1895 / 162 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

theile, welche der Entw theilweise wieder aufheben. ; Uebernahme der Erbabfindungsrenten auf die

urf den Anerben und den Miterben bietet, Ziffer 5 des §

39 setzt deshalb für die Rentenbank die Hälfte

der Kostenpauschsätze des § 2 Ziffer 1 und § 3 des Kostengesetzes vom 24. Font S. wobei der Jahreswerth übereinstimmend mit § 6 Ziffer 7 des Rentengutsgesetzes vom 7. Juli 1891 nach den Zinsen der ausgegebenen Rentenbriefe bemessen werden soll. 88

4) Unter Ziffer 6 des § 39 ist die Verpflichtung der Betheiligten zur Tragung der unter Ziffer 5 fallenden Kosten gegenüber der Staats⸗

kasse geregelt.

beurtheilen.

In wie weit der darnach zur Verpflichtete von den übrigen Erben etwa Erstattung verlangen kann, ist nach den

Zahlung der Kosten seiner Auslagen

Grundsätzen des allgemeinen Rechts zu

Jahre 1894 e

Bei Regelung auszugehen, daß in dem Verfahren,

oder dessen

gegenübersteht. eine Hälfte der Kosten dem zur Last 5b der Reallasten ꝛc. vom 2. März 1850

Kosten nach Verhältniß des zutragen haben (vergl. § auch die Vorschrift des Satzes 1 Ziffer

3

1

Nachwei

rfolgten endgültigen Rentengutsgründungen nebst

fällt (vergl. § 106 Abs. 1 des Gese

der Verpflichtung zur Kostentra g zelches die A

den b

6 im § 39 g

1“

sung

ung war

ejm

8*

824

der Rentengutsgesetzgebung.

lösung der Erb⸗ abfindungsrente durch Vermittlung der Rentenbank bezweckt, der Anerbe Rechtsnachfolger als Verpflichteter betheiligten Miterben oder deren Rechtsnachfolger 1 Wie nun regelmäßig bei einem Ablösungsverfahren die Verechtigten, die andere dem Verpflichteten

es, betreffend die Ablösung 8 . 77) 88 mehrere Berechtigte oder mehrere Verpflichtete zu den sie betreffenden neß Werthes der abgelösten 1 106 Abs. 2 ebendaselbst), so ist dementsprechend estaltet. Daß der

Verfahren eern als Berechtigten

eistungen bei⸗

davon

Löschung der etwaigen, in die

des Satzes 2 im § 40.

Antragsteller die Kosten des Verfahrens allein zu tragen hat, wenn der Antrag auf Uebernahme der Rente zurückgenommen oder zurückgewiesen wird (Satz 2 Ziffer 6 § 39), entspricht allgemeinen Grundsätzen.

Zu § 40.

Obwohl es selbstverständlich ist, daß die Höfegesetze und Land⸗ üterordnungen auf die dem Entwurf unterstellten Anerben eine Anwendung finden können, erschien doch die Aufn dieses aussprechenden gesetzlichen Bestimmung zweckmäßig. Um die ie Höfe⸗ und Landgüterrollen eingetragenen Anerbengüter und der die Nummern des Rollenblattes enthaltenden Vermerke im Grundbuche herbeizuführen, b

güter ahme 82

durfte es der Vorschrift

Schlußzusammenstellung des bisherigen Gesammtergebnisses

5 6

7

8

10

zum Deutschen Reichs⸗A

No. 162.

Vierte Beilage

Berlin, Mittwoch, den 10. Juli

(Schluß aus der Dritten Beilage.)

8 Uebersicht 8 über das Fortschreiten der Rentengutsg

ründungen.

nzeiger und Königlich Preußi

1891/92

1893

1894

1895

Renten⸗ gütern an⸗

Aus⸗ gewiesene Renten⸗

der aus⸗ gelegten

Zu Rentengütern verfügbares

Areal

verfüg⸗

Aus⸗ gewiesene Renten⸗

Zahl der neu aus⸗

Zu Rentengütern verfügbares

Areal

Aus⸗ gewiesene Renten⸗

Zahl der V ausgelegten

Zu Renten⸗ Aus⸗

gütern verfüg⸗ bares Areal

Zahl

der neu

gewiesene

Rennen⸗ Renten⸗

Ans. guts⸗

3 4 verfüg⸗

Flächeninhalt

güter*)

d0

neu an⸗ gebotenes Areal

Rest aus den Vorjahren

gebotenes Areal

guts⸗ fläche *)

neu an⸗ gebotenes Areal

guts⸗ fläche *)

——ngegeneeenae.

Rest aus den Vorjahren

gelegten Renten⸗ güter *)

gelegten Rest 8

Renten⸗ den güter *⁴) Vorjahren im Ganzen

bares Gesammt⸗ areal

in

bares guts⸗ Gesammt⸗ fläche *) areal

Renten⸗ güter*)

Betrag der Rentenbankrenten für die Rentenbriefe

Kaufpreis

der Rentengüter Die Veräußerer erhalten

Restgüter

Zahl 1 der ausgelegten Rentengüter

Anzahl der Güter, welche ganz oder theilweise zur wendet worden sind.

Rentengutsbildung ver⸗

a.

der anzen ter üter Län⸗

in Hektaren

b.

der auf⸗ getheil⸗ ten

89

a.

I V

dereien

von 5 bis 7 ½ ha

über 25 ha

von 7 ½ bis 10 ha . von 10 bis 25 ha

von 2 ½ bis 5 ha F

b.

2

Verbleib derselben

Gesammtgröße in ha

a.

b.

lehen

d.

5

a. b.

An⸗ zah⸗ lungen

renten

Privat⸗ erstmalige Einrichtung

etrag der Dar & Rentenbriefen für die

B

8

Summa

I“;

ha

ha

ha

ha

ha

ha

ha

ha ha ha ha

Breslau . Bromberg Cassel.. Düsseldorf

1

annover . Merseburg

8 973 89 294 104

40 356 529

1 402 26 906

5 442 130

287 2 693

384 11

7 571 62 388 104

34 914 399

4 512

15 162 219

8 338 238 202

77 550 323

43 252 637 202

12 083 V

1 954 16 458 128

2 973 140

372 1 465 89

150 14

10 129 61 092 195

40 279 497 202

14 500 67 992

37 323

1 362 12 332 147

121 990 10

13138 55 660 243

4 718 55 696 275

780 5 148 99

390

9 515 340

337 22

33 808 982

11 930

871 610 7

1 322 47

202

8ι‿ E 2

8- 202

242 20 1 898

2 472 955] 79 376 628 214] 204 416 1 821 664 423 798 73 121 901 77999 sind zum pro ha 690 pro ha 22 pro ha 175 V größten Theile 5 578 322] 166 764 986 420] 654 963 3 860 611 331 457] 330 600 154 419 20 13 223 80] 167 643 00 w. 5 derppro ha 806;pro ha 24 pro ha 142 V ausgeber ver⸗ 4 550 4031 142 599 1 063 563=° 629 804 3 291 157 433 759 113 165 131 714 4 526 60 136 240 8 pro ha 7198pro ha 23 pro ha 168

lieben; 2 307 9287/ 72 868 425 006

ein Theil ist in Rentengütersoro ha 881pro ha 28 pro ha 162 9 011 63 461

umgewandelt, welche noch 280 666 61 pro ha 782 pro ha 25 pro ha 177

nicht auf die 1 274 967 34 237 325 839

Rentenbank übernommen pro ha 1067pro ha 29 pro ha 273

Die Restgüter ünster 709 88 1 8 7 467 337 1 069 136

—1 92 82

3 583 1 576 2 (43

5 913 490 70 1 553

02 00

Westpreußen. 14 928 6 923

Poser

Ueberhaupt...

V

105 843 30 247] y136 0900 22 143 2 160 113 947 10 017 123 964 18 033

*) Die endgültig gebildeten Rentengüter, welche bereits in das Kataster und in das dbuch ü erträ letzten beiden Spalten entsprechen somit der Summe der Fesainndessäscn der Anlagen 8 Bach Sbesgorarzen sind, ung EE1“

139 965 34 122 3 395 1 526 105 931 74 298 7 081

13 491 6 326

2 5 e oder Punktationen begründeten sind zusammengefaßt. Die 74 298 ha aufgetheilter Fläche. 3784 + 3297 = 7081 ausgelegte Nelir s

88 18

67 045 5 887 72 933

1 675 901 Zahlen der

425 006

147 183 Pommern..

227 897 16 6566 9 115 6662

Brandenburg..

255 698 924 403 15 588] 37 017 630 37 648

Nachweisung

Schlesien. itwi der ohne Mitwirkung der General⸗Kommissionen bis zum Schlusse des Jahres 1894 erfolgten

Rentengutsgründungen der Staats⸗Forstverwaltung.

1 3 4 5 4 276 8 . 1 3 Flächeninhalt Zahl der ausgelegten Rentengüter Restgüter Ulnbahl e —.— Taxwerth üter, welche a. p. V G ganz oder 2 b b. C. d. V 6. b. theilweise zur Rentenguts⸗ 52 bildung verwendet worden sind.

sind;

ein Theil ist ver 1A“ . 210 kauft, bezw. soll 1) 35 897 1u1“X“ 1u“ do soäte; feibän. 8 ha 561 pro ha 52 pro ha 261 Hannover . 3 V werden; 33 306 750 1 325 1“1“ V ein Theil sollspro ha 900 pro ha 20pro ha 36 254 227 9 494 108 schaftlichen An.pro ha 1729 pro ha 64 pro ha 1

det werden; 939 440% 21 016 349 402 319 392 559 103 22 364 24 94 ein Theil ist pro ha 1637 pro ha 36 pro ha 609 . zur Renten⸗

gutsbildung noch verfügbar.

31 478 8—

1 800 3 678

8 000 771

Sachsen 10

Betrag der Rentenbank⸗

3 3111 16 717 89 415

Kaufpreis der Rentengüter

a. b.

Betrag der Darlehen

c. V d. in

Uhenen. . riefen

Pri⸗ für die

vat⸗

renten

Die Veräußerer erhalten

19 284

1 091 G der

f. F

der aufge⸗ theil⸗

ten

108 181 318

8

7 2527 u““

i

ssen⸗Nassau. Hessen⸗Nassau Renten⸗ 8 8 Verbleib 8

güter Kapital

der ganzen Güter

b

von von 5 8 b in Hektaren I

von 10

von Hypo

theken

Anzah⸗

ha

erstmalige Ein⸗ richtung

Westfalen. lungen

in

derselben

Summa a Gesammtgröße

Rheinprovinz

539 811 63 . . 414 In der Haupt⸗ geforstet, der Rest in kleineren Par⸗ 539 811 63 zellen ver⸗ pachtet oder verkauft.

20 000

6,989]— für Gebäude⸗ und

Helzbestand.

1 860

17 728 111] 539 426 pro ha 812pro ha 25spro ha 177

3 860 05572 558 878 12 650 158 45 355,1 300 342

Schlußzusammenstellung.

97 398 2 1

539 426 3 860 055 [2 558 878 12 650 753 1 300 342

pro ha 25 pro ha 177

558 940 2 679 710 pro ha 30 pro ha 146

17 728 111

pro ha 812

Resultate aus frü⸗ V 8 ere 8 233 414 [397 272 411 155 14 888 444 V 1 V pro ha 810

Reesultate aus dem

Jahre 1894. 506 solst

455 240 80

2 525 80

2 088 322 10 414 005 780 366 e2 424 211 282

631452

bersicht der Ansiedelungskommission. III. Von den angekauften Ländereien sind ausgelegt (zum

Gesammtresultate U e es Gesetzes vom Thätigkeit .Juli 1891 bis

um Schlusse des

1 5 über die 1es 3 B b8 I. ö sind:

1 8 88 . auernhöfe un 6 a 762 995

112683 40 208 330 812 780 543984 335 3 784 72 475 32 616 555 1 098 366 6 539 765 23 064 758 95 837 1669489 930 712 997 578 23 1887 . öfe und 28 Güter mit 1 Fis5 ha für 889 8

EIIL111 pro ha 811 spro ha 27 pro ha 163 dar⸗ 1888 10 19 10 126 6 049 705

5 unter 1889 8 4 8 4 839 3 293 310

Renten⸗ 5036 11616“ 12 7775 5 104 620

güter sind Do⸗ 11811“ 19 8 527 5 789 617

nicht mänen⸗ E11“ 8 8 422 4 622 253

taxiert). Lee* .“ 13 1894 ö“

aisa⸗ 8 425 5H 271 366 18 6 264 3590 850 . renten. Zusammen 34 Bauernhöfe und 130 Güter mit 81 638 ha für 29 555 717 ℳ. II. Ansiedelungspläne sind ausgearbeitet: 8 .

a““

1888 1 3 1 1 1 8 1 1 1 8 5 162 8 8 . . . . . . . . 222 9 4 124

v“ . 7 017 Ganzen 1 606 Ansiedlerstellen mit 28 168 ha; dazu 5 % Dotationen, zusammen rund 29 577 ha

1890 36,2 % des Gesammtbesitzes. Im Durchschnitt pro Ansiedelung 17,54 ha mit 11 045 Werth.

IV. Vom 1. April 1895 ab sind zahlbar: 6

S-Se G“ 1 9 1““ 18

im Ganzen für 90 Güter mit rund 53 000 ha = 65 Eeunimna 275 000 jährlich

———

davon sind 1 2 661 Neuansiedelungen, 1 123 Adjazentenkäufe.

es sind 3 380 ha Hofraum und Garten, 30 734 Acker, 6 240 Wiese und Hütung, 2 535 Holzung,

Hiervon sind vergeben: V Wege, Gewässer und

132 Stellen 2 819 ha 8 3 724

3 428

2 619

3 336

4 217

241 3 901

203 191 154 193 270

nd.

2 369 8 527

11 257

9 898

1 2 551

% des Gesammtbesitzes.

v“ N a ch w ei fun g 8 2 8 8 1“

Schlusse des Jahres 1894 durch Verträge oder Punktationen begründeten Rentengüter, hinsichtlich deren e Uebernahme der Renten auf die Rentenbank bis zu diesem Zeitpunkte nicht erfolgen konnte. 1 8 2 3 4 5 6

Ungefährer Kaufpreis

der bis zum di

6

7 8 3 8

Preußischer Landtag. Herrenhaus.

nach § 13 der Hannoverschen Jagdordnung zur der Wasservögeljagd Berechtigten bestehen geblieben sei.

dieser Beamten hinaus Geltung haben.

Ausübung deesere weifel zu.

Indessen

Anzahl der Güter, Zahl Von den Das Gesetz lasse hierüber

welche ganz oder

theilweise zur Rentengutsbildung verwendet worden sind

G der

angebotenen

Güter ha

b

der auf⸗ etheilten ändereien

der gebildeten

Rentengüter

der Rentengüter Rentengütern

a b der Spalte 4 sind bereits in Besitz

genommen

pro Hektar

im Ganzen

Breslau .

Bromberg. e“ Düsseldorf..

Frankfurt a. O. Hannover.. Merseburg.

Münster i. W. 11“

8 995 47 215

2 837 425 1 106

14 196 247

4 511 259 367 278

180 048

Summa.

648

[22 092 257

8*

bei

und

21. Sitzung vom Dienstag, 9. Juli.

Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet

worden.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Be⸗ rathung des Jagdscheingesetz⸗Entwurfs.

„Auf eine Anfrage des Grafen zu Inn⸗ und Knyphausen erklärte der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Wie Sie aus der ursprünglichen Regierungs⸗ vorlage ersehen können, war im § 4 am Schluß in Aussicht genommen, daß die Jagdscheingebühr den Eingesessenen von Ost⸗ friesland behufs Ausübung der im § 13 der Jagdordnung für Hannover vom 11. März 1859 gedachten Wasservögeljagd im Dürftig⸗ keitsfalle von der zuständigen Behörde ganz oder theilweise erlassen werde. Wir hatten diese Bestimmung aufgenommen, ohne daran er⸗ innert zu haben, das schon in den 80 er Jahren von der ostfriesischen Landschaft eine unentgeltliche Ausstellung der Jagdscheine gewünscht wurde. Nachdem aber im Hause der Abgeordneten dieser Passus ge⸗ strichen worden ist, konnte der Zweifel entstehen, ob möglicherweise doch die unentgeltliche Ertheilung des Jagdscheins für die

weiterer Prüfung der Sache netenhause ein Antrag vorlag, in dem ausdrücklich erklärt werden sollte, daß diese unentgeltliche Ertheilung von Jagdscheinen auf⸗ gehoben werden sollte, hat das Abgeordnetenhaus sich doch mit der Staatsregierung zu der Ansicht geeinigt, daß, wenn diese Bestimmung gestrichen würde, die Befugniß zur unent⸗ geltlichen Ertheilung von Jagdscheinen an die zur Wasservögeljagd Berechtigten als weggefallen anzusehen sei. Dagegen hat die Staats⸗ regierung geglaubt, daß die Frage der Aufhebung des Rechts der Wasservögeljagd eigentlich nicht in den Rahmen dieses Gesetzes hinein⸗ passe, und wenn wir an eine Revision des materiellen Jagdrechts noch einmal wieder herantreten, was ich für möglich halte und was vielleicht schon im nächsten Jahr durch eine Vorlage der Staats⸗ regierung geschehen wird, so kann ich zusichern, daß auch die von dem Herrn Grafen zu Inn⸗ und Knyphausen angeregte Frage, das Recht der Wasservögeljagd in Ostfriesland in gewissen Küstendistrikten und Distrikten an den öffentlichen Strömen zu beseitigen, in sorgsame Er⸗ wägung genommen werden wird.

Feir von Lepetzow stellte zu § 5 die Anfrage, ob die un⸗ entgeltlichen Jagdscheine für Forstbeamte auch über die Reviere

obgleich im Abgeord⸗

angenommen.

bleibe.

Land⸗Forstmeister Schultze: Die unentgeltlichen Jagdscheine

der Forstbeamten haben für den ganzen Staat Gültigkeit, mit der Einschränkung jedoch, daß auch die Inhaber solcher Scheine für die d auf eigenem Boden oder auf gepachtetem Jagdrevier den ge⸗ nlichen Jagdschein zu lösen haben.

Hierauf wurde das ganze Gesetz ohne weitere Debatte

Es folgten Berichte über Petitionen. Die Kommission

des Magistrats zu das Orsstatut

war jedoch,

der Stadt Staßfurt

auf Grund des neuen Schuldeputation die Bestätigung versagt worden ist, weil der Magistrat die Genehmigung des Statuts selbst gesucht hat. verlangt, aus denen das Statut geändert sei. Die Kommission der Berichterstatter Becker mittheilte, einstimmig zu der Annahme die Petition berechtigt sei, und beantra zur Berücksichtigung zu überweisen.

wie

S

der Petition erfolgten

tatuts

war,

für kommunale Angelegenheiten berichtete über die Petition Staßfurt, welche darauf gerichtet ist, daß 1 über die Zusammen⸗ setzung der dortigen Schuldeputation der Stadt erhalten Veranlassung zu

daß den

Wahlen zur

( 8 nicht nach⸗ Die Aufsichtsbehörde hat die Angabe der Gründe

Ober⸗Bürgermeister langt, daß egierung

gte, sie der

86