1895 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Aiichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König gedachten, wie aus Gefle gemeldet wird, heute früͤh von dort die Reise nach Hernösand und dem Angermannelf fortzusetzen. 8

Irm Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs legte der Chef des Militärkabinets, General⸗Adjutant, General der Infanterie von Hahnke heute an dem Sarge des Hochseligen Kaisers Wilhelm I. im Mausoleum zu Charlottenburg und am Sarge des Hochseligen Kaisers Friedrich im Mausoleum bei der Friedenskirche zu Potsdam Kränze nieder. 1— 8

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Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers fand heute Mittag 12 Uhr im hiesigen Zeughause, entsprechend der Aller⸗ höchsten Kabinets⸗Ordre vom 27. Januar d. J., die S chmückung der Fahnen und Standarten der Berliner Gar⸗ nison statt. 8

Es waren zugegen sämmtliche Generale und Stabs⸗ offiziere sowie von jedem Voll⸗Bataillon ein Hauptmann, drei Lieutenants, zwei Unteroffiziere, zwei Gemeine, von den

vierten Bataillonen ein Hauptmann, ein Lieutenant, ein Unter⸗ offizier, ein Gemeiner, von jedem Kavallerie⸗Regiment zwei Rittmeister, drei Lieutenants, drei Unteroffiziere, zwei Gemeine. Die Standarten⸗Eskadron des Garde⸗Kürassier Regiments mit den Standarten der Kavallerie⸗Regimenter traf zuerst vor dem Zeughause ein, gleich darauf folgte die Fahnen⸗ Kompagnie des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1 mit den Fahnen der Fußtruppen. Die Fahnen der Infanterie⸗Regimenter marschierten in den Lichthof des Zeughauses und nahmen in zwei Sesee⸗e nach der Freitreppe, dortselbst Aufstellung; die Standarten, deren Träger und Begleit⸗Offiziere abgesessen waren, begaben sich ebenfalls in den Lichthof und stellten sich links neben den Fahnen der Fußtruppen auf. Die Deputationen waren im Lichthofe in einem nach den Linden zu offenen Viereck aufgestellt.

Der General⸗Lieutenant Graf von Wartensleben, Kom⸗ mandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, welcher den be⸗ urlaubten kommandierenden General des Garde⸗Korps vertritt, verlas nunmehr die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 27. Januar d. J. („Armee⸗Verordnungs⸗Blatt“ 1895, Seite 17/18) und gab sodann den Befehl zur Schmückung der Fahnen und Standarten. Hierauf befestigten die Regiments⸗Kommandeure der Kavallerie⸗ bezw. die Bataillons⸗Kommandeure der Infanterie⸗Truppen die von jedem Truppentheil zur Stelle gebrachten Brüche von Eichenlaub an den Spitzen der Standarten bezw. Fahnen. Der General⸗Lieutenant Graf von Wartensleben brachte alsdann ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus und gab hierauf den Befehl zum Abrücken. Zunächst rückten die Fahnen der Fußtruppen, dann die Standarten der Kavallerie zu der Kompagnie bezw. Eskadron, welche vor dem Zeughause Aufstellung genommen hatten ab

und wurden nach dem Schlosse zurückgebracht.

Der General der Kavallerie von Krosigk, ä la suite des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments und Inspekteur der 1. Kavallerie⸗Inspektion, der General⸗Lieutenant von Hoff⸗ bauer, Inspekteur der Feld⸗Artillerie, und der General⸗ Lieutenant Edler von der Planitz, General⸗Inspekteur der Fuß⸗Artillerie, haben Berlin verlasen.

Anhalt.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Karl von Preußen ist vorgestern zu längerem Aufenthalt in Wörlitz eingetroffen.

Waldeck.

Seine Durchlaucht der Fürst hat sich nach Schloß Nachod in Böhmen begeben, wo demnächst Höchstdessen Vermählung mit Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Bathildis zu Schaum⸗ burg⸗Lippe stattfinden wird.

Oesterreich⸗Ungarn.

Das österreichische Abgeordnetenhaus erledigte gestern im weiteren Verlauf der Sitzung das Budget des Ministeriums für Ackerbau und begann die Berathung des Justizbudgets. 1 Eine gestern abgehaltene Versammlung des Klubs der Vereinigten Linken verhandelte über die Frage der Haltung der Partei bei der dritten Lesung des Budgets. In lebhafter Diskussion wurde der Anschauung Ausdruck gegeben, daß die volle Einheit der Partei zu wahren sei. Die Ver⸗ handlung wird in der nächsten Klubsitzung fortgesetzt werden.

Großbritannien und Irland.

Von den 670 Wahlen zum Unterhause waren bis gestern Abend 11 Uhr 417 erledigt. Gewählt waren: 301 Unio⸗ nisten, 71 Liberale, 6 Parnelliten, 37 Antiparnel⸗ liten und 2 Kandidaten der Arbeiterpartei. Die Unionisten gewannen 62, die Liberalen 10 Sitze. Unter den Gewählten befinden sich der Präsident des Landwirthschafts⸗ amts Walter Long, Baron Worms, Sir Donald Currie und der frühere Kriegs⸗Minister Campbell⸗Bannerman. Der frühere Chef⸗Sekretär für Irland John Morley unterlag in Newcastle gegen den konservativen Kandidaten Cruddas, der

it einer Majorität von 300 Stimmen gewählt wurde.

8 Frankreich.

Der Ministerrath empfing gestern die Mittheilung von der Demission des Raths der Ehrenlegion und be⸗ schloß, daß der seine Entlassung nachsuchende Rath in Funktion bleiben solle, bis die Reorganisation desselben stattgefunden habe. Der Oberst Archinard ist zum Direktor des Ver⸗ theidigungsdienstes im Kolonial⸗Ministerium ernannt worden

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Finanz⸗Minister Witte und der Minister des Aus⸗ wärtigen Füne⸗ Lobanow erwiderten gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, den Besuch des Metropoliten Clement.

Die bulgarische Deputation machte gestern dem Minister des Auswärtigen Fürsten Lobanow ihren Abschieds⸗ besuch. Gestern war die bulgarische Deputation bei dem Stadt⸗ haupt von St. Petersburg auf dessen Landhaus bei Oranien⸗ baum zu einem Mahl geladen, an dem 120 Personen theil⸗ nahmen. Das Stodthaupt besprach in seiner Tischrede die Bedeutung des Erscheinens der bulgarischen Deputation für Rußland und das russische Volk. Auch Clement, Theodorow und Geschow hielten Ansprachen. 1 8

Anläßlich des Todes Stambulow's sagt der „Swjet“: „Der gefallene Feind ist kein Feind. Wenn⸗ gleich die Regierung Stambulow's bitter für Bulgarien und feindlich gegen Rußland war, ist Stambulow doch einer der hervorragendsten bulgarischen Staatsmänner gewesen. De mortuis nil nisi bene.’“ Die „Nowoje Wremja“ äußert: mit Stambulow's Tod komme gleichsam eine lange Periode dunkler Tage, welche Bulgarien durchlebt habe, zum Abschluß. Europa stehe nunmehr vor einer neuen Lage der Dinge. Was Rußland angehe, so werde es sich jedenfalls anders zu den jetzt in Bulgarien bevorstehenden Ereignissen verhalten. Die russische Regierung werde wahrscheinlich alles thun, um Bulgarien die Verbesserung seiner traurigen Fehler zu ermöglichen; allein die wahren bulgarischen Patrioten müßten im Auge behalten, daß keinerlei Abweichungen von dem Programm der völligen Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung der Dinge in Bulgarien gemäß den Stipulationen

trages zu erwarten

1u““ Italie. 1 Gegenüber dem auswärts verbreiteten Gerücht von einer

Erkrankung des Königs ist, wie „W. T. B.“ meldet, zu konsta⸗ tieren, daß Allerhöchstderselbe sich sehr wohl befindet. Der König gewährt täglich Audienzen, macht täglich Spazierfahrten und empfing gestern den Deputirten Piovene sowie den General Delapenne, desgleichen, wie jeden Donnerstag, die Minister zur Unterzeichnung von Gesetzen und Dekreten.

Die Deputirtenkammer berieth gestern die Beschlüsse der Wahlkommission, welche die Ungültigkeitserklärung der Wahlen der von den Kriegsgerichten verurtheilten Ab⸗ geordneten Barba to, Bosco und Defelice beantragten. Es sprachen mehrere Redner, besonders von der äußersten Linken. Zanardelli und Rudini sprachen für die Ungültigkeits⸗ erklärung und äußerten, sie thäten dies aus Achtung vor dem Gesetz, da sie auf eine demnächstige Amnestie hofften. Der Minister⸗Präsident Crispi erklärte: eine Amnestie und Gnadenerweise seien Akte der Milde und des Vergessens, welche stattfinden würden, wenn das Verhalten der öffentlichen Stimmung dies gestatte. Er beabsichtige nicht, jede Hoffnung abzuschneiden, aber man dürfe sich auch nicht zu einer Hand⸗ lung verpflichten, deren Initiative man dem freien Willen des Königs unter Verantwortlichkeit seiner Minister überlassen müsse. Die Beschlüsse der Wahlkommission wurden sodann mit 236 gegen 27 Stimmen in namentlicher Abstimmung an⸗ genommen. 8 ¹ Schweiz. 1

Der Reinertrag der Gotthardbahn pro 1894 ver⸗ theilt sich auf die Subventionsstaaten in folgender Weise: Italien 98 400 Fr., Deutschland 53 000 Fr., Schweiz 49 600 Fr. Der Bundesralh hat zu Gunsten der Kantone auf den dem Bunde zukommenden Theil der schweizerischen Quote verzichtet. Der Bundesrath hat ferner den Nachweis der Unschädlichkeit des Baues und des Betriebes der Jung⸗ frau⸗Bahn für das Leben und die Gesundheit von Menschen für erbracht erachtet, sodaß der Genehmigung des Plans und der Ausführung desselben von dieser Seite keine weiteren Hindernisse entgegenstehen. 2 8

1 Niederlande.

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Der Minister des Auswärtigen theilte in der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer mit, er habe die amtliche Nach⸗ richt erhalten, daß der Sultan von Marxokko eingewilligt habe, der niederländischen Regierung sein Bedauern über den Seeraub auszusprechen, welchem das niederländische Schiff „Anna“ zum Opfer gefallen sei. Der Sultan habe sich ferner bereit erklärt, die Seeräuber zu bestrafen und binnen vier Monaten der Wittwe des getödteten Kapitäns und dem verwundeten Steuermann eine Entschädigung zu

Belgien. e

Die Repräsentanten⸗Kammer setzte gestern die Be⸗ rathung des Schulgesetzes fort. Die Sitzung war sehr erregt. Als der Minister des Auswärtigen de Burlet bemerkte, er beklage diejenigen Elteen, welche ihre Kinder in der „Kloake des Atheismus“ verkommen ließen, erhob sich ein gewaltiger Lärm; die Sozialisten be⸗ schimpften die Minister, die Mitglieder der Linken und der Rechten riefen sich gegenseitig Drohungen zu. Der Prä⸗ sident hob infolgedessen die Sitzung auf. Nach Wiederaufnahme der Sitzung brachte Nerinex, Deputirter für Brüssel, einen Antrag ein: sich dahin zu einigen, daß über die Frage der Unterstützungsgelder sofort berathen, der Rest der Vorlage aber vertagt und an eine Spezialkommission verwiesen werde. Der Antrag wurde mit 74 gegen 62 Stimmen ab⸗ gelehnt. Der Deputirte Vandervelde schlug vor, den auf die Erziehung bezüglichen Theil der Vorlage zu vertagen und sogleich über die Maßregeln zu berathen, die sich auf die Ver⸗ besserung der Lage der Lehrer beziehen. Der Dexputirte Lorand erklärte sich mit dem Vorschlag Vandervelde's ein⸗ verstanden. Dieser Vorschlag wurde jedoch mit 88 gegen 49 Stimmen abgelehnt. 1

In Antwerpen durchzogen gestern zahlreiche liberale Manifestanten unter Führung des Bürgermeisters und der Schöffen die Stadt, um gegen den Schulgesetzentwurf der Regierung zu protestieren.

Der „Politischen Korrespondenz“ wird aus Konstan⸗ tinopel gemeldet: von keiner der europäischen Großmächte sei bisher eine Anregung zu einer europäischen Konferenz behufs Lösung der armenischen und macedonischen Angelegenheiten gegeben worden; es seien keinerlei Anzeichen dafür vorhanden, daß eine solche Konferenz von irgend einer

Macht als geeignetes Mittel zur Lösung angesehen werde.

in der gestrigen Vormittagssitzung der Skupschtin

atläns der Minister⸗Präsident bei der Debatte über de Konversionsvorlage auf eine Anfrage des Abg. Michai⸗ low Pavlovic, ob die Regierung sich über ihre Finanz⸗ politik und das Budgetgleichgewicht äußern wolle: der Haupt⸗ punkt des Regierungsprogramms sei die Regelung der Finanzen durch Aufstellung eines wahren Budgets und die Bewahrung des Landes vor zeitweiligen Schulden durch Baarzahlungen an die Staatskassen. Zur Ausführung dieser Absichten diene die Konver⸗ sion und das Bestreben, das Gleichgewicht im Budget herzu⸗ stellen. Es würden Gesetzesvorlagen eingebracht werden über das Budget, einen permanenten Finanzbeirath und Reorgani⸗ sation des landwirthschaftlichen Beiraths zur Belebung des öko⸗ nomischen Aufschwungs. In der Nachmittagssitzung antwortete der Finanz⸗Minister ausführlich auf die Einwendungen der Opposition und erklärte: das Budget werde im Einverständniß mit dem Finanzbeirath aufgestellt; er verpflichte sich, alle möglichen Ersparnisse zu erzielen. Der Minister wies mit ziffermäßigen Belegen den Werth der Konversion für die weitere Finanzregelung nach. Aus den verpfändeten Garantien rechne die Regierung sicher auf einen Ueberschuß von 7 Millionen für die Staatskasse, nach Zahlung der Zinsen und Annuitäten. Des weiteren führte der Minister aus: Serbien sei seinen Wohlthätern immer dankbar ge⸗ wesen, namentlich Rußland und dem russischen Kaiser gegen⸗ über, welche Serbien mehrmals, besonders 1876, zu Dank ver⸗ pflichtet hätten. Ueber die Einführung der russischen Anleihe sei mit Baron Rosen gleich nach dessen Ankunft ein Einver⸗ ständniß erzielt worden, wovon dieser der russischen Regierung Mittheilung gemacht habe. Heute sollte die Debatte fort⸗

8 Bulgarien.

An der Leiche Stambulow's wurde gestern Mittag in Gegenwart des Untersuchungsrichters die Leichenschau vor⸗ genommen, worauf die Aufbahrung erfolgte. Nachmittags stellten sich, wie „W. T. B.“ berichtet, überaus zahlreiche Personen in dem Hause Stambulow'’s ein, welche an dem Katafalk vorüberzogen. Das Begräbniß findet morgen Nach⸗ mittag 2 Uhr statt. 3 1

Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗Coburg über⸗ sandte auf die Nachricht von dem Ableben Stambulow s sofort ein Beileids⸗Telegramm an dessen Wittwe. Weitere Kondolenz⸗Telegramme gingen unter anderen ein von dem Prinzen von Wales und den Regierungen Groß⸗ britanniens und Rumäniens.

Die gestrige Meldung, daß einige Vertreter aus⸗ wärtiger Mächte bei dem Tode Stambulow's zugegen gewesen seien, bestätigt sich, dem „W. T. B.“ zufolge, nicht; dieselben waren theils vor, theils nach dem Ableben erschienen.

Wie die „Agence Balcanique“ meldet, hat der Polizei⸗ präfekt die drei Gendarmen, welche den Diener Stambulow’s festnahmen, ihres Postens enthoben; dieselben sollen vor Gericht gestellt werden; auch der Polizeikommissar des Stadttheils, in welchem das Attentat geschah, ist mit Absetzung bedroht. Die gerichtliche Untersuchung wird lebhaft fortgesetzt. Die Aussichten auf einen Erfolg bessern sich.

Die „Swoboda“ führt eine Reihe von Unregelmäßig⸗ keiten im Vorgehen der Behörden nach dem Attentat auf Stambulow an, um zu beweisen, daß der Anschlag mindestens stillschweigend zugelassen worden sei. Das Blatt berichtet, der Untersuchungsrichter habe im Hause Stambulow's er⸗ klärt, daß einer der Urheber des Anschlags, und zwar der Verwundete, in Haft sei. Auf das Ver⸗ langen Petkow's, daß dieses Individuum ihm gegen⸗ übergestellt werden möge, habe der Untersuchungsrichter mehrere ganz harmlose Leute, insgesammt politische Freunde Stambulow's vorführen lassen. Sodann habe der Untersuchungs⸗ richter geäußert, es gäbe noch ein Individuum, das Petkow wohl zu sehen wünsche, aber nicht gesehen habe. Zum Unter⸗ suchungsrichter sei ferner ein Herr von anscheinend guter Haltung mit der Mittheilung gekommen, daß an dem Tage vor dem Anschlage ein Mann auf einem sattellosen Pferde im Vorüberreiten am Magazin des Urhebers der in Rede stehen⸗ den Mittheilung gerufen habe, in drei Tagen werde das Haupt Stambulow's fallen. Weiter versichert die „Swoboda“, auch Tüfektschiew, in welchem jeder den moralischen Urheber des Anschlags erblicke, sei kurz vor dem Verbrechen am That⸗ ort gesehen worden und habe unter dem Mantel einen in gelbes Papier eingewickelten Gegenstand getragen, welcher später am Thatort gefunden worden sei. b

Dem gegenüber ist nach der „Agence balcanique“ daran festzuhalten, daß die Erhebungen des Untersuchungs⸗ richters außer Zweifel gestellt hätten, daß Tüfektschiew von 6 bis 9 ¼ Uhr Abends den macedonischen Klub nicht verlassen habe, ferner daß zu dem Zeitpunkt, wo die angeführte Aeußerung des Untersuchungsrichters ge⸗ fallen sein solle, niemand auch nur einen Augenblick habe glauben können, daß einer der Urheber des Verbrechens sich in Haft befinde, und daß jene Aeußerung des Unter⸗ suchungsrichters sich wohl auf den bekannten verwundeten und

verhafteten Diener Stambulow's bezogen haben dürfte.

Schweden und Norwegen.

Wie das in Christiania erscheinende Journal „Morgen⸗ bladet“ mittheilt, hielt der König gestern Nachmittag in Marstrand einen Staatsrath ab. Die norwegische Regierung legte einen schriftlichen Antrag vor, worin neuerdings die Demission des Ministeriums verlangt wird. Der König habe darauf telegraphisch den ehemaligen Minister Thorne berufen, der Abends 11 Uhr nach Marstrand ab⸗ gereist sei.

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Nach einer Meldung der „Times“ aus Hongkong von gestern wäre die japanische See⸗Expedition na Süd⸗Formosa aufgegeben worden, weil der Monsun eine Landung unmöglich mache. Die Japaner seien gezwungen, trotz der Regenzeit und der dadurch angeschwellten Wasserläufe einen Landmarsch von 200 Meilen zu machen. Die Truppen in Tamsui erwarteten Verstärkungen aus Japan; Fieber un Dysenterie seien sehr stark aufgetreten. 6

Afrika.

Der „Agenzia Stefani“ wird aus Aden gemeldet, daß nach zuverlässigen Berichten aus dem Innern der Ingentere Capucci nicht gefangen gesete sei. Derselbe gent vielmehr seinen Arbeiten nach und habe vollkommene Freihe

der Bewegung und des schriftlichen Verkehrs. Auch die Ge⸗ rüchte von der Ausweisung anderer Italiener werden als un⸗ Menelik sei im Begriff, nach Antotto

richtig bezeichnet zurückzukehren.

Nr. 29 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 19. Juli, hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Exequatur⸗Ertheilung; Er⸗ nennung. Kolonialwesen: Veränderung der Amtsbezirke im süd⸗ westafrikanischen Schutzgebiet für die Ausübung der Gerichtsbarkeit und Wahrnehmung standesamtlicher Befugnisse, sowie die wechsel⸗ seitige Vertretung der Kaiserlichen Richter daselbst. Zoll⸗ und Steuerwesen: Bestellung eines Stations⸗Kontroleurs. Eisenbahn⸗ wesen: Bekanntmachung, betreffend die Beförderung von Kessel⸗ rückständen von der Lederleimfabrikation, Hundekoth und Kälbermagen auf den Eisenbahnen. Veterinärwesen: Bestimmungen über die peterinär⸗polizeiliche Behandlung der aus dem Ausland auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Entscheidungen des Reichsgerichts. 8

Das preußische Gesetz vom 12. Juni 1894, welches am 1. Oktober 1894 in Kraft getreten ist und das gesetzliche Pfandrecht des Vermiethers auf die gemäß §§ 715 ff. der Zivilprozeßordnung der Zwangsvollstreckung unterliegenden beweglichen Sachen ein⸗ schränkt, hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 25. Februar 1895, keine rückwirkende Kraft hinsichtlich der Bestrafung des „Rückens“ 289 Str.⸗G.⸗B.). Hat ein Miether vor dem Inkrafttreten des preußischen Gesetzes vom 12. Juni 1894 seine nicht pfändbaren Illaten gegen den Willen des Vermiethers aus der Wohnung entfernt, so haftet er auch heute noch strafrechtlich für diese Handlung. § 2 Abs. 2 des Str.⸗G.⸗B. („Bei Verschieden⸗ heit der Gesetze von der Zeit der begangenen Handlung bis zu deren Aburtheilung ist das mildeste Gesetz anzuwenden“) findet auf derartige Fälle keine Anwendung. Ein Miether hatte sich am 31. Juli 1894 mit seinen gesammten Mobilien, ohne seinen Ver⸗ pflichtungen aus dem Miethsvertrage nachgekommen zu sein, aus seiner Wobnung entfernt. Er wurde wegen strafbaren Eigennutzes aus § 289 Str.⸗G.⸗B. angeklagt, wogegen er geltend machte, daß die von ihm entfernten Mobilien nicht pfändbar waren und nach dem Gesetz vom 12. Juni 1894 dem Pfand⸗ und Retentionsrecht des Vermiethers nicht unterlagen. Die Strafkammer verurtheilte den Angeklagten, und die Revision desselben wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es begründend ausführte: „Das preußische Gesetz vom 12. Juni 1894 berührt an sich den § 289 Str.⸗G.⸗B. gar nicht, es hat überhaust keine strafrechtliche, sondern nur eine zivilrecht⸗ liche Natur, indem es das gesetzliche Pfandrecht es Vermiethers auf die gemäß §§ 715 ff. Z.⸗P.⸗O. der Zwangsvoll⸗ streckung unterliegenden Mobilien einschränkt. Da am 31. Juli 1894 die Gerechtsame des Vermiethers an den Mobilien zivilrechtlich noch in voller Kraft bestanden, so standen diese dinglichen Rechte auch damals noch ungeschmälert unter dem Schutze des § 289 Str.⸗G.⸗B.; die Angeklagten handelten strafbar, sobald sie jene Rechte durch Weg⸗ nahme ihrer Sachen verletzten, und sie haften auch heute noch unver⸗ ändert strafrechtlich aus § 289 Str.⸗G.⸗B. Daß im übrigen die Angeklagten etwa aus einem sie entschuldigenden zivilrechtlichen Irrtbum 59 Str.⸗G.⸗B.) an das Erlöschen der Pfandrechte des Vermiethers geglaubt hätten, ist nicht festgestellt.“ (64,95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die Kosten der von der Ortspolizei bewirkten Beschaffung und Anbringung der Straßennamen⸗Schilder an den Straßen⸗ ecken in Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung fallen, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 28. Mai 1895, der Stadtgemeinde und nicht dem Staate zur Last. Diese Leistung ist von der Kommunalaufsichtsbehörde unbeschadet des zulässigen ordentlichen Rechtsweges fest zustellen. Der Polizei⸗Präsident von Berlin hatte die für Anbringung von Straßen⸗ namen⸗Schildern seit dem 1. April 1893 aufgewendeten und für die folgenden Jahre voraussichtlich aufzuwendenden Kosten auf 260u4 und 2500 beziffert, und der Ober⸗Präsident stellte mittels Verfügung vom 23. Dezember 1894 als Verpflichtung der Stadtgemeinde fest, den Betrag von 2604 sofort außeretats⸗ mäßig zu verausgaben und für die folgenden Jahre je einen Soll⸗ betrag von 2500 in den Etat aufzunehmen. Die Stadtgemeinde erhob gegen den Ober⸗Präsidenten beim Ober⸗Verwaltungsgericht Klage auf Aufhebung der Verfügung, indem sie sowohl die Zuständig⸗ keit der feststellenden Behörde (die Frage der Kostentragung hätten die Zivilgerichte zu entscheiden) als auch ihre gesetzliche Verpflichtung zu der Leistung bestritt. Die Klage wurde vom Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht abgewiesen, indem es begründend ausführte: „Die amtliche Benennung der städtischen Straßen und deren Kenntlichmachung an Ort und Stelle hat nicht, wie die Aufstellung der Wegweiser an öffentlichen Wegen, lediglich den Zweck, dem auf diesen sich bewegenden Verkehr zu dienen, die Passanten über deren Richtung und Bestimmung zu unterrichten. Sie ist vielmehr für die öffentliche Ordnung im allgemeinen nothwendig und bildet die unentbehrliche Voraussetzung für das Zusammenleben einer größeren Anzahl von Menschen an einem Orte, für deren gesammten geselligen und gewerblichen Verkehr, da in allen Wohnplätzen von irgend erheblicher Ausdehnung durch jene allein die individuelle Bezeichnung der einzelnen Personen und Oertlichkeiten und das Auffinden derselben ermöglicht wird. Die An⸗ bringung der Straßenschilder ist daher nicht ebenso, wie die der Weg⸗ weiser, in der Wege⸗ und Straßenbaulast enthalten. Falls daher nicht etwa die Gemeinde kraft des besonderen Ortsrechts die örtliche Straßenbezeichnung als eine kommunale Anstalt selbstthätig zu unterhalten hat was in der Stadt Berlin nicht der

all ist —, so steht der Polizeibehörde kein Dritter gegen⸗ über, der zur Anbringung der Straßenschilder rechtlich verpflichtet wäre. Und deshalb erübrigt nur, daß diese von der Polizei selbst bewirkt, daß die bezügliche Ausgabe aber von dem allgemeinen Träger der Polizeilast, d. i. in den Städten mit König⸗ licher Polizeiverwaltung entweder vom Staat oder von der Gemeinde, übernommen wird, je nachdem jene Ausgabe zu den unmittelbaren oder zu den mittelbaren Kosten der Polizeiverwaltung gerechnet werden muß. Ob dies oder jenes hier zutrifft, ist nicht unzweifelhaft. Denn die Straßenschilder haben mit anderen an Ort und Stelle befindlichen Bekanntmachungen der Polizei, insbesondere mit Tafeln, welche volizeiverordnungen publizieren, und mit den in der Klage erwähnten Anschlägen des Inhalts: „Keine Einfahrt“, „Schritt“, Gesperrt“, „Rechts fahren“ eine gewisse Aehnlichkeit. Letztere sind indeß ein Mittel der Kundmachung von polizeilichen Verordnungen, von Ge⸗ oder Verboten an das Publikum oder an die Betheiligten; sie sollen die Publikation durch die Zeitungen oder die Zustellung schriftlicher Verfügungen ersetzen und bilden eben deswegen denktionen der verwaltenden Thätigkeit selbst, Akte des polizeilichen

jienstbetriebs, sodaß der betreffende Aufwand zu den unmittelbaren Tosten gehört. Von alledem trifft aber auf die Schilder mit den keraßennamen nichts zu. Diese enthalten kein Ge⸗ oder Verbot, vene das Verhalten des Publikums oder Einzelner regelnde Auff or⸗ oder Mahnung; sie stellen lediglich einen äußeren Zustand in nüStadt oder deren Straßen her, ohne welchen der Verkehr des beiichen Lebens nicht so, wie die allgemeinen und nolizeilich zu schützenden Interessen es erheischen, sich ürde gestalten können. Die durch sie verursachten Aus⸗

gaben sind nicht aufgewendet, um die verwaltende Thätig⸗ keit der Polizei zu ermöglichen, sondern erst durch und infolce dieser Thätigkeit entstanden und daher mittelbare Polizeikosten. Als solche fallen sie nach der in dem Endurtheile des O.⸗V.⸗G. vom 23. Oktober 1894 gegebenen Auslegung des Polizeikostengesetzes vom 20. April 1892 der Stadt zur Last.. .Wenn in den dem Entwurfe dieses Gesetzes beigefügten tabellarischen Zusammenstellungen der⸗ jenigen Summen, die vom Staat und von den Gemeinden bisher aufgewendet waren und später event. aufzuwenden sein würden, die Kosten der Straßenschilder den vom Staat künftig zu übernehmenden Ausgaben beigezählt sein sollten, so hatten diese Tabellen doch nur den Zweck, einigen Anhalt über die finanziellen Wirkungen des Ge⸗ setzes zu gewähren; sie sind daher zumal die Art der Einzel⸗ positionen, aus denen die Schlußsummen sich ergeben, im einzelnen gar nicht angegeben wurde durchaus un⸗ geeignet, die in den §§ 1 und 2 des Gesetzes ent⸗ haltenen, aus der Entstehungsgeschichte erkennbaren Bestimmungen über den Begriff der vom Staat übernommenen Kosten zu ändern oder zu berichtigen... Der zweite, die Zuständigkeit der fest⸗ stellenden Behörde bestreitende Angriff der Klage ist zunächst auf die Behauptung gestützt, daß die Pflicht zu einer Leistung, über welche der ordentliche Rechtsweg stattfinde, seitens einer Verwal⸗ tungsbehörde interimistisch nur in den Fällen festgestellt werden könne, in welchen diese hierzu durch ein Spezialgesetz ausdrücklich ermächti t worden sei. Dem ist zwar beizutreten bezüglich derjenigen Verpflichtungen einer Gemeinde, welche dieser nicht kraft öffentlich⸗ rechtlicher Normen, sondern aus vertragsmäßigen Abreden und sonstigen Titeln des Privatrechts obliegen. Im übrigen und für die im öffentlichen Rechte wurzelnden Verhältnisse stehen die in dem Aufsichtsrechte des Staats über die Gemeinden enthaltenen Befugnisse den Verwaltungsbehörden zu....“ (I. 747.)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Halle a. S. wird der „Magdb. Ztg.“ zum Ausstand der Bauarbeiter geschrieben: In einer am Mittwoch Abend ab⸗ gehaltenen öffentlichen Bauarbeiterversammlung wurde der Beschluß gefaßt, das Gewerbegericht als Einigungsamt anzurufen; zugleich wurden die Ausstandsausschüsse der drei Gruppen, Maurer, Maurerarbeits⸗ leute und Zimmerer, beauftragt, das Nöthige in die Wege zu leiten. Abge⸗ lehnt wurde der Antrag der Zimmerer auf ein gemeinsames Vor⸗ gehen, weil dies nach der Organisation des Einigungsamts nicht zu⸗ lässig sei und auch der Sache nicht zuträglich sein würde. (Vgl. Nr. 169 d. Bl.)

In Bremen ist der Ausstand der Stuhlrohrarbeiter der Firma Menck, Schultze u. Komp. beendet. (Vgl. Nr. 168 d. Bl.) Die Firma soll sich, einer Mittheilung der „Brm. Brgrztg.“ zufolge, verpflichtet haben, 85 Arbeiter von den Ausständigen sofort wieder in Beschäftigung zu nehmen. *

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Uebersicht nden an den landwirthschaftlichen Akademien rend des Sommer⸗Semesters 1895.

estern ende

Bezeichnung der Akademie

tudierende

eingetretene

Hospitanten zusammen

S Studier

Landwirthschaftliche Hochschule zu Landwirthschaftliche Akademie zu v“ 24: 142 1 zusammen 29 291 138 [958**) *) Außerdem nahmen an den Vorlesungen und Uebungen der Landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin theil: 76 Studierende der Universität und 111 Studierende der Thierärztlichen Hochschule inkl. der Militär⸗Roßarztschule zu Berlin, zusammen 187 Studierende. Die Frequenz der Hochschule von Berlin beträgt mithin überhaupt (573 + 187) = 760 Studierende, und von beiden Instituten (958 + 187) = 1145 Studierende. 11“] **) Von den 958 Studierenden sind aus der Provinz Ostpreußen.. Westpreußen. 8 Brandenburg (Berlin) 116 8 v111““ 11“ 8 1p“ 8 18 . 67 h. 2 2

149 37

47 Studierende, 3

Schleswig⸗Holstein 10 Hannover. .59 655 Hessen⸗Nassau 92 Rheinland . . 142 Hohenzollern. aus Preußen zusammen . 821 Studierende, aus den übrigen deutschen Staaten 74 8 8 aus Deutschland zusammen 895 Studierende, aus dem Auslande zusammen 63. 8 zusammen wie oben 958 Studierende.

Liegnitz, 17. Juli. Der erste der diesjährigen Obstver⸗ werthungskurse hat in den Räumen der hiesigen Landwirthschafts⸗ schule am 15. und 16. d. M. stattgefunden. Anmeldungen aus allen Theilen Schlesiens waren, wie die „Schl. Ztg.“ mittheilt, so überaus zahlreich eingegangen, daß sie bei weitem nicht alle berücksichtigt werden konnten. Bei den Vorträgen und praktischen Demonstrationen, die in den Händen der Herren Direktor Dr. Mahrenholtz und Oberlehrer Dr. Wübbe lagen, wurde die Beerenobst⸗Weinbereitung behandelt. Am zweiten Kursustage erschien der Kurator des Obstbauinstituts, Oekonomie⸗Rath Schneider aus Petersdorf, der seinerzeit die erste Anregung zu den Kursen gegeben, und überbrachte die Grüße des Vorstandes des Landwirthschaftlichen Zentralvereins. An vier noch näher zu bestimmenden Tagen des Oktober findet der zweite Kursus statt: Bereitung von Apfelwein, Dörren und Kon⸗ servieren von Obst und Gemüse, Darstellung von Mus, Pasten, Gelee u. s. w. Anmeldungen werden schon jetzt von der Direktion der Landwirthschaftsschule entgegengenommen.

Handel und Gewerbe.

Aus Anlaß der am 11. Mai d. J. in Amsterdam er⸗ öffneten internationalen Ausstellung für Hotel⸗ und Reisewesen sind von dem Direktor des Bureaus für gewerbliches Eigenthum im Haag in einer vor kurzem erlassenen Bekanntmachung die Bestimmungen dargelegt worden, nach Maßgabe deren die Aussteller 58 Marken vor Nachahmung schützen können. Sie haben sich zu diesem Zweck an das Bureau für gewerbliches Eigenthum im Haag (Bureau van den industrieelen eigendom) zu wenden und dort ihre Marken eintragen zu lassen.

E1ö16“; Finanz⸗Minister hat der Kammer folgende Veränderungen des Zolltarifs zur Beschluß⸗

fassung vorgelegt, welche mit dem Tage der Vorlage in Kraft getreten sind:

1) Klasse 13 Dorsch und Stockfisch, geräucherte Fische 100 Ok⸗ Dr. Gold 11,36 ½ = Dr. Papier 15.

2) Klasse 26 Hülsenfrüchte im allgemeinen,

Generaltarif: 100 Oka Dr. 24 Gold = Dr. 31,74 Papier, Vertragstarif: 100 Oka Dr. 6,82 Gold = Dr. 9 Papier. 3) Klasse 159 e Gefärbte baumwollene Gewebe für Futter, Generaltarif: 100 Oka Dr. 300 Gold = Dr. 396,75 Papier, Vertragstarif: 100 Oka Dr. 120 Gold = Dr. 158,40 Papier. 4) Klasse 175 B zum Stricken gewöhnlicher Flanelle, Strümpfe, Generaltarif: 100 Oka Dr. 100 Gold = Dr. 122 Papier, Vertragstarif: 100 Oka Dr. 540 Gold = Dr. 712,80 Papier.

5) Klasse 182 erhält folgende Fassung:

a. Plüsch, Fußreisedecken (Plaids), Bänder, Quasten, Fransen, ordinäre bedruckte Shawls, genähte Gegenstände, Satin aus Wolle, Gewebe aus Filz, die nicht unter Litt. b der Klasse 177 fallen, mögen diese Gegenstände aus Wolle und Baumwolle oder Wolle sein, alle diese Gegenstände außer Satin aus Wolle und Baumwolle.

Generaltarif: Oka Dr. 6 Gold = Dr. 7,94 Papier.

6) Klasse 185 erhält folgende Fassung:

Aehnliche Gewebe wie oben (Kl. 184) sowie Satin aus Wolle und Baumwolle, deren Kette oder Einschlag zum großen Theil oder ganz aus Baumwolle besteht,

a. bis zum Gewicht von 200 g (62,50 Dramia) pro Quadrat⸗ meter,

Generaltarif: 100 Oka Dr. 400 Gold = Dr. 529 Papier, Vertragstarif: 100 Oka 200 Dr. Gold = Dr. 264,50 Papier.

b. über das Gewicht von 200 g (62,50 Dramia) pro Quadrat⸗

meter, Generaltarif: 100 Oka Dr. 250 Gold = Dr. 330,63 Papier, Vertragstarif: 100 Oka Dr. 130 Gold = Dr. 171,60 Papier. UMnter den Motiven für die neuen Bestimmungen hebt der Finanz⸗Minister die wegen der finanziellen Krisis seit langer Beit besonders gedrückte Lage der ärmeren Klassen hervor, denen durch diese Zollherabsetzungen eine dringend erwünschte, fühlbare Erleichterung gewährt werden soll.

Tägliche Wagengestellung für Koh und Kok an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 18. d. M. gestellt 11 658, nicht rechtzeitig gestellt 180 Wagen. In Oberschlesien sind am 17. d. M. gestellt 4038, nicht recht⸗ jeitig gestellt keine Wagen.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 17. Juli 1895. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 254 Stück (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität —,— ℳ, II. Qualität —,— ℳ, III. Qualität 94 106 ℳ, IV. Qualität 86 90 Schweine. Auftrieb 7483 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 92 94 ℳ, Landschweine: a. gute 86 90 ℳ, b. geringere 80 84 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— ℳ, bei 20 % Tara, Bakonyer —,— bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1694 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,10 1,20 ℳ, II. Qualität 1,02 1,08 ℳ, III. Qualität 0,94 1,00 Schafe. Auftrieb 1806 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,04 1,14 ℳ, II. Qualität 0,96 1,00 ℳ, III. Qualität —,—

Börse zu Düsseldorf. (Amtlicher Kursbericht vom 18. Juli.) Die bessere Beschäftigung der Eisenwerke hält an. Kohlen und Koks. 1) Gas⸗ und Flammkohlen: Gaskohle für Leuchtgasbereitung 10,00 11,00 ℳ, Generatorkohle 10,00 11,00, Gasflammförderkohle 8,20 9,20; 2) Fettkohlen: Förderkohle 7,50 8,50, melierte beste Kohle 8,50 9,50, Koks⸗ kohle 6,50 7; 3) magere Kohlen: Förderkohle 7—8, melierte Kohle 8 —-10, Nußkohle Korn II (Anthracit) 18,00 20,00; 4) Koks: Gießereikoks 13,00 14,50, Hochofenkoks 11,00, Nußkoks, gebrochen 13,75 15,50; 5) Briquettes 8,50 11,00. Erze: 1) Rohspath 7, 2) Spatheisenstein 9,50 10,50, 3) So⸗ morrostro f. o. b. Rotterdam —, 4) nassauischer Rotheisenstein mit etwa 50 % Eisen 8 8,50, 5) Rasenerze franko —. Roh⸗ eisen: 1) Spiegeleisen la. 10 12 % Mangan 50,00, 2) weiß⸗ strahliges Qualitäts⸗Puddelroheisen: a. rheinisch⸗westfälische Marken, b. Siegerländer und 3) Stahleisen je 43 44 mit ab Siegen, 4) englisches Bessemereisen ab Verschiffungs⸗ afen —,—, 5) spanisches Bessemereisen Marke Mudela cif. Rotterdam —,—, 6) deutsches do. —,—, 7) Thomaseisen frei Verbrauchsstelle 46,00, (Luxemburger Qualität) 36,00, 9) englisches Roheisen Nr. III ab Ruhrort 55,00, 10) Luxem⸗ burger Gießereieisen Nr. III ab Luxemburg 45,00, 11) deutsches Gießereieisen Nr. I 63, 12) do. Nr. II —, 13) do. Nr. III 54, 14) do. Hämatit 63, 15) spanisches Hämatit Marke Mudela ab Ruhrort 70 72. Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 102 105. Bleche: 1) Gewöhnliche Bleche aus Flußeisen 110—115, 2) Kesselbleche aus Flußeisen 120 125, 3) Kesselbleche aus Schweißeisen 150 165, 4) Feinbleche 115 125. Draht: 1) Eisenwalzdraht —,—, 2) Stahl⸗ walzdraht —,—.

Magdeburg, 18. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exrkl., von 92 % —, neue 10,90. Kornzucker exkl., 88 % Rendement —,—, neue 10,30 10,40, Nachprodukte erkl., 75 % Rendement 7,10 7,90. Ruhig. Brotraffinade I 22,75, Brot⸗ raffinade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,75 23,00. Gem. Melis I mit Faß 22,25. Stetig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juli 9,95 Gd., 9,97 ½ Br., pr. August 9,97 bez., 10,00 Br., pr. September 10,12 ½ bez. u. Br., pr. Oktober⸗Dezember 10,47 ½ Gd., 10,52 ½ Br. Schwächer.

Frankfurt a. M., 18. Juli. Getreidemarktbericht von Joseph Strauß. Die Haltung unseres Marktes war in der letzten Woche unentschieden. Der Verkehr entwickelte sich schwerfällig und vermochte nur in sehr wenigen Getreidearten einen nennenswerthen Um⸗ fang zu gewinnen. Die Bewegungen in den Kursen, die im allgemeinen geringfügig gewesen sind, zeigen zum theil Rückgänge, obwohl das Angebot nicht in verstärkterem Maße hervorgetreten ist. Der Mangel an Geschäftslust hatte zur Folge, daß selbst kleine Verkaufsangebote einen schwachen Druck auf den Preis herbeiführten. Weizen hatte lust⸗ losen Markt, doch kam es, da kein drängendes Angebot vorhanden war, nicht zu bemerkenswerthen Preisänderungen. Weizen ab Um⸗ gegend etwa 14 ¼ ℳ; frei hier 14 ½ nominell; Redwinter etwa 15 ½ ℳ; Kansas und russischer 15 ¼ 13 ½ Roggen zeigte weder in der Tendenz noch in den Preisen eine nennenswerthe Ver⸗ Irpeetn. Hiesiger etwa 12 ½ nominell, russischer ebenso, neuer per nächste Woche dürfte mit 12 ½ 12 zu haben sein. Gerste erfuhr bei normalem Bedarfsverkehr keine wesentliche Preis⸗ änderung. Brauergerste je nach Qualität und Herkunft 13 15 ℳ, auf Herbstlieferung noch nichts gehandelt; Mahlgerste 10 11 ½ In Raps und Rübsen wurden Abschlüsse nicht bekannt. Hafer hat eine weit bessere BI bewahrt und zeigte namentlich zu Anfang der Woche entschiedene Neigung zur Befestigung. Wir lassen russische Sorten 12 ½¼ —13 ℳ, exquisite darüber; gute hiesige Sorten bringen 11 ½ 12 ½ ℳ, hoch⸗ feine über Notiz. Für Futterstoffe hat der Markt heute ein freundlicheres Aussehen. Mais (mixed) per Juli⸗August 12 ℳ, Donau 12 ½ 12 ¾, Roggenkleie 7 ¼½ ½ ℳ; Weizenkleie L;. ℳ; Malzkeime circa 7 ℳ; getr. Biertreber etwa 8 ℳ; Spelzenspreu circa 90 per entner. Am Mehlmarkt herrscht nunmehr eine fast vollständige Stille. Die Händler und Bäckereien, die bisher für bessere Quali⸗ täten als Käufer auftraten, halten Iett mit Eiakäufen vollständig zurück. Milchbrot⸗ und Brotmehl im Verband 43 46 ℳ, norddeutsches und westfälisches Weizenmehl Nr. 00 21 23 ℳ; hiesiges Weizenmehl

Nr. 0 27 28 ℳ; Roggenmehl Nr. 0/I 19 20