1895 / 200 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

der Amtsstellung und mit dem Siegel der Stadtgemeinde zu versehen, . können diese Unterschriften mit Faksimilestempeln gedruckt werden. Eingetragen in das Kontrolbuch Band.. (Eigenhän

Regierungsbezirk Minden. Zinsschein te Reihe zu dem Anleiheschein der Stadt Minden te Ausgabe, Buchstabe. . Nr.. über zu 3 ½ % Zinsen.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe in der Zeit vom 1. April bezw. 1. Oktober 18 .. ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom . . . . ten

bis . ten mit CA bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Minden oder deren Zahlstellen.

Minden, den .. ten

Der Magistrat. 1“

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. 1 1

Anmerkung: Die Namenzunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der ““ Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Regierungsbezirk Minden.

Anweisung zu dem Anleiheschein der Stadt Minden Buchstabe Nr.. . über

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein die.... te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre von bis 88 bei der Stadt⸗Hauptkasse in Minden, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird.

Minden, den

Provinz Westfalen.

(Trockenstempel.)

Der Magistrat.

(Unterschriften.) Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗

Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder

Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen

Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen in nachstehender Art abzudrucken:

.. ter Zinsschein. . . ter Zinsschein.

Anweisung.

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Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei dem Berggewerbegericht zu Saarbrücken ist an Stelle des Königlichen Amtsrichters Dr. Abt dem Königlichen Amtsrichter Dronke zu Sulzbach die kommissarische Wahr⸗ nehmung der Obliegenheiten eines Stellvertreters des Vor⸗ sitzenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem Vorsitz der

Kammer Sulzbach dieses Gerichts übertragen worden. Berlin, den 18. August 1895. Der Minister für Handel und Gewerbe. vͥ.¹“¹“ Eskens.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Rektor und Hilfsprediger Czypulowski ist zum Kreis⸗Schulinspektor ernannt worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Bederkesa ist der Lehrer Böhr zu Osnabrück als ordentlicher Seminarlehrer, und

am Schullehrer⸗Seminar zu Homberg der Lehrer Beil aus Schorbach als Seminar⸗Hilfslehrer angestellt w

Abgereist: Seine Excellenz der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, mit mehrwöchigem Urlaub ncch der ä. 6

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 22. August.

Seine Majestät der Kaiser und König gedenken, wie dem „W. T. B.“ aus Cassel gemeldet wird, in den nächsten Tagen mehreren Truppenübungen beizuwohnen, u. a. in der Senne bei Paderborn, wo morgen Kavallerieübungen und am 24. d. M. Parade stattfindet. Später begeben Seine Majestät Sich nach Mainz, wo am 26. d. M. Truppen des XI. Armee⸗ Korps besichtigt werden. v“

Der General⸗Lieutenant Kuhlmann, Inspekteur der 1. Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, hat Berlin verlassen.

Der Kaiserliche Gesandte in Stockholm, Wirkliche Geheime Rath Graf von Bray⸗Steinburg hat einen ihm Aller⸗ höchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesen⸗ heit desselben Uergierf der etatsmäßige Legations⸗Sekretär der aiserlichen Gesandtschaft von Pilg rim⸗Baltazzi als Geschäftsträger. Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime Rath von Eisendecher ist von dem ihm Allerhöchst be⸗ einen Posten zurückgekehrt und hat die

willigten Urlaub auf Geschäfte der Gesanktschaft wieder übernommen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergischer Regierungs⸗Direktor von Schicker und Königlich württembergischer Direktor von Fischer sind in Berlin ein⸗

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine 88 S. M. S. „Marie“, Kommandant Kor⸗

vetten⸗Kapitän Credner, am 20. August d. J. in Tanger eingetroffen.

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Gumbinnen, 21. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent von Braunschweig, General⸗Inspekteur der I. Armee⸗Inspektion, traf heute Nach⸗ mittag hier ein. Die Stadt ist festlich geschmückt. Bei dem Einzug, der unter brausendem Hurrah der Volksmenge erfolgte, bildeten sämmtliche Innungen und die Schulen Spalier. Seine Königliche Hoheit nimmt bis zum 23. d. M. bei dem Regierungs⸗Präsidenten Hegel Quartier. Heute Abend fand große Illumination und Fackelzug statt; morgen inspiziert der Prinz die hiesige Garnison.

Kiel, 22. August. Die Manöver der Herbstübungs⸗ flotte in der Nordsee dauern, wie „W. T. B.“ meldet, bis zum 25. d. M. Am 27. d. M. erfolgt die Abreise nach der Ostsee. Während der dreitägigen Fahrt um Kap Skagen sollen Evolu⸗ tionen vorgenommen werden. Am 30. August krifft die Flotte in Kiel ein, wo sie am folgenden Tage Kohlen einnimml. Der 1. September ist Ruhetag, am 2. September findet eine große Sedanfeier statt, und am 3. September werden die Uebungen wieder aufgenommen. Die Flotte geht zunächst nach Saßnitz und trifft am 11. September in der Danziger Bucht ein, wo bis zum 15. September die Schlußmanöver stattfinden. An F Tage erfolgt vor Neufahrwasser die Auflösung der

otte.

Fulda, 21. August. Nachdem die Bischofs⸗Konferenz vier Sitzungen abgehalten hat, fand heute Abend im Dom die Schlußandacht statt.

Homburg, 21. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz von Wales ist heute Abend hier eingetroffen.

11.

Württemberg.

Die evangelische Ober⸗Kirchen⸗ und Schul⸗ behörde hat, dem „Staats⸗Anz. f. Württemb.“ zufolge, ange⸗ ordnet, daß im Hauptgottesdienst des auf den 1. September fallenden 12. Sonntags nach dem Dreieinigkeitsfest der großen Ereignisse des Jahres 1870/71 gedacht und der Dank gegen Gott für das, was er in jenem Jahre an Heil und Sieg geschenkt hat, zum Ausdruck ge⸗ bracht werde. In den evangelischen Mittel⸗ und Volksschulen fällt am 2. September Vor⸗ und Nachmittags der Unterricht aus. In einer Vormittagsstunde dieses Tages sind die Schüler in den einzelnen Klassen oder, wo es möglich ist, in größeren Räumen zu einer Schulfeier zu versammeln, bei welcher unter dem Zusammenwirken von Ortsschul⸗ Inspektoren und Lehrern die Bedeutung jener Zeit durch geschichtliche Erzählungen dargelegt wird. Ferner sollen einzelne Ereignisse aus derselben durch den Vortrag passender Gedichte seitens der Schüler besonders Eb und geistliche und patriotische Gesänge eingefügt werden. Wo am Nachmittag des 2. September öffentliche Feiern in den Gemeinden stattfinden, wird es den Ortsschulbehörden anheim⸗ gegeben, zu veranlassen, daß hierbei von der Jugend geeignete Turnübungen und Turnspiele vorgeführt werden.

Baden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sich vor⸗ gestern von Karlsruhe nach Schloß Mainau begeben.

8 Hessen

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin besuchten vorgestern Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich in Friedrichshof und nahmen dort an der Mittagstafel theil.

Mecklenburg⸗Schwerin.

In dem Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, ist den „Mecklenb. Nachr.“ zufolge, eine weitere langsame Besserung zu verzeichnen, jedoch absolute Ruhe auch für die nächsten Tage noch geboten.

Der Kaiser Franz Joseph gedenkt, wie „W. T. B.“ erfährt, am 8. September sich nach Stettin zu begeben. Der Statthalter von Galizien Graf Badeni ist gestern Abend aus Ischl in Wien eingetroffen.

Großbritannien und Irland.

Bei der gestrigen Berathung des Ausgaben⸗Etats des Ministeriums des Auswärtigen erklärte, wie „W. T. B.“ aus London berichtet, im Unterhaus der Parlaments⸗Unter⸗ sekretär des Auswärtigen Amts Curzon bezüglich Siams: Das englische Mitglied der Grerur nlierursfhren ion sei soeben sein Bericht werde gegenwärtig von der Regierung erwogen. Was die Schanstaaten betreffe, so befinde sich ein englischer Offizier seit Monaten in Monsing, wodurch das Eigenthumsrecht Englands auf Keutschieng hin⸗ länglich bewiesen werde. Die allgemeine Politik Englands bezüglich Siams bestehe in der Wahrung der politischen und kommerziellen Interessen Englands in Siam und in der Sicherung der Autonomie und Unabhängigkeit Siams. Die diesbezüglichen Versicherungen der fran ösischen Nesternng. gäben Grund zu hoffen, daß die Durchführung dieser Politik die freundschaftlichen Beziehungen zu Frankreich nicht gefährden werde. Was Egypten G so halte die Regierung an der Politik ihrer Vorgänger fest; die für die eventuelle Räumung aufgestellten Bedingungen seien noch nicht erfüllt und die Gelegenheit zur nochmaligen Erwägung der Frage noch nicht gekommen.

Der Kaiser und die Kaiserin begaben sich, einer.

Meldung des „W. T. B.“ zufolge, gestern nach Krasnoje Selo, um den dort stattfindenden Manövern zu folgen.

Der Emir von Buchara ist gestern von Jalta über Simferopol nach Wladikawkas abgereist.

Spanien.

Niach Cuba werden, wie dem „W. T. B.“ aus Madrid mitgetheilt wird, im November neue Verstärkungen in

Höhe von 25 000 Mann SSeees

Auf den Vali von Monastir (Bitolia) Tscherim Pascha, ist ein Attentat verübt worden. des Vali geschossen. Der Thäter ist entflohen.

Bulgarien.

in Macedonien,

einem Gebüsch wurde mehrere Male erfolglos auf den Vnda

Gegenüber den fortgesetzten Uebertreibungen der oppo⸗

sitionellen Blätter hinsichtlich der angeblichen Folgen der Zer⸗

störung des Pomaken⸗Dorfes Dospat durch eine

Bande wird, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Sofia, von gut unterrichteter Seite versichert: in Wahrheit habe die Pforte zwar wegen obigen Vorfalls Vorstellungen in Sofia erhoben, ohne jedoch den thatsächlichen Sachverhalt klar zu legen. Die türkischerseits an Ort und Stelle angestellte Untersuchung erscheine nicht vollständig abgeschlossen Eine Intervention irgend einer fremden Macht sei in diefer Angelegenheit überhaupt nicht erfolgt. Die bulgarische Regierung habe die Behörden des Kreises von Bazardschik beauftragt, den Sachverhalt festzustellen und insbesondere zu ermitteln, ob eine Bande im Bereich dieses Kreises oder ander⸗ wärts die Grenze überschritten habe. Nach einer bishen übrigens nicht bestätigten Behauptung hätten die Bewohne. von Dospat an dem Blutbad von Batak im Jahre 1876 18 ““ und liege jetzt eine Rache der Bewohner von atak vor. Betreffs der in Sachen der Ermordung Stan⸗ bulow's geführten Untersuchung theilt die „Swoboda“ mit daß der Kapitän Morfow, welchen das Blatt beschuldigt, die Mörder zu kennen, lediglich wegen Ueberschreitung seiner Be⸗ fugnisse, indem er den Diener Stambulow's verwundete, vor Gericht gestellt, und der Polizei⸗Kommissar Jureckow, welcher auf eigene Verantwortung Tuͤfektschiew noch an dem Abend des Attentats in Freiheit setzen ließ, abgesetzt werden solle.

Amerika. Die demokratische Staatskonvention von Ohio spra

sich, wie „W. T. B.“ aus Springfield (Ohio) meldet, 9 die Nationalwährung aus, bestätigte das Parteiprogramm und

nahm einen Antrag an, nach welchem die Monroe⸗Doktrin auf⸗ recht erhalten wird. James G. Campbell ist zum Gouverneur ernannt worden.

Auf Cuba stieß eine Abtheilung spanischer Re⸗ gierungstruppen unter Palanka auf Insurgenten⸗ banden unter Führung von Roloff und Sanchez. Sechzig Insurgenten wurden getödtet, die anderen wurden bis in die

Provinz Puerto Principe hinein verfolgt. Der Insurgenten⸗ chef Mugica wurde in Matanzas erschossen.

Asien.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Bom bay vom gefärigeg Tage herrscht auf der Bahrain⸗ Insel im Persi chen Meerbusen große Aufregung, well ein feindlicher Häuptling eine Anzahl Perlenfischer⸗ boote beschlagnahmte und dieselben nach türz⸗ schen Gewässern schleppte. Das zur Verfolgung en⸗ sandte englische Kanonenboot „Sphynx“ brachte die Boote nach Bahrain zurück. Der Vorfall soll auf der Insel Nußec⸗ störungen verursacht haben; die dortige Bevölkerung befinder sich in dem Glauben, daß seitens der Türken ein Angriff geplant werde und infolge dessen Truppen requiriert seien. In der chinesischen Provinz Fuhkien haben, wie dasselbe Bureau berichtet, neue Gewaltthätigkeiten stat⸗ gefunden. Die amerikanische Mission in Futschau wurde von einer zahlreichen wüthenden Volksmenge an⸗ gegriffen, die mit allerhand Waffen versehen war. Die Kapelle und die Schule wurden zerstört. Vier ein⸗ geborene Schüler wurden verwundet; der Lehrer, welcher Aus⸗ länder ist, entkam. Eine starke fremdenfeindliche Stimmung herrscht unter der Bevölkerung Futschaus, welche die Straßen durchzieht mit dem Rufe: „Vertreibt die ausländischen Teufel!“

Afrika.

Aus Massowah berichtet die „Agenzia Stefani“, daß Ras Mangascha sich infolge des Abfalls mehrerer Führer, welche zu den Italienern übergingen, entmuthigt zeige. Betreffs der Lage im Sudan sei das Gerücht verbreitet, daß Hamed

Ali nach Omdurman berufen und Osman Digma zu seinem

Nachfolger als Kommandant der Truppen ausersehen se

Nr. 7 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vom 15. August, hat folgenden Inhalt: I. Allgemeine Verwaltungs⸗ sachen. Zirkular, betr. die Belehrung der Parteien über die Ve⸗ rufungsfrist in Entscheidungen über Streitigkeiten der Armenverbände. Zirkular, betr. die Uebernahme der aus Lübeck ausgewiesenen preußischen Staatsangehörigen. II. Organisationssachen. Be⸗ hörden und Beamte. Zirkular, betr. die Nichtanrechnung der Diense⸗ zeit von freiwillig ausscheidenden Beamten bei Wiederanstellung. Verfügung, betr. die Anstellung von Grenzkommissarien in Illowo zu Hilfsbeamten der Staatsanwalschaft. III. Polizeiverwaltung. A. Versicherungswesen. Zirkular, betr. den Eid der Vorsitzenden ꝛc. der Schiedsgerichte für die Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bekanntmachung, betr. die Beaufsichtigung der zur Durchführung der Unfall⸗ ꝛc. Versicherung errichteten Schieds erichte. B. Gewerbe⸗ Verfügung, betr. den Begriff des böheten Kunstinteresses im Sinne des Hausiersteuergesetzes und der Reichs⸗Gewerbeordnung. C. Baupolizei. Verfügung, betr. die Kosten für die Untersuchungen der Gasleitungen in Theatern ꝛc. D. Gefängnißwesen, Straf⸗ und Besserungsanstalten. Zirkular, betr. die Fürsorge für entlassene Straf⸗ gefangene. Zirkular, betr. die Tagegelder, Reise⸗ und Umzugskosten der Strafanstaltslehrer. 1V. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Zirkular, betr. den Bau von Kleinbahnen. Zirkular, betr. Ausbildung der Regierungs⸗Bauführer des Hoch⸗ und baufaches. Zirkular, betr. die Ermittelun des der rechnung von Unfallrenten zu Grunde liegenden Ar eitsverdienstes. V. Verwaltung der Staatssteuern und „Abgaben. Verfügung, dr. die Feststellung des Gesammtaufkommens der direkten Staatssteuern. VI. Verwaltung für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Verfügung, betr. Forderung von Verzugszinsen bei Stundungen ver Holzkaufgeldern. Zirkular, betr. die Ausfüͤbrung des Geseteren vns gemeinschaftliche Holzungen. VII. Militär⸗ und Marine⸗Ange Prr⸗ heiten. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes, betr. die orge für die Hinterbliebenen von Soldaten. Zirkular⸗Verfügund,

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der hilfsbedürftigen Unteroffiziere und Mann⸗ scaften, welche 1870/71 und an den vorhergehenden Kriegen ehrenvoll theilgenommen haben.

Das Juli⸗August⸗Heft des „Zentralblatts für die ge⸗ ammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen“, heraus⸗ gegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, hat folgenden Inhalt: A. Regelung der Gehälter der Direktoren der Universitäts⸗Bibliotheken in Königsberg, Berlin, Greifswald, Breslau, Halle, Kiel und Marburg, sowie der Paulinischen Bibliothek in Münster nach Dienstaltersstufen. Erlaß vom 29. Mai d. J. Regelung der Remuneration der Hilfsbibliothekare an der Königlichen Bibliothek zu Berlin und den Universitäts⸗Biblio⸗ theken (einschließlich der Paulinischen Bibliothek zu Münster i. W.) nach Dienstaltersstufen. Erlaß vom 22. Mai d. J. Aufforderung Bewerbung um ein Stipendium der Jacob Saling'schen f Erlaß vom 10. Juni d. J. Praktische Aus⸗ bildung von Nahrungsmittel⸗Chemikern im Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamt zu Berlin. Bekanntmachung vom 24. Juni d. J. B. Zulaffung der Inhaber von Reifezeugnissen der Landwirthschafts⸗ schulen zum Subalterndienst. Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai d. J. Geschäftsanweisung für die Kassenverwaltung der staatlichen höheren Lehranstalten im Amtsbezirk des Königlichen Provinzial⸗ Schulkollegiums zu Koblenz vom 1. Dezember 1894. Erlaß vom 20. März d. J. Ausstellung vorläufiger Bescheinigungen über die bestandene Abschluß⸗ oder Entlassungsprüfung für Schüler an den höheren Lehranstalten. Erlaß vom 5. Juni d. J. Berechnung der Dienstzeit der wissenschaftlichen Lehrer behufs Feststellung der ihnen zu gewährenden Alterszulagen 3 Abs. 2 des Normal⸗Etats für die höheren Unterrichtsanstalten vom 4. Mai 1892). Ein⸗ reichung von Sammelberichten. Erlaß vom FIZun d. J. Festsetzung des für die Gewährung von Alterszulagen an die Lehrer höherer Unterrichtsanstalten maßgebenden Dienst⸗ alters unter Anrechnung von Hilfslehrerdienstzeit. Erlaß vom 14. November 1894. Gewährung von Tagegeldern und Reise⸗ kosten an die anstellungsfähigen Kandidaten des höheren Schulamts. Erlaß vom 6. Juni d. J. Verleihung des Ranges der Räthe vierter Klasse an Direktoren von Nichtvollanstalten und an Professoren höherer Lehranstalten. Bekanntmachung. Programm für den vom 1. bis 13. Oktober 1895 in Göttingen abzuhaltenden naturwissen⸗ schaftlich⸗erdkundlichen Ferienkursus für Lehrer böherer Schulen. C. Turnlehrerinnen⸗Prüfung im Herbst 1895. Bekanntmachung vom 10. Juni d. J. D. Lehrziele der höͤheren Mädchenschulen. Erlaß vom 4. Juni d. J. E. Herausgabe eines Werks über den Krieg von 1870/71 durch den Professor Dr. Lindner in Halle. Erlaß vom 10. Juni d. J. Heranziehung der eine eigene Schule unterhaltenden Juden zu den aus der allgemeinen Gemeindekasse zu bestreitenden Lasten der christlichen Volksschule in der Provinz Hannover auf Grund des hannoverschen Gesetzes vom 30. September 1842. Erkenntniß des I. Senats des Königlichen Ober⸗Verwaltungsgerichts vom 10. Mai d. J. Rechtsgrundsätze des Königlichen Ober⸗Verwaltungsgerichts. Er⸗ kenntniß des I. Senats des Königlichen 111““ vom 9. April d. J. F. Fahrpreisermäßigungen für mittellose Kranke, Blinde, Taubstumme und Waisen. Personalien.

ntscheidungen des Reichsgerichts.

Hat der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangs⸗ versteigerung in Anrechnung auf das baar zu zahlende Kaufgeld eine zur Hebung kommende Pfandbriefschuld zum Nominal⸗ betrage mit Einwilligung der Pfandbriefgläubigerin übernommen, so können, nach einem Ürtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 6. März 1895, die nacheingetragenen, zunächst ausgefallenen Gläubiger von dem Ersteher nicht die Herausgabe der Differenz zwischen dem Nominalbetrage und dem geringeren Kurswerth der Pfandbriefe beanspruchen, auf welche die Pfandbriefgläubigerin zu Gunsten des Erstehers verzichtet hat. Der Rittergutsbesitzer Sch. erstand das Rittergut W. in der Provinz Posen in der Subhastation und übernahm bei der am 5. August 1893 stattgehabten Belegung des Kaufgeldes zufolge vorausgegangenen Abkommens mit der Posener Landschaft das voll

zur Hebung gelangte 3 ½ % ige Pfandbriefdarlehn von 387 700 (nach Abzug des amortisierten Betrags von 5900 ℳ) zum Nominal⸗ betrag in Anrechnung auf den Kaufpreis. Der zunächst mit 80 000 ausgefallene Hypothekengläubiger beanspruchte klagend vom Er⸗ steher die diesem infolge des Abkommens mit der Landschaft zu theil gewordene Hifferenz. zwischen dem Nominalwerth Wund dem Kurswerth der Pfandbriefe zur Zeit der Kauf⸗ gelderbelegung (97,30 %) im Betrage von 10 307 ℳ, indem Kläger ausführte, daß das Pfandbriefdarlehn nur nach jenem Kurs⸗ werth auf den Kaufpreis hätte verrechnet werden dürfen, daß daher der Beklagte um den eingeklagten Betrag zu wenig an Kaufgeld ent⸗ richtet und sich damit zum Schaden des zunächst ausgefallenen Gläu⸗ bigers bereichert habe. Die Klage wurde in beiden Instanzen ab⸗ gewiesen und die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Nach § 57 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. Juli 1883 ist der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Kaufpreises baar zu zahlen; es kann aber nach § 116 .a. O. der Ersteher in Anrechnung auf das baar zu zahlende Kaufgeld die zur Hebung kommenden Forderungen mit Einwilligung der betreffenden Gläubiger übernehmen, was wie eige aus dem Grundstück gewährte Befriedigung, also wie Baarzahlung wirkt. Es liegt also für die

sense der Anrechnung der übernommenen Hypothekenschuld auf den⸗

wie im Fall der Baarzahlung. gezahlte Kaufgeld nehmen können, den Kaufpreis an⸗

Kaufpreis die Sache nicht anders, Soweit der Hypothekengläubiger das baar zu seiner Befriedigung hätte in Anspruch so weit ist die üb ernommene Schuld auf

zurechnen, so weit hat also der Ersteher seiner Verpflich⸗ ung zur Zahlung des Kauspreises genügt. Rechte Dritter, insbesondere der nacheingetragenen Gläubiger, werden durch den Ueber⸗ nahmevertrag nicht berührt. Erwächst aus diesem Vertrag und dem darin enthaltenen Verzicht eines Gläubigers auf Baarzahlung dem Ersteher ein Vortheil, so steht dieser doch nicht im ursächlichen Zu⸗ sammenhang mit dem wegen Unzulänglichkeit des Kaufgeldes ein⸗ etretenen Ausfall eines nacheingetragenen Gläubigers, weil dieser lusfall ja auch eingetreten sein würde, wenn der Uebernahmevertrag nicht geschlossen, das Kaufgeld vielmehr baar gezahlt worden wäre. Es liegt also in dem hier gesetzten Fall auch eine Bereicherung des oet ge auf Kosten eines ausfallenden Realgläubigers nicht vor.“

Die durch Polizeiverordnung vorgeschriebene Streupflicht der Bürgersteige bei Glatteis seitens der Hausei enthümer oder deren Stellvertreter kann nach einem Urtheil des Reiches erichts, VI. Zivilsenats, vom 16. Mai 1895, im Gebiet des preuß. Allg. Landrechts, von diesem auf im Hause wohnende Beauftragte, sog. Vizewirthe, gegen deren Zuverlässigkeit nichts vor⸗ liegt, übertragen werden, in welchem Fall ohne weiteres diese und nicht die Hauseigenthümer für die durch Nichtbeobachtung der Polizeiverordnung hervorgerufenen Unfälle zivilrechtlich haften. „Zweifellos wurde dem polizeilichen Gebote auch dann genügt, wenn das Bestreuen durch einen dazu beauftragten er⸗ folgte, wie denn die Polizeiverordnung von einem Bestreuenlassen durch den Eigenthümer oder Stellvertreter spricht. Es ist ferner ohne weiteres anzunehmen, daß der Eigenthümer für das Bestreuen des Bürgersteiges im eintretenden Falle dadurch am besten Vorsorge zu reffen glauben konnte, daß er eine zuverlässige Person eigens dazu erpflichtete, auf den Zustand der Straße Acht zu geben und bei

lätte die nöthigen Vorkehrungen zu treffen.“ (49/95.)

erzielt worden (vgl. Nr 191 d. Bl.).

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

—Ein Beamter oder ein Offizier kann, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 22. März 1895, neben dem durch seinen Amtssitz begründeten Wohnsitz noch einen anderen Wohnsitz haben; einen anderen ö dem Wohnsitz am Berufsort hat derjenige, welcher einen bestimmten Ort für eine ge⸗ raume Zeit im Jahre zum dauernden oder häufig wiederholten Aufenthalt und zum Mittelpunkt der Lebensverhältnisse machen will und macht. Der Herzog zu X. war in den Jahren 1891 und 1892 in Ausübung seines Berufs als Offizier in Berlin thätig und besaß dort eine eingerichtete Wohnung. Außerdem hatte der Herzog in dem bei der Stadt Y. (Schlesien) belegenen Schloß Y., dem Stammsitz der Herzoglichen Familie, eine vollständig eingerichtete Wohnung inne, in welcher er im Jahre 1891 sechsmal zusammen 73 Tage lang, in Zeit⸗ abschnitten von 2 bis zu 23 Tagen und im Jahre 1892 achtmal zu⸗ sammen 62 Tage lang, in Zeitabschnitten von 2 bis zu 15 Tagen gewohnt und faft stets Gaͤste empfangen hat, deren Zahl zwischen 2

und 10 geschwankt hat. Der Magistrat zu Y. erachtete das Schloß Y. als

zweiten Wohnsitz des Herzogs und zog ihn zu den Hausvaͤterbeiträgen im Bezirk der evangelischen Stadtschule zu Y. für das Jahr 1892 heran. Der Herzog fühlte sich durch diese Heranziehung beschwert, unter anderem deshalb, weil er innerhalb des Schulbezirks keinen Wohnsitz, sondern nur ein zur Ausübung der Jagd eingerichtetes Absteige⸗ quartier besitze, erhob Klage beim Bezirksausschuß, welche aber ab⸗ gewiesen wurde. Auf die Berufung des Klägers bestätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Vorentscheidung, indem es begrün⸗ dend ausführte: „Es ist keine maßgebende Norm vorhanden, welche es ausschließt, daß ein Beamter neben dem durch seinen Amtssitz begründeten Wohnsitz noch einen anderen Wohnsitz hat Die⸗ selben Grundsätze auf einen im aktiven Militärdienste stehenden Offizier zur Anwendung zu bringen, konnte keinem Bedenken unterliegen. Daß sich in der Gesetzgebung eine auf alle Ver⸗ hältnisse berechnete und für dieselben maßgebende Legaldefinition des Begriffs „Wohnsitz“ nicht vorfindet, ist bereits in dem Endurtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts vom 5. Mai 1887 hervorgehoben. Es ist dort unter Bezugnahme auf das Allgemeine Landrecht, die Allge⸗ meine preußische Gerichtsordnung und das Reichsgesetz wegen Be⸗ seitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 des näheren ausgeführt, wie nur erübrige, auf die in der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung herrschenden Anschauungen zurückzugehen, wonach zur Begründung, zum Haben und Beibehalten eines Wohnsitzes einmal der Wille gehört, einen bestimmten Ort zum dauernden Aufenthalt und Mittelpunkt der Lebensverhältnisse zu machen, und außerdem die Verwirklichung dieses Willens durch ent⸗ sprechende That. Der Grundsatz, daß vor allem das sub⸗ jektive Moment, der Wille, die Absicht des Betheiligten in Frage kommt und weiter eine Reihe äußerlicher, objektiver Vorgänge, die eine Ausführung jenes ausdrücklich erklärten Willens enthalten oder doch einen Rückschluß auf sein Vorhandensein gestatten, ist in den neueren Gesetzen, welche, jedes für sein Geltungsgebiet, nach dem Vorbild des § 1 Abs. 2 des oben erwähnten Gesetzes vom 13. Mai 1870, eine Desinition des Wohnsitzes dahin geben, daß als Wohnsitz derjenige Ort anzusehen ist, an welchem jemand eine Wohnung unter Umständen inne hat, welche auf dif Absicht der dauernden Beibehaltung einer solchen schließen assen, zum Ausdruck gekommen. Allerdings würde das Vorhandensein einer vollständig eingerichteten Wohnung innerhalb des Schloßbezirks die Möglichkeit, daß sie nur als Absteigequartier benutzt wird, nicht ausschließen. Einer derartigen Annahme stand aber die Häufigkeit und die Dauer der Angwesenheit des Klägers in der Wohnung entgegen, nicht minder auch die Thatsache, daß er dann fast regel⸗ mäßig Gäste bei sich gehabt und zwar meist in einer Zahl, wie sie in einem solchen Absteigequartier nicht wohl aufgen können“. (I. 412.) 8 8

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8 Zur Arbeiterbewegung. 6

In Labiau ist es am 16. d. M. zu einem Zufammenstoß zwischen Arbeitern und Polizeibeamten gekommen, in dessen Verlauf ein Arbeiter getödtet wurde und zwei schwer ver⸗ wundet worden sind. Veranlassung zu dem Zusammenstoß war das von dem Schneidemühlenbesitzer Skalweit an die städtische Polizei gerichtete Ersuchen um Hilfe gegen 9 Holzarbeiter, die auf seinem Holzhof die Arbeit ausgeseßt hatten, Unfug verübten und seiner Auf⸗ forderung, den Hof zu verlassen, keine polg⸗ leisteten. Die Arbeiter sind der Aufforderung der städtischen Polizisten und des berittenen Gendarmen Hoffmann, dessen Beistand von letzteren angerufen war, nach Hause zu gehen, nicht nachgekommen, haben sich vielmehr an den Polizisten thätlich vergriffen. Bei dieser Gelegenheit hat der Gendarm Hoffmann nach mehrmaliger fruchtloser Verwarnung von seiner Schußwaffe Gebrauch gemacht. Die beiden Verwundeten befinden sich im städtischen Krankenhause zu Labiau in ärztlicher Be⸗ handlung. Die Untersuchung ist eingeleitet und der Gendarm Hoff⸗ mann bis auf weiteres vom Dienst entbunden.

In Arnstadt i. Th. haben einer Mitheilung des „Vorwärts“ zufolge die Weißgerber die Arbeit niederlegt, weil ihnen von den Arbeitgebern die zehnstündige Arbeitszeit nicht bewilligt wurde.

Hier in Berlin haben die Metalldrücker der Firma J. Landé infolge von Lohnkürzungen die Arbeit niedergelegt. Der Aus⸗ stand der Lohgerber und Lederzurichter in der Römer'schen Lederfabrik in Pankow ist, wie die Blätter melden, seit Montag früh beendet. Nach dem Bericht der Ausstandskommission in einer Versammlung am Dienstag, der auch die Arbeitgeber der Fabrik bei⸗

wohnten, ist zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Einigung

Land⸗ und Forstwirthschaft. 4

In den Staatsforsten des Regierungsbezirks Fran 8 rta. O. haben die Beschädigungen durch Insekten jetzt ast völlig aufgehört; der Fraß der großen und der kleinen Kiefernblattwespe (Lyda praetencis und Lophyrus pini) und des Kiefernspanners (Fidonia piniaria) ist sowohl in der Neumark wie in der Lausitz fast ganz erloschen, ebenso der Fraß der Kieferneule (Prachea pini- perda) in der Oberförsterei Christianstadt. Stellenweise, namentlich in den Revieren Karzig und Lagow, fand ein mäßiger Flug der Mai⸗ käfer statt; erhebliche Vertilgungsmittel sind jedoch in diesem Jahre nicht gegen ihn angewendet worden.

Saatenstand im Königreich Bayern.

Der Saatenstandsbericht für das Königreich Bayern enthält, wie „W. T. B.“ aus München meldet, für Mitte August folgende Angaben: Winterweizen 2,36, Sommerweizen 2,52, Winterspelz 2,15, Sommerspelz 1,64, Winterroggen 2,00, Sommergerste 2,67, Hafer 2,51, Raps 3,19, Kartoffeln 2,22, Futterrüben 2,45, Zuckerrüben 2,04,

ülsenfrüchte 2,88, Klee 2,40, Futterpflanzen 2,30, Wiesen 2,36, opfen 2,48. (1 bedeutet: sehr gut, 2 gut, 3 mittel, 4 gering und 5 ehr gering.)

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗

Maßregeln.

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Türkei. Wie der „Levant Herald“ vom 1. August mittheilt, hat die Seuche auf das Vilajet Konia übergegriffen; es erkrankten daselbst vom 21. bis 27. Juli in JVah⸗Yali 20 Personen, von denen

Ostindien. Kalkutta. Vom 7. bis 13 Juli sind 29 Per⸗ sonen an Cholera, 4 an Pocken und 148 an Fiebern gestorben.

Japan. Auf der Insel Kiushiu sind vom 12. April bis 5. Juli insgesammt 408 Erkrankungen amtlich gemeldet, davon im Bezirk Nagasaki 40 (25 Todesfälle), in der Stadt Nagasaki 16 (12), in Sasebo 79 (70), im Bezirk Fukuoka vom 15. Mai bis 25. Juni zusammen 273 (), davon in Moji 117 (].

Korea. Einer Mittheilung vom 28. Juni zufolge ist die Krankheit, wahrscheinlich von der Mandschurei her eingeschleppt, in den an der chinesischen Grenze gelegenen Städten Wiju und Chöl⸗ san ausgebrochen. Die Hauptstadt, sowie die drei offenen Häfen Koreas sind bisher seuchenfrei geblieben.

Brasilien. Einer Mittheilung vom 17. Juli zufolge ist die anfangs Dezember v. J. dort ausgebrochene Epidemie im Thale des Parahyba⸗Flusses gänzlich erloschen und kann auch in Rio de Janeiro als erloschen betrachtet werden, da seit Anfang Juni nur noch ganz vereinzelte Erkrankungsfälle festgestellt sind.

Gelbfieber.

Einer Mittheilung vom 15. Juli zufolge sind die nachstehenden, an der Westküste von Mittel⸗Amerika belegenen Städte ergriffen: Sonsonate und Santa Ana (Salvador), Champerico (Gua⸗ temala), Tapachula und Okus (Mexiko). Weiterhin wurden nach dem „Abstr. of sanit. rep.“ festgestellt: in Havana vom 12. bis 18. Juli 18, vom 19. bis 25. Juli 23 Todesfälle (bei etwa 54 bezw. 70 Neu⸗Erkrankungen), in Santjago (Cuba) vom 7. bis 13. Juli 41, in Cienfuegos vom 8. bis 20. Juli 3, in Vera Cruz vom 5. bis 18. Juli 8, in Rio de Janeiro vom 16. bis 22. Juni 12. In Havana ist die Seuche anscheinend im Zunehmen, in Rio de Janeiro im Abnehmen begriffen, ebenso einer itttheilung vom 13. 1A“

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Handel und Gewerve.

Die Firma Stam u. Co. in Amsterdam, vor welcher nach der in Nr. 181 d. Bl., vom 1. August 1895, enthaltenen Notiz seitens der niederländischen Polizei gewarnt worden ist, wird betrieben durch einen gewissen G. J. Stam und ist nicht zu verwechseln mit der dortigen gut beleumdeten Firma Stam u. Co., vormals Schleining u. Co., Hut⸗ und Mützen⸗ waaren, O. Z. Voorburgwat in Amsterdam.

Taͤgliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 11 683, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 20. d. M. gestellt 5219, nicht recht⸗ itig gestellt 194 Wagen

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 21. August die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Greifs⸗ walderstraße 195 und 196, dem Maurermeister Karl Strecken⸗ bach zu Rixdorf gehörig; Flächenraum 3,60 a bezw. 10,31 a; mit dem Gebot von 64 000 bezw. 196 000 wurden der Raths⸗ Maurermeister Rudolf Seegers, Engel⸗Ufer 4, und der Fabrik⸗ besitzer Walter Auffermann, Treptower Chaussee 6, gemeinschaft⸗ rich Ersteher. Eingestellt wurde das Verfahren der Zwangsver⸗ steigerung wegen des Grundstücks Steinm etzstraße 32, dem Rentier Ferdinand Biermann zu Berlin gehörig.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 21. August 1895. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 535 Stück (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität —,— ℳ, II. Qualität —,— ℳ, III. Qualität 92 104 ℳ, IV. Qualität 80 —86 Schweine. Auftrieb 6557 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 98 ℳ, Landschweine: a. gute 94 96 ℳ, b. geringere 88 92 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— ℳ, bei 20 % Tara, Bakonyer —,— bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1551 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,20 1,24 ℳ, II. Qualität 1,10 1,18 ℳ, III. Qualität 1,00— 1,08 Schafe. Auftrieb 2716 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,00 1,14 ℳ, II. Qualität 0,92 0,96 III. Qualität —,—

Die nächste Börsenversammlung zu Essen 26. August im „Berliner Hof“ statt.

Die Einnahmen der Königlich württembergischen Staatseisenbahnen betrugen im Monat Juli 1895: 3 802 832 (+ 285 770) und vom 1. April bis Ende Juli 13 605 728

(+ 708 267) 3

Magdeburg, 21. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker, exkl., von 92 % —, neue 10,60. Kornzucker exkl., 88 % Rendement —,—, neue 9,85 10, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 7,00 7,60. Schwach. Brotraffinade I 22,75 23,00. Brotraffinade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,75 23. Gem. Melis 1 mit Faß 22,12 22,25. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. August 9,52 ½ bez. u. Br., pr. September 9,50 Gd., 9,55 Br., pr. Oktober⸗Dezember 9,90 bez., 9,92 ½ Br., pr. Januar⸗März 10,20 bez., 10,22 ½ Br. Schwächer.

Feidzig. N August. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,25 ℳ, pr. September 3,27 ℳ, pr. Oktober 3,30 ℳ, pr. November 3,32 ½ ℳ, pr. Dezember 3,35 ℳ, pr. Januar 3,37 ½ ℳ, pr. Februar 3,40 ℳ,

r. März 3,40 ℳ, pr. April 3,40 ℳ, pr. Mai 3,42 ½ ℳ, pr. Juni 3,42 ½ ℳ, pr. Juli 3,42 ½. Umsatz 130 000 kg. Behauptet.

Leipzig, 22. August. (W. T. B.) Die während der bepor⸗ stehenden Herbstmesse in den Räumen der Leipziger Börsenhalle abzuhaltende Garnbörse wird Freitag, den 30. August d. J., ihren Anfang nehmen.

Mannheim, 21. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. November 14,20, pr. März 14,50. Roggen pr. November 11,60, pr. März 11,90 Hafer pr. November 12,00, pr. März 12,30. Mais pr. November 10,50, pr. März 10,50.

Bremen, 21. August. (W. T. B.) Börsen „Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer

etroleum⸗Börse.) Fest. Loko 6,20 Br. Baumw olle. Fest. Apland middl. loko 37 ¼ 4. Schmalz. Ruhig. Wilcox 33 ¾ ₰, Armour shield 33 ½ ₰, Cudahv 34 ½ ₰, Fairbanks 28 ₰. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 31. Taback. Umsatz 56 Faß Kentucky.

Hamburg, 21. August. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. I98 74 ¾, pr. Dezember 73 ¼, pr. März 72 ¾, pr. Mai 72 ⁄¼. dahig. Zuckermarkt. (Schlußbers) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗

findet am

ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. August 9,42 ½, pr. Oktober 9,72 ½, per Dezember 9,90, pr. März 10,17 ½. Flau.

Pest, 21. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko matt, pr. Hegost 6,28 Gd., 6,30 Br., pr. Frühjahr 6,71 Gd., 6,73 Br. Roggen pr. Herbst 5,32 Gd., 5,34 Br., pr. Frühjahr 5,72 Gd., 5,73 Br. Hafer pr. 5,53 Gd., 5,55 Br. Mais pr. Juli⸗August 5,55 Gd., 5,60 Br., pr. August⸗September 5,55 Gd., 5,60 Br., pr. Mai⸗Juni 1896 4,45 Gd., 4,46 Br. Kohlraps pr. August⸗September 9,35 Gd., 9,40 Br. . 1

Budapest, 21. August. (W. T. B.) Die Semestralbilanz der Ungarischen Allgemeinen Kreditbank weist auf: Erträgnisse

der Zentrale 755 768 Fl., Lasten 135 166 Fl., verbleibt .X“ 88 88 u“ 6

Iunsl