zustand der Gefahr, bei welchem der ursächliche Zusammenbang zwischen Gegenwart und Zukunft nur durch das besondere Wissen Fachkundiger entdeckt und festgestellt werden kann. Der Sachverständige hat aber, wie gezeigt, festgestellt, daß der Zustand des scheitrechten Bogens, wie er z. Z. ist, die Besorgniß begründet, er zusammenstürzen werde. Wann dieses schädigende Ereigniß eintritt, kann auch der Sachverständige nicht wissen, sodaß es etwa nach sachkundiger Feststellung außer Zweifel stände, daß nur die ganz entfernte Möglichkeit einer Gefahr vorläge. Stände nach den that⸗ sächlichen Umständen letzteres fest, sodaß darnach mit aller Sicher⸗ heit die Möglichkeit vorliegen würde und die Zeit abgewartet werden önnte, um noch vor dem Eintritt des besorgten schädigenden Ereig⸗ nisses polizeilich einzugreifen, so würde allerdings zur Zeit die polizei⸗ liche Aktion verfrüͤht sein. So liegt es hier aber nicht..“ (1V. 1537.)

Von den Kosten der Ortspolizei liegen, nach einem Urtheil

des Ober⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 19. Februar 1895, den Amtsverbänden nur die unmittelbaren Kosten ob, während die mittelbaren Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung den Ge⸗ meinden verblieben sind, soweit dazu nicht etwa Dritte leistungs⸗ g. un Insbesondere fallen ortspolizeiliche Aus⸗ gaben für die eine Ansteckungsgefahr beseitigende Behand⸗ ung von Kranken oder Verdächtigen und für die Vernichtung oder Desinfektion der mit Ansteckungsstoffen behafteten Sachen als mittelbar den Gemeinden zur Last. Nach 70 Abs. 4 der Kreisordnung liegt dem Amtsverbande die Pflicht ob, die Kosten der Amtsverwaltung zu tragen, und zu dieser Ver⸗ waltung gehört nach §§ 47 und 59 Nr. 1 a. a. O. zwar die der 1 indeß nicht die der Landespoltzei. Unter welchen Voraus⸗ etzungen die Abwehrmaßregeln gegen die Cholera entweder als solche x- Landes⸗ oder als solche der Ortspolizei sich darstellen, ist im Band XvI S. 87 ff. der Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts eingehend dargelegt. Aber auch die Kosten der Ortspolizei liegen dem

zum Tragen von Wurfgeschütz.

Amtsverbande nur theilweise ob. Denn da der § 3 des Polizei⸗ gesetzes vom 11. März 1850 bereits bestimmt hatte, daß die Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung von den Gemeinden zu bestreiten sind, besteht in der Verwaltung und in der Rechtsprechung kein Zweifel, daß als Kosten der Amtsverwaltung im Sinne des § 70 der Kreisordnung dem Amtsverbande nur diejenigen Ausgaben zur Last fallen, welche aus der Einsetzung und Erbaltung des die Ortspolizei handhabenden Personals, aus dessen Ausrüstung mit den erforderlichen Hilfsmitteln und Organen und aus dessen Dienstbetriebe un⸗ mittelbar erwachsen, während solche Ausgaben, die erst infolge der verwaltenden Thätigkeit, insbesondere durch die Ausführung der von der Polizei gegen Dritte getroffenen Anordnungen, durch Herstellung polizeimäßiger Zustände in der Außenwelt, also mittelbar ent⸗ stehen, nach wie vor kraft des Gesetzes vom 11. März 1850 den Ge⸗ meinden verblieben sind, soweit dazu nicht etwa Dritte leistungs⸗ pflichtig und ⸗fähig sind. ..“ (I. 245.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Nach einer vom Königlich württembergischen Statistischen Landes⸗ amt veröffentlichten Uebersicht über die vorläufigen Hauptergeb⸗ uisse der Bevölkerungsbewegung in Württemberg für das J ahr 1894 beträgt die Zahl der im ganzen Königreich während des Be⸗ chtsjahres geschlossenen Ehen 14 881 gegen 13 994 im Jahre 1893 (Durchschnitt der letzten 10 Jahre 1884 93: 13 458), die Zahl der Geburten 71 259 gegen 73 091 im Jahre 1893 (zehnjähriger Durchschnitt: 72 620), die Zahl der Sterbefälle 52 858 gegen 56 303 im Jahre 1893 (zehnjähriger Durchschnitt: 53 454), mithin der Ueber⸗ schuß der Geborenen über die Gestorbenen 18 401 gegen 16 788 im Jahre 1893 (zehnjähriger Durchschnitt: 19 166)..

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Halle a. S. wird der „Modb. Ztg.“ zur Lohnbewegung der Maurer (vgl. Nr. 148 d. Bl.) geschrieben: In einer Maurer⸗ versammlung am Montag wurde mitgetheilt, daß mehrere Meister die Forderungen der Maurer von 40 Mindest⸗Stunden⸗ lohn bewilligt haben; andere Meister haben erklärt, daß sie ihre rbeiten bereits im Accord vergeben hätten, woran sie nichts ändern könnten. Die Baugewerken⸗Innung erklärte, daß sie sich auf Unterhandlungen einlassen würde; die Bau⸗ unternehmer haben zumeist nicht geantwortet. Man beschloß, bis Sonnabend zu warten, und wenn bis dahin nichts Einheitliches erzielt sei, solle die Arbeit sofort niedergelegt werden. Die Zimmerleute und die Bauarbeiter sind mit in die Lohnbewegung eingetreten.

Aus Breslau berichtet die „Volksw.“: Der Ausstand in der Metallschlägerei von L. Boronow ist als beendet anzusehen, nachdem der größte Theil der von den Arbeitern und Arbeiterinnen aufgestellten Forderungen bewilligt wurde.

In Leipzig verhandelte eine Versammlung von 250 Zimmer⸗ gehilfen am Dienstag über die Antwort der Arbeitgeber auf die Forderung des Stundenlohns von 42 ₰. Mit Rücksicht darauf, daß die Zimmerer im Winter mehr Arbeit finden als die Maurer, hatten, wie die „Lpz. Ztg.“ mittheilt, die Arbeitgeber beschlossen, den Stunden⸗ lohn auf 40 zu erhöhen. Dieses Anerbieten der Arbeitgeber wurde von der Versammlung nur vorläufig für dieses Jahr an⸗ genommen. (Vgl. Nr. 151 d. Bl.)

In Nürnberg haben, wie der „Vorwärts“ meldet, nun sämmt⸗ liche Schmiede und Kesselschmiede von Scharrer u. Groß die Arbeit niedergelegt.

In Köppelsdorf in Sachsen⸗Meiningen haben nach demselben Blatt sämmtliche Maler der Firma Dressel u. Koch wegen Lohn⸗ streits uund „Maßregelung“ die Arbeit niedergelegt.

In Kaaden in Böhmen stellten nach demselben Blatt am 29. Juni etwa 100 Waschleder⸗Handschuhmacher wegen Ab⸗ lehnung einer Forderung nach Lohnerhöhung die Arbeit ein. (Vgl. Nr. 149 d. Bl.)

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Kunst und Wissenschaft.

In der Berliner Gesellschaft für Erdkunde wird am Sonnabend Professor Dr. Arzruni⸗Nachen einen Vortrag über seine Reise nach Süd⸗Kaukasien im Jahre 1894 halten.

In der Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Glas⸗ palast zu München sind, wie von dort berichtet wird, die von den englischen und schottischen Künstlern eingesandten Kunstwerke nunmehr vollzählig eingetroffen und haben, wie in früheren Jahren, in den Sälen 43 und 44 Ausstellung gefunden. Sie bieten eine imponierende Uebersicht über das Kunstschaffen jenseits des Kanals, denn eine ganze Reihe der besten Künstler sind mit vortrefflichen Arbeiten vertreten. Hervorgehoben seien Sir Frederick Leighton’'s „Rizpah“, Walter Crane's prächtige Kompositionen, sowie Werke von S. Forbes, Tuke, Furse, Hacker, A. K. Brown, Onslow Ford, Fowler, Steer, East, Solomon, denen sich eine ganze Reihe von gleichwerthigen, höchst interessanten Bildern und plastischen Werken anschließt. Die Kollektion umfaßt 120 Werke von 65 Künstlern.

In der letzten Nummer des „Limesblattes“ Kofler⸗Darmstadt über die Auffindung von Bauresten in der Nähe des Marienhofes bei Büdingen, wo früher ein Kastell ver⸗ muthet wurde. Die Ergebnisse der Grabungen weisen indessen nicht auf ein Kastell, sondern auf eine bürgerliche Anlage, etwa auf einen Meierhof hin. Sodann macht Professor Wolff⸗Frankfurt a. M. weitere Mittheilungen über das im vorigen Herbst entdeckte große Kastell bei Okarben, das für das Verständniß der ersten Occupation der Wetterau besonders wichtig ist Als eine auffallende Thatsache hat sich ergeben, daß dicht hinter dem Prätorium ein mehr als 40 m langer und 19 m breiter Bau lag, dessen füdliche Längsfront genau der Mittellinie des Kastells entspri t, während man dort, entsprechend den Befunden bei anderen Kastellen, den von dem binteren Thore (porta decumana) nach der Rückseite des Prätoriums führenden Weg suchen mußte. Der Bau war durch drei der Längenachse parallele, 70 cm starke Mauern in vier lange, hallen⸗ artige Räume mit 3,80 m lichter Weite getheilt, während Buerwände nicht zu erkennen waren. Das Gebäude kann nur ein Magazinbau gewesen sein, wofür auch das Fehlen aller Kellerräume und die Geringfügigkeit der Kleinfunde spricht. Sie bestanden fast nur aus Dachziegeltrümmern mit Stempeln der 21. und 14. Legion. Zwischen dem Hallenbau und der Rückseite des Kastells fanden sich Spuren von leichten Fachwerks⸗ häusern mit zahlreichen Scherben von Gebrauchsgegenständen. Es ist ein eigenthümliches Vorkommniß, daß die Spuren der Wohn⸗ stätten nach allen drei Fronten hin bis dicht an die Innenseite der Umfassungsmauer reichten, von der sie nur durch eine 3 ½ m breite Zone unberührten Bodens getrennt waren. Jedenfalls war das große Kastell dichter mit Truppen belegt, als es bei den Limeskastellen sonst der Fall gewesen zu sein scheint. Die Auffindung zweier Ziegelbruchstücke mit Stempeln der Legion VIII Augusta bestärkt, da sie im Maingebiet und der Wetterau dem frübesten Zeitabschnitt der Occupation angehören, die schon durch das Vorhandensein der Ziegel der 21. und 14. Legion veranlaßte An⸗ nahme, daß das Kastell dem Chattenkriege Domitian's seinen Ursprung verdankt. Die Vermuthung, daß das Kastell nach innen vorspringende Zwischenthürme gehabt habe, wurde durch die Aufdeckung eines wohl⸗ erhaltenen Thurmfundaments an der Ostfront bestätigt; anscheinend dienten die Thürme nur als pfeilerartige Verstärkungen der Mauern von 1 Von den Einzelfunden seien erwähnt: Münzen, die eine geschlossene Reihe von Nero bis Trajan bildeten, und ein massives Bronzepferdchen (8 cm lang).

Die auf Veranlassung und unter Leitung des Römisch⸗ Germanischen Zentral⸗Museums in Mainz vorgenommene Durchsuchung eines größeren fränkischen Gräberfeldes bei Hohenbheim in Rheinhessen ist nunmehr abgeschlossen, und die Funde sind jetzt gesichtet. Dabei ergab sich, daß außer zahlreichen Waffen, Gefäͤßen und Trinkbechern aus Glas mehrere Stücke von

berichtet Herr

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Dahin sind zu rechnen eine große silberne Scheibenfibula, deren Fläche mit Granaten besetzt ist; zwei Fibeln der gleichen Art, eine Scheibenfibula mit farbigen Glas⸗ perlen und gestanzten Ornamenten, eine vergoldete Gewand⸗ spange aus Silber, ein Amulet aus Bergkrystall u. a. m. An dem⸗ selben Orte wurden auch gallische Gräber aufgedeckt, welchen ganze Grabausstattungen und einige sehr seltene Alterthümer aus dem zweiten und dritten Jahrhundert n. Chr. entnommen wurden, darunter eine herrlich gegliederte Gewandspange aus Bronze und mit Korallen reich verziert. Ebenso lieferte ein bei Sprendlingen aufgedecktes fränkisches Gräberfeld reiche Ausbeute an Waffen, an Geräthen aus Glas und Thon sowie an Schmuckgegenständen, darunter eine viereckige Fibula mit Glas⸗ und Emailverzierung und

eine scheibenförmige mit gelber Glaseinlage. .“

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Der Landwirthschaftliche Zentral⸗Vorstand der preußischen Oberlausitz hat die Landwirthschaftliche Abtheilung des öffentlichen chemischen Laboratoriums zu Görlitz zur Land⸗ wirthschaftlichen Versuchs⸗ und Kontrolstakion für die preußische Oberlausitz erhoben und die Leitung derselben dem vereideten Gerichtschemiker Dr. B. Alexander⸗Katz als Vorstand und dem Agrikulturchemiker Dr. Willy Meyer als stellvertretendem Vorstand übertragen. Die Station ist der Aufsicht eines Kuratoriums unter⸗ stellt, welches besteht aus: a. dem stellvertretenden Vorsitzenden des Landwirthschaftlichen Zentral⸗Vorstandes der preußischen Oberlausitz, Landesbestallten des preußischen Markgrafthums Berlsasts. Königlichen Landrath und Kammerherrn Dr. von Seydewitz auf Reichenbach und Schöps, b. dem Rittergutspächter Fünf⸗ stück in Hennersdorf, c. dem Rittergutsbesitzer Eckoldt auf Ober⸗ Neundorf. 1 der Station ist: Gölrlitz, Bismarckstraße 11, par⸗ terre. Der Station liegt die Untersuchung sämmtlicher Düng und Futtermittel, Sämereien, landwirthschaftlichen Produkte und Gebrauchsstoffe nach dem dafür festgestellten Tarif und zu den für Mitglieder der an den Landwirthschaflichen Zentral⸗Vorstand ange⸗ schlossenen Vereine ermäßigten Preisen ob.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Maßregeln.

Durch Verfügung der Regierung in Bombay vom 6. v. M. ist vom 3. v. M. ab bis auf weiteres in den Häfen von Aden, Perim und der Somaliküste gegen Herkünfte von der arabischen Küste des Rothen Meeres wegen Cholera Quarantäane angeordnet worden.

5 Cholera.

Rußland. Dem Medizinal⸗Departement wurden bis zum 8. Juni folgende Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet: in dem Gouvernement Wolhynien vom 12. bis 18. Mai 43 (17), vom 19. bis 25. Mai 16 (9).

Türkei. Einer Mittheilung vom 12. Juni zufolge scheint die Cholera in Tarsus, wo seit dem 23. Mai 164 Erkrankungen mit 118 Todesfällen festgestellt sind, mit dem 3. Juni den Höhepunkt überschritten zu haben; in den Dörfern der Umgegend zählte man indeß am 11. Juni noch 52 Fälle. In Adana wurden an diesem Tage 8 Erkrankungen angezeigt, in Mersina bisher insgesammt 3, davon der letzte am 31. Mai.

Egypten. An Bord zweier in El Tor in Quarantäne liegen⸗ der Pilgerschiffe sind am 17. und 18. Juni 3 Todesfälle vorgekommen; bei einem derselben ist die Cholera als Todesursache bakteriologisch

festgestellt worden. Kalkutta. Vom 12. bis 18. Mai starben

Ostindien. 48 Personen an Cholera. 3 Flecktyvphus.

Preußen. Regierungsbezirk Danzig. Einer Mittheilung vom 29. Mai zufolge sind in Praust, Kreis Danziger Höhe, 8 Er⸗ krankungen mit 2 Todesfällen in einem Hause vorgekommen. Der erste Krankheitsfall ereignete sich bereits im Februar oder März d sodaß die Art der Einschleppung gegenwärtig nicht mehr festzustellen war. Ferner erkrankten vor einiger Zeit im Diakonissenhause zu S8 g 2 daselbst seit Monaten in Behandlung befindliche Männer und 1 * flegeschwester; der zuerst Erkrankte lag in demselben Bette, welches vor fünf Monaten von einem Flecktyphuskranken benutzt worden war. Diese Kranken sind genesen und weitere Fälle im Diakonissenhause und in der Stadt Danzig nicht bekannt geworden.

Verschiedene Erkrankungen.

Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starben in der Woche vom 16. bis 22. Juni an Masern (Durchschnitt aller deutschen Be⸗ richtsorte 1881/90: 1,30 %): in Bochum Erkrankungen wurden gemeldet aus Berlin 78, Breslau 143, aus den Regierungsbezirken Arns⸗ berg 302, Düsseldorf 131, Hannover 100, Hildesheim 112, Posen 91, Wiesbaden 154, aus München 128, Budapest 39, Edinburg 38, St. Petersburg 91, Wien 307 an Scharlach (1881/90: 1,39 %): in Krakau Erkrankungen kamen vor in Berlin 81, Breslau 29, in dem Regierungsbezirk Posen 93, in Edinburg 54, Kopenhagen 39, London 251 (Krankenhäuser), Paris 98, St. Petersburg 72, Wien 94 an Diphtherie und Croup (1881/90: 4,49 %): in Barmen Erkrankungen sind in Berlin 127, München 56, Kopenhagen 30, Paris 62, St. Petersburg 48, Wien 65 gemeldet worden an Unterleibstyphus desgl. in Kopenhagen 35, St. Petersburg 59.

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Absperrungs

HOandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 10 667, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. „In Oberschlesien sind am 2. d. M. gestellt 4197, nicht recht⸗ jeitig gestellt keine Wagen.

Die seit mehreren Wochen schwebenden Verhandlungen über die Umwandlung eines rheinischen industriellen Etablissements in eine Aktiengesellschaft sind, wie „W. T. B.“ meldet, zum Abschluß ge⸗ langt. Die unter der Firma H. u. E. Albert in Biebrich im Jahre 1858 angelegten und seitdem in Deutschland und England be⸗ triebenen Chemischen Werke sind mit Einschluß neu hinzugekommener Unternehmungen gleicher Art in den Besitz einer Aktiengesellschaft übergegangen, welche unter der Firma Chemische Werke vormals H. u. E. Albert mit dem Sitz in Amöneburg bei Biebrich und einem Aktienkapital von zehn Millionen Mark (10 000 000 ℳ) kon⸗ stituiert ist. Die Aktien werden durch die Darmstädter Bank und die Nationalbank für Deutschland in Berlin und Frankfurt a. M. zur Einführung gelangen. Herr Heinrich Albert übernimmt den Vorsitz im Aussichtsrath, der ferner aus den Herren: Fabrikbesitzer und Reichstags⸗Abgeordneter Rudolf Koepp in Wiesbaden, Bankdirektor Julius Peter in Berlin, Bankdirektor Carl Friedrich Hedderich in Darmstadt und Direktor Julius Upman in Wiesbaden besteht, während den Vorstand r General⸗Direktor Hugo Müller bildet.

Der Aufsichtsrath der Elektrizitätsgesellschaft vor⸗ mals Schuckert u. Comp. hat beschlossen, eine Dividende von 10 % (gegen 9 % im Jahre 1893) für 1894 in Vorschlag zu bringen. Magdeburg, 3. Juli. (W. T. B.) Zuceerberichi. Kornzucker exkl., von 92 % neue —,—. Kornzucker erkl. 880 % Rendement —,—, neue 9,60 10,10, Nachprodukte erkl 75 % Rendement 6,70 7,60. Stetig, wenig Angebot. Brotraffinade 1 —,—, Brotraffinade II —,—. Gem. Raffinade mit Faß 22,25 22,75. Gem. Melis I mit Faß 21,75. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Jult 9,67 ½ bez., 9,70 Br., pr. August 9.80 bez., 9,85 Br., vr. September 9.92 ½ Gd., 9,97 ½ Br., pr. Oktober⸗Dezember 10,32 ½ Gd., 10,35 Br. Stetig.

Leipzig, 3. Juli. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juli 3,05 pr. August

hohem Werth und großer Seltenheit zu Tage gefördert worden sind.] ð November 3,12

3,07 ½ ℳ, pr. Septembe: 3,10 ℳ, pr. Oktober 3,12 ½ pr. 1 pr. Dezember 3,15 ℳ, pr. J * 3,15 ℳ,