1895 / 204 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

19. August 1895. 1

die rainagegenossenschaft zu Königsberg

Accordlohn beschäftigt werden, wird der Accordlohnsatz um den durchschnittlichen Verdienst eines halben Tages zu erhöhen sein.

Eine Einschränkung des allgemeinen Verkehrs, ins⸗ besondere auch des Güterverkehrs, ist zwar nicht angängig. Indessen wird auch den Stations⸗ und Güterbodenarbeitern, die an dem Feldzug theilgenommen haben, zur Theilnahme an

ten Umfang zu geben sein. Berlin, den 24. August 1895. 8 16 Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 8 In Vertretung: Brefeld.

geda

An sämmtliche Königliche Eisenbahn⸗Direktionen. ..“

„Vorstehende Abschrift erhält die Direktion zur Kenntniß mit dem Bemerken, daß ich meinerseits mit einer gleichmäßigen Behandlung im Bereich der dortigen Verwaltung sein würde. We

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Brefeld.

1“

An die Direktion der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn in Darmstadt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter

Nr. 9777 die Verordnung, betreffend die Veranlagung der Ergänzungssteuer für das Steuerjahr 1896/97, vom 31. b; E

Nr. 9778 die Verordnung, betreffend die Ausführung des Artikels III §§ 1 bis 4 des Gesetzes vom lusfühnn 4893 wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds, vom 13. August 1895; unter Nr. 9779 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Reinhausen und Göttingen, vom 9. August 1895; und unter Nr. 9780 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Aachen, Düren, Jülich, Montjoie, St. Vith, Bonn, Adenau, Ahrweiler, Boppard, Kastellaun, St. Goar, Kirn, Münstermaifeld, Simmern, Zell a. Mosel, Neuß, Opladen, Saarlouis, Sulzbach, Grumbach, Merzig, Wadern, Trier, Neuerburg, Perl, Wittlich und Rhaunen, vom

Berlin W., den 27. August 1895. 86 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. In Vertretung: Bath.

8 aX““ Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gefetz⸗Samml.

S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Juni 1895, betreffend 1) die

Genehmigung des vierten Regulativs wegen Erweiterung der Wirk⸗ samkeit der Posener Landschaft ducch Beleihung des vierten Sechstels des landschaftlichen Taxwerths, 2) des fiebenten Nachtrags zum Statut der Posener Landschaft vom 13. Mai 1857, zum II. Regulativ vom 5. November 1866 und zum III. Regulativ vom 4. Mai 1885, 3) des

ersten Nachtrags zum Statut der Posener landschaftlichen Darlehns⸗ kasse vom 24. Februar 1890 und 4) des Vertrags zwischen dem System der Jahresgesellschaften der vierprozentigen Pfandbriefe und

dem System der dreieinhalbprozentigen Pfandbriefe über das Eigen⸗ thum des Geschäftslokals und des Inventars der Posener Landschaft, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 27 S. 264, aus⸗ gegeben am 2. Juli 1895, der Königlichen Regierung zu Bromberg Nr. 26

gegeben am 27. Juni 1895;

2) das am 13. Juni 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für Quednau⸗Kummerau im Landkreise durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 30 S. 295, ausgegeben am 25. Juli 1895;

3) das am 13. Juni 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainagegenossenschaft zu Dubin durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Posen Nr. 29 S. 295, ausgegeben am 16. Juli 1895;

14) das am 13. Juni 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Trautzberg im Kreise Daun durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 29 S. 291, ausgegeben am 19. Juli 1895;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 15. Juni 1895, durch welchen der Gemeinde Wehingen⸗Bethingen im Kreise Saarburg das Recht ver⸗ liehen worden ist, das zur Anlage einer Quellwasserleitung erforder⸗ liche, in der Gemeinde Tünsdorf belegene Grundeigenthum im Wege der Enteignung zu erwerben oder mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 29 S. 297, ausgegeben am 19. Juli 1895; 3

6) das am 25. Juni 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Wiesengenossenschaft zu Nahbollenbach im Kreise St. Wendel durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 29 S. 294, ausgegeben am 19. Juli 1895;

7) der Allerhöchste Erlaß vom 25. Juni 1895, betreffend die Verleihung des Enteignungerechts sowie des Rechts zur Chausseegeld⸗ erhebung an den Kreis Briesen für die von ihm zu bauende Chaussee von Bahrendorf nach der Chaussee Schönsee Strasburg bei Tokary, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 32 S. 252, ausgegeben am 8. August 1895;

8) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Juli 1895, betreffend die Abänderung der Allerhöchsten Konzessionsrkunde vom 1. Juni 1872 über den Bau und Betrieb der Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 33 S. 311, aus⸗ gegeben am 17. August 1895, der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 32 S. 251,

ausgegeben am 8. August 1895;

9) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Juli 1895, betreffend die Ge⸗

S. S.

279, aus⸗

nehmigung des Beschlusses des XVII. General⸗Landtags der Schle⸗

sischen Landschaft wegen Konvertierung höher verzinslicher Pfandbriefs⸗ darlehne in dreiprozentige, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Frankfurt a. O. Nr. 31 S. 277, ausgegeben am 31. Juli 1895 (zu vergl. die Bekanntmachung S. 300 Nr. 7);

10) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Juli 1895, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Danzig auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 13. Juli 1882 aufgenommenen Anleihe von 4 auf 3 ½ %, durch das Amtsblatt der Königlichen n zu Danzig Nr. 33 S. 311, ausgegeben am 17. August

11) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Juli 1895, betreffend die weitere Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Gleiwitz auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 25. August 1879 auf⸗ genommenen Anleihe von 4 auf 3 ½ %, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 33 S. 265, ausgegeben am 16. August 1895.

der 8 des Tages, soweit möglich, Gelegenheit in dem oben

9.

steuergesetz vom 31. Juli 1895, nebst dem Stempelt

veröffentlicht.

Angekommen: der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Hand Gewerbe Lohmann, vom Urlaub; 8 der Direktor im Reichs⸗Justizamt Gutbrod.

8“ Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 27. August.

eine Majestät der Kaiser und König trafen, von Mainz kommend, gestern Nachmittag um 3 ½ Uhr in Kronberg ein, wurden auf dem Bahnhof von Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich erwartet und nach Schloß Friedrichshof begleitet. Außer dem zum Empfang befohlenen Militär hatten am Bahnhof die Kriegervereine der Um⸗ gegend und eine nach Tausenden zählende Volksmenge Aufstellung genommen, welche dem Kaiser lebhafte Huldigungen darbrachte. Am Abend unternahmen Ihre Majestäten der Kaiser, die Kaiserin und die Kaiserin Friedrich eine Spazierfahrt nach Königstein, von wo Allerhöchstdieselben sodann durch das festlich geschmückte Kronberg nach dem Schlosse zurückkehrten. G. der Kaiser und die Kaiserin übernachteten daselbst und kehrten heute Vormittag nach Schloß Wilhelms⸗ höhe bei Cassel zurück.

Aus Mainz, vom 26. August, berichtet „W. T. B.“: Seine Majestät der Kaiser ließ heute bei herrlichstem Wetter eine Gefechtsübung mit darauf folgender Parade ab⸗ halten. Allerhöchstderselbe trug die Uniform Seines Infanterie⸗ Regiments Kaiser Wilhelm (2. Großherzoglich Hessisches) Nr. 116, während Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hefsendie Uniform Seines Hessischen Dragoner⸗Regiments Nr. 23 angelegt hatte. Die Truppen waren zur Parade in auf⸗ gestellt: im ersten standen die 41. und 42. Infanterie⸗Brigade, im zweiten die Infanterie⸗Regimenter Nr. 116, 117, 118 und das Hessische Pionier⸗Bataillon Nr. 11, im dritten die 21. Kavallerie⸗Brigade, das Großherzoglich Hessische Dragoner⸗ Regiment (Garde⸗Dragoner⸗Regiment) Nr. 23 und das Groß⸗ herzoglich Hessische Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 25. Um 2 Uhr reiste Seine Majestät der Kaiser nach Kronberg ab.

1“ In der deutschen Tagespresse ist in letzter Zeit mehrfach die Nachricht eines englischen Blattes, des „Ironmonger“, nachgedruckt worden, eine englische Gesellschaft solle bis zum nächsten Januar für Deutschland Mitrailleusen, nach dem Maximsystem konstruiert, im Werthe von fast einer viertel Million Pfund Sterling liefern.

Diese Nachricht ist erfunden. Wie alle Neuerungen auf dem Gebiet des Waffenwesens, werden in Deutschland auch Maxim⸗Mitrailleusen geprüft. Falls sie sich bewähren, dürfte ihre Herstellung in Deutschland erfolgen.

Der General der Infanterie von Grolman, Gouverneur des Invalidenhauses, ist hierher zurückgekehrt.

Der Kaiserliche Gesandte in Tanger (Marokko) Graf von Tattenbach hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abywesenheit desselben fungiert der der Kaiserlichen Gesandtschaft zugetheilte Legations⸗ Sekretär Freiherr von dem Bussche⸗Haddenhausen als Geschäftsträger.

Der Königliche Gesandte in Oldenburg von Bülow hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.

Wilhelmshaven flotte ist, dem „W. 11 Uhr nach Kiel in

27. August. Die Herbstübungs⸗ T. B.“ zufolge, heute Vormittag um

Einer Einladung Seiner Majestät eutschen Kaisers folgend, wird Seine Majestät der König, wie das „Dresd. Journ.“ mittheilt, am nächsten Sonntag, den 1. Sep⸗ tember, Abends nach Berlin reisen, um der Tags darauf statt⸗ findenden großen Parade beizuwohnen. Die Rückkehr nach Pillnitz erfolgt voraussichtlich in der Nacht vom 2. zum 3. September. Baden.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin gedenkt, wie dem „W. T. B.“ aus Karlsruhe gemeldet wird, zur feier⸗ lichen Einweihung der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtnißkirche, welche am nächsten Sonntag, den 1. September, stattfindet, in Berlin einzutreffen.

Hessen. 8 Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin hat sich mit ihrer Tochter zu längerem Aufenthalt nach Coburg begeben. zecklenburg⸗Schwerin.

Die amtlichen „Mecklenburgischen Nachrichten“ theilen mit, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog der Parade in Berlin und den Manövern bei Stettin nicht bei⸗ wohnen werde.

1“ Oesterreich⸗Ungarn

Wie das „Fremdenblatt“ vernimmt, sei die Ernennung des Ersten Sektionschefs im Ministerium des Aeußern Frei⸗ ermn von Pasetti zum österreichisch⸗ ungarischen Bot⸗ chafter am llaltenischen

1 8 ier Hofe bevorstehend, nachdem die 1ei seitens des italienischen Kabinets ein⸗ getroffen sei. Der neue Botschafter dürfte im Herbst sein

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird das ecete arif,

Amt antreten. Der Botschafts⸗Rath beim Dreirtnat von Szasvaàros solle zum Gesandten in Teheran, der

. rinz Georg von Griechenland ist, dem „W. T. B“ zufolge, von Wien nach Berlin abgereist und 5 Nikolaus von Griechenland auf der Reise nach Franke reich aus Athen in Wien eingetroffen. 8

Großbritannien und Irland

Von einer beabsichtigten Reform des Kriegs⸗ Ministeriums machte gestern im Oberhaus der Staats⸗ ekretär des Krieges, Marquis of Landsdowne Mittheilung.

ie „W. T. B.“ berichtet, sollen danach die ver⸗ schiedenen militärischen Abtheilungen unter den Ober⸗ und vier andere Offiziere gestellt werden welche, ein jeder für seine Abtheilung, dem Kriegs⸗ Minister unmittelbar verantwortlich sind. Sie bilden unter Vorsitz des Ober⸗Befehlshabers eine Körperschaft zur Begutachtung gewisser Fragen. Diese Körperschaft kann durch Hinzuziehung des Unter⸗Staatssekretärs und des Finanz⸗ Sekretärs des Kriegsamts sowie etwaiger speziell berufener Offiziere zu einem Rath erweitert werden unter dem Vorst des Kriegs⸗Ministers, dessen Entscheidungen endgültig sind und der allein dem Parlament verantwortlich ist.

Die Unterhandlungen zwischen Neufundland und Canada wegen Einverleibung Neufundlands ruhen, wie der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain im Unter⸗ haus erklärte, gegenwärtig. Der Unter⸗Staatssekreti des Aeußern Curzon theilte mit, der britische Konsu⸗ habe das Gerücht von Gewaltthaten der nach Kutscheng entsendeten chinesischen Eskorte nicht bestätigt. Als die Regierung erfuhr, daß die Lokalbehörden von Kut⸗ scheng die Gegenwart des britischen Konsuls bei dem Zeugenverhör beanstandeten, seien der chinesischen Regierung darüber Vorstellungen gemacht worden, worauf dieselbe sofort die Behörden anwies, dem Konsul jedwede Erleichterung zu

gewähren. Rußland.

Der bisherige kommandierende General des XVIII. Armee⸗ Korps Baron Seddeler ist unter Enthebung von dieser Stellung zum Mitgliede des Kriegsraths ernannt worden.

Die „Birschewyja Wiedomostie“ melden, daß der Plan, die Pferdeausfuhr aus Rußland zu besteuern, beim Reichsrath auf Bedenken gestoßen und deshalb auf unbestimmte Zeit vertagt sei. . 6

Italien. 1

Der König trifft heute in Aquila ein, wo die Manöver zweier gegen einander operierenden Armee⸗Korps stattfinden.

Aus Palermo meldet die „Agenzia Stefani“: In Be⸗ richten der ausländischen Presse werde in übertriebener Art von einer „Bauernbewegung“ in Sizilien ge⸗ sprochen. Es handele sich dabei um während der Nacht in Piana dei Greci angeschlagene Manifeste, in denen die Bauern aufgefordert würden, bessere Bedingungen für landwirthschaftliche Kontrakte anzustreben. Hierdurch seien jedoch weder Kundgebungen noch eine merkliche Erregung hervorgerufen. In zwei Gemeinden, nämlich in Salapacung Provinz Trapani, und in Buccheri, Provinz Siracusa, s eine Vertheilung des Gemeindeguts versucht worden, ohn jedoch ernstere Unruhen hervorzurufen; einfache Polizeimaß⸗ regeln hätten genügt, die Ordnung wiederherzustellen. Nachrichten aus Sizilien bestätigen, daß unter der Bauern⸗ schaft vollkommene Ruhe herrsche.

Der Papst hat, dem „Osservatore Romano“ zufolge, das Amt eines Schiedsrichters in der zwischen den Republiken von Hayti und San Domingo schwebenden Grenzstreit⸗

e“

frage angenommen.

8

Der Kriegs⸗Minister Azcarraga nahm gestern eine Revue der zur Expedition nach Cuba bestimmten Bataillone ab⸗ dieselben werden heute absegeln.

Der Rath der Bank von Spanien trat gestern zu⸗ sammen, um mit dem Minister für die Kolonien Castellanos die Deckung der Kosten der letzten Operationen auf der Basis der 1890 ausgegebenen Cedulas zu ordnen. Bisher wurden 100 Millionen Pfandbriefe ausgegeben.

Die Steuereinnahmen im Juli haben, wie dem „W. T. B.“ mitgetheilt wird, im Vergleich zum Vorjahre einen Minderbetrag von 3259 105 Pesetas ergeben.

Türkei.

Der General⸗Adjutant des Sultans Schakir Pascha ift, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel meldet, vorgestern nach Trapezunt abgereist.

Aus Beirut berichtet eine armenische Zeitung in Tiflis unter dem 29. Juli alten Stils: eine bewaffnete Räuber⸗ bande habe das armenische Johannes-Kloster über⸗ fallen und die dort befindlichen Wallfahrer mißhandelt. Die Tifliser Zeitungen veröffentlichen Aufrufe der arme⸗ nischen Bischöfe in Bitlis und Musch an die russischen Arme nier, sie möchten den türkischen Armeniern Hilfe leisten, de deren Lage schrecklich sei.

Serbien.

Die türkische Gesandtschaft in Belgrad erklärt die Nachrichten serbischer Blätter über beunruhigende Vorgänge im Vilajet Monastir für vollständig erfunden.

Bulgarien. 8“ Die beabsichtigten großen Manöver, zu welchen viele Reservisten einberufen werden sollten, wurden, wie die „Neue Freie Presse“ aus Sofia erfährt, abbestellt. Die Instruktion der Reservisten während eines Zeitraums von drei Wochen dauert noch fort, doch haben irgendwie zu Besorgnissen Anlaß gebende Ansammlungen nicht stattgefunden. Das Journal „Mir“ vom 26. August veröffentlicht ein Telegramm des Mufti von Plewna an die Regierung, in welchem die Berichte der auswärtigen Presse betreffs der schlechten Lage der muhamedanischen Bevölkerung in Bulgarien zurückgewiesen werden. Der Mufti bedauert, daß derartige Lügen verbreitet würden; er betont, daß zwischen den Bulgaren und den Türken volles Einvernehmen herrsche und daß die Türken jetzt mehr Freiheit genössen als wäh der türkischen Herrschaft. Auf dem Friedhof in Sofia fand vor dem Grabe Stam⸗ bulow's gestern, am vierzigsten Tage nach dessen Ermordung,

dem „W. T. B.“ zufolge, ein Requiem statt, welches der Metropolit zelebrierte. Dem Gottesdienst wohnten nur die

träger beim Vatican Graf Brandis zum Gesandten in Lissabon

einen

ndten und die nächsten Freunde der Familie Stam⸗ Verwe da letztere jede Föffentliche Ankündigung des

ow's bei,

Reauiems vermieden hatten.

Amerika.

Aus Rio de Janeiro berichtet die „Times“, daß der Friedensvertrag zwischen der brasilianischen Regierung und den Aufständischen der Provinz Rio Grande von den Anhängern des Generals Castilhos im Kongreß heftig ge⸗ tadelt wurde; wenn die Regierung die Freunde des Generals Castilhos nicht im Zaum zu halten vermöge, so dürfte der Friede nicht von langer Dauer sein.

Asien.

Nach einer Meldung der „Pall Mall Gazette“ aus Shanghai besagen dort ein etroffene Nachrichten aus chengtu, der neue inesische Vize⸗Köni der ee be den gegen die reuelthaten hinrichten lassen. 8 8 Hokohama erfährt das „Reuter'sche Bureau“, daß der japanische Finanz⸗Minister Matsugata sein Ent⸗ lassungsgesuch eingereicht hat. 8 Afrika. 1

Einem telegraphischen Bericht des Generals zufolge hat der Angriff auf Andriba (Mada⸗ gaskar) am 21. d. M. durch die Brigade Voyron begonnen und ohne Kampf geendet. Der Feind, durch die Wirkungen der Artillerie entmuthigt, habe sechs befestigte Stellungen und eine Anzahl Lagerplätze ge⸗ räumt. Auf französischer Seite betrage der Verlust einen Todten und drei Verwundete. Die Soldaten hätten viel Ausdauer im Ertragen der großen Strapazen gezeigt. General Duchèsne betreibe die Vollendung der Straßen, um die Hera ziehung nothwendiger Lebensmittel zu beschleunigen.

issionen verübten

uchèsne

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Schreitet ein Schutzmann auf der Straße gegen eine bei einer strafbaren Handlung betroffene, der Flucht nicht verdächtige, aber dem Beamten unbekannte Person ein, so ist er, nach einem Urtbeil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 5. April 1895 sofern nicht die Voraussetzungen für Erlaß eines Haftbefehls vorliegen und Gefahr im Verzuge obwaltet —, nicht ugt. diese Person, unter Ablehnung der Prüfung der angebotenen Legiti⸗ mation, der Polizeibehörde zuzuführen; der Widerstand des Festgenommenen gegen seine Festnahme ist nicht straf⸗ bar. Herr von H. wurde in einer Nacht vom Schutzmann in der Stadt C. auf der Straße bei der Verübung ruhestörenden Lärmes betroffen und aufgefordert, diesem behufs Feststellung seiner Person zum Polizeidirektionsgebäude zu folgen; ein Verlangen, bei dem der Schutzmann auch verblieben ist, als Herr von H. erklärte, sich durch Schriftstücke, welche er bei sich habe, sofort legitimieren zu wollen. Herr von H. widersetzte sich dieser zwangsweisen Zuführung zur Polizeibehörde und wurde demzufolge von der Strafkammer wegen Wirderstands gegen einen Beamten aus § 113 des Strafgesetzbuchs verurtheilt. Auf die Revision des Verurtheilten hob das Reichs⸗ gericht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte:

„Im § 127 Strafprozeßordnung ist verordnet, daß sofern nicht die Voraussetzungen für Erlaß eines Haftbefehls vorliegen und Ge⸗ fahr im Verzuge obwaltet den Beamten des Polizei⸗ und Sicher⸗ heitsdienstes ein anderes Recht als das jedermann zustehende Recht der vorläufigen Festnahme eines auf frischer That Betroffenen nicht zukommt, daß aber diese Festnahme nur zulässig sei, wenn entweder der Beschuldigte der Flucht verdächtig oder dessen Persönlichkeit nicht sofort festzustellen sei. Keine von allen diesen Voraussetzungen liegt hier vor. Die Feststellungen des angefochtenen Urtheils lassen auch nicht etwa die Auffassung zu, daß der Schutzmann den Angeklagten folgen hieß, weil er die Feststellung seiner Person unter den obwaltenden Umständen auf offener Srrat⸗ für unangemessen hielt und hierfür einen von störenden Einflüssen unberührten Ort zu wählen willens war. Vielmehr handelte der Schutzmann, wie als dargethan erachtet ist, in der Meinung und Absicht, den Angeklagten der Polizeibehörde zur weiteren Verfügung zu übergeben: und das bedeutet nichts Anderes als die Ausführung einer vorläufigen Festnahme im Sinne des § 127 Strafprozeßordnung. Er hatte, weil in früheren Fällen die auf eigene Verantwortung unternommenen Versuche, Persönlichkeiten festzustellen, fehlgeschlagen waren, sich ohne dienstliche Anweisung hierüber erhalten zu haben „zur Regel gemacht“, auf eigene Feststellungen der Art sich nicht mehr einzulassen, sondern die betreffenden Personen der Be⸗ hörde zu übergeben, damit von dieser aus das weiter Erforderliche verfügt werde. Hierin liegt aber eine offenbare Verletzung des Ge⸗ setzes. Allein aus dem Grunde, weil, Angeklagter ihm nicht bekannt war, durfte er nach § 127 zur vorläufigen Festnahme nur schreiten, wenn Angeklagter nicht im stande war, sich sofort zu legitimieren, oder wenn der Schutzmann dasjenige, was jener zu diesem Zweck beizubringen vermochte, nach seinem pflichtmäßigen Ermessen nicht ausreichend fand. Sein Einschreiten hielt sich auch in den Schranken rechtmäßiger Amts⸗ ausübung, sofern seine Entscheidung durch einen Irrthum über die einschlagenden thatsächlichen Verhältnisse, beispielsweise über die Beweiskraft der Legitimationsmittel, beeinflußt war. Er überschritt jedech seine Befugnisse, wenn er sich über das Gesetz hinwegsetzte und sich eine eigene, von diesem abweichende Richtschnur des Handelns bildete dahin: den Betroffenen festzunehmen, ohne sich auf die Legiti⸗ mationsfrage überhaupt einzulassen. Demzufolge trägt nach dem festgestellten Verlauf der Sache die Amtsausübung den Charakter der Rechtmäßigkeit nicht an sich, und es erhellt die Unanwendbarkeit des § 113 Str.⸗G.⸗B., weil das objektive Vorhandensein dieses That⸗ zestandsmerkmals durch den Glauben des Beamten, daß er innerhalb der Grenzen seiner rechtlichen Befugnisse handle, nicht ersetzt werden kann.“ (743/95.)

Nach § 28 Abs. 2 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 hat der Magistrat die Einführung der neugewählten Stadt⸗ verordneten und deren Verpflichtung durch Handschlag an Eides⸗ statt anzuordnen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 16. März 1895 ausgesprochen, daß der Magistrat nicht selb st die Einführung vorzunehmen braucht, sondern Anderen, insbesondere den Stadtverordneten⸗ Vorsteher damit beauftragen kann. „Der Magistrat ist nicht als diejenige Behörde bezeichnet, welche die Einführung und Verpflichtung vorzunehmen hat, sondern ist in einem Fall, wo es sich um die Ein⸗ führung nicht in das eigene Kollegium, sondern in eine andere Körper⸗ 8,88 lediglich mit der Anordnung dieses Aktes betraut.

16161ö6128 5 des Einkammensteuesgeseges vom 24. Juni 1891 zugelassenen regelmäßigen jährlichen Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden, Maschinen, Betriebsgeräth⸗ schaften u. s. w. sind nach einer Entscheidung des Ober⸗Verwaltungs⸗ ferichte, VI. Senats, I. Kammer, vom 21. März 1895 nicht zu⸗ ässig, wenn die Ausgaben für die Erneuerung der Gebäude, Maschinen, Betriebsgeräthschaften u. s. w.¹

ter den Betriebsausgaben eingestellt sind. 1111A“

habe bereits vier

1879

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Entwicklung der Einkommensverhältnisse im Königreich Sachsen.

Das sächsische Einkommensteuergesetz vom 2. Juli 1878 unter⸗

scheidet vier Hauptquellen des Einkommens: Grundbesitz, Renten, Gehalt und Löhne, Handel und Gewerbe. Nach den jüngsten Veröffentlichungen in der Zeitschrift des Königlich Sächsischen Statistischen Bureaus Kefse Einkommensteuer⸗Statistik von 1875 bis 1894. Von Dr. Victor Böhmert) vertheilen sich die Gesammt⸗ einkünfte, ohne Abzug der Schuldzinsen, auf die verschiedenen Ein⸗ kommensquellen nach Prozenten, wie . hes

aus Grundbesitz. 15,9 % b4“ 12,2 % Gehalt und Löhne . 34,9 % 42,7 % Handel und Gewerbe ¶33,5 % 29,2 % In absoluten Zahlen betrug das Einkommen aus Grundbesitz Renten Gehalt u. Löhnen ““

218 238 917 111 713 392 364 651 115 350 379 804 229 468 007 128 595 414 422 403 931 370 831 725 240 562 726 157 647 376 520 769 145 418 041 743 262 742 613 187 077 313 665 072 431 459 976 828 1892 277 028 423 205 467 109 714 007 309 516 494 353 1894 287 105 814 220 299 705 771 289 822 527 780 000

Der Unterschied der Theilnahme von Stadt und Land an dieser Bewegung erhellt aus folgenden Zahlen. Es betrug das Ein⸗ kommen, ohne Abzug der Schuldzinsen,

in den Städten 1879 1894 1879 1894 4ℳ6

2 098 415 125 681 262 146 140 556 161 424 552 1 154 469 676 38 539 0699 65 830 029

74 323 Löhnen. 435 953 659 170 865 804 317 336 163

193 785 311 Handel und 8

Gewerbe 206 907 110 373 038 447 143 472 694 154 741 553³ Vorstehende Zahlen zeigen, daß das Einkommen aus Grundbesitz und aus Handel und Gewerbe auf dem Lande sehr wenig, in den Städten dagegen erheblich gewachsen ist. Sowohl in den Städten wie auf dem Lande entfällt der Hauptantheil an dem Ein⸗ 1““ auf die Empfänger von Gehältern und öhnen. Was die Bewegung der mittleren und höheren Ein⸗ kommen anbelangt, so hatten von den eingeschätzten physischen Per⸗

sonen ein Einkommen von 800 3300 4800

1600 bis 1600 bis 3300 bis 4800 bis 9600 0

2⁄%

1879 15,24 1886 17,47 6,00 1894 24,02 7,12 JW3 122 0,77.

Die nach den Annahmen des Königlich Sächsischen Statistischen Bureaus zum „Mittelstand“ zu zählenden Personen mit einem Einkommen von 800 bis 3300 bezifferten sich 1879 auf 227 072 oder 20,94 % aller Eingeschätzten, dagegen 1894 auf 464 110 oder 31,14 % aller Eingeschätzten. Der fische Mittelstand hat demnach seit 1879 nicht nur absolut, sondern auch relativ erheblich zugenommen.

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Deutsche landwirthschaftliche Genossenschaften.

Dem in der ersten öffentlichen Hauptversammlung des XI. All⸗ gemeinen Vereinstages der Deutschen landwirthschaftlichen Genossens chaften zu Neustadt a. d. H. erstatteten Jahresbericht sind folgende Angaben entnommen: Am 1. Juli 1895 war folgender Gesammtbestand an eingetragenen landwirthschaftlichen Genosfenschaften in Deutschland vorhanden: Zentralgenossenschaften 32, Spar⸗ und Darlehnskassen 4872, Bezugsgenossenschaften 869, Molkereigenossenschaften 1222, sonstige Genossenschaften 207, zusammen 7203. Gegenüber der Be⸗ richterstattung auf dem vorhergehenden Allgemeinen Vereinstag haben zugenommen die Zentralgenossenschaften um 4, die Spar⸗ und Darlehnskassen um 1022, die Bezugsgenossenschaften um 15, die Molkereigenossenschaften um 77, die sonstigen Genossen⸗ schaften um 25, die Summe der Genossenschaften um 1143. Dem Allgemeinen Verband der deutschen landwirthschaftlichen Genossenschaften gehören gegenwärtig 21 Landes⸗ bezw. Provinzialverbände mit 2449 Genossenschaften an; unmittelbar angeschlossen sind dem Allgemeinen Verband 9 Genossen⸗ schaften, sodaß er zusammen 2458 ö umfaßt, somit der größte der deutschen Genossenschaftsverbände ist. Die 2458 Ge⸗ nossenschaften zerfallen in 25 Zentralgenossenschaften, 1044 Spar⸗ und Darlehnskassen, 743 Bezugs⸗, 600 Molkerei⸗ und 46 sonstige Ge⸗ nossenschaften. Ueber die geschäftlichen Leistungen dieser Genossen⸗ schaften ist Folgendes anzuführen: Die Zentralkreditanstalten hatten im Jahre 1894 einen Umsatz von 58,3 Mill. Mark, eine Haftsumme und Aktienkapital von 2,3 Mill. Mark und ein eigenes Vermögen von 556 000 Die Zentraleinkaufsstellen hatten über 5 Mill. Zentner Waarenbezug zu einem Werthe von 15,2 Mill. Mark. Die Zentraleinkaufsgenossenschaften haben eine Haftsumme von 1,8 Mill. Mark und ein eigenes Vermögen von 809 000 Butterabsatz⸗ genossenschaften, gleichfalls Zentralgenossenschaften, waren im Berichts⸗ jahr 5 thätig, davon eröffneten 3 im Berichtsjahr erstmals ihre Thätig⸗ keit. Der Absatz der5 Genossenschaften beträgt etwas über 2,4 Mill. Mark. Der Umsatz der Zentralgenossenschaften beziffert sich sonach in 1894 auf 75,9 Mill. Mark. Ueber die Thätigkeit der Eingelgenossen⸗ schaften werden auf Grund der für das Jahr 1893 vorliegenden Statistik folgende Zahlen angegeben: 547 Spar⸗ und Darlehnskassen hatten 98,6 Mill. Mark Umsatz erzielt und besaßen 4 Mill. Mark eigenes Vermögen. Diese Genossenschaften sind mit verhältnißmäßig wenigen Ausnahmen auf der Basis der unbeschränkten Haftpflicht errichtet. 465 Bezugsgenossenschaften hatten 11,8 Mill. Mark Waarenbezug und ein eigenes Vermögen (soweit angegeben) von 740 000 Bei den Molkereigenossenschaften liegt die Statistik vor von 329 Genosssenschaften, welche 291 Mill. Liter Milch verarbeiteten, die zu einem Betrage von 29,1 Mill. Mark zu ver⸗ anschlagen sind. Der Gesammtwerth des Besitzes der Molkerei⸗ genossenschaften (soweit angegeben) beträgt 11 Mill. Mark. Der Ge⸗ schäftsumsatz von 18 sonstigen Genossenschaften beziffert sich auf 9,2 Mill. Mark. Die Gesammtsumme der geschäftlichen Leistungen der im Allgemeinen Verband vereinigten landwirthschaftlichen Genossen⸗ schaften beläuft sich demnach auf 224,6 Mill. Mark.

. Hur Arbest bvenegunzzg— Aus Bochum wird der „Köln. Ztg.“ unter dem 25. Auzust gemeldet: Die Abgeordneten⸗Versammlung des alten sozialdemokra⸗ tischen Bergarbeiter⸗Verbandes, die unter Vorsitz Möller’'s stattfand, erkannte die ungünstige Lage des Verbandes an, genehmigte verschiedene Uheas iezinangesch . und wählte als Vorsitzende die jüngst verurtheilten Schröder und Meyer wieder. (Vgl. Nr. 199 und 203 d. Bl.) 1 In Leipzig beschlossen die Maler⸗ und Lackierergehilfen in einer am Sonntag abgehaltenen Versammlung, am gestrigen Mon⸗ tag bei allen den Meistern die Arbeit einzustellen, welche die Forde⸗ rungen der Gehilfen bei neunstündiger Arbeitszeit einen Mindest⸗ stundenlohn von 45 Pfennigen u. s. w. nicht bewilligten. Die Maler⸗ und Lackierer⸗Innung, der diese Forderungen bereits vorgelegen hatten, hat sie wegen der ohnehin nicht ungünstigen Lohn⸗ und Arbeitszeitver⸗ hältnisse zurückgewiesen. Die Gehilfen hatten alsdann, wie die „Lpz. tg.“ berichtet, beschlossen, die Meister einzeln über ihre Stellung zu den orderungen zu befragen; 37 Meister haben Antworten ertheilt, und zwar wollen davon 12 mit 150 Gehilfen die Forderungen bewilligen. Die⸗ jenigen Gehilfen, die zu dem geforderten Lohn arbeiten, wurden ver⸗ pflichtet, von ihrem Wochenverdienst die ledigen fünf, die verheiratheten

1882 1886 1890

in den Dörfern

aus Grundbesitz Renten.. Gehalt und

72 73

über 9600

drei Mark zur Unterstützung der ausständigen Gehilfen abzugeben.

Die Unterstützung der Ausständigen soll jedoch erst nach Ablauf der

zweiten Ausstandswoche beginnen.

Aus Bern vom 26. August meldet „W. T. B.“: Das Inter⸗ nationale statistische Institut ist heute unter dem Präsidium von Sir William Rawson (London) zu seiner fünften Sitzung zusammengetreten. Namens der Bundesbehörden begrüßte Bundes⸗ rath Rueffy die Versammlung. Das Deutsche Reich ist durch vier, Oesterreich⸗Ungarn durch acht Mitglieder vertreten.

Kuust und Wissenschaft.

Dem Märkischen Provinzial⸗Museum ist, wie die „Voss. Ztg.“ meldet, ein großes und wohlerhaltenes Ritterschwert aus der Zeit der askanischen Markgrafen, das im Stadtgraben zu Perle⸗ berg, nahe bei der sogen. „Gänseburg“, bei Erdarbeiten zum Vor⸗ schein kam, durch den Rechtsanwalt und Ritterschafts⸗Syn⸗- dikus Heinemann als Geschenk überwiesen worden. Die Klinge ist zweischneidig, 91 cm lang, sehr breit, und in den beiderseitigen Blutrinnen befindet sich eine kunstvolle Silber⸗ tauschierung, die zwischen Zierwerk die lateinischen Majuskeln R. N. C. erkennen läßt. Die Deutung erscheint schwierig; vermuthlich sind es die Anfangsbuchstaben eines vom Träger des Schwerts geführten Sinn⸗ oder Wahlspruchs. Der bekannte Lexikograph Professor Dr. Karl Ernst Georges ist, der „Magdeb. Ztg.“ zufolge, am 25. d. M. in Gotha estorben. Er war am 26. Dezember 1806 ebendaselbst geboren, tudierte 1826 bis 1829 in Göttingen und Leipzig und war 1839 bis 1856 Lehrer am Realgymnasium seiner Vaterstadt, in welcher er sich seitdem privaten Studien widmete. Im Jahre 1862 erhielt er den Titel Professor. Georges ist hauptsächlich durch seine lateinisch⸗ deutschen und deutsch⸗lateinischen Wörterbücher bekannt geworden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Oesterreich⸗Ungarn.

Wie die amtliche „Wiener Abendpost’“ meldet, kam in Tarnopol (Galizien) am 23. d. M. eine choleraverdächtige Erkrankung vor. Die bakteriologische Untersuchung ergab Cholera asiatica; seit⸗ dem sind in Tarnopol zwei weitere Choleraerkrankungen vorgekommen. Alle Vorkehrungen gegen eine Weiterverbreitung der Krankheit sind getroffen. Ein inspizierender Amtsarzt wurde nach Tarnopol ent⸗

sendet. China. Nach einer telegraphischen Meldung des Konsuls der ve 1t Staaten in Tientsin soll die Cholera in Tschifu erloschen sein.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kok 8 an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 26. d. M. gestellt 10 017, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 4611, nicht recht · zeitig gestellt 625 Wagen. Zwangs⸗Versteigerungen. . Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Steinmetzstr. 38, der Frau Amalie Freise gehörig; Fläche 6,91 a; Nutzungswerth 13 880 ℳ; mit dem Gebot von 187 000 blieb der Kaufmann Emil Bendler, Kurfürstendamm 24, Meistbietender. Tilsiter⸗ straße, den Architekten Paul Kneisler und Carl Wahl ge⸗ hörig; Fläche 5,02 a; Meistbietender blieb der Kaufmann Moritz Levin, Belle⸗Allianceplatz 13, mit dem Gebot von 30 000

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 24. August 1895. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 2682 Stück. eeöö für 100 kg.) I. Qualitat 120 126 ℳ, II. Qualität

10 116 ℳ, III. Qualität 92 104 ℳ, IV. Qualität 76 86 Schweine. Auftrieb 6546 Stück. (Duvrchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenb. 98 100 ℳ, Landschweine: a. gute 94 96 ℳ, b. geringere 88 92 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— ℳ, bei 20 % Tara, Bakonyer —,— bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 982 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,16 1,20 ℳ, II. Qualität 1,08 1,14 ℳ, III. Snalität 0,96 1,06 Schafe. Auftrieb 15 458 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,00 1,16 ℳ, II. Qualität 0,92 0,98 ℳ, III. Qualität —X,— 8 1

Magdeburg, 26. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker, exkl., von 92 % —, neue —,—. Kornzucker exkl., 88 % Rendement —,—, neue 9,50 9,65. Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 6,75 7,35. Ruhig. Brotraffinade I —,—. Brot⸗ raffinade II —,—. Gem. Raffinade mit Faß 22,75 23,00. Gem. Melis I mit Faß 22,00 22,25. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. August 9,35 Gd., 9,40 Br., pr.

9,75 Br., pr. Januar⸗März 10,00 Gd., 10,02 ½ Br. Ruhig. Essen a. d. Ruhr, 26. August. (W. T. B.) Amtlicher Be⸗ richt der Kohlenbörse. Nachfrage belebt. Preise unverändert mit

1. September ein Aufschlag von 50 pro Tonne seitens des Kohlen- syndikats eintreten soll. Die nächste Börse findet am 30. Sep⸗

tember statt. (W. T. B.)

Leipzig, 26. August. handel. La Plata. Grundmuster B. pr. September 3,35 ℳ, pr. Oktober 3,35 ℳ, pr. November 3,37 ½ ℳ, pr. Dezember 3,40 ℳ, pr. Januar 3,42 ½ ℳ, pr. Februar 3,45 ℳ, pr. März 3,45 ℳ, pr. April 3,47 ½ ℳ, pr. Mai 3,47 ½ ℳ, pr. Juni 3,47 ℳ, pr. Juli 3,47 ½ ℳ, pr. August Umsatz 140 000 kg. Fest. 3 Bremen, 26. August. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Fest. Loko 6,20 bez. Baumwolle. Stetig. Üpland middl. loko 33 4. Schmalz. Ruhig. Wilcox 33 ₰, Armour shield 32 ½ ₰, Cudahy 34 ₰, Fairbanks 28 Wolle. Umsatz 94 Ballen. Speck. Ruhig. Short elear middlin loko 30 ½. Taback. Umsatz 10 Faß Kentuckv, 15 Faß Maryland. Hamburg, 26. August. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. September 74 ½, pr. Dezem 73 ¾, pr. März 73 ¾, pr. Mai 72 t. Ruhig. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Föns 9,37 ½, pr. Oktober 9,65, per Dezember 9,82 ½, pr. März 10,02 ½. Ruhig. London, 26. August. (W. T. B.) An der Küste 14 2 ladungen angeboten. 1 96 % Javazucker 11 ¾ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 93 fest. Chile⸗Kupfer 475⁄16, pr. 3 Monat 471 .. London, 27. August. (W. T. B.) Der Reorganisationsplan der Erie⸗Eisenbahn schlägt die Bildung einer neuen Gesellschaft zur Uebernahme des b6 und der gepachteten Bahnlinien in New⸗York, Pennsylvanien, Ohio und Chicago vpor. Das neue Kapital der Erie⸗Bahnen soll 321 Millionen Dollars einschließlich 175 Millionen Dollars Mortgage⸗Bonds mit einer Ablaufsfrist von 100 Jahren und 100 Millionen gewöhnlicher Aktien betragen. Glasgow, 26. August. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 6635 Tons gegen 4442 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. .“ Bradford, 26. August. 82 T. B.) Wolle stetig, Merino Produkten⸗

eizen⸗

St. Petersburg, 26. August. (W. T. B.) markt. Weizen loko 8,00. Roggen

gefragt und theurer; Garne belebt; Stoffe ruhiger. loko 5,50. Hafer loko 3,30.

September 9,37 ½ bez. und Br., pr. Oktober⸗Dezember 9,72 bez., Ausnahme der Hausbrandkohlen, für welche dem Vernehmen nach aum

Kammzug⸗Termin-⸗