nommenen Ge F bereitet hat. Felisch bean⸗ tragt, die gestellte Hauptfrage vorläufig offen zu lassen und zu ihrer Klärung der nächsten Hauptverhandlung die Vorfrage wegen der Uebertretungen vorzulegen. Diese soll dann sogleich vollständig erörtert werden und zwar nach der Richtung der begrifflichen Begrenzung, der Bestrafung und der Strafverfolgung der Uebertre tungen. Die Ver⸗ einigung schloß sich dem ohne Diskussion an und erhob den gestellten Antrag einstimmig zum Beschluß. Der Schluß des Kongresses geschah unter den üblichen Dankes⸗ worten an Alle, die zu seinem Gelingen beigetragen haben. Die nächste Hauptversammlung soll 1897 abgebalten werden, und zwar voraussichtlich in St. Petersburg. Die österreichischen Mitglieder vereinigten sich in einer besonderen Sitzung und beschlossen die Er⸗ richtung einer eigenen österreichischen Landesgruppe; als provisorischen Vorstand wählten sie Landesgerichts⸗Präsidenten a. D. Derleth, Hof⸗ und Gerichtsadvokaten Dr. Nicoladoni und Adjunkten Ritter von Heebarobe . Daß mit dem Kongreß verschiedene Festlichkeiten ver⸗ unden waren, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Hervorgehoben sei eine Dampferfahrt nach Wilkering a. Donau und ein Ausflug mittels Sonderzugs nach dem Traunfalle und nach Gmunden. Die Aufnahme, welche die Oesterreicher ihren Gästen zu theil werden ließen, war eine überaus herzliche. Man schied unter gegenseitigen aufrichtigen Versicherungen, daß man sich wirklich näher getreten sei, von einander.
Literatur.
Volkswirthschaft.
Städtische Bodenfragen. Vier Abhandlungen Rudolph Eberstadt. Verlag von Carl Heymann in Berlin.
Fragen der inneren Verwaltung sind es, die in diesem Werk be⸗ srrochen werden: in erster Reihe der Nothstand in den Berliner Wohnverhältnissen und seine schlimmen Wirkungen. In der Ueber⸗ zeugung, daß die gegenwärtigen Zustände nicht die Folge vereinzelter Maßregeln, sondern das Resultat eines umfassenden Systems sind, so verwickelt in seiner Anlage, so verschlungen in seinen Wechsel⸗ wirkungen, dg nur eine gesonderte Betrachtung aller betheiligten Foktoren Klarheit darüber zu schaffen vermag, wo der eigentliche Sitz des Uebels zu suchen ist, — betrachtet der Verfasser zunächst die Berliner Wohnverhältnisse nach ihrem Aufbau und nach ihrer Entwickelung und findet dabei als bestimmende Basis der heutigen Gestaltung eine eigenthümliche Erwerbsthäͤtigkeit: die Bodenspekulation. Bevor der Häuserbau beginne, habe der Grund und Boden eine Preishöhe erreicht, die jede weiträumige Bebauung ausschließe und nur eine einzige Form der Wohnungsproduktion zu⸗ lasse: den Bau von „Miethskasernen“. Diesen Zustand geschaffen zu haben, macht der Verfasser der früheren Stadtverwaltung zum Vor⸗ wurf. Die Gestaltung des Bebauungeplans, die völlig in die Hand der Kommunalbehörden gelegt ist, die Anlage der Straßen, die Parzellierung der Grundstücke sei so gehandhabt worden, daß nichts Anderes als Mieths⸗ kasernen habe entstehen können. Es heißt da: „Das Schema des Berliner Bebauungsplans — breite, aber wenig zahlreiche Straßen und unförmig tiefe Grundstücke — erzwingt absolut die Miethskaserne und die Verschiebung der Bevölkerung Se den Püfe und macht die Auf⸗ theilung in Einzelgrundstücke unmöglich. Als accessorische Wirkung tritt hierzu ein Monopolwerth für die so geschaffenen Grundstücke,
von
Grundfläche gesteigert wird, erhöht sich der Preis des Grund und Bodens. Die vertikale Häufung der Wohnungen bewirkt nichts weiter, als eine proportionierte Steigerung der Bodenpreise. Die es veengbag der Bevölkerung bietet somit das erste Mittel, um die künstliche Theuerung des Wohnlandes hervorzubringen. Es kann keine größere Fälschung geben als das Schlagwort: „Die hohen Bodenpreise erzwingen die Berliner Miethskaserne“; das Umgekehrte ist der Fall: „die städtische Konzession auf Mietbskasernen wird in dem bhohen Bodenpreise antizipiert.“ Den Folgen dieses Systems der Mieths⸗ kaserne begegne man auf Schritt und Tritt. In den meisten Fällen übersteige deren Erbauung weit die Kräfte des einzelnen Unter⸗ nehmers. Desbalb sei die Miethskaserne überschuldet bis zu einem Grade, der ernste Gefahren für den Fall einer Krisis in sich berge. Solch überschuldeter Besitz sei dann zur weiteren Ausnutzung für ein bloßes Draufgeld zu haben. Man erwerbe eine Berliner Mieths⸗ kaserne nicht, um Kapital darin anzulegen — das gehöre den Vormännern, den Hypothekengläubigern —, auch nicht, um sie zu bewohnen, nein, um von der Vermiethung der Wohnungen zu leben. Das Eintreten einer gewissen Spezies von „Hausbesitzern“, die so gut wie nichts zahlen, so gut wie nichts leisten und in dem „Hausbesitz“ ein müheloses Gewerbe sähen, erhöhe die Miethen um 16 ¾ %; denn genau so viel sei nöthig, um den nach Abzug aller Zinsen und Unkosten verbleibenden Ueberschuß⸗ zu erzielen. So sehe man denn, wie die Last sich aufbaue, an der die Berliner Bevölkerung weit schwerer trage, als an Steuer⸗ und Militärlast. Bodenspekulanten und jene „Hausbesitzer“ verlangten einen viel höheren Zoll als die Bedürfnisse des Staats; um ihn herauszupressen, habe die Miethskaserne ent⸗ stehen müssen. Die Folgen seien hohe Miethen und minderwerthige Wohnungen, aus denen alle Häuslichkeit verbannt sei, in denen Unbehagen und Unzufriedenheit großgezogen werde. Dem Nach⸗ weis, daß der anerkannte Nothstand im Wohnungswesen nicht hervorgehe aus irgend einer Rechtsordnung und Produktions⸗ weise, nicht die Wirkung natürlicher oder ökonomischer Faktoren sei, sondern seinen Ursprung in einer bestimmten kommunalen Verwaltungspraxis finde, die sich in keiner Weise auf die be⸗ stehenden Grundlagen des Besitzes und des Erwerbes stütze, sondern ihnen geradezu entgegenstrebe, und mit deren Aufhören auch die heutigen Mißstände verschwinden würden, — diesem Nachweis ist dann noch die ganze zweite Abhandlung „Grundsaͤtze der städtischen Bodenpolitik“ gewidmet. Eine dritte handelt von den Aufgaben der an eine Reform des städtischen Woh⸗ nungswesens herantretenden lokalen und allgemeinen Verwaltung und eine vierte Abhandlung von dem Mehrwerth des städtischen Baulandes und der staatlichen Besteuerung desselben, die der Verfasser warm be⸗ fürwortet: „Steuern soll und muß der Grundbesitz zahlen; er zahlt sie aber jetzt, wo es ihm am schwersten wird, in der mit dem Welt⸗ markt kämpfenden Landwirthschaft. Ist es gerecht, daß er gerade da steuerfrei bleibt, wo sein Werth am höchsten ist?“* — Eine in das einzelne gehende Besprechung des Buchs müssen wir uns bei seinem außerordentlich reichen Inhalt versagen. Was die mit Wärme vor⸗ getragenen, interessanten Darlegungen über die Wohnungsfrage an⸗ belangt, so darf man dem Verfasser in seinen Anschauungen über die hohe Wichtigkeit von Bebauungsplan und Bauordnungen beistimmen; die Wirkungen jenes Planes der städtischen Verwaltung im Gegensatz zu derjenigen anderer hier in Betracht kommenden Umstände beurtheilt er jedoch wohl zu einseitig. Zielte die ganze Politik der Verwaltung darauf, nur kleinere Gebäude in größerer Zahl — statt der Mieths⸗ kasernen — zuzulassen, so würde damit wohl manchen, aber gewiß nicht allen Uebelständen abgeholfen, dann kämen nur Neuanlagen in
durch die Reform gar nicht oder doch nicht —2 berührt werden Der leidige Kostenpunkt ist es, von dem zu sagen ist: „hic haeret“¹ Trotzdem oder vielmehr wegen dieser Thatsache sind alle Anregungen und annehmbaren Vorschläge zur Lösung der ebenso wichtigen wie schwierigen Frage, so auch diejenigen des Verfassers, nur mit Freude iu begrüßen.
Die gleiche Beachtung verdient vom Standpunkte des allgemeinen Volkswohls wie der Hygiene eine im Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn zu Braunschweig erschienene Schrift „Die Nothwen⸗ digkeit weiträumiger Bebauung bei Stadterweiterungen und die rechtlichen und technischen Mittel zu ihrer Ausführung.“ Auch sie verfolgt den See die Mißstände der in vielen Großstädten Deutschlands — im Gegensatz zu anderen Ländern namentlich zu England — üblichen dichten Zusammendrängung der Bevölkerung in Miethskasernen, welche die Gesundheit gefährdet, das Familienleben schädigt und den Erwerb von Grundeigenthum für den größten Theil der Einwohner unmöglich macht, vorzugsweise als Folgen der überbandnehmenden Boden⸗ und Bauspekulation klar zu legen und durch Einschränkung dieser Spekulation und Herbeiführung einer weiträumigen Bebauung, sowie durch Beseitigung der diesem Ziel entgegenstehenden Hindernisse wirksame Abbilfe zu schaffen vefentlichen sind es drei, von dem Ober⸗Bürgermeister Adickes (Frankfurt a. M.), dem Geheimen Baurath Hinckeldeyn (Berlin) und dem Baupolizei⸗Inspektor Classen (Hamburg) in der diesjäh⸗ rigen Versammlung des „Deutschen Vereins für öffentliche Gesund⸗ heitspflege“ erstattete Referate, die den Inhalt dieser Schrift bilden und auf Grund deren der Verein einstimmig beschlossen hat, folgende Maßregeln zu empfehlen: 1) Um der übermäßigen Ausnutzung der Grund⸗ stücke durch Errichtung von Hof⸗ und Hintergebäuden entgegenzuwirken, ist — soweit nicht durch beschränkende baupolizeiliche Bestimmungen hinreichende Fürsorge gegen eine derartige Ausnutzung getroffen ist — das zur Anlage von Wohnhausern bestimmte Bauland in Blöcke von solcher Tiefe einzutheilen, daß ohne unverhältnißmäßige Opfer an Baufläche eine genügende Ausnutzung vorzugsweise durch den Bau von Vorderhäusern möglich ist. 2) Die Straßen, welche lediglich zur inneren Auftheilung des Baulandes dienen, ohne einen größeren Ver⸗ kehr aufzunehmen, sind in thunlichst geringer Breite anzulegen. Vielfach ist es hierbei wünschenswerth die Bauflucht hinter die Straßenflucht zurückzulegen, um die Herstellung von Vor⸗ gärten, Rasenflächen und Baumpflanzungen zu ermöglichen. 3) Bei den unter 2) bezeichneten Straßen sind die Pflasterung der Damme und die Befestigung der Fußgängerwege möglichst einfach und billig herzustellen. Bei der Vertheilung der Kosten für den Grunderwerb zu Straßenanlagen, sowie für die Müftenm und Entwässerung der Straßen auf die anliegenden Grundstücke ist, soweit thunlich, die bau⸗ liche Ausnutzung der Grundstücke zu berücksichtigen. 4) Die baupolizei⸗ lichen Anforderungen an Gebäude von geringem Umfang mit wenigen Geschossen sind in Bezug auf Konstruktion, Anlage von Treppen u. dergl. im Gegensatze zu den Vorschriften für große Gebäude thunlichst zu ermäßigen. 5) Ueberall da, wo es die Bodenpreise oder die vorhandene Bebauung noch ausführbar erscheinen lassen, sind baldmöglichst durch baupolizeiliche Vorschriften Beschränkungen in Bezug auf die Aus⸗ nutzung der Bauflächen und in Bezug auf die Bauhöhen zu treffen, damit diese Gelände nicht von der Spekulation für den Bau von Miethskasernen ergriffen werden können, vielmehr der Bau von Häusern mit wenigen Wohnungen möglichst befördert wird und diese in ihrem Bestand dauernd geschützt sind. — Die Referate nebst Diskussion sind in Separatabdruck an sämmtliche Stadtverwaltungen versandt worden.
hees Zahl zu der Zahl der Haushaltungen außer allem Verhältniß eht.
—
Und in demselben Maße, wie die gedrängte Ausnutzung der
Frage.
Das jetzige Berlin mit seinen 1 ¼ Million Bewohnern würde
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherun 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
.Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. . Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[30523] Bekanntmachnung.
Der unter dem 10. Juli 1895 hinter die Kaufmanns⸗ frau Heinriette Albuschat erlassene Steckbrief, ab⸗ gedruckt in Stück Nr. 167 des Oeffentlichen Anzeigers pro 1895 Nr. 24 674, ist erledigt. 1““
Tilsit, den 7. August 1895.
Königliches Amtsgericht.
[30747] Der gegen den Bäckergesellen Fritz Heinrich aus Staßfurt erlassene Steckbrief vom 3. Mai 1895 ist erledigt. — D. 89/95. Staßfurt, den 14. August 1895. 8 Königliches Amtsgericht. 1 1730524]
Der Kaufmann Max Köhler, geboren am 7. April 1864 zu Frankfurt a. O., ist durch Urtheile vom 27. Juli 1894
a. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 300 ℳ Geldstrafe eventuell 30 Tagen Gefängniß, in actis D. 71. 94,
b. wegen Hundesteuerkontravention zu 9 ℳ Geld⸗ strafe eventuell 1 Tag Haft, in actis D. 75. 94
rechtskräftig verurtheilt worden.
Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten ersucht.
AUAngermünde, den 5. August 1895. Königliches Amtsgericht.
130528] Der in der Bekanntmachung vom 19. Juli 1895 (. das Inserat Nr. 26 520) gesuchte Arbeiter Ratajezak heißt mit Vornamen nicht Johann, son⸗ dern Lorenz, und der Beschuldigte, Arbeiter Buszkiewicz, nicht Johann, sondern Franz. Lissa, den 12. August 1895. Der Untersuchungsrichter Königlichen Landgerichte.
[30522] Beschluß.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft
wird gegen:
1) Edmund Jakob Jost in Amerika, geboren am 29. Oktober 1873 in Kella,
2) Peter Hahn in Amerika, geboren am 25. Juli 1873 in Lengenfeld,
3) Heinrich Fromm in Amerika, geboren am 26. Mai 1874 in Birkenfelde,
4) Heinrich Kellner in Amerika, geboren am 1. November 1874 zu Birkenfelde,
5) Eduard Degenhardt in Amerika, geboren am 10. Januar 1874 in Dingelstädt,
6) Joseph Heinrich Mock in Amerika, geboren am 16. Februar 1874 in Dingelstädt,
7) Johannes Krebs in Amerika, 4. Oktober 1874 in Freienhagen,
8) Johannes Gundermann in Nord⸗Amerika, geboren am 20. Januar 1874 in Kefferhausen,
9) Hubertus Rümenapp in Amerika, geboren am 7. Dezember 1874 in Kreuzeber,
10) Jakob Adolph Schimmelpfennig in St. e⸗ geboren am 1. November 1874 in Lenterode. 8 8
geboren am
11) Franz Klingebiel in Amerika, geboren am 1. Juni 1874 in Heiligenstadt,
12) Karl Joachim Jünemann in Amerika, ge⸗ boren am 8. April 1874 in Heiligenstadt,
welche hinreichend verdächtig erscheinen, in nicht rechtsverjährter Zeit als Wehrpflichtige in der Ab⸗ sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen § 1401 des Strafgesetzbuches, das Hauptverfahren vor der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Heiligenstadt eröffnet.
Nordhausen, den 2. August 1895.
Königliches Landgericht. Ferien⸗Strafkammer.
[30542] Beschluß.
Die durch Beschluß vom 30. Mai 1892 ange⸗ ordnete Beschlagnahme des Vermögens des Carl Mohr aus Sötenich, Kreis Schleiden, früher Pionier des Eisenbahn⸗Regiments I zu Berlin, wird, nachdem der Grund derselben weggefallen ist, hiermit aufgehoben.
Gemünd, den 14. August 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[30541]
Die in der Strafsache gegen den Karl Neuer⸗ burg von Linz a. Rh., geboren daselbst am 1. August 1849, zur Zeit wohnhaft in Diekirch, Großberzog⸗ thum Luxemburg, wegen Vergehens gegen §§ 185, 186 und 200 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs unterm 28. März 1895 von der II. Strafkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Neuwied verfügte Beschlag⸗ nahme des Vermögens des Beschuldigten ist auf⸗ gehoben. (M. 90/94.)
Neuwied, den 14. August 1895.
Der Erste Staatsanwalt.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. [306631
In Sachen des Gemeindevorstehers Karl Hennecke zu Lüerdissen, als Vormundes des minderjäbrigen Hermann Helmer daselbst, Klägers, wider den Stell⸗ macher Fritz Reese in Lüerdissen, Beklagten, wegen BEWE“ wird, nachdem auf Antrag des
‚lägers die Beschlagnahme der dem Beklagten ge⸗ hörigen Brinksitzerstelle No. ass. 5 zu Lüerdissen zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. 8 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Dienstag, den 17. Dezember d. Js., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte in der Becker'schen Gastwirthschaft zu Lüerdissen angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben.
Eschershansen, den 15. August 1895.
Herzogliches Amtsgericht. Wehmann.
[30659]
Nach beute erlassenem, seinem ganzen Inbalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des der Ehefrau des Zimmermeisters Fischer, geb. Cleemann, in Bergedorf gehörigen, an der Berg⸗ straße sub Nr. 229 zu Schwerin belegenen Grund⸗ stücks mit Zubehör Termine
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re⸗ gulierung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 2. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr,
2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 23. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amts⸗ gerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufs⸗ bedingungen vom 5. Oktober 1895 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Seguester be⸗ stellten Herrn Rechtsanwalt Beetz zu Schwerin,
elcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge⸗ statten wird.
Schwerin i. M., den 15. August 1895.
Großherzogliches Amtsgericht.
—, —
Bekanntmachung.
Sachen des Kaufmanns Carl Voigt in Hohegeiß, zugleich in Generalvollmacht der Ehefrau des Oberförsters Lowes, Emilie, geb. Voigt, in Langelsheim und des Rechtsanwalts und Notars Wilhelm Voigt in Berlin, Klägers, wider die Erben des Böttichers Wilhelm Börger in Hobegeiß, als:
1) die Wittwe des Böttichers Wuühelm Börger, geb. Busse,
2) den Hüttenarbeiter Wilhelm Börget,
3) die Dienstmagd Auguste Börger,
sämmtlich in Hohegeiß, 8 Beklagte wegen Forderung, wird, nachdem auf An⸗
trag des Klägers die Beschlagnahme des den Be⸗
klagten gehörigen Grundstücks 10. Abth. Gretchens⸗ thal von Plan Nr. 349, 350 und 351, 74 ar 1 m, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. August 1895 verfügt, auch die Eintragung
dieses Beschlusses im Grundbuche am gleichen Tage
ferfolgt ist, f
den 23. November 1895, E“ 3 ½ Uhr, a
Termin zur Zwangsversteigerung auf
vor Herzoglichem Amtsgerichte lkenried in der Engelmann'’schen Gastwirthschaft zu Hohegeiß an⸗ gesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. 8 Walkenried, den 14. August 18995. — Herzogliches Amtsgericht.
1 ö
[29618] Anfgebot.
Nr. 38 008. Auf Antrag der Frau Amalia Leser, Wittwe in Mannheim, erlaßt das Er. Amtsgericht III hier das Aufgebot des zur Heimzahlung auf 7. Mai 1895 verloosten zu 4 % verzinslichen Pfandbriefs der Rheinischen Hypothekenbank Mannheim Serie 48 E. 554 über 100 ℳ Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, 6. März 1896, Vorm. 10 Uhr, vor dem
Großh. Amtsgericht III hier anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde!
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Mannheim, 8. August 1895. “ Amtsgerichts: 8 Stalf. 1
[29617] Anfgebot.
Nr. 37 334. Auf Antrag des Kgl. Försters Niko⸗ laus Trost in Weimar, verkreten durch Rechtsanwalt Heeren in Cassel, erläßt das Amtsgericht III hier das Aufgebot der beiden Pfandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank Mannheim
Nr. 08765 Serie 70 Litt. D. über 200 ℳ, 0“
Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Freitag, 21. Juli 1899, Vorm. 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gr. Amtsgerichte III hier an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Mannheim, 29. Juli 1895.
Gerichtsschreiber Amtsgerichts: alf.
[4936] Nachstehendes Aufgebot: 89 Der Amtsrath Bruno Wahnschaffe zu Wester⸗ burg hat das Aufgebot bezüglich der ihm abhanden ekommenen, auf seinen Namen lautenden Stamm⸗ Prioritätsaktien der Aktien⸗Zuckerfabrik Holzminden Nr. 272, 273, 274, 275 und 276 über je 1200 ℳ beantragt. Der Inhaber der Aktien wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 15. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der folgen wird. 8 Holzminden, den 16. April 1895. Herzogliches Amtsgericht 2 (gez.) H. Cleve. wird damit veröffentlicht. Wilkening, Gerichtsschreiber.
[30658] Aufgebot. *
Auf Antrag des Instmanns Gottlieb Maczas und der Instmannswittwe Eva Maczas, geb. Chaborski, beide aus Albinshof, wird hiermit der abhanden gekommene Auszug aus dem Kontobuche der fremden Gelder des Vorschußvereins zu Neidenburg — Konto⸗
buch C Vol. IV S. 239 — über 120 ℳ, welche von
dem Instmann Gottlieb Maczas aus Albinshof am 8. August 1883 hinterlegt worden sind und auf welchen Betrag nach dem Auszuge vom 11. April 1894 Ende 1893 noch ein Bestand von 78 ℳ vor⸗ handen war, aufgeboten. Alle diejenigen, welche auf diese Einlage Rechte und Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens im Aufgebotstermin, den 3. März 1896, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht, Zimmer Nr. 11, anzumelden und die Urku vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. ““ 9. August 1895. önigliches Amtsgericht. Ulbrich. 8
Aktien er⸗ 1 8
Asdalb die Rechtsnachfolger der
7gggeh da „llusgegot. 2 Die unter der Firma Charlier & Scheibler zu göln bestebende Handelsgesellschaft hat das Aufgebot des in dem Niederlagsregister des Königlichen Haupt⸗ Steueramts f. a. G. zu Köln A. pro 1895/96 ein⸗ Lragenen Niederlagescheins über 5 Kolli, welche cch Inhalt des erwähnten Niederlagescheins 5 W. 497, H. W. C. 498 gezeichnet sind, Mangeln mibalten, 122, 110, 120, 110 bezw. 108 Kilogramm wiegen und aus England herkommen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, svaͤte⸗ stens in dem auf den 19. Febrnar 1896, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, der ordentlichen Gerichtsstelle, anberaumten fgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ ung der Urkunde erfolgen wird. Köln, den 9. Juli 1895. Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung 8.
118875] Aufgebot. . Auf Antrag des Kutschers Wilhelm Schrader in graunschweig, Auzuststraße 12, welcher den Verlust 2z über 350 ℳ lautenden Sparkassenbuchs des biesi⸗ in Spar⸗ und Vorschußvereins E. G. m. b. H. n 2955 glaubhaft gemacht hat, werden die unbe⸗ unten Inhaber dieser Urkunde aufgefordert, späte⸗ ns in dem auf den 30. Dezember 1895, zormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht unberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden id das fragliche Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls dieses für kraftlos erklärt werden wird. Königslutter, den 14. Juni 1895. “ Herzogliches Amtsgericht. Bröckelmann.
b“ .
In der Aufgebotssache Leo Paleari (F. 2/94) wird anderweitiger Aufgebotstermin auf den 1. No⸗ vember 1895, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Der unbekannte Inhaber des von Julius Wiesbader zu Frankfurt a. M. gezogenen, von A. Sprengel hier acceptierten, vom Aussteller in blanco in⸗ dossierten, am 1. September 1894 fällig gewesenen Wechsels über 200 ℳ wird aufgefordert, svätestens in diesem Termine seine Rechte bei dem unter⸗ gichneten Gerichte anzumelden oder den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des bezeichneten Wechsels erfolgen wird.
Höchst a. M., den 14. Juli 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[15212] Aufgebot. .“
Der Kaufmann und Königliche Lotterie⸗Einnehmer Kaiser zu Luckau hat das Aufgebot des von der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. unterm 31. August 1856 für den Kaufmann Karl Friedrich Mohrstedt als Besitzer des Grundstücks Luckau Band I Nr. 10 ausgestellten und zufolge Vermerks vom 30. April 1857 auf dessen Besitznachfolger, den Landrath Grafen zu Solms, umgeschriebenen Ent⸗ schädigungsanerkenntnisses beantragt, in welchem der Werth der mit dem Besitze des Grundstücks ver⸗ bunden gewesenen Braugerechtigkeit auf 184 Thaler 17 Sgr. 6 Pf. festgesetzt ist. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebetstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Luckau, den 27. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht
I“ Aufgebot. 8 Die verw. Frau Johanne Christiane lhe ine Thiele, geb. Mannsfeld, in Plömnitz hat das Auf⸗ gebvt der angeblich verloren gegangenen, vom vormal. erzogl. Kreisgericht (Grundrichter) zu Cöthen unterm 19. Mai n- Nas⸗ 1879 für sie als Schuldurkunde über 12000 ℳ rückständige Kaufgelder und Auszug er⸗ theilten zweiten Ausfertigung des Kaufvertrags des Oekonomen Julius Thiele in Plömnitz vom 19-Mani. en 1879, über die bisher der genannten Wittwe Thiele gehörig gewesenen, jetzt im Grundbuche von Plömnitz B. I Bl. 33 und 34 geführten Grundstücke, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 2. November 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 15, anberaumten ufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die rkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung de Urkunde erfolgen wird. a
Cöthen, den 9. April 1895.
Herzogl. Anhalt. Amtsgericht. II. Gust. Holzmann.
1e829) Anfgebot.
—zIm Grundbuche des dem Gutsbesitzer Oscar Scholz zu Schönbrunn gehörigen Grundstücks Nr. 16 Nieder, Bögendorf haften in Abtheilung III sub Nr. 1 aus der Urkunde vom 27. November 1801
a. 6000 ℳ Kaufgelder nebst 4 ½ % Zinsen für das
neral⸗Depositorium des städtischen Pupillar⸗ kepositorii zu Breslau, 1““ b. 6000 ℳ Kaufgelder nebst 4½ % Zinsen für die verwittwete Fen Kaufmann Eleonore Mende, geb. Stieber, zu Breglau. Diese Posten sind angeblich getilgt und sollen im
elöscht werden. den Antrag des Grundeigenthümers werden n. Lvpothekengläubiger esefordert, ihre 86— und Rechte auf die hesten spätestens im Aufgebotstermine den 25. No⸗ ember 1895, 11 Uhr Vormittags, bei dem unterzeichneten Gericht — Zimmer Nr. 10 — anzu⸗ elden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf 2 often werden ausgeschlossen werden. chweidnitz, den 31. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
—.——
110664] Oeffentliche Bekanntmachung. mruf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts del eilung IV. Gemünd werden alle diejenigen, delche an dem im hiesigen Amtsgerichtsbezirk und in Frid zemeinde Keldenich belegenen Bergwerk n olin’ Mitbetheiligungsansprüche zu haben ver⸗ desesen aufgefordert, bis zum 15. Oktober 1895 en bei der unterzeichneten Stelle anzumelden.
Bei nicht rechtzeitiger Anmeldung werden die Erben Theodor Stein, nämlich: 1) Otto Stein, Gewerke, zu Kirchen a. d. Sieg, 2) Alfred Stein, Bergassessor daselbst, 3) Maria Stein, Ehefrau Dr. med. Felix Rauscheubusch daselbst, als alleinige Mitbetheiligte des Grundbuche zur Eintragung kommen. Gemünd, den 20. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. Abth. IV.
Bergwerks im
8. 8*
[30665] Aufgebot. .“
Der Landwirth Stephan Kellerboff zu Sieningsen hat behufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grundbuche das Aufgebot der Antheile der Ge⸗ schwister Johann Heinrich, Maria Katharina und Heinrich Andreas Fürste, genannt Kummerwie, zu Heppen an dem Grundstücke Flur I Nr. 15 der Ge⸗ meinde Soest, als dessen Eigenthümer im Grund⸗ buche von Soest Band III Blatt 127 die genannten drei Personen und deren Schwester Anna Maria Fürste, genannt Kummerwie, eingetragen stehen, be⸗ antragt. Es werden daher alle diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an den Antheilen der Ge⸗ schwister Johann Heinrich, Maria Katharina und Heinrich Andreas Fürste an dem genannten Grund⸗ stücke geltend zu machen haben, aufgefordert, die⸗ selben spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 25. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Eigenthumsansprüchen ausgeschlossen werden. 8
Soest, den 5. August 1895.
Königliches Amtsgericht.
[30657] Bekaunntmachung. Auf den Antrag des Grafen Karl Friedrich Alexander von Schwerin zu Wendisch⸗Wilmersdorf bei Ludwigs⸗ felde werden alle unbekannten Eigenthumsprätendenten aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 8. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf das zu Wendisch⸗ Wilmersdorf gelegene Kartenblatt 3 Flächen⸗ abschnitt 107/51 der Gemarkung Wendisch⸗ Wilmers⸗ dorf verzeichnete Grundstück (Weg; Dorfstraße) von 37 ar 80 qm Größe und das ebenda gelegene Karten⸗ blatt 1 Eüccencbschntt Nr. 68 der Gemarkung Wendisch⸗Wilmersdorf verzeichnete Grundstück (Weg; Dorfstraße) von 1 ha 45 ar Größe anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die betreffenden Grundstücke bei Anlegung des Grundbuchlattes ausgeschlossen werden.
Trebbin, den 15. August 1895.
Königliches Amtsgericht.
[30667] 1
Der am 15. Mai 1825 zu Alpenrod als Sohn des am 11. August 1874 daselbst verstorbenen Johs.
eter Geisler geborene und seit Mitte der 1850 er Jahre mit unbekanntem Aufenthaltsorte nach Austra⸗ lien verzogene Johann Friedrich Geisler, sowie dessen etwaige Leibes⸗ oder Testamentserben werden auf Antrag der gesetzlichen Erben, namentlich der Wittwe Bille zu Borbeck bei Essen und der Ludwig Geisler Wittwe zu Alpenrod als bestellten Vor⸗ mundes ihrer Tochter Karoline Geisler, hiermit auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 26. November 1895, Vormittags 9 Uhr, hierhin in das Sitzungszimmer Nr. 1 bestimmten Termine sich zu melden und zu legitimieren, widrigen⸗ falls der genannte Joh. Friedrich Geisler für todt erklärt und das vormundschaftlich für ihn verwaltete Vermögen seinen gesetzlichen Erben eigenthümlich ohne Kautionsleistung verabfolgt werden wird.
Hachenburg, den 15. August 1895. 8
Koͤnigliches Amtsgericht. I
“ Dr. Heymann.
[306600 Nr. 13 297. b Elchesheim geborenen und zuletzt dort wohnhaften,
Vorbescheid. Gegen den am 3. Mai 1838 zu
1866 nach Amerika ausgewanderten und seit 11. August 1867 vermißten Taglöhner Florian Amann ist Verschollenheitserklärung beantragt. is ergeht Aufforderung an den Vermißten und an alle diejenigen, welche Auskunft über Leben und Tod desselben zu ertheilen vermögen, uns i Jahresfrist Nachricht zu geben. „Rastatt, den 14. August 1895.
GFroßh. Amtsgericht. (gez.) Oster.
Dies veröffentlicht: . Der Gerichtsschreiber: (L. S.) Zirkel. [30662]) Verschollenheitsverfahren.
Nr. 29 873. Das Gr. Amtsgericht dahier hat heute folgenden Endbescheid erlassen: Nachdem Bijoutier Wilhelm Emanuel Ziegler, von Kieselbronn, zuletzt wohnhaft in Pforzheim, auf die diesscitige Auf⸗ orderung vom 21. Juli 1894, Nr. 28 625, keine Nachricht von sich gegeben hat, wird derselbe hier⸗ mit für verschollen erklärt.
Pforzheim, den 10. August 1895. Der Gerichtsschreiber 15 Be⸗ Bad. Amtsgerichts:
att.
[30699 Bekanntmachung. 1 1
Durch die F schluftntbeile vom 14. August 1895 sind die 2 Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Oels Serie I Nr. 11 616 über 1284,62 ℳ und Serie II Nr. 2221 über 2015,96 ℳ, ausgestellt ersteres für den Krankenfond der Klein⸗Ellguther Kirchengemeinde und letzteres für den Lehrer M. Tschech in Görlitz, für kraftlos erklärt worden.
Oels, den 14. August 18905.
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. 8 Verkündet am 15. Augec 1895. Guthknecht, als Gerichtsschreiber. Der gelegentlich einer Theilabtretung nachträglich gebildete Hypothekenbrief vom 2. Juli 1892 über die aus den Kaufverträgen vom 12. Juli 1873 und 28. Juni 1878 nebst Deklaration vom 20. Dezember 1887 ursprünglich im hiesigen vorm. Schuld⸗ und fandprotokoll Bd. 9a. Bl. 316, später im Grund⸗ hi von Osdorf Bd. 2 Bl. 75 Abtb. III Nr. 4a, 4 ., 4d. und 4e. noch für die Ehefrau Maria Rebecca Nodop, geb. Wortmann, in Blankenese, die Ehefrau Maria Beata Kroeger, geb. Wortmann, in Dockenhuden und den Milchhändler Johann Wilhelm Wortmann in Hamburg (früher Altona) in Höhe von je 14 760 ℳ. und für den Gärtner Johannes Wortmann in Osdorf in Höhe von 11 760 ℳ auf
[30697]
dem Grundbesitz des Gastwirths Peter Wortmann in Osdorf eingetragenen Beträge, zusammen 56 040 ℳ, ist für kraftlos erklärt. Blankenese, den 15. August 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[30698] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheile des hiesigen Königlichen “ vom 10. August d. J. sind die Inhaber er au 1““ Topolla 20 Abtheilung III Nr. 1, CI1“ “ 8 12 ö15 1“ 10 5 111 „ 19, „ 9 8 III für die minorenne Dorothea Fenske, Tochter der Christoph und Dorothea, geb. Schmidt, Fenske'schen Eheleute eingetragenen Post von 300 ℳ und Neben⸗ ansprüchen mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen. Es sind ferner die Inhaber des auf Czarnun 2 Abtheilung III Nr. 1 für Justine Frank eingetragenen Anspruchs auf eine mit ihren Ansprüchen auf den betreffenden Anspru ausgeschlossen. Lobseus, den 12. August 1895. 8 Königliches Amtsgericht.
[30691] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Arbeiter Anton Graw, Bertha, geb. Kumstell, zu Braubauerschaft, Hochstraße 65, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Strunk zu Essen, klagt gegen ihren Ehemann, Fabrikarbeiter Anton Graw, früher zu Braubauerschaft auf der Spiegelmanufaktur, jetzt unbekannten Aufentbalts, wegen fortgesetzter, das Leben gefährdender Mißhandlungen, Drohungen und wegen Trunkenheit, auf Trennung des zwischen Parteien bestehenden Bandes der Ehe und Ver⸗ urtheilung des Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen a. Ruhr, Zimimer 40, auf den 29. November 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lücking, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[30694] Oeffentliche Zustellung.
Der Wirth Nikolaus Meyer zu Tieffenbach, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Lurz in Zabern, klagt gegen Katharina Weißmüller, Ehefrau des Klägers, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Ehe⸗ scheidung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 25. November 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der össentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zabern, den 16. August 1895.
Schmidt, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
—
. Oeffentliche Zustellung und Ladung. Wilhelmine Weber, Fabrikarbeiterin, Ehefrau von Karl Heilig, Bierbrauecr, beide in Kaiserslautern wohnhaft, Klägerin im Armenrechte, durch Rechts⸗ anwalt Kölsch in Kaiserslautern als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten, hat gegen ihren genannten, zur Zeit ohne bekannten Aufenthaltsort abwesenden Ehe⸗ mann, Beklagten, zur Zivilkammer des Königlichen Landgerichts Kaiserslautern Klage erhoben wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage: „Die Ehescheidung zwischen den Parteien auszusprechen und dem Be⸗ klagten die Prozeßkosten zur Last zu legen.“ Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung der Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts Kaiserslautern vom 11. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich einen bei dem Prozeß⸗ gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den ohne bekannten Aufenthaltsort abwesenden Beklagten Karl Heilig wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Kaiserslautern, den 13. August 1895. b Der Gerichtsschreiber bei dem Königlichen Landgericht.
Koenig, Königlicher Sekretär. [30693] Oeffentliche Zustellung.
Die Fleischermeisterfrau Wilhelmine Konschak, geb. Oppenheim, zu Frankfurt a. O., vertreten durch den Justiz⸗Rath Mangelsdorff hierselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Fleischermeister Wilhelm Konschak, früher in Oslowo, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage: das zwischen Parteien belebenbe Band der Ehe, zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihn in die Kosten des Rechts⸗ streits zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IJ. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Grandenz auf den 13. Dezember 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kosciüski 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[30679] Bekanntmachung.
Der Rechtsanwalt Mayr dahier hat für die Maurers⸗ tochter Viktoria Rummel in Gaden gegen den Gütler Sebastian Wagner, zuletzt in Mün smünster wohn⸗ haft, jetzt unbekannten Aufenthalts, am Königl. Land⸗ gerichte Neuburg a. D. eine Klage wegen Forderung eingereicht. Diese Klage enthält die Ladung des Be⸗ klagten zu dem vom Vorsitzenden der Ferienkammer zu bestimmenden Termine, die Aufforderung, zur münd⸗ lichen Verhandlung einen beim Königl. Landgerichte Neuburg a. D. zugelassenen Rechtsanwalt als Ver⸗ treter zu bestellen, und den Antrag, den Beklagten zu verurtheilen, entweder die Klägerin zu ehelichen oder ihr eine Entschädigung von 2203 ℳ 30 ₰ nebst 5 % Verzugszinsen hieraus vom Tage der Klage⸗ zustellung an zu leisten, unter allen Umständen aber ihr die Hälfte des vom Anwesen Hs.⸗Nr. 27 in Münchsmünfter entfernten Inventars mit 1500 ℳ sammt 5 % Verzugszinsen daraus seit dem Tage der Klagezustellung an zu ersetzen sowie die Streitskosten zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung wurde vom
Vorsitzenden der Ferienkammer Termin bestimmt auf
Donnerstag, den 21. November 1895, Vor⸗
mittags 8 ½ Uhr. Gerrichtsschreiberei des Königl. Landgerichts Nenburg a. D. (L. S.) Hetz, Königl. Sekretär.
[30689] Oeffentliche Zustellung. Nr. 7103. Die Elsa Klein, uneheliches Kind der ledigen Regine Klein, Tochter des verstorbenen Bahnwarts Karl Klein von Sulzfeld, vertreten durch den Klagvormund Jakob Snickel von Zaisen⸗ hausen, klagt gegen den Müller Karl Fischer von Gingen, Ober⸗Amt Gaislingen, zuletzt wohnhaft in der Egonmühle bei Sulzfeld, auf Ernährungsbeitrag auf Grund des Gesetzes vom 20. Februar 1851, mit dem Antrage auf des Beklagten zur Zahlung eines wöchentlichen Beitrags von 1 ℳ, vom Tage der Geburt des klagenden Kindes, 1. Juni 1895, bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des⸗ selben, vorläufige Vollstrecbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht zu Eppingen auf Samstag, den 19. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 9 Uhr. — Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Au
zug der Klage bekannt gemacht.
Eppingen, den 16. August 1895. Kuenzer, Rechtspraktikant, 3 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[30695] Oeffentliche Zustellung.
Die Gastwirthstochter Pauline Langer und deren außerehelich geborenes Kind Magdalena Anna Langer, bö. und vertreten durch den gesetzlichen Vormund Gastwirth Johann Langer, sämmtlich zu Ranisch, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Fränkel zu Friedland i. Oberschl., klagen gegen den Stell⸗ machermeister Bernhard Mischuda, früher zu Fried⸗ land i. Oberschl., unter der Behauptung, daß der Beklagte innerhalb der gesetzlichen Konzeptionszeit mit der Mitklägerin Pauline Langer den Beischlaf ö hat, mit dem Antrage, zu erkennen:
I. Der Beklagte wird für den natürlichen Vater des von der Mitklägerin Pauline Langer zu Ranisch außerehelich am 23. Juli 1895 geborenen Kindes erklärt, und als solcher verurtheilt:
1) an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochenkosten 30 ℳ an die Mitklägerin Hauline Langer zu zahlen,
2) an monatlichen Alimenten je 7,50 ℳ für das Kind, in vierteljährlichen, mit dem 23. Juli 1895 beginnenden Pränumerationsraten von 5 22,50 ℳ, in Worten: Zweiundzwanzig Mark fünfzig Pfennig, auf die Zeit vom 23. Juli 1895 bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre des Kindes, zu Händen des Mitklägers Johann Langer, als gesetzlichen Vor⸗ mundes, zu zahlen, 1
3) dem Kinde das gesetzliche Erbrecht in seinem Nachlaß vorzubehalten, b
4) für das Kind, falls es sterben sollte, die Be⸗ gräbnißkosten zu tragen;
I1. dem Beklagten werden die Kosten des Rechts⸗ streits einschließlich der Kosten des vorgängigen Arrest⸗ verfahrens Langer % Mischuda G. 5/95 auferlegt,
III. das Urtheil wird, soweit es sich um die rück⸗ ständigen, sowie um die bereits fälligen laufenden Alimente und um die 30 ℳ Entbindungskosten handelt, für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Friedland i. Oberschl. auf den 11. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Friedland i. Oberschl., den 12. August 1895. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [30678] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma A. Sauer⸗ h zu Frankfurt a. M. klagt gegen den Kaufmann Carl Dörner, früher in Frankfurt a. M., Schillerstraße 11 bei Schütze, jetzt unbekannt abwesend wo? aus von Balth. Frensch in Frankfurt a. M. zediertem Wechsel, ausgestellt am 27. Oktober 1894, zahlbar am 1. März 1895, acceptiert von Carl Dörner, über 75 ℳ, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des im Urkunden⸗ prozeß zur Zahlung von 75 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 20. März 1895 und 7 ℳ 46 ₰ Rechselunkosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a. M., Zimmer 129, auf den 25. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. sum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
(Unterschrift), . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I7
[30690] Oeffentliche Zustellung. 8
Der Johann Graff, Vater, Gastwirth in Sulzern, vertreten durch den Gerichtsvollzieher⸗Amtskandidaten Müller in Münster, klagt gegen den Johann Kempf, Holzschuhmacher, früher in Sulzern, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus einer im Laufe des vorigen Jahres an den Beklagten ge⸗ machten Eß⸗ und Trinkwaarenlieferung, mit dem Antrage auf Zahlung von 49,10 ℳ nebst 5 % Zinsen vom Klagetage ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Münster im Ober⸗ Elsaß auf Freitag, den 8. November 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 1
(L. S.) Kahl, Amtsgerichts⸗Sekretär,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[30680] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Otto Stubbe, 1. Brandstwiete Nr. 3, Hamburg, vertreten durch die Rechtsanwalte Dres. Scharlach, Westphal, Poelchau und Lutteroth, klagt gegen den Ludwig Greve, früher in Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, im Wechselprozesse aus zwei Wechseln vom 12. bezw. 15. April 1895, fällig gewesen am 12. bezw. 15. Juli 1895 über ℳ 329,65 und ℳ 219,60 mit dem Antrage au Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von ℳ 549,25 nebst 6 % ßinsen auf ℳ 329,65 seit dem 12. Juli 1895 und auf ℳ 219,60 seit dem 15. Jult 1895, sowie ℳ 22,49 Wechselunkoften, und lade den Beklagten zur mündlichen “ de Rechtsstreits vor die Kammer II. für Handelssachen des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 9. Oktober 1855, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht
zugelassenen Anwalt bestellen. Zum gweee de