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Baarzahlung des Rennwerthes einz IA vprozentige Pfandbriefe Litt. D.
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(U mtau ch An ge bot au f Seite 1.) 8 . 8 “ “ Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. 8 Ses Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. . .“ . Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; S6 1 Inserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expedition 8 1— 1“ des Deutschen Reichs-Anzeigers SW., Wilhelmstraße Nr. 32. “ EEE . und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Einzelne Nummern kosten 25 ₰. — 19 Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Serie I über 5000 Mark. 1 . “ .“ No 182. Berlin, Freitag, den 2. August, Abends. 1895.
97 11 29 54 82 98 13 39 58 85 204 1 15 42 60 90
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: übre a. Ferchr 8eür gaqund ennn waeh Gebiete auf ““ Aptiker 13. 18 . S 8 natürlichen Hilfsquellen jeder Art zu erforschen; 1“ eber den Verkauf von Grundeigenthum der Gesellschaft, i E drs 8. 715 JEEI b. Wege, Eisenbahnen, Kanäle, Telegraphen, Dampfschiff⸗ über die Ertheilung von Vollmachten und Instruktionen 2 fij sahnie
zu Darmstadt, bisher Regiments⸗Arzt des Großherzoglich b 8- 8 ten; an g 111“n Nr. 25 (Grof li verbindungen und andere Mittel für den inländischen und internatio⸗ führende Direktoren und Bevollmächtigte der Gesellschaft mit Bezug “ Hessischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. (Großherzogliches nalen Verkehr selbst oder durch andere herzustellen und zu betreiben; auf den Verkauf von Grundeigenthum können Beschlüsse nur in einer 202 220 237] 262 8 Artillerie⸗Korps), den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit „c. die Einwanderung zu fördern, Ansiedelungen zu gründen und Versammlung der Direktoren und nur mit einer Mehrheit von Drei⸗ 3 22 39 67 V 8 der Schleife, 8 I.“ für nützlich erachtete Bauten und Anlagen jeder Art auszuführen; viertel der Stimmen sämmtlicher Direktoren gefaßt werden. 6 25 ““ 9 dem Geheimen Regierungs⸗ und Ober⸗Schulrath a. D. „ d. Landwirthschaft, Bergbau, Rhederei, sowie überhaupt gewerb⸗ In dem südlich von 190 30 füdlicher Breite gelegenen Theil 4 8 8 I Ernst zu Baden⸗Baden, bisher zu Straßburg i. E., den König⸗ EE“*“ Unternehmungen jeder Art zu betreiben oder VE 8 Ansiedler, welche weder 8 Klasse, stützen; G - ngehörige des Deutschen Reichs sind, noch sich wenigstens deut 8 b ichen ernee Pechan “ 1 üger zu Neuvorwerk i e. ihr gehöriges Eigenthum und ihr zuständige Rechte an Dritte, Sprache und Sitte bewahrt haben, nur mit ö dndes 1 dem Revierförster a. D. Krüg u im — g 1 1 Kreise Obornik, bisher zu Eichquast des feiben Kreises, den dauernd oder auf bestimmte Zeit zu veräußern und zu übertragen; missars des Reichskanzlers (Art. 31) vergeben werden. 1 8 reise ’“ 2 f. Anleihen für die Zwecke der Gesellschaft gegen oder ohne Der Genehmigung durch den Kommissar bedürfen ferner alle 8 8 Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, 8 . Sicherheit aufzunehmen; Verträge über den Verkauf von Grundeigenthum an Nichtansiedler 1 — dem Waldwärter a. D. Goltz zu Beyersdorf im Kreise g. sich an irgend einem Unternehmen, welches mit den Zwecken oder an Gesellschaften. Die Genehmigung soll nicht versagt werden, Obornik, 1 Heidchen desselben Kreises, und dem Ersten der Gesellschaft in Zusammenhang steht, zu betheiligen, sei es durch wenn dem Kommissar der Nachweis geführt wird, daß die Verpflich⸗ Gerichtsdiener, Botenmeister Franke zu Glogau das Allge⸗ Uebernahme von Aktien, Obligationen und dergleichen, durch Sub⸗ tungen der Gesellschaft hinsichtlich der Besiedelung des Landes von meine Ehrenzeichen in Gold, sowie sidien, Darlehen gegen oder ohne besondere Sicherheit oder durch den Erwerbern übernommen worden sind.
ddem Förster a. D. Possin zu Görlitz, bisher zu Landsort üee der Gesellschaft zweckdienlich erscheinende Mittel; 8 “ Artikel 14. im Kreise Schrimm, dem Schafmeister Johann Brze⸗ n. Zweigniederlassungen im Inland und Ausland zu begründen. Diurch Beschluß der Versammlung kann das Direktorium zwei zinski gen. Brzoska zu Kopitkowo im Kreise Marienwerder, 8 Artikel 3. . — soder mehrere seiner Mitglieder zu geschäftsführenden Direktoren er⸗ dem Maurerpolier August Ramin zu Spiegelberg im ⸗ In Ausführung ihrer Zwecke übernimmt die Gesellschaft zunächst nennen, unter Bestimmung der den letzteren zustehenden Befugnisse 1 , 6 zu z ,„, sämmtliche Rechte und Verpflichtungen, welche die Firma L. Hirsch und obliegenden Pflichten sowie des ihnen zu gewährenden b 1 Kreise Ruppin und dem Nachtwächter Wilhelm Bären⸗ Ab. . — nen zu g esonderen fänger zu Holzhausen im Kreise Homberg das Allgemei u. Co. in London auf Grund eines Vertrags mit der deutschen Gehalts. Ebenso kann das Direktorium einzelne Mitglieder mit 3. ger z 5 1 g gemeine Kolonial⸗Gesellschaft für Südwest⸗Afrika erworben und über⸗ speziellen Dienstleistungen beauftragen, welche nicht zu den gewöhn⸗ Ehrenzeichen zu verleihen. nommen hat. lichen Obliegenheiten eines Direktors gehören und denselben dafür ein . III. Grundkapital. besonderes Honorar bewilligen. Artikel 4. 8 Artikel 15. 1 „ 1 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Das Grundkapital der Gesellschaft ist 10 000 000 ℳ, eingetheilt Durch Beschluß der Versammlun kann das Direktorium einen Serie IV; über 500 Mark. 8 8 8 e ““ Off 8889 8 deg. ns0 8 12 in 50000 Antbeile zu 1 200 ℳ Von diesen 50000 Aniheilen zu] Theil seiner⸗ Befugnisse auf Ausschüfse aus seiner Mitte Ubertragen “ 1“ * “ 2 ich e isch 3. zu 7 sje 200 ℳ sind 32 500 als voll eingezahlt geltende Antheile von der unter Ertheilung der von solchen Ausschüssen zu beobachtenden Vor⸗ 274 314 353 376 gung d verliehenen mi tpreußischen Insignien zu L. Hirsch u. Co. in London übernommen, und gilt die volle schriften. 1 81 5 ““ 8 . 1 8 ertheilen, und zwar: — Ferigee. ve. S. Heeee Fabe 18 Durch Beschluß der 16. 8 d 2. 8 v 55;„ 1; ihnen durch den im Art. 3 erwähnten Vertrag zustehenden Rechte un I r Versammlung kann das Direktorium Ge-. 321 8 36 des Kom eze eh Lenrhez49 obliegenden Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft rechtsgültig über⸗ schäftsführer und sonstige Bevollmächtigte ernennen, wobei das 24 1 8 1 8 9.Sen. 11— tragen und außerdem bei der Konstituierung der Gesellschaft 200 000 ℳ] Direktorium Umfang und Dauer der Befugnisse festsetzen wird, welche 1 8 Lüe- General S. 88 8 e auf 5 “ ““ beben. den ernannten Personen beiwohnen sollen. 8 3 ’5 8 mandanten von ona und über die in Hamburg un „Fernere 2500 als voll eingezahlt geltende Antheile zu je 200 ℳ 1 Artikel 17. Wandsbeck garnisonierenden Truppen; erhält die Deutsche Kolonial⸗Gesellschaf für Südwest⸗Afrika in Insoweit die geschäftsführenden Direktoren oder sonstigen Berlin alsbald ch Konstitui s 3 Geschaftsfü 2 Sluh 3 onstigen des Komthurkreuzes erster Klasse des Groß⸗ erlin alsbald nach Konstituierung der Gesellschaft ausgekehrt zur Geschäftsführer und Bevollmächtigten der Gesellschaft einer Legitimation herzoglich heisischen Verdienst⸗Ordens Philipp's Frkeranen Beratchnrtgs von der Geselschaft übernommenen, ant. Faürfen wirh, solche egitimchon, wemm Zie, Gesete niht emag 8 ; 8 55 11““ ö1“ 1 üenst⸗ 8 b . G nderes vorschreiben, durch einen notariellen Ausz 8 9 8 Serie 8 über 200 Mark. * des Großmüthigen: 1 fa.ee Se -g u ven Veschluß des Se⸗ der betreffenden Sitzung des Direktoriums erbrahl vühct s he 1 dem General⸗Major z. D. von Oppen zu Frankfurt toriums zum Nennwerth ausgegeben zwecks Beschaffung der nach dem Artikel 18. 212 295 N in Art. 3 angeführten Vertrag bis Ende 1895 an die Deutsche Die Mehrheit der Mitglieder des Direktoriums muß aus Ange⸗
19 25 Kolonial⸗Gesellschaft für Südwest⸗Afrika zu leistenden Zahlungen von 25 des Deutschen Reichs bestehen, von denen mindestens vier im
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22 18 8 des Ehren⸗Komthurkreuzes des Großherzoglich 400 000 ℳ und des zu demselben Zeitpunkt einzuzahlenden weiteren —ꝗRe⸗ gebiet ansässig sein müssen.
oldenburgischen Haus⸗ d 89 Betriebskapitals von 600 000 ℳ 8 ees “ des Von den verbleibenden 10 000 Antheilen dürfen bis zu 5000 An⸗ b. Die Revisoren.
5 theile verwendet werden, um dagegen weitere Rechte an Land oder Artikel 19 dem Obersten von Prittwitz und Gaffron, Chef des Minen in Deutsch⸗Südwest⸗Afrika zu erwerben. .“ S Nsn Generalstabs des IX. Armee⸗Korps; sowie Die übrigen 5050 Antheile zu je 200 ℳ sind für weiteres Be⸗ wehedet ne dheüthchen veheenr senaeng werden dunc “ 1 des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich Fiervarohital eftimmt. Die Begedung derselben nicht unter dem Side der Geselschaft amsässig sein mäüssen. Die Revisoren und ihre Serie VI über 1 8 württembergischen Krone: schehen nach den. Bestimmungen des Direktoriuns. e⸗ Stellvertreter dürfen nicht “ des Direktoriums sein.
917 — 88 2 Major von Griesheim, à la suite des Kadette IV. Antheile. 8 Die Revisoren haben die genaue Beachtung der Satzungen der 19 62 1 1 . .“ ESIei5.. Gesellschaft zu überwachen. Sie sind berechtigt, an den Plenar⸗ 34 65 28 Die Urkunden über die Antheile lauten auf den Inhaber. sitzungen des Direktoriums mit berathender Stimme theilzunehmen, 8 78 1 — — Artikel 6. jederzeit Einsicht in die Bücher, Rechnungen, Korrespondenzen und
Die Inhaber der Antheile, d. h. die Zeichner der Aniheile und Urkunden der Gesellschaft zu nehmen und auf Grund eines einstimmigen
44 78 . 2 8 6 Deutsches Reich. demnächst deren Rechtsnachfolger bilden die Gesellschaft. Selcgases (die — eliemen 1892 8
54 88 1 Artikel 7 itweilig di ben s ü; 89 b Der Kaiserliche Geheime Regierungs⸗ und Ober⸗Schulrath Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern zeitweilig die Kassen und Portefeuilles der Gesellschaft zu. prüfen und . 1b 3 1 Dr. Albrecht zu Straßburg i. E. und der Direktor des derselben nur das Gesellschaftsvermögen. ee h Brüühfchen E—„f„f der Mitolieder der Real⸗Progymnasiums, Professor Dr. Ebersbach zu Arolsen 8* .““ “ sind für die Zeit bis zum 1. Mai 1897 zu Mitgliedern der eichs⸗Schulkommission berufen worden.
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V. Organisation. c. Die Generalversammlung.
1 .Nt8. 8 Artikel 21. Die Organe der Gesellschaft sind: 8* Die in Gemã heit dieses Statuts richtig berufene und zusammen⸗ 8 “ ““ 8 e2 “ 8 gesette 2;. vnmlung ves es geenmethest der Gesellschafts⸗ “ 2 8 1 . die Revisoren, 1 mitglieder. re schlüsse un ahlen sind für alle Mitglieder In Gemäßheit des 8½ 8 des Gesetzes, betreffend die Rechts⸗ c. die Generalversammlung. .“ 1 verbindlich. des “ verhältnisse der deutschen Schutzgebiete (R.⸗G.⸗Bl. 1888 S. 75), a. Das Direktorinm. „In der Generalversammlung berechtigt jeder Antheil zu einer wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 8 8 Stimme. Das Stimmrecht kann jedoch nur für solche Antheile aus⸗
Generalland Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 27. Juni d. J. Das Direktorium besteht aus mindestens fünf und höchstens 1“
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beschlossen: 18 Dtres v an denjenigen Stellen, welche das Direktorium in der D 8 8 b ; fünfzehn Mitgliedern (Direktoren). ““ 8 Bekanntmachung bezeichnet hat, gegen Bescheinigung hinterlegt sind. 1 28 EE““ und Minengesells aft wird Die Deutsche Kolonial⸗Gesells aft für Südwest⸗Afrika hat das Sofort nach der ee 1u“ Antbeite gegen af Grund des dem Gesellschaftsvertrage vom 11. pril 1895 Recht, zwei Mitglieder des ersten irektoriums zu benennen, sowie Rückgabe der Bescheinigung wieder ausgeliefert. beigelegten, vom Reichskanzler genehmigten Statuts die Fähig⸗ das Recht, auch fernerhin zwei Mitglieder des Direktoriums zu Mitglieder, welche Antheile auf ihren Namen hinterlegt haben, keit beigelegt, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigen⸗ ernennen, so lange sie mindestens 100 000 ℳ Antheile der zu können sich in der Generalversammlung von einem Bevollmächtigten thum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu er⸗ gründenden Gesellschaft besitzt. vertreten lassen. Die Bevollmächtigung zur Stellvertretung ist Lve. Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen Das Direktorium hat ve etinec chna Leitung und Verwaltung .2 2e 2—⸗ -—- der Rrenh ö. K. Hrectesen un 2 “ 111“ 78,4 W ltungd vorzulegen, welches eine ihm genügende Beglaubigung der Unterschrift 111“ nach außen und dritten Personen gegenüber in allen Rechtsgeschäften Artikel 22. 8 Auszug “ und sonstigen Angelegenheiten ohne jede Ausnahme einschließlich der⸗ Die Generalversammlungen werden regelmäßig in Berlin ab⸗ 1. Sitz der Gesellschaft. jenigen, welche nach dem Gesetz eine Spezialvollmacht erfordern. gehalten. Die Gesell at ihren Sitz in Berlin. 8 Penern ritten onen gegenüber keine Die ordentliche Generalversammlung hat innerhalb der ersten 8 schaft h hren Stt 1 ““ rechtliche Wirkung. 8 sechs Monate eines jeden Jahres stattzufinden. Die erste ordentliche . II. Zweck der Gesellschaft. Erkla Artikel 11. 8 Generalversammlung findet spätestens im Laufe des Jahres 1895 statt. 1““ Artikel 2. “ „ Erklärungen oder Unterschriften sind für das Direktorium und Außerordentliche Generalversammlungen können von dem Di⸗ 5 Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Erwerbung von Grund⸗ Füs. für die Gesellschaft verpflichtend, wenn dieselben unter dem rektorium jederzeit und müssen berufen werden, wenn Mitglieder der esitz, Eigenthum und Rechten jeder Art in Deutsch⸗Südwest⸗Afrika, üSe- ne der Gesellschaft entweder von dem Vorsitzenden oder dessen Gesellschaft, deren Antheile zusammen mindestens den zehnten Theil sowie in der wirthschaftlichen Erschließung und Verwerthung der ge⸗ Stellvertreter nebst einem anderen Direktor oder von zwei geschäfts⸗ des Grundkapitals darstellen, die Einberufung fordern, und zwar machten Erwerbungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zur Er⸗ führenden Direktoren (Artikel 17) oder von einem geschäftsführenden binnen 28 Tagen, nachdem jene Mitglieder dem Direktorium zur dieser Zwecke dienlich erscheinenden Handlungen und Geschäfte Direktor zusammen mit einem anderen Direktor oder mit einem zur Vorlage an die Generalversammlung einen formulierten Antrag ein⸗ nach Maßgabe der dafür geltenden allgemeinen Gesetze und Verord⸗ Mitzeichnung befugten Beamten der Gesellschaft geleistet werden. gereicht haben, dessen Gegenstand unter die Zuständigkeit der General⸗ nungen vorzunehmen oder zu ees Insbesondere ist die Ge⸗ 1 SE11“ versammlung fällt. 1 . sellschaft auch berechtigt, ohne daß aus dieser Anführung einzelner Das Direktorium wählt 8enenc in seiner ersten Sitzung nach . Artikel 24. 1 1 efugnisse eine Beschränkung der allgemeinen Berechtigung hergeleitet der Generalversammlung den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter In der ordentlichen Generalversammlung werden die Bilanz mit werden könnte: selben. der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr
ii in
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