Salzsteuer 10 525 012 ℳ (+ 395 820 ℳ), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 4 848 955 ℳ (— 825 114 ℳ), e Jen von Branntwein und Zuschlag zu der⸗ selben 25 250 626 ℳ (+ 786 325 ℳ), Brausteuer und Ueber⸗
gangsabgabe von Bier 6 778 551 ℳ (+ 170 861 ℳ); Summe Spielkartenstempel
152 253 785 ℳ (+ 8151 211 ℳ). — 385 158 ℳ (+ 57 969 ℳ). 1
Der General⸗Lieutenant Edler von der Planitz,
General⸗Inspekteur der Fuß⸗Artillerie, ist hierher zurückgekehrt.
Der Königliche Gesandte in Weimar, Geheime Legations⸗
ath Raschdau ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten
rlaub nach Weimar zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Fünli 25. Juli. 8 1 von Fürstenstein haben die Landstände heute den Landrath von Seydewitz⸗Görlitz zum Landeshauptmann der Ober⸗Lausitz gewählt. 8 . Württemberg. 1 Jhre Majestät die Königin ist gestern zum Besuch Allerhöchstihrer Eltern von Bebenhausen nach Ratiboritz in Böhmen abgereist. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
In der vergangenen Nacht ist die Prinzessin Cle⸗ entine von Sachsen⸗Coburg, heute früh der Prinz nd die Prinzessin Ferdinand in Coburg eingetroffen, um
der Trauerfeier für den verstorbenen Prinzen August beizu⸗
Die Neuwahlen zum Landtag sind auf den 17. Sep⸗ tember angesetzt worden.
Elsaß⸗Lothringen.
8 In der am 24. d. M. ausgegebenen Nr. 15 des „Gesetz⸗
blattes für Elsaß⸗Lothringen“ werden die Gesetze, betreffend
die Sparkassen und betreffend die Gebäudesteuer, ver⸗
8 8
Oesterreich⸗Ung üSn.
Die Kaiserin ist vorgestern Abend von Bartfeld in Ischl eingetroffen.
In der gestrigen Sitzung des österreichischen Herren⸗ hauses (über die bereits gestern unter den nach Schluß der Redaktion eingetroffenen Depeschen kurz berichtet wurde) nahm vor dem Grafen Falkenhayn der Abg. Unger das Wort und
poerlas namens der Verfassungspartei eine Erklärung, worin die
Einstellung des Budgetpostens Eilli bedauert wird. Den pädagogisch⸗ praktischen Rücksichten hätte durch die Errichtung eines sloveni⸗ schen Gymnasiums an einem andern Orte entsprochen werden können. Ebenso bedauere die Partei, daß weder das Votum des steierischen Landtages noch der Umstand beachtet worden sei, daß die Regierung dem steierischen Landesausschuß in dieser Angelegenheit kein Gutachten abverlangt habe, zumal dadurch die Annäherung beider Volksstämme gestört und die gegenseitige Erbitterung und Anfeindung gesteigert würden. Gleichwohl beantrage seine Partei nicht die Streichung des Budget⸗ postens, im Bewußtsein der patriotischen Pflicht, die Erledigung des Budgets nicht zu verzögern. Nach der bereits gemeldeten Rede des Grafen Falkenhayn erklärte der Abg. Graf Meran im Namen der Mittelpartei, daß sich diese vollinhaltlich der Erklärung des Abg. Unger anschließe. 8 Der frühere Finanz⸗Minister Dr. von Plener, welcher sein Mandat als Abgeordneter der Egerer Handelskammer niedergelegt hat, verabschiedete sich gestern von derselben in einer längeren, mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Rede, worin er die Entstehung und die Auflösung der Koalition erörterte. Der Angelegenheit des slovenischen Gymnasiums in Cilli sei anfangs von der deutsch⸗liberalen Partei nicht die Bedeutung bei⸗ gelegt worden, die sie im Laufe der Zeit erhalten habe. Da es der Partei nicht geglückt sei, eine befriedigende Lösung der Cillier Frage herbeizuführen, sei es ihm richtiger erschienen, an der weiteren Entwicklung der gegenwärtigen Lage nicht mehr theilzunehmen. Wenn er bei dem Ausscheiden aus dem Parlament ein Staatsamt annehme, welches der Kaiser ihm ver⸗ liehen habe, so entspreche dies mehr seiner Vergangenheit als ein änzliches Zurückziehen in das Privatleben. Redner erklärte erner, er blicke mit Freuden auf seine ministerielle Thätigkeit zurück, und berührte dann die Steuer⸗ und Valuta⸗Reform. Zum Schluß verabschiedete er sich dankend von der Handels⸗ kammer und sagte, er gebe die Hoffnung nicht auf, das Heil, das er Oesterreich wünsche, noch lebendig und wirklich vor sich zu sehen.
Die Handelskammer zu Eger hat eine Adresse an Dr. von Plener angenommen, worin ein Rückblick auf dessen 23 jährige, erfolgreiche und ruhmvolle parlamentarische Thätigkeit geworfen wird. Freund und Feind, so heißt es in der Adresse, seien einig in der Anerkennung seines makellosen Charakters. Die Wähler hofften, daß das politische Wirken Dr. von Plener's nicht abgeschlossen sei, und daß seine be⸗ währte Kraft dem öffentlichen Leben baldmöglichst werde zurückgegeben werden.
Großbritannien und Irland.
Bis gestern Abend 11 Uhr waren gewählt: 393 Unio⸗ nisten, 156 Liberale, 10 Parnelliten, 62 Anti⸗ Parnelliten und 2 Kandidaten der Arbeiterpartei. Die Unionisten gewannen 101, die Liberalen 20 Sitze.
Rußland.
Das Ministerium für Volksaufklärung beab⸗ sichtigt, den St. Petersburger Blättern zufolge, demnächst den obligatorischen Elementar⸗Schulbesuch in den Gou⸗ vernements Charkow, Poltawa, Kursk und Woronesh. versuchsweise einzuführen.
Der „Tiflißky Listok“ verzeichnet das Gerücht, der gegen⸗ wärtig zum Kurgebrauch in den nordkaukasischen Bädern weilende Emir von Buchara habe die russische Regierung ersucht, ihm wegen seiner zerrütteten Gesundheit zu gestatten, daß er in einem Orte des Kaukasus beständig seinen Auf⸗ enthalt nehmen dürfe. Buchara, so wird hinzugefügt, werde von den Ministern unter Leitung des Emirs regiert werden. 1 8g
An Stelle des verstorbenen Grafen
In der gestrigen Vormittagssitzung der Deputirten⸗ kammer beantwortete der Minister des Auswärtigen Baron Blanc zahlreiche Anfragen über Afrika, welche der Be⸗ rathung des Budgets der auswärtigen Angelegenheiten voraufgingen. Baron Blanc gedachte zunächst der bevor⸗ stehenden Ankunft des Gouverneurs der Erythräischen Kolonie, Generals Baratieri, und theilte mit, daß derselbe nach Rom komme, um sich zu erholen und mit der Regierung zu konferieren. Was die Anfrage über den Vertrag von Uccialli anbelange, so bemerkte der Minister, daß Deutsch⸗ land, England, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Portugal und Schweden von der ihnen in Gemäßheit des Berliner Ver⸗ trages gemachten Notifizierung des Artikels 17 des Vertrages von Uccialli Kenntniß genommen hätten. Was Rußland betreffe, so habe es den Empfang der Notifikation vom 30. November 1889 in einer Note des damaligen Ministers des Aeußern von Giers bestätigt, der hinzugefügt habe: „Da diese Mittbeilung dem Kaiserlichen Kabinet Anregung zu einigen Bemerkungen gegeben hat, so wurde Rußlands Bohschafter ermächtigt, der italienischen Re⸗ gierung hiervon Kenntniß zu geben.“ Der Minister Blanc ver⸗ wies auf das Grünbuch, dem zufolge feststehe, daß sich diese Bemerkung einfach auf den vom Vertreter der Türkei bei der Berliner Konferenz mit Bezug auf die Besitzungen des Sultans ge⸗ machten Vorbehalt bezogen habe. Rußland habe keinerlei sonstige Bemerkungen gemacht; somit sei die rechtliche Stellung Italiens in Aethiopien auch gegenüber den anderen Völkern rechtskräftig hergestellt. Als später Italien der russischen Re⸗ ierung die zwischen Italien und Großbritannien vereinbarten Abgrenzungs⸗Protokolle mitgetheilt habe, habe Rußland erklärt, daß es beece fremd bleiben wolle. Italien habe diese Er⸗ klärung der Nichtantheilnahme zur Kenntniß genommen, soweit die Vergangenheit in Frage komme. Hinsichtlich der derzeitigen Position Italiens sagte der Minister, daß Rußland der italie⸗ nischen Regierung erklärt habe, in Aethiopien nur religiöse Interessen zu verfolgen. Demgemäß habe sich die italienische Regierung, welche mit aufrichtiger Genugthuung die aposto⸗ lische Präfektur in der erythräischen Kolonie begrüße, darauf beschränkt, den Lazaristen keinerlei Vortheile gegenüber den Popen einzuräumen. Der Minister erinnerte weiter daran, daß Menelik es nur der bewaffneten Unterstützung der Italiener danke, wenn er Negus sei: einer Unterstützung, welche ihm unter der Bedingung gewährt worden sei, daß er die Gesetze gegen die Sklaverei respektiere und immer⸗ währende Freundschaft für Italien bethätige. Italien habe den Negus auf der Brüsseler Konferenz vertreten, und an⸗ gesichts der gehörig notifizierten Verträge von Ueccialli hätten die Launen Menelik's keinen Werth. Der Minister wies die Legitimität der Situation Italiens in Aethiopien nach und erklärte, Italien habe Beweise für den Ver⸗ rath Menelik's in dessen Korrespondenz mit Bathagos und Ras Mangascha. Niemand könne zwischen Menelik und Italien intervenieren. Der Minister legte darauf ein Grünbuch vor, welches alle Fragen hinsichtlich Italienisch⸗ Afrika, auch in dessen Beziehungen zu anderen Mächten be⸗ handelt. Er sagte, daß er ein weiteres Grünbuch im No⸗ vember vorlegen werde, und ersuchte die Kammer, ihm zu gestatten, bezüglich der ferneren Unterhandlungen Zurückhaltung zu beobachten. Der Minister theilte ferner mit, daß ein Abkommen mit den anglo⸗-⸗egyptischen Behörden unterzeichnet worden sei, welches eine praktischere Ab⸗ steckung der Nordgrenze bezwecke, um die Wiederholung von Zu⸗ sammenstößen zwischen den dort ansässigen Stämmen zu ver⸗ hindern. Er theilte weiter mit, daß England sowohl als Deutschland Maßnahmen getroffen hätten, um den Uebergang von Waffen aus ihren Besitzungen nach Aethiopien zu ver⸗ hindern, und fügte hinzu, daß, nachdem er den Signatar⸗ mächten der Brüsseler Akte die Wiederaufnahme des Sklaven⸗ handels seitens Menelik's notifiziert habe, Belgien, der Congo⸗ staat, Spanien, Holland, die Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika, Dänemark und Portugal den Empfang der Notifikation bestätigt hätten. Endlich habe die französische Regierung, deren Besitzungen in Obok an die italienischen grenzten, nachdem sie zu wiederholten Malen erklärt habe, den privaten Intriguen jener Individuen vollkommen fern zu stehen, welche sich die Miene gäben, die Politik Frankreichs durch eine Spekulation auf Menelik zu kompromittieren, zu Beginn des Feldzugs in Madagaskar ein Verbot erlassen, in Frankreich Waffen und Munition für das Ausland anzukaufen, und der italienischen Re⸗ gierung gegenüber versichert, daß sie es sich in ihrem eigenen Interesse zur Richtschnur mache, soweit die Gesetz⸗ gebung es ermögliche, Verfügungen zu treffen, damit Aethiopien keine Waffen oder Munition über Obok erhalte. Italien seinerseits, bemerkte der Minister, habd in loyaler Weise für seine freundnachbarlichen Beziehungen zu Frankreich in jenen Regionen die Haltung angenommen, welche der⸗ jenigen analog sei, die es in der handelspolitischen Frage eingenommen habe, als es erklärte, daß es vollständig von Frankreich abhinge, wieder die gegenseitige Behandlung als meistbegünstigte Nation herzustellen. Ebenso hänge es ganz und gar von Frankreich ab, jetzt die französischerseits vor⸗ geschlagenen und italienischerseits im Mai 1891 acceptierten Grenzen auszuführen. Der Minister entwarf sodann ein befriedigendes Bild von der Lage der italienischen Kolonie von allen Gesichtspunkten aus, indem er beispielsweise anführte, daß die Zolleinnahme sich um 600 000 Lire erhöht habe, und erörterte sodann in eingehender Weise die Kolonisationsfrage, wobei er seinem vollen Vertrauen in die Zukunft der Kolonie Ausdruck gab und erklärte, daß die Italiener bereit seien, die gegen die erythräische Kolonie gerichteten Angriffe durch ihr virihschaftliches System zurückzuweisen und ihnen durch dasselbe vorzubeugen. Schoa werde bei der Auflösung, in der es sich befinde, isoliert bleiben; Italien könne es sich selbst überlassen und abwarten, wie jenes sich selbst zu Grunde richte; dies sei auch gegenüber der Auflösung der Herr⸗ schaft des Mahdi im Sudan der Fall, wo Truppen⸗ bewegungen italienischerseits von Kassala oder britischerseits von Wadi⸗Halfa und Suakim nothwendig gewesen seien. Es handele sich hier um ein Problem, welches internationale Elemente in sich begreife. Mit der Besetzung von Kassala sei dessen Lö⸗ sung vom politischen Gesichtspunkt der Gutmachung der früheren Weigerung Italiens, mit England thatsächlich zu kooperieren, angebahnt. Man könne in der That, schreibe Lord Cromer, die Ruhe im Sudan hauptsächlich der Be⸗ setung von Kassala zurechnen. Da — schloß der Minister — Großbritannien, mit dem Italien bezüglich des Nils solidarisch sei, auch nach Zeila und Kismayo operiere, so gehe daraus hervor, daß vom Atbara zum Tuba, vom Rothen
Meer zum Indischen Ozean eine international gesicherte Posi⸗ tion vorhanden sei, welche das auf dem erythräischen Plateau begonnene Kolonisierungswerk sicher stellen werde. Die Rede wurde mit lebhaftem Interesse angehört und zu wiederholten Malen sowie am Schluß mit Zustimmung begrüßt. Die Erwiderungen der Fragesteller wurden auf die heute Vor⸗ mittag stattfindende Sitzung verschoben.
Der General Baratieri ist gestern Nachmittag in Brindisi eingetroffen und von den Behörden empfangen worden. Mehrere Vereine mit Musikkorps und eine große Volksmenge begrüßten den General auf das lebhafteste.
Spanien.
Der Kriegs⸗Minister hat, wie „W. T. B.“ aus
Madrid berichtet, dem Marschall Martinez Campos telegraphisch seine Glückwünsche zu dem Siege über die Auf⸗
ständischen zwischen Bayamo und Manzanillo ausgesprochen. 1“
Belgien.
Wie die Brüsseler Blätter melden, soll die Bürger⸗ garde für nächsten Sonntag einberufen werden, um jeder Eventualität bei der großen Kundgebung seitens der Liberalen gegen das Schulgesetz vorzubeugen. Die Truppen sollen in den Kasernen konsigniert werden. Indessen befürchte man keinerlei Unordnung.
Türkei.
Aus Ueskueb (Macedonien) in Belgrad eingetroffene Meldungen versichern, die türkischen Truppen häütten die in Macedonien eingedrungenen Banden auf bul⸗ garisches Gebiet zurückgedrängt.
Dänemark.
Die Abreise der Kaiserin⸗Wittwe von Rußland nach Dänemark ist, wie „W. T. B.“ aus Kopenhagen be⸗ richtet, bis zum 30. d. M. verschoben worden. Die Kaiserin⸗ Wittwe wird von dem Großfürsten⸗Thronfolger, dem Großfürsten Michael und der Großfürstin Olga be⸗ gleitet sein.
Schweden und Norwegen.
Das Storthing hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Christiania in seiner gestrigen Abendsitzung den Antrag des Militär⸗Comités, betreffend die außerordentliche Be⸗ willigung für die Marine von 12 Millionen Kronen, davon 8 Millionen zum Bau zweier neuen Panzerschiffe, an⸗ genommen.
Amerika.
Der amerikanische Schooner „Carrie Lane“ hat nach Philadelphia gemeldet, daß am 24. d. M. in Höhe von Kap Antonio auf Cuba ein spanisches Kanonenboot auf ihn gefeuert, ihn überholt und durchsucht habe.
Aus Rio de Janeiro wird gemeldet, daß gestern in den Straßen Kundgebungen gegen die Besetzung der — im Atlan⸗ tischen Ozean unter dem 30. Grad westlicher Länge von Greenwich und dem 20. Grad südlicher Breite gelegenen — Insel Trinidad durch England stattgefunden hätten. Die Polizei habe trotz der jakobinischen Hetzereien den Ausbruch von Ruhestörungen ver⸗ hindert. In Sao Paulo hätten gestern erregte Volksmassen einen Angriff auf das britische Konsulat versucht. 8
Asien.
Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Shanghai von gestern gemeldet, daß die Hauptbestimmungen des neuen Vertrages über die Handelsbeziehungen zwischen den sadchine ihchen Provinzen und den angrenzen⸗ den französischen Besitzungen, wie folgt, lauten: „Frank⸗ reich unterhält einen Konsular⸗Agenten in Tiengheng und einen Konsul in Hokkow, welches ein offener Hafen sein soll. Dunchow, Kwangsi, die Provinz Mengtse, sowie Shemao, zwischen den Flüssen Mekong und Namtse gelegen, sind dem französisch⸗annamitischen Handel zu eröffnen. In Shemao dürfen sich französische Staatsangehörige nieder⸗ lassen und Einrichtungen für Waarentransport auf den Flüssen Losoban und Mekong sowie auf der Mandarinenroute herstellen. Die französischen Ingenieure haben das Vorrecht zur Aus⸗ beutung der Bergwerke in den drei chinesischen Südprovinzen Kwanting, Kwangsi und Yünnan. Frankreich darf die Eisen⸗ bahnen über Annam hinaus weiter bauen und Shemao telegraphisch mit Mu⸗Anghahin am Namuflusse verbinden. Die früheren Verträge werden durch das vorstehende Ueber⸗ einkommen nicht abgeändert, welches möglichst bald zu rati⸗ fizieren ist.“
Nr. 30 des 8JEEE1I für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 26. Juli, hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung; — Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstands⸗Akten. — Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Nautischen Jahrbuchs für das Jahr 1898. — Finanz⸗ wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1895 bis Ende Juni 1895. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der Inhalt der Anzeige des Veräußerers eines bhypo⸗ thekarisch belasteten Grundstücks an den Gläubiger von der Schuld⸗ übernahme seitens des Erwerbers, wodurch gemäß § 41 des Preuß. Eigenth.⸗Erwerbsges. der Veräußerer von seiner persönlichen Verbind⸗ lichkeit frei wird, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivil⸗ fenats, vom 25. Mai 1895, an keine besondere Förmlichkeit geknüpft; die Anzeige muß nur deutlich ersehen lassen, daß der Er⸗ werber die Hypothek in G auf das Kaufgeld übernommen hat. Auch ist die an den General⸗Agenten des Gläubigers, ins⸗ besondere einer Hypothekenbank, welcher den geschäftlichen Verkehr zwischen Gläubiger und Schuldner zu vermitteln, Gelder einzuziehen und die pünktliche Zahlung der n. zu kontrolieren hat, gerichtete An⸗ zeige von der Schuldübernahme wirksam, wenn der General⸗Agent sodann diese Anzeige dem Gläubiger übermittelt hat. — Der Grund⸗ eigenthümer S., dessen Grundstück mit einer Hypothek der X. schen Hypothekenbank belastet war, verkaufte sein Grundstück an Z., welcher jene Hypothek in Anrechnung auf das Kaufgeld übernahm, und er⸗ klärte sodann dem General⸗Agenten L. von der P.'schen Hypotheken⸗ bank, unter Ueberreichung einer Abschrift des Kaufvertrags: nach In⸗ halt des Vertrags verschulde er der Hypothekenbank nichts mehr, er werde auch die Zinsen nicht mehr zahlen und wolle überhaupt mit der Hypothekenbank nichts mehr zu thun haben. Der General⸗Agent L. übermittelte diese Erklärung der Hypothekenbank. Nach mehreren Jahren kam das betr. Grundstück zur Subhastation, und ein Theil der Forderungen der Hypothekenbank fiel dabei aus. Sie erhob die persönliche Klog; gegen den Vorbesitzer S. auf Zahlung dieses Ausfalls. S. erho
den Einwand, daß er durch seine Anzeige an den General⸗Agenten L. und durch die in der Folgezeit von der Hypothekenbank unterlassene Kündigung und Einziehung der Hypothek von seiner persönlichen Ver⸗ bindlichkeit befreit worden sei. In der Berufungsinstanz wurde der Beklagte verurtheilt, indem das Gericht annahm, daß die ge⸗ chebene Erklärung an den General⸗Agenten L. nicht die vor⸗ geschriebene 1u“*“ erfülle, und daß sie auch deshalb unwirksam sei, weil L. zur Entgegennahme dieser Anzeige namens der Bank garnicht bevollmächtigt gewesen war. Auf die Revision des Beklagten hob indessen das Reichsgericht das Berufungsurtheil auf, indem es begründend ausführte. Die Erklärung des S. läßt eine andere Deutung als die, daß der Käufer die Hypothek in Anrechnung auf den Kauspreis übernommen habe, nicht zu. Weiter verlangt das Gesetz aber nichts, insbesondere legt es keinen Werth auf die Gemüthsstimmung des Erklärenden und ebenso wenig darauf, ob der Erklärende von der Wirkung der Schuldüber⸗ nahme auf den Fortbestand seiner persönlichen Schuldverbindlichkeit eine rechtlich zutreffende Anschauung gehabt hat. — Mit Recht rügt aber die Revision auch, daß der Bekufungsrichter die rechtliche Stellung des General⸗Agenten L. den Parteien gegenüber unrichtig beurtheilt habe. Richtig ist freilich, daß L. nicht in dem Sinne Bevollmächtigter der Klägerin war, daß er in deren Namen Verträge abschließen oder rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben durfte; aber nach dem Inhalt der in den Vorinstanzen bezogenen Geschäftsinstruktion hatte er den geschäftlichen Verkehr der Parteien zu vermitteln, Gelder einzuziehen, die pünktliche Zahlung der Zinsen zu kontrolieren. Seine Vermittelungs⸗ thätigkeit war also nicht mit der Entgegennahme und Weiterbeförde⸗ rung des Beleihungsantrags beendet. Mit Rücksicht auf diese weit⸗ gehende und dauernde Vertrauens⸗ und Vermittlerstellung des L. muß die Auffassung des Beklagten, daß jener alle auf die Hypothek bezügliche Erklärungen behufs Weiterbeförderung an die Klägerin entgegenzunehmen hatte, für berechtigt erklärt werden, und Klägerin würde sich dem Vorwurf der Arglist aussetzen, wenn sie dies nicht anerkennen wollte. Es kommt hinzu, daß auch L. selbst nach seiner eidlichen Bekundung der Auffassung ist, daß es zu seinen Obliegenheiten als General⸗Agent gehört habe, Anzeigen im Sinne des § 41 des Eigenthums⸗Erwerbsgesetzes entgegenzunehmen und der Klägerin zu übermitteln, zumal er verpflichtet gewesen sei, Eigenthums⸗ veränderungen der beliehenen Güter der Klägerin mitzutheilen, um dieser die Grundlage für die e zu geben, ob die Hypo⸗ thekendarlehne gekündigt werden sollen.“ (427/94.) v
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Bei Ausmittelung des Ertrages eines steuerpflichtigen Gewerbes kommt, nach einer Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts, VI. Senats, 1. Kammer, vom 17. Januar 1895, der Mieths⸗ werth der dem Gewerbetreibenden gehörigen (Nnicht ge⸗ mietheten) gewerblichen Räume nicht in Abzug. Nach § 22 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 sind außer den hier nicht interessierenden Abschreibungen nur die Betriebskosten ab⸗ zugsfähig. Hierzu gehört ohne Zweifel die von dem Gewerbetreibenden für die gemietheten geschäftlichen Räume zu entrichtende Miethe, nicht aber der Miethswerth der ihm selbst gehörigen geschäftlichen Räume. Letzterer kann schon deshalb nicht Betriebs⸗ kosten darstellen, weil der seine eigenen Räume benutzende Gewerbe⸗ treibende für die Geschäftsräume keine Miethsausgaben zu entrichten hat, vielmehr solche Kosten erspart. Die eigenen Geschäftsräume des Gewerbetreibenden gehören zum Anlage⸗ und Betriebskapital. Ebenso⸗ wenig, wie hierfür nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 22 a. a. O. Zinsen in Abzug gebracht werden dürfen, kann nach der Ab⸗ sicht des Gesetzes der Abzug entsprechender Geldwerthe, wie des Miethswerths der eigenen Geschäftsräume, gestattet sein. — Die Zulassung des Abzugs der Miethszinsen im Gegensatz zu der Verweigerung des Abzugs des Miethswerths hat allerdings eine Verschiedenheit in der steuerlichen Behandlung der Pflichtigen zur Folge, die unter Umständen als Härte empfunden werden mag. Iudessen kann es hierauf bei der deutlich erkennbaren Absicht des Gesetzes nicht ankommen.“ (VI. G. 220/94.)
Statistik und Volkswirthschaft.
18 Zur Arbeiterbewegung.
In Düsseldorf haben, wie der „Vorwärts“ berichtet, die Texrilarbeiter bei der Firma Gesellschaft für Baumwollen⸗ Industrie vorm. Ludwig und Gustav Cramer wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt.
In Kelheim in Bayern haben einer Mittheilung desselben Blattes zufolge 36 Steinmetzen die Arbeit wegen Lohnstreits nieder⸗ elegt. Sie fordern einen Tarif oder einen Mindestlohn von 40 ₰ pro Stunde.
In Durla 9. ist, wie der „Frkf. Ztg.“ telegraphiert wird, ein Ausstand der Maler⸗ und Tünchergehilfen ausgebrochen.
Zum Maurerausstand in Plauen i. V. wurde in einer Maurerversammlung in Leipzig, über welche die „Lpz. Ztg.“ be⸗ richtet, mitgetheilt, daß der Ausstand trotz großer Bauthätigkeit für die Gehilfen ungünstig stände. 500 Gehilfen sind ausständig, 400. arbeiten weiter. Die Arbeitgeber empfangen zahlreiche Arbeitskräfte aus Böhmen. (Vgl. Nr. 167 d. Bl.) -
Kunst und Wissenschaft. Die Arbeiten zur Einrichtung des Observatoriums, welches
der Astronom Janssen auf dem Mont Blanece gegründet hat, sind
vor einigen Tagen in Angriff genommen worden und werden mit solchem Eifer betrieben, daß die astronomischen Beobachtungen wahr⸗ scheinlich noch im Laufe dieses Jahres werden beginnen können. Das hauptsächlichste Instrument ist ein Polarsiderostat von 30 cm Durch⸗ messer, der die sonst gebräuchlichen astronomischen Fernrohre ersetzen soll. Dieser Siderostat ist in Chamonix angelangt; dort wurde er zerlegt, um in Stücken von höchstens 25 kg durch Führer auf den Gipfel des Berges geschafft und dann wieder zusammengesett zu werden. Ein Mitarbeiter Janssen's, der Physiologe Dr. Maurice de Thierry, begiebt sich auf den Mont Blanc, um die nöthigen Vor⸗ kehrungen dazu zu treffen. In einigen Tagen folgen ihm der Hbenoh Bigourdan mit seinem Assistenten und bald auch Janssen elbst. .
Literatur. 8
8 3 Rechts⸗ und Staatswissenschaft. 8 Die strafrechtlichen Nebengesetze des Deutschen Reichs, bearbeitet von Raichsgerichts⸗Rath Dr. M. Stenglein. Verlag von Otto Liebmann in Berlin. — Von dem bekannten, in seiner zweiten Auflage einer gründlichen Umarbeitung unterzogenen Werk liegen jetzt die zweite und dritte Lieferung vor, in welchen das Preßgesetz und die strafrechtlichen Bestimmungen der den Geldverkehr, die Verkehrsanstalten, das Gesundheitswesen und die Lebensmittel, die Abwehr von Viehkrankbeiten, die militärischen Verhältnisse und das Seewesen betreffenden Gesetze kommentiert sind. Der Inhalt ist also ein sehr reichhaltiger. Nicht weniger als 40 Gesetze sind darin bearbeitet. Auf Einzelheiten einzugehen, erscheint hier nicht der Ort; doch muß anerkannt werden, daß, zumal bei den größeren und wichtigeren Gesetzen, die Bearbeitung eine so gründliche und forgfältige ist, daß sie im allgeme inen die Benutzung jedes Sonder⸗ ommentars enthehrlich machen wird. 8 — Geschichte des gemeinen Privatrechts und Zivil⸗ * zesses. Ein Hilssbuch für Referendare und Studierende von Re. Ed. heilfron, Amtsrichter in Nauen. I. Abtheilung: Römische echtsgeschichte; Zivilprozeß; Konkurs. Zweite, umgearbeitete und ver⸗ mehrte Auflage. Berlin 1895. Speyer u. Peters. — Daß bereits
Zeitschriftenvereins, Berlin, Alte Jakobstraße 129, erschienen.
nach zwei Jahren eine zweite Auflage erforderlich wurde, ist der sichere Beweis dafür, daß das Buch brauchbar befunden worden ist. Sebr beachtenswerth ist, daß mit besonderer Sorgfalt auf Stölzel's „Schulung für die zivilistische Praxis“ hingewiesen wird; damit giebt der Verfasser zu erkennen, daß er den dort vertretenen Grundsätzen auch in seiner Arbeit weitere Verbreitung geben will: nicht für das Bestehen einer Prüfung soll gearbeitet werden, fondern es soll gelernt werden, um das Verstandene zu verwerthen und anzuwenden.
— Sächsisches Archip für bürgerliches Recht und Prozeß, herausgegeben von Ober⸗Justiz⸗Rath S. Hoffmann und Dr. Friedrich Wulfert. Roßberg'sche Hofbuchhandlung in Leipzig. — Band V, Heft 4 bringt folgende Abhandlungen: Korreal⸗ obligation und Verwandtes nach der zweiten Lesung des Entwurfs des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich. Von Professor Dr. Ernst Hruza in Czernowitz. — Ueber das Zwangsvollstreckungs⸗ verfahren wegen Leistung des bürgerlichen Offenbarungseides. Von Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Tränker in Dresden. Der Verfasser ge⸗ langt hier zu folgendem Ergebniß: 1) Zur Abnahme des judikat⸗ mäßigen Offenbarungseides des bürgerlichen Rechts ist in der Regel der Prozeßrichter erster Instanz (§ 774 Z.⸗P.⸗O.) zuständig; 2) nur ausnahmsweise kann ein solcher Eid von dem Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit abgenommen werden, wenn beide Parteien über die Norm des Eides einverstanden sind und die Abnahme vor diesem Richter beantragen. — Den Schluß bilden Urtheile sächsischer Ge⸗ richtshöfe und des Reichsgerichts. “
— Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Ver⸗ waltung und Statistik, herausgegeben von Dr. Georg Hirth und Dr. Max von Seydel. Verlag von G. Hirth in München und Leipzig. — Heft 6 des 28. Jahrgangs enthält einen Aufsatz von Rechts⸗ anwalt Dr. Ludwig Fuld in Mainz: Das Gesetz über die Waaren⸗ bezeichnungen; ferner den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs nebst Denkschrift; die Entwürfe zur Reichs⸗ finanzreform von 1895; endlich die Denkschrift, das Ergebniß der Verhandlungen des preußischen Staatsraths über Maßregeln zur Hebung des Getreidepreises betreffend. — In Heft 7 beginnt der Münchener Universitätslehrer Freiherr von Stengel unter der Ueberschrift: „Die deutschen Schutzgebiete, ihre rechtliche Stellung, Verfassung und Verwaltung“ eine längere, be⸗ achtenswerthe Abhandlung, in welcher das geltende deutsche Kolonialstaatsrecht mit Berücksichtigung desjenigen anderer euro⸗ päischer Staaten zur Darstellung gelangt. Die vorliegen⸗
den ersten 80 Seiten enthalten die Einleitung und einen Theil des
ersten Kapitels. In der Einleitung werden der Begriff der Kolonien im Sinne des öffentlichen Rechts und die Gründe der Kolonisation und Auswanderung dargelegt, ein Ueberblick über die Geschichte der Kolonien und der Kolonisation und insbesondere eine Schilderung der brandenburgisch⸗preußischen Kolonialunternehmungen segeben⸗ die ver⸗ schiedenen Kolonialsysteme, das Verbot des Sklavenhandels und die Antisklaverei⸗Bewegung und endlich die Kolonialpolitik des Deutschen Reichs besprochen. In dem dann folgenden ersten Kapitel erörtert der Verfasser eingehend die geographischen, ethnographischen und wirthschaftlichen Verhältnisse sämmtlicher deutschen Schutzgebiete. Eisenbahnwesen. 1
Encyklopädie des gesammten Eisenbahnwesens in alphabetischer Anordnung, unter Mitwirkung hervorragender Fach⸗ männer herausgegeben von Dr. Viktor Röll, General⸗Direktions⸗ Rath der österreichischen Staatsbahnen. Sieben Bände (Pr. je 12 ℳ) mit 2213 Original⸗Holzschnitten, 89 Tafeln und 18 Eisenbahnkarten. Verlag von Karl Gerold's Sohn in Wien. — Ein Werk, welches das ganze Gebiet des Eisenbahnwesens umfaßt und über das Wesent⸗ liche einer jeden einschlägigen Frage in einer die rasche Orientierung ermöglichenden Form verläßlichen Aufschluß giebt, ist ein Bedürfni nicht nur für den außerhalb des Eisenbahnberufs Stehenden, der vorkommenden Falls über bestimmte Eisenbahnfragen sich Belehrung holen will, sondern auch für den Fachmann, welcher seine Kenntnisse über die engere Berufssphäre hinaus auf ihm ferner liegende Gebiete des Eisenbahnwesens auszudehnen bestrebt ist. Ein solches, allen gerechten Anforderungen entsprechendes Werk ist die vorliegende Ency⸗ klopädie. Sie umfaßt alle Gebiete des Eisenbahnwesens, behandelt sowohl die Gründung, den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb der Eisenbahnen in allen seinen Zweigen, als auch das Eisenbahnrecht, die Eisenbahnpolitik und Oekonomik, das Eisenbahn⸗Finanzwesen, die Eisenbahngeschichte, Geographie und ⸗Statistik, sowie biographische Skizzen der um das Eisenbahnwesen besonders verdienten Männer. Bei der engen Beziehung der Technologie sowie der Baukunde zu einzelnen Zweigen des Eisenbahnwesens ist ferner in die Eneyklopädie eine Reihe allgemein technischer Abhandlungen über solche Materien ein bezogen, deren Nutzanwendung im Eisenbahnwesen besonders häufig ist. Die Artikel sind durchweg selbständige Arbeiten. Bei der Wahl der Schlagworte ist das praktische Bedürfniß hinreichend berücksichtigt; überdies wird durch zahlreiche Hinweise sowie durch ein Wortregister, welches am Schluß des siebenten Bandes folgt, das rasche Nach⸗ schlagen wesentlich erleichtert. In den einzelnen Beiträgen sind nicht nur die Verhältnisse Deutschlands und Oesterreichs, son⸗ dern auch jene der anderen Staaten berücksichtigt, be⸗ ziehungsweise in Vergleich gezogen. Den technischen Artikeln sind zur Er⸗ läuterung des Textes zahlreiche, sorgfältig ausgeführte Abbildungen (Textfiguren und Tafeln) beigegeben; ebenso bringt die Enecyklopädie zu den Beiträgen, welche größere Bahnkomplexe behandeln, Eisen⸗ bahnkarten. Bilden in textlicher Hinsicht eine kurze und klare Aus⸗ drucksweise, die Vollständigkeit und Verläßlichkeit der Angaben, welche durchweg auf den neuesten Quellen beruhen, eine meisterhafte Behand⸗ lung des riesigen Stoffes und eine lichtvolle Darstellung der einzelnen Disziplinen den größten Vorzug des Werks, so ist auch jede der sorg⸗ fältigst gezeichneten bildlichen Darstellungen eine wirkliche Muster⸗ leistung der heutigen graphischen Kunst; das letztere läßt sich auch von den sauber ausgeführten kartographischen Beigaben sagen.
Patriotisches.
Bilder aus unserer Könige Häusern für die er⸗ wachsene weibliche Jugend von A. Wendland. Hannover 1895. Verlag von Carl Meyer (Gustav Prior). Preis 1,80 ℳ, in Pracht⸗ band 3,50 ℳ — Die Verfasserin schildert mit lebhaften Senen die Wohnstätten der hervorragendsten Familienglieder des Hohenzollern⸗ hauses und knüpft daran Betrachtungen über das Leben ihrer einst⸗ maligen Bewohner und Bewohnerinnen, die wohl geeignet sind die Verehrung für das angestammte Fürstenhaus in einem empfänglichen jugendlichen Mädchengemüth zu erwecken und zu steigern. Das gut ausgestattete und mit sieben trefflichen Abbildungen versehene Werk kann deshalb warm empfohlen werden.
— Ein neues Sedanbüchlein“, verfaßt von R. von Restorff, einem aktiven Offizier, ist vor kurzem im Verlage des 1ö.
reis kart. 40 ₰.) Bei hübscher äußerer Ausstattung und reichem Bilder⸗ schmuck bietet dieses Werkchen alles, was zu einem Volksbuch gehört: es ist in frischer, volksthümlicher Sprache geschrieben und von patrio⸗ tischer Begeisterung und gesundem, nationalem Empfinden erfüllt. Ein schwungvolles Vorwort fordert zu einer würdigen Jubelfeier des vater⸗ ländischen Gedenktags auf. Dem kleinen Buch ist die weiteste Ver⸗ breitung zu wünschen.
— Ein Reis von altem Stamm, Roman aus dem Leben von Heros von Borcke. Erste Abtheilung: Junges Blut. Berlin 1895. Verlag von Paul Kittel. — Der am 10. Mai d. J. in Berlin verstorbene vormalige Rittmeister Heros von Borcke, der durch seine Stellung als Obesse General⸗Inspekteur der Kavallerie der Armee von Virginien und Chef des Stuart'schen Hauptquartiers während des amerikanischen Krieges in den weitesten Kreisen bekannt geworden ist und sich auch einen sehr geachteten Namen durch die Veröffentlichung der Schriften „Studie über die Reiterschlacht bei Brandy Station am 9. Juni 1863“ und „Mit Prinz Friedrich Karl“ gemacht hat, hat in dem jetzt vorliegenden Werk einen Roman geschaffen, der treu nach dem Leben seeichaet und reich ist an wechsel⸗ vollen Ereignissen und spannungsvollen Momenten. Er berichtet mit gewissenhafter Wahrheitstreue eine Fülle von Thatsachen aus einem wechselreichen, oft wildbewegten Leben und versteht es in hohem Maße, das Interesse des Lesers zu erregen und bis zum Schluß zu fesseln.
1“ Handel und Gewerbe.
Der Zentralausschuß der Reichsbank war auf heute Vormittag 10 Uhr zu seiner Monatssitzung berufen. Nach dem Vortrage des Reichsbank⸗Präsidenten, Wirklichen Ge⸗ heimen Raths Dr. Koch ist die am Schlusse des vorigen Vierteljahrs ungewöhnlich gestiegene Anlage seitdem um 146 Millionen Mark gefallen, aber doch höher als zur gleichen Neit der Jahre 1894, 1892, 1891, 1890; 1893 war sie um 80
illionen größer als jetzt. Der Metallvorrath hat sich gegen ultimo Juni um 20 Millionenzvermehrt, ist auch im Vergleich mit den 5 vorangegangen Jahren größer. Dasselbe gilt in noch stärkerem Maße von dem Goldvorrath, obgleich seit Anfang 1895 nur circa 15 ¼ Millionen angekauft worden sind. Die fremden Gelder sind seit ult. Juni um 25 Millionen gewachsen, auch stärker als 1894, 1893, 1891 und 1890, während sie 1892 39 Millionen mehr betrugen. Der Privatdiskont hat im Juli eine allerdings nur wenig steigende Richtung eingeschlagen. Eine Erhöhung des amtlichen Satzes ist aber einstweilen nicht in Aussicht zu nehmen. 8 “
Die Wochenübersicht der Reichs bank vom 23. Juli ergiebt be einem gesammten Kassenbestande von 1 067 010 000 ℳ der Vorwoche gegenüber eine Zunahme um 17 318 000 ℳ; der Metallbestand allein ist um 15 971 000 ℳ angewachsen. Der Bestand an Wechseln hat sich um 22 250 000 ℳ auf 566 644 000 ℳ, der Bestand an Lombard⸗ forderungen um 4 100 000 ℳ auf 75 110 000 ℳ ermäßigt, sodaß auf diesen beiden Anlagekonten ein Rückgang um 26 350 000 ℳ eingetreten ist. Auf passiver Seite zeigte der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 076 758 000 ℳ der Vorwoche gegenüber eine Abnahme um 49 912 000 ℳ, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten bei einem Betrag von 527 675 000 ℳ eine Zunahme 1 8 erkennen lassen. .
Tägliche Wagengestellung für Kohl 3 an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 25. d. M. gestellt 11 724, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 3776, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
8 Zwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen am 23. und 25. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Die im Grundbuch von Steglitz Band 30 Blatt Nr. 932, 933 und 941 auf den Namen des Bauunternehmers Joseph Schrade eingetragenen, zu Steglitz, Schildhornstraße, Parzelle 3, 4 und 5, be⸗ legenen Grundstücke; Flaͤchenraum 10,25 a, 10,24 a und 10,25 a; das geringste Gebot wurde mit je 212 ℳ festgesetzt. Mit dem Gebot von 11 701 ℳ, 11 550 ℳ und 11 701 ℳ blieb der Restaurateur Wilhelm Müller zu Glogau, Markt 43, Meistbietender. — Das im Grundbuch von Steglitz Band 30 Blatt Nr. 920 auf den Namen des Privatiers Thiele eingetragene, zu Steglitz, Schildhorn⸗Allee 7, belegene Grundstück; Fläche 8,91 a; Nutzungswerth zur Gebäudestener 5700 ℳ; das geringste Gebot wurde auf 3127 ℳ festgesetzt; mit dem Gebot von 3127 ℳ blieb der Wirkliche Geheime Kriegsrath H. Pomme zu Berlin, Burggrafen⸗ straße 6, Meistbietender. — Das im Grundbuche von Schöneberg. Band 42 Blatt Nr. 1564 auf den Namen des Pensionärs Karl Barth eingetragene, zu Schöneberg, Menzelstraße 22, belegene Grundstück; Flächenraum 11,59 a; das geringste Gebot wurde auf 1478 ℳ festgesetzt; Meistbietender blieb der Baumeister Wendt für die Aktiengesellschaft Schöneberg⸗Friedenauer Terrain ⸗Gesellschaft zu Schöneberg, Dürerplatz 1. — Das im Grundbuche von Schöneberg, Band 36 Blatt Nr. 1386, auf den Namen des Maurermeisters Jacob Jacoby eingetrageneè, zu Schöneberg, Coburgstraße 4, belegene Grundstück; Flächenraum 6,56 a; das geringste Gebot wurde auf 754 ℳ fest⸗ Pfeßt Meistbietende wurde die Preußische Hypotheken⸗Aktien⸗
esellschaft zu Berlin mit dem Gebot von 118 200 ℳ — Das im Grundbuche von Steglitz Band 37 Blatt Nr. 1152 auf den Namen des Kaufmanns Fritz Jolowicz eingetragene, zu Steglitz, an der Straße 15, belegene Grundstück; Flächenraum 5,91 a; das geringste Gebot wurde auf 896 ℳ festgesetzt; mit dem Gebot von 58 8 bleib die Baugesellschaft Bellevue zu Berlin, Meist⸗ ietende.
— Wie „W. T. B.“ aus Köln meldet, ist der Kommerzien⸗ Ne 5 eodor Deichmann vom Bankhause Deichmann u. Co. gestorben.
— Die nächste Börsenversammlung zu Essen findet am 29. Juli cr. im Berliner Hof statt.
— In Zürich hat gestern die Gründung der „Bank für elektrischeUnternehmungen stattgefunden. Das Grundkapital der Bank besteht aus nominal 30 Millionen Franks, eingetheilt in 30 000 Jn⸗ haberaktien zu 1000 Fr. mit vorläufig 25 % Einzahlung. Die Bank ist, wie „W. T. B.“ meldet, befugt, Obligationen bis zum doppelten Betrage des jeweilig eingezahlten Aktienkapitals auszugeben. Zu Mit⸗ gliedern des Verwaltungsraths wurden gewählt: Präsident Abegg⸗
rter, Oberst H. Landis, Direktor Spühler, Präsident C. Widmer⸗ Präsident Robert von Muralt⸗Locher, General⸗Direktor Rathenau, Direktor Dr. G. Siemens, Direktor Carl ürstenberg, Banquier Ludwig Delbrück, Direktor Julius tern, Kommerzien⸗Rath Hugo Landau, Banquier Rudolph Sulzbach. Zu stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsraths wurden gewäͤhlt: Vize⸗Präsident Wunderly⸗Muralt, Spinnereibesitzer F Jenny⸗Dürst, Direktor Dr. Jul. Frey, Direktor Wilh. Escher, d. von Orelli, Bauinspektor Kolle, Direktor Arthur Gwinner Justiz⸗Rath Winterfeldt, Banquier Königs, Regierungs Rath Magnus, General⸗Konsul Eugen Landau, Dr. Karl Sulz⸗ bach. Zum Präsidenten des Verwaltungsraths wurde Abegg⸗ Arter, zu Vize ⸗Präsidenten wurden Direktor Dr. Georg Siemens und Generaldirektor E. Rathenau gewählt, zu Dele⸗ irten des Verwaltungsraths Präsident Abegg⸗Arter und Direktor 2 ühler. Der Zweck der neuen Bank ist die Uebernahme und Durch⸗ führung von Finanzgeschäften, insoweit dieselben auf Unternehmungen im Gebiet der angewandten Elektrotechnik Bezug haben. Dem Ver⸗ nehmen nach steht bereits in Aussicht, daß die Bank größere, von der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft in Berlin und der Deutschen Bank abgeschlossene italienische Geschäfte dieser Art übernehmen wird.
Magdeburg, 25. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue Kornzucker exkl., 88 % Rendement —,—, neue 10,35 — 10,45, Nachprodukte erkl., 75 % Rendement 7,10 — 7,85. Ruhig. Brotraffinade I 22,75, Brot⸗ raffinade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,75 — 23,00. Gem. Melis I mit Faß 22,25. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juli 9,85 Gd., 9,87 ½ Br., pr. August 9,90 bez. u. Br., pr. September 10,02 ½ Gd., 10,07 ½ Br., pr. Ok⸗ tober⸗Dezember 10,40 Gd., 10,45 Br. Ruhiger.
Frankfurt a. M., 25. Juli. Getreidemarktbericht von Joseph Strauß. Spekulationsinteresse mangelte, und aus den Kreisen der Händler und Bäckereien gab sich nur schwache Bethei⸗ ligung kund. Die Tendenz trug trotzdem keinesfalls den Stempel der Mattigkeit. — In Weizen war der Verkehr beschränkt; die Mühlenbe she traten aus ihrer durch den fortwährend schlep⸗ penden ehlabsatz bedingten Zurückhaltung nicht heraus. Weizen ab Umgegend etwa 14 ¼ ℳ; frei hier 8. ℳ nominell; Redwinter etwa 15 ℳ; Kansas und russischer 15 ¾ -16 ℳ — Für Roggen war die Stimmung ruhig; nach keiner Richtung trat eine ausgesprochene Tendenz hervor. Hiesiger etwa 12 ½ ℳ nominell, russischer ebenso, neuer dürfte für nächste Woche
unter 12 ½ ℳ nicht erhältlich sein. — Gerste: Brauergerste je nach Qualität und Herkunft 13 — 15 ℳ, auf Herbstlieferung noch nichts