1895 / 210 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Sep 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Scheer, zuletzt in Neustadt a. O., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage, die zwischen den Streittheilen bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera (Reuß) auf den 20. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 31. August 1895. Buckel, Landg.⸗Sekr., dega eichabüte des gemeinschaftlichen Landgerichts.

2. Defffentliche Zustellung. Ehefrau des Arbeiters Albert dutwig Wil⸗ helm Bruns, genannt Mehrkens, Rebecka Sophie Bernhardine, geb. Klockgether, in Bremen, vertreten durch den Rechtsanwalt von Reinken in Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Albert Ludwig Wilhelm Bruns, genannt Mehrkens, früher in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage: die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen, erforderlichenfalls nach Erlaß eines Rückkehrbefehls, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht zu Bremen, Zivilkammer I, Domshaide, I. Obergeschoß, Zimmer 54, auf Donnerstag, den 7. November 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗ gerichts, den 30. August 1895. Chudoba.

[32496) SOeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Conrad Zeck, Susanna, geb. Schumacher, ohne Geschäft zu Düsseldorf, Klägerin und Berufungsklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Adeneuer in Köln, gegen deren Ehe⸗ mann Conrad Zeck, Bauunternehmer, früher zu E jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, Beklagter und Berufungsbeklagter, wegen Ehe⸗ scheidung hat die Klägerin und Berufungsklägerin gegen das ihre Klage auf Scheidung der zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden Ehe kostenfällig ab⸗ weisende Urtheil der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 1. Mai 1895 Be⸗ rufung zum Königlichen Ober⸗Landesgericht II Zivil⸗ senat zu Köln mit dem Antrage erhoben, die Schei⸗ dung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe auszusprechen und den Beklagten und Berufungs⸗ beklagten zur mündlichen Verhandlung über die Berufung zu dem auf den 6. Februar 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Ober⸗ Landesgericht, II. Zivilsenat, in Köln anstehenden Termin vorgeladen, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichtshofe zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. 8

(gez.) Adeneuer, Rechtsanwalt. Beglaubigt: Adeneuer, Rechtsanwalt

Vorstehender Auszug wird zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zuste lung hiermit bekannt gemacht.

Köln, den 30. August 1895.

Rustorff. Gerichtsschreiber des Königlichen Ober⸗Landesgerichts.

[325188 Armensache. Deffentliche Zustellung.

Der Andreas Meyer, Fabrikarbeiter Mül⸗ hausen i. E., vertreten durch Rechtsanwalt Bertelé, klagt öe⸗ dessen Ehefrau Elise, geborene Meyer, ohne bekannten Wohnort, auf Ehescheidung, mit dem Antrage: Es wolle dem Gerichte gefallen, die zwischen den Parteien bestehende Ehe für aufgelöst zu erklären und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Hebflkemmer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mül⸗ ausen i. E. auf Dienstag, den 10. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der K bekannt gemacht.

Mülhansen, den I 1895.

4

ahl, 5 Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[324933 SOeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Marie Aßmann, geb. Thiel, zu Dresden⸗Antonstadt, Prozeßbevollmächtigter Rechts⸗ anwalt Woas zu Brieg, klagt gegen ihren Ehemann, den Drainierer Robert Aßmann, früher zu Louisen⸗ thal, Kreis Brieg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erkennen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Brieg auf den 6. No⸗ vember 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .

Brieg, den 28. August 1895. 1

8 Warmuth, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[32698 K. Amtsgericht Kirchheim. Oeffentliche Zustellung.

Johannes Schmid, Postbote und Pfleger der Rosa Mathe Schmid und Euphrosine Schmid, ledig, voll⸗ jährig, sämmtlich von Roßwälden, klagen gegen den ledigen, volljährigen, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Bauern Johannes Flogaus von da, bei dem K. Amtsgericht Kirchheim wegen Ansprüche aus unehelicher Schwängerung, und laden denselben zu dem auf Donnerstag, den 17. Oktober 1895, Vormitt. 9 ½ Uhr, bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits.

Sie beantragen, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zu verurtheilen, dem Johannes Schmid von der Geburt der Rosa Agathe Schmid vom 1. April 1895 an bis zum Tag der Zustellung der Klage eine der Jahresleistung von 120 ent⸗ sprechende Rate 8. die seitherige Ernährung des Kindes, der Euphrosine Schmid 40 Tauf⸗ und Kindbettkosten, der Pflegschaft des unehelichen Kindes

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vom der Zustellung der Klage an bis sich das Kind selbst ernähren kann, jedenfalls bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahr jährlich voraus zah 120 Alimenten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Den 30. August 1895. 8 Gerichtsschreiber Millauer.

[324300 Deffentliche Zustellung. O. 63. 95. Z.⸗K. 20. Die Frau Pauline Hahnemann, 8b Weingärtner, zu Berlin, Ackerstr. 16, Hof, II Tr., bei Krekow, vertreten durch den Rechtsanwalt Hanquet hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider, früher Restau⸗ rateur Walter Hahnemann, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Alimentation, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an die Klägerin vom Tage der Klagezustellung ab monatlich im voraus 40 an Alimenten zu zahlen, und zwar bis zu ihrer Wideraufnahme beim Beklagten, spä⸗ testens aber bis zur rechtskräftigen Trennung der Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstr. 59, II Tr., Zimmer 139, auf den 7. Dezember 1895, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zafteung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 28. August 1895. Lehmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 20.

[32495] Oeffentliche Zustellung.

Der Kalkulator Herm. Kampmann zu Eschweiler (Rhld.), Prozeßbevollmächtigter Justiz⸗Rath Dr. Goose in Essen, klagt gegen den Kaufmann Paul Scholten, zuletzt in Essen wohnhaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus dem Schuldschein vom 30. November 1892, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 900 nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Januar 1893 und das Urtheil event. gegen für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 10. Dezember 1895, Vormittags 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Essen, den 28. August 1895.

Bielefeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[32522] Oeffentliche Zustellung.

Der Wirth Samuel Levy zu Niederbronn klagt egen den Maurer Jakob Gerber Sohn, früher in

iederbronn, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen in den Jahren 1892 bis 1894 verabreichter Getränke, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung zur Zahlung einer Summe von 21,68 nebst 5 % Zinsen vom Tage der Zustellung der Klage ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht zu Niederbronn auf Mittwoch, den 16. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) (Unterschrift),

Hilfs⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[32523] Oeffentliche Zustellung.

Der Louis Victor Villier zu Voimhaut und 2 Ge⸗ nossen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vohsen, klagen gegen den Louis Jeuneson, Magazinver⸗ walter zu Nancy, Rue de la Charite Nr. 16, wegen Entschädigung, mit dem Antrage: Es wolle dem Kfl. Landgericht gefallen, Beklagten unter Vorbehalt der weitergehenden Ansprüche der Kläger zu ver⸗ urtheilen, den Klägern 600 zu bezahlen und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd auf den 19. November 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Saargemünd, den 28. August 1895.

er Landgerichts⸗Sekretär: Jacoby.

[32494] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 13 635. Die Firma Franz Fischer & Cie. zu Karlsruhe, vertreten durch Rechtsanwalt Bausch in Freiburg i. B., klagt gegen die W. Heide Eheleute von Karlsruhe, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Weinlieferung, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 90 80 nebst 6 % Zins vom 15. August 1895 an unter sammtverbindlicher Haft⸗ barkeit und zur Tragung der Kosten, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Freiburg auf Freitag, den 15. November 1895, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 81. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Freiburg i. B., 5 27. August 1895. 8

i. V. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[32700] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 13 679. Der Schneidermeister Paul Pfropper zu Freiburg, vertreten durch Agent K. Kuhn daselbst, klagt gegen den Josef Victor Heury, Priesteramts⸗ kandidat, zuletzt hier, jetzt an unbekannten Orten, aus Waarenkauf, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 65 nebst 5 % Zins vom E“ und Tragung der Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Freiburg auf Montag, den 25. November 1895, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 81. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ heeang wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. 8

Freiburg i. B., den 28. August 18905.

A. Frey, 8

nn Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[32429] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Adolf Wolff zu Berlin, Große Frankfurterstraße Nr. 61, klagt gegen die unverehe⸗ lichte Rosa Sulecka, zuletzt in Berlin, Wrangel⸗ straße Nr. 141, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, im Frühjahr 1895 mangels anderweiter Verwendung auf das Sparkassenbuch der Beklagten 200 mit der aus⸗

drücklichen Bedingung eingezahlt zu haben, daß dieser⸗

Betrag sein ausschließliches Eigenthum sei und bleibe, und daß er das Geld jederzeit abheben könne, hieran aber durch das bestehende Rückzahlungsverbot der Beklagten gehindert sei, mit dem Antrage:

1) die Beklagte zu verurtheilen, in die Rück⸗ zahlung der bei der hiesigen städtischen Sparkasse, zu Buche Nr. 33 386 eingezahlten 200 nebst auf⸗ gelaufenen Zinsen an ihn zu willigen,

2) der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen und Sh. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗

ären,

und ladet die Beklagte zur Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I zu Berlin, Abtheilung 67, an der Stadtbahn 26/27, II Treppen, Zimmer 9, auf den 24. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Ladung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 27. August 1895.

(L. S.) Meyer, Gerichtsschreiber—

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 67.

[32721] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann W. Fiedler in Wieszen, vertreten durch Rechtsanwalt Michalowsky aus Heydekrug, klagt gegen den Bäcker Gustav Bodendorf aus Neusas Scheer, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 16,45 ℳ, mit dem Antrage, 1) den Beklagten unter Kostenlast zu verurtheilen, an den Kläger 16 45 nebst 6 % Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu zahlen, 2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Heydekrug auf den 12. November 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

u““ H Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[32720] Oeffentliche Zustellung.

Der Karl Kroeber, Banquier zu Markirch, klagt Pgen den Leo Depp, Schlosser, früher in Eckirch,

emeinde Markirch, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Darlehns, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung zur Zahlung von 300 nebst 5 % Zinsen seit dem Zustellungstage unter Kostenfolge, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Markirch auf den 19. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Schulz, Amtsgerichts⸗Sekretär.

[32717]2 Oeffentliche Zustellung.

Die Sparkasse des Kreises Münster zu Münster, vertreten durch den Rechtsanwalt Jungeblodt zu Münster, klagt gegen 1) das Fräulein W. Mattfeld zu Dortmund II Kampstraße 12, 2) den Kaufmann Carl Aug. Sig. Dietrich, früher zu Bruchsal, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, die Beklagten solidarisch zu verurtheilen: an Klägerin siebenhundert drei und achtzig Mark 75 Pfennig nebst 5 % Zinsen seit Rechtskraft zu zahlen, und ladet den Beklagten zu 2 zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Münster auf den 28. November 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der -ee einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bergmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Ferienkammer.

[32724] Oeffentliche Zustellung.

Der Konsumverein „Concordia“, e. G. mit b. H. mit dem Sitze zu Hayingen, vertreten durch dessen Vorstand und dieser durch Geschäftsagent Steinlein in Rombach, klagt gegen den Konsumzapfer Mathias Steuer II., zuletzt zu Rombach, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, aus Waarenlieferungen vom 22. Mai, 1., 8. und 20. Juni l. J., mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 293 36 nebst 6 % Verzugszinsen seit 1. Juli abhin und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Rombach i. Lothr. auf Mittwoch, den 16. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Flick, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[32722] Oeffentliche Zustellung.

Der Höker Franz Gorzynski zu Gorzno klagt gegen die Wittwe und Erben des zu Gorzno am 29. Ja⸗ nuar 1892 verstorbenen Bürgers Alexander Bun⸗ kowski, und zwar:

1) die Wittwe Natalie Bun

Bielicki, in Gorznoh,“

2) Lorenz Bunkowski,

3) Johann Bunkowski,

4) Josepha Bunkowski,

’2 2, 3 und 4 früher in Gorzno, jetzt in merika, unbekannten Aufenthaltorts,

5) Paul Bunkowski, früher in Gorzno, jetzt un⸗

bekannten Aufenthaltorts, 1

6) Maurer Franz Anastasius Bunkowski i

Gorzno, 7) a. Fabian Wladislaus b. Valentin c. Nicolaus Boleslaus d. Peter oe. Stanislaus f. Anton zu 7 a bis f minderjährig und vertreten durch ihren Vormund, den Schneider Felix Ruminski in Gorzno, wegen eines im Jahre 1889 oder 1890 dem ver⸗ storbenen Bürger Alexander Bunkowski b Darlehens von 120 ℳ, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 120 nebst 5 % Zinsen seit dem 20. Mai 1892 zu verurtheilen und das

kowska, geborene

Geschwister Bun⸗

Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und

ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht z Strasburg, Westpreußen, auf den 28. November 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Mitbeklagten Lorenz, Johann, Josepha und Paul Bunkowski wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Strasburg, den 26. August 1895.

1— Kurland, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[32719] Oeffentliche Zustellu Der Johann gegen die Salomea Moder, Dienstmagd, früher zu Markirch, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen Kostgeldes see— verschiedener Auslagen, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 230 50 nebst 5 % Zinsen seit dem Zustellungstage, unter Kostenfolge, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Markirch auf den 19. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schulz, Amtsgerichts⸗Sekretär, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[32718] Oeffentliche Zustellung. 1

Der Anton Klee, Eigenthümer zu Ingersheim, klagt gegen die Eheleute Johann Baptist Heinrich, Schreiner, und Victorine Cronenberger, früher zu Ingersheim, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, aus Darlehn, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten zur soli⸗ darischen Zahlung von dreihundert 300 Mark nebst 5 % Zins vom 4. Juni 1893 an, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Kaysersberg auf Mittwoch, den 20. November 1895, Vormittags 9 ¼ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kaysersberg, den 31. August 1895.

1b Boehler, Hilfs⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[32723] Oeffentliche Zustellung.

Der Georg Kaufhold, Gendarm in Lingolsheim, handelnd eigenen Namens und als Vater⸗Vormund seiner minderjährigen Kinder Helene und Georgette Kaufhold, vertreten durch Johann Baptist Weibel in Benfeld, klagt gegen den Carl Hausknecht, Angestellter, früher in Devant⸗les⸗Ponts, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Zah⸗ lung von 290 ℳ, geschuldet für in den Jahren 1886 und 1887 von der verlebten Ehefrau des Georg Kaufhold erhaltene baare Darlehen nebst Zins zu 5 % seit fünf Jahren, mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung

der vorbenannten Forderung nebst Zins und Voll⸗

streckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Benfeld auf den den 12. Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Feldmann, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen A

[32716] ““

Die Catharina Elisabeth Getz zu Aachen, vertreten durch Rechtsanwalt Hamacher daselbst, klagt gegen ihren Ehemann Adam Goerres, Holzhändler, zu Aachen, mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle die Auflösung der zwischen Parteien bestehenden Errungenschaftsgemeinschaft aussprechen, vollständige Gütertrennung verordnen und dee partzien zur Aus⸗ einandersetzung vor den Königlichen Notar Justiz⸗ Rath Giesen zu Aachen verweisen, auch dem Be⸗ klagten alle Kosten zur Last legen. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist auf den 19. November 1895, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

v8“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[32761]

Die Ehefrau des Bäckers Peter Weidenbruch zu Spurkenbach bei Waldbröl, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Bastian zu Bonn, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 29. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

(L. S.) Donner, Landgerichts⸗Sekretär.

[32706] 8

Die Ehefrau des Sattlers Mathias Düssel, Katharina, geb. Lerm, frühere Wittwe Josef Rohm zu Wersten, vertreten durch Rechtsanwalt Liessem zu Düsseldorf, klagt gegen ihren genannten Ehemann daselbst auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist vor der 2. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 5. November 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Ochs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[32715]

Die durch Rechtsanwalt Schnaas vertretene Bern⸗ hardine Ledermann zu Elberfeld, Ehefrau des An⸗ streichers Konrad Beutel daselbst, hat gegen letzteren beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage er⸗ hoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 11. No⸗ vember 1895, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

„Hünninger,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[32710]

Die durch Rechtsanwalt Dr. Kelders vertretene Maria Klöter d esgersed⸗ Ehefrau des Heizers Rubertus Kern daselbst, hat gegen den letzteren beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur münd⸗ lichen Verhandlung ist Termin auf den 8. No⸗

Marneg, negt Noder, Weber zu Markirch, klagt

bisher bestandene eheliche Wirkung seit dem 28. Mai 1895 für aufgelöst er⸗

vember 1895, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der III. Zivilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. ünninger, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

32714

b Die 1. Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Kessels ver⸗ tretene Eugenie Poppe zu Elberfeld, Ehefrau des August Fuhrmann daselbst, hat gegen den letzteren beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 38. November 1895, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Zivilkammer des Königlichen

Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Hünninger, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

132709]

Die durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Bloem ver⸗ tretene Wilhelmine Horn zu Elberfeld, Ehefrau des Maurers Christian Schöpe daselbst, hat gegen den letzteren bei dem Königlichen Landgericht zu Elber⸗ fe d Klage erhoben mit dem Antrage auf Güter⸗ rennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 11. November 1895, Vormittags

9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Zivilkammer des

Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Hünninger, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

32707

b 18 durch Rechtsanwalt Alfermann vertretene Hulda Kehrenberg zu Barmen, Ehefrau des Wirths Ludwig Bracht daselbst, hat gegen den letzteren beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage er⸗ hoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 12. November 1895, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Zivilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Weber, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

132708]

Die durch Rechtsanwalt Krüsemann I. vertretene

Maria Martha Engstfeld zu Radevormwald, Ehefrau

des Buchdruckers Carl Friedrich Schmitz daselbst, hat gegen letzteren beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Güter⸗ trennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 12. November 1895, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. Weber, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[32517] Gütertrennungsklage.

Marie Martin, Obsthändlerin, Ehefrau des Schlossers Georg Anselm Indlin, zu Mül⸗ hausen i. Els. wohnhaft, hat gegen letzteren die Gütertrennungsklage bei dem Kaiserlichen Land⸗ erichte hierselbst durch den Rechtsanwalt

lug eingereicht. Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung ist auf Dienstag, den 12. November 1895, Vormittags 9 Uhr, im Zivilsitzungssaale des ge⸗ nannten Gerichts anberaumt.

Mülhausen i. E., den 29. August 1895.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Stahl.

[32704] Gütertrennungsklage. 1 Karoline Ulm, Wittwe erster Ehe von Philipp Biehn, Bäcker, Ehefrau zweiter Ehe von Johann Hütarich, Schlosser, zu Mülhausen i. Els. wohn⸗ aft, hat gegen letzteren die Gütertrennungsklage bei dem Kaiserlichen Landgerichte hierselbst durch den Rechtsanwalt Herrn Goldmann eingereicht. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Diens⸗ tag, den 19. November 1895, Vormittags 9 Ühr, im Zivilsitzungssaale des genannten Gerichts anberaumt. Mülhausen i. E., den 30. August 1895. Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Stahl.

[32711]

Durch Urtheil der III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 8. Juli 1895 ist die zwischen den Eheleuten Wirth Julius Deutzmann zu Krahenhöhe b. Solingen und der Caroline, geb. Esser, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 20. Mai 1895 für aufgelöst erklärt worden.

Hünninger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[32712]

Durch Urtheil der III. Zivilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 12. Juli 1895 ist die zwischen den Eheleuten Kaufmann Adolf Dappen zu Elberfeld und der Maria, geb. Heffening, daselbst

Gütergemeinschaf mit

klärt worden. 8 Hünninger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[32713]

Durch Urtheil der III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 12. Juli 1895 ist die zwischen den Eheleuten Kaufmann C. F. Somborn zu Elberfeld und der Karoline, geb. Fuhr⸗ mann daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemein⸗ schaft mit Wirkung seit dem 29. Mai 1895 für auf⸗ gelöst erklärt worden.

4 Hünninger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[32497]

Durch Urtheil der III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 8. Juli 1895 ist die zwischen den Eheleuten Stuckateur Friedrich Dehler zu Elberfeld und der Helene, geb. Reise, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft

mit Wirkung seit dem 20. Mai 1895 für aufgelöst

erklärt worden. Hünninger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[32705] Gütertrennung.

Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 26. August 1895 ist zwischen Maria Katharina Debenath, ohne Gewerbe, in Mülhausen i. E, und deren Ehemann Viktor Josef

Gerrer, früher Wirth, in Mülhausen i. E., die Gütertrennung ausgesprochen worden. Mülhausen i. E., den 30. August 1895.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl.

[32678] Bekaunntmachung. Zufolge eines zwischen Hermann Ulrich, Uhr⸗ macher zu Kottweiler⸗Schwanden, Rheinpfalz, und Clara Lauer, ohne besonderen Stand, zu Wiesweiler am 29. August 1895 vor dem König⸗ lichen Notar 6 zu Grumbach abgeschlossenen Ehevertrags soll in der zukünftigen Ehe nur eine auf die Errungenschaft beschränkte Gütergemeinschaft stattfinden, wie solche durch die Artikel 1498 und 1499 des hier geltenden bürgerlichen Gesetzbuchs näher bestimmt ist.

Grumbach, den 31. August 1895.

Speith, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[32680] Bekanntmachung. Durch einen vor dem geprüften Rechtspraktikanten Jacob Vogt in Winnweiler am 19. August 1895 zwischen Isaak Wolff, Handelsmann in Nalbach, als Bräutigam, und Josesine Mann, ohne Ge⸗ werbe in Sembach, als Braut, aufgenommenen Ehevertrag haben die Kontrahenten bestimmt: Artikel 1. Die Gütergemeinschaft, die zwischen den zukünftigen Eheleuten bestehen wird, soll auf die Errungenschaft beschränkt sein, nach Maßsabe der Verfügungen der Artikel 1498 und 1499 des Bürger⸗ lichen Gesetbuchs.

Lebach, den 28. August 1895.

Frye, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ c. Versicherung.

Keine.

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4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. [32687]

Verkauf von Altmaterialien, und zwar: 352 000 kg Achsen, Radreifen und Radscheiben aus Flußstahl, 1 500 kg Drehspäne von Gelb⸗ und Weißguß, 5 500 kg Drehspäne von Kupfer,

50 000 kg Drehspäne von Schweiß⸗und Flußstahl,

40 000 kg Eisenblechschrott,

20 000 kg Federstahlschrott,

40 000 kg Formeisenschrott,

3 000 kg Gelbgußschrott, 3 1 950 kg Gummi⸗ und Lederabfälle,

30 000 kg Gußeisenschrott, verbrannter,

32 000 kg Kupferschrott,

2 500 kg Radscheiben aus Schweißeisen,

100 000 kg Schweiß⸗ und Flußeisenschrott, unver⸗

brannter, und 12 000 kg Siederohrschrott.

Der Ausschreibung werden die Bedingungen für die Bewerbung um Ankauf von Altmaterialien vom 15. Dezember 1885 zu Grunde gelegt. Eröffnung der Angebote am 14. September d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude hier, am Bahnhof Nr. 4, Zimmer 27. Ende der Zuschlagsfrist am 1. Oktober d. J., Nachmittags 6 Uhr. Die Verdingungsunterlagen können von unserem Rechnungsbureau hierselbst, Zimmer 39, bei welchem sie zur Einsicht offen liegen, gegen post⸗ freie Einsendung von 40 in Baar bezogen werden. Mit entsprechender Aufschrift versehene, verschlossene Angebote sind bis zu dem Eröffnungstermin porto⸗ frei an uns einzureichen.

St. Johann⸗Saarbrücken, den 30. August 1895.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[32263] Die in der Zeit vom 1. Oktober 1895 bis 30. September 1896 bei der Schießschule sich an⸗ sammelnden alten Metalle sollen am 25. Sep⸗ tember d. J., Vormittags 10 Uhr, im Ge⸗ schäftsjzimmer neue Kaserne öffentlich ausgeboten werden. Die Zuschlagsertheilung Fleibt bis zum 10. Oktober vorbehalten. 1 8 Schießschule ist an das Höchstgebot nicht ge⸗ unden.

Nach dem Durchschnitt der letzten Jahre 9* sich erwarten, daß in genannter Zeit sich etwa folgende Mengen ansammeln werden:

100 000 kg Gußeisen mit Blei⸗ G und Kupferresten, 40 000 Stahl, 40 000 Blei, 20 000 kg Messing, 4 000 Kupfer. Für die Mengen wird eine Gewähr nicht über⸗ nommen.

Die Abnahme des Gußeisens Wesgoeta h. erfolgen, alle müssen auf Verlangen jederzeit auch in kleineren Mengen abgenommen werden.

Es wird Vertrag abgeschlossen und ein Haftgeld von 500 hinterlegt.

Die näheren Bedingungen liegen im Bureau der Schießschule zur Einsicht aus oder werden gegen Ein⸗ sendung von 50 portofrei übersandt.

Schriftliche Angebote sind rechtzeitig in ver⸗ schlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Verkauf alter Metalle“ an die unterzeichnete Schießschule einzusenden.

ieselben müssen den für 100 kg Febofenen Preis am Lagerort, 1,5 km vom Güterba nhof Jüterbog enthalten.

Jüterbog, den 26. August 1895.

Feld⸗Artillerie⸗Schießschule.

8

kann in ganzen übrigen Metalle

papieren. [32688]

Aufkündigung ausgelooster 4 % Obligationen des Ober⸗Oderbruchs⸗Deichverbandes. Bei der am 18. Mai d. J. stattgehabten Aus⸗

loosung sind zu dem Tilgungsfonds folgende Obli⸗ gationen gezogen worden:

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗

Litt. C. Nr. 13 17 28 32 51 86 89 102 106 110 116 120 130 131 136 154 170 186 215 218 233 262 298 301 333 339 348 358 361 368 377 385 405 446 448 451 453 478 484 492

40 Stück à 300

Diese Obligationen werden daher den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, dieselben nebst den dazu gehörigen Zinsscheinen und Anweisungen bis zum 2. Jaunuar 1896, dem Termin der Rückzahlung der Oberoderbruchs⸗Deichkasse in Küstrin behufs Einlösung zu übergeben oder ein⸗ zusenden. 11a . 1 Die speziellen Bedingungen stehen auf den Obli⸗ gationen. 1

Rückständig aus Vorjahren sind noch: Litt. C. Nr. 7 und 25 über je 300 Reitwein, den 2. September 1895.

Der Deichhauptmann des Oderbruchs:

Graf Finck von Finckenstein.

[16844] Bekanntmachung.

Bei der am 25. Mai 1895 erfolgten Auslsosung von Kreisanleihescheinen (Kreisobligationen) des Kreises Angerburg sind folgende Nummern

gezogen worden: . III. Emission. itt. A. à 2000 Nr. 16. B. à 1000 Nr. 9. C. à 500 Nr. 79 88 81. D. à 200 Nr. 19 177 159 71 16 62 193 72. 8 IV. Emission. B. à 500 Nr. 10 66 39. C. à 200 Nr. 230 152 234 138. V. Emission. A. à 1000 Nr. 59. B. à 500 Nr. 48. 8 C. à 200 Nr. 84. 8— Indem wir vorstehend bezeichnete Kreisanleihescheine den Inhabern hiermit zum 1. Januar 1896 kündigen, bemerken wir, daß die Kapitalbeträge gegen Einsendung der Anleihescheine mit den dazu gehörigen Finsscheinen (Kupons) vom 1. Januar 1896 ab bei der Landschaftlichen Dar⸗ lehnskasse in Königsberg i. Pr. und bei der hiesigen Kreiskommunalkasse in Empfang ge⸗ nommen werden können. Die Verzinsung der aus⸗ geloosten Kreisanleihescheine hört mit dem 1. Januar 1896 auf. Angerburg, den 25. Mai 1895. Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Angerburg.

Dr. Beeckmann.

Bekaunntmachung.

[30419] 8 Ausloosung von Rentenbriefen.

Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Aus⸗

loosung von 3 ½ % Rentenbriefen der Provinz Hessen⸗Nassau für das Halbjahr vom 1. Juli 1895 bis 31. Dezember 1895 sind folgende Appoints ge⸗ zogen worden: 1) Litt. H. à 300 Nr. 4 5 6. Nr. 4 5 67 8. 8 3) Litt. K. à 30

Die ausgeloosten Rentenbriefe, deren Verzinsung vom 1. Januar 1896 ab aufhört, werden den In⸗ habern derselben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe im kursfähigen Zustande mit den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinsscheinen Reihe I. Nr. 9 bis 16 nebst Anweisungen vom 2. Januar 1896 ab bei der Rentenbank⸗Kasse hierselbst in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen.

Auswärts wohnenden Inhabern der gekündigten Rentenbriefe ist es gestattet, dieselben mit der Post, aber frankiert und unter Beifügung einer Quittung

über den Empfang der Valuta der gedachten Kasse

einzusenden und die Uebersendung des Geldbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers zu beantragen, wobei bemerkt wird,

daß die Rentenbriefe auch bei der Königlichen Renten⸗ bank⸗Kasse zu Berlin C., Klosterstraße 76 I, eingelöst

werden können. Münster, den 12. August 1895. Königliche Direktion der Rentenban für die Provinz Westfalen, die Rheinprovinz und die Provinz Hessen⸗Nassau. Ascher.

[32689] Beekanntmachung.

Am Donnerstag, den 19. September dieses Vormittags 10 Uhr, wird im hiesigen

athhaussaale in öffentlicher Sitzung der städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission die planmäßige Aus⸗ loosung der nach den Allerhöchsten Privilegien vom 12. Oktober 1881 beziehungsweise 3. Oktober 1887 ausgegebenen 4 prozentigen und 3 ½ prozentigen Anleihescheine der Stadt Mülheim a. Rhein stattfinden.

Mülheim a. Rhein, den 29. August 1895.

Der Bürgermeister. . J. V.: Der Beigeordnete: Aldehoff.

[32528]

2 8

dem Herrn v

übertragen, welches die Verpflichtung übernommen

von 1 m,

behör, sowie des rollenden Materials wird. Der

de Concession vom 30. April 1895):

werden die zwei niedrigsten 3 ½ % für die Restdauer der Konzession

oder der

ehende Eisenbahn sichergestellt. 1“ Hurch Acte

und in Gemäßheit des De

vom 10. Juli 1895) ist die

mit dem Sitze in Catro begründet worden. * stellung in Gemäßheit des Cahier

nommen und voll eingezahlt.

der Konstituierung der Gesellschaft ab bis zur 2 des Statuts).

29) 15 % auf die Gründerantheile, 3) 80 % an die Aktionäre.

Maurice Cattaui⸗Bey,

ugo Hipenbeim, Als Direktor der Gesells

ft ist Herr W. Pelizaeus

Der erste Aufsichtsrath besteht aus den Herren Felix Suares, Baron Jacque 8 Max Winterfeldt, Wilhelm Pelizaeus, Morice Brettsch ider

Prospeect. société anonyme du Chemin de Fer Keneh-Assouan

errichtet laut Khedivial⸗Dekret vom 6. Juli 1895 8 veröffentlicht im „Journal Officiel du Gouvernement d'Egypte“ vom 10. Juli 1895). Emission von

Nom. Lstg. 365 000,— 3 -igen Obligationen, sichergestellt durch Annuitäts⸗Zahlungen der Egyptischen Regierung.

SDdie Egypptische Regierung hat mittels Vertrages vom 30. April 1895 di Schmalspur⸗Eisenbahn von Keneh nach Assouan an ein Konsortium, bestehend aus:

8 den Herren Suares frères & Co., Menasce fils & Co., Alexandria, J. M. Cattaui fils & Co., Cairo,

Cairo,

5 Reobert Warschauer & Co., Berlin, der Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin, Lenz, Stettin, und ilhelm Pelizaeus, Cairo,

hat, die 268 km lange Bahn, mit einerzSpurweite

im Anschluß an die in Keneh endigende Staatsbahn innerhalb eines Zeitraumes von längstens 2 Jahren 3 Monaten, vom 30. April 1895 ab gerechnet, fertigzustellen und nebst rollendem Material der Egyptischen Regierung, die den Betrieb der Bahn übernimmt, zu übergeben. 11“X“ Die Egyptische Regierung hat sich verpflichtet, an das vorbezeichnete Konsortium respektive 885 Rechtsnachfolger für die Dauer von 80 Jahren alljährlich, und zwar halbjährlich zahlbar, aus den Bahn⸗ Einnahmen, nach Abzug von 45 % der Brutto⸗Einnahmen, einen Betrag von höchstens f 21 384,12,3 auszuzahlen. Diese seitens der Regierung zu zahlenden Annuitäten sollen in keinem Falle geringer sein als: £ 17 107,13,10 in den ersten 5 Jahren nach Betriebsübernahme der Bahn und f4 17 620,10,3 in den folgenden 75 Jahren. Der betr. Passus (Art. 5 der Konzession) lautet:

„Ces deux sommes constituent respectivement un minimum annuel que le Gouvernement est tenu d'assurer aux concessionaires, quelque soit le produit des recettes de la ligne et quoi qu'il arrive.“*

Die Egyptische Regierung hat sich das Recht vorbehalten, zu jeder Zeit nach Ablauf der ersten

20 Jahre der auf 80 Jahre stipulierten Konzessionsdauer, Konzession zurückzukaufen, dergestalt, daß sie selbst E

unter Vorankündigung von einem Jahre, die

igenthümerin des Bahnnetzes, der Bahnhöfe mit allem

ückkauf ist nach Wahl der Regierung entweder gegen

u Babehegs samh oder Annuitätenzahlung auf eine der folgenden Weisen zu vollziehen (Art. 10 des Contrat

1) Zur Feststellung des Rückkaufs⸗Preises dienen als Grundlage die in den letzten sieben Jahren einschließlich des Kündigungsjahres) seitens der Regierung gezahlten Annuitäten, und zwar

Annuttäten eliminiert, während aus den verbleibenden fünf Annuitäten der Durchschnitt gezogen wird. Die so ermittelte Durchschnitts⸗Annuität wird auf Basis von

kapitalisiert. Das so ermittelte Kapital bildet den

seitens der Regierung zu zahlenden Rückkaufs⸗Betrag;

2) die Regierung verpflichtet sich, den Konzessionären eine feste Annuität ohne Rechnungslegung von f 21 384,12,3 bis zum Erlöschen der Konzessionsdauer zu zahlen; . die Annuitäten durch hypothekarische Eintragung auf die in das Eigenthum der Regierung über⸗

in diesem Falle würden

reliminaire d'Association, sowie durch Konstituierungs⸗Akt vom 12. Juni 1895 ekret Khedivial vom 5. Juli 1895 (veröffentlicht im Journal Oilciel d'Egypte

Société anonyme du Chemin de Fer de Keneh à Assouan

Statut und Gesellschaftsvertrag sind am Tribunal mixte am 28. Juli 1895 veröffentlicht worden. Das Eingangs genannte Konsortium hat mittels Aktes vom 12. Juni 1895 seine gesammten aus der vorbezeichneten Konzession resultierenden Rechte und Pflichten an diese Société anonyme abgetreten, welche als Egyptische Gesellschaft den Egyptischen Gesetzen und Bestimmungen unterworfen ist. Der Bau der Bahn ist dem mehrfach genannten Konsortium übertragen, des charges vom 30. April 1895 preliminaire) und die vorgeschriebene Kaution von £ 10 000,— in Egyptischen Das Aktien⸗Kapital der Gesellschaft beträgt £ 100 000,— (Art. 5 des Statuts) sowie 500 Gründerantheile (parts de fondation), Art. 3 des Acte preliminaire. 8 Die Aktien sind durch die Mitglieder des Konsortiums der Konzessionäre als erste Zeichner über⸗

welches deren Fertig⸗ arantiert (Art. 5 des Acte taatspapieren hinterlegt hat.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (Art. 31). Das erste Geschäftsjahr umfaßt die Zeit von Fälligteit der ersten seitens der Regierung zu zahlenden Annuität. Zweck der Gesellschaft ist die Ausnutzung der Konzession der Eisenbahn vom 30. April 1895

Der Reingewinn wird 32 des Statuts) wie folgt vertheilt: 1) 5 % an den Conseil d'Administration,

delegiert worden. (Schluß auf der folgenden Seite.)

de Menasce,