1895 / 198 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Frhr. v. Esebeck, Major und Eskadr. Chef vom 2. nnov. Ulan. Regt. Nr. 14, mit Pension aus⸗ Gerhardt, Sec. Lt. vom Feld ⸗‧Art. Regt. Nr. 35, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Bertling, Sec. Lt. vom Gren. Regt. König Fried⸗ rich 1 (4. Ostpreuß.) Nr. 5 und kommandiert als Erzieher bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, Güttich, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 36, Pitsch. Major z. D., zuletzt Hauptm. und Komp. Cxe im Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, unter Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des genannten Regiments, mit seiner Pension, der Ab⸗ schied bewilligt. v. Alvensloben, Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Graf YVork von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landwehr⸗Jäger 1. Aufgebots übergetreten. Kremser, Oberst⸗Lt. à la suite des Garde⸗ Fuß⸗Art.⸗Regiments und Inspekteur der 4. Art. Depot⸗Inspektion, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension, dem Charakter als Oberst und der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, zur Disp. gestellt. Nelius, Major und Bats. Kommandeur vom Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, mit Pension nebst ussicht auf Anstellung im Zivildienst und seiner bisherigen Uniform, Hortmann, Major und etatsmäß. Stabsoffizier des Fuß⸗Art. Regts. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Uniform des Westfäl. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 7, Wolff, Oberst und Kommandeur des Rhein. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 8, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Haardt, 25 Lt. vom Niederschles. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5, unter Ver⸗ eihung eines Patents seiner Charge, der Abschied bewilligt. Moeller, Feuerwerks⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Posen, mit Pension ausgeschieden. Marcard, Pr. Lt. vom Eisenbahn⸗ Regt. Nr. 1, der Abschied bewilligt. Heesemann, Oberst⸗Lt. a. D., zulett Kommandeur des Landw. Bezirks Perleberg, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere zurückversetzt. 1

In der Gendarmerie. Lowther Castle, 13. August. Timm, Major von der 5. Gend. Brig., mit Pension und der Uniform des Füs. Regts. von Steinmetz (Westf.) Nr. 37, Schultz, pens. Ober⸗Wachtm., bisher in der 11. Gend. Brig., der Charakter als Sec. Lt. verliehen.

Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 18. August. Kopfermann, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 3. Garde⸗Landw. Regts., Balan, Pr. Lt. vom 1. Aufgebot des 4. Garde⸗Landw. Regts., v. Tettenborn, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot der Garde⸗Landw. Kav. v. Kalckreuth, Hauptm. vom 2. Aufgebot der Garde⸗Landw. Feld⸗ Art., diesem mit der Armee⸗Uniform, Schulze, Sec. Lt. vom 1. Auf⸗ ebot des Garde⸗Landw. Trains, Kluth, Sec. Lt. von der Res. des

nf. Regts. Nr. 128, Pfeiffer, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stettin, Frhr. v. Maltzahn, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, Pietschmann, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bromberg, v. Hartmann, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, der Abschied bewilligt.

Res. enila 82

Statistik und Volkswirthschaft. Deutschlands Roheisenproduktion. Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller belief sich die Roheisenproduktion des Deutschen Reichs (einschließlich Luremburgs) im Monat Juli 1895 auf 472 003 t; darunter Puddelroheisen und Spiegeleisen 120 290 t, Bessemerroheisen 36 131 t, Thomasroheisen 236 555 t, Gießereiroheisen 79 027 t. Die Produktion im Juli 1894 betrug 476 894 t, im Juni 1895 469 892 t. Vom 1. Januar bis 31. Juli 1895 wurden produziert 3 307 367 t gegen 3 125 965 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Zur wirthschaftlichen Lage der Arbeiter im Jahre 1894.

Den „Jahresberichten der Königlich preußischen Regierungs⸗ und Gewerberäthe und Bergbehörden für 1894“ (Verlag von W. T. Bruer in Schöneberg bei Berlin) sind folgende weiteren Mittheilungen (vgl. Nr. 194 d. Bl.) entnommen:

Im Regierungsbezirk Trier betrug die Gesammtzahl der Revisionen 1329. Der Verkehr mit den Arbeitgebern auf den Dienst⸗ zimmern der Aufsichtsbeamten nimmt allmählich immer mehr zu. Der Verkehr mit den Arbeitnehmern aber hat im laufenden Jahre keine nennenswerthe Zunahme erfahren. Die Zahl der in Fabriken be⸗ schäftigten Kinder unter 14 Jahren betrug 18 (+ 15), davon waren 15 (+ 13) Knaben und 3 (+ 2) Mädchen. Die Zahl der in Fa⸗ briken beschäftigten jugendlichen Arbeiter von 14 bis 16 Jahren betrug 3126 (+ 292), davon waren 2418 (+ 151) männliche und 708 (+ 141) weibliche Arbeiter. Von den 18 Kindern waren allein 12 in den Zigarren⸗ und Tabackfabriken mit sehr leichten Arbeiten beschäftigt. In 107 Fabriken wurden zusammen 2443 (+ 130) erwachsene Ar⸗ beiterinnen beschäftigt. Wie in früheren Jahren weisen verhältniß⸗ mäßig die meisten weiblichen Arbeitskräfte die Thonwaarenfabriken und die Zigarrenfabriken auf. Ueber die Arbeiter im allgemeinen wird berichtet: Die Arbeitszeiten der Arbeiter wie die der Arbeiterinnen haben gegen früher im allgemeinen eine Aenderung nicht erfahren; 10 bis 11 Stunden bilden die Regel. Bei den Gewerbe⸗Inspektionen kamen im ganzen 2245 Unfälle zur Anzeige, darunter 31 mit tödtlichem Ausgang. Die Lohnhöhe ist für die Arbeiterbevölkerung im allgemeinen nicht in merklicher Weise zurückgegangen; in einzelnen Betrieben ist sie sogar etwas gestiegen. Die Großindustrie ist weiter mit bestem Erfolg bestrebt, die sonst so wenig günstigen Wohnungsverhältnisse der Saargegend durch den Bau von Arbeiterwohnungen zu verbessern.

Im Regierungsbezirk Aachen beträgt die Gesammtzahl der von den Aufsichtsbeamten vorgenommenen Besichtigungen 1064, die der besichtigten Anlagen 734 mit 41 098 Arbeitern, d. i. 73 % sämmt⸗ licher Arbeiter, da im Berichtsjahre 55 862 Personen in gewerblichen Anlagen beschäftigt wurden. Nach den am Schlusse des Berichts⸗ jahres vorgenommenen Feststellungen betrug die Zahl der in 524 ge⸗ werblichen Anlagen beschäftigten jugendlichen Arbeiter von 14 bis 16 Jahren 3614 (— 287), davon waren 2109 d 114) männliche und 1505 (— 173) weibliche Arbeiter. Die Zahl der beschäftigten Kinder unter 14 Jahren betrug 20 (+ 8), und zwar 19 (+ 16) Knaben und 1 (— 8) Mädchen. Die Zahl der in 462 Anlagen be⸗ schäftigten erwachsenen Arbeiterinnen betrug am Schlusse des Jahres 14 589 gegen 14 718 im Vorjahre; die Abnahme dürfte auf die ungünstige Geschäftslage der Textilindustrie zurückzuführen sein. Die gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit erwachsener Arbeiterinnen hat im hiesigen Bezirke bis j einen wesentlichen Einfluß auf die Arbeiterverhältnisse nicht ausgeübt. Auf die Löhne der männlichen Arbeiter hat die Beschränkung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen einen be⸗ merkenswerthen Einfluß nur bei den in Spinnereien an Mulejennis beschäftigten Arbeiter ausgeübt. Was die Arbeiter im allge⸗ meinen anbetrifft, so betrug die Gesammtzahl der in gewerblichen An⸗ lagen beschäftigten (männlichen und weiblichen) Arbeiter 55 862 gegen 56 019 im Vorjahre. Infolge der für viele Betriebszweige ungünstigen Geschäftslage waren zeitweilige Einschränkungen der täglichen Arbeits⸗ zeit erforderlich, durch die Arbeiterentlassungen in größerem Umfange vermieden werden konnten. Ausstände sind zwei vorgekommen. In dem einen Falle waren 113 Weber einer großen Tuchfabrik in Eupen ausständig eworden, ohne ihren kontraktlichen Verpflichtungen genügt zu haben. Nicht Lohnstreitigkeiten sondern andere Arbeitsbedingungen waren Grund des Ausstandes. Die von beiden Parteien gewünschte Ver⸗ mittelung des Gewerbeinspektors hatte die Wiederaufnahme der Ar⸗ beit nach achttägigem Ausstande zur Folge. Der andere Ausstand betraf eine Weberei in Burtscheid. Hier gab die Herabsetzung des Lohnes den Anlaß zum Ausstand, der schon am folgenden Tage da⸗

wurden. Die Zahl der im Laufe des Jahres Kenntniß der Gewerbeaufsichtsbeamten gebrachten Unfälle betrug 1664 (+ 36); davon hatten 17 einen tödtlichen Ausgang. Die wirthschaftliche Lage der Arbeiter hat sich gegen das Vorjahr im allgemeinen ungünstiger gestaltet. In der für den Bezirk so be⸗ deutungsvollen Textil⸗ und Nadelindustrie herrschte während des ganzen Jahres große Stille. Obgleich Lohnherabsetzungen nur ver⸗ einzelt vorkamen, so mußte doch in zahlreichen Fällen eine Einschrän⸗ kung der Arbeitszeit eintreten. Die dadurch bedingte Verminderung der Lohneinnahmen fand einen geringen Ausgleich in den infolge der guten Ernte verhältnißmäßig niedrigen Lebensmittelpreisen.

Im Regierungsbezirk Sigmaringen wurden im Ganzen 84 Besichtigungen gewerblicher Anlagen vorgenommen. Das Ver⸗ hältniß zu den Arbeitgebern war im Ganzen befriedigend. Die Be⸗ ziehungen der Arbeiter zu den Arbeitgebern sind hier im allgemeinen gut. Die Zahl der in den Fabriken beschäftigten jugendlichen Arbeiter von 14 bis 16 Jahren 5 300 (— 107), davon waren 183 männ⸗ liche und 117 weibliche Arbeiter; außerdem wurde 1 Knabe unter 14 Jahren beschäftigt gegen 21 Kinder, davon 20 Mädchen, im Vorjahre. Die Zahl der erwachsenen Arbeiterinnen be⸗ trug 563 (— 111), davon standen 341 im Alter von 16 bis 21 Jahren und 222 waren über 21 Jahre alt. Ueber die Arbeiter im allgemeinen wird berichtet: In den der Ge⸗ werbeaufsicht unterworfenen Betrieben mit Ausnahme der Baugewerbe waren 2648 (— 159) männliche erwachsene Arbeiter beschäftigt. Es kamen 21 Unfälle vor, unter denen keiner den Tod zur Folge hatte. Die Ernährungsweise der Arbeiterbevölkerung ist im allgemeinen günstig, weil die Arbeiter vorwiegend der ländlichen Bevölkerung angehören. Die Löhne zeigten keine auffallenden Schwankungen. Die Wohnungs⸗ verhältnisse sind im allgemeinen günstig, weil die Arbeiter meist bei ihren Angehörigen in ländlichen Verhältnissen leben.

Zur Arbeiterbewegung. Einer Mittheilung der „Meckl. Vz.“ zufolge wird der sozial⸗ demokratische Parteitag für die Mecklenburgischen Großherzog⸗ thümer und die Freie Stadt Lübeck, da das Großherzogliche Ministerium des Innern die Abhaltung des Parteitages in Güstrow untersagt hat, am 16. September in Lübeck stattfinden.

Auf sämmtlichen Bauplätzen der Berliner Gewerbe⸗ Ausstellung im Treptower Park sind, wie die „Post“ mittheilt, gestern früh die Arbeiten im vollen Umfang aufgenommen worden. Die geplante Arbeitsniederlegung der Zimmerleute ist durch eine Lohn⸗ erhöhung zunächst beigelegt. Die Arbeit niedergelegt haben Abend in der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung 40 Schacht⸗ arbeiter.

Literatur.

Patriotische Literatur.

Die 25. Wiederkehr der glorreichen Tage des Krieges von 1870/71 hat, wie sich voraussehen ließ, eine Reihe von patriotischen Werken ins Leben gerufen, deren einige uns heute zur Besprechung vorliegen. Unter denen, die in kurzer Uebersicht die Geschichte des Krieges und diejenige des neubegründeten Deutschen Reichs seit jener Zeit wider⸗ spiegeln, verdient das soeben im Verlage von Wilhelm Köhler in Minden i. W. erschienene, von Wilhelm Köhler heraus⸗ gegebene und unter Benutzung von Quellen von Hermann Robolskv verfaßte „Drei Kaiser⸗Album“ in erster Reihe ge⸗ nannt zu werden. In fesselnder, von echt patriotischem Geiste durch⸗ wehter Sprache giebt das Buch eine lebendige Darstellung des Lebens und Wirkens der drei ersten Kaiser des neuerstandenen Deutschen Reichs. Die vor dem geistigen Auge des Lesers entrollten Bilder sind ebenso reich an großen Zügen und Ereignissen aus der vater⸗ ländischen Geschichte des deutschen Volkes, wie an bedeutungsvollen Momenten und Episoden aus dem persönlichen Leben der drei Monarchen. Der außerordentlich niedrige Preis von nur 1 dürfte die Anschaffung des reich illustrierten Buches als Sedanfestgabe insbesondere für die Schuljugend empfehlenswerth erscheinen lassen. Geringer an Umfang und bescheidener sowohl in der Ausstattung als auch im Preise ist das „Sedan⸗Gedenkbuch“ 1870—1895, eine Jubiläums⸗ gabe für das deutsche Volk, das den Rektor A. Wolter zum Ver⸗ fasser hat. Dasselbe ist im Verlage von Paul Kittel in Berlin erschienen und kostet nur 30 ₰, bei Entnahme von 50 Exemplaren sogar nur 20 ₰. Dieses Büchlein ent⸗ hält außer einem poetischen Gruß an das geeinigte Deutschland eine knappe Darstellung des Krieges, ein Lebensbild Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm II. und eine Reihe von biograpbischen Skizzen der Fürsten und Heerführer von 1870/71, deren Bildnisse auf zwei hübschen Illustrationstafeln am Eingang des Werkchens wiedergegeben sind. Auch dieses Buch ist gleich dem vorhergehenden empfehlenswerth, um⸗ somehr als sein kleines Format und die übersichtliche Gliederung seines Inhalts es geeignet Ke egs lassen, ein geschichtliches Merkbüchlein und handliches Nachschlagebuch für weitere Kreise zu werden. Ein patriotisches Gedenkbuch anderer Art ist das von dem Gymnasial⸗ lehrer Chr. Ernst Krämer verfaßte, bereits in zweiter Auflage vorliegende Werk „Von Teutoburg bis Sedan“. Dieses in Wiesbaden bei Chr. Limbarth erschienene Buch bietet eine Sammlung von Gedichten über das deutsche Vaterland und aus der deutschen Geschichte und dürfte sowohl in der Schule wie im Hause

leichen Anklang finden. In welchem Geiste der Verfasser zu Werke gegangen, erhellt am besten aus einem in der Vorrede er⸗ wähnten Briefe des Fürsten Bismarck an den nunmehr verstorbenen Dichter Oskar von Redtwitz, in welchem es heißt: „Die Nation wird die Worte des Dichters, der ihren Schmerzen wie ihrer Begeisterung und vor allem ihrer Pietät für Kaiser und Reich so lebens⸗ warmen Ausdruck leiht, freudig vernehmen und sich daran erbauen; und sie wird das, was in Ihrem Liede noch prophetisch ist, zur Erfüllung bringen. Daran lassen Sie uns, jeder an seiner Stelle, mitarbeiten und nicht müde werden im Dienste des Vaterlandes.“ In ähnlichem Sinne ist auch die Sammlung „Neue und neueste Deutsche Kaiserlieder“ zu erwähnen, welche O. Köhler, Professor am Herzoglichen Carolinum zu Bernburg, zusammengestellt und im Verlage von Richard Mühlmann (Max Grosse) in Halle a. S. herausgegeben hat. Auch von diesem Buch, das nur 1,60 kostet, liegt bereits die zweite Auflage vor. Zum Schluß sei noch auf eine Erscheinung hingewiesen, die für Manchen wichtige Rathschläge für das bevorstehende Nationalfest enthalten dürfte. Um den Ver⸗ anstaltern von Kommersen und anderen Festlichkeiten eine Auswahl von Büchern, Kommersliedern, Festreden, Prologen, zur Vertheilung in Schulen geeigneten Schriften, Musikalien, Festspielen, Sedaufest⸗ schmuck, Laternen für Lampionzüge ꝛc., Büsten und Bildern zur Dekoration von Sälen zusammen vorzuführen, ist im Sedan⸗ Verlag Carl Stange in Frankenberg i. Sa. ein Sedan⸗Katalog erschienen, welcher auf Wunsch überallhin kostenfrei versandt wird.

Unterrichtswesen.

Die Schule der Zukunft. Zur Kritik und Neubildung unserer Schulorganisation von Max Wundtke. Verlag von Ulrich Kracht in Berlin. Es ist kaum etwas Neues, was diese Schrift enthält. Denn alle ihre Kraftgedanken und Kraftworte sind bereits antizipiert in dem Sturm und Drang, der vor wenigen Jahren die Schule zum Spielplatz erwählt hatte. Zunächst schildert der Verfasser unsere heutige Schule, die „in ihrer Organisation garnicht mehr in unsere Zeit hineinpasse, vielmehr als ein planloses Konglomerat aller mög⸗ lichen Prinzipien erscheine und völlig abgewirthschaftet habe.“ Auf dieses Krankheitsbild läßt der Verfasser die Therapie folgen, die darin bestehen soll, daß jeder Zögling drei Schulen unentgeltlich durchzumachen habe: die Grund⸗, die Erweiterungs⸗ und die Abschlußschule, selbst⸗ verständlich unter möglichst geringer Belastung. Dann werde jeder soweit sein, daß er in dem von ihm erwählten Berufe den Kampf ums Dasein mit Erfolg aufnehmen könne, und damit werde die Zu⸗ kunft des Menschengeschlechts gesichert sein.

Dichtkunst. Von der neuen (5.) Ausgabe der sämmtlichen Werke Grill⸗

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8 S1 gart veranstaltet, liegt jetzt die Hälfte vor. Die seit der letzten B⸗ sprechung neu erschienenen Hefte 13 bis 20 bringen vier üe zum Abschluß, und zwar enthält der siebente Band das Trauerspieh „Des Meeres und der Liebe Wellen“, das dramatische Märchen Der Traum ein Leben“, sowie die dreiaktige romantische Oper „Melusina“ welche Konradin Kreutzer in Musik gesetzt hat. In einem Anhanz wird ferner der unvollendete Entwu zu einem Kinderballer nach dem gleichen Stoff mitgetheilt. Sehr dankenswerth ist es * aus der 1. Auflage jetzt die dramaturgisch werthvollen Nachwort⸗ Heinrich Laube’s den einzelnen Werken wieder angehängt sind. Aus dem Nachwort zu „Der Traum ein Leben“ In. sich, daß dem Dichter eine Erzählung „Le blanc et le noir“ (Der gute und * böse Genius) von Voltaire den Stoff zu diesem Drama geboten hat. In dem 8. Band findet man das Lustspiel „Weh dem, der lügt“ das Trauerspiel „Libussa“ und das dramatische Fragment „Esther⸗ Der 9. Band enthält die Trauerspiele „Ein Bruderzwist in Habs. burg“ und „Die Jüdin von Toledo“. Beigegeben sind die ältere Fassung der 2. Scene des 1. Aktes und der ursprüngliche Plan zu letzterem Stück. Mit Band 10 beginnen die Dramen aus dem Nachlaß Grillparzer's. Zunächst werden mitgetheilt das Trauerspiel „Blanka von Kastilien“, sowie die einaktigen Stücke „Die Schreib. feder“ und „Wer ist schuldig?“. Die sorgfältige Durchsicht, welche August Sauer, einer der tüchtigsten Grillparzerkenner der Gegenwart, den Werken des Dichters hat zu theil werden lassen, bürgt für eine durchaus korrekte Edition. In 40 Lieferungen 80 ₰) oder 20 Bänden soll dieselbe vollständig vorliegen. e8 8 Reisebücher.

Illustrierte Europäische Wanderbilder. (Verlag Artistisches Institut Orell Füßli in Zürich.) Nr. 235: „Nach und durch Ungarn“, X. Bändchen: Das ungarische Bahnnez der K. K. priv. Südbahngesellschaft, von Edmun Steinacker. (Mit 16 Illustrationen und einer Karte, Pr 50 ₰.) Dieses neueste Bändchen des Wanderbildercyelus a Ungarn schildert in Wort und Bild die Gegend um den Plattensee den Neusiedlersee, die Ausläufer der Alpen sowie das Waldgebiet zwischen Save und Drau. Die interessanten Städte wie Stuhl⸗

eißenburg, Steinamanger, Agram, die Badeorte und Schlösser, die auf dem weiten Gebiet des Bahnnetzes zerstreut sind, bezeuge einerseits die alte Kultur des Landes, andererseits aber auch das Vorhandensein aller Bedingungen für ein behagliches modernes Leben Besonders bemerkenswerth ist der Abschnitt über das Plattenseebad Siofok, welches, erst seit kurzem in Aufnahme gekommen, sich immer komfortabler gestaltet und von den Bewohnern Buda⸗Pesths in jedem Jahre mehr frequentiert wird, sodaß es mit dem älteren Balaton⸗ Füred bereits rivalisiert. NIr. 236/37: „St. Moritz⸗Bad“. Von Pfarrer Camill Hoffmann. (Mit 15 Illustrationen von J. Weber und einer Karte Pr. 1 ℳ) In diesem Doppelheft wird in der originellen Form von Briefen und Plaudereien eine eingehende Beschreibung des welt⸗ berühmten Kurorts dargeboten. Lebhaft und anschaulich findet der Leser in dem Büchlein das herrliche rätische Hochthal und das Leben und Treiben während der Kursaison dargestellt, sodaß es ihm guter Führer sein und ihm durch die trefflichen Illustrationen, wenn er wieder zu Hause ist, zur freundlichen Erinnerung dienen wird.

Handel und Gewerbe.

gdeburg, 19. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker, exkl., von 92 % —, neue —. Kornzucker exkl., 88 % Rendement —,—, neue —,—, Nachprodukte exkl., 75 9% Rendement 7,00 7,60 Geschäftslos. Brotraffinade I 22,75 23,00. Brotraffinade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß —. Gen. Melis I mit Faß 22,12 ½ 22,50. Ruhig. Rohzucker I. Produk Transito f. a. B. Hamburg pr. August 9,57 ½ Gd., 9,60 Br., pr. September 9,65 bez. und Br., pr. Oktober⸗Dezember 9,97 ½ bez 10,00 Br., pr. Januar⸗März 10,25 bez., 10,27 ½ Br. Flau.

Leipzig, 19. August. (W. T. B.) Kammzug⸗Termirn handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,20 ℳ, n. September 3,22 ½ ℳ, pr. Oktober 3,22 ½ ℳ, pr. November 3,25 pr. Dezember 3,25 ℳ, pr. Januar 3,25 ℳ, pe gebees. 3,27 ½ ℳ, pr. März 3,30 ℳ, pr. April 3,30 ℳ, pr. ai 3,30 ℳ, pr. Juni 3,32 ½ ℳ, pr. Juli —. Umsatz 95 000 kg. Behauptet.

Bremen, 19. August. (W. T. 89 Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Breme Petroleum⸗Börse.) Fest. Loko 6,20 Br. Baumwolle. Stetig Upland middl. loko 37 ₰. Schmalz. Fest. Wilcox 33 ¾ 2₰, Armour sbhield 33 t ₰, Cudahy 34 ¼ ₰, Fairbanks 28 Speck. Fest. Short clear middling loko 31. Taback. Umsat 70 Seronen Carmen, 332 Packen St. Felix.

„Hamburg, 19. August. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. September 75 ¼, pr. Dezember 74, pr. März 73, pr. Mai 72 ⁄. Matt. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker 1. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. August 9,55, pr. Oktober 9,85, per Dezember 10,02 ½, pr. März 10,32 ½. Matt.

London, 19. August. (W. T. B.) An der Küste 8 Weizen⸗ ladungen angeboten.

96 % Javazucker 12 träge, Rüben⸗Rohzucker loko träge. Chile⸗Kupfer 46 ⅞, pr. 3 Monat 47 ⁄16.

Glasgow, 19. August. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 8222 Tons gegen 1552 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Bradford, 19. August. (W. T. B.) Wolle anziehend, guter Begehr für Export. Merino Croßbreds thätig. Garnspinner und Stofffabrikanten beschäftigt.

Genua, 19. August. (W. T. B.) Mehrere Angestellte des Bankhauses Fratelli Bingen, zwei Makler und ein Kaufmann, die der Mitschuld an dem Fallissement Bingen beschuldigt werden, sind verhaftet worden.

„New⸗ York, 19. August. (W. T. B.) Die Börse eröffnete mit etwas niedrigeren Kursen und verlief durchweg schwach. Der Schluß war träge. Der Umsatz der Aktien betrug 310 000 Stück.

Weizen anfangs ruhig, ging auf Verkäufe für auswärtige Rech⸗

nung im Preise zurück, dann trat auf Abnahme der Zufuhren, welche auf der Ozeanfahrt begriffen sind, sowie auf Abnahme der Visible Supply lebhafte Reaktion ein. Schließlich verursachten matte Kabel⸗ meldungen wiederum ein Sinken der Preise. Schluß schwach. Mais einige Zeit nach Eröffnung fallend, da der sehr nothwendige Regen jetzt eingetreten ist, dann lebhafte Reaktion auf Deckungen der Baissiers, später wieder fallend entsprechend der Mattigkeit in den Weizenmärkten. Wagrenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 79/16, do. do in New⸗Orleans 7 ½, Petroleum Stand. white in New⸗York 7,10, do. do. in Philadelphia 7,05, do. rohes (in Cases) —, do. Pire line Certific. pr. Juli 126 nom., Schmalz Western steam 6,50, de. Rohe u. Brothers 6,80, Mais per August —, do. per September 44 . do. per Oktober 43 ½⅛, Rother Winterweizen 71 ¼, Weizen per Auguft 69 ½, do. per September 70, do. pr. Oktb. 70 ½, do. per Dezember 7Ii, Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 ½, de. Rio Nr. 7 per September 15,30, do. do. per November 15,20, Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,85, Zucker 215/16, Kupfer 12,25.

Vifible Supplvyv an Weizen 36 893 000 Bufhels, do. an Mais 4 293 000 Busbels. 1

Chicago, 19. August. (W. T. B.) Weizen fallend während des ganzen Börsenverlaufs auf schwache Kabelmeldungen, reichliche Verkäufe, sowie infolge bedeutender Exporte aus Rußland und auf Ankünfte im Nordwesten. Mais einige Zeit nach Eröffnung stei⸗ gend, später Reaktion und fallend auf große Verkäufe und Verkaufs⸗ ordres. Schluß träge.

Weizen pr. August 64 ¼, pr. Dezember 67 ½. Mais pr. August 39. Schmalz pr. August 6,17 ½, pr. Oktober 6,25. Speck short clear nomin. Pork pr. August 10,00.

durch beendet wurde, S2 von den 22 unter Kontraktbruch ausständig gewordenen Webern 17 dauernd abgelegt und durch andere ersetzt

parzer's, welche die Cotta'sche Buchhandlung (Nachfolger) in Stutt⸗

zum Deutschen Reichs⸗Anze

iger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

IAnen

Berlin, Dienstag, den 20. August

Die sechste tversammlung der Internationalen kriminalistischen Vereinigung zu Linz a. d. Donau.

Vom 11. bis 15. August hat zu Linz a. d. Donau die sechste Hauptversammlung der Internationalen kriminalistischen Vereinigung

Fottgefunden. Den Vorsitz führten der Reihe nach: Professor

Seveillé (Paris), Minister a. D., Professor Vesnitsch (Belgrad), Hrofessor Bennecke (Breslau) und Excellenz Foinitzki, Generalanwalt und Professor (St. Petersburg). Als Vertreter des am Erscheinen verhinderten österreichischen Justiz⸗Ministers wohnte den Sitzungen Ninisterial⸗Rath Dr. Ritter von Holzknecht bei, welcher die Ver⸗ sammlung mit herzlichen Worten begrüßte; er Fing soweit, zu zehaupten, daß der Inhalt des Programms der Vereinigung heut um geistigen Gemeingut der Gebildeten aller Kulturnationen ge⸗ vorden sei, und erkannte im übrigen an, daß derselbe bereits ine Reihe von Erfolgen der Theorie zu verzeichnen und Axiome zufgestellt habe, welchen sich kein Gesetzgeber mehr zu entziehen ver⸗ möge. Zu Vize⸗Präsidenten des Kongresses wurden außer den bereits Genannten gewählt; Häradshöfding Uppstroem für Schweden, Professor von Sury für die Schweiz, Professor Tanovibeano für Rumänien und Professor Silovis für Kroatien, als Schriftführer Gerichts⸗Assessor Dr. Rosenfeld (Halle a. d. Saale), Adjunkt Dr. Ritter von Zepharovich (Linz) und Advokat Brediceanu (Lugos in Ungarn).

Die nach der Geschäftsordnung erforderlichen Abstimmungen er⸗ gaben Wiederwahl des geschäftsfübrenden Ausschusses, bestehend aus den Professoren Prins (Brüssel), van Hamel (Amsterdam) und von Liszt (Halle a. d. Saale), während als Erster Vorsitzender an Stelle des Professors Léveillé (Paris) der Senats⸗Präsident des Obersten Gerichtshofes zu Wien Gandolf Graf Kuenburg gewählt wurde. Ferner wurde auf Antrag des Professors Frank (Gießen) nach längerer Debatte, an welcher sich die Professoren von Liszt, Bennecke und Lendner (Innsbruck) betheiligten, beschlossen, die Satzungen der Vereinigung umzuarbeiten. Hierbei soll namentlich der viel an⸗ gefeindete Art. 2 entfernt werden, welcher oft als eine dogmatische Norm aufgefaßt worden ist, während er nur ein Arbeitsprogramm sein will; an seine Stelle soll eine möglichst allgemein gehaltene Be⸗ stimmung treten, welche etwa sagt, daß die Vereinigung es als ihre Aufgabe betrachtet, die Ursachen des Verbrechens zu erforschen und Mittel zur Bekämpfung desselben aufzusuchen. Ferner soll eine engere Verbindung, als sie bisher bestand, zwischen der Vereinigung und ihren Landesgruppen hergestellt werden.

Vor Eintritt in die Tagesordnung nahm Prof. v. Swy (Basel) das Wort, um in einer längeren Darlegung, welche er durch das Vorzeigen von Meßinstrumenten noch klarer zu machen suchte, das Bertillon’'sche Verfahren und die Bedeutung des anthropometrischen Signalements darzulegen. Das Wesen desselben besteht bekanntlich darin, daß von jedem Verbrecher neun verschiedene Körpermaße genommen und die bierüber ausgefüllten Karten nebst der Photographie des Verbrechers in zwei Exemplaren aufbewahrt werden: einmal geordnet nach dem Namen des Bestraften, das andere Mal nach den Körpermaßen.

Diejes System Bertillon ist bereits in Frankreich, Belgien, Rumänien, mebreren schweizer Kantonen und einem Theile von Rußland, sowie in Tunis, Englisch⸗Indien, den Vereinigten Staaten und fast in ganz Std⸗Amerika durchgeführt. v. Swy glaubt, daß man schließlich zu einem großen internationalen Bureau kommen wird, in welchem die

sonalkarten aller Verbrecher der Welt liegen werden, da sich kein Staat der Anwendung des Sostems Bertillon auf die Dauer entziehen könne; denn dieses ist das einzige Mittel, jeden Verbrecher mit Sicherheit wiederzuerkennen und betreffs jedes Unbekannten, sobald derselbe einmal gemessen, also einmal in seinem Leben vorbestraft ist, den Namen, die Vorstrafen und die sonstigen wissenswerthen That⸗ sachen hinsichtlich seiner Identität zu erfabren. 3

Von der Tagesordnung wurde zuerst die Frage nach der berufs⸗ mäßigen Agsbildung der praktischen Kriminalisten erledigt. Landes⸗ gerichts⸗Ralh Groß (Graz), General⸗Anwalt Foinitzki (St. Petersburg) und Bohus P. Lepak (Gitschin) hatten Gutachten eingereicht; die beiden ersten referierten in der Versammlung. Groß hat neuerdings dieser Angelegenheit durch Aufstellung des Begriffes der Kriminalistik eine

is dahin nur wenig beachtete Seite abgewonnen. Er will, daß die Studenten, unbeschadet des eigentlichen Rechtsstudiums, in das Straf⸗ recht auch dadurch eingeführt werden, daß sie die Realien des Faches beachten und kennen lernen. Aus einem Kriminal⸗Museum sollen ihnen die dort gesammelten Gegenstände vorgelegt und erklärt werden; wenn der Mediziner am Präparat, am lebenden Körper, am Leichnam lernt, soll der Kriminalist nicht auf das leere Wort allein angewiesen sein. Denn die Mißgriffe in Strafprozessen sind gemeinhin weniger durch Verkennung von Rechtsbegriffen als dadurch verursacht, daß Spuren des Verbrechens nicht entdeckt, Worte der Gaunersprache nicht ver⸗ standen, Mittel der Hilfswissenschaften garnicht oder falsch benutzt worden sind. Deshalb soll an den Universitäten Kriminalistik gelehrt werden; dies verträgt sich sehr wohl mit dem Geiste derselben, da die Lehrmittel allerdings zwar praktisch, ihre Systematisierung und Ver⸗ werthung und die Lehrmethode aber theoretisch und wissenschaftlich sein würden. Groß denkt sich den Rahmen der Kriminalistik folgender⸗ maßen gesteckt: Lehre über den Strafrichter selbst und seine Aufgabe; gerichtliche Psychologie; Lehre über die Verwendung des Sach⸗ erständigen; gerichtlicher Augenschein; Darlegung der Gaunerpraktiken, der Gaunersprache, des Wesens der Zigeuner; strafrechtliche Bedeutung des Aberglaubens; Waffenlehre: Fertigkeiten des Untersuchungsrichters wie Skizzieren, Kroquieren, Abformen, Abklatschen u. s. w.; Behandlung, Sicherung und Verwahrung von Spuren des Verbrechens; Entzifferungs⸗ kunde; Anweisung über das Vorgehen bei den einzelnen Strafthaten. Foinitzti befindet sich zu Groß im Gegensate. Die Kriminalistik würde einfach ein Studium des Lebens selbst in allen seinen Er⸗ scheinungen sein müssen, wenn fie ihren Inhalt erfüllen wollte. Niemand vermöchte sie zu lehren. Ihr Unterricht würde aber auch zwecklos sein. Auf den russischen Hochschulen hat man schon mit der gerichtlichen Medizin und Psvchiatrie so schlechte Erfahrungen gemacht, daß man diese Wissenszweige aus der Reibe der obligatorischen Fächer und der Prüfungsgegenstände wieder gestrichen hat, da die Studenten ihre Zeit damit verbrachten, ohne ernstliche Kenntnisse zu erwerben. Dennoch erkennt Foinitzki an, daß die jetzige Vorbildung der Kriminalisten unzulänglich, und daß es ebensowohl geboten ist, von den bestehenden Lehrstühlen aus oder in besonderen Seminaren für bessere Kenntniß der Realien des Strafrechts zu sorgen, wie andererseits dafür, daß der erkennende Richter durch den Untersuchungs⸗ richter in den Stand gesetzt wird, den äußeren Hergang beim Ver⸗ brechen durch Photographien, Modelle u. s. w., getreu vem wirklich Geschehenen, sich anschaulich zu machen. Lepak verlangt, daß der Jurist ebenso einen Befähigungsnachweis für die Strafrechtspraxis wie der Mediziner für die ärztliche beibringen müsse, und erwartet eine Individualisierung der Strafrechtspflege durch ortsansässige Richter, welche ohne Versetzung im Range und Gehalte aufsteigen, sowie eine wissenschaftliche Ausbildung und einen in Fachprüfungen zu er⸗ mittelnden Befähigungsnachweis der höheren Strafanstaltsbeamten.

Die Debatte, an welcher sich Hof⸗ und Gerichts⸗Advokat Dr. Be⸗ nedikt (Wien), Prof. Bennecke (Breslau), Landesgerichts⸗Rath Brunner 8 Landgerichts⸗Rath Dr. Felisch (Berlin), Prof. Hiller (Czer⸗ nowitz), Prof. Lendner (Innsbruck), Bezirks⸗Pbysikus Dr. Leppmann Berlin), Prof. Léveille (Paris), Prof. von Liszt (Halle a. Saale), rof. Rosenblatt (Krakau), Prof. Silovié (Agram) und Härondshöfding

ppstroem (Stockholm) betheiligten, ergab, daß man mit wenigen

S

zeugt ist. Auseinander gi die Unterwe

wissen; noch Andere jedoch durch praktische

sich damit zugleich ein badischem Muster verbin Feld geführt, daß die S

Universitäten nur zum

kunde darunter verstande verlangt, daß nur die P

berufen werden dürften. Uebergangszeit auch für

eingereicht. Der erste v

über folgende Zusamm Versammlung angenom Damit die Krimina

durch fakultative Kurse die praktischen Juristen

auf die beste Art des S

werden kann. Es m

an den einzelnen Verbr

vornehmen. Als erste worden, weil deren Zah andererseits nicht allzu Forschung geeignet ist.

lang behandelt haben,

mit einem sogenannten

bestimmung nicht ausge

Rouéthum und den

gebnisse mit, welche von 27 Fällen in

ziehung zur That ist Beobachtung des Kinde widmen.

machten einige Redner

Zeit der That gelebt h dasselbe vom Hof⸗ und

vom Reichsanwalt Dr.

a. S.). Ersterer geht

der Hauptnachdruck zu

Erfolg seiner That ein

Ausnahmen von der Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer Vermehrung der Kenntnisse des Kriminalisten im Sinne der Groß'schen Vor⸗ schläge sowie von der Unbaltbarkeit des derzeitigen Zustandes über⸗

ngen die Meinungen nur darüber, zu welchem isung⸗ der Kriminalisten einzutreten habe.

inzelne hielten an der Zeit des Studiums fest; Andere wollten zwar auch Lehrkräfte der Universität beranziehen, den Unterricht jedoch an die jungen Praktiker wäbrend ihres Vorbereitungsedienstes ertheilt

wünschten Belehrung derselben Gruppe, Juristen; endlich wurde der Standpunkt

vertreten, daß sich die Zeit nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes am meisten empfehle. Ueberwiegend war man der Anschauung, daß

praktischer Dienst im Gefängnißwesen nach den ließe. Gegen die Universitäten wurde ins tudenten noch nicht genügend reif für einen

derartigen Unterricht sein und das Gelernte bis zur Anwendung in der Praxis wieder vergessen würden, daß eine weitere Häufung des Lehrstoffes nicht angezeigt und, falls die Kriminalistik nicht zum Prüfungsgegenstande gemacht würde, nutzlos sein würde, und daß die

selbständigen Denken erziehen und mit den

grundlegenden Thatsachen bekannt machen, nicht aber einen großen Wissensballast mit auf den Lebensweg geben sollten. Von der Mehr⸗ zahl der Redner wurde hervorgehoben, daß Groß den Kreis für die Kriminalistik zu weit gesteckt habe. Man wollte nur die Lehre von dem Leben und den Kniffen der Verbrecherwelt und von den Mitteln, welche zur Aufdeckung derselben führen, theilweise auch die Gefängniß⸗

n wissen. Von verschiedenen Seiten wurde ersonen, welche praktische Kurse in der Krimi⸗

nalistik und Gefängnißkunde durchgemacht haben, zu gewissen Stellen

Man wünschte, daß solche Kurse in der Kriminalisten, welche sich bereits im Amte

befinden, eingerichtet werden. 4 v““ b Zur Abstimmung waren Anträge von Lévpeillé, Liszt und Felisch

2

erbreitete sich eingehend über die ganze Frage;

2.

der zweite betonte den Unterricht auf der Universität, der dritte wollte denselben erst an Praktiker, welche den Vorbereitungsdienst beendet haben, ertheilt sehen. Die drei Antragsteller einigten sich schließlich

enfaffung ihrer Meinungen, welche von der nen wurde: listen besser ausgebildet, insbesondere für ihren

praktischen Beruf besser vorbereitet werden, erscheint es wünschens⸗

werth, daß sie nicht bloß mit dem Text der Strafgesetze vertraut

gemacht werden. Es empfiehlt 12 „ihnen, sei es auf der Universität

für die Studenten, sei es durch besondere, für bestimmte Kurse, ausgedehntere und gründ⸗

lichere Kenntnisse beizubringen, die sich hauptsächlich auf die allgemeinen ÜUrsachen des Verbrechens, auf die Eigenart der Verbrecherwelt und

trafvollzugs zu erstrecken hätten. Der geschäfts⸗

führende Ausschuß wird beauftragt, über die Einrichtungen des kriminalistischen Unterrichts in den verschiedenen Staaten und über die Mittel zu ihrer Vervollkommnung Bericht zu erstatten. 4 Ueber den zweiten Berathungsgegenstand: den Lustmord, anthro⸗ pologisch und soziologisch untersucht, lag kein gedrucktes Gutachten vor. Bezirks⸗Physikus Dr. Leppmann (Berlin) erstattete in der Sitzung einen Bericht, der hier begreiflicherweise nicht vollständig wiedergegeben

die Hervorhebung folgender allgemeiner

Punkte genügen. Die Internationale kriminalistische Vereinigung hat wiederholt gefordert, daß man das Verbrechen zwar juristisch klassifizieren, bei begangener That aber vor allem den Verbrecher selbst studieren solle. Andererseits verwirft sie den Lombroso'schen Standpunkt. Sie muß daber zur Erfüllung ihres Programms selbst eingehende Studien

echerklassen zur Erforschung von deren Eigenart Klasse ist die der Lustmörder herausgegriffen l jetzt häufiger als früher vorzukommen scheint, schwer übersehbar und zur internationalen Die naheliegende Gefahr, daß das Patho⸗

logische in den Vordergrund gedrängt würde, vermied Leppmann voll⸗ ständig; er tadelte es geradezu, daß diejenigen, welche die Frage bis⸗

2

zu einseitig es so dargestellt haben, als sei

dieses Verbrechen eine nur von Geisteskranken verübte That. Dies ist allerdings öfters der Fall, und häufiger hat man es auch im Thäter

gemindert Zurechnungsfähigen zu thun. Den⸗

noch ist bei letzterem und bei dem Rest der Fälle die freie Willens⸗

schlossen. Leppmann legte dar, in welchen hier

nicht aufzählbaren Umständen die Wurzeln dieser gemeingefährlichen Schandthaten zu suchen seien; er

berührte hierbei auch das allgemeinen Niedergang der Sittlichkeit.

Er desinierte den Begriff des Lustmordes und theilte die Er⸗

eine von ihm vorgenommene Untersuchung anthropologischer und soziologischer Hinsicht

gehabt hat. Ein Theil der Lustmörder hat sich schon im Vorleben

8

ngewöhnlich benommen, während die übrigen die Lebensweise normaler Menschen geführt haben. Die Trunkenheit spielt eine große Rolle. Verschiedene Begehungsarten der That wiederholen sich auffallend in den verschiedensten Ländern; ebenso die Ausreden vor Gericht. Wahr⸗ heitswidrige Selbstbeschuldigungen geistig schwacher Personen treten

außerordentlich häufig nach solchen unermittelt gebliebenen Fällen auf, welche in der Presse eingehender besprochen worden. Nicht ohne Be⸗

der Aberglaube. Besondere Sorgfalt ist der s in der Uebergangszeit zum Jünglingsalter zu

Eine eigentliche Debatte knüpfte sich an den Vortrag nicht, nur

wenige ergänzende Bemerkungen. Es wurde

beschlossen, einen von Leppmann bereits aufgestellten Fragebogen durch eine Kommission vervollständigen zu lassen und dann diesen Frage⸗ bogen an die Mitglieder der Vereinigung, an die Vorsteher von Strafanstalten und Irrenhäusern, an die einiste Staatsanwaltschaften mit der Bitte um weitere Mittheilungen zu versenden. Dr. Leppmann wird das eingehende Material verarbeiten und einer späteren Versammlung Bericht erstatten. oesandesfe Werth wird bei der Umfrage auf die gesellschaftlichen Ver

elegt werden, unter welchen der Thäter groß geworden ist und zur

Justiz⸗Ministerien und

ältnisse

at.

Der Einfluß der neueren strafrechtlichen Anschauungen auf die gesetzgeberische Behandlung des Versuchs und der Theilnahme war das Thema, welchem man sich demnächst zuwendete. Begutachtet war

Gerichtsadvokaten Dr. Nicoladoni (Linz) und Getz (Christiania); doch hatte letzterer sich im

wesentlichen auf die Lehre von der Theilnahme beschränkt. Referenten waren Nicoladoni und für Getz Gerichts⸗Assessor Dr. Rosenfeld (Halle

davon aus, daß die rechtserheblichen Handlungen

des Menschen nicht etwas ein für alle Mal Gegebenes sind, sondern etwas durch den Charakter des Handelnden und seine Umgebung Bestimmbares und Bestimmtes. Insoweit sie die Lebensbedingungen der Gesellschaft stören, werden sie vom Strafgesetz, welches dem Zweck des Rechtsgüterschutzes dient, unter Strafe gestellt. Der ver⸗

brecherische Wille ist die eine psychische Seite der Handlung, welche durch den Charakter des Handelnden ihre Färbung erhält; auf sie ist

legen. In der Lehre vom Versuch kommt die

andere, physische, materielle Seite der Handlung nur in so weit in Be⸗ tracht, als dadurch die psychische eine Erklärung finden kann. Hat der Thäter alles gethan, was nach seiner Vorstellung nöthig war, um den

treten zu lassen, und ist letzterer nur durch

außerhalb seines Willens liegende Ursachen unterblieben, so liegt eine Versuchshandlung vor, welche dieselbe Strafe erheischt wie das vollendete Verbrechen; ebenso wenn sonst aus der Persönlichkeit des Thäters oder den Umständen, unter welchen die Handlung geschah, geschlossen werden muß, daß der Thäter die nöthige Willensenergie zur Ausführung besaß und von dieser nur durch seinerseits nicht ab⸗ wendbare Umstände abgehalten worden ist. Darnach ist auch der Versuch mit untauglichen Mitteln und an untauglichen Objekten mit voller Strenge des Gesetzes zu ahnden. Die Theilnahme ist nicht als Mitschuld des Thäters zu bestrafen, da Thäter und Theilnehmer nicht denselben Vorsatz haben. Der Theilnehmer ist strafbar, weil er durch seine Handlung die Rechtsordnung nach der Hinsicht gefährdet hat, daß er mir individuell verbrecherischem Willen bei deren Gefährdung durch einen Anderen mitgewirkt hat. Jede vorsätzliche Anstiftung und Bei⸗ hilfe ist eine selbständige, den allgemeinen Bestimmungen über Ver⸗ brechen unterliegende Strafthat. Demnach giebt es auch einen straf⸗ baren Versuch der Theilnahme, Theilnahme an der Theil⸗ nahme u. s. w. Die That des Thäters ist für die Thatbestandsfrage vollkommen gleichgültig und kann nur für Ort und Ausmaß der Strafe des Theilnehmers von Bedeutung sein. Getz will jeden Unterschied zwischen Thäterschaft und Theilnahme fallen lassen. Daß sich in den geltenden Gesetzbüchern Bestimmungen über die ““ finden, leitet er aus drei Ursachen her: aus redaktioneller Bequemlichkeit; aus dem Wunsche, denjenigen Straf⸗ milderung angedeihen zu lassen, welche sich an dem verbrecherischen Thun nur in geringerem Maße betheiligt haben; endlich aus dem Verlangen, Strafbarkeit über den Rahmen hinaus eintreten zu lassen, welcher durch den sonst geforderten Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg geboren ist. Alle drei Gründe erscheinen Getz verfehlt. Unterscheidungsmerkmale zwischen Thäterschaft und Beihilfe lassen sich nach ihm nicht aufstellen. Es ist im speziellen Theil des Strafgesetzbuchs bei jedem einzelnen Delikt zu bestimmen, ob un inwieweit auch die mittelbare Thäterschaft mit Strafe belegt werden soll. Der neue norwegische Entwurf verfährt demgemäß. Das meta⸗ physische Willensproblem hat mit dem Kausalitätsgesetz nichts zu thun und ist in die ganze Frage nur künstlich hineingezogen worden; denn für unbeeinflußbar halten den menschlichen Willen weder die In⸗ deterministen, noch die Deterministen. 1 Ueber den letzteren Punkt berrschte eine erfreuliche Ueberein⸗ stimmung in der Versammlung. Es kam zu keiner unfruchtbaren Er⸗ örterung über die Willensfreiheit; man behielt vielmehr die praktischen Ziele im Auge. Das Wort ergriffen Hof⸗ und Gerichtsadvokat Dr. Benedikt (Wien), Professor Bennecke (Breslau), Generalanwalt Foinitzki (St. Petersburg), Professor Frank (Gießen), Professor (Czernowitz), Staatsanwalt Hoegl (Graz), Professor Lendner (Inns⸗ bruck) und Professor von Liszt (Halle a. S.). Gegen Nicoladoni wurde geltend gemacht, daß seine Auffassung zu außerordentlich vielen Bestrafungen von zur Zeit straflosen Handlungen führen müsse, und daß das den Grundanschauungen der Vereinigung widersprechen würde, welche nur da Rechtsgüterschutz eintreten lasse, wo sich ein Bedürfniß bierfür zeige. Die Frage müsse nicht nach einseitig vorher gefaßten Meinungen, sondern je nach den Bedürfnissen des realen Lebens ge⸗ regelt werden. Noch einen anderen Standpunkt als die beiden Re⸗ ferenten nahm von Liszt ein. Auch er will die ganze jetzige Lehre von der Theilnahme streichen. Man soll nicht wegen Theilnahme an der That eines Anderen, sondern ein jeder lediglich wegen dessen bestraft werden, was er selbst gethan hat. Man muß die jetzigen heilnehmer unter dem Gesichtspunkt der intellektuellen Thäterschaft betrachten, den An⸗ stifter unter dem der Herbeiführung des Erfolges, sodaß Anstiftung jum Morde einfach Mord ist. Bemerkenswertherweise wurde von zwei verschiedenen Seiten gewarnt, ein besonderes Verdienst in dieser Frage für die Kriminalistische Vereinigung in Anspruch nehmen zu wollen. Einmal seien die gemachten Ausführungen keineswegs neu; und sodann bedürfe es nicht der Zugehörigkeit zu der modernen Rich⸗ tung, um die Unzuträglichkeiten der aus der geltenden Lehre sich er⸗ gebenden letzten Folgerungen einzusehen und abzustellen. Eine Ab⸗ stimmung darüber, welcher der verschiedenen vorgetragenen Meinungen die Versammlung beitreten wolle, fand nicht statt. Man erachtete es für ausreichend, daß die verschiedenen Auffassungen vorgetragen und begründet worden. 8 1“ Der letzte Punkt der Tagezordnung war nachstehender: Ist eine Erweiterung des summarischen Strafperfahrens mit der Unterscheidung von Rückfälligen und Erstlingsverbrechern verträglich? Hierzu waren ein Gutachten von Professor Gargon (Lille) und Thesen von Landrichter Dr. Aschrott (Berlin) eingereicht worden. Gargon behandelt aus⸗ schließlich das geltende französische Recht. Bei den dortigen Ein⸗ richtungen, namentlich des Strafregisters und der Bertillonage, erklärte er es für durchaus angängig, auch im summarischen Verfahren die Vorstrafen des Angeklagten in denkbar kürzester Zeit festzustellen, so daß nach dieser Richtung kein Bedenken gegen die Erweiterung des summarischen Verfahrens vorzubringen sei. Dasselbe versage aber in allen Fällen, in welchen die ganze Fährung des Vorlebens des An⸗ geklagten ermittelt wurde, ein psycho ogisches Studium seiner Person erfolgen müsse, insbesondere also bei den schweren Strafthaten. Aschrott empfahl eine Ausdehnung des summarischen Verfahrens, die übrigens mit dem Prinzip der Unterscheidung zwischen Rückfälligen und erstmals Bestraften an sich nicht im Widerspruch stehe, jedoch mit ewissen Einschränkungen. Beide Referenten waren nicht erschienen. urz vor der Sitzung übernahm es Landgerichts „Rath Dr. Felisch (Berlin), für sie zu berichten. Dieser erklärte die Frage für nicht spruchreif, vielleicht sogar für nicht gerignet zur internationalen Regelung. Vor allen Dingen stehe der Begriff der summarischen Verfahrens nicht fest. Soviel sich im Augenblick übersehen lasse, kommen vier Arten des summarischen Verfahrens vor, denen allen eine Kürzung des Geschäfts⸗ anges im Interesse möglichster Beschleunigung desfelben eigen sei. Erster Modus: der Angeklagte wird garnicht gehört; so beim Strafbefehl, und was dem gleich seeht, im deutschen Rechte, beim Strafauftrage des öfter⸗ reichischen Rechtes. Dieses Verfahren sollte auf mehr Fälle angewendet werden, als es heut geschieht. Zweiter Fall: Der Ansetlagte wird gehört, aber nicht seinem ordentlichen Richter unter tellt; so in Deutschland, falls ohne Schöffen verhandelt wird, in England bei der summary conviction, wo die Mitwirkung der Jury wegfällt. Dritter Fall: Der Angeklagte wird zwar vor den ordentlichen Richter gebracht, genießt aber gewisse Garantien des Verfahrens nicht; so beim We⸗ fall der Voruntersuchung und dem Verfahren im flagrant délit nach französischem Rechte. Endlich: es treten andere Straffolgen als die normalen ein; so bei der Unterbringung der Jugendlichen im Wege der summary conviction. Es muß ferner in jedem Fall vor der Hauptverhandlung ermittelt werden, ob man es überhaupt mit einem Rückfälligen zu thun hat. Die weitere Frage, ob derselbe auch ein Gewohnheits⸗ oder gewerbsmäßiger Verbrecher ist, wird sich in dieser kurzen rist kaum lösen lassen. Was dann den Kreis derjenigen Strafsachen anlangt, welche ein summarisches Verfahren vertragen, so scheiden politische und Preßdelikte aus; auch Schwurgerichtssachen wird der Gesepgeber nicht summarisch behandelt wissen wollen. Andererseits eignen sich aber auch die Uebertretungen nicht ohne weiteres für eine summarische Erledigung. Gewisse Garantien werden dem Angeklagten in erhöhtem Maße geboten werden müssen; so erkennt das französische Recht an, daß dem Ange⸗ klagten von Amtswegen ein Vertheidiger gestellt werden muß. Von den vielen Zweifelsfragen, die auftauchen, sind nothwendig zuerst die⸗ jenige nach der Behandlung der Uebertretungen zu erledigen, deren

Eigenart auch schon b.i anderen von der Vereinigung in Angriff ge⸗