1895 / 177 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

[26918] Aufgebot.

1) Der Rittergutsbesitzer Hugo von Platen zu Sophienwalde bei Nordenburg 92

2) der Oberst⸗Lieutenant im Infanterie⸗Regiment Nr. 128 Benno von Platen zu Danzig,

3) der Major im 60. Infanterie⸗Regiment Bruno von Platen zu Weißenburg i. E.,

4) der Ritterguts esitzer Paul von Platen zu Platenhof bei Perleberg,

5) der Oberst⸗Lieutenant z. D. Max von Platen zu Koblenz,

6) der Oberst⸗Lieutenant z. D. Hans von Platen zu Mannheim,

7) der Versicherungs⸗Agent Ulrich von Platen zu

Hannover,

8) der Lieutenant à la suite des 3. Kürassier⸗ Regiments Horst von Platen zu Alt⸗Placht,

zugleich als Vormund für

1) Herbert von Platen, geb. am 12. Juli 1876,

Axel von Platen, geb. am 28. Juli 1876, Hartwig von Platen, geb. am 18. Avpril 1878, Joachim von Platen, geb. am 17. Mai 1880, Horst von Platen, geb. am 13. Januar 1881, Horst von Platen, geb. am 20. März 1882, 7) Bruno von Platen, geb. am 1. April 1887, 8) Claus von Platen, geb. am 23. Mai 1891, 9) Friedrich von Platen, geb. am 21. Juli 1891, 10) Günther von Platen, geb. am 30. Juli 1893, sämmtlich vertreten durch den Justiz⸗Rath Eisermann zu Berlin, haben das Aufgebotsverfahren bezüglich aller zu dem unter seinem Inhalte nach näher be⸗ zeichneten Familienschluß eventuell hinzuzuziehenden unbekannten oder wenigstens ihrem Leben und Aufent⸗

halte nach nicht bekannten Anwärter beantragt.

Es wird beabsichtigt, einen Familienschluß zu errichten, welcher bezweckt, die Allodifikation und Einverleibung in die von Platen’'sche Familienstiftung bezüglich folgender Lehnstämme, welche auf dem im Grundbuche der Rittergüter der Westprignitz Bd. II Nr. 43 verzeichneten früheren Lehnsrittergute Kuh⸗ winkel standen, und zwar in Abtheilung III.

a. Nr. 2. 500 Thlr. für den Rittmeister Carl Ludwig von Platen,

b. Nr. 3. 644 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. für den Rittmeister Hans von Platen,

c. Nr. 5. 1000 Thlr. für den Rittmeister, späteren Ober⸗Forstmeister Wilhelm George von Platen,

d. Nr. 22. 500 Thlr. für den Rittmeister Carl Ludwig von Platen,

und welche nach der durch den jetzigen Besitzer von Kuhwinkel, Grafen von Wilamomi⸗eoellenderff, erfolgten⸗ Hinterlegung bei der Königlichen Regie⸗ rungs⸗Hauptkasse zu Potsdam im Grundbuche gelöscht worden sind.

Im Grundbuche des Ritterguts Kuhwinkel Band II Blatt Nr. 43 stehen in Abtheilung II als Agnaten eingetragen, welche ihrem Leben und Aufenthalt nach unbekannt sind:

Zoachim Ernst Karl Ludwig Christoph Heinrich Alexander Hartwig

8 Wilhelm George ferner die Gebrüder von Platen aus dem Hause Quitzow und deren männliche Descendenten als Descendenten des Joachim Ernst und seines Bruders Alexander Christoph von Platen.

Die Gevettern von Platen aus den Häusern Gantikow, Mechow, Mesendorf, Wuticke und Stolpe, sowie Heinrich von Platen, Karl August von Platen, Sohn des Forstmeisters Hans von Platen, Lieutenant Reimar Wilhelm Karl Leopold von Platen.

Alle diese Personen, sowie alle unbekannten etwaigen Interessenten werden aufgefordert, spätestens in dem Termine am 2. Oktober 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, ihre Erklärung über den zu errichtenden Familienschluß abzugeben unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrechte prä⸗ kludiert werden wird. . 1

Perleberg, den 19. Juli 1895.

Königliches Amtsgericht.

von Platen,

[26887] Beschluß.

Gegen den am 17. März 1822 zu Mandelsloh eborenen Wilbelm Knigge, Sohn des Klein⸗ öthners und Musikanten Georg Hermann Knigge und dessen Ehefrau Dorothee, geb. Sandmann, über dessen Leben seit 50 Jahren keine glaubwürdige Nachricht eingegangen ist, wird das Aufgebotsver⸗

fahren zum Zwecke der Todeserklärung eingeleitet. Antragstellerin ist die unverehelichte Dorothee Marie Sophie Knigge in Dudenbostel bei Mellendorf. Termin, in welchem über den Antrag entschieden

erden soll, wird auf den 18. September 1896, Morgens 10 Uhr, bestimmt. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in diesem Termine zu melden, unter dem Rechtsnachtheile, daß er im Nichtmeldungsfalle für todt erklärt und sein Ver⸗ mögen den nächsten bekannten Erben oder Nach⸗ folgern überwiesen wird. Alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung aufgefordert. Zugleich werden für den Fall der demnächstigen Todes⸗ erklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des V mögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Neustadt a. Rbge., den 11. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. Ib.

[26884] Bekaunntmachung.

Auf den Antrag der Ehefrau Barella, Frieda Sophia, geb. Schulze⸗Berge, zu Soest wird deren Bruder, der am 11. März 1864 dahier geborene Carl Wilhelm Tbeodor Schulze⸗Berge, welcher seit dem Jahre 1884 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 12. Inni 1896, Vormittags 10 Uhr, zu melden, widrigenfalls derfelbe für todt erklärt werden wird.

Hamm, den 24. Juli 1895.

Königliches Amtsgericht.

[26885] Aufgebot. 3 Der zu Ahlen wohnhaft gewesene Weber Heinrich Holtkamp, welcher am 28. März 1876 zur Be⸗ sorgung von Geschäften von dort nach Amiens in Frankreich gereist und seiteem verschollen ist, wird auf Antrag seiner Ehefrau Lisette, geb Ostermann, zu Ahlen aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte am 28. Mai 1896,

termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. EEI11““ Ahlen, den 17. Juli 1895. Königliches Amtsgericht.

[26889] Bekanntmachung. B11“

Auf Antrag des Rechtsanwalts Lorentz hier, als bestellten Pfleger, werden die unbekannten Erben der am 3. Dezember 1893 in Wahlhausen, Kreis Heiligenstadt, verstorbenen unverehelichten Anna Catharina Garamandy hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß der ꝛc. Garamandy spätestens in dem auf den 11. Juni 1896, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, an biesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 13, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls die unbekannten Erben mit ihren An⸗ sprüchen ausgeschlossen, der Nachlaß in Ermangelung sich meldender und legitimierender Erben dem Fiskus ausgeantwortet werden wird und die sich später mel⸗ denden Erben alle Verfügungen des Erbschafts⸗ besitzers anzuerkennen schuldig sind und nur noch Herausgabe des noch Vorhandenen ohne Nutzungen verlangen können.

Heiligenstadt, den 20. Juli 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[26886] Bekanntmachung.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Justiz⸗Raths Dr. Weber zu Offenbach als Bevollmächtigten des Georg Weber zu Marion in Texas, des vollbürtigen Bruders des durch Urtheil Großherzoglichen Amtssgerichts Offenbach vom 29. Januar 1895 für todt erklärten, zu Offenbach am 2. März 1822 als Sohn der Schneidermeister Johann Georg Weber I. Eheleute geborenen Johann Jakob Weber, der im Jahre 1854 nach Australien ausgewandert und später dort verschollen ist, werden alle Erbberechtigten, namentlich etwaige direkte Nachkommen des genannten Johann Jakob Weber, aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, 29. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre etwaigen Erbansprüche anzu⸗ melden und sich über Antretung oder Ausschlagung der Erbschaft des Johann Jakob Weber zu erklären, widrigenfalls Verzicht auf ihr Erbrecht ausgesprochen und über den im Bezirke des unterzeichneten Gerichts befindlichen Nachlaß des Johann Jakob Weber zu Gunsten des Antragstellers, oder der etwa sonst sich zur Erbschaft Meldenden, nach dem Maße ihrer Berechtigung verfügt werden wird.

Offenbach, den 20. Juli 1895.

Großherzoglich Hess. Amtsgericht Offenbach.

[26883] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 9. Mai 1895 zu Berlin verstorbene Arbeiter Friedrich Wilhelm Weidner hat in dem mit seiner Ehefrau Anna Johanna Caroline Fran⸗ ziska, geb. Gadow, am 1. Juli 1895 publizierten Testament vom 19. März 1895 die nach dem Tode des Letztlebenden von ihnen beiderseitigen lebenden Verwandten bedacht.

Berlin, den 20. Juli 1895.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[26902] Bekanntmachung. Das Verfahren in der Aufgebotssache der Nachlaß⸗ gläubiger des am 21. September 1894 zu Grünau i. M. verstorbenen russischen Lieutenants a. D. von Tscher⸗ nitzky von Köpenick ist beendet. Köpenick, den 19. Juli 1895. 1 Kbönigliches Amtsgericht. Abtheilung 3. BWöW [26911] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtel vom 12. d. M. ist der von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft Ger⸗ mania hier unterm 21. August 1880 für Herrn Michael Bäumler zu Eslarn i. Bavern ausgestellte Depositalschein zur Police Nr. 135 894 für kraftlos erklärt. Stettin, den 14. Juli 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

v“

[26908] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtel vom 12. d. M. ist der von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft Germania hier unterm 11. Februar 1889 für den Post⸗ schaffner Franz Joft zu Frankfurt a. M. ausgestellte Depositalschein zur Police Nr. 232 726 für kraftlos erklärt. Stettin, den 14. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[26910)0) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtel vom 12. d. M. ist die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft Ger⸗ mania hier unterm 11. September 1883 für den Viehhändler Joachim Heinrich Koenig zu Nenndorf ausgestellte Police Nr. 333 046 über 1500 für kraftlos erklärt.

Stettin, den 14. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[26907] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtel vom 12. d. M. ist die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Germania“ hier unterm 26. Januar 1877 für den Bäckermeister und Restaurateur Ludwig Pickardt zu Plettenberg ausgestellte Police Nr. 261 672 über 3000 für kraftlos erklärt.

Stettin, den 14. Juli 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI. [26909] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtel vom 12. d. M. ist die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Germania“ hier unterm 23. September 1879 für den Kaufmann Uund Gastwirth Claus Christian von der Osten zu Gauensieck ausgestellte Police Nr. 275 154 über 5000 für kraftlos erklärt.

Stettin, den 14. Juli 1895. Königliches Amtsgericht.

[26898] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtbeil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 6. Juli 1895 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Berlin Nr. 637 657, aus⸗ gestellt für die Frau des Arbeiters Heßke, Auguste, geb. Drake, zu Berlin, Bülowstr. 27, lautend über 213,30 ℳ, für kraftlos erklärt worden.

Abtheilung XI.

Vormittags 11 Uhr, anstehenden Aufgeb

Berlin, den 11. Juli 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 81.

[26719] Bekanntmachung.

„Der Hypothekenbrief vom 23. April 1877 über die unter Nr. 7 und 10 Abthl. III Band I Art. 94, Nr. 1 Abthl. III Band VI Art. 506 und Nr. 1 Abthl. III Band VI Art. 516 im Grundbuche von Ehlen auf dem Grundvermögen des Ackermanns Wilbelm Wicke, Johann Heinrichs Sohn in Ehlen, eingetragene Erbgeldsrestforderung von 450 für die Ehefrau des Ackermanns Heinrich Hellmund, Sabine, geb. Wicke, in Breitenbach, welche laut Abtretungsurkunde vom 4. Dezember 1885 an den Bürgermeister Heinrich Knobel in Ehlen und nach dessen Tode laut Erbauseinandersetzungsvertrag vom 29. Januar 1895 an die Wittwe desselben, Eleonore Wilhelmine, geb. Volkwein, übergegangen ist, wird für kraftlos erklärt.

Zierenberg, am 5. Juli 1895.

Königliches Amtsgericht.

[26717]2 * Im Namen des Königs!

Auf den Antrag:

1) des Maurers Heinrich Wewer zu Harsewinkel, vertreten durch Justiz⸗-⸗Rath Rive zu Warendorf, 2) der Wittwe Kaufmann Theodor Wolff zu Fee horft vertreten durch den Rechtsanwalt Blumberg zu Warendorf,

3) des Handelsmanns Nathan Rosenberg zu Freckenhorst, vertreten durch den Rechtsanwalt Blum⸗ berg zu Warendorf,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Warendorf durch den Amtsgerichts⸗Rath Zuhorn für Recht:

I. Die eingetragenen Gläubiger und deren un⸗

bekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die für den Handelemann Meyer Nathan zu Harsewiekel eingetragene Post Nr. 1 Abthl. III Band 9 Blatt 2261 des Grundbuchs Harsewinkel und die für den Ackerbürger Permann Wewer und die unverehelichte Catharina Wewer zu Harsewinkel eingetragene Post Nr. 5 Abthl. III Band 9 Blatt 2261 des Grundbuchs Harsewinkel ausgeschlossen, dagegen werden der Lehrerin Catharina Wewer zu Albersloh und der Frau Westhoff, geb. Potthoff, zu Glandorf ihre etwaigen Ansprüche auf die Post Nr. 5 Abthl. III Band 9 Blatt 2261 des Grundbuchs vorbehalten. II. Das über die im Grundbuch von Freckenhorst Band 6 Blatt 1760 Abthl. III Nr. 1 für den Armenfonds zu Freckenhorst eingetragene Kautions⸗ post gebildete Hypotheken⸗Dokument vom 22. Ja⸗ nuar 1851 wird für kraftlos erklärt.

III. Das über die im Grundbuch von Freckenhorst Band 6 Blatt 1756 Abthl. III Nr. 1 eingetragene Kautionspost für den Armenfonds zu Freckenhorst gebildete Hypothekendokument vom 22. Januar 1851 wird für kraftlos erklärt.

IV. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt. 1 1

Warendorf, den 12. Juli 1805.

Königliches Amtsgerichh5F..

4 ½ % Zinsen seit dem 1. November 1890, rückzahlbar

nach sechsmonatlicher Kündigung für die Mino Möllinghoff gebildete Urkunde für kraftlos erklärn Fewennn b —— Hlüsbber und deren echtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf di ausgeschlossen. f die Poft Minden, den 22. Juli 1895. Königliches Amtsgericht.

““

Durch Ausschlußurtheil von heute sind Ansprüche auf die Hypothekenposten a. von 56 Thlr. 7 ½ Sgr Vatererbtheil des August Gustav Daudert, ein⸗ getragen in Abth. III Nr. 18 bezw. 4 der Grund⸗ stücke Szanzell Nr. 2 und ü4 mit Ausnahme der An⸗ sprüche der Fischerfrau Mathilde Bertha Matschuck in Alt Rinderort und der Drechslerfrau Heinriette Thiesies in Augstagirren, welchen ihre Rechte vor⸗ behalten sind; b. von 250 Erbgeld, eingetragen für Helene Daudert, Abth. III Nr. 22 bezw. 8 der Grundstücke Szanzell Nr. 2 und 4 ausgeschlossen und die Hypothekenurkunde über 140 Thlr. und eine Ausstattung im Werthe von 20 Thlr. Vatererbtheil der Wilhelmine Heinriette Bernoteit Abth. III Nr. 20 bezw. 6 der Grundstücke Szanzell Nr. 2 und 4 zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt.

Labian, den 17. Juli 1895.

Königliches Amtsgericht. [26906] Bekanntmachung.

Durch gestern verkündetes Urtheil unterzeichneten Gerichts sind die unbekannten Berechtigten zu der auf Dorotowo 80 bis 86 zur Mithaft übertragenen Hypothekenpost Dorotowo 10 a. Abth. III Nr. 34: 462 85 verzinsliche Forderung des Försters Constantin Bommel mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. F. 10/94. Nr. 11. Allenstein, den 13. Juli 1895. KRoöhnigliches Amtsgericht.

91 [26899] Bekanntmachung.

urch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 12. Juli 1895 ist das Hypothekendokument über die auf Blumenthal 28 Abth. III Nr. 5 für Ennutte Schulzki, geb. Bennat, von Blumenthal eingetragen und auf den Antragsteller umgeschriebene Post von 300 Thalern nebst Zinsen, bestehend aus dem Hypo⸗ thekenbrief vom 11. April 1878 verbunden mit der Ausfertigung des notariellen Vertrages vom 15. April 1873 behufs Ausfertigung eines neuen Dokuments wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots werden dem Antragsteller auferlegt. 8

Pillkallen, den 13. Juli 1895.

Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Juli 1895. Meyer, Gerichtsschreiber. In der Aufgebotssache der Schuldurkunde über die

[26714] .

In der Mühlenbesitzer Sandow Aufgebotssache F. 4. 95 ist durch Urtheil vom 12. Juli 1895 für Recht erkannt:

Die Hypothekenurkunde über die von der Post Abtheilung III Nr. 7 auf dem Grundstück Grundbuch von Bugewitz Band 1 Blatt 17 (früher vom Stadteigen⸗ thum Vol. II pag. 397) abgezweigten 700 Thaler, bestehend aus dem Hypothekenbuchsauszug vom 6. August 1867 nebst Ingrossationsnote von dem⸗

Hypothek Nr. 1 der Abtheilung III von Blatt 37

des Grundbuchs veon Sottrum hat das Königliche

Amtsgericht I1 in Bockenem durch den Amtsrichter Pellens für Recht ertaunt:

Die Schulrurkunde vom 17. März 1859 über die für Heinrich Bosse’s FKinder zu Sottrum eingetragene Hypotbek von 150 Thaler im Grundbuch von Sottrum Blatt 37 Abtheilung III unter Nr. wird für kraftlos erklärt.

selben Tage umgeschrieben durch Verfügung vom

26. Juli 1867 auf den Eigenthümer Johann Halter

zu Anklam auf Grund der Urkunde vom 20. Juli

1867, wird für kraftlos erklärt. Anklam, den 16. Juli 1895.

8 Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.

Auf nämlich: 1) des Wirths Josef Markiewicz in Lowencin,

2) des Wirths Anton Budzinski, der verehelichten Müller Marianna Mierzejewska, geb. Budzinska, der verehelichten Uhrmacher Josepha Czajkowska, geb. Ksiazek, sämmtlich in Modrze und des Stell⸗ machers Ignatz Adamski in Nochowo,

3) u. 4) des Wirths Michael Potrawiak und seiner Ehefrau Marianna, geb. Szymkowiak, beide in Plewisk,

hat das unterzeichnete Gericht am heutige Tage für Recht erkannt:

Die Hypothekenurkunden über:

1) 10 Rthlr. 3 Sgr. Kostenschuld des Johann Joseph Mager an die Land⸗ und Stadtgerichts⸗ Salarienkasse zu Posen, eingetragen in Abthei⸗ lung III Nr. 1 des Grundbuchblatts des Grund⸗ stücks Lowencin Nr. 28 (früher Nr. 23), bestehend aus der Ausfertigung der Kostenrechnung vom 15. Dezember 1844 und dem Eintragungsvermerke vom 6. Februar 1845,

⁊2) 190 Rthr. nebst 6 % Zinsen, dem Rechte auf Kostenersatz und den Eintragungskosten, eingetragen für den Kaufmann Adolf Salinger in Stenschewo in Abtheilung III Nr. 18 des Grundbuchblatts des Grundstücks Modrze Nr. 7 (früher Nr. 17 A.) unter Mithaft der Grundstücke Modrze Nr. 80, 106 und 107, bestehend aus dem Hypotbekenauszuge, dem Eintragungsersuchen des Königlichen Kreisgerichts zu Posen Kebst rechtskräftigen Kontumazialbescheide und Wechsel, sowie 21. April 1871,

3) 110 Rthlr. 23 Sgr. 2 Pf. Erbtheilsforderung, eingetragen für Johann Potrawiak in Abtheilung III Nr. 1 a. des Grundbuchblattes des Grundstücks Plewisk Nr. 24 unter Mithaft der Grundstücke Plewisk Nr. 49 und 121, bestehend aus der Rezeß⸗ ausfertigung, dem Eintragungsvermerke vom 16. August 1849 und dem Hypothekenscheine vom 17. Juli 1849,

4) 110 Rtolr. 23. Sgr. 2 Pf. nebst Zinsen und Eintragungskosten, eingetragen für Kasimir Stacho⸗ wiak in Abtheilung III Nr. 1 b. des Grundbuch⸗ blattes des Grundstücks Plewisk Nr. 72, bestehend aus der Rezeßausfertigung, dem Eintragungsvermerke vom 16. August 1849 und dem Hyvothekenscheine vom 17. Juli 1849, 8 werden für kraftlos erklärt. 98 Posen, den 11. Juli 1895„.. V

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[26894] „Durch Ausschlußurtheil vom 20. Juli 1895 ist die über die Post des Grundbuchs von Minden Abth. III. V

Bekanntmachung. - den Antrag der Grundstückseigenthümer,

dem Eintragungsvermerke vom

Nr. 4 Bd. 40 Bl. 12: 2000 Darlehn nebst

[2690131 Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Driesen vom 22. Juli 1895 ist die Hypothekenurkunde, welche über die im Grundbuche von Driesen alt Bd. V b. pag. 73 Nr. a. 15 D., neu Band XXX Bl. Nr. 742 in Abtbh. III unter Nr. 1 für Paul Max Gustav Schnell zu Berlin eingetragene Post von 76 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. ge⸗ bildet ist, für kraftlos erklärt worden. Driesen, den 24. Juli 1895. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Juli 1895.

Ziebhl, als Gerichtsschreiber.

In der Aufpebotssache der über die im Grundbuche von Baddeckenstedt Blatt 28 Abtheilung III unter Nr. 2 eingetragenen Hypothek von 150 Tblr. aus⸗ gestellten Schuldurkunde vom 3. April 1856, ein⸗ getragen für den Ackermann Heinrich Südekum in Baddeckenstedt, hat das Königliche Amtsgericht II in Hockenem durch den Amtsrichter Pellens für Recht erkannt:

Die Schuldurkunde vom 3. April 1856 wird für kraftlos erklärt.

[26896]

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗

11“

stellern zur Last.

[26901] Bekauntmachung. 1

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 20. Juli 1895 ist der Hypothekenbrief vom 17. Dezember 1887 nebst angehefteter Schuldurkunde vom 13. September 1886 über die in Abth. III unter Nr. 8 des Grundbuchs vor Lunding Band I Blatt 30 für den Hufner Nis Nissen Ravn in Lunding eingetragene Hypothek von 1500 für kraftlos erklärt.

Hadersleben, den 20 Juli 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[26900] Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Juli 1895. Referendar Heucke, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Pflegers des Lange 'schen Nachlasses, Kaufmann Schöneburg zu Bibra, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Eckartsberga durch den Amtsrichter Ackermann für Recht:

Die Hypothelenurkunde über die im Hausgrund⸗ buche von Bibra Band 1V Blatt 163 Abtheilung II Nr. 5 und im Flurgrundbuche von Bibra Band VII Blatt 263 Abtheilung III Nr. 6 für den Auszügler Johann Christoph Lange zu Bibra eingetragenen 100 Thaler = 1200 ℳ, bestebend aus der Schuld. und Hypothekenverschreibung vom 29. Februar 1872 und den Hypothekenauszügen der bezeichneten Grund⸗ bücher von demselben Tage, versehen mit dem Um⸗ schreibungsvermerke vom 11. Mai 1878, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens sind aus der „Jobann Christoph Lange'schen Nachlaß⸗ masse“ zu ente eean. Amtsgerich

KosEnigliches Amtsgericht. Adermann.

Ebheleute zu Jatzdorf

Schubert zu

1e9902e Ausschlußurtbeil vom 13. Juli 1895 ist

der Hypothekenbrief vom 27. Januar 1882 zu der im Grundbuchartikel 88 von Struth Abth. III Nr. 8 eingetragene Hypothek über 72,55 Haupt⸗ geld nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1881 und 845 Kosten für den Zimmermann Christoph Krech zu Floh nach Immission vom 7. Januar 1882 für kraftlos erklärt. Schmalkalden, den 13. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II

[26723] Bekanntmachung. Auf Antrag des Gastwirths Paul Klose zu erkow, vertreten durch den Justiz⸗Rath Thiel zu reschen, hat das Königliche Amtsgericht zu

Wreschen vom 8. Juli 1895 durch den Königlichen

Amtsgerichts⸗Rath Mansfeld für Recht erkannt:

la. der Wittwe Rosalie Sadowska zu Zerkow,

dem Thomas Sadowsti zu Zerkow,

dem Josef Sadowski in Mergenroth, Kr. Beuthen,

der Maryanna Sadowska in Amerika,

„, dem Franz Sadowski in Königshütte,

dem Lorenz Jakrzewski in Ostrowo,

dem Franz Jakrzewski in Stralkowo,

dem Josef Jakrzewski in Königshütte, den Geschwistern Jakrzewski: ÄAnton, Stanis⸗ laus, Wladislaus und Hedwig vertreten durch ihren Vater Johann Jakrzewski in Zerkow,

werden ihre Rechte auf die auf dem Grundstücke

Zerkow Nr. 164 in Abtheilung III Nr. 2 ex decreto

vom 4. September 1866 eingetragene Post bez. auf

den Anspruch des Josef Sadowski auf Löschung der

Abtheilung I111 Nr. 1 haftende Post von 240 Thlr.

auf der von diesem Grundstücke durch den Gläubiger

Sadowski unterm 6. Februar 1861 verkauften

Wiese, „grunt“ genannt, event. auf Liquidierung des

Interesses, ferner von 5 Thlr. 2 Sgr. Kosten vor⸗

behalten; 88 II. die übrigen Rechtsnachfolger des Josef

Sadowski werden mit ihren Ansprüchen auf die be⸗

zeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen; 8 III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens träg

Antragsteller. 8 W schen, den 9. Juli 1895.

Koönigliches Amtsgericht.

[26713] Im Namen des Königs! Verkündet am 10. Juli 1895. Hoppe, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Gutsbesitzers Ignaz Land⸗ mann zu Resenhain, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wogan in Rosenberg Westpr., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rosenberg Westpr. durch den Amtsrichter Kalbfleisch für Recht: Die Heinrich und Maria, geb. Neumann, Tilke⸗ schen Eheleute und deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Rechten auf die im Grundbuch von Rosenberg Blatt 319 Abtheilung III Nr. 472 eingetragene Poft von 25 Thaler nebst 6 % Zinsen

ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebots hat der Antragsteller Wegen.

zu tragen. Von Rechts

Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Juli 1895. Meusel, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Generalaufgebot von Hypothekenposten und Hypothekeninstrumenten für das Jahr 1895, hat auf den Antrag folgender, durch den Rechtsanwalt Hertel zu Falkenberg O.⸗S. ver⸗ tretener Grundstückseigenthümer: 3

1) der Gärtner Athanasius und Maria Bernert'schen Eheleute zu Jacobsdorf, 1

2) der Gärtner Ernst und Anna Pauline Arndt'schen Eheleute zu Graase,

3) des Bauers Alois Schubert in Bielitz,

4) der Gärtner Karl und Anna Herrmann'schen

[26721]

das Königliche Amtsgericht zu Falkenberg O.⸗S. für Recht erkannt: 1 1

1) Das über die auf dem Grundstück Jacobsdorf in Abtheilung III unter Nr. 6 für den Rechtsanwalt Jeuthe zu Oppeln lastende Post von 5 Thlr. 2 Sgr. und 21 Sgr. gebildete Hypothekeninstrument wird zum Zwecke der Löschung der bezüglichen Post im Grundbuche für kraftlos erklärt.

2) Die Inhaber:

a. der auf dem Grundstück Graase Band II Bl. 33 in Abtheilung III unter Nr. 1 und 2 für das Falkenberger Generaldepositum eingetragenen Posten von 10 bezw. 12 Reichsthaler Kurant,

b. der auf dem Grundstücke Bielitz Blatt Nr. 29 A. in Abtheilung III unter Nr. 8 und 9 für die Ge⸗ schwister Josef, Michael, Elisabeth und Margarethe Bielitz eingetragenen Posten von 88 Thlr. Kaufgeld und 185 Thlr. 1 Sgr. Aus⸗ tattung, 3

c. s. auf dem Grundstück Jatzdorf Blatt 14 in Abtheilung III unter Nr. 2 lastende Antheil für die Geschwister Josef, Karl und August Seidel ein⸗ getragenen Post von 24 Thlr. Muttererbtheil,

sowie deren Erben, Zessionare und sonstige Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf jene Posten zum Zwecke der Löschung derselben im Grundbuche ausgeschlossen.

3) Die Kosten des Verfahrens werden den stellern zur Last gelegt. 3

Sternsdorff.

Antrag⸗

(26879] Bekanntmachung. Das Kgl. Bayerische Ammsgericht Abensberg hat am 24. d. M. folgenden Rückkehrbefehl . erlassen. Nach Erfklärung des Viebunterhändlers Georg Bauer von Abensberg hat sich dessen Ehefrau Franziska Bauer, geb. Lehrenbecher, am 14. Mai 1892 böswillig von ihm entfernt und ist seitdem unbekannten Aufenthalts. Auf Antrag des Ehe⸗

mannes Georg Bauer ergeht nun an seine Ehefrau

ranziska Bauer, geb. Lehrenbecher, der Auftrag, innen längstens sechs Monaten zu ihrem Ehe⸗ mann in deßien Bebausung nach Abenesberg zurück⸗ zukehren, widrigenfalls sie aus ihrem Verschulden die Ehescheidungeklage wegen böswilliger Verlassung zu gewärtigen hat. Abensberg, den 25. Juli 1895.

[26862] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Elisabeth Miemczyk, geb. Urbaniak, zu Harburg a. E., Prozeßbevollmächtigter Rechts⸗ anwalt Vogler in Altona, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Johann Miemeznk, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher zu Schiffbek wohnhaft, auf Grund böswilliger Verlassung auf Trennung der Ehe dem Bande nach und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Donnerstag, den 12. Dezember 1895, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellunz wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altona, den 23. Juli 1895.

Reschke, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, i. A. [26865] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Emma Böttcher, geb. Kettenbeil, zu Halle a. S., Kuttelhof 3, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Elze in Halle a. S., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schneider Karl Böttcher, früher in Halle a. S., jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Ehebruchs und böswilliger Verlassung mit dem Antrage, das Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Halle a. S. auf den 19. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Neumann, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[26868] Oeffentliche Zustellung.

Der Postschaffner Wilhelm Hader zu Neu⸗ Kretscham, Kreis Lauban in Schlesien, vertreten durch Rechtsanwalt Januschke zu Görlitz, klagt gegen seine Ehefrau Friederika Dorothea Wilhelmine Hader, verw. gewes. Frephold, geb. Hempel, früher zu Nieder Grunstadt bei Weimar, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrege, das Band der Ehe zu trennen, die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz auf den 16. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wilke,

für den Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [26864 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Emil Eisrich, Mathilde, geb. Barsch, zu Alt⸗Carber⸗Berge, vertreten durch den Justiz⸗Rath Deves zu Friedeberg N.⸗M., klagt gegen ihren Ehemann Emil Eisrich, zuletzt in Alt⸗Carber⸗ Berge, auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen ihr und dem Be⸗ klagten bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Lands⸗ berg a. W. auf den 23. November 1895, Vormittags 11 ½ Uhr, mit der einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszuag der Klage bekannt gemacht.

Landsberg a. W., den 19. Juli 1895.

Lützow, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [26863] Oeffentliche Zustellung. 1

Die Ehefrau Catharina Rüchel, verwittwete Levsen, geb. Paulsen, zu Lägerdorf, Prozeßbevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Dohrn in Itzehoe, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Rüchel, z. Zt. jetzt unbekannten Aufenthalts, früher zu Lägerdorf wohnhaft, auf Grund böswilliger Ver⸗ lassung und Mißhandlung auf Trennung der Ehe dem Bande nach und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Dienstag, den 17. Dezember 1895, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altona, den 22. Juli 1895.

R 83 s ch ke 98 ““ Gerichtsschreiber des Landgerichts, i. A.

[26869] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiterin Alwine Bley, geb. Kohl, zu Berlin, Pieererc⸗ 9 bei Shen- Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Jacobi zu Frankfurt a. Oder, klagt gegen ihren Ehemann, den Zigarrenarbeiter Albert Bley, früher in Münche⸗ berg wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 18. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Frankfurt a. O., den 4. Juli 1895.

Gröschke, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts. II. Zivilkammer. [26867] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Bertha Reimann, geb. Schramm, zu Dittersbach, Kreis Waldenburg (Schles.), ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Lex zu Essen, klagt gegen deren Ehemann, Bergarbeiter Julius Rei⸗

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. EFtzinger, K. Seüretär. 8

8

maun, zuletzt in Gladbeck, jetzt unbekannten Auf⸗

enthalts,

wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen (Ruhr) auf den 29. Novem⸗ ber 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Essen, den 16. Juli 1895.

Hirsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[26866] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Ernestine Hecht, geb. Schulz, zu Sandersdorf, Klägerin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Schütte zu Halle a. S., klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Maschinenwärter Gottlob Hecht, sonst zu Sandersdorf, jetzt in unbekannter Abwesenheit, Beklagten, wegen Ehebruchs und bös⸗ williger Verlassung, mit dem Antrage, das Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Halle a. S. auf den 12. Dezember 1895, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Neumann, Aktuar, . als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[26876] Oeffentliche Zustellung.

Die ledige großjährige Schmiedstochter Anna Maria Joa von Binsfeld und die Kuratel über deren außerebeliches Kind Luise Barbara, vertreten durch den gerichtlich verpflichteten Vormund, Schmied⸗ meister Michael Joa von Binsfeld, haben gegen den ledigen großjährigen Büttnergesellen Georg Zitz⸗ mann von Grettstadt, zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, Klage gestellt und in solcher beantragt, Urtheil dahin zu erlassen:

I. Beklagter ist schuldig, die Vaterschaft zu dem von der ledigen großjährigen Anna Maria Joa am 31. Juli 1893 geborenen auf den Namen „Louise Barbara“ getauften Kinde anzuerkennen,

II. derfelbe habe an die Kindsmutter eine Tauf⸗ und Kindsbettkostenentschädigung von 20 zu leisten,

III. an die Kuratel einen wöchentlichen, in monat⸗ lichen Raten vorauszahlbaren Ernährungsbeitrag von 2 von der Geburt bis zum zurückgelegten 12. Lebens jahre des Kindes zu zahlen, 1

IV. die Hälfte des seinerzeitigen Schulgeldes sowie der etwaigen Kur⸗ und Beerdigungskosten, im Falle das Kind innerhalb der Alimentationsperiode er⸗ kranken oder sterben sollte, an die Kuratel zu ersetzen,

V. an die Kindsmutter 600 Entschädigung für die ßeraubte jungfräuliche Ehre zu bezahlen,

VI. die sämmtlichen Streitskosten zu tragen,

VII. das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Die Klagspartei ladet den Beklagten zu dem vor dem K. Amtsgerichte Arnstein auf Mittwoch, den 25. September 1895, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungstermin hiermit vor und wird dies zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an ꝛc. Zitzmann bekannt gegeben.

Arnstein, am 25. Juli 1895.

Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Blum.

[26877] Oeffentliche Zustellung.

Mit Klage vom 22. If. Mts. ladet der Hausmeister Jakob Leiseder in Landshut, als Vormund des außer⸗ ehelichen Kindes „Emil Sebastian“ der Dienstmagd Anna Bachmeier daselbst, den Kutscher Sebastian Breu von Vilsbiburg, nun unbekannten Aufenthalts, vor das Kgl. Amtsgericht Landshut zum Termine am Freitag, den 25. Oktober 1895, Vor⸗ mittags 9 Ühr, Sitzungssaal 4/0, zur Verhandlung über den Antrag auf kostenfällige, für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklärende Verurtheilung zur Zahlung von 60 Alimenten für die Monate Februar mit Juli 1895, was zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung bekannt gegeben wird.

Landshut, 24. Juli 1895.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Landshut. Neidert, Kgl. Sekretär. [26921] Oeffentliche Klage.

Der Kaufmann M. Badrian zu Ober⸗Heiduk, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Schoekiel zu Könias⸗ hütte, klagt gegen den Werkarbeiter Tlamatz, früher zu Bismarckhütte, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 19,55 für die, am 18. Oktober 1894 aus dem Geschäfte des Klägers käuflich entnommenen Waaren, und ladet den Beklagten vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Königshütte zu dem auf den 6. November 1895, Vormittags 9 Uhr 5 Minuten, anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits. Kläger wird bean⸗ tragen: den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zu verurtheilen, an den Kläger 19,55 nebst 6 % Zinsen seit dem 18. Oktober 1894 zu zahlen und die Kosten des Rechtestreits zu tragen. Die öffentliche Klagezustellung ist durch das Prozeß⸗ gericht bewilligt. IV. C. 2143/95. 1“

Königshütte, den 24. Juli 1895.

Ullrich,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[26109] Oeffentliche Zustellung.

Die Maria Winkler, Wittwe Johann Lemius, Bäckersfrau zu Sucht, klagt gegen die Mariag Anna Beck, Ehefrau des Glasmachers Georg Jonas, früher zu Sucht, jetzt ohne bekannten Aufenthalts⸗ ort abwesend, und letzteren selbst, der ehelichen Güter⸗ gemeinschaft wegen, wegen eines Guthabens für in den Jahren 1894 und 1895 geliefert erhaltenes Brot und Mehl, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung zur Zahlung eines Restbetrages von 79,15 sammt Zinsen seit dem 6. Juli, dieses Jahres, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Rohrbach i. L. auf den 17. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Petri, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerschts.

[26875] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. Der Rentier Peter Meyer hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Th. Behn, klagt im Wechsel⸗ 892 gegen Fräulein Henriette Jürgensen, ohne Geschäft, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, und einen Mitverpflichteten aus einem Wechsel vom 16. März 1894 mit dem Antrage auf solidarische kostenpflich⸗ tige Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 500,— nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Mai d. Js., sowie 11,16 Wechselunkosten. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Ferienkammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg auf den 10. September 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 23. Juli 1895. Johs. Perer, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[26878] Oeffentliche Zustellung.

Der Wirth Franz Zachmann zu Friedrichsdorf bei Dobrzyca, vertreten durch den Rechtsanwalt Czypicki zu Koschmin, klagt gegen den Schneider Ignatz Zach⸗ mann, früher in Koschmin bezw. Posen, jetzt in Amerika, unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung einer aus dem Kaufvertrage vom 10. November 1849 für Elisabeth Zimmermann auf Staniewo Nr. 8 eingetragenen elkerlichen Abfindung, mit dem An⸗ trage, Beklagten zu verurtheilen, in die Löschung der im Grundbuche von Staniewo Nr. 13 Ab⸗ theilung III Nr. 8 für Elisabeth Zachmann ein⸗ getragen Post von 100 Thalern = 300 zu willigen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Posen, auf den 27. November 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

G er th 2 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[26880] Bekanntmachung. In Sachen Endres, Franz und Philomena, Müllerseheleute in Unterrohrenstadt, Kläger, gegen Zdwörak, Johann und Margaretha, geborene Spieß, von Sindelbach, früher in Chicago, Staat Illinois, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Hypotheklöschung, werden letztere nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffent⸗ liche Sitzung des K. Amtsgerichts Kastl vom Donnerstag, 17. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, in dessen Sitzungssaal geladen. Die Kläger werden beantragen:

1) die Eheleute Zdwörak zur Bewilligung der Löschung der für Margaretha Zdwörak, geborenen Spieß, auf dem Endres'schen Anwesen Hs.⸗Nr. 33 in Sindelbach eingetragenen Ansprüche auf ein Wohnungsrecht und Fahrnißantheile und zur Zah⸗ lung der Prozeßkosten zu verurtheilen,

2) den Franz Endres im Urtheile zu ermächtigen, nach dessen Erlangung der Rechtskraft die Löschung dieser Hypotheken im Hypothekenbuch zu beantragen.

Kastl, den 24. Juli 1895.

Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts: Keööppl, Kgl. Sekretär.

[268722

Die Ehefrau des Spezereihändlers Heinrich Poppel, Helena, geb. Schmidt, zu Rossel bei Dattenfeld, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗ Rath Krupp in Bonn, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 29. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Taentzscher, Landgerichts⸗Sekretär

[26871]

Die Ehefrau des Kaufmanns Johann Peter Etzenbach, Helene, geborene Nickel, zu Köln, Lindenstraße Nr. 55 wohnend, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Siepmann in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhand⸗ lung ist bestimmt auf den 28. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Land⸗ gericht zu Köln, II. Zivilkammer. .“

Köln, den 24. Juli 1895.

Der Gerichtsschreiber: Küppers.

[26874] 1 Kaiserliches Landgericht Straßburg i. E. Die Emilie Jolas, Ehefrau des Notars Ilse

zu Wanzenau, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗

Rath Leiber, klagt gegen ihren genannten Ehemann

mit dem Antrage: die Gütertrennung zwischen den

Parteien auszusprechen und dem Beklagten die Kosten

zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des

Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der I. Zivil⸗

kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straß⸗

burg i. Els. vom 22. Oktober 1895,

Morgens 10 Uhr, bestimmt.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Krümmel.

[26873]

Durch rechtskräftiges Erkenntniß der I. Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 1. Juli 1895 ist zwischen den Eheleuten Christian Simon und Augusta, geb. Massenbach, beide zu Thierseifen bei Waldbröl wohnend, die Güter⸗ trennung ausgesprochen.

Taentzscher, Landgerichts⸗Sekretär

[26870] Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kleve vom 28. Junt 1895 ist die zwischen den zu St. Tönis wohnenden Eheleuten Eduard Köhler, Anstreicher, und Agnes. geb. Kamps, bestehende Gütergemeinschaft für auf⸗

gelöst erklärt worden. 8 e“ Kleve, den 18. Juli 1895. Hebenstreit Gerichtsschreiber des Landgerichts.

3 unfall- und Invaliditäts⸗ꝛc.

8

Versicherung.

Keine.