1895 / 167 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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167.

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und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

die Königliche Expedition des Heutschen Reichs-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Regierungs⸗Rath Lampe zu Hannover, dem Gymnasial⸗Direktor a. D. Dr. phil. Hune zu Meppen, dem Rentmeister a. D., Rechnungs⸗Rath Göpfert zu Münster i. W., dem Rentmeister a. D. von Hamm zu Coesfeld, dem Regierungs⸗Sekretär a. D. Schröder zu Wies⸗ baden und dem Eisenbahn⸗Stations⸗Vorsteher erster Klasse a. D. Opitz zu Münster i. W., bisher zu Herbesthal, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 8

dem Ober⸗Bau⸗ und Geheimen Regierungs⸗Rath Dircksen bei der Eisenbahn⸗Direktion zu Erfurt den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse,

dem Rentmeister a. D., Rechnungs⸗Rath Selbstädt zu Dülmen den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Maschinenmeister Karl Marschalk zu Neufahr⸗ wasser bei Danzig den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem emeritierten Lehrer und Kantor Jesse zu Strasburg im Kreise Prenzlau und dem emeritierten Lehrer und Kantor Joppich zu Muskau im Kreise Rothenburg O.⸗L. den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, owie dem Gerichtsdiener a. D. Federmann zu Piepersfelde im Kreise Naugard, bisher zu Berlin, dem Eisenbahn⸗Loko⸗ motivführer a. D. Höhne zu Stettin, dem Eisenbahn⸗Loko⸗ motivheizer a. D. Simon zu Pasewalk und dem Hausdiener Christian Schrod zu Frankfurt a. M. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 1 3

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Königlich bayerischen Theresien⸗Ordens: der Freifrau von Thielmann, Cäcilie, geborenen Gräfin Roß, Gemahlin des bisherigen Gesandten in München Freiherrn von Thielmann;

des Ehrenkreuzes des Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinschen Greifen⸗Ordens: dem Direktor der Aktien⸗Gesellschaft für Eisenbahnwagen⸗ bau in Breslau Grund zu Breslau;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem aus Halle a. S. gebürtigen Schriftsteller Dr. Bütt⸗ ner zu Dessau, und 1 8 dem Buchhändler Wilhelm Hertz zu Berlin, Mitinhaber der Besser'schen Verlagsbuchhandlung; t⸗

V der Großherzoglich sächsischen silbernen Verdienst

V Medaille: 8

dem Prinzlich reußischen Rentmeister Brieger und

dem Prinzlich reußischen Revierförster Fiedler, beide zu Trebschen, Kreis Züllichau;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich

sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens:

dem Major a. D. von Livonius zu Eisenachh;,“

des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens:

dem Kaufmann Hugo Damm zu Berlin, Inhaber der Firma Mundt u. Cp.;

des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse, des Fürstlich reußischen jüngerer Linie Ehrenkreuzes erster Klasse und des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus⸗Ordens mit Schwertern am Ringe:

dem Fürstlich schaumburg⸗lippischen Kammerherrn, Haupt⸗

mann a. D. Freiherrn von Meysenbug zu Lauenau, Kreis

Springe; 8 ferner:

des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse: dem Direktor der Deutschen Kolonial⸗Gesellschaft für Südwest⸗Afrika, Rentner Franz Cornelius zu Berlin; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem Major a. D. Kretzschmer zu Berlin;

der vierten Klasse desselben Ordens: dem Polizei⸗Lieutenant Gadamer zu Berlin; der Königlich rumänischen Verdienst⸗Medaille in Gold: ürstlich Wied'schen Hausbedienten Wilhelm Stein⸗ euwied; sowie

8

dem gaß zu

des Persischen Sonnen⸗ und Löwen⸗Ordens

vierter Klasse:

dem Buchhändler Gerhard Hubert Welter zu Paris, gebürtig aus Nettesheim, Kreis Neuß.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend die anderweite Bestimmung des Sitzes mehrerer auf Grund des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 errichteter Schiedsgerichte. Vom 12. Juli 1895.

Auf Grund des § 70 Absatz 2 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes hat das Reichs⸗Versicherungsamt im Einvernehmen mit den Zentralbehörden der bei der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalt Rheinprovinz betheiligten Bundes⸗ staaten bestimmt, daß der Sitz des Schiedsgerichts der In⸗ validitäts⸗ und

a. 8 den 1“ Malmedy von Malmedy nach

St. Vith,

b. für den Kreis Mülheim a. Ruhr von Mülheim nach Oberhausen verlegt wird. Berlin, den 12. Juli 1895. Das Reichs⸗Versicherungsanukgu.

Abtheilung für 8“ Altersversicherung.

aebel.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichts⸗Assessor Emil Mangold zu Wiesbaden,

der von der Stadtverordneten⸗Versammlung daselbst getroffenen

Wahl gemäß, zum Dritten besoldeten Beigeordneten der Stadt

für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu estätigen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der expedierende Sekretär und Kalkulator Pfeiffer ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium für Handel und Gewerbe ernannt worden. 3

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten. 8

Der praktische Arzt Dr. Berger in Wetzlar ist zum Kreisphysikus des Kreises Neustadt a. R., und

der praktische Arzt Dr. med. Stauß in Hechingen zum Oberamtsphysikus des Bezirks Hechingen ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen 8

und Forsten. 8

Dem Fürstlich Thurn⸗ und Taxis’schen Gutspächter, Lieutenant a. D. Friedrich Köppel in Ustkow ist die in Silber ausgeprägte Gestüt⸗Medaille verliehen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart zweier Notare be⸗ ziehungsweise eines Notars bewirkten 32. Verloosung der Prioritäts⸗Obligationen Litt. E. und 13. Ver⸗ loosung der Niederschlesischen Zweigbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen

der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden. Den Besitzern werden

die Obligationen Litt. E. zum 1. Oktober 1895,

die Zweigbahn⸗Obligationen zum 1. Januar 1896 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge der Obligationen Litt. E. vom 1. Oktober 1895 ab, der Zweigbahn⸗Obligationen vom 2. Januar 1896 ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben.

Mit den Obligationen Litt. E. sind die nach dem 1. Ok⸗ tober 1895 zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe V Nr. 5

bis 20 nebst Anweisungen fur die Reihe VI, mit den Zweigbahn⸗Obligationen die nach dem 2. Januar 1896 zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe V Nr. 7

bis 10 nebst Anweisungen für die Reihe VI unentgeltlich ab⸗ zuliefern. Die Zahlung der Kapitalbeträge erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. C11X“ 8

Ddie Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Obligationen Litt. E. nebst Zubehör schon vom 1. Sep⸗

tember 1895 ab, die Zweigbahn⸗Obligationen nebst Zubehör schon vom 1. Dezember 1895 ab einer dieser Kassen eingereicht werden, welche sie der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Oktober 1895 beziehungsweise 2. Januar 1896 ab bewirkt

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Mit dem 1. Oktober 1895 hört die Verzinsung der verloosten Obligationen Litt. E. und mit dem 31. Dezember 1895 hört die Verzinsung der ver⸗ loosten Niederschlesischen Zweigbahn⸗Obligatio⸗ nen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben aufgehört hat, auch nachstehende Folgen eintreten:

Diejenigen Obligationen Litt. E., welche, der Bekannt⸗ machung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht binnen vier Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung präsentiert sind, werden im Wege des gerichtlichen Verfahrens mortifiziert.

Aus Zweigbahn⸗Obligationen, welche, der Ferandirza enrcg durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisierung eingehen, erlischt jeder Anspruch, wenn sie zehn Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und trotzdem nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt werden.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 4. Juli 1895.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Bekanntmachung.

Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 13. Juli 1889 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 421) nach Schluß des laufenden Sommersemesters an der hiesigen Hoch⸗ schule abzuhaltende thierärztliche Fachprüfung beginnt am 15 Oktober 1895; die Meldungen zu dieser Prüfung haben bis spätestens zum 5. Oktober d. J. bei dem unter⸗ zeichneten Direktor zu erfolgen.

Hannover, den 15. Juli 1895.

Der Direktor der Thierärztlichen Hochschule. Dr. Dammann.

5

Bekanntmachung.

Bei der dem Plan gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefundenen 60. EE“ des vormals Kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats⸗Lotterie⸗Anlehns vom Jahre 1845 sind auf die 7625 Nummern der am 1. Dezember v. J. und am 1. Juni d. J. gezogenen 305 Serien die im beigefügten Verzeichniß I aufgeführten Prämien gefallen.

Die Auszahlung dieser Prämien findet, gegen Rückgabe der Prämienscheine, vom 15. Dezember d. J. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, bei dem vorgenannten Bankhause oder bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse dahier statt.

Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämienscheine bereits vom 1. Dezember d. J. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben zunächst an die Regierungs⸗Hauptkasse in Cassel zur Festsetzung übersandt werden müssen.

Zugleich werden die Inhaber solcher Prämienscheine obigen Anlehns, welche zu einer der im weiter beigefügten Verzeichniß II. aufgeführten Serien gehören, zur baldigen nachträglichen Erhebung der darauf gefallenen Prämienbeträge gegen Ablieferung der Prämien⸗ scheine hiermit aufgefordert. S

Endlich wird auf das unter III beigefügte amorti⸗ sierter Prämienscheine, ferner auf das Verzeichniß IV derjenigen Prä⸗ mienscheine, deren Verjährung eingetreten ist oder in den nächsten Jahren eintreten wird, sowie auf das Verzeichniß V über die Schuld⸗ verschreibungen, welche von den gekündigten vormals Kurhessischen An⸗ leihen noch nicht eingelöst sind, und auf das Verzeichniß VI über Schuldverschreibungen, welche durch rechtskräftiges Urtheil für kraftlos erklärt worden sind, aufmerksam gemacht.

Cassel, den 1. Juli 1895. 1 Der Regierungs⸗Präsident.

In Vertretung:

von Pawel.