51) des Landmanns Wolfgang Pflumm von essingen, * 1-. Wittwe Karl Kleinmann von Sickingen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hechingen durch den Amtsgerichts⸗Rath Sintermann, da die Antragsteller die zum Aufgebotsantrage laubhaft gemacht haben, da das Aufgebot nach 823 ff. der Z.⸗P.⸗O., §§ 20 und 21 A. G. z. „P.⸗O. und nach § 104 der G.⸗B.⸗O. zulässig, dasselbe auch durch Anheftung an die Gerichtstafel, sowie durch Einrückung in das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Sigmaringen vom 18. Januar 1895 bekannt gemacht ist, da weder in dem Auf⸗ gebotstermine vom 15. Mai 1895 noch seitdem Rechte Dritter angemeldet sind und die Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt haben, für
Recht:
1) die Pflegschaft der Wittwe Raphael Aron von
echingen und deren Rechtsnachfolger werden mit dech Ansprüchen auf den im Grundbuche von Bi⸗ singen Band XIII Art. 585⁄1 und Art. 588/1 ein⸗ getragenen Kaufpreis von 6 Fl. 15 Kr. nebst Zinsen aus dem Zuschlagsurtheil vom 14. Juni 1854 in der
Subhastation Josef Schilling ausgeschlossen.
2) Der Geheimrath von Paur und dessen Erben von Hechingen als Zessionare des Alt Friedrich Vogt im Lai in Bisingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grund⸗ buche von Bisingen Band VIII Art. 410/1 ein⸗ getragenen Kaufpreis von 26 Fl. nebst Zinsen aus dem Kausvertrage des Johann Kleinmann vom 20,. März 1855 ausgeschlossen.
3) Die Leihkasse Weil im Schönbuch und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Bisingen Band VIII Art. 410/1 eingetragenen Kauspreis von 193 Fl. aus dem Kauf des Anton Entreß, Ziegler, ausgeschlossen.
4) Der Josef Ott in Bisingen und seine Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Bisingen Band VIII Art. 405/1. eingetragenen Kauspreis von 76 Fl. nebst Zinsen aus dem Kaufvertrage des Melchior Vogt vom 9. Juni 1854 ausgeschlossen.
5) Die Wittwe Johann Rager des Franz Josefs von Bisingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Unterpfandsbuche von Bisingen Vol. XII Fol. 21 eingetragenen 243 Fl. Kaufpreis nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf⸗ kontrakte mit Josef Haug, Weber, vom 17. Juni 1873 ausgeschlossen.
6) Der Dr. Blumenstetter zu Ueberlingen und
ine Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen
auf das im Grundbuche von Bisingen Band XVI Art. 695 eingetragene Restdarlehen von 65 Fl. 41 ⅛ Kr. aus einer Obligation des Friedrich Ott, Schuster in der Hofgasse zu Bisingen, aus dem Jahre 1843 ausgeschlossen. 7) Die Leihkasse Weil im Schönbuch und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf
en im Unterpfandsbuche von Bisingen Vol. XI. Fol. 19 und Vol. X Fol. 55 eingetragenen Kauf⸗ preis von 37 Fl. nebst Zinsen aus dem Kauf des Sebastian Ott ausgeschlossen. 8
8) Die Söhne des Raphael Wolf seel. zu
echingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit
ren Ansprüchen auf den im rundbuche von singen Band XX Art. 830 eingetragenen Kauf⸗ reis von 37 Fl. nebst Zinsen aus dem Kausvertrage
es Webers Josef Dehner ausgeschlossen. b
9) Der Konrad Schneider von Wessingen und seine
echtsnachfolger werden mit ihren. Ansprüchen an die im Unterpfandsbuche von Bisingen Vol. IV.
Fol. 50 eingetragenen 134 Fl. Pfandrechtsvorbehalt nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf vom 6. Juli 1858 ausgeschlossen. h 110) Der Zimmermann Mathäus Schell von
Bissngen und seine Rechtsnachfolger werden mit en Ansprüchen auf den im Grundbuche von Zisingen Band XII Art. 570/1 eingetragenen Kauf⸗ reis von 130 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf des Josef Binder im Gäßle vom 24. März 863, sowie auf den in demselben Grundbuche Zand VII Art. 374/1 eingetragenen Kauspreis von 225 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf der Wittwe Josef Baur, Elisabeth, geb. Gfrörer, von Bisingen vom 24. März 1863 ausgeschlossen. 8
11) Die Wittwe Johann Lämmle in der Hofgasse
u Bisingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit
hren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Bisingen Bo. 1V Art. 200 eingetragenen Kaufpreis von 31 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf des jung Friedrich Lämmle daselbst vom 11. Dezember 1863 ausgeschlossen. 12) Der Jvosef Eisele, der Josef Winter, Schmied,
er Anton Klaiber, Maurer, zu Burladingen und eren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen
uf den im Grundbuche von Burladingen Bd. XIX Art. 770 eingetragenen Eigenthumsvorbehalt von 274 Fl. aus dem Kaufvertrage des Peter Entreß von Blurladingen ohne Zeitangabe ausgeschlossen. b
13) Die Spar⸗ und Leihkasse Hechingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Unterpfandsbuche von Burladingen Vol. VI. Fol. 65 eingetragenen Eigenthumsvorbehalt von M232 Fl. nebst Zinsen aus einem Kaufvertrage des Anazeth Scheu ausgeschlossen. '14) Der Josef Eisele, der Josef Winter, Schmied, der Anton Klaiber, Maurer, von Burladingen und
hre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den Vol. XII Fol. 35, Bd. XVI Art. 692, Bd. XIX Art. 772, Bd. XXIII Art. 902, des Unterpfands⸗ resp. Grundbuchs von Burladingen eingetragenen Eigenthumsvorbehalt von 424 Fl. aus dem Kauf des Anton Ritter ohne Zeitangabe aus⸗
eschlossen.
- sch Wie Erben der Wittwe Ober⸗Konsistorial⸗Rath Jäßper zu Stuttgart, nämlich Wittwe Regierungs⸗ Rath Bassert zu Stuttgart und die vier Kinder
des verstorbenen Ober⸗Justiz⸗Raths Clemen in
Töübingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Bur⸗
ladingen Band XXV Art. 960 eingetragenen Eigen⸗
thumsvorhalt von 101 Fl. nebst Zinsen aus einem Keaufvertrage des Sebastian Winter vom 6. Juli 1851 ausgeschlossen. “ 106) Die Erben des Josef Haug von Großelfingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf den im Grundbuche von Großelfingen Band XVII Art. 828/1 eingetragenen Eigenthums⸗ vorbehalt voen 74 Fl. 15 Kr. nebst Zinsen aus einem
Kaufvertrage des Martin Ruff von Großelfingen
ausgeschlossen. 1“ 12) Der Samuel Levy zur Friedrichsstraße bezw.
in Hechingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit
Großelfingen Vol. XV Fol. 25 eingetragenen Kauf⸗ preis von 260 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf des Josef Ruff, Bier⸗ oder Lammwirths von Großelfingen, vom 14. Juni 1864 ausgeschlossen. 18) Der Josef und die Barbara Rockenstein aus Owingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Großelfingen Band IX Art. 492 eingetragenen Eigenthumsvorbehalt von 12 Fl. nebst Zinsen aus dem Kaufvertrage des Josef Lörch ausgeschlossen. 19) Der Franz Fecker in Hechingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Hechingen Band XX. Art. 1116 eingetragenen 100 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus der Obligation des Schneiders Josef Foendrich daselbst vom 5. August 1859 ausgeschlossen. 20) Der alt Friedrich Bosch in Hechingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen des den im Unterpfandsbuche von Hechingen Vol. I Fol. 72 eingetragenen Kaufpreis von 200 Fl. nebst Zinfen und Kosten aus dem Kaufvertrage des Josef Bumiller vom 25. April 1850 ausgeschlossen. 21) Die Pflegschaft der Wittwe Mathias Bumiller von Jungingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen an das Band X Art. 369, Band III Art. 126, Vol. IV Fol. 22, Vol. IV. Fol. 38 des Grund⸗ bezw. Unterpfandsbuchs von Jungingen eingetragene Darlehen von 100 Fl. nebst Zinsen aͤus einer Obligation des Marzell Riester vom 19. Juni 1850 ausgeschlossen.
22) Die Erben des Moritz Wannenmacher von Rangendingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Unterpfandsbuch von Rangendingen Vol. X Fol. 20 eingetragenen Eigenthumsvorbehalt von 84 Fl nebst Zinsen aus dem Kauf des Blasius Haug von Rangendingen aus⸗ geschlossen.
23) Die Wittwe Johann Schenk, Helene, geb. Birkle, zu Rangendingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Unter⸗ pfandsbuche von Rangendingen Vol. IX Fol. 19 eingetragenen 120 Fl. Kaufpreis nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf des Paver Baldauf daselbst vom 28. März 1862 ausgeschlossen.
24) Die Pflegschaft der Amalie Deffner in Stetten b. Hech. und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf das im Unterpfandsbuch von Rangen⸗ dingen Vol. I Fol. 54 und Vol. VIII Fol. 39 ein⸗ getragene Darlehen von 100 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus einer Obligation des Wolfgang Dieringer in Rangendingen vom 19. Oktober 1855 ausgeschlossen. 2 ⅔) Die Erben des Sebastian Greß in Rangen⸗ dingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Unterpfandsbuche von Rangen⸗ dingen Vol. X Fol. 25 eingetragenen Eigenthums⸗ vorbehalt von 224 Fl. nebst Zinsen aus dem Kauf⸗ vertrage des Glasers Josef Haug von Rangendingen vom 11. Juli 1856 ausgeschlossen.
26) Der alt Sebastian Greß von Rangendingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Unterpfandsbuche von Rangen⸗ dingen Vol. II Fol. 4 eingetragenen 600 Fl. Kauf⸗ preis nebst Zinsen aus einem Kaufvertrage des Mathias Greß von Rangendingen vom Jahre 1847 ausgeschlossen. 1
27) die Erben des alt Sebastian Greß in Rangen⸗ dingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Unterpfandsbuche von Rangen⸗ dingen Vol. II Fol. 4 eingetragenen Kaufpreis von 50 Fl. 30 Kr. nebst Zinsen aus dem Kaufvertrage des Bauers Mathias Greß vom 11. Juli 1856 aus⸗ geschlossen. 28) Der Thimotheus Hermann von Rangendingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren. An⸗ sprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Band IX Art. 423/1 eingetragenen Pfandrechts⸗ vorbehalt von 418 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf vom 5. Oktober 1858 ausgeschlossen.
29) Die Mathilde Jung in Stuttgart als Rechts⸗ nachfolgerin der Wittwe Kameralsverwalter Jung in Tübingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit ibren Ansprüchen auf das im Grundbuche von Rangendingen Band XI Art. 486 und Band V. Art. 210/1 eingetragene Darlehen von 100 Fl. nebst Zinsen aus der Obligation des Wagners Karl Die⸗ ringer von Rangendingen vom Jahre 1828 aus⸗ geschlossen.
30) Die Frau Dr. Vogel in Hechingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Anfprüchen auf die im Grundbuche von Rangendingen Band XI. Art. 486 eingetragenen 100 Fl. Darlehen nebst Zinsen aus einer Obligation des Johann Widmayer von Rangendingen vom Jahre 1840 ausgeschlossen.
31) Die Friederike Faber in Stuttgart und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Band V Art. 210/1 eingetragenen Restkaufpreis von 95 Fl. 24 Kr. nebst Zinsen und Kosten aus der Adjukatoria des Sebastian Wiest vom 18. September 1854 in der Gantsache des Josef Birkle ausgeschlossen.
32) Die 4 Kinder I. Ehe des Moritz Wannen⸗ macher in Rangendingen und deren Rechksnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grund⸗ buche von Rangendingen Band VI Art. 271 und Band III Art. 127/1 eingetragenen Eigenthums⸗ vorbehalt von 180 Fl. nebst Zinsen aus einem Kauf⸗ vertrage des Johann Adam Strobel in Rangen⸗ dingen ausgeschlossen.
33) Die Pflegschaft Simon und Veit Kalbacher von Rangendingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Band VI Art. 271 und Band III Art. 127/1 eingetragenen Kaufpreis von 55 Fl. 55 Kr. nebst Zinsen ausgeschlossen.
34) Der Johann Georg Dieringer von Rangen⸗ dingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Rangen⸗ dingen Band VI Art. 271 und Band III. Art. 127/1. eingetragenen Kaufpreis von 23 Fl. 5 Kr. nebst Zinsen ausgeschlossen. 1
35) Die Anna Maria Dieringer in Rangendingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Bd. VI Art. 271 eingetragenen Eigenthumsvorbehalt von 32 Fl. aus dem Kaufvertrage des Christian Kuhn von Rangendingen vom 7. Februar 1852 aus⸗ geschlossen. .
36) Die Johanna Schwenk von Rangendingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf den im Unterpfandsbuche von Rangen⸗ dingen Vol. VIII Fol. 41 eingetragenen Kauf⸗ schilling von 100 Fl. nebst Zinsen aus dem Kauf⸗ vertrage des Adolf Dieringer von da vom 14. September
nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf Rechäznechfe Fol. 12 Band VIII Art. 378 bezw. Vol. VI Fol. 45 des Unterpfands⸗ bezw. Grundbuchs von Rangendingen eingetragene Darlehen von 90 Fl. nebst Zinsen aus einer Obligation des Michael Hermann von Rangendingen vom Jahre 1847 aus⸗ geschlossen. 8
38) Der Hyazinth Schwenk in. Rangendingen und seine Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Unterpfandsbuche von Rangendingen Vol. VIII Fol. 2 eingetragenen Kaufpreis von 160 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf⸗ kontrakt desselben mit Thimotheus Schenk von da vom 16. Februar 1872 ausgeschlossen.
39) Der General Graf Emanuel von Leidringen von Tübingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf das im Grundbuch bezw. Unterpfandsbuch von Rangendingen Band XII Art. 550 bezw. Vol. X Fol. 5 eingetragene Rest⸗ darlehen von 165 Fl. nebst Zinsen aus der Obli⸗ gation des alt Martin Strobel von Rangendingen vom 7. Februar 1788 ausgeschlossen. b
40) Die Bibiane Strobel von Rangendingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Band XII Art. 550 eingetragenen Kaufpreis von 197 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf des Martin Strobel vom 17. März 1863 ausgeschlossen.
41) Die Erben des alt Sebastian Greß von Rangendingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Band XII Art. 550 eingetragenen Eigenthumsvorbehalt von 149 Fl. nebst Zinsen aus dem Kaufvertrage des Flavian Strobel von Rangen⸗ dingen vom 11. Juli 1856 ausgeschlossen. b
42) Der Kameralverwalter Jung in Tübingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf das im Grundbuche von Rangendingen Band IX Art. 417/1 eingetragene Darlehen von 100 Fl. nebst Zinsen aus einer Obligation des Balthasar Die⸗ ringer in Rangendingen vom Jahre 1851 aus⸗ eschlossen.
8 sch S.r ledige Johann Birkle von Rangen⸗ dingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Rangen⸗ dingen Bd. XI Art. 505 eingetragenen Eigenthums⸗ vorbehalt von 18 Fl. nebst Zinsen aus einem Kauf⸗ vertrage des Glasers Max Neher in Rangendingen ausgeschlossen.
44) Die Spar⸗ und Leihkasse Hechingen als
narin des Blasius Heck zu Rangendingen und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Band XI. Art. 505 eingetragenen Eigenthumsvorbehalt von 40 Fl. nebst Zinsen aus dem Kaufvertrage des Veit Birkle und jung Anton Neher in Rangendingen ausgeschlossen. 2 Wolf Ifrael Levi zu Haigerloch und seine Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Band XI. Art. 505 eingetragenen Kauspreis von 60 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus dem Kaufkontrakte des Veit Birkle von Rangendingen vom 19. Juli 1867 aus⸗ geschlossen.
46) Die Friederike Faber von Stuttgart und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Änsprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Band XIII Art. 556 eingetragenen Restkaufschilling von 49 Fl. 30 Kr. nebst Zinsen und Kosten aus der Adjukatoria des Lorenz Strobel vom 18. September 1854 aus⸗ geschlossen.
47) Der Josef Klaffschenkel in Rangendingen und seine Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf das im Grundbuche von Rangendingen Band VI Art. 267/1 eingetragene Darlehen von 124 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus der Obligation des Mathias Klaffschenkel daselbst vom 14. Januar 1862 aus⸗ geschlossen. .
48) Die Spar⸗ und Leihkasse, Hechingen als Zessionarin des Thomas Strobel in Rangendingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Band IX Art. 414/1 eingetragenen Eigenthums⸗ vorbehalt von 733 Fl. nebst Zinsen aus einem Kauf⸗ vertrage des Strickers Sebastian Wannenmacher in Rangendingen ausgeschlossen. .
49) Der Modest Heck von Rangendingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ibren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Rangendingen Band IX. Art. 414/1 eingetragenen Pfandrechtsvorbehalt von 232 Fl. nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf⸗ vertrage vom 4. Mai 1858 ausgeschlossen.
50) Der Wolf Israel Levi zu Haigerloch und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Rangendingen Bd. X Art. 463 zu II. Priorität überwiesenen 10 Fl. Eigen⸗
des Johann Georg Dieringer in Rangendingen aus⸗ geschlossen. 1
51) Die Friederike Faber in Stuttgart und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Unterpfandsbuch von Rangendingen Vol. VI. Fol. 14 und Vol. VII Fol. 33 eingetragenen 189 Fl. Kaufpreis nebst Zinsen aus der Adjudikatoria des Balthas Dieringer von Rangendingen vom 18. Sep⸗ tember 1854 resp. der Distributoria in der Gent des Josef Birkle daselbst vom 18. Juni 1855 aus⸗ eschlossen. . 1 8 ch sbn⸗ Handelshaus Raphael Wolf seel. Söhne in Hechingen als Zessionar des Balthas Dieringer in Rangendingen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Unterpfandsbuche von Rangendingen Vol. VI Fol. 14 eingetragenen 165 Fl. Kaufpreis nebst Zinsen aus dem Kauf⸗ vertrage vom 12. August 1856 ausgeschlossen.
53) Der alt Aron Weil in Haigerloch und seine Rechisnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf das im Grundbuche von Rangendingen Bd. XIV. Art. 596 und Band XVI Art. 631 eingetragene Darlehn von 90 Fl. nebst Zinsen aus der Obligation des Michael Hermann von Rangendingen vom Jahre 1847 ausgeschlossen. 3
54) Der Balthas, die Elise, die Antoniga, der Friedrich, die Jakobine, die Augusta und die Josefa Dieringer von Rangendingen und ihre Rechtsnach⸗ folger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Unterpfandsbuch von Rangendingen Vol. II Fol. 34 eingetragenen 400 Fl. Kaufpreis nebst Zinsen aus dem Kauf des Josef Dieringer, Karls, vom 11. März 1864 ausgeschlossen. 11“
55) Die Frau Kameralverwalter Jung in Tübingen und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die Bd. VII Art. 326/1 des Grund⸗
Zessio⸗
thumsvorbehalt nebst Zinsen aus einem Kaufvertrage
100 Fl. Darlehen nebst Zinsen aus einer Obligaticn des Georg Haug von Rangendingen ohne Zeitangade ausgeschlossen 8 .
56) Der Heinrich Greß, Weber in Stuttgart, und seine Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Unterpfandsbuche und Grundbuche von Stein Vol. V Fol. 10 resp. Bd. III Art. 1662 eingetragenen 450 Fl. Eigenthumsvorbehalt nebst Zinsen aus dem Kaufvertrage des Friedrich Eger, Josef Schetter, Josef Sickinger, Josef Poppel jung und Aaton Konstanzer jung vom 3. Januar 185¼ ausgeschlossen. . 8 59) Die Raphael Wolf seel. Söhne in Hechingen, als Zessionare der Wittwe Sebastian Kugelmayer, Barbara, geborene Schetter, in Stein und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Unterpfandsbuch und Grundbuch von Stein Vol. V Fol. 10 resp. Bd. III Art. 166/2 ein⸗ getragenen 102 Fl. Kaufpreis nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf des Daniel Danner von Stein vom 9. Mörs 1866 und Zession vom gleichen Tage aus⸗
eschlossen. “ .
8 sch Die Privatleihkasse Weil im Schönbuch, alz Zessionarin des Schneiders Josef Konstanzer in Stein und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuch von Stein Band IX Art. 385 eingetragenen 96 Fl. Eigenthumsvorbehalt nebst Zinsen aus einem Kaufvertrage des Josef Wolf von Stein ausgeschlossen.
59) Der Küfer Conrad Gulde von Steinhofen und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Steinhofen Band IX. Art. 394 eingetragenen 17 Gulden Pfandrechts⸗ vorbehalt nebst Zinsen und Kosten aus dem Kauf vom 24. Dezember 1858 ausgeschlossen.
60) Die Kinder I. Ehe des Küfers Conrad Gulde von Steinhofen und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grund⸗ buche von Steinhofen Band IV Art. 188/1 und Band III Art. 166/1 eingetragenen 147 Fl. Kauf⸗ preis nebst Zinsen und Kosten aus dem Kaufvertrage des Josef Fischer vom 29. April 1856 ausgeschlossen.
61) Die Leihkasse Andelfingen als verwiesene Gläubigerin der Gantmasse Johann Endreß dvon Thanheim und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Unterpfandsbuch von Thanheim Vol. II Fol. 7 eingetragenen 20 Fl. Eigenthumsvorbehalt nebst Zinsen aus dem Kauf des Rößlewirths Josef Breyl ausgeschlossen.
62) Der Heinrich Ernst Weber in Stuttgart und seine Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Thanheim Band VII Art. 414 und Band VIII Art. 453 eingetragenen 100 Fl. Kaufpreis nebst Zinsen aus dem Kauf⸗ vertrage des Johann Schneider vom 26. Oktober 1855 ausgeschlossen. 8 1 1
63) Die Zielerkasse Justingen als Zessionarin des Josef Fecker und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Than⸗ heim Bd. X Art. 526 eingetragenen 62 Fl. Eigen⸗ thumsvorbehalt nebst Zinsen aus dem Kauf des Anton Endreß von Thanheim ausgeschlossen.
64) Die Elisabeth Gsell von Thanheim und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Thanheim Band X Art. öl eingetragenen 30 Fl. Eigenthumsvorbehalt nelst Zinsen aus dem Kaufvertrage des Simon Bucken mayer ausgeschlossen. 1
65) Die Spar⸗ und Leihkasse Hechingen ale Zessionarin des Clemens Wiest in Weilheim un deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüche auf die im Unterpfandsbuche von Weilheim Vol. 1- Fol. 27 eingetragenen 133 Fl. Eigenthumsvorbehalt nebst Zinsen aus einem Kaufvertrage des Johann Wolff jung in Weilheim ausgeschlossen. .
66) Die Pflegschaft des Josef Dehner in Weilbeim und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Aa⸗ sprüchen auf die im Unterpfandsbuche von Weilhein Vol. 11 Fol. 27 eingetragenen 35 Fl. Darlehen nebst Zinsen ex obl. des Xaver Riester daselbst aus⸗ geschlossen.
67) Die Pflegschaft der Agnes Konstanzer aus Zimmern und deren Rechtsnachfolger werden mt ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Zimmern Band II Art. 130/1 eingetragenen 20 Fl. Eigenthumsvorbehalt aus einem Kaufvertrage des Anton Bogenschütz, Säger in Zimmern, auk eschlossen. 8 8 899 .er Hermann Weil in Hechingen und deste Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen aum die im Unterpfandsbuch von Bechtoldsweiler Vol. Fol. 16 eingetragenen 46 Fl. Eigenthumsvorbehal nebst Zinsen aus einem Kaufvertrage des Joham Klotz in Sickingen “
Ferner erkennt dasselbe Gericht auf Antrag: 1) des Peter Hauser, Hafner, 2) der Ehefrau Tassilo Scheu, 3) des Ignatz Jauch, Bauer, alle drei von Burladingen, . 8 da die Antragsteller den Verlust der nachstehend be⸗ zeichneten Urkunden und die Berechtigung zum Auf⸗ gebotsantrage glaubhaft gemacht haben, und da das Aufgebot nach den gesetzlichen Vorschriften zuläfsit und durch Anheftung an die Gerichtstafel und dum Einrückung in das Amtsblatt der Königlichen N⸗— gierung zu Sigmaringen vom 18. Januar 1895 b⸗ kannt gemacht ist, da ferner in dem Nufgebotstermi⸗ vom 15. Mai 1895, noch seitdem Rechte Dritt⸗ auf die Urkunden angemeldet sind und die Antra⸗ steller den Erlaß des Ausschlußurtheils beantrag
ür Recht: 88 8 8 der Preußische Hypothekenbrief vom 14. Jic⸗ vember 1882 über die im Grundbuche von vn ladingen Band XXIV Art. 930 Abth. III Pr.- zu Gunsten der Viktoria und Walburga Mock ei getragene Post von 171 ℳ 43 ₰; 2) der Preußische Hypothekenbrief vom 29. bs 1881 über die im Grundbuch von Burladinge Band XV Art. 670 Abth. III Nr. 12 zu Gunmae des Ignatz Jauch von Burladingen eingetragene Pe von 1200 ℳ; 3) der Preußische Hypothekenbrief vom 13. Im⸗ 1879 über die im Grundbuch von Burladinge Band 17 Art. 197 Abth. 11I Nr. 14 zu Gunn⸗ des alt Vogt Josef Jauch von Burladingen en getragene Post von 342 ℳ 86 ₰, werden für kraftlos erklärt. - Die Kosten zu A. und B. haben die zu tragen. Hechingen, den 15. Mai 1895. Königliches Amtsgericht.
Antragstele
1866 auegeschlossen.
ihren Ansprüchen auf den im Unterpfanbebuche von
37) Der alt Aron Weil in Haigerloch und seine
buchs und Vol. II Fol. 27, sowie Vol. II Fol. 28
des Unterpfandsbuchs von Rangendingen eingetragenen
Sintermann.
zum Deut
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 8 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren. 8
Dritte
Berlin, Mont
Oeffentlic
8* 1.
Beilage
s-Anzeiger und Königlich Preu
ag, den 22
b Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien 8 Aktien⸗Gesellf . Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 1
N 9. B 10. V
A
gEn
iederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. ank⸗Ausweise. erschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts sind die unbekannten Berechtigten der im Grundbuch von
Walsum Band II Blatt 2 Abth. III Nr. 1 für
Geschwister Hermann und Catharina Mühleneisen eingetragenen Erbtheilsforderung von 17 Thlr.
5 Sgr. 8. Pfg. sowie der daselbst zur Sicherheit
der Geschwister Mühleneisen gegen die Ansprüche der Erbschaftsgläubigerin Gertrud Kannegießer zu Sterkrade eingetragenen Kaution von 38 Thlr. 13 Sgr. 10 Pfg. mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen worden. Dinslaken, den 11. Juli 1895. Königliches Amtsgericht.
[25625] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 13. Juli 1895 sind die Berechtigten bezüglich der auf Nr. 2 Hainbach Abtheilung III unter Nr. 2 für Christian, Gott⸗ fried und Gottlieb Pietsch, sowie unter Nr. 4 für das Amtsgericht Kl.⸗Obisch eingetragenen Hypo⸗ theken von 20 Thlr. bezw. 14 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf.
mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen worden. Polkwitz, den 13. Juli 1895. 1— Königliches Amtsgericht.
8
[25419) Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Besitzers Emil Bromund aus Rogalin erkennt das Königliche Amtsgericht zu “ durch den Amtsrichter Joschonnek für echt: 1) Die Berechtigten der Hvpothekenposten von 51 Thaler 16 Sgr. 5 Pfg. Erbtheil der Anna Polaszyk, von 73 Thaler 18 Sgr. 5 Pfg. Kaution für dieselbe, eingetragen auf Kol. Rogaliner Busch 39 Abtheilung III Nr. 2 und 3, werden mit ihren An⸗ sprüchen auf dieselben ausgeschlossen. 2) Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller auferlegt. I11“ Vandsburg, den 13. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. [25424] Bekanutmachugg. Auf Antrag der verwittweten Gartengutsbesitzer Henriette Franke, geb. Keller, von Proschwitz ist heut folgendes Ausschlußurtheil verkündet worden: 1) Der Wittwe Ida Lutzmann, geb. Thierfelder, und den fünf minderjährigen Geschwistern Marie Anna, Marie Minna, Ida, Wilhelm Otto und Wilhelm Richard Lutzmann in Dommitzsch werden ihre Ansprüche auf die im Grundbuch von Prosch⸗ witz Band I Blatt Nr. 15 auf dem dortigen Kleingärtnergut Nr. 15 in Abtheilung III unter Nr. 3 auf Grund des Kaufvertrages vom 28. Fe⸗ bruar 1837 für den Vorbesitzer Johann Gottlob Lutzmann und dessen Ehefrau Johanne Christiane, eborene Fritzsche, eingetragene Hypothek von7 Thlr. 12 Sh⸗. 6 Pf. unbezahlte Kaufgelder vorbehalten; im übrigen werden die Rechtsnachfolger der einge⸗ tragenen Gläubiger mit ihren Ansprüchen auf diese Hypothekenpost ausgeschlossen. 2) Die etwaigen Berechtigten der ebenda unter Nr. 12 auf Grund des Kaufvertrages vom 19. Sep⸗ tember 1848 für den Vorbesitzer Johann Gottlieb Lutzmann und dessen Ehefrau Marie Elisabeth, geb. Schulze, eingetragenen Hypothek von 45 Thlr. unbezahlte Kaufgelder werden mit ihren Ansprüchen auf diese Hypothekenpost ausgeschlossen. Dommitzsch, den 13. Juli 1895. Königliches Amtsgericht.
[25807] Oeffentliche Zustellung.
Die Fabrikarbeiterin Frau Alma Auguste Otto, üh. Grafe, früher zu Nossen, jetzt zu Meißen,
önigreich Sachsen, vertreten durch die Rechtsanwalte Raetzell I und II zu Berlin, Französischestr. 8, klagt gegen den früheren Brauereipächter Maximilian Arthur Otto, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung,
1) das zwischen den Parteien bestehende Band der
he zu trennen,
2) den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären,
3) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 21. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin auf den 7. Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße Nr. 59, II Treppen, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Berlin, den 17. Juli 1895. G
„Dobenzig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1I. Zivilkammer 21.
[25799) Oeffentliche Zustellung.
Der Weber Karl Oskar Heinrich Heroldt in Berlin hat gegen seine Ehefrau Pauline Elise Heroldt, geb. Kunze, zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, Klage wegen böslicher Verlassung erhoben mit dem Antrage, die Ehe zu trennen und die Be⸗ Uagte für den allein schuldigen Theil zu erklären. 8 egen das hierauf ergangene, am 10. April 1895 erkündete und der Beklagten gleichzeitig mit dieser äadung durch Aushang an Gerichtsstelle öffentlich Uegestelte Urtheil der 21. Zivilkammer des König⸗ Khhen Landgerichts I zu Berlin, durch welches der
üͤger mit der Klage abgewiesen worden ist, hat der
zu erkennen. Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗
den III. Zivilsenat des Königlichen Kammergerichts, Lindenstraße 14, mit der Aufforderung, dinsn bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu ihrer Ver⸗ tretung zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Berufungs⸗ schrift bekannt gemacht. 1
Berlin, den 12. Juli 1895.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Kammergerichts, III. Zivilsenats. [25801] SOeffentliche Zustellung.
Nr. 11 566. Die Ehefrau des Maurers Franz Obach, Katharina Barbara, geb. Lutz, zu Mann⸗ heim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Löb daselbst, klagt gegen ihren genahnten Ehemann, früher in Mannheim, jetzt an unbekannten Orten, wegen Mißhandlung und grober Verunglimpfung der Klägerin durch den Beklagten, mit dem Antrage auf Scheidung der am 28. Mai 1887 in Mannheim ge⸗ schlossenen Ehe der Streittheile, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die IV. Zivilkammer des Großherzogl. Landgerichts zu Mannheim auf Donnerstag, den 19. Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, den 17. Juli 1895.
1 Schulz, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[25844] Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Rechtsanwalt Reindl II. in Amberg hat als Pflichtanwalt der Wirthsfrau Marie Aigner, früher in Jannahof, nun in München, in deren Sache gegen ihren Ehemann Martin Aigner, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung unterm 11. pr. 13. Juli 1895 Klage beim Königlichen Land⸗ gerichte Amberg mit dem Antrage erhoben: König⸗ liches wolle erkennen:
I. Die Ehe zwischen Marie und Martin Aigner wird dem Bande nach, eventuell auf die Dauer von zehn Jahren getrennt,
II. der Ehemann Martin Aigner wird als der allein schuldige Theil erklärt, III. derselbe hat die Kosten des Streites zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden der Zivil⸗ kammer Termin auf Mittwoch, 16. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, anberaumt und hierzu der Beklagte Martin Aigner unter der Auf⸗ forderung geladen, einen beim Prozeßgerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen, was hiermit auf Grund des die öffentliche Zustellung bewilligenden Beschlusses der Ferienzivilkammer des Königlichen Landgerichts Sen vom 15. Juli 1895 gemäß § 187 R.⸗Z.⸗P.⸗O. bekannt gegeben wird. Amberg, den 19. Juni 1895. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
Der Königliche Ober⸗Sekretär beurlaubt:
(L. S.) Voraus, Königlicher Sekretär.
[25803] Oeffentliche Zustellung. Der Berginvalide Johann Bonus zu Unna, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Köttgen zu Dortmund, klagt gegen seine Ehefrau Anna, geborene Michulska, unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, derselben auch die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Dortmund auf den 10. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dannert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2580⁴] Oeffeutliche Zustellung. Die Ehefrau des Schneiders Franz Ludwig Uloth Ulott), Christine Wilhelmine, geb. Kuhlmann, in Bremen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Ulrichs in Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Franz Ludwig Uloth (Ulott), früher in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung mit dem Antrage: die Ehe der Parteien, eventuell nach Erlaß eines Rückkehrbefehls, dem Bande nach zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht zu Bremen, Zivilkammer II (Oster⸗ thorstraße) auf Mittwoch, den 23. Oktober 1895, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗ gerichts, den 19. Juli 1895. 8
Dr. Lampe.
[25806] Laudgericht Hamburg. 8 Oeffentliche Zustellung.
Der Maschinist Joseph Staimec zu Prelbanc. vertreten durch Rechtsanwalt Dr. S. utinho, klagt gegen seine Ehefrau Mathilde Cecilia Staimee, geb. Raap, unbekannten Aufenthalts, 1 böslicher erlassung, mit dem Antrage, die Beklagte zu ver⸗
ger, vertreten durch den Rechtsanwalt Joachim 8 8 .“
hier, die Berufung eingelegt und beantragt, unter Abänderung des 1I. Urtheils nach dem Klageantrage
lichen Verhandlung über die Berufung auf den 17. Dezember 1895, Vorm. 11 ½ Uhr, vor
bandlung des Rechtsstreits vor die Sechste
Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, 17. Juli 1895. DHeinr. Hasse, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[25802] Oeffentliche Zustellung.
frau in Eßlingen,
Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Stuttgart auf Dienstag, den 5. November 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweck der Zustellung an den Beklagten wird dies öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart, den 16. Juli 1895. “ Köhler, 1I“
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[25805] Oeffentliche Zustellung. G R. 274. 96 3. 20.
Die Frau Bertha Wilhelmine Johanna Glitzky, geh. Flänpathg⸗ zu Berlin, Chorinerstraße 83 Hof 1V. ei Strohmayer, vertreten durch den Rechtsanwalt Priester, hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Land⸗ mann und Bäcker Johann Christoph Glitzky, früher in Berlin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung wegen böslicher Ver⸗ lassung, und ladet den Beklagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstr. 59, 2 Tr., Zimmer 139, auf den 9. November 1895, Vormittags 11 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. “ Berlin, den 18. Juli 1895. „ 1
Junger, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 20. i. V.
[258191 SOeffentliche Zustellung. In Sachen Kennerknecht Peter Paul, unehelich der Korbmacherswittwe Therese Probst, geb. Kenner⸗ knecht von Zaunberg, Kuratel, Klagspartei, vertreten durch den Vormund Peter Mayer, Wechselwärter von Harbatzhofen und der Kindsmutter selbst, Klägerin, gegen Schobel, Michael, led. großj. Bahnarbeiter zuletzt in Kempten, Fischersteige C. 60, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Alimentation und A. hat die Kindsmutter Therese Probst für sich und als Vertreterin der Kuratel unterm 16. ds. Mts. beim Kgl. Amtsgerichte Kempten Klage gegen Michael Schobel wegen Alimente und Ents⸗ ädigung auf Tauf⸗ und Kindbettkosten erhoben, damit die Ladung des Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites verbunden und beantragt:
den Beklagten durch ein, soweit zulässig, für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil schuldi zu sprechen, an die klägerische Kuratel 96 ℳ jährliche, in monatlich vorauszahlbaren Raten von acht zu entrichtende Alimente während der ersten 14 Lebens⸗ jahre des Kindes „Peter Paul Kennerknecht“ sowie die Hälfte der innerhalb dieser Zeit sich ergebenden Krankheits⸗ und Sterbfallskosten, sowie das hälftige Schuldgeld zu bezahlen, ferner an die Kindsmutter 25 ℳ Tauf⸗ und Kindbettkosten zu entrichten, und zur Tragung der Kosten zu verurtheilen. Das Kgl. Amtsgericht Kempten hat zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreites Termin auf Donnerstag, den 3. Oktober 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 2, bestimmt und antragsgemäß die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt.
Zu obigem Verhandlungstermine wird Michael Schobel hiermit vorgeladen. 8
empten, den 18. Juli 1895. Der geschäftsl. Gerichtsschreiber.
In Vertretung (L. S.) Hoser, Kgl. Sekretär.
[25394] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Minna Caroline Möller zu Hamburg, Klägerin, vertreten durch ihren Vormund, den Referendar Adolph G. G. W. von Flöckher, daselbst, Bellevue 14, klagt gegen den Maurergesellen Heinrich Ellerbrock, früher zu Altona, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter mit der unehelichen Mutter Wilhelmine Möller während der kritischen Zeit gerectlish ser⸗ kehrt und Beklagter zur Alimentation des aus diesem Verkehr entsprungenen Kindes der Klaͤgerin ver⸗ pflichtet sei, mit dem Antrage:
1) den Beklagten für den Vater des am 29. Ok⸗ tober 1894 geborenen Kindes Namens Minna Caroline Möller zu erklären,
2) den Beklagten zu verurtheilen, an den Vor⸗ mund der Klägerin von der Geburt des Kindes, dem
pflichten, innerhalb gerichtsseitig zu bestimmender
jahre
29. Oktober 1894 bis zum zurückgelegten 14. Lebens⸗
sfüis zum Kläger zurückzukehren, anderenfalls die Be⸗ lagte für eine bösliche Verlasserin zu erklären und die zwischen Parteien bestehende Ehe vom Bande zu scheiden, und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗
wil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg Chtet Züvil auf den 5. November 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Elise Jauß, geb. Wieland, Rothgerbers⸗Ehe⸗ 1— vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Daur in Stuttgart, klagt gegen ihren EChemann Gottfried Jauß, Rothgerber von Eßlingen, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, mit dem Antrag: die zwischen den Parteien am 16. April 1892 vor dem Standesamt Eßlingen geschlossene Ehe wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs seitens des Ehemanns dem Bande nach zu scheiden und den letzteren zur Tragung der Kosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des
ständigen sofort, die laufenden in monatlichen Theil⸗ zahlungen im voraus zu entrichten, und das Urtheil hinsichtlich des Antrags zu 2 für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Altona, Abth. III b., auf den 15. No⸗ vember 1895, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 “
Altona, den 17. Juli 1895.
8 “ als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. IIIa.
[25138] Oeffentliche Zustellung. Der Schneidermeister Hermann Bruͤcker in Berlin, Schützenstraße 20, vertreten durch die Rechtsanwalte Bruck I. und von Glasenapp zu Berlin, klagt gegen den Albert Benecke, zuletzt 36 Monmouthstr. zu Newark, N. J. Nord⸗Amerika wohnhaft, jetzt in un⸗ bekannter Abwesenheit lebend, mit der Behauptung, dem Beklagten im Dezember 1887 ein baares Darlehn von 1000 ℳ und Anfanz 1889 ein solches von 100 ℳ gegeben, sowie demselben auf vorherige Bestellung in der Zeit vom 27. April bis 8. No⸗ vember 1888 Schneiderarbeiten im Betrage von 157 ℳ geliefert zu haben; er beantragt:
1) den Beklagten zu verurtheilen, an ihn 1257 ℳ und 5 % Zinsen seit 1. Juli 1889 zu zahlen,
.2) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstraße Nr. 59, 1 Treppe, Sitzungssaal 91, auf den 22. November 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage mit dem Bemerken bekannt ge⸗ macht, daß die Einlassungsfrist auf 2 Monate fest⸗ gesetzt ist. O. 16. 95 Z.⸗K. 3.
Berlin, den 13. Juli 1895.
“ Tannig,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
Zivilkammer 3.
[25818] Oeffentliche Zustellung. 1 „‚Der Möbelhändler C. Wildberger zu Berlin, Lübeckerstraße Nr. 31, klagt gegen den Kaufmann Julius Rothstein, zuletzt zu Perlin, Neue Königs⸗ straße 31, jetzt unbekannten Aufenthalts — 56 D 167/1. 95 — aus dem Wechsel vom 4. Juli 1894 über 230 ℳ, fällig am 4. Oktober 1894, protestiert am 6. Oktober 1894, mit dem Antrage auf Zahlung von 230 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 6. Oktober 1894 und 8 ℳ 70 ₰ Wechselunkosten, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I zu Berlin auf den 23. September 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, An der Stadtbahn 26/27, I Treppe, Zimmer Nr. 3. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 15. Juli 1895.
Koßky, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abth. 56. i. V.
[251591 Oeffentliche Iustellung.
Gleditschstraße 20, vertreten durch Rechtsanwalt Wertheim hier, Zimmerstr. 85, klagt gegen den Kaufmann Otto Wenke, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Altonaerstr. 4, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, in den Akten 72 C. 951. 95, unter dem Vorbringen, daß der Beklagte eine von ihm hinter⸗ legte Sicherheit von 100 ℳ dadurch verwirkt habe, daß seine auf einen vom Kläger gepfändeten Papagei erhobenen Eigenthumsansprüche gich als ungerecht⸗ fertigt herausgestellt haben, und daß die Sicherheit nunmehr an die Stelle des abhanden gekommenen Pfandobjektes trete, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, darin zu willigen, daß die von dem Rechtsanwalt Viebig, als seinem Prozeßbevollmäch⸗ tigten, in der Prozeßsache Wenke ⁄t. Beyer — 5 C. 1152 94 — am 6. September 1894 bei der König⸗ lichen vereinigten Konsistorial⸗Militär⸗ und Bau⸗Kasse zu Berlin zum Kassenzeichen I W. 2569. 95 hinter⸗ legten 100 ℳ nebst den aufgelaufenen Hinterlegungs⸗ zinsen an den Kläger ausgezahlt werden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I zu Berlin, an der Stadtbahn 26/27, II Treppen, Zimmer 12, auf den 28. Oktober 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 7. Juli 1895.
Tadewald, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheil ang 72. [25815] Oeffentliche Zustellung Der Konsumverein des Geschäfts der Firma Siemens & Halske zu Berlin, Markgrafen⸗ raße 92/94, ver⸗ treten durch den Rechtsanwal! Dr. Herzfeld zu Berlin, Markgrafenstraße 62, clagt gegen den Ren⸗ danten Hermann Will, frölher zu Berlin, Mark⸗ grafenstraße 92,94, jetzt ve vekannten Aufenthalts, 78 säcger bn (Empfang genommener, an enselben aber nicht abe elieferter Beträge, mit dem
Antrage: den Beklo⸗ r n
nehft 6 % Zinsen seit dem in chenue82 zu zahlen, ihm die Kosten ein⸗ eb ich bes oraufgegangenen WIW zur 5 t zu legen, das Urtheil auch gegen Sicherheits⸗ ler ung Jür vorläufig vollstreckbar zu erklären, und adet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
12 ℳ monatliche Alimente, und zwar die psick⸗
lung des Rechtsstreits vor die Elfte Zivilkammer de⸗ Königl L ꝛdgerichts I zu B in, Jüden
Der Hauseigenthümer Wilhelm Beyer zu Berlin,