1895 / 182 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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sowie die von dem Direktorium und den Revisoren zu erstattenden Berichte und die Anträge über die Peirneeib-ens ga⸗e Die Berichte nebst der Bilanz müssen mindestens zwei Wochen vor der Versammlung in dem Geschäftslokale der Gesellschaft zur Einsicht der Antheil⸗Inhaber ausliegen. 1

Die ordentliche Generalversammlung ertheilt dem Direktorium und den Revisoren Entlastung, beschließt über die Vertheilung des Reingewinns sowie über alle sonstigen Gegenstände der Tagesordnung und nimmt die statutenmäßigen Neuwahlen vor.

Ueber die nachfolgenden Gegenstände: b 2. die Auflösung der Gesellschaft oder deren Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft oder die Umwandlung der rechtlichen Form der Gesellschaft, oder eine theilweise Zurück⸗ zahlung des Gesellschaftskapitals an die Mitglieder, b. die Ausgabe weiterer Antheile, c. Aenderung des Zwecks der Gesellschaft, kann in einer Generalversammlung nur Beschluß gefaßt werden, wenn wenigstens Dreiviertel der Antheile in der Versammlung vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, so kann zu gleichem Zwecke innerhalb der nächsten sechs Wochen abermals eine außerordentliche General⸗ versammlung berufen werden, in welcher gültig Beschlu gefaßt werden kann, auch wenn weniger als Dreiviertel der Antheile ver⸗

ö“ 18 . Immer aber ist zur Gültigkeit des Beschlusses in der ersten

oder zweiten Generalversammlung erforderlich, daß derselbe mit einer

Mehrheit von wenigstens Zweidrittel der in der Versammlung ver⸗

tretenen Stimmen angenommen werde. 1 „Abgesehen von diesen Bestimmungen, werden die Beschlüsse der

Generalversammlung durch einfache Stimmenmehrheit gefaßt.

VI. Bilanz, Gewinnvertheilung und Reservefonds. Artikel 26.

Die Bilanz mit der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und mit einem den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft ent⸗ wickelnden Bericht des Direktoriums, sowie mit dem von den Revisoren zu erstattenden Bericht muß der ordentlichen General⸗ versammlung vorgelegt werden. Das Direktorium bestimmt, vor⸗ behältlich der Beschlußfassung der Generalversammlung, welche Ab⸗ schreibungen auf das Gesellschaftsvermögen vorzunehmen sind, und wieviel für etwaige künftige Verwendungen zur Erreichung der Zwecke der Gesellschaft zu reservieren ist. Die General⸗ versammlung kann die von dem Direktorium bestimmten Beträge der Abschreibungen und der Rücklagen durch ihre Beschluß⸗ fassung erhöhen, aber nicht vermindern. Durch die Genehmigung der Bilanz abseiten der Generalversammlung wird dem Direktorium und

den Revisoren für den Inhalt der Bilanz und die derselben zu Grunde

liegende Geschäftsführung Entlastung ertheilt.

Artikel 27.

Der aus dem Jahresabschluß sich ergebende Reingewinn wird, wie folgt, vertheilt:

a. Zunächst wird eine Summe zur Bildung des Reservefonds verwendet, welche solange nicht unter 5 % des Reingewinns betragen darf, bis der Reservefonds 25 % des Grundkapitals der Gesellschaft erreicht hat, beziehentlich wieder erreicht hat, wenn er angegriffen worden war; 8

b. alsdann erhält das Direktorium 5 % vom gesammten Rein⸗

ewinn; 3 c. der verbleibende Ueberschuß wird unter die Inhaber der An⸗ theilscheine vertheilt.

Artikel 28.

Ueber die Anlage der Reserven entscheidet das Direktorium. Dieselben brauchen nicht besonders angelegt zu werden, vielmehr ist deren Verwendung zu Zwecken der Gesellschaft gestattet.

VII. Auflösung der Gesellschaft. Artikel 22929.

Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft wird nach Tilgung der Schulden das Vermögen unter die Inhaber der Antheilscheine nach Verhältniß der Antheile vertheilt.

Die Vertheilung darf nicht eher vollzogen werden, als nach Ablauf eines Jabres von dem Tage an gerechnet, an welchem die Auflösung der Gesellschaft unter Aufforderung der Gläubiger, sich bei ihr zu melden, in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht worden ist. Bis zur Beendigung der Liquidation verbleibt es bei der bisherigen Organi⸗ sation der Gesellschaft und ihrem Gerichtsstand.

Eine theilweise Zurückzahlung des Gesellschaftskapitals an die Mitglieder unterliegt denselben Bestimmungen wie die Auflösung der

Gesellschaft. I

VIII. Bekanntmachungen.

Artikel 30.

Die nach diesem Statut erforderlichen Bekanntmachungen müssen in dem „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ und der „Berliner Börsen⸗ Zeitung“ und außerdem in solchen anderen Zeitungen erfolgen, welche das Direktorium im Interesse der Inhaber von Antheilscheinen für angemessen hält. Ein darüber gefaßter Beschluß muß in den zur Zeit bestimmten Gesellschaftsblättern veröffentlicht werden.

IX. Aufsichtsbehörde. Artikel 31. Die Aufsicht über die Gesellschaft wird von dem Reichskanzler eführt. Derselbe kann zu dem Bebufe einen Kommissar bestellen. Pie Aufsicht erstreckt sich auf die statutenmäßige Führung der Ge⸗ schäfte für die Erreichung des Gesellschaftszwecks.

Der von dem Reichskanzler bestellte Kommissar ist berechtigt, an jeder Verhandlung des Direktoriums und jeder Generalversammlung theilzunehmen, von dem Direktorium jederzeit Bericht über die An⸗ gelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, auch die Bücher und Schriften derselben einzusehen, sowie auf Kosten der Gesellschaft, wenn dem Verlangen der dazu berechtigten Mitglieder der Gesellschaft (Art. 23) nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen

eine außerordentliche Generalversammlung zu berufen.

Artikel 32. Der Genehmigung der Aufsichtsbehörde sind die Beschlüsse der

Gesellschaft unterworfen, nach welchen eine Aenderung oder Ergänzung

des Statuts erfolgen, das Grundkapital theilweise zurückgezahlt, die Gesellschaft aufgelöst, mit einer anderen vereinigt, oder in ihrer recht⸗ lichen Form umgewandelt werden soll.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath Krahmer zu Thorn zum Ober⸗Regierungs⸗

Rath, und

den Amtsrichter Henats ch zu Brie

um Regierungs⸗ Rath zu ernennen. 8

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Seine Mazjestät der König haben Allergnädigst geruht:

den in die Pfarrstelle zu Belgard berufenen Anstalts⸗ Geistlichen am Diakonissenhause zu Posen, Pastor Klar, zum Superintendenten der Diözese Belgard, Reg.⸗Bez. Köslin, und den in die Oberpfarrstelle zu Langensalza berufenen Pfarrer Berg, bisher in Hinternah, zum Superintendenten der Diözese Langensalza, Regierungsbezirk Erfurt, zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Besitzer einer Kunstanstalt für Lichtdruck ꝛc. Albert Frisch zu Berlin und . 1

dem Kaufmann Gregor Stefanowitsch Schirokoff, persönlich haftendem Gesellschafter der 1.““ aft „N. Schirokoff“ zu Berlin, Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten,

dem Wagenfabrikanten Hubert Josef Neuß zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Wagenfabrikanten,

den Dekorationsmalern Christian Frohns und Friedrich Plath, Inhabern der Firma „Frohns u. Plath“ 2 Berlin, das Prädikat als Königliche Hof⸗Dekorationsmaler, owie

den Tischlermeistern Karl Friedrich Wilhelm Prächtel und Joseph Heinrich Karl Prächtel, Inhabern der Firma „C. Prächtel“ zu Berlin, und

dem Tischlermeister Julius Hintze zu Charlottenburg das Prädikat als Königliche Hof⸗Tischlermeister zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

2 Examinatoren bei der Vorprüfung von Nahrungs⸗ mittel⸗Chemikern sind für die Zeit bis Ende März 1896 er⸗ nannt worden, und zwar:

bei der Prüfungskommission in Königsberg i. Pr. an Stelle des ordentlichen Professors der Chemie Dr. Spirgatis der ordentliche Professor der Agrikulturchemie Dr. Ritt⸗ hausen und

bei der Prüfungskommission in Greifswald an Stelle des Privatdozenten Dr. Möller der ordentliche Professor der Botanik Dr. Schütt.

b HGekanntmachung.

Zum Andenken des am 28. Juli 1883 auf Ischia ver⸗ storbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin haben dessen Geschwister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau von Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung errichtet, welche den Namen „Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung“ trägt.

Der Zweck der Stiftung ist, jungen befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der Konfession, welche ihre akademische Studienzeit absolviert und davon mindestens das 5 Semester die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, ent⸗ weder in Meister⸗Ateliers oder auf auswärtigen Akademien, oder durch Studienreisen ins Ausland zu gewähren.

Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu gute kommen, doch sollen in besonderen Ausnahmefällen auch hervorragend begabte junge Bildhauer berücksichtigt werden dürfen. 1 des Statuts der Stiftung.)

Das Stipendium, welches der Regel nach in Fiatasshr. lichen Raten gezahlt werden soll, wird nur auf ein Jahr be⸗ willigt, darf jedoch zwei Jahre hintereinander, aber nicht länger an denselben Bewerber bewilligt werden. 4 des Statuts.)

Bei den Bewerbungen, welche an den Direktor der Hoch⸗ schule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten sind, sind folgende Schriftstücke einzureichen:

1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,

2) amtliche Zeugnisse über die Absolvierung der aka⸗ demischen Studien und über Führung, Fleiß und Befähigung des Bewerbers. Erforderlichen Falles haben die Bewerber diesen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten oder durch Probearbeiten vor dem Direktor der Königlichen aka⸗ demischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin zu führen. 6.)

Die Stipendiaten sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt und ihre Thätigkeit an den Direktor der Königlichen aka⸗ demischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin quartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf des zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste eine Studienarbeit mäßigen Um⸗ fangs (entweder eine Studie nach der Natur, oder eine Kopie nach einem hervorragenden Werk der älteren Kunst) einzu⸗ liefern, welche Eigenthum derselben wird. 10.

Bei mangelhaftem Fleiß oder schlechter Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das

Knuratorium entzogen werden. 11.)

Das Stipendium beträgt ca. 2000 und wird für die Zeit vom 29. Dezember 1895 bis dahin 1896 verliehen.

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor⸗ stehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. J. an den unterzeichneten Vorsitzenden des Kuratoriums einzureichen.

Berlin, den 28. Juli 1895. Der Vorsitzende des Kuratoriums der „Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung“. A. von Werner, 1 Direktor der Königlichen akademischen Hochschul für die bildenden Künste. .

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Dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Krahmer ist die Leitung der Kirchen⸗ und Schul⸗Abtheilung bei der Regierung in Posen übertragen worden.

1“ Bekanntmachun 1¹“ Die Bibliothek und das Lesezimmer des König⸗ lichen Statistischen Bureaus hierselbst sind im Monat August d. J. geschlossen. Berlin, den 1. August 1895.

Der Direktor des Königlichen Statistischen Bureaus. e In Vertretung: Schwietzke.

Ungekommen;— Seine Excellenz der General der Infanterie von Winter⸗ feld, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und kommandierender General des Garde⸗Korps.

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dem einstigen sieghaften Vorkämpfer

eutsche eich. Preußen. Berlin, 2. August.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten estern Vormittag die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, des ommandierenden Admirals sowie der Chefs des Militär⸗ und des Marinekabinets und nahmen hierauf militärische Mel⸗ dungen entgegen.

Am 1. d. der „- Wirkliche Geheime Rath, Direktor der Staats⸗ archive Dr. Heinrich von Sybel, ordentliches Mitglied der hiesigen Akademie der Wissenschaften. Mit ihm verliert die Wissenschaft einen ihrer hervorragendsten Förderer, der Staat einen seiner verdienstvollsten Beamten.

Als es sich im Jahre 1861 darum handelte, den schweren Verlust zu ersetzen, welchen die Universität Bonn durch Dahl⸗ mann’s Ableben erlitten hatte, wurde Heinrich von Sybel in München, der sich schon damals den Ruf eines ausgezeichneten Dozenten und bahnbrechenden Historikers erworben hatte, für den geeignetsten Nachfolger gehalten. Er folgte dem an ihn ergehenden Ruf und kehrte von München als ordent⸗ licher Professor der hilosoghaschen Fakultät nach Bonn zurück, wo er ch bereits im Jahre 1840 habilitiert hatte und im Jahre 1844 zum außerordentlichen Professor ernannt worden war. Seine hervorragenden akade⸗ mischen und wissenschaftlichen Leistungen während der folgenden Bonner Lehrthätigkeit haben im Jahre 1874 durch Verleihung der Friedensklasse des Ordens pour le mérite die verdiente Anerkennung gefunden.

Durch Allerhöchste Bestallung vom 23. Juni 1875 wurde der Verewigte zum Direktor der Staatsarchive und zugleich zum Direktor des Geheimen Staatsarchivs ernannt. Die

erdienste, welche er sich in dieser Stellung um die Organi⸗ sation der Staatsarchive sowie um ihre erleichterte Benutzung und Verwerthung erworben hat, haben in vollem Maße den Erwartungen enssprochen, die an seine Berufung zu diesem Amt geknüpft worden waren. Als Zeichen Allerhöchster Würdigung dieser Verdienste wurde er im Jahre 1878 zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath, im Jahre 1883 zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath mit dem Range eines Raths erster Klasse ernannt und im Jahre 1887 durch Verleihung des Sterns zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub ausgezeichnet. Aus Anlaß seines am 29. April v. J. begangenen 50 jährigen Dienstjubiläums wurde ihm der Charakter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ verliehen.

Durch die Tiefe und Gründlichkeit seiner Forschungen, durch den Ernst, mit dem er die historische Wahrheit ans Licht zu ziehen suchte, und durch seine unübertroffene Kunst der Dar⸗ stellung hat sich Heinrich von Sybel in der deutschen Ge⸗ schichtswissenschaft einen unvergänglichen Namen gesichert. Nicht minder aber werden König und Vaterland diesem geist⸗ vollen Vertheidiger preußischer Politik, dem glänzenden Ver⸗ fechter der Ehre und des Ruhms des und

ür Deutschlands Eini⸗ gung unter Preußens Führung ein dankbares Andenken be⸗ R 8

Am 29. v. M. ist der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragende Rath im Königlichen Ministerium für Handel und Gewerbe Christian Mosler auf einer Urlaubsreise in Pont⸗ resina am Herzschlage gestorben. Er war 1839 in Köln geboren, besuchte von 1848 ab das Gymnasium seiner Vaterstadt, be⸗ stand dort 1857 die Reifeprüfung und trat dann bei der Königlichen Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Verwaltung ein. 1858 wurde er Berg⸗ Erspektant, studierte von 1859 bis 1864 in Berlin, Leoben und Bonn und bereiste hierauf einen Theil von Skandinavien. Nach Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen 1865 zum Berg-Referendar und 1867 zum Berg⸗-⸗Assessor ernannt, sand er zunächst bei dem Ober⸗Bergamt in Bonn und seit 1870 als stellvertretender Berg⸗Revierbeamter zuerst in Diez, später in Dillenburg Verwendung. Nach dem Kriege von 1870/71 wurde er zum Kaiserlichen Bergmeister in Straßburg i. Els. ernannt und 1874 als Hilfsarbeiter in die Bergabtheilung des da⸗ maligen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten berusen. Im amtlichen Auftrage besuchte er 1876 die Weltausstellung in Philadelphia und bereiste die Montan⸗ distrikte Nord⸗Amerikas. Im folgenden Jahre wurde er zum Salzamts⸗Direktor in Schönebeck ernannt, 1880 zum Bergrath befördert und 1881 in das gegenwärtige Ministerium für Handel und Gewerbe berufen. Hier 1882 zum Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath und 1885 zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath auf⸗ gerückt, hatte er namentlich handelspolitische und Zoll⸗ angelegenheiten zu bearbeiten, wozu ihn umfassendes technisches Wissen, reiche praktische Erfahrung und genaue Kenntniß der Produktions⸗ und Absatzverhältnisse der verschiedensten Industriezweige des In⸗ und Auslandes beson⸗ ders befähigten. Seine Leistungen fanden an Aller⸗ höchster Stelle Anerkennung durch die Verleihung des Rothen Adler⸗Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub und des Königlichen Kronen⸗Ordens zweiter Klasse. Auch erhielt er mehrere fremde Orden. Der Dienst Seiner Majestät verliert an ihm einen überaus zuverlässigen, treuen und emsigen Beamten. Seine Kraft wird nicht leicht zu ersetzen sein.

Mosler war verheirathet mit der Tochter des kürzlich verstorbenen früheren Justiz⸗Ministers von Friedberg; er hinter⸗ läßt außer seiner Wittwe einen Sohn und eine Tochter.

Die Nr. 8 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. August 1895 enthält ein Rundschreiben, betreffend die Beobachtung gewisser Förmlichkeiten bei der Vornahme von Beweis⸗ erhebungen seitens ersuchter Behörden, vom 1. Juli 1895, sodann unter Ziffer 1419 bis 1422 folgende Rekurs⸗ Entscheidungen:

Bei der Berechnung des statutarisch für die Versicherungs⸗ pflicht maßgebenden Jahresarbeits verdienstes landwirth⸗ schaftlicher Unternehmer sind die Betriebskosten von dem Gesammteinkommen in Abzug zu bringen. Auch ist dabei der Miethswerth der eigenen Wohnung des landwirthschaftlichen

Unternehmers nicht zu berücksichtigen. 8 88

verschied zu Marburg im 78. Lebensjahre

Die Frage, ob ein Weg als ein „für Lastfuhrwerk

praktika ler Privatweg“ anzusehen ist, kann nur nach

den jeweils herrschenden örtlichen Verhältnissen beurtheilt werden. Wenn in der Gegend des um welche es sich in dem vorliegendem Falle der fragliche Weg der Haupt⸗ weg für ausgedehnte Waldungen ist und allgemein für schwere Holztransporte benutzt wird, auch in der topographischen Karte der Gegend deutlich verzeichnet ist, so ist er, mag er befestigt oder unbefestigt sein, jedenfalls von solcher Widerstandsfähig⸗ keit und Dauerhaftigkeit, daß er nach dortigen Verhältnissen als ein für Lastfuhrwerk praktikabler Weg füglich gelten muß.

Die Jagd eines landwirthschaftlichen Unter⸗ nehmers ist unter folgenden Voraussetzungen als ein Neben⸗ betrieb seiner bei der örtlichen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Landwirthschaft erachtet worden: Der Jagdbezirk war auf drei Seiten von großen Waldun umgeben; das aus den Waldungen austretende Wild fuügte unbestritten den landwirthschaftlichen Besitzern in der Flur erheblichen Schaden zu; für die Betheiligung des Klägers an der Pacht der Feldjagd war ausschließlich das Interesse an seinem eigenen landwirthschaftlichen Betrieb be⸗ stimmend gewesen, indem er durch die Jagd Wildschaden von seinem Besitzthum abhalten wollte.

Dagegen ist der Entschädigungsanspruch eines auf einem 5000 Morgen großen Rittergut angestellten Wirthschafts⸗ Inspektors, welcher bei der Anfertigung von Patronen für sein Jagdgewehr einen Unfall erlitten hatte, mit der Begründung

urückgewiesen worden, die Ausübung der Jagd, welche auf einem

emden Jagdgebiet des Vergnügens halber stattfindet, falle nicht in den Rahmen der landwirthschaftlichen Betriebsthätig⸗ keit, und zwar auch dann nicht, wenn die Ausbeute derselben

an den abgeliefert wird und somit den Ertrag

seines land⸗ oder forstwirthschaftlichen Betriebes steigert, möchte auch die Erlaubniß des Jagdherrn nur unter dieser Voraus⸗ setzung ertheilt worden sein.

Ferner finden sich unter Ziffer 1423 bis 1427 folgende Bescheide und Beschlüsse: 8

Die Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften sind ur Erstattung des Portos, welches durch die Ueber⸗ seeer von Regiebau⸗Nachweisungen gemäß § 22 des Bauunfallversicherungsgesetzes entsteht, nicht verpflichtet.

Der Bescheid, mittels dessen eine Berufsgenossen⸗ schaft von dem ihr durch § 76 des Krankenversiche⸗ rungsgesetzes verlichenen Rechte der Uebernahme des Heil⸗ verfahrens Gebrauch machte und einen durch Unfall Ver⸗ letzten auffordert, sich in eine Heilanstalt zu begeben, kann nicht im Wege der Berufung bei dem Unfallschiedsgericht, sondern nur nach Vorschrift des § 58 Abs. 1 des Praxengershernngsgeccsssfehalr wchene werden.

Der § 117 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungs⸗ gesetzes, wonach unter gewissen Voraussetzungen die Wieder⸗ einziehung der einem Verunglückten gewährten Unsallentschädigung von dem Betriebsunternehmer, Be⸗ vollmächtigten, Repräsentanten u. s. w. zugelassen ist, findet in dem Falle keine Anwendung, wenn ein land⸗ wirthschaftlicher selbstversicherter Unternehmer, welcher durch Sturz aus einer entgegen der polizeilichen Vorschrift nicht ein⸗ gefriedigten Bodenluke eine Körperverletzung erlitten hatte, wegen Unterlassung der Einfriedigung durch rechtskräftig ge⸗ wordenen polizeilichen Strafbefehl in eine Strafe genommen worden ist. 3

Im Falle verzögerter Einsendung der Genossen⸗ schaftsbeiträge seitens der Gemeindebehörden 81 Absatz 2 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes) sind die landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften nicht be⸗ rechtigt, Verzugszinsen zu fordern. .

Die im § 29 Abs. 3 des landwirthschaftlichen Unfall⸗ versicherungsgesetzes der Genossenschaftsversammlung beigelegte Befugniß, Genossenschaftsmitglieder, welche eine Wahl ohne zulässigen Grund ablehnen, zu er⸗ höhten Beiträgen heranzuziehen, findet auf bevollmächtigte Betriebsleiter, welche gemäß einer auf Grund des § 29 Abs. 4 a. a. O. getroffenen statutarischen Vorschrift zu ö“ oder Vertrauensmännern gewählt worden sind, keine Anwendung.

In dem nichtamtlichen Theile ist ein Urtheil des Reichsgerichts (Sechster Zivilsenat) vom 25. Februar 1895 mitgetheilt worden, in welchem die Unzulässigkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten der Regiebau⸗ unternehmer mit den Versicherungsanstalten der Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften über ihre Verpflichtung zur Zahlung einer Regiebauprämie 26 des Bauunfallversiche⸗ rungsgesetzes) anerkannt worden st. e.

Der General⸗Lieutenant von Klitzing, Kommandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, und der Vize⸗Admiral Karcher, Direktor des Marine⸗Departements des Reichs⸗ Marineamts, haben Berlin verlassen. .

Der General⸗Stabsarzt der Armee, Professor Dr. von Coler, Wirklicher Geheimer Ober⸗Medizinal⸗Rath und Chef der Medizinal⸗Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums, ist hierher zurückgekehrt.

Der Kaiserliche Gesandte in Belgrad Freiherr von Waecker⸗Gotter hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Ur⸗ laub angetreten. Während der Abwesenheit desselben fungiert der etatsmäßige Legations⸗Sekretär der Kaiserlichen Gesandt⸗ schaft, Legations⸗Rath vom Rath als Geschäftsträger.

Der Königlich württembergische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe Freiherr von Varnbüler hat Berlin mit längerem Urlaub verlassen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich sächsische Wirkliche Geheime Rath Dr. von Heerwart hat Berlin mit Urlaub verlassen. 88 8

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Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist die Kreuzer⸗Division, Chef: Kontre⸗ Admiral Hoffmann, am 30. Juli in Hiogo eingetroffen und an demselben Tage nach Nokohama weitergegangen.

28 vW1“ 1“ Militsch, 1. August. Graf Schuwalow ist gestern Nachmittag zur Theilnahme an der Jubiläumsfeier des hier garnisonierenden Ulanen⸗Regiments Kaiser Alexander III. Rußland (Westpreußisches) Nr. 1 hier eingetroffen. Am

Bahnhof wurde Graf Schuwalow von dem kommandierenden General des V. Armee⸗Korps, General der Infanterie von Seeckt, dem gesammten Offizierkorps, dem Grafen Maltzan und den Vertretern der Behörden empfangen. Bei der Be⸗ grüßung reichte Graf Schuwalow jedem der Herren die Hand und fuhr sodann in einer vierspännigen Equipage mit zwei Vorreitern in Begleitung des Generals von Seeckt in die Stadt: in einem zweiten Viererzug folgten Graf Maltzan und der Kommandeur des hiesigen Ulanen⸗Regiments, Major von Massow, in mehreren weiteren Equipagen das Gefolge und die Mitglieder des Offizierkorcs. Nach dem Diner, welches bei dem Grafen Maltzan eingenommen wurde, fand ein Reiterfest statt, welches glänzend verlief; ein Fackelzug beschloß den ersten Festtag. Heute fand Parade statt, an die sich ein Diner im Offizier⸗Kasino anschloß. Am Abend wurde für die Mannschaften des Regiments ein großes Fest veranstaltet. Die Stadt ist anläßlich der Jubiläumsfeier glänzend geschmückt. 1“ Mecklenburg⸗Schwerin.

Ihre Kaiserliche Hoheit die Großherzogin ist gestern aus Spaa nach Heiligendamm zurückgekehrt. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sich heute zur Theilnahme an den Regatten in Cowes nach England begeben.

DSDSOReutsche Kolonien.

Der neuesten Nummer des „Deutschen Kolonialblatts“ sind folgende Nachrichten entnommen:

Der Chef der Abtheilung für Landeskultur und Landes⸗ vermessung beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch⸗ Ostafrika Dr. Stuhlmann hat im Juli einen Heimaths⸗ urlaub angetreten. Mit seiner Vertretung ist der Bezirks⸗ Amtmann von St. Paul beauftragt worden. Die Geschäfte des Bezirks⸗Amtmanns in Tanga werden durch Herrn Sigl wahrgenommen.

Nach Berichten aus Dar⸗es⸗Salam hat sich herausgestellt, daß an Stelle der von dem früheren Gouverneur, Obersten von Schele zunächst als Stützpunkt für die Wahehe⸗Expedition angelegten Station Ulanga aus sanitären Gründen die Neuanlage einer Station in einer gesünderen Gegend nöthig werden wird. Ueber den Ort, wo die künftige Station angelegt werden soll, wird der jetzige Gouverneur, Major von Wissmann zu entscheiden haben. Daß auch aus militärischen und politischen Gründen eine Verlegung der Station von Ulanga nöthig ist, geht aus den amtlichen Meldungen des Stationsvorstehers, Lieutenants von Kleist hervor.

Aus Mpwapwa ist ein Bericht eingetroffen, daß Nondoa⸗ und Korkowahehes sich am Ruhaha fünf Tagemärsche südlich von Mpwapwa festgesetzt haben und die Unterwerfung verweigern.

Dem beim Kaiserlichen Gouvernement von Kamerun be⸗ schäftigten Assessor von Lucke ist die zeitweilige Verwaltung des Bezirksamts Victoria übertragen worden.

Lieutenant Freiherr Stein zu Lausnitz ist am 21. Juni mit 64 Soldaten und Trägern von Naünde in Kamerun eingetroffen.

Der auf einer Exrpedition befindliche Kommandeur der Kaiserlichen Schutztruppe, Rittmeister von Stetten wird im August an der Kuͤste zurückerwartet. Den bisherigen Leiter der Forschungsstation Naunde erwartete man Ende Juni an der Küste.

Wie der stellvertretende Kaiserliche Gouverneur von Kamerun von Puttkamer unter dem 11. Mai d. J. bekannt gemacht hat, ist daselbst ein neues Bezirksamt gebildet worden, dessen Geschäftsbereich das bisher unmittelbar von dem Gouvernement des Kamerunbeckens und seiner Zuflüsse verwaltete Gebiet mit Ausnahme des Sanagagebiets um⸗ faßt. Die kommissarische Verwaltung dieses Amts, welches den Namen Bezirksamt Kamerun führt, ist dem stellvertreten⸗ den Kanzler Herrn Dr. Seitz übertragen worden. Das Sanagagebiet wird nach wie vor von der direkt unter dem Kaiserlichen Gouvernement stehenden Station Edea verwaltet.

Zwischen dem Kaiserlichen Gouvernement Kamerun und den vor dem Bezirksamt erschienenen Friedensunterhänd⸗ lern Ndeli, Ngaueli und Ebakise der Busas ist, wie das „D. Kol.⸗Bl.“ meldet, unter nachstehenden Bedingungen Friede geschlossen worden:

§ 1. Den Busas wird ihr bisheriges Gebiet abgesprochen und ibnen aufgetragen, sich neue Wohnplätze in bisher herrenlosem Lande zu gründen § 2. Bis zur Fertigstellung des neuen Wohnplatzes wird den Busas ein angemessener Theil ihrer Kokosfarmen im bis⸗ herigen Busagebiet zur Nahrung freigegeben. § 3. Als Kriegs⸗ kostenentschädigung haben die Busaleute 50 Stück Rindvieh oder deren Werth an das Kaiserliche Bezirksamt Victoria zu geben. § 4. Das Recht über Krieg und Frieden, Gerichtsbarkeit und Palaverbefugnis wird den Busaleuten abgenommen und geht auf das Kaiserliche Gouvernement bezw. auf die Sopoleute über. §5. Die Busaleute verpflichten sich, jederzeit auf Verlangen des Bezirksamts Victoria 100 Arbeiter zu stellen gegen einen Lohn von monatlich 7 und freie Naturalverpflegung. § 6. Die Busaleute geloben, in Zukunft den Befehlen des Kaiserlichen Gouvernements zu gehorchen und Frieden zu halten. § 7. Zur Gültigkeit der vorliegenden Friedensbedingungen ist die Genehmigung derselben durch den Kaiserlichen Gouverneur von Kamerun erforderlich.

Der Präsident Felix Faure und der König von Griechenland tauschten anläßlich der Ankunft des Königs in Aix⸗les⸗Bains Begrüßungstelegramme aus. 8

Rußland. 8.

Der russische Geschäftsträger in Korea Weber ist zum Gesandten in Mexiko und der Gesandtschafts⸗Sekretär in Teheran Speier zum Geschäftsträger in Korea ernannt worden. ö“ 1u

Italien. 8

Der Senat hat gestern in geheimer Abstimmung mit 62 gegen 14 Stimmen das Budget des Ministeriums des Aeußern angenommen. Sodann genehmigte der Senat das Budget des Ministeriums des Innern, über welches heute die geheime Abstimmung erfolgen wird.

Das italienische Geschwader ist auf der Rückreise von Kiel und England gestern Nachmittag in Neapel an⸗ gekommen und von der Volksmenge herzlichst begrüßt worden. Schweiz.

Bei dem gestern, als am Haupttage des Schützenfestes, in Winterthur abgehaltenen Bankett hielt, wie „W. T. B.“ berichtet, der Bundes⸗Präsident Zemp eine mit großem

Beifall aufgenommene Rede, worin er an die großen und 8 228 n E1 .ee

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eene Aufgaben des Bundes auf wirthschaftlichem und ozialem Geblete erinnerte. Der Bundesrath sei mit ein⸗ Studien über den Rückkauf der Eisenbahnen auf rund der Konzessionen beschäftigt, und es sei Aussicht auf baldige Fertigstellung der umfassenden Vorlagen. Auch die Unterhandlungen mit der italienischen Regierung über den projektierten Simplon⸗Tunnel nähmen einen un⸗ gehinderten

Fortgang. Zum Schluß konstatierte der Bundes⸗Präsident die

ausgezeichneten Beziehungen, welche zu allen Nachbarstaaten beständen. Namens des diplomatischen Korps toastete der französische Botschafter Barrère auf die Schweiz. Deer deutsche Gesandte Dr. Busch ist in interthur, wo⸗ hin derselbe sich anläßlich des Schützenfestes begeben hatte, an einer Lungenblutung erkrankt. 1“ Belgien. 8

Die Repräsentantenkammer nahm gestern den Schluß der Generaldebatte über das Schulgesetz an Wie die „Etoile belge“ meldet, hat die Regierung sehr strenge Maßregeln getroffen gegen etwaige Ruhestörungen an in Tage, an welchem das Schulgesetz angenommen werden ollte.

Dänemark.

Die Kaiserin⸗Wittwe von Rußland, der Groß⸗ fürst⸗Thronfolger, der Großfürst Michael und die Großfürstin Olga sind gestern Nachmittag in Kopen hagen eingetroffen und haben sich unverzüglich nach Schloß Bernstorff begeben. Die Königliche Familie war ihnen an Bord des „Danebrog“ entgegengefahren.

Nach einer amtlichen Depesche aus Majunga ist der Transportdienst für das Expeditions⸗Korps auf dem Wasser⸗ wege bis Marololo gesichert. Von Marololo aus wird der Transportdienst mit Hilfe von 3600 Wagen, System Lefebre, 40 Zisternenwagen, 800 Maulthieren und 7000 Kulis erfolgen.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Amsterdam wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Am Mitt⸗ woch haben die Arbeiter in 17 Zigarrenfabriken der Stadt die Arbeit niedergelegt. Veranlaßt wurde der Ausstand durch die Weige⸗ rung einer Fabrik, einige entlassene Arbeiter wieder anzunehmen. Nach⸗ dem die Unterhandlungen mit den Arbeitgebern ergebnißlos geblieben waren, brach der Ausstand in sämmtlichen im Kartell stehenden Fabriken aus.

In Carmaux, im Departement Tarn, sind, wie „W. T. B.“ meldet, die Glashüttenarbeiter in den Ausstand eingftreten, weil ein Arbeiter Baudot, der in der Fabrik gefehlt hatte, üm für seine Kandidatur zum Arrondissementsrath zu wirken, entlassen worden war. Die Ausständigen verhalten sich ruhig; erwartet die Ankusft des Deputirten Jaurés.

Kunst und Wissenschaft.

Zum Rektor der Berliner Universität für das am 15. Ok⸗ tober beginnende Studienjahr ist gestern der Geheime Regierungs⸗ Rath, Professor Adolf Wagner gewählt worden. In Bres lau wurde bei der ebenfalls gestern vollzogenen Neuwahl des rector magnificus der dortigen Universität Professor Felix Dahn gewählt.

R. Toberentz . Am Mittwoch Abend ist zu Rostock der be⸗ kannte Bildhauer R. Toberentz an den Folgen einer Erkältung, die er sich beim Segeln zugezogen hatte, im Alter von 46 Jahren ge⸗ storben. Toberentz, dessen Name gerade in letzter Zeit wegen seiner genialen Umgestaltung und Durchführung des Otto'schen Luther⸗ denkmalentwurfs viel genannt worden ist, wurde am 4. Dezem 1849 zu Berlin geboren. Seine künstlerische Neigung und Be⸗ fähigung zeigte sich sehr früh, sodaß er sich, was wenigen Künstlern zu theil wurde, nach Vollendung seiner Schul⸗ bildung im Einverständniß mit seinen Eltern sofort dem Beruf widmen durfte, in welchem er Glänzendes zu leisten vorausbestimmt schien. Nachdem er mehrere Jahre hindurch die Berliner Kunst⸗ akademie besucht, übersiedelte er nach Dresden, wo er im Atelier Johannes Schilling's, des Schöpfers des Germania⸗Denkmals auf dem Niederwald, als Schüler Aufnahme fand. Seine erste selbständige Arbeit, eine Bronzefigur „Elfe“, entstand in der alten Kunststadt Rom, wo er in den Jahren 1872 bis 1875 seine Studien fort⸗ setzte. Den ersten größeren Auftrag erhielt Toberentz nach seiner Rückkehr ins Vaterland im Jahre 1878, und zwar zu einem Monumentalbrunnen für die Stadt Görlitz, in Marmor und Bronze. Seine Auftraggeber waren der Magistrat genannter Stadt und das Kultus⸗Ministerium gemeinsam; er löste seine Arfgabe zu Beider Zufriedenheit und erhielt im darauffolgenden Jahre die Leitung eines Meisterateliers am Schle⸗- sischen Museum zu Breslau. Neben seiner Lehrthätigkeit beschäftigte ihn dort hauptsächlich die Verbesserung des Bronzegusses; der so⸗ genannte „Guß über Wachs“, ein Verfahren, das jetzt allgemein uͤblich ist, verdankt ihm seine Einführung. Als seine Haupt⸗ werke sind wohl das Modell zu der in Kupfer getrie⸗ benen Reiter⸗Statue Friedrich Barbarossa's, das 1 Staatsauftrage für die alte Stadt Goslar ausführte, obenerwähnte Vollendung des Lutherdenkmals für Berlin zu be⸗ trachten. Namentlich diese letztere schwierige Aufgabe, welche er nach dem Ableben seines berühmten Vorgängers und Freundes, des Bild⸗ hauers Otto, übernommen hatte, hat er mit großer Pietät und in wahrhaft genialer Weise gelöst. Seine Majestät der Kaiser schätzte den Künstler sehr hoch und übertrug ihm die Ausführung der Porträt⸗ Büsten der Kaiserlichen Prinzen und des Modells zu einer Statue Friedrich's des Großen für den Weißen Saal des Königlichen Schlosses. Nach Enthüllung des Lutherdenkmals war Toberentz der Professoren⸗ titel verliehen worden.

Die Ausstellung des Vereins bildender Künstler Münchens „Sezession“ ist, wie aus München berichtet wird, nach Eintreffen der Werke aus den Pariser Salons nunmehr komplet. Die französischen Künstler sind wie in jedem Jahre wieder sehr zahlreich erschienen und durch hervorragende Namen vertreten. In der sorg⸗ fältig ausgewählten Kollektion befinden sich Werke von den Malern A. Agache, Aublet, P. A. Besnard, R. Billotte, Binet, G. Buysse, J. Chudant, R. Collin, Corot †, G. Courtois, W. Dannat, E. Dauphin, A. Edelfelt, A. de la Gandara (Porträt der Sarah Bernhardt), La Touche, E. R. Ménard, R. X. Prinet, J. F. Raffaelli (zehn Werke), Carlos Schwabe ꝛc. Vorzügliche plastif Werke sandten die Bildhauer A. Bartholmé, F. Masseau, ferner die Bildhauerin Madame Charlotte G. Besnard („Die Badende“ in Steingut). Diese bedeutende Vertretung der Franzosen ist den Be. mühungen des bekannten, in Paris lebenden deutschen Künstlers Karl von Stetten zu verdanken, der seinerseits selbst zwei Werke, nämlich einen „Forellenfischer an der Maggia“ und ein Porträt des Herrn Ch. Lebargy (von der Comédie Francaise) ausgestellt hat. Ferner sind noch hervorzuheben die gleichfalls in den diesjährigen Pariser Salons aus⸗ gestellt gewesenen Bilder von Professor Hubert Herkomer: „All beautiful in naked purity“, dann von James Guthrie: Porträt der Mrs. Maclehose; F. Brangwyn: „Der wunderbare Fischzug“; John Lavery):

orträt der Madame R. W. K.; „Stiller Abend am Strande von

kagen“ von Frederick Kroyer, Porträts von E. A. Walton, sowie die Werke von J. L. Stewart. Die Böcklin⸗Kollektion ist durch einen interessanten Karton in Bleistift und Tusche: Entwurf zu einem

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