Oesterreich⸗Ungarn.
Das „Wiener Fremdenblatt“ vom 13. August bringt an
hervorragender Stelle folgende Auslassung über die künftige e der österreichisch⸗ungarischen Regierung gegenüber Bulgarien:
„Die seit einigen Tagen aus Sofia einlangenden Nachrichten lassen erkennen, daß dort die broh⸗ einer Klärung des Verhältnisses zwischen den offiziellen Faktoren Rußlands und dem gegenwärtigen bulgarischen Regime immer mehr in den Vordergrund tritt. Die Mittheilungen der aus St. Petersburg zurückgekehrten Deputation haben den leitenden Persönlichkeiten Bulgariens offenbar Aufschlüsse bezüglich der Schritte geboten, die zur Herbeiführung einer solchen Klärung unternommen werden müßten, und es scheint, daß man in den maßgebenden bulgarischen Kreisen geneigt ist, den durch jene Mittheilungen vorgezeichneten Weg einzuschlagen. Oesterreich⸗Ungarn hat durch seine gesammte Haltung seit der Errichtung des Fürstenthums Bulgarien dargethan, daß es das lebhafteste und loyalste Wohlwollen für das junge Staatswesen und dessen Bevölkerung hegt und daß es diese wohlwollende Gesinnung mit der streng korrekten Beobachtung der internationalen Abmachungen zu vereinen weiß. Die gleichen Momente werden auch für die Stellung Oesterreich⸗Ungarns gegenüber einer Aenderung in den bulgarisch⸗russischen Beziehungen und den weiteren Konseguenzen einer he enderung bestimmend sein. Die tendenziöse Annahme, daß die Anknüpfung normaler Beziehungen zwischen Sofia und St. Petersburg hier ungern gesehen oder etwa gar von österreichisch⸗ ungarischer Seite erschwert würde, bedarf kaum einer Widerlegung. Diese Verdächtigung stützt sich ausschließlich auf nichtautorisierte Aeußerungen einzelner Blätter. Sie muß vorweg als eine hinfällige erscheinen, wenn man sich daran erinnert, daß unsere Regierung bei allen geeigneten Anlässen den Wunsch nach einer Regelung der staats⸗ rechtlichen Stellung Bulgariens kundgab und daß Oesterreich⸗Ungarn in Bulgarien niemals egoistische Interessen vertrat, deren Wahrung durch eine Aussöhnung zwischen Rußland und Bulgarien behindert werden könnte. Wir haben dort die Erlangung einseitiger Vortheile nicht angestrebt und wir haben überhaupt niemals eine Einmengung in den inneren Entwicklungsprozeß der Balkanländer versucht, deren politische Selbständigkeit durch die von uns 1“ respektierten inter⸗ nationalen Vereinbarungen verbürgt sein sollte.
Auch in der Frage der Anerkennung des Prinzen Ferdinand und der von ihm berusenen Regierungen wußte man in Wien die Sym⸗ pathien für das bulgarische Staatswesen mit der Rücksichtnahme auf den Wortlaut der Verträge in Einklang zu bringen. Man hatte in Wien keinen Grund, die Wahl des Prinzen Ferdinand zum Fürsten von Bulgarien für einen illegalen Akt zu erklären, und hegte deshalb kein Bedenken, in Sofia eine diplomatische Vertretung zu belassen, hat aber dabei den formellen Einwendungen Rußlands gegen die Legalität der des Prinzen Ferdinand Rechnung ge⸗ tragen. Die Korrektheit und Ersprießlichkeit dieses Vorgehens unserer Regierung wurde mittelbar dadurch bewiesen, daß andere Mächte das Beispiel Oesterreich⸗Ungarns nachahmten, und daß die von Oesterreich⸗Ungarn und jenen Mächten beobachtete Haltung von St. Petersburg aus nicht beanstandet werden konnte. Die russische Regierung dürfte vielmehr die Reserve ge⸗ würdigt haben, welche in Wien geübt ward, indem man es vermied, die erwünschte Erledigung des bulgarischen Problems bei dem zunächst berufenen Faktor, nämlich bei der Pforte, anzuregen. enn nun in⸗ folge einer Verständigung zwischen Rußland und Bulgarien die Frage der Anerkennung des Prinzen Ferdinand neuerdings auf die Tagesord⸗ nung gelangen sollte, so werden für die Haltung unserer Regierung in dieser Frage einzig jene Normen maßgebend sein, welche die Grundlagen eines Einvernehmens und einer korrekten Lösung bilden können. Diese Normen sind im Artikel III des Berliner Vertrags formuliert. Nach dem Wortlaute jenes Artikels wird die Position des Prinzen Ferdinand als Fürsten von Bulgarien eine unanfechtbar legale sein, sobald der Prinz als freigewählter Fürst von der Pforte mit Zustimmung der Mächte bestätigt wird. rfolgt die Regelung der bulgarischen Thronfrage unter strikter Beobachtung dieser Vertragsbestimmung, so wird die österreichisch⸗ungarische Regierung kein Bedenken tragen, bei der Er⸗ füllung der Wünsche des Prinzen “ mitzuwirken. Sollten etwa anläßlich der v der Thronfrage irgend welche Beschlüsse mit Bezug auf die Religion des Fürsten oder der Dynastie gefaßt werden, so könnten derartige Beschlüsse nur durch ein zeitliches Zu⸗ sammentreffen in einen scheinbaren Konnex mit den internationalen Schritten zur Legalisierung der Stellung des Prinzen Ferdinand ge⸗ langen. Die Mächte aber hätten die im Berliner Vertrag in keiner Weise berührte Entscheidung über die Religion des Herrschers oder seiner Nachkommen als eine innere Verfassungsangelegenheit Bul⸗ gariens zu betrachten.
Endlich haben wir noch einer Frage zu gedenken, die bei einer Regelung der staatsrechtlichen Situation Bulgariens erledigt werden müßte, jene der Union Ostrumeliens mit Bulgarien. Hier ist die Lösung durch die internationalen Vereinbarungen, welche im Jahre 1886 auf Grund der Botschafterkonferenzen unter Abänderung des ursprünglichen Textes des Berliner Vertrags getroffen wurden, vor⸗ bereitet, und wird die Formel, daß der jeweilige Fürst von Bulgarien unter Zustimmung der Signatarmächte 89. die Würde eines General⸗Gouverneurs von Dserumelien bekleide, als Basis für eine ge⸗ deihliche Klärung der s hcht. Verhältnisse dienen können.
Nach dem Gesagten ist es leicht, den Standpunkt Oesterreich⸗ Ungarns gegenüber den in Bulgarien zu gewärtigenden Wandlungen resüͤmierend zu kennzeichnen. Unsere Regierung wird alle Bemühungen zur Beseitigung bedauerlicher Anomalien mit Genugthuung begrüßen und daher in loyaler Weise fördern. Insoweit dabei eine internationale Mitwirkung nothwendig ist, wird sich dieselbe seitens unserer Monarchie im Rahmen und auf Grund der internationalen Vereinbarungen voll⸗ ziehen, und zwar unter der Supposition, daß alle anderen Mächte
ebenso vorgehen. Nachdem aber von den übrigen Betheiligten wiederholt
mit Bezug auf die bulgarischen Angelegenheiten analoge Absichten kundgegeben wurden, dürfen wir annehmen, daß Oesterreich⸗Ungarn durch seine gewissenhafte und gleichmäßig wohlwollende Bethätigung der Vertragstreue nicht in einen DFegrensat zu anderen Mächten ge⸗ rathen wird. Ein Zweifel an dieser Annahme wäre vorläufig in keiner Weise gerechtfertigt. Wir möchten daher der Hoffnun Aus⸗ druck verleihen, deß die bulgarische Frage nicht mehr lange im Vorder⸗ grunde der Diskussion stehen wird, und wir hegen diese Hoffnung mit um so vnn Bestimmtheit, als alle Kabinette das gleiche Interesse an der Lokalisierung der bulgarischen Wirren haben.“
Aus Budapest meldet „W. T. B.“, daß nunmehr auch die serbische und die rumänische Bevölkerung zahl⸗ reicher Gemeinden Süd⸗Ungarns eine Protesterklärung ver⸗ öffentlicht hat, in welcher gegen die Tendenz des Nationali⸗ täten⸗Kongresses 8ö eingelegt wird.
Großbritannien und Irland.
Der König der Belgier machte am Montag in London in Begleitung bes belgischen Gesandten Barons Whettnall einen 2 rivatbesuch in dem Kolonialamt. Gestern hatte der König eine Unterredung mit dem Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain und besuchte den Ersten Lord des Schatzes Balfour. Abends trat der König die Rückreise nach Belgien an.
Beide Häuser des Parlaments sind gestern Mittag zu⸗ sammengetreten. Das Unterhaus wurde in das Oberhaus berufen, wo der Lord⸗Kanzler Lord Halsbury die königliche Genehmigung der Wahl Gully's zum Sprecher des Unter⸗ hauses mittheilte. In beiden Häusern fand zunächst die Eides⸗ leistung der Mitglieder statt. Vor Donnerstag ist dem „W. T. B.“ zufolge der Beginn der Parlamentsverhandlungen nicht n gewärtigen.
stin Me Carthy wurde einstimmig zum Führer der
Partei der Antiparnelliten wiedergewählt. Die Verhandlungen bei der Wahl verliefen in Ruhe und Eintracht.
Frankreich.
Der Minister des Aeußeren richtete an den russischen Botschafter Baron Mohrenheim, welcher gegenwärtig in Cauterets weilt, ein Glückwunsch⸗Telegramm gele entlich dessen fünfzigjährigen Dienstjubiläums. Nach einer Mittheilun des „W. T. B.“ sagt darin der Minister u. a.: Frankrei hatte seinen Antheil an der langen Arbeit eines so reich aus⸗ Fefüen Lebens. Ich bin sicher, einstimmigen Gefühlen Aus⸗ ruck zu geben dadurch, daß ich heute unsere Wünsche für Ihr und der Ihrigen Wohlergehen Ihnen übermittele. 1“
Rußland. “
Das „Journal de St. Pötersbourg“ schreibt: „Da die ausländische Presse fortfährt, sich mit einem vorgeblichen Communigué der russischen Regierung über die bulga⸗ rischen Angelegenheiten zu beschäftigen, welches in der Form eines Telegramms in den Wiener Blättern er⸗ schienen wäre, sind wir in der Lage zu konstatieren: es giebt keinerlei Art von Communiqué der russischen Regierung in dieser Hinsicht.“
Tüurkeirir.
Gestern und in den letzten Tagen haben, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel berichtet, wiederholt Besprechungen der Botschafter der drei Mächte Frankreich, Großbritannien und Rußland über die dieselben nicht befriedigenden Auf⸗ klärungen der Pforte, betreffend die Reformen in Armenien, stattgefunden.
Die macedonische Bewegung wird in gut unter⸗ richteten Kreisen trotz der neuerdings aufgetauchten Banden als eingedämmt betrachtet. Es sei zwar ein weiteres Auftauchen kleinerer Banden zu befürchten, da die Elemente, welche sich der Bewegung angeschlossen haben, nicht zu zügeln seien. Ein weiteres Ausbreiten des Räuberunwesens sei jedoch infolge der vermehrten türkischen Streitkräfte unmöglich. Gegenüber verschiedenen Zeitungsmeldungen, daß weitere Truppen nach Macedonien verlegt wuͤrden, wird konstatiert, daß das Heranziehen von 3000 Mann aus dem Vilajet Aidin (Kleinasien) deshalb er⸗ folgt sei, weil der größte Theil des in der westlichen Balkan⸗ Halbinsel liegenden III. Armee⸗Korps sich von dort ergänze.
Griechenland. ““
Der Prinz von Neapel kam gestern incognito in Athen an, besuchte, dem „W. T. B.“ zufolge, die Akropolis und fuhr dann auf seiner Nacht weiter. Der Bestimmungsort der weiteren Reise ist unbekannt.
Bulgarien.
Der Metropolit von Tirnowo Klement, der am Montag zum Empfang des Prinzen Ferdinand auffallender Weise nicht erschienen war, hat, wie die „Agence Balcanique“ meldet, nach erfolgter Rückkehr des Prinzen schrigtlich bei demselben für sich und die übrigen Mitglieder der aus Rußland zurückgekehrten bulgarischen Deputation eine Audienz nachgesucht und ist gestern im Palais empfangen worden. Die Unterredung, welche der Prinz zunächst mit dem Metropoliten Klement allein hatte, währte nahezu eine Stunde; alsdann führte Klement die anderen Mitglieder der Deputation vor. Der Prinz wandte sich an die Deputation, indem er derselben in warmen Worten seinen Dank und den des Volks aussprach für die taktvolle und loyale Art und Weise, in welcher sie sich ihrer Mission in Rußland entledigt habe. Klement antwortete und hob hervor, daß er und seine Genossen sich als patriotische Bul⸗
aren und freie Unterthanen ihrer Mission unterzogen ätten, einer Mission, welche sie der weisen Initiative des Landesfürsten zu danken hätten. Wenn sie erreicht saer, daß diese Mission dem bulgarischen Volke von Nutzen sei, so verdanke die Deputation dieses Resultat einerseits dem Ver⸗ trauen, welches der Prinz, die Regierung und das Volk in sie gesetzt hätten, andererseits aber dem huldvollen Wohlwollen des Zaren und der Liebe der russischen Nation.
Asien.
Der britische und der amerikanische Konsul in Futschau, der britische Vize⸗Konsul auf der Pagoda⸗Insel, zwei Geistliche und ein Offizier des amerikanischen Kriegsschiffs „Detroit“ reisten gestern, wie das „Reuter'sche Bureau’ aus Shanghai meldet, von Futschau nach Kutscheng ab. Da der Vize⸗ könig eine ausländische Begleitungstruppe nicht gestattet hat, wurden den Reisenden zum Schutz nur 100 chinesische Sol⸗ daten mitgegeben.
Nr. 41 des „Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatts“, heraus⸗ gegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 13. August, hat folgenden Inhalt: Gesetz vom 31. Juli 1895, be⸗ treffend die Abänderung des Gesetzes über die Einführung einer ein⸗ heitlichen Zeitbestimmung vom 12. März 1893. — Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 3. August 1895. — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 27. Juli 1895, betreffend die der Reichs⸗Postverwaltung von der Eisenbahn⸗ verwaltung zu erstattenden Vergütungen für die Verlegung von Telegraphengestängen; vom 4. August 1895, betreffend die Beurlaubung der den Inspektionen und Bauabtheilungen zugetheilten Regierungs⸗ Baumeister; vom 9. August 1895, betreffend die Meldung und Unter⸗ suchung der Eisenbahnunfälle und außergewöhnlichen Betriebsereignisse; vom 9. August 1895, betreffend die Ermittelung der Zugkilometer für die monatlichen Unfallzusammenstellungen beim Eisenbahnbetriebe und Aenderung der Wagenkontrol⸗Ordnung. — Nachrichten.
““ Entscheidungen des Reichsgerichts.
Wegen Differenzforderungen aus unklagbaren Differenz⸗ eschäften darf, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Zivil⸗ enats, vom 11. Mai 1895, im Gebiete des preußischen allgemeinen
Landrechts, der Fordernde nicht einseitig das zur Deckung bestellte Depot des Differenzschuldners zurückbehalten oder sich durch dessen Veräußerung bezahlt machen .Lag eine Spielschuld vor, so findet ein erzwingbarer Anspruch der Kläger wegen solcher Schuld nicht statt; nur wenn der Beklagte etwas wirklich bezahlt hätte, könnte er das nicht zurückfordern 688 577, 578 I 11 A. L.⸗R.). Daß sich die Kläger wegen der Differenzen einseitig aus dem Depot des Beklagten durch dessen Veräußerung bezahlt gemacht haben, steht der Jahlung in jenem Sinne nicht gleich, wird auch nicht dadurch zu einer Zahlung, daß die Kläger dem Beklagten unter dem 25. Januar 1892 den Verkauf dieser bei ihnen zur Deckung hinterlegten Effekten für den Fall angekündigt haben, daß er keine
der
Gegenordre ertheilen würde. So wenig die Kläger berechtigt geren. wären, das Depot, wenn es noch in Natur vorhanden vüigt gevese wider den Willen des Beklagten zurückzuhalten, so wenig sind sie 8 rechtigt, den Erlös auf Spielschulden des Beklagten gegen desbe Willen zu verrechnen.“ (46/95.) en
— Der Klage eines durch Blanko⸗Indossaments legitimi Wechselinhabers kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichtse enäeen senats, vom 17. Mai 1895, der Schuldner die Einrede entge 8 setzen, daß der Kläger den Wechsel von seinem Vormann nicht nfcgal⸗ einer Begebung des Wechsels oder durch einen ungültigen Be gebungsakt erlangt habe. „Wie bereits durch das Urtheil des Reichs⸗ gerichts vom 27. September 1881 ausgesprochen worden, if. obgleich der auf Grund eines Blankoindossaments den Wechse Besitzend durch diesen Besiß an sich legitimiert ist, doch zum Ueber⸗ gang des Wechselanspruchs an ihn die bloße Erlangun des Besitzes des mit dem Blakoindossament versehenen Wechsels nicht ausreichend, hierzu vielmehr ein, im Geben und Nehmen des Wechsels beruhender Wechselvertrag, der Be⸗ gebungs⸗ oder Uebertragungsvertrag, erforderlich und daher kann auch der Klage eines durch Blankoindossament legitimierten Wechselinhabers durch den Wechselschuldner die Einrede entgegengesetzt werden, daß der Kläger den Wechsel von seinem Vormann nicht mittels einer Be⸗ gebung des Wechsels, nicht auf Grund eines Wechselvertrags, erlangt
abe. An der Voraussetzung, daß der klagende Wechselinhaber den
Wechsel von seinem Vormann mittels einer Begebung des Wechsels erlangt habe, fehlt es aber nicht etwa bloß dann, wenn überhaupt keine solche Begebung stattgefunden hat, sondern auch dann, wenn der Akt, durch welchen die Begebung des Wechsels von seiten des Vor⸗ mannes an den Inhaber erfolgt sein soll, ungültig ist.“ (31/95.)
—
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Das Einkommen, welches eine Kirchengemeinde aus der gärtnerischen Pflege der Grabstellen auf ihrem Kirchhofe durch den Todtengräber gegen eine taxmäßige, der Kirchenkasse zu⸗ fließende Gebühr bezieht, 85 nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, II. Senats, vom 2. Februar 1895, zur Kommunal⸗Ein⸗ kommensteuer heranzuziehen. „Es ist von dem Sachverhalt aus⸗ zugehen, wonach nicht etwa der Todtengräber im eigenen Namen über die Pflege der Gräber mit den Angehörigen ꝛc. der Beerdigten kontra⸗ hiert und somit seinerseits als Gewerbetreibender erscheinen könnte, sondern wonach durch ihn die Gemeinde selbst die gärtnerischen Leistungen auf ihre Rechnung bewirkt. Ferner bewendet es bei der thatsächlichen Feststellung, daß es an einer auf Erzielung von Gewinn gerichteten Absicht der Klägern nicht fehlt. Da die Einnahmen für die Belegung der Grabhügel mit Rasen, für dessen Beschneiden und Begießen, für besondere Verzierung der Hügel, für das Pflanzen von Bäumen ꝛc., welche Leistungen die Klägerin durch ihre Angestellten verrichten läßt, aus einer gärtnerischen gewinnbringenden Thätigkeit entspringen, würde es Sache der Klägerin gewesen sein, nachzuweisen, daß sie gleichwohl die an sich ohne weiteres aus ihnen erwachsenden steuerlichen Konsequenzen etwa um deswillen nicht nach sich zögen, weil sie auf einem staatlich verliehenen Hebungsrechte beruhen. Diesen Beweis hat aber die Klägerin nicht erbracht. Die von ihr angerufene „Taxe“ allein genügt dazu nicht.. . . Endlich vermag die Klägerin ein Hebungsrecht auch nicht aus der ihr allerdings nach § 188 ff. II 11 Allgemeinen Landrechts obliegenden und dem vffenel hen Recht entspringenden Be⸗ stattungspflicht abzuleiten. Denn die öffentlich⸗rechtliche Verbindlich⸗ keit geht über die Gewährung der Grabstellen und die Unterhaltung der Begräbnißplätze (§§ 183, 761 a. a. O.) sowie die Beobachtung
Fentlichen Vorschriften hinsichtlich des Begräbnißwesens (§§ 453 flg. das.) nicht hinaus. Dagegen muß der Belegung und Schmückung der Grabhügel, ihrer Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern jeder engere Zusammenhang mit jenem öffentlich⸗rechtliche Gesichtspunkt abgesprochen werden. Die an eine solche Pflege sit knüpfenden Interessen bleiben zunächst immer solche der einzelnen Betheiligten. Auch unter diesem Gesichtspunkt läßt sich nicht füglich mit der Verleihung eines Gebühren⸗Erhebungsrechts rechnen. Endlich lag auch kaum ein Bedürfniß für eine solche Verleihung vor, weil das Eigenthum der Klägerin an dem Begräbnißplatze hinreicht, um ihr die alleinige gewerbliche Einnahme zu Die Verwal⸗ tung des Kirchenvermögens ist zwar den durch den Allerhöchsten Erlaß vom 10. September 1873, betreffend die Einführung einer evange⸗ lischen Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung, geschaffenen Organen der Gemeinde übertragen; dagegen findet sich nicht eine Bestimmung darin, daß ein den Inhabern bestimmter einzelner Dienststellen etwa verliehenes Recht der Gebührenerhebung auf die Kirchengemeinde übergegangen wäre, insbesondere auch nicht etwa in § 31 Nr. 7 da⸗ selbst.“ (II. 200.)
— Die Bestimmungen der §§ 1 flgde. des Gesetzes vom 15. No⸗ vember 1811 wegen des Wasserstauens bei Mühlen und Ver⸗ schaffung von Vorfluth finden, nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 28. März 1895, nicht ledig⸗ lich auf Wassertriebwerke, sondern auch auf Stauanlagen zu Bewässerungszwecken an einem Graben oder Kanal Anwendung. „Die klägerische Stauvorrichtung dient allerdings nicht zur Ausnutzung der bewegenden Kraft des Wassers, sondern lediglich zur Bewässerung einer Wiese. Auch ist das Gewässer, an dem sie sich befindet, kein Privat⸗ fluß, sondern nichts weiter als ein Graben oder Kanal im Sinne des § 100 I. 8 Allg. L.⸗R. Indessen die §§ 1 ff. des Vorfluthgesetzes greifen auch bei Stehen cgen zu Bewässerungszwecken und bei Stau⸗ anlagen an einem Graben oder Kanal Platz. — Daß bei Anwendung der §§ 1 ff. auf Stauanlagen zu Bewässerungs⸗ zwecken es sich nicht mehr um eine Ausgleichung von Interessen der Bodenkultur mit solchen der Industrie, sondern um eine Ausgleichung von entgegenstehenden Interessen der Bodenkultur unter sich handelt, steht dieser Anwendung nicht entgegen. Daß inzwischen das Vorfluthgesetz eine Einschränkung seiner vS- durch die Vorschriften des Privatflußgesetzes vom 28. Februar 1843, §§ 1, 13 ff. über die Benutzung des zu Bewässerungsanlagen, erfahren hat, rechtfertigt nicht, es nunme r auch für Stauanlagen zu Bewässerungszwecken an Gräben und Kanälen als aufgehoben anzusehen. Die Abänderung durch das Privassugge reicht nicht über dessen Anwendungsobjekte, al t über die Privatflüsse hinaus.“ (III. 402.) 8
*
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur wirthschaftlichen Lage der Arbeiter im Jahre 1894.
Den „Jahresberichten der Königlich preußischen Regierungs⸗ und Gewerberäthe und Bergbehörden für 1894“ (Verlag von W. T. Bruer in Schöneberg bei Berlin) sind folgende weiteren Mittheilungen (vgl. Nr. 189 d. Va) entnommen:
Im Regierungsbezirk Münster wurden im Ganzen 1096 Revisionen ausgeführt. Das Verhältniß der Aufsichtsbeamten zu den Behörden wie zu den Betriebsunternehmern war dauernd gut. Kinder unter 14 Jahren wurden 37, (—5) und zwar 20 Knaben 83 17 Mädchen beschäftigt; davon in der Textilindustrie 33. Die 552 der in Fabriken beschäftigten Kinder betrug 1890 169, 1891 193, Ien 32, 1893 42. Die Gesammtzahl der eehe Arbeiter von 1 bis 16 Jahren belief sich auf 2647 (+ 107), davon waren 1557 (ℳ 28) männliche und 1090 (+ 79) weibliche Arbeiter. In der Textilinduftre allein wurden 2112,. dieser jugendlichem Arbeiter beschäftigt Die Zahl der in Fabriken und Liesen gleichstehenden Anlagen 81 schäftigten erwachsenen Arbeiterinnen betrug im Dezember 1894 Rüs. (1893 6008), davon standen im Alter von 16 bis 21 Jahren 2889, während 3245 über 21 Jahre alt waren. In der Textilindustri
allein wurden 5786 erwachsene Arbeiterinnen beschäftigt. Nur ganz verein“
zeit nich
t die Beschränkung der Arbeitszeit zur Entlassung von Arbei⸗ eführt. Nur eine Minderzahl von Arbeiterinnen, die schon bei der früheren längeren Arbeitszeit nur mit größter Mühe den böchsten Verdienst erzielten, hat entsprechend der Verminderung der Aebeitszeit auch an Leistung und Lohnertrag Ausfälle erlitten. Die Beschränkung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen hat in sämmtlichen Spinnereien die gleiche Beschränkung der Arbeitszeit für die Arbeiter r Folge gehabt; in der Mehrzahl ist zwar gleichfalls für die Ar⸗ beiter auf 11 Stunden Tagesarbeit zurückgegangen; ein Theil der Webereien jedoch führt mit den von Arbeitern bedienten Stühlen den Be⸗ trieb noch t bis 1 Stunde weiter. An Sonnabenden und Vorabenden der esttage wird in größerem Umfange von den Arbeitern nachgearbeitet. as die Arbeiter im allgemeinen anbetrifft, so sind in der Arbeits⸗ eit, der Nachtarbeit, der Art und Frist der Lohnzahlungen u. s. w. ewerkenswerthe Veränderungen nicht eingetreten. Arbeitseinstellungen sind nur 2 bemerkenswerth. In einer Weberei in Neuenkirchen stellten Spulerinnen unter Kontraktbruch die Arbeit ein; der Ausstand wurde bald beigelegt. Der zweite Fall ereignete sich am Dortmund⸗ Emshäfenkanal, wo 400 Arbeiter einer Unternehmerfirma die Arbeit unter Forderung einer Lohnerhöhung einstellten. Der beanspruchte Lohn wurde vom Unternehmer zugesagt, worauf am nächsten Tage die Arbeit wieder aufgenommen wurde. Dauernder Arbeitsmangel und Arbeitslosigkeit sind im Berichtsjahre nicht zur Kenntniß gelangt, vielmehr ist allenthalben vollauf Be⸗ schäftigung vorhanden gewesen. Den Gewerbe⸗Inspektionen sind im Berichtsjahre über 669 Unfälle gegen 570 im Vorjahre Meldungen zugegangen. Von den Unfällen hatten 14 den Tod, 104 eine Erwerbs⸗ unfähigkeit über 13 Wochen zur Folge. Bei den niedrigen Getreide⸗ und Brotpreisen, denen allerdings hohe Fleischpreise gegenüberstanden, war die Lebenshaltung der Arbeiter im Berichtsjahre leidlich; gut kann sie in den Industrieorten genannt werden, wo es den Arbeitern mög⸗ lich ist, neben dem Verdienst in der Fabrik noch auf eigenem oder angepachtetem Boden selbst Feldfrüchte zu ernten. Auch die Arheiterfamilien, von denen mehrere Familienmitglieder regelmäßig beschäftigt sind, erfreuen sich auskömmlicher Verhältnisse und sind in der Lage, nahmhafte Ersparnisse zu machen. Während in dem Stein⸗ kohlenbergbau die Löhne sowohl der eigentlichen Bergleute, als auch der sonstigen Arbeiter seit Anfang 1892 unaufhaltsam sinken, sind in der übrigen Industrie des Bezirks, insbesondere in der Textilindustrie, die Löhne unverändert geblieben. Auch die Herabsetzung der Arbeits⸗ zeit auf 11 Stunden hat in Webereien gar keinen, in den Spinnereien nur geringen Ausfall an Löhnen verursacht; Lohnerhöhungen irgend nennenswerthen Umfangs sind indeß auch nicht beobachtet worden. Die Entwicklung der katholischen Arbeitervereine und der von ihnen getragenen Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen gestaltet sich erfreulich. Lem Regierungsbezirk Minden wurden 828 Anlagen mit etwa 28 597 Arbeitern besichtigt; im Ganzen sind 1173 Besichtigungen ausgeführt worden. Ein Verzeichniß der gewerblichen Anlagen ergiebt 2702 Anlagen mit 41 648 Arbeitern. Im Inspektionsbezirk Minden werden 11 186 Personen, d. i. mehr als die Hälfte aller Arbeiter, in 279 Zigarrenfabriken beschäftigt; mit Einschluß der Hausarbeiter dürften annähernd 16 000 Personen in der Taback⸗ und Zigarren⸗ industrie des Regierungsbezirks Minden beschäftigt werden. Das Entgegenkommen der Arbeitgeber war im allgemeinen be⸗ friedigend. Die Zahl der in Fabriken beschäftigten Kinder unter 14 Jahren betrug 16 (— 51), und zwar 12 Knaben und 4 Mädchen; in den Vorjahren betrug die Zahl der Kinder 1890 1797, 1891 1883, 1892 524, 1893 67. Am stärksten ist die Zigarrenindustrie durch die neuen gesetzlichen Be⸗ stimmungen betroffen worden. Es wurden beschäftigt 1891 in 284 Fa⸗ briken 1496 Kinder, 1892 in 283 Fabriken 413, 1893 in 244 Fa⸗ briken 39, 1894 in 237 Fabriken 2 Kinder. Die Zahl der jugend⸗
lichen Arbeiter im Alter von 14 bis 16 Jahren betrug 3200 (139), davon waren 1894 (— 125) männliche und 1306 (—14) weib⸗
liche Arbeiter. In den Zigarrenfabriken wurden 1226 (1892
1585, 1893 1270) jugendliche Arbeiter beschäftigt. Ende des Jahres 1894 wurden 4386 Arbeiterinnen im Alter von 16—21 Jahren und 4457 über 21 Jahre, zusammen 8843 Arbeite⸗ rinnen in 471 Fabriken gegen 4188 und 4423, zusammen 8611 Arbeite⸗ rinnen in 425 Fabriken am Ende des Vorjahres beschäftigt. Fast die Hälfte aller erwachsenen Arbeiterinnen wird in der Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel beschäftigt und zwar in 297 Anlagen 4207 Arbeiterinnen; von diesen entfallen 3757 auf 274 Zigarren⸗ fabriken. Entlassungen von Arbeiterinnen infolge der gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit erwachsener Arbeiterinnen haben nicht startgefunden. Dagegen hat sich ein Einfluß auf Löhne und Arbeitsleistung der mehrfach geltend gemacht. Außer in den Fleischwaarenfabriken ist der Einfluß der Bestimmungen des § 137 der Gewerbeordnung auf Lohn und Arbeitsleistung der männlichen Arbeiter in keinem Industriezweig erheblich. Ueber die Arbeiter im allgemeinen wird berichtet: Eine wesentliche Veränderung in der Zahl der beschäftigten Arbeiter ist nicht eingetreten. Eine außergewöhnlich lange Arbeitszeit wurde in den öffentlichen Schlacht⸗ häusern der größeren Städte ermittelt. Es haben zwei Ausstände, beide in der Stadt Bielefeld, stattgefunden; der eine be⸗ traf eine Dachpappenfabrik, der andere eine mechanische Seiden⸗ weberei. In beiden Fällen bildeten Lohnstreitigkeiten die Hauptursache. Die Gesammtzahl der eingegangenen Unfallanzeigen beträgt 670 gegen 666 im Vorjahre und 660 im Jahre 1892. Die wirthschaftlichen Verhältnisse der Zigarrenarbeiter, die in der Inspektion Minden etwa die Hälfte aller Fabrikarbeiter ausmachen, sind zuweilen recht traurig. Das Kost⸗ und Quartiergängerwesen ist in Bielefeld und Umgegend sehr verbreitet; sobald die jungen Leute etwas mehr verdienen, als der tägliche Unterhalt erfordert, geben sie sich bei den Eltern oder bei fremden Leuten in Kost und Logis. Das erübrigte Geld wird meist wieder vergeudet.
Im Regierungsbezirk Arnsberg sind von den Gewerbe⸗ aufsichtsbeamten 4119 Revisionen vorgenommen und dabei 2868 An⸗ lagen besucht worden. Da nach dem Verzeichniß 5091 Anlagen der Gewerbeaufsicht unterstanden, betrug die Zahl der revidierten Anlagen rund 56 Prozent der vorhandenen. Das Verhältniß der Aufsichts⸗ beamten zu den Ortsbehörden war gut. Die Pflege des Verkehrs mit den Arbeitgebern und Arbeitern ließen sich die Beamten ganz besonders angelegen sein. Die Sprechstunden wurden nbectsthasei selten benutzt, sie haben jedoch zu einem regeren Verkehr der Arbeit⸗ geber und Arbeitnehmer mit den Gewerbe⸗Inspektoren beigetragen. Die Zahl der Cesege. die mündlich bei den Aufsichtsbeamten Aus⸗ kunft erbeten haben, betrug in Sachen des Aufsichts⸗ dienstes 495. Besonders häufig wurde von den Arbeitern
ilsfe in Lohnstreitigkeiten und Krankenkassensachen begehrt.
ie Zahl der im Regierungsbezirk Arnsberg beschäftigten Kinder unter 14 Jahren betrug 19 gegen 27 im Vorjahre. Die Zahl der jungen Leute von 14 bis 16 Jahren betrug 9753 gegen 9319 im Jahre 1893; davon waren 8445 (+ 484) männliche und 1308 (— 50) weibliche Arbeiter. Die Art der Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter ist im allgemeinen ihrem Alter und ihren Körperkräften entsprechend und ihrer Gesundheit nicht nachtheilig. Das Arbeiterschutzgesetz hat nach Verschärfung der Bestimmungen über die Beschäftigung der Kinder Bebescheinlich nur für einen Industriezweig (Nadelfabrikation) des Bezirks die Folge gehabt, daß Kinderarbeit zwar als Fabrikarbeit auf⸗ gehört, aber als Hausindustrie ihren Fortgang genommen hat. Fest⸗ 2 ellt konnte werden, daß in der adelfabrikation (An⸗ chnüren, Sortieren und Verpacken der Nähnadeln) des Kreises
serlohn etwa 600 Kinder unter 14 Jahren beschäftigt werden. Die Anzahl der Arbeiterinnen über 16 Jahre betrug 5739 gegen 5546 im Vorjahre; davon standen im Alter von 16 bis 21 Jahren 3177 (+ 30), und 2562 (+ 153) waren über 21 Jahre alt. Die Be⸗
ränkung der .. während der Wochentage außer Sonn⸗ abend hat im allgemeinen in den Betrieben des Bezirks weder Be⸗ ästigungen noch Störungen hervorgerufen. Dagegen wird über die an den Sonnabenden und den Nachmittagen vor den Festtagen ein⸗ getretene Verkürzung der Arbeitszeit fast durchweg von den Arbeit⸗ gebern als über eine Störung des Betriebes geklagt. Anscheinend ist auch der Mehrzahl der Arbeiterinnen diese Beschränkung der Arbeits⸗ ünscht sie mit einer 1
zelt a terinnen g.
bunden ist. Das Verbot der Nachtarbeit hat in einzelnen Fällen dazu])
geführt, daß die Arbeiterinnen durch männliche Arbeiter ersetzt worden sind. Auf die Arbeitszeit und die Löhne der männlichen Arbeiter hat die Beschränkung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen wenig Einfluß aus⸗
Püct.
ahl der im Regierungsbezirk
Was die Arbeiter im allgemeinen anbetrifft, so betrug die insgesammt beschäftigten Arbeiter
124 282 gegen 117 425 im Vorjahr; es hat mithin eine Zunahme
von 5,84 % stattgefunden.
Die hierin einbegriffene Zahl der er⸗
wachsenen männlichen Arbeiter (über 16 Jahre) beträgt 108 768
gegen 102 523 im Vorjahr. im großen Ganzen b Pseht. Die durch Einschränkung von Betrieben 2 in der Arbeiterzahl
nach
verminderungen
anderer Betriebe
oder
Das noch immer
durch
Arbeitsangebot hat eine steigende
hier⸗ Richtung vorgekommenen
sind durch Vergrößerungen euanlagen ausgeglichen worden.
Arbeiterausstände von größerem Umfang sind nicht vorgekommen. Die Gesammtzahl der gemeldeten Unfälle betrug 8342, davon 82 mit
tödtlichem Ausgang.
Die ge des Vereinigten 88
39 136 218 Seelen ge
schätzt.
enwärtige Einwohnerzahl nigreichs Großbritannien und Irland
wurde vom General Registrator in London am 1. April d. J. auf
Auf England und Wales kommen
30 394 078, auf Schottland 4 155 654 und auf Irland 4 586 486. Im
ersten Quartal des laufenden Jahres
ab es
294 244 Geburten,
172 800 Todesfälle und 106 172 Heirathen im Vereinigten König⸗
reich. aus; (28 791 Engländer, englische öö sprechende der letzten
eschlossenen Ehen hat nicht unbedeutend abgenommen; in sbire ist ihre Zahl am kleinsten, danach folgen Middlesex, Bedford⸗
shire und Oxfordshire.
Zur Arbeiterbewegung. Steinsetzmeister, wie die
In Leipzig
81 030 Personen
haben die
wanderten
nach überseeischen Ländern davon waren 58 862 Bürger des Vereinigten Königreichs 24 642 Schotten und 25 429 Iren).
Die
in den drei Monaten hat sich gegen die ent⸗ rei Jahre um 20,3 %, die schottische um 29,8 gemindert, die irische dagegen um 10,1 % gesteigert. Die Zahl der
Huntingdon⸗
8
„Lpz. Ztg.“ berichtet, in einer Versammlung am Montag, nachdem
ein an die ständigen (vgl. Nr. lesen war, folgende
Arbeitgeber gerichtetes,
190 d. Bl.)
Beschlüsse gefaßt:
die Forderungen der Aus⸗ enthaltendes Schreiben ver⸗ Den Gehilfen
ist mit⸗
zutheilen: 1) daß die Meister gegenwärtig nicht in der Lage sind,
die geforderte
Lohnerhöhung auf 50
für die Stunde,
75 ₰ für Ueberstunden zu bezahlen, weil die diesjährigen Arbeiten bereits zu festen Preisen abgeschlossen sind; dagegen erklären sie, an dem
bisher gezahlten Arbeiter festzuhalten; stündige Arbeitszeit
Arbeitszeit festhalten, Jahreszeit von selbst
2) daß sie bewilligen,
da die rbeitszeit verringert;
Höchstlohn von 45 ₰ für die Stunde für bessere auf keinen Fall die neun⸗ an der zehnstündigen
sich je nach der
3) daß statt der von den Ge⸗
hilfen verlangten Ruhepausen von je 20 Minuten Vormittags und Nachmittags, Vormittags um 10 Uhr eine Pause von 15 Minuten und Nachmittags ½3 Uhr eine solche von 10 Minuten eingeführt werden soll. Schließlich erklären die Meister sich bereit, mit den Gehilfen wegen einer Lohnregelung für das nächste Jahr im Herbst dieses Jahres in Unterhandlung zu treten.
Kunst und Wissenschaft. b Verhandlungen über den Neubau des Märkischen
Die Provinzial⸗Museums können noch nicht zum Abschluß kommen.
Die Berathung über
die Ausführun
des Möller'schen Entwurfs
wurde bisher aus dem Grunde ausgesetzt, weil die Kosten auf fast 2 Millionen Mark berechnet waren, während die Stadtverordneten
nur etwa 1 Million aus sieben
Mitgliedern
angenommen hatten.
Inzwischen hat eine bestehende Magistrats⸗Kommission die
Angelegenheit berathen, einen bestimmten Beschluß aber noch nicht
efaßt, da möglicherweis
für das Museum verwendet werden kann. — Ueber die za
e das Sparkassengrundstü
11.“ 8 reichen
neueren Geschenke für das Märkische Museum ist schon berichtet worden; hier seien noch folgende erwähnt: das beim Richtfest der Kaiser T““ vom Thurm herabgeworfene und wider
rwarten nicht zerbrochene Weinglas,
eine Rococoterrine aus der
ältesten Berliner Porzellanfabrik von Wegely um 1750 und Loose der
preußischen Zahlenlotterie von 1790. Das
useum ist auch bestrebt,
eine Sammlung aller in Berlin und der Provinz Brandenbung ge⸗ führten Wappenzeichen auf Glas farbig gemalt und eingebrannt her⸗ stellen zu lassen, um sie den Besuchern, zu Fenstern zusammengestellt, bequem vor Augen zu führen; es sind bis jetzt vorhanden 132 Wappen
von Städten,
221 von
adeligen Familien,
55 von Berliner
Gewerken, 41 von studentischen Vereinigungen, 4 von wissenschaft⸗
lichen Vereinen. Die
Ansichten älterer
auwerke sind auf etwa
1200 Blätter gestiegen; hinzu kamen 1894/95 Ansichten von ab⸗ Straßentheilen, so am Spittelmarkt, der Gertraudten⸗,
osen⸗, Runge⸗, Weberstraße. Zu den vorhandenen 18 Gedenktafeln sind hinzugekommen solche für Wilhelm Taubert (Königgrätzer⸗
straße 108),
Schelling (Unter den Linden 71). — 8 der Jahresausstellung der Münchener Künstler⸗ genossenschaft im Glaspalast zu München sind anfangs dieser
Woche die französischen
Säle eröffnet worden.
die Brüder Grimm (Linkstraße 7) und für J. von
Die Kollektion umfaßt
sowohl in München längst bekannte Künstler, wie Dantan, Baschet, Demont⸗Breton, Didier⸗Ponget, Laurens, Loire, Manet, Bail, Zuber ꝛc.,
als auch eine Reihe neuerer Namen.
Auch das bekannte Bild von
Orange, „Bonaparte in Egypten“, ist im letzten Saale ausgestellt.
Von Nichtfranzosen sind unter Anderen
Fabrès, Salgado, Struijs, Cederström, Sala. wurden ferner einverleibt: Die Kolossalgruppe aus Bronze „Fröhliche Trunkenheit“, ein Werk des belgischen Bildhauers Lambeaux, sowie
„Die Düsseldorf.
Vertreibung aus dem Paradies“
von
zu erwähnen:
Sinibaldi, Der Ausstellung
Arthur Kampf in
— Die Vorlesung über die „Journalistik in Deutsch⸗ land“, welche in diesem Sommer⸗Semester auf der Universität Heidelberg von dem Literarhistoriker Professor Dr. Koch gehalten wurde, und welche der erste Versuch dieser Art war, hat solchen An⸗ klang gefunden, daß das größte Auditorium benutzt werden mußte.
— Die gestrige zweite u Coburg leitete Professor Baltzer⸗Bern. Es
Gesellschaft
itzung der Deuts
en Geologischen
sprachen: Professor Kayser⸗Marburg über das Vorkommen von Hessischen, Se ser Beyschlag⸗Berlin über n
tertiären Konchylien im den Thüringer Wald.
Dr. Dathe⸗Berl
behandelte das Erdbeben
in Schlesien vom 11. Juni, Dr. Gürich das Palaeozoikum des pol⸗ . Professor Potonié⸗München wies die Autochthonie der Kohlenflötze nach. Als Nächstjähriges EW
nischen Mittelgebirges.
ort wurde Stuttgart,
Stuttgart gewählt.
zum Geschäftsführer Professor Fraas⸗
8 and⸗ und Forstwirthschaft. 8 Ernteergebniß 1894/95 in der Kolonie Tasmanien.
Die mit Weizen bestellte Fläche betru
3284 Acker oder 5,94 % weniger als im
stellt si 38 229
Siaß auf 872 000 Bushel, d. i. 16,76 Bus ushel mehr als im
Vorjahre.
Im übrigen w den folgende Erträge erzielt:
in Gerste
eoaos““
„ Roggen.
„ Erbsen Bohnen.. Kartoffeln..
auf einer Anbaufläche von 8 167 Acker 34 365 202 12 465 353 23 415
“
52 028 Acker, d. i. um
re. Das Ergebniß el per Acker und
Ergebniß
202 625 Bushel 927 875 „ 3 9422 „ 217 830 „ 4 904 „
90 810 Tonnen.
ituiert und zur 8 2 v E1“X“
“ Saatenstand in Ungarn. Nach den am 1. August beim Ackerbau⸗Ministerium in Budapest eingelaufenen Berichten war die Witterung in der zweiten Hälfte des Monats Juli überwiegend trocken und sehr warm. Einzelne regnerische Tage konnten die große Hitze nicht paralysieren. Das trockene Wetter schadete den Pflanzen. Im Getreide findet man mehr gedrückte Körner als im Vorjahre. Im allgemeinen hat der Ertrag den gehegten Erwartungen nicht entsprochen, insbesondere diesseits und jenseits der Donau und diesseits der Theiß. Am besten zahlte Getreide im Alföld. Der Brand verursachte viel Schaden; auch Elementar⸗ Schäden sind zu verzeichnen. Der Weizen litt viel infolge der tropi⸗ schen Hitze. Der Schaden übersteigt im allgemeinen 10 %. Im all⸗ gemeinen ist heuer viel mehr Weizen schwächerer und mittlerer Qualität als guter und ausgezeichneter Qualität vorhanden. Der Prima⸗Weizen schwankt zwischen 78 und 82, der schwächere und mitt⸗ lere zwischen 74 und 77 kg. Das mit Weizen bebaute Areal wird auf 5,56 bis 5,30 Millionen Katastraljoch seschätt. Wenn man hiervon den Schaden abrechnet, dürften 5,20 Millionen Katastraljoch ver⸗ bleiben. Das zu erwartende Resultat dürfte im Durchschnitt zwischen 7 bis 7 ½ Meter⸗Ztr. per Katastraljoch schwanken. Das mit Roggen und Halbfrucht bebaute Areal ist bedeutend kleiner als im Vorjahre, beiläufig 1,62 bis 1,73 Millionen Katastraljoch. Gegen die Qualität wird weniger geklagt, trotzdem ist der Kern meistens gedrückt. Im Durchschnitt ist ein Resultat von 6 Meter⸗Ztrn. per Katastraljoch zu erwarten. Herbsthafer wurde ganz, Frühjahrsgerste theilweise geerntet. In Frühjahrsgerste ist auch bedeutender Brand, aber noch ein Schaden ist es, daß sich der Kern nicht genügend gut entwickelte, und es wird viel Gerste nicht zur Biererzeugung verwendet werden können. Der Ertrag dürfte im Durchschnitt zwischen 6 bis 6 ½ Meter⸗ Ztr. schwanken. Verhältnißmäßig zahlte Gerste quantitativ noch am besten; auch Hafer konnte nicht den gehegten Erwartungen entsprechen, da das ungünstige Wetter bedeutend schadete. Das bebaute Areal wird auf 1,72 Millionen Katastraljoch geschätzt, im Durchschnitt per Katastraljoch annähernd ein Meter⸗Zentner. Mais hat stellenweise infolge Hitze viel gelitten. Der zu erhoffende Ertrag ist gut mittel.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Gesundheitsstand in Berlin blieb auch in der Woche vom
28. Juli bis 3. August ein der Vorwoche ähnlicher, die Sterblichkeit zeigte jedoch eine weitere Zunahme (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 26,8). Unter den Todesursachen blieben akute Darmkrankheiten vorherrschend, sie kamen bei der meist warmen Temperatur der Luft, die besonders in der ersten Wochenhälfte vorherrschte, no zahlreicher zum Vorschein und endeten noch häufiger tödtlich als in der Vorwoche. Die Zahl der Sterbefälle an diesen Krankheitsformen stieg von 311 auf 379. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war h eine gesteigerte, von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 158 Säuglinge. Akute Entzündungen der Athmungsorgane wurden ebenfalls etwas zahlreicher Todes⸗ veranlassung, auch wurde ein weiterer Todesfall an Grippe mit⸗ etheilt. Von den Infektionskrankheiten wurden Erkrankungen an yphus etwas häufiger zur Anzeige gebracht. Auch Erkrankungen an Scharlach haben zugenommen, während Erkrankungen an Masern seltener wurden und Erkrankungen an Diphtherie in fast gleicher Zahl wie in der Vorwoche zur Meldung kamen, und zwar wurden Erkrankungen an Masern nur aus der jenseitigen Luisenstadt in nennenswerther Zahl berichtet, Erkrankungen an Scharlach aus der jenseitigen Luisenstadt, der Oranienburger Vorstadt und aus dem Wedding, an Diphtherie aus der jenseitigen Luisenstadt, Rosenthaler Vorstadt und aus Moabit. Von Erkrankungen an Kindbettfieber wurde nur 1 bekannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut blieben selten; Erkrankungen an Keuchbusten führten etwas mehr (in 7 Fällen) zum Tode. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten segen die Vorwoche keine wesentliche Veränderung in ihrem Vor⸗ ommen.
Aus Paris, 13. August, meldet „W. T. B.“: Der Professor an der Universität in Genua Maragliano machte in der gestrigen Sitzung des medizinischen Kongresses zu Bordeaux eine Mittheilung üb Behandlung der Tuberkulose durch Serum.
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Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
In Oberschlesien sind am 12. d. M. gestellt 4822, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Königsberg, 13. August (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert. Roggen weichend, do. pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 110 — 111. Gerste träge. Hafer unentschieden, do. loko pr. 2000 Pfd. ’. 119. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 107,00.
piritus pr. 100 Liter 100 % loko 36 ¾, do. pr. Juli 36 ½ Gd., do. pr. September 37 Br.
Danzig, 13. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko unverändert, Umsatz 50 t, do. inländ. hochbunt u. 8 136— 139, do. inländ. hellbunt 132 — 134, do. Transit hochbunt und weiß 102 — 103, do. hellbunt 99,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Sept.⸗Okt. 136,00, do. Transit pr. Sept.⸗Okt. 103,00, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 135. Roggen loko unverändert, do. inländischer 109 — 111, do. russischer und polnischer zum Transit 74 —75, do. Termin pr. Sept.⸗Okt. 111,00, do. Termin Sn. pr. Sept.⸗Okt. 78,00, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 110. Gerste, große (660 — 700 Gramm) 105. Gerste, kleine (625 — 660 Gramm) 93. hafer, inländischer 115,00. Erbsen, inländische 115,00. Spiritus oko kontingentiert 57,00, nicht kontingentiert 37,00.
Magdeburg, 13. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker, exkl., von 92 % —, neue —,—. Kornzucker exkl., 88 % Rendement —,—, neue —,—. Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 7,00 — 7,75. Geschäftslos. Brotraffinade I 22,75 — 23,00. Brotraffinade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß —. Gem. Melis I mit Faß 22,12 ½ — 22,50. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg P. August 9,65 bez., 9,67 ½ Br., pr. Sep⸗ tember 9,80 bez. u. Br., pr. Oktober⸗Dezember 10,17 ½ bez., 10,20 Br., pr. Januar⸗März 10,45 Gd., 10,47 ½ Br. Ruhig.
Leipzig, 13. August. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,12 ½ ℳ, pr. September 3,12 ½ ℳ, pr. Oktober 3,15 ℳ, pr. November 3,15 ℳ, pr. Dezember 3,17 ½ ℳ, pr. Januar 3,20 ℳ, pr. Februar 3,22 ½ ℳ, r. März 3,22 ½ ℳ, pr. April 3,25 ℳ, pr. Mai 3,25 ℳ, pr.
uni 3,25 ℳ, pr. Juli 3,25. Umsatz 30 000 kg.
Mannheim, 13. August. . T B.) Der Getreide⸗ Lager⸗Bestand in Mannheim⸗Ludwigshafen Sürx Juli d. J.: Weizen 987 532 Meter⸗Ztr. (+ 351 225), Roggen 49 458 Meter⸗Ztr. (+ 1439), Hafer 31 581 eter⸗Ztr. (— 24 446), Gerste 20 678 Meter⸗Ztr. (— 15 676), Mais 5304 Meter⸗Ztr.
(— 21 631).
Bremen, 13. August. (W. T. 89 Börsen Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer V1Cöö’“” Fest. Loko 6,20 Br. Baumwolle. Steetig. Upland middl. loko 37 ₰4. Schmalz. Flau. Wilcox 33 ½ ₰, Armour shield 33 ₰, Cudahy 34 ₰, Fairbanks 28 ₰. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 31. Wolle. Umsatz 97 Ballen.
Wien, 13. August. (W. T. B.) Die dem Wiener Bankverein und der Ungarischen Bank für Industrie und Handel konzessionierte rivilegierte Landesbank für Bosnien und Herzegowina hat sich heute konstituiert. Auf das Aktienkapital von 10 Millionen Gulden, getheilt in 100 000 Aktien, sind 40 % beim Wiener Bank⸗ verein eingezahlt; damit ist die Gesellschaft nach dem Statut kon⸗
itui fnahme des Geschäftsbetriebes berechtigt. Die ne