pr. Februar 3,17 ½ ℳ, pr. März 3,17 ½ ℳ, vr. April 3,20 ℳ, pr. Mai 3,20 ℳ, pr. Juni —,— ℳ Umsatz: 135 000 kg.
Mannheim, 3. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. Juli 14,85, pr. November 15,10. Roggen pr. Juli 12,50, pr. November 12,75. Hafer pr. i 12,85, pr. No⸗ vember 12,00. Mais pr. Juli 11,80, pr. November 11,40. 8
Lübeck, 3. Juli. Der Bürgerausschuß genehmigte die Auf⸗ nahme einer neuen 3 prozentigen Stadt⸗Anleihe im Betrage von
1 ½ Millionen Mark. (W. T. B.) Börsen⸗SSchlußbericht.
Bremen, 3. Juli. 8 1— Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer — Baumwolle.
leum⸗Börse.) Fester. Loko 7,05 Br.
Stetig. Upland middl. loko 35 ½ ₰4. — Schmalz. Matt. Wülcor 35 ₰, Armour shield 34 ½ ₰, Cudahy 35 ¼ ₰, Fairbanks 29 ½ ₰4. — Speck. Ruhig. Short clear middling loko 31 ½.
Hamburg, 3. Juli. (W. T. B.) Kaffee. ve. bericht’)) Good average Santos pr. Juli 73 ¼, pr. September 74, pr. Dezember 72 ¾, pr. März 72. Ruhig. — Zucker⸗ markt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Juli 9,67 ½, pr. August 9,82 ½, pr. Oktober 10,25, pr. Dezember 10,42 ½. Stetig.
Pest, 3. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Herbst 6,84 Gd., 6,86 Br., pr. Frühjahr 7,19 Gd., 7,21 Br. Roggen pr. Herbst 5,74 Gd., 5,76 Br. Hafer pr. Herbst 5,74 Gd., 5,76 Br. Mais pr. Juli⸗August 5,95 Gd., 5,96 Br., pr. Mai⸗Juni 1896 5,10 Gd., 5,12 Br. Kohlraps pr. August⸗September 9,75 Gd., 9,83 Br.
London, 3. Juli. (W. T. B.) unverändert.
An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.
96 % Javazucker loko 11 ¾ stetig. Rüben⸗Rohzucker loko 9 ⅛ fest. — Chile⸗Kupfer 42/16, pr. 3 Monat 42†¼.
Amsterdam, 3. Juli. (W. T. B.) Jaba⸗Kaffee good ordinary 54. — Bankazinn 39.
New⸗York, 3. Juli. (W. T. B.) Die Börse eröffnete mit höheren Kursen, die aber im weiteren Verlauf nachgaben; der Schluß war ruhig. Der Umsatz der Aktien betrug 159 000 Stück.
Weizen anfangs schwach, fiel darauf heftig, kräftigte sich dann auf Kaufordres, schließlich wiederum fallend; Schluß stetig. — Mais einige Zeit nach Eröffnung fallend infolge günstiger Ernteberichte, dann lebhafte Reaktion auf Berichte von reichlichen Käufen der Exporteure. Schluß fest.
Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 73⁄18, do. in Nex Orleans 611/1s Petroleum Stand. white in New⸗York 7,80, do. in Philadelphia 7,75, do. rohes (in Cases) —, do. Pipe line cert. pr. Julz 154 nom., Schmalz West. steam 6,70, do. Rohe & Brothers 7,00. Mai: pr. Juli 49 ⅞, do. pr. September 50 ¾, do. pr. Dezember —. Rother Witerweizen 74 ¾, Weizen pr. Juli 73 ½, do. pr. August 74 ⅜, do. pr. September 74 ⅞,. do. pr. Dezember 77 ½. Getreide⸗ fracht nach Liverpool 1. Kaffee fair Rio Nr. 7 15 ¾, do. Rio Nr. 7 pr. August 14,50, do. do. pr. Oktober 14.60. Mehl, Spring Whcat clears 3,10. Zucker 218/1s. Kupfer 10,75. Morgen Feiertag.
Chicago, 3. Juli. (W. T. B.) Weizen schwächte sich nach Eröffnung etwas ab entsprechend der Mattigkeit in Liverpool und infolge günstigen Wetters, später erholt auf Deckungen der Baissiers. Schluß stetig. — Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas ab, später erholt. Schluß stetig. 1
Weizen pr. Juli 69 ½, pr. September 71 ½. M pr. Juli 45 ¼. Speck short clear nomin. Pork pr. Juli 12,17 ½. Morgen
Wollauktion. Preise fest,
Verdingungen im Auslande.
Niederlande. 19. Juli. Burgermeesters en Wethouders in Rotterdam: Lerstellung einer Brücke über den Kanal des Provenirsingels. Be⸗ dingungen liegen im Timmerhuis zu Rotterdam aus und sind für
2
1 Fl. bei Wed. P. van Waesberge en Zoon — Houttuin Nr. 73 —
Verkehrs⸗Anstalten.
Juli. (W. T. B.) Norddeutscher „Willehad“ ist am 3. Juli auf der Schnelldampfer „Havel“ ist am 2. Juli Abends
Weser abgegangen. Der Schnelldampfer i Nachmittags und der Postdampfer „Stutt⸗ zin New⸗York angekommen. Der Reichs⸗
2. Juli Abends in New⸗York an⸗
Roland“ und der Schnelldampfer Der Schnell⸗
uthampton die Reise
assagiere und volle
hat am 3. Juli je Reise vo rtwerpen nach ampton fortgesetzt. g⸗Ameri⸗ stdampfer
gekommen. Der „Lahn“ haben dampfer „S
Ladung. Mittags
H kanische Packe „Bolivia“
Theater und Mu „Tata⸗Toto“, das nnabend im ü tritt von veranlaßter Ulten Dopvel⸗
n dem Vaudeville „Tata⸗ Theater seine fünfzigste Leona Bergére nach kurzer,
v.
wvieder in der von ihr so erf
Nach einer Meldung der „Münch. Neuest. Nachr.“ von heute ift Ober⸗Regisseur des Münchener Hoftheaters, Hofschauspieler ppler in Kufstein einem Schlaganfall erlegen. Der Verstorbene
in 4. 18 e. aas og 8s teht von seiner früheren Wirksamkeit am hiesigen Residenz⸗Theater als vielseitiger, trefflicher Künstler auch hier noch in gutem Andenken.
Jagd.
Bekanntmachung, 8 die Eröffnung der kleinen Jagd betreffend. Für den Regierungsbezirk Potsdam wird als Tag der Eröffnung der diesjährigen Jagd auf Rebhühner und Wachteln Mittwoch, der 21. August, auf Hasen, Auer⸗, Birk⸗ und Fasanenhennen, sowie auf Haselwild Sonntag, der 15. September festgesetzt. Potsdam, den 26. . ( 2 Be
Funi 1895. zirksausschuß zu Potsdam. von Meusel.
Mannigfaltiges.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie die „Nat.⸗Ztg.“ berichtet, anläßlich des Attentatsversuchs auf den Polizei⸗Obersten Krause an denselben folgendes Telegramm gerichtet: „Mit Abscheu habe Ich von dem Anschlag vernommen, der gegen Sie geplant war. Durch Gottes Vorsehung ist Mir ein braver Offizier und ein unermüdlich treuer Diener Meiner Vorfahren und Meiner Person erbalten. Möge Ihre bewährte Kraft noch lange zum Wohle des Gemeinwesens Meiner Residenz und ihrer braven Ihnen unterstehenden Schutzmannschaft uns allen erhalten bleiben.’“ — Polizei⸗Oberst Krause hat folgenden Tages⸗ befehl an die Schutzmannschaft erlassen: „Aufs lefste bewegt durch die mir im Namen der Schutzmannschaft anläßlich des vereitelten Attentats gegen meine Person von seiten des Herrn Polizei⸗Haupt⸗ manns Baskow ausgesprochenen treuen Wünsche, danke ich dem Korps von Herzen für diese erhebenden und wohlthuenden
Beweise der Theilnahme. Möge uns dieser Anschlag eines Wahn⸗ witzigen bestärken in der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit des un⸗ entwegten Festhaltens an der allbewährten Königstreue und Pflicht⸗ liebe, durch welche sich die Berliner Schutzmannschaft von jeher aus⸗ gezeichnet hat. Meine besondere Anerkennung zolle ich den Polizei⸗ Lieutenants Hetschko und von Moisy für die zur Sicherung gefährdeter Menschenleben und im Interesse der Untersuchung im vorliegenden Falle bewiesene Unerschrockenheit und Umsicht.“
Der Netto⸗Ertrag des Konzerts, welches zum Besten der Kaiser Friedrich⸗Gedächtnißkirche von den Berliner Männer⸗ gesangvereinen unter der Aegide der „Berliner Liedertafel“ am 11. Juni im Landes⸗Ausstellungspark veranstaltet wurde, beziffert sich auf 6500 ℳ —
Heute wurden vom Stettiner Bahnhof aus 721 Kinderin Ferien⸗ kolonien befördert; 340 Knaben und 151 Mädchen gehen an die Ostsee, und zwar nach Altenkamp, Alt⸗Gremmin, Darsband, Neuhof und Wreechen (Station Putbus⸗Rügen), Eldena (Station Greifs⸗ wald), Prerow, Sandische Wiese, Zingst (Station Barth) und Wustrow (Station Ribnitz). In Landkolonien ziehen 90 Knaben und 140 Mädchen, und zwar nach Dargun bei Demmin, Lindow bei Gransee, Neubrandenburg, Rheinsberg und Waren. Eine zweite große Entsendung wird am 8. d. M. erfolgen; an diesem Termin reisen 250 Knaben und 31 Mädchen in Soolbäder, 100 Knaben und 135 Mädchen nach der Ostsee und 70 Knaben und 90 Mädchen nach den verschiedensten Orten, wo sich Personen erboten haben, ihnen Unterkunft zu geben.
Ein Denkmal für Kaiser Wilhelm IJ. wurde gestern Nachmittag in dem Vorort Johannisthal feierlich enthüllt. An der Feier nahmen die Kriegervereine, Feuerwehren und Schulen theil; als Fhrengüfte waren der Landrath Stubenrauch, der Abg. von Benda und sämmtliche Gemeindevorsteher des Kreises erschienen. Die Fest⸗ und Weiherede hielt Prediger Klähre aus Rudow, wohin Johannisthal eingepfarrt ist. Das Denkmal besteht aus einer Bronzebüste auf einem Sockel aus weißem Sandstein.
Göttingen. Dem Dichter Gottfried August Bürger wurde am 29. Juni in Göttingen, wo er als Universitätslehrer ge⸗ wirkt und seine besten Dichtungen verfaßt hat, ein würdiges Denk⸗ mal geweiht. Das vom Professor Eberlein in Berlin geschaffene Werk ist eine Erzbüste in anderthalbfacher Lebensgröße, modelliert nach den besten Porträts des Dichters. Die Büste steht auf einem über Sandsteinstufen sich erhebenden Obelisken aus poliertem, grauen Granit, welcher die Inschrift trägt: G. A. Bürger, geb. 31. Dezember 1747, gest. 3. Juni 1794. Zur Einweihung hatten sich die Spitzen der Behörden und ein zahlreiches Publikum auf dem Weenderkirchhof eingefunden. Die Feier wurde eröffnet durch den Männergesangverein, der unter Leitung von Professor O. Freiberg Carl Maria von Weber's Komposition des Goethe'schen Liedes: „Der Du von dem Himmel bist“ vortrug. Dann hielt Professor G. Röthe die Festrede, in der er die Bedeutung Bürger's als Dichter, namentlich als Schöpfer der deutschen Ballade hervorhob. Nach der Rede fiel die von vier blumenbekränzten Masten getragene Hülle, während der Männerchor Beethoven's Hymne: „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre“ an⸗ stimmte. Dann trat Direktor Buchholz aus Münden an den Fuß des Denkmals, dankte im Namen des Denkmal⸗Ausschusses Allen, die sich um die Errichtung des Denkmals ver⸗
ient gemacht haben, und übergab dasselbe dem Schutze
und der Pflege der Stadt. Bürgermeister Calson übernahm das Denkmal im Namen der Stadt und legte für dieselbe einen Kranz mit Schleife in den Stadtfarben an dem Fuße nieder. Das Gleiche that dann mit kurzen Worten der zeitige Prorektor der Universität, Professor der Theologie Abt Schultz. Zum Schluß sang der Chor die Kuhlau'sche Komposition des Goethe'schen, von Joh. Falk er⸗ weiterten Liedes „Unter allen Wipfeln ist Ruh“.
Cassel. Die Anilinfarbenfabrik von Casella u. Co. zu Mainkur bei Fechenheim, Reg.⸗Bez. Cassel, hat gelegentlich der Feier des 25 jährigen Bestehens der Fabrik am 22. Mai d. J. drei Stiftungen errichtet, und zwar hat sie 1) eine Pensionskasse mit 200 000 ℳ für die Beamten der Fabrik, 2) eine Pensionskasse mit 200 000 ℳ für die Arbeiter der Fabrik, 3) eine Sparkasse, für deren Einlagen ein hoher Zins garantiert ist, ins Leben gerufen.
Cassel, 2. Juli. Ein schweres Gewitter, verbunden mit Wirbelsturm und Hagelschlag, ist gestern in Hessen und dem Nachbargebiet niedergegangen. Wie der „Nat.⸗Ztg.“ berichtet wird, sind im Schloßpark zu Wilhelmshöhe ganze Strecken der herr⸗ lichsten Baumriesen wie Strohhalme umgeknickt; zahlreiche Bäume sperrten Weg und Steg, sodaß der Verkehr völlig gehemmt war und Militär requiriert werden mußte, um die Wege frei zu machen. Di Straßenbahn zwischen Cassel und Wilhelmshöhe konnte mehrere Stunden lang nicht verkehren. Auf Schritt und Tritt bietet sich im Wilhelmshöher Park wie in den angrenzenden Waldungen, Obstpflanzungen, Alleen ꝛc. ein schreckliches Bild elementarer Verheerung. Die nach den Kaskaden führende Tannen⸗Allee ist zer⸗ stört, die berühmte Rosen⸗Allee hinter Wilhelmshöhe streckenweise wegrasiert. Bei dem bekannten Ausflugsort „Fuchslöcher“ liegen Hunderte von Buchen in wildem Chaos aufgethürmt. Eine ganze Anzahl Häuser wurden abgedeckt und vom Sturm beschädigt, so der Schuppen und die Maschinenhalle der Straßenbahn. Die elektrische Beleuchtungsanlage in Wahlershausen, Wilhelmshöhe ꝛc., welche noch nicht lange errichtet ist, wurde zerstört. Die Häuser am Kohlen⸗Berg⸗ werk hinter dem Herkules sind abgedeckt und Balken, Ziegel ꝛc. weite Strecken fortgeschleudert. Die in der Nähe befindlichen Felder sind von einem furchtbaren Hagelwetter heimgesucht und die Saaten und Früchte vernichtet. Noch nach mehreren Stunden bedeckten die niedergegangenen Schlossen handhoch den Boden. Wirbel⸗ sturm und Hagelwetter haben namentlich die Gemarkungen von Hoof, Breitenbach, Domberg, Sichelbach, Elmshagen, ferner Wilhelmsthal, Mönchshof, Kalden, Udenhausen, Burguffeln ꝛc. furchtbar verwüstet. Hiobsposten treffen von allen Seiten ein. Im Druselthal sind mehrere Häuser ebenfalls abgedeckt. Schrecklich sieht es in Greben⸗ stein und Burguffeln aus; kein Haus ist dort verschont geblieben, viele sind ganz abgedeckt; eine massive Scheune wurde umgeweht, der Friedhof ist total verwüstet, und an den Landstraßen sind Hunderte von Obstbäumen umgeknickt. Gleich traurige Nachrichten laufen von der Korbacher Straße, aus Elgershausen, Oberhessen und der Schwalm⸗ gegend ein. Der angerichtete Schaden ist unberechenbar.
Stuttgart, 3. Juli. Dem Ministerium des Innern ist, wie der „Staats.Anz. f. Württbg.“ meldet, durch Vermittlung der Firma G. Siegle und Komp. hierselbst die Summe von 21 000 ℳ über⸗ eben worden, welche eine Firma in New⸗York unter den dortigen Deutschen für die Nothleidenden im Balinger Ueber⸗ schwemmungsgebiet gesammelt hat.
Straßburg i. E., den 4. Juli. Die EFröffnung der Sonderausstellung für Kunst und Alterthum im Park der hiesigen Industrie⸗- und Gewerbe⸗Ausstellung wurde heute Vormittag 11 Uhr durch den Statthalter Fürsten zu Hohenlohe⸗Langenburg voll⸗ zogen. Diese Sonderausstellung weist eine große Menge seltener und werthvoller Kunstschätze aus Elsaß und Lothringen auf. Gemeinden, Kirchen und Private haben bereitwillig die Hauptstücke ihrer Samm⸗ lungen hergeliehen; auch der Rappoltsweiler Schatz des Prinz⸗Regenten von Bayern ist auf der Ausstellung vertreten.
Spezia, 3. Juli. An Bord des Torpedoboots „Aguila“ explodierte heute während einer Versuchsfahrt in der Nähe von Rio Maggiore der Dampfkessel. Fünf Personen wurden getödtet, zwölf leichter verletzt.
Depeschen. Konstantinopel, 4. Juli. (W. T. B.) Die Er⸗
nennung Schakir⸗Pascha's zum Inspektor gewisser Vilajets
in Anatolien ist den Mächten bisher offiziell nicht mitgetheilt. Trotzdem diese Ernennung den ursprünglichen Forderungen nach einem Ober⸗Kommissar nicht entspricht, scheinen Frankreich und Rußland geneigt, sie ohne prinzipielle Anerkennung zur Kenntniß zu nehmen, während die englische Botschaft eine ab⸗ wartende Haltung beobachtet, da sie Instruktionen von Lord Salisbury erwartet.
Athen, 4. Juli. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer lehnte mit 58 gegen 58 Stimmen — bei 13 Stimmenthaltungen — den Antrag, betreffend die Zurückbehaltung des Ueberschusses der Korinthenernte, ab. Der Minister⸗Präsident Delyannis hatte die beabsichtigte Maßregel für ungenügend erklärt, aber nichtsdestoweniger seinen Anhängern überlassen, nach ihrem Willen zu stimmen.
Sofia, 4. Juli. (W. T. B.) Wie die „Agence Balcanique“ feststellt, entbehren die in Konstantinopel und anderwärts ver⸗ breiteten Gerüchte, daß die Abreise des bulgarischen Ver⸗ treters bei der Pforte Dimitrow durch den Verlauf seines Gesprächs mit dem Großvezier über die macedonische Angelegenheit und über die Eriheilung von Berats an bulga⸗ rische Bischöfe in Macedonien veranlaßt worden sei, jeder Be⸗ gründung. Dimitrow hatte in der Frage der bulgarischen Bischöfe garnicht mit der Pforte zu unterhandeln und hat diese Frage dem Großvezier gegenüber nicht zur Sprache gebracht. Ebenso unbegründet sind die Meldungen, daß Dimitrow auf seinem Posten in Konstantinopel ersetzt werden solle; vielmehr wird sich derselbe, sobald sein Erholungsurlaub abgelaufen ist, dorthin zurückbegeben.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
F 9
Wetterbericht vom uli, 8 Uhr Morgens.
Wind. Wetter.
in 0 Celsius
Bar. auf 0 Gr.
u. d. Meeressp Temperatur
5 0 C. = 40 R.
“
Belmullet. Aberdeen. Christiansund Kopenhagen Stockholm. Haparanda. . Cork, Queenstown N
Cherbourg. . W lder 1“ NW 4 wolkenlos
8Z8Zööö1 8 NW 3 bedeckt
Hamburg. 8 3 WSW 6 bedeckt
Swinemünde SW 5 wolkig
Neufahrwasser WSW I x er
Memel.. “ W 8 8 1 wolkenlos
Münster. 2 bedeckt 3 wolkenlos
Karlsruhe Wiesbaden 3 wolkenlos 4 heiter
München
Chemnitz 4 beiter 111“1“; 5 bedeckt Eö1“] 3 halb bed. Breslau. 2 heiter Ile d'Axr. “ 4 wolkig e“*“ 1 1 heiter “ 3 halb bed.
Uebersicht der Witterung.
Im Südwesten der Britischen Inseln hat der Luftdruck 770 mm meist überschritten, während derselbe über Schweden am niedrigsten ist. Ueber Zentral⸗Europa sind nördliche bis westliche Winde vor⸗ wiegend, unter deren Einfluß die Temperatur allenthalben herab⸗ egangen ist, sodaß diese fast überall unter dem Mittelwerth liegt. Fn Deutschland ist das Wetter kühl, vorwiegend heiter und trocken, nur in den nordwestlichen Gebietstheilen herrscht trübe Witterung mit Regenfällen und vielfach starken südwestlichen bis nordwestlichen Winden. In Westösterreich fanden zahlreiche Gewitter statt. Deutsche Seewarte.
— red. in Millim.
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Theater⸗Anzeigen.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a. /5. Freitag: Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze⸗Theaters (Ham⸗ burg) unter Leitung des Direktors José Ferenczy. Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barré von Victor L6on und F. Zell. Musik von Antoine Banés. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Tata⸗Toto.
Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Amtsrichter Dr. A. Philippi mit Frl. Frida Wulff (Kirchhain, Niederlausitz). — Hr. Reinhold von Below mit Freiin Constanze von der Goltz (Berlin). — Hr. Pfarrer Dr. R. Ohle mit Frl. Annie von Treskow (Golzow, Kreis Angermünde).
Geboren: Ein Sohn: Prem.⸗Lieutenant von Lilienhoff⸗ Zwowitzki (Breslau). — Eine Tochter: Hrn. Oberst⸗Lieutenant Schubert (Berlin). 8 G
Gestorben: Hr. Prem.⸗Lieutenant a. D. Ferdinand Habel (Berlin). Hr. Ober⸗Amtsrichter a. D. Alexander Aemilius Schweinitz (Dresden). — Hr. Telegraphen⸗Direktionsrath a. D. Ferdinand Zeiler (Pankow). — Hr. Korvetten⸗Kapitän a. D. Max Kelch (Honnef a. Rh.). — Herr Reichsgerichts⸗Rath a. D. Karl Thewalt (Braubach a. Rh.).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, durch das
chen Reichs⸗Anzeiger und
Be
11“ “
Königlich Preußischen Staats⸗Anze
Berlin, Donnerstag, den 4. Juli
önigreich Preußen.
Privilegi um wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Stadt⸗ Anleihescheine der Stadt Charlottenburg im Betrage von Elf Millionen Mark.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Charlsttenburg im Ein⸗ verständniß mit der Stadtverordneten⸗Versammlung daselbst darauf angetragen hat, die zum Bau von Verwaltungsgebäuden, zum Ausbau der Schwemmkanalisation, zur Regulierung der Berliner⸗ und Spandauer⸗Straße, zur Freilegung (Grunderwerb) der Hardenbergstraße und der Kaiserin Augusta⸗Allee, zum Ausbau der Gasanstalt II u. s. w. eine Anleihe von 11 Millionen Mark, in Buchstaben: Elf Millionen Mark, aufzunehmen und zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium der Stadtgemeinde Charlottenburg Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung zur Ausstellung von seitens der Gläubiger unkündbaren Anleihescheinen nach Maßgabe des anliegenden Musters im Gesammtbetrage von Elf Millionen Mark, welche in drei Abthei⸗ lungen, und zwar die beiden ersten zu je vier, die letzte zu drei Millionen Mark, und davon jede Million in folgenden Abschnitten:
40 Stück à 5000 ℳ 200 000 ℳ à 2000 200 000 à 1000 250 000 à 500 200 000 à 200 100 000 o100 50 000 „ 1790 Stück = 1 000 000 ℳ auszugeben, mit jährlich drei ein halb Prozent zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ausloosung oder freihändigen Ankauf mit wenigstens einem und einem halben Prozent des Kapital⸗ betrages jeder Abtheilung unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen dergestalt zu tilgen sind, daß die Tilgung für jede Abtheilung nach Ablauf von zwei Jahren von der Begebung ab zu beginnen hat.
Die Ertheilung des Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber des Anleihescheins die daraus sich ergebenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zum Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. “
Gegeben Neues Palais, den 15. Juni 189b5.
. Wilhelm R. Miquel. von Köller.
IThl-
882
Provinz Brandenburg. Anleihe vom Jahre 18. (Stadt. Abtheilung Buchstabe . . . . ... 8 eeh Nr., Anleiheschein der Stadt Charlottenburg über .ℳ Reichswährung, 1“ verzinslich mit 3 ½ % am 1. April und 1. Oktober. Ausgefertigt gemäß des landesherrlichen Privilegiums vom 15. Juni 1895 (Amtsblatt der Königlichen Regierung in Potsdam vom — 1895 Nr. Seite und Gesetz⸗ Sammlung für 1895 Seite . . . . . laufende Nr. . . )).
Regierungsbezirk Potsdam.
8 Auf Grund des von dem Bezirksausschuß des Regierungsbezirks Potsdam vom 5. Juli 1893 genehmigten Gemeindebeschlusses vom I. März/ 19. April 1893 und auf Grund des Gemeindebeschlusses vom 18./24. April 1895 wegen Aufnahme einer Schuld von 11 Millionen Mark in 3 Abtheilungen, und zwar in den beiden ersten zu je vier, in der dritten zu drei Millionen Mark, bekennt sich der Magistrat der Stadt Charlottenburg namens der letzteren durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Ver⸗ schreibung zu einer Darlehnsschuld von .. . . Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit 3 ½ % jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 11 Millionen Mark be⸗ ginnt für jede Abtheilung nach Ablauf von zwei Jahren von der Be⸗ gebung ab und erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittels Verloosung oder Ankaufs der Anleihescheine binnen längstens 35 Jahren aus einem Tilgungsstock, welcher mit wenigstens einem und einem halben Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Aus⸗ loosung erfolgt im Monat Dezember jeden Jahres. Der Stadt Charlottenburg bleibt jedoch das Recht vorbehalten, vom 1. April 1905 an den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu.
Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung der Abtheilung, ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine durch den „Deutschen Reichs⸗ re - Amtsblatt der Koöniglichen Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin, sowie durch zwei Berliner und eine Charlottenburger Zeitung. In denjenigen Fällen, in welchen die Tilgung durch Ankauf von Anleihescheinen bewirkt worden ist, wird dieser unter Angabe des Betrags der angekauften Anleihescheine und alsbald, nachdem der An⸗ kauf erfolgt ist, in den vorstehend bezeichneten Blättern bekannt gemacht. Die Namen der beiden Berliner Zeitungen und der Char ottenburger Zeitung sowie etwaige Veränderungen werden im „Reichs⸗ Anzeiger“ bekannt gemacht.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit drei ein halb Prozent jährlich verzinst. 81 Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses An⸗ keibescheins bei der Stadt⸗Hauptkasse in Charlottenburg, und zwar auch in F nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit eem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ab ezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb breißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu
unsten der Stadt Charlottenburg. Das Aufgedot und die Kraftlos⸗ ülärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vor⸗ - rift der §§ 838 ff. der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich om 30. Januar 1877 (Reschs⸗Gesetzblatt S. 83) beziehungsweise nach
24. März 1879 (Gesetz⸗ Samml. S. 281).
werden.
ausgezahlt werden.
Mit den Anleihescheinen werden halbjährige Zinsscheine für einen zehnjährigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zins⸗ scheine 11 1 —Die Ausgabe einer neuen Reihe von Stadt⸗Hauptkasse in Charlottenburg gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der An⸗ weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den u“ Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig ge⸗
ehen ist.
die Stadt Charlottenburg mit ihrem
Steuerkraft.
Unterschrift ertheilt. 189
(Stadtsiegel.)
Der Magistrat. 88 unter Beifügung des Amtstitels.) Hierzu sind Zinsscheine Kontrolbuch Seite .. Der Kontrolbeamte. Nr.. . bis . nebst (Unterschrift des Anweisung ausgereicht. Kontrolbeamten.)
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam. Charlottenburger Stadtanleihe vom Jahre 18 .. Abtheilung. (Stadtwappen.) insschein Nr. .. zum Anleiheschein der Stadt Charlottenburg Anleihe vom Jahre 18 „ Abtheilung ... 4* über ℳ Reichswährung.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe in der Zeit vom . . . ten .. .. ... aͤb an halbjährlichen Zinsen des vorbenannten Anleihescheins aus der Stadt⸗Hauptkasse in Char⸗ lottenburg ℳ Reichswährung. “
Charlottenburg, den . . . . . . . ....
G Der Magistrat. 18 Trocken⸗ (Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und; eines Stempel. Mitgliedes des Magistrats.)
Der Kontrolbeamte. ““ (Unterschrift des Kontrolbeamten.“
Verjährt nach dem Gesetze vom 31. März 1838 am .*. .*. zember.
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Pots 8 (Stadtwappen.) Anweisung
““ zum Anleiheschein der Stadt Charlottenburg Anleihe vom Jahre 18.„ Abtheilung
Buchstie II“ ℳ Reichswährung.
Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die .. . te Reihe Zinsscheine für die Zeit vom Hi “ bei der Stadt⸗Hauptkasse in Charlotten⸗ burg, sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist.
C1416189
Der Magistrat. Trocken⸗ (Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mit⸗ Stempel gliedes des Magistrats.)
Der Kontrolbeamte.
(Unterschrift des Kontrolbeamten.) Anmerkung zu den Schemas für die Zinsscheine und An⸗ weisungen.
Die Namensunterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und des zweiten Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein oder jede Anweisung mit der Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
. . ter Zinsschein. .. ter Zinsschein.
Anweisung.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 85. Sitzung vom Mittwoch, den 3. Juli.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet
worden.
Auf der Tagesordnung stand zunächst die dritte Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Zentralgenossen⸗ schaftskasse.
Nachdem Abg. von Brockhausen (kons.) über die Stellung des Handwerks zu dem neuen Institut sich geäußert hatte, nahm das Wort der Minister für Handel Berlepsch:
Meine Herren! Den Bemerkungen des Herrn Vorredners in Bezug auf die Bedeutung des Gesetzes für das Handwerk kann ich mich im wesentlichen anschließen, nameatlich insofern sie als Er⸗ widerung anzusehen sind auf die gestern gefallene Bemerkung, daß die Hereinziehung des Handwerks in dieses Gesetz nur eine dekorative Bedeutung habe. In den Kommissions⸗ verhandlungen habe ich bereits Gelegenheit gehabt auszu⸗ führen, daß das nach Ansicht der Staatsregierung jedenfalls
und Gewerbe Freiherr von
nicht der Fall ist. Ich spreche heute die bestimmte Erwartung aus,
§ 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Zivilprozeßordnung vom
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung
insscheinen erfolgt bei der
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet Vermögen und mit ihrer
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer
(Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mitgliedes des Magistrats
sondern für dasselbe gute Früchte tragen wird.
Was die Bedürfnißfrage der Errichtung von Genossenschaften für das Handwerk und die Gewährung von Kredit an dieselben betrifft, so ist es vollständig richtig nach meiner Meinung, daß das Bedürfniß beim Handwerk als mindestens ebenso groß anzuerkennen ist wie bei der Landwirthschaft. Es ist ferner zuzugeben, daß die Bildung der Ge⸗ nossenschaften, namentlich der Kreditgenossenschaften, beim Handwerk eine schwierigere wie bei der Landwirthschaft ist, und zwar wesentlich deshalb, weil der Hintergrund des Realbesitzes im wesentlichen bei den Genossen fehlt; das wird vielleicht das schwer⸗ wiegendste Moment sein. Ich kann auch zugeben, daß die Theilnahme von durch geschäftliche Erfahrung hervorragenden Personen an den Handwerkergenossenschaften schwächer ist als bei der Landwirthschaft. Indessen, wie der Herr Vorredner uns selbst mit⸗ getheilt hat, giebt es doch Beispiele dafür, daß durch die Theilnahme einer an sich mit dem Handwerk nicht direkt verbundenen Persönlichkeit es gelungen ist, solche Handwerker⸗ genossenschaften zu bilden. Es ist das auch an anderen Stellen gelungen, und wenn ich früher den Vorwurf erhoben habe, daß bei der Genossenschaftsbildung im Handwerkerstand eine ge⸗ wisse Nachlässigkeit hervortrete, so möchte ich doch glauben, daß ganz unrichtig dieser Vorwurf nicht gewesen ist, und ich glaube, daß das in den Kreisen des Handwerks auch vielfach selbst empfunden wird. Wir brauchen uns nur daran zu erinnern, wie in den ärmsten landwirthschaftlichen Gegenden, wo von der Konkurrenz eines wohlwollenden Großgrundbesitzers gar keine Rede ist, das Genossen⸗ schaftswesen mit zuerst einen sehr bedeutenden Aufschwung ge⸗ nommen hat. Ich erinnere z. B. an den Westerwald in der Rhein⸗ provinz; dort ist aus den kleinsten landwirthschaftlichen Verhältnissen heraus ein sehr lebhaftes Genossenschaftswesen entstanden. Es haben allerdings auch Persönlichkeiten, die nicht direkt mit der Landwirth⸗ schaft zu thun haben, wie Lehrer und Geistliche des Orts, sich dieser Genossenschaftsbildung sehr lebhaft angenommen; solche Persönlich⸗ keiten finden sich auch für die Handwerker in allen Theilen der Monarchie. Ich kann diesen Punkt auf sich beruhen lassen und nur die Hoffnung aussprechen, daß dieses
beim Handwerk wesentlich zu erhöhen. Die ersten Versuche dazu sind bereits mit Lebhaftigkeit gemacht. Der Zentralausschuß des Deutschen Innungsverbandes hat nach den ersten Besprechungen im Finanz⸗Ministe⸗ rium über dieses Gesetz sich an sämmtliche Innungsverbände Deutsch⸗ lands gewandt und Auskunft erfordert über die Lage des Genossen⸗ schaftswesens innerhalb des einzelnen Fachs des Handwerks. Man hat ferner vorläufig den Gedanken gefaßt, die Innungsausschüsse als
die Träger der Gewährung des Personalkredits insofern zu betrachten,
als sie, verschiedene Fachhandwerker eines bestimmten Bezirks um fassend, den Stamm und die Anregung geben sollen, um die Hand⸗ werker eines bestimmten Bezirks zur Bildung von Genossenschaften zur Beschaffung des Personalkredits einzuladen.
wichtige Bildung von Genossenschaften zur Beschaffung des Rohmaterials, von Einkaufs⸗ und Verkaufs⸗ Fachgenossen zu überlassen sein. Jedenfalls ist bereits heute ein sehr lebhafter Gang bemerkbar, den wir früher nicht bemecken konnten, und der ist ganz zweifellos direkt auf dieses Gesetz zurückzuführen.
Man hat auch bereits die ersten Schritte gethan, um eine genossenschaftliche Bank in Berlin ins Leben zu rufen, und“ da man nicht mit der Neugründung, sondern mit der Benutzung einer bereits bestehenden wirthschaftlichen Institution vorgehen wird, ist zu hoffen, daß im Laufe der nächsten Monate, ein wirksames Beispiel dieser Organisation vorhanden sein wird, woran sich zunächst in anderen größeren Städten ähnliche An⸗ stalten anschließen werden. Diese Genossenschaften können dann den Verband oder die Vereinigung bilden, die als Voraussetzung für die Kreditgewährung in diesem Gesetze vorgesehen ist.
Wenn der Herr Vorredner dann den Wunsch ausgesprochen hat, daß ich nach zwei Richtungen hin dem Handwerker zu Hilfe kommen möchte: erstens nach der Richtung der korporativen Organisation des Handwerks und zweitens nach der Gewährung von Fonds für die Bildung der einzelnen Genossenschaften, so habe ich über die erste Frage bereits meine persönliche Ansicht ausgesprochen, daß ich nämlich der Meinung bin, daß die korporative Organisation des Handwerks allerdings ein erstrebenswerthes Ziel ist. Ich bin, meine Herren, da ich jetzt noch nicht im Namen des Staats⸗Ministeriums sprechen kann, nicht in der Lage, in dieser Frage weitere Erklärungen abzugeben; ich glaube aber, daß nach dem, was ich bereits in der Kommission erwähnt habe, der Herr Vorredner nach dieser Richtung beruhigt sein wird.
Was die Frage der Gewährung von Fonds zur Bildung von Genossenschaften betrifft, so bin ich sehr gern bereit, wenn wir erst fühlen, daß die Genossenschaftsbewegnng wirklich bei den Handwerkern im Lande vorwärts geht, auch nachzuhelfen, soweit dies möglich ist und mit dem Zweck der Sache sich verträgt. Soweit mir bekannt ist, hat die landwirthschaftliche Verwaltung, die dem landwirthschaftlichen Genossenschaftswesen Unterstützung hat zu theil werden lassen, diese Unterstützung wesentlich gegeben zu Zwecken der Revision der be⸗
stehenden Kassen und zu Zwecken der Agitation für die Neubildung. Ich glaube, es wird kein Bedenken haben, daß für gleiche Zwecke auch zur Bildung von Handwerkergenossenschaften Mittel bewilligt werden, und werde jedenfalls Versuche machen, nach dieser Richtung hin vor⸗ zugehen.
Im übrigen aber glaube ich nunmehr die Hoffnung aussprechen
zu dürfen, daß auf Grund dieses Gesetzes die Bildung von Genossen⸗ schaften des gewerblichen Mittelstandes, und zwar von solchen, die direkt bezwecken, Kredit zu gewähren, wie auch von Einkaufs⸗, Ver⸗ kaufs⸗ und ähnlichen Genossenschaften jetzt lebhaften Fortgang nehmen wird, und ich theile die Ueberzeugung des Herrn Vorredners, daß dieses Gesetz auch dem Handwerk zum allergrößten Nutzen gereichen
wird.
(Bravo!)
daß dieses Gesetz nicht ein dekoratives für das Handwerk bleiben,
zes — 1b b 8 neue Gesetz dazu beitragen wird, die Lust an der Genossenschaftsbildung
genossenschaften, wird nach Ansicht des Zentralausschusses mehr den
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