1895 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Aiicchtamtliches.

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Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. August.

G Aus Cowes wird dem „W. T. B.“ berichtet: Bei der vppoorgestrigen Tafel in Osborne brachten Ihre Majestät die Königin Victoria das Wohl Seiner Majestät des Kaisers und Seine Majestät das Wohl der Königin aus. Außer den in Cowes anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie nahmen Seine Königliche Hoheit der verigs Heinrich von Preußen, Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kron⸗ prinzessin Stephanie von Oesterreich⸗Ungarn und Seine Hoheit der Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin an der Tafel theil.

Gestern früh besuchten Seine Majestät der Kaiser den Platz, an welchem das Königliche Nachtgeschwader liegt, und unternahmen sodann mit dem Lord Lonsdale eine Segelfahrt. Am Nachmittag gaben Seine Majestät eine größere Ge⸗ sellschaft an Bord der Nacht „Hohenzollern“ und dinierten Abends bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin von Wales auf der Nacht „Osborne“.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin unter⸗ nahmen gestern Nachmittag mit den älteren Prinzen zu Wagen einen Ausflug von Cassel nach Wilhelmsthal.

Die Ordnung der Feier der Grundsteinlegung für das National⸗Denkmal des Hochseligen Kaisers Wilhelm I. zu Berlin am 18. August 1895, Vormittags 9 Uhr, lautet: 8 1

Um 8 ½ Uhr versammeln sich die zur Theilnahme an der Feißr 1.““ Personen auf dem Festplatz, und zwar nehmen ufstellung die Fürstlichen Personen und die Gefolge Kaiserlichen Pavillon; die zur Vollziehung der Hammerschläge geladenen Personen rechts und links vom Grundstein; die Mitglieder des Bundesraths und des Reichstags sowie der beiden Häuser des preußischen Landtags, die Wirklichen Geheimen Räthe, die Generale, Admirale und die Räthe erster Klasse, die Regiments⸗Kommandeure und die Räthe zweiter Klasse, sowie die übrigen eingeladenen Personen rechts und links von dem Kaiserlichen Pavillon. Die Geistlichen nehmen vor der Kanzel ihren Platz. Die Baubeamten, die Künstler und die Meister des Maurer⸗ und Steinmetzgewerks treten hinter den Grundstein.

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Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin berredrn den Festplatz durch das Portal III des Königlichen

osses.

Ihre Majestäten werden von dem Reichskanzler empfangen und unter den Klängen einer Fanfare in den Kaiserlichen Pavillon geleitet. 1

Der Reichskanzler bittet Seine Majestät um die Erlaubniß, die Feier beginnen zu lassen.

Nachdem die Erlaubniß ertheilt ist, überreicht der Reichs⸗ kanzler Seiner Majestät dem Kaiser die in den Grundstein zu legende Urkunde.

Seine Maäjestät verliest die Urkunde.

Die zur Versenkung in den Grundstein bestimmten Gegen⸗ stände werden, in eine Kapsel verschlossen, in die dafür her⸗ gestellte Höhlung versenkt. 3

4.

Der Königlich bayerische stimmführende Bevollmächtigte zum Bundesrath überreicht Seiner Majestät unter einer An⸗ sprache die Kelle.

Seine Majestät wirft den bereitgehaltenen Mörtel in die den Grundstein.

Die Meister des Maurer⸗ und Steinmetzgewerks setzen das Verschlußstück auf.

in dem

2—

0. Der Präsident des Reichstags überreicht Seiner Maäjestät unter einer Ansprache den Hammer. 8

.

Seine vollzieht die drei Hammerschläge b

Danach folgen: hre Majestät die Kaiserin und Königin, hre Majestät die Kaiserin Friedrich, öII1“ Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, die übrigen, zur Feier erscheinenden Angehörigen Deutscher Fürstenhäuser, Seine Durchlaucht der Fürst von Bismarck, Herzog vpon Lauenburg, der Reichskanzler, die stimmführenden Bevollmächtigten zum Bundesrath, die dazu befohlenen Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordens, die Vertreter der Armee und Marine, die Mitglieder des Königlich preußischen Staats⸗ Ministeriums, die Ersten Präsidenten des Reichstags, des Herrenhauses und des C“ die General⸗Adjutanten und Generale à la suite weiland Seiner Majestät Kaiser Wilhelm's I., die inaktiven Staats⸗Minister, die Chefs der Reichsämter, der Ober⸗Präsident des Stadtkreises Berlin, der Kommandant der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin, 88 Fatite Pre der Haupt⸗ und Residenzstadt erlin, 8 der Haupt⸗ und Residenzstadt erlin, der Dirigent der Königlichen Ministerial⸗Baukommission, der Bildhauer und der Architekt des Baues.

6.

Während der Vollziehung der Hammerschläge fällt die Musik mit einem Choral ein. MNach Vollziehung der Hammerschläge erfolgt der Weihe⸗ spruch des Geistlichen.

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Nachdem der Segen gesprochen ist, spielt die Musik das Lied „Nun danket Alle Gott.“

Der Reichskanzler bringt das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus.

Die Musik spielt „Heil Dir im Siegerkranz.“

Militärischerseits werden an der Feier theilnehmen: die aktiven Generale, Admirale und Kommandeure der Regimenter bezw. die in Stellungen als solche befindlichen Stabsoffiziere, die Kommandeure der selbständigen Bataillone der Garnisonen Berlin, Potsdam, Spandau, Groß⸗Lichterfelde, die Kom⸗ mandeure der Leib⸗Regimenter Seiner Hochseligen Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm I. sowie die hiesigen Militär⸗Bevollmächtigten der deutschen Staaten, ferner Abordnungen der hiesigen Truppentheile, und zwar von jedem Infanterie⸗Regiment drei Offiziere, ein Feldwebel, ein Unteroffizier, ein Gefreiter, von jedem Kavallerie⸗, Artillerie⸗, Eisenbahn⸗Regiment und selbständigen Bataillonen zwei Offiziere, ein Wachtmeister bezw. Feldwebel, ein Unteroffizier, ein Gefreiter.

Außerdem sind befohlen: die Leib⸗Kompagnie des 1. Garde⸗ Regiments z. F., mit den vier Fahnen des Regiments und der Regimentsmusik nebst Spielleuten, je eine Fahne der drei Grenadier⸗Regimenter und die Standarten der fünf Kavallerie⸗Regimenter, deren Chef Seine Hochselige Majestät waren, sowie die Fahnen der in Berlin garnisonierenden Truppen, desgleichen die Leib⸗Eskadron des Regiments der Gardes du Corps (zu Fuß) mit dem Trompeterkorps.

Die Leib⸗Batterie des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments wird im Lustgarten Aufstellung nehmen und vom ersten Hammerschlag an einen Salut von 101 Schüssen abfeuern.

Nach beendeter Feier findet vor Seiner Majestät dem Kaiser auf der „Schloßfreiheit“ ein Vorbeimarsch der Leib⸗Kompagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F., der Leib-⸗Eskadron des Regiments der Gardes du Corps und der Leib⸗Batterie des 1. Garde⸗ 13““ mit sämmtlichen Fahnen und Standarten an der Téte der Leib⸗Kompagnie bezw. Leib⸗ Eskadron statt. Demnächst werden die Fahnen und Standarten von der Kompagnie bezw. Eskadron durch Portal I in das Königliche Schloß zurückgebracht.

Der General der Infanterie Golz, Chef des Ingenieur⸗ und Pionier⸗Korps und General⸗Inspekteur der Festungen, ist hierher zurückgekehrt. 8

Nach telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Komma der Marine ist die I. Division des Manöver⸗Ge⸗ schwaders, Chef Vize⸗Admiral Köster, am 8. August von Cowes in See gegangen; S. M. S. „Stosch“, Kom⸗ mandant Kapitän zur See von Schuckmann (Hugo), ist am 7. August in Vigo angekommen und am 8. August wieder in See gegangen. .

Sigmaringen, 9. August. Ihre Majestäten der König und die Königin von Rumänien treffen heute in Umkirch bei Freiburg zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Fürstin⸗ Mutter Josephine von Hohenzollern ein.

Württemberg.

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Seine Majestät der König und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Pauline reisten vorgestern nach Rati⸗ boritz in Böhmen, um an der heute in Nachod stattfindenden Feier der Hochge⸗ Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Bathildis zu Schaumburg⸗Lippe mit Seiner Durch⸗ laucht dem Fürsten von Waldeck und Pyrmont theil⸗ zunehmen. Die Rückkehr ist für Sonntag Abend in Aussicht genommen. 8

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Aus Coburg meldet „W. T. B.“. Hezcgtichen Familie sind im Herzoglichen Lustschloß

einhardsbrunn zur Zeit anwesend: Prinz und Prinzessin Philipp von Sachsen⸗Coburg, Prinz Leopold von Sachsen⸗Coburg, Prinzessin Ferdinand von Rumänien, Prinz und Prinzessin Heinrich XVIII. Reuß und Fürst Otto zu Stolberg⸗Wernigerode. Prinz Ferdinand von Coburg ist, entgegen anderweitigen Blättermeldungen, nicht dort gewesen.

Außer der

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Minister des Auswärtigen Graf Goluchowski ist, aus Ischl kommend, gestern in Wien eingetroffen.

Deer Fürst⸗Primas von Ungarn Vaszary versandte, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Budapest, bereits an den Episkopat einen Entwurf jenes bischöflichen Rund⸗ schreibens, welches aus Anlaß des Inkrafttretens der kirchenpolitischen Gesetze erlassen werden wird. Der Ton des Entwurfs ist ein sehr gemäßigter. Der Entwurf verlangt, wie verlautet, in der Frage der kirchenpolitischen Gesetze keinerlei Aktion, empfiehlt vielmehr Ergebung und Passivität.

Zu dem geplanten „Nationalitätenkongreß“ wird heute berichtet, daß die Veranstalter desselben bereits in Budapest versammelt sind und auch schon eine Vor⸗ konferenz abhielten. Wie verlautet, wurde hauptsächlich eine Resolution der Rumänen erörtert, derzufolge diese bereit wären, ihre seit Jahren befolgte sege⸗ dich. politik aufzugeben unter der Bedingung, daß der ungarische Reichetag sich in ein Föderativparlament umge⸗ sta te derart, daß die verschiedenen Nationalitäten als solche gemäß ihrer Kopfzahl eine bestimmt bemessene Anzahl von Abge⸗ ordneten in dieses Parlament wählen würden; ferner daß ein vollständiger Vollzugsausschuß des Nationalitätenkongresses zur Führung der Geschäfte desselben versammelt bleibe. Falls die ungarische Regierung diese Forderungen nicht zugestehen oder die Abhaltung des Nationalitätenkongresses auf Grundlage solcher Forderungen untersagen sollte, würde der Kongreß die

Beschwerden der interparlamentarischen Konferenz in Brüssel vorlegen. 1““ 1“ 11““

Großbritannien und Irland.

Der chinesische Gesandte Kung⸗ta⸗jen besuchte ge wie „W. T. B.“ aus London berschtet nach seiner Mlern r von Paris den Premier⸗Minister Lord Salisbury, welchem er eine längere Unterredung hatte. Danach pflo mehrere Mitglieder des Kabinets eine längere Berath

Lord Salisbury. 8 Frankreich. 8

Eine Note der „Agence Havas“ erklärt das Gerücht daß der französische Botschafter in London, Baron Courcel“ sein Entlassungsgesuch eingereicht habe, für unbegründet.“

Rußland.

Der Kaiser hat befohlen, daß der Dampfer „Moskwa“ von der Freiwilligen Flotte angekauft und unter dem Namen „Pruth“ als Schulschiff in die Schwarze Meer⸗Flotte eingestellt werden soll.

Italien.

Der König und die Königin sind gestern Abend, dem „W. T. B.“ zufolge, von Rom nach Monza abgereist. Auf dem Bahnhofe waren die Minister und die Behörden zur Ver⸗ abschiedung anwesend. Von der Menge wurden die Majestäten lebhaft begrüßt.

Wie die „Agenzia Stefani“ mittheilt, ergiebt der amtliche Wortlaut der Rede, welche der Senator Cambray⸗Digny vorgestern im Senat über das Einnahmebudget gehalten hat, daß, während das Budget der vergangenen Etatsperiode ein Defizit von 137 Millionen Lire aufwies, dasjenige der gegenwärtigen Etatsperiode nicht allein das vollständige Gleich⸗ gewicht sichere, sondern sogar einen Einnahmeüberschuß von 9 850 000 Lire ergebe.

Spanien. 8 Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat gestern ein spanisches Geschwader Ferrol verlassen, um noch Tanger

zu segeln. Schweiz.

Der nach Stuttgart versetzte bayerische Minister⸗Resident von der Pfordten überreichte gestern dem Vize⸗Präsidenten des Bundesraths sein Abberufungsschreiben. Als interi⸗ mistischer Geschäftsträger Bayerns fungiert Freiherr Riederer von Paar.

Serbien.

In gut unterrichteten Kreisen verlautet, dem „W. T. B.“ zufolge, der Bürgermeister von Belgrad Michael Bogi⸗ tschevitsch werde das bisher nicht besetzte Portefeuille des Handels⸗Ministeriums übernehmen.

Schweden und Norwegen.

Wie „Morgenbladet“ meldet, wird der König Os kar heute in Marstrand einen norwegischen Staatsrath ab⸗ halten; die Mitglieder der Staatsraths⸗Abtheilung sind deshalb gestern Abend von Christiania dorthin abgereist.

Dänemark.

Das gestrige, auf Schloß Bernstorff ausgegebene Bul⸗ letin meldet: Das Allgemeinbefinden des Königs hat sich erkennbar gebessert; derselbe brachte den größten Theil des vorgestrigen Tages außerhalb des Bettes zu. Die Nacht war gut. Eine Entzündung besteht nich. 8

Asien.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Hongkong wurde dort vorgestern anläßlich des Gemetzels in Kutscheng eine Versammlung abgehalten, welche eine Resolution annahm, worin den überlebenden Missionaren sowie den Angehörigen der Opfer das Beileid der Versammlung aus⸗ gesprochen und der Entrüstung über das Verbrechen Ausdruck gegeben wird. Die Resolution verurtheilt ferner die ver⸗ muthliche Begünstigung dieser Verbrechen seitens chinesischer Beamten und spricht sich in scharfen Tadelsworten über die Apathie und Gleichgültigkeit der englischen Regierung aus, welche den Ernst der Lage nicht erkannt und es unterlassen habe, ausreichende Maßregeln zum Schutze ihrer Unterthanen und zur Bestrafung der Mörder zu ergreifen. Eine Geld⸗

entschädigung sei gänzlich unzureichend, die Situation erheische

vielmehr ein schnelles und strenges Vorgehen.

Afrika. 8

Vier britische Kriegsschiffe sind, wie heute meldet, in Tanger eingetroffen.

Aus Sansibar wird dem „Reuter'schen Bureau“ mit⸗ getheilt, daß der britische Admiral Rawson heute mit dem General⸗Konsul Hardinge und dem General Matthews nach Mombassa absegelt. Falls das dem Führer des auf⸗ ständischen Stammes übersandte Ultimatum bis Monta unberücksichtigt bleibt, werde eine Strafexpedition 859 Schimba abgehen.

Nr. 32 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 9. August, hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung; Bestellung eines Konsular⸗Agenten; Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstande⸗ Akten; Entlassung. Zoll⸗ und Steuerwesen: Befugniß der Haupt⸗Zollämter zu Bremen und Bremerhaven zur Erhebung der Stempelabgabe und zur Abstempelung von Aktien ꝛc., Namhaft⸗ machung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein⸗ Denaturierungsmittels ermächtigten Firma. Polizeiwesen: Aus⸗ weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 32 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, vom 7. August, hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefälle im Juni. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. Desgl. gegen hes. Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Seequarantänen ür ausländisches Vieh. Statistische Aufnahme der Apotheken. Diphtherieserum. (Preußen, Regierungsbezirk Merseburg.) Schweine⸗ seuchen. Lungenseuche. (Hamburg.) Nahrungsmittel⸗Chemiker. (Elsaß⸗Lothringen.) Metzgergewerbe und Fleischhandel. (Oesterreich.) Einfuhr von Schafen und Schweinen. (Böhmen.) Impfstoff. (Kärnten.) Kostkinder. Gang der Thierseuchen im Deutschen Reich, Juli. Rinderpest und sibirische Pest in Rußland, 1. Vierteljahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. Berichtigung. (Oester⸗ reich, Schweden.) Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen u. s. w. (Preußen.) Irrenwesen. (Oesterreich.) Standes⸗ verhältnisse der Sanitätsorgane. Geschenkliste. Monatstabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Ein⸗ wohnern. Juni. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes.

Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl⸗

in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

Nr. 40 des „Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatts“, heraus⸗ ben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom gegugust, hat folgenden Inhalt: Allerhöchste Urkunde, betr. Abände⸗ 8 der Allerhöchsten Konzessionsurkunde vom 1. Juni 1872 über rung Zan und Betrieb der Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn. Vom derJuli 1895. Allerhöchste Verordnung, betr. das Verbot der Aus⸗ ,35 von Waffen und Schießbedarf nach Aethiopien. Vom 27. Juli 1895 Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. die Ergänzung 1 d Abänderung der Anlage B zur Verkehrsordnung für die Eisen⸗ babnen Peutschlands. Vom 1. Juli 1895. Erlasse des Ministers 88 öffentlichen Arbeiten: vom 26. Juli 1895, betr. die Anträge auf Niederschlagung oder Ermäßigung von Verzugsstrafen; vom 27. Juli 1895, betr. die Berichterstattung über Tarifänderungen. Nachrichten.

1““

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Eine erlaubte Privatgesellschaft, insbesondere eine ge⸗ duldete Kirchengesellschaft, verliert, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 23. Februar 1895, im Gebiet des Proßischen Allgemeinen Landrechts nicht von selbst ihre rechtliche Fistenz durch eine wesentliche Aenderung ihres Zwecks, insbesondere bei einer Kirchengesellschaft durch Aufgabe ihres Bekennt⸗ nisses, wodurch sie thatsächlich aufhört, eine Kirchengesellschaft zu sin. Schenkungen können demnach in solchen Fällen, da die Ge⸗ sellscheft fortbesteht, wegen Nichterreichung des Zwecks der 72. nicht zurückgezogen werden. Eine private Religions⸗ esellschaft zu Berlin, welche sich anfangs als „deutsch⸗katholische“ Feteichnet, später den Namen „christ⸗katholische“ angenommen hatte und schließlich sich als „freireligiöse Gemeinde“ bezeichnete, hatte auch entsprechend diesen Namensänderungen ihren ursprünglichen Endzweck lihr religiöses Bekenntniß) geändert und insbesondere zugleich mit der Annahme der Bezeichnung „Freireligiöse Gemeinde“ sich vollständig vom Christenthum losgesagt. Diese Aenderungen des Namens und der G der Gesellschaft wurden vom Vorstand jedesmal der zuständigen Polizeibehörde angezeigt und von dieser ohne Er⸗ innerung hingenommen. Eine Schenkung, bestehend aus einem Terrain, welche der Gesellschaft zur Zeit, als dieselbe sich noch auf dem Boden des Christenthums bewegte, gemacht worden war, zog der Geschenkgeber infolge der Umänderung des Namens der Gesellschaft in „Freireligiöse Gemeinde“ und der Los⸗ sagung derselben vom Christenthum und (wie der Geschenk⸗ geber behauptete) von dem Glauben an Gott zurück, und klagte gegen den Vorstand auf Herausgabe der Schenkung. Die Klage wurde in der Berufungsinstanz abgewiesen, und die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es be⸗ gründend ausführte: „Es handelt sich um eine erlaubte Privatgesell⸗ schaft 1 A. L.⸗R. II 6). Daß die betheiligten, im Laufe der Zeit wechselnden Mitglieder stets die Kontinuität der ehemals als „deutsch⸗katholische“, später als christ⸗katholische“, schließlich als „freireligiöse“ Gemeinde bezeichneten Personenverbin⸗ dung gewollt und entsprechend diesem Wollen gehandelt haben, unterliegt keinem Bedenken. Der derzeitige Personenbestand ist das Ergebniß des Eintritts in die bestehende Verbindung wie des Aus⸗ tritts aus derselben. Die Aenderungen des Namens und der Grund⸗ sätze sind als Veränderungen der Namensbezeichnung und der Ver⸗ fassung der bestehenden Vereinigung beschlossen, dem Polizei⸗Präsidium angezeigt und von diesem ohne Erinnerung hingenommen worden. Eine freiwillige Selbstauflösung der Gesellschaft durch einen dahin gehenden Beschluß der Mitglieder hat niemals stattgefunden. Keine Minderheit hat, soweit ersichtlich, den Fortbestand der Gesellschaft wegen Aenderung ihres Zweckes oder der Unmöglichkeit, denselben noch zu erfüllen, angefochten oder den Fortbestand mit den bisherigen Ver⸗ mögensrechten unter Ausschließung der von dem ursprünglich gesetzten Ziele abgewichenen Mehrheit für sich in Anspruch genommen. Die Staatsgewalt hat eine Aufhebung der Gesellschaft wegen Aenderung ihres ursprünglichen Endzwecks dergestalt, daß der nunmehrige der öffentlichen Ordnung zuwider sei 3 A. L.⸗R. II 6), nicht bewirkt. Desjenigen Maßes von Organisation, dessen eine erlaubte Privat⸗ gesellschaft bedarf, entbehrt die Gesellschaft bis heute nicht. Ein Rechtssatz aber, daß schon durch eine wesentliche Aenderung des Zweckes von selbst die bestandene Privatgesellschaft ihre re⸗ tliche Eristenz verliere, läßt sich nicht begründen, auch nicht für eine als Kirchengesellschaft eingegangene Verbindung unter dem Gesichtspunkte, daß sie wegen Aufgabe ihres Bekenntnisses aufgehört habe, eine Kirchen⸗ esellschaft zu sein. Es ist daher für die Frage der rechtlichen Identität der freireligiösen Gemeinde mit der deutsch⸗katholischen (creist atholischen, Gemeinde von keiner entscheidenden Bedeutung, daß die durch Beschluß vom 22. April 1862 unter gleichzeitiger Namens⸗ änderung angenommene Verfassung der freireligiösen Gemeinde Grund⸗ sätze enthält, die eine vollständige Abkehr vom Christenthum bedeuten, und daß durch weitere Beschlüsse in den Jahren 1877 und 1890 (deren Existenz nicht festgestellt worden ist) die Gemeinde sich auch von dem Glauben an Gott losgesagt haben soll. Auch im übrigen stehen der Richtigkeit der in erster Instanz von dem Polizei⸗Präsidium dahin, „daß beide Vereinigungen identisch sind“, ertheilten Auskunft und der hiermit übereinstimmenden Feststellung des Berufungsrichters rechtliche Bedenken nicht entgegen. Ist aber die beschenkte Gesell⸗ schaft nicht aufgehoben, sondern besteht sie in der freireligiösen Gemeinde fort, so kann auch von einer Anwendung des § 21 Th. II Tit. 6 des Allg. Landrechts (wonach Schenkungen, insofern sie noch vorhanden sind, an den Geschenkgeber oder dessen Erben zurückfallen, „wenn bei erfolgender Aufhebung der Gesellschaft der Zweck nicht mehr erreicht werden kann“) nicht die Rede sein.“ (316/94.)

Nach Art. 343 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs ist der Ver⸗ käufer verpflichtet, die Waare, solange der Käufer mit der Empfangnahme nicht im Verzug ist, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns aufzubewahren. Nach Eintritt des Verzugs seitens des Käufers haftet der Verkäufer nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 18. Mai 1895, im Gebiet des Preuß ischen Allgemeinen Landrechts hinsichtlich der in seinem Gewahrsam weiter verbleibenden Waare nur für einen solchen Schaden, der an der Waare durch seinen Vorsatz oder grobes Versehen entstanden ist. „Der Verzug des Verkäufers berechtigt nach Art. 343 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs den Verkäufer, die Waare auf Gefahr und Kosten des Käufers in einem öffentlichen Lagerhause oder bei einem Dritten niederzulegen oder 8 nach vor⸗ zängiger Androhung öffentlich verkaufen zu lassen. Das Handels⸗ fesetzbuch regelt die Aufbewahrungspflicht nur bis zum Eintritt des

erzugs; im übrigen kommen die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften

im Anwendung. Für das preußische Recht ist im § 98 Allgemeinen Landrechts I 11 bestimmt: „Hat der Käufer den Verzug der Uebergabe derchuldet, so haftet der Verkäufer nur für einen solchen Schaden, der en der Sache durch seinen Vorsatz oder grobes Versehen ent⸗ tanden ist“.* (414/94.)

Statistik und Volkswirthschaft.

8 Zur Arbeiterbewegung. 8 In Magdeburg hat sich, wie die „Mgdb. Ztg.“ berichtet, der ozialdemokratische allgemeine Arbeiterverein in einer zu

ienstag einberufenen Generalversammlung aufgelöst. Wie die

Volkzst.⸗ mittheilt, waren die Versammlungen des Vereins immer

nur schwach besucht, sodaß der Vorstand von der Einberufung weiterer ersammlungen Abstand genommen hat. In Geringswalde haben die Arbeiter der Stuhlfabrik 1 1ug. Ettig infolge einer Lohnherabsetzung die Arbeit gekündigt. Der alte 1 ntarif besteht, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, noch bis

Um 17. August. Ist bis dahin keine Einigung erzielt, so wollen die

Arbeiter in den Ausstand eintreten. 8

Hier in Berlin beschäftigte sich einer Mittheilung d

„Vofs. Ztg.“ zufolge eine von 47 Firmen besuchte Versammlung des Vereins Berliner Kistenfabrikanten am Mittwoch mit dem allgemeinen Ausstand der Berliner Kistenmacher (vgl. Nr. 184 d. Bl.). Es wurde ein Antrag angenommen, daß die Versammlung auf ihrem Standpunkt beharre, nichts zu bewilligen. Infolge dieses Beschlusses haben die Arbeiter vorgezogen, den Kampf aufzugeben; nur einzelne Sperren sollen gegen solche Firmen verhängt werden, bei denen besonders schlechte Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse obwalten.

„Auf den Kohlengruben in Zaborze, die der Sosnowicer Aktiengesellschaft gehören, ist der „Kattow. Ztg.“ zufolge ein großer Ausstand ausgebrochen. 700 Bergleute feiern.

„Aus Amsterdam meldet „W. T. B.: Der größte Theil der Diamantarbeiter, welche die Arbeit eingestellt hatten (vgl. Nr. 187 d. Bl), hat dieselbe wieder aufgenommen, nachdem die Arbeitgeber die Forderungen zugestanden haben. In einigen Fabriken

dauert der Ausstand fort.

Kunst und Wissenschaft.

In Cassel wurde, wie „W. T. B.“ meldet, gestern die 26. Jahresversammlung der Deutschen Anthropologischen Gesellschaft von dem Professor Waldeyer⸗Berlin eröffnet. Der Ober⸗Präsident Magdeburg begrüßte die Versammlung namens der Staatsregierung, der Ober⸗Bürgermeister Westerburg namens der Stadt 88 Professor Ranke⸗München erstattete den Geschäfts⸗ bericht. aran schloß sich eine Reihe wissenschaftlicher Vorträge, deren Fortsetzung auf heute festgesetzt ist.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗

Maßregeln.

Kopenhagen, 8. August. Der Minister des Innern hat gestern dem „W. T. B.“ zufolge eine Verfügung erlassen, durch welche die Ouarantänezeit für Vieh, das aus Schleswig nach Dänemark eingeführt wird, von 10 auf 7 Tage herabgesetzt wird.

Handel und Gewerbe. Dem Parlament der englischen Kolonie Victoria

(Australien) liegt seit dem 4. Juni d. J. ein Gesetzentwurf

wegen Abänderung des Zolltarifs zur Berathung vor. Soweit die Sätze dieses Entwurfs sich als Zollerhöhungen darstellen, sind sie bereits vom 4. Juni d. J. ab provisorisch in Kraft gesetzt worden. Die hauptsächlichsten unter den so verfügten Zollerhöhungen sind die folgenden:

1) Bettdecken aus Baumwolle (bisher zollfrei) zahlen vom Werthe 15 %;

2) Zuckerbäckerwaaren, bei denen der in der Faktura angegebene Werth mehr als 1 sh. für das englische Pfund beträgt, zahlen (anstatt 2 Pence per Pfund) 25 % vom Werth;

3) Glas abgerieben, emailliert, gepreßt, geätzt, geschnitten (bisher zollfrei) zahlt 30 % vom Werth;

4) Strohhüte zahlen (an Stelle eines Werthzolles von 25 %) 4 ½ sh. per Dutzend; .

5) Parfümierte und Toilette⸗Seifen zahlen (anstatt 4 Pence per Pfund) 25 % vom Werth; P 1

6) Maschinentreibriemen, nicht aus Leder gefertigt (bisher zoll⸗ frei), zahlen 20 % vom Werth; 8

7) Kleidungsstücke, ganz oder theilweise gefertigt aus Wollstoffen, die mit 35 % vom Werth belastet sind, oder aus Seide, zahlen (anstatt 50 bezw. 35 %) schlechtweg 45 % vom Werth;

8) Gewöhnliche Karrenachsen mit Lünsen zahlen (anstatt 25 %) 30 % vom Werth;

9) Schmierfett in Büchsen zahlt (anstatt 3 £) 4 & per Tonne;

10) Hessisches Tuch, nicht gebleicht (bisher zollfrei) zahlt 10 % vom Werth; 1

11) Netze und Netzwerk für Hängematten, Tennis⸗ und Cricket⸗ Spiele (bisher zollfrei) zahlen 25 % vom Werth;

8 12) Bleifarbe, weiße, trockene (bisher zollfrei) zahlt 2 £ per Tonne; 8 13) Zwirn aus Hanf oder Flachs zum Nähen oder Säumen (bis⸗ her zollfrei) zahlt 10 % vom Werth. -

Falls die Zollerhöhungen nicht endgültig zur Annahme gelangen, werden die Differenzen den Betheiligten zurückerstattet

werden.

liche W ektuna far Kohkor und Koks⸗ ägliche Wagengestellung für Kohlen und Ko an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11 597, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 7. d. M. gestellt 4306, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 7. August 1895. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 436 Stück (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität —,— ℳ, II. Qualität —,— ℳ, III. Qualität 96 108 ℳ, IV. Qualität 86 92 Schweine. Auftrieb 6704 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 100 ℳ, Landschweine: a. gute 96 98 ℳ, b. geringere 90 94 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— ℳ, bei 20 Tara, Bakonyer —,— bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1832 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,18 1,20 ℳ, II. Qualität 1,10 1,16 ℳ, III. Qualität 1,00 1,08 Schafe. Auftrieb 1103 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,04 1,20 ℳ, II. Qualität 0,96 1,00 III. Qualität —,—

Die Einnahmen der Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn betrugen im Juli 1895 nach vorläufiger Feststellung 168 000 gegen 149 000 nach vorläufiger Feststellung im Juli 1894, mithin mehr 19 000

Börse zu Düsseldorf. (Amtlicher Kursbericht vom 8. August, aufgestellt unter Mitwirkung der Börsenkommission von den vereideten Maklern.) Die Eisenwerke haben zunehmende Be⸗ schäftigung ohne entsprechende Erhöhung der Preise. Für Kuxe herrscht lebhafte Nachfrage bei steigenden Preisen und sehr knappem Material. Kohlen und Koks. 1) Gas⸗ und lammkohlen: Gaskohle für Leuchtgasbereitung 10,00 11,00 ℳ, eneratorkohle 10,00 11,00, Gasflammförderkohle 8,00 9,00; 2) Fettkohlen: veveg- 7,50 8,50, melierte beste Kohle 8,50 9,50, Koks⸗ ohle 6,50 7,00; 3) magere Kohlen: Förderkohle 7,00 8,00, melierte Kohle 8,00 10,00, Nußkohle Korn II (Anthracit) 18,00 20,00; 4) Koks: Gießereikoks 13,00 14,50, Hochofenkoks 11,00, ö gebrochen 13,75 15,50; 5) Briqguettes 8,50 11,00. rze: 1) Rohspath 7,00, 2) Spatheisenstein 9,50 10,50, 3) So⸗ morrostro f. o. b. Rotterdam —, 4) nassauischer Rotheisenstein mit etwa 50 % Eisen 8 8,50, 5) Rasenerze franko —. Roh⸗ eisen: 1) Spiegeleisen Ia. 10 12 % Mangan 50,00, 2) weiß⸗ strahliges Qualitäts⸗Puddelroheisen: a. rheinisch⸗westfälische Marken, b. Siegerländer und 3) Stahleisen je 43 —44 mit

racht ab Siegen, 4) englisches Bessemereisen ab Verschiffungs⸗ afen —,—, 5) spanisches Bessemereisen Marke Mudela cif. Rotterdam —,—, 6) deutsches do. —, 7) Thomaseisen frei Verbrauchsstelle 46,00, 8) Puddeleisen (Luxemburger Qualität) 36,00, 9) englisches Roheisen Nr. III ab Ruhrort 55,00, 10) Luxem⸗ burger Gießereieisen Nr. III ab Luxemburg 45,00, 11) deutsches Gießereieisen Nr. 1 63, 12) do. Nr. II —, 13) do. Nr. III 54, 14) do. ämatit 63, 15) spanisches Hämatit Marke Mudela ab Ruhrort 0—72. Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 102 105. Bleche: 1) Gewöhnliche Bleche aus Seee 110 115, 2) Kesselbleche aus Flußeisen 12 Kesselbleche Schweißeisen 150 165,

4) Segne 115 125. Draht: 1) Eisenwalzdraht —,—, 2) Stahl⸗ walzdraht —,—.

Magdeburg, 8. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn zucker, exkl., von 92 % —, neue —,—. Kornzucker exkl., 88 % Rendement —,—, neue 10,30 10,50. Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 7,10 7,90. Ruhig. Brotraffinade I 22,75 23,00. Brotraffinade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,75 23,00. Gem. Melis I mit Faß 22,25. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. August 9,90 Gd., 9,92 ½ Br., pr. Sep⸗ tember 10,02 ½ Gd., 10,07 ½ Br. pr. Oktober⸗Dezember 10,42 ½ bez. u. Br., pr. Januar⸗März 10,70 Gd., 10,75 Br. Ruhig.

Leipzig, 8. August. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,10 ℳ, pr. September 3,12 ½ ℳ, pr. Oktober 3,12 ½ ℳ, pr. November 3,12 ½ ℳ, pr. Dezember 3,15 ℳ, pr. Januar 3,15 ℳ, pr. Februar 3,17 ½˖ ℳ, pr. März 3,17 ½ ℳ, pr. April 3,17 ½ ℳ, pr. Mai 3,20 ℳ, pr. Juni 3,20 ℳ, pr. Juli 3,20. Umsatz 5000 kg.

Bremen, 8. August. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 6,20 Br. Baumwolle. Fest. Upland middl. loko 35 ½¼ ₰4. Schmalz. Fester. Wilcox 33 ¾ ₰, Armour shield 33 ½¼ ₰, Cudahy 34 ½¼ ₰, Fairbanks 28 ½ ₰. Wolle. Umsatz 187 Ballen. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 31. Taback. Umsatz 26 Faß Kentucky.

Hamburg, 8. August. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. September 75 ½, pr. Dezembe 74 ½, pr. März 73 ½, pr. Mai 73 ¼4. Ruhig. Zuckermarkt (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. August 9,85, pr. Oktober 10,27 ½, per Dezember 10,47 ½, pr. März 10,77 ½. Matt. 1

Wien, 8. August. Die Konferenz der Bankengruppe mit dem serbischen Finanz⸗Minister Popowitsch ist, wie „W. T. B.“ meldet, beendet. Als Termin für die Einlieferung der zum Umtausch bestimmten Titres ist der 13. September festgesetzt. Die Auszahlung der fälligen Kupons und der gezogenen Obligationen erfolgt vom 12. August ab.

Wien, 9. August. (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 29. Woche (vom 16. Juli bis 22. Juli 1895) 162 065 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 17 583 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 22. Juli 1895) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 5 611 788 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 184 604 Fr. h

London, 8. August. (W. T. B.) An der Küste 31 Weizen ladungen angeboten.

96 % Javazucker 11 ¾ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 9 ruhig. Chile⸗Kupfer 45, pr. 3 Monat 45 ⅞.

Liverpool, 8. August. (W. T. B.) Offizielle Notierungen. American good ordin. 317⁄½22, do. low middling 321⁄32, do. middling 3²52, do. good middling 315⁄16, do. middling fair 4 ⅞, Pernam fair 4, do. good fair 4 ⅞⅝, Ceara fair 315⁄16, do. good fair 4 ⁄16, Egyptian brown fair 5 , do. do. good fair 6 ⁄16, do. do. good 6 ¾F, Peru rough good fair 5 ⁄116, do. do. good 5 9⁄16, do. do. fine 6 ¼, do. moder. rough fair 4 ⁄18, do. do. good fair 49⁄18, do. do. good 5 16, do. smooth fäair 3 ½, do. do. good fair 4, M. G. Broach good 313/32, do. fine 325⁄32, Dhollerah good 3, do. fully good 3 ½, do. fine 3 ⁄1⁄16, Oomra good 3, do. fully good 3 ⅛, do. fine 3 ⁄16, Seinde good fair 25⁄16, do. good 297⁄16, Bengal fully good 211⁄16, do. fine 215/16.

Bradford, 8. August. (W. T. B.) Wolle fest, thätiger, Garne anziehend. Die Stofffabrikanten sind beschäftigt.

St. Petersburg, 9. August. (W. T. B.) Das Handels⸗ Departement theilt mit: Angesichts der Ueberproduktion an Zucker, durch welche die Preise gedrückt werden, wurden der Finanz⸗Minister und der Ackerban⸗Minister beauftragt, ein Regle⸗ ment auszuarbeiten, damit dem Entstehen neuer Rüben⸗ zucker⸗Fabriken und der Erweiterung der bestehenden gesteuert werde. Infolgedessen schritt das Finanz⸗Ministerium zu den betreffenden Vorarbeiten, nach deren Beendigung die Frage wegen der Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels von einer besonderen Kommission berathen werden wird. Bis zur definitiven Regelung der Frage ist es für zweckmäßig erachtet worden, die Erlaubniß zur Gründung neuer Aktiengesellschaften für Zuckerproduktion und zur Erhöhung des Kapitals bei schon bestehenden nur in außerordentlichen, besondere Beachtung verdienenden Fällen zu

ertheilen.

Nach der Industrie⸗Zeitung“ ist ein Gesetz vollzogen, demzufolge die von industriellen Etablisse ments eingebenden Summen, bestimmt zur Bildung eines besonderen Kapitals für Verabfolgung von Unter⸗ stützungen an kranke und invalide Arbeiter, den Spezialmitteln des Finanz⸗Ministeriums zu überweisen sind; dasselbe wird auf legislatorischem Wege die Frage wegen Ord nung der Benutzung des gedachten Kapitals erledigen.

Amsterdam, 8. August. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 55 ¼4. Bankazinn 38 ¼.

New⸗ York, 8. August. (W. T. B.) Die Börse eröffnete unregelmäßig. Im weiteren Verlauf wurde die Stimmung recht gedrückt. Der Schluß war lustlos, die Kurse aber waren fest. Der Umsatz der Aktien betrug 111 000 Stück.

Für Weizen, der recht träge eröffnete, gab dringendes Angebot für New⸗York bald Veranlassung zu einem Preisrückgang, und man neigte infolgedessen der Annahme zu, daß die Abwärtsbewegung für den heutigen Markt tonangebend bleiben würde. Doch die Deckungen der Baissiers wurden diesmal ausschlaggebend; sie hatten zur Folge, daß die Einbuße zum größten Theil wieder ausgeglichen wurde und der Schluß sich stetig gestaltete. Mais schwächte sich nach Er⸗ öffnung etwas ab, erholte sich jedoch später und schloß stetig.

Wagagrenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 7 ½, do. do in New⸗Orleans 6 ¾, Petroleum Stand. white in New⸗York 7,10, do. do. in Philadelphia 7,05, do. rohes (in Cases) —, do. Pipe line Certific. pr. Juli 132 nom., Schmalz Western steam 6,50, do Rohe u. Brothers 6,77, Mais per August 45 ⅜, do. per September 44 ½, do. per Oktober 43 ½, Rother Winterweizen 73 ¾, Weizen per August 72 ⅜, do. per September 73, do. pr. Oktober 73 ⅜, do. per Dezember 75, Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 ¼, do. Rio Nr. 7 per September 15,55, do. do. per November 15,45, Mehl, Spring⸗Wheat clears 3,00, Zucker 3,00, Kupfer 12,00.

Chicago, 8. August. (W. T. B.) Weizen zeigte gleich be Eröffnung Neigung zur Nachgiebigkeit, die auch durch Berichte übe die Zunahme der Arkünfte im Innern und durch reichliche Verkäufe deutlich zum Ausdruck gelangte; doch genügten Meldungen über nasses Wetter im Nordwesten, wieder eine Preissteigerung herbeizuführen. Schluß stetig. Mais mußte sich auch heute wieder infolge gün⸗ stiger Ernten anfangs einen Preisrückgang gefallen lassen. Später trat theilweise Erholung ein und der Schluß war stetig.

Weizen pr. August 67, pr. Dezember 70 ½. Mais pr. August

Speck short clear nomin. Pork pr. August —,—.

„Handels⸗ und

Verdingungen im Auslande.

Niederlande.

10. August, 12 Uhr. Gemeindeverwaltung von Amsterdam: Lieferung: 1) von ca. 53,5 t Balkeneisen für Brückenbau in der Gemeinde Amsterdam; 2) von verschiedenen Eisenartikeln. Bedingungs⸗ hefte liegen zur Einsicht und sind bei Franko⸗Anfrage gegen Bezahlung von (zu 1) 50 Cents, (zu 2) 15 Cents erhältlich in der Stadtdruckerei. Nähere Aufschlüsse ferner zu bekommen bei dem Stadt⸗Ingenieur im Rathhause, Zimmer Nr. 106, von 10 bis 12 Uhr.

Verkehrs⸗Anstalten. *

88 Bremen, 9. August. (W. T. B.) Norddeutscher Llopd. Der Schnelldampfer „Havel“ ist am 8. August Morgens auf der

Weser angekommen. Der Schnelldampfer „Spree“ hat am 7. August N ittags die Reise von Southampton nach New⸗York fort⸗