1895 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

deer erforderlichen Subsistenzmittel,

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypotheken⸗Pfand⸗ riefe, Kommunal⸗Obligationen und Kleinbahn⸗Obligationen für die Preußische Pjandbrief⸗ Bank zu Berlin ver⸗ öffentlicht.

1“

Forst⸗Akademie Eberswalde. Winter⸗Semester 1895/96. 8

Ober⸗Forstmeister Dr. Danckelmann: Waldbau. Methoden der Forsteinrichtung. Forstliche Exkursionen. . Forstmeister Dr. Kienitz: Waldbau. Forstliche Exkursionen. 1 Forstmeister Kunne baum: Forstbenutzung. Vermessungs⸗ kunde mit Rücksicht auf preußische Forstvermessung. Forstliche Erxrkursionen. 1 Forstmeister, Prof. Dr. Schwappach: Forstgeschichte und Forst⸗ stik. Holzmeßkunde. Forstliche Exkursionen. Forstmeister Zeising: Forstpolitik. Forstliche Exkursionen. Forst⸗Assessor Laspeyres: Forstliches Repetitorium. Privatdozent Dr. Schubert: Mathematische Grundlagen der Forstwissenschaft (Holzmeßkunde und Waldwerthrechnung). Uebungs⸗ aufgaben in Mathematik. 1 Professor Dr. Müttrich: Meteorologie und Klimalehre. Mechanik. Grundzüge der Differential⸗ und Integral⸗Rechnung. Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Remelé: Allgemeine und anorganische Chemie. Mineralogisches und chemisches Praktikum. Professor Dr. Ramann: Standortslehre. Professor Dr. Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praktikum. Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Altum: Wirbel⸗ thiere. Zoologisches Praktikum. Zoologische Exkursionen. .“ Dr. Eckstein: Fischzucht. Amtsrichter Dr. Dickel: Sachenrecht. Rechtskunde. CLandes⸗Oekonomie⸗Rath Dr. Freiherr von Canstein: Land⸗ wirthschaft I (Acker⸗ und Wiesenbau). Ober⸗Stabsarzt a. D. Dr. Kaddatz: Erste Hilfeleistung in Unglücksfällen. Das Winter⸗Semester beginnt Dienstag, den 15. Oktober 1895, und endet Sonnabend, den 21. März 1896. Meldungen sind baldmöglichst, unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstliche Lehrzeit, Führung, über den esitz sowie unter Angabe des Militär⸗ verhältnisses an den Unterzeichneten zu richten. Eberswalde, den 8. Juli 18955. 8 Der Direktor der Forst⸗Akademie. 8 Danckelmann.

Repetitorium in

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein⸗Loxten, aus der Provinz Sachsen.

Abgereist:

der Direktor im Reichs⸗Justizamt Gutbrod, nach Süd deutschland. u““

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Khhhiglich Preußische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. örderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“. i. Sunkel, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschl.) Nr. 23, zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium kommandiert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Kiel, an Bord S. M. YPacht „Hohenzollern“, 28. Juni. v. Wiss⸗ ann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, behufs Uebertritts zur Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika aus dem ausgeschieden. tockholm, an Bord S. M. YPacht „Hohenzollern“, 9. Juli. Frhr. Neubronn v. Eisenburg, Gen. Lt. und Kom⸗ mandant von Spandau, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps. Im Sanitäts⸗Korps. 3. Juli. Dr. Neunhöffer, Unter⸗ arzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bez. Stuttgart, Dr. Ca⸗ merer, Unterarzt der Res. von demselben Landw. Bezirk, zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert. Beamte der Militär⸗Verwaltung. 3. Juli. Die Unter⸗Apotheker der Ref.: Bauer vom Landw. Bezirk Ehingen, Hirsch vom Landw. Bezirk Ulm Apothekern ernannt. v“

Nichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 13. Juli.

„Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie „W. T. B.“ meldet, 1 Mittag an Bord der Yacht „Hohenzollern“ von Stockholm nach Tullgarn zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen. Die Ankunft daselbst erfolgte am Abend kurz nach 8 Uhr, worauf Familien⸗ tafel im Schlosse stattfand. 111“

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Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag

2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem

Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗

Ministers Dr. von Boetticher zu einer Sitzung zusammen. 5

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Das „Marineverordnungsblatt“ veröffentlicht in seiner gestern ausgegebenen Nummer 15 eine Allerhöchste Ordre vom 30. Juni d. J., enthaltend neue Bestimmungen über die Seiner Majestät dem Kaiser und König sowie anderen Fürstlichen Personen in den Marine⸗Garnisonen seitens der Marine⸗Behörden zu erweisenden Ehrenbezeu⸗ gungen. Dieselben treten an die Stelle der unter dem 18. Februar 1890 erlassenen gleichen Bestimmungen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath von Geiger ist von hier i gnichen b

Ernennungen,

den Gesetzentwurf, betreffend die Eeichtung

Laut telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Stein“, Kommandant Kapitän zur See Rötger, am 11. Juli in Stockholm eingetroffen und beabsichtigt, am 15. Juli von dort wieder in See zu gehen; S. .S. „Kaiserin Augusta“, Kommandant Kapitän zur See Lawaud, ist am 12. Juli d. J. in Tanger angekommen. ö1A.“

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Krampas⸗Saßnitz, 12. Juli. Die jüngeren Kinder Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten sind, wie „W. T. B.“ meldet, heute Nachmittag 3 Uhr mittels Sonderzugs hier eingetroffen und von dem Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall Grafen zu Eulenburg in die Villa Hansemann geleitet worden. 8

Sachsen.

Ihre Königliche Hoheit die Herzogin⸗M Genua hat gestern nach dreiwöchigem Besuch bei Ihren Majestäten das Sommerhoflager Pillnitz verlassen und ist über München nach Stresa abgereist.

Reuß ä. L.

Seine Durchlaucht der Fürst ist am 12. d. M. mit Ihren Durchlauchten den Prinzessinnen Emma, Marie und Karoline zum Besuch des Herzoglich altenburgischen Hofes nach Schloß Hummelshain gereist.

Reuß j. L.

Der Landtag hat gestern den Staatsvertrag zwischen Preußen und Reuß j. L. über die Weimar⸗Geraer Bahn mit allen gegen 3 Stimmen genehmigt und ist darauf, nach Er⸗ ledigung der übrigen Vorlagen, durch den Staats⸗Minister Dr. Vollert geschlossen worden.

Oesterreich⸗Ungarn.

Das ‚Fremdenblatt“ bezeichnet die Meldung von einer bevorstehenden Reise des Vorsitzenden des Ministerraths und Ministers des Innern Grafen Kielmannsegg an das Kaiserliche Hoflager in Ischl behufs Einholung der Kaiserlichen Ermächtigung zur Aufhebung des Prager Ausnahme⸗ zustands als unbegründet.

Das österreichische Abgeordnetenhaus erledigte gestern Vormittag das Kapitel „Kultus und Unterricht“ und lehnte den Antrag der Ausschußminorität, betreffend die Oeffent⸗ lichkeit der böhmischen Komenskyschule in Wien, mit 143 gegen 51 Stimmen ab. Der Abstimmung erregte Scenen voran; die Abgg. Dr. Heßmann und Adämek wurden zur Ordnung gerufen. Bei der Berathung des Budgets des Finanz⸗Ministeriums erklärte der Finanz⸗Minister Böhm von Bawerk er beabsichtige nicht, da er bloß einem geschäftsführenden Ministerium angehöre, mit einem großen Reformprogramm hervorzutreten; seine Haltung werde deshalb aber nicht vollständig passiv sein, die Regierung strebe vielmehr zum mindesten die Vorbereitung der unbedingt noth⸗ wendigen Maßnahmen an, um im gegebenen Momente zu Reformen schreiten zu können. Des weiteren er⸗ klärte der Minister, die Frage der Herabsetzung des Zinsfußes der Versatzämter werde er prüfen und sich eventuell mit seinen Amtskollegen behufs Revision des Zinsfußes ins Einvernehmen setzen. In der Abendsitzung legte der Justiz⸗Minister Ritter von Krall einen Gesetzentwurf über die Bestrafung fahr⸗ lässigen Verhaltens im Bergbaubetrieb vor.

Großbritannien und Irland.

Der Herzog von Genua und eine Anzahl höherer Offiziere des italienischen Geschwaders trafen gestern Vormit⸗ tag mittels Sonderzuges von Portsmouth in Windsor ein, um auf Einladung der Königin das dortige Schloß zu besuchen. Der Prinz Christian zu Schleswig⸗Holstein und der Prinz Heinrich von Battenberg empfingen den Herzog von Genuag am Bahn⸗ hofe und geleiteten sodann die Gäste in Hofwagen nach dem Schlosse. Hier wurden die italienischen Admirale durch Lord Carrington der Königin vorgestellt. Nach dem Frühstück be⸗ suchten die italienischen Gäste die Sankt⸗Georgskapelle und andere Sehenswürdigkeiten. Sodann kehrten sie zum Schlosse zurück und reisten alsbald wieder nach Portsmouth ab; Prinz Christian gab ihnen das Geleit zum Bahnhof.

Die Wahlen zum Unterhaus haben gestern mit den⸗ jenigen Wahlen begonnen, bei denen Gegenkandidaten nicht aufgestellt waren. Die aufgestellten Kandidaten wurden ge⸗ wählt, unter diesen der Erste Lord der Admiralität Goschen. Auch in der Londoner City wurden die beiden Unionisten wiedergewählt. Im Ganzen wurden gestern 30 Unionisten, 3 Liberale und 3 Irisch⸗Nationale gewahe

Das Offizier⸗Korps der britischen Armee setzt sich der „Army⸗ and Navy⸗Gazette“ zufolge nach den verschiedenen Chargen in diesem Jahre (die für 1894 sind in Klammern beigefügt) folgendermaßen zusammen: 21 (19) Generale; 33 (34) General⸗Lieutenants, davon 22 (23) bei der Infanterie und Kavallerie, 7 (7) bei der Artillerie und 4(4) Ingenieure; 69 (70) General⸗Majors, 48 (49) bei der In⸗ fanterie und Kavallerie, 14 (14) bei der Artillerie und 7 (7) In⸗ genieure; 442 (414) Obersten, 291 (278) bei der Infanterie und Kavallerie, 80 (73) bei der Artillerie und 71 (63) In⸗

enieure; 413 (455) Oberst⸗Lieutenants, 232 (252) bei er Infanterie und Kavallerie, 103 (117) bei der Artillerie und 78 (86) Ingenieure; 1122 (1136) Majors, 701. (699) bei der Infanterie und Kavallerie, 267 (272) bei der Artillerie und 154 (165) Ingenieure; 2630 (2637) Haupt⸗ leute, 1924 (1917) bei der Infanterie und Kavallerie, 481 (499) bei der Artillerie und 225 (221) Ingenieure; 2713 (2662) Premier⸗Lieutenants, 1849 (1866) bei der Infanterie und Kavallerie, 586 (524) bei der Artillerie und 278 (272) Ingenieure; 1462 (1409) Second⸗Lieutenants, 1138 (1034) bei der Infanterie und Kavallerie, 207 (258) bei der

Artillerie und 117 (117) Ingenieure.

Frankreich. Die Deputirtenkammer genehmigte gestern einstimmig 1 eines Denkmals zur Erinnerung an die im Jahre 1870 gefallenen Soldaten. Der Deputirte Goblet interpellierte darauf den Kultus⸗ Minister Poincaré über den Brief des Erzbischofs von Cambrai, worin dieser erklärt, er könne die Haltung seines Klerus in der Frage der Anfallsteuer nicht mißbilligen. Goblet bemerkte, man könne die Drohungen und die Auflehnung des Klerus 1G; dulden, und bat die Regierung am Schluß seiner Rede, die Frage der Trennung der Kirche vom Staat zu prüfen und einen Gesetzentwurf über

die Freiheit der Vereinigungen einzubringen. Der Deputn, d'Hugues erinnerte an die gegen die Katholiken erlass

Gesetze und fügte hinzu, die Katholiken schlössen ia endlich zu gesetzmäßigem Widerstand zusammen. Der Kult Minister Poincaré erwiderte, die Republik begünstige keineaas Angriffe auf die Freiheit der Katholiken, tadelte die Agitazne welche der Klerus gegen die Anfallsteuer organisiert bab und führte weiter aus, die Regierung werde dem Konkordar Achtung verschaffen und die wachsame Hüterin der öffentlic Gewalt sein. Hierauf wurde eine von Goblet beantragte 8 ordnung zu Gunsten der Trennung von Kirche und Siat mit 310 gegen 191 Stimmen abgelehnt und die von .

Minister Poincaré gebilligte Tagesordnuug, welche das Ver. trauen in die Festigkeit der Regierung, den bestehenden Ge setzen Achtung zu verschaffen, ausdrückt, mit 294 gegen 1gg Stimmen angenommen.

Rußland.

Der Kaiser und die Kaiserin empfingen gestern, vir „W. T. B.“ berichtet, im Schlosse Peterhof den außerordent lichen Gesandten des Königs Menelik von Abessinien und di Mitglieder der abessinischen Gesandtschaft. Die Gesande schaft überbrachte dem Kaiser Briefe des Königs feneli und des abessinischen Metropoliten, ferner die Insignien des Salomon⸗Ordens und als Geschenke ein alter thümliches Evangelienbuch und ein goldenes Kreuh Der Kaiserin⸗Wittwe wurden Briefe des Königs Menelt und der Königin Taitu, ein goldenes Kreuz und ein von abessinischen Hofdamen gearbeiteter Korb überreicht; die Kaiserin Alexandra Feodorowna erhielt ebenfalls einen Brief der Königin Taitu und eine Anzahl werthvoller Ge⸗ schenke. Nach dem Empfange wurde für die Gesandtschaft im großen Peterhofer Palais ein Frühstück serviert.

Wie „W. T. B.“ anderweitig hört, solle in St. Peters⸗ burg eine ständige abessinische Gesandtschaft errichte werden; Rußland werde einen diplomatischen Agenten nach Abessinien schicken.

Italien.

Der Herzog und die Herzogin von Aosta sind gestern Abend von Rom nach Turin abgereist. Der König und die Königin hatten ihnen das Geleit zum Bahnhof ge geben. In den festlich beleuchteten Straßen und am Bahnhof empfing das Herzogliche Paar begeisterte Huldigungen seitens der Bevölkerung.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer

richtete der Deputirte Cirmeni an den Minister des Aeußen Baron Blanc die Anfrage, ob Rußland den Vertrag mn Uccialli zwischen Italien und Abessinien anerkannt habe umd wenn Ja, ob der offizielle Empfang der abessinischen Abordnung in Rußland mit dem Geist und dem Wortlaut des Per⸗ trages im Einklang stehe. Der Deputirte Imbriani schloß sich mit der Anfrage an, welche Beachtung dr erwähnte Vertrag bei den europäischen Regierungen finde. Hierauf setzte das Haus die Berathung der finanzielln Maßnahmen fort. Am Schluß der Sitzung erklärte der Minister⸗Präsident Crispi auf eine Anfrage des Deputirten Imbriani betreffs einer Amnestie: in der Thronrede sei nicht von einer Amnestie: sondern von Gnadenbeweisen die Rede, welche erfolgen sollten, wenn der Zustand der öffentlichen Sicherheit es erlauben werde. Gnadenerzeigungen würden nicht aufgedrungen. Er bitte jedoch Imbriani, diesen Gegen⸗ fallen zu lassen, wenn er seinen Freunden nützlich sein wolle. Der Kardinal Ledochowski, welcher heute sein fuünfzig⸗ jähriges Priesterjubiläum begeht, wird Glückwünsche von den Kardinälen, die den Propagandarath bilden, sowie von den Prälaten, welche die sogenannte Kongregation von Schülern des Kollegs der Propaganda bilden, ferner von auswärtigen Kollegien und von Prokuratoren aller religiösen Orden, welche Missionare entsenden, entgegennehmen. Unter den Ehren⸗ gaben befinden sich eine goldene Gedächtnißmedaille, welche von den Beamten der Propaganda überreicht wird, und ein Album der Schüler des Propaganda⸗Kollegs mit einer in zahlreichen Sprachen abgefaßten Adresse.

Schweiz. 8. Die diesjährigen großen Herbstübungen, welche unter Leitung des Kommandanten des aus der 1. und 2. Di⸗ vision bestehenden I. Armee⸗Korps Obersten Ceresole in der Westschweiz stattfinden werden, beginnen am 28. August; die Stäbe werden am 25. desselben Monats gebildet. Die Zeit vom 28. bis zum 31. August ist der Kompagnie⸗ und Bataillons⸗ schule gewidmet, vom 2. bis zum 6. September üben die Regimenter und demnächst die Brigaden gegeneinander, am 7., 9. und 10. ebenso die Divisionen, am 11. unternimmt das gesammte Armee⸗Korps einen Vormarsch gegen einen markierten Feind; am 12. findet eine große Parade stat,, und am 13. werden die Truppen entlassen. Schauplatz der Regiments⸗ und Brigadeübungen ist für die 1. Division die Gegend zwischen Genf und Lausanne, für die 2. die zwischen Cossonay und Grandson. Dem Manöver von Division gegen Division liegt eine Generalidee zu Grunde, laut welcher eine Westdivision (die 1.), die den linken Flügel eines feindlichen Heeres bildet und sich nördlich von Nyon gesammelt hat, auf das schweizerische Hochland vorzudringen sucht. Eine Of⸗ division (die 2.) ist vom Eidgenössischen Heere in die Gegend zwischen l'‚Aubonne und la Venoge vorgeschoben und hat die Aufgabe, sich diesem Vordringen zu widersetzen.

Belgien.

Der Senat hat gestern die ganze Zollvorlage mit 59 gegen 33 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen angenommen.

Türkei.

Aus Konstantinopel berichtet „W. T. B.“, der Khedive werde in den nächsten Tagen daselbst erwartet. In diplomatischen Kreisen nehme man an, daß die Reise jedes politischen Motivs entbehre; man glaube vielmehr, dieselbe hänge mit einer früheren Verabredung zusammen, derzufolge de Khedive versprochen habe, wenn möglich in jedem Sommer Konstantinopel besuchen zu wollen.

Griechenland. 8

Die Kammer nahm gestern in erster Lesung den Gesetz⸗ entwurf an, wonach 20 Proz. der Korinthenernte urückgehalten werden sollen. Die zurückgehaltenen Korinthen duͤrfen währent eines Jahres nicht im Innern verwendet werden. 3 In dem Duell zwischen dem Deputirten Oberf Vassiliadis und dem Kriegs⸗Minister Oberst Smoleniz (siehe Nr. 162 d. Bl.) wurden zwei Kugeln resultatlos ge⸗

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wechselt. b 8

Serbien. Der Finanzausschuß der Skupschtina berieth in

Anwefenheit des Finanz⸗Ministers über die Konversions⸗

vorlage, die am Montag an das Plenum gelangen soll.

Schweden und Norwegen.

Dem in Christiania erscheinenden „Morgenbladet“ ufolge hätte der König in dem gestern abgehaltenen Staatsrath beschlossen, daß im Storthing eine Vorlage eingebracht werden solle, betreffend die Aufnahme einer in⸗ ländischen Anleihe im Betrage von angeblich 10000 000 Kronen, welche zur Deckung der Kosten für außerordentliche Vertheidi⸗ gungsvorkehrungen dienen sollen. 1

Amerika.

Drei Benediktinerinnen und ein Priester sind, wie „W. T. B.“ aus Washington berichtet, von Ecuador dorthin zurückgekehrt, um sich in einem Appell an die Regie⸗ rung der Vereinigten Staaten über die Unbill zu beklagen, welche sie und der Bischof Schuhmacher während der Revo⸗ lution in Ecuador erduldet hätten.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Lima vom 11. d. M. bestätigt sich die Meldung der „Times“, daß die peruanische Regierung nicht geneigt sei, die von Bolivia verlangte Genugthuung (siehe Nr. 163 d. Bl.) zu gewähren, da diese Forderung nicht hinreichend begründet sei.

Asien.

Dem „Reuter'schen Bureau“ ist eine Meldung aus Yoko⸗ hama zugegangen, wonach 700 Chinesen die japanische Garnison in Hsinchu (2) auf Formosa am 10. Juli an⸗ gegriffen hätten. 200 Chinesen seien getödtet und viele gefangen genommen worden. Die Japaner hätten 11 Mann verloren.

Nr. 28 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 12. Juli, hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Todesfall; Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten. Zoll⸗ und Steuerwesen: Zoll⸗ hbehandlung der vom Auslande als Muster eingehenden Waaren. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juni 1895. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 35 des „Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatts“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 11. Juli, hat folgenden Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 6. Juli 1895, betreffend Verwaltung der Zubehörstücke der Be⸗ trieb smittel und der Zuggeräthe.

Nr. 36 vom 12. Juli, hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 1. Juli 1895, betreffend Pensionierung der zur Verfügung gestellten Beamten; vom 3. Juli 1895, betreffend Mitwirkung der Ober⸗Postdirektionen bei Aufstel⸗ lung der Eisenbahn⸗Fahrpläne; vom 4. Juli 1895, betreffend Rauch⸗ verbot in Nichtraucher⸗Wagen und Abtheilen; vom 4. Juli 1895, betreffend Ergänzungsvorschriften zu § 24 Abs. 1 der Verkehrsordnung. Nachrichten.

Entscheidungen des Reichsgeriche.

In Bezug auf § 333 Strafgesetzbuchs, wonach derjenige, welcher einem Beamten Vortheile anbietet, um ihn zu einer dienst⸗ widrigen Handlung zu bestimmen, wegen Bestechung mit Gefängniß bestraft wird, hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 25. Januar 1895 ausgesprochen, daß zur Anwendung dieser Be⸗ stimmung weder das Anbieten von Vortheilen ein ausdrückliches zu sein, noch der Beamte für die durch das Anbieten bethätigte Absicht des Anbietenden Entgegenkommen oder Verständniß zu bezeigen braucht. „Beim Anbieten im Sinne des § 333 des Straf⸗ gesetzbuchs handelt es sich um einen einseitigen Akt des Thäters, der zwar zur Fers des anderen Theils des Beamten, von dem die eine Verletzung seiner Amtspflicht enthaltende Handlung erheischt wird gekommen sein muß, der aber ein Weiteres nicht erfordert. Es ist somit nicht nothwendig, daß, wenn das Angebot eines Vortheils für die vorzunehmende pflichtwidrige Handlung des Beamten durch schlüssige Handlung erfolgt, es auch als ein solches Anerbiecten im Sinne des § 333 von dem Beamten erkannt worden sei. Durch die Aufstellung eines solchen Erfordernisses würde in dem Thatbestand des § 333 das Merkmal eines gewissen Erfolgs hineingetragen werden, das ihm fremd ist. Noch weniger ist es zu billigen, wenn der Vorder⸗ richter auf seiten des Beamten sogar ein Entgegenkommen als erforderlich ansieht; ob der Beamte der gegen ihn unternommenen Verleitung zum pflichtwidrigen Handeln unterliegt, ist für den That⸗ bestand des § 333, der vom Eintritt des vom Thäter angestrebten Erfolgs gänzlich absiebt, gleichgültig. .. Möglicherweise ist die ge⸗ troffene erstrichterliche Entscheidung auch durch die Annahme beeinflußt, daß das „Anbieten“ ein ausdrückliches gewesen sein müsse. Auch das würde rechtsirrthümlich sein; denn das Gesetz enthält eine dahin gehende Einschränkung nicht, und nach allgemeinen Grundsätzen steht im Strafrecht eine durch schlüssige Handlungen an den Tag gelegte Willensäußerung einer ausdrücklichen gleich.“ (4416/94.)

Giebt im kaufmännischen Verkehr der Käufer dem Verkäufer sog. Gefälligkeitswechsel in Zahlung, wobei er den Wechseln geflissentlich den Anschein von Kunden⸗Wechseln giebt, so liegt nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 5. März 1895, nicht ohne weiteres eine Vorspiegelung falscher Thatsachen vor, welche zu einer Bestrafung wegen Betruges führen könnte. „Rechts⸗ irrthümlich ist es, wenn die Vorinstanz als allgemeingültig den Rechts⸗ satz aufstellt: die Wechselnehmer waren nach den Grundsätzen von Treue und Glauben im Handelsverkehr berechtigt, im legitimen Handels⸗ verkehr entstandene Waaren⸗ o der Kundenwechsel zu verlangen. Dem widerspricht die formale Natur des Wechsels und die offen⸗ kundige Thatsache, daß im legitimsten Wechselverkehr Gefälligkeits⸗ accepte gegeben und genommen werden. Nur konkrete Umstände des einzelnen Falles können dem Wechselnehmer ein solches Recht, Waaren⸗ oder Kundenwechsel zu verlangen, verleihen, seien es spezielle Zusiche⸗ rungen, seien es Vertragsberedungen, seien es Handelsgebräuche auf Grund der Natur gewisser Geschäftsverbindungen u. dgl. Unter solchen Umständen kann mit der Feeststellung, daß der Angeklagte den Wechseln geflissentlich den Ansche in von Kundenwechseln gegeben habe, die Annahme der Vorspiegelung einer falschen Thatsache nicht als ausreichend begründet erachtet werden. Noch weniger konnte im bloßen Hingeben der Wechsel unter Ver⸗ schweigung des Umstandes, daß die Wechsel Kundenwechsel nicht waren, die Unterdrückung einer wahren Thatsache gefunden werden, da eine allgemeine Rechtspflicht, hierüber beim Begeben des Wechsels es Mehselnehmer aufzuklären, nicht anerkannt werden kann.“ 273/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts

Die Beiträge zu den Baukosten der von einer Stadtgemeinde herzustellenden Kanalisation, welche den Grundbesitzern ohne Rück⸗ sicht darauf, ob den einzelnen Beitragenden die Möglichkeit des Anschlusses an die Kanalisation von der Gemeinde gewährt wird oder nicht, auf⸗ erlegt werden, sind nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts,

II. Senats, vom 1. Dezember 1894, nicht als „Gebühren“, sondern als eine „besondere Gemeindesteuer“ zu erachten, deren Einführung der Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen bedarf. In der Stadt C. (Rheinprovinz) ist auf Grund des § 10 der Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 im Jahre 1892 ein Ortsstatut, betreffend den Anschluß der Grundstücke an die Straßenkanäle und die Wasserleitung, erlassen und vom Bezirksausschuß zu D. genehmigt worden, dessen § 8 bestimmt: „Zu den Kosten der von der Stadt bereits hergestellten oder noch herzustellenden Straßenkanäle haben die Unternehmer von Neubauten oder größeren Umbauten an den bereits festgestellten oder noch festzustellenden Straßen und Straßentheilen einen einmaligen Beitrag zu entrichtenn.

Auf Grund dieser Bestimmung zog die Stadtgemeinde einen Adjazenten der Q.. straße, dem die Erlaubniß zu einem Neubau ertheilt worden war, zu einem Kanalbaubeitrage von 2590 heran. Die OQ. straße aber war noch nicht kanalisiert, und es bestand nur die Absicht einer späteren Kanalisierung, deren Ausführung vorläufig aus technischen Gründen noch ausgesetzt blieb. Der Adjazent beantragte klagend seine Freistellung, weil diese Kanalbaubeiträge eine neue Zwecksteuer bildeten und der dazu erforderlichen ministeriellen Ge⸗ nehmigung ermangelten. Die Klage wurde vom Bezirksausschuß ab⸗ gewiesen. Auf die Revision des Klägers hob das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht das erste Urtheil auf und erkannte auf Freistellung des Klägers von der bisher nicht rechtsgültig konstituierten Abgabe. „Der Vorder⸗ richter erachtet den Kanalbaukostenbeitrag für keine Gemeindesteuer, sondern für ein Entgelt, welches die Grundbesitzer für die ihnen aus der Kanalisation erwachsenden Vortheile zu entrichten haben. Damit hat er den Charakter der streitigen Abgabe verkannt. Sie ist eine Steuer, nicht eine Gebühr. Begrifflich unterliegt es keinem Bedenken, daß eine kommunale Hebung eine „Gebühr“ da ist, wo den Interessenten eine Anstalt zum Gebrauch offen gehalten wird, für deren spezielle Inanspruchnahme sie eine Vergütung zu zahlen haben und zwar gleichviel, ob die Inanspruchnahme völlig vom freien Willen des Interessenten abhängt oder auf polizeilichem Zwang beruht. Auch letzteren Falls steht der von der Kommune für die Gebühr dargebotenen Leistung immer noch in dem Anschluß eine effektive Benutzung der öffentlichen Anstalt gegenüber. Anders stebt es mit dem einmaligen Kanalbaukostenbeitrage, wie er hier durch den § 8 des Statuts vorgesehen ist. Auch solche Bei⸗ träge können allerdings den Charakter von Gebühren an sich tragen, wenn es an der speziellen Leistung einer mittels Anschlusses an den Kanal sich vollziehenden Entwässerung nicht fehlt. Der oben mit⸗ getheilte § 8 des Statuts legt aber den Beitrag den Unternehmern von Neubauten oder größeren Umbauten nicht bloß für die bereits hergestellten, sondern auch für die erst noch herzustellenden Kanäle, und nicht nur an den bereits festgestellten, sondern auch an den noch festzustellenden Straßen und Straßentheilen auf. Die Bau⸗ unternehmer werden also in ungemessener Weise selbst bezüglich der künftig noch festzustellenden Straßen belastet, ohne daß ihnen auch nur eine sichere Aussicht auf die Gegenleistung eines Kanalbaues gewähr⸗ leistet wird. . .. Im vorliegenden Falle kann die durch § 16 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 vorgeschriebene Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen für die Neueinführung der Beiträge nicht entbehrt werden.“ (II. 1659.)

Ein Konzertunternehmer ist, auch wenn er zugleich Diri⸗ gent der von ihm unterhaltenen Musikkapelle ist, nach einer Entscheidung des JZ VI. Senats, 1. Kammer, vom 6. De⸗ zember 1894, gewerbesteuerpflichtig. „Unter der „Ausübung der Kunst“, welche in § 4 Nr. 7 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 als der Gewerbesteuer nicht unterliegend genannt wird, ist nur die eigene Bethätigung der Kunst zu verstehen. Es sollen die in Konzerten, Theatervorstellungen u. s. w. auftretenden Künstler, mögen sie selbst, ohne Zuziehung fremder Kräfte, die Vorstellungen ver⸗ anstalten oder in fremden Vorstellungen mitwirken, zur Gewerbesteuer nicht herangezogen werden. Dagegen ist es nicht die Absicht des Gesetzes, auch diejenigen Unternehmer von der Gewerbesteuer zu befreien, die behufs eigenen Erwerbes fremde künstlerische Leistungen verwerthen. Die Konzerte, die der Beschwerdeführer mit seiner Kapelle veranstaltet, sind wegen der Abhängigkeit seiner Gehilfen von ihm nicht Veranstaltungen einer Vereinigung von selbständigen Künstlern für gemeinschaftliche Rechnung, sondern solche, bei denen er die Leistungen der ihm untergeordneten Gehilfen, also fremde künstlerische Leistungen, behufs Erzielung eigenen Erwerbes ver⸗ wendet.“ (VI. G. 292/94.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Nach dem vom Statistischen Amt der Stadt Breslau festgestellten vorläufigen Ergebniß der Berufs⸗ und Gewerbezählung am 14. v. M. beträgt die ortsanwesende Bevölkerung der Stadt Bres lau 362 597. Seit 1. Dezember 1890 hat sich die Bevölkerungszahl um 27 411 oder 8,2 % vergrößert. Das Wachsthum bleibt aber hinter der fortgeschriebenen Einwohnerzahl um 5700 Personen zurück. Ob diese Fehlziffer ausschließlich auf die vorübergehend abwesenden Personen zurückzuführen ist, werden die späteren Auszählungen lehren. Auch in Leipzig. Straßburg i. E., Hamburg und Altona ist das Zählungsergebniß hinter der Erwartung zurückgeblieben. In einigen andern größeren Städten, wie Dresden, Prandsurt a. M., Mannheim, war das Wachsthum der Bevölkerung größer als in Breslau. Die Zahl der Gewerbebetriebe mit mindestens einem Ge⸗ hilfen oder mit Motoren betrug 11 377 oder auf 1000 Einwohner 34; im Jahre 1882 wurden 9111 bezw. 31 pro Mille solcher Be⸗ triebe ermittelt. Landwirthschaftsbetriebe wurden 545 gezählt, un⸗ gefähr ebenso viel wie im Jahre 1882.

Zur Arbeiterbewegung.

In Stettin hielten die ausständigen Schneider gestern Abend wieder eine zahlreich besuchte Versammlung ab. Der Vor⸗ sitzende der Lohnkommission wies, wie die „Ostsee⸗Ztg.“ berichtet, auf die veränderte Sachlage hin, die dadurch geschaffen worden sei, daß die Mitglieder des Verbandes der Konfektionäre zu erhöhten Lohnsätzen wieder Arbeit ausgeben, und daß ausständige Schneider wieder in Arbeit getreten seien. (Vgl. Nr. 164 d. Bl.) Er empfahl, unter den jetzigen Verhältnissen und bei dem ungünstigen Stand der Unterstützungskasse mit dem errungenen Erfolg vorläufig sich zufrieden zu geben und den Ausstand für beendet zu erklären. Zu einem ge⸗ eigneten Zeitvunkt könne man wieder mit erneuten Forderungen an die Unternehmer herantreten. Die Mehrheit vertrat bei der Be⸗ sprechung den Standpunkt, vorläufig bei den beiden Firmen H. B. Juda und Leopold Juda den Ausstand fortzusetzen. Bei der Abstimmung hierüber, an der sich nur die bei den genannten Firmen beschäftigt gewesenen Schneider zu betheiligen hatten, wurde mit 84 gegen 4 Stimmen in diesem Sinne beschlossen. Eine weitere Abstimmung hatte das Ergebniß, daß mit 77. gegen 35 Stimmen beschlossen wurde, bei den übrigen 11 Firmen, die dem Verband der Konfektionäre angehören, am nächsten Montag die Arbeit wieder aufzunehmen. d .

Aus Görlitz wird dem „Vorwärts“ geschrieben: Sämmtliche Ofensetzer haben mit Ausnahme von 7 Mann am letzten Montag

wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt.

Aus Plauen i. V. wird dem „Dresd. Journ.“ unter dem 11. Juli zum Maurerausstand berichtet: Von den an⸗ wesenden Maurern, gegen 600, hatten bis gestern Mittag über 300 die Arbeit eingestellt. Die Ausständigen erhalten für die Woche 10 aus der Ausstandskasse, wozu bei den Ver⸗ heiratheten noch 1 ℳ% für jedes Kind kommt. Die Meister sind weniger gegen eine Lohnerhöhung, als gegen die Einführun der zehn⸗ stündigen Arbeitszeit. Gegenwärtig wird, die Früy tücks⸗ und Vesperzeit abgerechnet, 11 Stunden gearbeitet. (Vgl. Nr. 164 d. Bl.)

Aus Kopenhagen meldet „W. T. B.“: Wegen Konflikts zwischen den Maurer⸗ und Zimmermeistern und ihren Ge⸗ sellen in Aalborg (vgl. Nr. 164 d. Bl.) über die Formen für die

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Zeugnisse bei Entlassungen bewerkstelligte die Organisation der Maurer⸗ und Zimmermeister die Aussperrung aller ihrer Arbeiter in mehreren der größten Städte Jütlands, namentlich in Aalborg, Aarhus, Esbjerg und Horsens. Die Zahl der nicht beschäftigten Ge⸗ sellen wurde gestern auf über 1000 geschätzt.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 30. Juni bis inkl. 6. Juli er. zur Anmeldung gekommen: 959 Lebendgeborene, 306 Eheschließungen, 33 Todtgeborene,

Bauten.

In der Preisbewerbung um Entwürfe für eine Kirche der evangelisch⸗lutherischen Jacobi⸗Gemeinde in Dresden ist, wie das „Zentr.⸗Bl. d. Bauv.“ mittheilt, der erste Preis (3000 ℳ) dem Architekten Jürgen Kröger in Berlin zuerkannt worden. Den zweiten Preis (2000 ℳ) erhielt Architekt Leo von Abbema in Düssel⸗ dorf, den dritten Preis (1000 ℳ) Architekt Heinrich Reinhardt in Berlin. Zum Ankauf empfohlen wurden der Entwurf „Wettin“ und die mit einem rothen Kreuz bezeichnete Arbeit.

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Land⸗ und Forstwirthschat.

Bei der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin hat die Vertheilung der Preise für die im Studien⸗ jahre 1894/95 ausgeschrieben gewesenen Preisaufgaben nunmehr statt⸗ gefunden. Es erhielten Preise von je 150 der Studierende der Landwirthschaft Richard Dost aus Krokau für eine Arbeit aus dem Gebiete der Landwirthschaft, sowie die Studierenden der Landwirth⸗ schaft Kurt Geiger aus Mortung und Eduard von Trzeinski aus Posen für Arbeiten aus dem Gebiete der Meteorologie. Je einen Preis von 100 erhielten der Studierende der Landwirthschaft Fritz Nippa aus Breszlau für eine landwirthschaftliche und der Studierende der Geodäsie und Kulturtechnik Georg Dybowski aus Berlin für eine geodätische Arbeit.

Für das Studienjahr 1895/96 sind wiederum vier Preis⸗ aufgaben für die Studierenden der genannten Hochschule aus⸗ geschrieben worden, und zwar je eine aus dem Gebiet der Landwirth⸗ schaft, der Kulturtechnik, der Zoologie und der Nationalökonomie. Zur Bewerbung um die ausgesetzten Preise von je 150 sind die als ordentliche Hörer immatrikulierten Studierenden der Hochschule berechtigt. Die Preisarbeiten sind bis zum 1. April 1896 dem Rektorat einzusenden.

Verbesserung des bäuerlichen Realkredits.

Von den für die einzelnen Provinzen angeordneten Verhandlungen zur Verbesserung des bäuerlichen Realkredits hat die erste am 10. d. gn. für die Provinz Posen stattgefunden und zwar mit durchaus be⸗ friedigendem Erfolg. Der Verhandlung, welche der Ober⸗Präsident leitete, wohnten der Referent des Landwirthschafts⸗Ministeriums, Ver⸗ treter der Landschaft und JJ1ö1“ der Provinzial⸗ regierungen, sowie auch ein itglied des Ober⸗Landesgerichts bei. Die Versammlung einigte sich zu folgenden Vorschlägen, welche durch⸗ weg auch von den Vertretern der Landschaft angenommen wurden und daher voraussichtlich auch bei den beschlußfassenden Organen der Land⸗ schaft keinerlei Schwierigkeiten finden werden:

Der Kreis der beleihungsfähigen Besitzungen soll auf alle selb⸗ ständigen Ackernahrungen, d. h. mindestens alle Besitzungen bis 3000 Taxwerth ausgedehnt werden. Die Tax⸗ und Beleihungskosten sollen für kleine Objekte wesentlich ermäßigt, auch die am einfachsten durchführbare Beleihung nach der Grundsteuer für bäuerliche Besitzungen erheblich erweitert werden. Sobald ferner die Landschaft die Geneh⸗ migung zur Ausgabe 3 % Pfandbriefe nachgesucht und erhalten hat und so in der Lage ist, den Kredit so billig wie möglich zu gewähren, soll die Umwandlung der bäuerlichen Privat⸗ und Sparkassenhypotheken in Landschaftshypotheken in vollem Umfang in Angriff genommen werden. Bei der zentralisierten Verfassung der Posener Landschaft und den allgemeinen Verhältnissen der Provinz wurde einmüthig die Mit⸗ wirkung der ordentlichen Verwaltungsbehörden bei dieser Maßnahme für unerläßlich erachtet. Die Landräthe sollen für die einzelnen Distrikte Vertrauensmänner ernennen, welche dorfschaftsweise vorgehen und nach Einsicht des Grundbuchs und unter Be⸗ nutzung der von der Landschaft zu liefernden Formulare die erforderlichen Anträge von den Besitzern aufnehmen. Die Unterstützung durch die Grundbuchämter ist bei der wohlwollenden Stellung der Justizverwaltung um so mehr zu erwarten, als die Durchführung der beabsichtigten Hypothekenbewilligung auch zur Säuberung des Grundbuchs und zur Löschung mancher noch einge⸗ tragener, aber bereits getilgter Posten führen wird. Die Ansicht der Versammlung ging einstimmig dahin, daß ein Vorgehen auf diesem Wege die ersprießlichsten Erfolge erwarten lasse. Gegenwärtig sind in der Provin; Posen rund 29 000 beleihungsfähige Besitzungen vor⸗ handen (mit 30 Thaler Reinertrag und darüber); die Zahl wird sich durch die oben erwähnte Erweiterung noch vergrößern. Wirklich be⸗ liehen bei der Landschaft sind aber nur 6375 Besitzungen, darunter 3362 bäuerliche.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Lemberg, 12. Juli. (W. T. B.) Die Schweine seuche ist in sieben weiteren Bezirken ausgebrochen; behufs Verhinderung einer Weiterverbreitung der Seuche ist auch über diese Bezirke die Sperre verhängt worden. 1

New⸗York, 12. Juli. Amtliche Berichte der Regierung in Fheefcgagfan melden das epidemische Auftreten des gelben Fiebers auf Cuba.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kok an der Ruhr und in Oberschlesien. 1 An der Ruhr sind am 12 d. M. gestellt 11 421, nicht rechtzeitig gestellt 98 Wagen. 8 3 In Oberschlesien sind am 11. d. M. gestellt 4163, nicht rech zeitig gestellt keine Wagen.

Sexeöeiette sn.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen am 10. und 11. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: das im Grundbuche von Steglitz Band 14 Blatt Nr. 447 auf den Namen der verwittweten Frau Caroline Christiane Eleonore Kühne, geb. Buff, zu Steglitz, Schloßstr. 82, eigetrcgegs. zu Steglitz, Lindenstr. 48, belegene Grundstück; Fläche 5,06 a mit 1710 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 27 400. 4ℳ9ℳ blieb der Klempnermeister Albert Kühne zu Friedenau, Meist⸗ bietender. Das im Grundbuche von Schöneberg Band 43 Blatt Nr. 1594 auf den Namen des Architekten Bernhard Korn zu Schöneberg eingetragene, zu Schöneberg an der Kranachstraße 62 belegene Grundstück, welches mit 1,32 Reinertrag und einer Fläch von 9,32 a zur Grundsteuer veranlagt ist, mit dem Gebot von 115 700 blieben der Maurermeister August Baumgarten zu Berlin, Potsdamerstraße 77a, und der Rentier Hermann Rieger zu Deutsch⸗Wilmersdorf, Meistbietende. Das' im Grundbuch von Schöneberg Band 47 Blatt Nr. 1701 auf den Namen des Zimmermeisters Friedrich Wilhelm Gustav Kulisch zu Berlin, Oderbergerstraße 28, eingetragene, zu Schöne⸗ berg, Ecke Heinrich Kiepert: und Grunewaldstraße 59, belegene Grundstück, welches mit 0,03 Reinertrag und einer Fläche von 10,32 a zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer nicht veranlagt ist; Meistbietende blieben die Bankdirektoren Eduard Sanden zu Potsdam und Paul Puchmüller zu Charlottenburg mit dem Gebot von 206 000 Das im Grundbuch von Friedenau Band 12 Blatt Nr. 835 auf den Namen des Bauunter⸗

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