1895 / 197 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Was Deutschland dem Großen Kaiser verdankt, das steht fest in dem Herzen Aller geschrieben. Dem zum Zeugniß besitzt schon mancher Gau, manche Stadt im Reiche Denkmäler, die in Marmor oder Erz die Züge Kaiser Wilhelm's I. tragen. Auf dem Stein, den heute Eure Kaiserliche Königliche Majestät versenken werden, soll sich aber das Denkmal erheben, das die gesammte deutsche Nation dem Begründer ihrer Einheit und Größe er⸗ richten will.

Möge das Werk gelingen. Möge das fertige Denkmal noch Söhne und Enkel erinnern an den hehren Muth, die hohe Weisheit des Großen Kaisers und möge es sie mahnen, alle Zeit fest zusammen⸗ zustehen für Kaiser und Reich.

Mit diesem Wunsche bitte ich Eure Kaiserliche Königliche Majestät namens des Bundesraths, aus meinen Händen Kelle und Mörtel entgegenzunehmen.

Seine Majestät warfen hierauf den Mörtel in die Ver⸗ tiefung für den Grundstein, und die Meister des Maurer⸗ und Steinmetzgewerks setzten das Verschlußstück ein. Sodann über⸗ reichte der Erste Präsident des Reichstags, Freiherr von Buol⸗ Berenberg Seiner Majestät mit nachstehender Anrede den Hammer:

Eure Kaiserliche Majestät wollen heute an einem Gedenk⸗

tage ruhmreicher Ereignisse den Grundstein legen zu dem National⸗ denkmal, welches aus eigenster Initiative des Volkes, dessen Vertreter in einstimmiger Harmonie mit dem Bundesrathe dem Gründer des Deutschen Reiches als eine würdige Versinnbildlichung des Dank⸗ gefühles für ihren Hochseligen Großen Kaiser Wilhelm I. unter leb⸗ haftem Wiederhall aus allen Kreisen gewidmet haben. So möge das Denkmal denn erstehen hier in der Mitte Seines Volkes, dessen bewundernde Begeisterung und Liebe Ihm von Berg und Thal, von Meer zu Meer entgegenrauschten, als Er Seine Träume ins Leben rief,

es möge erstehen zur bleibenden Erinnerung auch für die kom menden Geschlechter an Ihn, dessen thatenreiches Leben neben der Stärkung der Machtstellung, als eines Horts des Friedens, unablässig gewidmet war dem Bemühen für das Wohl aller Klassen unseres Volkes,

es möge erstehen als das eherne Zeichen, daß soweit deutsche Herzen schlagen und deutsche Sprache klingt die Dankbarkeit nie erlöschen wird!

Gottes Segen ruhe auf dem begonnenen Werke, zu dessen Weihe ich Eurer Majestät namens der deutschen Volksvertretung den Hammer ehrfurchtsvoll überreichen darf, auf daß dasselbe unter Eurer Majestät hoffnungsreicher Regierung und für alle kommenden Zeiten unser theueres Vaterland nur im Frieden und in ungetrübtem Glücke schauen möge!

Seine Majestät der Kaiser vollzogen nunmehr die drei Hammerschläge unter dem Spruch:

„Den Gefallenen zum Gedächtniß en Lebenden zur Erinnerung, ö“ den kommenden Geschlechtern zur Nacheiferung!“

Gleichzeitig erdröhnten vom Lustgarten her die ersten der 101 Sclutschüßze welche die daselbst aufgestellte Leib⸗Batterie des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments während der Hammer⸗ schläge abzugeben hatte. Die Truppen präsentierten, die Fahnen und Standarten wurden gesenkt, und der Koslek sche Bläserchor intonierte einen Choral.

Nach Seiner Majestät trat Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz zum Hammerschlag an den Grundstein heran. Höchstdemselben folgten:

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden,

ber Hoheiten die Prinzen des Königlichen

Haäauses,

die übrigen zur Feier erschienenen Angehörigen Deutscher

Fürstenhäuser,

der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, die stimmführenden Bevollmächtigten zum Bundesrath, die dazu befohlenen Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordens, die Vertreter der Armee und Marine, die Mitglieder des Königlich preußischen Staats⸗ Ministeriums, die Ersten Präsidenten des Reichs⸗ tags, des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses, die General⸗Adjutanten und Generale à la suite weiland Seiner Majestät Kaiser Wilhelm's I, die inaktiven Staats⸗Minister, die Chefs der Reichsämter, der Ober⸗Präsident des Stadtkreises Berlin, der Kommandant der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin, der Polizei⸗Präsident, der Ober⸗Bürger⸗ meister von Berlin, der Dirigent der Königlichen Ministerial⸗ Baukommission. Der Bildhauer Professor Begas und der Architekt des Denkmalbaues Halmhuber schlossen die Reihe.

Hierauf bestieg der General⸗Superintendent von Berlin, Hof⸗ und Domprediger Faber, die Kanzel und hielt folgende Weiherede:

Das walte Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist! Amen.

Das Wort der Weihe steht im 2. Buche der Makkabäer, Kapitel 8, Vers 21 und 23, und lautet also:; Da er ihnen mit solchen Worten ein Herz gemacht hatte, daß sie um des Gesetzes und ihres Vater⸗ landes willen gern sterben wollten, ließ er das heilige Buch lesen, gab ihnen die Losung: Gott unsre Hilfe! und zog also vorn an der Spitze vor den Andern her.

So steht er uns vor der Seele, unser Großer Heldenkaiser in seiner herzgewinnenden Persönlichkeit, seiner unermüdlichen Pflicht⸗ treue, seiner demüthigen Gottesfurcht.

„Nachdem er ihnen ein Herz gemacht hatte“, wie gilt das von ihm in unvergleichlicher Weise! Es hat wohl kaum jemals einen Fürsten gegeben, der sich so Aller Herzen gewonnen hätte. Nicht durch Worte und Thaten allein, sondern vor allem durch seine har⸗ monische Gesammtpersönlichkeit, die des Herrschers und des Helden S verband mit der schlichten Geradheit des echten deutschen

annes und der lauteren Herzensgüte eines edlen Menschen. Wir haben uns gebeugt vor seiner Königsherrlichkeit, wir haben seine Heldengröße bewundert, aber ihn selbst haben wir geliebt als unsern Vater. Das Wort der Bergpredigt: „Selig sind die Sanftmüthigen; denn ie werden das Erdreich besitzen“ ist sichtbarlich an ihm erfüllt worden.

ls die Kunde von seinem Tode durch die Welt ging, hat das Erden⸗ rund, soweit es am geistigen Leben theilnimmt, mit uns getrauert, und seine Bestattung ward zu einer Huldigung der Völker. Und auch damals schon, als es zur furchtbaren Entscheidung ging, wie hat er dem Volke ein Herz gemacht, in den heiligen Krieg zu ziehen und gerne für das Vaterland zu sterben! Gewiß waren die hohen Güter, die es zu schirmen galt, an sich des Blutes der Edelsten werth; aber höher schlugen doch die Flammen der Begeisterung, da solch ein Fürst zum Kampfe für Ehre und Freiheit rief, und mancher hat freudig sein Herzblut vergossen, weil er das Auge dieses Königs auf sich ruhen wußte.

Denn: „Er zog also vorn ander Spitze vorden Andern her“. Allen voran in gewissenhafter Pflichterfüllung! Die Geschichte des großen Krieges ist auch eine ergreifende Geschichte der Treue: aber kein Krieger kann sagen, er habe es darin seinem König zuvor⸗ seder Und wie berrlich auch die Männer waren, die Gottes Vor⸗ ehung ihm zur Seite gestellt hatte, weise von Rath, kühn von That: sie alle haben verehrungsvoll zu ihm aufgeschaut als zu ihrem

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leuchtenden Vorbilde. Allen voran! jenem gewaltigen Ringen, aus unserer heißesten Sehnsucht mit nach Hause brachte es ist die Unterschrift seines gesammten Lebensbildes. Wo darauf ankam, Gutes zu schaffen Schönes zu fördern, Großes 1 wirken, zog er vorn an der Spitze vor den Andern her. Gab es Nöthe zu lindern, Thränen zu trocknen, Unrecht auszugleichen, zog er vorn an der Spitze vor den Andern her. Mögen die Siegesflammenzeichen weithin durch die Geschichte leuchten, einen nicht minder hellen gab die grüne Lampe im Eckzimmer des Palastes. In ihrem Lichte sahen wir den Mann der Arbeit, den ersten Diener des Staats, den Vater des Vaterlandes, den Menschen nach dem Herzen Gottes.

Denn darin ist doch der tiefste Quell des unermessenen Segenz

zu suchen, der von ihm ausgegangen ist: in seinem schlichten, demüthi⸗ gen, starken Gottvertrauen. „Er ließ das heilige Buch lesen und gab die Losung: Gott unsere Hilfe.“ Der erste evan⸗ elische Deutsche Kaiser war ein treues Glied seiner Kirche und ein rommer Bekenner seines Heilandes. „Gott mit uns“ hieß sein Lebensspruch, und die Gnade Gottes in Christo Jesu war sein Panzer in der Schlacht und sein Königspurpur in den Tagen des Friedens. Und ist auch sein Sterbegewand geworden.

So nehme denn der allmächtige Gott, der ihn so treu geführt und so überschwänglich gesegnet hat, auch dies ihm gewidmete Werk in seinen Schutz und Schirm! Auf diesem Grundstein erstehe ein Denkmal, würdig des lichten Bildes, das wir von dem Großen Kaiser im Herzen tragen, würdig der großen Liebe, die ihn ehren will, würdig des grosen 272 an dem die Pietät unseres Kaiserlichen Herrn diese Feier gerüstet hat, zur Freude aller patriotischen Herzen.

Eure Majestät! 8

Hohe Versammlung! Der Geist einer 1en⸗ Zeit umrauscht uns. Die Geister der Verklärten grüßen uns. er Heilige Geist rühre unsere Herzen an, daß wir durch Gottesfurcht und Pflichttreue dem Vollendeten das schönste Denkmal setzen im Geist und in der Wahrheit!

Die Fülle des erfahrenen Segens treibt zum Gebet: Herr, wir sind viel zu geringe aller Barmherzigkeit und aller Treue, die du an deinen Knechten gethan hast! O, sei in Gnaden mit uns, wie du es mit unseren Vätern warst!

Und die Macht der großen Erinnerungen zwingt zum Gelöbniß. Deutsche Männer und Jünglinge! Bei dem Gedächtniß Wilhelms des Großen geloben wir neue Treue. Angesichts jener glorreichen Fahnen heben wir die Schwert⸗ und Schwurhand empor über den Gräbern unserer Helden und rufen hinein in das weite, feierfrohe Vaterland: .

Das Herz für Kaiser und Reich! Gott unsere Hilfe! Das heilige Buch unser Kleinod!

Amen.

Das gilt nicht nur von dem er die Erfüllung

Nach dem Segensspruch intonierte die Musik den Choral „Nun danket alle Gott!“

Alsdann trat der Reichskanzler vor und brachte ein He⸗ auf Seine Majestät den Kaiser aus, in welches die Fest⸗ versammlung unter den Klängen der Nationalhymne dreimal begeistert einstimmte.

Nach Beendigung der Feier fand vor Seiner Majestät dem Kaiser an der Schloßfreiheit ein Vorbeimarsch der Leib⸗ Kompagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F. mit den historischen Grenadiermützen nebst der Regimentsmusik und den Spiel⸗ leuten des 1. Bataillons der Leib⸗Eskadron des Regiments der Gardes du Corps (zu Fuß) mit dem Trompeterkorps und der Salut⸗Batterie in der Richtung nach dem Schloßplatz zu statt, wobei sämmtliche mit Eichenlaub geschmückten Fahnen und Standarten an der Spitze der Leib⸗Kompagnie bezw. Leib⸗ Eskadron marschierten.

Demnächst wurden die Fahnen und Standarten der Berliner Garnison durch Portal I in das Königliche Schlef zurückgebracht.

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Berlin.

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Aer Bezmspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Unmmern kosten 25 ₰.

Insertionspreis für den Raum einer ruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

*

Berlin, Montag, den 19. August, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Feldmarschall Grafen von Blumenthal, General⸗Inspekteur der III. Armee⸗Inspektion, das Kreuz und den Stern der Großkomthure des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern mit Schwertern am Ringe zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem General à la suite, General⸗Major von Lippe, Abtheilungs⸗Chef im Militärkabinet, und dem Haupt⸗ mann Piloty, à la suite des 5. Badischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 113 und kommandiert zur Dienstleistung bei Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog von Baden, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Großkreuzes des Königlich schwedischen Schwert⸗Ordens, letzterem: des Ritterkreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone.

Deutsches Reich. 8

Ich will aus Anlaß der fünfundzwanzigsten Wiederkehr der Siegestage des Feldzuges von 1870/71 das in diesem Kriege erworbene Verdienst erneut dadurch anerkennen, daß Ich denjenigen Besitzern der Kriegsdenkmünze, welche an einer der in dem anliegenden Verzeichniß aufgeführten e ꝛc. theilgenommen haben, die Berechtigung verleihe, auf dem Bande dieser Denkmünze nach beifolgen⸗ dem Muster für jede der von ihnen mitgemachten Schlachten ꝛc. eine Spange mit dem entsprechenden Schlacht⸗ ꝛc. Namen zu tragen. ie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Ordre das Erforderliche zu veranlassen.

Beerlin, den 18. August 1895. Wilhelm. I. R. Fürst zu Hohenlohe.

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An den Reichskanzler. . Schlacht i Spicheren, i Wörth, 8 i Colombey⸗Nouilly, i Vionville⸗Mars la Tour i Gravelotte⸗St. Privat, Beaumont, i Noisseville, Sedan, i Amiens, i Beaune la Rolande, i Villiers, Loigny⸗Poupry, i Orléans, Beaugency⸗Cravant, an der Hallue, bei Bapaume, bei Le Mans, an der Lisaine, bei St. Quentin, 1 am Mont⸗Valéörien, Belagerung von Straßburg, Belagerung von Paris, 23) Belagerung von Belfort.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: zum Präsidenten der Kaiserlichen Disziplinarkammer 8 in Posen:

den Königlich preußischen Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Loewenberg daselbst,

zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern in Cassel:

den Königlich preußischen Militär⸗Intendantur⸗Assessor 9 daselbst,

oln:

in den Königli reußischen Militär⸗Intendantur⸗ 8 digen gahße 89 in Köslin:

fie rüglic preußischen Landgerichts⸗Raͤth Gaede 1 elbst, in Darmstadt:

den Großherzoglich hessischen Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Seß daselbst, 8 in Hannover: 1“

den niglich preußischen Regierungs⸗Rath Dr. Pollack n Oppeln:

1.. 8S preußischen Landrichter von Slupecki

in Posen: den Königlich preußischen Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Dr. Rohde daselbst, in Potsdam: den Königlich preußischen Landgerichts⸗Rath Stüber daselbst, in Schleswig: den Königlich preußischen Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Lübbe in Kiel, 8 in Schwerin i. Meckl.: den Großherzoglich mecklenburgischen Amtshauptmann von Bassewitz in Dargun, in Stuttgart: den Königlich württembergischen Ober⸗Kriegsrath Schaefer daselbst für die Dauer der von ihnen zur Zeit bekleideten Reichs⸗ bezw. Staatsämter zu ernennen. 8

Der Fernsprechverkehr mit Genthin, Schwerin (Mecklb.), Wismar, Rostock, Warnemünde, Güstrow und Ludwigslust ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt eine Mark.

Berlin C., den 16. August 1895.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. In Vertretung Schulze.

Flaggenatteste sind ertheilt worden:

1) von dem Kaiserlichen General⸗Konsulat in London unter dem 30. Juli d. J. dem im Jahre 1879 in Whisby, County of York, aus Eisen erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Schraubendampfer „Kate“ von 1253,04 Rithegen Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergang desselben unter dem Namen a. in das ausschließliche Eigenthum der Hanseatischen ampfschiff⸗Rhederei⸗Gesellschaft Köln zum Heimathshafen des Schiffs ge⸗ at;

2) von dem Kaiserlichen Vize⸗Konsulat in Cork unter dem 3. August d. J. dem im Jahre 1878 in Belfast aus Eisen erbauten, bisher unter britischer Naggs gefahrenen Voll⸗ schiff „Dawpool“ von 1696,97 britischen Registertons Netto⸗ Raumgehalt nach dem Uebergang desselben unter dem Namen „Willkommen in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Carl Winters in Bremen, welcher Bremen zum Heimathshafen des Schiffs gewählt hat;

3) von dem Kaiserlichen Konsulat in Liverpool unter dem 30. Juli d. J. dem im Jahre 1879 in Sunderland aus Eisen erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Schrauben⸗ dampfer „Milanese“ von 1634,92 britischen Registertons Netto-Raumgehalt nach dem Uebergang desselben unter dem Namen „Buschir“ in das ausschließliche Eigenthum der deutschen Reichsangehörigen Heinrich Kaestner und Johann Wbrth in Bremen, welche Bremen zum Heimathshafen gewählt aben.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Rüben⸗ Verarbeitung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im deutschen Zollgebiet im Monat Juli 1895,

in der Zweiten Beilage eine Zusammenstellung der Be⸗ triebsergebnisse der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat Juli 1895 und in der Zeit vom 1. August 1894 bis 31. Juli 1895 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Ich will aus Anlaß der fünfundzwanzigsten Wiederkehr der Siegestage des Krieges von 1870/71 den Besitzern des Eisernen Kreuzes einen erneuten Beweis Meiner König⸗ lichen Gnade dadurch zu theil werden lassen, daß Ich ihnen die Berechtigung verleihe, nach der bei⸗ liegenden Probe auf dem Ordensbande drei Eichen⸗ blätter von weißem Metall mit der Zahl 25 darauf zu tragen. Ich beauftrage das Staats⸗Ministerium, wegen der Bekanntmachung dieses Meines Erlasses das Erforderliche zu veranlassen.

Berlin, den 18. August 1895.

8 Wilhelm R. An das Staats⸗Ministerium.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Dem Thierarzt Hermann Ehlers in Aedhelen ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis⸗Thierarztstelle für die Kreise Northeim und Uslar definitiv verliehen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.

Die sämmtlichen, bisher noch nicht verloosten

3 ½ proz. Prioritäts⸗Aktien Litt. B., 3 ½ proz. Prioritäts⸗Obligationen Litt. E. und 3 ½ proz. Niederschlesische Zweigbahn⸗Priori⸗ täts⸗Obligationen 1 der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft werden im Auftrage des Herrn Finanz⸗Ministers den Besitzern

hiermit zur baaren Rückzahlung gekündigt, und zwar:

die Prioritäts⸗Aktien Litt B. und die Prioritäts⸗

Obligationen Litt. E. zum 1. Dezember 1895, die Niederschlesischen Zweigbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen zum 1. März 1896.

Die Beft er werden aufgefordert, die Nennbeträge der bezeichneten Papiere, und zwar die der Aktien Litt. B. und der Obligationen Litt. E. vom 2. Dezember d. J. ab, die der Zweigbahn⸗Obligationen vom 2. März k. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien bezw. Obligationen bei der Staatschulden Blgingstas in Berlin W., Taubenstraße 29, u erheben.

Die Verzinsung der gekündigten Papiere hört von den Kündigungsterminen ab auf. Es sind des⸗ halb mit den Kapitaldokumenten unentgeltlich abzuliefern:

a. mit den Aktien Litt. B. die Zinsscheine Reihe IX Nr. 9 und 10 nebst Anweisungen, wogegen neben dem Kapital⸗ betrag der Aktien noch Stückzinsen für die Zeit vom 1. Juli. bis 30. November 1895 werden ausgezahlt werden;

b. mit den Obligationen Litt. E. die Zinsscheine Reihe V Nr. 5 bis 20 und Anweisungen, wogegen neben dem Kapital⸗ betrage der Obligationen 888 Stückzinsen für die Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 1895 werden ausgezahlt werden;

c. mit den Zweigbahn⸗Obligationen die Zinsscheine Reihe N Nr. 7 bis 10 und Anweisungen, wogegen neben dem Kapital⸗ betrage der Obligationen noch Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 29. Februar 1896 werden ausgezahlt werden.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Die Auszahlung erfolgt bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmitlags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Ge⸗ schäftstage jedes Monats. In einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Aktien und Obligationen über die Zahlungs⸗ leistung kann sich die Kasse nicht einlassen.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zweck können die Aktien Litt. B. und die Obligationen

itt. E. schon vom 1. November d. J., die Zweigbahn⸗Obli⸗ gationen vom 1. Februar 1896 ab einer dieser Kassen ein⸗ ereicht werden, die sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur rüfung vorzulegen hat und nach Feststellung die Auszahlung vom 2. Dezember 1895 bezw. 2. März 1896 ab bewirkt.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen, mit der Einlösung beauftragten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 15. Füa 1895.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Merleker.

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Bekanntmachung.

Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung ge⸗ kommenen privilegierten 3 ½ prozentigen Rheinischen Eisenbahn⸗Obligationen von 1843 werden im Auftrage des Herrn Finanz⸗Ministers den Besitzern zum 1. März 1896 mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 2. März 1896 ab bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hier⸗ selbst W. Taubenstraße Nr. 29 gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der dazu Fehörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheine Reihe VI Nr. 5 bis 20 nebst Zinsscheinanweisungen zu erheben.

Neben dem Kapitalbetrage der Obligationen werden gleich⸗ zeitig noch die Stückzinsen für die beiden Monate Januar und Februar 1896 gezahlt werden.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschiuß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösu belce t auch bei den Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen 88- iI Frankfurt a. M. bei der Königlichen Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Obligationen nebst den zugehörigen Zins⸗ scheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Februar 1896 ab eingereicht werden, welche die Effekten der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vor⸗ zulegen hat und nach Sigun Feststellung die Auszahlung vom 2. März 1896 ab bewirkt.

Der Betrog der etwa Kapital zurückbehalten.

Vom 1. März 1896 ab hört dieser Obligationen auf.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. E1“

fehlenden Zinsscheine wird vom

die Verzinsun