1895 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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NR

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Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

87 228

No. 179.

Berlin,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kapitän zur See Fritze, Chef des Stabs des Kom⸗ mandos der Marine⸗Station der Ostsee, und dem Marine⸗ Ober⸗Stabsarzt erster Klasse Dr. Gutschow, Stations⸗Arzt der Marine⸗Station der Ostsee, die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Forstmeister a. D. von Hanstein zu Heiligenstadt, bisher zu Thale a. H., den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Kapitän zur See z. D. Langemak, Hafenkapitän von Kiel, und dem Korvetten⸗Kapitän z. D. Seweloh, Hilfs⸗ arbeiter bei dem Kommando der Marine⸗Station der stsee, die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem ordentlichen Professor an der Universität Marburg Dr. von Sybel und den bisherigen Kreis⸗Schulinspektoren, Pfarrern Crone zu Böhle im Landkreise Hagen und zur Nieden zu Hagen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem emeritierten Lehrer und Kantor Schlecht zu Gräfen⸗ hainichen im Kreise Bitterfeld den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Hegemeister a. D. Splettstoeßer zu Dominken im Kreise Danziger Höhe, bisher zu Prausterkrug, desselben Kreises, und dem Kassendiener a. D. Hahndorf zu Nord⸗ hausen, bisher bei der Reichsbankfstelle daselbst, das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem ehemaligen Stabshornisten im 2. Schlesischen Jäger⸗ Bataillon Nr. 6 Skubella, dem Obersteiger Ferdinand Kelling zu Klettwitz im Kreise Kalau, dem Bergmann Gottfried Nolte zu Oberkaufungen im Landkreise Cassel, dem Kirchenältesten, Eigenthümer Fritz Kirchberg zu Zinno⸗ witz im Kreise Usedom⸗Wollin und dem Gutskämmerer Karl Rautenberg zu Pöhnen im Kreise Friedland das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 5

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Lieutenant von Hoffbauer, der Feld⸗Artillerie, und dem Hauptmann von ellenthin, à la suite des Anhaltischen Infanterie⸗Regiments Nr. 93 und kommandiert als Adjutant der 10. Infanterie⸗Brigade, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens, letzterem der Ritter⸗ Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht’s des Bären. 8

Deutsches Reich.

116““ Verordnung, 8 betreffend das Verbot der Ausfuhr von Waffen

und Schießbedarf nach Aethiopien. Vom 27. Juli 1895.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaäiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths, was folgt:

1

Die Ausfuhr von Aclfen

Aethiopien ist über sämmtliche Gre weiteres verboten. 8

Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗

kündung in Kraßt Urkundlich unter Unserer Sehhte genbändigen Unterschrift

und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 8 Gegeben Saßnitz, den 27. Juli 1895.

(L. 8.) Wilhelmm.

8 von Boetticher.

und Schießbedarf nach nzen des Reichs bis auf

Auf Grund des § 4 des Gesetzes, betreffend die Rechts⸗ verhältnisse der deutschen Schutzgebiete („R.⸗G.⸗Bl.“ 1888 S. 75), des § 1 des Gfeßes. betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 („B.⸗G.⸗Bl.“ 1870 S. 599) und des § 18 der Allerhöchsten Verordnung vom 1. Januar 1891 R.⸗G.⸗Bl.“ S. 1), betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch⸗ Ostafrika, sowie auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 2. Mai 1894 ist dem jedesmaligen Stations⸗Chef in Moschi für seine Person die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirks bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen Sütt ehmen und die Heirathen, Geburten und Sterbefälle zu

urkunden.

Auf Grund des 8 75a des bEF11 es in der Fassung des esetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗

des Amtswo V der Kreis⸗Thierarztstelle für den Stadtkreis u Bonn übertragen worden.

der Gesetz⸗Sammlung enthält unter

Gesetzes vom 6. April 1 verfassung in der Provinz Schleswig⸗Holstein und in dem vapehezie des Konsistoriums zu Wiesbaden. Vom 14. Juli 1895; unter

Dienstag, den 30. Juli, Abends.

Altona, . 2) der Wandsbeker freien Krankenkasse in Wandsbek

§ 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 29. Juli 1895. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Rottenburg.

von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

27. Juli 1895.

Berlin W., den 30. Juli 1895. 8 4

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

1) der Großen National⸗Krankenkasse (E. H.) zu der evangelischen Kirche im Be 3 ET1IIö6; Vom 14. Juli 1895; unte Nr. 9762 das Ge sammt⸗Synodalverban des Konsistorialbezirks Cassel Vom 14. Juli 1895; unter Nr. 9763 die Verordnung wegen setzes vom 14. Juli 1895, betreffe esammt⸗Synodalverbandes und der verbände des Konsistorialbezirks Cassel in vermögensrechtlichen Vom 14. Juli 1895; und unter Nr. 9764 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Lippe hn von Schieder nach Blom⸗

von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ des und der

behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des in vermö

gelegenheiten.

111“ 11““

Angelegenheiten.

erstellung einer Eisenba Vom 16. Januar 1894. Berlin W., den 30. Königliches

Die Nummer 31 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche

Nr. 2259 die Verordnung, betreffend das Verbot der

eset⸗Sammlungs⸗Amt. Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf nach Aethiopien. Vom

Weberstedt.

zirk des Konsistoriums zu

setz, betreffend die Vertretung des Ge⸗ Diözesan⸗Synodalverbände gensrechtlichen An⸗

Ausführung des Kirchen⸗ nd die Vertretung des

Diözesan⸗Synodal⸗

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des § 28 des Landes⸗Verwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) den Ober⸗Regierungs⸗ Rath von Barnekow zu Bromberg zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten im Bezirksausschuß zu Bromberg, den Regierungs⸗Rath Klotzsch zu Potsdam zum Stell⸗

zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten bei der ge⸗ nannten Behörde, sowie

Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten im Bezirksausschuß zu Muünster auf die Dauer ihres Hauptamts daselbst zu 1““

8 2

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Halle⸗Wittenberg Dr. Karl Freytag den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

1. Der bisherige Rektor Röhricht ist zum Kreis⸗Schul⸗

inspektor ernannt worden.

Königliche Bibliothek.

In der Woche vom 5. bis 10. August findet nach § 4 der Benutzungs⸗Ordnung die Zurü lieferung sämmt⸗ licher aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Alle, welche solche Bücher in Händen haben, werden hiermit aufgefordert, sie in den Geschäftsstunden (9 bis 3 Uhr) zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher:

vpon A bis H am Montag und Dienstag, J bis R am Mittwoch und Donnerstag, S bis Z am Freitag und Sonnabend.

8 *

8

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Kreis⸗Thierarzt Wallmann in Erfurt ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Departements⸗Thierarzt⸗ stelle für den Regierungs⸗Bezirk Erfurt definitiv verliehen

worden.

Dem Phiekärst Bongartz in Bonn ist, unter Anweisung nsitzes in Bonn, die kommissarische Verwaltung nd den Landkreis

Nummer 27

g

6 eute ab zur Ausgabe gelangende

Nr. 9759 das Geset zur Abänderung und Ergänzung des 78, betreffend die evangelische Kirchen⸗

Nr. 9760 das Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des

Gesetzes vom 6. August 1883, betreffend die Kirchenverfassung der evangelisch⸗reformierten Kirche der Provinz Hannover. Vom 14. Juli 1895; unter

Nr. 9761 das Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des

Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen:

Gesetz

es vom 19. März 1886, betreffend die Kirchenverfassung

2

8

S. 357) sind bekannt gemach

1) das am 11. Mai 1 Entwässerungsgenossensch durch das S. 237, a

Daun durch

vertreter des ersten ernannten Mitglieds des Be irksausschusses zu Potsdam und den Regierungs⸗Assessor von Gneist daselbst

den Ober⸗Regierungs⸗Rath Rolshoven zu Münster zum zu Danzig Nr. 28

5) das am 29. Mai 1895 ner Meliorationsverbandes der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin

Nr. 25, Extrabeilage S. 5, ausge der Königlichen Regierung zu Frank ordentliche Beilage,

rabsetzung des Zinsfußes der von der Allerhöchsten Privilegiums vom 17. Mai 28 4 auf 3 ½ %, durch das Amtsblatt

Pirleinnggeeee glich preußischen theologischen und ophischen Akademie zu Münster für das Winter⸗Halbjahr 1895/96.

nem * bezeichneten Vorlesungen werden öffentlich und unentgeltlich gehalten.)

Theologische Fakultät.

Kirchenrecht (Fortsetzung). „Geschichte der e Uebungen. Prof. Funcke: Hodegetik. *Homiletische Kirch chte von Gregor VII. bis eschichtliche Uebungen. Prof. Fell: All⸗

. eErklärung des Buches „Arabische Schriftsteller. Pro Apologetik, 2. Thei und Sakramentenlehre. Dogmatische Uebungen. Lehre über Gott den Schöpfer und g ausgewählter Theil⸗ Prof. Hitze: Hand Bludau. Erklärung de Bücher des N. Test

an der Köni 8 8 7 (Die mit ei

Prof. Hartmann: kirchlichen Rechtsquellen. Sakraments⸗ und Benediktions⸗Liturgik.

Uebungen. Prof. Sdralek: Kirchengeschi zur Reformation. gemeine Einleitung in die Hebräische Uebungen. Mausbach: Spezielle Moral, *Seminarübungen. »Erklärung des Briefes Pauli an die Galater. Die dogmatische *Uebungen i der theologischen Summa des h. Thomas. „»Staatslehre.

Kirchenrechtli

ücher des A. T

Prof. Pohle:

Prof. Bau die Person n der Erklärun werkerfrage. Matthäus⸗Evangeliums. „Im exeg. Seminar: Pastoralbriefen. (bis Papft Gregor d. Gr.). Privatdozent Dörholt: göttlichen Dreieinigkeit.

*Einleitung in die Erklärung ausgewählter Privatdozent Pieper: Kirchengeschichte, 1. Theil ie. „Christliche Archäologie, t: Die dogmatische Lehre von de Ausgewählte Kapitel der Dogmengeschichte phische Fakultät. hilo ogisch⸗historische Abtheilung er neueren deutschen Literatur. Deutsche Deutsche Uebungen im germanistischen Römische Staatsalterthümer. *Erklärung Im philologischen Seminar: Erklärung Idyllen des Theokrit.

*Patrologie.

hilo A. Philosophisch⸗p rof. Storck: Geschichte d yrik des Mittelalters. Prof. Langen: der Aulularia des Plautus. des 2. Buches der Aeneis des Griechische Platon's Protagoras. sprechung der schriftlichen Arbeiten

Ueber die Haupt

Virgil und der Literaturgeschichte. hilologischen Erklärung der griechischen Philosophie der

Seminar außer Be⸗ Hekabe des Euripides, Philssowbte (Forts.). Prof. Niehues: Römische ischen Kriege ab. im historischen Seminar. chte der neueren Philosophie der Baukunst des Mittel⸗

Geschichte der robleme der ungen und Uebungen. . e vom Beginn der pun Zeit vom Jahre 1 rof. Hagemann: Psychologie. it Hegel. Prof.

P.

895 Allerhöchst vollzogene Statut für die aft III zu Schwirzheim im Kreise Prüm der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 24 usgegeben am 14. Juni 1895;

2) das am 11. Mai 1895 Allerhö Entwässerungsgenossenschaft II zu B as Amtsblatt der Königliche Nr. 24 S. 239, ausgegeben am 14. J

3) der Allerhöchste Erlaß vom 13. nehmigung des Statuts für die Sch durch das Amtsblatt der Königlichen S. 279, ausgegeben am 13. Juli 1895

4) der am 17. Mai 1895 Aller Statut des Meliorationsverbandes Kreise Berent vom 18. August 1869 lichen Regierung 13. Juli 1895;

chst vollzogene Statut für die (Lehnerath) im Kreise n Regierung zu Trier

Mai 1895, betreffend die Ge⸗ leswig⸗Holsteinische Landschaft, Regierung zu Schleswig Nr. 35

höchst vollzogene Nachtrag zu dem für das Squirawener Bruch im

durch das Amtsblatt der König⸗ . 261, ausgegeben am

Allerhöchst vollzogene Statut des durch die Amtsblätter

geben am 21. Juni 1895, urt a. O. Nr. 25, außer⸗ ausgegeben am 19. Juni 1895;

chste Erlaß vom 18. Juni 1895, betreffend die Stadt Elbing auf Grund des 1892 aufgenommenen Anleihe der Königlichen Regierung zu S. 270, ausgegeben am 20. Juli 1895.

Abschnitte aus de

*Erklärung von

Legenwart. Philo⸗ *Geschichte unserer