zirks Belgard, Rasmus, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Gnesen, Wagner II., Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks II Berlin, v. Hausen, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. von Seydlitz (Magdeburg.) Nr. 7, Roters,
uptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühl⸗
usen i. Th., Stahlschmidt. Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Torgau, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Ehricht, Pr. Lr. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Altenburg, Pilling, Sec. Tt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Schultze, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Görlitz, Evler, Hauptm. von der Vnfanterie 1. Aufgebots des Landwehr⸗Bezirks Oppeln, diesem mit seiner bisherigen Uniform, — der Abschied bewilligt. Schmölder, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bez. 1 Bochum, Eick, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bez. Recklinghausen, Lampe, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Montjoie, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Mende, Pr. Lt., Oepen, Rodewyk, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutz, Aldenhoven, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Andernach, Köster, Sec. Lt. von der Res. des 2. Hannov. Feld⸗Art. Regts. Nr. 26, Cramer, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, Pogge, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kostock, v. Arenstorff, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des Landw. Bezirks Waren, Beckmann, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kiel, Gramberg, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks I Oldenburg, Toppius, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hannover, Bulle, Ludewig, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks
rankfurt a. M., Forkel. Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Gotha, Wünzer, Boehm IV., Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Darmstadt, Kreutz, Sec. It. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Siegen, Kühn, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, Bitzel, Pr Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Offenburg, Post, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mülhausen i. E., Basse, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirts Saargemünd, Lohse, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagenau, Klawitter, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, Kuntze, Hauptm. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oppeln, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Klose, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Münsterberg, Brandeis, Hauptm. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, diesem mit der Uniform der Res. Offiziere des 1. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 14, Hudemann, Hauptm. von der Reserve des Garde⸗Pion. Bats., mit seiner bisherigen Uni⸗ form, Stauß, Sec. Lt. von der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 3, Raßmann, Pr. Lt., Genzmer, Sec. Lt. von der Landw. 2. Auf⸗ gebots der Eisenbahn⸗Brig., — der Abschied bewilligt.
Nachweisung der beim Sanitäts⸗Korps im Monat Juni 1895 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver⸗ fügung des General⸗Stabsarztes der Armee. 6. Juni. Voigt, einjäbrig-freiwilliger Arzt von der Kaiserlichen Marine, zum Unterarzt bei derselben, Niedner, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 5. Bad. Inf. Regt. Nr. 113, unter Versetzung zum 1. Bad. Leib⸗ Gren. Regt. Nr. 109, zum Unterarzt, — ernannt, 8 1
11. Juni. Dr. Huber, Unterarzt vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81,
26. Juni. Dr. Schoder, Unterarzt von der Kaiserlichen Marine, 8
29. Juni. Dr. Daacke, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 98, Dr. Meinhold, Unterarzt vom Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, Dr. Dieckmann, Unterarzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 33, — sämmtlich mit Wahrnehmung je einer bei ihren Truppen⸗ oder Marinetheilen offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 14. Juli. Herzog Albrecht von Württemberg Königliche Hoheit, Major und Bats. Kommandeur im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, bisher à la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, unter Stellung à la suite des erstgenannten Regts., als etatsmäß. Stabsoffizier in das Drag. Regt. König Nr. 23 versetzt. v. Werder, Königl. preuß. Major, beauftragt mit der Fübrung des Uilan. Regts. König Karl Nr. 19, zum Kommandeur dieses Regts. er⸗ nannt. Frhr. v. Massenbach, Königl. preuß. Major, von der Stellung als etatsmäß. Stabsoffizier des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25 behufs Verwendung als Führer des Ulan. Regts. von Katzler (Schles.) Nr. 2 enthoben. Fränzinger, Major und etatsmäß. Stabsoffizier des Drag. Regts. König Nr. 26, in das Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25 versetzt. v. Donop. Königl. preuß. Major, aggreg. dem Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, als Bats. Kommandeur in dieses Regt. eingetheilt. Rampacher, Major, aggreg. dem Gren. Regt. König Karl Nr. 123, als aggregiert in das Gren. Negt. Kausgin Olga Nr. 119 versetzt. Triebig, Hauptm. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Reichold, Hauptm. im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124. — den betreff. Regtrn. aggregiert. Veiel, Pr. Lt. à la suite des 2. Feld⸗Art. Regks. Nr. 29 Prinz.Regent Luitpold von Bayern, in das Regt. wiedereingetheilt. Wrede, Sec. Lt. im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, zum überzähl. Pr. Lt., Graf v. Urkull⸗Gyllenband, Sec. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Völter, Sec. Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, — zu Pr. Lts., vorläufig ohne Patent, — befördert. Bopp I., Sec. Lt. im Drag. Regt. König Nr. 26, à la suite des Regts. gestellt.
Im Beurlaubtenstande. 14. Juli. Kröner, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, zum Pr. Lt., Braun, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Ellwangen, zum Sec. Et. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm. König von Preußen Nr. 120, Noltenius, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 14. Juli. Bleek, Sec. Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, unter Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Zivil⸗ dienst, mit Pension der Abschied bewilligt.
Im eurlaubtenstande. 14. Juli. v. Schmeling, Rittm. von der Res. des Ulan. Regts. König Wilhelm I. Nr. 20, unter Ertbheilung der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, Schemmel, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, — der Abschied bewilligt.
Nichtamtliches.
8
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 24. Juli. 8
Seine Majestät der Kaiser und König haben, wie „W. T. B.“ meldet, die Reise nach Borgholm und Helsingborg aufgegeben und werden morgen Abend von Nyland direkt nach Saßnitz in See gehen. 1 8
Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs finden — laut Bekanntmachung des Kriegs⸗Ministers in dem te erschienenen „Armee⸗Verordnungs⸗Blatt’“ —
folg Truppen⸗Verlegungen statt: Die II. Abthei⸗ lung des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments wird
morgigen 8 und am 19. September d. J. auch der Stab und die I. Abtheilung von Berlin nach Potsdam verlegt, desgleichen am 17. September d. J. die 3. Eskadron des Ulanen⸗ Regiments Kaiser Alexander III. von Rußland (West⸗ preußisches) Nr. 1 von Millitssch nach Ostrowo und die 5. Eskadron von Ostrowo nach Militsch, am 18. September die 4. Eskadron des Ulanen⸗Regiments Graf zu Dohna (Ost⸗ preußisches) Nr. 8 von Marggrabowa nach und die III. Abtheilung des 2. Rheinischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 23 von Koblenz nach Köln. 114“ 1ö11“ Die im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestellte Uebersicht der Betriebs⸗Ergebnisse deutscher Eisenbahnen im Monat Juni 1895 ergiebt für 66 Bahnen, die schon im Juni 1894 im Betriebe waren, Folgendes: Gesammtlänge: 38 887,46 km. hʒʒ gegen auf gegen Ganzen das Vorjahr 1 km das Vorjahr
für alle Bahnen im Juni 1895
aus dem Per⸗ sonenverkehre 40 333 789 +8 918 292 1 058 + 220 + 26,25 1 675 — 81 — 4,61
aus dem Güter⸗ verkehre .. . 64 952 092 — 1 974 098 für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre 1. April — 31. März in der Zeit vom 1. April 1895 bis Ende Juni 1895 8 sonenverkehre 83 502 922 + 7472 579 2672 + 196 + 7,92 aus dem Güter⸗ —
verkehre ..169881552 — 181 504] 5 343— 101 — 1,86 für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre 1. Januar — 31. Dezember in der Zeit vom 1. Januar
bis Ende Ju ni 1895 sonenverkehre 31 111 389 + 411 299 4 593 + 40 + 0,88 aus dem Güter⸗
verkehre .. . 60 897 415 + 2 444 553] 8 870, + 303 + 3,54 Eröffnet wurde am 12. Juni die Strecke Detmold —Himmig⸗
Einnahme
aus dem Per⸗
aus dem Per⸗
hausen 19,60 km (Königliche Eisenbahn⸗Direktion in Hannover).
8— 8 111“
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers’ werden die im Kaiserlichen Statistischen Amt zusammengestellten Nachrichten über den Saatenstand im Deutschen Reiche um die Mitte
des Monats Juli veröffentlicht.
3 “
Der General⸗Lieutenant von Klitzing, Kommandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, ist hierher zurückgekehrt.
Der Regierungs⸗Assessor von Trotha zu Lehe ist der Königlichen Regierung zu Magdeburg zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen und der bisher mit der Vertretung des Landraths in Liegnitz betraute Regierungs⸗Assessor Rothe bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Lehe zur Hilfe⸗ leistung zugetheilt worden.
Der Regierungs⸗Assessor Schulz in Wongrowitz ist dem Landrath des Kreises Rendsburg, der Regierungs⸗Assessor Zoberbier in Posen dem Landrath des Kreises Fulda und der Regierungs⸗Assessor Dr. Klauser in Köln dem Landrath des Kreises Siegen zur Hilfeleistung in den landräthlichen Ge⸗
schäften zugetheilt worden.
111“ “ Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist die 1. Division des Manöver⸗Geschwaders, be⸗ stehend aus S. M. S. S. „Kurfürst Friedrich Wil⸗ helm“, „Brandenburg“, „Weißenburg“, „Wörth“ und „Jagd“, — Geschwader⸗Chef Vize⸗Admiral Koester — am 22. Juli in Vigo eingetroffen und beabsichtigt, am 26. Juli wieder in See zu gehen.
Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent trifft heute Abend von Schloß Wildenwart wieder in München ein.
Mecklenburg⸗Strelitz. 2
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat am 21. d. M. den Königlich spanischen Botschafter in Berlin Don Mendez de Vigo in feierlicher Audienz empfangen und aus dessen Händen das Schreiben entgegen⸗ enommen, durch welches derselbe am Mecklenburg⸗Strelitzer Pofe als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister beglaubigt wird. Während dem Botschafter dann von Ihrer Königlichen Hoheit der Frißheres Audienz er⸗ theilt wurde, empfing der Großherzog e enso und aus gleichem Anlaß den Kaiserlich russischen Botschafter Grafen von Osten⸗Sacken, welcher sodann ebenfalls von der Groß⸗ herzogin in Audienz empfangen wurde. Hierauf fand größere Galatafel im Schlosse statt.
8 Oesterreich 8
Der Bericht der Budget⸗Kommission des Herren⸗
auses beantragt unveränderte Annahme des Finanzgesetzes
be Jahr 1895 in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung.
Der Präsident des österreichischen Abgeordnetenhauses Freiherr von Chlumecky hat in Znaim bei einer Abend⸗ unterhaltung, welcher die dortigen Abgeordneten und zahlreiche Bürger der Stadt beiwohnten, eine Rede gehalten, worin er die letzten politischen Ereignisse, insbesondere den Zusammen⸗ bruch der Koalition besprach. Er vertheidigte die Harturg der vereinigten Deutschen Linken in der Cilli⸗Frage, sprach sich für die Wahlreform und gegen den Antisemitismus aus und erklärte, er sei überzeugt, daß die künftige Gestaltung der Dinge nicht ohne entsprechende Bedachtnahme auf die Bedeutung des deut⸗ sch en Elements im Volke erfolgen werde. Die Partei werde
ihr gewichtiges Wort erfolgreich in die parlamentarische Wag⸗ schale legen können, wenn sie es nicht durch ihr Verhalten unmöglich mache. Am Schluß seiner Rede, welche mit großem Beifall aufgenommen wurde, forderte Freiherr von Chlumecky die deutschliberalen Wähler zur Einigkeit und zum Vertrauen in ihre Abgeordneten auf. “
Großbritannien und Irland. 8
Bis heute früh waren die Ergebnisse von 559 Wahlen bekannt. Gewählt wurden: 364 Unionisten, 127 Liberale 9 Parnelliten, 57 Anti⸗Parnelliten und 2 Mitglieder der Arbeiterpartei. Die Unionisten gewannen 91, die Liberalen 18 Wahlsitze. Sir W. Harcourt wurde in West⸗ Monmouthshire gewählt. “
“
Die Taufe der Prinzessin Irina Alexandrowna ist, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, auf morgen in Alexandria bei Peterhof festgesetzt. Der Taufe werden bei⸗ wohnen: der Kaiser, die Kaiserin, die anderen Mitglieder des Kaiserlichen Hauses, die Königin von Griechenland, der Fürst und die Fürstin zu Schaumburg⸗Lippe, die Hofwürdenträger und die hohen Beamten.
Die abessinische Gesandtschaft war am Montag im Lager von Krasnoje Selo, wo sie dem Großfürsten und der Großfürstin Wladimir vorgestellt wurde und sodann militärischen Uebungen beiwohnte. Nachher war die Ge⸗ sandtschaft zu einem Frühstück bei dem Großfürsten Wladimir geladen. Zum Schluß wurden ihr die Reiterspiele der Kosaken des Kaiserlichen Convois gezeigt. — Dem „Swjet“ wird mitgetheilt, daß die abessinische Gesandtschaft den Wunsch aus⸗ gedrückt habe, daß russische Unternehmer nach Abessinien kämen, um dort Werkstätten und kleinere Fabriken zu errichten.
Italien.
Bei der gestern in der Deputirtenkammer fortgesetzten Berathung der vom Schatzamt befürworteten Maßnahmen fand eine lange Debatte über den Artikel 26, betreffend die Sanktion des Abkommens zwischen dem Schatzamt und der italienischen Bank bezüglich des Schatzdienstes, statt. Der Deputirte Placido beantragte ein Amendement n Gunsten der Meridionalbanken. Der Minister⸗Präsident Crispi be⸗ kämpfte das Amendement Placido, welches schließlich mit 155 gegen 44 Stimmen verworfen wurde. Die Sitzung wurde sodann aufgehoben.
Die „Agenzia Stefani“ meldet aus Jerusalem von gestern, daß außer den Mitgliedern der Brüderschaft der abessinischen Katholiken auch die Katholiken von Schoa und die Kopten des Klosters von Deire⸗Sultan ein⸗ schließlich zweier Sekretäre und eines Superiors von Gondar, welche jüngst in Schoa angekommen seien, italienischen Schutz nachgesucht und erhalten hätten.
Der Papst hat, wie „W. T. B.“ meldet, beschlossen, französische Missionare des „Ordens von der Himmel⸗ fahrt Mariä“ mit der Leitung der in Konstantinopel und Kadiköi bestehenden Pfarren des griechischen Ritus und der u denselben gehörigen Schulen zu betrauen, in welchen letzteren sie den Unterricht in den Gymnasialfächern ertheilen werden. Ferner hat der Vatikan im Prinzip beschlossen, unter Mitwirkung des französischen Comités für die Verbreitung des Glaubens die Errichtung einer Anstalt für höhen literarische und theologische Studien in Konstantinopel zur Vervollkommnung des griechischen Klerus eifrigst zu fördern.
8 Niederlande. Das niederländische Geschwader, welches nach Marokko entsandt war, ist, dem „W. T. T.“ zufolge, gestern von Cadix nach Amsterdam in See gegangen. Belgien.
Als der König gestern einem Ballspiel beiwohnte, wurde er mit den Rufen „Nieder mit dem Schulgesetz!“ empfangen, während andere mit dem Rufe „Es lebe der König!“ antworteten. Zehn Personen wurden verhaftet. Als die Menge die Ver⸗ hafteten befreien wollte, zog die Polizei die Seitengewehre, verwundete eine Person und nahm noch weitere Verhaftungen vor. Zehn von den Verhafteten werden wegen Majestäts⸗ beleidigung verfolgt werden. Sieben andere wurden wegen Verbreitung von Aufrufen ohne Angabe des Druckers unter Anklage gestellt.
Türkei.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Djeddah, ein Haufe von 150 Beduinen sei an Bord von fünf in der Nähe von Djeddah liegenden Lichterschiffen gedrungen und habe diese geplündert. Dabei seien neun Neger und sieben Matrosen schwer verwundet worden. 8
Griechenlanb.
Der König wird, der „Wien. Ztg.“ zufolge, alsbald nach
der für Ende dieser Woche zu erwartenden Rückkehr des Kron⸗ prinzen eine Reise nach dem Ausland antreten und sich zunächst um Kurgebrauch nach Aix⸗les⸗Bains begeben. Für die Dauer seiner Abwesenheit wird der Kronprinz die Regentschaft über⸗
nehmen. Blulgarien. 1
Aus Sofia berichtet „W. T. B.“, daß der zum Schutz mehrerer diplomatischen Agenten und der Wohnungen einiger Anhänger Stambulow's eingeführte Sicher⸗ heitsdienst fortdauere, besonders Nachts, obwohl keine Ruhe⸗ störungen versucht worden seien.
Die „Swoboda“ veröffentlicht eine Erklärung der An⸗ hänger Stambulow’s, wonach sich die Partei trotz des Todes ihres Führers nicht auflösen, sondern den Kampf für die Unabhängigkeit des Vaterlandes fortführen werde. Petkow, welcher die Führung der Partei übernom⸗ men hat, erklärt, das Varteiprogramm bleibe dasselbe wie bisher, nämlich Kampf gegen den russischen Einfluß und Hochhaltung des Grundsatzes der Unabhängigkeit Bulgariens. Bieses Programm wurde von allen Partei⸗ delegirten, die waren, angenommen. — In einem Artikel, betitelt: „Wer sind die Mörder Stambulow's?“ führt die „Swoboda“ eine Reihe angeblicher Thatsachen an, durch welche neuerdings ver⸗ sucht wird, dem Prinzen Ferdinand die Mitverantwortung für den Tod Stambulow'’s zuzuschieben. 8
Amerika. “
Dem Madrider „Imparcial“ wird aus Havanna ge⸗ meldet: Die Truppenabtheilung des Generals Navarro ser in Bayamo eingetroffen, ohne auf die Aufständischen gestoßen zu sein. Die Verbindungen zwischen Bayamo und Manza⸗ nillo seien wieder hergestellt. Ein amerikanisches Küsten⸗
8
zum Begräbniß Stambulow's gekommen
5
8 8
wachtschiff habe den Dampfer „Childo“, welcher sich mit einer Anzahl Freibeuter auf der Fahrt nach Cuba befunden habe, genommen. — Eine amtliche Depesche aus Havanna meldet, der General Lachambre sei am 21. d. M. mit den Abtheilungen Navarro und Aldave, bestehend aus 4000 In⸗ fanteristen, 300 Kavalleristen und 3 Kanonen, in Veginta “ Bayamo sei mit Lebensmitteln und Munition versehen.
Aus Rio de Janeiro berichtet das „Reuter'sche Bureau“: der Waffenstillstand mit dem Staate Rio Grande do
l sei verlängert worden.
Asien.
Eine in Madrid eingetroffene Depesch n den Phi⸗ lippinen meldet, daß sich auf Mindanao zwölf Häupt⸗ linge unterworfen hätten. 1
3 de sen-
Afrika. F 9
Aus Tanger ist in Paris die Nachricht eingetroffen, daß der dortige Vertreter des Sultans in auswärtigen An⸗ gelegenheiten Mohamed Torres die spanischen Marine⸗ Offiziere auf dem Dampfer des Sultans „Hassam“ verab⸗ schiedet habe. Der spanische Gesandte habe energischen Protest dagegen erhoben.
Nach einer Mittheilung der „Italia militare“ hätten die Engländer in den letzten Tagen 20 000 Gewehre be⸗ schlagnahmt, welche durch die britischen Besitzungen in Ost⸗Afrika nach Abessinien eingeführt werden sollten.
Eine aus Majunga vom Montag datierte Depesche des Generals Duchéèsne besagt, daß der Marsch auf Andriba zwar fortgesetzt werde, die Beschaffenheit des Weges aber große Schwierigkeiten verursache. Nichtsdestoweniger sei Andgiejie erreicht worden.
Parlamentarische Nachrichten.
Anmltliches Wahlresultat der am 20. Juli Reichstags⸗Stichwahl im 3. Posener Wahlkreise (Bomst⸗Meseritz): Es erhielten Rittergutsbesitzer von Dziem⸗ bowski, Meseritz, (Reichspartei) 9481 Stimmen, Propst Szymanski, Groß⸗Dammer, (Pole) 8817 Stimmen. Ersterer ist somit gewählt.
— Bei der am Montag im Fürstenthum Waldeck und Pyrmont vorgenommenen Reichstags⸗Stichwahlerhielten nach einer Meldung des „W. T. B.“ Müller (d. Refp.) 5069, Dr. Böttcher (nl.) 3952 Stimmen.
erfolgten
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Entwendung von fremden Briefen, um sie als Beweismittel in einem Prozeß zu benutzen, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 12. Februar 1895, als Diebstahl zu bestrafen, wenn der Thäter bei der Wegnahme der Briefe die Absicht hatte, sie sich zu dem erwähnten Zwecke anzu⸗ eignen. „Der Wille, sich ein Beweismittel zu schaffen, war der Beweggrund, durch den die Angeklagte zur Wegnahme der Briefe veranlaßt wurde, nicht aber die Absicht, welche sie bei der Wegnahme verfolgte. Ob nun diese Absicht die der Zueignung war, ob also die Angeklagte die Briefe an sich genommen hat, um darüber unter Aus⸗ schluß des Berechtigten wie ein Eigenthümer zu verfügen und daran die Rechte des Eigenthümers auszuüben, darüber hat sich die Vor⸗ instanz nicht ausgelassen. Sie hat, indem sie das Motiv der An⸗ geklagten für ausschlaggebend erachtete, übersehen, daß durch das Motiv eine Zueignungsabsicht nicht ausgeschlossen war.“ (4834/94.)
— Nach § 1 des Reichsgesetzes, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken, vom 20. April 1892, dürfen die nachbenannten Stoffe: nämlich lösliche Aluminiumsalze, Bayumverbindungen, Borsäure, Glycerin ꝛc. dem Wein, weinhaltigen oder weinähnlichen Getränken, welche bestimmt sind, anderen als Nahrungs⸗ oder Genußmittel zu dienen, bei oder nach der Herstellung nicht zugesetzt werden. Unter diese Bestimmung fällt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V. Strafsenats, vom 12. Fe⸗ bruar 1895, auch der sogenannte „Kunstwein“. „Das Gesetz ent⸗ hält in den §§ 1 und 2 gesundheitspolizeiliche, in den §§ 3 und 4 verkehrspolizeiliche Vorschriften, beschränkt mit Rücksicht hierauf die letzteren Paragraphen auf den Naturwein und dehnt in den ersteren seinen Schutz auch auf solche Getränke aus, welche zwar nicht Wein sind, wohl aber solchen enthalten oder ihm ähnlich sind; auch sie sollen vor Beimischungen gewahrt werden, welche das Getränk zu einem der menschlichen Gesundbeit schädlichen machen können. Allerdings ge⸗ denkt der § 1 a. a. O. nicht besonders des Kunstweins, es scheitert jedoch der aus diesem Umstande vom Angeklagten dahin gezogene Schluß, daß der Paragraph nur dem Naturwein seinen Charakter wahren wolle, an der Fassung des Paragraphen, wonach dem Natur⸗ wein das weinähnliche Getränk zur Seite gestellt ist. Unter den weinähnlichen sind aber, mit Rücksicht auf den gesundheitspolizeilichen Charakter der Vorschrift, alle diejenigen zum menschlichen Genuß be⸗ stimmten Getränke zu verstehen, welche, sei es durch die Art ibrer Herstellung oder durch ihr Aussehen oder ihren Geschmack, dem Wein mehr oder weniger gleichen oder eine Nachahmung desselben dar⸗ stellen.“ (12/95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Bei Ausmittlung des Ertrags für die Heranziehung zur Ge⸗ werbesteuer kommen nach § 22 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 alle Betriebskosten und die Abschreibungen, welche einer angemessenen Berücksichtigung der Werthver⸗ minderung entsprechen, in Abzug. In Bezug auf diese Be⸗ stimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, VI. Senat, I. Kammer, durch Entscheidung vom 17. Januar 1895 ausgesprochen, daß Ab⸗ schreibungen gestattet sind für diejenigen zum gewerblichen Ver⸗ mögen gehörenden Aktiva, welche überhaupt einer Werthverminderung fähig sind, bis zur Erreichung der durch den wirklichen Werth zur Zeit der Abschreibung gebildeten Grenze, daß dagegen der diese Grenze nach unten hin überschreitende Buchwerth für die Ab⸗ schreibungen nicht maßgebend ist; hiernach ist auch eine Abschreibung auf Patente an sich zulässig. „Wenn der § 22 a. a. O. die Ab⸗ schreibungen, welche einer angemessenen Berücksichtigung der Werth⸗ verminderung entsprechen“, zuläßt, so kann für die Auslegung dieser Vorschrift nicht etwa auf den § 14 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 zurückgegangen werden, da dort nur die „regel⸗ mäßigen jährlichen Abschreibungen“ zugelassen werden. Aus dem Bericht der zur Berathung des Entwurfs des Gewerbesteuer⸗ esetzes gebildeten Kommission des Abgeordnetenhauses ergiebt sich mit Bestimmtheit, daß die Streichung des im § 22 der Regierungs⸗ vorlage enthaltenen Worts „regelmäßig“ erfolgt und die jetzige Fassung der auf die Abschreibungen bezüglichen Bestimmungen des § 22 ge⸗ wählt ist, um die Abschreibungen in einem erweiterten nmfh namentlich auch andere als „regelmäßige“, vor allem aber auch Ab⸗ schreibungen auf Patente zuzulassen. — Nach der jetzigen Fassung im § 22 ist anzunehmen, daß für die Zulässigkeit und das Maß der Ab⸗ schreibungen der auch für die Aufstellung kaufmännischer Bilanzen
maßgebende wirkliche Werth entscheidend ist. Abschreibungen sind gestattet für diejenigen zum gewerblichen Vermögen gehörenden Aktiva, welche überhaupt einer Werthverminderung fähig sind, bis zur Erreichung der durch den wirklichen Werth zur Zeit der Abschreibung gebildeten Grenze. Hat der Buchwerth diese Grenze bereits errcicht oder nach unten hin überschritten, so ist eine weitere Abschreibung, wenn sie auch nach allgemeinen kauf⸗ männischen Grundsätzen oder besonderen geschäftlichen Rücksichten gerechtfertigt sein sollte, doch nach § 22 a. a. O. nicht abzugsfähig. — Hiernach ist auch eine e Patente an sich zulässig; denn daß hinsichtlich dieser mit dem Ablauf der Zeit, wofür sie er⸗ theilt sind, eine fortschreitende Werthverminderung eintritt, insoweit also die allgemeine Voraussetzung des § 22 zutrifft, kann einem Zweifel nicht unterliegen.“ (VI. G. 564/94.)
Statistik und Volkswirthschaft. 3 Zur Arbeiterbewegung.
Aus Solingen wird der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ zur Lohn⸗ bewegung der Arbeiter der Taschen⸗ und Federmesser⸗ Industrie (vgl. Nr. 166 d. Bl.) geschrieben: Am Sonntag fand eine Versammlung des Verbands sämmtlicher in der Solinger Taschen⸗ und Federmesser⸗Industrie thätigen Arbeiter statt, um darüber Beschluß zu fassen, ob der Verband in Gemeinschaft mit den Reidern in den Ausstand eintreten solle oder nicht, damit die trotz des neuen Preisverzeichnisses vorgekommenen Unregelmäßigkeiten in der Bezahlung der Reiderarbeit abgestellt würden. Die Verbands⸗ versammlung beschloß jedoch nach mehrstündiger Berathung, nicht ohne weiteres in den Ausstand einzutreten, sondern die weitere Regelung der Sache den Reidern zu überlassen. Die letzteren traten daraufhin am Montag zu einer Generalversammlung zusammen. In dieser Versammlung wurden wieder eine Menge Unregelmäßigkeiten in der Bezahlung zur Sprache gebracht, und nach längerer Berathung wurde beschlossen, in den Ausstand einzutreten, und zwar wurde dieser Beschluß einstimmig gefaßt. Es wurde eine Kommission ge⸗ wählt, die den Auftrag hat, diejenigen Fabrikanten, die angeblich gegen das Preisverzeichniß verstoßen haben, zu befragen, ob sie gewillt seien, sofort der Kommission den zu wenig gezahlten Preis auszu⸗ zahlen und sämmtliche Uebelstände abzustellen. Im Weigerungsfalle hat die Kommission die Berechtigung, sofort gegen diese Fabrikanten den Ausstand zu erklären.
In Halle a. S. dauert der Ausstand der Bauarbeiter, wie die „Mgdb. Ztg.“ berichtet, ziemlich urxverändert fort. Von den etwa 800 Maurern, die vor dem Ausstand in Halle arbeiteten, sind etwa 550 ausständig geworden, während 50 zu dem geforderten Mindestlohn von 40 ₰ beschäftigt wurden und 200 gegen niedrigeren Lohn weiterarbeiteten. Von den Ausständigen sind 200 abgereist, 160 erhalten Unterstützung aus der Ausstandskasse, 200 haben, da ihnen 40 4 Stundenlohn gewährt sind, die Arbeit wieder aufgenommen. Die Innungsmeister sollen nicht gewillt sein, das Gewerbegericht als Einigungsamt anzurufen, da sie hoffen, daß der Ausstand bald, be⸗ sonders durch Zuzug auswärtiger Gesellen, ein Ende zu ihren Gunsten nehmen werde. (Vgl. Nr. 170 d. Bl.)
In Leipzig ist, wie die „Lpz. Ztg.“ berichtet, der drohende Ausstand der Steinmetzgehilfen wgl. Nr. 172 d. Bl.) noch beigelegt worden. Vor einer Versammlung von 200 Ge⸗
ilfen wurde am Montag ein Schreiben der Innung ver⸗ lesen, in welchem diese den Vorschlag macht, gewisse besonders sorg⸗ fältig auszuführende „scharrierte“ Arbeiten, die aber dann im voraus als solche zu bezeichnen wären, mit 2 ℳ 40 ₰ für den Quadrat⸗ meter, andere scharrierte Arbeiten aber mit 2 ℳ zu bezahlen. Die Versammlung erklärte sich hiermit einverstanden und die Streitig⸗ keiten für beigelegt.
In Dresden haben, wie der „Vorwärts⸗ mittheilt, die Polierer der Möbelfabrik von Greifenhagen Nachflg. (Gröschel u. Pfeifer) wegen Lohnkürzung die Arbeit einzestellt.
In Mannheim befinden sich nach einer Mittheilung desselben Blattes die Stuhlmacher der Fesenbecker’schen Werkstatt wegen Herabsetzung des Accordlohns im Ausstand.
Hier in Berlin nahm eine Lackierer⸗Versammlung am Montag folgende, von der Berliner „Volks⸗Ztg.“ mitgetheilte Ent⸗ schließung an: Die Versammlung beschließt, in eine Lohnbewegung einzutreten, deren Beginn in einer späteren Versammlung festgesetzt werden soll; inzwischen sollen Sammlungen für einen Ausstandsfonds eingeleitet werden.
Aus Przemypsl wird der „N. Pr. Ztg.“ telegraphisch gemeldet: Die Maurer, Ziegelarbeiter, Zimmerleute und Müller⸗
zusammen 2000 Mann, sind in ein
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Zur Erlangung von Skizzen für ein Völkerschlacht⸗ National⸗Denkmal bei Leipzig schreibt dem „Zentr.⸗Bl. d. Bauv.“ zufolge der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Patrioten⸗ bundes zur Errichtung dieses Denkmals eine „Vorkonkurrenz“ unter den deutschen Künstlern aus. Für Preise sind 5000 ℳ ausgesetzt,
deren Vertheilung dem Ermessen der Preisrichter überlassen bleibt. Doch soll der erste Preis nicht unter 2000 ℳ betragen. Zu den zehn Preis⸗ richtern gehören die Architekten Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Ende in Berlin, Baurath, Professor Weißbach in Dresden, Baurath A. Roßbach, Land⸗Bauinspektor L. Hoffmann, Wofessor C. Weichardt, Clemens Thieme und der Bildhauer Professor M. zur Straßen in Leipzig. Programm und Unterlagspläne sind von Herrn Thieme, Leipzig, An der Pleiße 12, gegen Zahlung von 3 ℳ zu beziehen. An denselben Herrn hat die Einsendung der Entwürfe bis zum 15. November d. J., Abends 6 Uhr, zu erfolgen.
— Für die Erweiterung und den Umbau des Rath⸗ hauses in Basel hat, nach einer Mittheilung des „Zentr.⸗Bl. d. Bauv.“, das Baudepartement des Kantons Basel⸗Stadt eine allge⸗ meine „Ideenkonkurrenz“ ausgeschrieben. Dem aus den Herren Professor H. Auer in Bern, Münster⸗Baumeister Professor von Beyer in Ulm, Professor Dr. Blunschli in Zürich, Professor Dr. Burckhardt⸗Finsler und Regierungs⸗Rath Reese in Basel zu⸗ sammengesetzten hrevgerc stehen 5000 Fr. zur Auszeichnung der drei bis vier besten Entwürfe zur u“ Die Wettbewerbs⸗ Unterlagen können vom Sekretariat des Baudepartements kostenfrei bezogen werden; an diese Stelle sind auch die 31. Dezember d. J. einzuliefern. 8
— Wie der Münch. „Allg. Ztg.“ zufolge verlautet, hat Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent von Bayern die Genehmigung des von dem Ober⸗Hof⸗Baurath J. Hofmann ausgearbeiteten Projekts zu einer Votivkirche für König Ludwig II. (vpgl. Nr. 164 d. Bl.) zurückgezogen. An Stelle der in romanischem Stil gedachten Kirche und der Treppenanlage soll ein im bayerischen Barock⸗ oder Rokokostil gehaltener Zentralbau mit Kuppel treten, der, mit der um⸗ gebenden Natur übereinstimmend, den Neigungen des verstorbenen Königs in seinen späteren Jahren Ausdruck geben würde.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Saatenstand in Ungarn. Aus Budapest, 21. d. M., wird der „Wien. Ztg.“ gemeldet:
Arbeiten bis zum
Nach den beim Ackerbau⸗Ministerium bis zum 15. Juli eingelangten
Berichten ist der Saatenstand folgender: In der ersten Hälfte des laufenden Monats, bis zum 14., herrschte wechselndes Wetter mit öfterem Regen und stürmischen Winden. Auch Hagelschläge kamen an mehreren Orten vor und verursachten beträchtlichen Schaden. Der Schaden, den der Brand verursachte, ist größer als die Einbuße durch den Rost, und beträgt die Menge des brandigen Weizens 10 bis 13 %, an einzelnen Stellen sogar 40 %. Auch Würmer haben die Saaten beschädigt. Die Folge der zahlreichen Schäden ist, daß der Ertrag des Herbst⸗ und Frühjahrsgetreides ganz verschiedenartig ausfällt. Es ist bereits vorauszusehen, daß die
Ernte keineswegs über das Mittel hinausgeben wird.
. Weizen ist noch am besten, wird jedoch, wenn die Hitze anhält, unter Mittel bleiben. Von dem Frühjahrsanbau haben sich Gerste und Hafer gebessert. In Weizen hat die drückende Hitze, namentlich jenseits der Donau, einen Schaden von 10 bis 25 %, hier und da von 30 bis 35 % verursacht. Nach den bisherigen Probedruschen kann man konstatieren, daß der bise⸗ Weizen zwischen 78 bis 82 kg wiegt und daß dessen Farbe nichts zu wünschen übrig läßt. Nachdem mit Heiven 5 300000 Katastral⸗ joch bebaut sind und die Ernte im Durchschnitt über 7 Meter⸗Ztr. beträgt, wird das Resultat dem des Vorjahres gleichkommen. Der Drusch hat im Alföld und am rechten Donau⸗Ufer begonnen. Früh⸗ jahrs⸗Weizen steht gut genug. Das Territorium von Korn und Halb⸗ frucht ist geringer als im vorigen Jahre, hauptsächlich aus dem Grunde, weil im Laufe des Winters sehr viel Herbst⸗Kornsaaten zu Grunde gingen und auch das Frühjahr nicht sehr günstig war, sodaß besonders im Osten viele Saaten umgeackert wurden. Wahrscheinlich betrug das Kornterritorium 1,62 bis 1,73 Millionen Katastraljoch. Die Ernte ist im besten Zuge. An vielen Stellen ist das Herbst⸗ Korn schon ganz geschnitten. Wegen der Qualität kann man mit Ausnahme einzelner Komitate kaum eine Klage hören. Das zu er⸗ wartende Ergebniß bewegt sich per Katastraljoch zwischen 5,60 bis 6 Ztr. Herbst⸗Gerste wird nur noch in den oberen, besonders in den gebirgigen Gegenden geschnitten, während anderswo die Ernte zumeist schon beendet ist. Der Ertrag war verschieden. An vielen Stellen hat der Brand geschadet, sodaß selbst bei befriedigendem quantitativen Ergebniß die Qualität nicht überall zufriedenstellend ist. Frühjahrs⸗ Gerste ist gut in die Aehren geschossen, nur sind diese, da das Stroh niedrig ist, zumeist klein, sodaß hinsichtlich der Quantität höchstens eine Mittelernte zu erwarten ist. Brand und in geringem Maß auch Rost haben geschadet. Ersterer hat stellenweise 25 bis 30 % Verlust verursacht. Wo der Brand nicht verheerend aufgetreten ist, ist die Qualität gut, und es wird auch Braugerste reichlich geben, da die Körner schön und weiß sind. Auch Frühjahrs⸗Gerste wird schon geschnitten. Das bebaute Territorium beträgt 1,84 Millionen Katastraljoch. Die Aussicht hat sich wohl gebessert; doch wird der Ertrag weit hinter dem vorjährigen zurückbleiben. Auch Hafer hat sich gebessert. Das schöne Wetter hat in wenigen Tagen viel zur Reife gebracht, sodaß man wahrscheinlich schon in einigen Tagen an den Schnitt wird gehen können. Der Hafer wurde weniger von Elementarschäden betroffen wie z. B. die Gerste, sodaß der Rost hier keine Verbreitung gefunden hat. Das mit Hafer bepflanzte Gebiet kann auf 1,72 Millionen Katastraljoch ver⸗ anschlagt werden. Die Durchschnittsernte im Lande wird mit 6 Meter⸗Ztr. per Katastraljoch beziffert.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ 8 vcb4“
SISpanien. 1 8
Durch Königliche Verordnung vom 17. d. M. ist die gegen Santos und Rio de Janeiro angeordnete Quarantäne unter den üblichen Bedingungen aufgehoben worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 51 vom 27. Februar und Nr. 53 vom 1. März d. J.) Eine ministerielle Verfügung von demselben Tage hebt die für Herkünfte aus San Pablo (Brasilien) bestehende dreitägige Beobachtung auf. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 286 vom 5. Dezember v. J) Hinterindien. Laut Bekanntmachung des Gouverneurs von Singapore vom 20. v. M. sind die gegen Bangkok wegen dort ausgebrochener Cholera an⸗ geordneten Schutzmaßregeln (vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 138 vom 12. v. M.) sowie die gegen den Hafen von Swatow angeordneten Schutzmaßregeln gegen Einschleppung der Beulenpest (vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 138 vom 12. v. M.) wieder aufgehoben worden.
Der Eesundheitsstand in Berlin war in der Woche vom 7. bis 13. Juli ein der Vorwoche ähnlicher, und auch die Sterblichkeit blieb fast die gleich große wie in der Vorwoche; von je 1000 Ein⸗ wohnern starben, aufs Jahr berechnet, 21,6. — Unter den Todesursachen waren es zumeist akute Darmkrankheiten, die besonders unter den Kindern im ersten und zweiten Lebensjahre viele Opfer forderten, obwohl die Zahl derselben (239 gegen 250) ein wenig kleiner als in der vorhergegangenen Woche war. Die Betheiligung des Säuglings⸗ alters an der Gesammtsterblichkeit war, obwohl eine hohe, doch etwas kleiner als in der Vorwoche; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 101 Säuglinge. — Unter den Infektionskrankheiten waren Erkrankungen an Unterleibs⸗ wyphus selten, Erkrankungen an Masern und Scharlach etwas seltener, an Diphtherie ein wenig häufiger als in der Vorwoche; und zwar kamen Erkrankungen an Masern aus Moabit, an Scharlach aus dem Stralauer Viertel, an Diphtherie aus der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel, dem Wedding und ganz besonders aus der Rosenthaler Vorstadt am zahlreichsten zur Anzeige. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 5 bekannt; auch eine Erkrankung an enick⸗ starre gelangte zur Meldung. In beschränkter Zahl blieben rosen⸗ artige Entzündungen des Zellgewebes der Haut; auch Erkrankungen an Keuchhusten, die, sowie akute Entzündungen der Athmungsorgane, etwas häufiger zum Tode führten, waren nicht zahlreicher. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten im Vergleich zur Vor⸗ woche gleichfalls keine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen. 1 Handel und Gewerbe. Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Overschlesien. 8
An der Ruhr sind am 23. d. M. gestellt 11 848, nicht rechtzeitig gestellt 36 Wagen.
In Oberschlesien sind am 22. d. M. gestellt 4147, nicht recht⸗ jeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Koͤniglichen Amtsgericht I Berlin standen am 22. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Lübecker⸗ straße 27, dem Tischlermeister Herm. Streu gehörig, Fläͤche 11,43 a, Nutzungswerth 14 060 ℳ; für das Meistgebot von 260 9900 ℳ wurde der Maurermeister Herm. Stutz, Bellealliancestraße 100, Ersteher. — Camphausenstraße 16, dem Fabrikanten Reinhard Mohr gehörig, Fläche 9,48 a; Ersteher wurde der Steinhändler Ernst Vogel, Planufer 1, für das Meistgebot von 151 500 ℳ — Borsig⸗ straße 28, Ecke Tieckstraße 12/13, dem Kaufmann Matth. Fr. Sirtaine gehörig, Fläche 8,55 a, Nutzungswerth 22 700 ℳ; für das Meistsebat von 347 500 ℳ wurden der Rentier H. Unkrott, Prinzen⸗Allee 89, und der Kaufmann Isaac Raczinski zu Char⸗ lottenburg Ersteher.
— Am 2. Juli d. J. fand unter dem 8 des Handels⸗ Ministers Freiherrn von Berlepsch und unter Betheiligung der Direktoren aller preußischen Webeschulen, einer größeren Jahl von Fabrikanten der Textilbranche sowie einiger anderer achverständiger eine Berathung von Webeschulangelegenheiten statt, in der die vom Minister vorgeschlagenen Reformen bei der überwiegenden Mehrzahl der Theilnehmer volle Zustimmung fanden. Danach wird das Lehrziel der⸗ jenigen Anstalten, die es sich bisher zur Aufgabe gemacht hatten, Fabrikanten in allen soweigen der Textilindustrie auszubilden, beschränkt und den Bedürfnissen desjenigen Industriezweiges angepaßt werden, der am Schulort selbst und in dessen näherer Umgebung besonders vertreten ist. Auch soll künftig zwischen solchen Schulen, die nur Werkmeister, und solchen, die auch Fabrikanten und Fabrikdirektoren ausbilden, noch schärfer als bisher unterschieden werden. Die letzteren Anstalten heißen fortan „höhere Webeschulen“, erstere „Webeschulen“; die Bezeichnung „Werkmeisterschule für Weber’ fällt fort. An den höheren Webeschulen wer⸗ den außer den „Fabrikantenkursen“ und „Werkmeisterkursen“ nach Bedarf noch besondere Kurse für Musterzeichner und Textiltechniker ein⸗ Prichtet, auch ist die Verbindung der höheren Webeschulen mit
pinnerei⸗, Färberei⸗ und Appreturschulen in Aussicht genommen. Wo genügende Betheiligung vorhanden ist, sind noch besondere Kurse für Kaufleute vorzusehen. Die Ei icht ung höherer Webeschulen ist
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