Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Brutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stuats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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22.
Juli, Abends.
erwnae.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Lehrer an der Kunst⸗Akademie zu Düssel⸗ dorf, Professor Wilhelm Sohn den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, sowie dem Sanitäts⸗Rath Dr. Riefkohl zu Hameln und dem Ersten Compastor Bünz zu Glückttadt den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen. 8 — Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen deutschen Vize⸗Konsul in Jönköping, Kaufmann und Fabrikanten Gustaf Westman daselbst, und dem Besitzer des Bades Johannisbad in Böhmen, Kaufmann George Steffan zu Arnau in Böhmen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. —
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes mit Schwertern des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem General⸗Lieutenant von Buch, Kommandeur der 34. Division; des Oesterreichisch ⸗Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone zweiter Klasse: dem Obersten von Rabe, Kommandeur der 35. Kavallerie⸗ Brigade; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Rittmeister Orlop im Kürassier⸗Regiment Graf Wrangel (Ostpreußisches) Nr. 3; sowie des Ritterkreuzes des Kaiserlich⸗österreichischen Franz Joseph⸗Ordens:
dem Second⸗Lieutenant von Reichel in demselben Regiment.
Deutsches Reich. 8
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen General⸗Konsul in Konstantinopel, Ge⸗ heimen Legations⸗Rath Gillet zum General⸗Konsul i Amsterdam zu ernennen geruhlslftt. “
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Zweiten Vorstandsbeamten der Reichs⸗ bankstelle in Cassel, Bank⸗Rendanten Zillmer bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗
.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Gerichts⸗Assessor Dr. Iwand zum Ametsrichter bei dem Amtsgericht in Hirsingen i. E. zu ernennen.
b Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Patras Karl Müller ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs⸗ angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder Ephemeriden und Tafeln für das Jahr 1898 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach astronomischen Beobachtungen“ ist im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymann's Verlag“ in Berlin soeben erschienen. .
Das Buch wird den Reichs⸗ und Staatsbebörden bei direkter Bestellung, sowie den iederverkäufern zum Preise von 1,25 ℳ für das Exemplar geliefert. Im Buchhandel st dasselbe zum Preise von 1,50 ℳ für das Exe
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Königreich Preußen.
b Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rentmeister Soff zu Hofgeismar den Charakter als eechnungs⸗Rath zu verleihen.
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Auf den Bericht vom 25. Juni d. J. will Ich den an⸗ liegenden Beschluß des XVII. General⸗Landtags der Schlesi⸗ schen Landschaft vom 24. Mai d. J., betreffend die Kon⸗ vertierung höher verzinslicher Pfandbriefs⸗Darlehen in drei⸗ prozentige, hiermit landesherrlich genehmigen.
Dieser Erlaß nebst Anlage ist in der gesetzlichen Weise zu veröffentlichen.
Tullgarn an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 14. Juli 1895.
“ Wilhelm R. “ Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.
An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz⸗Minister.
Beschluß des XVII. General⸗Landtags der Schlesischen Land⸗ schaft, betreffend die Konvertierung höher verzinslicher Pfandbriefs⸗Darlehen.
Die Schlesische Landschaft ist befugt, denjenigen Pfandbriefs⸗ schuldnern, welche ihre Zinsverpflichtung durch Aufnahme 3 % Pfandbriefe herabsetzen und sich zur Durchführung der Kon⸗ vertierung der Vermittlung der Landschaft bedienen wollen, soweit der zur Konvertierung zu verwendende Bestand der Amortisations⸗ fonds⸗Antheile nicht ausreicht, Zuschuß⸗Darlehne zur Ausgleichung oder Verminderung der Kursdifferenz bis zur Höhe von 4 % des Pfand⸗ briefs⸗Darlehns zu gewähren.
2) Zu diesem Zweck wird die General⸗Landschafts⸗Direktion er⸗ mächtigt, zu Lasten und namens der gesammten Landschaft zinsbare Darlehne in Höhe des Bedürfnisses zu negoziieren und aufzunehmen, die dabei vorkommenden Provisionen zu bewilligen und die Bedingungen der Rückzahlung zu regeln. “
3) Die Rückzahlung dieser von der Landschaft aufzunehmenden Darlehne nebst Zinsen erfolgt, soweit nicht die durch die Konvertie⸗ rung zu ersparenden Zinsen weiter gezahlt werden, durch die von der General⸗Landschafts⸗Direktion zu diesem Zweck zu verwendenden laufenden Amortisationsfonds⸗Beiträge der an der Operation be⸗ theiligten Pfandbriefsschuldner. h
4) Zur weiteren Deckung der Zuschuß⸗Darlehne ist die Land⸗ schaft befugt, die Eintragung des Zuschuß⸗Darlehns innerhalb des landschaftlichen Tarwerthes, die zeitweilige Erhöhung des Zinssatzes des Pfandbriefs⸗Darlehns auf 5 % bis zur Rückzahlung des Zuschuß⸗ Darlehns und die Hergabe von Wechselaccepten in Höhe des Zuschuß⸗ Darlehns zu verlangen. 2
Die General⸗Landschafts⸗Direktion wird ermächtigt, die Konvertierung auch im Wege des Umtausches und der Ab⸗ stempelung vorzunehmen, zu diesem Zwecke Umtauschprämien anzubieten und zu zahlen und bei Aufbringung und Abzahlung der hierzu erforderlichen Mittel, wie vorstehend zu 1 bis 4 erwähnt, zu verfahren. Die Konvertierung geschieht in diesem Fall durch fol⸗ genden auf die höher verzinslichen Pfandbriefe zu stempelnden Ver⸗
merk: „Dieser Pfandbrief trägt nur noch 3 % Zinsen.“ 8 Breslau, den 24. Mai 1895.
Schlesische General⸗Landschafts⸗Direktion.
(L. S.) Graf von Pückler. Graf von der Recke⸗Volmerstein.
8 keanntmachmung. “
Der dem Kaufmann Joseph Hoffschulte sen. zu Ibben⸗ büren, Kreis Tecklenburg, auf Grund des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 unterm 11. März 1885 ertheilte Erlaubnißschein zur Auf⸗ bewahrung bezw. zum Besitz von Sprengstoffen wird hierdurch für ungültig erklärt.
Tecklenburg, den 18. Juli 1895.
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elli.
Abgereist:
Seine Excellenz der Staats⸗ und Finanz⸗Minister Dr. Miquel, nach Harzburg;
der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium Gewerbe Lohmann, nach der Schweiz;
der Präsident der Hauptverwaltung der Staatsschulden von Hoffmann, mit längerem Urlaub;
der Abtheilungs⸗Dirigent im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Kirchhoff, mit mehrwöchigem Urlaub nach Lohme auf Rügen
für Handel und
Angekommen: 8
Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten “ von Hammerstein⸗Loxten, aus der Provinz Posen;
der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Micke, aus Oberschlesien.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“ werden die Zusammenstellungen der Resultate der von den General⸗Kommissionen im Jahre 1894 ausgeführten Regulierungen, Ablösungen und Gemeinheits⸗ theilungen (mit Hinzurechnung der Resultate aus den Vor⸗ jahren bis Ende 1893), der bei den General⸗Kommissionen im Jahre 1894 anhängig gewesenen Geschäfte und der aus⸗ Zusammenlegungssachen, sowie ferner eine ummarische Nachweisung über die Resultate der nach dem Gesetz vom 7. Juli 1891 bis zum Schluß des Jahres 1894 durch die General⸗Kommissionen erfolgten endgültigen Renten⸗ gutsgründungen veröffentlicht.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. Juli.
Seine Majestät der Kaiser und König machten, wie aus Hernösand gemeldet wird, am Sonnabend am Lande einen längeren Spaziergang. Gestern Morgen hielten Seine Majestät an Bord der Nacht „Hohenzollern“ den Gottesdienst ab; Nachmittags fand eine Segelwettfahrt der Kutter der Yacht „Hohenzollern“ und des Kreuzers „Gefion“ statt Heute gedachten Seine Majestät nach Borgholm auf der Insel Oeland in See zu gehen.
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Der General der Kavallerie von Krosigk, à la suite des Leib ⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments und nspekteur der 1. Kavallerie⸗Inspektion, ist hierher zurückgekehrt.
„, Der General⸗Lieutenant Boie, Gouverneur von Thorn, ist von hier wieder abgereist.
Der Präsident der Justiz⸗Prüfungskommission Dr. Stö lzel ist mit Urlaub nach der Nordsee abgereist. Die Pause in der Abhaltung der Prüfungstermine währt bis zum 18. Sep⸗
Posen, 22. Juli. Der kommandierende General von Seeckt ist, dem „Pos. Tgbl.“ zufolge, gestern Abend zum Besuch des General⸗Gouverneurs und Hauptkommandierenden der russischen Truppen des Warschauer Militärbezirks Grafen Schuwalow in Begleitung des Oberst⸗Lieutenants von Massow, Kommandeurs des Ulanen⸗Regiments Kaiser Alexander III. von Rußland (Westpreußisches) Nr. 1, und des EE1111“ von Seeckt vom Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1 nach Warschau abgereist. Der General überbringt dem Vernehmen nach, im Aller⸗ höchsten Auftrage ein Bild Seiner Maäjestät des Kaisers.
Kiel, 21. Juli. Seine Königliche Hoheit der Prinz Ludwig von Bayern traf gestern Nachmittag an Bord des Schulschiffs „Stein“ aus Schweden hier ein. Das Wachtschiff „Pelikan“ salutierte die im Großtopp des „Stein“ wehende Standarte des Prinzen. Heute Mittag verließ Seine Königliche Hoheit unter dem Salut der Geschütze das Schul⸗ schiff, um die Rückreise nach München anzutreten; sämmtliche im Hafen anwesenden Kriegsschiffe hatten über die Toppen ge⸗
flaggt. Elsaß⸗Lothringen.
Der Kaiserliche Statthalter Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg befindet sich, wie die „Straßb. Korresp.“ meldet, gegenwärtig auf Urlaub zu Langenburg in Württem⸗ berg und wird voraussichtlich Ende August nach Straßburg
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Oesterreich⸗Ungarn.
Der deutsche Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe⸗ Schillingsfürst traf vorgestern Mittag von Alt⸗Aussee in Ischl ein und wurde Nachmittags von Seiner Majestät dem Kaiser in Audienz empfangen. Später nahm der Fürst an der Hoftafel theil und kehrte Abends nach Alt⸗Aussee zurück. Das österreichische Abgeordnetenhaus hat am Sonnabend seine letzte Sitzung 8 Die förmliche Vertagung des Reichsraths wird nach der Beendigung der Arbeiten des Herrenhauses voraussichtlich am 25. d. M.
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