1895 / 181 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

§ 63. Das Besteigen oder Verlassen eines Wagens bei voller Fahrt ist verboten. w . 1 .

§ 64. Die Wagen sind für die [Dauer eines längeren Still⸗ stands durch geeignete Vorrichtungen gegen ein undeabsichtigtes Fort⸗ besezer fetsela 1114“

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Der Oberförster Bürhaus zu Wallmerod ist auf die Oberförsterstelle Diez im Regierungsbezirk Wiesbaden versetzt worden.

Der Forst⸗Assessor Linck ist zum Oberförster ernannt und ihm die Oberförsterstelle Wallmerod im Regierungsbezirk Wies⸗ baden übertragen worden.

Auf Grund des § 13 der Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte vom 13. Juli 1889 („Zentr⸗Bl. f. d. D. Reich⸗ S. 421) bringe ich hierdurch zur Kenntniß,⸗daß mit der Ab⸗ haltung der thierärztlichen Fachprüfung am Dienstag, den 15. Oktober d. J., begonnen wird. 8 8 Die Meldungen zu dieser Prüfung sind spätestens am

10. Oktober d. J. an mich einzureichen.

Berlin, den 30. Juli 1895. Der Rektor der Thierärztlichen Hochschule.

Schutz.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. August.

Seine Maäjestät der Kaiser und König nahmen gestern im Neuen Palais den Vortrag des Chefs des Zivil⸗ kabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus entgegen und empfingen die Meldung des Militär⸗Attachés bei der Botschaft in Paris, Oberst⸗Lieutenants von Schwarzkoppen.

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Nach den im Reichs⸗Versicherungsamt gefertigten Zu⸗ sammenstellungen, welche auf den Angaben der Vorstände der Versicherungsanstalten und der zugelassenen Kasseneinrichtungen beruhen, betrug am 1. Juli 1895 die Zahl der seit dem Inkrafttreten des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ gesetzes erhobenen Ansprüche auf Bewilligung von Altersrente bei den 31 Versicherungsanstalten und den 9 vorhandenen Kasseneinrichtungen 323 646. Von diesen wurden 256 414 Rentenanspruͤche anerkannt und 56 168 zurückgewiesen, 3490 blieben unerledigt, während die übrigen 7574 Anträge auf andere Weise ihre Erledigung ge⸗ funden haben. 1 u““

Von den erhobenen Ansprüchen entfallen auf Schlesien 38 783, Ostpreußen 27 727, Brandenburg 24 258, Rheinprovinz 21 140, Sachsen⸗Anhalt 18 559, Hannover 18 099, Posen 16 544, Schleswig⸗Holstein 12229, Westpreußen 11 749, Westfalen 11 422, Pommern 10 461, Hessen⸗Nassau 6992, Berlin 3738. Auf die 8 Versicherungsanstalten des Königreichs Bayern kommen 32 052 Rentenansprüche, auf das Königreich Sachsen 18 748, auf Württemberg 7025, Baden 6065, Großherzogthum Hessen 4850, beide Mecklenburg 6695, die Thüringischen Staaten 6883, Oldenburg 1164, G“ 2248, Hansestädte 2435, Elsaß⸗Lothringen 8915 und auf die 9 zugelassenen Kassen⸗ einrichtungen insgesammt 4865.

Die Fahl der während desselben Zeitraums erhobenen Ansprüche auf Invalidenrente betrug bei den 31 Ver⸗ sicherungsanstalten und den 9 Kasseneinrichtungen insgesammt 183 424. Von diesen wurden 128 347 Rentenansprüche anerkannt und 37 544 zurückgewiesen, 9119 blieben unerledigt, während die übrigen 8414 Anträge auf andere Weise ihre Erledigung gefunden haben. Von den geltend gemachten Ansprüchen entfallen auf Schlesien 25 689, Rheinprovinz 14 675, Ostpreußen 12 907, Brandenburg 10 155, Hannover 9071, Sachsen⸗Anhalt 8257, Posen 7494, Westfalen 6673, Pommern 6544, Westpreußen 6132, Hessen⸗Nassau 4359, Schleswig⸗Holstein 3197 und Berlin 3174. Auf die8 Versicherungs⸗ anstalten des Königreichs Bayern kommen 20 306 Ansprüche, auf das Königreich Sachsen 7413, auf Württemberg 4766, Baden 5088, Großherzogthum Hessen 2400, beide Mecklenburg 2038, die Thüringischen Staaten 3463, Oldenburg 509, Braun⸗ schweig 1247, Hansestädte 1457, Elsaß⸗Lothringen 3392 und auf die 9 Kasseneinrichtungen insgesammt 13 018.

Unter den Personen, die in den Genuß der Invaliden⸗ rente traten, befanden sich 2578, die bereits vorher eine Alters⸗ rente bezogen.

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Der General⸗Lieutenant Oberhoffer, Ober⸗Quartier⸗ meister und Chef der Landesaufnahme, ist hierher zurück⸗

Nach telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist die IJ. Division des Manöver⸗Geschwaders, Chef Vize⸗Admiral Köster, am 30. Juli in Queenstown ein⸗

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1.“ 8 .““ 88 1111411.3“

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die kü8., 129 in haben St. Blasien nach dreiwöchigem Aufenthalte Paselbft am 29. v. M. verlassen und sich nach Schloß Mainau begeben, wo die Ankunft am 30. v. M. früh

erfolgte. Tachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Gestern fand im Schlosse Ettersburg in Gegenwart Ihrer hreee s, der Großherzogin, der Erbgroß des Erbgroßherzogs,

sowie Herzogs und der Herzogin

Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin und des Prinzen Bernhard von Sacsen⸗ Weimar die

Konfirmation Seiner Hoheit des Prinzen Bernhard zweiten Sohnes des verstorbenen Erbgroß⸗

Heinrich, herzogs, statt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der österreichisch⸗ungarische Botschafter in Konstantinopel

Fefihemr von Calice 16 seit einigen Tagen leidend; sein

ustand ist jedoch unbedenklich. Die Geschäfte der Botschaft leitet der Botschafts⸗Rath Macchio.

Der Krainer Landtag hat den Antrag des Ausschusses, betreffend ein Lotterie⸗Anlehen von 1 Million Gulden für die Stadt Laibach, angenommen und ein⸗ stimmig unter großem Beifall beschlossen, den Landes⸗Präsi⸗ denten zu ersuchen, dem Kaiser den Dank für seine Huld und väterliche Fürsorge auszudrücken und ferner den Dank des Landes an die Vertreter des Reichs, die Regierung, alle Korporationen und Privatpersonen, welche an der Linderung der Folgen der Katastrophe betheiligt gewesen, auszusprechen.

Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗Coburg empfing gestern in Karlsbad den Präsidenten der Sobranje Thec⸗ orow in einer mehrstündigen Audienz. Abends Theodorow über Wien nach Sofia zurück. 1“] Großbritannien und Irland.

Die „Pall Mall Gazette“ will aus angeblich zuverlässiger Quelle wissen, daß die Regierung sich der Wiederwahl Gully's zum Sprecher des Unterhauses nicht widersetzen werde.

Wie das „Reuter'sche Bureau“ erfährt, hätte die britische Regierung ihren Anspruch auf die Insel Trinidad nicht aufgegeben, sei jedoch bereit, die Frage mit der brasilianischen Regierung im freundlichen Sinne zu erörtern. Die Insel werde lediglich für die Legung eines Telegraphen⸗ Kabels beansprucht.

Dasselbe Bureau meldet aus Larnaka (Cypern), daß in letzter Zeit in Papho, einem Distrikt im Südwesten der Insel, zahlreiche Gewaltthätigkeiten verübt worden seien. In der Nähe von Perapedia seien drei Angestellte der „Cyprus⸗Kompagnie“ erschossen worden. Eine starke Abthei⸗ lung Polizeimannschaften sei nach dem Distrikt abgeschickt, da es gefährlich sei, dort zu reisen. v

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In Havre trat gestern unter dem Vorsitz des Präsidenten Faure der Ministerrath zusammen. Der Kriegs⸗Minister General Zurlinden theilte mit, daß der General Duchèsne am 28. d. M. von Suberbieville nach Andjiejie an der Spitze der Brigade Voyron aufgebrochen fei Der vor dem Abgang der Egxpedition festgesetzte Operations⸗ plan vollziehe sich ohne Störung. Darauf setzte der Minister⸗ rath die nothwendigen Maßnahmen fest, um das französisch⸗ schweizerische Handelsabkommen, sobald es vom schweizerischen Bundesrath genehmigt sein werde, zur Anwen⸗ dung zu bringen.

Ein weiterer Transport von 900 Land⸗ und See⸗ soldaten sowie von Proviant und Kriegsmaterial soll heute von Marseille nach Madagaskar abgehen.

Der König von Griechenland ist am Mittwoch Abend in Aix⸗les⸗Bains eingetroffen und am Bahnhofe von den Behörden empfangen sowie von der Einwohnerschaft warm begrüßt worden.

Rußland.

Von Kalisch hat sich gestern eine Deputation des dort garnisonierenden Dragoner⸗Regiments, bestehend aus dem Obersten von Bistram, dem Eskadrons⸗Chef Baron Tornau und dem Regiments⸗Adjutanten Lieutenant Strakacz, zur Theilnahme an der Jubiläumsfeier des preußischen Ulanen⸗ Regiments Kaiser Alexander III. von Rußland (Westpreußisches) Nr. 1 nach Militsch begeben. 1

Italien. v“

Die Herzogin von Aosta war vor einigen Tagen unter Fiebererscheinungen erkrankt. Gegenüber den auswärts verbreiteten, bedenklich lautenden Nachrichten konstatieren die gestern Abend in Rom erschienenen Blätter, daß die Besserung in dem Befinden der Herzogin regelmäßig fortschreite. Die Erkrankung sei überhaupt nicht bedrohlich gewesen. Das Fieber habe vorgestern bereits völlig aufgehört.

Der frühere Minister Brin ist erkrankt, doch scheint die Krankheit nicht ernster Art zu sein.

In der gestrigen Sitzimng des Senats erwiderte der Minister des Auswärtigen Baron Blanc auf die Aus⸗ führungen des Senators Vitelleschi über die afrikanische Frage: „Aus den vorgelegten Dokumenten ergiebt sich, daß die Frage alle befreundeten Nationen interessiert. Als unsere innere Finanzlage schwierig erschien, dachte man im Ausland, daß wir vielleicht in Afrika eine Lücke lassen würden, die andere ausfüllen könnten. Unsere Lage in Afrika ist für Europa nicht gleichgültig, Rußland und England be⸗ schäftigen sich damit. Die politische Klugheit gebietet uns, auch für die Zukunft unsere Positionen festzuhalten und dort unser Recht zu sichern. Die Regierung hat niemals den status quo ante sowie die Sicherstellung der Rechte Italiens in Afrika gefährden wollen“ In Beantwortung der Ausfüh⸗ rungen des Senators Cavalletto über das Vorgehen Ruß⸗ lands, Englands und Frankreichs gegenüber der Türkei hin⸗ sichtlich der Ausführung des Berliner Vertrages erklärte der Minister, Italien beabsichtige der Respektierung und Ausführung des Art. 61 des Berliner Vertrages dasselbe Interesse zuzuwenden wie die übrigen Mächte. Der Minister legte die friedenstiftende Haltung Italiens dar, die immer für seine diplomatische Aktion maßgebend gewesen sei und sein werde. Der Senat nahm darauf eine Tagesordnung an, durch welche von den Erklärungen der Regierung Kenntniß genommen wird. Sodann wurde darüber berathen, wie dem General Baratieri und dessen Mitkämpfern die Anerkennung des Senats zu übermitteln sei.

Die Deputirtenkammer nahm in ihrer gestrigen Sitzung das Budget des Ministeriums des Innern in eheimer Abstimmung mit 213 gegen 23 Stimmen an. Hierauf folgte die Verhandlung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Errichtung einer Bodenkredit⸗ bank. Der Deputirte Spirito erklärte in seinem Namen und im Namen der übrigen Deputirten aus den südlichen Provinzen, daß sie für den Gesetzentwurf stimmen

würden und daß er gesonnen sei, gegen jeden, der an der Ehrenhaftigkeit ihrer Absichten zweifle, Protest zu er⸗ heben. Es sei sehr bedauerlich, daß derartige Zweifel hätten erhoben werden können. (Der Redner zielte mit seiner Be⸗ merkung auf einen von dem sozialistischen Deputirten Cola⸗ janni verfaßten Zeitungsartikel hin, in welchem das Parla⸗ ment ein serviles genannt und von der niederen Moral der süditalienischen Provinzen gesprochen wird.) Der Deputirte Fulci schloß sich der Erklärung Spirito's an. Der Depu⸗ tirte Bovio drückte seine Verwunderung über diesen Zwischenfall aus. Der Präsident forderte die Kammer auf, diese Diskussion, welche garnicht in die Kammer gehöre, kurz abzubrechen. (Lebhafter Beifall; Unruhe und starkes Murren andererseits.) Der Deputirte Bovio wollte nicht zugeben, daß ein italienischer Deputirter sich erlauben dürfe, eine Gegend des Landes für mehr, eine andere für weniger tüchtig zu halten. Der Präsident ersuchte die Kammer nochmals, diese Diskussion zu schließen. (Beifall; große Unruhe, laute Protest⸗ und Zwischenrufe.) Colajanni wollte sich ebenfalls der Er⸗ klärung Spirito’s anschließen. (Beifall und große Unruhe.) Der Präsident wiederholte die Aufforderung, den Gegen⸗ stand zu verlassen. (Langanhaltende große Aufregung und Zwischenrufe.) Der Präsident unterbrach darauf die Sitzung; der Lärm aber dauerte fort, worauf der Präsident die Galerie räumen ließ. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärte der Präsident: er begreife die Bemühungen derjenigen, welche Protest erhoben hätten (Beifall); er könns aber nicht zugeben, daß derjenige, welcher die Worte geschrieben habe, die die Versammlung als beleidigend betrachte, auch die Absicht gehabt haben müsse, zu beleidigen. Er bitte die Kammer, in der Erledigung der Tagesordnung fortzufahren. Der Deputirte Ungaro wünschte, die Kammer möge befragt werden, ob sie über den erwähnten Zeitungsartikel in eine Verhandlung eintreten wolle. Der Präsident erklärte sich gegen den Antrag mit der Begründung, daß keine Sachen verhandelt werden sollten, die den Aufgaben der Kammer fern lägen. Der Deputirte Colajanni meinte, er habe sich möglicherweise bei dem Abgeben bestimmter Urtheile irren können, er habe aber niemals eine persönliche Frage berührt. Sein im „Secolo“ erschienener Artikel, der so vielen Groll hervorgerufen habe, sei in momentaner Auf⸗ regung infolge der Verhandlung der Kammer über die süd⸗ italienischen Banken geschrieben worden. Er (Redner) habe weder eine Person, noch einen Theil des Landes beleidigen wollen. Der Zwischenfall war damit erledigt. Die Kammer vertagte sich sodann auf unbestimmte Zeit.

Belgien.

Der Senator Janson l(liberal) hat an den Präsidenten des Senats ein Schreiben gerichtet mit der Bitte, den Senat zusammenzuberufen, damit er die Regierung politische Lage interpellieren könne.

Serbien.

Der König Alexander wird, wie „W. T. B.“ aus Belgrad berichtet, in der zweiten Hälfte des August nach Biarritz reisen, dort längere Feit als Gast der Königin⸗ Mutter weilen und die Kur gebrauchen. Während der Ab⸗ wesenheit des Königs führt der Minister⸗Conseil auf Grund der Verfassung die Geschäfte.

Amerika.

Aus Kuba ist in New⸗York die Nachricht eingetroffen, daß der General Roloff, einer der hervorragendsten Führer in dem kubanischen Aufstande von 1868, mit vier Schoonern, von denen zwei Waffen und Munition an Bord gehabt hätten, in Kuba gelandet sei.

Das neue chilenische Kabinet ist nach einer Mel⸗ dung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Santiago nunmehr ebildet; Recabarren übernahm den Vorsitz und das Porte⸗ seuille des Innern; ferner gehören dem Kabinet an Vergara als Minister des Auswärtigen und Enrique Maciver als Finanz⸗Minister; Kriegs⸗Minister ist Oberst Ismael Valdis.

Afrika.

Das ‚„Reuter'sche Bureau“ meldet aus Sansibar von gestern, zwei Anführer der Aufständischen, welche kürzlich unerhebliche Unruhen in Takaunga, nördlich von Mombeasa, hervorgerufen hätten, seien jetzt zu Masrui, dem Häuptling von Gasi (an der Mündung des Flusses Ramis im Süden des britischen Schutzgebiets) geflohen. Möglicher⸗ weise werde Masrui durch Gewalt zur Auslieferung der Rebellen gebracht werden müssen; der Fall dürfte jedoch schwerlich ernstere Unruhen im Gefolge haben.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

In Bezug auf die Bestimmung des § 726 II 1 des Preuß. Allg. Landrechts: „Die Kosten des Scheidungsprezesses muß der Mann, auf Verlangen der Frau, aus ihrem Eingebrachken und in ceessen Ermangelung aus eigenen Mitteln vorschießen —“ hat das Reichsgericht, IV. Zivilsenat, durch Beschluß vom 18. Februar 1895 ausgesprschen, daß nach rechtskräftiger Entscheidung des Pro⸗ zesses, dessen Kosten der Ehefrau auferlegt sind, der Ehemann die Erstattung jenes Vorschusses im Kostenfeststellungsverfahren nicht verlangen kann. Dem M., welcher gegen seine Sn auf Ehescheidung klagte, wurde durch landgerichtlichen eschluß im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, der beklagten Ehefrau auf die ihr entstehenden Kosten des Cheschei⸗ dungsprozesses einen Vorschuß von 115 zu leisten. Der Prozeß wurde sodann rechtskräftig entschieden, und die Kosten desselben wurden der Beklagten auferlegt. Der Kläger verlangte im Kostenfeststellungs⸗ verfahren von der Beklagten neben anderen Kosten auch die Erstattung jenes Vorschusses, das Kammergericht aber setzte von der Kostenrech⸗ nung des Klägers den Betrag des Vorschusses von 115 ab. Die weitere Beschwerde des Klägers beim Reichsgericht war erfolglos. „Der in dem Kostenfeststellungsverfahren in Frage stehende Anspruch des Klägers auf Erstattung der Prozeßkosten 98 der Zivilprozeßordnung) kann nur diejenigen Kosten zum Gegenstand haben, die für den Kläger zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nothwendig gewesen sind 87 Z.⸗P.⸗O.). Zu diesen Kosten gehört aber nicht der Vorschuß, den der Kläger auf Grund gerichtlicher Anordnung an seine Ehefrau zur Bestreitung der dieser erwachsenen Kosten des Ehescheidungsprozesses aus dem ein⸗ gebrachten Vermögen der Ehefrau, in Ermangelung aus seinem eigenen Vermögen, zu zahlen gehabt hat. Für die Entscheidung der rage, ob die Ehefrau diesen orschuß dem Kläͤger zu erstatten habe, 2 e) n Kostenfestsetzungsverfahren ein Raum nicht gegeben.“

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Landesgesetzliche Ausführungsbestimmungen zum Hand0egehe uch, welche die in den Art. 736 bis 741 des ndelsgesetzbuchs gegebenen Vorschriften über Schiffskollisionen nif Flußsaiff⸗ und die Flußschiffahrt schlechthin ausdehnen, so die Bremer Einführungsverordnung und das Hamburger Einführungs⸗ geset⸗ sind, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Zivilsenats, vom Februar 1895, nicht auf solche Feuß biffes welche zum Er⸗ werb durch die Schiffahrt dienen, beschränkt, sondern allge⸗ mein auf alle Flußschiffe anzuwenden. „Die Frage, ob eine landesgesetzliche Ausführungsbestimmung des erwähnten Inhalts in der Beschränkung auf solche Flußschiffe, welche zum Erwerbe durch die Schiffahrt dienen, zu verstehen oder allgemein auf alle Flußschiffe anzuwenden ist, hat das Reichsgericht in der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Sache des Schiffers de H. wider den bremischen Staat (I 255/94) im Sinne der letzteren Alternative entschieden. Es handelte sich dort um die Anwendbarkeit des § 46 der bremischen Einführungsverordnung, welcher lautet: „Die Bestimmungen der Art. 736 bis 741 H.⸗G. B. sind auch auf Flußschiffe und auf die Flußschiff⸗ fahrt anzuwenden“, auf eine Kollision zwischen einer dem bremischen Staat zu Wasserbauzwecken auf der Weser dienenden Dampfschute und einem auf der Unterweser vor Anker liegenden Fahrzeuge, welche von dem Führer der Dampffschute verschuldet war. Da die in dem vorliegenden Fall (A. wider den hamburgischen Staat) von dem Berufungsgericht ge⸗ troffene Feststellung, daß die „Undine“ ein Flußschiff sei, von der Revision nicht angefochten und unbedenklich ist, so ist der hier vor⸗ liegende Sachverhalt derselbe wie in jener Sache. Auch der Wort⸗ laut des hier in Frage kommenden § 54 des hamburgischen Einführungs⸗ gesetzes stimmt mit der entsprechenden bremischen Vorschrift nahezu völlig überein. Daraus ergiebt sich, daß in dem vorliegenden Falle ebenso

zu entscheiden ist, wie in der errwähnten Sache.“ (401/94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Der Polizeibehörde steht nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 22. Januar 1895, nicht ohne weiteres das Recht zu, die Beerdigung verstorbener fremder Personen, die nicht zur Herebi gehören, auf dem Kirchhofe der Parochie zu verbieten. Dem zuständigen Amtsvorsteher war von mehreren Interessenten angezeigt worden, daß auf Veranlassung des Pfarrers J. Leichen von Personen aus Ro. und Ri. auf dem Kirchhofe in P. beerdigt würden, wodurch der letztere vorzeitig gefüllt werde. Der Amtsvorsteher erließ hierauf an den Pfarrer J. eine Verfügung, durch welche diesem untersagt wurde, auf dem Kirchhof in P. Leichen aus fremden Gemeinden beerdigen zu lassen. Der Klage des Pfarrers J. auf Aufhebung dieser Verfügung wurde vom Bezirksausschuß stattgegeben, und die Entscheidung des Bezirks⸗ ausschusses wurde auf die Revision des Amtsvorstehers vom Ober⸗ Verwaltungsgericht bestätigt, indem es annahm daß die Verfügung nicht gegen den Pfarrer, sondern gegen den Kirchenvorstand bezw. gegen die Hinterbliebenen der Beerdigten hätte gerichtet werden müssen, und daß üͤberhaupt ein polizeiliches Einschreiten gegen die Beerdigung fremder Leichen nicht berechtigt war. „Schritt der bekl. Amtsvorsteher“, führt das Ober⸗Verwaltungsgericht begründend aus, „lediglich in Verfolg des Antrages der Interessenten ein, so erscheint dieses Einschreiten unzulässig, da es nicht dem Beklagten oblag, mit polizeilichen Mitteln das vermögensrechtliche Interesse der Antragsteller, daß der Kirchhof in P. nicht vorzeitig gefüllt werde, zu schützen. Das nachträglich vom Beklagten vorgeschützte polizeiliche Interesse aber ist nicht erweislich vorhanden oder aus § 10 II 17 des A. L.⸗R. zu begründen. Nach § 456 II 11 des A. L.⸗R. kann jeder Eingepfarrte sein und der Seinigen Begräbniß auch außerhalb der Parochie wählen. Wie dieser gesetzlichen Befugniß gegenüber im vorliegenden Falle das allgemeine Verbot, die Berrdsgeng fremder Leichen zu gestatten oder anzuordnen, im Hinblick auf die öffentliche Ordnung gerechtfertigt sein soll, ist nicht abzusehen. Zunächst ist nicht behauptet und er⸗ wiesen, daß durch die beiden, von den Antragstellern H. und Genossen hervorgehobenen Fälle eine Störung nach jener Richtung hin that⸗ sächlich herbeigeführt worden ist; es steht auch nach den Beschlüssen der beiden Kirchenvorstände nicht fest, daß künftig sämmtliche Leichen der Katholiken in Ro. und Ri. nach P. selbstverständlich mit Genehmigung des dortigen Kirchenvorstandes transportiert werden sollen, und wenn dies auch der Fall wäre, so würde die Kirchengemeinde P. jederzeit in der Lage sein, sich gegen eine Benach⸗ theiligung durch Versagung der Erlaubniß ungerechtfertigter Beerdigungen zu schützen. Hierunter fällt die Besorgniß vorzeitiger Füllung des Kirchhofs in P. Was aber die Gesund heitsgefahr betrifft, welche durch den Transport der Leichen herbeigeführt werden soll, so hat Beklagter gegen des Gefahr im einzelnen Fall die dafür im Gesetz (§§ 463 ff. I1I 11 A. L.⸗R.) und in den dazu ergangenen allgemeinen und besonderen Vorschriften ertheilten Bestimmungen anzuwenden, keineswegs aber ein für alle Mal den Leichentransport nach dem Kirchhof in P. zu verbieten, was unvereinbar mit den Gesetzen ist.“ (I 98.)

Statistik und Volkswirthschaft.

nbaufläche und Ernte des Hopfens im Deutschen Reich 1894.

Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

8

Ernte⸗ Staaten 3 fläche

Hektar

Ernte⸗ menge

Tonnen

Preußen Bayern Sachsen Württemberg

3 036,9 26 333,9

9 o

1 87 17 47

7

On

2.

8880

essen

ldenburg Braunschweig Sachsen⸗Meiningen Sachsen⸗Coburg⸗Gotha..... 11,0 Elsaß⸗Lothringen 4 241,1

Deutsches Reich 42 203,3 8 33 109,3

Dagegen im Jahre 1893¹ 42 064,6 0,25 I 10 639,9

In den nicht aufgeführten Staaten wurde Hopfen nicht gebaut.

) Die Mittheilungen für diese Erträge fehlen; dieselben sind

nach Maßgabe der Ernteverhältnise in den umgebenden Gebiets⸗ theilen angenommen worden.

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6 Berufsgenossenschaften. b Die rheinisch⸗westfälische Maschinenbau⸗ und Klein⸗ eisenindustrie⸗Berufsgenossenschaft ist nach dem Jahres⸗ bericht sowohl an Betrieben wie an versicherten Personen im Jahre 1894 wieder bedeutend gewachsen. Die Betriebe vermehrten sich von 5669 auf 5851, die versicherten Personen von 95 372 mit 87 906 542 Löhnen auf 101 792 Personen mit 94 119 790 Löhnen. Die Anzahl der Brtscedigangppfüchtigen Unfälle hat sich ungeachtet der Zunahme der versicherten Personen auf der gleichen Höhe gehalten wie im Vor⸗ jahre. Die zur Auszahlung gelangten Unfallentschädigungen be⸗ trugen, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, insgesammt für 3510 Unfallangelegenheiten 674 611 ℳ, 1893 dagegen für 3089 Unfall⸗ angelegenheiten 589 492 % An laufenden Renten für Invaliden,

Wittwen, Kinder und Ascendenten waren am Schluß des Jahres 1894 für 3435 Personen 563 829 zugebilligt. Die Verwaltungs⸗ haben sich für die Genossenschaft um 1580 gegen das Vor⸗ jahr verringert, diejenigen für die Schiedsgerichte um 86 vermehrt. Der Reservefonds der Genossenschaft betrug am 31. Dezember 1894 2 372 129 ℳ, der Betriebsfonds 101 171 Die Verwaltungskosten betrugen in Prozenten der Gesammtumlage 11,75 % (1893: 12,05, 1892: 11,38, 1891: 11,45, 1890: 11,87, 1889: 12,57, 1888: 14,01, 1887: 15,77 %. 18

In der Rheinisch⸗Westfälischen Hütten⸗ und Walz⸗ werks⸗Berufsgenossenschaft hat nach dem Geschäftsbericht die Zahl der Betriebe in den 9 Abtheilungen Essen, Oberhausen, Düssel⸗ dorf, Koblenz, Aachen, Dortmund, Bochum, Hagen und Siegen 240 mit 91 887 Personen (gegen das Jahr 1893 + 2291) betragen. Die anrechnungsfähigen Löhne und Gehälter stellten sich auf 98 579 611 (gegen 1893 + 3 218 125 ℳ). Von den Löhnen u. s. w. ent⸗ fielen auf den Kopf der Versicherten 1073 (+ 9 ℳ). An Ent⸗ schädigungsbeiträgen sind geleistet worden 1 104 366 ℳ, was eine Steigerung von 14,4 % gegen das Jahr 1893 bedeutet. Die durch⸗ schnittliche Zahl der versicherten Personen betrug 91 887, die Zahl der Verletzten 905; es kamen somit auf 1000 versicherte Personen 10 Verletzte. Die Verwaltungskosten betrugen 93 391 ℳ, mithin für den Kopf 1,2 oder 0,95 für je 1000 Lohn. Die Um⸗ lage von 1 534 367 macht für den Kopf 16,70 und für je 1000 Lohn 15,56 aus. Die Rücklage der Genossenschaft beträgt 4 418 427 ℳ, der Betriebsbestand 115 759

Zur Arbeiterbewegung.

„Aus Lüdenscheid wird der „Dortm. Ztg.“ geschrieben, daß die beim Bau der Fuelbecker Thalsperre im Rahmedethal be⸗ schäftigten 28 italienischen Arbeiter Ende voriger Woche wegen Lohnstreits die Arbeit 1 haben.

In Leipzig verhandelten die Maler⸗ und Lackierergehilfen am Dienstag über die eingeleitete Lohnbewegung. Der von den Gehilfen ausgearbeitete Lohntarif fand, wie die „Lpz. Ztg.“ berichtet, bei dem Innungsvorstande großes Entgegen⸗ kommen. Der Innungsvorstand erkennt die geforderten Lohn⸗ sätze im ganzen als berechtigt an und verspricht, sich bei der Innung für die Bewilligung zu verwenden. Bedenken werden nur gegen den Mindestlohn geltend gemacht, weil dieser ältere, geschicktere Gehilfen gegenüber den jüngeren, minder erfahrenen benach⸗ theilige. Eine Innungskommission soll mit der Lohnksmmission der Gehilfen den Tarif nochmals durchberathen. Die Versammlung ging auf diesen Vorschlag ein, wies aber ihre Vertreter an, auf der Festsetzung eines Mindestlohns zu bestehen. Von den Schmiede⸗ gehilfen wurde über 23 Werkstätten die Platzsperre verhängt, weil die Arbeitgeber dort die zehnstündige Arbeitszeit und den geforderten Zuschlag von 30 % für Ueberstunden nicht bewilligen wollten.

In Przemysl wurde der große Arbeiterausstand, wie der „Voss. Ztg.“ telegraphiert wird, gestern beendet, nachdem fast alle Bedingungen der Arbeiter angenommen worden waren. (Vgl. Nr. 180 d. Bl.)

Kunst und Wifsenschaft.

Die Gesammtzahl aller Museumsgegenstände des Märkischen Provinzial⸗Museums hat sich während des Verwaltungsjahres 1894/95 von 71 993 auf 73 958 vermehrt. Der Katalog zählte am 31. März 1895 10 017 Nummern der naturgeschichtlichen und 63 941 Nummern der kulturgeschichtlichen Abtheilung. Für Geschenk⸗ geber, welche durch wiederholte und werthvolle Zuwendungen sich um das Museum in höherem Grade verdient gemacht haben, sind be⸗ sondere Anerkennungsdiplome ausgefertigt worden. Im Laufe des Berichtsjahres sind vier solcher Diplome vertheilt worden. Für diejenigen Personen, welche, bereits im Besitz des Diploms, sich noch weitere Verdienste um das Museum durch fortgesetzte werthvolle Stiftungen erworben haben, ist ein besonderes, als N 8 hänger zu tragendes Anerkennungszeichen auf Gemeindebeschluß ge⸗ schaffen worden. Diese Zeichen werden in der Regel in Silber ver⸗ liehen. Wenn es sich um besonders große Verdienste handelt, wird das goldene Anerkennungszeichen zuerkannt. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 5 silberne Anerkennungszeichen vertheilt. Zur Zeit sind 6 Personen Inhaber des goldenen und 56 Personen Inhaber des silbernen Anerkennungszeichens. Während der öffentlichen Besuchs⸗ zeit, Suntag von 11 bis 1 ½ Uhr, Montags und Donnerstags von 11 bis 2 ½ Uhr, haben rund 13 000 Personen im Berichtsjahre die Samnlungen besichtigt.

Der Dompropst Dr. Kayser, ordentlicher Honorar⸗Professor der katholisch⸗theologischen Fakultät der Universität Breslau, ist gestern infolge eines Schlaganfalls verstorben.

Wien sind auf den dem Grafen Thurn⸗Valsassina ge⸗ hörigen Grundstücken an der Rothenthurmstraße bei Erdaushebungen neue, höchst interessante RKömerfunde gemacht worden. Als der wichtigste Fund erscheint das Fragment der Verzierung eines Monnumentalbaus, wahrscheinlich eines gegen Osten gelegenen Triumph⸗ bogens. Dieses Fragment stammt aus der römischen Kaiserzeit und stellt eine zwischen Triglyphen befindliche Metope mit dem Bilde

eines nach rechts laufenden Löwen dar. Weitere Funde von zer⸗

störten Quadern lassen, dem Wiener „Fremdenblatt“ zufolge, auf eine permanente Festungsmauer schließen. *

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ernteaussichten in Schweden.

Nach den überaus reichlichen Niederschlägen des vergangenen Mo⸗

nats erwartet man für Weizen und Roggen im allgemeinen eine

mittlere Ernte und für Hafer und Gerste eine solche unter Mittel. Der Stand der Kartoffeln ist im ganzen Lande ein guter.

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Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Cholera. 1 Rußland. Dem Medizinal⸗Departement wurden bis zum 6. Juli aus dem Gouvernement Wolhynien vom 9. bis 15. Juni 24 9 Fönmn 16. bis 22. Juni 33 (13) Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet. „Türkei. Einer Mittheilung vom 16. Juli zufolge ist die Epidemie im Vilajet Adana in merklicher Abnahme Fegeehag. In Tarsus wurde am 1. Juli 1 Todesfall festgestellt, in Sis vom 1. bis 10. Juli 4 Erkrankungen (mit 2 Todesfällen), in Karszulcadrie I10 (2 1 BbHh8ͤ Iuni 14 (7), in Karatasch vom 30. Juni bis 2 23 (27), in Messis vom 29. Juni bis 11. Juli 17 (8), in Alan Sinar am 30. Juni 12 (—), in Pajas vom 1. bis 9. Juli 26 (24), in Bulanik vom 1. bis 13. Juli 35 (22), in Adana vom 1. bis 10. Juli 28 (24), in Mersina vom 29. Juni bis 14. Juli 55 (23), in der Umgegend von Adana vom 28. Mai bis 1. Juli (126), in Jumurtalik vom 10. bis 13. Juli 7 (5), ferner in Marasch (Vilajet Aleppo) vom 30. Funi bis 14. Juli 25 (15), in Padzardjik vom 8. Juli 7 (7), in adji Bil (Lazareth) am 7. Juli 3 (3), in Göͤk, Sun am 8. Juli (8), in aririse. Vilajet Angora) vom 7. bis 11. Juli 11 (7), in dn Mansur (Vilajet Mamurat el 2 vom 8. bis 10. Juli 10 (4). der Stadt Aleppo und in Djabul sollen Erkrankungen nicht vor⸗

gekommen sein. Ostindien. Kalkutta. Vom 16. bis 22. Juni starben 23 Personen an Cholera, 17 an Pocken und 111 an Fiebern. Straits⸗Settlements. Nachrichten aus Singapore zu⸗ folge ist daselbst die Krankheit am 10. Juni zum Ausbruch gekommen. Ee weacnch aglich 100 bis 15 Grkvamkungen gemeldet, welche bisher a rene, in dem am Ha thei wohnende Bevölkerung betrafeu. deeee eeelt

„Argentinien und Uruguay. Im verflossenen Winter und Frühjahr wurden in Nr. 27 d. „Abstr. of sanit. rep.“ folgende Er⸗ krankungen (und Todesfälle) festgestellt: in Buenos Aires bis zum 10. Januar 125 (59), vom 1. bis 31. Januar 87 (27), vom 1. bis 28. Februar (45), am 13. März (8), am 21. März 5 (3), in Ro⸗ sario am 21. März 8 (2), in San Nicolas am 29. März 7 (3), ferner in Montevideo im März 23 (4).

Pest.

Aus Assyr wird unter dem 24. Mai berichtet, daß in 8 Dörfern

des Kaza Beni Schehr vom 8. bis 21. dess. Mts. 31 Erkrankungen mit 11 Todesfällen vorgekommen sind.

Gelbfiever.

In Havanna wurden vom 14. bis 20. Juni 5 Todesfälle fest⸗ gestellt, in Santiago de Cuba vom 9. bis 22. Juni 19, in Maracaibo vom 9. bis 15. Juni 1, in Vera Cruz vom 14. bis 20. Juni 20.

Nach einer Wiener Meldung des „W. T. B.“ gestattet die Statthalterei von Niederösterreich auf Grund günstiger Informationen über den Gesundheitszustand des Borstenviehes in Serbien in einer Bekanntmachung die Einfuhr serbischer Schweine nach Niederösterreich von veute, 1. August, ab bei Beobachtung der veterinärpolizeilichen Vorschriften. 8

Handel und Gewerbe.

Vor den nachstehend aufgeführten Amsterdamer en wird seitens der dortigen Polizeibehörde gewarnt: Stam & Co. Vliegenthart & Co. J. L. Soudyn. L. H. Anten.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 31. v. M. gestellt 10 967, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 30. v. M. gestellt 4040, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 31. Juli. (Monats⸗Bericht der ständigen Deputation der Woll⸗Interessenten.) Der Monat Juli brachte auf den Londoner Auktionen die erwartete Besserung der Tendenz, was auch anregend auf den Verkauf deutscher Wollen wirkte, in denen ein Umsatz von 4500 Ztr. Rückenwäsche und 3900 Ztr. ungewaschenen Produkts erreicht wurde, ein Quantum, welches für die sonst den Wollmärkten folgende stille Zeit als sehr befriedigend bezeichnet werden kann. Bei Rückenwäschen wurden die besseren Qualitäten bevorzugt. Die Preise waren für alle Gat⸗ tungen mindestens denen am Schluß des vorigen Monats gezahlten gleich, und feine Wollen konnten sogar einen Aufschlag von einigen Mark erzielen. Die Nachrichten von der Eröffnung der Londoner Auktion und die fortschreitende Besserung der Stimmung stimulierten auch hier das Geschäft in Kolonialwollen; wenn nun auch die Nachfrage zu keiner Zeit eine dringende wurde, so er⸗ reichten die Umsätze doch die ansehnliche Ziffer von etwa 4000 Ballen, wovon die Hälfte Kap⸗ und die andere Hälfte Austral⸗ und Buenos⸗ Aires⸗Wollen waren. Die erzielten Preise zeigten eine kleine Besserung, aber nicht voll dem Aufschlage, der in London bezahlt wurde.

In der gestrigen hauptsächlich wegen des notariellen Ab⸗ schlusses des Vertrages über Verlängerung des rheinisch⸗ westfälischen Kohlen⸗Syndikats auf zehn Jahre einberufenen waren, wie die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ aus

ssen berichtet, sämmtliche Syndikatszechen vollzählig rechtskräftig vertreten, und da irgend welche Bedenken gegen den Entwurf zur Ver⸗

tragsverlängerung nicht erhoben wurden, erfolgte sodann die notarielle

Unterzeichnung dieses Vertrages. Zugleich wurde eine aus den Herren Direktoren Effertz, Brüggemann, Dach und Reuscher enececk mission gewählt, welche mit den dem Syndikat bisher nicht an⸗ gehörenden Zechen Langenbrahm, Westende, Roland, Wiesche, Fried⸗ licher Nachbar und Richradt mit der Ermächtigung verhandeln solle, gegebenenfalls die Beitrittserklärung dieser Zechen entgegen⸗ zunehmen. Ueber das Ergebniß dieser spätestens bis zum 18. September d. J. zu beendenden Verhandlungen wird alsdann in einer auf den 20. September d. J. einzuberufenden Zechenbesitzer⸗Versammlung berichtet und sodann mit einer Majorität von ¾ der in der Sitzung vertretenen Zechen darüber Beschluß gefaßt werden, ob der 1“ endgültig zu Recht bestehen soll oder nicht. Auf Verlesung des üblichen Geschäftsberichts wurde verzichtet und schließlich noch einstimmig beschlossen, die Förderungseinschränkung für den Monat August dieses Jahres auf 15 % festzusetzen, da die früher beschlossenen 10 % vielleicht nicht ausreichen dürften.

Magdeburg, 31. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker, exkl., von 92 % —, neue —. Kornzucker exkl., 88 % Rendement 10,10 10,35, neue —. Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 7,10 7,75. Ruhig. Brotraffinade I 22,75. Brotraffi⸗ nade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,75 23,00. Gem. Mehlis I mit Faß 22,25. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juli 9,75 Gd., 9,85 Br., pr. August 9,80 bez., 9,82 ½ Br., pr. September 9,97 bez., 10,00 Br., pr. Oktober⸗ Dezember 10,37 ½ bez., 10,42 ½ Br. Alte Ernte ruhig, neue stetig.

Leipzig, 31. Juli. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,07 ½ ℳ, pr. September 3,00 ℳ, pr. Oktober 3,10 ℳ, pr. November 3,12 ½ ℳ, pr. Dezember 3,15 ℳ, pr. Januar 3,15 ℳ, pr. Februar 3,17 ½ ℳ, pr. März 3,17 ½ ℳ, 5 April 3,20 ℳ., pr. Mai 3,20 ℳ, pr. Juni 3,20 ℳ, pr. Juli —,—. Umsatz: 3000 kg.

„Mannheim, 31. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. Juli 14,60, pr. November 14,90. Roggen pr. Juli 12,00, pr. November 12,35. Hafer pr. Juli 13,00, pr. November 12,30. Mais pr. Juli 11,85, pr. November 11,20.

Bremen, 31. Juli. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Flau. Loko 6,20 Br. Baumwolle. Still. Upland middl. loko 35 4. Schmalz. Ruhig. Wilcox 34 ₰, Armour shield 33 ½ ₰, Cudahy 34 ½ ₰, Fairbanks 29 ₰. Speck. Päbig. Short clear middling loko 31. Taback: Umsatz: 78 Packen

armen.

Hamburg, 31. Juli. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. Juli —, pr. September 75 ¼, pr. Dezember 74 ½, pr. März 73 ½. Matt. Zuckermarkt. (Schluß⸗ bericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Juli 9,80, pr. August 9,82 ½, pr. Oktober 10,25, per Dezember 10,45. Behauptet.

Pest, 31. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko flau, pr. Herbst 6,49 Gd., 6,50 Br, pr. Frühjahr 6,93 Gd., 6,95 Br. Roggen pr. Herbst 5,55 Gd., 5,57 Br. Hafer pr. Herbst 5,69 Gd., 5,70 Br. Mais pr. Juli⸗August 5,90 Gd., 5,92 Br. pr. Mai⸗Juni 1896 4,83 Gd., 4,84 Br. Kohlraps pr. August⸗Sep⸗ tember 9,45 Gd., 9,50 Br.

London, 31. Juli. (W. T. B.) An der Küste 12 Weizen⸗ ladungen angeboten.

96 % Javazucker loko 11 ¾ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 9 matt. Chile⸗Kupfer 458⁄16, pr. 3 Monat 4513/⁄16.

London, 31. Juli. (W. T. B.) Die schottischen Oel⸗ händler haben heute gemeinsam den Preis für Brennöl auf 6 ¾ bis 7 Pence per Gallone festgesetzt, was eine Preiserhöhung von 2 Pence im Vergleich mit den letzten Jahren bedeutet. Diese Preise werden für die im nächsten Monat abzuschließenden Jahreskontrakte bestimmend sein.

Amsterdam, 31. Juli. (W. T. B.)

Java⸗Kaffee good ordinary 54 ½. Bancazinn 39 ½. 1