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v. A“ Lt. vom Holstein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 24- als halbinvalide mit Pension ausgeschieden und zu den Ofsizieren der Landw. Feld⸗Art. 1. Aufgebots übergetreten. Hardeck, Sec. Lt. à la suite des 1. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 14, mit Pension der Ab⸗ schied bewilligt. Philippi, Pr. Lt. und Feldjäger vom reitenden Feldjägerkorps, ausgeschieden und zu den Offizieren der Garde⸗Landw.
chützen 1. Aufgebots, Stoy, Hauptm. und zweiter Offizier vom Traindepot des Gardekorps, als halbinvalide mit Pension nebst Aus⸗ sicht auf Anstellung im Zivildienst ausgeschieden und zu den Offizieren
des Landw. Trains 2. Aufgebots, — übergetreten. v. Bockelberg,
Major a. D., zuletzt Hauptm. und Komp. Chef im 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der e“ des 4. Garde⸗Regts. z. F., mit seiner Pension zur Disp. estellt. 8 Im Sanitäts⸗Korps. Stockholm, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, 9. Juli. Dr. Müller, Assist. Arzt 2. Kl. a. D., früher bei dem Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, bis zum 9. Juli d. J. in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, in der Armee und zwar als Assist. Arzt 2. Kl. bei dem Eisenbahn⸗Regt. Nr. 1 wiederangestellt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 27. Mai. Düvel, Militäranwärter, als Proviantamts⸗Assist. in Posen ange⸗ stellt. Neß, Proviantamts⸗Assist. in Posen, nach Jüterbog versetzt.
28. Mai. Tschirschnitz, Ingen., als Ingen. auf Probe in der Armee⸗Konservenfabrik in Spandau angestellt.
4. Juni. Leféêvre, Proviantmeister in Dieuze, mit Wahr⸗ nehmung der Direktorgeschäfte beim Proviantamt Danzig, Hunger, Proviantamts⸗Rendant in Züllichau, mit Wahrnehmung der Proviant⸗ meistergeschäfte in Dieuze, — beauftragt. Mewes, Proviantamts⸗ Rendant in Posen, nach Züllichau, Goertz, Proviantamts⸗Kontroleur in Trier, unter Ernennung zum Proviantamts⸗Rendanten, nach Posen, Ulrich, Proviantamts⸗Assistent in Neubreisach, als Proviant⸗ amts⸗Kontroleur auf Probe nach Trier, — versetzt. 8
21. Juni. Schmidt, Proviantamts⸗Kontroleur auf Probe in Oldenburg, zum Proviantamts⸗Kontroleur ernannt. Szymanski, Braun, Terpitz, Proviantamts⸗Aspiranten, als Proviantamts⸗ Assistenten in Mainz bezw. Diedenhofen und Köln, die beiden ersteren vem 1. Juli, der letztere vom 1. August 1895 ab angestellt.
24. Juni. Zippel, Roßarzt vom Train⸗Bat. Nr. 15, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
26. Juni. Klage, Festungsbauwart 1. Kl. der Fortifikation Neubreisach, zum Festungs⸗Oberbauwart, Grober, Festungsbauwart 2. Kl. der Fortifikation Wesel, zum Festungsbauwart 1. Kl., Jacob, Wallmeister der Fortifikation Straßburg, zum Festungsbauwart 2. Kl., — ernannt. Baruth, Proviantamts⸗Asvpir., vom 1. Juli d. J. ab als Proviantamts⸗Assist. in Neubreisach angestellt.
27. Juni. Becker, Intend. Sekretariats⸗Assist. Intend. VIII. Armee⸗Korps, zum Intend. Sekretär ernannt.
30. Juni. Zilm, Roßarzt vom Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, auf seinen Antrag mit Persion in den Ruhestand versetzt.
5. Juli. Rühl, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim Garde⸗ Korps ernannt. 1
6. Juli. Hartmann, Ingen. 1. Kl., vom Feuerwerks⸗Labo⸗ ratorium in Spandau zur Geschoßfabrik in Siegburg versetzt. Pfaff, Ingen. 2. Kl. von der Geschoßfabrik in Siegburg, scheidet mit Ende August d. J. aus seinem bisherigen Dienstverhältniß aus.
Durch Verfügung des General⸗Kommandos. Zahl⸗ meister. a. Versetzt: Mayer vom 2. Bat. Kaiser Alexander Garde⸗ Gren. Regts. Nr. 1 zum Garde⸗Schützen⸗Bat., Heim vom 4. zum 2. Bat. Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1, Böhm vom 2. Bat. Gren. Regts. König Friedrich 1I. (3. Ostpreuß.) Nr. 4 zum
von der
1. Bat. Inf. Regts. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, Grimm vom 3.
Bat. Inf. Regts. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111 zum 1. Bat. Inf. Regts. von Lützew (1. Rhein.) Nr. 25; b. infolge Ernennung zugetheilt: Steding dem 2. Bat. Inf. Regts. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, Dreger dem 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 129, Groth dem 2. Bat. Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Frohne dem 4. Bat. 1. Hef. Inf. Regts. Nr. 81, Bohn dem 2. Bat. Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Mischke dem 4. Bat. Inf. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen 8. Brandenburg.) Nr. 64.
Königlich Bayerische Armeer.
ffiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beföörderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 6. Juli. Frhr. v. Berchem, Königl. Edelknabe, zum Port. Fähnr. mit einem Patent vom 10. Juli d. Is. im Inf. Leib⸗Regt. ernannt. 7. Juli. Baust, Sec. Lüt., unter Belassung im Verhältniß à la suite des 2. Chev. Regts. Taxis, auf die Dauer eines weiteren halben Jahres beurlaubt. 10. Juli. Frhr. v. Reitzenstein, Pr. Lt., bisher à la suite
des Inf. Leib⸗Regts. und Adjutant am Kadetten⸗Korps, in das genannte
Regt. versetzt. Seemüller, Pr. Lt. im 19. Inf. Regt., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Erzieher am Kadetten⸗Korps ernannt. Nachgenannte Zöglinge der 6. Klasse des Kadetten⸗Korps zu Portepec⸗Fähnrichs ernannt: Baur, Port. Unteroff. im 1. Inf. Regt. König, Frhr. v. Falkenhausen, Port. Unteroff. im Inf. Leib⸗ Regt.; die Fahnenkadetten: Lobenhoffer im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin⸗Mutter, “ im 2 Schweren Reiter⸗Regt. vakant Kron⸗ prinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich, Graf v. Holnstein aus Bayern im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, Schimmer im 14. Inf. Regt. Herzog Karl Theodor, Berthold im 1. Inf. Regt. König, Fischer im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Correck im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Storch im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Schnitzlein im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, v. Grund herr zu Altenthan und Weyherhaus im 4. JInf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, Geißler im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Fürst v. Wrede im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II.,, König von Preußen, Donner, Drechsel im 9. Inf. Regt. Wrede, Weiß im 11. Inf. Regt. von der Tann, Edler und Ritter v. Dippel im 14. Inf. Regt. Herzog Karl Theodor, Sölch im 11. Inf. Regt. von der Tann, Stuhl⸗ reiter im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Merkl im 1. Jäger⸗Bat., Ullerich, Schmalz im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Prestele im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, Madroux im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Ney im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Schmitt im 6. Inf. Regt. Kaiser Wil⸗ helm, König von Preußen, Hauer im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern.
11. Juli. Renoth, Hauptm. und Komp. Chef im 11. Inf. Regt. von der Tann, unter Versetzung zu den mit Pension zur Disp. stehenden Offizieren, zum Bezirks⸗Offizier beim Bezirkskommando Vilshofen, Vorster, Pr. Lt. desselben Regts., unter Beförderung zum ohne Patent, zum Komp. Chef in diesem Regt., — ernannt. E —
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Häfele, Pr. Lt. des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, vorerst auf die Dauer eines Jahres zum Generalstab (Kriegsarchiv) kommandiert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 9. Juli. Sondinger, Hauptm. a. D., die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen bewilligt.
11. Juli. Bauer, Major z. D. und Bezirks⸗Offizier beim Bezirkskommando Vilshofen, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Ver⸗ abschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligdt.
Beamte der Militär⸗Verwaltunng. 9. Juli. Thaller, Zahlmstr. Aspir. des 1. Pion. Botz., zum I. Armee⸗Korps ernannt. — “
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Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 17. Juli
Seine Majestät der Kaiser und König gedachten, dem „W. T. B.“ zufolge, heute Vormittag um 10 Uhr an Bord der Hacht „Hohenzollern“ von Wisby (Insel Gotland) nach Hernösand in Westernorrland in See zu gehen.
Ueber den Besuch in Wisby wird noch berichtet: Seine Majestät der Kaiser landeten gestern Mittag gegen 12 Uhr und zwar incognito am Wellenbrecher und unternahmen sodann einen Spaziergang durch die festlich geschmückte Stadt. Nachmittags hörten Seine Majestät Vorträge. Die Matrosen⸗ kapelle der „Hohenzollern“ gab in den Ruinen der St. Nicolai⸗ Kirche ein Konzert. Abends 9 ½ Uhr gingen Seine Majestät abermals an Land, um die Gesänge des Wisbyer Gefang⸗ vereins in den Ruinen der St. Katharinenkirche zu hören.
Der Kaiserliche Botschafter in Madrid, Wirkliche Geheime Rath von Radowitz hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben fungiert der Legations⸗Rath Freiherr von Mentzingen als Geschäftsträger.
Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Groß⸗ herzoglich badische Gesandte von Jagemann ist von Paris zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Wirkliche Geheime Rath Selkmann ist von Berlin abgereist.
Der Regierungs⸗Assessor von Bötticher zu Jauer ist dem Landrath des Kreises Greifenhagen zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
Mecklenburg⸗Schwerin.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Marie begiebt sich, wie die „Meckl. Anz.“ melden, mit Ihrer Hoheit der Herzogin Elisabeth und Seiner Hoheit dem Herzog Heinrich heute von Schwerin nach Warnemünde, um von dort eine Nordlandsreise anzutreten.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Seine Königliche Hoheit der Herzog trifft, wie definitiv bestimmt ist, heute Nachmittag von London wieder i Coburg ein. XX“
gestrigen Abendsitzung des österreichischen Abgeordnetenhauses erklärte der Leiter des Handels⸗ Ministeriums Ritter von Witteck bei der Berathung des Titels „Eisenbahnen“: die Aufgabe des Handels⸗Ministeriums bestehe für die nächste Zeit darin, auf eine gute Vermaktung sowohl der Staats⸗ wie der Privatbahnen Acht zu geben. Wenn die Ausübung des Einlösungsrechts erfolge, so sei dies nicht als eine Verstaatlichungsaktion anzusehen, sondern vom Stand⸗ punkte der pflichtgemäßen Verwaltung aus zu beurtheilen. Es sei ausgeschlossen, daß größere Opfer anläßlich der Aus⸗ übung des Einlösungsrechts in Aussicht genommen würden.
Großbritannien und Irland.
Bis heute früh waren gewählt: 232 Unionisten (Kon⸗ servative und liberale Unionisten), 45 Liberale, 4 Parnel⸗ liten, 13 Anti⸗Parnelliten und 1 Kandidat der Arbeiterpartei. Die Unionisten haben 40 und die Liberalen 10 Sitze neu gewonnen. Unter den Gewählten be⸗ finden sich der Sprecher des Unterhauses W. C. Gully, der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain, der Unter⸗ Staatssekretär des Inneren Collins und der frühere Staatssekretär für Indien Fowler. In West⸗Monmouth⸗ shire, woselbst kein Gegenkandidat aufgestellt ist, erbot sich der liberale Kandidat zu Gunsten Sir W. Harcourt’'s zurückzutreten; dieser hat das Anerbieten endgültig angenommen.
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Das „Journal officiel“ veröffentlicht nachstehende Ver⸗ änderungen in dem Personal der Botschaft in Berlin: Allizé, Sekretär bei der Botschaft in Berlin, ist an die Gesandtschaft in Lissabon, Lecomte, Botschafts⸗Sekretär bei der Botschaft beim Päpstlichen Stuhl, an die Botschaft in Berlin, Vicomte de Manneville, Botschafts⸗Sekretär in Berlin, an die Bot⸗ schaft in London versetzt worden; Ribot, bisher Gesandtschafts⸗ Attaché in Bukarest, wurde zum Botschafts⸗Sekretär in Berlin ernannt.
Der Rath der Ehrenlegion hat in seiner Gesammt⸗ heit die Demission eingereicht, und zwer infolge der An⸗ nahme der Tagesordnung in der Sitzung der Deputirten⸗ kammer vom letzten Sonnabend, welche die Entscheidung des Raths in Sachen Eiffel tadelte. 11 “
Rußland.
Die abessinische Gesandtschaft hat sich gestern nach Sarskoje⸗Selo begeben, wo sie den Großfürsten Wladimir Alexandrowitsch besuchte. Sodann speiste die Gesandtschaft bei dem Ober⸗Prokureur des heiligen Synods, Pobjedonoszew. An diesem Mahle nahmen auch der Metropolit Clement und der bulgarische Archi⸗ mandrit Wassilijew theil. Nach den üblichen Toasten wandte sich Pobjedonoszew mit einer Rede an den Metropoliten Clement, worin er sagte, die Russen freuten sich, ihre Glaubensbrüder in St. Petersburg zu sehen. Gott möge geben, daß die Erkenntniß des Glaubens, der Einigkeit und der Liebe zu Rußland, welches sein Blut für Bulgarien vergossen habe, die leitenden Klassen durch⸗ drungen hätte und daß die Bulgaren fest für ihren Glauben einstehen möchten, denn die ganze Kraft Bulgariens wurzele in der Orthodoxie und in der Erfüllung des Vermächtnisses ihrer Vorfahren. Sodann wurde ein Toast auf den Repräsentanten Bulgariens, den Metropoliten Clement,
ausgebracht. Clement dankte und sagte, auf Pobjedonoszew toastend, Bulgarien habe den Russen die Orthodoxie und die Bildung, Lesen und Schreiben gegeben, Rußland aber habe Bulgarien die Freiheit und die Selbständigkeit gegeben. Die Bulgaren hätten viel gegen Rußland gefehlt. Rußlands Liebe zu ihnen sei aber die gleiche geblieben. Ferner brachte Pobje⸗ donoszew das Wohl der abessinischen Gesandtschaft und des Bischofs von Harrar aus. Er gab seiner Freude Ausdruck, dieselben als Glaubensgenossen begrüßen zu können, und sprach den Wunsch aus, Abessinien möge sich in der unentwegten Vertheidigung seines Glau⸗ ens und seines Landes entwickein und befestigen. Der Bischof von Harrar dankte und toastete auf die Befestigung der Orthodoxie und die Einigung der Kirchen. Dem Diner wohnten die hohe Geistlichkeit, der Minister der Volksaufklärung Graf Deljanomw, das Stadthaupt und andere bei. Prinz Damto über⸗ brachte Pobjedonoszew den Sakomon⸗Orden erster Klasse, dem Gehilfen des Ober⸗Prokureurs Sabler denselben Orden zweiter Klasse.
„Die St. Petersburger Blätter sprechen ihren Un⸗ willen über das gegen Stambulow verübte Attentat aus. Die „Nowoje Wremja“ meint, die Regierun des Prinzen Ferdinand habe vielleicht mit dem Leben Stambulow's gespielt, indem sie das Gericht über ihn ver⸗ schleppt hätte. Eine so barbarische Beiseiteschaffung desselben empöre aber nicht nur seine Freunde, sondern auch seine Feinde. Die „Nowosti“ sagen, der Beseitigung Stambulow's hätten diejenigen bedurft, denen er unter den gegenwärtigen Verhältnissen am gefährlichsten gewesen sei. v“
““ J tali en.
Der Senat berieth gestern die Vorlage, betreffend die Aushebung der Rekruten der Jahresklasse 1875. Namens der Kommission beantragte der Berichterstatter Ricotti die Streichung des Artikels 2, durch welchen der Kriegs⸗ Minister ermächtigt wird, die Aushebung eines Theils der ersten Kategorie des Jahrgangs 1875 auf 1896 zu verschieben. Nach langer Debatte erklärte der Kriegs⸗Minister Mocenni, daß er an dem Artikel festhalte. Der Minister⸗Präsident Crispi stellte die Frage, ob es sich um einen etwaigen Konflikt zwischen den beiden Kammern handle, da die Deputirtenkammer den Artikel an⸗ genommen habe, und appellierte an die Besonnenheit und Weisheit des Senats. Schließlich wurde der abgelehnt und die Vorlage im übrigen genehmigt. 1
Schweiz.
Unter dem Vorsitz des Bundesraths Lachenal fand gestern Nachmittag in Bern die Unterzeichnung der technischen Vereinbarung, betreffend den Eisenbahntransport, statt; ebenso wurde der Austausch der Ratifikationen zu der besonderen Zusatzvereinbarung vollzogen, welche das Verfahren bei dem Eintritt neuer Staaten in die Konvention für Eisenbahntrans⸗ n“ 8 “
8-
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Der Sultan wird demnächst den Introducteur des Ambassadeurs Galib Bey nach Rom entsenden, um dem Papst ein eigenhändiges Antwortschreiben auf das im vorigen Jahre von dem malchitischen Patriarchen dem Sultan über⸗ brachte Schreiben des Papstes sowie Geschenke des Sultans zu überreichen.
Gleich dem griechischen Gesandten hat, wie „W. T. B.“ berichtet, auch der serbische Gesandte in Konstantinopel bei der Pforte die Hoffnung ausgedrückt, daß der status quo bezüglich der bulgarischen Bischofsfrage erhalten bleibe. Sonst müsse Serbien die unangenehme Ueber⸗ zeugung gewinnen, daß bei der Pforte revolutionäre Agi⸗ tationen mehr Anklang fänden als das freundnachbarliche Ver⸗ halten, welches Serbien ständig gegenüber der Türkei beob⸗ achtet habe. Der Groß⸗Vezir Said Pascha hat diese Vor⸗ stellungen zur Kenntniß genommen und in Anerkennung des loyalen Verhaltens Serbiens erklärt, die Pforte sei nicht gewillt, den status quo zu ändern.
Der zum Exarchat übergetretene und deshalb exkommunizierte Bischof der unierten Bulgaren der Eparchie Kukusch, Migr. Maclenow ist nach Intervention des Patriarchen Azarian in den Schoß der katholischen Kirche zurückgekehrt und hat an b Eparchie einen Hirtenbrief erlassen, worin er sein Be⸗
auern über seinen ersten Schritt ausspricht. Msgr. Maclenow wird am 22. d. M. nach Rom abreisen.
Die Königin ist gestern von Athen über Odessa nach Petersburg abgereist.
In der gestrigen Sitzung der Skupschtina unterbreitete die Regierung derselben einen strenge Maßnahmen enthaltenden Gesetzentwurf gegen das Räuberunwesen in den Gebirgs⸗ gegenden. Nachmittags berieth der Klub der Fortschritts⸗ partei über die Annahme der Konversions⸗Vorlage. Nachdem Garaschanin sich für die Annahme aus⸗ gesprochen hatte, wurde zur Abstimmung geschritten; dieselbe ergab 141 Stimmen für, 8 Stimmen Pßen die Vorlage. Danach ist in der heutigen Sitzung der Skupschtina die Annahme mit großer Mehrheit gesichert.
Eine aus 20 Mitgliedern der Fortschrittspartei be⸗ stehende Deputation wurde gestern Nachmittag von dem König empfangen, welcher dieselbe seines Königlichen Wohl⸗ wollens versicherte.
Die serbische Regierung hat laut Meldung des „W. T. B.“ in der von dem bulgarischen Minister des Aeußern Natschovitsch an die Vertreter Deutschlands, Englands, Oester⸗ reich⸗Ungarns und Italiens gerichteten Note des Inhalts, daß unlängst nach Macedonien eingedrungene Banden nicht über die bulgarische, sondern „über eine andere, wenig bewachte Grenze“ gegangen seien, einen Hinweis auf ihre Grenze finden zu müuͤssen geglaubt und beauftragte daher den serbischen Ver⸗
treter in Sofia, von Natschovitsch Aufklärung zu verlangen.
Bulgarien.
In London eingetroffenen Nachrichten aus Sofia zu⸗ folge war der Verlauf des Attentats auf Stambulow olgender: Stambulow befand sich gegen 8 Uhr Abends, von Petkow und seinem Diener begleitet, auf dem Heimwege vom Unionklub. 200 Schritte von diesem fiel ein Schuß. Stambulow und Petkow sprangen aus dem Wagen, worauf 3 Personen beide anfielen, von denen eine mit einem Yatagan Hiebe gegen den Kopf
Artikel 2
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und die Arme Stambulow's führte und denselben sehr schwer verletzte. Die anderen verwundeten Petkow am Kopf. Der im Zentrum der Stadt belegene Schauplatz der That und die umliegenden Straßen waren sehr belebt. Der Diener Stam⸗ bulom ˙8, welcher auf die Angreifer Revolverschüsse abgab, wurde verhaftet. Die Vertreter aller fremden Mäͤchte fanden sich zum Besuch Stambulow’s in dessen Hause ein. Zahlreiche Ver⸗ haftungen sind vorgenommen worden. Die Spuren scheinen auf ein Einverständniß mit dem Kutscher des Wagens Stambulow’'s hinzuweisen. Außer einer schrecklichen Zer⸗ fleischung der Arme, welche bereits amputiert sind, weist Stambulow am Kopf schwere Wunden auf. Sein Zustand ist hoffnungslos. Gegen Mitternacht kehrte das Bewußtsein auf kurze Augenblicke zurück.
Nach einer Meldung der „Agence Balcanique“ hat die Regierung eine Belohnung von 10 000 Fr. für denjenigen ausgesetzt, welcher die Entdeckung der Personen ermöglicht, die das Attentat auf Stambulow ausführten. Allgemein herrsche die Ansicht, daß es sich bei dem Attentat um einen Akt der Privatrache gehandelt habe. Gegen ein oppositionelles Journal, welches das Attentat billigte, ist Anklage erhoben worden. Das Regierungs⸗ organ „Mir“ drückt seine tiefe Entrüstung über das schändliche heratt aus und verlangt die exemplarische Bestrafung der Schuldigen.
ir „Agence Balcanique“ von heute meldet: Im Laufe des gestrigen Vormittags schlief Stambulow ziemlich ruhig. Nach dem Bulletin von gestern Nachmittag 5 Uhr hatte sich der Zustand bedeutend gebessert. Ueber die Möglichkeit, den Verletzten am Leben zu erhalten, sprechen sich die Aerzte reserviert aus. Wie versichert wird, hat Petkow, der wichtigste Augenzeuge, erklärt, daß er keinen von den Angreifern kenne. Bis Mittag wurden etwa 70 Individuen in Haft genommen, aber nach den Verhören größtentheils wieder entlassen. Die Minister traten vorgestern Abend zu einer Berathung zu⸗ sammen, die bis 2 Uhr Morgens währte und gestern Vor⸗ mittag fortgesetzt wurde. In politischen Kreisen wird ver⸗ sichert, daß die Regierung eine Ehre darein setze, die Urheber des Attentats ausfindig zu machen, was indessen großen Schwierigkeiten begegnen dürfte, da keiner von den Zeugen präzise Angaben gemacht hat.
Die „Agence Balcanique“ meldet weiter: 4 Männer, welche Stambulow im Delirium als seine Mörder bezeichnete, wurden verhaftet, aber mit Ausnahme Tufektscheff's wieder in Freiheit gesetzt, da sie ihr Alibi nachzuweisen vermochten. Eine Schwadron Kavallerie wurde abgesandt, das in der Nähe von Sofia befindliche kupierte Terrain zu durchsuchen, wohin vor⸗ gestern Abend das von dem Diener Stambulow's verwundete Individuum geflohen ist.
Ein Bataillon Infanterie der Garnison von Sofia ist nach Dubnitza zur besseren Sicherung des Grenz⸗ dienstes abgegangen. Die Pforte ist von dieser Maßregel verständigt worden. 1X1X“X“
Schweden und Norwegen. 8
Einer Meldung des „W. T. B.“ aus Christiania zu⸗ folge verlautet daselbst, die Majorität der Linken des Storthing habe in den betreffenden Ausschüssen eine außer⸗ ordentliche Marinebewilligung von 11 ½ Millionen Kronen für dieses Jahr beschlossen, einerseits zur Anschaffung weier Panzerschiffe für je 4 Millionen Kronen, dreier großer Torpedoboote und Schießmaterials, andererseits zur Anlage befestigter Repliposten bei Tönsburg, Christiansund, Bergen und Drontheimföhrde.
Amerika.
Aus Lima von gestern wird gemeldet, ein Volkshaufen dabe durch Steinwürfe das Schild der bolivianischen
Parlamentarische Nachrichten.
Nach der im Bureau des Hauses der Abgeordneten zusammen⸗ gestellten Uebersicht über die Geschäftsthätigkeit des Land⸗ tags in der Session 1895 sind in dieser von beiden Häufern 47 Re⸗ gierungsvorlagen, darunter 36 Gesetzentwürfe, vom Hause der Ab⸗ geordneten allein noch weitere 6 Regierungsvorlagen, 1 aus der Initiative des Herrenhauses hervorgegangener Gesetzentwurf, 14 selbständige An⸗ träge von Mitgliedern des Hauses, 5 Interpellationen und 186 Kom⸗ missionsberichte (darunter 174 über Petitionen) erledigt worden. Abgelehnt wurden vom Hause der Abgeordneten eine Regierungsvorlage, nämlich das Gesetz über die Verpflegungsstationen, und ein aus der Initiative des Herrenhauses hervorgegangener Gesetzent⸗ wurf, betreffend die Ergänzung der §§ 4 und 11 des Jagdpolizei⸗ gesetzes vom 7. März 1850; das Herrenhaus lehnte gleichfalls eine Regierungsvorlage ab, nämlich den Gesetzentwurf über die Errichtung einer General⸗Kommission für die Provinz Ostpreußen. Unerledigt blieben im Herrenhause 2 Regierungsvorlagen, im Hause der Ab⸗ geordneten eine, nämlich der Gesetzentwurf über die Entschädigung für Verluste durch Schweinekrankheiten, ferner 8 selbständige Anträge henetstedern des Hauses und 90 Kommissionsberichte über
etitionen.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Bestimmung des Art. 50 des Handelsgesetzbuchs: “ 8 „Wer in einem Laden oder in einem offenen Magazin oder Waarenlager angestellt ist, gilt für ermächtigt, daselbst Ver⸗
käufe und Empfangnahmen vorzunehmen, welche in einem der⸗
Fätigen Laden, Magazin oder Waarenlager gewöhnlich ge⸗
scschehen“ —
indet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Zivilsenats, vom
29. Mai 1895, keine Anwendung auf Zahlungs⸗Anerbietungen
in einer Wechselstube zu einer Zeit, in welcher nach den Kassen⸗
finrichtungen und laut Anschlag in dem Lokal die Kasse ge⸗ hlossen ist; der in dieser Zeit daselbst angetroffene Beamte gilt nicht ohne weiteres als zur Empfangnahme von Geldern ermächtigt.
n. Der Kaufmann H. ertheilte am 4. Dezember 1893 Vormittags
Elephonisch der Dr. Bank den Auftrag, für ihn an der Börse 7000 ℳ
Elberfelder Stadtobligationen zu kaufen, und sandte am Nachmittag
zurch seinen Hausdiener C. 7000 ℳ mit einem Brief folgenden
nhalts: ... . à conto der beute telephonisch bestellten 7000 ℳ Elber⸗ 18 3 ½ % Stadtanleihe überreiche ich Ihnen anliegend baar k...
mlenem geschlossenen Briefkuvert an die Wechselstube der Bank. Hier enten der Komtorbeamte der Dr. Bank N. den Brief, der als Geld haltend nicht gekennzeichnet war, in Empfang, öffnete ihn und 5 arte, als er das Geld darin fand, dem Ueberbringer, daß die Kasse solh geschlossen sei und dieser bis zur Oeffnung der Kasse warten Der Hausdiener C. lehnte dies ab, auch lehnte er nach der Be⸗
des N. ab, diesem das Geld gegen Interimsquittung zu
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belassen. Hierauf gab H. dem C. das Geld im unrverschlossen gelassenen Kuvpert zurück. C. wurde mit dem Gelde flüchtig. Sein Prinzipal beanspruchte von der Dr. Bank Er⸗ stattung der 7000 ℳ und klagte einen Theil dieses Betrages gegen die Bank ein. Die Klage wurde in beiden Instanzen abgewiesen, und die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Ein von dem Komtor⸗ beamten N. begangenes Versehen würde die Beklagte nur dann zu vertreten haben, wenn er als deren Bevollmächtigter innerhalb des ihm zugewiesenen Geschäftskreises vard baeft ge⸗ handelt hätte. Nach dem festgestellten Sachverhalt ist das aber nicht der Fall. Ausdrücklich war dem N. überhaupt keine Handels⸗ vollmacht ertheilt. Es scheint, daß die Beklagte ihn stillschweigend dazu ermächtigt hatte, Börsenaufträge nicht nur entgegenzunehmen, sondern auch anzunehmen. Darin lag indeß keine Ermächtigung zur Annahme von Zahlungen. Eine solche Ermächtigung kann auch nicht auf Grund des Art. 50 H.⸗G.⸗B. daraus hergeleitet werden, daß N. in der Wechselstube der Beklagten angestellt war. Denn durch die Kasseneinrichtung und die Anschläge über den Schluß der Kasse war klar erkennbar gemacht, daß in den Stunden des Kassenschlusses die Wechselstube überhaupt nicht für Zahlungszeschäfte bestimmt war, mithin auch den in dieser Zeit dort angetroffenen An⸗ gestellten, sofern es nicht die Kassenbeamten selbst waren, die Be⸗ fugniß fehlte, für die Bank bestimmte Zahlungen anzunehmen. Nicht in Betracht kommt ferner, daß N. befugt war, den ihm vom Boten des Klägers übergebenen Brief zu öffnen. Hierzu war er nur des⸗ halb befugt, weil er Börsenaufträge entgegenzunehmen hatte und es möglich war, daß der Brief einen solchen enthielt, während anderer⸗ seits nicht erwartet werden konnte, daß sich Geld darin befand. Festgestellt ist nun allerdings, daß in eirzelnen Fällen auch während des Kassenschlusses von Angestellten der Beklagten, die nicht zu den Kassenbeamten gehörten, insbesondere auch von N. Zahlunzen, die Kunden leisten wollten, angenommen worden sind, und darin könnte an sich, wenn unterstellt wird, daß berufene Vertreter der Beklagten davon Kenntniß hatten, eine stillschweigende Er⸗ mächtigung zum Zahlungsempfang gefunden werden. Festgestellt ist indeß zugleich, daß in solchen Fällen stets nur eine Interims⸗ quittung gegeben und dem Zahlenden ausdrücklich erklärt worden ist, daß diese Quittung nur den sie ausstellenden Beamten binde. Durch das Angebot oder die Ausstellung einer so gekennzeichneten Quittung in Verbindung mit den Anschlägen über den Schluß der Kasse war deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die Zahlung an den Angestellten nicht als eine Zahlung an die Bank angesehen, und durch dieselbe vorläufig nur ein persönliches Auftragsverbältniß zwischen dem
Angestellten und dem Zahlenden begründet werde.“ (72/95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die von einem Verein ausschließlich für seine Mitglieder ver⸗ anstalteten Lustbarkeiten können, nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 4. Januar 1895, als „öffent⸗ liche“ erachtet und demgemäß von einer polizeilichen Genehmigung abhängig gemacht werden, wenn die Mitgliiederzahl des Vereins so groß und seine Organisation so lose ist, daß von dem Verein nicht gesagt werden kann, seine Mitglieder bilden einen in sich ge⸗ schlossenen, bestimmt abgegrenzten Kreis von innerlich unter sich verbundenen Personen. „Angesichts der beiden Polizei⸗ verordnungen vom 4. Januar 1859 und 19. Mai 1891 erscheint die Anforderung, die polizeiliche Tanzgenehmigung einzuholen und die aufzuführenden Theater⸗ ꝛc. Stücke vorzulegen, nur dann gerechtfertigt, wenn die Lustbarkeit eine „öffentliche’ war. Da die Verordnungen diese Eigenschaft nicht näher erläutern, kann der Begriff nur in der allgemeinen, im Rechtsleben geltenden Bedeutung aufgefaßt werden. Darnach ist eine Lustbarkeit nur dann eine „nicht öffentliche“, wenn die Betheiligung an ihr anf einen individuell bestimmten Kreis von Personen beschränkt, insbesondere also dann, wenn sie von einem Privaten ausschließlich für seine Privatgäste oder von einer geschlosse⸗ nen Gesellschaft für deren Mitglieder oder für besonders eingeführte Gäste veranstaltet worden ist. Obgleich nun die hier streitige Lust⸗ barkeit von dem Theatexverein' und lediglich für dessen Mitglieder unter Ausschluß jedes Dritten geplant war, haben die Behörden jene dennoch für eine öffentliche er⸗ achtet, weil bei der nicht gewöhnlichen Organisation des Vereins dessen Mitglieder als ein individuell abgegrenzter Personenkreis nicht angesehen werden könnten. Diese Auffassung steht mit der Recht⸗ sprechung im Einklang. Durch die Zugehörigkeit zu einem Verein kann zwar ein engerer, durch das innere Band wechselseitiger persönlicher Beziehungen in sich verbundener und nach außen bestimmt ab⸗ geschlossener Personenkreis gebildet werden; ein solcher wird aber durch jene nicht nothwendig und nicht immer gebildet. Vielmehr bleibt im Gebiet des Vereinslebens, insbesondere des politischen, sehr wohl ein Verein denkbar, dessen Mitgliederzahl so groß, dessen Organisation so lose ist und bei dem der Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft an so geringe Voraussetzungen geknüpft und so wechselnd sind, daß von dem Verein nicht mehr gesagt werden kann, seine Mitglieder bildeten einen in sich geschlossenen, bestimmt ab⸗ gegrenzten Kreis von innerlich unter sich verbundenen Personen. Unter solcher Voraussetzung ist denn auch die in der Mitgliederversammlung eines Wahlvereins gethane Aeußerung nach den i ee er des Reichsgerichts Bd. 21 S. 254 als eine öffentliche anzusehen. — Diese thatsächlichen Voraussetzungen treffen aber auf den hier frag⸗ lichen Theaterverein zweifellos zu, da dessen Zweck lediglich in der Betheiligung an Lustbarkeiten besteht und dessen Mitgliedschaft von jeder 16 jährigen Person ohne Ausnahme lediglich durch Zahlung von 15 ₰ und ohne jeden weiteren Akt von seiten des Vereins als die Ausstellung einer „Legitimation“ erworben wird.“ (I. 12.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.
Bei der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗Anstalt Berlin sind im Laufe des Vierteljahrs April/ Juni 1895 84 Anträge auf Gewährung von Altersrente eingegangen; aus der Zeit vor dem 1. April 1895 lagen noch 34 Anträge vor, hinsichtlich deren die Entscheidung noch ausstand. Von diesen 118 Anträgen sind bewilligt 70, abgelehnt 20, anderweit erledigt 4 und unerledigt auf das fol⸗ gende Vierteljahr übernommen 24. Bis zum 1. Juli 1895 waren insgesammt bewilligt an Altersrenten 2854. Von ess. sind aus⸗ geschieden durch Tod 473, aus anderen Gründen 48, zusammen 521, sodaß am 1. Juli 1895 2333 Altersrentenempfänger vorhandenewaren.
Innerhalb des gleichen Vierteljahrs sind 365 Anträge auf Ge⸗ währung von Invalidenrente eingegangen und 89 unerledigt aus dem Vorvierteljahr übernommen. Von diesen 454 Invalidenrenten⸗ Anträgen sind 238 bewilligt, 127 abgelehnt, 7 anderweit erledigt, 82 unerledigt auf das folgende Quartal übernommen worden. An Invalidenrenten sind bis zum 1. Juli 1895 überhaupt 1973 be⸗ willigt worden. Ausgeschieden sind inzwischen durch Tod 376, aus anderen Gründen 37, zusammen 413. Mithin war am 1. Juli 1895 ein Bestand von 1560 Invalidenrenten⸗Empfängern aufzuweisen.
Zur wirthschaftlichen Lage der Arbeiter im Jahre 1894.
Den „Jahresberichten der Königlich preußischen Regierungs⸗ und Gewerberäthe und Bergbehörden für 1894“, erschienen im Verlage von W. T. Bruer in Schöneberg bei Berlin, sind folgende weiteren Mittheilungen (val. Nr. 165 d. Bl.) entnommen: In der Provinz Osstpreußen sind mit dem 1. April des Berichtsjahrs 4 Gewerbe⸗ inspektionen errichtet und zwar in Königsberg, Allenstein, Gumbinnen und Lyck. Im ganzen sind 1416 gewerbliche Anlagen besichtigt worden. Der Verkehr mit Arbeitgebern läßt im allgemeinen nichts zu wünschen übrig. Jugendliche Arbeiter wurden 971 (1893 870) zumeist in der Industrie
agenat.
der Nahrung⸗ und Genußmittel (Zigarrenfabriken), nächstdem in de Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe beschäftigt. — eae 575 (1893 523) männliche und 396 (1893 347) weibliche Arbeiter. Im Berichtsjahre war nur noch ein Kind unter 14 Jahren im Auf⸗ sichtsbezirk beschäftigt. Die Zahl der über 16 Jahre alten Arbeite⸗ rinnen betrug 2826 (1893 2585), davon waren 16 bis 21 Jahre alt 972 (1893 947) und über 21 Jahre 1854 (1893 1638). Die meisten Arbeiterinnen wurden in der Industrie der Nahrungs⸗ und Genuß⸗ mittel (Zigarrenfabriken) beschäftigt, sodann folgen die Industrie der Steine und Erden und die Textilindustrie. Die gesetzwidrige Be⸗ schäftigung von Arbeiterinnen hat noch in ziemlich ausgedehntem Maße stattgefunden. Die Zahl der Arbeiter ist gegen das Vorjahr im wesentlichen unverändert geblieben. In einigen ländlichen Bezirken hat sich ein Mangel an gewöhnlichen Tagelohnarbeitern bemerklich ge⸗ macht. Zu Anfang des Berichtsjahres wurde eine erhöhte Betriebs⸗ thätigkeit mit Tag⸗ und Nachtschichten bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Dampfschneidemühlen nothwendig, die infolge Windbruchs zu verhältnißmäßig billigen Preisen große Holzeinkäufe machen und zur Verarbeitung bringen konnten, wozu eine Vermehrung der Arbeits⸗ kräfte erforderlich wurde. In mehreren Städten des Königsberger Bezirks, in denen umfangreiche Bauten fiskalischer Gebäude eine be⸗ deulende Zahl von Hilfskräften erforderten, war die Nachfrage nach Tagearbeitern sehr groß, sodaß die industriellen Betriebe, insonderheit die Ziegeleien, zeitweise trotz erhöhter Lohnsätze an Arbeitermangel litten. Die Dauer der Arbeitszeit bewegt sich zumeist in den Grenzen von 10 bis 12 Stunden. Im Sommer erhöht sie sich bei einzelnen Betrieben, wie z. B. bei Schneidemühlen und Ziegeleien, auf 13 Stunden. Ueber einen Ausstand (und zwar in einer Waggonfabrik) hat nur der Gewerbe⸗Inspektor zu Königsberg zu berichten. Der Ausstand fiel in die Zeit eines recht flotten Geschäftsganges und hatte seine Ursache in der Verweigerung höherer Löhne beschränkte sich aber nur auf Tischler und Holzarbeiter und wurde nach zehntägiger Dauer dadurch beigelegt, daß der Betriebs⸗ unternehmer die gorse.enn der Arbeiter bewilligte. Klagen über Arbeitslosigkeit sind nicht bekannt geworden, vielmehr hat sich zeit⸗ weise in einzelnen Betriebszweigen ein erheblicher Mangel an brauch⸗ baren Arbeitskräften fühlbar gemacht. Die Arbeitslosigkeit in den agrößeren Städten, insbesondere in Königsberg, nahm gegen Ausgang des Herbstes diesmal wesentlich geringeren Umfang an., als bei Beginn der vorjährigen Winterzeit. Die Zahl der im Berichtsjahre gemeldeten Unfälle betrug 1047, darunter 18 mit tödtlich'm Ausgang und 54, die eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als 13 Wochen zur olge hatten. Auf den Zustand der Arbeitsräume und der einzelnen Betriebs⸗ vorrichtungen wird fortgesetzt noch verbessernd eingewirkt werden müssen, zumal in den Werkstätten kleinerer Gewerbetreibenden. Immerhin wird man das Bestreben der Arbeitgeber bemerken können, die Arbeitsräume ordnungsmäßig, sicher und gut auszustatten. Die wirthschaftliche Lage der Arbeiterbevölkerung ist im Berichts⸗ jahre wesentlich unverändert geblieben. Die Löhne sind nicht gestiegen, entsprechen aber im allgemeinen den üblichen Lebensmittelpreisen, sodaß die Ernährungsweise der Arbeiter den vorhandenen Bedürfnissen angemessen ist. Allerdings sind im mafurischen Bezirk und in einem Theil des Südens des Königsberger Bezirks die Lebensverhältnisse der Arbeiter einigermaßen gedrückt. In den Arbeiterwohnungsverhält⸗ nissen glaubt der Berichterstatter in den letzten Jahren im allgemeinen eine Besserung wahrzunehmen. Damit sei nicht gesagt, daß nicht noch viel zu wünschen übrig bliebe; aber es scheine, als wenn die Arbeit⸗ geber größeres Verständniß für die Arbeiterwohnungsfrage und die Bestrebungen zu deren glücklicher Lösung gewönnen. “ 1 v““
In Stettin ist, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, der
Ausstand der Schneider beendet. Am Sonnabend verhandelte die Lohnkommission der Schneider mit dem Verband der Konfektionäre, wobei dieser abermals einige Zugeständnisse machte. So sollen die Lohnzulagen, wie die Gehilfen verlangt hatten, nicht bis zum 1. Mai 1896, sondern bis 1. Februar 1896 ge⸗ zahlt werden; von da an soll ein anderer Minimaltarif aufgestellt werden. Ferner ist zugesagt, daß keine Maßregelungen erfolgen sollen. Infolge dieses Abkommens haben die ausständigen Schneider der beiden Juda'schen Geschäfte am Montag die Arbeit wieder aufgenommen (vergl. Nr. 165 d. Bl.). In Königsberg i. Pr. sollen bereits 34 Meister den aus⸗ ständigen Malergehilfen (vergl. Nr. 167 d. Bl.) ihre Forderungen bewilligt haben. Man hofft, wie dasselbe Blatt berichtet, daß der Ausstand noch in dieser Woche beendigt werden.
In Leipzig verhandelten, wie die „Lpz. Ztg.“ meldet, die Steinmetzgehilfen am Montag wieder über ihre Tarifangelegen⸗ heiten. Die Innung hat auf die Forderung, den Lohn für den Quadratmeter schanierter Arbeiten auf 2 ℳ 40 ₰ festzusetzen, ge⸗ antwortet, sie könne nur für einen bestimmten Theil solcher Arbeiten einen höheren Lohn gewähren. Die Versammlung beschloß, auf den einzelnen Werkplätzen die Feeeenn geltend zu machen; wo die ge⸗ forderte Lohnerhöhung nicht bewilligt wird, soll die Ausführung schanierter Arbeiten verweigert werden. Man erwartet, daß es hier⸗ bei zum Ausstand kommen werde, und wählte für diesen Fall eine Kommission. .
In Bremen haben die ausständigen Stuhlrohrarbeiter der Firma Menck, Schultze u. Co. sich auf Wunsch des Gewerkschafts⸗ kartells an das Gewerbegericht als Einigungsamt gewendet. Es ist dies, wie der „Vorwärts“ bemerkt, das erste Mal, daß das bremische Gewerbegericht bei einem Ausstande als Einigungsamt angerufen wurde.
Hier in Berlin haben 18 einer Mittheilung des „Vorwärts“ die Parquetbodenleger der Firma Rosenfeld u. Co. wegen Lohn⸗ streits die Arbeit niedergelegt. 8
Durch Verordnung des französischen Ackerbau⸗Ministers vom 4. d. M. ist die Durchfuhr von holländischem Rindvieh durch Frankreich, sowie ferner die Durchfuhr von Rind⸗ vieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus Italien über Modane (Savoyen) nach der Schweiz mit der Maßgabe gestattet worden, daß der Transport auf der Eisenbahn in plombierten Wagen nach vorheriger Untersuchung an der Grenze be⸗ werkstelligt wird.
68 Weizenernte Indiens. Dem von dem Department of Revenue and Agriculture in
stellung:
18
Simla unter dem 14. v. M. veröffentlichten Schlußbericht über die diesjährige Weizenernte Indiens entnehmen wir folgende Zusammen⸗
8 8
Anbaufläche Ergebniß in Acker in Tonnen 1 “
8 052 000 8 265 000% 2 395 000 2 5690 000
1 141 000 1 473 000 512 000 575 000 729 000 762 000 205 0000% 9161 000
80 000 97 000 486 000 459 000 368 000% y389 000 281 000 178 000
voraus⸗ sichtliches Ergebniß
1894/95
Ergebniß 1893/94
In89843“ Nordwest⸗Provinzen e“ Zentral⸗Provinzen Bombay Sind.. Berar Bengal... Rajputana .. Zentral⸗Indien Hyderabad . . Kashmir...
Total..
4 614 000 4 827 000 3 309 000 3 986 000 2 601 000 2 525 000 665 000% 531 000 889 000 928 000
1 401 000 1 461 000 529 000 1 646 000
1 429 000 1 412 000 1 520 000 1 166 000 74 000 109 000 23 000 31 000 4 000 8 000
[26 032 000 26 778 000 6 278 000 6 771 000
g9 ö 8