1895 / 204 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Gerste 2 634 000 Pud (gegen 1 947 000 Pud in der Vorwoche),

ordinary 55 ¼. Bankazinn 39 ¾.

. Zunahme der unterwegs befindlichen Menge, sowie auf Zunahme in

voon⸗ Verkaufsordres fallend während des ganzen Börsenverlaufs mit

.

Gegenständen zur Garnierung des Innern von Personenwagen.

.

varbeiten an der Maas bei der Gemeinde Linne (Holländisch Limburg).

300 desgl. für Frauen, 200 Paar wollenen Unterbeinkleidern,

12 Dampfzylindern für Lokomotiven.

gens Contor, Colbjörnsensgade 6) Kopenhagen: Lieferung von

Leinsaat loko 11,50. Hanf loko 44,00. Talg loko 50,00, pr.

August Rußlands Getreide⸗Export. In der Woche vom 18. August

bis 24. August cr. sind über die Haupt⸗Zollämter 10 091 000 Pud Getreide ausgeführt worden. Davon entfielen auf Weizen 4 041 000 Pud (gegen 3 269 000 Pud in der Vorwoc⸗)⸗ Roggen 1 403 000 Pud (gegen 1 323 000 Pud in der Vorwoche), Hafer 1 935 000 Pud (gegen 1 456 000 Pud in der Vorwoche), Mais 78 000 Pud (gegen 250 000 Pud in der Vorwoche). Die Getreide⸗ vorräthe betrugen: Weizen 37 086 000 Pud, Roggen 20 600 000 Pud, Hafer 5 201 000 Pud, Gerste 3 776 000 Pud, Mais 1 709 000 Pud. Amsterdam, 26. August. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good

New⸗York, 26. August. (W. T. B.) Die Börse eröffnete recht fest und verhielt sich so durchweg, Schluß recht fest zu höchsten Tageskursen. Der Umsatz der Aktien. betrug 263 000 Stück.

Die Goldausfuhr betrug heute 600 000 Doll. Das Bonds⸗ Syndikat legte ½ Million Doll. in Gold im Schatze nieder.

Weizen anfangs schwach und fallend während des ganzen Börsen⸗ verlaufs mit wenigen Reaktionen auf Zwangsliquidationen per Sep⸗ tember, schwache Kabelberichte, bedeutende Exporte aus Rußland, der englischen Versorgungsmenge. Schluß schwach. Mais infolge wenigen Reaktionen. „Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 713/⁄16, do. do. in New⸗Orleans 75/16, Petroleum Stand. white in New⸗York 7,10, do. do. in Philadelphia 7,05, do. rohes (in Cases) —, do. Pipe line Certific. pr. Juli 125 nom., Schmalz Western steam 6,27 ½, do. Rohe u. Brothers 6,55, Mais per August —, do. per September 41 ½, do. per Oktober 41, Rother Winterweizen 67⅛, Weizen per August 66 ½, do. per September 66 ¾, do. pr. Oktb. 66 ¾, do. per Dezember 68 ⅜, Getreidefracht nach Liverpool 2 ½, Kaffee fair Rio Nr. 7 16, do. Rio Nr. 7. per September 14,80, do. do. per November 14,85, Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,65, Zucker 215⁄16, Kupfer 12,25.

Visible Supply an Weizen 35 089 000 Busfhels, do. an Mais 5 287 000 Bushels. 1

Chicago, 26. August. (W. T. B.) Weizen einige Zeit nach auf schwächere Kabelberichte und Realisierungen fallend, dann lebhafte Reaktion auf Abnahme der sichtbaren Vorräthe und Deckungen der Baissiers, später jedoch wieder fallend. Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas ab, später erholt, Schluß stetig.

Weizen pr. August 60 ⅛, pr. Dezember 63 ½. Mais pr. August 36 ½. Schmalz pr. August 5,90, pr. Oktober 5,95. Speck short clear nomin. Pork pr. August 9,32 ½.

Verdingungen im Auslande.

Portugal. .September, 1 Uhr. Königlich portugiesische Eisenbahngesell⸗ Zentralbahnhof von Lissabon (Rocio): Lieferung von f Auskunft in dem Bureau der Gesellschaft in Paris, Rue de Chateaudun 28. 18. September, 1 Uhr. Ebendaselbst: Lieferung von 818 Aus⸗

schaft,

kunft wie oben. Niederlande.

2. September. Ministerium für Waterstaat, Handel en Nyverheid, Provinzialverwaltung in Maestricht: Regulierungs⸗

Voranschlag 24 110 Fl..

3. September. Gesellschaft für den Betrieb der Staatsbahnen in Utrecht: Bau des Hauptgebäudes, Legung von Schienen und Kreuzungsstücken, Erdarbeiten u. s. w. auf der Station Moerdyk.

Dänemark. 6. September, 1 Uhr. Staatsbahnverwaltung (Maskinafdelin-

2 00 3 i öl, 210 000 Pfd. gereinigtem Mineralöl, 114 000 Pfd. dunklem Mineralöl, 37 000 Pfd. Mineralöl zur Beleuchtung, 439 000 Pfd. Steinöl. Bedingungen an Ort und Stelle und beim „Reichs⸗Anzeiger“ (in dänischer Sprache).

6. September, 1 Uhr. Ebendaselbst: Lieferung von 275 000 Pfd. Lampenöl, 40 000 Pfd. Firniß. Bedingungen an Ort und Stelle und beim „Reichs⸗Anzeiger“ (in dänischer Sprache).

7. September, 4 Uhr. Direktion der Irrenanstalt bei Middel⸗ fart: Lieferung von 122 Bänken verschiedener Art, 30 Tischen, 276 Stühlen verschiedener Art, 300 Tabourets, 20 Sophas, 290 Betten verschiedener Art, 60 Servanten, 8 Kommoden, 16 Schränken ver⸗ schiedener Art, ca. 640 Ellen Nankin, 1000 Ellen Stout, 2600 Ellen halbwollenem Zeug, 4200 Ellen Baumwollen⸗Zeug, 2300 Ellen Flanell, 5500 Ellen Bombasin, 200 Stück wollenen Jacken für Männer,

3000 Ellen Drillich zur Bekleidung, 18 700 Ellen Leinewand, 550 Pfund wollenem Garn, 1000 Ellen Tuch, 3200 Ellen Leinewand zu Wischlappen, 3300 Stück Handtüchern, ca. 1400 Ellen Drillich zu Tüchern, ca. 1200 Ellen Hessian, ca. 1300 Ellen Polster, 700 Stück wollenen Teppichen, ca. 6000 Pfd. Krollhaar, 9800 Tang, 950 Ellen Gardinen⸗ zeug, 100 Pfd. Daunen, 450 Pfd. Federn, 62 Stück Teppichen, 62 Stück Bettdecken, 160 Ellen Teppichzeug zu Möbel⸗ bezug, 70 Ellen Sammet, 400 Ellen Twist, 400 Pfd. Wolle. Be⸗ dingungen und Zeichnungen zur Ansicht an Ort und Stelle (wochen⸗ täglich 9 bis 12 und 3 bis 7). Versiegelte Angebote mit der Aufschrift: Tilbud paa Alenvarer m. m.“*

Verkehrs⸗Anstalten.

Zu Swakopmund im Schutzgebiet von Deutsch⸗Südwest⸗ Afrika ist eine Kaiserliche Post⸗Agentur eingerichtet worden, welche nach den für das Schutzgebiet geltenden Bestimmungen an der Besorgung des Postverkehrs theilnimmt.

Bremen, 27. August. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Trave“ hat am 25. August Nachmittags die Reise von Southampton nach New⸗York fortgesetzt. Der Schnell⸗ dampfer „Ems“ ist am 24. August Vormittags von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der Schnelldampfer „Kaiser Wil⸗ helm II.“ ist am 24. August Mittags von New⸗York nach Genua abgegangen. Der Schnelldampfer „Werra' hat am 24. August Abends die Reise von Gibraltar nach New⸗York fortgesetzt. Der Post⸗ dampferWittekind“ ist am 24. August Nachmittags von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der Postdampfer „Willehad“ hat am 24. August Nachmittags Lizard passiert. Der Postdampfer „Mark’ ist am 25. August Nachmittags in Antwerpen angekommen. Der Postdampfer „Dresden“⸗ hat am 25. August Nachmittags Lizard passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Karlsruhe“ ist am 25. August Abends in Genua angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Preußen“ ist am 25. August Vormittags in Singapore angekommen. Der Postdampfer „Krefeld“ hat am 26. August Vormittags Vlissingen passiert. Der Schnelldampfer „Fulda“ hat am 26. August Morgens Dover passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Bayern“ hat am 26. August Morgens Gibraltar passiert.

London, 26. August. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Guelph“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Drummond Castle“ ist gestern auf der Heimreise in Plymouth angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Hawarden Castle“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Garth Castle“ ist gestern auf der Ausreise in Kapstadt an⸗ gekommen. Der Castle, Dampfer „Warwick Castle“ hat gestern auf der Heimreise die Canarischen Inseln passiert.

1¹“ Theater und Musik.

In Kroll's Theater bringt die Königliche Oper morgen Richard Wagner’s „Meistersinger von Nürnberg“ unter Kapellmeister Weingartner's Leitung in folgender Besetzung zur Auf⸗ fübrung: Hans Sachs: Herr Betz, Eva: Fräulein Hiedler, Magdalena: Frau Götze, Stolzing: Herr Gudehus, David: Herr Lieban, Pogner: Herr Stammer, Beckmesser: Herr Schmidt. Die Vorstellung beginnt bereits um 6 ½ Uhr.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen zur Feier von Goethe's Geburtstag „Torquato Tasso“ in Scene. Die Besetzung ist nachstehende: Tasso: Herr Matkowsky, Alphons: Herr Ludwig, Leonore von Este: Fräulein Poppe, Leonore von Sanvitale: Fräulein Lindner, Antonio: r Klein.

Mannigfaltiges.

Der Magistrat erläßt heute an den Anschlagssäulen folgenden Aufruf an die Bürgerschaft Berlins: „Der deutschen Er⸗ innerungstage herrlichster, der Tag von Sedan, naht heran. Er ist das Dankesfest der jüngsten Heldenzeit. Nach Gottes Fügung ward unter des großen Königs Führung durch Feldherrnkunst und unserer Heere todesmuthiges Ringen im Schlachtenwetter dem Deutschen Reich sicherer Boden und strahlender Ruhm gewonnen. Im sonnigen Frieden baut die Reichshaupt⸗ stadt an ihres Gemeinwesens Gedeihen. Aber zur fünf⸗ undzwanzigsten Wiederkehr des 2. September gedenkt sie der todten Helden, dankt sie den lebenden, spornt sie die Jugend zur nach⸗ eifernden Bewunderung der Väter. Mitbürger! Wie wir an diesem Tage die städtischen Gebäude schmücken und erleuchten, so lasset auch Ihr Eure Häuser im Schmucke prangen, von ihren Dächern, von den Höhen der Thürme möge die deutsche Fahne das deutsche Fest ver⸗ künden; hell leuchte Kerzenglanz aus jedem Fenster!“ Eingeleitet wird der Aufruf mit einem schwungvollen Gedicht von Ernst von Wilden⸗

bruch.

Pots dam, 26. August. An dem welchem Hermann von Helmholtz geboren wurde, wi gegen wärtig von seiner Vaterstadt eine Gedächtnißtafel mit Reliefbild des berühmten Gelehrten angebracht. em

Breslau, 26. August. Die hiesige Stadtverord k2 S n. zur Vertheilunten. edantage an bedürftige Veteranen aus den Ja 1866 und 1870/71. Jabren 1887,

Görlitz, 27. August. Wie die „Görlitzer Nachrichten“ melden sind in der Nacht vom Sonntag zum Montag 15 Fehöfteden. Dorfes Rotten im Kreise Hoyerswerda eingeäschert worden, wobei ein Knecht in den Flammen umkam. Es ist viel Vieh und Mobiliar verbrannt.

Cassel, 26. August. Bei der heute bier eröffneten Jahres⸗ versammlung der deutschen Dendrologischen Gesellschafg wurde der „Nat.⸗Ztg.“ zufolge mitgetheilt, daß Seine Königlich⸗ 8 der Großherzog von Baden das Protektorat übernommen habe. Den Vorsitz führt Hofmarschall von Saint⸗Paul aus Fisch. bach. Zum nächstjährigen Tagungsort ist Wörlitz gewählt. D Spitzen der Behörden wohnten der Eröffnung bei. 8 München, 26. August. Heute Vormittag fand die erste nicht öffentliche Generalversammlung des deutschen Katholikenta gs statt Die Verhandlung wurde von dem Ober⸗Landesgerichts Rath Geiger mit einer Rede über die Bedeutung der Katholikentage eröffnet. Sodann verlas Graf Preysing ein Schreiben des Papstes, welches am Schluz den Mitgliedern der Versammlung den apostolischen Segen über⸗ mittelt. Justiz⸗Rath Müller⸗Koblenz wurde zum Präsidente Reichsrath Freiherr von Ow zum Ersten, Justiz⸗Rath Rar⸗ aus Fulda zum Zweiten Vize⸗Präsidenten gewählt. Zu Ehm Präsidenten wurden Lingens⸗Aachen und Legations⸗Rath Kehler⸗Berl⸗ ernannt. Sodann erfolgte die Absendung von Huldigungstelegramme an den Papst, den Prinz⸗Regenten und den Kaiser. Nachmittagz 5 Uhr folgte die erste öffentliche Generalversammlung. Der Präsiden Justiz⸗Rath Müller⸗Koblenz begrüßte die Versammlung und legte die Ziele des Katholikentages dar. Hierauf wies der Erzbischof don München, von Thoma, auf die ernsten Fragen hin, deren Berathung im Geiste der Liebe erfolgen möchte, und flehte auf die Versamm⸗ lung den Segen Gottes herab. Nuntius Dr. Ajuti segnete die Ver sammlung als Vertreter des Paystes. Weiter sprachen: Erzbischof Schork von Bamberg, Dr. Porsch⸗Breslau über religiöse Orden, Stadt pfarrer Huhn über Christenthum und Atheismus. Beide Vorträg fanden lebhaften Beifall.

Bremerhaven, 27. August. Der Dampfer des Nord⸗ deutschen Lloyd „Fulda“ ist mit 194 deutschen Veteranen aus Amerika heute Vormittag 7 ½ Uhr hier angekommen. Zur Be grüßung derselben hatte sich der Vorsitzende des Kampfgenossen⸗ vereins Bremen an Bord der „Fulda“ begeben. Nach einer kurzen Ansprache erfolgte die Ausschiffung der amerikanischen Kameraden. Inzwischen hatten am Quai die Kriege⸗ vereine von Bremerhaven mit der Matrosen⸗Artillerie⸗ Kapelle Aufstellung genommen. Hier hielt der Vorsitzende der Krieger⸗ vereine des Unterweserbezirks eine von patriotischer Begeisterung ge⸗ tragene Begrüßungsrede, die in einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser ausklang. Sodann erfolgte der Abmarsch nach der Lloydhalle, wo der Vorsitzende der amerikanischen Krieger den hiesigen Vereinen die von den Amerikanern gestiftete Erinnerungs⸗Medaille in feierlichen überreichte. Um 8 ½ Uhr fuhren die Veteranen nach Bremen

eiter.

Meran, 26. August. Der 23 jährige stud. jur. Paul Model aus Berlin stürzte vom Ramoljoch ab und erlitt eine Zer trümmerung der Hirnschale, sodaß der Tod eintrat. Der Führe

welcher Model begleitete, wurde schwer verletzt.

London. Wie ein Aufruf in der deutschen „Londoner Zeitung bekannt giebt, veranstaltet ein dort zusammengetretenes Comité eie Sedanfeier für die in England lebenden deutschen Veteranen von 13870. Die Festtheilnehmer fahren am Sonntag den 1. September, nach Epping Forest, wo im Hotel Lambrecht Lunch und Festtafel stattfindet. Die gesammten Kosten bestreitet das Comité und gewährt außerdem den Inhaben des Eisernen Kreuzes als Ehrengabe je einen Sovereign. In der katholischen St. Bonifaciuskirche wird am 2. September eine kirch liche Feier zur Erinnerung an die im Feldzuge Gefallenen abge hbalten und ein Requiem gelesen werden. Der Botschafter Graf von Hatzfeldt ist dazu eingeladen worden. 8

t vom 27. August Morgens.

40 R.

Stationen. Wind. Wetter.

in Celsius

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp Temperatur

red. in Millim.

50 C.

Belmullet.. Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda . 2 Regen Moskau... 1 wolkig Cork, Queens⸗ on .. 757 4 wolkig Cberbourg . 763 5 Regen Helder 760 6 halb bed. VNöb— 4 bedeckt Hamburg 762 3 bedeckt¹) Swinemünde 763 4 wolkig Neufahrwasser 765 2 halb bed. Memel 764 4 bedeckt

5 Regen

1 wolkig

5 wolkig

3 Regen stil wolkenlos

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Faris. 765 1 wolkig Münster 71763 1 heiter Karlsruhe.. 766 3 wolkenlos Wiesbaden 766 still heiter München. 768 1 wolkenlos Chemnitz 766 3 wolkig Berlin 765 3 wolkig 769 stih wolkenlos 767 1 heiter

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¹) Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung.

Eine tiefe Depression liegt nördlich von Schott⸗ land, auf ihrer Südseite starke füdliche bis westliche Winde hervorrufend, während der Luftdruck im Alpengebiet am höchsten ist. Das Minimum, welches gestern über dem Bottnis⸗ Busen lag, ist nordostwärts verschwunden. Bei meist schwacher südlicher Luftströmung ist das Wetter in Deutsch⸗ land im Nordwesten trübe, im Süden und auch im

Osten heiter. Die Temperatur ist allenthalben gestiegen und hat vielfach den Mittelwerth über⸗ schritten. Niederschläge haben hauptsächlich in den Küstengebieten stattgefunden.

Deutsche Seewarte.

Theater. Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗

haus. (Kroll’'s Theater.) 28. Vorstellung Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ meister Weingartner. Anfang 6 ½ Uhr. Schauspielhaus. 173. Vorstellung. Torquato Tasso. Schauspiel in 5 Aufzügen von Wolfgang von Goethe. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Marx Grube. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: (Kroll's Theater.) 29. Vorstellung. Cavalleria rusticana (Bauern⸗Ehre). Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem leichnamigen Volksstück von G. Verga. Der arbier von Sevilla. Komische Oper in 2 Auf⸗ zügen von Gioachimo Rossini. Dichtung nach Beaumarchais, von Cesar Sterbini, übersetzt von Ignaz Kollmann. (Rosine: Fräulein Cortese, als Gast.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 174. Vorstellung. Wie die Alten sungen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl Niemann. (Annalise: 128 Clara Meyer, Ehren⸗ ünhe des Königlichen Schauspiels.) Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch: Die Weber. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Die Weber. 1

Freitag (40. Abonnements⸗Vorstellung): Talisman.

Der

Lessing⸗Theater. Mittwoch: Niobe. Unter vier Augen. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Cherchez la rfemme!

Sonntag, Nachmittag: Heimath

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. /5. Mittwoch: Zum drittletzten Male: Gastspiel der Darsteller des Carl Schultze⸗Theaters. Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten von Zell und Léon, nach Bilhaud und Barré. Musik von Antoine Banés. In Scene gesetzt von José Ferenczu. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Zum vorletzten Male: Tata⸗Toto. Freitag: Zum letzten Male: Tata⸗Toto. Sonnabend, den 31. August 1895: Eröffnung der Haupt⸗Saison. Zum ersten Male: Der natürliche Sohn. (Le fils naturel.) Schauspiel in 4 Akten und 1 Vorspiel von Alexandre Dumas. Deutsch von Paul Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. v1““

EE““ 8 84 8

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße, nahe Invalidenstraße. Voranzeige.

Freitag, den 30. August, Abends 7 ½ Uhr: Erstes Gesammtgastspiel der Schauspielgesellschaft „Die Liliputaner“. Direktion: Carl und Theodor Rosenfsld. Erstes Wiederauftreten der Liliputaner in Europa nach 5 jähriger Gastspiel⸗Tournée in den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika. Zum ersten Male: Die Reise nach dem Mars. Großes amerikanisches Ausstattungsstück mit Gesang und Tanz in 4 Akten und 13 Bildern von Robert Breitenbach., Zahl der Mitwirkenden 200 Personen. Der Vorverkauf der Billets hat begonnen.

Theater Unter den Linden. Mittwoch: Die Chansonnette. Operette in 3 Akten von Viktor Léon und H. von Waldberg. Musik von Rudolf Dellinger. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Herrn Epstein. Dirigent: Herr Kapellmeister Feder⸗ mann. Hierauf: Großes Ballet⸗Divertissement, arrangiert und entworfen vom Balletmeister J. Rei⸗ singer. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Die Chansonnette. Großes Ballet⸗Divertissement.

Adolph Ernst⸗Theater. Mittwoch: Wegen Vorbereitung zu der Novität Paradebummler, Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leon Treptow, Kuplets von Gustav Görß, Musik von Gustav Steffens, keine Vorstellung.

Hierauf:

hsBB2eqeZ4“

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Verw. Fr. Alice Baath, geb. Johr von Freyend, mit Hrn. Rittmeister von Langen (Wiesbaden Potsdam). Frl. Elisabeth Jobst mit Hrn. Rittergutsbesitzer und Prem. Lient. d. 2 Fritz Schumann (Naugard Parlin). Frl. Elisa⸗ beth von Helldorff mit 5 Lieut. Gerd ven Schuckmann (Wiesbaden Biebrich). Frl. Bea⸗ trice Hochauf mit Hrn. Forstmeister von Alt⸗ Stutterheim (Lugoano). Frl. Maria Barndt mit Hrn. Bau⸗Assistenten Robert Heider (Liegnitz). Frl. Magda Klemm mit Hrn. Ingenieur und Prem.⸗Lieut. d. R. Albert Scholinus (Friedrichs⸗ hütte O.⸗S.).

Verehelicht: Hr. Amtsgerichts⸗Sekretär Paul Haunschild mit Frl. Helene Schwalm (Leobschütz

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗Assesser Dr. jur. E. Witte (Arnsberg). Hrn. Prem Lieut, von Ulrich (Hofgeismar). Ein⸗ Tochter: Hrn. Stabsarzt d. R. Dr. Reischau⸗ (Pretzsch a. E.).

Gestorben: Hr. Major a. D. Balduin von Encke⸗ vort (eeee ange Hr. Porträt⸗ und Genre⸗ maler Ernst Geißler (Stroppen). Vern.

„Rechnungs⸗Rath Adelheid Chrzaszcz, get. Fahlbusch (Breslau). Hr. Justiz⸗Rath und Prem.⸗Lieut. a. D. Leon Blümner (Brieg).

Hr. Ober⸗Grenzkontroleur und Hauptmann

d. L. Ludwig Drath (Uerdingen).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen seinschließlich Börsen⸗Beilage)

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗

lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften n.

Aktien und Aktiengesellschaften) für die Wo vom 19. bis 24. August 1895.

Stempelsteuergesetz. Vom 31. Juli 1895. 1“

Wir Wilhelm, von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung für den Umfang der 1 pollernschen Lande und der Insel

I. Abschnitt. Lon der Pflicht zur Entrichtung der Stempelsteuer

1

§ 1. 1 Gegenstand der Stempelsteuer.

Die in dem anliegenden Tarif aufgeführten Urkunden

mterli darin bezeichneten Stempelabgaben. mierliegen dof Urkunden, welche mit dem Namen

sin r der en dieses Gesetz oder

enthält. De jenigen gleich, unter

in irgend einer anderen Art me 6 Ergiebt sich die Einigung Briefwechsel oder einem cheilungen, so wird in der hoben. In Entrichtung

Vertrag errichtet zu nicht is, Bri shriflchen Mittheilungen trags zu ersetzen.

Verhältniß des Auslandes zum Inlande. Der Stempelsteuer unterliegen auch die von Inländern

Auslaͤndern im Auslande errichteten Urkunden über befindliche Gegenstände betreffen

lche im Inlande zu erfüllen sind. 1 Pache im dieses Gesetzes und des Tarifs ist der

Geschäfte, welche im Inlande

Geltungsbereich dieses Gesetzes.

6 ““ Allgemeine Grundsätze über die Stempelpflichtigkeit. Die Stempelpflichtigkeit einer Urkunde richtet sich nach

ihrem Inhalt. u“u

Für die Stempelpflichti Bedingungen, die Wiederaufhe führung des stimmungen

Urkunden, in denen ein

Verdeutlichung oder Begründung einer anderen ing e wähnt hn find in Ansehung jenes Geschäfts stempelpflichtig, wenn die Absicht auf die Beurkundung desselben gerichtet ge⸗

wesen ist Sachliche Stempe Von der Stempelsteuer sin

a. Urkunden über Gegenstände, deren Werth nach Geld

wenn di

geschätzt werden kann, wenn Tarif

steigt, insoweit nicht der enthält;

b. Urkunden, öffentlicher Abgaben und wegen Leistungen an den des Preußischen Staats in genommen oder be zu diesem Zweck dienen;

c. die auf die Heeresergänzung und die Befreiung von

dem Heeresdienste sowie von übungen bezüglichen amtlichen

d. die von der Auseinandersetzungsbehörde und deren Ab⸗ gordneten oder im Auftrage und auf Ersuchen derselben von auch in den vorgesetzten Instanzen ge⸗

enderen Behörden, wie pflogenen Verhandlungen und

gegenstand der as enben S als auch über die damit verbundenen Nebenpunkte, einschließlich aller hierzu Urkunden, desgleichen Urkunden, die von anderen

auf Antrag der Parteien ausg über die ihnen von der Abgeordneten solcher Urkunden ausweisen;

b egen Besitzveränderungen, denen sich die eee he 82 öffentlichen I’ werfen gesetzlich verpflichtet sind (Enteignungen), ohne Unter⸗ 1 ws- Beflhveränderung selbst durch Enteignungs⸗

Betheiligten aus Gründen

chied,

beschluß oder durch freiwillig wird;

f. Abschriften, Auszüge aus den bei der Katasterverwa

aufbewahrten Karten und sonstigen Schriftstücken; g. Verfügungen und Verhandlungen soweit die Stempelpflichtigkeit derselben „Vergleiche“ nicht ausdruͤcklich angeordnet ist (vergleiche auch

§ 13 Buchstaben a und § 15); alle Urkunden über Gegenstände,

Gesetze oder landesherrliche willigt worden ist.

Die Befreiung zu a findet auch auf diejenigen Vollmachten v a⸗ Inhalt der Werth des Gegenstandes

nicht ersichtlich ist, sofern nach

en Betrag von 150 nicht

Monarchie mit Ausschluß der Hohen⸗

irma des Ausstellers unterzeichnet sind, der Tarif ö Befeeeseaice terschriftlich vollzogenen Urkunden stehen die⸗

Ss.- Iresenas 8* 18 880 Fürme des stellers in seinem Auftrage unterschrieben oder mit seinem ae Wlelee durch Stempelaufdruck, Lithographie oder

Austausch sonstiger schriftlicher Mit⸗ Regel ein Stempel hierfür nicht er⸗ einem solchen Fall tritt aber die Verpflichtung zur des betreffenden Stempels dann ein, wenn na⸗

der Verkehrssitte über das Geschäft ein förmlicher schriftlicher werden pflegt, diese Errichtung indessen stattgefunden hat 82 8 8 ö“

iefwechsel oder den Austau C die Aufnahme eines solchen Ver⸗

keit ist die Hinzufügung von ung und die unterbliebene Aus⸗ Geschäfts vorbehaltlich entgegenstehender Be⸗ des Gesetzes 8 g. Tarifs sowie die Ver⸗ Urkunde ohne Bedeutung.

e“ Geschäft nur in der Form der

welche wegen Bestimmung des Betrages Einziehung derselben und überhaupt Fiskus des Deutschen Reichs oder solge allgemeiner Vorschriften auf⸗ beigebracht werden müssen,

Auseinandersetzungsbehörde oder einem derselben gemachte Auflage zur Beibringung

Gottes Gnaden König von beider Häuser des Landtags,

Helgoland, was folgt:

* insoweit

chanisch hergestellt ist. über ein Geschäft aus einem

anderen Erklärung er⸗

4. lsteuerbefreiungen.

d befreit:

eser Werth 150 ℳ, nicht über⸗ entgegenstehende Bestimmungen

sofern sie allein

den Reserve⸗ und Landwehr⸗ Urkunden;

zwar sowohl über den Haupt⸗

8 öriger ehörden

estellt werden, sofern sich letztere

7

e Veräußerungsgeschäfte bewirkt

und Bescheinigungen jeder Art ltung geführten beziehungsweise

der Schiedsmänner, in der Tarifstelle

denen durch frühere Privilegien Stempelfreiheit be⸗

Er

8 5

a. der König, die Königin und die K

b. der Fiskus des Deutschen Reichs

werden oder diesen gleichgestellt sind; schaften, denen die

anstalten, ferner öffentliche I“ nehmigte Hospitäler und andere Ve vom Staat

erkannt sind; e. öffentliche f. Gemeinden

g. Aktiengesellschaften, Genossens

ausschließlich darauf gerichtet ist,

theilende Dividende auf höchstens beschränkt, auch

Antheile zusichert, den etwaig . aber für gemeinnützige Zwecke bestimmt.

den öffentlichen Anstalten und Kassen, solchen anderen Staats verwaltet werde geftent sind, und den Chefs der bei dem

befreiung gewährt werden, wenn ne s qie gleiche Rücksicht übt. In den Fällen zu d bis befreiung nur 8 inländische Anstalten u. s. w. Diese Befreiung kann jedo Anstalten, Stiftungen, wenn der Rücksicht übt. 1 sch außerdem gewissen Personen, Be Anstalten, Stiftungen, Vereinen u. s. w. oder landesherrliche Privilegien bewilligt bleiben auch fernerhin in Kraft.

steuer befreiten w.

Stiftungen, Vereine u. s. Personen an sich

räumen, wenn diese des Stempels ver

schrift zur Entrichtung muß für den Vertrag

9) entrichtet werden.

Bei Verträgen über Lieferungen Deutschen Reichs Reichs oder des diesen vollen

§ 6. Werthermittelung.

weck der Berechnung der Stempelsteuer Werth desselben zur richten. 89 Ist einem der Vertragschließenden e Befugniß eingeräumt, innerhalb bestimm

sach dem Höchinzclig nach dem höchstmöglichen b berechnet. Ist die Leistung nicht bis Grenzen erfolgt, so wird nach Ausführ gezahlte Stempelsteuer bis auf den de entsprechenden Betrag erstattet.

Bei Geldforderungen ist der aus Urkunde ersichtliche Geldbetrag, papieren der .

Die Umrechnung der in gegebenen Summen erfolgt nach den Wechselstempels vom Bundesrath festg und, insoweit solche nicht bestimmt wo laufenden Kurse.

Der Werth des T2 Werthe der Sache gleich zu achten.

Der Werth eines Pfandrechis od einer Forderung richtet sich nach dem B

anderer a

o ist dieser maßgebend. 2. enesbgece Grunddienstbarkeit welchen dieselbe für das der Betrag, um welchen stücks durch die Betrag bestimmt.

ich der Werth

eht oder sonst festgestellt werden kann, geh Werths des Gegenstands, welcher angenommen.

Fünfundzwanzigfache ihres einjaͤhrigen B

wiesen wird, daß der

Werth Mersteigt 8

riften in den beiden nächstfolgenden säche oder anderweite die längste D

ste Beila

Persönliche Stempelsteuerbefreiungen. Von der Entrichtung der Stempelsteuer sind befreit:

69 de Preußischen Staats und alle öffentlichen Anstalten und Kassen, Rechnung des Reichs oder des Preußischen Staats verwaltet

c. deutsche Kirchen und andere deutsche Religionsgesell⸗ Rechte juristischer Personen d. öffentliche Armen⸗, Kranken⸗, Arbeits⸗

orgungsanstalten, ferner

enehmigte Vereine für die anstalten, sowie Stiftungen, welche als milde

Schulen und Universitäten; (Gutsbezirke) 8 von solchen in ⸗, Schul⸗ und Kirchenangelegenheiten;

Armen⸗, Schul⸗ u henangeleg 9 1 98 Gejelschafte . tung, deren dur tatut bestimmter Zwe mit beschränkter Haftung c unbemittelten Familien gesunde und zweckmäßig eingerichtete ahnungen in eigens erbauten oder nsseguften Heem n 5 * vlf chafter zu ver

ffe Statut die an die Gese er⸗ schaffen und deren vier Prozent ihrer Antheile den dh ihuer b der Gesellschaft nicht mehr als den Nennwerth EE1.8 en Rest des Gesellschaftsvermögens

Dem Staatsoberhaupt und dem Fiskus anderer Staaten

Deutschen Reichs und des Preußischen Staats sowie Praa für Rechnung eines

i Preußen beglaubigten Missionen kann die Stempelsteuer⸗ . en, wenn der betreffende Staat Preußen

d bis g erstreckt sich die Stempelsteuer⸗

Vereinen u. s. w. gewährt werden, Staat Preußen gegenüber die gleiche

den vorstehenden Bestimmungen von der Stempel⸗ R. 88 Behörden, Gesellschaften, Anstalten, sind nicht befugt, diese Befreiung den Privatpersonen, mit welchen sie Verträge eingehen, einzu⸗

Bei allen zweiseitigen Verträgen mit solchen Personen die Hälfte des Stempels und für die Nebenausfertigungen außerdem der vorgeschriebene Stempel

oder des Preußischen Staats und

öffentlichen Anstalten und Kassen, welche für Rechnung des Ie. S Preußischen Staats verwaltet werden oder

Die Ermittelung des Werths eines Gegenstands zum Zeit der Beurkundung des Geschäfts zu

2 istung zu bestimmen, so wird die der Leistung z swara des Gegenstands des Geschäfts

bei Kurs habenden Werth⸗ Tageskurs als Werth anzusehen.

für die Erhebung des Besitzes einer Sache ist in der Regel dem

hat der Gegenstand. des Pfandrechts einen geringeren

herrschende Grundstück hat, und, wenn Dienstbarkeit mindert, größer ist, durch

Der einjährige Werth von Nutzungen wird, wenn nicht aus der Urkunde ein höherer oder niederer Prozentsatz hervor⸗

Bei immerwährenden Nutzungen und Leistungen ist das

und Leistungen von unbestimmter Dauer, so

s-Anzeiger und Königlich Preußis

öniglichen Wittwen;

welche für

zustehen; und Besserungs⸗

r, vom Staat ge⸗

leinkinderbewahr⸗ ausdrücklich an⸗

reisen zu ver⸗

Fall der Auf⸗

n oder diesen gleich⸗ Deutschen Reich oder

Stiftungen, Vereine auch ausländischen

hörden, Gesellschaften, durch frühere Gesetze en Steuerbefreiungen

nach gesetzlicher Vor⸗ bunden sind.

an den Fiskus des alle

leichgestellt sind, hat der Lieferungsübernehmer den Hetrog des Stempels zu entrichten.

ist auf den gemeinen

in Wahlrecht oder die ter Grenzen den Um⸗ tempelsteuer

zu den bestimmten ung des Geschäfts die r wirklichen Leistung

der stempelpflichtigen

ls Reichswährung an⸗

esetzten Mittelwerthen rden sind, nach dem

er der dhhce lane etrage der Forderung; 85 Werth; wird durch den Werth,

des dienenden Grund⸗ diesen

zu vier vom Hundert die Nutzung gewährt,

ern nicht die Vor⸗

des Werths

en Staats⸗Anzeiger. 1895.

in der Urkunde angegeben sind, das Zwölfeinhalbfache des eirjäcrigen Betrages als Werth anzusehen. er Werth von Nutzungen oder Leistungen auf Lebenszeit bestimmt sich nach dem zur Zeit ihres g. erreichten Lebensalter der Person, bei deren Tode die Nutzung oder Leistung erlischt, und wird bei einem Lebensalter derselben von 15 Jahren oder weniger auf das 18fache, über 15 Jahre bis zu 25 Jahren auf das 17 fache 25 2 2 / 35 I / 22 16 2 / 822 / 45 21 2 2 2 55 2 / 65 Ir 2 75 2 2 22 27 80 22 2 auf das

der einjährigen

II 2 22 22

90. 116“ Nutzung oder Leistung an⸗ genommen.

Ist die Dauer der Nutzungen oder Leistungen von der Lebenszeit mehrerer Personen dergestalt abhängig, daß beim Tode der zuerst versterbenden die Nutzung oder Leistung er⸗ lischt, so ist für die nach den Bestimmungen im vorigen Absatz vorzunehmende Werthermittelung das Lebensalter der ältesten Person maßgebend. Wenn die Nutzung oder Leistung bis zum Tode der letztversterbenden Person fortdauert, erfolgt die Be⸗ rechnung nach dem Lebensalter der jüngsten Person.

Der Gesammtwerth der auf bestimmte Zeit eingeschränkten Nutzungen oder Leistungen ist unter Zugtundelehung eines vierprozentigen Zinsfußes nach der beigefügten Hilfstabelle zu ermitteln. Ist jedoch die Dauer der Nutzung oder Leistung noch außerdem durch die Lebenszeit einer oder mehrerer Personen bedingt, so darf der nach den Bestimmungen der beiden vorhergehenden Absätze zu berechnende Werth nicht

überschritten werden. § 7.

Verpflichtung der Privatpersonen, Behörden und Beamten zur vflichunst nige und; amtliches Ermittelungsverfahren.

ur I br 8 Steuerbehörden oder den zur Einziehung oder Verwendung des Sec bele noch sorfst verpflichteten ech nas oder Beamten erforderten Auskunft über den Werth des Gegenstandes, soweit dazu nicht die Kenntnisse eines Sachverständigen oder besondere Ermittelungen erforderlich sind, verbunden. Wird in den vorgedachten Fällen der Aufforderung der Behörden oder Beamten nicht genügt, so kann die Steuer⸗ behörde die Säumigen durch Festgesang und Einziehung von Ordnungsstrafen bis zu einem Gesammtbetrage von 60 zur Befolgung der getroffenen Anordnungen anhalten, auch das zur Erledigung derselben Nöthige auf Kosten der Säumigen beschaffen. Der Festsetzung einer Ordnungsstrafe hat die Androhung derselben vorherzugehen. .

Tragen die Behörden oder Beamten Bedenken, die An⸗ gaben der 11.“ als richtig anzunehmen, und findet eine Einigung mit den letzteren nicht statt, so sind die Be⸗ hörden oder Beamten befugt, unter Zuziehung Sachverständiger, bei deren Auswahl etwaige Vorschläge der Steuerpflichtigen mit zu berücksichtigen sind, die für die Berechnung der Steuer erforderlichen Grundlagen zu ermitteln und danach die Steuer zu erheben. Die Kosten der Ermittelung fallen dem Steuer⸗ pflichtigen zur Last, wenn der ermittelte Werth den von dem Steuerpflichtigen an Fhäeee Werth um 10 Proz. oder mehr übersteigt. Die hes. ten Kosten werden erstattet, wenn im Verwaltungswege oder im Rechtswege die Ermäßigung des Werths auf einen nicht zum Kostenersatz verpflichtenden Be⸗ trag erfolgt. G

Wird von den Steuerpflichtigen gegen die Entscheidung der Steuerbehörde der Rechtsweg beschritten, so bleibt die Zahlung des streitig gebliebenen Stempels bis zur Rechtskraft des Urtheils ausgesetzt. b 1

Alle unmittelbaren und mittelbaren Behörden und Be⸗ amten sind verbunden, der Steuerbehörde oder den zur Ein⸗ ziehung oder Verwendung des Stempels noch sonst verpflich⸗ teten Behörden oder Beamten Auskunft über die für die Fest⸗ setzung der Stempelsteuer in Betracht kommenden thatsächlichen Verhältnisse zu ertheilen.

Unbestimmtheit des Werths des Gegenstands.

Wenn bei einem Geschäft der Werth des Gegenstands dergestalt unbestimmt ist, daß er von vornherein nicht fest⸗ gestellt oder geschätzt werden kann, so hat der zur Entrichtung der Abgabe Verpflichtete die Urkunde innerhalb der in den §§ 15 und 16 angegebenen Fristen der Steuerbehörde vor⸗ zulegen, welche das Erforderliche wegen der Ueberwachung, nachträglichen Zahlung der Stempelsteuer anordnen wird. 8

Diese Bestimmung findet auch auf diejenigen Urkunden Anwendung, zu welchen Privatpersonen ohne amtliche Ueber⸗ wachung Stempelmarken verwenden dürfen

§ 9. Versteuerung mehrerer über denselben Gegenstand ausgestellter Urkunden.

Werden über denselben Gegenstand mehrere Urkunden gleichen Inhalts ausgefertigt, so wird die auf dem Gegenstande ruhende Steuer nur zu einer derselben, und zwar in der Regel zu derjenigen Urkunde, welche als Hauptausfertigung bezeichnet ist, verwendet; die übrigen Ausfertigungen sind mit demjenigen Stempel zu versehen, welcher nach der Tarifstelle „Duplikate“ beizubringen ist, Eine Ausfertigung einer Ver⸗ handlung darf nur dann als Nebenausfertigung versteuert werden, wenn das Vorhandensein einer als Hauptausfertigung versteuerten Urkunde nachgewiesen wird.

Bei Notariatsverhandlungen ist der Stempel 5 der Ur⸗ schrift zu verwenden. Die erste vhlgetums ist stempelfrei,

Die Steuerpflichtigen sind

wenn die Ausfertigung als erste bezeichnet un auf derselben

Ibe bei Nutzungen

Absätzen Anwendung begrenzende Umstaände

bescheinigt ist, welcher Stempel zu der Urschrift verwendet worden ist