1895 / 204 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Steuers atz B

der Stempelabgabe.

v Pesnh der Besteuerung.

Laufende Nr.

2) Versicherungen bei den auf Gegenseitigkeit gegründeten und nicht die Erzielung von Gewinn bezweckenden Versicherungs⸗ aanstalten, deren Versicherungsbeträge durch Umlage erhoben werden und deren Geschäftsbetrieb über den Umfang einer Provinz nicht hinausgeht. 1 Beefreit sind Verträge über Rückversicherungen und Transport⸗ versicherungen. Verträge, . 88 1) durch welche ein früherer stempelpflichtiger Vertrag lediglich W111“; Fvumt Wenn jedoch die Verabredung über die Aufhebung oder Beseitigung des früheren Vertrages sich als eine in diesem Tarif besonders aufgeführte Verhandlung darstellt, so kommt e o⸗ Steuersatz zur Anwendung, welchem die Verabredung na

den Vorschriften dieses Tarifs unterliegt.

8 Der Finanz⸗Minister kann in besonderen Fällen den zu entrichtenden Werthstempel aus Billigkeitsrücksichten bis auf ermäßigen; 1 über sonstige vermögensrechtliche Gegenstände, andere Tarifstelle zur Anwendung kommtt . . . . . .

Ein auf unbestimmte Zeit oder auf Kündigung ab⸗ geschlossener Vertrag gilt in Betreff der Stempelpflichtigkeit als ein auf ein Jahr abgeschlossener.

Befreiungen: Lehrverträge, b Verträge, durch welche Arbeits⸗ und Dienstleistungen auf be⸗ stimmte oder unbestimmte Zeit gegen zu gewissen Zeiten wiederkehrendes Entgelt (Lohn, Gehalt und dergleichen) ver⸗ sprochen werden, wenn der Jahresbetrag der Gegenleistung

1500 nicht übersteigt. 8

-S der Geistlichen und Schullehrer, wie Bestallungen, . diese.

Vollmachten, Ermächtigungen und Aufträge zur Vornahme von Geschäften rechtlicher Natur für den Vollmachtgeber, wenn der Werth des Gegenstands der Vollmach

500 nicht übersteigt .... 3 000

wenn keine

behöbenen Betrage 8 wenn die Vollmacht zur Vornahme aller oder gewisser Gattungen von Geschäften für den Vollmachtgeber ermächtigt (General⸗ vollmacht) und der Werth des Gegenstandes 50 000 übersteigt

Steht der Bevollmächtigte in einem Dienstverhältniß zu dem Pollmtesehgeber 11114*“

„Wenn der Werth des Gegenstandes der Vollmacht nicht schätzbar ist, wenn es sich insbesondere um Vollmachten zur Aus⸗ Stimmrechts in Gesellschaften aller Art handelt ...

Bei Prozeßvollmachten treten an Stelle der Steuersätze des ersten Absatzes von 3, 5, 7,50, 10, die Steuersätze von 2, 3, 4,

Schriftstücke, in welchen jemand einem Dritten gegenüber erklärt, daß er einem anderen die Vornahme einer Angelegenheit rechtlicher Natur aufgetragen habe, sind dem Stempel nicht unter⸗ worfen, sofern nicht die Verkehrssitte eine Vollmacht in diesen Fällen erfordert und durch das Schriftstück die förmliche Voll⸗ macht ersetzt werden soll.

Zu Vollmachten, in denen mehrere, nicht in einer Erb⸗ oder sonstigen Rechtsgemeinschaft stehende Personen einen Bevoll⸗ mächtigten bestellen, ist der Vollmachtstempel so oft zu verwenden, als Vollmachtgeber vorhanden sind.

Wenn bei einer gerichtlichen oder notariellen Versteigerung durch die Kaufbedingungen oder durch besondere Erklärungen bestimmte Personen bevollmächtigt werden, nach erfolgtem Zu⸗ schlag für die Versteiglasser oder für die Ansteigerer die Auflassungs⸗ erklärung abzugeben und für die Ansteigerer die Eintragung der Steigpreise zu bewirken, so ist der Vollmachtmachtstempel ohne Rücksicht auf die Anzahl der Betheiligten und der abzugebenden Erklärungen nur einmal in Ansatz zu bringen, sofern nach Inhalt des Protokolls die Vollmacht auf einen .2 von längstens drei Tagen nach Ablauf des Tages, an welchem der Zuschlag erfolgt, beschränkt wird.

Substitutionen bei einer Prozeßvollmacht, welche nicht in einer nach diesem Tarif einem besonderen Stempel unterliegenden Verhandlung ausgestellt werden, sind stempelfrei, sofern über die ursprüngliche Vollmacht eine vorschriftsmäßig versteuerte Urkunde vorhanden und dies entweder auf der Substitutionsvollmacht vermerkt ist, oder die ursprüngliche Vollmacht sich bei den Ge⸗ richtsakten befindet. Vorrechtseinräumungen (Prioritätszessionen) . . . . . .. Werkverdingungsverträge, inhalts deren der Uebernehmer auch das Material für das übernommene Werk ganz oder theilweise anzuschaffen hat, sind, falls letzteres in der Herstellung beweglicher Sachen besteht, wie Lieferungsverträge unter Zugrundelegung des für das Werk bedungenen Gesammtpreises zu versteuern. Handelt es sich bei dem verdungenen Werk um eine nicht bewegliche Sache, so ist der Werkverdingungsvertrag so zu ver⸗ steuern, als wenn über die zu dem Werk erforderlichen, von dem Unternehmer anzuschaffenden beweglichen Gegenstände in dem⸗ jenigen Zustande, in welchem sie mit dem Grund und Boden in dauernde Verbindung gebracht werden sollen, ein dem Steuersatz der Tarifstelle „Kauf⸗ und Tauschverträge“ Buchstabe c oder der Ziffer 3 der „Ermäßigungen und Befreiungen“ dieser Tarifstelle

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unterliegender Lieferungsvertrag und hinsichtlich des

Werthes der Arbeitsleistung ein dem Steuersatz der Tarifstelle

„Verträge“ Ziffer 2 unterworfener Arbeitsvertrag abgeschlossen wäre. Die Vorschrift des § 10 dieses Gesetzes findet entsprechende

Anwendung dergestalt, daß, insoweit eine Trennung des Gesammt⸗

preises nicht vorgenommen ist, der höchste Stenersatz zu ent⸗

richten ist. Wiederaufhebung von Verträgen, s. Verträge, Ziffer 1. Zenguisse, amtliche in Privatsachen, innerhalb der Zuständig⸗ kelt 8 ausstellenden Behörde oder der ausstellenden Beamten Beurkundungen der Gerichtsvollzieher nach § 17 der Hinter⸗ legungsordnung vom 14. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 249). Befreit sind:

a. Zeugnisse, auf Grund deren ein anderes amtliches Zeugni oder ein Paß (Reise⸗ oder Leichenpaß, Paßkarte) t werden soll;

Zeugnisse aller Art, welche von Geistlichen in Bezug auf kirchliche Handlungen ertheilt werden, insbesondere Geburts⸗, sauf Aufgebots⸗, Ehe⸗, Trau⸗, Todten⸗ und Beerdigungs⸗ ne; Zeugnisse, welche zum Nachweise der Berechtigung zum Ge⸗ nusse von Wohlthaten, Stiftungen und anderen Bezügen für hilfsbedürftige Personen dienen sollen oder welche wegen Zah⸗ lung von Wartegeldern, Pensionen, Srhe. Krankengeldern, Beerdigungskosten, Wittwen⸗ und Waisen⸗ 12 und ähnlichen Kosten und Geldern als Rechnungs⸗ eläge bei öffentlichen oder privaten Kassen und Anstalten eingereicht werden müssen; Führungszeugnisse, insoweit sie nicht zur Erlangung der in den Tarifstellen „Erlaubnißertheilungen“ und „Lustbarkeiten“ acsg gt. Genehmigungen u. s. w. erforderlich sind. 1 en Führungszeugnissen stehen gleich Zeugnisse über ge⸗ leistete Arbeiten in Anstalten, welche von unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbehörden betrieben werden; Beglaubigungen von Unterschriften unter v und Ver⸗ handlungen, die nach ihrem Inhalt ausschli 9 ich zu einer Eintragung oder Löschung in öffentlichen, das Eigenthum und die Belastung von Grundstücken und selbständigen Gerechtig⸗ keiten feststellenden Büchern erforderlich sind, sowie die mit solchen Beglaubigungen verbundenen Zeugnisse über die Ver⸗ tretungsbefugniß der Betheiligten;

.Beglaubigungen von Unterschriften der Gesuche um Aus⸗ zahlung hinterlegter Gelder nach § 25 Abs. 2 der Hinter⸗ legungsordnung vom 14. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 249).

In den unter a und oc bezeichneten Fällen tritt die Stempel⸗

freiheit nur dann ein, wenn der dieselbe begründende Zweck aus

der Urkunde hervorgeht. Wird von den Attesten zu anderen

Zwecken nachträglich Gebrauch gemacht, so ist der Stempel nach⸗

zuverwenden.

Zuschlagsbescheide, wie Kaufverträge, s. diese.

Gegeben Neues Palais, den 31. Juli 1895.

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1 von Boetti

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über den gegenwärtigen Kapitalwerth einer Rente oder Nutzung im

Anzahl von Jahren behufs Berechnung der davon zu entrichtenden Stempelsteuer.

Kapitalwerth ℳ—4₰

Kapitalwerth Kapitalwerth

2.

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Kapitalwerth

15 15 15 16 16 16 17 17 17 18 18 18 19 19 19 19 20 20 20 20 20

21 18,6 21 37,1 21 54,9 21 21 22 22 22 22 22

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und mehr.

23

23

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Pustelangen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

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Oeffentlicher Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 27. Augu

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

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——

1) Untersuchungs⸗Sachen.

Keine.

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2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[31705] Oeffentliche Zustellung.

Die Gemeinde Weisenheim am Sand, Gläubigerin, vertreten durch ihren Bürgermeister Georg Schick, Gutsbesitzer in Weisenheim, am Sand, betreibt

gen die folgenden Kinder und Miterben des in Weisenheim a. S. verlebten Schlossers Philipp Koob aus dessen erster Ehe mit Magdalena, ge⸗ borene Becker, nämlich: a. Adelheid Koob, ledig, großjährig, früher in

Westfalen, jetzt unbekannten Aufent⸗

alts, b

b. Johann Philipp Koob, ohne bekanntes Ge⸗

werbe, früher in Hicklitz, Mecklenburg, jetzt

unbekannten Aufenthalts, Schuldner, die vertragsmäßige, öffentliche Wiederversteigerung der nachgenannten, im Banne von Weisenheim a. S. gelegenen Liegenschaften, als:

1) Pl. Nr. 5292 ½ mit 20,5 a,

2) Pl. Nr. 5292 12 mit 18,6 a Acker,

alles gelegen an der Schindkaut.

Als Termin zur Wiederversteigerung hat der Kgl. Notar Geul in Freinsheim den 21. September 1895, Nachmittags 2 Uhr, im Gemeindehause zu Weisenheim a. S. bestimmt, wozu die Abwesen⸗ den hiemit geladen werden. Gegenwärtiges bezweckt die öffentliche Zustellung der Steiganzeige an die genannten Abwesenden, nachdem solche durch Be⸗ schluß des Kgl. Amtsgerichts vom 22. d. M. be⸗ willigt wurde.

Dürkheim a. H., den 23. August 1895.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts:

Zwick, K. Sekretär.

[31698] Aufgebot.

Die großjährige unverehelichte Alwine Zechinato, im Dienste bei dem Petseüie Schabangs zu Berlin, Taubenstraße 11 —13, hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Gutha enbuches Nr. 58 631 der städtischen Sparkasse zu Köslin, in welchem 200 (zweihundert Mark) eingezahlt sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 10. März 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Köslin, den 20. August 1895.

Königliches Amtsgericht.

[20393] Aufgebot.

Der Spezereihändler Heinrich Jöster in Barmen, vertreten 8 Rechtsanwalt Geilen in Schwelm, hat das Aufgebot

1) des Quittungsbuchs Nr. 6929 der städtischen Sparkasse zu Schwelm über 4943 1 per 1. Ja⸗ nuar 1894,

2) des Quittungsbuchs Nr. 3496 der Sparkasse des Amts Langerfeld über 1389 54 per 1. Ja⸗ nuar 1894

beantragt. Der Verlust der beiden Seree er⸗ bücher ist glaubhaft gemacht. Der unbekannte In⸗ haber der Quittungsbücher wird aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte auf dieselben spätestens in dem auf den 19. März 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, an⸗ beraumten Aufgebotstermine unter Vorlegung der Quittungsbücher geltend zu machen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Schwelm, den 17. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. [20331] Aufgebot.

Nach Angabe der Bankfirma Karl Neuburger in Berlin ist der von ihr durch Indossament erworbene, von der Weingroßhandlung Rückelshäuser⸗Lamprecht in Mainz auf M. Zeuner in Marktsteft gezogene, von diesem acceptierte und am 15. Februar 1895 zahlbare Wechsel über 283 5 zu Verlust ge⸗ gangen.

uf Antrag der Fffmne Karl Neuburger wird der Inhaber dieses Wechsels B spätestens am Dienstag, 31. Dezember 1895, Vorm. 9 Uhr, seine Rechte aus dem Wechsel oder an den⸗ selben beim unterfertigten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen würde. I11“

Kitzingen, den 22. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. ) Dr. Höhn.

[6080] 8 Aufgebot.

Der Erbpächter Harder zu Fpeln. als Vormund des minderjährigen Erbpächtersohns Hans Voth da⸗ selbst, hat das⸗ ufgebot des Hypothekenscheins vom 15. Februar 1882 ber 240 ℳ, zinsenlos eingetragen für den kurandischen Vater in Fol. 3 B. des Erbpacht⸗ gehöfts Nr. 7 daselbst, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. November 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗

ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bützow, den 20. April 1895.

Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. 11.“

[31693] Aufgebotsverfahren.

12 888. Großh. Amtsgericht Freiburg hat unterm Heutigen verfügt: .

Auf Antrag der Stadtgemeinde Freiburg, welche an das Haus Nr. 30 der Feressease dahier aus unvordenklichem Besitz das Eigenthum anspricht und alle Rechte eines Eigenthümers an dieser Liegenschaft ungehindert und unbeschränkt ausübt, ohne daß der Erwerbstitel im Grundbuche nachgewiesen werden kann, ergeht unter Bezugnahme auf das wegen einer Reihe von Liegenschaften erlassene Aufgebot vom 8. Juli 1870, in welcher aus Versehen der Antrag⸗ steller statt der Liegenschaft Haus Nr. 30 der Herren⸗ straße, Haus Nr. 21 der Herrenstraße aufgeführt ist und das Aufgebot bezüglich der letzteren durchgeführt wurde, das Aufgebot an diejenigen Personen, welche in den Grund⸗ und Unterpfandsbüchern nicht ein⸗ getragene dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familiengutsverbande beruhende Rechte an der Liegenschaft besitzen, solche zum Termin vom Samstag, den 21. Dezember, 10 Uhr, Zimmer 81 anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden Großh. Amtsgericht.

(gez.) Ettle. 5

Die Uebereinstimmung mit der Urschrift beurkundet.

Freiburg, den 22. August 1895.

Der Gerichtsschreiber: (L. S.) S. V A. Frevy.

[31688]

Aufgebot. Der unter Fahne wohnhaft gewesene Arbeiter Tobe Harms erhielt durch Erbzinskontrakt vom 19. Juli 1822 von des weil. Andreas Röbkes Fink Erben in Fahne von der in Tom. 20 Vol. 2 sub Nr. 92 Pag. 729 des Auricher Amts⸗Hypotheken⸗ buchs registrierten Warfstätte in Erbzins verliehen und zum nutzbaren Eigenthum übertragen das nach⸗ folgend beschriebene Grundstück: as Torfmoor mit dem Untergrund zu Fahne, beschwettet: 8 ostwärts an den Morast des Schuldienstes zu Westerende, südwärts an die Grenze der Aufstreckung, welche mit der Landesherrschaft zu regulieren ist, westwärts an den Morast des U. A. Steen, nordwärts an den Dwasweg. Nach dem Ableben des Tobe Harms bat Antje Hinrichs, Wittwe des Röbke Andreessen Fink, das Torfmoor übereignet erhalten. Letztere übertrug es ihrem Sohne Hinrich Röbkes Fink. Nach des letz⸗ teren Tode haben seine Wittwe Geske Toben, geb. Meiners, das Grundstück nießbräuchlich, seine 6 Kin⸗ der: Röbke, Andreas, Gebke, Ludwig, Harbert und Adolf dagegen als Erben auf Grund des Testaments vom 30. Mai 1881 dasselbe besessen. Die Wittwe Fink, geb. Meiners, ist verstorben. Im Grundbuch steht das Grundstück, welches identisch mit den Parzellen Nr. 34 und 35 Kartenbl. 3 von Westerende⸗ Kirchloog Art. 59 der Grundsteuermutterrolle, groß 1,6151 ha mit 1,87 Rthlr. Reinertrag sein soll, noch in Tom. 20 Vol. 3 Nr. 163 Pag. 1298 von Westerende für Tobe Harms Die Berichtigung des Besitztitels ist unterblieben. Auf Antrag der Kinder und Erben des Hinrich Röbkes Fink, nämlich: 1) des Röbke Fink in Oldersum, 2) des Andreas Fink in Amerika, 3) der Gebke Fink, verehelichten Fokke Harms zu Fahne, 4) des Ludwig Fink zu Fahne, 5) . Prbert. Fink in Amerika, werden alle, welche an dem obenbezeichneten Grund⸗ stück Eigenthumsrechte zu haben glauben, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebots⸗ termin am Dienstag, den 17. Dezember 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie sonst mit denselben ausgeschlossen werden und auf Grund des zu er⸗ lassenden Ausschlußurtheils die Antragsteller als Eigenthümer im Grundbuch eingetragen werden können. Aurich, den 13. August 1895. Königliches Amtsgericht. III. [31692] Aufgebot. Auf Antrag des Ackerwirths Johann Franz Schmidt zu Lippspringe werden alle diejenigen, welche an die Grundstücke Flur 7 Nr. 1647/469 und 1308/469 der Steuergemeinde Lippspringe, ersteres gelegen vor dem Steinthor, Hofraum, 6 a 84 qm groß, letzteres daselbst, Hausgarten 8 a 75 qm groß, zur Zeit eingetragen im Grundbuch von Lipp⸗ springe Bd. 12 Bl. 105 für die Wittwe Johann Brockmeyer, geb. Rudolphi, Eigenthumsansprüche haben, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine am 21. Dezember 1895, Vorm. 11 Uhr, anzumelden und zu be⸗ 1 widrigenfalls alle feser ranhn anae

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mit ihren Rechten ausgeschlossen werden und die Berichtigung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgen wird. Paderborn, den 13. Juli 1895. Königliches Amtsgericht.

[31694] Aufgebot. 1 Zur Verbreiterung des Kommunikationsw Ahlum⸗Wendessen im Dorfe Ahlum sind folgende, in den übereichten Vermessungsbescheinigungen näher bezeichneten Grundflächen im Wege gütlicher Verein⸗

barung abgetreten: 1 .

1) vom Kothsaß Ebeling von seinem Hofe No. ass. 42 zu Ahlum 21 qm für 75 ℳ,

2) vom Kotbsaß Weddelmann von seinem Hofe No. ass. 29 daselbst 94 qm für 337,50 ℳ,

3) vom Kothsaß Schunter von seinem Hofe No.

ass. 30 daselbst 49 qm für 116,25

Auf den Antrag der Hertwalichen Kreis⸗Direktion hierselbst ist zur eventl. Abfindung der Realberechtigten Termin auf den 24. Oktober 1895, Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte anberaumt, zu welchem die Realberechtigten unter dem Rechtsnachtheile geladen werden, daß sie im Falle ihres Nichterscheinens mit ihren Ansprüchen an die Entschädigungssummen ausgeschlossen werden. Wolfeubüttel, den 19. August 1895. Herzogliches Amtsgericht. Kaulitz. 1t [31695] Aufgebot. Der Handarbeiter Johann Heinrich Menzel, ge⸗ boren am 13. September 1828 in Burau, Kreis Sagan, und bis zum 26. Juni 1875 in Rubitz wohnhaft gewesen, wird, da er seit vorbemerkter Zeit verschollen ist, auf Antrag seiner Tochter, der verehel. Auguste Selma Liebig, geb. Menzel, in Bitterfeld, aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 10. April 1896, Vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine in Person oder durch legal Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigen⸗ falls er für todt erklärt und das vorhandene Ver⸗ mögen an die sich legitimierenden Erben aus⸗ geantwortet werden wird. Gera, den 23. August 1895. Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung für Zivilprozeßsachen. 8 Frommhold.

4

[31691] Aufgebot. In Sachen des Nachlasses der zu Mülhausen im Elsaß am 24. Dezember 1890 verstorbenen Frau Ludwig Heyd, Victoria, geb. Eslinger, wurde in Ge⸗ mäßheit des § 1 des Gesetzes vom 10. Mai 1886 die Ausstellung einer Erbbescheinigung beantragt. ur Ergänzung des Nachweises wird hierdurch gemäß 2 Abs. 4 des genannten Gesetzes ein öffentliches ufgebot erlassen, mit der Aufforderung an die un⸗ bekannten Erben, welche Ansprüche an den Nachlaß der verstorbenen Frau Ludwig Heyd, Victoria, geb. Eslinger, zu haben vermeinen, dieselben bis zum 1. Dezember 1895 auf dem Amtsgericht dahier, Zimmer Nr. 5, Dreikönigsstraße Nr. 23, anzumelden, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins die Ausstellung der Erbbescheinigung er⸗ folgen wird. . Mülhausen i. E., den 21. August 1895. Kaiserliches Amtsgericht. (gez.) Stürmer, Assessor. Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber: (L. S.) J. V.: Bachmann.

[31505) Verschollenheitserklärung. 3

Nr. 15 910. Andreas Becker, Metzger, geboren am 22. Mai 1837 in Schriesheim, wird, da er auf die diesseitige Aufforderung vom 31. Juli 1894, Nr. 12 717, keine Nachricht von sich gegeben hat, für verschollen erklärt.

Mannheim, den 22. August 1895.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Müller.

[31725] Bekanntmachung.

Die unbekannten Berechtigten der auf Gorazdowo Nr. 33 Abth. III Nr. 1 für den Sparverein zu Miloslaw eingetragenen Forderung von 300 werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forderung ausgeschlossen. 8

Wreschen. den 20. August 1895.

Königliches Amtsgericht.

[31715] Oeffentliche Zustellung. 1

Der Kaufmann R. Mosel in Breslau, Neudorf⸗ straße 27, klagt gegen den Malermeister Wilhelm Korenke, früher in Breslau wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem vom Be⸗ klagten acceptierten Wechsel vom 20. März 1895 über 132,67 und der Protesturkunde vom 22. Juni 1895, mit dem Antrage auf Zahlung von 132,67 nebst sechs Prozent Zinsen seit dem 25. Juni 1895 sowie 2,05 Wechselunkosten und vorläufige Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Breslau, Schweidnitzerstadtgraben 41, Zimmer 66, auf den 19. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Frn Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Breslau, den 22. August 1895.

Sissel, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[31708] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Gastwirth J. Pommerenke in Kauernik, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Michalek in Neumark, klagt gegen die Felix und Martha, geb. Korth, Lange’schen Eheleute, früher in Kauernik, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, wegen Restkauf⸗ preises für die von den Beklagten in den Jahren 1892 bis 1894 aus dem Geschäfte des Klägers ent⸗ nommenen Waaren und Getränke, mit dem Antrage: a. die Verklagten kostenfällig zur Zahlung von 23 20 zu verurtheilen und 85 das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ ären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Neumark W.⸗Pr. auf den 29. November 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 453/95. Neumark, den 21. August 1895. Dubiünski, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[31706 SOeffentliche Zustellung.

Das Kloster Loccum, durch den Kurator desselben, Präsidenten des evangelischen Ober⸗Kirchenraths Dr. Barkhausen zu Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechnungs⸗Rath Bork zu Loccum, klagt gegen die unverehelichte Amalie Sell in Amerika, unbekannten Aufenthalts, und die minderjährige Helene Sell aus Wiedensahl, vertreten durch ihren Vormund Peeck zu Wiedensahl, wegen 48 Zinsen auf ein hypothekarisch eingetragenes Ablösungskapital mit dem Antrage, die Beklagten als Erben des einge⸗ tragenen Eigenthümers der Bockwindmühle, unter Gestattung der Zwangsvollstreckung in letztere, zur Zahlung von 48 mittelst vorläufig vollstreck⸗ baren Urtheils kostenpflichtig zu verurtheilen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht 1 zu Stolzenau auf den 17. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stolzenau, den 19. August 1895.

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Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerich

[31713] Oeffentliche Zustellung. .“ Der Fabrikant G. Herold zu Eisenach klagt gegen den Gastwirth Max Langer von Friedrichskron bei Ilmenau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Rest⸗ forderung für ein am 1. Mai 1891 käuflich geliefertes Zweirad, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 250 60 nebst 6 % ginsen vom 1. September 1893, sowie Tragung bezüglich Erstattung der Kosten, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogl. Sächsische Amtsgericht zu Eisenach Abth. II a auf den 23. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zust⸗gung wird dieser Auszug der Klage bekannt

gemacht. Eisenach, den 23. August 1895. Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Sächsischen Amtsgerichts. Abth. IIa.

[31712] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Bauergutsbesitzer Friedrich Gutschmidt zu Gräningen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wohl⸗

farth zu Rathenow, klagt gegen

1) die Frau Marie Sommerfeld, geb. Bading, zu Gräningen,

2) deren Ehemann Hermann Sommerfeld, früher zu Gräningen, jetzt unbekannten Aufenthalts,

wegen Löschungsbewilligung, mit dem Antrage: die Beklagten zu verurtheilen, und zwar

a. die Beklagte zu 1 8

in die Löschung der im Grundbuche von Gräningen Blatt Nr. 28 Abtheilung III Nr. 6, sowie Blatt Nr. 36 Abtheilung III Nr. 2 und Blatt Nr. 62 Abtheilung III Nr. 1 für den Gastwirth Johann Carl Friedrich Wetzel zu Gräningen eingetragene Post von 3000 Restkaufgeld zu willigen,

b. den Beklagten zu 2,

zu vorstehender Löschungsbewilligung seine Ein⸗ willigung zu geben, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Rathenow auf den 18. November 1895, Vormittags 10 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten zu 2 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rathenow, den 12. August 1895. 8

Wittich Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[31720]

Die Anna Victoria Wagner, ohne Stand, Che⸗ frau des Lorenz Kirsten, Gastwirth, beide zu Louisenthal wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl zu St. Johann, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden Errungenschaftsgemeinschaft. Zur Verhandlung ist die Sitzung der I. Zivilkammer des Königl. Landgerichts zu Saarbrücken vom 20. November 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. 3

Saarbrücken, den 22. August 1895.

Koster,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtes.

3) Unfale und Invaliditäts⸗ac Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[31335] er 8g. Der Verkauf von 1 627 519 kg Gußeisen mit anhaftendem Blei in 8 Loosen, 1131 kg Gußeisen mit anhaftendem Kupfer und 1079,43 kg Gußeisen, sonstiges, in je einem Loose, wird am Freitag, den 20. September 1895, Vormittags 11 Uhr, stattfinden.

Bedingungen nebst Muster zum Angebot liegen im diesseitigen Geschäftshause Weidenbach 13 aus, können auch abschriftlich gegen 1 Schreib⸗ gebühr bezogen werden. 8 1 Artillerie⸗Depot Köln.

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