1895 / 185 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Schießgewehrs oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicher⸗ heit zu besorgen ist;

2) Personen, welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen e befinden, oder welche unter polizeilicher Aufsicht

en; 3) Personen, welche in den letzten zehn Jahren 2 ee g Diebstahls, Unterschlagung oder Hehlerei wieder⸗ olt, oder

b. wegen Zuwiderhandlung gegen die §§ 117 bis 119 und 294 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs mit mindestens drei Mo⸗ naten Gefängniß bestraft sind. 8

Der Jagdschein kann versagt werden:

1) Personen, welche in den letzten fünf Jahren a. wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Hehlerei ein⸗

mal, oder

b. wegen Zuwiderhandlung gegen die §§ 117 bis 119 dee Reichs⸗Strafgesetzbuchs mit weniger als drei Monaten Ge⸗ fängniß bestraft sind;

2) Personen, welche in den letzten fünf Jahren wegen eines Forstdiebstahls, wegen eines Jagdvergehens, wegen einer Zuwiderhandlung gegen den § 113 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs, wegen der Uebertretung einer jagdpolizeilichen Vorschrift oder wegen unbefugten Schießens (§8 367 Nr. 8 und 368 Nr. 7

des Reichs⸗Strafgesetzbuchs) be b sind. Wenn Thatsachen, welche die Versagung des Jagdscheins rechtfertigen, erst nach Ertheilung des Jagdscheins eintreten oder zur Kenntniß der Behörde gelangen, so muß in den Fllen des § 6 und kann in den Fällen des § 7 der Jagd⸗ schein von der für die Ertheilung zuständigen Behörde für ungültig erklärt und dem Empfänger wieder abgenommen werden.

Eine Rückvergütung der Jagdscheinabgabe oder eines Theil⸗ betrags findet nicht statt.

8 H.

Gegen Verfügungen, durch welche der Jagdschein versagt oder entzogen wird, finden diejenigen Rechtsmittel statt, welche in den §§ 127 bis 129 des Gesetzes über die allgemeine Lan⸗ desverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) gegen polizeiliche Verfügungen sind.

Wer die Jagd innerhalb der abgesteckten Festungsrayons (§§ 8, 24 des Reichs⸗Rayongesetzes vom 31. Dezember 1871, Reichs⸗Gesetzbl. S. 459) ausüben will, muß vorher seinen Jagdschein von der Festungsbehörde mit einem Einsichtsvermerk versehen lassen. 8

8 11

Mit Geldstrafe bis zu 20 wird bestraft:

1) wer bei Ausübung der Jagd seinen Jagdschein oder die nach § 2 Nr. 3 an dessen Stelle tretende Bescheinigung nicht bei sich führt;

2) wer die Jagd innerhalb der abgesteckten Festungs⸗ rayons ausübt, ohne einen von der Festungsbehörde mit dem Einsichtsvermerk versehenen Jagdschein bei sich zu führen 10).

§ 12.

Mit Geldstrafe von 15 bis 100 wird bestraft: wer ohne den vorgeschriebenen Jagdschein zu besitze die Jagd ausübt, oder wer von einem gemäß §. für ungültig erklärten Jagdschein Gebrauch macht. Ifst der Thäter in den letzten fünf Jahren wegen der gleichen Uebertretung vorbestraft, so können neben der Geld⸗ strafe die Jagdgeräthe sowie die Hunde, welche er bei der Zu⸗ widerhandlung bei sich geführt hat, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob der Schuldige Feentähxmee ist oder nicht. 8 81

Die Fristen im § 6 Ziffer 3, § 7 Ziffer 1 und 2, § 12 Abs. 2 beginnen mit dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem die Strafe verbüßt, verjährt iern erlassen ist.

1

n, 8

Für die Geldstrafen und Kosten, zu denen Personen ver⸗ urtheilt werden, welche unter der Gewalt oder Aufsicht oder im Dienste eines Anderen stehen und zu dessen Hausgenossen⸗ schaft gehören, ist letzterer für den Fall des Unvermögens des Verurtheilten für haftbar zu erklären, und zwar unabhängig von der etwaigen Strafe, zu welcher er selbst auf Grund dieses Gesetzes oder des § 361 zu 9 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs verurtheilt wird.

Wird festgestellt, daß die That nicht mit seinem Wissen verübt worden ist, oder daß er sie nicht verhindern konnte, so wird die Haftbarkeit nicht ausgesprochen.

Gegen die in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen als haftbar Erklärten tritt an die Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe nicht ein. 3

1 8 Die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellten eibee behalten ihre Gültigkeit für die Zeit, auf welche

e ausgestellt worden sind. 3

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 31. Juli 1895. 8

(L. S.) Wilhelm. von Boetticher. Thielen. von Köller. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität Breslau Dr. Alfred Buchwald ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

11“

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen

und Forsten.

Bekanntmachung.

Die Herren Forst⸗Referendare, welche in diesem Herbst die forstliche Staatsprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung bis spätestens zum 10. Sep⸗ tember d. J. einzureichen. Derselben ist der Nachweis über -veeeg der aktiven Militärdienstzeit der Prüflinge bei⸗ zufugen.

Berlin, den 1. August 1895.

Die Königliche Forst⸗Ober⸗Examinations⸗Kommission.

E i. V.

heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nrr. 97

1895; und unter Nr. 9768 das Jagdscheingesetz vom 31. Juli 1895. Berlin W., den 6. Ulugußt 1895. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. In Vertretung: Bath.

* Angekommen: Seine der Staats⸗

Excellenz Schönstedt.

Die Nummer 29 der Gesetz⸗Sammlung, welche von

kr. 9767 das Gesetz, betreffend die Ergänzung des § 98 der Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879. Vom 14. Juli

und Justiz⸗Minister

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. August.

Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittag in bestem Wohlsein in Cowes eingetroffen und statteten Ihrer Majestät der Königin Victoria in Osbornehouse Besuch ab.

Dem „W. T. B.“ wird über den Verlauf der Reise und die Ankunft Seiner Mafestät des Kaisers auf der Insel Wight berichtet: Seine Majestät der Kaiser sind nach guter, schneller Fahrt gestern Nachmittag um 3 Uhr vor Cowes eingetrofften. Bis Dover war das Wetter schön, von dort ab durch den Kanal steifer Wind und große See. In Ports⸗ mouth wurde die Nacht „Hohenzollern“ wegen des Nebels und Regens erst kurz vor der Rhede sichtbar. Als der Salut gegeben wurde, legten die Stadt, das Flaggschiff und die Schiffe im Hafen überall festlichen Fahnenschmuck an und hißten die deutsche Flagge. Bei der Ankunft der Nacht vor Cowes gaben das deutsche Panzergeschwader und das englische Wachtschiff „Australia“ Salutschüsse ab. An der Landungs⸗ brücke wurden Seine Majestät der Kaiser von Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog von Connaught, dem General Marshall, dem Admiral Commerel und dem Kaiserlichen Gefolge, welches vorher gelandet war, sowie durch den General Sir John Me Neill als Vertreter Ihrer Majestät der Königin Victoria empfangen. Als Ehrengarde waren die Königlichen Schottischen Schützen, die Leibgarde der Königin, aufgestellt und präsentierten das Gewehr, als Seine Majestät von der Pinasse, von deren Bug die Kaiser⸗Standarte wehte, an das Land stiegen. Seine Majestät dankten huldvoll auf die begeisterten Zurufe der versammelten Pen und begaben Sich sofort zu Wagen nach Osborne, um Ihre Majestät die Königin zu begrüßen. Nach einem Diner im Familienkreise kehrten Seine Majestät gegen Mitternacht an Bord der „Hohen⸗ zollern“ zurück.

Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragende Rath beim Staats⸗Ministerium von Rheinbaben ist mit der Führung der Geschäfte des Direktors der Staats⸗Archive bis zur definitiven Wiederbesetzung der Stelle beauftragt worden.

Der General⸗Lieutenant von Klitzing, Kommandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, ist hierher zurückgekehrt.

Der Königliche Gesandte in Dresden, Wirkliche Geheime Rath Graf Carl von Dönhoff hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben fungiert der etatsmäßige Legations⸗Sekretär der Königlichen Gesandtschaft Graf von Bernstorff als Geschäftsträger.

Der Ober⸗Rechnungskammer⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Nostitz ist nach St. Ulrich in Tirol abgereist. ö1“

Laut telegraphischer Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Moltke“, Kommandant Kapitän zur See Schneider, am 4. August in Falmouth einge⸗ troffen und beabsichtigt, diesen Hafen am 9. August wieder zu verlassen; die I. Division des Manöver⸗Geschwaders, Chef Vize⸗Admiral Koester, ist am 4. August in Cowes eingetroffen; S. M. S. „Cormoran“, Kommandant Kor⸗ vetten⸗Kapitän Brinkmann, ist am 4. August in Jask an⸗ gekommen und an demselben Tage von dort nach Basrah in See gegangen; S. M. S. „Kaiserin Augusta“, Kom⸗ mandant Kapitän zur See Lavaud, hat am 5. August und S. M. S. „Stosch“, Kommandant Kapitän zur See von Schuckmann (Hugo), am 4. August von Tanger aus die Heimreise angetreten.

Rüdesheim, 5. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen ist heute Nachmittag aus Ems auf seinem Schloß Rheinstein eingetroffen; später wird der Prinz sich nach Rigi⸗Kulm begeben. 8

Baden. 11““

In Karlsruhe beging am Sonntag der badische Frieernergen die Jubelfeier der Siege bei Weißenburg, Wörth und Spicheren, welche durch das Erscheinen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ausgezeichnet wurde. Den eigentlichen Kern der Feier bildete der Nach⸗ mittags 5 Uhr an den Festzug sich anschließende Fest⸗ akt. Nach dem Eintritt des mit Tusch empfangenen Großherzogs in die Festhalle hielt General von Röder die Begrüßungs⸗, Regierungs⸗Rath und Major, der Reserve Kopp aus Freiburg die Festrede. Seine Königliche Hoheit der Großherzog dankte den Rednern und richtete alsdann nach der „Karlsruher Zeitung“ die folgenden herzlichen Abschiedsworte an die Veteranen und Invaliden:

„Vor Abschluß der Festlichkeiten liegt es mir am Herzen, Ihnen

Gedanken, die wir eben mit Freudigkeit vernommen und denen Sie zugejubelt haben, haben Ihr Herz tief erschüttert und erfüllt. Es bleibt darnach nichts mehr zu sagen übrig, was die festlichen Empfin⸗ dungen des heutigen Tages noch stärken könnte, und doch ergreift mich der Anblick so vieler Veteranen, so vieler Theilnehmer an dem Kriege von 1870/71 in einer Weise, daß ich erinnern muß an alle diejenigen Kräfte und Einrichtungen, welche uns wirklich zum Sieg geführt haben. Sie haben eben vernommen, wel⸗ die Entwickelung der Zeit war bis zum Kriege und seit dem Kriege. Wir müssen aber auch zurückblicken auf die Unternehmungen, welche es möglich gemacht haben, zu siegen. Wir müssen ziemlich weit zurückgehen, wenn wir die ganze Bedeutung dessen erfassen wollen, was wirklich zum Siege

eführt hat. Ich denke dabei zuerst an die großen und unsterblichen Verdienste Kaiser Wilhelm'’s des Großen, der von früh an, als er noch Prinz von Preußen war und hier im Lande den Aufstand bekämpfte, von da an seine ganze Kraft der Neugestaltung und Be⸗ festigung der Armee gewidmet hat. Die Erfahrungen, welche er damals gemacht, haben ihn veranlaßt, bei dem König Friedrich Wilhelm IV. Bestimmungen zu erwirken, die eine vollständige Ver⸗ änderung des Ausbildungsmodus der Armee herbeigeführt haben. In diesen Gedanken, die der damalige Prinz von Preußen kundgegeben, liegen die Anfänge dessen, was von nun an die Armee Großes und Bedeutendes geleistet hat. Sein Gedanke war: jeder Einzelne muß nicht nur ausgebildet, sondern auch erzogen werden, und das ist durch⸗ geführt worden. Ich will mich auf einzelnes nicht einlassen, sondern nur im allgemeinen sagen: es ist durchgeführt worden mit der Gegwissenhaftigkeit, die nur ein solches Offizier⸗ korps zu leisten vermag, wie es auch jetzt noch das deutsche ist. Nur wenn diese Voraussetzung besteht, ist es möglich, diesen Gedanken von der Ausbildung und Erziehung des Einzelnen ganz und voll durchzuführen. Meine Freunde! Sie werden versteben, was ich damit meine. Es ist nicht nur die Armee, es ist das Volk, das auf diese Weise erzogen wird, und Sie alle haben diese Schule durchgemacht. Ich spreche also zu solchen, die diese Erfahrung für sich haben und die diese Erfahrung angewendet haben in ernstester Zeit, und richte mich nicht an diejenigen, die seit dem Krieg gedient haben und vielleicht noch einmal berufen werden könnten zu dienen, also in der Lage sind, zu bewähren, was sie gelernt haben. Sehen Sie, meine Freunde, diese dem Individuum gewidmete Aufmerksamkeit, diese Erziehung des einzelnen Mannes, nicht nur daß er Waffen in der Hand hält und den Rock anzieht, nein, daß er mit Geist und Herz dabei ist, das führt zum Sieg, das muß erhalten bleiben. Reiflich aber müssen wir auch gedenken dessen, was der Hochselige Kaiser während des Krieges geleistet hat. Denn er hat dort ein Beispiel gegeben, das uns allen zur Nacheiferung dient: ein Beispiel der Hin⸗ gebung, der Aufopferung und der Liebe. Ja, meine Freunde, es sind eigentlich nur zwei Empfindungen, auf die wir den größten Werth legen müssen, damit sie anerzogen werden, wo sie noch nicht vorhanden sind: das sind die Liebe, die größer ist als alles Uebrige in der Welt, und der Gehorsam. Der Gehorsam, meine Freunde, wird oft auch Disciplin ge⸗ nannt. Ich nehme das Wort gerne in den Mund. Gehorsam ist allen nütze; denn wer sich nicht unterzuordnen versteht, der kann auch nicht führen. Unterordnung unter die große Ordnung des Staats und des Reichs ist etwas, was auch in der Armee gelernt werden kann und gelernt wird. Sie alle, meine Freunde, die Sie hier vor mir stehen, haben das bewährt. Ich spreche also nur zu solchen, die mit mir empfinden und es bethätigt haben. Es gewährt große Befriedigung, solche Leute vor sich zu haben. Ich bringe aber auch noch eine Mahnung, meine Freunde: wirken Sie in Ihren Kreisen auf die heranwachsende Jugend, daß sie diese beiden Grundpfeiler des öffentlichemn und des staatlichen Lebens in der Familie mehr in sich aufnehme, die Liebe und den Gehorsam. Trachten Sie darnach, daß damit alle jene Bestrebungen bekämpft werden, die nur darauf hinausgehen, diese feste Ordnung zu stören, ja zu gefährden. Davor müssen wir uns hüten, und dafür hilft nichts Anderes als die Schule des Heeres. Bedenken Sie, meine Freunde, daß das Wort „Gehorsam“ eines der höchsten, ja das höchste Beispiel in sich schließt, wenn wir es selbst bethätigen. Ich sage: „Ge⸗ horsam bis zum Tode am Kreuz!“ das ist das Vorbild, dem wir nachzustreben haben, das ist es, was Christen auszeichnet im Streben und Handeln. Dem folgen wir nach, das tragen wir im Herzen, damit es Ihnen und uns allen gut gehe. Wenn wir einen kurzen Ruͤckblick werfen wollen auf die Tbhätigkeit unseres hochverehrten Hochseligen Kaisers, so will ich mich ganz kurz fassen. Welch schönes Bild ist es! Das wissen diejenigen, die es erlebt haben, und auch diejenigen, die es durch die Tradition erfahren haben. Stellen Sie sich den Kaiser vor an der Spitze des Heeres, begleitet von dem größten Strategen der Gegenwart, ja, ich möchte sagen, auch der Vergangen⸗ heit, Moltke, von seinen Rathgebern, seinen Helden, von einem Staatsmann wie Bismarck, der berufen war, das Deutsche Reich zu begründen, von einem Organisator wie Roon, von dem der Kaiser oft gesagt hat, ihm verdanke er die gute und unvergleichliche Heeresorgani⸗ sation! und so viele Andere wären noch zu nennen, die mitgewirkt haben. Ich beschränke mich aber auf zwei Heerführer, die dem Kaiser am nächsten standen: den hochverehrten Kaiser Friedrich und den Prinzen Friedrich Karl. Leider sind beide frühb heimgegangen, aber ihr treues Vorbild besteht für alle Zukunft; solchen Geistern nachzustreben, das ist die wahre Schule der Armee. Ich nehme Ab⸗ schied, meine Freunde, von Ihnen mit diesen letzten Worten, in der Hoffnung auf Wiedersehen, wo es auch sei, hier oder im Jenseits. Ich rufe Ihnen noch einmal zu: Halten Sie fest an dem, was ge⸗ holfen hat, Sie zum Siege zu führen; verbreiten Sie diesen Ge⸗ danken in den Kreisen der Ihrigen in bester, geeignetster Weise und bestätigen Sie mir die Empfindung, die Sie heute im Herzen haben, damit, daß Sie einstimmen in den Ruf: „Unser deutsches Vaterland, das Deutsche Reich und unsere Heimath leben hoch’“!

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Herzogin

und Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Alexandra und Beatrice sind gestern Nachmittag von Coburg nach Schloß Reinhardsbrunn abgereist. In Begleitung der Höchsten Herrschaften befanden sich Seine Durchlaucht der Prinz von Ratibor und Fräulein Passavant.

Heute wird Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Ferdinand von Rumänien in Schloß Reinhardsbrunn eintreffen.

Anhalt.

Ihre Hoheiten e Pe und die Anhalt, die Prinzessin lexandra,

Herzogin von die der oginnen Marie und Jutta von Mecklenburg⸗Strelitz nebst

Gefolge sind am Sonntag Abend nach Berchtesgaden ab⸗ ereist, um dort für längere Zeit Aufenthalt zu nehmen. er Großherzog und die Großherzogin von Luxemburg haben sich am Sonntag nach Luxemburg be⸗ geben. Der Kronprinz von Dänemark nebst Gefolge ist gestern von Dessau nach Alexisbad abgereist, um der Herzogin⸗Wittwe Friederike von Anhalt⸗Bernburg dortselbst

einen Besuch abzustatten.

Oesterreich⸗Ungarn.

Erzherzog Ludwig Viktor und der deutsche Botschafte Graf zu Eulenburg trafen gestern Vormittag in Ischl ein. Nachmittags sind daselbst auch der König und die Königin von Rumänien mit Gefolge angekommen. Die rumänischen

meine Gefühle auszusprechen. Die begeisterten Worte und patriotischen

11“ 6 8 S

Majestäten wurden von dem Kaiser und der Kaiserin,

unterblieben,

macht haben.

Zeichen

sation des Auswärtigen Amts sowie über die neuer Sektionschefs sind, dem „W. T. B.“ zufolge, durchaus

schaffen werden. Reserveklasse 1891 einberufen

sowie von dem Minister des Aeußeren Grafen Goluchowski 8

auf dem Bahnhof erwartet und bei ihrem Eintreffen aufs herzlichste begrüßt. Alsdann bestiegen dieselben mit den Kaiserlichen Majestäten sammt dem beider⸗ seitigen Gefolge die bereitstehenden Hof⸗Equipagen, welche die Allerhöchsten Herrschaften nach dem Hotel „Eli⸗ sabeth“ brachten, wo der König und die Königin Wohnung nahmen. Um 5 Uhr fand in der Kaiserliche Villa Hoftafel statt, an welcher die rumänischen Majestäten, die in Ischl weilenden Höchsten Herrschaften, der deutsche Botschafter Graf zu Eulenburg, der Minister des Auswärtigen Graf Goluchowski und die Gefolge theilnahmen. Kaiser Franz Joseph holte den König und die Königin von Rumänien zum Diner ab. Abends wohnten der Kaiser, die rumänischen cfeftaten und andere Fürstlichkeiten nebst Gefolge der Festvorstellung im Theater bis zum Schluß bei; alsdann geleitete der Kaiser das rumänische Herrscherpaar nach dem Hotel „Elisabeth. rinz Ferdinand von Coburg begab sich gestern

von Karlsbad auf die Besitzungen seines Bruders Philipp von Coburg in Ungarn und wird noch im Laufe dieser Woche in Ebenthal erwartet, um von dort mit seiner Gemahlin und dem Prinzen Boris nach Sofia zurückzukehren. Prinzessin Marie Louise und Prinz Boris begaben sich gestern von Schwarzau nach Ebenthal. :

Der russische Oberst Prinz Louis Napoleon Bona⸗ parte ist unter dem Incognito eines Grafen Moncalieri aus Italien in Wien eingetroffen.

Frankreich.

Das Gesammtresultat der Generalrathswahlen liegt jetzt vor; die Republikaner haben 90 Sitze gewonnen und er⸗ halten im Ganzen 894 Sitze, die Radikalen 181, die Ral⸗ liierten 74, die Sozialisten 26, die Konservativen 263 Sitze.

1 Rußland. Der Emir von Buchara ist dem „W. T. B.“ zufolge am Sonntag in Jalta eingetroffen und gedenkt drei Wochen lang daselbst zu verbleiben. 8

Italien. Der Herzog von Genua ist gestern in Rom eingetroffen. Nach einem Besuche bei dem König und bei dem Marine⸗ Minister reiste der Herzog Nachmittags nach Turin. 3 Der Senat begann gestern die Berathung der Maß⸗ nahmen des Finanz⸗ und Schatz⸗Ministeriums. Es wurden mehrere Reden gehalten, auf welche der Finanz⸗Minister Boselli, der Schatz⸗Minister Sonnini und der Minister⸗ Präsident Crispi antworteten. Sodann wurde die General⸗ diskussion durch die mit sehr großer Majorität erfolgte An⸗ nahme einer Tagesordnung geschlossen, welche von den Er⸗ klärungen der Regierung Akt nimmt. Heute beginnt die Berathung der einzelnen Artikel. 3 Wie die „Agenzia Stefani“ meldet, hat der italienische Gesandte in Brasilien, der sich gegenwärtig in Italien befindet, die Weisung erhalten, sich sofort nach Rio de Janeiro zu begeben, um dort die Frage betreffs der italienischen Re⸗

klamationen zur Entscheidung zu bringen.

Türkei.

Der „Politischen Korrespondenz“ wird aus Konstantinopel gemeldet: Von gewöhnlich gutzinformierter, vertrauenswürdiger Seite verlaute, der russische Botschafter von Nelidom habe kürzlich auf der Pforte, als man ihm zu verstehen gab,

geplante Beratsertheilung sei mit Rücksicht auf Rußland erklärt, die russische Regierung habe nichts mehr gen die in Rede stehenden Zugeständnisse an das Exarchat einzuwenden. Diese Erklärung soll einen großen Eindruck ge⸗ Vorläufig liegt indessen für diese Schwenkung Rußlands, welche auf einen Erfolg der Deputation zurück⸗ zuführen wäre, keine Bestätigung vor. Solche Schwenkung würde übrigens, wie in der Meldung hinzugefügt wird, nicht im Einklang mit der sonstigen Haltung Rußlands in kirchlichen Angelegenheiten stehen, da aus dieser hervorgehe, daß in St. Petersburg Intentionen vorhanden seien, die Aufhebung des bulgarischen Schismas und die Vereinigung mit ökumenischen Patriarchat vorzubereiten. Als ein hierfür werde in den beiden kirchlichen Kreisen Konstantinopels die Thatsache hervorgehoben, daß es dem Metropoliten Klement gestattet wurde, in St. Petersburg in der Peter⸗ und Pauls⸗Kathedrale die Messe zu lesen und ein

Requiem abzuhalten, was früher nicht möglich gewesen wäre.

Wie der „Pol. Korr.“ ferner gemeldet wird, dürfte der I des Khedive in Konstantinopel noch drei Wochen auern

8 ELerbien. Die Blättermeldungen über die beabsichtigte Reorgani⸗

Berufung nbegründet.

Schweden und Norwegen.

Im ersten Monat des laufenden Finanzjahres (Juli) er⸗ gaben die Zölle in Norwegen eine Einnahme von 3 482 891 Kronen gegen 3 642 319 Kronen im gleichen Monat des vorigen Finanzjahres.

1 Dänemark.

Nach dem gestern auf Schloß Bernstorff ausgegebenen Bulletin leidet der König häufig an Schmerzen infolge einer Prostatitis; die letzte Nacht war weniger gut, doch ist kein Fieber vorhanden. Der Appetit ist befriedigend. Pro⸗ fessor Studsgaard, welcher das Bulletin mit dem Professor Petersen unterzeichnet hat, weilt seit gestern auf dem Schloß Bernstorff, um die chirurgische Behandlung des Königs fort⸗ dauernd zu übernehmen.

Amerika.

Wie amtliche Depeschen aus Kuba melden, wurden die Aufständischen in vier Treffen geschlagen. Die Spanier über⸗ raschten besonders das Lager der Bande von José Maceo. Zehn Aufständische wurden getödtet, zahlreiche verwundet. Die Spanier hatten einen Todten und zwölf Verwundete. Da die Aufständischen durch Zerschneiden der Drähte den Telegraphen⸗ dienst unmöglich machen, hat Martinez Campos um Mittel gebeten, um die optischen Telegraphenstationen zu vermehren, mit denen jetzt die Hg.; zwischen Manzanillo und Bayamo aufrecht erhalten wird. Es sollen dann nach Holguin, Victoria la Tunas und Puerto Principe Verbindungen ge⸗ um 9. August sind 10 436 Mann der

Einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Täbris (Persien) zufolge demolierte der Pöbel gestern Nachmittag das

aus des Kaimakams, welchem die Zustande, die die Brot⸗ rawalle veranlaßten, zugeschrieben werden. Der Kaimakam reichte seine Entlassung ein, worauf die Behörden eine Herab⸗ setzung des Brotpreises bis zum nächsten Tage versprachen. Die Aufregung dauert fort. Viele Frauen flüchteten in das Haus des russischen Konsuls. Die Bazare sind geschlossen. Aus Shanghai berichtet das „Reuter'sche Bureau“: Eine zahlreich besuchte öffentliche Versammlung nahm gestern eine Resolution an, welche dahin lautet: die betreffenden Regierungen direkt um Schutz gegen die Ausschreitungen der chinesischen Bevölkerung zu bitten, sowie auch wegen der un⸗ genügenden Maßregeln, welche gegen die Personen in Anwen⸗ dung gebracht wurden, die sich der früheren Ausschreitungen schuldig gemacht hatten, zu appellieren. Die Leichen der bei dem Mordüberfall auf die Missionsstation in Kutscheng Ge⸗ tödteten sind in Futschau angekommen und wurden in der Nacht dort beerdigt. In Hongkong umlaufenden Gerüchten zufolge sollen weitere Meutereien näher bei Futschau statt⸗ gefunden haben. 8 .

Wie aus Yokohama gemeldet wird, sind wegen ihrer

Verdienste im letzten Kriege die Grafen Ito, Namagata, Oyama und Saigo zu Marquis, die Vicomtes kodzu und Kabayama zu Grafen und der General Kawakaz sowie Admiral Ito zu Vicomtes ernannt worden.

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Durch die Bestimmung des § 11 Abs. 2 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872: 1 1h Den Städten bleibt die Beschlußnahme darüber, wie ihre Antheile an den Kreisabgaben aufgebracht werden

ollen, vorbehalten“ ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 30. März 1895 den betreffenden Kommunen dadurch, daß sie von dem darin ihnen vorbehaltenen Rechte der Uebernahme ihres Antheils an den Kreisabgaben auf den städtischen Haushalts⸗ etat Gebrauch machen, ermöglicht, auch den Fiskus, welcher nach § 14 der Kreisordnung zu den Kreisabgaben nicht herangezogen werden kann, mittelbar zu den von ihnen geleisteten Antheilen an den Kreisabgaben, in der Form von Gemeindesteuern, heranzuziehen. Durch das neue Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 ist dieses Recht der Stadtgemeinden auch den Landgemeinden gewährt. Die städtischen Körperschaften der Stadt Cz. in der Provinz Posen haben beschlossen, das auf die letztere entfallende Kreisabgabensoll auf den städtischen Haushaltsetat zu übernehmen. Infolge dessen ist der der Gemeinde gegenüber einkommensteuerpflichtige Eisenbahnfiskus pro 1892/93 und 1893/94 um insgesammt 577 höher zur Gemeinde⸗ Einkommensteuer herangezogen worden, als dies der Fall gewesen sein würde, wenn die Stadt Cz. von der ihr durch § 11 Abs. 2 der Kreisordnung gewährten Befugniß nicht Gebrauch gemacht hätte. Die Klage des Eisenbahnfiskus, welcher sich auf das ihm nach § 14 der Krreisordnung zustehende Kreis⸗ Steuerprivilegium berief, wurde vom Bezirksausschuß abgewiesen, und auf die Revision des Klägers bestätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Vorentscheidung, indem es begründend ausführte: „Das Ober⸗ Verwaltungsgericht hat sich von jeher in konstanter Rechtsprechung zu der von dem beklagten Magistrat vertretenen Auslegung des § 11 Abs. 2 der Kreisordnung bekannt. Schon in dem Endurtheil vom 12. September 1876 ist ausgesprochen, daß das in dem 1. Absatz des § 11 der Kreisordnung behandelte Rechtsverhältniß eine wesentliche Aenderung in denjenigen Fällen erleidet, wo die Antheile der Stadt⸗ gemeinde zufolge der im 2. dortigen Absatz den Städten gewährten Befugniß nicht im Wege der Untervertheilung nach dem Kreis⸗ abgabenmaßstabe, sondern in anderer Weise (aus den bereiten Mitteln der Kämmereikasse, im Wege der städtischen Kommunalbesteuerung u. s. w.) aufgebracht werden. An diesen Grundsätzen ist bis in die neueste Zeit festgehalten. Aendern aber, wie sich aus diesen Grund⸗ sätzen ergiebt, die Kreisabgaben in den Fällen der Uebernahme der⸗ selben auf den Kommunaletat in der That dergestalt ihre rechtliche Natur, daß sie aufhören, Kreisabgaben zu sein und Kommunalabgaben werden, so sind die Konsequenzen, die der Kläger bekämpft, nicht ab⸗ zuweisen, da sie sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, und es läßt sich auch nicht anerkennen, daß diese Auslegung insofern zu einem unlösbaren Widerspruch zwischen §§ 11 und 14 der Kreisordnung führe, als die dem Fiskus im § 14 Abs. 2 a. a. O. gewährleistete Befreiung von den Kreisabgaben wegen des aus Grundbesitz, Ge⸗ werbe⸗ und Bergbaubetrieb fließenden Einkommens durch die Ueber⸗ nahme des Kreisabgabensolls auf den Kommunal⸗Etat illusorisch werde, der Gesetzgeber dem Fiskus mit der einen Hand eine Immunität gegeben und mit der andern sie ihm wieder genommen habe. Denn es steht zunächst außer jedem Zweifel, daß die Immunität des § 14 an sich völlig unberührt bleibt durch die Uebernahme. Das Kreis⸗ abgabensoll als solches hat keinen Raum für eine Heranziehung des Fiskus aus seinem Einkommen aus dem Eisenbahnbetrieb, und doch ist es nur das Kreisabgabensoll, das im Wege der Kom⸗ munalbesteuerung aufgebracht wird. Andererseits aber ist dem Zensiten ein direkter Einfluß auf die Gestaltung des städtischen Ae alts⸗Etats nicht gegeben. Er kann seine Steuerpflicht mit dem tat nicht dergestalt in eine Wechselbeziehung setzen, daß er sie dieser oder jener Etatsposition gegenüber in Frage stellt. Die im Etat für Kreisabgaben etwa vorgesehene Position hat daher für die Steuer⸗ pflichtigen genau dieselbe Bedeutung wie alle übrigen Positionen, die im Wege der Gemeindebesteuerung ihre Deckung finden. Nach § 91 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 bleibt, wie den Städten, auch den Landgemeinden die Beschlußfassung darüber vorbehalten, in welcher Weise ihre Antheile an den Kreis⸗

steuern aufgebracht werden.“ (II. 497.)

Handel und Gewerbe.

1 Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗west⸗ fälischen Eisen⸗ und Stahlmarkst: Die verhältnißmäßig ünstige Geschäftslage der letzten Wochen hat auf dem rheinisch⸗west⸗ älischen Eisenmarkt angehalten. Die Kauflust hat eher zu⸗ als ab⸗ genommen, und die Verhältnisse in anderen Eisenzentren sind wohl derart, daß man auf eine allgemeine Belebung der Indusftrie sich Hoffnung machen kann. Die Nachfrage in Eisenerzen ist im Siegerlande eine regelmäßige; die Aufträge, welche vorliegen, erstrecken sich auf etwa 3 4 Monate und würden bei eingeschränktem Betrieb eine regelmäßige Förderung er⸗ möglichen, die augenblicklich, um die bestehenden Lagervorräthe zu ver⸗ mindern, eine beschränkt ist. Die Preise sind zwar fest, jedoch nur für die gut vorgerichteten und mit den besten Betriebsmitteln arbeitenden Gruben einigermaßen lohnend. Luxemburg⸗Lothringer Minette sowie spanische Erze sind unverändert. Auf dem Roheisenmarkt hat sich die Nachfrage in letzter Zeit etwas lebhafter und die Hütten konnten für einen Monat wieder Aufträge buchen; für einen regelmäßigen Betrieb reichen sie jedoch kaum aus, und die Lager sind daher gleichbleibend, dürften sogar stellenweise noch etwas zunehmen. Auf dem Walzeisenmarkt hat die lebhafte Beschäfti⸗ gung in den meisten Fällen angehalten; sowohl im Inlande wie im Auslande herrscht mehr Vertrauen in die Lage, und man hat im allgemeinen einen regelmäßigen Eingang von Auf⸗ trägen zu verzeichnen. Stabeisen hat sich seit der letzten Woche wenig verändert; die Werke sind in regelmäßigem Betrieb, vereinzelt

wird auch wohl ein kleiner Preisaufschlag erzielt, doch verhalten die

Käufer sich vorläufig noch stark ablehnend. In Trägern ist der Absatz noch immer befriedigend, doch sind die Preise nach wie vor gedrückt. Bandeisen hat befriedigenden Absatz bei festen Preisen. In Grobblechen, speziell in Kesselblechen laufen Anfragen und Bestellungen in befriedigender Weise ein, sodaß die Geschäftslage wohl im Ganzen als ziemlich günstig be⸗ zeichnet werden kann. Auch die Preise sind nicht mehr so niedrig wie früher. Für Mantelbleche aus Schweißeisen wird 140—150, für Bördelbleche 180 ℳ, für Feuerbleche 210 notiert. In⸗ Fein⸗ blechen ist die Beschäftigung noch ziemlich gut, doch bleiben die Preise noch immer auf dem bisherigen Niveau. In Walzdraht und Drahterzeugnissen hat der Absatz sich gebessert, doch sind die Preise noch ungünstig. Nieten sind immer noch stark vernachlässigt. Die Beschäftigung der Eisengießereien ist noch mäßig; auch die Maschinenfabriken und Konstruktionswerkstätten sind nur ver⸗ einzelt befriedigend beschäftigt, dabei stehen die Preise in durchaus keinem Verhältniß zu den Rohmaterialien. Die Geschäftslage der Bahnwagenanstalten ist unverändert.

Verkehrs⸗Anstalten.

London, 5. August. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Scot“ ist auf der Augreise Sonnabend von Southampton ab⸗ egangen. Der Union⸗Dampfer „Tartar“ ist auf der Heimreise H in Plymouth angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Garth Castle“ ist auf der Ausreise heute von Southampton abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Pembroke Castle“ ist auf der Heimreise heute in London angekommen.

Theater und Musik. ““

In Kroll's Theater bringt die Königliche Oper morgen Otto Nicolai's „Lustige Weiber von Windsor“ zur Aufführung. Die ö ist folgende: Falstaf: Herr Stammer; Fluth: Herr Betz; Reich: Herr Mödlinger; Fenton: Herr Sommer; Spärlich: Her Lieban; Cajus: Herr Schmidt; Frau Fluth: Frl. Dietrich; Frau Reich: Frau Götze; Anna: Frl. Weitz. Kapell⸗ meister Weingartner dirigiert.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Moreto's Lustspiel „Donna Diana“ mit Fräulein Poppe in der Titelrolle ge⸗ geben. Die Donna Laura spielt Frau von Hochenburger, die Donna Fenisa Fräulein Lindner, den Don Cesar Herr Matkowsky, den Perin Herr Purschian, die Floretta Fräulein von Mayburg.

Im Deutschen Theater tritt morgen Nina Sandow ihr Engagement an, und zwar als Maddalena im „Talisman“; den König Astolf spielt wieder Herr Kainz, den Niccola Herr Reicher; die Rolle des Omar ist auf Ferdinand Gregori übergegangen.

Die neue Spielzeit des Berliner Theaters unter der Direktion des bisherigen Mannheimer Intendanten Aloys Prasch wird am 31. August mit „Penthesilea“ von Heinrich von Kleist er⸗ öffnet werden. Als erste Schauspielnovität wird „Bernhard von Weimar“ von E. von Wildenbruch in Scene gehen. „Der Schlag⸗ baum“ von H. Lee ist als erste Lustspielnovität in Aussicht genommen. Herr Prasch hat ferner die nachstehenden neuen Stücke erworben: „Pan Cezar“, Schauspiel von A. Weber, „Der Pfennigreiter“, Schauspiel von Wald⸗Zedwitz, „Der Schuß’, Schauspiel von R. Presber, „Joachim von Brandenburg“, Schau⸗ spiel von M. Meßner, „Der Mottenmajor“, Schwank von Horst und Pander, „Einer wie der Andere“, Schwank von Eduard Krämer. Im Laufe der Spielzeit soll eine Reihe klassischer Werke, u. a. „Götz von Berlichingen“, „Die Räuber“, „Wilhelm Tell“, „Judith“ von Hebbel, „Wie es euch gefällt“ neu in Scene gesetzt werden.

Im Lessing⸗Theater wird morgen die „Schmetterlings⸗ schlachte von Hermann Sudermann wiederholt. Das Stück ist bei der Wiederaufnabme in dieser Spielzeit mit Beifall aufgenommen worden und scheint sich auf dem Repertoire halten zu wollen

Mannigfaltiges.

Zu der am Sonntag, den 1. September, Vormittags 10 Uhr, stattfindenden Einweihung der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniß⸗ kirche ergehen schon jetzt die Einladungen vom Kabinet Ihrer Majestät der Kaiserin. Es werden gegen 2000 Einladungskarten vergeben, alle auf den Namen der eingeladenen Personen aus⸗ gestellt. Jede Karte berechtigt zum Eintritt nur für die darauf be⸗ zeichnete Person. Auf jeder Einladungskarte befindet sich ein Plan, aus welchem ersichtlich ist, an welchem Portal sich die Eingeladenen einzufinden haben, um in die Kirche einzutreten und dann sofort ihre Plätze im Innern angewiesen zu erhalten. Der Eingang erfolgt gleichzeitig durch sämwafliche Portale. Durch die drei großen Haupt⸗ portale ziehen ein die Geistlichkeit, Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, die fürstlichen Personen, die Generale und Staats⸗ Minister, die höchsten Beamten, die Deputationen der Städte, Kirchen, sowie ein Theil der Donatoren; im Ganzen etwa 1000 Personen. Einladungen erhalten: die gesammte Eeneralität, die Staats⸗ Minister, die höchsten Staats⸗ und Kirchenbeamten Berlins,

Regiments⸗Kommandeure des Garde⸗Korps, Deputationen der Gemeinden Berlins und Charlottenburgs, vor allem derjenigen Kirchengemeinden, welche zu dem Bau bedeutende Summen beigetragen haben, wie u. a. die Luisengemeinde in Charlottenburg, die St. Georgengemeinde in Berlin, die Gemeinde Rosenthal bei Berlin, die Domgemeinde, die Gemeinde St. Matthäus u. a., ferner Deputationen von Kriegervereinen, Hochschulen, Gymnasien u. s. w., die Bauleute und Bauhandwerker. Die Luisengemeinde in Char⸗ lottenburg wird als Muttergemeinde mit einer besonders großen Zahl von Einladungen bedacht werden, die übrigen Plätze sind für die Donatoren bestimmt, welche natürlich nach Möglichkeit berücksichtigt werden mußten. Es gehören dazu der Hofstaat und ein Theil der Dienerschaft Kaiser Wilhelm's I., zahlreiche Bürger aus allen Stadttheilen Berlins und Charlottenburgs, der Magistrat von Charlottenburg, Potsdam und Spandau und eine nicht unbedeutende Anzahl von Herren und Damen aus den Provinzen, einzelne auch aus dem übrigen Deutsch⸗ land und aus dem Auslande. Da sämmtliche Plätze vergeben sind, so dürfen weder die Eingeladenen Angehörige oder Freunde mit⸗ bringen, welche keine Einladungskarten haben, noch können an das Kabinet Ihrer Majestät der Kaiserin diesbezüglich gerichtete Wünsche

berücksichtigt werden. .

Ueber Kriegs⸗Erinnerungsfeiern liegen heute folgende weitere Nachrichten aus deutschen Städten vor:

Breslau, 5. August. Auch der heutige Schlußakt der Jubel⸗ feier des Breslauer Kriegervereins nahm einen erhebenden Verlauf. Die Feier am Vormittag fand programmmäßig statt. An dem Nach⸗ mittags im Breslauer Konzerthau e veranstalteten Festdiner nahmen 200 Personen theil. Wie „W. T. B.“ meldet, brachte General⸗Lieutenant von Lignitz nach einem Hinweis auf die Nothwendigkeit einer militärischen Ausbildung und nach Empfehlun größerer Fußtomfen für die Abthei⸗ lungen der Kriegervereine, das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus. Regierungs⸗Präsident von Heydebrand und der Lasa betonte als Aufgabe der Kriegervereine die Pflege vaterländischer e gegen⸗ über den Umsturzgelüsten. Hauptmann der Landwehr Wendt dankte den fremden Vereinen. Heute Abend finden Feiern der einzelnen Kompagnien in verschiedenen Ballsälen statt.

stant urt a. O., 6. August. Anläßlich des Tages von Spicheren fand heute Parade der ganzen Garnison statt, an welcher auch die hiesigen Kriegervereine sowie diejenigen von Berlin und Fürsten⸗ walde theilnahmen. Divisions⸗Kommandeur General⸗Lieutenant Vogel von Falckenstein hielt eine Ansprache, in welcher er auf die ruhmreichen Thaten der Jahre 1870 und 71 hinwies; hierauf folgte der Parademarsch. Abends finden Festlichkeiten in den Kasernen statt. Die Stadt trägt Flaggenschmuck. 1

Saarbrücken, 5. August. Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog von Baden, welcher das Protektorat über die hier stattfindende Gedenkfeier übernommen hat, ist heute Nachmittag gegen 1 Uhr hier

eingetroffen. Zur Begrüßung hatten sich am Bahnhofe die Spitzen

Deputationen der Leib⸗Regimenter des Kaisers Wilhelm I., die