1895 / 183 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

VI. 8 Mit dem Tage der Errichtung gewährt die Stammgemeinde der Zweiggemeinde eine Aussteuer von 100 000 ℳ, und zwar, soweit es nach dem Ermessen der Stammgemeinde angängig ist, in baarem Gelde, sonst in einer mit 3 ½ % zu verzinsenden Hypothek. Das Kapital kann seitens der Stammgemeinde jederzeit, auch ratenweise ausgezahlt werden. Für die Zweiggemeinde ist die Hypothek unkündbar. 1

VII. Von den Erträgen der der Dorotheenstädtischen Kirchenkasse zu⸗ geflossenen Legate und sonstigen Zuwendungen, welche im Eigenthum der Stammgemeinde verbleiben, erhält die Zweiggemeinde in den ersten Tagen des Dezember eines jeden Jahres:

a. zwei Fünftel der Ueberschüsse des Jakobi⸗Legats,

b. 180 zur Verwendung für Arme und Kranke von den Zinsen der Legate von Michaelis, Minet, Lafontaine, Sala, Rosenlechet und Vorbrodt.

Indem wir diesen Parochial⸗Regulierungsplan zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir sämmtliche Interessenten auf, etwaige Einwendungen gegen denselben bis zum 12. August d. J. während der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Mittags in dem Zimmer 2 unseres Dienstgebäudes (Schützenstraße 26) bei dem Sekre⸗ tariats⸗Assistenten Winter oder dessen Stellvertreter unter geeignetem Ausweis über ihre Betheiligung schriftlich einzureichen oder zu Pro⸗

tokoll zu erklären. 8 Berlin, den 16. Juli 1895.

(L. S. Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abtheilung Berlin. In Vertretung: Peter.

8 Personal⸗Veränderungen

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Vor Saßnitz, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, 27. Juli. v. Verdy du Vernois, Sec. Lt. vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, vom 1. Oktober d. J. ab auf ein Jahr zur Botschaft in Konstantinopel kommandiert. Tölke, früher Kadett der Haupt⸗Kadettenanstalt, in der Armee, und zwar als charakteris. Port. Fähnr. bei dem 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71 angestellt.

Neues Palais, 30. Juli. Heymons, Hauptm. und Komp. Chef vom Füs. Regt. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, unter Stellung à la suite dieses Regts., behufs Verwendung bei dem Gouvernement von Deutsch⸗Ostafrika, bis auf weiteres zum Auswärtigen Amt kom⸗ mandiert. Schwartz, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 137, zum Komp. Chef ernannt. v. Veltheim, Sec. Lt. von der Res. des Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93 und kommandiert zur Dienstleistung bei diesem Regt., früher im Großherzogl. Mecklenburg. Jäger⸗Bat. Nr. 14, im aktiven Heere und zwar als Sec. Lt. bei dem Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93 wiederangestellt. Geitmann, Zeug⸗Pr. Lt. vom Feuerwerkslaboratorium in Siegburg, zum Zeug⸗Hauptm., Zipplies, Zeuseg⸗ vom Art. Depot in Danzig, zum Zeug⸗Pr. Lt., Steinweg,

eug⸗Feldw. vom Art. Depot in Berlin, ickfeldt, Zeug⸗Feldw. von der 4. Art. Depot⸗Insp., zu Zeug⸗Lts., befördert.

Neues Palais, 31. Juli. Prinz Bernhard Heinrich zu Sachsen⸗Weimar, Herzog zu Sachsen Hoheit, zum Sec. Lt. à la suite des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) ernannt, 1 8

Neues Palais, 1. August. v. Hänisch, Gen. der Kav. und kommandierender General des IV. Armee⸗Korps, zum Chef des Ulan. Regts. von Katzler (Schles.) Nr. 2 ernannt. Oehme, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Kaiser Alexander III. von Rußland (Westpreuß.) Nr. 1, zum überzähl. Pr. Lt. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 30. Juli. Meyer, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 137, mit Pension zur Disp. gestellt. Ritter und Edler v. Zech, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, der Abschied bewilligt. Wolff, Zeug⸗Hauptm. vom Art. Depot in Danzig, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und seiner bisherigen Uniform, Hoffmann II., Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Berlin, mit seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

Neues Palais, 31. Juli. v. Pestel, Oberst a. D., zuletzt Kommandeur des jetzigen Ulan. Regts. Großherzog Friedrich von Baden (Rhein.) Nr. 7, der Charakter als Gen. Major verliehen.

Im Sanitäts⸗Korps. Neues Palais, 30. Juli. Die Unterärzte: Dr. v. Haselberg vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16. unter Versetzung zum Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Dr. Lambert vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, unter Versetzung zum Inf. Regt. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Dr. Gräßner vom 4. Bad. Inf. Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112, Dr. Marx vom 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, zu Assist. Aerzten 2. Kl.; die Assist. Aerzte 1. Kl. der Res.: Dr. Müller vom Landw. Bezirk Sangerhausen, Dr. Schlief vom Landw. Bezirk Neutomischel, Dr. Sepp vom Landw. Bezirk Magdeburg, Dr. Heptner vom Landw. Bezirk Gleiwitz, Dr. Bißmeyer vom Landw. Bezirk Andernach, Dr. Buchholz vom Landw. Bezirk Marburg, Dr. Hesselbach vom Landw. Bezirk Halle a. S., Dr. Haug vom Landw. Bezirk Halberstadt, Dr. Wallentin, Dr. Kornblum, Dr. Kleinwächter vom Landw. Bezirk I Breslau, Dr. Middelschulte vom Landw. Bezirk Dort⸗ mund. Dr. Schmidt vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Siemon vom Landw. Bezirk Kottbus, Dr. Keil vom Landw. Bezirk Torgau, Dr. Hiemenz vom Landw. Bezirk Andernach, Dr. Schmidt vom Ländw. Bezirk Jauer; die Assist. Aerzte 1. Kl. der Landw. 1. Auf⸗ gebots: Dr. Deneke vom Landw. Bezirk Hamburg, Dr. Neglein vom Landw. Bezirk Essen, Dr. Meridies vom Landw. Bezirk Oppeln, Prof. Dr. Heidenhain vom Landw. Bezirk Anklam, Dr. Stemann vom Landw. Bezirk II Braunschweig, Dr. 9. vom Landw. Bezirk Rastatt, Dr. Giesler vom Landw. Bezirk Kiel, Dr. Niemsch vom Landw. Bezirk Hirschberg, Dr. Schubert vom Landw. Bezirk Glatz, Dr. Fuchs vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Bötticher vom Landw. Bezirk Ruppin, Dr. Knauf vom Landw. Bezirk Weimar, Dr. Weiland vom Landw. Bezirk Ham⸗ burg, Dr. Pfeifer vom Landw. Bezirk Weimar, Dr. Jordan vom Landw. Bezirk Tilsit, Dr. Weiler vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Loeffler vom Landw. Bezirk Naumburg a. S., Dr. Diesing, Assistenz⸗Arzt 1. Klasse der andwehr 2. Aufgebots vom Landwehr⸗Bezirk I Braunschweig, zu Stabsärzten; die Assist. Aerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Claus vom Landw Bezirk Lennep, Dr. Schaper I pom Landw. Bezirk Hannover, Dr. Königsdorf vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Lange⸗ beckmann vom Landw. Bezirk II Bochum, Dr. Serger vom Landw. Bezirk Neuftrelitz, Dr. Firgau vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Ehrich vom Landw. Bezirk Waren, Dr. Griesenbeck vom Landw. Bezirk II Bochum, Dr. Schmidt vom Landw. Bezirk Düsseldorf, Dr. Rüdlin vom Landw. Bezirk Guben, Dr. Jacobi vom Landw. Bezirk Glatz, Dr. vom Landw. Bezirk Sprottau, Dr. Spangenberg vom Landw. Bezirk Hannover, Sack vom Landw. Bezirk Frank⸗ furt a. O., Dr. Salomon vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Löwenstein vom Landw. Bezirk Paderborn, Dr.-Schüne⸗ mann vom Landw. Bezirk Bromberg, Dr. Kleine vom Landw. Bezirk Hagen, Fischer vom Landw. Bezirk Mannheim, Dr. Schüler vom Landw. Bezirk I Cassel, Dr. Bonnenberg, Dr. Bewerunge vom Landw. Bezirk Düsseldorf, Dr. Lütteken vom Landw. Bezirk Mülheim a. Ruhr, Dr. Fromm vom Landw. Bezirk Paderborn, Dr. Hager vom Landw. Bezirk Stettin, Dr. Rey vom Landw. Bezirk Aachen; die Assist. Aerzte 2. Klasse der Landw. 1. Aufgebots. Dr. Mislowitzer vom Landwehr⸗Bezirk Schneidemühl, Dr. König I. vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Saxer vom

Landw. Bezirk Marburg, Dr. Ebert vom Landw. Bezirk Wismar Dr. Jacobi vom Landw. Bezirk Meiningen, Dr. Bungert vom Landw. Bezirk Aachen, zu Assist. Aerzten 1. Kl.; die Unterärzte der Res.: Dr. Wollermann vom Landw. Bezirk Gumbinnen, Petri vom Landw. Bezirk Stettin, Dr. Krey vom Landw. Bezirk Weißenfels, Förstemann vom Landw. Bezirk Halle a. S., Dr. Plothe vom Landw. Bezirk Samter, Dr. Steinitz vom Landw. Bezirk Kreuzburg, Dr. Scholz vom Landw. Bezirk Meiningen, Dr. Heinen vom Landw. Iülich, 1 vom Landw. Bezirk Essen, Dr. Reckmann vom Landw. Bezirk Düsseldorf, Hocks vom Landwehr⸗Bezirk Köln, Dr. Gockel vom Landwehr⸗Bezirk Aachen, Dr. Schneider vom Landwehr⸗Bezirk Wetzlar, Dr. Cohen vom Landw. Bezirk Köln, Dr. Simon vom Landw. Bezirk St. Johans, Dr. Kablé vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Geisseler vom Landw. Bezirk Kiel, Biesalski vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Haeckermann vom Landw. Bezirk I Bremen, Dr. Perthes vom Landw. Bezirk Bonn, Dr. Justi vom Landw. Bezirk Hamburg, Dr. Illig vom Landw. Bezirk Gießen, Dr. Krause, Dr. Arndt vom Landw. Bezirk Göttingen, Schirmer, Dr. Vilmar vom Landw. Bezirk I Cassel, Dr. Büchner vom Landw. Bezirk Gießen, Dr. Keller, Dr. Braden vom Landw. Bezirk I Darmstadt, Dr. Kißner vom Landw. Bezirk Gießen, Bark vom Landw. Bezirk Freiburg, Hormuth vom Landw. Bezirk Heidel⸗ berg, Dr. Kaldenberg vom Landw. Bezirk Barmen, Schumann vom Landw. Bezirk Metz, Mensinga, Unterarzt der Marine⸗Res. vom Landw. Bezirk Wiesbaden, Dr. Oetken, Dr. Laubinger, Unterärzte der Marine⸗Res. vom Landw. Bezirk Kiel, Dr. Ehret, Unterarzt der Marine⸗Res. vom Landw. Bezirk Gebweiler, zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert. Dr. Dassow, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arzt in Mainz, Dr. Sarpe, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Hus. Regt. von Zieten (Brandenburg.) Nr. 3, Dr. Hoth, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts.⸗Arzt vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, ein Patent ihrer Charge, Dr. Villaret, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Garn. Arzt in Spandau, Dr. Nicolai, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Ulan. Regts. Kaiser Alexander II. von Ruß⸗ land (1. Brandenburg.) Nr. 3, der Charakter als Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., verliehen. Dr. Hanel, Unterarzt der Res. vom Landw. Bez. Schweidnitz, unter Beförderung zum Assist. Arzt 2. Kl., im aktiven Sanitäts⸗Korps und zwar beim Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6 angestellt. Dr. Vollmer, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 3. Bat. des Inf. Regts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, zum 3. Bat. des Inf. Regts. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52 versetzt. Dr. Voigt, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Drag. Regt. Freiherr von Derfflinger (Neumärk.) Nr. 3, beauf⸗ tragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der 4. Div., mit Pension, dem Charakter als Gen. Arzt 2. Kl. und seiner bisherigen Uniform, Dr. Becker, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arzt in Köln, mit Pension, dem Charakter als Gen. Arzt 2. Kl. und seiner bisherigen Uniform, Dr. Lückerath, Ober⸗Stabs⸗ arzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 31, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Dr. Walzberg, Stabsarzt der Res. vom Landw. Bezirk Minden, Dr. Kolb, Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk I Darmstadt, Dr. Zweiböhmer, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Recklinghausen, der Abschied bewilligt. Dr. Seyffert, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 3. Bat. des Inf. Regts. Nr. 144, als halbinvalide mit Pension ausgeschieden und zu den Sanitätsoffizieren der Landwehr 1. Aufgebots über⸗ getreten. Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchste Patente. 20. Juli. Wimmel, Wirklicher Geheimer Kriegsrath und vortragender Rath im Kriegs⸗ Ministerium, Schober, Wirklicher Geheimer 55 und Abtheil. t 8 Kriegs⸗Ministerium, der Rang eines Raths erster Klasse verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 25. Mai. Nitzschke, Roßarzt vom Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps), auf seinen Antrag zum 1. Juni d. J. mit Pension in den Ruhestand versetzt.

28. Mai. Müller, Ober⸗Roßarzt der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

83 Mai. Schumann, Kasernen⸗Insp. in Posen, nach Danzig versetzt.

eh. Juni. Rathsmann, Insp. in Köln angestellt. 8 84

21. Juni. Heißler, Kasernen⸗Insp. in Kosel, nach Breslau, Obst, Kasernen⸗Insp. in Breslau, nach Kosel, Grober, Kasernen⸗ Insp. in Spandau, auf seinen Antrag zum 1. Oktober 1895 mit Pension in den Ruhestand, versetzt.

4. Juli. Zappe, Garn. Bauinsp. in Inowrazlaw, zum 1. Oktober 1895 nach Magdeburg versetzt. Kolb, Regierungs⸗ Baumeister, technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. XIV. Armee⸗ einem Dienstalter vom 1. Juli 1895 zum Garn.⸗Bauinsp. ernannt.

6. Juli. Kliver, charakteris. Topograph, als etatsmäß. Topo⸗ graph bei der Landesaufnahme angestellt.

beim Kadettenhause in

9. Juli]. Schoubye, Hilfslehrer Oranienstein, zum Oberlehrer ernannt.

10. Juli. Müller, Kasernen⸗Insp. in Wittenberg, auf seinen Antrag zum 1. Oktober 1895 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

13. Juli. Nürnberger, Proviantamts⸗Kontroleur anf Probe in Schwerin, zum Proviantamts⸗Kontroleur ernannt.

16. Juli. Arndt, Unter⸗Roßarzt vom Kür. Regt. von Seyedlitz (Magdeburg.) Nr. 7, unter Versetzung zum Schleswig. Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, Zinke, Unter⸗Roßarzt vom Drag. Regt. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, unter zum Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, Dr. Goldbeck, Unter⸗Roßarzt vom 3. Bad. Drag. Regt. Prinz Karl Nr. 22, zu Roßärzten, Kabitz, Unter⸗Roßarzt der Landw. 1. Aufgebots, Melchert, Eggeling, Unter⸗Roßärzte der Res., zu Roßärzten des Beurlaubtenstandes, ernannt. choltz, Roß⸗ arzt und Assist. bei der Militär⸗Lehrschmiede zu Frankfurt a. M., zum 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, Nothnagel, Roßarzt vom Ulan. Regt. von Katzler (Schles.) Nr. 2, als Afsist. zur Militär⸗ Lehrschmiede zu Frankfurt a. M., versetzt.

17. Juli. Konzack, Krohn, Grünschloß, Intend. Sekretariats⸗Assistenten von der Intend. des XIV. bezw. III. Armee⸗ Korps und Garde⸗Korps, zu Intend. Sekretären ernannt.

20. Juli. Boenecke, Ober⸗Roßarzt vom 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, auf seinen Antrag zum 1. November d. J. mit Pension in den Ruhestand versetzt. 1 24. Juli. Spangenberg, Kasernen⸗Insp. Hildburghausen versetzt.

Militäranwärter, als Kasernen⸗

in Erfurt, nach

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. August.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag im Neuen Palais die Vorträge der Chefs des Zivilkabinets, des Generalstabs der Armee und des Militärkavbvinets entgegen. 8

Die Nr. 8 der Sonderausgabe der „Amtlichen Nach⸗ richten des Reichs⸗Versicherungsamts“: „Invalidi⸗ täts⸗ und Altersversicherung“, vom 1. August 1895 enthält außer Bekanntmachungen, betreffend die ander⸗ weite Bestimmung des Sitzes von Schiedsgerichten,

ein Rundschreiben des Reichs⸗Versicherungsamts, be-⸗

treffend die Merkmale zur Unterscheidung von selbständigen Baugewerbetreibenden und Bau⸗ arbeitern nebst zugehöriger Anleitung, vom 29. Juni 1895 sowie folgende Revisionsentscheidungen: 8

Der Vorstand einer gemäß §8§ 5 bis 7 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes als Kasseneinrichtung zu⸗ gelassenen Pensionskasse bant zwei auf Grund des § 35 Abf 2 a. a. O. ersatzberechtigten Armenverbänden, welche ihre Ansprüche neben dem Hauptberechtigten geltend gemacht hatten, die ihnen zufallenden Beträge der Rente im Renten⸗ bescheide selbst zuerkannt. Die Revision des Staats⸗ kommissars, welche dieses auch vom Schiedsgericht gutgeheißene Verfahren als unzulässig beanstandete, ist vom Reichs⸗ Versicherungsamt zurückgewiesen worden.

Wenn bei dem Grund und der Höhe nach unstreitiger Verpflichtung der Versicherungsanstalt zur Rentenzahlung wischen ihr und einem nach § 35 des Gesetzes e

rmenverbande u. s. w. oder zwischen dem letzteren und dem zunächst Entschädigungsberechtigten Streit darüber ent⸗ steht, ob und eventuell in welcher Höhe ein Rechtsüber⸗ güng auf den Armenverband u. s. w. eingetreten ist, so ge⸗

ührt die Entscheidung vorbehaltlich besonderer landesgesetz⸗ licher Regelung den ordentlichen Gerichten.

Dieser Grundsatz hat auch dann Anwendung zu finden, wenn außer der Frage des Rentenübergangs auf den Armen⸗ verband u. s. w. auch noch der Grund oder die Höhe des Rentenanspruchs selbst bestritten ist.

Liegt das den Beginn oder das Erlöschen der Rentenberechtigung nach dem Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetz bezeichnende Ereigniß innerhalb eines Kalendermonats, so ist nur derjenige Theil⸗ betrag der Monatsrate der Rente zu gewähren, welcher der Anzahl von Tagen entspricht, die iseeh dem Zeitpunkt des Ereignisses und dem Ende beziehungsweise Anfang des Monats liegen.

Nicht die bloße Beibringung von Beitrags⸗ marken, z. B. als lose Einlage in die Quittungskarte, sondern die „Leistung von Beiträgen“, also die vorschriftsmäßige Verwendung der Versicherungsmarken durch Einkleben derselben in die Quittungskarte, ist für die Erfüllung der Voraus⸗ setzungen des Rentenanspruchs maßgebend.

Ein Zwirndreher, der für eine sich in der Hauptsache mit Weberei und Wirkerei, nebenher aber auch mit Riemen⸗ dreherei und Garnhandel befassende Firma hausgewerblich thätig war, ist bezüglich seiner gesammten hausgewerblichen Thätigkeit für erachtet worden.

Endlich sind folgende Bescheide und Beschlüsse ver⸗ öffentlicht:

Der um die Erhebung eines Zeugenbeweises in der Berufungsinstanz von einem Schiedsgericht ersuchte Vorsitzende eines anderen Schiedsgerichts ist nicht verpflichtet, diesem Rechtshilfegesuche zu entsprechen.

Der Anspruch auf eine Entschädigung für ent⸗ gangenen Arbeitsverdienst im Sinne des § 58 des Gesetzes hat zur Voraussetzung, daß ein Arbeitsverdienst thatsächlich entgangen ist, was bei denjenigen Ver⸗ sicherten, die, wie die Wirthschafts⸗Inspektoren, Kämmerer, Handlungsgehilfen u. a. m., gegen einen festen Jahresgehalt angestellt sind, regelmäßig nicht der Fall sein wird.

Das Vorliegen und die Dauer einer anrechnungsfähigen Krankheit kann nicht lediglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, sondern auch in anderer, dg⸗ lich sicherer Weise etwa durch ein Zeugniß des Haus⸗ wirths oder sonstiger EE“ Personen, die in der Lage sind, aus Ise. Wissenschaft über jenen Punkt Auskunft zu er⸗ theilen belegt werden. Es entspricht dies sowohl der Absicht des Gesetzes als auch der preußischen Ministerialanweisung vom 17. Oktober 1890 und ist besonders wichtig bei der Ein⸗ tragung von Vermerken über Zeiten anrechnungs⸗ fähiger Krankheit 17 Abs. 2 des Gesetzes) in die Quittungskarte für diejenigen Versicherten, welche einer Krankenkasse u. s. w. nicht angehören und daher von einer Lelchen keine Bescheinigung nach § 18 a. a. O. beibringen önnen.

Der General⸗Lieutenant von Spitz, Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Kriegs⸗Ministerium, hat Berlin mit Urlaub verlassen.

Dem Landrath Dr. Miesitscheck von Wischkau zu Wongrowitz ist die kommissarische Verwaltung des Landraths⸗

amts im Kreise Thorn übertragen worden.

8 ö11““

Laut telegraphischer Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Stein“, Kommandant Kapitän zur See Rötger, am 1. August in Lerwick eingetroffen und wird am 10. August wieder in See gehen; die Kreuzer⸗ Division, bestehend aus S. M. Schiffen „Kaiser“ (Flagg⸗ schiff), Chef: Kontre⸗Admiral Hoffmann, „Irene“, „Prinzeß Wilhelm“ und „Arcona“, ist am 1. August in Yokohama eingetroffen und wird am 12. August nach Hakodate in See gehen; S. M. S. „Gneisenau“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän da Fonseca⸗Wollheim, ist am 1. August in Lerwick eingetroffen und wird am 8. August wieder in See gehen; das Ablösungs⸗Kommando (abgelöster Besatzungs⸗ theil) von S. M. S. „Seeadler“, Transportführer Kapitän⸗ Lieutenant Rampold, hat am 2. August von Sansibar aus

di Heimreise angetreten.

Gleiwitz, 2. August. Dem Ulanen⸗Regiment von Katzler

(Salefsohs, Nr. 2, das gestern sein 150 jähriges Jubiläum

eierte, ist dem „Oberschl. Anz.“ zufolge nachstehendes Telegramm zugegangen:

Ich spreche dem Ulanen⸗Regiment Nr. 2 zu seinem heutigen Ehrentage Meinen Glückwunsch aus und freue Mich, dem Regiment Meine besondere Anerkennung seiner vortrefflichen Leistungen im Kriege und Frieden wegen durch Ernennung des hochverdienten Generals der Kavallerie von Hänisch zum Chef des Regiments zu theil werden zu lassen.

Neues Palais, 1. August 1895.

vBFilhbelm.

General von Hänisch hat vor 48 Jahren seine militärische

Laufbahn bei dem 2. Ulanen⸗Regiment begonnen.

Hannover, 3. August. Zur Vorfeier der Erinnerungs⸗ tage des Krieges von 1870/71“ fand heute auf dem Welfen⸗ platz eine Parade der gesammten Garnison statt, an welcher auch sämmtliche Kriegervereine theilnahmen. Die Fahnen waren zum ersten Mal mit Eichenlaub geschmückt. Die Stadt war festlich beflaggt und die Bevölkerung zeigte eine große Theilnahme an der Feier.

Marburg, 2. August. Dem Regierungs⸗Rath von Sybel ist, wie „W. T. B.“ berichtet, nachstehendes Telegramm zugegangen:

Neues Palais. Seine Majestät der Kaiser und König haben mit großem Bedauern die Nachricht von dem Ableben Ihres Herrn Vaters empfangen und mich beauftragt, Euer Hochwohlgeboren Allerhöchstseine aufrichtige Antheilnahme auszusprechen.

von Kalckstein, Flügel⸗Adjutant vom Dienst.

Weitere Kondolenz⸗Telegramme sind von Seiner König⸗ lichen Hoheit dem Großherzog von Baden, Seiner König⸗ lichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin, dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe, dem Fürsten von Bismarck und dem Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretär Dr. von Boetticher

hier eingetroffen. 1

Die Leiche wurde heute Abend 6 Uhr zur Ueberführung nach Berlin nach dem gebracht. Sämmtliche Professoren der hiesigen Universität und die studentischen Korporationen mit umflorten Fahnen gaben derselben das Geleit. Eine besondere Trauerfeier hat nicht stattgefunden. Die Beisetzung in Berlin findet morgen Nachmittag 4 Uhr auf

dem Matthälkirchhof statt. .

Sachsen. Seeine Majestät der König hat sich gestern zum Besuch Ihrer Majestät der Königin auf einige Tage nach Rehefeld

1“

Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Prinzessin Ferdinand von Rumänien sowie Höchst⸗ deren Kinder, der Prinz Karl und die Prinzessin Elisabeth, trafen, von England kommend, gestern früh in Jagdschloß

lfsgarten ein, begleitet von Seiner Königlichen Hoheit dem EE1“ Höchstwelcher den Herrschaften bis Groß⸗Gerau entgegengefahren war.

Anhalt.

In der Schloßkirche zu Dessau fand gestern Mittag ein Trauergottesdienst für Ihre Hobeit die verstorbene Prin⸗ zessin Frisdrüch von Anhalt statt. Der Sarg war vor dem Altar aufgebahrt und mit einer Fülle kostbarer Kränze über⸗ deckt, auch zu beiden Seiten desselben und an den Pfeilern des Altarraums waren Palmenwedel und Kränze nieder⸗ gelegt. Die Höchsten Herrschaften nahmen auf den Plätzen rechts und links vom Altar Platz, unmittelbar hinter Höchstdenselben die Abgesandten der fremden Höfe, der Haus⸗ und Staats⸗ Minister und die Gefolge der Höchsten Herrschaften. Die Trauerrede hielt der General⸗Superintendent D. Teichmüller, nach deren Schluß die Höchsten Herrschaften eigenhändig Blumenspenden am Sarge niederlegten. Die Ueberführung des Sarges nach der Gruft im Thurme der Schloßkirche wurde bis heute verschoben, da die Ankunft Seiner König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen von Dänemark sich verzögert hatte. Von fremden Fürstlichkeiten waren anwesend: Ihre König⸗ lichen Hoheiten der Großherzog, die Großherzogin und der Erbgroßherzog von Luxemburg und Ihre Durchlauchten der e und die Prinzessin Wilhelm zu Schaumburg⸗ ippe, ferner Ihre Königlichen Hoheiten die verwittwete Landgräfin von Hessen, der Landgraf von Hessen, der Erbgroß⸗ herzog und die Erbgroßherzogin von Baden, der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Mecklenburg Ihre Hoheiten der Prinz Karl und die Prinzessin Sibylle von Hessen sowie Ihre Durchlauchten der Fürst von Waldeck und Pyrmont und der Prinz Friedrich zu Schaum⸗ burg⸗Lippe. Seine Majestät der Kaiser war durch den Fürsten zu Stolberg⸗Wernigerode, Seine Majestät der König von Württemberg durch den Ober⸗Kammerherrn Freiherrn von Neurath, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen⸗ Altenburg durch den Adjutanten von Sydow, Seine Durch⸗ laucht der Fürst Georg zu Schaumburg⸗Lippe durch den Kammer⸗ herrn von Dulong und Ihre Hoheit die Herzogin⸗Wittwe zu Anhalt⸗Bernburg durch den Kammerherrn von der Schulen⸗ burg vertreten.

Deutsche Kolonien.

Ueber die Station Langenburg am Nyassa⸗See in Deutsch⸗Ostafrika entnimmt das „Deutsche Kolonial⸗ Blatt“ einem amtlichen Bericht u. a. Folgendes:

Die Station hat schon in ganz kurzer Zeit einen großen Ein⸗ fluß gewonnen, und dieser steigert sich von Tag zu Tag, sodaß sie bereits jetzt eine der wichtigsten Stationen im Innern Ost⸗Afrikas genannt werden kann. Ganz abgesehen von seiner Bedeutung als Grenzbezirk gegen englisches und portugiesisches Gebiet und als wichtiger Durchgangspunkt für den Elfenbeinhandel, ist der Bezirk Langenburg auch, was das Missionswesen anbelangt, wohl einer der hervorragendsten in Ost⸗Afrika; es sind in demselben vier Missions⸗ stationen der Herrnhuter Brüdergemeinde, ebensoviel von Berlin I. und der Algerischen Väter mit einer Gesammtzahl von über 45 Euro⸗ päern, worunter 14 Frauen. Schon ire des Jahres 1893 hatte Major von Wissmann Gelegenheit, die hart bedrängten Missions⸗ anstalten der Algerischen Väter durch Niederwerfung der Wawamba vor Zerstörung zu bewahren; schnelle Rüstung und Aufbruch der Be⸗ sazung von Langenburg verhinderten 1894 einen zweiten Einbruch des⸗ selben Volksstammes in deutsches Gebiet am Tanganyika. Durch Herrn Major von Wissmann und später unter der Verwaltung des Herrn von Eltz haben die Stlavenhändler ganz empfindliche Verluste erlitten. Während sie nun unsere Besitzungen am Nyassa vollständig meiden, suchen sie, um das Südende des Tanganvika gehend, den Rikwasee zu erreichen und gewinnen hierdurch eine Straße nach der Küste, auf welcher sie zur Zeit von keiner Station aus bedroht werden können. Was ferner die landwirthschaftliche Bedeutung des Bezirkes betrifft, so ist es anerkannt, und zwar auch von englischen

lantagenbesitzern in Britisch⸗Zentralafrika, daß wir im torden des Nyassa eines der fruchtbarsten und geei netsten Länder für Kaffeebau besitzen. Auch ist zu hoffen, daß eine mineralische Ausbeutungsfähigkeit dicses Landes sich mit der Zeit ergeben wird. Koch heute ist ein guter Karawanenweg vom Nyassa nach dem Tanganyika durch deutsches Gebiet nicht be⸗ kannt. Der Station war es nur möglich, bis etwa zur Hälfte der anzen Strecke einen solchen Weg herzustellen. Von großer Wichtig⸗ eit ist es, den Weg bis nach dem Tanganvika festzulegen und dur Nachhilfe für größere Karawanen passierbar zu machen. Die Kara⸗ wanen würden diesen Weg sofort benutzen, da die Stevensonstraße

im englischen Gebiet oft wegen Nahrungsmangels unpassierbar wird. Der Gouvernementsdampfer „Hermann von Wissmann“, der Ausbau der Station Langenburg sowie die Errichtung einer Kaiserlichen Post⸗ agentur und eines Standesamts haben der Station weit und breit großes Ansehen verschafft.

Ueber die Ergebnisse des Elfenbeinhandels in D but⸗ ch⸗Ostafrika im vergangenen Etatsjahre wird be⸗ richtet:

Wie die eben eingelaufene Statistik über den Elfenbeinhandel in Deutsch⸗Ostafrika beweist, hat die Zufuhr von Elefantenzähnen zur Küste im letzten Etatsjahre sich nicht unerheblich gegenüber den Vor⸗ jahren gehoben. Während 1892/93 286 840, und 1893/94 gar nur 242 449 Pfund Elfenbein aus den deutschen Küstenplätzen ausgeführt wurden, sind 1894/95 nicht weniger als 14 692 Zähne im Gewicht von 317777 Pfund zur Ausfuhr gekommen. Es widerlegt diese Erscheinung in sehr erfreulicher Weise die in den letzten Jahren gehegten Befürch⸗ tungen, daß es den Bestrebungen der Engländer und Belgier im ost⸗ afrikanischen Seenbezirk gelingen würde, den Elfenbeinhandel mit der Zeit ganz nach dem Zambesi und Congo abzulenken. Es dürfte das erfreuliche Ergebniß nicht zum wenigsten den Bestrebungen der deutschen Kolonialverwaltung für Sicherung des Verkehrs und Ver⸗ besserung der Karawanenstraßen zuzuschreiben sein.

Oesterreich⸗Ungarn.

Am Kaiserlichen Hoflager in Ischl sind der Graf Kiel⸗ mannsegg, Vorsitzender des österreichischen Ministerraths, der Reichs⸗Finanz⸗Minister von Kallay, der ungarische Minister⸗Präsident Baron Banffy und der ungarische Minister a latere Baron Josika eingetroffen. Der Minister des Graf Goluchowski wird sich gleichfalls nach Ischl egeben.

Der Erzherzog Robert Ferdinand Salvator, der am 16. Oktober 1885 geborene jüngste Sohn des Großherzogs Ferdinand IV. von Toscana, ist, wie aus Lindau gemeldet wird, gestern an Bauchfellentzündung gestorben. Das Befinden des österreichisch⸗ungarischen Botschafters in Konstantinopel Freiherrn von Calice ist in anhaltender Besserung begriffen.

Der deutsche Botschafter Graf zu Eulenburg ist gestern zum Besuch des Reichskanzlers Fürsten zu Hohenlohe in

datiertes Telegramm aus Foochow, demzufolge in Kucheng ein schreckliches Gemetzel unter der christlichen B völkerung stattgefunden habe. Unter den Opfern sollen s auch fünf ausländische Damen befinden.

8 Afrika.

Wie die „Agenzia Stefani“ aus Massowah meldet, ist daselbst die Nachricht eingetroffen, daß der Negus Meneli

nach Addi Sabeba urückgekehrt sei. Ras Makonen habe seine Truppen entlassen. Ras Ollie habe sich in den südlichen Theil von Lasta zurückgezogen und Ras Mangascha verlassen, der sich im südlichen Theil von Antolo aufhalte.

Der Ingenieur Capucci soll sich in Freiheit befinden, jedoch noch unker Ueberwachung stehen.

Statistik und Volkswirthschaft.

8 Zur Arbeiterbewegung.

In Leipzig verhandelten die Formstecher, Tapetendrucker u. s. w. am Donnerstag über die in der Leipziger Tapeten⸗ fabrik von Consmüller und Grabau ausgebrochenen Lohnstreitig⸗ keiten. Die Handdrucker sind dort, wie die „Leipz. Ztg.“ be⸗ richtet, um eine mäßige Erhöhung der Accordsätze oder Ge⸗ währung eines durchschnittlichen Wochenlohns von 21 ein⸗ gekommen, mit diesem Gesuch aber abgewiesen worden. Es haben daher die dort beschäftigten sieben Handdrucker gekündigt und gedenken nach Ablauf der Kündigungsfrist die Arbeit einzustellen. Die Ver⸗ sammlung wünschte einen nochmaligen Versuch, die Streitigkeiten gütlich beizulegen, versprach aber Unterstützung für den Fall der Arbeitseinstellung. 1 ö In Hanau haben, wie der „Vorwärts“ berichtet, die Diamant⸗ schleifer die Arbeit in den Geschäften gekündigt, in welchen ein von ihnen aufgestellter Lohntarif nicht bewilligt wurde. Nur sechs Schleifer haben sich der Bewegung nicht angeschlossen. Die Unternehmer sollen dann dem Fachverein den Entwurf eines andern Tarifs übersandt und zu Verhandlungen darüber eingeladen haben. Die Arbeiter erklärten sich dazu bereit. 8 In Rudolstadt haben einer Mittheilung desselben Blattes zufolge 40 Lohgerber wegen Lohnstreits die Arbeit eingestellt. Aus Amsterdam wird der „Köln. Ztg.“ zum Ausstande der dortigen Zigarrenarbeiter (vergl. Nr. 182 d. Bl.) weiter berichtet: Die näheren Umstände, unter denen der Ausstand, an dem jetzt etwa 1600 Zigarrenmacher betheiligt sind, in Scene gesetzt wurde, sind folgende:

Ruß Der Direktor des Polizeidepartements, General⸗L Petrow ist, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, zum General⸗Direktor der Posten und Telegraphen ernannt worden an Stelle des General⸗Lieutenants Besak, welcher Mitglied des Reichsraths geworden ist. Der Gehilfe des Ministers des Innern Schebeko ist zum Mitglied des Reichs⸗ raths und der Vize⸗Direktor des Polizeidepartements Saburow zum Direktor dieses Departements ernannt worden.

Italien.

Der Senat genehmigte gestern den Handelsvertrag mit Japan und sodann in geheimer Abstimmung mit 74 gegen 12 Stimmen das Budget des Ministeriums des Innern.

Die Kammer des Tribunalraths verwies gestern 13 Personen wegen Vereinigung zu Verbrechen vor das Schwurgericht, elf davon wegen Theilnahme an dem von Lega unternommenen Mordanschlage gegen den

inister⸗Präsidenten Crispi. Die Beschuldigten hatten Berufung eingelegt, der General⸗Staatsanwalt verlangte hin⸗ gegen die Verwerfung der letzteren und die Verweisung der Angeklagten vor das Schwurgericht.

In einem Schreiben an den Jesuitengeneral Martin vom 31. v. M. spricht sich der Papst lobend über die Missions⸗ thätigkeit der Jesuiten unter den Kopten aus und hebt hervor, daß andere Sekten, die über viel Geld verfügten und weltliche Geschicklichkeit besäßen, die Rückkehr der Kopten zur Einheit des Glaubens hintanzuhalten suchten, man müsse daher die Gegner durch größere Anstrengungen besiegen. Der Papst theilt dann mit, daß die angesehensten Kopten bereits Mittel zur Verfügung gestellt hätten, um seine Anstrengungen zu bnteesäen, und daß er selbst eine beträchtliche Summe für die Mission der Jesuiten angewiesen habe, sowie daß infolge seines Briefes an die Kopten in den nächsten Monaten eine Deputation derselben nach Rom kommen werde, um ihm die Dankbarkeit der Kopten auszusprechen. Schließlich ermahnt der Papst die Jesuiten zu einem thätigen Vorgehen in diesem Sinne, wie sie es immer für die Kirche und das Wohl der Völker gethan hätten.

Schweiz.

Der Staͤnderath Adam Herzog ist gestern Nachmittag in Münster, gestorben.

Belgien.

begann die Spezialberathung des Schulgesetzes. Die Re⸗ gierung widersprach dem Antrage, die wichtigen Amende⸗ ments, welche von den Deputirten der Rechten Hoyois und Helleputte eingebracht waren, an die Sektionen zurückzu⸗ verweisen, und sellie die Kabinetsfrage. Der Deputirte

elleputte zog seine Amendements zurück, der Deputirte

oyois hielt die seinigen aufrecht. Die Kammer verwarf den Antrag auf Zurückverweisung an die Sektionen. Sodann wurde Art. 1 des Gesetzes von der Rechten gegen die Stimmen der Linken angenommen.

Schweden und Norwegen.

Da die Kronprinzessin noch fortgesetzt an Katarrh leidet, so haben die es für wünschenswerth gehalten, daß Höchstdieselbe während eines Monats auf der See an der Westküste verweile. Der Kronprinz und die Kronprinzessin haben aus dieser Veranlassung die englische Nacht „Lady Sophia“ von 300 Tons miethen lassen und werden mit den beiden ältesten Söhnen am 4. oder 5. August in Gothenburg an Bord gehen. Vom 1. September an wird das Kron⸗ prinzlichen spaar auf Schloß Sofiero Wohnung nehmen.

Amerika.

Aus Madrid wird gemeldet, daß auf Kuba kleine Treffen stattgefunden hätten, in denen die Aufständischen zer⸗ sprengt worden seien. Die militärischen Operationen würden durch die Regenzeit gehemmt.

Asien. Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Shanghai von

Kanton Luzern, infolge eines Schlaganfalls

In der gestrigen Sitzung der Repräsentantenkammer

Der „niederländische internationale Zigarrenmacher⸗ und Tabackarbeiter⸗ Bund“, zu dem fast alle Zigarrenmacher der Stadt gehören, verlangt, daß kein Arbeiter entlassen werden darf, ohneddaß die Beweggründe der Entlassung dem Bunde mitgetheilt werden, der dann über ihre Zulässigkeit zu urtheilen hat; ferner verlangt er, daß bei ungünstigem Geschäftsgang oder bei Mangel an genügenden Aufträgen keine Ent⸗ lassungen von Arbeitern stattfinden dürfen, sondern daß die Arbeitszeit für das ganze Personal eingeschränkt werde. Als nun in voriger Woche die Firma Van Hulst u. Schuhmacher einen Arbeiter, wie es heißt, wegen wiederholter Nachlässigkeit entließ, legten sämmtliche Arbeiter dieser Fabrik die Arbeit mit der Erklärung nieder, jene dann erst wieder aufzunehmen, wenn der Entlassene wieder an⸗ genommen worden sei. Darauf ging die genannte Firma nicht ein, und da dem Zigarrenmacherbund ein Kartellverband von 17 Fabriken gegenübersteht, wurde in den letzteren durch Anschlag bekannt gemacht, daß sie für sämmtliche Mitglieder des Bundes bis auf weiteres geschlossen sein werden, wenn nicht innerhalb 8 Tagen ein Einvernehmen mit der oben genannten Firma zu stande gekommen sei. Daraufhin legten sämmtliche in diesen 17 Fabriken beschäftigten Mit⸗ glieder des Zigarrenmacherbundes die Arbeit nieder.

Aus Mons meldet „W. T. B.“: In den Kohlengruben „du Levant“ und „du Flénu“ ist ein Ausstand ausgebrochen. Die Zahl der Ausständigen beträgt über 2000.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 21. Juli bis inkl. 27. Juli cr. zur Anmeldung gekommen: 920 Lebendgeborene, 209 Eheschließungen, 21 Todtgeborene, 827 Sterb efälle.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

St. Petersburg, 2. August. „W. T. B.“ meldet: In den Gouvernements Pstom, Nowgorod und St. Petersburg ist die sibirische Viehseuche aufgetreten; Maßregeln zur Unterdrückung derselben sind bereits getroffen worden.

Handel und Gewerbe.

Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Juli d. J. 1 959 246 700 abgerechnet gegen 1 637 250 400 im Juni 1895, 1 531 996 200 im Juli 1894, 1 591 003 800 im Juli 1893, 1 331 919 400 im Juli 1892 und 1 654 268 800 im Juli 1891.

Die Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. Juli ergiebt bei einem gesammten Kassenbestande von 1 054 908 000 der Vorwoche egenüber eine Abnahme von 12 102 000 ℳ; der Metallbestand allein hüt sich um 12 793 000 vermindert. Der Bestand an Wechseln zeigt mit 574 078 000 eine Zunahme um 7 434 000 und der Bestand an Lombardforderungen mit 78 908 000 eine solche um 3 798 000 ℳ, auf diesen beiden Anlagekonten zusammen also ein Zugang von 11 232 000 stattgefunden hat. Auf passiver Seite hat sich der Betrag der umlaufenden Noten um 16 737 000 auf 1 093 495 000 erhöht, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giro⸗ guthaben) sich um 21 243 000 auf 506 432 000 ermäßigt haben.

Aus Genua meldet „W. T. B.“ vom. säft g Tage, daß das Bankhaus Gebrüder Bingen für fallit erklärt worden ist. Das Bankhaus ist geschlossen. Der eine der beiden Brüder be⸗ findet sich seit einiger Zeit im Auslande, der andere ist Donnerstag Abend abgereist. Augenblicklich ist es unmöglich, den Stand der Aktiven und Passiven festzustellen. Der Konkurs⸗ verwalter und der Vertreter der Gerichtsbehörde begannen die Prüfun der Bücher, um die Bilanz zu ziehen, was mehrere Tage in Anspruc nehmen wird. Wie verlautet, entfallen die Hauptverluste auf Paris wegen der von der falliten bea ausgeführten Wechseloperationen, außerdem sollen auch andere Hauptbörsenplätze des Auslands mit einem Gesammtbetrag von 8 bis 10 Millionen Lire betheiligt sein. Die Liquidation an der Genueser Börse begann gestern Nachmittag und wird heute beendet; infolge gegenseitiger Transaktionen und Konzessionen vollzieht sie sich in befriedigender Weise. Wie aus Rom berichtet wird, blieben gestern die Operationen an der Börse von Genua suspendiert, da man versuchen wollte, durch eine Vereinigung von Banquiers und Wechsel⸗ agenten den Zusammenbruch des Hauses Gebrüder Bingen zu ver⸗ meiden. Da sich dies als unmöglich erwies, sprach das Gericht Nach⸗ mittags die Konkurseröffnung aus; es ernannte zum delegirten Richter Boussi und zum fachmännischen Verwalter Viäale. Die Höhe der Passiven wird auf zehn Millionen Lire ange⸗ eben, ist aber genau noch nicht bekannt; die Firma Bingen

heute: ein dortiges Lokalblatt veröffentliche ein von heute

oll den Betrag von vier Millionen Staatsrente in London, Paris